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Niederschrift

über die 38. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 15.09.2004
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:00 Uhr

Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Dieter Büscher (NABU)
Dirk Gährken (BUND)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Landwirtschaftsverband)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband NRW)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW)
Norbert Toppmöller (Landesverband Gartenbau)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Lothar Hahn (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
3. Verwaltung
Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Dr. Mackenbach (Umweltamt)
Herr Finger (Planungsamt)
Dr. Marks (Umweltamt)
4. Gäste
Herr Fisyk (Forstamt Schwerte)
Frau Keller, Frau Dittrich (Antragstellerinnen Folgenutzung Polizeireiterstaffel)
Herr Weiermann (Freundeskreis Fredenbaumpark e. V.)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Goersmeyer (Bezirksvertretung Aplerbeck)
Frau Blotenberg (Bezirksvertretung Aplerbeck)






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 38. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 15.09.2004, Beginn 14:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Beirates am 14.07.2004

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund

I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003))

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))

III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)
Versand der Vorlage erfolgt nur an Beiratsmitglieder

2.2 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)
Versand der Vorlage erfolgt nur an Beiratsmitglieder

2.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 264
- Berchumweg -
(Drucksache Nr.: 06760-04)

2.4 Bauleitplanung; 103. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Scha 121 - In der Dahlwiese-;
sowie Bebauungsplan Scha 135 - südlich Westholz -
(Drucksache Nr.: 06324-04)

3. Berichte

3.1 Waldbewirtschaftung in Dortmund
-Sachstandsbericht-

3.2 Pflegekonzept Fredenbaumpark - Vorschlag des Beirates

3.3 Rückblick auf die Beiratsperiode mit Verabschiedung von Mitgliedern

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kaleck benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt. Aus aktuellem Anlass wurden folgende Tagesordnungspunkte neu aufgenommen:
3.4: Förderanträge für das Jahr 2005
3.5: Nutzungsänderung einer ehem. Polizeireiterstaffel zu einem Reiterhof

Die Tagesordnung wurde in folgender Reihenfolge abgearbeitet:
1.1-1.4, 3.3, 3.5, 2.2, 2.1, 2.3, 2.4, 3.2, 3.1, 3.4.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Beirates am 14.07.2004
Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Beirates wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund

I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003))

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis
23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))

III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)

Herr Finger (StA 61) führte in die Thematik ein und erläuterte das Ergebnis der 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes. Nach kurzer Aussprache fasste der Beirat folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung mit folgenden Ergänzungen zu folgen:

Die vom Beirat im bisherigen Verfahren zum Zielkonzept (18.12.2002), zur ersten Offenlegung (17.09.2003) und zur erneuten Offenlegung (16.06.2004) des Flächennutzungsplanes vorgetragenen und nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken werden aufrecht erhalten. Insbesondere die geplanten Bauflächen in Landschaftsschutzgebieten sind vollständig zurückzunehmen. Dies gilt auch für die neu hinzu gekommene Wohnbauflächendarstellung beidseitig der Derner Straße (südlich ehem. Zeche Gneisenau, östlich B 236n).

Ökologisch kritisch beurteilte Flächen, die aus formalen Gründen (Vorliegen eines Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses) in den F-Plan übernommen werden müssen, sind vollständig in die Liste der nachrangig zu realisierenden Bauflächen aufzunehmen (z.B. Wickede-West). Besonders bedenklich ist die ohne Begründung erfolgte Streichung der Wohnbaufläche Wickede Nord aus dieser Liste. Offensichtlich sind insbesondere Wohnbauflächen aus dem Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds" im F-Plan verblieben, obwohl sie sowohl vom Umweltamt als auch der Höheren Landschaftsbehörde kritisch beurteilt worden sind.

Kritisch sieht der Beirat weiterhin die bauliche Entwicklung insbesondere folgender Flächen:

Wohnbauflächen:
Wickede-West/Nord, Ostenschleifweg (Asseln), rund um Grevel, Kniepacker (Huckarde), Rhader Weg (Lütgendortmund), Reinwardstraße (Hostedde), In der Dahlwiese (Scharnhorst), südlich Ährenweg (Deusen).
Gewerbeflächen
Groppenbruch und Buddenacker

Straßen:
Landesstraße L 663n / OW IIIa.

Die im neuen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen belasten insbesondere den Freiraum im Stadtbezirk Brackel im stadtweiten Vergleich unverhältnismäßig hoch. Mit 118 ha, davon 54,3 ha neuen Wohnbauflächen, soll der Stadtbezirk Brackel rund 19 % der künftigen gesamtstädtischen Neubauflächen und damit mehr als doppelt so viel, wie z.B. in Hombruch, Scharnhorst oder Aplerbeck, für den Wohnungsbau aufnehmen.

Der Beirat begrüßt, dass einige geplante Kleingartenanlagen im Stadtbezirk Aplerbeck zurückgenommen wurden. Weitere sollen einer erneuten Überprüfung unter ökologischen Gesichtspunkten unterzogen werden (s. S. 194/195 des Erläuterungsberichtes). Hier hätte sich der Beirat allerdings - auch unter dem Aspekt eines zurückgehenden Bedarfs - eine weitergehende Reduzierung der Darstellung im F-Plan gewünscht.


zu TOP 2.2
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)

Herr Quittek gab ein kurzes Eingangsstatement und begrüßte die Klarstellung des Oberbürgermeisters bezüglich der Regelung der Hundeanleinpflicht in den Naturschutzgebieten.
Herr Dr. Grote bedauerte, dass die Diskussion über die neuen Naturschutzgebiete sehr emotional geführt worden sei und sich fast ausschließlich auf die Hundeproblematik beschränkt habe. Besonders sei eine entsprechende Pressemitteilung eines ehrenamtlichen Naturschützers sehr kontraproduktiv gewesen.
Herr Dr. Gelmroth erläuterte, er habe darlegen wollen, dass nicht angeleinte Hunde in Naturschutzgebieten zu einer erheblichen Beunruhigung der Tierwelt führen.
Herr Neugebauer führte mehrere redaktionelle Hinweise auf, die z. T. der rechtlichen Präzisierung des Landschaftsplan-Textes dienen. Die Hinweise wurden der Verwaltung schriftlich übergeben. Herr Dr. Marks sagte zu, dass die Hinweise entsprechend berücksichtigt werden.

Der Beirat fasste folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den Satzungsentwurf zur Änderung der Landschaftspläne zu beschließen und dabei die vom Beirat in seinen Stellungnahmen vom 18.12.2002 und 17.12.2003 vorgetragenen, bislang nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Rücknahme von Bauflächen als auch für die Anregung zur Erweiterung von Schutzgebieten und den Ge- und Verbotskatalog in Naturschutzgebieten.
Der Beirat begrüßt die zusätzliche Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Damit wird den Anregungen des Beirates weitgehend entsprochen.
Der Beirat fordert klare und einheitliche Regelungen für die neuen Naturschutzgebiete, die den bestehenden, rechtskräftigen Landschaftsplänen und geltenden landesweiten Standards in Naturschutzgebieten entsprechen. Die im Satzungsentwurf vorgesehene Lockerung der Hunde-Anleinpflicht führt zu einer Gefährdung der Bestände wildlebender Tierarten (z. B. Bodenbrüter, Reptilien, Wildarten). Dies wäre die absolute Ausnahme in Nordrhein-Westfalen und gerade in Waldgebieten mit hohem Nutzungsdruck fachlich nicht zu begründen. Sie würde zu einer Verwirrung für Spaziergänger und des überwachenden Personals (z.B. die Landschaftswächter) führen.

Kritisch sieht der Beirat die Ausweisung von Bauflächen in bisherigen Landschaftsschutzgebieten. Besonders bedenklich ist hier die Wohnbauflächendarstellung nördlich Wickede in einem geschützten Landschaftsbestandteil. Die als interkommunales Gewerbegebiet vorgesehene Fläche südlich Königsheide an der Stadtgrenze Dortmund/Lünen muss als überregionaler Grünzug unbedingt erhalten und in das Naturschutzgebiet Groppenbruch einbezogen werden.

Die in der Beiratsstellungnahme zum LP-Vorentwurf gemachten Vorschläge zur Erweiterung und Vernetzung von Naturschutzgebieten sollte unabhängig von der Ausweisung dieser Korridore als Naturschutzgebiete fachlich weiterverfolgt werden Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der Beiratsvorschläge und anderer vorliegender Fachgutachten (Umweltplan, LÖBF-Biotopverbund etc.) einen Biotopvernetzungsplan vorzulegen. Die Vernetzungsräume sollten durch Feldhecken, Feldholzinseln, Kleingewässer und extensiv genutzte Ackerrandstreifen vorrangig aufgewertet werden.

Die für die Waldnaturschutzgebiete zu erstellenden Pflege- und Entwicklungspläne sollten in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden, dem Landschaftsbeirat und den örtlichen Landschaftswächtern erarbeitet werden.

zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 264
- Berchumweg -
(Drucksache Nr.: 06760-04)
Der Beirat fasste hierzu folgenden einstimmigen

Beschluss:

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Beirates vom 17.09.2003 wird die geplante Ausdehnung der Wohnbebauung abgelehnt. Dort hieß es unter der lfd. Nr. Hm13 "Erhalt des Baumbestandes im nördlichen Bereich. Umweltplan: "Schutzwürdige Böden". Bei dem Gehölzbestand im Norden handelt es sich zu 50 % um Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und Landesforstgesetzes.

Der jetzt vorgelegten Planung würden bis auf einen 8 Meter breiten Streifen südlich des Friedhofes sämtliche Bäume zum Opfer fallen. Eine Bebauung kann nur im südlichen Teil nördlich des Hauses Kirchhörder Straße Nr. 223 zugestimmt werden.

zu TOP 2.4
Bauleitplanung; 103. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Scha 121 - In der Dahlwiese-;
sowie Bebauungsplan Scha 135 - südlich Westholz -
(Drucksache Nr.: 06324-04)
Der Beirat fasste hierzu folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Beirat begrüßt die teilweise Rücknahme der bisherigen Wohnbebauung, sieht die geplanten zwei Bautiefen südlich der Straße "Westheck" aber nach wie vor sehr kritisch. Der Beirat bezieht sich dabei auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 17.09.2003, in der er lediglich eine Randbebauung südlich Westheck akzeptiert hatte.

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche stellt einen wertvollen Freiraum mit Vernetzungsfunktion zwischen dem Klärwerk (mit seinen ökologisch wertvollen Resten des Hochwasserrückhaltebeckens) im Südwesten und dem Bereich des Naturschutzgebietes "Alte Körne" im Osten dar. Im Süden des geplanten Baugebietes hat sich in den letzten Jahren das neue Hochwasserrückhaltebecken als Lebensraum für die bedrohten Kreuzkröten hervorragend entwickelt. Der gesamte Grünzug, in der Klimaanalyse für die Stadt Dortmund als Frischluftschneise ausgewiesen, würde durch die Bebauung eingeengt. Ferner würde eine ökologisch sinnvolle Renaturierung des südlich angrenzenden Dahlwiesenbaches erschwert. Zudem schließt sich südlich eine Überschwemmungszone an.

Der Umweltplan sieht dort einen Verbundkorridor vor und fordert: "Grünzug freihalten".


3. Berichte

zu TOP 3.1
Waldbewirtschaftung in Dortmund
-Sachstandsbericht-

Herr Neugebauer erläuterte die Aktivitäten mehrere Beiratsmitglieder anhand eines Papiers (in den Sitzungsunterlagen enthalten). ). Herr Quittek bat den anwesenden Vertreter der unteren Forstbehörde (Herrn Fisyk), die im Papier genannten Grundsätze auch für die Privatwälder anzuwenden. Die Arbeitsgruppe um Herrn Neugebauer könne auch für diese Wälder Bewirtschaftungsempfehlungen geben.

Der Beirat nahm den Bericht von Herrn Neugebauer zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Pflegekonzept Fredenbaumpark - Vorschlag des Beirates

Zu diesem Punkt war als Gast der Vorsitzende des Freundeskreises Fredenbaumpark e. V. – Herr Weiermann – anwesend.

Herr Gährken erläuterte anhand eines Planes (in den Sitzungsunterlagen enthalten), wie er sich die zukünftige Parkpflege vorstellt. Herr Weiermann bestätigte, dass die Vorschläge mit dem Freundeskreis einvernehmlich abgestimmt seien.

Der Beirat begrüßte das Pflegekonzept und bittet die zuständigen Ämter Regiebetrieb Stadtgrün und Tiefbauamt, die Vorschläge soweit möglich in ihrer Pflegeplanung zu berücksichtigen. Hierzu beschloss er folgende – von der Fassung der Sitzungsunterlage etwas abweichende –

Empfehlung:

Der Beirat empfiehlt dem Rat und der Verwaltung, bei der weiteren Entwicklung des Fredenbaumparks – u.a. im Zusammenhang mit dem Projekt URBAN II – die nachstehenden Änderungen und Ergänzungen zum derzeitigen Pflege- und Entwicklungskonzept der Stadt zu berücksichtigen.

Die in dem überarbeiteten Konzept dargestellten Maßnahmen sind mit dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. abgestimmt worden und haben das Ziel, neben dem hohen Freizeitwert des Parks seine ökologische Wertigkeit für Dortmund zu erhalten bzw. in Teilbereichen wieder herzustellen.

Der Fredenbaumpark hat neben seiner wichtigen Erholungsfunktion für die Bevölkerung des Dortmunder Nordens eine überdurchschnittliche ökologische Bedeutung für Dortmund. Die in der jüngsten Vergangenheit ausgeführten Pflegemaßnahmen haben die Artenvielfalt in einigen Bereichen des Parks spürbar negativ beeinflusst. In Erkenntnis dieser Situation sind Maßnahmen notwendig, die dem Naturhaushalt dienen, ohne den Erholungswert des Parks zu mindern.

Ausgehend von dieser Prämisse ist das bestehende Pflegekonzept überarbeitet worden. Die Abweichungen und Ergänzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Randbereiche des Parks.

Das vorliegende Maßnahmenpaket gliedert sich in Pflegemaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen.
Pflegemaßnahmen

Die Änderungsvorschläge betreffen vor allem den westlichen, bewaldeten Teil des Areals. In diesem Bereich ist auf die jährliche Mahd zu verzichten, um die Kraut- und Strauchvegetation zu erhalten. Lediglich Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bzw. der Forstwirtschaft sind gemäß den Empfehlungen des Landschaftsbeirates durchzuführen.

Entwicklungsmaßnahmen

· Anpflanzung von standortgerechten Bäumen (Weide, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche) in der Sichtachse zwischen westlichem Teich und Wiese vor dem großen Teich.
· Verzicht auf die regelmäßige Mahd eines 3 bis 4 Meter breiten Streifens entlang des Nordufers des westlichen Teiches sowie Anpflanzung einer Hecke zum Schutz des wertvollen Röhrichtbestandes. Verwendung von standortgerechten und undurchdringlichen Gehölzen wie Schlehen (Prunus spinosa)
· Entfernung der Uferbefestigung am Ostufer des großen Teiches und Schaffung eines natürlichen Röhrichtgürtels
· Schließung des Tores zum Gelände der AWO-Behindertenwerkstätte im Norden, um die Trampelpfade zu unterbinden
· Schließung der Trampelpfade zum Dortmund-Ems-Kanal durch sinnvolle Maßnahmen.
· Mittel- bis langfristige Umwandlung der wenig begangenen asphaltierten Nebenwege des Parks in schmalere Wege mit wassergebundener Decke.

Weitere Planungen im Rahmen des URBAN-II-Projektes

Der Beirat begrüßt die Planungsvorstellungen im Rahmen des URBAN-II-Projektes. Vor allem die geplante Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal wird positiv beurteilt, um den Fuß- und Radverkehr zu fördern. Damit nicht wieder eine Vielzahl von Trampelpfaden entsteht, ist ein am Bedarf orientiertes Wegenetz mit entsprechenden Lenkungssystemen bei der Anbindung des Dortmund-Ems-Kanals an den Park zu entwickeln.

Die Einbeziehung des ehemaligen Lagerplatzes (sog. Terra-Karbon-Fläche) mit artenreichen Ruderalfluren in den Park wird begrüßt. Der Beirat bittet, bei der Umsetzung der Planungsüberlegungen beteiligt zu werden.

Das Umweltamt unterstützt die Empfehlungen des Beirates, verweist aber auf die Zuständigkeit des Regiebetriebes Stadtgrün und des Tiefbauamtes.


zu TOP 3.3
Rückblick auf die Beiratsperiode mit Verabschiedung von Mitgliedern

Herr Quittek würdigte die Arbeit des Beirates und hob auch die gute Zusammenarbeit zwischen Beirat und Verwaltung hervor, die trotz gelegentlicher sachlicher Meinungsunterschiede immer konstruktiv gewesen sei. Sodann ehrte er die ausscheidenden Beiratsmitglieder Bernatzki, Neugebauer und Sobotta und dankte ihnen herzlich für die geleistete Arbeit.


zu TOP 3.4
Förderanträge für das Jahr 2005

Herr Dr. Marks stellte die Projekte vor, die für das Jahr 2005 zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet werden sollen. Dabei handelt es sich zunächst noch um eine unverbindliche Aufstellung, da weder die Finanzierung des städtischen Eigenanteils noch die Fördersumme feststehen. Bei der Realisierung einzelner Maßnahmen werden die sachkundigen Mitglieder des Beirates bzw. der Naturschutzverbände gesondert eingebunden.

Bezüglich der geplanten Amphibienschutzmaßnahmen schlug Herr Kaleck vor, Lanstroper Str. vordringlich zu betreiben. Der Beirat stimmte seiner Einschätzung zu.

Projekt
überschlägige Kosten
Amphibienleitsystem und Tunnel an der Lanstroper Str. östlich Wasserfuhr
40.000 €
Reinigung und Wartung der bestehenden Amphibienschutzanlagen
6.000 €
Errichtung einer dauerhaften Amphibiensperranlage auf der Südseite der Altmengeder Str. zwischen Emscherallee und Zufahrt Haus-Nr. 125
15.000 €
Bekämpfung von Neophyten auf ökologisch bes. wertvollen Flächen
4.000 €
Gehölzpflanzungen im Bereich des Landschaftsplanes DO-Süd (u. a. Allee Vellinghauser Str., Sölde, Menglinghausen)

50.000 €
Baum- und Obstbaumpflege, Schnittmaßnahmen
9.000 €
Sperrmaßnahmen und Ausschilderung Höfkerstr. (versenkbare Poller)
30.000 €
Entbuschung des Moores im Fürstenbergholz
12.000 €
Installation schwenkbarer Wegesperren an der Straße Auf dem Brink (NSG)
6.000 €
Errichtung eines zweiten Heckrindgeheges (und/oder Wildpferde) auf der Halde Ellinghausen
25.000 €
Sanierung des Teiches (gesch. Landschaftsbestandteil) am Gut Ostberge
3.000 €
Heckenpflege in DO-Brechten (Vertragsnaturschutz mit Landwirten)
10.700 €
Summe
210.700 €


zu TOP 3.5
Nutzungsänderung der ehem. Polizeireiterstaffel zu einem Reiterhof

Zu diesem Punkt war als Gast die Antragstellerin des Bauvorhabens anwesend.

Herr Quittek berichtete über einen Ortstermin, der mit Vertretern der Politik sowie der Antragstellerin und ihm stattgefunden habe. Dabei haben sich jedoch keine neuen Aspekte ergeben, die eine Revision des Beiratsbeschlusses erforderlich machen könnten.
Der Beirat nahm den Bericht von Herrn Quittek zur Kenntnis und bekräftigte seinen Beschluss vom 12.5.2004.

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Dr. Gelmroth bat darum, im Bereich des Tierheims an der Grenze zur Hallerey Naturschutzgebietsschilder anzubringen.

Herr Zühlke verwies darauf, dass ein entsprechendes Schild am sog. Feuchtbiotop „Droote“ (an der Flughafenstr.) fehle.
Herr Büscher berichtete über ein neues Orchideenvorkommen auf der Fläche „Feineisenstr.“ Da hier Vermessungspflöcke stehen, befürchtet er, dass die Fläche bebaut werden könnte. Er sendet einen Beschreibung des Vorkommens nebst Lageplan zu.

Herr Dr. Marks berichtete, dass die untere Landschaftsbehörde ihre Zustimmung zur Umsiedlung der Ringelnatter von der Fläche „Feineisenstr.“ ins Naturschutzgebiet „Im Siesack“ erteilen werde.


Quittek Dr. Marks Kaleck
Vorsitzender Geschäftsführer Mitglied