Niederschrift

über die 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 04.12.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite

Rm Harnisch
Rm Krämer-Knorr i. V. für Rm Radtke
Rm Matzanke i. V. für Rm Sohn
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Schreurs i. v. für Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Michenbach i. V. für Rm Pisula
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“



c) Verwaltung


StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK’in Dr. Uthemann
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter:

Herr Leist, 21/AL

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.10.2008

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13469-08)

2.1.2 Solidaritätsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12693-08)

2.1.3 Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12401-08)

2.2 Finanzen

2.2.1.a Sachstandsbericht Steuerprüfdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13126-08)

2.2.1.b Städtische Gewerbesteuerprüfer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13323-08)

2.2.2 Budgetverlagerung zur Einrichtung der zentralen Bauvergabestelle für die Städtische Immobilienwirtschaft (StA 65) und das Tiefbauamt (StA 66) als Teil des Vergabe- und Beschaffungszentrums (StA 19)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2008
(Drucksache Nr.: 12856-08)

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12856-08-E2)

2.2.3 Wertberichtigungen aus Geldanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13563-08)

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18); hier: Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12630-08)

3.2 Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West
Umbau Rheinische Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-08)

3.3 Widmung des nördlichen Teilabschnittes der „Fürst-Hardenberg-Allee“ sowie von drei Verbindungswegen in DO-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12618-08)

3.4 Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-08)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12926-08)

3.6 Gemeinsames Positionspapier „Wandel als Chance“ der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13228-08)

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12942-08)

3.8 Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13247-08)

3.10 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13056-08)

3.11 Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13198-08)

3.12 Festlegung des Gebietes "Kokerei Hansa" in Dortmund-Mengede, -Huckarde und -Innenstadt-West als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13107-08)

3.13 Bauleitplanung; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hauptbahnhof – und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; Feststellungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Erlass einer Textsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13312-08)

3.14 Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12518-08)

Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2008

3.15 Kanalbau Schondellebach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12892-08)

3.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13388-08)

3.17 Bebauungsplan Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost - / Anpassung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13380-08)

3.18 Planung und weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschulen ( OGS ) an den Standorten der Gutenberg-Grundschule, der Kirchhörder-Grundschule und der Adolf-Schulte-Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13311-08)

3.19.a) Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12304-08)

3.19.b) Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des "Hansaplatzes" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12312-08)

3.20 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße – (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-08)

3.21 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13470-08)

3.22 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 125n; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109; V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages; VI. Beantwortung des Zusatzantrages der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt zu TOP 3.9 der Ratssitzung am 24.04.2008 (Drucksachen-Nr. 10369-07-E2); VII. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13303-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11205-08)

Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2008

Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2008

4.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2009 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12882-08)

4.3 Wirtschaftsplan 2009 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12921-08)

4.4 Interkommunale Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13214-08)

4.5 Änderung der Satzung der Leasinggesellschaft Technologiepark Dortmund mbH und Gesellschafterwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13276-08)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)
6.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13252-08)

6.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13253-08)

6.4 Reform der kommunalen Seniorenarbeit
Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12808-08)

Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2008

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2009 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12874-08)

7.2 Änderung der Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für den Geschäftsbereich VHS in den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13362-08)

7.3 Wirtschaftsplan 2009 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13216-08)

8. Schule

8.1 Entwicklung von Medienkompetenz an Dortmunder Schulen - Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003 - 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13215-08)

9. Kinder und Jugend

9.1 Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13261-08)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13201-08)

10.2 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13162-08)

10.3 Gemeinsame Nutzung des Verfahrens „Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, ALKIS“ durch die Städte Bochum und Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13432-08)

10.4 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13060-08)

10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13149-08)

10.6 - unbesetzt -

10.7 Klinikum Dortmund gGmbH - Auswahl und Tätigkeit des Sanierungsbeauftragten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13506-08)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13020-08-E1)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12883-08)

11.2 Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12266-08)

11.3 Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer
"Organisatorische und finanzielle Konsequenzen aus der Teilnahme am Pilotprojekt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13400-08)

12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

13.1.1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13440-08)

13.1.2 Erschließung des Dortmunder U-Geländes: Energieversorgung durch DEW21 und Realisierung der 1. Ausbaustufe der Planstraßen A und B (teilweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13500-08)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird um 15:05 Uhr von Herrn OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Taranczewski benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Dr. Langemeyer weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.23 Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt
Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13287-08)

9.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im
Jugendamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13343-08)

10.8 Übertragung von Sachanlagevermögen vom städtischen Haushalt an
den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13532-08)

13.1.3 Neubau der Vincke Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13410-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt für diese Vorlagen einstimmig die Dringlichkeit und anschließend mit diesen Erweiterungen die Tagesordnung fest.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.10.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.10.2008.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13469-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Prioritätenlisten Gewässer, Kanal und Straße zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Solidaritätsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12693-08)

Auf Empfehlung des Ältestenrates fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Aus dem Solidaritätsfonds werden 7.700,.€ an das DRK, Kreisverband Dortmund, für die Unterstützung unserer Partnerstadt Rostow am Don übergeben.

zu TOP 2.1.3
Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12401-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt einstimmig die Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 670.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66A01104014858 - Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 20.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 400.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 250.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 10.131 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1.a
Sachstandsbericht Steuerprüfdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13126-08)

Auf die Fragen des Herrn Rm Reppin erläutert Frau StK’in Dr. Uthemann, dass es früher möglich gewesen sei, als Kommune gegen die Festsetzungen des Finanzamtes Einspruch einzulegen. Diese Möglichkeit sei gesetzlich nun nicht mehr vorgesehen. Jetzt kann an den entsprechenden Prüfungen teilgenommen werden. Die Einrichtung des Steuerprüfdienstes sei nicht als grundsätzliches Misstrauen gegen die Finanzverwaltung zu werten, sondern es werde auf die positiven Erfahrungen anderer Städte gesetzt. Frau StK’in Dr. Uthemann berichtet aus dem Sondergutachten aus 2007 für die Föderalismuskommission, in dem der Bundesrechnungshof festgestellt habe, dass in den Finanzämtern eine Personallücke klaffe, die sich besonders im Bereich der Betriebsprüfungen weiter verschärft habe. Die Erfahrungen mit dem Pilot zeigen jetzt schon, dass die Finanzämter zunächst mit größerem Eifer auf die Steuern schauen, die in den Landeshaushalt fließen, und weniger auf die den Kommunen zufließenden Steuern.
Zum Zusammenwirken der Prüfer/innen der Finanzverwaltung und der Stadt Dortmund macht Frau StK’in Dr. Uthemann deutlich, dass die Finanzverwaltung nicht begeistert sei, dass das Recht von der Stadt Dortmund in Anspruch genommen werde, um die Einnahmen für die Kommune zu erhöhen. Die operative Zusammenarbeit funktioniere aber sehr gut.

Herr Leist stellt dar, dass die Stadt Dortmund mit Beträgen rechne, die über die Jahre zu veränderten Festsetzungen führen sollen, d. h. für 2007 rückwirkend wird eine Größenordnung von 99.000,-- € an Mehreinnahmen durch die Teilnahme an Außenprüfungen erwartet, für 2008 eine Größenordnung von 374.000,-- €, für 2009 in Höhe von 1,1 Mio. €. Über die Akteneinsicht werden insgesamt Mehreinnahmen für 2008 in Höhe von 119.000,-- €, für 2009 in Höhe von 147.000,-- € und für 2010 von 107.000,-- € erwartet.

Zum Hinweis des Herrn Rm Reppin, dass laut Finanzamt der Mehrertrag für 2008 eine Höhe von 50,-- € hätte, erklärt Herr Leist, die Differenz zu den von der Verwaltung genannten Zahlen komme dadurch zustande, dass die Feststellungen einzeln gesehen werden könnten. Z. B. durch die Akteneinsicht entstehen Fälle, bei denen es um 15,-- € oder 45,-- € gehe, die in der Einzelbetrachtung marginal seien. Interessant seien die Fälle, bei denen es beispielsweise um 300.000,-- € gehe. Hier sei auch die rechtliche Bewertung durch die Stadt anders, so dass eine Klärung der Rechtsauffassung mit dem Finanzamt erfolgen muss. Ggf. müsse es zu einer anderen Praxis durch die Finanzämter kommen. Insgesamt werde bei der Stadt ein Spezialwissen aufgebaut, das zur Anwendung komme.

Nach Angaben des Herrn Leist werde die Gewerbesteuer beim Finanzamt „mitgeprüft“. Beim Austausch mit anderen Kommunen werde immer wieder die Frage gestellt, wo das Lohnenswerte dieser Prüfung ist. In der Praxis wird das Akteineinsichtsrecht für eine anonyme Menge von abgeschlossenen Fällen wahrgenommen. Die Fälle zu finden, die eine größere Summe einbringen, sei die Schwierigkeit. Das Ziel sei, nun herauszufinden, ob die Überprüfungen sich lohnen und ob durch diese Prüfungen eine Veränderung in der Finanzamtspraxis erreicht werden könne, um der Gewerbesteuer auch mehr Gewicht zu verleihen. Für die Verwaltung sei vorstellbar, dass die Finanzämter die Stadtverwaltung vor Absetzung der Steuer informieren und beteiligen. Die Form der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt bezeichne er als verbesserungsfähig, wünschenswert sei ein gemeinsames Vorgehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.1.b
Städtische Gewerbesteuerprüfer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13323-08)

Das Thema ist mit der Vorlage zu TOP 2.2.1 a erledigt.

zu TOP 2.2.2
Budgetverlagerung zur Einrichtung der zentralen Bauvergabestelle für die Städtische Immobilienwirtschaft (StA 65) und das Tiefbauamt (StA 66) als Teil des Vergabe- und Beschaffungszentrums (StA 19)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2008
(Drucksache Nr.: 12856-08)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2008 (Drucksache Nr.: 12856-08-E2)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2008 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.3
Wertberichtigungen aus Geldanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13563-08)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) vom 24.11.2008 (Drucksache Nr.: 13563-08-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 02.12.2008 (Drucksache Nr.: 13563-08-E2)

Frau Rm Dr. Littmann merkt zu den städtischen Gesellschaften an, dass nach heutiger Einschätzung keine Wertberichtigungen vorzunehmen sein werden. Sie hoffe, dass dies nicht der Einschätzung der Verwaltung entspricht, die es bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2008/2009 gab.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.12.2008 zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Kenntnis.

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18); hier: Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12630-08)

Herr Rm Hengstenberg lehnt die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18) für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.04.2008 (DS Nr. 10927-08) offen gelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, dem Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - die Begründung vom 21.01.2008 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

zu TOP 3.2
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West
Umbau Rheinische Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt die untersuchten Planungsalternativen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit städtebaulicher Integration zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ausbauplanung auf der Grundlage der Variante 2 zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.

zu TOP 3.3
Widmung des nördlichen Teilabschnittes der „Fürst-Hardenberg-Allee“ sowie von drei Verbindungswegen in DO-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12618-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung werden die folgenden Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraßen gewidmet:

1. „Fürst-Hardenberg-Allee“ (Abschnitt zwischen „Kolberger Straße“ und „Holthauser Straße“
2. Verbindungsweg zwischen „Fürst-Hardenberg-Allee“ und „Alte Ellinghauser Straße“
3. Verbindungsweg zwischen „Fürst-Hardenberg-Allee“ und „Börgerhoffweg“
4. Verbindungsweg zwischen „Börgerhoffweg“ und „Schiffstraße“

Der Gemeingebrauch der „Fürst-Hardenberg-Allee“ unterliegt keiner Beschränkung. Der Gemeingebrauch der Verbindungswege ist auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


zu TOP 3.4
Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg“ in Dortmund-Lindenhorst. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12926-08)

Frau Rm Dr. Littmann lehnt die Einzelsatzung im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab, weil sie darin eine überhöhte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sieht.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549).

zu TOP 3.6
Gemeinsames Positionspapier „Wandel als Chance“ der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13228-08)

Frau Rm Reuter erklärt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das gemeinsame Positionspapier zukunftsweisend sei, aber die Erläuterungen zum Thema der Revisionsklausel und des Sockelbergbaus können nicht von ihrer Fraktion mitgetragen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Positionspapier „Wandel als Chance“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12942-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße.

zu TOP 3.8
Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

Herr Rm Krüger macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis zur Ratssitzung Beratungsbedarf geltend.

Der Haupt- und Finanzausschuss lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13247-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Bebauungsplanverfahren Ap 118 n - Alt Schüren West - als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 a BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 118n - Alt Schüren West - um das Flurstück 1220 östlich des Grundstückes Obere Pekingstraße 3 zu verkleinern (siehe Ziffer 17 dieser Vorlage). Der neue Geltungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen) zum Bebauungsplan-Entwurf Ap 118 n - Alt-Schüren-West - geprüft und beschließt,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 16.2 bis 16.9 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
- die Stellungnahme unter dem Punkt 16.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Be-gründung (einschließlich Anlagen) vom 01.02.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 16.2 bis 16.9 sowie 18 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2008 dem Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 118n - Alt Schüren West -
einschließlich der unter Punkt 17 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.10
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13056-08)

Frau Rm Dr. Littmann erklärt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste noch Beratungsbedarf habe und sich daher enthalten werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede.
Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.

zu TOP 3.11
Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13198-08)
- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008

Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lag am 03.12.2008 folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 12304-08-E1) vor:

„1. SPD und GRÜNE begrüßen die Berichterstattung über die Umsetzung des vom Rat beschlossenen 21-Punkte-Programms. Sie macht deutlich, dass wichtige Anschubprojekte auf den Weg gebracht und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung durchgeführt worden. Dennoch ist das Potenzial zur Realisierung weiterer Maßnahmen groß. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Fortschreibung der Berichterstattung vorzunehmen und dem Fachausschuss halbjährlich zur Beratung vorzulegen.

2. Der Ausschuss hält es für erforderlich, ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Senkung
des städtischen Stromverbrauchs vorzulegen. Dabei sind zusätzliche Potenziale im Beschaffungswesen, beim Umgang mit Stromverbrauch am Arbeitsplatz sowie im Rahmen der Energieeffizienzkampagne „MissionE“ zu erschließen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Potenziale im Verhältnis zu steigenden Stromverbräuchen durch Technikeinsatz und veränderter Raumnutzung (z.B. OGS) zu ermitteln und Prognosen für die weitere Entwicklung zu erstellen.

3. Die Verwaltung wird aufgeordert, umgehend den Ratsbeschluss zur kompletten
Versorgung der städtischen Gebäude mit Ökostrom umzusetzen und mit dem Bezug
von weiteren 62 Mio. kWh Ökostrom einer Vorbildfunktion der Stadt Dortmund
gerecht zu werden.

4. SPD und GRÜNE begrüßen die Ansätze zur Umsetzung eines umweltfreundlichen
städtischen Mobilitätsmanagements. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen wie viele städtische Fahrzeuge insgesamt im Einsatz sind, und in welchem Zeitrahmen eine Umstellung auf schadstoffarme PKW und eine Reduzierung der dienstlichen Nutzung von Privatfahrzeugen zugunsten von „green-wheels“- PKW erreicht werden kann.

5. Die Stadt bemüht sich um ein Modellprojekt zur Planung und Realisierung von
Häusern, die durch die aktive und passive Nutzung der Sonnenenergie sowie Dämmung, Lüftung und Energiespeicherung eine positive Energiebilanz erreichen.

Auf Hinweis der CDU-Fraktion wird der vorgenannte Antrag durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Punkt 1. und 4. abgeändert. Die Formulierung „SPD und Grüne begrüßen...“ wird ersetzt durch „Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt...“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag ohne Empfehlung durchlaufen an den Haupt- und Finanzausschuss.“

Herr Rm Hengstenberg bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage zusammen mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 12304-08-E1) an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.


Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage zusammen mit dem vorliegenden Antrag ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat.

zu TOP 3.12
Festlegung des Gebietes "Kokerei Hansa" in Dortmund-Mengede, -Huckarde und -Innenstadt-West als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13107-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“ in Dortmund-Huckarde,
-Mengede, -Innenstadt-West. Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hauptbahnhof – und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; Feststellungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Erlass einer Textsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13312-08)

Frau Rm Dr. Littmann gibt an, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste Beratungsbedarf habe und sich deshalb enthalten werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes InW 120 abgegebenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.2.1 bis 8.2.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 – Hauptbahnhof – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 19.06.2008 offengelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. § 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW;
III. beschließt, die mit dem Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 offengelegte Begründung vom 13.05.2008 im Wortlaut zu übernehmen und der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. beschließt die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 19.06.2008 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW;

V. beschließt, die mit der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 offengelegte Begründung vom 13.05.2008 im Wortlaut zu übernehmen und dem Bebauungsplan InW 120 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;
VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügten Entwurf der Textsatzung über die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW.

zu TOP 3.14
Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12518-08)
- Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2008
- Auszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zur Sitzung am 06.11.2008 folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12518-08-E1) vor:

„1. Die finanzielle Abwicklung des Förderprogramms für junge, kinderreiche
Familien erfolgt nicht über das Sondervermögen, sondern von Beginn
an direkt über den städtischen Haushalt.

2. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit das Programm auch auf die Eigentumsförderung sowie die Mietwohnungsförderung im Bestand ausgedehnt
werden kann. Eigentümer sowie Vermieter sollen dabei Förderanreize erhalten, durch Um- und Ausbaumaßnahmen zusätzliche Angebote für junge, kinderreiche Familien zu schaffen.
3. Die Förderung wird im Falle einer möglichen Ausdehnung auf den Bestand nicht
zwanghaft an die Einhaltung des „Kfw-60-Standards“ geknüpft. Auch
Bestandswohnungen und -häuser, die die energetischen Standards nicht erfüllen,
werden somit gefördert.“

Herr Rm Reppin hebt hervor, dass die Einbeziehung der Bestandsimmobilien in das Programm aus ökologischen und ökonomischen Gründen aus Sicht der CDU-Fraktion befürwortet werden sollte. Die CDU-Fraktion hätte sich gewünscht, wenn diese Maßnahme aus dem Haushalt und nicht durch das Sondervermögen finanziert werden könnte. Da das Programm für sinnvoll gehalten werde, werde die CDU-Fraktion der Vorlage trotz Ablehnung des CDU-Antrages im AUSW zustimmen.

Auch Herr Rm Harnisch sieht bei den Bestandsimmobilien ein Problem. Insgesamt stimmt die SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Frau Rm Dr. Littmann ist der Meinung, dass die Bestandsimmobilien in das Programm hätten einbezogen werden müssen, so dass sie die Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste ablehne.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die neue Förderungspraxis für den Erwerb von Wohneigentum und den Bau von Mietwohnungen,
· die Aufteilung großer Baugebiete in kleine Bauabschnitte mit stufenweisem Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur.
zu TOP 3.15
Kanalbau Schondellebach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12892-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 05777-04 am 17.06.2004 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Kanalbau Schondellebach in Höhe von 13.280.000 Euro um 9.000.000 Euro auf 22.280.000 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014468 – Kanalbau Schondellebach – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2007 5.730.000 Euro
Haushaltsjahr 2008 3.800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009 6.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 3.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 2.750.000 Euro

Die Maßnahme wird von der Emschergenossenschaft mit 160.000 Euro bezuschusst.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 318.775 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13388-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 205 – Nagelpötchen – geprüft und beschließt,

a) der Stellungnahme unter Pkt. 8.1 p) zu folgen

b) der Stellungnahme unter Pkt. 8.1 h) und i) teilweise zu folgen
c) den Stellungnahmen unter Pkt. 8.1, 8.1a) bis g) 8.1j) –o), 8.1q) sowie 8.2 nicht zu folgen
d) sowie die unter Pkt. 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berück- sichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 01.11.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.10.2008 dem Bebauungsplan Ap 205 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 205 – Nagelpötchen - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.17
Bebauungsplan Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost -/Anpassung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13380-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den städtebaulichen Vertrag vom 21.12.2005 / 06.07.2006 in dem Punkt „Lärmschutzmaßnahme zur B 1 / A 40“ (§ 3 Abs. 5) im Hinblick auf vereinbarte Realisierungszeiten aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund neuer Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Baubeginn der A 40 den Vertrag in diesem Punkt zu prüfen und ggf. zu ändern.

zu TOP 3.18
Planung und weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschulen ( OGS ) an den Standorten der Gutenberg-Grundschule, der Kirchhörder-Grundschule und der Adolf-Schulte-Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13311-08)
- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 26.11.2008 (Drucksache Nr.: 13311-08-E1)

Herr Rm Krüger meldet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf an und bittet, die Vorlage in die Ratssitzung durchlaufen zu lassen. Er weist darauf hin, dass es am Standort Aplerbeck vier Schulen gebe und fragt, ob es sinnvoll sei, am Schulzentrum an der Schweizer Allee eine gemeinsame Mensa zu errichten. Hierzu bedürfe es einer fiskalischen Prüfung sowie einer Antwort auf die Frage, wie die Standortfrage gelöst werden kann und welche Kosten und Fördermöglichkeiten es geben werde. Er bittet die Schul- und Bauverwaltung um eine sachgerechte Antwort.

Herr OB Dr. Langemeyer antwortet auf die Fragestellung direkt mit dem Hinweis, dass Ganztagsangebote von der Landesregierung nicht ausreichend unterstützt werden. Pro Standort gebe es nur 100.000,-- €. Von diesem Betrag könne keine Mensa gebaut werden. Eine gemeinsame Mensa könne außerdem nicht den Bedarf an der Adolf-Schulte-Schule abdecken.

Herr Rm Krüger sieht insbesondere die Situation vor Ort. Er erläutert, dass sich hier vier Schulen in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander befinden, so dass eine Mensa an dieser Stelle sinnvoll sei.

Herr OB Dr. Langemeyer erklärt, dass er Verständnis dafür habe, wenn der Wunsch nach einer Mensa bestehe, aber das Vorhaben komme in der Prioritätenliste nicht vor. In den nächsten vier bis fünf Jahren sei kein finanzieller Spielraum dafür vorhanden, so dass er Verwaltungskapazitäten für die Prüfung von Planung und Kostenkalkulation eines solchen Vorhabens nicht binden möchte. Er erinnert an die Debatte zum Thema der Ganztagsangebote für Gymnasien und Realschulen, die im Schulausschuss geführt wurde. Im Schulausschuss wurde – unterstützt durch das Votum der Gymnasien – gesagt, dass das, was bisher von Seiten des Landes für diesen Bereich angeboten werde, nicht auskömmlich sei. Für 100.000,-- € könne kein Neubau errichtet werden.

Herr RM Krüger bittet weiterhin darum, die entsprechenden Angaben zu machen, um danach über einen stärkeren Mitteleinsatz sowohl im Rahmen der Landesförderung als auch einer Veränderung der priorisierten Schulbaumaßnahmen nachdenken zu können und ggf. die erforderlichen Menschen zu überzeugen.

Herr OB Dr. Langemeyer verdeutlicht, dass er mit seinen Aussagen die gestellten Fragen beantwortet habe.

Der Haupt- und Finanzausschuss lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.19.a)
Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12304-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008
- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des RM Gerber, bei einer Enthaltung des RM Thieme, ab (Drucksache-Nr.: 12304-08-E1).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des RM Gerber, bei einer Enthaltung des RM Thieme, ab (Drucksache-Nr.: 12304-08-E2).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme (Drucksache-Nr.: 12304-08-E3) mit folgendem Wortlaut:

1. Der Ausschuss/Rat beschließt, dass in Anbetracht der zukünftigen Nutzungen auf
dem Hansaplatz sichergestellt wird, dass der Markt nur zu den derzeit
vereinbarten Zeiten und Ereignissen auf den Friedensplatz ausweichen muss.

2. Der Freitagsmarkt muss zu den vereinbarten Zeiten regelmäßig auf dem
Hansaplatz und der Hansastraße stattfinden können.

3. Es ist sicherzustellen, dass während der Bauphase für das Glasgebäude auf dem
Hansaplatz der Wochenmarkt regelmäßig an drei Markttagen stattfinden kann.

4. Der Ausschuss beschließt, dass die zur Zeit auf dem Hansplatz im Bereich der
zukünftigen Glashalle untergebrachten Einrichtungen des Weihnachtsmarktes
einen adäquaten Ersatzstandort erhalten. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu
entsprechende Aussagen zu tätigen.

5. Bei der architektonischen Gestaltung der Glashalle sind die Empfehlungen des
Gestaltungsbeirats zu berücksichtigen, wonach eine größere Leichtigkeit,
Transparenz und Zurückhaltung anzustreben sind.

6. Vor Erteilung einer Baugenehmigung und vor Abschluss des
Wegeeinziehungsverfahrens legt die Verwaltung dem Rat der Stadt folgende
Unterlagen vor:

Ø die überarbeitete und dem Gestaltungsbeirat vorgestellte Gebäudeplanung
Ø den Nachweis der Wirtschaftlichkeit aus städtischer Sicht unter Berücksichtigung des Ankaufs des Urheberrechts und der ggf. notwendigen Rückerstattung von Städtebauförderungsmitteln
Ø einen Aufstellungsplan für die Markthändler, der deutlich macht, dass in allen Phasen der Umgestaltung des Platzes die Marktstände untergebracht werden können.

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
„ Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, auf den Bau einer Glashalle zu verzichten, wenn mehr als 100.000 Euro an Fördergeldern zurückgezahlt werden müssten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Errichtung einer Glashalle auf einer städtischen Teilfläche des Hansaplatzes durch einen Investor im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung, das Vorhaben zusammen mit dem Vorhabenträger zu konkretisieren.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit der Errichtung der Glashalle die Oberflächenqualität des Hansaplatzes einschließlich der vorhandenen Aufbauten unter Beibehaltung der notwendigen Funktionen verbessert und angepasst werden kann.“


Unter Berücksichtigung des im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossenen gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 12304-08-E3) gibt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Errichtung einer Glashalle auf einer städtischen Teilfläche des Hansaplatzes durch einen Investor im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung, das Vorhaben zusammen mit dem Vorhabenträger zu konkretisieren.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit der Errichtung der Glashalle die Oberflächenqualität des Hansaplatzes einschließlich der vorhandenen Aufbauten unter Beibehaltung der notwendigen Funktionen verbessert und angepasst werden kann.

zu TOP 3.19.b)
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des "Hansaplatzes" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12312-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens einer Teilfläche des Hansaplatzes (Gemarkung Dortmund, Flur 5, Flurstück 599 tlw.).

zu TOP 3.20
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße – (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-08)

Herr Rm Prüsse bittet darum, zunächst die Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund abzuwarten und die Vorlage daher an den Rat ohne Beschlussempfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.21
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13470-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 35.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 125n; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109; V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages; VI. Beantwortung des Zusatzantrages der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt zu TOP 3.9 der Ratssitzung am 24.04.2008 (Drucksachen-Nr. 10369-07-E2); VII. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13303-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008
- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2008

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:

- der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

„Herr Finger führt in die Vorlage ein.

Herr Roesner erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Fraktion in zwei Punkten Probleme sieht: 1. Die 24-stündige Durchlässigkeit des Fuß- und Radverkehrs in der Silberstraße und 2. Die Erreichung der 50 Prozent Quote im Besatz durch den Einzelhandel (Neue Betreiber). Die Fraktion werde gleichwohl der Vorlage zustimmen, weil zu den Problempunkten die Vertreter der Betreibergesellschaft Kompromissbereitschaft erklärt hätten.

Herr Himmelmann (SPD) kritisiert das jetzt dargestellte Verkehrskonzept. Hierauf sichert Herr Sagolla zu, dass bei einem Abweichen der tatsächlichen Verkehre von den theoretischen Grundannahmen unter Beteiligung der Bezirksvertretung nachgesteuert werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig mit oben aufgeführtem Hinweis folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan
„Ehemalige Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen
Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 125n,
wie unter Punkt 2.1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren und zu
erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.“

- des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

„Hierzu lag ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 13303-08-E2) vor:

„Der Ausschuss beschließt abweichend zur Beschlussempfehlung der
Verwaltung, eine 24-Stunden- Öffnung der Silberstraße für mindestens ein halbes Jahr vorzusehen. Während dieses Zeitraums ist die Nutzungsfrequenz zu beobachten und gegebenenfalls der Rat neu zu befassen.

Der Rat hält für notwendig, dass der Vorhabenträger nachweist, dass der Mindestanteil an Neukonzepten mindestens zwei Jahre Bestand hat und bei Änderungen vor Ablauf dieser Frist eine Neudefinition des Brachenmixes im Einvernehmen mit dem Konsultationskreis erfolgt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag ohne Empfehlung durchlaufen an den Haupt- und Finanzausschuss.“


Herr Rm Hengstenberg macht im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf in Sachen Durchgängigkeit zur Silberstraße geltend und bittet, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Auch Frau Rm Dr. Littmann hält die Durchgängigkeit der Silberstraße für wichtig. Sie ist aber der Meinung, dass die im Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste genannte 24-Stunden-Öffnung der Silberstraße nicht nur ein halbes, sondern ein ganzes Jahr über beobachtet werden sollte.


Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-West und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.23
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13287-08)

Herr Rm Reppin stellt fest, dass nach oberflächlichem Lesen die Erhöhungen der Abwassergebühren in einem begrenzten und überschaubaren Rahmen liegen, so dass die CDU-Fraktion darum bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen. Er merkt an, dass eine Vorlage dieser Stärke nicht als Tischvorlage kommen dürfe.

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11205-08)
- Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2008
- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2008

Herr Rm Hengstenberg hält das Anliegen, mehr Flächen in Dortmund für Arbeit bereit zu stellen, für gut, aber davon sei nicht mehr viel übrig geblieben. Die CDU-Fraktion meint, dass mehr Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine Entwicklung zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion müsse daher die Vorlage ablehnen.

Gleichfalls lehnt Frau Rm Dr. Littmann die Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Herr Rm Prüsse macht deutlich, dass die SPD-Fraktion andere Vorstellungen hinsichtlich der Wirtschaftsflächen habe als die Verwaltung. Er sei der Meinung, dass nicht Dortmund eine Fläche, wie Groppenbruch, hergeben müsse, nur weil eine Nachbargemeinde keine passende Fläche in diesem Gebiet aufgrund der fehlenden politischen Mehrheiten findet. Bisher gebe es für diese Fläche und für die größere Fläche Buddenacker keine Bewerber. Die vorhandenen Wirtschaftsflächen reichen seines Erachtens zur Zeit aus.

Hierzu gibt Herr Rm Dr. Eiteneyer an, dass früher die SPD-Fraktion auch der Wirtschaftsfläche Groppenbruch zugestimmt habe. Seitdem sie eine Koalition mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingegangen sei, sei eine Kursänderung erfolgt. Herr Rm Dr. Eiteneyer hält es für unstrittig, dass das Angebot für Wirtschaftsflächen zu klein sei. Wenn die Verwaltung eine Flächenausweitung fordere, gehe er davon aus, dass ein Angebot für eventuelle Nachfragen geschaffen werde. Die Fakten sprechen für die Ausweisung weiterer Wirtschaftsflächen. Die Gewerbesteuereinnahmequelle werde sprudeln, wenn die konjunkturelle Situation in Ordnung sei und sich eine wachsende Anzahl von Betrieben und Unternehmen in Dortmund betätigen bzw. betätigen wollen.

Auch Frau Rm Dr. Littmann ist davon überzeugt, dass die SPD-Fraktion sich in der Angelegenheit Wirtschaftsflächen der Meinung des Kooperationspartners Bündnis 90/Die Grünen angepasst habe.

Frau Rm Reuter erklärt, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor Jahren eine gemeinsame Vereinbarung, auch im Sinne der Wirtschaftsförderung und der Wirtschaftspolitik vor Ort, getroffen habe. Die Wirtschaftsflächen, die zur Zeit zur Verfügung stehen, seien ausreichend. Z. B. im Bereich Westfalenhütte gebe es ein großes Potenzial. Sie verweist außerdem auf die Vorlage „Interkommunale Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen“ (Drucksache Nr.: 13214-08 – TOP 4.4), die auch den richtigen Weg für die Wirtschaftsflächen aufzeige. Zur Fläche Groppenbruch stellt sie dar, dass interkommunale Wirtschaftsgebiete örtlich nicht zwischen den beteiligten Städten angelegt sein müssen.
Unter offensiver Wirtschaftspolitik verstehe sie nicht nur die Ausweitung der Wirtschaftsgebiete.

Herr Rm Prüsse stellt heraus, dass sich die Kooperationspartner natürlich an die getroffenen Vereinbarungen halten. Als Beispiel für eine noch vorhandene Wirtschaftsfläche benennt er das „Weiße Feld“. Dort sind auf einer neun Hektar großen Fläche nur zwei Firmen, so dass dort noch genügend Fläche vorhanden ist.
Eine Flächenbevorratung sei erforderlich, aber auf manchen Flächen könne noch keine Entwicklung erfolgen. Es gebe immer noch Flächen für ansiedlungswillige Firmen.

Zur Westfalenhütte legt Frau Rm Dr. Littmann ihr Augenmerk auf die Kosten für die Aufbereitung und Erschließung der Fläche. Ihr reiche daher der Hinweis auf diese Fläche aus stadtpolitischen Entwicklungsgründen nicht aus.

Für Herrn Rm Dr. Eiteneyer zeige das Beispiel der Wirtschaftsflächen der Bevölkerung, wie unglaubwürdig die Politik der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei. Er habe nicht den Eindruck, dass die Stadt Dortmund noch lange auf die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten warten könne. Er fordert die SPD-Fraktion dazu auf, sich zu einer realistischen Politik in Sachen Wirtschaftsförderung durchzuringen, und zitiert aus der Vorlage, in der dargestellt ist, dass u. a. bestimmte Flächengrößen fehlen. Dortmund müsse die Vorratspolitik intensivieren. Die Vorlage sei zum Schaden der Stadt, wenn sie – wie vorgelegt – beschlossen werde.

Auf Aufforderung des Herrn Rm Dr. Eiteneyer, sich auch zu dieser Vorlage zu äußern, macht Herr OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass er die Vorlage natürlich unterschrieben habe und dies seine Meinung zum Ausdruck bringe.

Im Anschluss stellt Herr Rm Hengstenberg fest, dass auf den Markt reagiert werden müsse. Um Investitionen und Arbeitsplätze für Dortmund zu akquirieren, müsse die Wirtschaftsförderung durch die politischen Kräfte in die Lage versetzt werden, flexibel auf den Markt zu reagieren. Die Fläche Westfalenhütte könnte schneller verbraucht sein, als viele vermuten. Wenn keine Vorratspolitik gewünscht sei, werden Entwicklungsmöglichkeiten genommen.

Herr Rm Prüsse findet es zu einfach dargestellt, das Wohl der Stadt an zwei Flächen aufzuhängen. Er sei auch der Meinung, dass es möglich sein muss, Flächen anzubieten, wenn ansiedlungswillige Firmen da sind.

Herr Rm Krüger hat keine Sorge, dass es der Wirtschaftsförderung nicht gelingen werde, auf den Flächenpotenzialen Firmen anzusiedeln. Dass eine Firmenansiedlung eventuell nicht klappt, liege eher daran, dass Unternehmer unterschiedlichste Vorstellungen haben, u. a. hinsichtlich des Preises und der Erreichbarkeit. Es gebe eine Vielzahl von Flächen in bestehenden Gewerbegebieten.

Die Frage der Wirtschaftsflächen bewege sich nach Angaben des Herrn StD Sierau auf der Grundlage des Flächennutzungsplans von 2004. Mit dem Flächennutzungsplan wurde verdeutlicht, dass in Dortmund eine Flächenkulisse für die wirtschaftliche Entwicklung vorhanden ist, die ausreicht und in der Lage ist, die Dynamik, insbesondere in den Wachstumsbranchen, aufzufangen. Außerdem gebe es darüber hinaus noch Standorte für die gewerbliche Entwicklung im Bereich des Büroflächenmarktes, u. a. in der City und entlang der B 1. In Dortmund seien viele Baugruben und Kräne zu sehen. Herr StD Sierau bittet dringend darum, mit dem Gerede zur Flächenverfügbarkeit nach draußen nicht den Eindruck zu erwecken, es gebe keine Flächen. Beispielhaft gibt er an, dass z. B. auf dem Gelände Westfalenhütte eine Firma 45 ha Fläche erworben habe, um dort 200 – 300 Mio. € zu investieren, ECE kaufe eine Fläche, um eine Investition von ca. 270 Mio. € zu tätigen.
Die Rahmenbedingungen seien hervorragend, so dass in Dortmund privates Geld investiert werde. Vor diesem Hintergrund darüber zu diskutieren, ob die Wirtschaftspolitik gescheitert sei, verstehe er nicht.

Auf die Westfalenhütte Bezug nehmend, stellt Frau Rm Dr. Littmann heraus, dass es sich bei der verkauften Fläche um ein „Sahnetörtchen“ handle, das nur 20 % der Fläche ausmache. Die teureren Flächen stehen noch zum Verkauf, der noch Jahrzehnte dauern werde.
Unter Hinweis auf die Arbeitslosigkeit in Dortmund erläutert Frau Rm Dr. Littmann, dass es um die Wirtschaftspolitik in der Stadt nicht gut gestellt sei.

Auf den Wortbeitrag der Frau Rm Dr. Littmann hin bestreitet Herr StD Sierau, dass die verkaufte Fläche im Bereich Westfalenhütte die beste Fläche sei. Gerade dort seien Bodenmanagementmaßnahmen erforderlich.
Herr StD Sierau hält es für kontraproduktiv, wenn der Eindruck erweckt werde, dass es keine vermarktbaren, besiedlungsfähigen Flächen in Dortmund gebe.

Herr Mager merkt an, dass zum Thema der Wirtschaftsflächen ein Dialog stattfinden solle. Es sei nicht gut, wenn Debatten darüber stattfinden, wie gut oder schlecht sich ein Standort um Unternehmen oder die Entwicklung kümmere. Bereits die Debatte löse Überlegungen bei den Unternehmen aus, warum man sich bei einem so wichtigen Thema entzweie.
Herr Mager stellt fest, dass er den Vorschlag gemacht habe, weil es ihm an Kontinuität gelegen sei und der Kontext zum Flächennutzungsplan 2004 bestehe. Der Flächennutzungsplan sei nicht auszudehnen, sondern umzusetzen. In Verhandlungen müssen Planungsdezernat, Wirtschaftsförderung und die Politik an einem Strang ziehen.

Auf die Bemerkung der Frau Rm Dr. Littmann zur Höhe der Arbeitslosigkeit in Dortmund stellt Herr OB Dr. Langemeyer heraus, dass sogar für die Wirtschaftsministerin des Landes NRW Dortmund ein Vorzeigebeispiel für den Strukturwandel in der Region sei. Nur schöne Dortmund im Vergleich zu anderen Städten in der Region nicht die Arbeitslosenstatistik. Hier gebe es eine andere, qualifiziertere Arbeitsmarktpolitik als in vielen anderen Städten im Ruhrgebiet. Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht Dortmund im Bereich des Abbaus der Arbeitslosigkeit besser als viele andere aus. Herr OB Dr. Langemeyer sei nicht bereit, die großen Erfolge in der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik in Dortmund schlecht reden zu lassen.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Empfehlung:

1. Die auf Seite 10 der Vorlage genannte Fläche „Sorbenweg“ soll nicht zu einem Industriegebiet entwickelt werden.
2. Darüber hinaus sollte sich die Wirtschaftsförderung Dortmund intensiv bemühen, das frühere Brauereigelände der ehemaligen Ritterbrauer in Do-Lütgendortmund, Lütgendortmunder Hellweg, als Gewerbe- bzw. Industriefläche zu entwickeln.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht zum „Masterplan
Wirtschaftsflächen“ zur Kenntnis und beschließt, dass:

1. bei Umwandlungen oder Veränderungen von Industrie- und
Gewerbeflächenpotenzialen zugunsten anderer nicht gewerblicher
Nutzungsarten und/oder Einzelhandelseinrichtungen ein entsprechender Ersatz
im Dortmunder Stadtgebiet zu schaffen ist,
2. die Wirtschaftsförderung mit der Prüfung beauftragt wird, ob und wie
Ansiedlungsmöglichkeiten für Unternehmen durch eine regionale
Zusammenarbeit verbessert werden können.
3. die Fläche Buddenacker entsprechend der im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Größe von 18 ha als Gewerbefläche entwickelt wird.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2009 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12882-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

· beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2009 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 13.118.700 EUR fest (13.069.000 EUR originärer Be­triebs­kosten­zu­schuss (gem. Doppelhaushalt 2008/2009) zzgl. 49.700 EUR an Erträgen, die sich aus der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen ergeben),

· stellt den Vermögensplan 2009 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 72.300 EUR fest,

· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2009 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,

· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012 (Anlage 2.1 und 2.2),

· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2009 zur Kenntnis (Anlage 3).

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2009 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12921-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 4.4
Interkommunale Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13214-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen mit verschiedenen Städten der Metropole Ruhr zu und ermächtigt die Verwaltung, die Beitrittserklärung der Stadt Dortmund zu unterzeichnen.

zu TOP 4.5
Änderung der Satzung der Leasinggesellschaft Technologiepark Dortmund mbH und Gesellschafterwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13276-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu:

1. Die Leasinggesellschaft Technologiepark Dortmund mbH firmiert als TZ-Invest Dortmund GmbH.

2. Der Gesellschaftszweck der TZ-Invest Dortmund GmbH ist geändert worden.

3. Die DOGEWO21 hat die Geschäftsanteile an der TZ-Invest Dortmund GmbH von der Sparkasse Dortmund übernommen.



5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.

Soweit einzelne Projekte oder Vorhaben zur Umsetzung anstehen, werden die zuständigen Gremien über eine Einzelvorlage beteiligt.

zu TOP 6.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13252-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 137.300,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 6.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13253-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 50.100 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 6.4
Reform der kommunalen Seniorenarbeit
Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2008
(Drucksache Nr.: 12808-08)

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Auf Seite 4 der Anlage zur Beschlussvorlage wird der Text zum Raumangebot wie folgt geändert:

... den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen, um besonders bei körperlichen Beeinträchtigungen über genügend Bewegungsspielraum zu verfügen ...

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat beschließt neue Leitlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten. Ab 2009 wird für die Förderung besonderer Zielgruppen ein jährlicher Zuschuss i.H. v. 8000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.“


Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt neue Leitlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten. Ab 2009 wird für die Förderung besonderer Zielgruppen ein jährlicher Zuschuss i.H. v. 8000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Wirtschaftsplan 2009 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12874-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gemäß § 6 Absatz 1 lit. c) der Betriebssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2007.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsplan 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,7 Mio. EUR festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Investitionskredite, die zur Finanzierung des Modernisierungsprogramms „Sanierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung“ aufgenommen werden dürfen, beträgt gemäß Beschluss des Rates vom 11.09.2008 insgesamt 4.404 TEUR (Drucksache Nr. 12365-08).

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe prüft bzw. ergreift Maßnahmen, die den geplanten Verlust in 2009 ausgleichen oder durch die der geplante Verlust in den nächsten Jahren ausgeglichen werden kann.

zu TOP 7.2
Änderung der Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für den Geschäftsbereich VHS in den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13362-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die VHS (Anlage 1 und 2).

zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan 2009 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13216-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2009 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2009 (Anlage 2)
- dem Stellenplan (Stellenübersicht) (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)

sowie die Produkt- und Leistungsplanung 2009 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines so genannten Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr bereitzustellen.

8. Schule

zu TOP 8.1
Entwicklung von Medienkompetenz an Dortmunder Schulen - Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003 - 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13215-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003-2008 zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13261-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 mit Anlagen.

zu TOP 9.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13343-08)

Herr Rm Prüsse schlägt im Namen der SPD-Fraktion vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13201-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2008 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 901.974,69 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.237.883,20 €.

zu TOP 10.2
Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13162-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

zu TOP 10.3
Gemeinsame Nutzung des Verfahrens „Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, ALKIS“ durch die Städte Bochum und Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13432-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund, vertreten durch das Dortmunder Systemhaus, für das „Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)“ die Server und die ALKIS Serversoftware durch die Stadt Bochum einführen und anschließend betreiben lässt.

Der Rat ermächtigt das Dortmunder Systemhaus, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bochum abzuschließen.



Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Bochum einen ent-sprechenden Beschluss fasst. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 18.12.2008 vorgesehen.

zu TOP 10.4
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13060-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2009.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 10.5
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13149-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund.

zu TOP 10.6
- unbesetzt -

zu TOP 10.7
Klinikum Dortmund gGmbH - Auswahl und Tätigkeit des Sanierungsbeauftragten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13506-08)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) vom 22.10.2008 (Drucksache Nr.: 13020-08-E1)

Frau Rm Dr. Littmann gibt an, dass sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu diesem Thema noch Fragen stellen werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

zu TOP 10.8
Übertragung von Sachanlagevermögen vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13532-08)

Herr RM Reppin stellt dar, dass bei den Eigenbetrieben beim Umgang mit dem Grundvermögen unterschiedlich vorgegangen wurde. Er bittet um Auskunft, ob dies der Anfang ist, das Anlagevermögen zu übertragen oder ob es sich um einen Ausnahmetatbestand handelt.

Herr OB Dr. Langemeyer bezeichnet diesen Fall als Sondertatbestand.

Für Frau Rm Dr. Littmann dient die Vorlage dazu, dem Haushalt neue Kreditvolumen zu erzeugen.

Herr Rm Reppin erkennt einerseits durch die Vorlage eine Bilanzverkürzung und andererseits die Möglichkeit, außerhalb des Haushalts zusätzliche Kredite zu generieren. Dies sei der falsche Weg.

Herr OB Dr. Langemeyer macht Herrn Rm Reppin darauf aufmerksam, dass er damit die Kameralistik unterstelle. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement seien die Zahlen bestens sichtbar.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Sachanlagevermögens (Aufwuchs und Aufbauten für Grün- und Parkanlagen, Parkwald und Kleingartendaueranlagen) in Höhe von rund 87,2 Mio. Euro, sowie der zugehörigen Zuwendungen vom Land in Höhe von rund 44,0 Mio. Euro vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 30.12.2008.
Die Stadtkämmerin wird ermächtigt, die Mittel, die für die Deckung der Mehraufwendungen (Abschreibungen auf Finanzanlagen) benötigt werden, für das Jahr 2009 überplanmäßig gem. § 83 Gemeindeordnung zu genehmigen. Für die Jahre 2010 ff. wird der Mehraufwand im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12883-08)
- Auszug des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2008
- Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2008 (Drucksache Nr.: 12883-08-E1)

Folgender Auszug des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit liegt dem Haupt- und Finanzausschuss vor:

“Die Frage von Herrn Steltzer (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“), ob die Wahl-Unterlagen in Brailleschrift zur Verfügung stehen bzw. auf welche andere Art und Weise sichergestellt ist, dass sich auch blinde und sehbehinderte Menschen in angemessener Weise an der Wahl zum Seniorenbeirat beteiligen können, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Eine Beantwortung dieser Fragen wird daher spätestens bis zur Ratssitzung am 18.12.08 erwartet.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund.“

Die im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gestellten Fragen sind mit Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2008 beantwortet worden.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Auszug des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Anschließend gibt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2
Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12266-08)

Herr Rm Reppin macht für die CDU-Fraktion Klärungsbedarf zur Vorlage geltend und erwartet zur Ratssitzung am 18.12.2008 Antworten.

Frau StK’in Dr. Uthemann stellt die Beantwortung der Fragen zur Ratssitzung in Aussicht. Sie macht nochmals darauf aufmerksam, dass sich aus der Stellungnahme der Krankenkassen keine sachlichen und finanziellen Auswirkungen ergeben.


Der Haupt- und Finanzausschuss lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 11.3
Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer
"Organisatorische und finanzielle Konsequenzen aus der Teilnahme am Pilotprojekt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13400-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund am Pilotbetrieb der einheitlichen Behördenrufnummer D115, der in der 8. Kalenderwoche 2009 beginnen soll, teilnimmt. Nach Abschluss der Pilotphase wird auf Basis der Ergebnisse über die Teilnahme am Wirkbetrieb entschieden.
2. doline wird die im Rahmen des Projektes festgelegten Dienstleistungen auch für andere Kommunen, Landes- und Bundesbehörden im D115-Verbund beauskunften.
12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

zu TOP 13.1.1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13440-08)

Herr RM Reppin bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarf an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 13.1.2
Erschließung des Dortmunder U-Geländes: Energieversorgung durch DEW21 und Realisierung der 1. Ausbaustufe der Planstraßen A und B (teilweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13500-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ einstimmig

a) die Heizzentrale des Bürogebäudes Brinkhoffstr. 4 zum festgestellten Wert von ca. 41.000,- € an die DEW21 zu veräußern.

b) ein Gebäude für die Installation eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf dem U-Areal zu voraussichtlichen Gesamtkosten von 500.000,- € zu errichten und dieses Gebäude anschließend langfristig und mietzinsfrei an die DEW21 zu vermieten.

c) der DEW21 eine Option zum Ankauf eines ca. 400 qm großen Grundstücks im unmittelbaren Anschluss an das BHKW-Gebäude einzuräumen.

d) der DEW21 alle erforderlichen Leitungsrechte zur Versorgung des Dortmunder U-Geländes einzuräumen.

e) die 1. Ausbaustufe der Planstraßen A und B zu voraussichtlichen Baukosten von ca. 150.000,- € zu realisieren.

zu TOP 13.1.3
Neubau der Vincke Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13410-08)

Frau Rm Dr. Littmann erachtet die Finanzierung des Neubaus als unseriös und lehnt daher im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. die Vincke-Grundschule in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 am Standort Burgholzstraße 150 (Sportplatz westlich des heutigen Schulgebäudes Anne – Frank Gesamtschule) neu zu errichten,
2. das Grundstück in einer Größenordnung von rd. 4.500 qm zu einem Buchwert von 208.060,02 € zzgl. der hierauf entfallenden Außenanlagen mit einem Restbuchwert von 8.707,26 € (Sonderposten Land i.H.v. 5.224,36 €) in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (GVVF) zu übertragen,

3. den Neubau durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund“ mit einem Investitionsvolumen für das Gebäude von rd. 5.996.000,00 € errichten zu lassen (Bau- und Ausführungsbeschluss),

4. die Anmietung der neu erstellten Grundschule durch den städtischen Haushalt vom „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond Dortmund“ ab voraussichtlich August 2010 für unbestimmte Zeit zu einem jährlichen Mietzins von rd. 396.847,68 €. Dies entspricht einer Monatsmiete von rd. 11,41 €/qm. Bei der Miete handelt es sich um eine Kostenmiete. Soweit sich die Investitionskosten nach dem Ergebnis der Ausschreibungen ändern, ist die Miete entsprechend anzupassen,

5. die Ausstattung der Vincke-Grundschule mit beweglichem Vermögen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 160.000,00 €,

6. die Sanierung und Konzentration der Anne-Frank-Gesamtschule am Standort Burgholzstraße 120 auf Basis einer von der Immobilienwirtschaft zu erstellenden Sanierungsplanung, die derzeit in Vorbereitung ist.

Für diese Mehraufwendungen im Rahmen der Anmietung sind in der bisherigen Ergebnisplanung keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Ab 2010 ff sind im Ergebnisplan unter Auftrag 650138011000 entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen.

Durch die Mehraufwendungen i. R. der Anmietung ergibt sich für 2010 per Saldo eine Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 in Höhe von ca. 300.305,66 €. Ab 2011 ff wird die Ergebnisrechnung unter dem Auftrag 650138011000 durchschnittlich mit ca. 304.357,74 € belastet. Die Mehraufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 ff zu berücksichtigen. Dies führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Ergebnisrechnung des Amtes 65.

Die Ergebnisrechnung des Amtes 40 wird durch die Maßnahme unter Sachkonto 572500, Auftrag 400301010086 ab 2011 ff mit durchschnittlich 12.307,69 € belastet.
Die durch ggf. geänderte Nutzungsdauern eintretenden Änderungen bei Aufwendungen für Abschreibungen sind in der Planung für den Haushalt 2010 ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausdehnung der Finanzrechnung des StA 40 erfolgt nicht.

Durch die Gesamtmaßnahme wird die städtische Ergebnisplanung ab 2010 ff um durchschnittlich 304.357,74 € p. a. ausgeweitet.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird um 17:05 Uhr von Herrn OB Dr. Langemeyer beendet.

Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Taranczewski
Ratsmitglied




Skodzik
Schriftführerin