Niederschrift

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 21.04.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 19:00 Uhr



Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 86 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm KrauseCDU
Rm Prof. RichterLinkes Bündnis

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 17.03.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Haushaltssatzung für den kameralen und den Neuen Kommunalen Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01619-05)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund - Vergangenheit und Perspektiven
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00248-04)

3.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 - nördlich Fredenbaumpark -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 14.04.2003 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 144 - nördlich Fredenbaumpark -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01161-05)

3.3 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01188-05)

3.4 Lokale Agenda 21 - 5. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00734-04)

3.5 Umweltpreis
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01234-05)

3.6 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01074-05)

3.7 Strategische Handlungsanweisung zum Umgang mit den Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Grundstücksflächen im Dortmunder Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00792-05)

3.8 Einziehung der Paul-Winzen-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01585-05)

3.9 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -, Fortführung des Stadtteil-büros für ein Jahr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01062-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Seniorenwirtschaft in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01550-05)

6.2 Auswirkungen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und Ausländerinnen und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01676-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

8.1 Errichtung des IT- und Medien-Berufskollegs sowie Grundinstandsetzung der vorhandenen Berufskollegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01492-05)

8.2 Familien-Projekt Dortmund - Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01621-05)

8.3 Errichtung eines Bildungsganges am Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: „Bautechnische Assistentin/Bautechnischer Assistent und Fachhochschulreife“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01654-05)

8.4 Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ und Regionales Bildungsbüro
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01482-05)

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2001 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund; PB 2/05
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01204-05)

10.2 Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung zu Dortmund für das Haus-haltsjahr 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01391-05)

10.3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2003 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01602-05)

10.4 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01723-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00706-04)

11.2 Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszen-trums (LFZ) incl. Technikausstattung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00707-04)

11.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen
Dortmund
hier: Benennung des Ratsmitgliedes Frank Hengstenberg für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommis-sion nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01258-05)

12. Anfragen

12.1 Anfragen DVU

12.1.1 Straßenbahn XX - Subventionen
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01532-05)

12.1.2 Straßenbahn XXI - Beförderungskosten
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01533-05)

12.1.3 Schulden- und Zinslast im Dortmunder Haushalt I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01890-05)

12.1.4 Schulden- und Zinslast im Dortmunder Haushalt II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01891-05)

12.1.5 Radwege in Dortmund I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01892-05)

12.1.6 Radwege in Dortmund II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01893-05)

12.1.7 Radwege in Dortmund III
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01894-05)

12.1.8 Installation eines Fahrgastunterstandes an der Bushaltestelle Planetenfeldstraße
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01900-05)

12.2 Anfragen Rm Münch

12.2.1 Verdopplung der Straftaten in Dortmund von 1984 - 2004: Konsequenzen für die Ordnungs-verwaltung
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01670-05)

12.2.2 50. Jahrestag des Abrisses des alten Dortmunder Rathauses
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01671-05)

12.2.3 Videoüberwachung an und in Schulen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01672-05)

12.2.4 Mehreinnahmen des Kämmerers durch Abführungen aus den Nebentätigkeiten des Ober-bürgermeisters
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01673-05)

12.2.5 Baumpflanzungen zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01674-05)

12.2.6 Teilnahme von türkischen Staatsangehörigen mit ehemaliger deutscher Staatsangehörigkeit an Wahlen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01675-05)

12.2.7 Gesundheitsgefährdung durch Deckenarbeiten in der Schopenhauer-Grundschule in Nette
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01240-05)

12.2.8 Zusätzliche Tote durch erhöhte Feinstaub-Belastungen in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01845-05)

12.2.9 Konsequenzen für die Ordnungsverwaltung aufgrund der eskalierenden Gewalt zwischen Neonazis und Punkern
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01846-05)

12.2.10 Rechtswidriges Reiten in der Grünanlage Pferdebachtal/Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01848-05)

12.2.11 Wiederholung der Wahl zu den Bezirksvertretungen Hörde und Mengede
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01852-05)

12.2.12 Erhöhung der Feinstaubimmissionen durch den Weiterbau der OW IIIa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01886-05)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 14.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer er-öffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Branghofer (DVU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

10.5 Einstellung der Förderung des Verkaufs städtischer Grundstücke

11.4 Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat

erweitert.

Darüber hinaus wurde der Punkt

10.4 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

von der Tagesordnung abgesetzt.

OB Dr. Langemeyer machte weiterhin darauf aufmerksam, dass dem Rat der Stadt eine Reihe von Anträgen vorliegen, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.

- Teilnahme türkischer Staatsangehöriger an der Kommunalwahl am 26.09.2004
(Schreiben von Rm Münch vom 14.04.2005)

Hinsichtlich seiner Dringlichkeitsanträge gab zunächst Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich möchte meine Dringlichkeitsanträge begründen. Diese Begründung gebe ich zu Protokoll.

Das Thema „Kommunalwahl“ und „Staatsbürgerrecht“ ist mittlerweile so hoch aufgehängt worden vom Bundesinnenminister Otto Schily, dass das Wahlamt ja auch tätig geworden ist und 2.500 Menschen angeschrieben hat. 1.000 Menschen haben bisher darauf nicht geantwortet, so dass die Möglichkeit besteht, dass diese durch die Annahme ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft rechtswidrig an der Kommunalwahl 2004 teilgenommen haben.

Und ich meine, dass das Thema so wichtig und so dringlich ist, da die nächste Wahl vor der Tür steht, Sie wissen, dass am 22. Mai Rot-Grün abgewählt wird und deshalb sollten wir mögliche Unregelmäßigkeiten bei der letzten Kommunalwahl nicht nur in der Presse sondern auch hier im Rat der Stadt Dortmund behandeln. Ich bin es leid, über diese wichtigen Dinge immer nur aus der Presse zu erfahren und ich denke, dass das Thema ist ganz im Sinne eines jeden Demokraten hier ist.

Ich möchte meine weiteren Dringlichkeitsanträge begründen.

Zum einen geht es um die Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten. Auch hier ist eine Dringlichkeit gegeben. Es ist eine große Verwirrung entstanden und der Rat könnte heute ein für alle Mal eine Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten beschließen. Dadurch würde er also sehr vielen Vögeln, Kröten, Kleinsäugern, aber auch vielen Kindern, Spaziergängern, Joggern einen sehr, sehr großen Gefallen tun und dann hätten wir dieses leidige Thema endlich auch von der Tagesordnung.

Dann zum dritten Punkt.

Es geht um die Moschee-Erweiterung „Altenderner Straße“. Hier ist mittlerweile festgestellt worden, dass der Moschee-Betreiber einer verfassungsfeindlichen Organisation, der Organisation „Milli Görüs“ angehört und dies sollte der Rat der Stadt Dortmund zum Anlass nehmen, dieses Thema hier noch mal auf die Tagesordnung zu nehmen und gegebenenfalls einen Beschluss dahingehend zu erfassen, dass der Oberbürgermeister aufgefordert wird, dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst zu widersprechen. Es kann nicht sein, dass die Stadt Dortmund hier verfassungsfeindliche Organisationen, egal welcher Religiosität oder Nationalität, unterstützt.

Wenn dieser Dringlichkeitsantrag jetzt beschlossen oder abgelehnt wird, dann haben auch die rechtsextremistischen Vertreter hier im Rat kein Recht mehr, noch ihren Dringlichkeitsantrag zu begründen. Und ich habe deshalb diese Begründung auch in dem Sinne gemacht, um uns hier das Palaver einer anderen verfassungsfeindlichen Organisation zu ersparen. Danke schön!“

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den Dringlichkeitsantrag von Rm Münch vom 14.04.2005 mit der Bezeichnung „Teilnahme türkischer Staatsangehöriger an der Kommunalwahl am 26.09.2004“ ab.

- Kulturbegegnungsstätte „Altenderner Straße“
(Schreiben von Rm Münch vom 16.04.2005)

(Schreiben der DVU vom 16.04.2005)

(Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.04.2005)

Hinsichtlich oben angeführten Angelegenheit machte OB Dr. Langemeyer den Rat der Stadt zunächst auf folgendes aufmerksam:

„Die Verwaltung hatte der Bezirksvertretung Scharnhorst eine Vorlage über die Nutzungsänderung und Aufstockung eines Ladenlokals in eine Kultur- und Begegnungsstätte in Dortmund-Derne, Altenderner Straße 10, zugeleitet. Die Bezirksvertretung nahm Kenntnis von der Entscheidung der Verwaltung, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen und schloss sich ihr an.

Da öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen, musste gem.
§ 75 Abs. 1 Bauordnung NRW die Genehmigung erteilt werden. Die Verwaltung hatte nach Prüfung der Rechtslage keinen Spielraum für eine andere Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund besteht auch nicht die Möglichkeit, den Beschluss der Bezirksvertretung aufzuheben oder im Rat eine andere Entscheidung zu treffen.

Antragsteller der Nutzungsänderung ist der Verein der Kultur- und Sozial-Begegnungsstätte.
Nach Auskunft des Bauordnungsamtes habe die Polizei mitgeteilt, dass unter der gleichen
Adresse (Altenderner Straße 10) auch der islamische Kulturverein Milli Görus, Ortsverein
Dortmund-Derne, ansässig sei.

Das Verfahren für die Beteiligung der Bezirksvertretungen in diesen Fällen ist im § 2 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003 geregelt.

Das zum Verfahren.

Damit ergibt sich aus meiner Sicht hier keine Möglichkeit, durch eine andere Entscheidung des Rates in dem Verfahren noch etwas zu verändern. Deswegen sieht der Ältestenrat in diesem Thema keine Dringlichkeit.“

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die Dringlichkeitsanträge der DVU sowie von Rm Münch vom 16.04.2005 in oben angeführter Sache ab.

Desweiteren machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass man sich im Ältestenrat einig war, dass es sich bei dem Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.04.2005 um eine Anfrage handelt, so dass diese Angelegenheit als Tagesordnungspunkt 12.3.1 behandelt werden soll.

Der Rat der Stadt stimmte dieser Verfahrensweise zu.

- Aufhebung der Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten gefährdet wildlebende
Tiere
(Schreiben von Rm Münch vom 20.04.2005)

OB Dr. Langemeyer machte darauf aufmerksam, dass die Angelegenheit in Kürze in den zu beteiligenden Gremien behandelt werde, so dass auch in diesem Fall der Ältestenrat keine Dringlichkeit gesehen habe.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die Aufnahme des oben angeführten Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

- Resolution gegen rechtsextreme Gewalt
(Schreiben der PDS/Offene Liste vom 21.04.2005)

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass der Ältestenrat bei dieser Angelegenheit die Dringlichkeit als gegeben gesehen habe, so dass der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU beschloss, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

6.3 Resolution gegen rechtsextreme Gewalt
Dringlichkeitsantrag der PDS/Offene Liste vom 21.04.2005

zu erweitern.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde daraufhin unter Einbeziehung der beschlossenen Veränderungen vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 17.03.2005

Bei Stimmenthaltung der DVU genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 17.03.2005.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Haushaltssatzung für den kameralen und den Neuen Kommunalen Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache-Nr. 01619-05)

dazu:

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache-Nr. 00103-04)

Beratung zum Haushalt 2005 und zur Finanzplanung 2005 – 2008
hier: Vermögenshaushalt 2005/Finanzplanung 2005 – 2008 – Einzelplan 2 (Schulen) –
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr. 01054-05)
- Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder
Die Grundsatzerklärungen von Rm Prüsse (SPD), Rm Hengstenberg (CDU), Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), Rm Münch, Rm Stammnitz (PDS/OL) sowie Rm Branghofer (DVU) sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 16.45 Uhr bis 17.10 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Nachdem sich Rm Stanko (DVU) kritisch mit dem Haushalt 2005 sowie den Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden auseinander gesetzt hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Antrag von Rm Münch vom 12.04.2005
Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Antrag von Rm Münch vom 12.04.2005 ab:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenlegung der Bezirksvertretungen Innenstadt Ost, West und Nord zu der Bezirksvertretung Innenstadt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertreter von 19 auf 13 Personen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Reduzierung der Anzahl der Ratsvertreter um 6 Personen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung NRW auf, das Kommunalwahlgesetz dahingehend zu ändern, dass die kreisfreien Städte eigenverantwortlich über eine Reduzierung der Anzahl ihrer Mandatsträger beschließen können.
5. Im Falle eines novellierten Kommunalwahlgesetzes beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Reduzierung der Anzahl der Ratsvertreter um die Hälfte.

b) Antrag von Rm Münch vom 13.04.2005
Bei einigen Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag von Rm Münch ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Sanierung der defekten Toilettenanlage in der Olpketal-Grundschule 219.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

c) Beratung zum Haushalt 2005 und zur Finanzplanung 2005 - 2008
hier: Vermögenshaushalt 2005/Finanzplanung 2005 – 2008 – Einzelplan 2 (Schule) –
Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen und die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Vermögenshaushalt 2005 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2005 – 2008 zur Kenntnis.

d) Haushaltssatzung für den kameralen und den Neuen Kommunalen Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2005
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 unter Einbeziehung der in der Anlage 6 b aufgeführten Haushaltsveränderungen aufgrund des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen im Rathaus vom 13.04.2005 mit den von Verwaltung dazu erarbeiteten Deckungsvorschlägen

1.2 das als Anlage 2 beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2005 unter Bezug auf die unter Ziffer 3 der Begründung dargestellte Abdeckung der Altfehlbeträge

1.3 das Investitionsprogramm für den kameralen Haushalt mit folgenden Investitions-volumina:

2006: 181.133 T EUR
2007: 181.924 T EUR
2008: 188.136 T EUR

1.4 die als Anlage 8 beigefügten Sonderhaushaltspläne.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten, über die Verlagerung der Mittel aus dem Unterabschnitt 0020 (Bezirksvertretungen) hinaus gehenden Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis, lehnt diese aber ab.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den als Anlage 3 beigefügten Finanzplan des kameralen Haushaltsplans zur Kenntnis.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von dem Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan des Neuen Kommunalen Haushaltsplans (Anlage 4).

5. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt den Beteiligungsbericht 2003/2004 zum Sonderanlagenband des Haushaltsplanes 2005.

e) Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund - Vergangenheit und Perspek-tiven
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00248-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Arbeit der Denkmalbehörde zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die 90 Objekte, deren Denkmalwert festgestellt wurde (Pkt. 2 der Vorlage) gemäß der 1. Stufe des Denkmalschutzverfahrens in die Denkmalliste der Stadt eingetragen und im Verlaufe der nächsten drei Jahre 300 weitere Objekte bezüglich der Denkmaleigenschaft untersucht werden.
Zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit der Denkmalbehörde ist beabsichtigt, eine digitale Denkmalkarte zu entwickeln.

Hinsichtlich der im Eigentum der Stadt Dortmund befindlichen denkmalwerten Immobilien behält sich der Rat der Stadt Dortmund, gemäß der 2. Stufe des Denkmalschutzverfahrens, die Abwägung der öffentlichen, insbesondere kulturhistorischen und stadtwirtschaftlichen Interessen vor.

Um die wirtschaftliche Belastung der Stadt Dortmund in Grenzen zu halten, wird bei der Auswahl der zu erhaltenden stadteigenen Denkmäler in Bezug auf deren historische, städtebauliche und architektonische Bedeutung ein besonders hoher Anspruch angelegt.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen diesbezüglichen Vorschlag zu erarbeiten.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 – nördlich Fredenbaumpark -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 14.04.2003 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 144 – nördlich Fredenbaumpark -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01161-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 14.04.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 144 „ nördlich Fredenbaumpark “ um ein Jahr bis zum 08.05.2006 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.3
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01188-05)

Seitens der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stellte Rm Starke (SPD) folgenden Antrag:

„Die Verwaltung der städtischen Grabpflege-Legate wird beauftragt, zu analysieren, wie diese Differenz zwischen den tatsächlich vorhandenen und den eigentlich vorzuhaltenden Rücklagen zustande kommt und Maßnahmen und Lösungsvorschläge vorzubereiten, die dazu dienen können, diese Differenz zurückzufahren und somit auch langfristig die Dauer(Legat-)Grabpflege zu sichern.

Die Ergebnisse sollen bis zur Einbringung des Haushaltes 2006 vorgestellt werden.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den oben angeführten Ergänzungsantrag von Rm Starke (SPD).

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-
(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2004 Kenntnis.

Über die Entlastung Nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 3.3 übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 3.4
Lokale Agenda 21 - 5. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00734-04)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Umweltpreis
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01234-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten über den Umweltpreis und es geht um die Zusammensetzung der Jury. Ich nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass einer, der sich in den vergangenen Jahren sehr um diesen Umweltpreis verdient gemacht hat, indem er sich nämlich drum gekümmert hat, dass die Preisgelder aufgestockt werden, dass Externe noch hinzu genommen werden, und der ja auch letztendlich einer der noch größten noch lebenden Naturschützer hier in Dortmund ist, dass der in dieser Jury nicht berücksichtigt worden ist.

Stattdessen sind hier Ratsmitglieder in der Jury, die noch nicht einmal wissen, wie das Wort „Umwelt“ überhaupt geschrieben wird.

Deshalb beantrage ich,

1. § 5 der Richtlinien wird ergänzt „sowie aus nicht stimmberechtigten beratenden Ratsmitgliedern“,

2. der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Münch als beratendes Mitglied für die Jury des Umweltpreises einzusetzen.

Danke schön!“

Weiterhin beantragte seitens der DVU Rm Stanko, dass auch der DVU die Möglichkeit
gegeben werde, ein Mitglied für die Jury des Umweltpreises zu benennen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag vom Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

3. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.04.2005 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der PDS/OL mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt ergänzt § 3 der Richtlinien um den Zusatz, dass auch Bewerbungen und Vorschläge aus der Bevölkerung berücksichtigt werden können und empfiehlt einstimmig die in der nachfolgenden Anlage III zur Vorlage genannten Personen als Mitglieder der Jury sowie deren persönliche Vertreter.
Funktion
Mitglied
Vertreter/in
Bürgermeister/in
1. Bm’in Birgit Jörder
SPD-Fraktion
Bm Adolf Miksch
CDU-Fraktion
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
2. RM Sabine Brauer
SPD-Fraktion
RM Heinrich Ollech
SPD-Fraktion

3. RM Helmut Harnisch
SPD-Fraktion
RM Annette Falkenstein
SPD-Fraktion

4. Dr. Marita Hetmeier
SPD-Fraktion
RM Joachim Fischer
SPD-Fraktion

5. RM Monika Lührs
SPD-Fraktion
RM Hendrik Berndsen
SPD-Fraktion

6. RM Frank Hengstenberg
CDU-Fraktion
RM Heinz Neumann
CDU-Fraktion

7. RM Knud Follert
CDU-Fraktion
RM Heinrich Mause
CDU-Fraktion

8. RM Thomas Pisula
CDU-Fraktion
sB Manfred Zuch
CDU-Fraktion

9. RM Gerda Horitzky
CDU-Fraktion
sB Frank Hedtke
CDU-Fraktion

10. RM Heide Kröger-Brenner
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
RM Ingrid Reuter
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

11. RM Hannes Fischer
Fraktion FDP/Bürgerliste
RM Thomas Carl
Fraktion FDP/Bürgerliste
Vertreter des Grünen Kreises
12. Ingo Klammer
Georg Breimhorst
Vertreter des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde
13. Dirk Gährken
Reinhold Zühlke

14. Dr. Klaus Gelmroth
Thomas Quittek
Umweltdezernent
15. Umweltdezernent
Wilhelm Steitz
Leiter des Umweltamtes
Dr. Wilhelm Grote

SPD 5 Sitze
CDU 4 Sitze
B90/Grüne 1 Sitz
FDP/Bürgerliste 1 Sitz

Unter Berücksichtigung der oben angegebenen Ergänzung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises (Anlage I / II) und

2. beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen benannten, in der Anlage III (Tischvorlage) aufgeführten Personen als Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter in die Jury.

zu TOP 3.6
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01074-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Begrünung der Flurstraße, Robertstraße und Hirtenstraße mit einem Aufwand in Höhe von 52.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2004 200,00 Euro
HJ 2005 30.000,00 Euro
HJ 2006 21.800,00 Euro

zu TOP 3.7
Strategische Handlungsanweisung zum Umgang mit den Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Grundstücksflächen im Dortmunder Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00792-05)

Nachdem Rm Dr. Eigenbrod (CDU) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage, die seiner Meinung nach undifferenziert und stellenweise auch falsch sei, deutlich gemacht hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Oberbürgermeister, zur Vermeidung nachhaltiger ökonomischer und ökologischer Einbußen Grundstücksflächen, die durch gentechnisch veränderte Pflanzen kontaminiert sind, weder zu kaufen noch zu tauschen, bei der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken oder der Verlängerung von Pachtverträgen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszuschließen und gentechnisch verändertes Pflanzenmaterial zum Einsatz auf städtischen Flächen weder zu kaufen noch zu verwenden.

zu TOP 3.8
Einziehung der Paul-Winzen-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01585-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung der „Paul-Winzen-Straße“ (Gemarkung Dortmund, Flur 40).

zu TOP 3.9
Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -, Fortführung des Stadt-teilbüros für ein Jahr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01062-05)

Seitens der FDP-Fraktion begründete Rm Carl die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnung. Hierbei machte er deutlich, dass seiner Ansicht nach die Arbeit des Stadtteilbüros nicht das erbracht habe, was man sich erhofft hatte.

Dagegen brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner zum Ausdruck, dass das Stadtteilbüro durchaus erfolgreich gearbeitet habe und man von daher dieses auch für ein Jahr fortführen sollte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg, wird die Verwaltung beauftragt, das Stadtteilbüro Scharnhorst-Ost mit Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 136.000 Euro ab dem 01.05.2005 für ein weiteres Jahr durchzuführen. Die Finanzierung ist zu 90% = 122.400 Euro aus Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW beantragt. Der städtische Eigenanteil beträgt 10% = 13.600 Euro.

Aus Gründen der Förderfähigkeit der Personalkosten ist in die Durchführung die Einbindung eines Personalträgers erforderlich.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Seniorenwirtschaft in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01550-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.04.2005 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause eine Vorlage zu erstellen, die den Ausschuss informiert über:

den Bedarf,
die Anzahl und örtliche Zuordnung bereits vorhandener Angebote sowie
bereits bekannter Planungen

von Modellprojekten für neue Wohnformen wie z.B. generationenübergreifendes Wohnen in Dortmund.

Zusätzlich erwartet man Informationen über Fördermöglichkeiten von Um- und Neubauvorhaben, die bevorzugt gemeinschaftsorientierte Wohnformen umsetzen bzw. einen möglichst langen Verbleib älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen in ihren eigenen Wohnungen bzw. ihrem gewohnten Wohnumfeld ermöglichen.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung anlässlich des Ratsbeschlusses (Drucksache-Nr.: 06622-04) vom 27.05.2004 zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Auswirkungen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und Ausländerinnen und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01676-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab zunächst Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war gestern auf der Festveranstaltung zur Einbürgerung und muss sagen, dass ich diese sehr gelungen fand. Das einzige, was ich mit den neuen Deutschen kritisieren könnte, mit denen ich gesprochen habe, war halt, dass der Herr Oberbürgermeister gefehlt hat. Ich habe das natürlich entschuldigt. Herr Oberbürgermeister, weil Sie ja ein viel beschäftigter Mann sind, aber wie gesagt, Langemeyer ist die Institution für Dortmund. Und einige haben doch erwartet, Sie dort mal wirklich mal live zu sehen.

Das einzige, was mich ein bisschen gestört hat, war die Präsenz der drei größten Ratsfraktionen hier. Dass die neuen Deutschen sofort dann so einen schlechten Eindruck von dem Buhlen um Wähler und Mitglieder durch die Parteien bekommen, halte ich für höchst zweifelhaft. Da sollte man vielleicht sich mal überlegen, ob man diese Veranstaltung da nicht anders durchführen kann. Aber sonst vom Rahmen her eine sehr gelungene Veranstaltung. Herzlichen Dank auch an die dafür verantwortlichen Mitarbeiter in der Verwaltung.

Damit sind wir eigentlich auch schon mittendrin, was die Zuwanderung nach Deutschland und vor allem jetzt auch nach Dortmund angeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke die gesteuerte Zuwanderung ist nicht das Problem. Problem ist z. B., was uns unser grüner Außenminister hier beschert hat. Über die VISA-Affäre sind 300.000 Zuwanderer gekommen, die sich eigentlich nur kurzzeitig aufhalten sollten und mittlerweile weiß keiner mehr, wo die sind. Und diese Menschen, die werden auch dann durch diese Vorlage erfasst. Da wird sich die Verwaltung drum kümmern müssen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen alleine 160.000 Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung hier aufhalten und da hat die Verwaltung dann doch eine Menge Arbeit zu tun.

Mit Sorge nehme ich zur Kenntnis, dass auch die innere Sicherheit und auch die Terrorismusbekämpfung bezogen auf verfassungsfeindlich eingestellte Zuwanderer jetzt durch die personell höchst mikrig ausgestattete Ordnungsverwaltung gewährleistet werden soll.

Deshalb ist auch der Rat der Stadt Dortmund gefordert, dass wir hier versuchen, nicht Infrastrukturen zu schaffen und auszubauen für nachgewiesenermaßen verfassungsfeindlich eingestellte islamistische Vereine und damit wären wir bei dem Problem „Altenderner Straße 10“.

Ich habe kein Verständnis dafür, Herr Oberbürgermeister, dass Sie jetzt aus formalen, baurechtlichen Dingen sagen, dass muss so laufen. Die Sache ist doch – und ich weiß ja nicht, ob Sie mit Ihrem Bundesinnenminister Herrn Schily gesprochen haben, ich habe ihn extra angefaxt deswegen, - denn es kann nicht sein, dass hier die erklärte Politik der Bundesregierung pro Integration und einer Politik, die eben Islamisten den Boden entziehen soll, durch die Stadt Dortmund konterkariert wird. Das ist genau passiert durch eine Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst. Hier werden einer nachgewiesenermaßen verfassungsfeindlich eingestellten islamistischen Organisation ein Ausbau ihrer Infrastruktur – letztendlich zu propagandistischen Zwecken – genehmigt und da muss der Rat der Stadt Dortmund entgegensteuern.

Herr Oberbürgermeister, wenn Sie sich aufs Baurecht zurückziehen, zur Not sollte man einfach auch mal einen Musterprozess anstrengen, um die Schlupflöcher in der Verfassung, die verfassungsfeindliche Organisationen so gerne auf Kosten unseres Rechtsstaates ausnutzen, zu stopfen..“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Zur Sache! Es geht hier um das Zuwanderungsgesetz.“

Rm Münch:

„Aber wir sind doch mittendrin zur Sache. Das ist doch genau das Problem. Zuwanderer, die sich nicht integrieren wollen, sondern letztendlich hier verfassungsfeindlich agieren und da, Herr Oberbürgermeister, müssen wir auch ganz im Sinne des Zuwanderungsgesetzes versuchen, uns für die Integration stark zu machen, aber gleichfalls verfassungsfeindliche Tendenzen, die zu einer Segregation führen, blockieren. Und da hat sich der Rat der Stadt Dortmund in der Vergangenheit nicht genügend drum gekümmert. Weder das Projekt „Am Grimmelsiepen“ mit der Moschee und mit der dazugehörenden Wohnsiedlung noch die Erweiterung der Mengeder Moschee, Hansmannstraße, zu einem rein türkischen Jugendtreff sind geeignet, die Zuwanderer gemäß Zuwanderungsgesetz hier wirklich dauerhaft zu integrieren.

Das einzig gute, Herr Oberbürgermeister, was ich von Ihnen zum Punkt „Integration“ gehört habe, ist in der Tat, dass die Integrationskurse nicht in Moscheen stattfinden, aber das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Ich stelle deshalb den Antrag, weil die Sache so wichtig ist, dass der Rat der Stadt Dortmund dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst widerspricht und beschließt, für die Erweiterung der Moschee „Altenderner Straße 10“ keine Genehmigung zu erteilen.

Danke schön!“

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Münch erklärte anschließend OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Also, Herr Münch, Sie sind ja recht phantasievoll, indem Sie versuchen, einen Tagesordnungspunkt sozusagen hintenrum mit einzufügen. Ich kann aber diesen Antrag nicht zulassen, weil der Rat eben festgestellt hat, dass dieser Punkt nicht auf die Tagesordnung kommt.

Zweiter Punkt. Ich kann Sie beruhigen. Bei der nächsten Einbürgerungsfeier bin ich wieder dabei. Ich habe bisher keine versäumt. Dass war gestern das erste Mal, leider. Aber ich musste in Berlin mit den Spitzen der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem zuständigen Minister und weiteren Leuten über die Umsetzung von Hartz IV beraten.“

Anschließend setzte sich für die DVU Rm Thieme kritisch mit der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt auseinander und brachte dabei zum Ausdruck, dass man den in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Ansatz nicht für richtig erachte.

Dagegen machten die Wortbeiträge von Rm Giese (SPD) und Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass das Zuwanderungsgesetz sicherstelle, dass die notwendige Zuwanderung von Menschen in geordneten Bahnen verlaufe und diese Menschen entsprechend integriert werden.

Die Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Ollech (SPD) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der vom Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand über die Auswirkungen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern/innen und Ausländern/innen (Zuwanderungsgesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt [BGBl.] Teil I Nr. 41 vom 5.8.2004, S. 1950ff) in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Resolution gegen rechtsextreme Gewalt
Antrag zur TO (PDS Offene Liste)
(Drucksache Nr.: 02025-05)

Für die PDS/OL machte Rm Stammnitz bei der Begründung des oben angeführten Dringlichkeitsantrages deutlich, dass die Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit in Dortmund und in Schwerte deutlich gemacht haben, dass es notwendig sei, ein politisches Signal gegen rechtsextreme Gewalt zu setzen. Er forderte von daher den Rat der Stadt auf, den von ihm vorgelegten Dringlichkeitsantrag zu unterstützen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte anschließend Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass seine Fraktion gegen jegliche Form von Gewalt sei. Weiterhin erklärte Rm Dr. Reinbold, dass man dem vorliegenden Antrag aber nur zustimmen könne, wenn die Begrifflichkeit „rechtsextrem“ gegen „extrem“ ausgetauscht werde.

Anschließend gab für die DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, für die Deutsche Volksunion gebe ich zu Protokoll. Hier wird Mord unterstellt. Unzweifelhaft ist ein Mensch zu Tode gekommen. Aber, ob es sich dabei um Mord, um Totschlag oder ob sich der Täter in einer Notwehr-Situation befunden hat und in dieser gehandelt hat, wissen wir gar nicht.

Wer von den Anwesenden war denn in der Nähe, wer war dabei? Wer hat gesehen, wie es gewesen ist?

Solange der Rechtsstaat besteht, gilt immer noch die Unschuldsvermutung, und zwar bis zum Gegenbeweis. Wenn hier von der Mauer-Mörder-Nachfolgepartei PDS, die den Deutschen, die ein Freiheitsrecht, nämlich ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Reise- und Bewegungsfreiheit, in Anspruch nehmen wollten, wenn diese Deutschen ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen wollten, nicht nur dieses Recht nicht zubilligen wollten, sondern sog. Republikflüchtigen sogar in den Rücken haben schießen lassen, so etwas hier fordert, kann man ahnen, wie es weiter ginge, wäre diese Partei an der Macht! Andersdenkende würden einfach liquidiert!

Ein solcher wie der hier von dieser Nachfolgepartei der menschenverachtenden SED vorgelegter Antrag kann doch wirklich nicht die Zustimmung dieses Gremiums finden.“

Für die CDU-Fraktion gab Rm Hengstenberg folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die CDU-Fraktion lehnt jedwede Form von Gewalt grundsätzlich ab. Ob es sich um rechte oder linke Gewalt handelt, spielt für uns keine Rolle. Und Machtausübung, Gewaltausübung ist in diesem Lande, in dieser Verfassung sehr eindeutig geregelt. Und auf diesen Grundfesten bewegen wir uns.

Wir verachten und weisen jegliche Form von Gewalt von uns. Allerdings ist es uns in dem Zusammenhang besonders wichtig, zu betonen, dass ein Antrag der diesen Kopf trägt, den er trägt, von diesem Absender, den er trägt, und hier möchte ich keine Wortwahl treffen, die an die Vergangenheit vor dem Jahre 1989 erinnert, einen Antrag der diesen Absender trägt, dieser Antrag wird von uns keine Mehrheit bekommen.“

Desweiteren gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Es ist einfach sehr bedauerlich, dass diese sogenannten demokratischen Parteien oder Fraktionen hier so ein erbärmliches Schauspiel zu dieser wichtigen Angelegenheit abgeben. Mir ist es völlig gleich, wer diesen Antrag stellt, so mache ich seit sechs Jahren hier Politik. Es geht um die Sache. Die Sache liegt klar und wir sind gut beraten, Herr Hengstenberg, und da muss ich auch mal dann durchaus einen Spruch von Frau Schneckenburger aufgreifen, dass wir uns nicht mit drei bestimmten Personen hier gemein machen.

Und ich hoffe, dass diese Resolution durchgehen wird und dass am Ende nur drei Gegenstimmen dagegen sprechen.

Keiner vergibt sich was dadurch und die aktuelle Sache – es geht hier nicht um irgendwelche Gewalt, die lehnen wir alle ab, dass Sie das zu Protokoll geben, Herr Hengstenberg, ist schon ein starkes Stück, - und es geht heute um einen ganz klaren Vorfall, der passiert ist.

Und da sollte sich auch die Bürgerliste fragen, ob man jetzt das Wort „rechts“ rausnimmt. Es geht um rechtsextreme Gewalt. Und wenn so etwas von der linksextremistischen Seite passiert, wird dieser Rat, dass hoffe ich zumindest, genauso eine Resolution fassen. Dann brauchen wir da nicht „rechts“ reinschreiben, dann bleibt „links“ drin stehen.

Und deshalb denke ich, sollten die Demokraten hier im Rat zusammen halten und unabhängig von dem Briefkopf und das stört mich ja in diesem Rat sowieso, Herr Prüsse, Sie müssen gar nicht nicken, da müsste auf dem Antrag nur „Münch“ draufstehen, dann stimmen Sie sowieso nicht da zu. Das finde ich pervers. Aber das ist jetzt nicht das Thema. Das heißt, unabhängig vom Briefkopf, es geht um die Sache und wir sollten diese rechtsextreme Gewalt mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Und wir sehen es ja jede Ratssitzung aufs neue, dass diese rechtsextreme Gewalt auch einen ideologischen und parteilichen Überbau hat und nicht umsonst kandidieren zur Landtagswahl NPD und REP hier. Und deshalb ist so eine Resolution gerade auch im Vorfeld der Landtagswahl ganz entscheidend.

Ich möchte auch nur hier eins klarstellen. Von den drei DVU- Männern dahinten kandidiert auch einer für die NPD. Und mit solchen Leuten sollten Sie sich nicht gemein machen. Es darf in Dortmund nicht wie im sächsischen Landtag laufen, dass eine rechtsextremistische Partei auch noch Zuspruch aus dem bürgerlich-konservativen Lager erhält. Danke schön!“

Weiterhin unterstützte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Frebel den von der PDS/OL vorgelegten Resolutionsentwurf in der vorgelegten Form, da dieser eine Initiative in die richtige Richtung sei.

Gleichzeitig brachte er dabei zum Ausdruck, dass man den von Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) vorgelegten Änderungswunsch ablehne, da sich die vorliegende Resolution auf einen aktuellen, konkreten Sachverhalt beziehe.

Desweiteren machte für die SPD-Fraktion Rm Giese deutlich, dass die SPD schon immer an der Seite derjenigen gestanden habe, die gegen politische Gewalt vorgegangenen seien. Insofern werde die SPD-Fraktion auch den vorgelegten Resolutionstext unterstützen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion lehnte Rm Stammnitz (PDS/OL) den von Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) gestellten Änderungsantrag ab.

Die weitere zum Teil emotional geführte Diskussion wurde letztendlich durch einen von OB Dr. Langemeyer gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der PDS/OL, der Stimme von Rm Münch sowie der Stimme von Rm Fischer (FDP/Bürgerliste) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den Mord an Thomas Schulz vom vergangenen Ostermontag und spricht den Familienangehörigen und Freunden des Opfers sein Beileid aus.

Der Rat ruft alle Demokraten in Dortmund auf, sich von rechtsextremer Gewalt nicht ein-schüchtern zu lassen und den Rechtsextremen überall aktiv entgegen zu treten.

Der Rat appelliert an alle, die Verantwortung in unserer Stadt tragen, rechtsextreme Um-triebe mit allen gebotenen Mitteln zu unterbinden.

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung des IT- und Medien-Berufskollegs sowie Grundinstandsetzung der vorhan-denen Berufskollegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01492-05)

Seitens der CDU-Fraktion begründete Rm Knieling die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage und machte dabei deutlich, dass es nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht ausreichend sei, den Standort „Brügmann-Block“ notdürftig zu sanieren. So könne nach Auffassung von Rm Knieling (CDU) die Berufsschullandschaft nicht fit für die Zukunft gemacht werden.

Weiterhin lehne man den Standort „Sckellstraße“ für ein IT- und Medien-Berufskolleg ab. Dieses sollte nach Meinung der CDU-Fraktion auf dem Gelände Phoenix-West errichtet werden. Bedauerlicherweise seien entsprechende Vorschläge im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt worden.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste verdeutlichte Rm Dr. Littmann die zustimmende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Errichtung des IT- und Medien-Berufskollegs sowie der Grundinstandsetzung der vorhandenen Berufskollegs.

Weiterhin erläuterte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) den von ihrer Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, weitere Finanzierungsalternativen, insbesondere die eines PPP-Modells, zu erarbeiten und zu prüfen, um letztendlich die für die Stadt Dortmund wirtschaftlichste Variante für die Finanzierung des Neubaus zu finden.

Hinsichtlich des Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte anschließend
StD Fehlemann, dass man selbstverständlich dem Rat der Stadt die für die Stadt Dortmund günstigste Finanzierungsalternative vorlegen werde. Dies bedeutet, dass natürlich auch die von der Fraktion FDP/Bürgerliste geforderte PPP-Variante geprüft werde. Sollte diese die günstigste sein, werde man natürlich auch diese weiter verfolgen.

Bezug nehmend auf die in dieser Angelegenheit ausführlich geführte Diskussion in den Fachausschüssen machten anschließend sowohl Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) als auch Rm Diekneite (SPD) nochmals die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Errichtung des IT- und Medien-Berufskollegs sowie der Grundinstandsetzung der vorhandenen Berufskollegs deutlich.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.04.2005 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt im Grundsatz die Errichtung eines IT- und Medien-Berufskollegs am Standort Sckellstraße.
Er nimmt das skizzierte Vorgehen bei der Finanzierung des Neubaus im Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ als eine von mehreren möglichen Alternativen zur Kenntnis.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzierungsalternativen über sog. PPP-Modelle zu erarbeiten. Das Resultat solcher PPP-Modelle ist mit Ergebnissen der bisher präsentierten, vorläufigen Finanzierungsmodelle zu vergleichen; der Vergleich ist den zuständigen Gremien umfassend zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, schnellstmöglich das für die Stadt wirtschaftlichste Vorgehen bei der Finanzierung des Neubaus zu finden.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt
1. die Aufhebung des bestehenden Ratsbeschlusses vom 01.04.2004 über die „Akquisition zusätzlicher Gebäude oder Gebäudeteile zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs“,

2. die Errichtung hochwertiger Systembauten für die Einrichtung eines IT- und Medien-Berufskollegs mit 15 Unterrichtsräumen (+ 2 Sonder- und Verwaltungsräumen) - ca. 3000 qm Nutzfläche - und 4 Unterrichtsräumen für den dringenden Bedarf des Robert-Schuman-Berufskollegs am Standort „Sckellstraße“ zum Schuljahresbeginn 2006/2007 (Grundsatz- und Baubeschluss),

3. den Neubau eines Schulgebäudes für das IT- und Medien-Berufskolleg mit insgesamt ca. 50 Klassen am Standort „Sckellstraße“ sowie die Erstellung eines Raumprogramms und die notwendige Durchführung eines Planungswettbewerbs (Grundsatzbeschluss),

4. die Grundinstandsetzung der 8 vorhandenen Berufskollegs (Grundsatzbeschluss)
a) am Schulstandort „Sckellstraße“
b) am Schulstandort „Brügmannblock“
c) am Schulstandort „Hacheney“.

zu TOP 8.2
Familien-Projekt Dortmund - Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01621-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab seitens der DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, warum Familien-Projekt und Offene Ganztagsschule schon begrifflich nicht zusammen passen, werde ich ebenso erläutern, wie das, was hinter dem sogenannten Familien-Projekt nach Ansicht der Deutschen Volksunion steht.

Damit das andere auch nachlesen können, bitte ich, das auch ins Protokoll aufzunehmen.

Zunächst zum Familien-Begriff: Familie besteht meines Erachtens und alter Tradition aus Vater, Mutter und mindestens einem Kind(ern)!

Gibt es jetzt, heutzutage, so frage ich die Anwesenden und die Verantwortlichen für die Namensgebung des sog. Familien-Projektes, gibt es einen anderen als unseren Begriff?

Wenn nein, dann handelt es sich bei dem Projekt, wenn man die Verwaltungsvorlage aufmerksam liest, eindeutig um ein Anti-Familien-Projekt, da nicht die Familie als solche gefördert wird, sondern die seit langem praktizierte und dem sog. Zeitgeist entsprechende Gesellschaftsentwicklung begünstigt wird, dass Kinder nicht in Familien aufwachsen bzw. nicht überwiegend in Familien betreut und erzogen werden.

Erschreckend in diesem Zusammenhang ist auch die aktuelle Wahlwerbung vor allem der CDU, die seit einiger Zeit versucht, die SPD links zu überholen und die fast alles daran setzt, bislang vertretene Werte oder Werte, von denen der Außenstehende ausgehen konnte, scheinbar vertrat, aufgibt und über Bord wirft, einer CDU bei der mit allem zu rechnen ist.

Sicherlich hängt ihr Versagen im fatalen Umgang mit konservativen Wählern bei der Bundestagswahl 2002 der CDU noch in den Knochen. Hätte die CDU damals rechte, konservative Wähler nicht durch Verteufelung, Beschimpfungen, Diffamierungen etc. verprellt, wäre sie sicherlich auch für jene eine Wahlalternative gewesen.

Die wenigen tausend Stimmen, die Stoiber damals zur Kanzlerschaft fehlten, wären durch einen fairen Umgang mit dem rechten Wählerklientel sicherlich auf die CDU/CSU entfallen. Der Kanzler hieße heute Stoiber, nicht Schröder.

So blieben die Roten und die sogenannten Grünen an der Macht und wenn die CDU so weitermacht, könnte es nicht nur in NRW so bleiben, sonder auch bei der Bundestagswahl 2006.

Scheinbar setzt die CDU jetzt auf Linkswähler, so z. B. durch ihre Werteaufgabe im Bereich der Familien- und Schulpolitik, wobei man sicher sein kann, dass diese Rechnung nicht aufgehen wird

Obwohl die CDU das wissen müsste, unterstützt sie wider besseres Wissen eine Bildungspolitik, die zur sozialistischen Einheitsschule führen soll. Unsere ehemalig sozialistischen Brüder und Schwestern in der SBZ reiben sich verwundert die Augen und fragen sich: wie kann die CDU so etwas, eine solche werte- sprich familienfeindliche Politik, nur unterstützen?

Nein, meine Damen und Herren, nicht nur die Zielrichtung ist falsch, sondern schon der Name: „Familien-Projekt“. Denn vor allem die sogenannten Alleinerziehenden (Mütter oder Väter) sollen ihre Kinder zwecks Betreuung und Versorgung und „Verbildung“ so früh wie möglich außer Haus und somit aus der Hand geben, damit sie als „Quasisklaven“ dem kapitalistischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bzw. dazu degradiert werden.

Hier passt möglicherweise die CDU-Logik wieder, aber dafür die Familie und damit zusammenhängende Werte zu opfern, ist meines Erachtens nach frevelhaft. Vielleicht kann der neue Papst da regulierend, hilfestellunggebend eingreifen bzw. raten.

Darüber hinaus wundere ich mich, dass fast alle Vertreter der etablierten Altparteien, vor allem aber von der SPD, so z. B. Beispiel die SPD-Fraktion in der BV Eving, Unmut zum Ausdruck bringen, teils mit harscher Kritik Schulleiter, Eltern, Schul- und Lehrerkonferenzen tadeln, wenn sich diese nicht, teils ganz bewusst nicht, dem Projekt „Offene Ganztagsschule“ zustimmen bzw. sich diesem Projekt, wie wir als Vertreter der Deutschen Volksunion es für richtig halten, sich sogar diesem Projekt bewusst verweigern.

Sind Familien intakt, können Kinder dort betreut, erzogen und liebevoll umsorgt werden. Eine intakte Familie spart nicht nur Kosten, d. h. Steuergelder, die das Projekt verschlingt, sondern sorgt besser als jede Ganztagsbetreuung für ein besseres zukunftsorientiertes Klima in der Gesellschaft.

Wenn ich darüber hinaus aktuell Vorschläge höre, gemeinsame Speisungen durchzuführen, denk ich an die Vergangenheit, denk ich an Deutschland in finsterer Nacht! Das hatten wir doch schon – mit anderem Vorzeichen? Wollen Sie, meine Damen und Herren, das wirklich?

Also, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, noch ist es nicht zu spät, noch ist nicht zu viel kaputt, noch können wir diese fatale Entwicklung mit immer größer werdendem Schaden für Familie bzw. die Gesellschaft verhindern. Stimmen Sie mit den bewahrenden Familien-Politikern, stimmen Sie mit der DVU gegen die Vorlage! Stimmen Sie gegen das Anti-Familien-Projekt!

Bedenken Sie, wie es der Deutschen Volksunion und ihren Vertretern in der BV Lütgendortmund gelungen ist, ein Projekt für – nein gegen die Lebensqualität – in Lütgendortmund zu verhindern, das eine katastrophale Entwicklung für die Umwelt bedeutet hätte, nämlich die Versiegelung von 4.000 qm Boden mit Teer. Erst durch unseren, den der gewählten DVU-Vertreter, Einsatz, durch unseren Appell und unsere fundierten Argumente ist es gelungen, die sogenannten Grünen davon zu überzeugen, in diesem konkreten Umweltskandal die Koalitionstreue zu versagen.

Weitere Argumente unsererseits haben dann dazu geführt, dass auch die SPD-(„Beton, sprich in diesem Fall Teerköpfe“) einsichtig wurde(n) und von diesem unsinnigen Projekt Abstand nahmen.

Meine Damen und Herren, soweit Sie bislang dem sog. Familien-Projekt in der vorliegenden Form zustimmten, was sich, wie dargelegt, in Wirklichkeit als ein Anti-Familien-Projekt darstellt, lassen Sie sich überzeugen! Gehen Sie in sich und stimmen Sie mit der Deutschen Volksunion für den Erhalt der Familie, für die Werte in unserer Gesellschaft, indem Sie gegen die Verwaltungsvorlage stimmen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

Anschließend verdeutlichten Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Taranczewski (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt. Ihrer Auffassung nach sei die vorliegende Verwaltungsvorlage ein weiterer konsequenter Schritt, um das Familien-Projekt Dortmund weiter zu verwirklichen, durch den u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werde.

Außerdem wies StR Pogadl darauf hin, dass die Verwaltung zu den diesbezüglich gemachten Anregungen der Bezirksvertretungen, wie beispielsweise die der Bezirksvertretung Scharnhorst hinsichtlich der Westholz-Grundschule, in einer gesonderten Verwaltungsvorlage Stellung nehmen werde.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügten Prioritätenliste zum weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule und die Beantragung der für das Schuljahr 2005/2006 vorgeschlagenen Standorte.

zu TOP 8.3
Errichtung eines Bildungsganges am Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: „Bautechnische Assistentin/Bautechnischer Assistent und Fachhochschulreife“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01654-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 8 I in Verbindung mit § 4 e des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Einrichtung des Bildungsganges „Bautechnische Assistentin/Bautechnischer Assistent und Fachhochschulreife mit dem fachlichen Schwerpunkt Objekt- und Stadterneuerung“ am Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2005/06.

zu TOP 8.4
Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ und Regionales Bildungsbüro
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01482-05)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Tokarski zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her das Modellvorhaben „Selbständige Schule“ begrüße. Dies sollte jedoch nach Meinung seiner Fraktion dadurch geschehen, in dem die finanziellen Budgets der Schulen entsprechend ausgeweitet werden, damit letztendlich die Qualität der schülerischen Leistungen verbessert werde. Dagegen sprach sich Rm Tokarski (FDP/Bürgerliste) ausdrücklich dagegen aus, dass das Regionale Bildungsbüro durch eine Planstelle verstärkt werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der PDS/OL folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Selbstständigkeit von Schulen und die Stärkung des Regionalen Bildungsbüros zur Unterstützung der Schulen.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2001 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund; PB 2/05
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01204-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die geprüfte Jahresrechnung 2001 des Treuhandvermögens Dauer-(Legat-) Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2001.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

zu TOP 10.2
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung zu Dortmund für das Haushaltsjahr 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01391-05)

Der Rat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2004 Kenntnis.

Über die Entlastung gem. § 94 GO NRW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu der Jahresrechnung der Kohlgartenstiftung für das Haushaltsjahr 2004 vorgelegt hat.

zu TOP 10.3
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2003 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01602-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der dem Rat der Stadt vorliegenden redaktionellen Änderung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbeziehung des Neuen Kommunalen Haushalts geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2003 mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis unter Berücksichtigung der im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 getroffenen Feststellungen gemäß § 94 I 1 GO. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2003.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.4
Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01723-05)

- abgesetzt -

zu TOP 10.5
Einstellung der Förderung des Verkaufs städtischer Grundstücke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01244-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen DVU sowie der PDS/OL folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Förderung des Grunderwerbs für städtische Grundstücke grundsätzlich einzustellen.
Für den Bereich des Mietwohnungsbaus gilt diese Regelung ab dem 01.07.2005.
Für den Einfamilienhausbau gilt die Regelung ab sofort mit Ausnahme von bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. An die Stelle der Förderung tritt im Einfamilienhausbau die nachfolgend beschriebene Möglichkeit einer Stundung und ratenweise Zahlung eines Teiles des Kaufpreises unter bestimmten Bedingungen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00706-04)

Die kurze Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 11.1 und 11.2 machte vom Grundsatz her den Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit deutlich, um letztendlich den Brandschutz in Dortmund zu gewährleisten.

In der Diskussion machte jedoch für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker deutlich, dass seine Fraktion jeher die Sanierung der Feuer- und Rettungswache 1 anstelle eines Ersatzneubaus bevorzuge. Von daher werde man auch die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 11.2 ablehnen.

Weiterhin beantragte seitens der DVU Rm Stanko, dass der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragen solle, zu prüfen, ob die geplante Verlagerung des Ausbildungszentrum der Feuerwehr an die Feuerwache 2 in Lindenhorst wegen der hohen Belastung der dortigen Bevölkerung an einen Standort z. B. in Eichlinghofen/Oespel möglich sei.

Von daher werde die DVU den unter den Tagesordnungspunkten 11.1 und 11.2 vorgeschlagenen Maßnahmen mit Ausnahme der Verlagerung des Ausbildungszentrums nach Lindenhorst zustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dem Rat der Stadt empfohlen, entsprechend folgender Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – beschließt der Ausschuss nachstehenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Grundsatzbeschlüssen zum Ersatzneubau zu und erfüllt damit die Schutzziele aus dem geltenden Brandschutzbedarfsplan bzw. sichert die Funktionsfähigkeit der Feuerwachen.

2. Vor Vorlage eines Baubeschlusses ist eine externe Begutachtung durchzuführen.

Diese soll beinhalten :

- Bewertung der vorhandenen Bausubstanz

- Anforderungen durch das zukünftige Nutzungsprofil


- Unsetzungsalternativen (Feuerwache 4 : Auslagerung von Teilbereichen zur Feuerwache 2 bei Beibehaltung des gewünschten Standortes)

- Mögliche Synergieeffekte durch Kooperation mit Nachbarkommunen (gemeinsame Nutzung der Leitstelle)

- Vergleich Sanierung gegenüber Neubau

Die bisherigen Vorarbeiten der Immobilienwirtschaft und des beteiligten Personals sowie der aktuellen und zukünftigen Nutzer sind mit einzubeziehen.


3. Die Verwaltung wird beauftragt in Gesprächen mit benachbarten Kommunen dauerhafte Kooperationsmöglichkeiten zu entwickeln.

Die Organisationsform des Ausbildungszentrums ist zu überprüfen und weiter zu optimieren.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen eines interkommunalen Benchmarking den Kostendeckungsgrad im vorbeugenden Brandschutz zu beziffern.


Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – beschließt der Ausschuss den Antrag der CDU-Fraktion:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz den Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) südöstlich des Hallenbades Hörde und den Neubau eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr in Dortmund-Lindenhorst, sowie den Neubau der Feuerwache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) inkl. Technikausstattung.

Vor Fassung eines Baubeschlusses sind folgende Aspekte zu klären:

1. Vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltlage sind klare Standards bei der Ausstattung und Errichtung der Neubauten zu definieren und umzusetzen.


2. Dem Baubeschluss ist ein standortspezifisches Raumprogramm beizufügen, aus dem sich detailliert die einzelnen Bedarfe ableiten lassen.
3. Es ist zu überprüfen, ob interkommunale Kooperationen angestrebt werden können. Dies sollte insbesondere für das neue Ausbildungszentrum in Lindenhorst gelten.

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt unter Einbeziehung vorgenannter Anträge nachstehenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Neubau der Feuerwache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) inkl. Technikausstattung mit einem extern geschätzten Baukostenvolumen (Angebot- Systembau für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben -BOS-) von 20.400.000 €.

Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i. S. des § 81 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der in den betroffenen Haushaltsjahren geltenden Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Planung der Baumaßnahme.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt unter Einbeziehung vorgenannter Anträge nachstehenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) südöstlich des Hallenbades Hörde sowie den Neubau eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr in Dortmund- Lindenhorst mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd. 9.580.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Realisierung des Teilprojektes Neubau Feuerwache 4 die Möglichkeiten einer Kooperation mit der Privatwirtschaft, z.B. Public Private Partnership (PPP)-Modell bzw. andere Formen der alternativen Finanzierung, zu prüfen und dem Rat eine gesonderte Vorlage zur Projektabwicklung/-organisation vorzulegen. Dabei sollen zeitgleich die Voraussetzungen für eine Flächenentwicklung und Vermarktung des bisherigen Standortes geschaffen werden.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Planung des Neubaus des Ausbildungszentrums.

Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i. S. des § 81 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der in den betroffenen Haushaltsjahren geltenden Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Protokollanmerkung von Rm Stanko (DVU) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) südöstlich des Hallenbades Hörde sowie den Neubau eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr in Dortmund- Lindenhorst mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd. 9.580.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Realisierung des Teilprojektes Neubau Feuerwache 4 die Möglichkeiten einer Kooperation mit der Privatwirtschaft, z.B. Public Private Partnership (PPP)-Modell bzw. andere Formen der alternativen Finanzierung, zu prüfen und dem Rat eine gesonderte Vorlage zur Projektabwicklung/-organisation vorzulegen. Dabei sollen zeitgleich die Voraussetzungen für eine Flächenentwicklung und Vermarktung des bisherigen Standortes geschaffen werden.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Planung des Neubaus des Ausbildungszentrums.

Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i. S. des § 81 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der in den betroffenen Haushaltsjahren geltenden Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung.

Eine Beschlussfassung über den oben angeführten Änderungsantrag von Rm Stanko (DVU) hatte sich hierdurch erübrigt.

zu TOP 11.2
Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszen-trums (LFZ) incl. Technikausstattung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00707-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dem Rat der Stadt empfohlen, entsprechend folgender Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – beschließt der Ausschuss nachstehenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Grundsatzbeschlüssen zum Ersatzneubau zu und erfüllt damit die Schutzziele aus dem geltenden Brandschutzbedarfsplan bzw. sichert die Funktionsfähigkeit der Feuerwachen.

2. Vor Vorlage eines Baubeschlusses ist eine externe Begutachtung durchzuführen.

Diese soll beinhalten :

- Bewertung der vorhandenen Bausubstanz

- Anforderungen durch das zukünftige Nutzungsprofil


- Unsetzungsalternativen (Feuerwache 4 : Auslagerung von Teilbereichen zur Feuerwache 2 bei Beibehaltung des gewünschten Standortes)

- Mögliche Synergieeffekte durch Kooperation mit Nachbarkommunen (gemeinsame Nutzung der Leitstelle)

- Vergleich Sanierung gegenüber Neubau

Die bisherigen Vorarbeiten der Immobilienwirtschaft und des beteiligten Personals sowie der aktuellen und zukünftigen Nutzer sind mit einzubeziehen.


3. Die Verwaltung wird beauftragt in Gesprächen mit benachbarten Kommunen dauerhafte Kooperationsmöglichkeiten zu entwickeln.

Die Organisationsform des Ausbildungszentrums ist zu überprüfen und weiter zu optimieren.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen eines interkommunalen Benchmarking den Kostendeckungsgrad im vorbeugenden Brandschutz zu beziffern.


Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – beschließt der Ausschuss den Antrag der CDU-Fraktion:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz den Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) südöstlich des Hallenbades Hörde und den Neubau eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr in Dortmund-Lindenhorst, sowie den Neubau der Feuerwache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) inkl. Technikausstattung.

Vor Fassung eines Baubeschlusses sind folgende Aspekte zu klären:

1. Vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltlage sind klare Standards bei der Ausstattung und Errichtung der Neubauten zu definieren und umzusetzen.


2. Dem Baubeschluss ist ein standortspezifisches Raumprogramm beizufügen, aus dem sich detailliert die einzelnen Bedarfe ableiten lassen.
3. Es ist zu überprüfen, ob interkommunale Kooperationen angestrebt werden können. Dies sollte insbesondere für das neue Ausbildungszentrum in Lindenhorst gelten.

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt unter Einbeziehung vorgenannter Anträge nachstehenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Neubau der Feuerwache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) inkl. Technikausstattung mit einem extern geschätzten Baukostenvolumen (Angebot- Systembau für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben -BOS-) von 20.400.000 €.

Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i. S. des § 81 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der in den betroffenen Haushaltsjahren geltenden Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Planung der Baumaßnahme.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt unter Einbeziehung vorgenannter Anträge nachstehenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) südöstlich des Hallenbades Hörde sowie den Neubau eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr in Dortmund- Lindenhorst mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd. 9.580.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Realisierung des Teilprojektes Neubau Feuerwache 4 die Möglichkeiten einer Kooperation mit der Privatwirtschaft, z. B. Public Private Partnership (PPP)-Modell bzw. andere Formen der alternativen Finanzierung, zu prüfen und dem Rat eine gesonderte Vorlage zur Projektabwicklung/-organisation vorzulegen. Dabei sollen zeitgleich die Voraussetzungen für eine Flächenentwicklung und Vermarktung des bisherigen Standortes geschaffen werden.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Planung des Neubaus des Ausbildungszentrums.

Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i. S. des § 81 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der in den betroffenen Haushaltsjahren geltenden Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) südöstlich des Hallenbades Hörde sowie den Neubau eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr in Dortmund- Lindenhorst mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd. 9.580.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Realisierung des Teilprojektes Neubau Feuerwache 4 die Möglichkeiten einer Kooperation mit der Privatwirtschaft, z. B. Public Private Partnership (PPP)-Modell bzw. andere Formen der alternativen Finanzierung, zu prüfen und dem Rat eine gesonderte Vorlage zur Projektabwicklung/-organisation vorzulegen. Dabei sollen zeitgleich die Voraussetzungen für eine Flächenentwicklung und Vermarktung des bisherigen Standortes geschaffen werden.

Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Planung des Neubaus des Ausbildungszentrums.

Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i. S. des § 81 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der in den betroffenen Haushaltsjahren geltenden Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung.

zu TOP 11.3
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Ratsmitgliedes Frank Hengstenberg für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01258-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.04.2005 vor:

Bei der Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz schlägt der Rat vor, als 2. Vertreter den Beigeordneten Wilhelm Steitz anstelle von Herr Karl Friedrich Ostholt zu benennen. Herr Ostholt nimmt anstelle von Herrn Herbert Schnabel die Stellvertreterfunktion für Herrn Steitz wahr.

Unter Einbeziehung des oben angeführten gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.04.2005 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU sowie der PDS/OL einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt das Ratsmitglied Frank Hengstenberg als Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er ihn, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

zu TOP 11.4
Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01874-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 51 Abs. 3 Satz 3 Landesjagdgesetz NW, Herrn Wilhelm Kuckelke, Hallermannstraße 11, 44339 Dortmund, als Vertreter der Jagdgenossenschaft in den Jagdbeirat zu entsenden.

12. Anfragen

12.1 Anfragen DVU

zu TOP 12.1.1
Straßenbahn XX - Subventionen
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01532-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Straßenbahn XXI - Beförderungskosten
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01533-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Schulden- und Zinslast im Dortmunder Haushalt I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01890-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.4
Schulden- und Zinslast im Dortmunder Haushalt II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01891-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Radwege in Dortmund I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01892-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Radwege in Dortmund II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01893-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.7
Radwege in Dortmund III
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01894-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.8
Installation eines Fahrgastunterstandes an der Bushaltestelle Planetenfeldstraße
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 01900-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.2.1
Verdopplung der Straftaten in Dortmund von 1984 - 2004: Konsequenzen für die Ordnungsverwaltung
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01670-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sind Sie nicht der Meinung, dass die Ordnungsdienste wertvolle Präsenzaufgaben übernehmen können, um zum einen die Polizei zu unterstützen und zum anderen zur Prävention von Verbrechen beizutragen?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf:

„Bei Anfragen geht es nicht um Meinungen der Verwaltung.“

zu TOP 12.2.2
50. Jahrestag des Abrisses des alten Dortmunder Rathauses
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01671-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
Videoüberwachung an und in Schulen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01672-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Mehreinnahmen des Kämmerers durch Abführungen aus den Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01673-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.5
Baumpflanzungen zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01674-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.6
Teilnahme von türkischen Staatsangehörigen mit ehemaliger deutscher Staatsangehörig-keit an Wahlen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01675-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.7
Gesundheitsgefährdung durch Deckenarbeiten in der Schopenhauer-Grundschule in Nette
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01240-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.8
Zusätzliche Tote durch erhöhte Feinstaub-Belastungen in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01845-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.9
Konsequenzen für die Ordnungsverwaltung aufgrund der eskalierenden Gewalt zwischen Neonazis und Punkern
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01846-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.10
Rechtswidriges Reiten in der Grünanlage Pferdebachtal/Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01848-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.11
Wiederholung der Wahl zu den Bezirksvertretungen Hörde und Mengede
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01852-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.12
Erhöhung der Feinstaubimmissionen durch den Weiterbau der OW IIIa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01886-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen FDP/Bürgerliste

zu TOP 12.3.1
Kulturbegegnungsstätte Altenderner Straße
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02005-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit nahm StR Sierau wie folgt Stellung:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

zur Frage 1: Wer hat den Antrag gestellt?, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Herr Yilderim Süleyman war, der 1. Vorsitzende des Vereins der Kultur- und Sozialbegegnungsstätte.

Ansonsten weise ich auch daraufhin, dass personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen.

Im Hinblick auf die Frage 2: Warum wurde der Name in der BV-Sitzung nicht genannt? Es ist in der Tat so, dass die Nennung des Namens des Antragstellers eine Übermittlung personenbezogener Daten darstellt, die dem Datenschutz unterliegt.

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereiches sowie an öffentliche Stellen ist gem. § 14 und 16 Datenschutzgesetz NRW u. a. nur zulässig, wenn die Übermittlung zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden Stellen oder des Empfängers erforderlich ist.

Bereits an dieser Grundvoraussetzung mangelt es hier, da die Bekanntgabe des Namens des Antragstellers in der BV-Sitzung nicht erforderlich ist, um über die Zulässigkeit des Bauantrages zu entscheiden. Durch die Nennung seines Namens wäre der Antragsteller in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Das hat mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht zu tun.

Zur Frage 3: Wenn es sich um eine vom Staatsschutz unter Beobachtung stehende Organisation handelt, hätte die Verwaltung dann die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen? Das ist eindeutig mit einem „nein“ zu beantworten. Die Organisation ist in Deutschland weder verboten noch mit einem Betätigungsverbot belegt und eine Ablehnung eines Bauantrages mit der Begründung, dass die Organisation unter Beobachtung des Staatsschutzes steht, wäre mangels Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig.

Im Hinblick auf die Frage 4: Beteiligung anderer Ausschüsse wie ASFG oder KJA, verweise ich darauf, dass es sich hier um eine Vorlage gehandelt hat, die irrtümlich auch der Sitzung des ASFG zugeordnet worden ist. Ich habe das dann aber in einem Schreiben an die Frau Vorsitzende vom 14.02. zurückgenommen und darauf verwiesen, dass aus meiner Sicht eine Befassung im Ausschuss nicht erforderlich ist, weil es sich ausschließlich um eine bauaufsichtliche Fragestellung handelt.

Herzlichen Dank!“


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.

Der Oberbürgermeister



Dr. Langemeyer Branghofer
Ratsmitglied

Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer


Anlage:
(See attached file: Beantwortung der Nachfragen RM Reppin aus HFA-Sitzung durch StK Pehlke.pdf)