Niederschrift

über die 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 13.09.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:25 - 14:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite

Rm Harnisch
Rm Ollech
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Starke
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz Die Linken im Rat

c) Verwaltung


StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Anfrage zur wohnortnahen Sammlung gebrauchter CDs (DS-Nr. 08536-07-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09553-07)

2.1.2 Netzwerk "Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09626-07)

2.1.3 Verwaltung 2020
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09230-07-E1)
2.2 Finanzen

2.2.1 Gebührenentwicklung durch Emscher-Renaturierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09640-07)
2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09616-07)

2.4 Kommunalwirtschaft
-keine Vorlagen-

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08210-07)

3.2 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08204-07)

3.3 Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)

3.4 Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße/Heiliger Weg -;
hier: Beitrittsbeschluss zur Auflage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08975-07)

3.5 Rahmenplanung; Dorfentwicklungsplan Grevel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09279-07)

3.6 Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg; Überarbeitung und Beschluss der Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09127-07)

3.7 Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Energieerzeugung, Einrichtung des erweiterten Ganztagesbetriebes an den Hauptschulen Innenstadt-West, In der Landwehr und Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09474-07)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss zum VEP, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09571-07)
3.9 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße / Brüderweg -;
hier: I. Beschluss zur Planbereichsveränderung
II. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09246-07)

3.10 Kommunale Strategien für den Klimaschutz
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.08.2007
(Drucksache Nr.: 08982-07)

3.10 Kommunale Strategien für den Klimaschutz
Überweisung: Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2007
(Drucksache Nr.: 08982-07)

3.10 Kommunale Strategien für den Klimaschutz
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08982-07-E1)

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)

3.12 Initiative Dortmund Parks -
Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08261-07)

3.13 Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Platzhausmeister
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09368-07)

3.14 Planung der Maßnahmen am Karl-Schiller-Berufskolleg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09675-07)

3.15 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
hier: Konstenneutrale Verlängerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09618-07)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
-keine Vorlagen-


5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitisches Netzwerk - Tätigkeitsbericht 2005/2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09298-07)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Dachsanierung Museum für Naturkunde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09612-07)

7.2 Dach- und Fassadensanierung Museum für Kunst und Kulturgeschichte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09614-07)

8. Schule

8.1 Weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09400-07)

9. Kinder und Jugend
-keine Vorlagen-

10. Finanzen Liegenschaften
-keine Vorlagen-

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 07.10.2007, am 04.11.2007 und am 09.12.2007.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09277-07)

11.2 Namensgebung für den mittwochs und samstags auf der Davidisstraße stattfindenden Wochenmarkt (Ostmarkt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09301-07)

11.3 Aufgabe des Versicherungsschutzes für elektronische Anlagen und Geräte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07678-07)

12. Anfragen
-keine Anfragen-


13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Gründstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

13.1.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09576-07)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14:25 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer nochmals die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hengstenberg (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.4 Solidaritätsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09838-07)

7.3 Brandschutzmaßnahmen der Musikschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09678-07)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in beiden Fällen einstimmig festgestellt.

Abgesetzt wurde der Tagesordnungspunkt

3.3 Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Anfrage zur wohnortnahen Sammlung gebrauchter CDs (DS-Nr. 08536-07-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09553-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme zu den Möglichkeiten einer wohnortnahen Sammlung gebrauchter CDs zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Netzwerk "Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09626-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Netzwerk „Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen“.

zu TOP 2.1.3
Verwaltung 2020
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09230-07-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2007 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat vor der Sommerpause die Ende 2006 durch den Verwaltungsvorstand vorgenommene Neuausrichtung des Projekts „Verwaltung 2020“ und die daraus im Rahmen der Arbeitsplanung 2007 resultierenden operativen Schritte des weiteren Vorgehens zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das Projekt der Neugestaltung der Verwaltungslandschaft versteht sich als konsequente Weiterentwicklung der Gedanken aus der „Neuen Steuerung“ bzw. der Ansätze der „Verwaltungsreform“.

Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich weitgehender politischer Konsens über die Zielsetzung

Ø Verwaltungsprozesse aus Kundensicht zu betrachten


Ø Die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung zu hinterfragen und ggf. anzupassen
Ø Bestehende Prozesse einfacher, übersichtlicher und durch angepassten Technikeinsatz effizienter und effektiver zu gestalten
Ø Die Ämterorganisation - wo sinnvoll und möglich - durch Verantwortlichkeiten für die Prozesse zu ersetzen
Ø Durch Abbau interner Bürokratie Personalkosten zu senken.

Die Wahrnehmung des Projekts wird sowohl außen (Bürgerinnen und Bürger / „Kunden“), wie auch innerhalb der Verwaltung erkennbar geprägt durch eine unverhältnismäßig große Betonung quantitativer Projektziele (Personalkosteneinsparung, mittel- und langfristiger Personal- und Stellenabbau).



Die anstehenden Prozessveränderungen werden absehbar nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung (Umsetzungen, Anpassungsqualifizierung etc), sondern auch den Bürgern (Bündelung der Kontakte, Gleichstellung elektronischer und papierner Verwaltungszugänge, Erprobungsphasen etc.) Flexibilität und konstruktive Mitarbeit / Begleitung abverlangen.

Voraussetzung des Projekterfolgs sind daher u.a. eine in jeder Hinsicht erforderliche Verbesserung der Außenwahrnehmung des Projektes und seines Marketings nach außen und innen (betroffene Mitarbeiter).



Grundlegend ist dabei nach Auffassung der CDU-Fraktion eine politisch klare und unmissverständliche Definition bzw. fortlaufende Justierung der Zielhierarchie.

Vor diesem Hintergrund bitten wir nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss unterstützt ausdrücklich das von der Verwaltung mit der Vorlage „Verwaltung 2020 – Arbeitsplanung 2007“ (Drucksache Nr. 08403-07) vorgestellte Vorgehen.


2. Die im Rahmen des Projektes 2020 ermittelten und vom Verwaltungsvorstand erstellten Einsparvorgaben (Sach- und Personalaufwand) sind grundsätzlich willkommene Sekundäreffekte einer angestrebten Verschlankung und Modernisierung der Verwaltung. Hauptzielsetzungen sind jedoch:
- Entwicklung zukunftsorientierter Verwaltungsdienstleistungen
- Neuorganisation des Verwaltungshandelns aus Kundensicht
- Gestaltung neuer kundenorientierter und somit bürgerfreundlicher Strukturen
- Anpassung an die demographische Entwicklung
- Verbesserung von Bürgerservice und Erreichbarkeit

3. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet, dass die Vorgabe pauschaler Einsparungsziele bei den Personal- und Sachkosten aller Fachbereiche an keiner Stelle zu qualitativen Einschränkungen der Verwaltungsdienstleistungen zu Lasten der Bürger führt.

Im Falle gegenseitiger Erkenntnisse sind die pauschalen Sparvorgaben entsprechend zu korrigieren.

4. Es soll geprüft werden, inwieweit das Hinzuziehen externen Sachverstands sowie der Abgleich mit ggf. vorliegenden Benchmarks / vergleichbaren Kennzahlen anderer Kommunen die Objektivierung einer angemessenen Personalausstattung /-bemessung der betroffenen Ämter / Verwaltungseinheiten bzw. Prozessketten unterstützen und einer unzuträglichen qualitätsmindernden Arbeitsverdichtung entgegenwirken können.
5. In Anbetracht eines steigenden Altersdurchschnitts der Belegschaft sollen die durch die Projektergebnisse erwarteten / erzielten Mitteleinsparungen nicht ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.
Vielmehr soll ein spürbarer Teil der durch das Projekt ermittelten (erwarteten) Einsparungen unmittelbar reinvestiert werden in die Mittelausstattung der Arbeitsplätze, adäquate Büroräume, Arbeitsklima und Arbeitszufriedenheit sowie in den Ausbau zielgerichteter, altersgerechter Qualifizierung sowie erweiterter Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel ist eine verbesserte Pflege und die Sicherstellung langfristiger Beschäftigungsfähigkeit des Personalkörpers.

6. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet die zeitnahe Vorlage bzw. Vorstellung eines auf die Ergebnisse des Projekts aufgestellten Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepts und eine angemessene Mittelbereitstellung im Zuge der Aufstellung von Etat und Mittelfristplanung.
7. Die Information und Kommunikation mit den Beschäftigten ist zu intensivieren und zu qualifizieren. Eine frühzeitige und intensivierte Einbeziehung und Einbindung der Mitarbeitervertretung und deren Kenntnis der Prozesse, aufbau- und ablauforganisatorischer Verbesserungspotentiale etc. sollen für den Projekterfolg nutzbar gemacht werden und die Akzeptanz des Vorhabens in der Belegschaft fördern.
8. Die unlängst in der Bezirksverwaltungsstelle Hörde gestartete Erprobung / Versuchsweise Umsetzung einer veränderten kundenorientierten Aufgabenerledigung („Pilotprojekt Hörde“) soll begleitet werden von Befragungen der Mitarbeiter und Bürger.Die Auswertung der Ergebnisse ist Fachausschuss und HFA vorzustellen und ggf. zur Justierung des weiteren Vorgehens heranzuziehen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.09.2007 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die Absicht, mit dem Projekt „Verwaltung 2020“ die Dienstleistungen der Stadt Dortmund für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft durch die Bereitstellung kompetenter und ihrer Lebenssituation angemessener Service-Leistungen zu verbessern.
Gleichermaßen unterstützt der Haupt- und Finanzausschuss, dass sich dieses umfassende Reformprojekt nicht nur auf Leistungen erstreckt, zu denen die Stadt Dortmund rechtlich verpflichtet ist, sondern auch auf die qualitative Verbesserung freiwilliger Leistungen ausgerichtet ist, um das Profil der Stadt Dortmund nachhaltig zu stärken.
Oberstes Ziel dieses Projektes ist damit die Steigerung der Kundenfreundlichkeit der Stadtverwaltung.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss hält es für notwendig, ein System von permanenter Aufgabenkritik zu installieren, um den sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen an die Verwaltung durch die Neudefinition von Aufgaben und eine entsprechende Ressourcensteuerung gerecht zu werden.
Zeitgleich mit einer umfassenden Aufgabenkritik wird die Personalentwicklungsplanung darauf ausgerichtet, im Vorgriff auf anstehende Veränderungen in der Organisationsstruktur der Verwaltung, mit dem vorhandenen Personal flexibel auf neue Aufgaben und entsprechende Qualifikationsanforderungen reagieren zu können. Die strategische Personalplanung erfolgt unter Einbeziehung der Beteiligungsgesellschaften.

Darüber hinaus fordert der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung auf darzulegen, ob und inwieweit zukünftig von dem Steuerungsmodell einer integrierten Wahrnehmung von Fach und – und Ressourcenverantwortung abgewichen wird und das Verhältnis von zentralen und dezentralen Einheiten in der Kommunalverwaltung neu zu definieren ist.

3. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die neue Dimension der Verwaltungsreform nur gemeinsam mit den Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund verwirklicht werden kann.
Nur motiviertes und leistungsbereites Personal ist der Garant dafür, dass das Projekt „Verwaltung 2020“ seine Ziele erreicht.
Unabdingbar bei dem Einsatz neuer Techniken ist eine ausreichende Qualifizierung und die Berücksichtigung erworbener Kompetenzen.
Für die notwendigen Personalveränderungen sind individuelle Personalentwicklungspläne mit der im Reformprozess beteiligten Personalvertretung abzustimmen. Die Beschäftigten sind nach der Ist-Analyse und vor dem Beginn der Prozessumsetzung für ihre zukünftigen Aufgaben zu qualifizieren.
Die Beschäftigten werden erst nach entsprechender Qualifikation in ihr neues Aufgabengebiet umgesetzt.


4. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Notwendigkeit fest, dass bei der Stadt Dortmund auch im Bereich der Personalkosten Einsparungen notwendig sind, damit ein Haushaltsicherungskonzept für die Stadt vermieden werden und die eigene Handlungsfähigkeit erhalten bleiben kann.
Um eine höhere Effizienz zu erreichen, werden Synergieeffekte genutzt, die durch interkommunale Zusammenarbeit und die Kooperation mit den Stadttöchtern zu erzielen sind.
5. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die geltende Dienstvereinbarung bei der Stadt Dortmund zur sozialverträglichen Umsetzung von Reformprozessen und geht davon aus, dass sie auch über 2009 hinaus für die Dauer der kommenden Ratsperiode verlängert wird.
Er spricht sich dafür aus, dass es auch nach 2009 keine betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadtverwaltung geben wird.
6. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Beteiligung der Personalvertretung im Prozess des Projektes Verwaltung 2020 zur Zeit nicht ausreichend und daher zu verstärken ist.
Es ist durch geeignete Maßnahmen eine effiziente Beteiligung des Personalrates am Prozess analog der Verwaltungsreform den 90er Jahren sicher zu stellen.
Über das Ergebnis der Einigung zwischen Verwaltung und Personalrat wird im zuständigen Ausschuss berichtet.
Das Projekt Verwaltung 2020 wird durch externe Moderation begleitet.
Die Verwaltung wird dazu zusammen und einvernehmlich mit der Personalvertretung einen geeigneten Berater/Mediator oder ein Beratungsunternehmen auswählen.
Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, vierteljährlich über den Stand des Projektes zu berichten.

Rm Monegel (CDU) stellte fest, dass die vorliegenden Anträge eine breite Übereinstimmung aufwiesen.

Dass ein Prozess, wie ihn das Projekt Verwaltung 2020 darstelle, äußerst schwierig sei und bei den Beschäftigten keine Begeisterung auslöse, werde von allen Fraktionen gesehen.

In der bisherigen öffentlichen Diskussion seien die quantitativen Aspekte, also die Einsparpotentiale, sehr stark belichtet worden. Es müsse aber auch eine qualitative Verbesserung der Organisation erreicht werden, um schlankere Prozesse zu schaffen und den Bürgersservice zu stärken. Ein wichtiger Sekundareffekt wären dabei die fiskalischen Auswirkungen.

Man hoffe, dass die Ziele so realisiert werden könnten, dass die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten erhalten bleibe und die Veränderungen sozialverträglich erfolgten. Die Fraktionen hätten in ihren Anträgen zum Ausdruck gebracht, dass man zu dem Vorhaben stehe.

Die CDU spreche sich auch für die beabsichtigten Einsparziele aus. Man wolle sie aber nicht erstrangig platziert haben. Kern sei der qualitative Aspekt.

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat seien an dem Vorhaben sehr stark interessiert. Dies gelte nicht nur für die Ergebnisse, sondern auch den eigentlichen Prozess, der, wenn es sinnvoll sein sollte, durch externen Sachverstand angereichert werden könnte.
Wichtig sei zudem die Qualifikation der Beschäftigten, die vernünftig geplant und mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden müsste.

Die Mitarbeiter sowie die Mitarbeitervertretung sollen frühzeitig in den Prozess eingebunden werden. Der Personalrat sei aufgefordert, sich mit eigenen Beiträgen zu beteiligen. Diese Bereitschaft sei nach Einschätzung der CDU-Fraktion auch gegeben.

Von den Beschäftigten erwarte seine Fraktion, dass sie sich ebenfalls engagierten, um das Projekt „Verwaltung 2020“ zum Erfolg zu bringen. Dadurch würde auch die Arbeitsplatzsicherheit jedes Einzelnen in einer modern aufgestellten und organisierten Verwaltung gefestigt.

Zum Punkt 5 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sagte Rm Monegel (CDU), die CDU-Fraktion spreche sich ebenfalls gegen betriebsbedingte Kündigungen aus. Das gelte auch für die Zeit nach 2009. Wer betriebsbedingt kündigen müsse, habe vorher in der Betriebsführung etwas falsch gemacht.

Der Punkt im gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen sei konsensfähig, wenn er so gemeint sei, dass der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen über das Jahr 2009 hinaus als Tendenz verstanden werden könne und keine Bindungswirkung für den neuen Rat entfalten solle.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erinnerte daran, dass ihre Fraktion im letzten Jahr Informationen über das Projekt „Verwaltung 2020“ erbeten hatte, allerdings die Antwort der Verwaltung nicht wesentlich zur Klarheit beigetragen habe.

Ihre Fraktion könne sich den heute vorliegenden Anträgen nicht anschließen.

Im CDU-Antrag werde z. B. von einer fortlaufenden Justierung der Ziele gesprochen. Die Ziele sollten aber eigentlich feststehen und nicht laufend nachgebessert werden.

Zudem dürften Einsparungen nicht als Sekundareffekte bezeichnet werden. Das könne ihre Fraktion nicht mittragen. Die Stadt habe ein strukturelles Defizit. Deshalb müsse die Ernsthaftigkeit des Sparzieles deutlich werden durch die Beimessung eines besonderen Stellenwertes.

Zum SPD-Antrag sagte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), Aufgabenkritik müsse auch beinhalten, dass es nicht sinnvoll sein könne, eine Aufgabe von der Stadt wahrzunehmen. Der Antrag vermittele dagegen den Eindruck, man wolle möglichst viele Aufgabenfelder in städtischer Zuständigkeit halten.



Ferner sei in dem Antrag ausgeführt, dass man eine höhere Effizienz bei der Stadtverwaltung durch Kooperation mit den Stadttöchtern erreichen möchte. Dabei würde die private Wirtschaft völlig ausgeklammert. Es könne nicht Ziel sein, einen Zweig, in dem vernünftig gewirtschaftet werde, nicht in die Betrachtung einzubeziehen.

Ferner vertrete ihre Fraktion die Auffassung, dass man nicht generell betriebsbedingte Kündigungen ausschließen dürfe. Mitarbeiter müssten bei Veränderungsprozessen mitgenommen werden. Die Zusage, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, fördere aber nicht die Motivation der Beschäftigten.

Wenn in dem Antrag ausgesagt werde, die Personalentwicklungsplanung soll flexibler reagieren, könnte das als Kritik an der Personaldezernentin aufgefasst werden, weil eine solche Aussage den Schluss zuließe, dass es hier bisher Defizite gegeben habe.

Die Forderung, die Personalvertretung stärker einzubinden, könne man nicht beurteilen. Es sei richtig, Mitarbeiter am Prozess zu beteiligen. Bevor man aber eine solche Forderung aufstelle, müsse man wissen, ob es tatsächlich an einer ausreichenden Beteiligung mangele.

Ihre Fraktion werde beide Anträge ablehnen.

Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, dass die Anträge politische Aussagen und Forderungen enthielten, die von der Verwaltung umzusetzen seien.

Seine Fraktion habe auch in den Parteigremien die Thematik erörtert. Ziel sei es, alle Beteiligten in den Prozessablauf einzubinden. Die Verwaltung müsse optimal aufgestellt sein, insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten.

Die SPD-Fraktion spreche sich ausdrücklich gegen betriebsbedingte Kündigungen aus. Gegenteilige Aussagen hätten sicherlich einen Rückgang der Motivation und des Interesses an Fortbildung auf Seiten der Beschäftigten zur Folge.

Man habe bewusst eine Priorität in der Kooperation mit den städtischen Töchtern deutlich gemacht und den privaten Sektor dabei unerwähnt gelassen. Die Stadt könne ihre Aufgaben genauso gut wie private Unternehmen erfüllen.

Die SPD-Fraktion werde auch den Antrag der CDU-Fraktion beschliessen.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Prozess der Verwaltungsmodernisierung als dauerhafte Aufgabe.

Zu dem gemeinsamen Antrag führte er aus, dass zur Aufgabenkritik auch die Prüfung gehöre, ob Aufgaben künftig nicht mehr wahrgenommen werden müssen und die Ressourcen anderweitig eingesetzt werden könnten. Es gehe nicht darum, neue Aufgaben zu finden, die die Verwaltung übernehmen könne.


Die Personalentwicklungsplanung verfolge das Ziel, dass neue Verwaltungsprozesse, die in zwei bis drei Jahren anstünden, entsprechend personell besetzt werden könnten. Es solle dafür eine Qualifizierung im Vorfeld stattfinden. Man wolle dadurch vermeiden, dass Besetzungen durch externe Bewerber stattfinden müssten.

Der heutige Rat könne hinsichtlich des Ausschlusses von betriebsbedingten Kündigungen nicht eine künftige Vertretung binden. Allerdings wollte man sich in dem vorliegenden Antrag dazu grundsätzlich äußern. Fielen Aufgabenbereiche weg, solle geprüft werden, ob die freigewordenen Mitarbeiter in anderen Bereichen eingesetzt werden können.

Das Projekt „Verwaltung 2020“ brauche eine starke Einbindung der Beschäftigten. Es mache Sinn, sich dabei externen Sachverstandes zu bedienen, um die Prozesse zu moderieren und gemeinsam mit den Mitarbeitern zu diskutieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2007.

Außerdem beschliesst der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.09.2007.

zu TOP 2.1.4
Solidaritätsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09838-07)

Auf Empfehlung des Ältestenrates fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

- Aus dem Solidaritätsfonds werden 6.930,- € an das DRK, Kreisverband Dortmund, für die Unterstützung unserer Partnerstadt Rostow am Don, übergeben.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Gebührenentwicklung durch Emscher-Renaturierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09640-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 21.08.2007 vor:

In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien über die prognostizierte Entwicklung der Abwassergebühren im Zuge der Renaturierung der Emscher spekuliert. Während eine überregionale Zeitung einen zu erwartenden Gebührenanstieg in Höhe von 200 bis 300 Euro pro Jahr für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit vier Bewohnern nannte, wurde diese Zahl seitens der Emschergenossenschaft heftig dementiert und von einem Gebührenanstieg von lediglich 13 bis 21 Euro pro Einfamilienhaus ausgegangen.

Die CDU-Fraktion nimmt die erhebliche Diskrepanz zum Anlass, die Kämmerei um eine Stellungnahme in dieser Sache zu bitten und eine an nachvollziehbaren Kriterien orientierte Einschätzung der Abwassergebührenentwicklung im Zuge der Renaturierung der Emscher abzugeben.

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 11.09.2007 dazu eine Stellungnahme abgegeben.

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09616-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2006 zur Kenntnis.

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08210-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fortschreibungsentwurf 2007 des InSEKts Lütgendortmund als Diskussionsgrundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtbezirk. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2004 wird der Entwurf zum InSEKt Lütgendortmund 2009 zum gegebenen Zeitpunkt den politischen Gremien und dem Rat vorgelegt.








zu TOP 3.2
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08204-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fortschreibungsentwurf 2007 des InSEKts Aplerbeck als Diskussionsgrundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtbezirk. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2004 wird der Entwurf zum InSEKt Aplerbeck 2009 zum gegebenen Zeitpunkt den politischen Gremien und dem Rat vorgelegt.

zu TOP 3.3
Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße/Heiliger Weg
hier: Beitrittsbeschluss zur Auflage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08975-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt fasst entsprechend der Auflage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße / Heiliger Weg - folgenden Beitrittsbeschluss:

In der Legende der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planzeichen „Sondergebiet - GH - Großflächiger Handel“ zusätzlich durch den Begriff „Lebensmitteleinzelhandel“ konkretisiert.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW 1999, S. 516) i.V.m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 3.5
Rahmenplanung; Dorfentwicklungsplan Grevel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09279-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung „Dorfentwicklungsplan Grevel“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Grevel und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.

zu TOP 3.6
Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg; Überarbeitung und Beschluss der Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09127-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr RM Follert schlägt vor, die Wellenplatte auszuschließen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen signalisiert hierzu Zustimmung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der AUSW empfiehlt dem Rat, den Punkten 1 bis 5 sowie Punkt 7 zuzustimmen. Punkt 6 wird zurück gestellt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, weitere Pflastermuster für den Boulevard Kampstraße anzuschaffen und auszulegen.
3. Die Gestaltung hat vorhandene (z.B. Platz von Leeds) und geplante Straßenelemente zu berücksichtigen.
4. Die Akzeptanz von Benutzerinnen und Benutzern sowie Anliegerinnen und Anliegern ist sicher zu stellen.
Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU und der Fraktion FDP/Bürgerliste, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Gutachten und Alternativkonzepte zur Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Straßenzuges Kampstraße / Brüderweg zur Kenntnis. Er beschließt,

1. dass für Westentorallee und Brüderweg die Alternative mit Mittelfahrbahn zur Ausführung gebracht wird (Punkt 1 dieser Vorlage);
2. dass im Umfeld der Reinoldikirche die “grüne“ Variante umgesetzt wird (Punkt 2 dieser Vorlage);
3. dass ein Ergänzungsbau zum Vehoff-Gebäude im Bebauungsplanverfahren nicht weiter verfolgt wird (Punkt 3 dieser Vorlage);
4. dass am Platz von Netanya die überarbeitete Version mit kleinerem Becken und zylindrischem Cafegebäude weiter detailliert wird (Punkt 4 dieser Vorlage);
5. dass für die im Brüderweg geplante Garage keine kommunalen Mittel zur Planung und Errichtung bereitgestellt werden und das Vorhaben aufgrund erheblicher Restriktionen, hoher Kosten und der damit verbundenen fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt wird (Punkt 5 dieser Vorlage);
6. dass von den unten genannten und in der durchgeführten Bemusterung vorgestellten Alternativen das Material ...... ausgewählt wird und zur Ausführung kommt (Punkt 6 dieser Vorlage):

A: rote Wellenschliffplatte mit 5-fach-Rillierung (s. Platz von Leeds)
B: rote Wellenschliffplatte mit 5-fach-Rillierung im Wechsel mit glatten Platten
C: rote Wellenschliffplatte mit 2-fach-Rillierung
D: Rechteckplatten im Systemverband mit gemischten Formen, hell sandfarben
E: Rechteckplatten im Systemverband mit gemischten Formen, hell rötlich-gelb.
7. dass das aktualisierte Entwurfskonzept des Architekten Grundlage der Realisierung der Neugestaltung ist und die Verwaltung den Auftrag zur Weiterentwicklung der Ausführungsplanung vergibt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschliessen.

zu TOP 3.7
Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Energieerzeugung, Einrichtung des erweiterten Ganztagesbetriebes an den Hauptschulen Innenstadt-West, In der Landwehr und Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09474-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss zum VEP, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09571-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – geprüft und beschließt, die Anregung unter Ziffer 21.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen sowie die Anregung unter Ziffer 21.2 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) v. 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.04.2007 zu aktualisieren (redaktionelle Änderung), die verkehrstechnische Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Knotens Kreisstraße (L 672)/Heideweg zu ergänzen und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2007 einschließlich Umweltbericht vom 08.08.2007 sowie den Durchführungsvertrag Teil A und Teil B (aktualisiert) dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teile A und B – zu (siehe Anlage).

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße / Brüderweg -;
hier: I. Beschluss zur Planbereichsveränderung
II. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09246-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes InW 122 vom 04.04.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern (zu reduzieren) und diesen nunmehr, wie unter Pkt. 1.3 dieser Vorlage beschrieben, festzulegen.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes InW 122 - Kampstraße/Brüderweg - zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.10
Kommunale Strategien für den Klimaschutz
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.08.2007
(Drucksache Nr.: 08982-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2007 vor:

Beobachtungen und Messungen lassen keinen Zweifel, dass das Klima sich ändert. Werden die Treibhausgas-Emissionen nicht verringert, ist eine Zunahme von 0,2 Grad Celsius pro Dekade für die nächsten 30 Jahre sehr wahrscheinlich. Beschleunigte Entwicklungen bei der Erwärmungsrate, dem Anstieg der Meeresspiegel und der Eisschmelze erfordern rasches Handeln auch und gerade auf kommunaler Ebene. Um einen Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken, müssen deutschlandweit die C02-Emisssionen um 40 % bis 2020 und um 50%-80% bis 2050 gesenkt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund hat bereits weitreichende Beschlüsse zur Energiesanierung, zum Einsatz von regenerativen Energien und zum ökologischen, energieeffizienten Bauen gefasst und in Teilen zur Umsetzung gebracht. Diese Beschlüsse (unter anderem zur Energieversorgung am Phoenix-See) sind weiter zu verfolgen. Die aus heutiger Sicht noch dramatischeren Auswirkungen des globalen Klimawandels machen weitere Anstrengungen erforderlich, um Energieverbräuche zu senken und weitere C02-Emissionsminderungspotenziale zu erschließen.

Vor diesem Hintergrund fasst der Rat folgende ergänzende Beschlüsse:

Handlungsfeld Städtische Liegenschaften und Fuhrpark:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Energiebericht 2005 beschriebenen Bemühungen um Energieeinsparungen in allen städtischen Gebäuden fortzusetzen, um den Strom- und Wärmeverbrauch drastisch zu reduzieren.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Energieeffizienz auch im öffentlichen Raum (z.B. LEDs bei der Straßenbeleuchtung) zu überprüfen und Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Es wird angestrebt, die Versorgung aller städtischen Gebäude über das Rathaus und den Stadthauskomplex hinaus komplett mit Ökostrom zu realisieren. Das gilt auch für die Infrastruktureinrichtungen, wie Straßen- und Wegebeleuchtung, Ampeln, etc. Die Verwaltung wird gebeten, den Zeitrahmen für die Umsetzung zu benennen.

4. Die Stadt Dortmund verpflichtet sich zu einem vorbildlichen, am Lokale AGENDA 21-Prozess orientierten Beschaffungswesen.

5. Auf der Grundlage einer Gesamtstrategie für Energiesparmaßnahmen werden Maßnahmen an einzelnen Objekten bzw. auch Pools von Objekten für externe Contractoren ausgeschrieben, mit denen eine garantierte Energiekosteneinsparung vereinbart wird.

6. Der Rat hält den Einsatz von Biobrennstoffen in öffentlichen Einrichtungen (Pellets oder Holzschnitzel) unter dem Gesichtspunkt des C02-Minderungs-potenzials für sinnvoll. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine systematische Bewertung der Zukunftsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Machbarkeit im Sinne einer umfassenden Ökobilanzierung vorzunehmen.

7. Bei städtischen Neubauten wird ein 40 kfW-Energiestandard hinsichtlich Warmwasser, Wärme, Kälte und Stromnutzung angestrebt. Zu den bestehenden Plänen und den beabsichtigten Planungen werden entsprechende Energiekonzepte vorgelegt. Für die benötigte Restenergie wird ein Anteil von 30% regenerativer Energie angestrebt.

8. Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Mobilitätsmanagements mit dem Ziel der Minimierung von Treibstoffmengen, -kosten und Emissionen. Die Verwaltung wird gebeten zusätzliche Anreize für die Nutzung alternativer Verkehrsmittel (ÖPNV; Fahrrad, Solarautos) für Dienstfahrten unter 5 km zu schaffen. Die Beteiligungen werden aufgefordert, entsprechend zu verfahren. Bei der Neuanschaffung bzw. Leasing von Fahrzeugen wird eine maximale Begrenzung des C02-Ausstosses von 140 g/km pro PKW als Standard festgesetzt. Die Mitglieder in den Aufsichtsräten werden beauftragt, auf die Umsetzung dieses Standards in den städtischen Gesellschaften zu drängen.

9. Der Rat beschließt den Beitritt zum klimafreundlichen Kompensationssystem von „atmosfair“ bei Inlands- und Auslandsflügen. Die Stadt verpflichtet sich, bei Entfernungen unter 400 Kilometern Luftlinie auf Flugreisen zu verzichten. Die Beteiligungsgesellschaften werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

Handlungsfeld Städtische Unternehmungen:

10. Die städtischen Gesellschaften werden gebeten, ihre Verwaltungsgebäude und Betriebsreinrichtungen auf Ökostrom umzustellen.

11. Der Rat fordert die DEW21 auf, den Anteil des durch erneuerbare Energien erzeugten Stroms in ihrem Portfolio auf 20% zu erhöhen. Die DEW21 werden aufgefordert, hierfür einen Zeitplan vorzulegen.

12. Im Bereich der energetischen Objektversorgung sollte die Einsatzdichte von Biomasse, Geothermie und sowie von BHKWs deutlich erhöht werden.

13. Der Rat fordert DEW21 auf, den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung sowie den Einsatz von Biomasse, Geothermie und Biogas (sofern verfügbar wie z.B. Grubengas) in KWK-Anlagen voranzutreiben. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit ein Ersatz fossiler Brennstoffe durch Biomasse in den Heizkraftwerken möglich ist.

14. Die EDG wird gebeten zu prüfen inwieweit für die Beschaffung, den Transport und die Lagerung von festen Biobrennstoffen (z.B. Holzhackschnitzel) entsprechende Vorkehrungen getroffen und die notwendige Logistik entwickelt werden können. Bei der Beschaffung der Holzhackschnitzel sind die städtischen Wälder als Beschaffungsquelle zu berücksichtigen.

15. Die unwirtschaftliche und ineffiziente Fernwärmeversorgung innerhalb der Wälle ist aufzugeben. Die DEW21 werden aufgefordert, Strategien zur Umrüstung des derzeitigen Dampfnetzes auf ein Heizwassernetz zu entwickeln. Der Fernwärmebezug über das überalterte RWE-Heizwerk an der Weißenburger Straße ist durch eine eigene BHK-Anlage zu ersetzen.

16. Die Anstrengungen der DSW zur Steigerung der Fahrgastzahlen sind durch ein angebotsorientierte ÖPNV-sowie SPNV-Konzept weiter zu intensivieren. Gemeinsam mit DSW21 ist ein entsprechender Maßnahmenplan zu entwickeln.



Handlungsfeld Städtebau und Verkehr

17. Der Rat fordert die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas zu entwickeln, die für eine Abkühlung und Durchlüftung der Stadt in extremen Wärmeperioden sorgen. Dabei ist zu prüfen, in welchem Maß der Versiegelungsgrad innerhalb der Misch- und dichteren Wohngebiete zu reduzieren ist und wie der Abbau nächtlicher Belastungsspitzen innerhalb der hoch verdichteten Innenstadt gewährleistet werden kann. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen, die im Rahmen der Stadtklimauntersuchung Dortmund vorgeschlagen werden, ist eine Priorisierung vorzunehmen und ein Realisierungszeitraum zu benennen.

18. Der Rat bittet die Verwaltung, ein zeitnah zu entwickelndes Grundstück für die Errichtung eines autoarmen Wohnquartieres, wie es für den Güterbahnhof Ost geplant war, vorzusehen und den konkreten Bedarf zu ermitteln.

19. In allen Stadterneuerungsprojekten wie z.B. beim Stadtumbau Rheinische Straße wird die energetische Altbausanierung sowie Stromsparberatung in den Haushalten ein Schwerpunktthema der Beratungstätigkeit werden. Neubaumaßnahmen werden besonders energieeffizient geplant.

20. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass einkommensschwache Haushalte kostenlos und nach Bedarf mehrsprachig beraten werden können. Gegebenenfalls sind dafür Fördermittel zu beantragen.

Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit

21. Der Rat stellt fest, dass ein erfolgreiches stadtweites Klimaschutzprogramm ein hohes Maß an Koordinierung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Fortbildung und Beratung benötigt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Koordinierungsprozess in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, der IHK, den Beteiligungsgesellschaften federführend zu übernehmen. Ziel ist es, die zu beratende Klientel an kompetente Ansprechpartner zu vermitteln. Die Stadt verpflichtet sich, für Bedienstete der Stadtverwaltung Fortbildungen und Qualifizierungen anzubieten und diese für entsprechende Aufgaben einzusetzen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses eine Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig den durch Herrn RM Stammnitz (DIE LINKE.PDS) in der Ratssitzung am 14.06.2007 gestellten folgenden mündlichen Änderungsantrag ab:

“In Punkt 6 und Punkt 14 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden die Holzpellets und Holzschnitzel ersatzlos gestrichen.“



Der durch Herrn RM Münch am 14.06.2007 mündlich gestellte folgende Prüfauftrag an die Verwaltung wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen auch einstimmig abgelehnt:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob durch eine autofreie City, eine Reduzierung des Touristikflugverkehrs und einen Paradigmenwechsel in der Stadtplanung zugunsten von Grünflächen wesentliche Verbesserungen für das Stadtklima in Dortmund erreicht werden können.“

Aus dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird über die Punkte 17 bis 20 abgestimmt:

Handlungsfeld Städtebau und Verkehr

17. Der Rat fordert die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas zu entwickeln, die für eine Abkühlung und Durchlüftung der Stadt in extremen Wärmeperioden sorgen. Dabei ist zu prüfen, in welchem Maß der Versiegelungsgrad innerhalb der Misch- und dichteren Wohngebiete zu reduzieren ist und wie der Abbau nächtlicher Belastungsspitzen innerhalb der hoch verdichteten Innenstadt gewährleistet werden kann. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen, die im Rahmen der Stadtklimauntersuchung Dortmund vorgeschlagen werden, ist eine Priorisierung vorzunehmen und ein Realisierungszeitraum zu benennen.

=> Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, diesen Beschluss zu fassen.
18. Der Rat bittet die Verwaltung, ein zeitnah zu entwickelndes Grundstück für die Errichtung eines autoarmen Wohnquartieres, wie es für den Güterbahnhof Ost geplant war, vorzusehen und den konkreten Bedarf zu ermitteln.

=> Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, diesen Beschluss zu fassen.
19. In allen Stadterneuerungsprojekten wie z.B. beim Stadtumbau Rheinische Straße wird die energetische Altbausanierung sowie Stromsparberatung in den Haushalten ein Schwerpunktthema der Beratungstätigkeit werden. Neubaumaßnahmen werden besonders energieeffizient geplant.

=> Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, diesen Beschluss zu fassen.
20. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass einkommensschwache Haushalte kostenlos und nach Bedarf mehrsprachig beraten werden können. Gegebenenfalls sind dafür Fördermittel zu beantragen.
=> Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, diesen Beschluss zu fassen.

Ferner hatten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses eine Empfehlung des Ausschusses für die Städtische Immobilienwirtschaft erhalten:

Beratung/Beschlussfassung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu den Punkten 1 - 8:

1. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Eiteneyer zur Kurzfassung des Energieberichtes 2006, wonach die Kulturbetriebe und das Theater nicht vom Energiemanagement betreut würden, erklärt Herr Sierau, dass sich das Bemühen um Energieeinsparungen ungeachtet der Vermögensträgerschaft auf alle städt. Gebäude erstrecke.
Die Kurzfassung des Energieberichtes 2006 lasse nach Aussage von Herrn Sierau erkennen, dass im Hinblick auf die klimatische wie fiskalische Entwicklung Erfolge in den vergangenen Jahren zu verzeichnen seien. Gegenüber dem Basisjahr 2000 wurden insgesamt 18,6 Mio. Euro eingespart. Gegenüber dem Basisjahr 2000 betrage die Einsparung allein im Jahr 2006 witterungsbereinigt
5 Mio. Euro.

=> Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Energiebericht 2005 beschriebenen Bemühungen um Energieeinsparungen in allen städtischen Gebäuden fortzusetzen, um den Strom- und Wärmeverbrauch drastisch zu reduzieren.

2. => Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Energieeffizienz auch im öffentlichen Raum (z.B. LEDs bei der Straßenbeleuchtung) zu überprüfen und Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Herr Monegel begründet die ablehnende Haltung seiner Fraktion. Er vermisse sachlich fundierte Aussagen bzgl. des wirtschaftlichen Einsatzes von Ökostrom. Die sonst übliche systematische Herangehensweise unter Berücksichtigung von Parametern, Kennzahlen und Rentabilitäts-schwellenwerten bliebe hierbei völlig außen vor. Welche Belastungen durch den Einsatz von Ökostrom dem städt. Haushalt zuwachsen, sei gegenwärtig ungeklärt. Aus diesem Grunde könne eine solche pauschale Forderung nicht mitgetragen werden.
Herr Becker erklärt, auch seine Fraktion könne solche Investitionen pauschal nicht mittragen. Er halte vorab eine Kosten-/Nutzenrechnung für unabdingbar.

Herr Krüger vertritt die Auffassung, dass allein Kosten-/Nutzenrechnungen nicht dem Ziel des ökologischen Handelns gerecht werde. Beispielsweise sei der Einbau von Durchlauferhitzern zur Warmwasseraufbereitung zwar kostengünstig aber keinesfalls ökologisch vertretbar. Hier eine Abwägung vorzunehmen, sei sinnvoll und auch gewollt. Der Antrag verfüge über dementsprechende Passagen.

Herr Monegel bekräftigt die Haltung seiner Fraktion, wonach der Einsatz von Ökostrom durchaus diskutabel sei. Die seines Erachtens apodiktisch gewählte Formulierung ohne Betrachtung der Kostenseite werde aber von seiner Fraktion abgelehnt.

Herr Sierau betont, die im Antrag stehende Formulierung „Es wird angestrebt, .....“ mache deutlich, dass ein ganzer „Prüfkanon“ dahinter stehe. Dazu gehöre selbstverständlich auch die wirtschaftliche Bewertung des Einsatzes von Ökostrom.

=> Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/BL, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Es wird angestrebt, die Versorgung aller städtischen Gebäude über das Rathaus und den Stadthauskomplex hinaus komplett mit Ökostrom zu realisieren. Das gilt auch für die Infrastruktureinrichtungen, wie Straßen- und Wegebeleuchtung, Ampeln, etc. Die Verwaltung wird gebeten, den Zeitrahmen für die Umsetzung zu benennen.


4. => Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL, folgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Die Stadt Dortmund verpflichtet sich zu einem vorbildlichen, am Lokale AGENDA 21 - Prozess orientierten Beschaffungswesen.

5. => Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Auf der Grundlage einer Gesamtstrategie für Energiesparmaßnahmen werden Maßnahmen an einzelnen Objekten bzw. auch Pools von Objekten für externe Contractoren ausgeschrieben, mit denen eine garantierte Energiekosteneinsparung vereinbart wird.


6- Herr Monegel signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion unter der Voraussetzung, dass die Sätze 1 und 2 ausgetauscht würden. Erst dadurch werde deutlich, dass zunächst eine systematische Bewertung der Zukunftsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Machbarkeit im Sinne einer umfassenden Ökobilanzierung erfolge bevor der Rat den Einsatz von Biobrennstoffen in öffentlichen Einrichtungen unter dem Gesichtspunkt des CO²-Minderungs-Potentials für sinnvoll erachtet.
Frau Blotenberg betont, der Einsatz von Biobrennstoffen unter dem Gesichtspunkt des CO²-Minderungs-Potentials sei wissenschaftlich hinreichend nachgewiesen. Insofern bedürfe es nicht noch zusätzlich einer Nachbetrachtung durch den Rat der Stadt, ob dieser Einsatz tatsächlich sinnvoll sei.

Frau Poschmann bekräftigt die Satzstellung zu Punkt 6, da der Einsatz von Biobrennstoffen wissenschaftlich zweifelsfrei Sinn mache. Der zweite Satz ziele vornehmlich daraufhin ab, aufgrund des ständigen technischen Fortschritts die bestmögliche und vor allem wirtschaftlichste Lösung anzustreben.
=> Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/BL gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Der Rat hält den Einsatz von Biobrennstoffen in öffentlichen Einrichtungen (Pellets oder Holzschnitzel) unter dem Gesichtspunkt des CO²-Minderungs-Potentials für sinnvoll. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine systematische Bewertung der Zukunftsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Machbarkeit im Sinne einer umfassenden Ökobilanzierung vorzunehmen.
7. => Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL, folgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Bei städtischen Neubauten wird ein 40kfW-Energiestandard hinsichtlich Warmwasser, Wärme, Kälte und Stromnutzung angestrebt. Zu den bestehenden Plänen und den beabsichtigten Planungen werden entsprechende Energiekonzepte vorgelegt. Für die benötigte Restenergie wird ein Anteil von 30 % regenerativer Energie angestrebt.


8. Entsprechend der Zuständigkeit des Ausschusses bleibt der letzte Satz des Punktes 8 des Antrages bei der Beratung und Abstimmung des ASTIW unberücksichtigt.
=> Der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/BL gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Mobilitätsmanagements mit dem Ziel der Minimierung von Treibstoffmengen, -kosten und Emissionen. Die Verwaltung wird gebeten zusätzliche Anreize für die Nutzung alternativer Verkehrsmittel (ÖPNV; Fahrrad, Solarautos) für Dienstfahrten unter 5 km zu schaffen. Die Beteiligungen werden aufgefordert, entsprechend zu verfahren. Bei der Neuanschaffung bzw. Leasing von Fahrzeugen wird eine maximale Begrenzung des CO²-Ausstosses von 140g/km pro PKW als Standard festgesetzt.



Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.










zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben des Oberbürgermeisters vom 31.08.2007 mit Sachverhaltsänderungen zur Verwaltungsvorlage vor:

Nach Drucklegung der o.a. Beschlussvorlage wurde festgestellt, dass der Punkt 13 der Vorlage sowie der Punkt 5.3 der Begründung „Geothermie“ durch einen neuen Sachstand zu aktualisieren ist.

Wie in Vorlage und Begründung beschrieben, wurde im Zuge der Vorbereitungen zur Erarbeitung geothermischer Wärmeversorgungskonzepte ein Geothermal Response Test - GeRT (Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes) im Plangebiet durchgeführt. Das Ergebnis hat gezeigt, dass die Nutzbarmachung der oberflächennahen Geothermie sowohl zur Wärmegewinnung (mit Hilfe von Wärmepumpen) als auch in den Sommermonaten zu Kühlzwecken möglich ist.

Im Rahmen des ÖPP-Verfahrens (ÖPP = Öffentlich Private Partnerschaft) sollte der Investor sowohl die konventionelle Heizweise als auch die Nutzung von Geothermie (auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie) berechnen und die wirtschaftlichere Lösung dann zum Tragen kommen. Dieser, so auch in der Vorlage beschriebene Sachstand entspricht nicht mehr der aktuellen Beschlusssituation.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 beschlossen, dass die Heizwärmeversorgung der Feuerwache 4 mit Geothermie oder anderen Formen regenerativer Energien (Holz, Solar) zu erfolgen hat.

Dementsprechend soll der Textbaustein „Geothermie“ (Punkt 13 der Vorlage, Punkt 5.3 der Begründung) durch den nachfolgenden Textbaustein „Einsatz erneuerbarer Energien“ ersetzt werden. Ebenso wird das Inhaltsverzeichnis von Vorlage und Begründung korrigiert.

Einsatz erneuerbarer Energien

Die Heizwärmeversorgung der Feuerwache 4 wird mit Geothermie oder anderen Formen regenerativer Energien (Holz, Solar) erfolgen.

Im Zuge der Vorbereitungen zur Erarbeitung geothermischer Wärmeversorgungskonzepte wurde ein Geothermal Response Test (GeRT) im Plangebiet durchgeführt. Entsprechend des Ergebnisses ist es möglich, die oberflächennahe Geothermie sowohl zur Wärmegewinnung (mit Hilfe von Wärmepumpen) als auch in den Sommermonaten zu Kühlzwecken nutzbar zu machen.
Die Nutzung der regenerativen Energien (Geothermie, Holz, Solar) für die Beheizung, entweder allein oder in Kombination auch mit anderen fossilen Brennstoffen (Spitzenlasten), wird in den Vergabeunterlagen verbindlich vorgegeben. Die installierte Heizleistung der regenerativen Energien muss dabei mindestens 70% des Gesamtwärmebedarfs des Gebäudes abdecken.

Unter Einbeziehung der Änderungen im Schreiben des Oberbürgermeisters vom 31.08.2007 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf
Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse – geprüft und beschließt, die Anregung unter Ziffer 17 der Vorlage zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung einschließlich Umweltbericht vom 12.02.2007 zu aktualisieren (redaktionelle Änderung der Begründung sowie Fortschreibung des Umweltberichts) und die aktualisierte Begründung vom 16.07.2007 einschließlich Umweltbericht vom 02.07.2007 dem Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse als Satzung; einschließlich des unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereiches und der unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche sowie der Begründung vom 16.07.2007 einschließlich des Umweltberichts vom 02.07.2007.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.











zu TOP 3.12
Initiative Dortmund Parks -
Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08261-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der ‚Initiative Dortmund Parks’.
· Die ‚Initiative Dortmund Parks’ ist zunächst auf den Zeitraum von 2007 (2. Halbjahr) bis zum Ende 2011 befristet.

· Für die ‚Initiative Dortmund Parks’ wird in 2007 eine Marketing-Strategie sowie das Konzept einer stadtweiten, integrierten Kommunikations-Kampagne Dortmund Parks für Frühjahr/Sommer 2008 entwickelt.

· Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Wortbildmarke ‚Initiative Dortmund Parks’ zur Kenntnis (s. Anlage 1).
· Für die Realisierung der Einzelprojekte in den Jahren 2008 bis 2011 werden die Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt.
· Das Dezernat für Kultur, Sport, Freizeit ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen.
· Über den Fortgang der ‚Initiative Dortmund Parks’ soll regelmäßig im AKSF und AUSW berichtet werden.

zu TOP 3.13
Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Platzhausmeister
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09368-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Maßnahme im Rahmen des Projektes „Stadtumbau Rheinische Straße“:
Das Projekt „Platzhausmeister“ soll entsprechend der in der Begründung dargestellten Form unter Federführung und in Verantwortung der Stadt Dortmund im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße zunächst für vier Jahre durchgeführt werden.




zu TOP 3.14
Planung der Maßnahmen am Karl-Schiller-Berufskolleg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09675-07)

Das Karl-Schiller-Berufskolleg soll modernisiert werden.
Am 14. August 2007 hat der Verwaltungsvorstand der Städtischen Immobilienwirtschaft den Auftrag erteilt, die Vorbereitungen für diesen zweiten Teilabschnitt im Brügmann-Zentrum zu treffen.

Als erster Schritt sollen die Architektenleistungen und Leistungen der Projektsteuerung im Rahmen eines VOF Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden.

Ziel ist es, unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten am Konrad-Klepping-Berufskolleg (1. Teilabschnitt), mit den baulichen Maßnahmen am Karl-Schiller-Berufskolleg zu beginnen.


zu TOP 3.15
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
hier: Konstenneutrale Verlängerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09618-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine kostenneutrale Verlängerung des Projektes „Berufliche Integration von Migrantinnen“ im Zeitraum vom 01.11.2007 bis zum 30.04.2008.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familienpolitisches Netzwerk - Tätigkeitsbericht 2005/2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09298-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Dachsanierung Museum für Naturkunde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09612-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Dachsanierung des Museums für Naturkunde mit Gesamtaufwendungen von 580.000,00 Euro.

zu TOP 7.2
Dach- und Fassadensanierung Museum für Kunst und Kulturgeschichte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09614-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Dach- und Fassadensanierung des Museums für Kunst und Kulturge-schichte mit Gesamtaufwendungen von 1.366.000 €.

Gleichzeitig genehmigt der Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen (zusätzlicher Betriebskostenzuschuss 2007 an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe) in Höhe von 856.000 € beim Profitcenter 4D_0040101 -EB Kulturbetriebe-, Sachkonto 531610 -Zuweisungen an kommunale Sonderrechnungen-, Auftrag 4D0401010011 -Dach- und Fassadensanierung Museum für Kunst und Kulturgeschichte-.
Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt durch Minderaufwendungen beim Profitcenter 2D_0011801 -Sonstige Immobilienwirtschaft-, Sachkonto 523100 -Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude-, Auftrag 2D0118010001 -Sonstige Immobilienwirtschaft-.

zu TOP 7.3
Brandschutzmaßnahmen der Musikschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09678-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Brandschutzmaßnahmen im Gebäude Steinstraße 35 (Musikschule) der Kulturbetriebe Dortmund mit Gesamtaufwendungen von 550.000,00 €.

Gleichzeitig genhemigt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen (zusätzlicher Betriebskostenzuschuss 2007 an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe) in Höhe von 345.000,00 € beim Profitcenter 4D_0040101-EB Kulturbetriebe-, Sachkonto 531610 – Zuweisungen an kommunale Sonderrechnungen-, Auftrag 4D0401010015 – Brandschutzmaßnahmen am Gebäude Steinstraße 35 (Musikschule).
Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt durch Minderaufwendungen beim Profitcenter 2D_0011801 – Sonstige Immobilienwirtschaft-, Sachkonto 523100 – Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude-, Auftrag 2D0118010001 – Sonstige Immobilienwirtschaft.

8. Schule

zu TOP 8.1
Weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09400-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den stufenweisen Ausbau der offenen Ganztagsschule von 6.600 Plätze auf 7.500 Plätze bis zum Schuljahr 2008/2009 und nimmt den beigefügten Bericht zur offenen Ganztagsschule zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften
- keine Vorlagen -

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 07.10.2007, am 04.11.2007 und am 09.12.2007.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09277-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Dortmunder Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen in der Innenstadt-West sowohl am 07.10.2007, am 04.11.2007 als auch am 09.12.2007 freizugeben.
zu TOP 11.2
Namensgebung für den mittwochs und samstags auf der Davidisstraße stattfindenden Wochenmarkt (Ostmarkt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09301-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umbenennung des mittwochs und samstags auf der Davidisstraße stattfindenden Wochenmarktes in "Davidismarkt".

zu TOP 11.3
Aufgabe des Versicherungsschutzes für elektronische Anlagen und Geräte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07678-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Versicherungsschutz für die elektronischen Anlagen und Geräte der Stadt Dortmund aufzugeben und beauftragt das Rechtsamt, den Versicherungsvertrag mit Ablauf des Versicherungsjahres zum 31.12.2007 zu kündigen.

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Gründstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

zu TOP 13.1.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09576-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss als zuständiger Betriebsausschuss für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt bis auf Weiteres den Wirtschaftsprüfer Dr. Lichtenberg, Dortmund, als Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14:55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister

Dr. Langemeyer Hengstenberg
Ratsmitglied
Weber
Schriftführer