Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 14.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Michaela Uhlig (CDU) i. V. für Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
RM Erwin Bartsch (CDU) i. V. für Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/1
Ralf Rüddenclau – 20/2
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Pascal Ledune – 8/GF inv
Ulrich Umschlag – 66/4
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Detlef Wolterin – 41/BGL
Mario Niggemann – 70/BL
Rolf Witte – 30/FBL
Martin Lizan – 42/TL
Harriet Ellwein – 1/GBIII
Martin van der Pütten – 1/GBI
Martin Depenbrock – 40/6 Digitale Bildung
Ute Spreen – 52/4-GBL
Annette Kulozik – 52/3-GBL
Stefan Rey – 37/1

3. Gäste:

Manfred Kossack – Arbeitsdirektor DEW21/DSW21


Krinstina Rummeld – Vorstandreferentin DEW21/DSW21
Dr. Achim Klukas – Fraunhofer-Institut




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 14.02.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018


2. Finanzen

2.1 AGH-Kräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13423-19)

2.2 Fahrbahnerneuerung Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13017-18)

2.3 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13083-18)


2.4 Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

2.5 Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12765-18)

2.6 Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12956-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

2.7 Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019


3. Beteiligungen

3.1 Werbeflächen in U-Bahn-Stationen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12840-18-E2)

3.2 Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12661-18)

3.3 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13082-18)

3.4 ruhr HUB GmbH - DWNRW-Hub 2. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12996-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

3.5 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13285-19)

3.6 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)





4. Liegenschaften

4.1 Gebäudemanagement
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12602-18-E2)

4.2 Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

6.1 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

6.2 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines Sonderversandes erhalten.

6.3 Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schwinn benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgender Tagesordnungspunkt 3.5 wird vorgezogen behandelt.
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13285-19)

Folgende Vorlagen, werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13421-19)

hierzu -> Schreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Laschet, vom 11.02.2019
(Drucksache Nr.: 13421-19-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.4 behandelt.
Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bei den Kulturbetrieben Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13488-19)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.3.1 behandelt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 13.02.19 folgende Vorlage mit der Bitte um Kenntnisnahme überwiesen:
Bauleitplanung
hier: Informationsvorlage zur Kampagne ,,Tiny Einfamilienhäuser"
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2019
(Drucksache Nr.: 13166-19)

hierzu -> Ergänzung der Vorlage
(Drucksache Nr.: 13166-19-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.8 behandelt.

Weiterhin liegt den Ausschussmitgliedern ein Schreiben von Herrn Stadtrat Uhr bezüglich des aktuellen Sachstands der Umsetzung zu folgendem Thema als Tischvorlage vor (Anlage 1):
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 11870-18-E1)
hier: Schreiben der Verwaltung vom 07.02.19


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, die Niederschrift zu TOP 2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes, wie folgt zu verbessern:

Seite 16: 1. Förderung der freien Kulturarbeit
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt dem SPD-Antrag zu; geändertes Abstimmungsverhalten:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerlist, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Seite 17: 12. Förderung von 25 zusätzlichen Personalwochenstunden bei er Frauenberatungsstelle Dortmund
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt dem SPD-Antrag zu; geändertes Abstimmungsverhalten:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Seite 18: 15. Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges für den kommunalen Ordnungsdienst sowie Aufstockung der Mitarbeiterstellen im Kommunalen Ordnungsdienst
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt Absatz 1 und 2 des SPD-Antrages zu, Absatz 3 lehnen sie ab.; geändertes Abstimmungsverhalten:
è Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mit den o. g. Einschränkungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.
Seite 19: 1. Finanzielle Entlastung durch das Land
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt Absatz 1 des CDU-Antrages zu, Absatz 2 lehnen sie ab; geändertes Abstimmungsverhalten:
è Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mit den o. g. Einschränkungen mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


Mit diesen Änderungen wird die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
AGH-Kräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13423-19)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13423-19-E1)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass der Antrag bereits in der vorletzten Haushaltsberatung zu finden gewesen sei. Da sei es mehr um die Organisation von Stadtgrün gegangen. Vor diesem Hintergrund würde jetzt der heutige Antrag vorliegen um einen Versuch für die betroffenen Menschen zu starten und eine Perspektive zu bieten.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

während der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 wurde über eine berufliche Perspektive für die im Rahmen der Grünpflegeprojekte des Tiefbauamtes eingesetzten AGH-Kräfte diskutiert. Diesen vor allem im Garten- und Landschaftsbau eingesetzten Billigarbeitskräften sollte eine sozialversicherungspflichtige Perspektive im Rahmen des Organisationsverfahrens im Bereich Grünpflege eröffnet werden. Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN begrüßten dies. Die SPD-Fraktion stand dem Vorhaben grundsätzlich ebenfalls positiv gegenüber, wollte jedoch zunächst abwarten, welche Bereich der Grünpflege zur EDG ausgegliedert werden und welche nicht. Eine entsprechende Entscheidung ist diesbezüglich inzwischen getroffen worden. Die Wildkräuterbeseitigung ist zur EDG ausgegliedert worden. Die Pflege der städtischen Parks soll in einem neuen Grünflächenamt organisiert werden. Daher kommen wir nun auf die Diskussion der seinerzeitigen Haushaltsberatungen zurück und stellen den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung, eine Übernahme der eingesetzten AGH-Kräfte der in Vorlage 07333-17 dargestellten Projekte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen.

Begründung:

AGH-Stellen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn mit ihnen eine konkrete Perspektive zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbunden ist. Ihre Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und dürfen nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass Menschen, die ohne eine ordentliche Bezahlung unter Sanktionsandrohung zur Arbeit angehalten werden, sich in ihrer Menschenwürde reduziert fühlen. Zudem sorgen nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung AGHs durch den sogenannten „Einsperreffekt“ für eine längere Verweildauer im SGB II-Bezug als ohne Arbeitseinsatz in einer AGH. Daher ist aus unserer Sicht erforderlich, dass mit dem AGH-Einsatz eine konkrete Übernahme in eine reguläre Beschäftigung in signifikanter Größenordnung verbunden ist.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 2.2
Fahrbahnerneuerung Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13017-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung der Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzingstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 950.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 26.600,00 Euro.







zu TOP 2.3
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13083-18)
hierzu-> Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bei den Kulturbetrieben Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13488-19)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende zusätzliche Informationen als Ergänzung vor.

Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bei den Kulturbetrieben Dortmund
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 13488-19

Herr Düdder (SPD-Fraktion) geht davon aus, dass diese Dringlichkeit überraschend gewesen sei, da sonst der Fachausschuss hätte beteiligt werden können. Er bittet ausdrücklich darum, das in Zukunft zu beachten. Die Gründe seien nachvollziehbar. Es sei wichtig, solche Dinge in Zukunft zu vermeiden. Das sei mit der nachgereichten Vorlage ausführlich geschildert worden. Er bedankt sich dafür bei den Kulturbetrieben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) habe sich gefragt, warum es während der Haushaltsberatungen nicht möglich gewesen sei, einen Hinweis darüber zu bekommen, dass noch Mehraufwendungen zu erwarten seien. In der Sache könne man ohne weiteres agieren.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Dringlichkeit zustimme. Mit der dazu vorliegenden Vorlage sei klar, dass das Finanzmanagement der Kulturbetriebe eine Verbesserung im Liquiditätsmanagement benötige.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die unter Punkt 2 der nachgereichten Vorlage beschriebenen Maßnahmen eine Reaktion auf die Anmerkungen der Bezirksregierung zu den Haushaltsberatungen sei und was das konkret für den Eigenbetrieb strukturell bedeute.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet, dass bereits vor Jahren damit begonnen worden sei den kreditorischen Workflow für die Kernverwaltung einzuführen. Das habe zu einer Verbesserung im Rechnungswesen und in der Buchhaltung beigetragen. Mit Funktionsfähigkeit des Kernhaushaltes und internen Kontrollsystemen werde man nachgehend anstreben, die Eigenbetriebe sukzessive dort einzubinden. Dafür müsse die gesamte Buchführung harmonisiert werden. Aktuell handele es sich dabei um die Kulturbetriebe und das Theater Dortmund. Das ermögliche der Politik zu kontrollieren und qualifiziere die Fachbereichsleitungen.
Die Bezirksregierung habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Eindruck entstanden sei, dass die Eigenbetriebe der Stadt nicht besonders opulent mit Finanzen ausgestattet seien. Das sei zutreffend, allerdings vor dem Hintergrund, dass es sich nicht um Normalbetrieb, sondern um Haushaltsnot/-bearbeitung über die Jahre gehandelt habe.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass die Kulturbetriebe - seine einzelnen Mitglieder - sich zukünftig selbst die Kassenkredite besorgen können. Und ob das gedeckelt sei.

Herr Stüdemann erläutert, dass die Eigenbetriebe von der Kämmerei eng begleitet würden und Quartalsberichte abgeben würden, die im Betriebsausschuss und vorab von der Kämmerei gelesen würden und dann der Politik zukämen. Die Finanzentwicklung des jeweiligen Eigenbetriebes sei dort ausgewiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Vorlage und damit die Ausführungen der Kulturbetriebe Dortmund zur Sicherung der Liquidität, zur Kenntnis und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund in Höhe von 2.800.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2018. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderaufwendungen verwendet.

zu TOP 2.4
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 (Gemeindeordnung) GO NRW die nachstehende durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.5
Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12765-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Fahrbahnerneuerung der Märkischen Straße von Neutor bis B1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 400.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 61.600,00 Euro.






zu TOP 2.6
Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12956-18)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:

Auf Antrag der Fraktionen der SPD/B90 – Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung
Innenstadt-West einstimmig die Aufhebung des Beschlusses zur Bewilligung von 30.000€
konsumtiv mit der gleichzeitigen Bewilligung von 29.500€ investiv (dieser Betrag aus dem
Haushalt 2019 war noch nicht mit Maßnahmen belegt).

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 367.782 Euro die weitere Planung und Realisierung der Umbaumaßnahmen des
Dachgeschosses an der Funke-Grundschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung
zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines
kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung-West zur Kenntnis und

empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 367.782 Euro die weitere Planung und Realisierung der Umbaumaßnahmen des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.

zu TOP 2.7
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:
Die Fraktion Die Linke moniert die Kürzung der Stellen um 40%, da dies nichts mit
Bürgernähe zu tun habe. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird begrüßt, aber als zu
gering betrachtet. Sie schlägt vor, einen Teil der Ersparnisse in der mehr Werbung für das
Schiedsamt zu investieren, da dies die Gerichte weniger belastet.
Die Fraktion B90/Die Grünen moniert diese Kürzung ebenfalls, kann aber die Gründe dafür
nachvollziehen und möchte die Vorlage empfehlen. Die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung wird ausdrücklich begrüßt.
Herr Bonde (SPD) erklärt, als Schiedsmann die Vorlage zu begrüßen, da die
Aufwandsentschädigung erhöht wurde, und die Zahl der Fälle sich wie in der Vorlage
beschrieben, stark reduziert habe, so dass einige Schiedsleute kaum oder gar keine Fälle zu
behandeln haben. Nach Reduzierung können die verbleibenden Schiedsleute auch wieder
arbeiten. Zudem werden keine Schiedsleute aus dem Amt entfernt, sondern die normale
Fluktuation durch die Amtsperioden genutzt.
Herr Martinschledde (Piratenpartei) fragt Herrn Bonde direkt, worin seiner Meinung nach die
Gründe für die stark sinkenden Fallzahlen bestehen. Herr Bonde (SPD) erklärt, dass ihm
Forschungen zu dem Thema nicht bekannt seien, aber aus seiner persönlichen Sicht immer
weniger offene Fälle entstehen. Das kann darin liegen, dass durch
Rechtsschutzversicherungen viele lieber doch einen Anwalt beauftragen, da das finanzielle
Risiko so gering ist.
Die CDU-Fraktion hält die Vorlage für sinnvoll. Die Überschrift hält was die Vorlage
verspricht, da die eingesparten Gelder den Schiedsleuten durch erhöhte
Aufwandsentschädigungen zugutekommen und somit das Schiedsamt stärken.
Das Gremium ist sich einig, die Empfehlung um Werbemaßnahmen zu ergänzen, die auf das
Schiedsamt und deren Nutzen hinweisen, um wieder eine stärkere Inanspruchnahme des
Schiedsamtes zu erwirken.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund
folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke bis zum
31.12.2023 sukzessive von derzeit 48 auf 27 Bezirke zu reduzieren.

Die Verwaltung wird aufgefordert, das Schiedsamt stärker zu bewerben, um auf die Funktion
und den Nutzen mit dem Ziel der stärkeren Nutzung und den damit verbundenen Vorteilen
(Bürgernähe, Entlastung der Gerichte, Würdigung des Schiedsamtes) hinzuweisen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.19 vor:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, bei fünf Gegenstimmen (CDUFraktion)
– dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Anzahl der Schiedsbezirke im Stadtbezirk Eving wird nicht reduziert und die vakante
Stelle wird neu besetzt.

Begründung:
Es handelt sich um ein wichtiges Ehrenamt, das Gerichte entlastet. Durch Neubaugebiete im
Stadtbezirk Eving und den damit verbundenen Zuzügen ist mit einer Steigerung der
Fallzahlen zu rechnen. Zumal die Vorlage nur die abgeschlossenen Fälle darstellt, die
tatsächlichen Fallzahlen der Schiedspersonen sind wesentlich höher.
Die im Verhältnis zum Gesamthaushalt eher gering ausfallende Einsparung rechtfertigt nicht
die Abschaffung eines Schiedsamtsbezirkes im Stadtbezirk Eving

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis und

empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke bis zum 31.12.2023 sukzessive von derzeit 48 auf 27 Bezirke zu reduzieren.

zu TOP 2.8
Bauleitplanung
hier: Informationsvorlage zur Kampagne ,,Tiny Einfamilienhäuser"
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2019
(Drucksache Nr.: 13166-19)
hierzu-> Ergänzung der Vorlage
(Drucksache Nr.: 13166-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.19 vor:
HierzuErgänzung der Verwaltung (Drucksache Nr.:

….im Wege der Dringlichkeit bitte ich die Tagesordnung der vorgenannten Sitzung zu ergänzen:
Der Punkt finanzielle Auswirkungen der Informationsvorlage ,,Tiny Einfamilienhäuser“ ist
zu ergänzen. Nach Rücksprache mit der Stadtkämmerei (StA 20) ist als Nachtrag zur oben
genannten Vorlage der folgende Textbaustein zu den finanziellen Auswirkungen mit zu
beschließen und protokollarisch festzuhalten:

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung von StA 61 zusätzliche im
Haushaltsplan 2019 nicht geplante Mehraufwendungen in Höhe von 50.000,00 €. Diese
werden zu 100% durch nicht geplante Erträge durch Bundeszuweisungen in Höhe von
50.000,00 € gedeckt. Es entsteht keine zusätzliche Belastung des Haushaltes 2019. Die
Bewirtschaftung der Maßnahme erfolgt in der Teilergebnisrechnung bei StA 61 mit dem
Auftrag 610902010910 (Allg. Planungsmaßnahmen) und den Sachkonten 413100
(Bundeszuweisungen) und 529300 (Sach- und Dienstleistungen Bau, Technik, Planung).

Des Weiteren wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen um die
Empfehlung gebeten, die Informationsvorlage ,,Tiny-Einfamilienhäuser sowie die Ergänzung
des Punktes finanziellen Auswirkungen ebenfalls in der Sitzung des Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften am 14.02.2019 zu behandeln und dort nachträglich
Kenntnis zu nehmen.

Die Kampagne für ,,Tiny Einfamilienhäuser“ wird für ein Jahr durch den Fonds für
Nachhaltigkeitskultur mit 50.000 € gefördert. Die Fördermittel stehen nur für das Jahr 2019
zur Verfügung. Die ersten Veranstaltungen und Präsentationen des Dortmunder Tiny-Hauses
finden bereits ab Ende Februar 2019 statt. Ohne die Zustimmung zu den finanziellen
Auswirkungen könnten die bereits geplanten Veranstaltungen wie das, Forum
Stadtbaukultur“ am 25.02.2019 und die Präsentation des ,,Projektes Tiny-Einfamilienhäuser“
auf der Baumesse vom 22.03.-24.03.2019 in der Westfalenhalle nicht finanziert werden.
Eine Vertagung auf die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 21.03.2019 würde dazu führen, dass der Vertragsabschluss mit dem
Fördergeber frühestens Ende März erfolgen kann und ein Teil der Fördermittel für das Jahr
2019 nicht mehr abgerufen werden könnten.

AUSW, 13.02.2019.
Mit der o. a. Ergänzung zur Vorlage fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt die Durchführung der Kampagne „Tiny Einfamilienhäuser“ - als einen Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung des Wohnungsmarktes - zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine werbende Kampagne durchzuführen und bei Erfolg, ein Konzept zur Umsetzung zu entwickeln.

Ergänzung:

Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung von StA 61 zusätzliche im
Haushaltsplan 2019 nicht geplante Mehraufwendungen in Höhe von 50.000,00 €. Diese
werden zu 100% durch nicht geplante Erträge durch Bundeszuweisungen in Höhe von
50.000,00 € gedeckt. Es entsteht keine zusätzliche Belastung des Haushaltes 2019. Die
Bewirtschaftung der Maßnahme erfolgt in der Teilergebnisrechnung bei StA 61 mit dem
Auftrag 610902010910 (Allg. Planungsmaßnahmen) und den Sachkonten 413100
(Bundeszuweisungen) und 529300 (Sach- und Dienstleistungen Bau, Technik, Planung).

Die Angelegenheit wird an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur dortigen Kenntnisnahme überwiesen.

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis und stimmt nachträglich zur oben genannten Vorlage dem folgenden Textbaustein zu den finanziellen Auswirkungen einstimmig zu:

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung von StA 61 zusätzliche im Haushaltsplan 2019 nicht geplante Mehraufwendungen in Höhe von 50.000,00 €. Diese werden zu 100% durch nicht geplante Erträge durch Bundeszuweisungen in Höhe von 50.000,00 € gedeckt. Es entsteht keine zusätzliche Belastung des Haushaltes 2019. Die Bewirtschaftung der Maßnahme erfolgt in der Teilergebnisrechnung bei StA 61 mit dem Auftrag 610902010910 (Allg. Planungsmaßnahmen) und den Sachkonten 413100
(Bundeszuweisungen) und 529300 (Sach- und Dienstleistungen Bau, Technik, Planung).

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Werbeflächen in U-Bahn-Stationen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12840-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fragen beantworte ich in Abstimmung mit DSW21 wie folgt:

Zu Frage 1 und 2:
Der Sachverhalt ist bekannt und zutreffend beschrieben.
Ursache für diese Situation ist der plötzliche und tragische Tod eines Werbepartners im Juni
2018. Da es sich bei dem Werbepartner um einen „Ein-Mann-Betrieb“ gehandelt hat, mussten
schwierige Fragen der Rechtsnachfolge, der Erbschaft und einer möglichen Fortführung des
Unternehmens durch einen Nachfolger geklärt werden. Mehrere zwischen DSW21 und dem
Geschäftspartner bestehende Verträge standen zur Prüfung, Kündigung oder ggf. Fortführung
an. Aktueller Stand ist: Es gibt einen Rechtsnachfolger mit dem die meisten Fragen mittlerweile
geklärt werden konnten.


Zu Frage 3:
Das Vermarktungsrecht steht dem Werbepartner bzw. dem Rechtsnachfolger zu. Eine Zwischennutzung
der Werbeflächen durch Dritte ist nicht möglich. Verträge über Werbeflächen,
die durch den Rechtsnachfolger nicht mehr vermarktet werden (können), wurden oder werden
gekündigt und die Werbeflächen vertragskonform zurückgebaut. Werbeflächen, die weiter
bewirtschaftet werden, sind bereits oder werden zeitnah mit aktuellen Werbungen versehen.
Ob die frei werdenden Werbeflächen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder einer
Vermarktung zugeführt werden können, wird im Zuge einer Ausschreibung geklärt, die zurzeit
vorbereitet wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12661-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Dortmunder Projektes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022“ (BIWAQ IV) bei Erteilung eines Zuwendungsbescheides und im Rahmen des beantragten Förderprojektes die Fortführung und Weiterentwicklung des DIWN als Instrument zur Stärkung der lokalen und ethnischen Ökonomie. Der Projektstart erfolgt, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt und endet spätestens am 31.12.2021

zu TOP 3.3
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13082-18)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass er für seine Fraktion aus großes Lob ausspreche, da sich die Erträge positiv entwickelt hätten. Das sei insgesamt nach der noch nicht ganz optimalen technischen Rahmenbedingungen eine hervorragende Entwicklung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 50.072, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ - 1.756 und der Lagebericht werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.755.705,79 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 3.4
ruhr HUB GmbH - DWNRW-Hub 2. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12996-18)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:
Auf Nachfrage von Rm Penning stellt Herr Westphal klar, dass der städtische
Betriebskostenzuschuss nur für das Jahr 2022 um 135.000 € erhöht werden soll.

Der 3. Satz der „Finanziellen Auswirkungen“ lautet wie folgt (Änderung fett):

„Zu diesem Zweck wird der städtische Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung
für die Jahre das Jahr 2022 um 135.000 € erhöht.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Änderung, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes einer Fortführung der ruhr:HUB GmbH im Rahmen der 2. Förderphase zu.

zu TOP 3.5
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13285-19)

Herr Kossack (Arbeitsdirektor DEW21/DSW21), begleitet von Frau Rummeld (Vorstandsreferentin Verkehrsprojekte im Konzern) und Herrn Dr. Klukas (Mitarbeiter von Herrn Prof. Clausen, Frauenhofer-Institut) berichten und erläutern kurz das Projekt und die geplante Zusammenarbeit. Im Anschluss beantworten sie die gestellten Fragen. Siehe auch Anlage 2.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu:
1. Dem Kauf von 49 % der Geschäftsanteile an der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG (TBOS) zu einem Kaufpreis von 551.250 Euro zzgl. Nebenkosten durch die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B);
2. Der Bestellung von Frau Kristina Rummeld als nebenamtliche Geschäftsführerin der Terminal Verwaltungsgesellschaft OS mbH (Komplementärin);
3. Den als Anlage beigefügten Gesellschaftsverträgen der TBOS und der Komplementär-GmbH sowie dem Konsortialvertrag zwischen den Gesellschaftern.

Die Beschlussvorschläge erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht.
zu TOP 3.6
Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.19 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am
Phoenix-See jetzt realisiert werden soll.
2. Die Gedenkstätte wird – wie ursprünglich geplant - am Südufer des PHOENIX
Sees, am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße
zum See, eingerichtet.
3. Den Alternativstandort auf der Kulturinsel des Phoenix-Sees lehnt der Ausschuss
ab.

Begründung:
Schon 2013 erarbeiteten Studierende der FH Dortmund in Kooperation mit der Mahn- und
Gedenkstätte Steinwache Konzepte für eine Gedenk- und Informationsstätte zur Zwangsarbeit
während des Nationalsozialismus. Der favorisierte Entwurf wurde mit dem Standortvorschlag
am Südufer des Phoenix-Sees am 03.04.2014 dem Gestaltungsbeirat präsentiert.
Nach Darstellung des Leiters der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Herrn Dr.
Mühlhofer, begann der Leidensweg für die Zwangsarbeiter an der Herrmannstraße, am
Emschertor als Zugang zum ehemaligen Werksgelände. Die Treppenanlage symbolisiert
dabei sehr anschaulich "den Abstieg in die Hölle", wie es Herr Dr. Mühlhofer formulierte.
Im Bereich am Ende der Treppe befand sich zudem das Lager der Gestapo.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt hatte die Errichtung einer Gedenkstätte für die ehemaligen
Zwangsarbeiter*innen deshalb genau an dieser Stelle empfohlen. Der Rat hat dazu
2014 den entsprechenden Beschluss gefasst.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) bittet darum, das Votum der Bezirksvertretung Hörde vom 12.02.2019 abzuwarten und die Vorlage in den nächsten Gremienlauf zu geben, damit der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 19.03.2019 eine Entscheidung treffen könne.
Frau Hawighorst-Rüßler bittet darum, dass der Antrag ihrer Fraktion für die weiteren beteiligten
Gremien zur Verfügung gestellt werden solle, wenn dem Wunsch von Herrn Klösel zugestimmt werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung der Verwaltungsvorlage einschließlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.19 vor:



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte als erstes folgenden Beschlussantrag:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass das Zwangsarbeitermahnmal am ursprünglichen Standort im Bereich des ehemaligen Emschertors (unterhalb des Korbinianbaumes) gebaut werden soll.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne/Linke/1 SPD), 9 Gegenstimmen (CDU/SPD) abgelehnt

Danach ließ Bezirksbürgermeister Sascha Hillgeris über die Vorlage abstimmen, dass Zwangsarbeitermahnmal auf der Kulturinsel zu errichten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter.
2. Die Kulturinsel des Phoenix-Sees als Standort für die Gedenkstätte.
3. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt ausdrücklich den letzten Absatz auf Seite 2 ab, indem von einer intensiven Debatte innerhalb der Hörder Bürgerschaft und seiner Bezirksvertretung die Rede ist.
Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (CDU/SPD/Linke) und 4 Gegenstimmen (Grüne/1 SPD) so beschlossen

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis, folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.02.19 und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Gebäudemanagement
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12602-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fragen beantworte ich wie folgt:

zu 1.
Im 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund (DS-Nr.: 08031-17, Rat 13.07.2017) wurde der Sachstand abschließend dargestellt.

zu 2.
Das System ist produktiv und somit im Einsatz (Datenbank etc.).

zu 3.
Schulgebäude
- Für 80 Schulgebäude wurde der Zustand der technischen Anlagen (KG 400) durch FB 65 erfasst/bewertet.
- Für 30 Schulgebäude wurde der Zustand der Baukonstruktion (KG 300/Hochbau) durch FB 65 erfasst/bewertet.
- Für 49 Schulgebäude wird der Zustand der Baukonstruktion (KG 300/Hochbau) von Dress&Sommer erfasst/bewertet > Zeitziel Ergebnisse: 1. Quartal 2019

Im Rahmen der Neuordnung der Nordstadtschulen wurden die Schulen in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Assmann begangen und bewertet. Die Verwaltung wird hierzu in einer separaten Vorlage im 1. Quartal 2019 ein entsprechendes Realisierungskonzept in die politischen Gremien einbringen.
Im Rahmen der Neuordnung der Berufskollegs wurden diese in Zusammenarbeit mit der Un-ternehmensberatung ConzeptK begangen und bewertet. Die Verwaltung wird hierzu in einer separaten Vorlage im 1. Quartal 2019 ein entsprechendes Realisierungskonzept in die politischen Gremien einbringen.

TEK Gebäude
- Für 116 TEK-Gebäude ist der Zustand der Baukonstruktion (KG 300/Hochbau) über Drees&Sommer bereits erfasst/bewertet.
- Für 116 TEK-Gebäude wird der Zustand der technischen Anlagen (KG 400) sukzes-sive durch FB 65 erfasst/bewertet.

Somit ist für alle TEK-Gebäude (100%) die Zustandserfassung und –bewertung erfolgt bzw. in Bearbeitung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2019
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.19 vor:
Dem Schulausschuss lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12727-18-E1:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt das vorliegende Konzept zur Sanierung und Erweiterung der
Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.
2. Ziel muss es sein, alle sich bietenden Beschleunigungspotenziale zu nutzen, um das
Konzept schnellstmöglich vor dem momentan vorgesehenen Abschluss 2036 umzusetzen.
Der Schulausschuss sichert dafür der Verwaltung sämtliche Unterstützung zu.
3. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und welche
Möglichkeiten auch durch Ausweichquartiere außerhalb des Stadtbezirks vorstellbar sind,
die durch die Einrichtung von Bustransfers genutzt werden könnten.
4. Um eine enge Begleitung des Prozesses durch den Schulausschuss zu gewährleisten, wird
die Verwaltung aufgefordert, den Ausschuss regelmäßig und zeitnah über die Umsetzung
des Konzepts und eventuelle Veränderungen im Ablauf zu informieren.“
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, nach 5 Jahren zu überprüfen, ob die
Grundannahmen des heute beschlossenen Konzeptes noch stimmen. Die Ergebnisse
werden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die
Grünen mit o. g. Ergänzung zu 5. einstimmig zu.

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12727-1-E2:
„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
Der Schulausschuss begrüßt die Vorlage zur Schaffung des dringend notwendigen
Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass der Bedarf in Abstimmung mit
den Schulen ermittelt und in ein umfassendes Realisierungskonzept eingearbeitet wurde.
Der Schulausschuss stellt fest, dass innerhalb der aufgezeigten Maßnahmepakete der neue
Grundschulstandort für die Lessingschule nicht enthalten ist, obwohl diese Maßnahme bereits
sehr lange geplant wird und die Umsetzung mit höchster Priorität behandelt werden sollte.
Darüber hinaus ist der Schulausschuss der Auffassung, dass die Zeitdauer bis zum Abschluss
aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der weiterführenden Schulen und
insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden zu lang ist.
Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum, bis zum
Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von der Notwendigkeit
der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen.
So ist u.a. für den letzten in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:
- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium
verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr
2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten,
welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.
- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche
pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst
nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.
- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen
Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume,
noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung.
Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses
kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.
Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur
Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der
Grundschulkinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden Schulen
wiederfindet
Deshalb ist es zwingend erforderlich, Beschleunigungspotenziale durch weitere
Ausweichquartiere zu erschließen und solche zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf
dem Bestandsgelände selbst zu schaffen.“

Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
einstimmig mit einer Enthaltung zu.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen –Sitzung vom 06.02.19 vor:
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Vorlage zur Schaffung des dringend notwendigen Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass der Bedarf in Abstimmung mit den Schulen ermittelt und in ein umfassendes Realisierungskonzept eingearbeitet wurde.

Allerdings ist die Bezirksvertretung der Meinung, dass die Zeitdauer bis zum Abschluss aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der weiterführenden Schulen und insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden zu lang ist.

Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum, bis zum Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von der Notwendigkeit der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen.

So ist u.a. für den Letzen in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:
- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr 2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten, welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.
- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.
- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume, noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung. Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der Grundschul-kinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden Schulen wiederfindet

Deshalb ist es zwingend erforderlich Beschleunigungspotenziale zu erschließen durch weitere Ausweichquartiere und zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf dem Bestandsgelände.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund mit oben genanntem Zusatz (SPD-Antrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen:
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.19 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses: - Text siehe oben! -

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt-Nord: - Text siehe oben! -



ABVG, 12.02.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses, den Beschluss laut Vorlage zu fassen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Schulausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis, folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung dieser Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt fasst den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Dies beinhaltet:

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:
1.1. die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten

1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der fünfzügigen Gertrud-Bäumer-Realschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.3. die Erweiterung der dreizügigen Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm, mit anschließendem Abbruch des alten Schulgebäudes und Errichtung einer zusätzlichen Sporthalleneinheit

1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule
2. In der späteren Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassungen der individuellen Bedarfe der Standorte
3. Die Prüfung und Hebung von Beschleunigungspotenzialen durch Flächenpotenziale im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes.

Darüber hinaus wird die Verwaltung durch den Rat der Stadt ermächtigt zur schnelleren Realisierung der Baumaßnahmen auch Externe mit der Realisierung zu beauftragen. Im Maßnahmenpaket 1 soll eine Beauftragung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) zur Realisierung der Neubauten an der Burgholzstraße (Standorte 1.1. und 1.2) erfolgen.

Der Rat beauftragt die Schulverwaltung die formalen Verfahren zur Anpassung der Zügigkeit der betroffenen Schulen einzuleiten.


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –



6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:
Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge
Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in
öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste
werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich
nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch
gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird
kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten
Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von
Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.
Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen
Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung
der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird
abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von
Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras
daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne,
lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht
berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren
können.
Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie
Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die
abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt
ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die
Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein
Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für
den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt
sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan
aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan
als Ganzes ist gut
Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten
Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen,
CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt
die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben
Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und
Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.
Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen
Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet,
jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.19 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 4 Enthaltungen (Fraktion
Bündnis`90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) die Vorlage „Masterplan Kommunale
Sicherheit“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den folgenden
Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtungsstärke der Straßenlaternen an der
Westhusener Straße zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Beleuchtung
vorzunehmen.

Begründung:
Die Westhusener Straße, mit dem angrenzenden Rahmer Wald wird von Autos,
RadfahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig genutzt. Es ist hervorzuheben, dass diese
Straße v.a. von den SchülerInnen der Hansa-Grundschule für den täglichen Schulweg genutzt
wird.

Die neuinstallierten, auf LED-Technik basierten Straßenlampen sorgen derzeit leider nicht für
das erhoffte bessere Licht. Fortan erkennt die SPD-Fraktion genau hier eine
Gefahrenzunahme besonders für die SchülerInnen der Hansa-Grundschule, da diese auf ihrem
Weg zur Schule schwierig zu erkennen sind. Auch empfindet man eine subjektive Abnahme
des Sicherheitsgefühls, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Empfehlung des Fachausschusses abzuwarten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage, einschließlich der o. g. Empfehlungen in seine nächste Sitzung.

zu TOP 6.3
Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“ zur Kenntnis.






zu TOP 6.4
Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13421-19)
hierzu-> Schreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Laschet, vom 11.02.2019
(Drucksache Nr.: 13421-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt außerdem folgender Brief des Ministerpräsidenten Archim Laschet vor:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

über die Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des World
Urban Forum 2022 der Vereinten Nationen freue ich mich sehr.

Das alle zwei Jahre stattfindende World Urban Forum des UNProgramms
HABITAT befasst sich mit einem der drängendsten Probleme und zugleich einer großen Chance - nämlich der rapide zunehmen den Verstädterung weltweit. In armen Ländern führt das u.a. dazu, dass sich in den Städten auch Elend und Konflikte ballen. Aber auch Industrieländer wie Deutschland und insbesondere die Metropolregion Ruhr stehen vor großen Herausforderungen, notwendigen Strukturwandel innovativ zu gestalten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Erfolgreiche und lebenswerte Metropolregionen können angesichts der weiter wachsenden Weltbevölkerung einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Das gilt für arme wie für reiche Länder gleichermaßen

In ihrer Bewerbung um das World Urban Forum 2022 hat die Stadt Dortmund daher zu Recht darauf hingewiesen, dass diese wichtige Konferenz in die Mitte Europas und zugleich in die Mitte einer erfolgreichen Metropolentwicklung käme.

Die Landesregierung unterstützt diese Bewerbung deshalb nachdrücklich - auch weil sie gemeinsam mit der Metropole Ruhr eingereicht wurde und damit dem Geist der Ruhr-Konferenz entspricht, die auf Zusammenarbeit setzt. Ich selbst habe mich sowohl bei der Bundesregierung als auch beim Generalsekretär der UN-Habitat in Nairobi und beim Generalsekretär der Vereinten Nationen Antonio Guterres für Ihre Bewerbung eingesetzt. Nordrhein-Westfalen ist im Fall eines Erfolgs gerne bereit, die Durchführung nach Kräften zu unterstützen.

Dazu gehören die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Delegierten und die Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld der Konferenz. Die Durchführung von Exkursionen zu zukunftsweisenden Urbanisierungs- und Energieprojekten sowie ein Abendempfang der Landesregierung für Delegierte sind ebenfalls denkbar. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass der Landtag die dafür nötigen Haushaltsmittel bewilligt.

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgenommen, das World Urban Forum 2022 nach Deutschland zu holen. Mit ihrer beeindruckenden Bewerbung bietet die Stadt Dortmund die Möglichkeit, dies umzusetzen, und wir sind stolz, dass diese Initiative aus Nordrhein-Westfalen kommt.

Die Landesregierung wartet daher gespannt auf die Entscheidung von HABITAT im April und wünscht der Stadt Dortmund und dem Ruhrgebiet viel Erfolg, damit erneut die Internationalität, der erfolgreiche Wandel und die großen Potenziale des Ruhrgebiets international wahrgenommen werden. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie diesen Brief an den Rat der Stadt Dortmund weiterleiten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, wegen Beratungsbedarf, zu schieben.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schließt sich an, der Masterplan sei nicht schlecht und Dortmund sei die einzige Stadt die sich für Deutschland bewerbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lasst die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.





Monegel Schwinn Ilter
Vorsitzender Ratsmitghlied Schriftführerin



Anlage 1:

(See attached file: doc00794720190226152139.pdf)
Anlage 2:

(See attached file: DSW21 Beteiligung Hafen Osnabrück 181205 final (002).pdf)