Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Schulausschusses


am 06.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Rita Brandt (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Manfred Hagedorn (FB 40)
Ralf Dallmann (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Josef Spitzer (FB 65)

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


Holger Nolte

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus Krutmann i. V. f. Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)


Abwesend:

Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Schulausschusses,
am 06.09.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Schulausschusses am 14.06.2017


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Die Vorlage wird den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum14.08.2017 zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 06580-16)

3.2 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2017/18
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08557-17)

3.3 Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen, Hochschulen und Regionalverband Ruhr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08591-17)

3.4 Leibniz Gymnasium
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07315-17-E2)

3.5 Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07420-17-E3)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -


6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Plieth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

TOP 3.6 Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr. 08760-17)

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, den

TOP 3.1 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr. 06580-16)

nach den Regularien zu behandeln

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Schulausschusses am 14.06.2017

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Schulausschusses am 14.06.2017 wurde einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste) genehmigt.


zu TOP 3.1
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)

Herr Dr. Garbe stellte den Medienentwicklungsplan vor (Präsentation wird der Niederschrift beigefügt).

Frau Dr. Goll fragte nach, welche Schulen angesprochen wurden.

Herr Dr. Garbe erklärte, dass alle Schulformen beteiligt wurden. In die Workshops kamen die Medien-IT-Beauftragten, für die Berufskollegs die Schulleitungen, IT-Beauftragten und Abteilungsleiter.

Herr Rettstadt fand das Verfahren zu langwierig. Die flächendeckende Breitband-Ausstattung dauere zu lange, WLAN gebe es noch nicht an allen Schulen, die Medienkompetenz der Pädagogen sei nicht ausreichend
Er signalisierte Zustimmung zur Vorlage, obwohl seiner Fraktion die angegebenen zeitlichen Vorgaben nicht ausreichend erscheinen.
Zudem halte er ein Endgerät für 5 Schüler für nicht ausreichend. Es komme zwar auf das pädagogische Konzept an, aber Ziel sollte ein Endgerät pro Schüler sein

Herr Dr. Garbe führte dazu aus:
· Der finanzielle Aufwand sei hoch bei einem Endgerät pro Schüler, wichtig sei die Verfügbarkeit. So sollten genügend Geräte auf einer Etage vorhanden sein, bei Abstimmung des Lehrpersonals untereinander könne zeitweise jede Klasse ein Gerät pro Schüler nutzen oder jeweils eine Gruppe. Selbstlernbereiche haben freistehende Endgeräte.
· Der Medienentwicklungsplan für die Schulen umfasse den Zeitraum von 2017 bis 2022, es könne also sein, dass Schüler nach einigen Jahren ihre eigenen Geräte mitbringen können. Die Infrastruktur müsse aufgebaut werden, WLAN sei ein Muss, deshalb werde in den ersten beiden Jahren das WLAN-Netz bevorzugt ausgebaut, den Breitbandausbau bestimmt nicht alleine die Schule.
· Die Fortbildung der Lehrkräfte sei Landessache.

Frau Schneckenburger erklärte, die Aus- und Fortbildung der Lehrer müsse Schritt halten mit der technischen Entwicklung. Allerdings müssen auch die pädagogischen Konzepte daran angepasst werden. Der Breitbandausbau sei Aufgabe und Herausforderung für die gesamte Bundesrepublik.

Auf die Frage von Frau Stephan nach dem Medienpass antwortete Herr Dr. Garbe, dieser bringe indirekt eine Orientierung für Lehrer, die benötigten Medien praxisorientiert einzusetzen.

Den von Frau Plieth angesprochenen Support erklärte Herr Dr. Garbe wie folgt:

Die Schulen werden von dosys komplett ausgestattet. Diese Ausstattung wird durch Fernwartung gewartet. Das ist allerdings nur so lange möglich, wie keine Veränderungen durch z. B. das Aufspielen neuer Unterrichts-Software vorgenommen werden. Es sollte also immer eine Kommunikation zwischen dosys und der Schule geben. Lehrer sollten eine Technikeinweisung erhalten und sich im Falle eines Problems sofort mit dosys in Verbindung setzen, um unnötige Wartezeiten zu verhindern.
Herr Drolshagen sprach den Datenschutz an, der ihm nicht ausreichend erschien. Außerdem halte er es für schwierig, wenn Schüler eigene Geräte im Unterricht nutzen, da die Voraussetzungen (z. B. unterschiedliche Software) nicht einheitlich seien und das Lehrpersonal dann vor weitere Probleme stellen. Bezugnehmend auf Gemeinsames Lernen müsse ggfs. über Spezialgeräte nachgedacht werden. Da sei dann auch die Kostenübernahme zu klären.

Herr Dr. Garbe erklärte, „Bring your own device“ werde nicht forciert. Die Modellausstattung sichere den Einsatz in den Fächern nach Lehrplan und die Medienkompetenz. Bei Klausuren gebe es die Ausstattung für jeden Schüler/jede Schülerin, so dass keine eigenen Geräte benutzt werden sollen.
Der Datenschutz sei intensiv debattiert worden. Es werden Rahmenrichtlinien vorgegeben, für die Einhaltung sei die Schulleitung verantwortlich. Die Richtlinien sollen zwischen dem FB 40, der Schulaufsicht und den Schulleitungen ausgearbeitet werden.

Die Berufskollegs sind im Medienentwicklungsplan berücksichtigt, bei den Gewerblich-Technischen Berufskollegs werden die Wartungen durch die Ausbildungsgänge Informatik und Informationstechnische Assistenten zu Übungszwecken übernommen.

Herr Ebert stellte die Frage, ob ein First Level Support an größeren Schulen oder Schulzentren durch einen Techniker vor Ort nicht zweckmäßiger und kostengünstiger sei als einen Fachlehrer für die Aufgabe zu schulen.

Frau Stegemann stimmte den Ausführungen von Herrn Ebert zu und fragte nach, wo eine solche Stelle angesiedelt werden solle, bei der Kommune oder dem Land.

Dr. Garbe stellte fest, dass solche Gesprächsrunden angestoßen werden müssten. Z. Zt. werde auf der beschriebenen Geschäftsgrundlage gehandelt.

Herr Rettstadt führte aus, dass es an den Schulen auch Haustechniker gebe und nichts dagegen spreche, dass die Kommunen den First-Level-Support organisieren. Ansonsten könne es schwierig werden, die angestrebten Ziele zu erreichen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es eine Vereinbarung zwischen Land und Kommune zur Lastenaufteilung gebe. Diese werde auch weiterhin Thema sein. Die Entwicklung schreite immer weiter fort, bisher geklärte Finanzen müssen wieder neu überdacht werden. Letztendlich ginge es immer darum, wer welchen Anteil an den entstehenden Finanzbedarfen trage.

Herr Dr. Garbe erklärte zum Abschluss, dass Kleinigkeiten wie ein Papierstau im Drucker durchaus direkt vor Ort gelöst werden müssen, aber kein Lehrer solle bei größeren Hardwareproblemen den Fehler selbst beheben, sondern melden, so dass Fachleute schnell zum Einsatz kommen können.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017 (MEP 3) und beauftragt den Fachbereich Schule und das StA 10 - Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung.

Die vorgelegte Planung mit einem Planungshorizont von 5 Jahren ist Basis für die Verstetigung der Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen und beschreibt die - auch über diesen Planungshorizont hinaus - dauerhaft zu finanzierenden Bausteine.

Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 und der Finanzplanung 2018 ff. zu berücksichtigen.

In der Laufzeit des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ ist eine weitgehende Fördermittelnutzung für den Bereich der digitalen Infrastruktur vorgesehen.

Der Schulausschuss wird jährlich über den aktuellen Stand zur Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen unterrichtet.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund
1. nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel I – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.06.2017 und
2. den aktuellen Stand der Planungen sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Kosten bei den notwendigen baubegleitenden Maßnahmen an insgesamt vier Sporthallen (nicht förderfähige Kosten im Rahmen des KIF), hier insbesondere bei der Sporthalle Brügmannblock, zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)

Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.


zu TOP 3.2
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2017/18
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08557-17)

Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2017/18 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen, Hochschulen und Regionalverband Ruhr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08591-17)

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Leibniz Gymnasium
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07315-17-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07315-17-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2017 den Antrag gestellt, die notwendigen Planungen für den Bau einer Aula und 7 neuer Klassen- bzw. Fachräume am Leibniz-Gymnasium umgehend einzuleiten und zügig umzusetzen. Der Schulausschuss hat hierzu einstimmig beschlossen, den Antrag in die Schulausschuss-Sitzung am 14.06.2017 zu schieben. Die Verwaltung wurde gebeten, eine Bedarfsermittlung vorzunehmen und Bericht zu erstatten.

Die Verwaltung legt als Orientierungsrahmen für die Ermittlung von Raumbedarfen und die Konzeption von Raumprogrammen an allgemein bildenden Schulen und Förderschulen -mangels gültiger Empfehlungen des Landes NRW für Schulen in kommunaler Trägerschaft- in analoger Anwendung der Ersatzschulfinanzierungsverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 23.05.2013 - das finanzierungsfähige Raumprogramm für allgemein bildende Ersatzschulen zu Grunde.

Das Leibniz-Gymnasium (G 8) wird in der Sekundarstufe I 4-zügig (= 20 gebildete Klassen) und in der Sekundarstufe II 5-zügig (= Kursbildungen im Umfang von rechnerisch 15 Klassen) geführt. Die Gegenüberstellung des Raumbedarfs auf der Grundlage der o. g. Verordnung mit dem tatsächlich erhobenen Raumbestand hat zu dem Ergebnis geführt, dass folgende Raumbedarfe bestehen:
3 Unterrichtsräume in einer Größe von je 54 m² (Sekundastufe I -S I-),
3 naturwissenschaftliche Fachräume in einer Größe von je 67,50 m² (S I),
2 Räume für Bibliothek, Medienzentrum, EDV, Selbstlernzentrum in einer Größe
von je 83,70 m² (S II),
1 sonstiger Fachraum -Musik, Kunst etc.- in einer Größe von 67,50 m² (S II),
Forum in einer Größe von insgesamt 365 m² (240 m² S I, 125 m² S II),
Lehrkräfte- und Verwaltungsräume 150 m² (S II).

Das Raumprogramm der Ersatzschulfinanzierungsverordnung sieht für "inklusive Schulen", neben den „klassischen“ Unterrichtsräumen, zusätzliche Gruppenräume vor. Diese Gruppenräume können, zumindest in der vorgesehenen Anzahl, grundsätzlich in allen Schulbauten, die bis Mitte 2013 geplant wurden, in der Regel nicht vorhanden sein.

Für die Erhebung des aktuellen Raumbedarfs des Leibniz-Gymnasiums hat dies zur Folge, dass zusätzlich zu dem bereits bilanzierten Raumfehlbedarf noch weitere 10 Gruppenräume für die S I und 7 Gruppenräume für die S II in einer Größe von je 54 m² vorzusehen wären. Relativierend ist dabei aber zu berücksichtigen, dass an der Schule im Schuljahr 2016/17 über alle Jahrgänge betrachtet erst insgesamt 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf am "zielgleichen" Gemeinsamen Lernen teilnehmen und somit der tatsächliche Bedarf aktuell geringer ist.“

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen für den Bau der benötigten Aula (Forum), der 3 Unterrichtsräume und 4 Fachräume, sowie der weiteren in der Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 07315-17-E2) genannten Räume am Leibnitz-Gymnasium umgehend einzuleiten, eine Kostenaufstellung anzufertigen und den politischen Gremien vorzulegen. Priorität haben dabei Aula (Forum), Klassen- und Fachräume.



Begründung

Die Ausführungen der Verwaltung zum Bedarf am Leibniz-Gymnasium zeigen die dringende Notwendigkeit entsprechender baulicher Maßnahmen auf.“



Frau Dr. Goll begründete kurz den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr Rettstadt stellte die Frage an die Verwaltung, ob der Antrag mit den angegebenen Räumen und der Aula (Forum) so übernommen werden könne oder ob weitere Planungen berücksichtigt werden müssten.

Herr Dallmann erklärte, dass das Leibniz-Gymnasium mit drei weiteren Schulen ein Schulzentrum bilde. Wenn die Bedarfe für das Gymnasium festgestellt worden sind, seien neben diesen Maßnahmen noch weitere Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Es gebe eine Bedarfsfeststellung, dass die beiden Sporthallen ersetzt werden müssen. Dabei handelt es sich um den Ersatz von zwei Dreifach-Sporthallen, gleichzeitig müsse der Schul- und Sportbetrieb sichergestellt werden. Es müssten ebenfalls Zukunftsplanungen einfließen wie
· Aula/Forum incl. Mensa für das Leibniz-Gymnasium
· Notwendigkeit ebenfalls für die Wilhelm-Röntgen-Realschule.
Die Gesamtplanung sollte auf jeden Fall die Raumbedarfe des Leibniz-Gymnasiums und die Zukunftsplanungen sowie die Organisation des Um- bzw. Neubaus beinhalten.

Frau Schnittker regte an, die erforderlichen Maßnahmen in die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste aufzunehmen und im Rahmen der derzeitigen Förderprogramme möglichst schnell umzusetzen.

Frau Konak stellte die Frage nach einem Ratsbeschluss, der ihrer Meinung nach bereits getroffen worden sei. Der Beschluss müsse dann bei einer erneuten Planung aufgehoben werden.

Herr Dallmann erklärte, dass es sich bei dem Ratsbeschluss um die Sanierung von Fachräumen gehandelt habe, die Maßnahme sei erledigt. Es gebe allerdings beim Leibniz-Gymnasium Optimierungsbedarf. Dazu sollen jetzt Planungen aufgenommen werden.

Frau Schneckenburger sprach ein Gespräch des Oberbürgermeisters mit Vertretungen der betroffenen Schulen an, in dem es insbesondere darum ging, den Bau einer Aula zu prüfen, die von allen Schulen des Schulzentrums genutzt werden könne. Dabei sei auch die Variante zu betrachten, eine Mittagsverpflegung zu berücksichtigen ebenso wie der Neubau einer Sporthalle für das Leibniz-Gymnasium. Dieses Gutachten sei in der Investitionskonferenz beauftragt worden. Es müssten planerische Varianten in den Blick genommen werden, auch im Hinblick auf Auswirkungen auf das schulische Umfeld. Die Ausweitung des Raumprogramms des Leibniz-Gymnasiums (Fach- und Klassenräume) sei getrennt zu betrachten.

Herr Rettstadt erklärte, dass der Antrag der CDU-Fraktion nicht ausreichend sei. Zudem stelle sich die Frage, ob ausreichend Personal für die Planung zur Verfügung stehe, um auch Fördermittel zur Finanzierung einsetzen zu können.

Herr Dallmann führte für den FB Schule aus, dass im Rahmen von „Gute Schule 2020“ personelle Ausweitungen gesichert sind. Für andere Fachbereiche könne er allerdings nicht sprechen.

Frau Dr. Goll dankte für die Ausführungen. Ihrer Meinung nach könne gemäß dem Antrag auch an einem größeren Projekt gearbeitet werden. Es gehe darum, endlich mit Maßnahmen am Leibniz-Gymnasium zu beginnen. Die Aufnahme in die BEMA-Liste bedeute für sie einen Rückschritt, denn die Verwaltung sei ja schon dabei, eine Planung zu erstellen. Wichtig sei ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen Varianten.

Frau Plieth signalisierte Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion, sah allerdings auch die Notwendigkeit einer Gesamtplanung.

Frau Albrecht-Winterhoff verwies darauf, dass der Schulkomplex insgesamt vier Schulen umfasse, es gehöre auch die Johannes-Wulff-Schule dazu.

Herr Rettstadt fragte nach dem zeitlichen Rahmen einer Machbarkeitsstudie und deren Umsetzung. Er führte auch aus, dass er sich bei der Abstimmung über den Antrag enthalten werde, da er ein Gesamtkonzept für nötig halte.

Herr Dallmann erläuterte, dass die Machbarkeitsstudie mit der Beteiligung der Fachbereiche Schule, Liegenschaften und Immobilienwirtschaft in Arbeit sei. Inhalt sei der Ersatz der Sporthallen sowie die Forumsgestaltung für das Schulzentrum. Hinzuzufügen sei jetzt die gleichzeitige Berücksichtigung von Raumbedarfen aller Schulen, die es im Schulzentrum noch gibt, vorrangig diejenigen für das Leibniz-Gymnasium. So könne ein Gesamtüberblick über die notwendigen Planungsschritte gegeben werden. Er gehe davon aus, dass der Planungsstand in diesem Jahr noch dem Ausschuss vorgestellt werden könne.

Frau Schneckenburger erklärte, es sei schwierig, einen Zeitrahmen der Umsetzung zu benennen, die Kapazitäten seien einfach begrenzt.

Frau Schnittker bat zur Vereinfachung der Angelegenheit um eine Vorlage zum Thema, die Kostenschätzungen und Informationen zu Zeitrahmen und Fertigstellung beinhaltet.

Herr Dallmann erklärte, dass der Fachbereich Schule die schulischen Bedarfe formuliere, die wiederum dann von den anderen zuständigen Fachbereichen weiter bearbeitet werden. In diesem Fall gehe er von der Berichterstattung in diesem Jahr aus, die auch eine Kostenannahme beinhalte.

Frau Schneckenburger bat um Aufzählung der Schulen, da die Realschule nicht auf dem Gelände der anderen Schulen sei, um die Zusammengehörigkeit kenntlich zu machen.

Frau Dr. Goll ergänzte abschließend den Antrag ihrer Fraktion wie folgt:
…, wobei eine Einbettung in die Gesamtplanung zum Areal des Schulzentrums (Johannes-Wulff-Schule, Kreuz-Grundschule, Wilhelm-Röntgen-Realschule, Leibniz-Gymnasium) erfolgen soll.


Der Schulausschuss stimmte dem geänderten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen für den Bau der benötigten Aula (Forum), der 3 Unterrichtsräume und 4 Fachräume, sowie der weiteren in der Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 07315-17-E2) genannten Räume am Leibnitz-Gymnasium umgehend einzuleiten, eine Kostenaufstellung anzufertigen und den politischen Gremien vorzulegen. Priorität haben dabei Aula (Forum), Klassen- und Fachräume, wobei eine Einbettung in die Gesamtplanung zum Areal des Schulzentrums (Johannes-Wulff-Schule, Kreuz-Grundschule, Wilhelm-Röntgen-Realschule, Leibniz-Gymnasium) erfolgen soll.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07420-17-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den gestellten Fragen der CDU-Fraktion vom 03.05.2017 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler (SuS) mit welchem sonderpädagogischen Förderbedarf wechseln zum kommenden Schuljahr auf welche weiterführende Schule?
Bitte Angaben nach inzwischen erfolgter Schulplatzvergabe aktualisieren.
In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2017/18 voraussichtlich in die Sekundarstufe I wechseln, welchen Förderbedarf sie haben und welche Schulform sie voraussichtlich besuchen werden (Stand: 29.05.2017)

Förderschwerpunkt
Gesamtschule
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium
Summe
LE Lernen
45
32
31
2
17
127
ES Emotionale und soziale Entwicklung
40
15
21
2
7
85
SQ Sprache
23
12
16
4
1
56
GG Geistige Entwicklung
2
2
HK Hören und Kommunikation
3
2
4
9
KM Körperliche und motorische Entwicklung
3
1
4
SH Sehen
2
1
3
Summe
286

2. Gibt es baurechtliche Normen für spezifische Förderbedarfe, z.B. spezifische Anforderungen an Akustik für SuS mit Förderbedarf Hören?
Es gibt DIN-Normen für barrierefreies Bauen hinsichtlich Flächen und Platzbedarfe. Die allgemeinen Anforderungen an „Hörsamkeit in Räumen“ sind in der DIN 18041 beschrieben. Die DIN definiert keine besonderen Anforderungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Hören. Es handelt sich hierbei um Richtlinien und Empfehlungen, die als Orientierungshilfen dienen und über keine rechtliche Verbindlichkeit verfügen.

3. Wie verläuft das Verfahren zur Schulplatzvergabe in Dortmund praktisch: Werden
Schulen (nach einem bestimmten z.B. räumlichen Konzept – je Stadtbezirk) sächlich
für inklusives Lernen ausgerüstet und SuS bei entsprechendem Elternwunsch
dorthin eingeschult, oder werden Schulen bei Elternnachfrage entsprechend überprüft
und ggf. dann hinsichtlich eines individuellen Bedarfs ausgestattet?
Grundsätzlich ist bei der Schulplatzvergabe im Rahmen des Gemeinsamen Lernens in Dortmund der Elternwunsch maßgebend. Zum Verfahren verweise ich auf meine Stellungnahme vom 21.02.2017, Punkt 1 und 3, Drucksache-Nr. 06613-17-E1.

4. Wie begründet sich die Aussage, dass „nach aktuellem Stand der Entwicklung“
Schwerpunktschulen von der Verwaltung für nicht notwendig erachtet werden? Der
Fachbeirat inklusive schulische Bildung des Schulministeriums schlägt genau dieses
(mit Ausnahme des Förderschwerpunktes soziale und emotionale Entwicklung)
ausdrücklich vor, um neben dem altersgemäßen Peergroupbezug auch einen behinderungsspezifischen Peergroupbezug zu erreichen und die in zu geringer Zahl
vorhandenen Sonderpädagogen in den Regelschulen optimal einsetzen zu können. Auch bauliche Maßnahmen können so sinnvoll fokussiert werden.
Lt. Aussage des Schulministeriums können Schwerpunktschulen, insbesondere dann, wenn es für Förderschulen aufgrund des Elternwillens in der Region keinen Bedarf mehr geben sollte, eine unterstützende, koordinierende Funktion übernehmen. Nach den Schülerzahlen gibt es in Dortmund weiterhin einen Bedarf an Förderschulen. Ein Handlungsbedarf zur Errichtung einer Schwerpunktschule in Dortmund ist aus schulorganisatorischer Sicht derzeit nicht vorhanden.“

Frau Dr. Goll dankte für die Stellungnahme, bat jedoch um Antwort zu folgenden Punkten:
- zu Frage 1: Auflistung der einzelnen Schulen, auf die Schüler wechseln, nicht nur der
Schulformen
- zu Frage 2: Genauer Inhalt der genannten DIN-Norm


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08760-17)

Frau Dr. Goll erklärte, dass ihre Fraktion eine Zahlungsforderung der Stadt Schwerte für den Besuch Dortmunder Schülerinnen und Schüler in Schwerte auf keinen Fall unterstützen werde.
Durch die Einführung der zweiten Gesamtschule in Schwerte wurde die Zügigkeit der Gymnasien durch die Bezirksregierung verringert. Die CDU-Fraktion möchte den Rat der Stadt Dortmund auffordern, sich bei der Landesregierung für die flexiblere Zügigkeit an den Gymnasien trotz der Gründung einer weiteren Gesamtschule in Schwerte einzusetzen.
Der Text des mündlichen Antrages sei wie folgt:
„Der Schulausschuss beschließt, den Rat aufzufordern, sich bei der Landesregierung im Rahmen der neuen Regelungen zur Stärkung der Gymnasien dafür einzusetzen, dass die Reduktion von Zügen am Gymnasium bei Gründung einer Gesamtschule flexibler ausgestaltet wird. Für den Fall Schwerte heißt das: Können trotz des Betreibens zweier Gesamtschulen die Gymnasien insgesamt 7 zügig eingerichtet sein, können weiterhin nicht von Schwertern belegte Plätze an Dortmunder Schülerinnen und Schüler vergeben werden.“

Frau Schneckenburger gab eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Bemühungen. Sie wolle klar stellen, dass die Stadt Dortmund entgegen eines anders lautenden Ratsauftrages der Stadt Schwerte vermittelt habe, auch eine Beschulungsvereinbarung nur für die Gymnasien abzuschließen. Es sei erwartet worden, dass die Stadt Schwerte mit Dortmund eine Beschulungsvereinbarung zu den gleichen Konditionen wie mit der Stadt Iserlohn abschließe. Das sei nicht geschehen. Es habe aber auch in der Vergangenheit keine absolute Garantie gegeben, dass Dortmunder Schülerinnen und Schüler an den Schwerter Gymnasien aufgenommen werden.
Sie bat den Schulausschuss zu überdenken, ob man mit einem Beschluss des o. g. Antrages der CDU-Fraktion nicht direkt in Regelungen auf Schwerter Gebiet eingreife.
Derzeit werde mit der Bezirksregierung Arnsberg geklärt, die Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen in Dortmund und Schwerte nicht parallel anzusetzen. Somit hätten Dortmunder Eltern die Möglichkeit, eine Anmeldung an einem Schwerter Gymnasium zu klären.
Die anderen Fraktionen lehnten nach kurzer Diskussion den Antrag der CDU-Fraktion ab. Es gebe in Dortmund genügend Gymnasien zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler.

Die Vorsitzende erklärte abschließend, dass auch in anderen Teilen der Stadt nicht immer die gewünschte Schule erreicht werde.


Der Schulausschuss lehnte den folgenden mündlichen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich (6 Ja – CDU, 14 nein – SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, Die Linke & Piraten, 1 Enthaltung - AfD) ab:

„Der Schulausschuss beschließt den Rat aufzufordern, sich bei der Landesregierung im Rahmen der neuen Regelungen zur Stärkung der Gymnasien dafür einzusetzen, dass die Reduktion von Zügen am Gymnasium bei Gründung einer Gesamtschule flexibler ausgestaltet wird. Für den Fall Schwerte heißt das: Können trotz des Betreibens zweier Gesamtschulen die Gymnasien insgesamt 7 zügig eingerichtet sein, können weiterhin nicht von Schwertern belegte Plätze an Dortmunder Schülerinnen und Schüler vergeben werden.“


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat lehnt den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte, die mit einem Kostenausgleich verbunden ist, ab.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -


6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.30 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e P l i e t h F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

(See attached file: TOP_3.1_Präsentation_Dr. Garbe.pdf)