Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel


am 26.11.2015
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Karl-Heinz Czierpka
Daniel Behnke entschuldigt
Yasmin Brötzmann
Annegret Czekalla
Hartmut Monecke
Manfred Otten
Dirk Sanke
Anette Schulte
Thomas Wesnigk

CDU

Andreas Brunnert


Ulf Katler
Dirk Risthaus
Petra Sprenger
Wolfgang Stut-Schilp

B90/Die Grünen

Ulrich Begemann


Heide Kröger-Brenner ab 16.05 Uhr (zu TOP 1.3)
Dr. Thomas Mitra

Die Linke
Dr. Gerhard Sickert

Piratenpartei
Holger Knöpker



b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Keine.

c) Verwaltung
Dietmar Kraushaar -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Helma Friers -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Jörg Bitter -Jugendamt (bis 16.45 Uhr, TOP 5.2)-

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 26.11.2015, Beginn 16:00 Uhr,
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 29.10.2015

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung
Keine Berichterstattung.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Eingaben.

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Antrag des Jugendamtes vom 06.11.2015 auf einen finanziellen Zuschuss zur Förderung zusätzlicher Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit aus Mitteln der Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2016
hier: Ferienspiele

(Drucksache Nr.: 03072-15)

5.2 Antrag des TUS Neuasseln vom 30.10.2015 auf finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Schaffung eines Jugend-Schulungsraumes
(Drucksache Nr.: 03020-15)

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Planung verkaufsoffene Sonntage 2016
-Vorlage des Ordnungsamtes vom 20. Okt. 2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02571-15)

7. Schulen
Keine Vorlagen.

8. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

9. Kinder und Jugend

9.1 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Akazienstraße, Dortmund-Brackel

-Vorlage des Jugendamtes ohne Datum-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01922-15)

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
-Vorlage des Amtes des Oberbürgermeisters und des Rates vom 20. Okt. 2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün

11.1 Kanalbaumaßnahmen 2016 ff. im Stadtgebiet Dortmund
-Vorlage der Stadtentwässerung Dortmund vom 19.10.15-
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01833-15)

11.2 4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft vom 29.10.2015-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00860-15)

11.3 Widmung von Straßen in Dortmund-Brackel (Hohenbuschei)
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 09.11.15-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02985-15)

11.4 ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 06.11.2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02983-15)

11.5 Austausch des Verkehrsspiegels an der Wickeder Straße/Ecke Düttelstraße
-Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03063-15)

11.6 Verkehrsberuhigung im Bereich Pleckenbrink
-Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03051-15)

11.7 Barrierefreiheit vor den Hauseingängen in den Stichstraßen Polliusweg, Jung-Stillingweg und Rinscheweg
-Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03053-15)

11.8 Fußgängerampel an der Leni-Rommel-Straße / Bushaltestelle Graffweg
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 08.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03067-15)

12. Mitteilungen
Keine Mitteilungen.

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Dateianhänge in Freien und Quelloffenen Formaten
-Anfrage des Herrn Knöpker (Piratenpartei Deutschland) vom 09.11.2015-
(Drucksache Nr.: 01542-15-E2)

13.2 Fällung großer Bäume auf dem Grundstück Asselburgstraße / Dymekeweg
-Anfrage der Fraktion B'90/Die Grünen vom 08.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03065-15)


Der Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.







zu TOP 1
Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Anette Schulte wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.

Herr Brunnert von der CDU-Fraktion teilt mit, dass er an der Abstimmung zu TOP 11.3 nicht teilnehmen wird.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters um nachfolgende Punkte erweitert:

TOP 5.3
Haushaltsbeschlüsse der Bezirksvertretung Brackel für das Jahr 2016

TOP 5.3.1
Haushaltsbeschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 29.10.2015
hier: Erneuerung der Beleuchtung in der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums
-Mitteilung der Geschäftsführung vom 17.11.2015-

TOP 5.3.2
Haushaltsbeschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 29.10.2015
hier: Instandsetzung des Breierspfades (Wieckesweg bis Nußbaumweg)
-Mitteilung der Geschäftsführung vom 17.11.2015-

TOP 5.4
Antrag des Männergesangvereins 1880 Dortmund-Wickede e. V. auf einen Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung für das Weihnachtskonzert am 13. Dezember 2015

TOP 10.2
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
-Vorlage des Jugendamtes vom 10.11.2015-



TOP 11.9
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Dortmund
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft sowie des Liegenschaftsamtes vom 12.11.2015-

TOP 11.10
Bauleitplanung; 61. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des
Bebauungsplanes Br 220 – Wohnen an der Rennbahn
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 220 –Wohnpark an der Rennbahn –
vom 15.12.2010, Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 35. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes vom 15.12.2010, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 – Wohnen an der
Rennbahn-,
Beschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 17.11.2015-

Herr Czierpka schlägt ebenfalls vor, den

TOP 11.4
ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens

als Diskussionsgrundlage auf der Tagesordnung zu belassen, und nicht, wie von der Verwaltung gebeten, von der Tagesordnung abzusetzen.

Der so erweiterten bzw. festgestellten Tagesordnung stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 29.10.2015

Herr Begemann von der Fraktion B’90/Die Grünen bittet um folgende Ergänzung seiner Anregung unter TOP 8.1 -Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren- :

…. in den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen durch den Sponsor wieder herzustellen sind.

Der so ergänzten Niederschrift stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

zu TOP 2
Einwohnerfragestunde

Ein Anwohner aus Husen fragt die BV nach dem aktuellen Stand des Weiterbaus der OWIIIa.

Herr Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka teilt mit, dass der aktuelle Stand ist, dass die Übernahme der Planungskosten noch strittig ist, ansonsten die Kommunen den Weiterbau wollen. Wann dieser allerdings erfolgen wird ist völlig ungewiss.

Ein Anwohner der Hörder Straße schildert die prekäre Parksituation gerade im unteren Bereich der Hörder Straße und fragt die Bezirksvertretung nach Maßnahmen für „geordnetes“ Parken.

Herr Czierpka teilt mit, dass man evtl. an Grundstückseinfahrten Markierungen anbringen kann, damit diese nicht mehr zugeparkt werden. Oder dass man Parkbuchten markieren könne, was allerdings insgesamt weniger Parkplätze bedeuten würde.

Die „Brackeler“ Bezirksvertreter werden sich die Situation vor Ort ansehen und ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten.

Ein Anwohner des Baugebietes „Stadtgärtnerei“ fragt die BV, ob bekannt ist, wann die Haupterschließungsstraße endgültig fertig gestellt ist.

Herr Mitra von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann hierzu mitteilen, dass nach Mitteilung des Tiefbauamtes auf seine Anfrage hin die Straße in 2016 fertig gestellt wird, nachdem alle Grundstücke bebaut und die Stichstraßen hergerichtet sind.

Herr Begemann von der gleichen Fraktion ergänzt, dass dies auch für das Baugebiet „Kahle Hege“ in Asseln gilt.

zu TOP 3
Berichterstattung
Keine Berichterstattung

zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Eingaben.

zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Antrag des Jugendamtes auf einen finanziellen Zuschuss zur Förderung zusätzlicher Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit aus Mitteln der Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2016
hier: Ferienspiele
(Drucksache Nr.: 03072-15)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dem Jugendamt zur Förderung zusätzlicher Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, hier: Ferienspiele 2016 in Wickede, Asseln und Brackel, einen Betrag in Höhe von 3.300,00 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung, hier: Vereins- und Kulturförderung, Repräsentation, zur Verfügung zu stellen.
zu TOP 5.2
Antrag des TUS Neuasseln auf finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Schaffung eines Jugend-Schulungsraumes
(Drucksache Nr.: 03020-15)

Die Bezirksvertretung Brackel einigt sich nach Diskussion darauf, die Beschlussfassung über diesen Antrag zu schieben.
Der TUS Neuasseln wird aufgefordert, zunächst einen Zuschuss über die Sportförderung der Sport und Freizeitbetriebe zu beantragen.

Liegt ein Ergebnis über die Höhe der Sportförderung vor, wird sich die Bezirksvertretung erneut mit diesem Thema beschäftigen.


zu TOP 5.3
Haushaltsbeschlüsse der Bezirksvertretung Brackel für das Jahr 2016

zu TOP 5.3.1
Haushaltsbeschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 29.10.2015
hier: Erneuerung der Beleuchtung in der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums
-Mitteilung der Geschäftsführung vom 17.11.2015-
(Drucksache Nr.: 02607-15-E1)

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, die in der Sitzung am 29.10.2015 beschlossenen 30.000,00 € zur Erneuerung der Aula-Technik des Immanuel-Kant-Gymnasiums aus Vereinfachungsgründen dem Förderverein des Gymnasiums zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.3.2
Haushaltsbeschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 29.10.2015
hier: Instandsetzung des Breierspfades (Wieckesweg bis Nußbaumweg)
-Mitteilung der Geschäftsführung vom 17.11.2015-
(Drucksache Nr.: 02607-15-E2)

Die CDU-Fraktion stellt mündlich den Antrag, die Entscheidung über diesen TOP in die nächste Sitzung zu schieben.
Diesen Antrag lehnt die Bezirksvertretung mit 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 13 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei, Herr Dr. Sickert, Die Linke) ab.

Die Bezirksvertretung nimmt den Beschluss aus der Sitzung vom 29.10.2015, hier: 125.000,00 € für die Instandsetzung des Breierspfades (Wieckesweg bis Nußbaumweg),
mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) zurück.



Das Tiefbauamt hatte mitgeteilt, das für den o. g. Betrag nur ein 135 m langes Teilstück des Breierspfades instand gesetzt werden kann. Die komplette Instandsetzung von Wieckesweg bis Nußbaumweg kostet 580.000,00 €.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, die Finanzierung der kompletten Instandsetzung dem Tiefbauamt zu überlassen und verweist auf evtl. Restmittel aus der „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ (siehe TOP 11.9).

zu TOP 5.4
Antrag des MGV 1880 Dortmund-Wickede e. V. auf einen Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung für das Weihnachtskonzert am 13. Dezember 2015
(Drucksache Nr.: 03264-15)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dem MGV Dortmund Wickede einen Betrag in Höhe von 300,00 € aus den Mitteln der Bezirksvertretung, hier: Kulturförderung der Sparkasse Dortmund, für das Weihnachtskonzert zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 6
Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Planung verkaufsoffene Sonntage 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02571-15)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2016 zu.“


zu TOP 7
Schulen
Keine Vorlagen.


zu TOP 8
Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.





zu TOP 9
Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Akazienstraße, Dortmund-Brackel
-Vorlage des Jugendamtes ohne Datum-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01922-15)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Akazienstraße in Dortmund-Brackel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2015 von 150.000,-- € (Aktivierung 2016).

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2017 in Höhe von 13.500,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.“


zu TOP 10
Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 10.1
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
-Vorlage des Amtes des Oberbürgermeisters und des Rates vom 20. Okt. 2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) bei 5 Stimmenthaltungen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

„Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.





Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.“


zu TOP 10.2
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
-Vorlage des Jugendamtes vom 10.11.2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Konzeptes Netzwerk INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt.“


zu TOP 11
Umwelt- Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 11.1
Kanalbaumaßnahmen 2016 ff. im Stadtgebiet Dortmund
-Vorlage der Stadtentwässerung Dortmund vom 19.10.15-
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01833-15)

Die Bezirksvertretung Brackel weist darauf hin, dass die Straßensanierung der Sendstraße für 2016 geplant ist, die Kanalbaumaßnahme laut dieser Vorlage für 2017.

Die Straßensanierung und die Kanalbaumaßnahme Sendstraße sollen in zeitlicher Abstimmung miteinander möglichst im Jahre 2016 erfolgen.


Unter Berücksichtigung der o. g. Anmerkung stimmt die Bezirksvertretung nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretungen beschließen – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2016 in seiner Sitzung am 10.12.2015 – die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung in ihrem jeweiligen Stadtbezirk.

Gleichzeitig empfehlen die Bezirksvertretungen den politischen Gremien im Nachgang zur Sitzung des ABVG am 17.11.2015 bzw. zur Sitzung des Rates am 10.12.2015 die Maßnahmen überbezirklicher Bedeutung zu beschließen.“


zu TOP 11.2
4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft vom 29.10.2015-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00860-15)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den 4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 11.3
Widmung von Straßen in Dortmund-Brackel (Hohenbuschei)
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 09.11.15-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02985-15)

Herr Brunnert von der CDU-Fraktion nimmt an der Behandlung bzw. Abstimmung zu diesem TOP nicht teil und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Die Bezirkvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung werden die folgenden Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraßen gewidmet:
1. Im Haunerkrass
2. Jürgen-Schütz-Straße
3. August-Lenz-Straße
4. Willi-Daume-Straße
5. Ria-Baran-Straße
6. Gretaweg
7. Gustav-Kilian-Weg
8. Am Brackeler Ostholz (Abschnitt nördlich Haus Nr. 30)“








zu TOP 11.4
ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 06.11.2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02983-15)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt das Schreiben des Stadtrates Ludger Wilde vom 23. November 2015 mit der Bitte, die Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen, zu Kenntnis.

Nichts desto Trotz wird über das Thema ÖPNV-Anbindung Flughafen diskutiert.

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert Verwaltung und DSW21 auf, bei den laufenden Gesprächen dafür zu sorgen, dass die unnötigen Buskapazitäten -wie in der zurückgezogenen Vorlage beschrieben- für eine Verbesserung der Anbindung u. a. von Hohenbuschei genutzt werden. Für die beobachteten geringen Fahrgastzahlen (0-5) dürften selbst Einzel-Taxis kostengünstiger sein, ggf. können diese Lösungen auch zu Lasten des Flughafens gehen. Einer besseren Anbindung großer Siedlungen muss hier auf jeden Fall eine höheren Stellenwert eingeräumt werden!“


zu TOP 11.5
Austausch des Verkehrsspiegels an der Wickeder Straße/Ecke Düttelstraße
-Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03063-15)

Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Wickeder Straße / Düttelstraße durch einen einwandfreien/funktionsfähigen Spiegel zu ersetzen.

Begründung:
Der an dieser Stelle unverzichtbare Spiegel ist seit seiner Anbringung mittlerweile sehr zerkratzt und durch verschiedene Aufkleber in seiner eigentlichen Funktion sehr beeinträchtigt. Fahrzeugführer können den Verkehr nicht mehr rechtzeitig erkennen, so dass eine erhöhte Unfallgefährdung vorhanden ist.“


zu TOP 11.6
Verkehrsberuhigung im Bereich Pleckenbrink
-Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03051-15)

Dem nachfolgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu unterbreiten, um eine Durchsetzung der Tempo 30 Zone zu gewährleisten.

Begründung:
Die Tempo 30 werden auf dieser geraden und überbreiten Straße in der Regel nicht eingehalten. Temporäre Verkehrskontrollen durch die Polizei haben in der Vergangenheit keine Verbesserung bei der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit gebracht.“


zu TOP 11.7
Barrierefreiheit vor den Hauseingängen in den Stichstraßen Polliusweg, Jung-Stillingweg und Rinscheweg
-Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03053-15)

Dem nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung bei 1 Stimmenthaltung (Herr Stut-Schilp, CDU-Fraktion) einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen u. a. mit Rollatoren der Zugang zu ihren Häusern durch Absenkung der Bordsteine vor ihren Hauseingängen gewährleistet wird.

Begründung:
Für Pkw ist dies schon längst geschehen.“

zu TOP 11.8
Fußgängerampel an der Leni-Rommel-Straße / Bushaltestelle Graffweg
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 08.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03067-15)

Dem nachfolgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird beauftragt, an der Bushaltestelle Graffweg auf der Leni-Rommel-Straße in Richtung Süden den bisher fehlenden Teil der Fußgängerampel einzurichten.

Begründung:
Von der Bushaltestelle Graffweg fahren insbesondere viele Schülerinnen und Schüler mit dem Bus nach Aplerbeck. Dazu wird zurzeit häufig die Straße an der Stelle überquert, an der für Fahrzeuge Richtung Norden die Ampel rot anzeigt. Auf der westlichen Straßenseite an dieser Stelle gibt es aber bisher keine Ampel. An dieser Stelle soll die Fußgängerampel eingerichtet werden, um eine Gefährdung der Fußgänger und Fußgängerinnen zu vermeiden.“



zu TOP 11.9
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft sowie des Liegenschaftsamtes vom 12.11.2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dass nicht nur der Rat, sondern auch die Bezirksvertretungen im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt werden.


Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 85.067.460 Euro über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und hebt gleichzeitig die bereits gefassten Beschlüsse zur Erstellung von gesonderten Ausführungsbeschlüssen zu den jetzt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanzierten Projekten auf.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2015 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.158.988,10 Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 931.728,87 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75. Die Beträge entsprechen der jeweiligen Gesamtsumme der bisherigen Veranschlagung (investiv / konsumtiv). Die Einzelmaßnahmen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.



2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Freiwerdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.“


Protokollnotiz:
Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sie der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 zustimmen wird.


zu TOP 11.10
Bauleitplanung; 61. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnen an der Rennbahn -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - vom 15.12.2010, Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.12.2010, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnen an der Rennbahn -, Beschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 17.11.2015-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02998-15)

Herr Begemann von der Fraktion B’90/Die Grünen bittet um getrennte Abstimmung der Unterpunkte (I. und II. bis VI.) des vorliegenden Beschlussvorschlages.


Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSW einstimmig, nachfolgendem Unterpunkt des Beschlussvorschlages zuzustimmen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 220 – Wohnpark an der Rennbahn – vom 15.12.2010 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSW mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgenden Unterpunkten zuzustimmen:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Änderungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.12.2010 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 220 – Wohnen an der Rennbahn - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 3 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (61. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 220 – Wohnen an der Rennbahn - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).


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Anfragen und Antworten auf Anfragen

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Dateianhänge in Freien und Quelloffenen Formaten
-Anfrage des Herrn Knöpker (Piratenpartei Deutschland) vom 09.11.2015-
(Drucksache Nr.: 01542-15-E2)

Die nachfolgende Anfrage des Herrn Knöpker, Piratenpartei, wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Die Piratenpartei Dortmund in der BV Brackel bittet folgende Anfragen zu beantworten:

· Gibt es eine Möglichkeit für herstellerneutralen und plattformübergreifenden Dokumentenaustausch in veränderbaren Formaten für Personen, die keine Arbeitsgeräte der Stadt Dortmund gestellt bekommen?

· Kann die Verwaltung einen Dokumentenaustausch im Freien OpenDocument-Format (ODF) anbieten?

· Ist es möglich, die Unterlagen zur Vorlage zu erhalten, welche zu der Einschätzung geführt haben, dass SAP und diverse Fachanwendungen ausschließlich mit Microsoft Office gekoppelt werden können?

· Ist es möglich, die benannte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe 21) zur Vorlage zu erhalten?

Begründung:
Das Antwortschreiben der Stadt Dortmund ist grob in drei Abschnitte unterteilt:

Im ersten Abschnitt geht die Stadt auf die Möglichkeit des Versands von PDF-Dokumenten als Offenes Austauschformat ein. Dieses Format ist für die originalgetreue Darstellung von nicht-editierbaren Inhalten und für Archivierungszwecke (Spezifikation PDF/A) entworfen worden. Deshalb erscheint es folgerichtig, dass die Stadt im nächsten Abschnitt ein editierbares Format als Alternative angibt. Hier verweist die Stadt Dortmund auf das OOXML-Format (Dateiendung: „.docx“) der Firma Microsoft, welches von dem kürzlich bei der Stadt Dortmund eingeführten Microsoft Office 2013 unterstützt wird. Den darauf folgenden Teil des Schreibens verstehen wir als Begründung dafür, dass das OOXML-Format aus Sicht der Stadt Dortmund alternativlos sei. Bei dieser Begründung geht die Antwort der Stadt Dortmund über die gestellten Fragen hinaus und befasst sich mit weitergehenden Zusammenhängen zur Wahl der Office-Suite der Stadt.

Die einzelnen Abschnitte werden wir im Folgenden näher vorstellen und Stellung zu diesen nehmen.

Abschnitt 1: Stadt Dortmund setzt beim Offenen Format PDF/A auf Freie Software

Der Abschnitt im Wortlaut:

„auf allen städtischen PC’s ist eine freie Software zum Erstellen von PDF-Dokumenten installiert, die genutzt werden kann, um nichtquelloffene Dateiformate in PDF umzuwandeln.
Für die Geschäftsführungen der jeweiligen Bezirksvertretungen besteht damit die Möglichkeit, Dokumente in einem Freien und Quelloffenen Format an die Mitglieder der Bezirksvertretungen zu versenden.“

Zusätzlich zu der Information, dass die Stadt Dortmund technisch dazu in der Lage ist, Dokumente im PDF/A-Format zu versenden, enthält die Antwort noch das interessante Detail, dass sie für diese Zwecke eine Freie und Quelloffene Softwarelösung verwendet. Dies ist insbesondere bemerkenswert, da die Stadt durch die explizite Erwähnung dieser Lösung Freier Software einen gewissen Wert zuweist. Wir begrüßen den Einsatz des PDF/A-Formats und die Verwendung einer Freien Software zur Erstellung von Dokumenten in diesem Format.

Abschnitt 2: Das OOXML-Format und seine Tauglichkeit als Austauschformat

Als Möglichkeit zum Versenden von editierbaren Anhängen gibt die Stadt Dortmund das OOXML-Format (Office Open XML) von Microsoft an. Die Stadt spricht hier vom DOCX-Format, was sich auf die Dateiendung („.docx“) von Dokumenten im OOXML-Format bezieht. Beide Begriffe meinen in der Antwort der Stadt dasselbe; wir werden im Folgenden jedoch den Begriff OOXML verwenden, da dieser auch in der entsprechenden ISO-Norm ISO/IEC 29500 verwendet wird.

Der Abschnitt im Wortlaut:

„Die Umstellung der städtischen PC’s auf Microsoft Office 2013 steht vor dem Abschluss. Microsoft Office 2013 erstellt Dokumente nicht mehr in geschlossenen Formaten wie DOC, sondern im quelloffenen DOCX-Format. Diese Formatspezifikation wurde ECMA International von Microsoft zur Standardisierung vorgelegt, worauf die Erstveröffentlichung als Norm ISO/IEC 29500 im Jahre 2008 erfolgte. Mit dieser Version von Microsoft Office können dann auch Informationen ohne Konvertierung als Anhang versendet werden.“

Obwohl es sich bei der ISO-Norm offiziell um einen Offenen Standard handelt, wird diese Wahl in Abschnitt 3 des Antwortschreibens ausführlich begründet. Dass ein solcher ISO-Standard noch durch weitere Argumentation gestützt werden muss, hat nach unserer Ansicht u.a. folgende Gründe:

OOXML wird ausschließlich von Microsoft Office 2013 unterstützt und eignet sich daher nicht als Offenes Austauschformat

Zum jetzigen Zeitpunkt wird die OOXML-Norm ausschließlich von Microsoft Office 2013 umgesetzt. Das verwundert insofern nicht, als dass Microsoft dieses Format losgelöst von Entwicklungsgemeinschaften im Alleingang entwickelt und der ISO zur Normierung vorgeschlagen hat.

Jedoch speichert selbst Microsoft Office 2013 in der Standardeinstellung Dokumente immer noch in einer nicht standardisierten Variante. Damit im OOXML-Standard gespeichert wird, muss beim Speichern eines Dokuments explizit das Format „Strict Open XML Document (.docx)“ ausgewählt werden. Andere Programme – inklusive aller älteren Microsoft-Office-Versionen – unterstützen den OOXML-Standard nicht. Daher ist es fraglich, inwiefern das OOXML-Format als herstellerunabhängiges und plattformübergreifendes Austauschformat und somit als Antwort auf die Anfrage der Politik geeignet ist.

Nun mögen sich Anwenderinnen und Anwender von Microsoft-Office-2003/2007/2010, Libre-/OpenOffice und einigen weiteren Produkten fragen, warum sie in diesen Programmen Dokumente mit der Dateiendung „.docx“ öffnen und speichern können. Dies ist dadurch zu erklären, dass in der Praxis nur wenige Dokumente mit der Dateiendung „.docx“ der ISO-Norm ISO/IEC 29500 tatsächlich entsprechen. In der Standardeinstellung von Microsoft Office 2013 und in allen älteren Versionen von Microsoft Office werden nämlich Teile von DOCX-Dokumenten im proprietären, also einem nur Microsoft bekanntem, Format abgespeichert. In den meisten Fällen wird also mit nicht standardisierten DOCX-Dokumenten gearbeitet, was die ausgrenzenden Aspekte von proprietären Formaten mit sich bringt. Um diese nicht standardisierten Formate in Produkten anderer Softwarehersteller zu unterstützen, müssen diese Hersteller die Spezifikationen beispielsweise in langwierigen Testreihen erraten (Reverse Engineering). Dies wiederum kann zu Formatierungsfehlern beim Austausch solcher nicht standardisierten Dokumente führen. Auch aus diesen Gründen hat sich z.B. Großbritannien auf das Offene OpenDocument-Format anstelle des OOXML-Formats festgelegt (UK Open Standards principles, Pressemitteilung auf GOV.UK)

Das OOXML-Format wird von vielen Institutionen, welche sich mit Offenen Standards beschäftigen, nicht anerkannt

Das Ziel eines Standards in der Softwareentwicklung ist die Interoperabilität, also das reibungslose Zusammenwirken von unterschiedlichen Softwarebestandteilen oder -produkten zu garantieren. Offene Standards garantieren darüber hinaus, dass diese Interoperabilität nicht durch Geheimhaltung, Monopolrechte oder finanzielle Hürden eingeschränkt werden kann. Somit sind alle Hersteller frei, einen Offenen Standard ohne Einschränkungen zu verwenden und bekommen die Rechtssicherheit, dass diese Verwendung auch in Zukunft auf juristischem Wege nicht eingeschränkt werden kann.

Um diese Herstellerneutralität umzusetzten, fordert z.B. das European Interoperability Framework der Europäischen Kommission, dass ein Offener Standard in einem transparenten, beteiligungsoffenen Prozess von einer gemeinnützigen Organisation entwickelt und gepflegt wird. Insbesondere muss ein Offener Standard bereits auf herstellerübergreifender Basis implementiert worden sein, um zu einem Offenen Standard erhoben zu werden. Ein Offener Standard darf also nicht an einen Anbieter gebunden sein. So schreibt auch die Free Software Foundation Europe:

„Ein Offener Standard bezieht sich auf ein Format oder Protokoll, das: […] in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Anbietern oder als vollständige Implementierung gleichermaßen für alle Beteiligten [verfügbar ist].“

Die herstellerübergreifende Implementierung ist bei OOXML jedoch nicht gegeben. Selbst Microsoft konnte zum Zeitpunkt der Standardisierung durch das ISO-Gremium keine eigene Implementierung vorweisen.

Abschnitt 2: OpenDocument-Format als Alternative

Das Offene OpenDocument-Format (ODF) wird von der internationalen gemeinnützigen Organisation Organization for the Advancement of Structured Information Standards (OASIS) herstellerneutral entwickelt und ist im Jahr 2006 unter der Norm ISO/IEC 26300 standardisiert worden. Seitdem wurde die Norm kontinuierlich weiterentwickelt und ist in einer Vielzahl von Produkten implementiert worden. Das OpenDocument-Format erfüllt damit die Voraussetzungen eines Offenen Standards und es verwundet daher auch nicht, das eine Vielzahl unserer europäischen Nachbarn ODF zum Standard für den Dokumentenaustausch erhoben haben (u.a. Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Portugal). Auch – das von der Stadt Dortmund eingesetzte – Microsoft Office 2013 verfügt über die Möglichkeit, Dokumente im OpenDocument-Format zu speichern. Insofern ist nicht ersichtlich warum das OpenDocument-Format in der Antwort der Stadt Dortmund nicht als Offenes Dokumententenaustauschformat in Betracht gezogen wurde.

Abschnitt 3: Stadt Dortmund verweist erstmalig auf ihre Herstellerabhängigkeit

In diesem Abschnitt des Antwortschreibens wird argumentiert, warum der Einsatz von Microsoft Office für die Stadt Dortmund zwingend erforderlich sei. Hierfür wird angeführt, dass eine Vielzahl von (Fach-)Anwendungen den Einsatz von Microsoft Office erforderlich machen, da alternative Office-Anwendungen von diesen nicht unterstützt würden.

Der Abschnitt im Wortlaut:

„Die Stadt Dortmund setzt in den einzelnen Stadtämtern eine Reihe von IT-Fachverfahren ein. Die Auswahl solcher Anwendungen erfolgt grundsätzlich durch öffentliche Ausschreibungen, wobei neben den fachlichen Anforderungen in hohem Maße auch die Kosten (Open Source) berücksichtigt werden.

Die Mehrzahl der Softwarehersteller bietet als Schnittstelle in ihren Anwendungen, beispielsweise für das Erstellen von Bescheiden, neben Microsoft Office keine weiteren Produkte an.

Im Zuge der Prüfung eines Einsatzes von OpenOffice wurde seitens des StA 10 eine Anfrage an Verfahrenshersteller gerichtet, die solche Schnittstellen im Arbeitsablauf ihrer Programme verwenden. Von 41 angeschriebenen Herstellern waren nur drei bereit, Open Office zu unterstützen. Die Firma SAP unterstützt ausdrücklich in seiner Office-Integration OpenOffice und auch LibreOffice nicht mehr, sondern nur noch Microsoft Office. Als Folge dieser Anbieterausrichtung käme lediglich eine Mischumgebung aus LibreOffice / OpenOffice sowie Microsoft Office in Frage. Arbeitsplätze, die nicht an Fachverfahren angebunden sind oder aus anderen Gründen nicht zwingend Microsoft Office benötigen, würden dann mit LibreOffice / OpenOffice ausgestattet.

Das Ergebnis der von StA 10 erstellten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe 21) ist, sowohl aus Kosten- als auch aus Nutzensicht, dass ein alleiniger Einsatz von Microsoft Office 2013 (ohne Mischumgebung mit LibreOffice / OpenOffice) auf allen IT-Arbeitsplätzen der Stadtverwaltung die kostengünstigste Alternative ist.“

Mit ihrer Argumentation verweist die Stadt Dortmund erstmals offiziell auf ihre Herstellerabhängigkeit. Die Auswahl der einzelnen Softwarelösungen kann nicht unabhängig voneinander erfolgen, da die Schnittstellen zwischen diesen Anwendungen auf Microsoft Office beschränkt sind.

Wir werten diese Herstellerabhängigkeit als eine Folge von fehlenden Offenen Schnittstellen und Offenen Formaten in der IT-Ausrichtung der Stadt Dortmund. Würde an dieser Stelle eine offene und standardisierte Schnittstelle eingesetzt, so wäre die Auswahl des Office-Programms unabhängig von der Wahl der Fachanwendungen. Zu diesem Problem bemerkte die Dortmunder Bürgerinitiative Do-FOSS bereits in dem Artikel Warum Freie Software und Offene Standards für die Stadt Dortmund?:

„Offene Standards [und Schnittstellen] unterliegen keinen gewerblichen Schutzrechten. Das bedeutet, dass es kein Monopol auf Offene Standards geben kann. Dies ist entscheidend, denn der Inhaber eines Monopols auf einen Standard kann Datenaustausch auf rechtlichem Wege einschrän­ken, indem er ihn nur für eine gewisse Gruppe von Lizenznehmern erlaubt. Da kommunale Verwaltungen ihre Dienste in der Regel langfristig anbieten und eine Umstellung der verwandten Formate mit erheblichem Aufwand verbunden ist, werden Verwaltungen von den Rechteinhabern eines Standards abhängig. Abhängigkeiten wie diese begünstigen wieder­um steigende Preise aufgrund dieser Monopolstellungen.“

Fazit

Es ist zu befürworten, dass die Stadt Dortmund das Offene Format PDF/A für den Austausch von nicht-editierbaren Daten verwendet und zur Erstellung dieser Dokumente Freie Software einsetzt. Das OOXML-Format halten wir jedoch für ungeeignet, um einen herstellerneutralen Austausch von Dokumenten zu ermöglichen. Interne Abhängigkeiten bei der Softwareausrichtung der Stadt werden hier an die Bezirksvertretungen weitergegeben und zwingen die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter daher auch weiterhin Produkte eines speziellen Herstellers zu verwenden. Jede Mandatsträgerin und jeder Mandatsträger sollte aber frei über die von ihr/ihm eingesetzte Software entscheiden können. Andernfalls bedeutet dies die digitale Spaltung der BV-Mandate. Eine freie Wahl der Software wird durch Anhänge in Offenen Standards befördert.

Es wäre wünschenswert, wenn die Stadtverwaltung eine Lösung finden würde, um den freien Dokumentenaustausch mit allen Personen zu ermöglichen, welche keine Arbeitsgeräte von der Stadt Dortmund gestellt bekommen (z.B. durch den Einsatz des Offenen Dokumentenformats ODF).


zu TOP 13.2
Fällung großer Bäume auf dem Grundstück Asselburgstraße / Dymekeweg
-Anfrage der Fraktion B'90/Die Grünen vom 08.11.2015-
(Drucksache Nr.: 03065-15)

Nachfolgende Anfrage der Fraktion B’90/Die Grünen wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Um den 11. April 2015 wurden auf dem Grundstück Asselburgstraße / Dymekeweg mehrere große alte Bäume gefällt.

Das Umweltamt möge folgende Fragen beantworten:
· Wann findet die ordnungsbehördliche Anhörung zur Fällung der drei Bäume im Bereich des Dymekewegs statt, für die keine Genehmigung vorlag?
· Nach der Anhörung: Wie lautet das Ergebnis der Anhörung und was sind die Konsequenzen der Anhörung?“








Karl-Heinz Czierpka Anette Schulte Dietmar Kraushaar
Bezirksbürgermeister Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer