Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 06.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Bernhard Klösel (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Martin Pütz – StA 20

Georg Bollmann – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Beate Siekmann – 32/AL

Andres Hibbeln –51/FBL
Ulrike Häger – 14/2
Jürgen Skaliks – 57/Fabido/GL
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Joachim Hopp – 50/1
Dirk Meyer-Jäkel – 10/A2
Susanne Linnebach - 61/6
Woitek Rosen – 2/Dez BAGM

3. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 06.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.09.2014


2. Finanzen

2.1 3. Managementbericht zum Haushalt 2014 (Drucksache Nr. 12741-14-E2)
mündlicher Bericht / Kenntnisnahme

2.2 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (DS-Nr.: 14100-14)
Kenntnisnahme
Unterlagen werden nachversandt.

2.3 Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13413-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

2.4 Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13655-14)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

2.5 Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13691-14)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

2.6 Haushaltsrisiken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13689-14)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

2.7 Öffentlich Private Partnerschaften
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

2.8 Zusätzliche Finanzmittel des Landes NRW für die Flüchtlingshilfe der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14225-14)

2.9 Sachstand zum 31.07.2014 "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13106-14)

2.10 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13567-14)

2.11 Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13589-14)

2.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-14)

2.13 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13885-14)

2.14 Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13263-14)

2.15 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13880-14)

2.16 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13881-14)






3. Beteiligungen

3.1 Eintritt Hallenbäder
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12599-14-E4)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

3.2 Avanti Kulturzentrum in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14122-14)

3.3 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12983-14)

3.4 Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13656-14)

3.5 DEW21 - hier: Unterstützung des KinderMRT im Klinikum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13690-14)

3.6 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14076-14)

3.7 Beteiligungsbericht 2013/2014
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13283-14)
Der Bericht wurde bereits zur Ratssitzung am 02.10.14 versandt.


4. Liegenschaften

4.1 Schlussverwendungsnachweise
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.

4.2 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)

4.3 Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)

4.4 GELSENWASSER Energienetze GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13812-14)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

6.1 Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 25.09.14 versandt.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13740-14)


6.2 GFG 2015
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14123-14)

6.3 Geheime Handelsabkommen (hier: TiSA)
Schreiben des Personalrates an die Fraktionen

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14245-14)

6.4 Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14253-14)

6.5 Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14252-14)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Düdder benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.17 behandelt.


Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14086-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.18 behandelt.

Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende und Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14270-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.19 behandelt.

Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U
hier: I. Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen
westlich und südlich des Dortmunder U und
II. Baubeschluss Planstraße C am Dortmunder U, Robert-Bosch-Berufskolleg
III. Beschluss zur Übernahme der Planstraße D in städtisches Eigentum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13848-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.

Parkpreise für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13653-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.

Weiterhin bittet die Geschäftsführung folgenden TOP 4.4 neu zuzuordnen, da er versehentlich falsch eingeordnet wurde:

GELSENWASSER Energienetze GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13812-14)

Die Angelegenheit wird unter
TOP 3.8 behandelt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.09.2014
hierzu-> Verfahrensvorschlag für Niederschriften AFBL
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14305-14)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender, von der Geschäftsführung eingebrachter, Verfahrensvorschlag für Niederschriften des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
in § 29 Abs.1 a) bis f) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, ist beschrieben, welche Inhalte in der Niederschrift festzuhalten sind.
Unter f) ist folgendes aufgeführt:

„Die Niederschrift muss insbesondere enthalten:
… f) den wesentlichen Inhalt der Beratungen, wenn dies zur Erläuterung der Beschlussfassung erforderlich ist.“

Als nicht wesentliche Inhalte im Sinne des § 29 Abs.1 f), die nicht in den Niederschriften festzuhalten sind, sollten folgende Punkte gelten:
1. Diskussionsbeiträge bei Kenntnisnahme von Vorlagen
2. Diskussionsbeiträge, die für die Beschlussfassung nicht relevant sind
3. Fragen, die in der Sitzung mündlich gestellt werden und darauf gegebene, abschließende Antworten

Der Ausschuss/Ausschussvorsitzende entscheidet weiterhin über den Wunsch der Mitglieder, einzelne Wortbeiträge zu Protokoll zu nehmen.

Die Genehmigung der Niederschrift durch den Ausschuss erfolgt weiterhin in der Regel in der folgenden Sitzung.

§ 29 Abs. 1 a) bis e) bleiben unberührt (siehe Anlage).

Durch diese Festlegungen soll ein einheitliches Verfahren für alle Ausschüsse angestrebt werden.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Verfahren.

Die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.14 entspricht bereits diesen Vorgaben.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Verfahrensvorschlag, ausgenommen Punkt 3, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.09.2014 wird genehmigt.







2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht zum Haushalt 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12741-14-E2)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand eines Folienvortrages und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Auf die Nachfrage von Herrn Mader (CDU-Fraktion) zum ausgewiesenen Minus des Eigenbetriebes Sport und Freizeitbetriebe über 4,9 Mio €, verweist Herr Stüdemann auf die für den 20.11.14 vorgesehene Vorlage „Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Managementbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14100-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand 30.09.2014 zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13413-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
die Bundesregierung hat kürzlich zusätzliche Finanzhilfen für die Kommunen auf den Weg gebracht.
Dabei sollen von Armutszuwanderung besonders betroffene Kommunen profitieren.
So soll einmalig noch im Jahr 2014 ein Betrag von 25 Mio.€ Soforthilfe für die besonders von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffenen Kommunen gewährt werden.
Diese Mittel sollen als befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft nach dem SGBII fließen.
Durch Änderungen im Asylbewerberleistungsrecht sollen Länder und Kommunen von derzeit 39 Mio.€ und dauerhaft um rund 52 Mio.€ pro Jahr entlastet werden.
Impfkosten für Kinder und Jugendliche aus EU-Mitgliedsstatten in Höhe von 10 Mio.€ sollen zukünftig durch die Krankenkassen finanziert werden.
Für die Beratung von Zuwanderern und Integrationskursen sollen zusätzlich 40 Mio.€ zur Verfügung gestellt werden.
Aus dem Städtebauprogramm Soziale Stadt sind bereits 215 Mio.€ zugesagt worden.

Im Vorgriff auf ein Bundesteilhabegesetz werden den Kommunen zudem ab 2015 pauschal 1Mrd.€ durch die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft gewährt.
Dazu kommen von 2016 bis 2018 eine Aufstockung des investiven Sondervermögens zum Kinderbetreuungsausbau um 550 Mio.€ und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio.€ p.a. als Beitrag zu den Betriebskosten.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Finanzhilfen des Bundes und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den konkreten Finanzauswirkungen auf den Haushalt der Stadt Dortmund.
Dabei soll die Verwaltung insbesondere hinsichtlich der Armutszuwanderung bewerten, ob die Bundeshilfen ausreichend sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten darzustellen, inwieweit durch geeignete Abrechnungsverfahren bundesseitig sichergestellt wird, dass die tatsächlichen Kosten der Städte berücksichtigt werden.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es unverändert erforderlich, dass frühestmöglich, spätestens aber ab 2017 die volle Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Mrd.€ durch ein neues Bundesteilhabegesetz erfolgt.
Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, wie sie dieser Entlastung der Kommunen in der Eingliederungshilfe selbst und auf den Ebenen des Städtetages Nachdruck verleiht.
Herr Stüdemann gibt an, dass es im Moment keine Verfahrensklarheit gäbe. Sobald das der Fall sei, werde die schriftliche Stellungnahme den Fraktionen zugeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass dieser Tagesordnungspunkt somit nicht mehr auf die Tagesordnung genommen werden müsse.

zu TOP 2.4
Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13655-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:

Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dort mund schlägt folgenden TOP für die Ausschusssitzung am 25.09.2014 vor.

Vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes sind alle freiwilligen Leistungen der Stadt Dortmund auf den Prüfstand zu stellen. Die AFD-Fraktion bittet um einen Bericht der Verwaltung und um Beantwortung der folgenden Fragen:

- An welche Organisationen aller Art – einschl. Stiftungen – wurden im letzten Jahr der ausgelaufenen Ratsperiode freiwillige Leistungen der Stadt gezahlt?

- In welcher Höhe wurden die einzelnen Organisationen jeweils bedacht?

- Wurden jeweils immer alle Mittel durch die Bedachten verbraucht oder gab es auch Rückflüsse?

- Gibt es ein Controlling für die Art der Mittelverwendung durch die bedachten Organisationen?

- Wie hat sich die Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass alle Fachbereiche der Stadtverwaltung mit den Fragen der AfD-Fraktion konfrontiert worden seien und jetzt eine Auswertung stattfinde, wer die Antworten geben könne. Das sei in Bearbeitung und eine Antwort frühestens im Frühjahr 2015 möglich.
Da auch den anderen Fraktionen an einer Übersicht gelegen sei, werde diese Übersicht/erste Analyse für die nächste Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Weiterhin erläutert Herr Stüdemann den Sachstand und weist auf die Hindernisse für die Erarbeitung dieser Übersicht hin.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt fest, dass es sich um ein generelles Problem handele. Er bedankt sich für die Zusage von Herrn Stüdemann und fragt, nach welchen Kriterien vorgegangen werde.

Herr Stüdemann gibt an, dass die technische Abwicklung zurzeit noch nicht beantwortet werden könne, da die Auffassungen der einzelnen Fachbereiche sehr unterschiedlich seien und ein genaues Vorgehen hier abgewogen werden müsse.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) fragt nach, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, dass diese Übersicht die Ausschussmitglieder in der politischen Arbeit unterstütze und welche Möglichkeiten des politischen Wirkens sich im Hinblick auf die Frage, wie der Haushalt saniert werden könne, ergeben. Er glaube nicht, dass so eine Übersicht hilfreich sei.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet, diese Debatte anhand der zugesagten Unterlagen fortzuführen und bittet deshalb, diese etwas abstrakte Diskussion abzukürzen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es zwei Tagesordnungspunkte gäbe, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Sie glaube, dass die Gestaltungsmöglichkeiten nur im freiwilligen Bereich zu finden seien. An dieser Stelle sei nur die Diskussion zu führen, ob die Maßnahme sinnvoll sei oder nicht.

Herr Stüdemann schließt sich den Äußerungen von Herrn Monegel an und bittet die Unterlagen abzuwarten und der Sache nach zu diskutieren.

Herr Rettstadt (FDP/Fraktion) weist auf den Antrag seiner Fraktion vor einem Jahr hin, der bisher nicht bedient worden sei. „Handwerkszeug“ sei nötig, um Entscheidungen für den Haushalt treffen zu können. Deshalb habe seine Fraktion unter dem nächsten Tagesordnungspunkt erneut einen Antrag gestellt. Bei Zusage von Herrn Stüdemann, dass eine Kennzeichnung für die nächsten Haushaltsberatungen komme, werde er auf die Abstimmung seines Antrages verzichten.

Herr Stüdemann weist noch einmal darauf hin, dass das Problem kompliziert sei und eine einfache Differenzierung aufgrund der Übergänge und Rechtszusammenhänge nicht so einfach möglich sei, auch nicht in anderen Kommunen. Er sagt lediglich einen Pfad zu, wie man eine allgemeine Kategorisierung durchführen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass man sich das hätte sparen können, wenn die Produktkennzahlen belassen worden wären.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass er der Aussage von Herrn Stüdemann, für die nächste Sitzung eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, vertraue und bittet Herrn Rettstadt deshalb, seinen Antrag im nächsten Tagesordnungspunkt aus diesem Grund zurückzustellen.

zu TOP 2.5
Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13691-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13691-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende mündlich gestellte Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet für seine Fraktion um eine grobe Übersicht der freiwilligen Leistungen. Wenn möglich geordnet nach Fachbereichen, so dass man erkennen könne, welcher Fachbereich wie viele freiwillige Leistungen habe.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt ab 1. Dezember 2014 jede Vorlage mit der Kennzeichnung „freiwillige Leistung“ oder „pflichtige Leistung“ zu versehen. Dies gilt für Vorlagen, welche dem Rat, den Ausschüssen und den Bezirksvertretungen vorgelegt werden.

2. Die Kennzeichnung muss auf der ersten Seite der Vorlage klar erkennbar hervorgehoben zu finden sein.

3. Ist in einer Vorlage sowohl eine „freiwillige“ als auch eine „pflichtige“ Leistung enthalten, muss dies ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres 2015 bzw. bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 sämtliche „freiwilligen“ Leistungen der jeweiligen Ämter zu katalogisieren und dem Rat und den Ausschüssen vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt die für die o.g. Maßnahmen nötigen Einstellungen und Umstellungen in der EDV sofort durchzuführen.

6. Dem Finanzausschuss wird in jeder Sitzung ein Sachstandsbericht vorgelegt, damit der Ausschuss bei Komplikationen und eventuellen Verzögerungen zeitnah reagieren kann.

Begründung:

Die Unterteilung und Kategorisierung in „freiwillige“ und „pflichtige“ Leistungen ist unabdingbar für eine seriöse Sacharbeit aller Beteiligten im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Dortmund. Allen agierenden Personen muss bei der Abstimmung über eine Vorlage die Information vorliegen, ob es sich hierbei um eine Leistung handelt, zu der die Stadt Dortmund im gesetzlichen Rahmen verpflichtet ist, oder ob es sich um eine Leistung handelt, die als notwendig angesehen wird und damit in der reinen Gestaltungsfreiheit der politischen Kräfte vor Ort unterliegt.

Aufgrund der zunehmenden Verschuldung der Stadt Dortmund und der immer wieder drohenden Haushaltssicherung ist es dringend erforderlich, dass sämtliche Ausgaben der Stadt Dortmund auf den Prüfstand gestellt werden. Dies kann nur dann geschehen, wenn die Verwaltung zweifelsfrei darlegen kann, welche Leistungen im umfangreichen städtischen Haushalt überhaupt zur Disposition stehen können.

Aus diesem Grund ist auch die Kategorisierung bereits bestehender Leistungen dringend notwendig für die städtischen Haushaltsberatungen.



Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt seinen Antrag bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zurück.





zu TOP 2.6
Haushaltsrisiken
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13689-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13689-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu möglichen Haushaltsrisiken insbesondere im Hinblick auf die folgenden Fragen:

1. Gekko:
Der Block D des Steinkohlekraftwerks in Hamm wird auf unbestimmte Zeit nicht ans Netz gehen. Welche Auswirkungen hat die jahrelange Nichtinbetriebnahme für die DEW 21 und damit auch für die DSW 21 und die Stadt Dortmund als Anteilseignerinnen?

2. Bettensteuer:
Ist die für die Beherbergungsabgabensatzung geplante Änderung, die so genannte „Bettensteuer“ zukünftig direkt beim Übernachtungsgast zu erheben und den Beherbergungsbetrieb als Steuerentrichtungspflichtigen zur Einziehung und Abführung zu verpflichten, auch unter europäischen Gesichtspunkten juristisch abgesichert? Dies ist vor dem Hintergrund zu beachten, dass ein Großteil der Hotelgäste aus dem europäischen Ausland zu Besuch nach Dortmund kommt.

3. Orientierungswerte:
Mit den jährlichen Orientierungsdaten für Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen, Sozialtransferleistungen, Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen stellt das Land den NRW-Kommunen Durchschnittswerte für die Ergebnis- und Finanzplanung zur Verfügung. Die Kommunen sind jedoch angehalten, individuelle Anpassungen mit Rücksicht auf die jeweilige örtliche Situation vorzunehmen.
Welche Abweichungen haben sich in den Dortmunder Jahresabrechnungen in den letzten 5 Jahren zu den Orientierungswerten ergeben? Inwieweit wurden die individuellen Dortmunder Risiken bei der Haushaltsplanung auf Basis der Orientierungsdaten berücksichtigt?

4. Straßensanierung:
Der Rat hat im vergangenen Jahr zusätzliche 12 Millionen Euro für die Straßensanierung beschlossen. Nun soll diese Summe auf insgesamt 49 Millionen Euro aufgestockt werden. Welches Finanzierungsmodell gibt es für diese auf fünf Jahre zusätzlich geplanten 37 Millionen Euro in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation?

5. Währungsanleihen:
Gibt es bei der Stadt Dortmund – ähnlich wie bei anderen Ruhrgebietsstädten – Investitionen in ausländische Währungsanleihen? Wenn ja, in welcher Größenordnung und wie sind mögliche Risiken, wie sie jetzt in den Nachbarkommunen in Bezug auf Anleihen mit Schweizer Franken bekannt wurden, abgesichert?

6. BuT-Mittel
In einer Mitteilung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Kommunalpolitik vom 15. September d.J. hat das Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales einen Sachstand zur kommunalscharfen Abrechnung der Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets vorgenommen. Danach wurden in Dortmund in 2013 rund 500.000 Euro an BuT-Mitteln nicht verausgabt. Zukünftig soll anscheinend die bisherige pauschalisierte Verteilung der BuT-Mittel aufgegeben werden. Stattdessen sollen sich die Zuweisungen an den tatsächlichen Aufwendungen vor Ort orientieren.

Zusätzlich anhängig ist die Klage der Landesregierung gegen den Bund vor dem Bundessozialgericht hinsichtlich der Rückzahlung von Minderausgaben der BuT-Mittel in 2012. Für Dortmund geht es dabei um ca. 4,2 Millionen Euro, die nicht verausgabt wurden. Wie bewertet die Verwaltung die Risiken, die sich aus diesen Sachverhalten ergeben können?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Nachgang zu meinem mündlichen Bericht vom 25.09.2014 nehme ich zum o. g. Tagesordnungspunkt ergänzend wie folgt Stellung:

Frage 1 – Gekko -

Für „Gekko“ gibt es keine separaten Planansätze im städtischen Haushalt. Insofern ist der städtische Haushalt weder direkt noch indirekt betroffen.

Frage 2 – Bettensteuer -

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 23.10.2013 im Dortmunder Verfahren die Zulässigkeit der Beherbergungsabgabe auch unter europarechtlichen Aspekten geprüft und mit dem Steuerschuldner Beherbergungsgast bejaht.

"Die Beherbergungsabgabe verstößt auch nicht gegen das europarechtliche

Gleichartigkeitsverbot. Nach Art. 401 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie
2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem)
hindert diese Richtlinie einen Mitgliedstaat nicht daran, Abgaben auf Versicherungsverträge, Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die Erhebung dieser Steuern, Abgaben und Gebühren im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden ist. Die Beherbergungsabgabe hat in diesem Sinne nicht den Charakter einer Umsatzsteuer."

Diese Rechtsauffassung hat der EuGH mit Urteil vom 24.10.2013 nochmals bestätigt. Im Übrigen wird die sogenannte Bettensteuer als "City Tax" in vielen europäischen Städten und darüber hinaus problemlos erhoben.

Frage 3 - Orientierungsdaten -

Die Orientierungsdaten (O-Daten) sollen gem. § 6 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW berücksichtigt werden. Aus dem jährlichen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW) zu den O-Daten ergibt sich, dass örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Beispielsweise wird bei den Personalaufwendungen, bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie den Transferaufwendungen von den O-Daten abgewichen. Es werden "dortmundspezifische" Besonderheiten und aktuelle Erkenntnisse (z. B. vorliegende Tarif – und Besoldungsergebnisse oder steigende Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft) berücksichtigt.

Bei den Finanzzuweisungen des Landes nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz und bei der Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer werden die O-Daten berücksichtigt.

Im Bereich der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer werden die Haushaltsplanansätze mit dem Steueramt abgestimmt. Ggf. wird von den O-Daten, so aktuell bei der Grundsteuer B, abgewichen. Diese wurden nur zur Hälfte berücksichtigt, da sich die Steigerungsraten (für Dortmund) als zu hoch erwiesen haben.

Bei der Ermittlung der O-Daten durch das Land wird grds. die jährliche Mai-Steuerschätzung berücksichtigt. Diese Daten werden im Normalfall durch die November-Steuerschätzung und ggf., wenn eine solche vorliegt, durch eine regionalisierte Steuerschätzung korrigiert.

Frage 4 - Straßensanierung -

Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurden dem Tiefbauamt insgesamt 18 Mio. € zusätzlich für die Straßensanierung zur Verfügung gestellt:

(in Mio. €)
2015
2016
2017
Konsumtiv
1
2
3
Investiv
2
4
6
Summe
3
6
9
Gesamtsumme
18







Die Mittel für 2017 wurden im Planungsprozess für den Haushalt 2015 ff. für 2018 fortgeschrieben. Somit wurden dem Tiefbauamt insgesamt 27 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Inklusive des vorher bereits geplanten Budgets stehen dem Tiefbauamt nun konsumtiv und investiv im Planungszeitraum von 2014 – 2018 rd. 49 Mio. € zur Verfügung.

Frage 5 - Währungsanleihen -

Am 14.11.2002 (Drucksache Nr. 03366-02) hat der Rat unter anderem beschlossen, dass der Einsatz von Fremdwährungskrediten als Instrument für das Zins- und Liquiditätsmanagement der Stadtkämmerei strikt ausgeschlossen ist. Dementsprechend gibt es weder Fremdwährungskredite noch Währungsanleihen im Bestand der Stadt Dortmund.

Frage 6 - BuT-Mittel -

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 09.04.2014 die Umsetzung der Revision nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II und somit den Ausgleich der zuviel abgerufenen Beträge für Bildung- und Teilhabe des Jahres 2012 mit den monatlichen Abrufen im Rahmen der Beteiligungen des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ab dem Monat April 2014 verfügt.

Nach Berechnungen des Sozialamtes liegt dieser Wert bei rd. 4,3 Mio. €.

Gegen diese Verfahrensweise ist eine Klage gegen den Bund unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen anhängig. Sofern diese Klage erfolgreich ist, könnten die vorenthaltenen Beträge i. H. v. rd. 4,3 Mio. € ertragswirksam vereinnahmt werden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Öffentlich Private Partnerschaften
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu bestehenden ÖPP-Kooperationen unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Welche ÖPP-Kooperationen ist die Stadt in den letzten 15 Jahren eingegangen?
(Wir bitten um eine Einzelauflistung der Projekte)

2. Wie ist die organisatorische Abwicklung geregelt? Gibt es eine klare Projektverantwortung?
3. Wie wird das Controlling sowohl bezüglich der Leistungen des privaten Bauträgers als auch bei der organisatorischen Abwicklung innerhalb der Verwaltung sichergestellt?
4. Wie sind die Kooperationen bzw. die Verträge jeweils ausgestaltet hinsichtlich
- der konkreten Zieldefinition der Projekte,
- der Laufzeit,
- des Vertragsendes (Restwertsicherung, Instandhaltungsmaßnahmen)
- der gesamten finanziellen Zahlungsverpflichtungen für die Stadt (auch Kapitaldienst, Bürgschaften etc.)
5. Für wie viele und für welche Projekte ist eine sogenannte Forfaitierung mit Einredeverzicht, also mit der Möglichkeit des privaten Investors, die Forderungen aus der Bauleistung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ganz oder teilweise an die finanzierende Bank zu verkaufen, vereinbart worden?
6. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die jeweiligen ÖPP-Kooperationen? Haben sich die Projekte so entwickelt, wie sie sich zum Entscheidungszeitpunkt darstellten? Gibt es finanzielle Abweichungen gegenüber den Planungen?
7. Gab es in den Projekten die Notwendigkeit, (Qualitäts-)Standards an veränderte Rahmenbedingungen (z. B. Rettungswege in Gebäuden, Nutzungsänderungen, gesetzliche Anforderungen) anzupassen?
Unter welchen vertraglichen Bedingungen sind solche möglichen Nutzungsänderungen für die Stadt bei den bestehenden ÖPPs möglich?

8. In welchen Bereichen und für welche konkreten Projekte gibt es derzeit Planungen zur Realisierung weiterer ÖPP-Projekte?

Begründung:
Nach aktuellen Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahler sind ÖPP-Projekte für Kommunen langfristig teurer als die klassische Finanzierung und zum Nachteil für die Steuerzahler*innen. Bemängelt wird vor allem, dass die langfristig vereinbarten Mieten eine verdeckte Kreditaufnahme darstellen, die im öffentlichen Haushalt aber nicht ausgewiesen werden. Der Bundesrechnungshof verweist darauf, dass die beteiligten Unternehmen anders als der Staat Gewinne erzielen müssen, dass umgekehrt aber ihre Kreditkosten höher sind als die des Staates. Allein dieser Zusammenhang mache ÖPP in der Regel unwirtschaftlich. Eine Prüfung solcher Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit war aktuell auch Gegenstand des Rechnungsprüfungsausschusses. Eine Bewertung erfolgte bislang nicht, da sich im Rahmen der Prüfung gravierende Probleme bei der Stadt im Umgang mit den Projekten und den Verträgen zeigten.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wann die Antwort der Verwaltung zu erwarten sei.

Herr Nickisch (Amt für Liegenschaften) gibt an, dass ein Arbeitskreis gegründet sei und der Abschluss wahrscheinlich erst in der ersten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im neuen Jahr zu erwarten sei.

zu TOP 2.8
Zusätzliche Finanzmittel des Landes NRW für die Flüchtlingshilfe der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14225-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14225-14-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

auf dem Flüchtlingsgipfel der Landesregierung am 20.10.14 sind den Kommunen zusätzliche
Finanzhilfen für die Unterbringung von Flüchtlingen zugesagt worden.
So sollen die Zuweisungen des Landes an die Kommunen erhöht werden, die Beratungsleistungen
und der ehrenamtliche Einsatz für Flüchtlinge gestärkt werden oder ein Härtefallfonds
für die Erstattung von Krankheitskosten eingerichtet werden.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie sich die Finanzzusagen
des Landes auf Dortmund auswirken.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und fügt noch hinzu, ob die Aussage, dass das Land seinen Anteil an den zugewiesenen Flüchtlingen um 25 % erhöht, statisch sei oder dynamisch erhalten bleibe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass man hier über insgesamt 45 % rede. Das sei Showpolitik und bringe niemanden weiter. Das decke gerade die Mehrkosten, die sowieso da seien. Er erwarte vom Land deutlich mehr.

zu TOP 2.9
Sachstand zum 31.07.2014 "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13106-14)

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich eine aktualisierte Vorlage mit Sachstand zum 31.10.14 für die nächste Ausschusssitzung wünsche.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet ausführlich auf alle Nachfragen der einzelnen Fraktionen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um Mitteilung an diesen Ausschuss, wenn es einen neuen Sachstand zur Umsatzsteuersituation beim Städtetag gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand zum 31.07.2014 für die „ Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.10
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13567-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.11
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13589-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob es nicht nötig sei, dass der Betriebsausschuss diese Vorlage empfehle und nicht, wie geschehen, die Empfehlung zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Schulte (Stadtkämmerer) merkt an, dass seiner Einschätzung nach der Beschluss des Rates entscheidend sei. Eine Empfehlung abzugeben, sei seiner Kenntnis nach rechtlich nicht erforderlich.

zu TOP 2.12
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 2.13
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13885-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2015;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 2.14
Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13263-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die vorhandenen stationären analogen Geschwindigkeitsmessstellen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. ca. 350.000,00 Euro umzurüsten.

Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 350.000 Euro bei der Investitionsfinanzstelle 32_00209020008 - Umrüstung digitale Messstationen - in Verbindung mit der Finanzposition 780 200 - Auszahlung für den Erwerb von unbeweglichen Vermögensgegenständen. Die Deckung erfolgt bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000218 - Digitaler Bündelfunk - in Verbindung mit der Finanzposition 780 500 - Auszahlung für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund den FB 19 mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i.H.v. 45.068,13 Euro.

zu TOP 2.15
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13880-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 9.620,07 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.16
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13881-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 63.660,35 € erhöht wird.

zu TOP 2.17
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-14)
hierzu-> Ergänzung der Verwaltung
hier: Erhöhung der Grundsteuer A und B
(Drucksache Nr.: 13990-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung der Verwaltung vor:
der Rat der Stadt Dortmund möchte über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze der Grundsteuer A und B gemeinsam mit den übrigen Haushaltsbeschlüssen erst in der Sitzung
am 19.02.2015 beraten und anschließend einen Beschluss fassen.

Eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze ist nach den gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend zum 01.01. d. J. zulässig. Es bestehen daher keine Bedenken, die für die Ratsitzung am 13.11.2014 eingereichte Vorlage solange zurückzustellen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass dieses Thema für die Haushaltsberatung sehr relevant sei. Er schlägt deshalb vor, wie auch von den Fraktionen gefordert, dieses Thema parallel zur Haushaltsberatung zu stellen und die entsprechende Satzung zu verabschieden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) stimmt dem Vorschlag von Herrn Stüdemann für seine Fraktion zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) ist ebenfalls der Meinung, dass dieses Thema in die Haushaltsberatungen gehöre. Er habe sich gefragt, da die Vorlage jetzt schon eingebracht sei, ob es etwas mit Liquidität zu tun habe.

Herr Stüdemann gibt an, dass damit nicht die Liquidität gesichert werde. Die Verschiebung bis max. 30.06.15 sei mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand verbunden. Diese Synchronisierung bedeute einen Mehraufwand von mind. 150 T€.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Presse bereits das Abstimmungsverhalten erläutert habe. Seine Fraktion erhoffe sich etwas mehr Klarheit von Land und Bund bis zur Haushaltsberatung im Februar und er halte deshalb eine Diskussion über die Höhe der Grundsteuererhöhung für unredlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Ergänzung der Verwaltung und verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine Sitzung am 05.02.14.

zu TOP 2.18
Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14086-14)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er fragt nach, auf wie viele Stellen die „Brückenlösung“ zutreffe und ob nur das zentrale Quartiersbüro erhalten bleibe oder auch die Büros in der Schützenstraße/Borsigplatz.

Frau Linnebach (StA 61 –Stadterneuerung) kann sich zur Anzahl der Stellen nicht äußern, da die Verhandlungen beginnen würden, wenn der Beschluss gefasst sei. Der Auftragnehmer müsse dann mitteilen, mit wie viel Stellen das Quartiersmanagement besetzt werde. Dazu werde es sicherlich noch interne Beratungen geben. Das Angebot müsse aber der Auftraggeber an dieser Stelle machen. Das Quartiersmanagementbüro in der Mallinckrodtstraße und am Borsigplatz werden erhalten bleiben. Das Büro in der Schützenstraße werde aufgegeben. Auf Wunsch würden sicherlich Fragestunden angeboten werden können.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) sehe die Vorlage insgesamt kritisch und deshalb werde seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Eine Pause eintreten zu lassen halte er für nicht gut, da es für die Sache gut sei, die Leute dort zu halten.

Herr Garbe (Fraktion AfD) gibt an, dass auch seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.19
Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende und Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14270-14)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da aufgrund der Kurzfristigkeit bisher keine Beratung möglich gewesen sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet die Verwaltung um Einschätzung der rechtlichen Probleme bei Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes als Deckung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es keine rechtlichen Probleme gäbe und das Vorgehen zulässig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Eintritt Hallenbäder
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12599-14-E4)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12599-14-E5)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:

zum Tagesordnungspunkt 3.8 „Eintritt Hallenbäder“ haben wir die nachstehenden Ergänzungsfragen. Mit einer schriftlichen Beantwortung sind wir einverstanden.

Im Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe wird lediglich zwischen Erwachsenen, Kindern und dem Schul- und Vereinssport unterschieden. Dabei machen in den ersten beiden Quartalen 2014 die Kinder rund 40% am Gesamtbesuchervolumen jenseits des Schul- und Vereinsschwimmens aus. Am Gesamtvolumen einschließlich des Schul- und Vereinssports haben die erwachsenen BesucherInnen lediglich einen Besucheranteil von 1/5 der Badegäste. Bei aktuell 44.000 vorhandenen Bedarfsgemeinschaften im Hartz IV-Bezug in Dortmund bei gleichzeitig rund 300.000 Haushalten entspricht der Anteil der Hartz IV Haushalte in Dortmund etwa 14%. Damit sind potentiell 8200 Schwimmbadbesucher in den drei städtischen Hallenbädern Transferleistungsbezieher nach dem SGBII und damit berechtigt ermäßigten Eintritt zu erhalten. Tatsächlich wird der Anteil eher geringer sein, da die Hartz IV-Sätze nicht einmal die Ernährung der Leistungsbezieher wirklich sicher stellen (siehe die langen Schlangen an den Suppenküchen und Tafeln), und damit den Luxus eines Schwimmbadbesuches nur selten erlauben.

1) Würde das obige Rechenbeispiel übertragen auf die privatisierten Bäder in Dortmund, im Falle eines Ratsbeschlusses dem DoPass künftig wieder Gültigkeit zu verschaffen, eine Überlastung der Stadt Dortmund hinsichtlich des finanziellen Aufwandes nach sich ziehen? Mit welcher Mehrbelastung würde die Kämmerei rechnen?

2) Werden auf Seiten der Sport- und Freizeitbetriebe die Zahl der ermäßigten Karten in den städtischen Bädern registriert? Wie viele sind dies? Wie viele Ermäßigungen lassen sich auf den DO-Pass zurück führen?

3) Lässt sich mit Hilfe der in den städtischen Bädern gewährten Ermäßigungen auf eine wahrscheinlichen Umfang der privaten Bäder zurück schließen?

4) Wenn bisher tatsächlich keine Informationen über die Quantitäten der verschiedenen Eintrittspreisgruppen in den Dortmunder Bädern vorliegen, unter welchen Prämissen erfolgt dann die Preisgestaltung für die jeweiligen Wirtschaftspläne?

5) Ist es denkbar für eine sozialverträgliche Preisgestaltung bei den Bädern, die sich in den 13 besonders benachteiligten Sozialräumen Dortmunds befinden, Fördergelder einzuwerben?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum o. g. Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 1. Die Übertragung des Rechenbeispiels würde zu falschen Ergebnissen führen. Im Jahr 2013 gab es in den drei städtischen Hallenbädern insgesamt 14.167 Besuche von DoPass-Inhabern. Der rein rechnerische Vergleich zum normalen Eintritt würde zu einer Mindereinnahme von 23.132,60 € führen, wobei eine gleiche Besucheranzahl vermutlich nicht unterstellt werden kann.

Zu 2. Diese Frage wurde bereits unter Punkt 1 beantwortet.

Zu 3. Nein, die Besucherstruktur ist nach Standort und Bauart des Bades unterschiedlich. So sind in den städt. Bädern mehr Besucher zu verzeichnen als bei einer gleichen Anzahl von Bezirksbädern. Auch ist die Besucherstruktur bei den Freibädern anders zu bewerten. Diese müssen in die Überlegungen einbezogen werden, da die Eintrittskarten der Sportwelt Dortmund in dem von ihr betriebenen Hallen- und Freibädern gilt.

Zu 4. Den Sport- und Freizeitbetrieben liegen die Informationen über Besucherstruktur und Anzahl für die drei selbst betriebenen Bäder vor. Diese Zahlen finden in der dem Wirtschaftsplan zu Grunde liegenden Kalkulation Berücksichtigung. Die Besucherzahlen der anderen Bäder bleiben unberücksichtigt, da sie für den Wirtschaftsplan unbedeutend sind.

Zu 5. Die Refinanzierung der Einnahmeverluste durch Eintrittspreisermäßigung über Fördergelder ist nicht möglich, da die Preisgestaltung in der Verantwortung des Badbetreibers liegt.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Avanti Kulturzentrum in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14122-14)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 14122-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke&Piraten stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Engagement der Avanti-Akteure in der Nordstadt im Hinblick auf die Stabilisierung des nachbarschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes begrüßend zur Kenntnis, soweit es auf der Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgt.

Die Avanti-Akteure in der Nordstadt werden gebeten, Kontakt mit dem Fachbereich Liegenschaften aufzunehmen und dort ein Arbeitskonzept sowie ein Anforderungsprofil für zukünftig zu nutzende Räumlichkeiten vorzulegen.

In einem zweiten Schritt prüft das Liegenschaftsamt, ob es auf dieser Grundlage für die soziale Arbeit der Avanti-Gruppe ein leerstehendes städtisches Gebäude bzw. städtische Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann.

Es ist sicherzustellen, dass der Stadt bei einer späteren Nutzung von städtischen Gebäuden durch Avanti keine weiteren Kosten entstehen.

Die Avanti-Akteure sind mit anderen Vereinen, die Gebäude und Räume der Stadt nutzen, gleich zu stellen.

Zudem wird das Liegenschaftsamt gebeten zu prüfen, inwieweit es Avanti auch über städtische Liegenschaften hinaus behilflich sein kann, entsprechende Gebäude oder Räumlichkeiten in der Nordstadt für ihre Arbeit zu finden.

Die DOGEWO wird gebeten ihrerseits zu prüfen, inwieweit sie als städtisches Unternehmen, ein Gebäude oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann, wenn und soweit es für die DOGEWO wirtschaftlich ist.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ist entsprechend zu beteiligen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsam gestellten Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & Piraten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion den Antrag für nicht Ziel führend halte und deshalb nicht mittragen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion eine Anlaufstelle für die Menge an Jugendlichen für gut halte und er befürworte auch den konstruktiven Zusammenschluss am „Runden Tisch“ mit Politik und Organisationen aus Dortmund.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass Bürgerengagement im Hinblick auf die Haushaltssituation unerlässlich sei. Rahmenbedingungen für die Vergabe städtischer Gebäude an Vereine seien bereits im letzten Jahr definiert worden. Daran lehne sich dieser Antrag an. Der Stadt werden keine weiteren Kosten entstehen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Antrag für ihn das Maß an kreativer Zuneigung zu Gruppierungen übersteige. Gegen die Bildung eines weiteren Kulturzentrums sei nichts einzuwenden. Aufgrund der Vorgeschichte lehne seine Fraktion es ab, dieser Gruppierung Raum zu gewähren.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass der Antrag auch das Verständnis seiner Fraktion für Toleranz übersteige. Seine Fraktion möchte keine Subkultur fördern, die zusätzlich noch ein „Geldgrab“ darstelle und einen zusätzlichen sozialen Brennpunkt fördere.

Frau Reuter weist diese Form von Diffamierung entschieden zurück. Der vom Dach geworfene Stein sei nicht zu tolerieren, es habe sich aber eindeutig um eine Einzeltat gehandelt.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erläutert Beispiele für Intoleranz gegenüber jungen Menschen, die anders denken. Es könne nicht sein, dass derjenige, der den Stein geworfen habe, als Repräsentant für die Gruppe gesehen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Weg für nicht gut halte, da er besagt, wer nur laut genug schreie, erreiche etwas in dieser Stadt. Von Intoleranz zu sprechen halte er für mutig.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bezüglich des Steinwurfes gäbe. Letztlich müsse die Jugendpolitik in der Lage sein, auch diese Gruppierungen aufzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 3.3
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12983-14)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) begrüßt die Entwicklung der Positionen „Rückstellung für nicht genehmigten Urlaub“ und „Mitarbeiterzufriedenheit“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2013 wird mit einem Bilanzergebnis
in Höhe von 0 € festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 397.026,64 € wird durch Verrechnung mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 9.046,95 € und durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 387.979,69 € ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.4
Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13656-14)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zum 01.01.2015:
- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund (Anlage 1)

- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen (Anlage 2)


zu TOP 3.5
DEW21 - hier: Unterstützung des KinderMRT im Klinikum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13690-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, was der Unterschied eines KinderMRT zu einem MRT sei. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass bei einem KinderMRT die Geräusche soweit reduziert seien, dass keine Angst mehr ausgelöst werde. Er weist auf das Informationsblatt hin, was der Vorlage anhänge.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Unterstützung der geplanten Neuanschaffung eines KinderMRT durch DEW21 und befürwortet die vorgesehene Geldspende von 100.000 € an die Klinikum Dortmund gGmbH.

zu TOP 3.6
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14076-14)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.7
Beteiligungsbericht 2013/2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13283-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2013/2014 zur Kenntnis

zu TOP 3.8
GELSENWASSER Energienetze GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13812-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der GELSENWASSER Energienetze GmbH zu.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Schlussverwendungsnachweise
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13672-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Übersicht der Schlussverwendungsnachweise für Bauwerksabschnitte der Stadtbahnstrecken in Dortmund.
Zudem bitten wir um einen Sachstandsbericht, wann welche Anlagenabschnitte schlussabgerechnet wurden, bzw. wann der entsprechende Nachweis für fertiggestellte, aber noch nicht schlussabgerechnete Anlagenabschnitte erfolgen wird.

Begründung:
Obwohl die meisten Stadtbahnanlagen in Dortmund seit Jahren fertiggestellt sind, kann für anfallende Anlagenmodernisierungen keine Zuwendung beantragt werden, wenn der Schlussverwendungsnachweis fehlt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

für die o.g. Anfrage aus der Sitzung vom 25.09.2014 danke ich. Das Tiefbauamt hat den
Sachverhalt überprüft und ich kann Ihnen dazu die folgenden Angaben machen.
Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist bei Fördervorhaben im Rahmen
des Stadtbahnbaus regelmäßig nach deren Fertigstellung nachzuweisen. Von diesem
Zeitpunkt an beginnt die mit dem Bewilligungsbescheid festgesetzte Zweckbindungsfrist.
Die Fördervorhaben des Stadtbahnbaus erstrecken sich bereits auf Grund ihrer Komplexität
und ihres Maßnahmenumfangs über lange Ausführungszeiträume. Hinzu kommt, dass seitens
des Zuwendungsgebers häufig mehrere Baulose zu einem Fördervorhaben zusammengefasst
wurden und werden. So gehören zum Beispiel zum Fördervorhaben „K-Nord / K-Süd I“ die
Baulose 21 bis 26c mit 9 Bahnhöfen und entsprechenden Streckenabschnitten (vorwiegend
Tunnelbau).
Bis etwa zur Mitte des letzten Jahrzehnts sah das Förderrecht die Möglichkeit vor, bis dahin
erstmalig bewilligte und noch nicht mit einem Verwendungsnachweis versehene
Fördervorhaben auch nach der Erstbewilligung planerisch noch zu konkretisieren. Von dieser
Möglichkeit wurde auch in Dortmund im Einvernehmen mit DSW21 und letztlich auch den
Zuwendungsgebern Bund und Land Gebrauch gemacht.
Ziel war es unter anderem auch, programmtechnische Vorteile zu nutzen. Neue Meldungen
von Vorhaben hätten alternativ erst in einem neuen Programm Berücksichtigung finden
müssen, um in den Genuss der Förderung gelangen zu können, die zu unterschiedlichen
Zeitpunkten zudem auch in unterschiedlicher Höhe und Qualität bereit gestellt wurde. Bei
Konkretisierungen von laufenden Fördervorhaben erübrigte sich dieser jeweils mit hoher
planerischer und finanzieller Unsicherheit verbundene Schritt. So wurden die Planungen in
diesem Kontext beispielsweise um sämtliche Bahnsteiganhebungen zur Anpassung an das
seinerzeit neue Fahrzeug im Rahmen von Finanzierungsänderungsanträgen konkretisiert. In
gleicher Weise wurde mit der Nachrüstung von Aufzügen verfahren, die nach einem
Beschluss des Rates aus dem Jahre 1986 seither sukzessiv auch im Bestand nachzurüsten
sind.

Mit den Änderungen des Förderrechtes infolge der Verknappung der für die
Infrastrukturförderung bereit gestellten Mittel wurde die Möglichkeit der nachträglichen
planerischen Änderung von Fördervorhaben ausgeschlossen. Für die Zukunft wird sich die
Situation, dass die Bewirtschaftung von Fördervorhaben sich infolge von
Maßnahmenergänzungen über lange Zeiträume erstreckt somit nicht mehr ergeben.
Aktuell werden die Altfälle abgewickelt. Seit 2006 sind im Bereich des Stadtbahnbaus
zahlreiche Vorhaben mit einem Verwendungsnachweis abgeschlossen worden. Aktuell nicht
abgeschlossene Fördervorhaben befinden sich sämtlich in Ausführung, das bedeutet, dass die
Fertigstellung noch nicht erfolgt ist.
Dies kann, wie im Falle der brandschutztechnischen Ausstattung von Bahnhöfen (Ost-West-
Strecke), auch bedeuten, dass diese Tätigkeiten gegebenenfalls auch im Hintergrund noch
erfolgen, während im Vordergrund der Fahrbetrieb mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde bei
der Bezirksregierung Düsseldorf bereits aufgenommen werden durfte.
Finanzielle Nachteile durch nicht schlussgerechnete Maßnahmen sind der Stadt Dortmund
nicht entstanden. Offen stehende Fördersummen aufgrund fehlender
Schlussverwendungsnachweise bzw. vom Fördergeber vorgenommene Zahlungseinbehalte
existieren nicht, da alle im Bewilligungsrahmen möglichen Fördersummen abgerufen und
ausgezahlt wurden.
Einzelheiten zu den Schlussverwendungsnachweisen der einzelnen Baulose können Sie der
beigefügten Aufstellung entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13236-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
ausweislich des in der Vorlage dargestellten Sachverhaltes wird die Anzahl der Arbeitsplätze
in der Bezirksverwaltungsstelle von derzeit 11 auf dann 30 steigen. Als Gründe hierfür
wurde der CDU-Fraktion die Zusammenlegung von städtischen Dienststellen genannt.

Bis zur Ratssitzung am 13.11.2014 möge die Verwaltung daher folgende Fragen beantworten:

1. Welche städtischen Dienststellen und Einrichtungen werden zukünftig zusätzlich in
einer sanierten Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund residieren?

2. Welche Objekte/Immobilien werden hierfür im Gegenzug aufgegeben/abgemietet?

3. Welche Kündigungsfristen gibt es für die einzelnen perspektivisch aufzugebenen
Standorte?

4. Welche jährlichen Einsparungen sind damit für die einzelnen aufzugebenen Standorte
verbunden?

5. Wie viel Kundenkontakte hat die Bezirksverwaltungsstelle derzeit durchschnittlich
pro Monat? Wie viel Kundenkontakte sind zukünftig zu erwarten, wenn auch andere
städtische Dienststellen in das Amtshaus eingezogen sind?

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, bis die Antwort auf die Fragen vorliege.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 4.3
Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2014
(Drucksache Nr.: 13230-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.14 zur Information vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt der Vorlage „Neubau der Höchstener
Grundschule“ mit dem Zusatz zu, den Schulhof so offen zu lassen, dass er grundsätzlich als
Spielbereich zur Verfügung steht.

Zudem bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung der beiden folgenden Fragen:

1. Was sind die „aktivierbaren Eigenleistungen?“
2. Wie kommt es in der Kostenaufstellung zur Differenz von 125.000 Euro (1. Seite der
Vorlage HH 2016: 2.675.000 Euro und Anlage 3, Daten zur Investitionsmaßnahme,
III. Auswirkungen der Gesamtmaßnahme 2016: 2.800.000 Euro)

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass seine Fraktion sich an dem hohen Kostenrahmen störe und deshalb der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.14 zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen Die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion AFD, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 5.471.392 Euro
exklusive Kosten für Abbruch (237.608 Euro) und Umzug (227.000 Euro) den Neubau
der Höchstener Grundschule (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 5.346.392 € und
Möbilierungskosten in Höhe von 125.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des FB 40
(Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 800:

Haushaltsjahr 2014: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 950.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 2.675.000 Euro
Haushaltsjahr 2017: 674.392 Euro
Summe: 4.399.392 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem
Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von
Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe
von 107.036,32 Euro.


Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem
Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 500:

Haushaltsjahr 2016: 125.000 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem
Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB
40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in
Höhe von 9.615,38 Euro.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei FB 65 (Auftrag
650138011000) veranschlagt. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen
Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung budgetneutral
von FB 65 zu 40 (Auftrag 400301010042) verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 947.000 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.
2. beschließt die Planung und Umsetzung des Abbruchs des Altbaus und des
Flachdachpavillons mit Kosten in Höhe von 237.608 €.

Für den Abbruch der Bestandsgebäude sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 24
(Liegenschaftsamt) unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522 200, folgende
Aufwendungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.808 Euro
Haushaltsjahr 2015: 233.800 Euro
Summe: 237.608 Euro

Der Altbau nebst Pausenhalle und Außenanlagen ist bereits zum 31.12.2013 vollständig
abgeschrieben. Der Restbuchwert des Sonnenschutzes beträgt zum 01.09.2015 noch
17.366,11 €. Der Flachdachpavillon hat zum 01.09.2015 noch einen Restbuchwert i.H.v.
195.676,79 €.

Durch den Abbruch der Gebäude entsteht zum 01.09.2015 insgesamt ein einmaliger
Abgangsverlust in Höhe von 213.042,90 € (Summe der Restbuchwerte). Da es sich um
einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird
dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891520, Auftrag
650138011000) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische
Ergebnisrechnung, sondern führt zu einer Eigenkapitalminderung.

Zudem wird mit dem Abgang des Pavillons anteilig ein Sonderposten i.H.v. 117.406,03 €
ergebnisneutral aufgelöst. Dieser wird unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage
(Sachkonto 891510, Auftrag 650138011000) gebucht.
3. beschließt die Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebs in ein
Interimsquartier (ehem. Lohgrundschule+Containergestellung) mit Kosten in Höhe von
227.000 Euro.

Die Aufwendungen für das Ausweichquartier sowie die Umzüge (Auslagerung in das
Interimsquartier und Rückverlagerung nach Abschluss der Neubaumaßnahme) sind in der
Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000, Sachkonto 529 907, wie folgt
zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2015: 113.500 Euro
Haushaltsjahr 2016: 113.500 Euro
Summe: 227.000 Euro

Die sich in 2015 und 2016 ergebenden Aufwendungen können im Rahmen der
endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. in der Ergebnisplanung des FB 65 durch
Minderaufwendungen bei Sachkonto 541 107 berücksichtigt werden.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
der Maßnahmen.
zu TOP 4.4
GELSENWASSER Energienetze GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13812-14)

Bereits unter TOP 3.8 behandelt.

zu TOP 4.5
Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U
hier: I. Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen
westlich und südlich des Dortmunder U und
II. Baubeschluss Planstraße C am Dortmunder U, Robert-Bosch-Berufskolleg
III. Beschluss zur Übernahme der Planstraße D in städtisches Eigentum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13848-14)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.6
Parkpreise für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13653-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, folgende Änderungen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nicht vor dem 01.01.2015) umgesetzt werden sollen, an die SBB Dortmund GmbH zur Realisierung weiterzugeben:

1. Die Parkpreise in den Tiefgaragen werden auf das in Anlage I dargestellte Niveau angehoben.

2. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Zoo wird auf 2,00 € erhöht.

3. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz Fredenbaum (Eberstraße) wird auf 3,00 € erhöht.

4. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Westfalenpark und Westfalenhallen wird auf 5,00 € erhöht.

5. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz an der Spielbank Hohensyburg wird auf 1,70 € (13– 19 Uhr) und 3,80 € (19–8 Uhr) erhöht.


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14-E1)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13740-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
am heutigen Tage, dem 25. September 2014, soll die Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada beginnen. Beide Abkommen, CETA und das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, werden von der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom EU-Rat erteiltes Mandat, das nicht veröffentlicht wird. Die Kommission unterrichtet den Rat und das Europäische Parlament nach jeder Verhandlungsrunde über den aktuellen Sachstand. Die Öffentlichkeit hat allerdings keinen direkten Zugang zu diesen Informationen oder Verhandlungsdokumenten. Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen Meinungsbildungsprozess unterworfen waren. Wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung im EU-Rat zu den beiden Abkommen, möchte unsere Fraktion die Folgen dieser Abkommen für die Stadt Dortmund und die Beteiligungsunternehmen Dortmunds, die Dortmunder Wirtschaft sowie mittelfristig auch für den kommunalen Haushalt eruieren. Mit einer schriftlichen Beantwortung zur kommenden Ratssitzung wären wir einverstanden.

Unlängst hatte die EU-Kommission versucht eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung durchzusetzen. Dagegen hatte sich eine große Zahl von EU-BürgerInnen im Rahmen einer Volksinitiative erfolgreich zur Wehr gesetzt. Nun steht das gleiche Thema offenbar erneut auf der Agenda im Rahmen der TTIP-Verhandlungen. Eine erneute Volksinitiative wird von der EU-Kommission nicht zugelassen.


1) Welche Gefahren sind für die Stadt Dortmund und seine Beteiligungen im Bereich der Wasserwirtschaft (z.B. Gelsenwasser AG, Wasserwerke Westfalen, etc.) zu befürchten, wenn TTIP ratifiziert würde?

2) Welche Gefahren sind für die Qualität des Trinkwassers aus den Abkommen abzuleiten?

Das Freihandelsabkommen CETA enthält keine Garantien zur Einhaltung von Arbeitsrechtsstandards wie den ILO Kernarbeitsnormen. Kanada hat diese internationalen Regeln nicht ratifiziert und anerkannt.

3) Welche Auswirkungen hätte eine Ratifizierung von CETA auf die Wettbewerbsfähigkeit der Dortmunder Wirtschaft, die an die ILO-Kernarbeitsnormen gebunden ist gegenüber der kanadischen Wirtschaft im Rahmen des Freihandels?

4) Welche Auswirkungen hätte das Abkommen langfristig auf in Dortmund gültige Arbeitsschutznormen? Wäre ein Rückfall vor die ILO-Konventionen aus Wettbewerbsgründen auch in Deutschland zu erwarten?

Sowohl TTIP als auch CETA untersagen in vielen Bereichen die Rücknahme bereits durchgeführter Privatisierungen, auch wenn diese als gemeinwohlschädlich erkannt wurden.

5) Welche Bereiche wären in Dortmund bereits heute erkennbar betroffen? Welche langfristigen Folgen sind für die Dortmunder Kommunalwirtschaft aus diesen Regelungen zu erwarten?

Die Abkommen schränken die Handlungsfähigkeit demokratischer Institutionen zugunsten der Partikularinteressen von Unternehmen stark ein. Handlungsmöglichkeiten von Vertragspartnern sollen nicht mehr durch die Gesetzeslagen reguliert werden können, sondern durch von den Vertragspartnern zu benennende Kommissionen.

6) Welchen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft und der parlamentarischen kommunalen Demokratie erwartet die Verwaltung durch die beiden Abkommen?

7) Welche Position nimmt der Städtetag dazu ein?

8) Welche Folgen hat der sogenannte Investitionsschutz von TTIP für die demokratische Handlungsfähigkeit in den Kommunen?

9) Welchen Einfluss hat das durch CETA veranlasste Outsourcing der Gerichtsbarkeiten an private Schiedsgerichte (Paralleljustiz) auf die Entwicklung des Rechtsstaates und der Akzeptanz von rechtlichen Regelungen durch die Bevölkerung auch in Dortmund? Was wären die Folgen für das Zusammenleben in der Stadt, wenn die Justiz nicht mehr als unabhängig von Konzerninteressen wahrgenommen wird und damit in den Augen der Bevölkerung an Legitimation verliert?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.14 vor:
„Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet um Beratung und Beschlussfassung über den folgenden
Antrag:

‚Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt ausdrücklich den Beschluss und die Begründung des
Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 12.02.2014 zu den „Auswirkungen weltweiter
Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ und fordert die Bundesregierung auf, sich
mit Nachdruck bei der EU-Kommission für die in dem Beschluss genannten Punkte einzusetzen. Der hier genannte grundsätzliche Ausschluss der kommunalen Daseinsvorsorge von weltweiten
Handelsabkommen (Punkt 2 des Beschlusses des Städtetages) wird ausdrücklich begrüßt.’
Den gesamten Text des Deutschen Städtetages mit Erläuterungen finden Sie hier:
http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/

Begründung
Viele Dortmunderinnen und Dortmunder beobachten mit großer Sorge die aktuellen Meldungen über
das derzeit von der EU-Kommission mit den USA hinter verschlossenen Türen verhandelte
Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sowie das Handelsabkommen mit Kanada (CETA).
Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass diese Abkommen die demokratischen Rechte der
kommunalen Selbstverwaltung einschränken werden. Das können Auswirkungen z. B. auf die
öffentliche Auftragsvergabe, die Gestaltung der regionalen Energieversorgung, den kommunalen Umweltschutz, die Förderung und Unterstützung von Kultur und auf die Erwachsenenbildung sein oder kann auch Auswirkungen für die Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Stadt Dortmund und der städtischen Gesellschaften nach sich ziehen.“

Rm Klink (Die Linke & Piraten) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Baran (SPD), Rm Penning (CDU) und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) die jeweilige Haltung ihrer Fraktion begründeten und Rm Thieme (NPD) sein Abstimmungsverhalten erläuterte, erklärte sich Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) für den Antragsteller bereit, den o.g. Antrag zur weiteren Befassung in den Ausschuss für Finanzen,Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Es bestand Einvernehmen, den Antrag zusammen mit einer inhaltlichen Aufbereitung durch
Beteiligungsverwaltung und Wirtschaftsförderung, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu behandeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt das Thema in seine nächste Sitzung.

zu TOP 6.2
GFG 2015
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14123-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14123-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14123-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
das MIK NRW hat vor einigen Tagen die 2.Modellrechnung zum GFG 2015 vorgelegt.
Danach steigen die Gesamtzuweisungen (allgemeine Zuweisungen) an die Stadt auf rund
540 Mio.€ an.
Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie sie diese 2.Modellrechnung zum
GFG 2015 bewertet und welche Auswirkungen sich auf den Haushaltsplanentwurf 2015
daraus ergeben.
Wie den örtlichen Medien zu entnehmen war, beabsichtigt das Land NRW die Grunderwerbssteuer
von 5% auf 6,5% anzuheben.
Fraglich ist, inwieweit die Kommunen von diesen Mehreinnahmen des Landes profitieren
werden.
Auch hier bitten wir die Verwaltung um eine Stellungahme zu den Auswirkungen der Erhöhung
der Grunderwerbssteuer für den städtischen Haushalt 2015ff.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Bezirksregierung Arnsberg hat am 16.10.2014 die zweite vorläufige Modellrechnung des IT-NRW zum Entwurf des GFG 2015 übermittelt. Die Angaben stehen unter dem Vorbehalt evtl. Änderungen des noch zu beschließenden GFG 2015.

Das Gesetz soll im Dezember 2014 in dritter Lesung vom Landtag verabschiedet werden.

Aus der zweiten Modellrechnung ergeben sich für Dortmund knapp 5,2 Mio. Euro höhere Gesamtzuweisungen im Vergleich zur ersten Modellrechnung. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 steigen die Gesamtzuweisungen damit voraussichtlich um insgesamt knapp 8,7 Mio. Euro.

Der Haushaltsplanentwurf 2015 wurde entsprechend angepasst.

Das Land NRW beteiligt die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich seit einigen Jahren an 4/7-teln des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer. Diese Beteiligung ist jedoch fakultativ und jedes Jahr über ein entsprechendes GFG neu festzusetzen.

Der Finanzausgleich 2015 basiert auf den Steuererträgen des Referenzzeitraumes 01.10.2013 – 30.09.2014 und bleibt von der geplanten Steuererhöhung unberührt.

Eine Neuregelung der Grunderwerbsteuer ab 01.01.2015 hätte -vorbehaltlich eines entsprechenden GFG 2016- erst ab 2016 Auswirkungen auf die Landeszuweisungen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Geheime Handelsabkommen (hier: TiSA)
Schreiben des Personalrates an die Fraktionen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14245-14)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14245-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften teilt und unterstützt die Bedenken des Personalrates und die Stellungnahme des Deutschen Städtetages gegen die Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA.

2. Der Ausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, die im Schreiben des Personalrats genannten Bedenken an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

3. Der Ausschuss fordert zudem die Dortmunder Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf, ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, die Bedenken gegen die Abkommen an den entsprechenden Stellen vorzutragen und sich in ihren politischen Zusammenhängen gegen die Handelsabkommen auszusprechen

Begründung:
Die geplanten Freihandelsabkommen sind ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat. Sollten diese Abkommen Realität werden, hat das auch Auswirkungen auf Dortmund. Es drohen Umwelt- und Sozialdumping, undemokratische Konzernklagerechte und intransparente Verhandlungen. CETA, TTIP und TiSA bedrohen nicht nur Standards im Verbraucher- oder Umweltschutz, sondern auch die demokratischen Standards selbst. Durch nicht öffentlich tagende, nicht demokratisch legitimierte Schiedsgerichte können Konzerne Staaten der EU nicht nur auf Milliardenzahlungen wegen entgangener Gewinne verklagen, wenn nationale oder europäische Gesetze und Verordnungen mit dem Abkommen nicht übereinstimmen, sondern sie würden ihre Investitionsvorhaben auch dann durchsetzen können, wenn sie gegen bestehendes nationales Recht, nationale Umweltstandards, nationale öffentliche Daseinsvorsorge verstoßen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt das Thema in seine nächste Sitzung.

zu TOP 6.4
Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14253-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, die Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels der Landesregierung am 20. Oktober auf die Situation in Dortmund in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht darzustellen.

Begründung:
Am 20. Oktober haben sich auf Einladung der Landesregierung Kirchen, Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen im Landtag zum Flüchtlingsgipfel NRW getroffen. Dabei wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen beraten sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog beschlossen, der die Kommunen finanziell entlasten und die Betreuung der Flüchtlinge verbessern soll:

1. Erhöhung der Zuweisungen des Landes in Form einer Vierteljahrespauschale von 990 Euro pro Flüchtling um 25 Prozent

2. Erhöhung der Zuweisungen an Wohlfahrtsverbände und Initiativen für die soziale Beratung von Flüchtlingen um 3,5 Millionen Euro

3. Einrichtung eines Härtefallfonds für die Erstattung von Krankheitskosten über 70.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr an die Kommunen

4. Zusätzliche 23 Stellen für die Bezirksregierung Arnsberg (über die im Haushalt 2015 bereits vorgesehenen neuen 21 Stellen hinaus)

5. Prüfung, ob Sonderbaumittel über die NRW-Bank zur Verfügung gestellt werden können

6. Sicherstellung der Beschulung und der Kita-Betreuung von Flüchtlingskindern

7. Verbesserung der Koordinierung zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten

8. Schaffung eines dezentralen Beschwerdemanagements in den Landeseinrichtungen mit Rückkoppelung der Berichte an den „runden Tisch“ im Innenministerium

9. Einbindung von VertreterInnen von Flüchtlingsorganisationen in die „Task-Force“ der Bezirksregierung, die alle Einrichtungen auf die Einhaltung von Standards überprüft

10. Förderung des Ehrenamtes über die kommunalen Integrationszentren, insbesondere bei der Vermittlung von Sprachförderung

11. Öffnung der Hochschulen für Flüchtlinge ohne festen Aufenthaltstitel

12. Förderung der Arbeitsmarktintegration über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (Anerkennung Berufsabschlüsse, zielgruppenspezifische Programme, Kooperation mit Handwerk und Arbeitsagentur)

13. Organisation von Stipendien über den DAAD

14. Anforderungen an den Bund: Erhöhung der Stellen beim Bundesamt für Migration und Flucht, um die Asylanträge schneller bearbeiten zu können sowie die Übernahme von Kosten, die bislang allein von Kommunen und Ländern getragen werden
Es muss nun darum gehen, schnellstmöglich die konkreten Auswirkungen für Dortmund zu ermitteln und die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt das Thema in seine nächste Sitzung.

zu TOP 6.5
Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14252-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bei gleichzeitiger Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB auf den städtischen Haushalt hätte.

Die Darstellung der Verwaltung soll sich dabei auf die Zahlen des Jahres 2014 sowie perspektivisch als Prognose auf das Jahr 2015 beziehen und dem AFBL und dem ASAG in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Begründung:
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Sondergesetz, das im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts eingeführt wurde. Länder und Kommunen tragen zur Zeit alle Kosten für die Leistungen des Gesetzes.
Die Stadt Wuppertal hat für das Jahr 2013 errechnet, dass eine Abschaffung des AsylbLG bei einer gleichzeitigen Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB den städtischen Haushalt um ca. 8,5 Millionen Euro entlastet hätte.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat dazu in einer Stellungnahme gegenüber dem Landtag NRW im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 06. Mai 2014 geschrieben: „Um die faktischen Auswirkungen einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und einer Überführung in das SGB II und XII zu ermitteln, hat die Stadt Wuppertal eine Berechnung erstellt. Danach führt die Überführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Sozialrecht zu Einsparungen von ca. 57 % der Kosten. Die Rechtsänderung hätte nämlich zur Folge, dass dann der Bund bis auf die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten für die Mehrbedarfe in der Kostenverantwortung steht. Zwischenzeitlich haben zwei Kreise aus Nordrhein-Westfalen die Zahlen aus Wuppertal gegengerechnet und sind unabhängig voneinander zu einem ähnlichen Einsparvolumen gelangt. Eine kreisangehörige Stadt, die der Städte- und Gemeindebund NRW um Berechnung gebeten hat, gelangte zu Einsparungen um die Hälfte.“

Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Entlastung für den Dortmunder Haushalt in ähnlicher Millionenhöhe wie in Wuppertal bewegen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt das Thema in seine nächste Sitzung.




Monegel Düdder Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin