Niederschrift

über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 11.02.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Menzebach (CDU) i. V. f. RM Hengstenberg (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. f. RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Krämer-Knorr (SPD) i. V. f. RM Falkenstein-Vogler (SPD) Herr RM Schreurs (SPD) i. V. f. RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD) (bis 18.15 Uhr)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen) - stv. Vorsitzende -
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Becker i. V. f. RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste) Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (bis 17.00 Uhr)
Herr Lente – Polizeipräsidium Dortmund (bis 17.50 Uhr)
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

3. Verwaltung:

Herr StR Steitz – 3/Dez. (bis 17.30 Uhr)


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Dr. Falk – 66/3
Herr Schließler - 69/AL
Herr Schulte – 20/1 (bis 16.00 Uhr)
Herr Schneider – 23/GB 2
Herr Fleischer – 61/4
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Brückner – 6/Dez-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.02.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.11.2008

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2008


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Konsequenzen aus der Flutkatastrophe
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13971-09)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme mit der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13833-09)

3.2 "Masterplan Integration"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13270-08)
Empfehlung: Ausländerbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2009


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving - Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12911-08)

4.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund - Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12913-08)

4.3 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Dienstleistungs- und Gewerbezentrum Huckarder Straße" bestehend aus den Teilprojekten "Gewerbeflächengenossenschaft" und "Leerstandsmanagement - Umwandlung von Wohnungsleerständen in gewerbliche Nutzungen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13051-08)

4.4 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Familienzentrum plus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13059-08)

4.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Perspektiven finden - Chancen nutzen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13687-08)

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -; hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13680-08)



4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13758-09)

4.8 Variantenuntersuchung Nordspange zwischen Evinger Straße und Weidenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13554-08)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)

4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13337-08)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
- Vorlage lag bereits zur Sitzung am 03.12.2008 vor -

4.11 Rahmenplan Stadtquartier-Ost
hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept Stadtquartier-Ost als Grundlage für die weitere Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13420-08)

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 Stadtquartier Ost I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 106 Stadtquartier Ost, Beschluss zur teilw. Änderung des Durchführungsplanes (DF) 15, Beschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes In O 105/2 - Bremer Straße - ,Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13423-08)

4.13 Bauleitplanung; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 231 - Bornstraße Ost -; hier Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, Änderung des Flächennutzungsplanes (16. Änderung), Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13861-09)


4.14 Masterplan Mobilität - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13601-08)

4.15 Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13577-08)

4.16 Standortentwicklung PHOENIX West - Vermarktung des Hochofenbaufeldes und arrondierender Flächen im Rahmen des Mediationsverfahrens zur freizeitwirtschaftlichen Nutzung des Hochofenbaufeldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13639-08)

4.17 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05053-06-E1)

4.18 Lärmschutzwand am Rütligraben
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12595-08-E1)

4.19 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch - sowie gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - (teilweise) und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (24. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13399-08)
- Vorlage lag bereits zur Sitzung am 03.12.2008 vor -

4.20 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung vom 20.01.2009; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 20.01.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13946-09)







5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2008 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13817-09)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13703-08)

7.2 Kanalerneuerung Berghofer Straße - 1. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-08)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Dortmund
Stadtbahnstrecke nach Grevel, Baulos L4, barrierefreie Zuwegungen Bahnhöfe Bf. Kirchderne, Bf. Flughafenstraße und Bf. Droote - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13698-08)

8.2 Bericht Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-09)

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Planfeststellungsverfahren 'Emscher - Ökologische Verbesserung von km 57,73 (Kläranlage DO-Deusen) bis km 66,11 (Westfalenpark) in Dortmund'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13764-09)

11.2 PCB-Belastung im Bereich Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13912-09)

11.3 PCB-Belastungen im Gemüse
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13972-09)

12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Rückzahlung der Entwicklungskosten für den B-Plan Am Grimmelsiepen an den türkisch-islamischen Verein
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13939-09)

13.2 Verfahrensfehler durch Nichtbehandlung der FBI-Stellungnahme zum B-Plan Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13940-09)

13.3 Schonung des Baumbestandes bei der Entwicklung der B-Planfläche Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13941-09)

13.4 Angekündigte Verkehrsüberwachung der Straßen Zur Hockeneicke, Am Winkelsweg und Terwestenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13942-09)

13.5 Unterbindung des Pkw-Fahrens im Salinger Wald
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13943-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13943-09-E1)

13.6 Asphaltierung der zerstörten Wege im Pferdebachtal am Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13986-09)

13.7 Sicherstellung einer multikulturellen Wohnsiedlung Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13987-09)

13.8 Gremienbeteiligung beim Bauantrag Moschee Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13988-09)




Zur Information

Die Vorlage "Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20" (Drucksache Nr.: 13212-08) wurde in der AUSW-Sitzung am 03.12.2008 geschoben. Der Rat hat hierzu am 18.12.2008 bereits einen Beschluss gefasst.

Die Vorlage "Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB), hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss" (Drucksache Nr.: 13433) wurde in der AUSW-Sitzung am 03.12.2008 geschoben. Der Rat hat hierzu am 18.12.2008 bereits einen Beschluss gefasst.



Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Tönnes benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es liegt ein Vorschlag zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit von RM Münch vor. Er schlägt vor, das Thema „Nichtbeantwortung von aktuellen Anfragen durch den Stadtdirektor“ (Drucksache Nr. 14066-09) zu behandeln und erläutert hierzu mündlich die Dringlichkeit. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Dringlichkeit für den Vorschlag zur Tagesordnung einstimmig ab. Die Tagesordnung wird nicht um diesen Tagesordnungspunkt erweitert.


Die Verwaltung bittet um Erweiterung der Tagesordnung um die Vorlage „Hochwasservorsorge und -bewältigung in Dortmund“ (Drucksache Nr. 13944-09), mit der sie über die Umsetzung der Empfehlung des Gutachters Dr. Grünewald informiert. Hierzu liegt ein Schreiben des Stadtdirektors Sierau vom 30.01.2009 vor, mit welchem er die Befassung mit der Vorlage vorschlägt. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu und wird die Vorlage unter TOP 2.2 als Thema von besonderer Bedeutung behandeln.

Die Vorsitzende RM Reuter schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 11.2 und 11.3 zusammen zu behandeln. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

Auf Vorschlag von RM Pohlmann-Rohr schiebt der Ausschuss die folgende Tagesordnungspunkte in die nächste Ausschusssitzung am 04.03.2009:

TOP 4.9 „Bauleitplanung; Aufstellung […] Hom 295 - Einkaufszentrum Kirchhörder Straße [...]“ (Drucksache Nr. 13745-09)

TOP 4.11 „Rahmenplan Stadtquartier-Ost [...]“ (Drucksache Nr. 13420-08)

TOP 8.1 „Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnstrecke nach Grevel, Baulos L4 [...]“ (Drucksache Nr. 13698-08)

TOP 4.4 „Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt Familienzentrum Plus“ (Drucksache Nr. 13059-08) läuft durch in den Haupt- und Finanzausschuss.


Auf Wunsch der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schiebt der
Ausschuss die Befassung mit TOP 4.19 „Bauleitplanung; Aufstellung [...] VEP Hu 148 –
Einzelhandelsstandort Bärenbruch [...]“ (Drucksache Nr. 13399-08) in die nächste Sitzung.

Top 4.20 „Bauleitplanung, Aufstellung [...] VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort
Rossbachstrasse [...]“ (Drucksache Nr. 13946-09) soll durchlaufen in den Haupt- und
Finanzausschuss.

RM Pisula schlägt darüber hinaus für die CDU-Fraktion vor, die Beratung von TOP 3.1
„Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages
Fernwärme [...] (DEW21)“ (Drucksache Nr. 13833-09) durchlaufen zu lassen.

Die Tagesordnung wird mit vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.3
Nichtbeantwortung von aktuellen Anfragen durch den Stadtdirektor
Vorschlag zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14066-09)

Die Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung mit dem Vorschlag zur Tagesordnung des RM Münch lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig ab.









zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.11.2008

Die Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.11.2008 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2008

Die Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2008 wird einstimmig bei einer Enthaltung des sB Müller-Späth genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Konsequenzen aus der Flutkatastrophe
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13971-09)

Die Vorsitzende RM Reuter stellt fest, dass sich der Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 2.1 durch die im Nachgang vorgelegte Vorlage der Verwaltung unter TOP 2.2 erledigt hat.


zu TOP 2.2
Hochwasservorsorge und -bewältigung in Dortmund
Umsetzung der Empfehlung des Gutachters Dr. Grünewald
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13944-09)

RM Tönnes schreibt die zunehmende Anzahl von Extremereignissen, wie auch das Unwetterereignis in Dortmund am 26.07.2008, dem Klimawandel zu. Er spricht Punkt 4 des Maßnahmekatalogs zur Überflutungssicherheit an (Seite 2 der Vorlage). Er stellt die Frage, ob bedenkliche Untersuchungsergebnisse in besonders gefährdeten Stadtgebieten dazu führen können, dass Bebauungspläne nicht aufgestellt werden. Er möchte darüber hinaus wissen, ob sich die Emschergenossenschaft dafür einsetzt, einen interkommunalen Schadensfonds einzurichten. Die in dem Gutachten befürwortete interkommunale Kooperation für einen regionalen Hochwasserschutz würde er ebenfalls unterstützen.

RM Pisula schließt sich den Fragestellungen seines Vorredners an und bittet um Erläuterung, ob die Verwaltung Überlegungen anstellt, vorhandene hochwassergefährdete, emschernahe Gebiete, die bereits Wohnbebauung aufweisen, aber abgängig sind, mittel- oder langfristig wieder von Bebauung freimachen.

RM Harnisch spricht sich für eine stärkere Einbeziehung des Lippeverbandes sowie des Ruhrverbandes in die Maßnahmeplanung für den Hochwasserschutz aus (Punkt 7, Seite 2 der Vorlage).

RM Prof. Richter bittet um Erläuterung der geplanten Personalumschichtung.

Nach Auffassung des beratenden Mitglieds Prof. Finke reicht die Vorgabe zur Entsiegelung von versiegelten Flächen mit einem Anteil von 15 % in 15 Jahren für das Dortmunder Stadtgebiet bei weitem nicht mehr aus. Eine weitere Innenverdichtung von Städten ist für ihn kein Mittel nachhaltiger Flächenpolitik, da sich eine Verdichtung negativ auf das Kleinklima und auf die Versickerungsfähigkeit auswirkt.

Herr Wilde informiert, dass bereits heute jeder Bebauungsplan im Hinblick auf Hochwassergefährdung standardmäßig überprüft wird. In HQ100-Gebieten (100jährige Hochwasserwahrscheinlichkeit) ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich unzulässig. Die Ausweisung neuer Baugebiete in Gefährdungsgebieten wird nur ausnahmsweise zugelassen, wenn strenge Auflagen und Bedingungen zum Hochwasserschutz eingehalten werden. Eine partielle Untersuchung einzelner Gebiete auf die Einrichtung von Sicherungsmaßnahmen hält er für zweckmäßig. Eine Rücknahme von Baurecht oder ein Rückbau von Siedlungsteilen wäre aufgrund von Ergebnissen von Hochwasserkatastern schadensersatzlos nicht möglich. Stattdessen sollte der Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen zum Umgang mit Hochwasser gelegt werden.

Dr. Grote merkt an, dass der Hochwasserschutz für Wohngebiete auch bei der Um-/Neu-gestaltung von Gewässerläufen bereits Berücksichtigung findet. Zum Beispiel weist die Planfeststellung zum Rückbau der Emscher entlang der ehemaligen Zechensiedlung Tremonia in Dorstfeld (im Volksmund Negerdorf genannt) den Bau von Mauern und Dämmen auf. Das neue Flussbett soll zudem in die Lage versetzt werden, Wassermassen eines Jahrhunderthochwassers abführen zu können.

In dem Gutachten des Dr. Grünewald wird laut Dr. Falk die Zusammenarbeit der emscheranliegenden Städte und Gemeinden in Form einer akteursübergreifenden Solidargemeinschaft zum Hochwasserschutz empfohlen. Die Emschergenossenschaft übernimmt diesen Part bereits in Zusammenarbeit mit dem Ruhrverband und Lippeverband.

Gemäß § 51 a Landeswassergesetz wird ein nachhaltiger Umgang mit Wasser bei jeder Neubebauung vorgeschrieben, eine Versickerung von Niederschlagswasser ist sicherzustellen. Dortmund weist ca. 18 % versiegelte Flächen auf. Die Auswirkungen eines derartigen Jahrhundertunwetters können aber auch bei verringerter Versiegelungsquote nicht verhindert werden.

Dr. Falk verweist auf eine Studie des Umweltministeriums NRW „Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Wege zu einer Anpassungsstrategie“, die eine Zunahme der Häufigkeit von Niederschlagsereignissen, eine zunehmende Intensität von Starkregen und eine steigende Hochwassergefahr, bedingt durch den Klimawandel, prognostiziert hat. Die Datengrundlagen der Klimawandel-Studie werden derzeit vervollständigt und auf der Basis der aktuellen Daten und Klimaprojektionen kann abgeschätzt werden, welche Regionen und Sektoren in Nordrhein-Westfalen besonders anfällig sind und welche nicht. Daraus werden sich gezielte, auf regional- bzw. sektoralspezifische Erfordernisse abgestimmte Anpassungsstrategien ergeben. Dortmund wird sich, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen, an der Aufstellung eines entsprechenden Regelwerks beteiligen.

Dr. Falk fasst zusammen, dass nach Einschätzung des Gutachters ein technischer Schutz vor Extremereignissen nicht möglich ist. Privater Schutz, Verhaltensvorsorge und Information der Bevölkerung können einen Umgang mit Unwetterereignissen erleichtern.

Die Vorsitzende RM Reuter stellt Einigkeit der Ausschussmitglieder fest, Maßnahmen zur Hochwasservorbeugung zu treffen.

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung
a) mit der Überprüfung von im Flächennutzungsplan dargestellten Neubaugebieten auf Hochwassergefährdung
b) Flächen, Straßen und Wege zur Entsiegelung vorzuschlagen
c) Parkanlagen auf Entsiegelung zu überprüfen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den mündlichen Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme mit der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13833-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen in den Haupt- und Finanzausschuss.


zu TOP 3.2
"Masterplan Integration"
Kenntnisnahme
Empfehlung: Ausländerbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2009
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2009
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2009
Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 04.02.2009
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 03.02.2009
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung des Ausländerbeirates vom 20.01.2009
(Drucksache Nr.: 13270-08)

RM Pohlmann-Rohr schlägt vor, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 03.02.2009 zu folgen.

RM Horitzky schließt sich aus Sicht der CDU-Fraktion der separaten Abstimmung über Punkt 1 und 2 des Antrags (Drucksache Nr.: 13270-08-E2), analog zur Beschlussfassung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 03.02.2009, an.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 03.02.2009 den folgenden Beschluss über den gemeinsamen Zusatz-/Ergän-zungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen gefasst (Drucksache Nr.: 13270-08-E2):

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegende Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.03.07 im Rahmen des Masterplanes Integration fünf Projektgruppen zu den Themenschwerpunkten „Schule/Ausbildung/Beschäftigung“, „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“, „Sprachförderung“, „Kinder und Jugendliche“, „politische Partizipation von Migranten“ und „interkulturelle Öffnung“ eingerichtet, deren Projektarbeit zum größten Teil schon in 2008 beendet sein sollte.
Der Fachausschuss bittet die Verwaltung zur Ausschusssitzung um entsprechende Schlussberichte und Zwischenberichte zur Arbeit in den fünf Projektgruppen.

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, zur ursprünglichen Vorgehensweise eines beteiligungsorientierten und publikumsoffenen Verfahrens, wie in der Vorlage „Masterplan Integration – Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007“ (Drucksache Nr.: 07553-07) beschrieben, zurückzukehren.

Dabei ist die Einbindung aller relevanten Akteure, insbesondere des Ausländerbeirates und der freien Träger, unerlässlich.
Im weiteren Masterplan-Prozess sind die bereits erzielten Ergebnisse aus den Projektgruppen in 2007 und den folgenden Arbeitsgremien dem Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen vor der Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Darüber hinaus fasste der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

2. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass die Landesregierung bis heute die Einrichtung von sog. Integrationsräten in den Städten verhindert.
Das Land NW hat weder den § 27 GO NW entsprechend verändert, noch hat das Innenministerium der Stadt Dortmund zwischenzeitlich die Anwendung der Experimentierklausel aus § 129 GO NW in dieser Angelegenheit gestattet.
Um die erforderlichen Änderungen in der Gemeindeordnung zur Einrichtung von Integrationsräten für die nächsten Wahlen wirksam werden zu lassen, empfiehlt der Fachausschuss dem Rat der Stadt die Landesregierung aufzufordern, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 27 GO NW vorzulegen, der die vom Rat der Stadt auf Anregung des Ausländerbeirates der Stadt Dortmund bereits beschlossenen Mindestanforderungen an einen Integrationsrat für Dortmund enthält.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Beschlussfassung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 03.02.2009 an und nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving - Bericht 2009
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2009
(Drucksache Nr.: 12911-08)

RM Münch kritisiert die Integrationsförderung im Stadtbezirk Eving (Absatz 3.1.3 der Vorlage), die Namensgebung der Arbeitersiedlung „Kolonie Kirdorf“ (Absatz 3.2.4) sowie die Einrichtung eines Reitwegesystems im Grävingholz (Absatz 4.3.4) und bezeichnet die Aufforstung bei der Rekultivierung des ehemaligen Kohlelagers nördlich der Ellinghauser Straße als Zerstörung des Lebensraumes der Kreuzkröte (ebenfalls 4.3.4).

Das beratende Mitglied Müller teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk dem Rat der Stadt Dortmund bereits am 04.12.2007 empfohlen hat, folgende Ergänzung in die Beschlussfassung zu den vorgelegten Fortschreibungsentwürfen mit aufzunehmen: Im Sinne eines einheitlichen Designs sollen zukünftig alle Gliederungspunkte der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte möglichst genaue Aussagen zur Barrierefreiheit enthalten. Darüber hinaus wird empfohlen, aussagekräftige und verbindliche Begriffe zur Beschreibung der Barrierefreiheit von Gebäuden und Einrichtungen zu nutzen und dabei die Begriffe „altengerecht“, „seniorengerecht“, „behindertengerecht“ und „barrierearm“ zu vermeiden.

Herr Wilde lenkt ein, dass verwaltungsseitig bereits eine Überprüfung der Bezeichnung „Kolonie Kirdorf“ veranlasst worden ist. Ein Reitwegesystem existiert im Grävingholz bereits, dieses soll auch erhalten werden. Die Fläche der Kohlelagers ist Bestandteil des Ausgleichsflächenkonzeptes für den benachbarten IKEA-Standort. Die Festlegung als Ausgleichsfläche ist durch den Rat der Stadt beschlossen worden. Herr Wilde bedauert, dass die Interessen des Behindertenpolitischen Netzwerkes bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, sagt aber zu, die Empfehlungen des Netzwerkes zukünftig bei der Fortschreibung zu beachten.

Dr. Grote widerspricht den Aussagen des RM Münch bezüglich der Eignung der Fläche des ehemaligen Kohlelagers als Kreuzkrötenbiotop. Aufschüttungen auf der Fläche, eine teilweise Aufforstung und somit die Angleichung der Fläche an den anliegenden Wald sorgen für den Erhalt des Lebensraumes der Kreuzkröte.

StR Steitz weist die Äußerungen des RM Münch zur Integrationspolitik zurück und bezeichnet die geleistete Arbeit im Stadtbezirk Eving als vorbildlich.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Eving.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Evings und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund - Bericht 2009
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2009
(Drucksache Nr.: 12913-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Lütgendortmund.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Lütgendortmunds und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.3
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Dienstleistungs- und Gewerbezentrum Huckarder Straße" bestehend aus den Teilprojekten "Gewerbeflächengenossenschaft" und "Leerstandsmanagement - Umwandlung von Wohnungsleerständen in gewerbliche Nutzungen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13051-08)

Das beratende Mitglied Müller vertritt die Auffassung, dass sich die zentrennahen Gebiete um die Huckarder Straße sowie das Stadtquartier-Ost für das gezielte Angebot von barrierefreiem Wohnen eignen würden und regt an, diesen Vorschlag zu prüfen.

RM Tönnes bittet die Verwaltung zu prüfen, ob sich die Fläche Huckarder Straße für die Einrichtung eines ISG-Satzungsgebietes (Immobilien- und Standortgemeinschaft) anbieten würde. Die Grundstückseigentümer könnten zum einen an den Entwicklungskosten beteiligt werden, auf der anderen Seite würden diese von einem ISG-Gebiet profitieren.

Herr Wilde führt aus, dass das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße zur Zeit noch keine geeignete Ausgangssituation bietet, um eine funktionierende ISG zu installieren. Sobald die geplanten Maßnahmen an der Rheinischen Straße abgeschlossen sind, könnte überlegt werden, hier eine Immobilien- und Stadtortgemeinschaft zu gründen, um die erzielten Erfolge des Stadtumbaukonzeptes nachhaltig durch finanzielle Beteiligung der Eigentümer zu sichern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Dienstleistungs- und Gewerbezentrum Huckarder Straße“ bestehend aus den Teilprojekten „Gewerbeflächengenossenschaft“ und „Leerstandsmanagement - Umwandlung von Wohnungsleerständen in gewerbliche Nutzungen“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 660.000 €. Auf das Teilprojekt „Gewerbeflächengenossenschaft“ entfallen davon 300.000 € und auf das Teilprojekt„Leerstandsmanagement - Umwandlung von Wohnungsleerständen in gewerbliche Nutzungen“ 360.000 €.

Diese verteilen sich wie folgt:

Teilprojekt „Gewerbeflächengenossenschaft“

Beratungsauftrag
45.000 €
Betriebsphase I (Defizitfinanzierung)
90.000 €
Betriebsphase II (Defizitfinanzierung)
60.000 €
Betriebsphase III (Defizitfinanzierung)
30.000 €
Aufbau Dienstleistungsangebote
75.000 €
Gesamt
300.000 €
Teilprojekt „Leerstandsmanagement - Umwandlung von Wohnungsleerständen in gewerbliche Nutzungen“

Auftrag
360.000 €
Gesamtprojektkosten
660.000 €


2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in Pkt. 6 beschriebenen Vergabeverfahren.


zu TOP 4.4
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Familienzentrum plus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13059-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.





zu TOP 4.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Perspektiven finden - Chancen nutzen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13687-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Perspektiven finden – Chancen nutzen“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf
120.000 €.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -; hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13680-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den mit Aufstellungsbeschluss vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen für den Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße - festgelegten räumlichen Geltungsbereich zu reduzieren
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, der unter Punkt 5.1 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahme aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, der Stellungnahme unter Punkt 5.2 jedoch zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.06.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellten Änderung als Satzung,

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 137 die modifizierte Begründung vom 06.11.2008 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss -
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2009
(Drucksache Nr.: 13758-09)

Nach einer zehnjährigen Planungsphase in Zusammenarbeit mit dem türkisch-islamischen Verein freut sich RM Pohlmann-Rohr über den Satzungsbeschluss. Ausschlaggebend für eine Vermarktung des Wohngebietes Am Grimmelsiepen sind für sie im Wesentlichen Standortfaktoren wie Grundstücksaufteilung, Einfluss von Straßenlärm, die Entwicklung des PHOENIX-Geländes sowie die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk Hörde. Aus Ihrer Sicht sprechen keine Argumente gegen die Errichtung eines multikulturellen Wohngebietes.

RM Münch sieht das ursprüngliche Vermarktungskonzept als gescheitert an. Da die Standortattraktivität nicht ausreichend war, musste die Verwaltung die Vermarktung übernehmen. Dem Gesamtprojekt Am Grimmelsiepen schreibt er eine integrationshemmende Wirkung zu und befürchtet die Entstehung einer Parallelgesellschaft. Er stellt mündlich folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die geplante Ausweisung zugunsten eines allgemeinen Wohngebietes zu ändern und auf den Bau eines Gemeindezentrums zu verzichten.“

sB Müller-Späth würde begrüßen, wenn das geplante Gemeindehaus auch von Menschen nicht-islamischen Glaubens genutzt werden könnte. Den „Wohnpark Grimmelsiepen“ lehnt er für seine Fraktion ab, da er die Gefahr der Ghettobildung sieht.

RM Pisula schließt sich der Auffassung des sB Müller-Späth an und befürchtet, dass vor Ort innerhalb von 5-10 Jahren ein sozialer Brennpunkt entstehen wird.

StR Steitz führt aus, dass gegenseitiger Respekt und gute Nachbarschaft die Basis erfolgreicher Integration darstellen. In Dortmund lebt eine Vielzahl von Menschen, die nicht dem christlichen Glauben angehören. Die Ausübung der unterschiedlichen Glaubensrichtungen sollte frei zugänglich, transparent und öffentlich anerkannt sein. Damit geht auch die Errichtung von Sakralbauten einher, für die ein Bedarf besteht. Da die Vermarktung der Grundstücke im „Wohnpark Grimmelsiepen“ durch die Stadt erfolgen wird, kann die Verwaltung eine multikulturelle Ansiedlung forcieren. Davon abgesehen bekräftigt StR Steitz, dass bei 56 Familien - gleich welcher Religionszugehörigkeit -, welche die Finanzkraft zum Erwerb von Eigenheimen mitbringen, eine Brennpunktbildung ausgeschlossen werden kann.

sB Müller-Späth bittet die Verwaltung um Auskunft, ob die Darstellung auf Seite 24 der Vorlage (Punkt 10.1.5 Luftverkehr) richtig ist, dass die dB(A)-Werte (Dezibel) bei der Landung höher ausfallen als beim Start von Flugzeugen. Seiner Meinung nach ist das subjektive Empfinden von Fluglärm beim Start lauter als bei der Landung.

Herr Wilde bestätigt die in der Vorlage dargestellten Zahlen. Die Werte beschreiben das Verhältnis zwischen Lautstärke und Distanz zum Messpunkt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den mündlichen Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hö 257 – Am Grimmelsiepen – geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Punkt 17.1 bis 17.10 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


II. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich im Osten um 173 qm zu verkleinern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB


III. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die externe Waldersatzfläche in Dortmund-Persebeck (3,52 ha) mit der Festsetzung von Flächen für Wald in den Planbereich aufzunehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB





IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 09.05.2008 zu aktualisieren und die aktualisierte
Begründung vom 12.12.2008 dem Bebauungsplan beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 257 – Am Grimmelsiepen – für den Unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Punkt 2 dieser Vorlage planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V. mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.8
Variantenuntersuchung Nordspange zwischen Evinger Straße und Weidenstraße
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2009
(Drucksache Nr.: 13554-08)
(Drucksache Nr.: 13554-08-E2)


Hierzu lag vor:
Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer vom 10.02.2009
Schreiben des Stadtdirektors Sierau vom 04.02.2009

Das beratende Mitglied Müller vermisst Aussagen über Fuß- und Radwege der geplanten Nordspange. Er möchte wissen, ob die Grundsätze der Barrierefreiheit eingehalten werden. Insbesondere der Kreisverkehr an der Pottgießer-, Lindenhorster- und Seilerstraße sollte mit Doppelquerungsstellen versehen werden.

RM Dr. Hetmeier schlägt vor, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu folgen.

RM Berndsen bittet zukünftig um frühzeitige Platzierung von Schildern, auch schon außerhalb des Stadtgebietes von Dortmund, damit Lkw-Verbote wie an der Eberstraße weiträumig umfahren werden können.

Herr Wilde wird die Anregung des RM Berndsen zur Beschilderung aufgreifen. Da die Vorlage vorerst nur die Varianten einer möglichen Linienführung aufzeigt, sind Straßenquerschnitte sowie Fuß- und Radwege noch nicht Bestandteil der Vorlage. Sobald die Festlegung auf eine Variante erfolgt ist, werden die Ausbauentwürfe in Planung genommen und den politischen Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt. Auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit wird ein Augenmerk gelegt. Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord enthält seines Erachtens sinnvolle Maßnahmevorschläge.

Die Vorsitzende RM Reuter informiert auf Hinweis der Verwaltung darüber, dass es sich in dem Schreiben des Stadtdirektors Sierau vom 04.02.2009 und in dem Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 04.02.2009 irrtümlicherweise nicht um eine geschätzte „Temporeduzierung um rund 1.700 Kfz/24 h“, sondern um eine Reduzierung von „rund 2.700 Kfz/24 h“ handelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der nachfolgend genannten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 04.02.2009 unter Einbeziehung der vorgenannten Korrektur an:

1. Aus der Vorlage Seite 5 – Punkt 5:

Als begleitende Maßnahmen sind zwingend erforderlich:

· Wegweisung und Wegbeschreibungen der Unternehmen für Kunden und Lieferanten
· Verkehrsregelnde Maßnahmen wie ein absolutes Lkw-Verbot auf Immermannstraße/Eberstraße; die um rund 2 km längere Streckenführung über die Alternativtrasse ist zumutbar
· Einbindung in ein Lkw-Gesamtkonzept durch Überarbeitung des Lkw-Stadtplans unter Berücksichtigung der zukünftigen Maßnahmen

2. Aus dem Schreiben des Herrn StD Sierau – Seite 2 – 3 Absatz:
„Denkbar wäre allerdings eine streckenbezogene Temporeduzierung in Höhe der empfindlichen Nutzungen Kindergarten, Altenheim und Jugendheim im östlichen Teil der Eberstraße auf 30 km/h. Nach ersten Abschätzungen mit dem Verkehrsmodell könnte hierdurch eine Reduzierung um rund 2700 Kfz/24 h auf 11.250 Kfz/24 h erreicht werden ohne gravierende Veränderungen in Wohngebieten auszulösen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Variante 7 (Westliche Nordspange von der Bornstraße bis zur L 609 mit vollständig umgebauter und begradigter Seilerstraße) als Grundlage für die weitere Planung.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2009
(Drucksache Nr.: 13745-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf.



zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
Beschluss
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2009
(Drucksache Nr.: 13337-08)

sB Müller-Späth schlägt vor, sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck anzuschließen. Darüber hinaus hält er die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Errichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Eichholzstraße/Nelkenstraße/Lichtendorfer Straße für die verkehrliche Erschließung des Nahversorgungszentrums für notwendig.

RM Harnisch stimmt zu, der Empfehlung der Bezirksvertretung mit Ausnahme des Buchstaben f) zu folgen. Da es in Persebeck bereits eine Vielzahl von Ausgleichsflächen gibt und der Investor eine andere Fläche angeboten hat, sollte von der Vorgabe, die Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Aplerbeck sicherzustellen, Abstand genommen werden.

RM Frank schließt sich der Ansicht von RM Harnisch an.

RM Lüders plädiert dafür, die Erstellung des Verkehrsgutachtens abzuwarten, bevor über eine Vollverampelung der Kreuzung Eichholzstraße/Nelkenstraße/Lichtendorfer Straße nachgedacht wird. Die derzeit vorhandene Fußgängerampel sollte in das Erschließungskonzept miteinbezogen werden.

RM Tönnes weist darauf hin, dass heute lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Er hofft, dass die Verwaltung die vorgetragenen Anregungen im weiteren Planungsprozess gegeneinander abwägen wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung könnte im weiteren Verfahren gleichermaßen durch die Bezirksvertretung vorgenommen werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Erdgeschosswohnung im Interesse von älteren und behinderten Menschen barrierefrei vorzuhalten. Aufgrund der idealen Nahversorgungs- und ÖPNV-Anbindung würde es sich nach Auffassung des beratenden Mitgliedes Herrn Müller anbieten, auch die übrigen Wohnungen im Geschossbau barrierefrei auszugestalten und bittet die Verwaltung dies zu prüfen. Herr Müller spricht sich zudem für eine einheitliche DIN-gerechte Beschilderung zur Unterstützung von Menschen mit Sehbehinderung aus.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 10.02.2009 mit Ausnahme des Buchstaben f) „Ausgleichsmaßnahmen müssen im Stadtbezirk erfolgen“ einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

a) die Aufstellung eines Verkehrsgutachtens
b) die Aufstellung eines Lärmschutzgutachtens
c) die Eingrünung des Nahversorgungszentrum nach Süden, Osten und Norden
d) die Ansiedlung eines Supermarktes mit Vollsortiment
e) keine gewerbliche Nutzung der ehem. Umkleidekabinen
f) ---
g) die Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept

I. den Bebauungsplan Ap 229 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (22. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.11
Rahmenplan Stadtquartier-Ost
hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept Stadtquartier-Ost als Grundlage für die weitere Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13420-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 Stadtquartier Ost I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 106 Stadtquartier Ost, Beschluss zur teilw. Änderung des Durchführungsplanes (DF) 15, Beschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes In O 105/2 - Bremer Straße - ,Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13423-08)

RM Becker hält das Stadtquartier Ost für eine gewerbliche Nutzung, insbesondere für eine Ansiedlung der Thier-Szene, für geeignet. Seine Fraktion wird den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan daher nicht mittragen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Bebauungsplan In O 106 - Stadtquartier Ost für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen, den Bebauungsplan In O 105/2 - Bremer Straße - und den Durchführungsplan (DF) 15 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

II. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
III. für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich die Anordnung einer Umlegung.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 BauGB.


zu TOP 4.13
Bauleitplanung; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 231 - Bornstraße Ost -; hier Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, Änderung des Flächennutzungsplanes (16. Änderung), Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13861-09)

RM Harnisch fragt die Verwaltung, ob das vorliegende Baugesuch zur Errichtung eines Entertainmentcenters mit sechs Spielstätten bereits vorab abgelehnt werden könnte.

Aufgrund der Vorprägung im Quartier und des fehlenden Bebauungsplanes müsste ein entsprechender Bauantrag zur Zeit zurückgestellt werden. Eine Ablehnung des Vorhabens wäre nur auf der Grundlage eines gültigen Bebauungsplanes rechtssicher möglich.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:



Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Beschluss vom 28.06.2001 zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 210n - östlich Bornstraße - hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zu verändern und diesen nunmehr, wie in Pkt. 5 dieser Vorlage beschrieben, festzulegen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. § 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (16. Änderung - Bornstraße-Ost -)

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB

III. den Bebauungsplan InN 231 - Bornstraße-Ost - für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (16. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan InN 231) zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

V. nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Entscheidung über die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Entertainmentcenters mit sechs Einzelspielstätten (AZ: 61/5-1036820) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurückzustellen und stimmt dieser Entscheidung zu.
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs.1 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003.


zu TOP 4.14
Masterplan Mobilität - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13601-08)

Herr Müller gibt an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk seine Mitarbeit bei der Erstellung des Masterplans Mobilität anbietet, um zukünftig die folgenden Themen mit aufzunehmen:

- Verkehrssicherheit für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
- Sicherheit von Rollstuhlfahrern/-fahrerinnen in Bussen und Bahnen
- Straßenquerungen und Ampelanlagen für Menschen mit Behinderung
- Transportfähigkeit von Rollstühlen im Rahmen von Fahrdiensten für behinderte Menschen

RM Pohlmann-Rohr bittet dringend um Schulwegsicherung an der Kuithanstraße/Kreuzstraße.

Herr Wilde versichert, dass die ersten Maßnahmen für Querungshilfen im Bereich Kuithanstraße/Kreuzstraße unmittelbar nach Abschluss der Kanalbaumaßnahmen umgesetzt werden. Das Schwerpunktthema für den Masterplan Mobilität lautet im Jahr 2009 „Verkehrssicherheit“. Die Verwaltung wird mit den Schulen und mit den Bürgerinitiativen Kontakt aufnehmen, um Risikobereiche zu analysieren und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu treffen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.15
Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13577-08)

Für RM Tönnes ist nicht erkennbar, dass der RVR (Regionalverband Ruhr) als zukünftiger Träger der Regionalplanung an der Aktualisierung des Masterplanes Einzelhandel beteiligt ist.

sB Müller-Späth möchte wissen, ob bereits neue Lösungsansätze aus den Beratungen des Konsultationskreises Einzelhandel (KKEh) für das Wegbrechen des Quartierversorgungs-zentrums an der Aplerbecker Straße vorliegen (Seite 5 der Vorlage).

Herr Wilde kündigt die Einbindung des RVR in den zukünftigen Prozess des Masterplanes Einzelhandel an. Darüber hinaus informiert er über ein weiter nördlich an der Aplerbecker Straße gelegenen Standort, der sich im Besitz eines Großkonzerns befindet und für die Quartiersversorgung aufgrund seiner Nähe zum Einzugsgebiet geeignet wäre. Vorgespräche laufen, konkrete Planungen liegen noch nicht vor.

Frau RM Krämer-Knorr stellt mündlich folgenden Antrag:
„Der Passus, dass für den Einzelhandelsstandort an der Kirchhörder Straße aktuell ein verbindliches Bauleitplanverfahren eingeleitet worden ist, wird gestrichen (S. 5 der Vorlage).“

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion CDU den vorgenannten Antrag.

Mit dieser Maßgabe nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.16
Standortentwicklung PHOENIX West - Vermarktung des Hochofenbaufeldes und arrondierender Flächen im Rahmen des Mediationsverfahrens zur freizeitwirtschaftlichen Nutzung des Hochofenbaufeldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13639-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05053-06-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.18
Lärmschutzwand am Rütligraben
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12595-08-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 4.19
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch - sowie gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - (teilweise) und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (24. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13399-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf.


zu TOP 4.20
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung vom 20.01.2009; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 20.01.2009
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2009
(Drucksache Nr.: 13946-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2008 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13817-09)

Das beratende Mitglied Müller regt an, die Bezirksvertretungen seitens der Verwaltung gezielt über die Vorgaben und Umsetzungsmöglichkeiten der Barrierefreiheit bei Hochbau- und Straßenbaumaßnahmen zu informieren, die den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2009
(Drucksache Nr.: 13703-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat der Stadt Dortmund die Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" zwischen der „Martinstraße“ und der „Potgasse“.


zu TOP 7.2
Kanalerneuerung Berghofer Straße - 1. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung Berghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01104014127 – Kanalerneuerung Berghofer Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2008: 53.847,80 Euro
Haushaltsjahr 2009: 650.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2010: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 96.152,20 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 26.375 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Dortmund
Stadtbahnstrecke nach Grevel, Baulos L4, barrierefreie Zuwegungen Bahnhöfe Bf. Kirchderne, Bf. Flughafenstraße und Bf. Droote - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13698-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der Vorlage.


zu TOP 8.2
Bericht Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Planfeststellungsverfahren 'Emscher - Ökologische Verbesserung von km 57,73 (Kläranlage DO-Deusen) bis km 66,11 (Westfalenpark) in Dortmund'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13764-09)

RM Münch sieht in der ufernahen Anpflanzung von Bäumen einen Biotopverlust, der sich negativ auf die Artenvielfalt auswirkt.

RM Lührs teilt diese Bedenken nicht. Die Verflachung und Bepflanzung der Uferbereiche führen zu einer Verbesserung des Kleinklimas und zu einer Aufwertung des Naturschutzgebietes Bolmke.

Die Bepflanzung der Uferbereiche ist laut Dr. Grote zum Erosionsschutz zwingend erforderlich. Nach wenigen Jahren wird sich eine natürliche Regulierung der Ufervegetation einstellen. Der Erhalt der Artenvielfalt im Stadtgebiet wird natürlich nicht vernachlässigt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 11.2
PCB-Belastung im Bereich Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13912-09)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13912-09-E1)

zu TOP 11.3
PCB-Belastungen im Gemüse
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13972-09)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13972-09-E1)

Die Tagesordnungspunkte 11.2 und 11.3 werden gemeinsam behandelt.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache-Nr. 13912-09):

1. Wer ist der mögliche Verursacher?
2. Welche Erklärung hat die Verwaltung, dass der seit 20 Jahren verbotene Stoff überhaupt noch in den Kleingärten aufzufinden ist?
3. Wie sind die betroffenen Gärtner und Anwohner mit Hausgarten über eine mögliche Gesundheitsgefährdung informiert worden?
4. Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, die PCB-Belastung kurzfristig und dauerhaft abzusenken oder zu beseitigen?

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird durch Dr. Grote mündlich wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Erhöhte Gehalte von PCB (Polychlorierte Biphenyle) wurden im Grünkohl der Kleingartenanlagen Hafenwiese, Westerholz und Hobertsburg festgestellt. Die Verbreitung des chemischen Stoffes erfolgt vermutlich auf dem Luftweg und wird vom Grünkohl und Blattgemüse aufgrund seiner großen Oberfläche aufgenommen. Es ist noch nicht geklärt, wer als Verursacher herangezogen werden kann. Die Belastungswerte nehmen jedoch in dem Hafen zugewandter Richtung zu. Messungen in der Kleingartenanlage Hansa an der Burgholzstraße, die ca. 500 Meter entfernt von den betroffenen Anlagen liegt, ergaben keine Pflanzenbelastungen.

Zu 2.: Grundsätzlich wird PCB seit Jahren nicht mehr verwendet. Allerdings kann es noch in Altmaterialien wie in Farben, Lacken, Plastik und in Transformatorenöl aufzufinden sein.

Zu 3.: Das Landesumweltamt hat die PCB-Belastung am 16.01.2009 mitgeteilt. Am 17.01.2009 wurden mit dem Stadtverband der Gartenbauvereine und mit den Vorsitzenden der Gartenbauvereine Gespräche geführt. Für die Kleingärtner fand am 27.01.2009 eine Informationsveranstaltung statt. Vorsorglich wurde empfohlen, auf den Anbau und Verzehr von Grünkohl und Blattgemüse bis auf Weiteres zu verzichten. Ein permanenter Informationsaustausch über aktuelle Erkenntnisse erfolgt über die Vorsitzenden der Kleingartenanlagen. Parallel wird derzeit eine Internetseite durch das Umweltamt eingerichtet, über die sich die Kleingärtner über den aktuellen Wissensstand informieren können.

Zu 4.: Um eine schädliche Bodenbelastung auszuschließen, wurden Bodenuntersuchungen veranlasst. Die Ergebnisse werden kurzfristig erwartet. Falls eine Bodenbelastung festgestellt wird, werden umgehend Maßnahmen für die benachbarten Einrichtungen wie beispielsweise auch für den Fredenbaumpark getroffen. Zudem stellen die Bezirksregierung Arnsberg, welche die Aufsicht über größere Industrieanlagen führt, sowie das Staatliche Umweltamt in Hagen, welche die Dienst- und Fachaufsicht über die kleineren Anlagen hat, zur Zeit Untersuchungen im Umkreis der betroffenen Gebiete und im Hafenbereich zur Ermittlung des Verursachers an. Die Ergebnisse werden den Betroffenen sowie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mitgeteilt.

Des Weiteren liegt ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache-Nr. 13972-09-E1):

1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Landesumweltamt, der Bezirksregierung und der Polizei die Untersuchungen und die Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit der PCB-Belastung im Gemüse von drei Kleingartenanlagen in der Nähe des Hafens fortzusetzen.


2. Die Verwaltung wird gebeten, in die Untersuchungen auch benachbarte Flächen, wie z.B. den Fredenbaumpark, mit einzubeziehen. Dabei sind insbesondere Kinderspielplätze zu untersuchen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, ihre Informationstätigkeit bei den betroffenen Kleingärtnern und den Anliegern in Form von Veranstaltungen und Informationsschriften weiter fortzusetzen.

4. Der Ausschuss betont, dass ihm sehr daran gelegen ist, den oder die Verursacher der PCB-Emissionen festzustellen. Es muss geklärt werde, wer den seit 20 Jahren verbotenen Stoff verwendet bzw. seinen Austritt in die Atmosphäre verschuldet hat.
5. Der Ausschuss betont, dass ihm im Sinne des Verursacherprinzips an einer Bestrafung der oder des Verursachers der PCB-Belastung gelegen ist. Dazu gehört auch, dass eine Entschädigung der betroffenen Kleingärtner sicher gestellt wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.

12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün


- unbesetzt -



13. Anfragen

zu TOP 13.1
Rückzahlung der Entwicklungskosten für den B-Plan Am Grimmelsiepen an den türkisch-islamischen Verein
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13939-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13939-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 30.01.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

RM Münch stellt folgende Nachfrage zu der Beantwortung:
„Warum teilt die Verwaltung den Betrag der Rückzahlung nicht mit?“

Die entsprechende Beantwortung erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.02.2009 (Drucksache Nr. 14120-09-E1).







zu TOP 13.2
Verfahrensfehler durch Nichtbehandlung der FBI- Stellungnahme zum B-Plan Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13940-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13940-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 03.02.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

RM stellt mündlich folgende Nachfrage:
„Warum wurden die Bitte um Stellungnahme der Freien Bürger Initiative (FBI) sowie eine weitere per Fax an das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt übersandte Bitte um Stellungnahme nicht beantwortet?“

Herr Wilde versichert, dass die angesprochenen Dokumente nicht bei der Verwaltung eingegangen sind.


zu TOP 13.3
Schonung des Baumbestandes bei der Entwicklung der B-Planfläche Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13941-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13941-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 30.01.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

RM Münch stellt folgende Nachfrage:
„Bezieht sich die Antwort nur auf Bäume, die gemäß der Baumschutzsatzung geschützt sind oder insgesamt auf den Baum- und Strauchbestand?“

Herr Wilde führt aus, dass dies auch für die Rodung nicht geschützter Bäume auf den Baugrundstücken gilt.









zu TOP 13.4
Angekündigte Verkehrsüberwachung der Straßen Zur Hockeneicke, Am Winkelsweg und Terwestenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13942-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13942-09-E1)

Die Vorsitzende RM Reuter teilt mit, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen für die Beantwortung der Anfrage in der Sache nicht zuständig ist.


zu TOP 13.5
Unterbindung des Pkw-Fahrens im Salinger Wald
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13943-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13943-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 28.01.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

RM Münch stellt folgende Nachfrage:
„Wie kann die Verwaltung am 28.01.2009 mitteilen, dass der Pfosten eingesetzt worden ist, wenn dies faktisch am 06.02.2009 noch nicht der Fall war?“

Herr Keune weist dies zurück. Zwei beschädigte Pfosten sind ausgetauscht und ein fehlender Dritter ist eingesetzt worden.


zu TOP 13.6
Asphaltierung der zerstörten Wege im Pferdebachtal am Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13986-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13986-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 05.02.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

RM Münch stellt folgende Nachfrage:
„Wie hoch ist der Anteil, den die Verwaltung bei der Neuanlage der Wege im Rombergpark und im Pferdebachtal asphaltieren möchte?“

Die genaue Prozentzahl kann Herr Keune nicht nennen. Er verweist aber darauf, dass lediglich bereits asphaltierte Flächen erneuert und Strecken mit Gefälle aus Gründen der Stabilität und Verkehrssicherheit asphaltiert werden.


zu TOP 13.7
Sicherstellung einer multikulturellen Wohnsiedlung Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13987-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13987-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 04.02.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 13.8
Gremienbeteiligung beim Bauantrag Moschee Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13988-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13988-09-E1)

Die Anfrage des RM Münch wurde durch die Verwaltung mit Datum vom 04.02.2009 schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

RM Münch stellt folgende Nachfrage:
„Welche Gremien mit welcher Entscheidungsbefugnis werden beteiligt?“

Herr Wilde verweist auf die Antwort. Eine Notwendigkeit zur Beteiligung von politischen Gremien liegt nicht vor, sofern ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht. Die politischen Gremien werden bereits vorher im Bebauungsplanverfahren beteiligt.






Zur Information

· Die Vorlage "Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20" (Drucksache Nr.: 13212-08) wurde in der AUSW-Sitzung am 03.12.2008 geschoben. Der Rat hat hierzu am 18.12.2008 bereits einen Beschluss gefasst.

· Die Vorlage "Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB), hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss" (Drucksache Nr.: 13433) wurde in der AUSW-Sitzung am 03.12.2008 geschoben. Der Rat hat hierzu am 18.12.2008 bereits einen Beschluss gefasst.




Die stellvertretende Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 18:25 Uhr.




Reuter Tönnes Lüdeking
stv. Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin




Anlagen zu TOP 11.2 und TOP 11.3

(See attached file: TOP 11.2 PCB Belastung Anlage 2.pdf) (See attached file: TOP 11.2 PCB Belastung Anlage 1.pdf)

Anlage zu TOP 13.1

(See attached file: 14120-09-E1.pdf)