Niederschrift

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 28.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep (DPWV) i. V. für Gunther Niermann
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Norbert Drüke


Hans-Jürgen Harder
Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Rainer Möller
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch
Stefan Woßmann
Arno Lohmann 57/FABIDO
Annette Kulozik 52/Geschäftsbereich Parkanlagen


4. Gäste

Herbert Gehring Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH
Prof. Dr. Helmut Linnenbank Verein für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e. V.

Hans-Werner Uchner Verein für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e. V.
Dagmar Reinicke-Labohm Polizeipräsidium Dortmund


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 28.09.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.07.2011


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Anerkennung der Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH, Münsterstraße 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05112-11)

2.2 Anerkennung des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V., Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05208-11)

2.3 Projekt "Kurve kriegen"
- mdl. Bericht -
hierzu -> Anschreiben IM - Kenntnisnahme -
(Drucksache Nr.: 05262-11)

2.4 Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04982-11)

2.5 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04061-11)

2.6 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05102-11)

2.7 Unterhaltsleistungen
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
(Drucksache Nr.: 04566-11)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04566-11-E1)

2.8 Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen katholische Kindertageseinrichtung Maria Königin, Stortsweg 43 in Dortmund Eichlinghofen, DRK-Kindergarten Droote, Droote 22-24 in Dortmund Scharnhorst und evangelische Kindertageseinrichtung Rübenkamp 33 in Dortmund Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05101-11)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Dortmund...mit Kindern erleben - Ferienaktionen des Familien-Projektes und der Familienbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05199-11)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

4.2 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)

4.3 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04934-11)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Barrierefreie Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05205-11)

5.2 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11)

5.3 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11)

5.4 Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)

5.5 Kinderstuben in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05255-11)

5.6 Big Tipi
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05259-11)

5.7 Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05260-11)

5.8 Sunrise - Jugendtreff und Beratung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05265-11)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Anschließend verabschiedete er Herrn Harder, der in Kürze in den Ruhestand tritt, und dankte ihm – auch im Namen des Ausschusses – herzlich für die gute und von Sachverstand und Sachlichkeit geprägte Zusammenarbeit und wünschte ihm alles Gute.
Auch die Fraktionen und Trägervertreter schlossen sich diesem Dank an.

Herr Harder dankte für die freundlichen Worte und verabschiedete sich von den Mitgliedern des Ausschusses.

Herr Sohn begrüßte danach die Gäste.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Christian Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn teilte mit, dass die Verwaltung die Vorlage zu TOP 4.2 „Bewerbung der Stadt Dortmund als ‚Safe Community’ innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“, Drucksache Nr.: 04853-11, zurückgezogen hat.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die TOP 5.2 „Beitragsfreies Kindergartenjahr“, Drucksache Nr.: 05204-11, 5.3 „Beitragsfreies Kindergartenjahr“, Drucksache Nr.: 05254-11, und 5.4 „Satzung Kinderbetreuungsbeiträge“, Drucksache Nr.: 05258-11, vorgezogen.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 5.9 Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Drucksache Nr.: 05321-11


Frau Schütte-Haermeyer teilte mit, dass ihre Fraktion den TOP 5.8 „Sunrise - Jugendtreff und Beratung“, Drucksache Nr.: 05265-11, zurückzieht.

Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Harder mit, die Vorstellung der ämterübergreifenden Planungsgruppe (Spielleitplanung) konnte für die September-Sitzung des Ausschusses noch nicht erfolgen, da die verwaltungsinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.07.2011

Frau Pieper fragte nach, wann mit der für die September-Sitzung angekündigten Vorlage zum Kinder- und Jugendförderplan gerechnet werden könne.
Herr Bösebeck berichtete, es wären noch Abstimmungsgespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und den federführenden Mitarbeitern des Jugendamtes erforderlich gewesen, zur Zeit finde die Endredaktion statt. Er gehe davon aus, dass es gelingen werde, den Kinder- und Jugendförderplan in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu (19.10.2011) vorzulegen.


Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.07.2011 wurde einstimmig (bei 2 Enthaltungen) genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Anerkennung der Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH, Münsterstraße 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05112-11)

Herr Gehring stellte den Verein vor (s. Anlage).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung der Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH, Münsterstraße 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe


zu TOP 2.2
Anerkennung des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V., Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05208-11)

Herr Uchner stellte den Verein vor (s. Anlage).

Frau Beschorner regte an, zukünftig in die Vorlagen die homepage der anzuerkennenden Vereine aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V., Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe



zu TOP 5.2
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 05204-11-E2
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 05204-11-E4)
zu TOP 5.3
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11-E1)
zu TOP 5.4
Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)

Die TOP 5.2, 5.3 und 5.4 wurden im Zusammenhang behandelt – vor TOP 2.3.

Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.
Dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste könne sie zustimmen unter der Voraussetzung, dass der letzte Satz gestrichen werde.
Das Anliegen der Fraktion Die Linke könne sie nachvollziehen, allerdings sehe sie in der aufgeworfenen Frage zur Zeit einen Nebenschauplatz. Deswegen werde sie sich bei der Abstimmung enthalten, wobei das Anliegen unterstützt werde.
Dem Antrag der SPD-Fraktion könne sie zustimmen bis auf den Punkt 3.
Abschließend bat sie die Verwaltung, alle Fragen in einem Gesamtpaket in der nächsten Sitzung vorzustellen.

Frau Liedschulte bat darum, die Anträge als eingebracht anzusehen. Zwar bestehe bei allen vom Grundsatz her Einigkeit, aber eine abschließende Bewertung sei ihrer Fraktion noch nicht möglich.

Herr Becker ging auf den Antrag seiner Fraktion ein. Mit dem Vorschlag von Frau Schütte-Haermeyer, den letzten Satz zu streichen, erklärte er sich einverstanden.
Er signalisierte Zustimmung zu dem Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion würde er ebenfalls zustimmen mit Ausnahme des Pkt. 3.
Den Antrag der Fraktion Die Linke sah er zwar positiv, aber er halte Resolutionen - wie schon in der Vergangenheit erwähnt - für sinn- und zwecklos. Daher werde er sich enthalten.

Frau Dr. Tautorat begründete den Antrag ihrer Fraktion und betonte, aus ihrer Sicht sei es einfach wichtig, noch einmal ein Signal in Richtung Landesregierung zu geben.
Dem Anliegen von Frau Liedschulte, die Anträge als eingebracht anzusehen, könne sie sich anschließen. Wichtig sei die Beantwortung der Fragen und dann könne in der nächsten Sitzung über die Anträge abgestimmt werden.

Frau Pieper begründete den Antrag ihrer Fraktion und ging insbesondere noch einmal auf den Punkt 3 ein.
Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Die Linke werde aus rein pädagogischer Sicht die Beitragsfreiheit im 1. Kindergartenjahr befürwortet, die Landesregierung habe aber anders entschieden und diese Entscheidung werde mitgetragen.

Frau Bohlander berichtete von der Anhörung im Landtag, in der die Eltern als einzige auf die Problematik der Geschwisterkindregelung hingewiesen haben. Sie bat darum, dass die vom Land für das letzte Kindergartenjahr bereitgestellten Mittel an die Eltern weitergegeben werden. Es dürfe in den Diskussionen nicht vergessen werden, dass nicht nur die Geschwisterkinder etwas ungerecht behandelt würden, sondern auch die sog. „Kann-Kinder“.
Die vorliegenden Anträge beurteilte sie positiv, bis auf den 3. Punkt im Antrag der SPD-Fraktion.

Frau Schütte-Haermeyer betonte, dass die Eltern mit mehreren Kindern durch die Beitragsfreiheit des Landes zeitversetzt entlastet würden. Das führe allerdings zu einem Ungerechtigkeitsempfinden der Eltern.
Hinsichtlich des Wunsches, die Anträge als eingebracht anzusehen, bat sie, den ersten Punkt des Antrages ihrer Fraktion abstimmen zu lassen. Es gehe um die grundsätzliche Entscheidung, das Geld in diesem Bereich zu belassen. Dass solle vor den anstehenden Haushaltsberatungen geschehen.

Herr Sohn stellte fest, dass im Grunde genommen Einigkeit darüber bestehe, dass die Mittel des Landes bei den Einrichtungen oder Eltern ankommen sollen. Da die Landesregierung erst während der Ferien die Änderung beschlossen hat, konnte wegen der Sitzungsfolgen auch noch keine Befassung im Ausschuss stattfinden. Er könne nachvollziehen, dass die Eltern eine schnelle Umsetzung erwarten, bat aber um Verständnis, dass das aufgrund der komplizierten Materie und der noch offenen Fragen nicht von heute auf morgen möglich ist.

Frau Rabenschlag zeigte sich erfreut über die bestehende fraktionsübergreifende Einigkeit. Sie sprach sich dafür aus, in der Sitzung wenigstens eine Absichtserklärung zu verabschieden. Abschließend schlug sie vor, den 3. Punkt des SPD-Antrags zu modifizieren: „…..Absicht, die realen Einnahmeverbesserungen durch erhöhte Landeszuschüsse dafür zu verwenden, die Eltern zu entlasten.“

Frau Schütte-Hermeyer teilte mit, dass sie dem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen werde.

Frau Liedschulte wies darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion bei einer Abstimmung über die Anträge enthalten werde (Beratungsbedarf).

Frau Pieper erklärte sich mit dem Formulierungsvorschlag von Frau Rabenschlag einverstanden.

Bezüglich der „Kann-Kind“-Regelung berichtete Herr Sohn, dass in den Fraktionen und Organisationen noch Beratungen erfolgen werden, ob und in welcher Form möglicherweise eine Entlastung der Eltern herbeigeführt werden kann.

Herr Harder ging noch einmal auf einige Punkte ein:
Der Beschluss des Landes, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist, werde entsprechend umgesetzt.
Das vom Landtag beschlossene 1. KiBiz-Änderungsgesetz habe zunächst erst einmal keine Auswirkung auf die kommunale Satzung. Die vom Rat beschlossene Regelung hinsichtlich der Geschwisterkinder habe nach wie vor Bestand. Wenn dort eine Veränderung gewünscht wird, muss sehr detailliert in die Beitragsstruktur eingegriffen werden. Es gebe zwar schon Diskussionen, aber ein Vorschlag könne noch nicht unterbreitet werden.
Bei der grundsätzlichen Debatte werde oft vergessen, dass es schon durch die kommunale Satzung eine Reihe von Beitragsbefreiungen gebe (Einkommen von 18.000/Jahr, Empfänger von SGB II u. a.).
Die Verwaltung werde jetzt die Aufträge abarbeiten und Vorschläge unterbreiten. Es gebe eine große Anzahl von Fragen, auf die - auch für die Eltern vermittelbar - eine Antwort gefunden werden müsse.
Bei der „Kann-Kind“-Regelung handele es sich um eine gesetzliche Regelung (Landesmittel nur für 8 Monate). Wenn an dieser Stelle eine Veränderung gewollt wäre, könne das nur durch eine zusätzliche freiwillige Leistung der Kommune erfolgen.


-> Zu TOP 5.2

- Es lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen etc. zu erarbeiten, der auf Basis der aktuellen Landesgesetzgebung zur Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr eine tatsächliche Beitragsbefreiung für Eltern mit mehreren Kindern gewährleistet.

Der Änderungsvorschlag ist dem Rat in seiner Sitzung am 29. September 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.



Begründung

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule der Stadt Dortmund stellt für die Regelung von Elternbeiträgen nur eines Kindes in § 4 auf den Umstand ab, dass mehrere Kinder einer Familie überhaupt beitragspflichtig sind. Entfällt nun dieser Beitrag, weil das Kind von der landesgesetzlichen Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr betroffen ist, liegt diese Satzungsvoraussetzung nicht mehr vor, so dass die Beitragspflicht eines – bislang beitragsfreien – Geschwisterkindes vertretbar erscheint.



Dies konterkariert jedoch die zum August 2011 vom Land NRW beschlossene Beitragsfreiheit von Kindern im dritten Kindergartenjahr, da es Ziel ist, vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Weg in den Kindergarten und die Kitas zu erleichtern.
Auch wenn die Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr angesichts einer wesentlich größeren Anreizwirkung, ein Kind in den Kindergarten zu schicken, für die Eltern sinnvoller gewesen wäre (im 3. Jahr besuchen bereits knapp 90% der Kinder eine Einrichtung), ist eine bloße Beitragsverlagerung innerhalb einer Familie kontraproduktiv und läuft dem familiengerechten Anspruch der Stadt Dortmund zuwider.

Da die Landesregierung angekündigt hat, Beitragsausfälle innerhalb der Kommunen zu kompensieren, sind steigende Haushaltsbelastungen der Stadt Dortmund durch die landesgesetzliche Beitragsbefreiung nicht anzunehmen. Gleichzeitig sollte die Stadt Dortmund darauf verzichten, mögliche positive Haushaltseffekte aus dieser Regelung zu erzielen. Eine unverzügliche Satzungsänderung erscheint daher sinnvoll und notwendig.“


- Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Ausgleichszahlungen des Landes zum beitragsfreien dritten Kindergartenjahr, die über die tatsächlichen Beitragsausfälle hinausgehen, fließen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern werden vollständig im Bereich der Kindertagesbetreuung eingesetzt.

2) Eine Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel im Bereich der Kindertagesbetreuung fällt abschließend im Rahmen der Haushaltsberatungen.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Beratungen die folgenden Fragen zu beantworten bzw. Sachverhalte darzustellen:
- Auf welche Summe belaufen sich die Ausgleichszahlungen des Landes, die über die tatsächlichen Beitragsausfälle hinausgehen?

- Sind die zusätzlichen Ausgleichszahlungen des Landes ein einmaliger Effekt oder ist damit jährlich zu rechnen?
- Wie stellt sich der Sachverhalt der Beitragsbefreiung vor dem Hintergrund der Dortmunder Satzung für Familien mit mehreren Kindern dar?
Die Verwaltung wird gebeten, mehrere Fallbeispiele aufzuzeigen.
- Welche Summe ist insgesamt notwendig, um Geschwisterkinder, die sich nicht im beitragsfreien dritten Kindergartenjahr befinden, ebenfalls umgehend zu befreien?
- Welche Änderungen der momentanen Beitragssatzung sind dafür notwendig?

- Für welche anderen Verbesserungen im Bereich der Kindertagesbetreuung können die Mittel des Landes eingesetzt werden? Hier bitten wir vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere um Prüfung und Darstellung der folgenden Möglichkeiten
- weitere zeitliche Ausweitung der Beitragsfreiheit

- Anhebung der Befreiungsgrenze für Elternbeiträge

- Verbesserung der qualitativen Ausstattung der vorhandenen Betreuungseinrichtungen“



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05204-11-E4).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) folgenden geänderten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05204-11-E2):

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen etc. zu erarbeiten, der auf Basis der aktuellen Landesgesetzgebung zur Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr eine tatsächliche Beitragsbefreiung für Eltern mit mehreren Kindern gewährleistet.

Der Änderungsvorschlag ist dem Rat in seiner Sitzung am 29. September 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.




-> zu TOP 5.3

Es lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr.: 05254-11):

„...zum o.g. TOP stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fordert die Landesregierung auf, eine Regelung für das „Beitragsfreie Kindergartenjahr“ zu schaffen, in der das erste Kindergartenjahr beitragsfrei ist.

Begründung

Das Ergebnis einer Studie des deutschen Jugendinstituts im Auftrag des Landes NRW aus dem Jahr 2008 war eindeutig. Das erste Kindergartenjahr sollte kostenfrei sein, um Eltern und Kindern so früh wie möglich den Einstieg in frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Im dritten Kindergartenjahr besuchen über 90% der Kinder bereits einen Kindergarten, weil die Eltern wissen, dass dieses Jahr schulvorbereitend ist und sie somit ihrem Kind einen guten Schulstart ermöglichen können. Der Anreiz muss daher viel früher gesetzt werden, um die Kinder früher und länger fördern zu können.“



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (6 Ja, 3 Nein, 5 Enthaltungen) den o. a. Antrag.


-> zu TOP 5.4

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 05258-11):

„...seit dem 01.08.2011 gilt in NRW das 3. beitragsfreie Kindergartenjahr. Die SPD-Fraktion bittet den Punkt „Satzung Kinderbetreuungsbeiträge“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen und folgenden Antrag zu beschließen:
1. Der Kinder-, Jugend- und Familienausschuss begrüßt die Einführung des 3. beitragsfreien Kindergartenjahres.

2. Rechtzeitig zu den HH-Beratungen für das Jahr 2012 wird die Verwaltung gebeten, folgende Daten und Fakten zu ermitteln:

- Anzahl der berechtigten Kinder, die von der Beitragsfreiheit profitieren,
- Anzahl der Familien, die durch den Wegfall der Beiträge im 3. Kindergartenjahr dennoch keine Entlastung erfahren, weil nun ein Geschwisterkind beitragspflichtig wird,
- Berechnungen, wie sich die Umsetzung der vollen Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr auswirkt, wenn keine weiteren Geschwister herangezogen würden,
- Einnahmeverbesserungen durch Landeszuschüsse, die
aus der Erstattung für das 3. Kindergartenjahr resultieren.
3. Der Kinder-, Jugend-, Familienausschuss erklärt seine grundsätzliche Absicht, Einnahmeverbesserungen durch erhöhte Landeszuschüsse dafür zu verwenden, Eltern zu entlasten, soweit die städtische HH-Situation dem nicht entgegensteht.

4. Der Ausschuss hält an einer sozial gestaffelten Beitragssatzung für die Betreuung Dortmunder Kinder (in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS) fest, bekräftigt jedoch die Forderung nach einer landesweit einheitlichen Beitragsregelung für alle Kinder.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu den Haushaltsberatungen 2012 Alternativen für eine Satzungsänderung vorlegen, die diesen Wünschen entspricht.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) folgenden geänderten Antrag:
1. Der Kinder-, Jugend- und Familienausschuss begrüßt die Einführung des 3. beitragsfreien Kindergartenjahres.

2. Rechtzeitig zu den HH-Beratungen für das Jahr 2012 wird die Verwaltung gebeten, folgende Daten und Fakten zu ermitteln:

- Anzahl der berechtigten Kinder, die von der Beitragsfreiheit profitieren,
- Anzahl der Familien, die durch den Wegfall der Beiträge im 3. Kindergartenjahr dennoch keine Entlastung erfahren, weil nun ein Geschwisterkind beitragspflichtig wird,
- Berechnungen, wie sich die Umsetzung der vollen Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr auswirkt, wenn keine weiteren Geschwister herangezogen würden,
- Einnahmeverbesserungen durch Landeszuschüsse, die
aus der Erstattung für das 3. Kindergartenjahr resultieren.
3. Der Kinder-, Jugend-, Familienausschuss erklärt seine grundsätzliche Absicht, die realen Einnahmeverbesserungen durch erhöhte Landeszuschüsse dafür zu verwenden, Eltern zu entlasten, soweit die städtische HH-Situation dem nicht entgegensteht.

4. Der Ausschuss hält an einer sozial gestaffelten Beitragssatzung für die Betreuung Dortmunder Kinder (in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS) fest, bekräftigt jedoch die Forderung nach einer landesweit einheitlichen Beitragsregelung für alle Kinder.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu den Haushaltsberatungen 2012 Alternativen für eine Satzungsänderung vorlegen, die diesen Wünschen entspricht.


zu TOP 2.3
Projekt "Kurve kriegen"
- mdl. Bericht -
Anschreiben IM - Kenntnisnahme -
(Drucksache Nr.: 05262-11)

Eingangs verwies Herr Sohn auf das vorliegende Schreiben des Innenministeriums NRW.

Frau Reinicke-Labohm stellte mündlich das Projekt vor.
Herr Sohn dankte für ihre Ausführungen.

Frau Pieper teilte mit, aus Sicht ihrer Fraktion sei es wichtig, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut werden, sondern die wichtige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendverwaltung gewährleistet ist.

Herr Prause zeigte sich etwas skeptisch. Für ihn sei es in erster Linie wichtig, die alltägliche Arbeit erledigen zu können. Er habe oft die Befürchtung, dass derartige Programme zu deren Lasten gehen. Ob das in diesem Fall auch so sein werde, bleibe abzuwarten.
Dieses Projekt setze bei strafunmündigen Kindern an bzw. bevor die Tatfrage im Sinne der Rechtssprechung aufgeklärt ist. Er habe Bedenken, inwieweit man mit einem Verdacht, der vielleicht eine polizeiliche Aufklärung voraussetzt, aber noch keine Feststellung durch die rechtsprechende Instanz, weiterarbeiten kann (z. B. Einbeziehung von Lehrern, Ausbildungsbetrieben). Zwar werde das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei diesem Projekt vorausgesetzt. Aber aus seiner Sicht müsse in dem Bereich sehr vorsichtig agiert werden, weil zum Teil auch datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten sind.

Herr Weirauch bestätigte die seit Jahren verlässliche Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Jugendamt.
Die von Herrn Prause angesprochene Problematik sei sowohl der Jugendhilfe als auch der Polizei bewusst. Eine der Grundvoraussetzungen des Projektes sei, dass die Polizei, die sich mit diesem Kind sowieso beschäftigen muss, direkt – ohne Einschaltung Dritter - den Kontakt zu den Eltern aufnimmt. Lehnen die Eltern das Programm ab, ist die Angelegenheit beendet. Erklären sich die Eltern einverstanden, gehe es im weiteren Verfahren darum, mit der Problematik des Kindes zu arbeiten, beispielsweise mit Antiaggressionstraining (ohne die wahrscheinlich begangene Tat als Fakt anzusehen). Es werde auch großer Wert darauf gelegt, dass diese ganze Vorgeschichte nicht als Tatsachenbehauptung mitgeliefert wird, wenn das Kind als Jugendlicher evtl. wegen einer anderen Sache vor dem Jugendrichter landet.

Herr Finkensiep teilte mit, die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände sei schon sehr frühzeitig in die Entwicklung des Programms eingebunden worden. Ein wichtiger Punkt war dabei, darauf zu achten, dass keine Parallelstrukturen zur lokalen Jugendhilfe geschaffen werden sollten. Das sei aus seiner Sicht in Dortmund auch nicht der Fall. Auch die lokale Jugendhilfe sei sehr früh in das Projekt eingebunden und um Mitwirkung gebeten worden. Aus seiner fachlichen Sicht begrüße er das Programm.

Herr Oppermann brachte sein Unbehagen über das Projekt zum Ausdruck. Zunächst halte er es für wichtig zu wissen, wie viele Kinder/Jugendliche mit dem Projekt angesprochen werden sollen. Er halte die beschriebene Vorgehensweise nicht für die richtige Art und Weise, mit Kindern umzugehen. Auch sehe er das Angebot eher als eine Aufgabe der Jugendhilfe an als der Polizei.

Frau Reinicke-Labohm erläuterte, das Projekt solle bei strafunmündigen Kindern und Jugendlichen zum Tragen kommen, die durch Straftaten aufgrund erstatteter Strafanzeigen auffällig geworden sind (Vorgabe: eine schwere Gewalttat oder drei schwere Eigentumsdelikte).

Herr Prause wies darauf hin, dass es sich bei den von Frau Reinicke-Labohm geschilderten Straftaten um polizeilich aufgeklärte handele.
Es wäre sicherlich begrüßenswert, wenn mit dem Projekt auch die Erziehungsberechtigten tatsächlich erreicht werden könnten und dafür Sorge tragen würden, dass ihre Kinder an den pädagogischen Maßnahmen teilnehmen. Allerdings sehe er aus seiner beruflichen Erfahrung das Interesse der Eltern als eher nicht sehr ausgeprägt an.

Frau Liedschulte äußerte den Wunsch, ein Fallbeispiel vorgestellt zu bekommen, damit der gesamte Ablauf etwas verständlicher wird.

Herr Sohn wies darauf hin, dass sich sicherlich viele Fragen klären würden, wenn die vorgesehene Präsentation den Mitgliedern mit der Niederschrift vorliegt.

Für Herrn Oppermann stellte sich weiterhin die Frage nach der konkreten Anzahl der Kinder.
Es gebe einen Grund, warum gesetzlich ein bestimmtes Alter für die Strafmündigkeit vorgeschrieben sei. Daher empfinde er es auch als richtig, dass in der Art und Weise, wie mit dem Fehlverhalten von Kindern umgegangen wird, getrennt wird nach strafmündig und strafunmündig. Von daher bleibe er bei seiner Auffassung, dass ein solches Projekt schwerpunktmäßig von der Jugendhilfe bearbeitet werden müsse, selbstverständlich in Kooperation mit der Polizei.

Herr Bösebeck begrüßte ausdrücklich das Projekt, mit dem die bereits bestehende gute Kooperation zwischen Jugendamt und Polizei sowie die vorhandenen Maßnahmen/Angebote sinnvoll ergänzt werden. Sicherlich könne Herr Nehm noch einmal deutlich machen, um welche Anzahl von Kindern es sich handelt. Seines Wissens gehe es nur um eine kleine Anzahl von Kindern. Aber diese kleine Anzahl werde große Sorgen bereiten, wenn nicht frühzeitig eingegriffen werde.

Frau Schütte-Haermeyer sprach sich dafür aus, nicht direkt in der nächsten Sitzung die Präsentation nachzuholen, sondern im nächsten Jahr nach der Sommerpause einen Sachstandsbericht im Ausschuss zu geben. Bei allen nachvollziehbaren Bedenken sollte man erst einmal dieses präventive Angebot begrüßen und ausprobieren.

Herr Sohn hielt fest, nach Übersendung der Präsentation könne festgestellt werden, ob weitere Erläuterungen im Ausschuss erforderlich sind. Außerdem solle nach einem Jahr im Ausschuss über den Stand des Projektes berichtet werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

Die vorgesehene Präsentation ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).


zu TOP 2.4
Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Antrag Vertreter der Jugendverbände

(Drucksache Nr.: 04982-11-E1)

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor:

„ ...als Vertreter der Jugendverbände beantragen wir zu TOP 2.4, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie möge beschließen, dass die Angebote des Jugendamtes im Westfalenpark für Kinder und Jugendliche ohne Parkeintritt zugänglich sein sollen.

Begründung:

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt macht deutlich, wie vielfältig und umfangreich die Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark sind. Umso bedauerlicher ist es, dass diese Angebote nicht für alle Kinder und Jugendlichen sind, sondern nur für die, welche den Eintritt in den Westfalenpark bezahlen bzw. sich diesen leisten können.

Da ein großer Teil der Angebote durch Mittel der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes finanziert werden, ist nicht nachvollziehbar, warum die Nutzung nur zahlenden Kindern und Jugendlichen vorbehalten sein soll, insbesondere wenn diese Kinder ihren Eintritt an den städtischen Eigenbetrieb Westfalenpark leisten. Hier entsteht der Eindruck, dass das Jugendamt die Angebote des Westfalenparks sponsert.

Mit dem Eigenbetrieb Westfalenpark ist zu klären, wie ein kostenfreier Eintritt ermöglicht werden kann. Alternativ ist zu prüfen, inwieweit eine Verlegung der Parkgrenzen den kostenfreien Zugang zu den Angeboten des Jugendamtes ermöglichen kann.“

Frau Kulozik und Frau Hoppe stellten die Angebote des Westfalenparks vor (s. Anlage).



Frau Hoppe wies abschließend auf eine Besonderheit hin: Die BV Innenstadt-Ost hat entschieden, Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren freien Eintritt in den Westfalenpark zu finanzieren. Die Kinder können in der Schule eine Junior-Card beantragen (Voraussetzung: Wohnsitz in Stadtbezirk Innenstadt-Ost). Es sind ca. 1.200 - 1.300 Besucher, die diese Junior-Card bekommen können, die Kosten belaufen sich auf ca. 13.000 - 15.000 €.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen und verwies auf den Antrag der Vertreter der Jugendverbände.

Als begeisterte Besucherin des Westfalenparks sprach Frau Schütte-Haermeyer zwei Punkte an, die ihren Unmut erregt haben:
Einmal die Wegmarken, die zwar hervorragend unter Beteiligung von Kindern gestaltet wurden, aber auch noch mit Reklame beklebt sind. Sie könne nachvollziehen, dass der Park aufgrund der angespannten Finanzsituation auf Sponsoren angewiesen ist, aber ein gewisses Unbehagen bleibe. Der Westfalenpark sei in weiten Teilen eine engl. Parklandschaft (unmöbliert!) und biete dem Betrachter die Möglichkeit, das Auge schweifen zu lassen. Das sehe sie auch unter pädagogischen Gesichtspunkten als einen ganz wichtigen Aspekt im Hinblick auf die ästhetische und kulturelle Bildung an.
Zum anderen scheine der Westfalenpark zu einer Art Abstellraum für Kunst zu werden, die im öffentlichen Raum nicht mehr gewünscht ist. Das finde sie nicht in Ordnung, auch nicht für Kinder und Jugendliche. Beispielsweise befinde sich die Shona-Ausstellung bereits im 3. Jahr im Westfalenpark, wobei sie als temporäre Ausstellung geplant war. Sie wisse zwischenzeitlich um die Hintergründe, vertrete aber trotzdem die Auffassung, dass es in dieser Weise nicht weitergehen sollte.
Abschließend lobte sie ausdrücklich die Arbeit im Regenbogenhaus und den Spielbogen.

Frau Pieper äußerte sich sehr lobend über die Angebote im Westfalenpark. Besonders spannend finde sie die Weiterentwicklung des Parks. Der Park sei hervorragend aufgestellt, es werde eine tolle Arbeit geleistet. Das solle auch so fortgesetzt werden.

Herr Oppermann begründete den Antrag der Vertreter der Jugendverbände.

Herr Becker sah die Intention des Antrages als durchaus lobenswert an. Aber er könne ihm nicht zuzustimmen. Die Preisstruktur werde als angemessen angesehen. Es gebe bereits viele Möglichkeiten des kostenfreien Eintritts. Auch halte er den Preis einer Familien-/Jahreskarte selbst bei begrenztem Einkommen nicht für unerschwinglich.
Aus dem Kreis des Fördervereins werde massiv dafür geworben, das Angebot nicht gänzlich kostenlos zu machen.

Herr Sohn berichtete von einer Befragung der Dortmunder Bevölkerung, die sich in Mehrheit für ein Eintrittgeld ausgesprochen hat.

Frau Pieper erläuterte, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.
Für überlegenswert halte sie es, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben mit der Bitte um Angabe, welche Summen gebraucht würden, um den Parkeintritt allen Dortmunder Kindern kostenfrei zu ermöglichen, und auch die Anregung an andere Bezirksvertretungen zu geben, vielleicht ein ähnliches Modell wie die BV Innenstadt-Ost zu starten.

Frau Kulozik ging kurz auf die Diskussionsbeiträge ein:
- Es gebe täglich 6 geöffnete Eingänge im Westfalenpark (4 – mit Kassenautomaten, 2 - mit Personen besetzt). Ein Kassenautomat kann nicht unterscheiden, ob die Person die richtige Eintrittkarte zieht. Spezielle Ausweise etc. können nicht an den automatisierten Eingängen genutzt werden. Eine personelle Besetzung an allen Eingängen könne unter finanziellen Gesichtspunkten nicht geleistet werden.
- Die vorhandene Pflegequalität und Ausstattung können nur bei entsprechenden Schließungszeiten sichergestellt werden.
- Die Spielgeräte würden wöchentlich geprüft, sie unterliegen natürlich einer sehr intensiven Abnutzung. Diesen Standard bei einem freien Zutritt (ohne Zaun) sicherzustellen, werde nicht gelingen.
- Auch die Arbeit des Regenbogenhauses (Ausgabe von Geräten usw.) werde mit Sicherheit leiden, wenn es in diesem Bereich keine Umzäunung mehr gäbe.

Frau Schütte-Haermeyer stimmte dem Vorschlag von Frau Pieper zu.

Herr Oppermann ging noch einmal auf den Antrag ein und das Interesse, für alle Kinder eine einheitliche Regelung zu haben.
Er erklärte sich dann mit dem Vorschlag von Frau Pieper einverstanden. Er bat darum, nach erfolgter Prüfung den Ausschuss zu informieren, vielleicht würden sich doch noch einige Möglichkeiten eröffnen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (9 Ja, 4 Nein) auf Vorschlag von Frau Pieper, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben mit der Bitte um Angabe, welche Summen gebraucht würden, um den Parkeintritt allen Dortmunder Kindern kostenfrei zu ermöglichen, und auch die Anregung an andere Bezirksvertretungen zu geben, vielleicht ein ähnliches Modell wie die BV In-Ost zu starten.


zu TOP 2.5
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04061-11)

Frau Brandt dankte ausdrücklich den Mitarbeitern für die gute und engagierte Arbeit, die trotz der geringen Personalausstattung geleistet und für Dortmund sehr wichtig ist.

Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich begeistert von der Arbeit des Respekt-Büros, das mit den begrenzten Ressourcen und großem Engagement eine hervorragende Leistung erbringt.

Herr Sohn dankte ebenfalls den Mitarbeitern des Respekt-Büros für die ausgezeichnete Arbeit.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05102-11)

Frau Schütte-Haermeyer signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.
Sie erinnerte an die noch ausstehende Aufstellung für die Gesamtstadt (Verteilung der Einrichtungen, Verhältnis Planstellen zur Anzahl der Kinder/Jugendlichen im Stadtbezirk, Aufteilung nach Aktionsräumen, Trägerschaft u. a.)

Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Roshol teilte Frau Hoppe mit:

- Die Differenz (s. Seite 2 und 4) ist die Summe, die der CVJM nach dem Ortswechsel und der Ausweitung des Angebotes erhält.
- Es wurden die vom Land im Rahmen des Landesjugendförderplans zugewiesenen Mittel verteilt, eine Ausweitung hat es bisher nicht gegeben.
- Es wird ein Konzept für die Kinder- und Jugendförderung erarbeitet, in dem neben einer gesellschaftspolitischen und pädagogisch-inhaltlichen Beschreibung auch die ressourcenmäßigen Auswirkungen aufgeführt sind (welche Einrichtungen werden gebraucht, wie viel Personal usw.).
Sie schlug vor, das als Gesamtpaket dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2011.


zu TOP 2.7
Unterhaltsleistungen
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
(Drucksache Nr.: 04566-11)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 04566-11-E1)
Stellungnahme zum TOP (Jugendverbände)

(Drucksache Nr.: 04566-11-E2)

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 05.07.2011) wurde wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):

„...1. Wie hoch ist die Summe der Zahlungen, die die Stadt Dortmund „ersatzweise“ für zahlungsunwillige Unterhaltspflichtige leistet?
Die Gesamtausgaben für den Bereich Unterhaltsvorschuss beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 9.193.490,- €.

2. Wann und wie werden diese „Vorschussleistungen“ zurückgefordert?
Mit der Antragstellung wird der Rückgriff eingeleitet, in dem der Unterhaltspflichtige mit einer Zahlungsaufforderung in Verzug gesetzt wird. Zur Sicherung der Unterhaltsansprüche wird, sofern der unterhaltspflichtige Elternteil nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts leistungsfähig ist, ein Unterhaltstitel erwirkt. Sobald ein Unterhaltstitel vorliegt, werden nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung die aufgelaufenen Unterhaltsansprüche über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben.

3. Wie hoch sind die Ausfälle aus diesen Unterhaltsvorschussleistungen?
Es wurden im Jahr 2010 Unterhaltsvorschussleitungen in Höhe von 9.193.490,- € gezahlt. Von Bund und Land wurden 3.629.024,- € erstattet. Von Unterhaltspflichtigen konnten 1.417.567,- €. eingenommen werden.
Für die Stadt Dortmund verblieb ein Anteil von 4.146.899,- €.

4. Wer ist für die Rückforderungen zuständig?
Mit dem Rückgriff (Rückforderung) der gezahlten Unterhaltsvorschussleistungen sind die jeweiligen Sachbearbeiter in den Jugendhilfediensten befasst. Daneben gibt es noch die sog. Altsachbearbeitung, die in den eingestellten Fällen die Einziehung der rückständigen Unterhaltsansprüche betreibt.

5. Wie intensiv wird ein Mahnverfahren betrieben?
Zunächst werden die unterhaltspflichtigen Elternteile aufgefordert, die Zahlungen freiwillig vorzunehmen. Geschieht dies nicht, wird die Forderung nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung durch die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben.“


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 04566-11-E2):

„... als Vertreter der Jugendverbände haben wir zu TOP 2.7 die folgenden Fragen und bitten um Stellungnahme:

1. Wurden andere Verfahren zur Steigerung der Zahlungsmotivation der Unterhaltspflichtigen erprobt, beispielsweise mit einem Forderungsmanagement und einem Beratungsangebot für die Betroffenen wie es in der Wirtschaft und auch bei stadteigenen Unternehmen eingesetzt wird?
2. Ist bereits erwogen worden, die Zahlungen der unwilligen Unterhaltspflichtigen zu erhöhen und die Sachbearbeitenden in den Jugendhilfediensten zu entlasten, indem für die Rückforderungen speziell dafür ausgebildetes Personal in Anspruch genommen wird?“

Herr Weirauch beantwortete die Fragen der Vertreter der Jugendverbände bzw. von Herrn Barrenbrügge und Herrn Spangenberg wie folgt:

Zu 1. Die Unterhaltspflichtigen werden selbstverständlich beraten, wenn sich bei den Überprüfungen herausstellt, dass sie beispielsweise noch Ansprüche auf andere Transferleistungen haben. Das große Problem stellt aber die wirtschaftliche Situation dar, nach der viele Unterhaltspflichtige nicht in der Lage sind, Zahlungen zu leisten. Sicherlich gibt es auch Zahlungsunwillige, aber das ist nur ein geringer Anteil.
Zu 2. Es gibt bereits speziell ausgebildete Kollegen, die sich nur darum bemühen, ausstehende Gelder beizutreiben.

- Für die Einziehung der ausstehenden Unterhaltsleistungen werden 19,58 Personen (vollzeitverrechnet) eingesetzt.

- Die Erstattung durch den Bund ist überall gleich, die Höhe der Erstattung durch das Land ist durch Landesrecht unterschiedlich geregelt.

- Wie hoch der Satz der Zahlungsunwilligen und Zahlungsunfähigen ist, kann nicht seriös beantwortet werden. Kein Zahlungsunwilliger wird eingestehen, dass er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen will.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen katholische Kindertageseinrichtung Maria Königin, Stortsweg 43 in Dortmund Eichlinghofen, DRK-Kindergarten Droote, Droote 22-24 in Dortmund Scharnhorst und evangelische Kindertageseinrichtung Rübenkamp 33 in Dortmund Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05101-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Träger der folgenden Kindertageseinrichtungen mit einem Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung bzw. die notwendige Sanierung

- Dortmund Eichlinghofen, Stortsweg 43 in Höhe von 22.606 €
- Dortmund Scharnhorst, Droote 22-24 in Höhe von 19.800 €
- Dortmund Wickede, Rübenkamp 33 in Höhe von 126.374 €

zu unterstützen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 3.1
Dortmund...mit Kindern erleben - Ferienaktionen des Familien-Projektes und der Familienbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05199-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Ferienaktionen des Familien-Projektes und seiner Kooperationspartner zur Kenntnis



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

Frau Dr. Tautorat zeigte sich in weiten Teilen enttäuscht von dem Bericht. Ungefähr ¾ der Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die Geld kosten, wurden eingestellt. Sie vermisste auch großenteils Aussagen zu zukünftigen Bedarfen bzw. zum weiteren Vorgehen.

Herr Oppermann fand den Bericht sehr interessant, der einen guten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen gibt. Allerdings fehlten ihm zum Teil Aussagen über die erreichten Ergebnisse. Er bedauerte, dass der Aktionsplan keinen Weg für die Fortsetzung von erfolgreich durchgeführten und weiterhin nachgefragten Projekten – wie beispielsweise „Mein Körper gehört mir“ - aufzeige, die keine Riesensummen verschlingen.

Frau Pieper bedauerte ebenfalls die Einstellung von verschiedenen Maßnahmen. Sie sprach sich dafür aus, bei den anstehenden Haushaltsberatungen ein Augenmerk darauf zu richten.

Herr Bösebeck wies darauf hin, dass trotz der schwierigen Haushaltslage einiges geschaffen wurde, das auch Bestand hat (z. B. im Bereich Neubau und Neugestaltung von Spielplätzen). Außerdem werde die Realisierung eines Jugendaktionsbüros im Bereich der Dorstfelder Brücke angestrebt. Das sollte bei der Beurteilung des Gesamtpaketes mit berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2011

(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2011

(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2011
(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2011
(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2011
(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2011
(Drucksache Nr.: 04853-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2011
(Drucksache Nr.: 04853-11)

Die Vorlage wurde zurückgezogen (s. auch TOP 1.3).


zu TOP 4.3
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04934-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2011

(Drucksache Nr.: 04934-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

„Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates
zur Umsetzung des fortgeschriebenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Hörde vom 16.12.2010 (DS-Nr. 02322-10), die Durchführung der unter dem Projektbogen „Stadtgestaltungsleitplan und Umsetzung“ zusammengefassten Maßnahmeninhalte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.650.000 €.

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, dass von den in der Bemusterung vorgestellten Banktypen gemäß Punkt B1.2 dieser Vorlage das Modell 2a als Grundmodell zur Ausführung kommt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass für jede im Rahmen des Ziel 2 Programms durchgeführte Maßnahme der Hörder Politik vor Umsetzung der Maßnahmen, die konkreten Ausbauplanungen/Ausführungspläne vorgelegt werden sollen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde gibt folgende Anregung:
- bei den Fahrradbügeln ist durch die Fachverwaltung zu prüfen, ob durch eine Beschichtung das Problem „ Metall auf Metall“ umgangen werden kann.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Barrierefreie Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05205-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 05205-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...in der Vorlage der Verwaltung „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010“ (Drucksachen-Nr.: 04013-11) wird auf den Beschluss des Rates aus Dezember 2009 verwiesen, „als ersten Schritt zur barrierefreien Gestaltung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Dortmund ein stadtweites Entwicklungskonzept mit zunächst jeweils einer Grundschule und einer Tageseinrichtung für Kinder je Stadtbezirk zu erstellen.“
Die Vorlage soll abschließend in der Sitzung des Rates am 29. September zur Kenntnis genommen werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zur Erarbeitung des genannten Entwicklungskonzeptes für barrierefreie Tageseinrichtungen für Kinder.“


Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, das Entwicklungskonzept sei nicht in Vergessenheit geraten. Die Abstimmungsgespräche zwischen Jugendamt, Immobilienwirtschaft, FABIDO und den Trägern seien noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich werde sichergestellt, dass alle neuen Einrichtungen, die jetzt konzipiert werden, barrierefrei sind. Die Investoren würden über das Konzept „barrierefreiplus“ informiert, das von der Immobilienwirtschaft erarbeitet wurde. Ein Sachstand könne aufgrund der derzeitigen Einrichtungsentwicklungen auch bei den Investoren noch nicht gegeben werden.


zu TOP 5.2
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 05204-11-E2
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 05204-11-E4)

Die TOP 5.2, 5.3 und 5.4 wurden im Zusammenhang behandelt – vor TOP 2.3.


zu TOP 5.3
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11-E1)

Die TOP 5.2, 5.3 und 5.4 wurden im Zusammenhang behandelt – vor TOP 2.3.


zu TOP 5.4
Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)

Die TOP 5.2, 5.3 und 5.4 wurden im Zusammenhang behandelt – vor TOP 2.3.


zu TOP 5.5
Kinderstuben in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05255-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05255-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„... zum o.g. TOP bittet die Fraktion DIE LINKE in der Sitzung am 28.09.2011 um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Kinderstuben in der Nordstadt und den aktuellen Planungen bezüglich des Fortbestands.“

Herr Lohmann sagte eine schriftliche Beantwortung für den Betriebsausschuss FABIDO zu.


zu TOP 5.6
Big Tipi
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05259-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05259-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„...die SPD-Fraktion hat anlässlich eines Besuchstermins in der Erlebniswelt Fredenbaum erfahren, dass zurzeit 2 kostengünstigere Alternativen zum Erhalt des Bigi Tipi in der Verwaltung geprüft werden.

Zwischenzeitlich hat sich der Urheber „Bildwerk“ ebenfalls zu Wort gemeldet und Unterstützung für eine ganzheitliche Lösung signalisiert.

Die SPD-Fraktion meldet den Punkt „Big Tipi“ für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie an und bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu den Sanierungsalternativen einschl. Kosten und Realisierungszeitplanungen.“


Zur Sitzung lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...mit o. g. Anfrage bitten Sie die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu den Sanierungsalternativen einschl. Kosten und Realisierungszeitplanungen.

Die Verwaltung ist am 13.09.2011 vom Verwaltungsvorstand beauftragt worden, eine weitere alternative Sanierungsvariante in „Stahlbaukonstruktion“ mit dem Ziel einer kostengünstigen und dauerhaften Lösung zum Erhalt des Big Tipi zu prüfen. Mit der Prüfung ist ein externes Ingenieurbüro beauftragt worden.

Die Ergebnisse dieser Sanierungsalternative einschl. Kosten- und Realisierungsplanung werden ca. Mitte Oktober 2011 vorliegen.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich eine entsprechende Entscheidungsvorlage zur Beschlussfassung im November d. J. vorlegen.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05260-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05260-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„...zum o.g. TOP bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist die aktuelle personelle Ausstattung in den Jugendfreizeitstätten (Ist-Zahlen)?
2. Wie sind die Planzahlen?
3. Gibt es durch, z.B. Personalmangel oder andere Gründe, Einschränkungen in den Öffnungszeiten oder Angebotsstrukturen? Falls ja, in welchen Stadtbezirken und in welchem Umfang?“

Aufgrund des Hinweises von Frau Hoppe, dass bereits in der Sitzung des Ausschusses am 01.06.2011 eine Beantwortung gleichlautender Fragen erfolgt sei, zog Frau Dr. Tautorat die Fragen zurück.


zu TOP 5.8
Sunrise - Jugendtreff und Beratung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05265-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05265-11-E1)

Der folgende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde zurückgezogen (s. TOP 1.3)

„....die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zur kommenden Sitzung des AKJF am 19. Oktober werden VertreterInnen der Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise eingeladen. Die Sunrise-VertreterInnen werden gebeten, in der Sitzung einen Sachstand über die Entwicklung der Beratungsarbeit sowie die weiteren Perspektiven der Einrichtung zu geben.

Begründung:
Sunrise ist eine Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung für junge Lesben und Schwule. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit der Einrichtung wird Sunrise vom Jugendamt gefördert. Um über die weiteren Perspektiven der Einrichtung beraten zu können, ist ein Sachstand notwendig.“


zu TOP 5.9
Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05321-11)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet im Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Hilfen zur Erziehung“.
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen Sachstand zu den öffentlichen Vorwürfen des Kämmerers zu Mehrkosten bei den Hilfen zur Erziehung zu geben.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich der erzieherischen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
2) Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die im Haushalt vorgesehenen Mittel?

3) Wie und wann haben Jugendamt und Dezernat die Kämmerei über diese Entwicklungen informiert?

4) Wann hat es die letzte Information über die Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung an die Kämmerei gegeben?

Begründung:
Der Kämmerer hat öffentlich einen Anstieg der Kosten bei den Hilfen zur Erziehung sowie seine angeblich nicht rechtzeitige Information darüber kritisiert.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine schnellstmögliche Klärung des Sachverhaltes im Ausschuss herbeizuführen.“


Frau Bonekamp beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu 1. Die Fallzahlen im Bereich der erzieherischen Hilfen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Im vorigen Jahr gab es im Bereich der ambulanten Hilfen 2.217 Fälle und im Bereich der stationären Hilfen 1.968 Fälle. Die Zahlen 2011 liegen bisher im Bereich der Zahlen des Vorjahres.

Zu 2. Ziel des Jugendamtes ist es, das Rechnungsergebnis Hilfen zur Erziehung 2010 nicht zu überschreiten. Nicht berücksichtigt wurde die Anpassung der Planwerte an die tatsächlichen Fallzahlen.

Zu 3. Die Kämmerei wurde am 03.05.2011 im Rahmen des Budgetgesprächs informiert. Dabei wurde festgehalten, dass das Jugendamt bemüht ist, das Rechnungsergebnis im Bereich der wirtschaftlichen und erzieherischen Hilfen aus dem Jahr 2010, insgesamt 4,8 Mio. € über dem Planwert der Hilfen zur Erziehung innerhalb und außerhalb von Familien, auch in 2011 nicht zu überschreiten.

Zu 4. Die Kämmerei wird monatlich unterrichtet. Der letzte Prognosebericht wurde im August 2011 abgegeben.

zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktuelle Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Unter Hinweis auf das Schreiben des Kämmerers wurde dem Vorschlag nicht widersprochen, wegen der Haushaltsberatungen die November-Sitzung des Ausschusses auf den 16.11.2011 vorzuziehen.

- Terminplan für 2012 wurde mit den Sitzungsunterlagen übersandt

- Fachkräfteaustauschprogramm mit den USA 2012 von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe in Berlin

- Polizeiliche Kriminalstatistik 2010
(bei evtl. Rückfragen Behandlung in der nächsten Sitzung)


- übersandt wurde
=> Zeitschrift „Ansicht“, AWO


- Herr Bösebeck dankte der Politik für das gezeigte Engagement bei der Veranstaltung zum Weltkindertag.




Herr Sohn beendete die Sitzung um 18.55 Uhr.


Sohn Barrenbrügge Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage zu TOP 2.1
(See attached file: Werkstatt Solidarität Dortmund gemeinnützige GmbH.pdf)


Anlage zu TOP 2.2
(See attached file: Vorstellung Verein für Kinder.pdf)



Anlage zu TOP 2.3
(See attached file: Kopie von Behörde intern blau.pdf)


Anlage zu TOP 2.4
(See attached file: AKJF 2011-Bericht-ki-ju-angebote im WP.pdf)

Anlage zu TOP 6.
(See attached file: BV-Wiedervorlage.pdf)