N i e d e r s c h r i f t

über die 79. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 07.07.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 19:55 Uhr


Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Uhrmann (CDU)i. V. für Herrn RM Brunstein (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)i. V. für Herrn RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)ab 18:30 Uhr i. V. für Herrn RM Sauer (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Oshege - Seniorenbeiratab 18:20 Uhr Frau sE Blind
Herr sE Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht – Polizeipräsidium Dortmund
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Zühlke - Beirat der unteren Landschaftsbehörde
Herr Stecher - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund i. V. für Herrn Bender
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Marx - 68/WL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Glaser - 6/MTC
Frau Bertram – 68/1
Frau Skodzik – StA 01
Frau Korbmacher – StA 01
4. Gäste:
Herr Prof. Fritschi, Planungsatelier Fritschi, Stahl und Baum zu TOP 2.1
Herr Wittstock, Planungsatelier Fritschi, Stahl und Baum zu TOP 2.1
Herr Dr. Nissen – Sonae West Shopping AGzu TOP 2.1.
Herr Mehnert – Architekt von Sonaezu TOP 2.1.
Herr Deterding, Architekturbüro Deterdingzu TOP 3.11
Herr Möller, Architekturbüro Deterdingzu TOP 3.11
Herr Kraemer, Schürmann Spannel AGzu TOP 3.12
Herr Schmidt, Schürmann Spannel AGzu TOP 3.12
Herr Schwarze-Rodrian, Projekt Ruhr GmbH zu TOP 5.1
Herr von der Kluse – WIBERAzu TOP 11.2


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 79. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.07.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 76. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.04.2004

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 77. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.05.2004

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
- Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06570-04)

Dazu liegt vor:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2004
(Drucksache Nr.: 06570-04)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06386-04)

Dazu liegt vor:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2004 (Drucksache Nr.: 06386-04)

3.3 Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung,
II. Offenlegungsbeschlüsse,
III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB,
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und
V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06748-04)

3.4 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhausstraße und Kreuzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05872-04)

3.5 Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06562-04)

3.6 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund- Eving, Ortsteil Kemminghausen für den Bereich der "Kolonie Kirdorf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06589-04)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm -
hier: Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06588-04)

3.8 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06751-04)

3.9 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich der nördlichen Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06715-04)

3.10 Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06649-04)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06772-04)



3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

3.13 URBAN II

3.13.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-
hier: II. Bauabschnitt, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06776-04)

3.13.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: "Teilprojekt Zuverdienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06716-04)

3.13.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.4 Branchenentwicklung und Standortpromotion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06754-04)

3.13.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.7 Innovationszentrum Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-04)

3.13.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06608-04)

3.13.6 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06778-04)

3.13.7 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.4 Förderung der Ethnischen Ökonomie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06775-04)

3.13.8 URBAN II - Quartiersmanagement Nordstadt
Einführung von Aktionsfonds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05198-03)


3.13.9 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit, hier: Ausweitung Platz- und Straßenhausmeister im URBAN II-Gebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06907-04)

3.13.10 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund - Nordstadt
Projekt 1.3.2 Ökologische Modernisierung
Hier: "Teilprojekt Klima-/Umweltpfad und pädagogisches Konzept"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06713-04)

3.14 Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier:
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges
Ophoff-Gelände- zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1;
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06371-04)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06782-04)

3.16 Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06771-04)

3.17 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -,
hier: I. Information zum Verfahrensstand und zum aktuellen Plankonzept; II. Zustimmung zu Bauvorhaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06606-04)

3.18 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 264 - Berchumweg -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06760-04)




3.19 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Technischen Voruntersuchung durch die Dortmunder Stadtwerke AG für den Kreis Unna sowie für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06763-04)

3.20 Bedarf und Akzeptanz von Quartiersgaragen im Kronprinzenviertel
- Ergebnisse einer Bewohnerbefragung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06630-04)
Anlage: Abschlussbericht zur Parkraumanalyse und zur Haushalts- und Gewerbebefragung, 5/2004

3.21 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei -
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06623-04)

3.22 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In N 207 (1. Änderung);
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06530-04)

3.23 Bauleitplanung
Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss;
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06808-04)

3.24 Endgültiger Ausbau der Straße "Schöner Pfad" zwischen der Wittbräucker Straße im Norden und der Obermarkstraße in Dortmund-Berghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06510-04)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

Dazu liegt vor:
Endgültiger Ausbau der Straße "Schöner Pfad" zwischen der Wittbräucker Straße im Norden und der Obermarkstraße in Dortmund-Berghofen
Beschluss: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2004
(Drucksache Nr.: 06510-04)

3.25 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW zur Durchführung mehrerer stadtteilbezogener Aktivitäten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06414-04)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


3.26 Fortsetzung Quartiersmanagement Brückstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06842-04)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-30611
Planungsrechtlicher Vorbescheid für die Erweiterung des Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 39-41, Gemarkung Dortmund, Flur 6
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06805-04)

4.2 Errichtung eines fachärztlichen Kompetenzzentrums auf dem Grundstück Königshof 1/ Steinstraße 42
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06992-04)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06619-04)
Anlage: Masterplan Emscher Landschaftspark 2010, Entwurf der Projekt Ruhr

Hinweis:
Aufgrund des Umfanges der Anlage wird diese
- den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern über die Schließfächer im Rathaus und
- den beratenden Mitgliedern und der Verwaltung über die Post gesondert zur Verfügung gestellt.

5.2 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd
hier: Vorbescheid für die Nutzungsänderung einer (ehem.) Polizeireiterstaffel zu einem Wohnhaus mit Pferdehaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06512-04)

5.3 Zwischenbericht zum Modellprojekt "Landwirtschaft und Ökokonto"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06737-04)

5.4 FIFA WM 2006 "Green Goal" in Dortmund
- Mündlicher Bericht

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -






7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule-Wickede und Massivpavillon der Josef-Grundschule am Standort
Dollersweg 18/14 in Do-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05923-04)

7.2 Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270
hier: Erweiterungsbau der Hauptschule-Husen sowie Ganztagsbetreuung Roncalli-
Grundschule und Eichwald-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05348-03)

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06598-04)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße / Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06141-04)

8.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06161-04)

8.4 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06547-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt-

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06679-04)



10.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund - Stadtbahnstrecke 84
Anpassung Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006
Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06684-04)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06615-04)

11.2.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05946-04)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Kunstaktion "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06607-04)

12.2 Sachstandsbericht zur Umsetzung, sowie Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06583-04)
Anlage: Broschüre "Sauberes Dortmund - Ein Konzept wurde Realität, 1997 bis 2004"

12.3 Seniorenwirtschaft in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 17.06.2004
(Drucksache Nr.: 06622-04)

13. Anfragen
- unbesetzt -




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Follert benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht die Vorlage zu TOP 3.19 - Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne – Hamm; Ergebnis einer Technischen Voruntersuchung durch die Dortmunder Stadtwerke AG für den Kreis Unna sowie für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund – (Drucksache-Nr. 06763-04) zurück.

Gleichzeitig bittet die Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung für die Vorlagen
- Bauleitplanung; 150. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 109 -
Märkische Straße / Heiliger Weg -, hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs-
planes (150. Änderung); II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 109; III.
Beschluss zur Bürgerbeteiligung (Drucksache-Nr.: 06817-04) als TOP 3.27 und
- Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in
Dortmund-Brackel (Drucksache-Nr. 06610-04) als TOP 12.4.
Die entsprechenden Schreiben zur Dringlichkeit liegen vor.

Zudem bittet die CDU-Fraktion im Wege der Dringlichkeit darum, den Vorschlag zur TO mit Stellungnahme der CDU-Fraktion „Bau der L 556 n“ (Drucksache-Nr. 07071-04) als TOP 8.5 in die Tagesordnung aufzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Erweiterungen der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit einstimmig zu.

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, schlägt anschließend vor, die mündlichen Berichterstattun-gen zu den Tagesordnungspunkten
2.1 Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes, - Mündlicher
Bericht,
3.10 Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes
und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
(Drucksache Nr.: 06649-04),
3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286
- Hotelfachschule WIHOGA -, hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.:
06772-04) und
3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -, hier:
I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.: 06773-04)
direkt nacheinander abzuhandeln.

Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs macht er auch den Vorschlag, zusammen mit TOP 2.1 den Tagesordnungspunkt 10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss - (Drucksache Nr.: 06679-04) zu behandeln.

Da zu TOP 5.1 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 (Drucksache Nr.: 06619-04) Herr Schwarze-Rodrian von der Projekt Ruhr GmbH anwesend ist und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung steht, bittet Herr RM Jostes um Zustimmung, dass TOP 5.1 nach TOP 3.10 – 3.12 behandelt werden kann.

Zudem schlägt Herr RM Jostes vor, wegen des inhaltlichen Zusammenhangs die Tagesordnungspunkte
4.1 63/2-1-30611, Planungsrechtlicher Vorbescheid für die Erweiterung des Geschäftshauses
auf dem Grundstück Westenhellweg 39-41, Gemarkung Dortmund, Flur 6, - Vorhaben
gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – (Drucksache Nr.: 06805-04) und
8.1 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von
Netanya" (Drucksache Nr.: 06598-04)
zusammen zu beraten.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 76. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.04.2004
- Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 07.07.2004 (wurde nachgereicht)

Herr RM Jostes erklärt unter Hinweis auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Genehmigung der Niederschrift, dass nach § 29 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse über die Sitzungen Ergebnisniederschriften zu fertigen sind. In dieser Niederschrift gibt die Geschäftsführerin zum Teil - wie zu TOP 3.4 - wenn eine längere Diskussion erfolgt ist, zumindest den Diskussionsverlauf wieder. Ansonsten kann nach der Geschäftsordnung nur der Erklärende selbst darum bitten, dass ein Wortbeitrag in die Niederschrift aufgenommen wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet mit ihrem Antrag nachträglich darum, etwas in die Niederschrift aufzunehmen. Ein Dritter kann aber nach der Geschäftsordnung nicht verlangen, etwas in die Niederschrift aufzunehmen. Somit läuft nach Angaben des Herrn RM Jostes der Antrag ins Leere.

Frau sB Pohlmann-Rohr nimmt die Ausführungen zur Geschäftsordnung im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet darüber hinaus, den Brief des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an den Oberbürgermeister der heutigen Niederschrift beizufügen (siehe Anlage), um damit zum Ausdruck zu bringen, dass das Vorgehen des Herrn StR Sierau in der Sitzung des AUSW am 28.04.2004 nicht der richtige Stil gewesen sei .

Herr RM Schneider weist darauf hin, dass das Schreiben allen Fraktionen vorliegt, so dass damit Kenntnis erlangt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Niederschrift über die 76. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.04.2004.
Das Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an den Oberbürgermeister vom 17.05.2004 wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.





zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 77. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.05.2004

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 77. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.05.2004.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
- Mündlicher Bericht
zu TOP 2.1.1
Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
(Drucksache Nr.: 06991-04) (wurde nachversandt)

Der mündliche Bericht zu TOP 2.1 und die Ratsvorlage zu TOP 2.1.1 Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes (Drucksache-Nr.: 06991-04) werden zusammen behandelt.

Herr Prof. Fritschi berichtet über die aktuellen Planungen zum Hauptbahnhofumfeld. Der Wettbewerb war ursprünglich mit dem Titel zur „Urbanen Integration des 3do-Komplexes in den Stadtorganismus“ überschrieben. Die städtebauliche Integration wurde inzwischen weiterverfolgt und die Planungsergeb-nisse wurden optimiert und haben dadurch Verbesserungen gebracht. In einer Kooperation zwischen den Planungsbeteiligten ist es nach Darstellung des Herrn Prof. Fritschi gelungen, sowohl die städtebauliche Anbindung klarer zu formulieren als auch die architektonische Präsenz des 3do-Komplexes zu qualifizieren.
Das wichtigste Planungsziel bestand darin, die Bahnhofsüberbauung als Teil des Stadtkörpers zu verstehen. Dazu gehört auch, die An- und Einbindung im Süden und im Norden an die Stadt zu optimieren.
Herr Prof. Fritschi stellt mit Hilfe von Plänen vor, dass zwei Parkhäuser entstehen werden. Im Süden wird am Königswall durch ein Parkhaus eine räumliche Lücke geschlossen, für den Norden ist ein zweites Parkhaus vorgesehen. Das ursprünglich über den Gleisen des 3do geplante Parkhaus entfällt, so dass der Baukörper des 3do um ca. 7 m reduziert werden kann.
Außerdem werde die Katharinenstraße sichtbar in einer glasüberdeckten Mall von Norden nach Süden fortgesetzt.
Die Verkehrswege, z. B. der Königswall, können auch in das Gestaltungskonzept einbezogen werden. Das Parkhaus Süd wurde mit einer Spindel im Bereich Harenberg angedacht. Eine anspruchsvolle städtische Fassade zum Königswall hin sollte nach Herrn Prof. Fritschi vorgesehen werden. Im unteren Teil der Spindel könnte eine Radservice-Station angelegt werden.
Im Norden könnte an der Steinstraße unter dem vorgesehenen Platz ein zweigeschossiges Parkhaus, eine Taxi-Vorfahrt, Bushaltestellen und eine Fahrradstation entstehen.

Herr StD Fehlemann stellt heraus, dass die Vorschläge zu den Parkhäusern und Fahrradunterstellplätzen nicht mit den Verkehrsplanern der Stadt abgestimmt wurden. Die Skizzen werden von Herrn StD Fehlemann als Werkstattbericht betrachtet.

Herr Mehnert stellt einen Abriss der derzeitigen Aktivitäten vor. Es wurden bereits Fassadenüberlegun-gen zum 3do angestellt. Das Gebäude wurde um ein Geschoss reduziert. Es werden Skizzen vorgestellt, die in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Fritschi im Rahmen eines Workshops entwickelt wurden. Es bestehen Überlegungen, vor der Fassade des 3do eine Art Kolonnade mit Stützen im Erdgeschoss und einer Wandscheibe im Obergeschoss zu schaffen.
Der Eingangsbereich für den Dortmunder Hauptbahnhof ist mit einem deutlichen Eingang mit Vordach für den Süden und auch den Norden geplant.

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich für den Bau des Hauptbahnhofes sei. Eine vernünftige Beziehung zwischen ÖPNV und S-Bahn und auch Fernbahn wird als sehr wichtig erachtet.
Für den Umbau des Hauptbahnhofes gibt es bereits Grundsatzbeschlüsse und nach Meinung des Herrn RM Follert besteht keinerlei Notwendigkeit eines weiteren Beschlusses, es gebe keine neuen Fakten. Er fordert, dass die Kosten für die weiteren Planungen vorgestellt werden. Eine Anpassung der Planung an die Verkehrkonzeption müsste außerdem erfolgen.

Frau Schmidt weist darauf hin, dass die vorgestellten Pläne nur Treppen gezeigt haben. Sie verdeutlicht, dass es dazu für die Menschen mit Behinderungen auch barrierefreie Alternativen geben müsse. Sollten diese noch nicht vorgesehen sein, so stellt Frau Schmidt die Forderung, dass sie noch einzuplanen sind.

Herrn RM Harnisch ist aufgefallen, dass der Durchgang zur Nordstadt und der Busbahnhof auf der nördlichen Seite erkennbar besser geworden sei. Die Werbung auf der Nord- und Südseite des Gebäudes habe ihm nicht gefallen, diese müsse repräsentativ sein.
Die Skizzen zeigen, dass das Gebäude ein anderes Gesicht erhält. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, auch die vorgelegte Verwaltungsvorlage zu beschließen, um das Projekt weiter in Gang zu halten. Herr RM Harnisch hofft darauf, bald ein abgestimmtes Konzept vorgelegt zu bekommen. Das Projekt sollte weiterbefördert werden.

Frau RM Reuter sieht Verbesserungen an der Architektur. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sie sich weiterhin ein funktionales Bahnhofsgebäude ohne Hotel, eine Reduzierung des Einzelhandels um 20.000 qm und ohne Freizeit vor, das den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspreche. Sie findet es befremdlich, dass die Verkehrsplanungen nicht abgesprochen scheinen.

Herr RM Jostes sieht als Ausschussvorsitzender die Berichterstattung als einen Baustein im Rahmen eines fließenden Planungsprozesses eines solchen großen Projektes an. Nicht über jedes Detail sind neue Beschlüsse zu fassen.

Herr StD Fehlemann will nicht, dass die vorgestellten Skizzen sich verfestigen. Z. B. sei zur Zeit noch nicht klar, ob das Fahrradparkhaus 1.000 oder 1.500 Plätze beinhalten wird. Die vorgestellten Pläne des Herrn Prof. Fritschi sind für ihn ein Werkstattbericht, an dem noch bezüglich Menge, Größe etc. gearbeitet werden muss.

Laut Herrn StR Sierau werde derzeitig ein Ratsbeschluss abgearbeitet. Die Vorträge, u. a. im Gestaltungsbeirat, betrafen den Stand der Dinge. Inzwischen gab es auch weitere Gespräche innerhalb der Stadtverwaltung. Das heute Vorgestellte kann noch nicht das endgültige Produkt sein, da auch noch eine Bewertung durch die Politik erfolgen müsse.
Der Bearbeitungsprozess müsse auch während der Sommerpause weitergehen.

Herr RM Drabig hält es für normal, dass bei einem solch großen Projekt viele Abstimmungsbedarfe und zwischendurch viele Entwürfe entstehen. Es könne nur das heute Vorgestellte zur Kenntnis genommen werden. Anschließend müssen die Dezernate 6 und 7 die Arbeitsaufträge abarbeiten, die daraus entstehen. Danach muss eine Abstimmung mit den Rechten Dritter erfolgen, z. B. wegen der Unter- und der Hochbauten. Das heißt, der AUSW müsse der Richtung zustimmen.

Herr RM Follert erklärt, dass nach Meinung der CDU-Fraktion verschiedene Grundsatzbeschlüsse zum Hauptbahnhof gefasst wurden, seine Fraktion könne diese Vorlage nur zur Kenntnis nehmen. Ein Beschluss sei nicht erforderlich.

Herr StR Sierau macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu verändern:
“Der Rat der Stadt nimmt die fortgeschriebenen Planungen zur urbanen Einbindung des Hauptbahnhofes Dortmund zur Kenntnis“
Die Verwaltung arbeite immer noch aufgrund der Beschlussfassung im Rat am 19.12.2002. Seines Erachtens sei aus der Diskussion deutlich geworden, dass die in der Vorlage erfolgte Darstellung zum Hauptbahnhof weiterverfolgt werden soll.

Beschluss zu TOP 2.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 2.1.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt folgende veränderte Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt die fortgeschriebenen Planungen zur urbanen Einbindung des Hauptbahnhofes Dortmund zur Kenntnis. und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Planungsarbeiten weiter fortzuführen.

zu TOP 10.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
(Drucksache Nr.: 06679-04)

Herr Schließler ergänzt zur Vorlage, dass die Planungskosten nach Beschluss in 1999 nun fortzuschrei-ben sind. Ursprünglich war davon auszugehen, dass die Planungskosten ca. 10 % der Baukosten aus-machen. Heute ist von voraussichtlich mindestens 15 % auszugehen. Da die Planungskosten sich entsprechend erhöhen, passiert dies genauso mit dem Eigenanteil der Stadt Dortmund. Der Baube-schluss soll als Freigabe für die konkrete Ausführungsplanung und Bauvorbereitung dienen. Zeitziel ist, nach der WM 2006 zu beginnen.

Herr RM Follert erinnert daran, dass die CDU-Fraktion die Optimierung des ÖPNV mit der S-Bahn und Fernbahn im Zusammenhang mit dem Umbau des Hautbahnhofes fordert.

Herr RM Harnisch schließt sich im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage an.

Frau RM Reuter gibt zur Niederschrift, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung befürworte. Nur kann die Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen, da sie auf dem Hauptbahnhof-Überbau basiert. Da der Hauptbahnhof in der jetzigen Form abgelehnt wird, werde damit auch diese Vorlage abgelehnt.

Die Frage des Herrn RM Harnisch, ob daran gedacht sei, einen Gestaltungswettbewerb im Rahmen des Umbaus der Stadtbahnanlagen durchzuführen, beantwortet Herr StD Fehlemann dahingehend, dass der frühere Ausschuss für Bau, Verkehr und Grünflächen beschlossen hatte, bei jeder Stadtbahnstation den Rat freiberuflicher Kollegen hinzuzuziehen. Auch bei dieser Station wurde ein Planerbüro hinsichtlich der Gestaltung in Konsens mit der Stadt beauftragt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:
4. Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land und der bindenden Zusage der Projektpartner zum Umbau der Verkehrsstation Hbf. Dortmund
- die Erweiterung der vorhandenen Bahnsteigebene und der Stadtbahnverteilerebene sowie
- die Anbindung der Stadtbahnanlage an eine neue nördliche Verknüpfung sowie den Umbau und die Anbindung der Stadtbahnanlage an eine veränderte südliche Verknüpfung in der Verkehrsstation Dortmund Hbf mit Kosten in Höhe von rd. 28,51 Mio. Euro (netto).

Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2005 wie folgt vorgesehen:
Finanzposition 2005 2006 2007 2008 2009 ff.
8200 9511 0138 700.000 € 2.500.000 € 7.000.000 € 11.500.000 € 6.810.000 €

zu TOP 3.10
Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
(Drucksache Nr.: 06649-04)
zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06772-04)
zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

Zu TOP 3.12 hat Herr Drabig weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Die Tagesordnungspunkte 3.10 Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA)) (Drucksache Nr.: 06649-04), 3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -, hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.: 06772-04) und 3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -, hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.: 06773-04) werden zusammen behandelt.

Zu TOP 3.11 stellt Herr Deterding die Planungen zur WIHOGA vor, die bereits mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt sei. Die WIHOGA ist eine internationale Schulungseinrichtung.
Eine Modellaufnahme zeigt die WIHOGA im Gelände des Rombergparks. Ein Schulungsgebäude und ein Wohnheim mit 150 Appartements sind an der Straße Am Rombergpark geplant. Das Seminargebäude ist als dreigeschossig mit der Option auf Viergeschossigkeit und das Wohnheim als viergeschossige Anlage vorgesehen. Die Appartements sehen Einzelzimmer mit Balkon und Duschbädern vor. In jedem Geschoss sind Aufenthaltsräume, Küchen etc. untergebracht. Das Schulungsgebäude hat im Erdgeschoss ein große verglaste Halle. Lehr- und Demonstrationsküchen, Lehrrezeption und
–restaurants sowie Cafeterien sind im Gebäude zu finden.
Insgesamt beträgt die Nutzfläche der WIHOGA 4.000 qm, 400 Schüler und Studenten werden dort unterrichtet werden. In 2005 ist geplant, mit dem Bau zu beginnen, um ihn 2006 zu beenden.

Herr Kraemer erläutert zu TOP 3.12 das Gesundheitszentrum am Rombergpark. Die Konzeptplanung wurde inzwischen entwickelt. Geplant ist ein Gesundheits- und Medizinzentrum. 2006 soll zumindest ein Teil des Komplexes bereits errichtet sein. Es ist wichtig, den vorhandenen Naturraum an dieser Stelle zu schonen.
Das Gesundheitszentrum sieht zur Seekante hin Solitärbaukörper vor.
Herr Kraemer verdeutlicht, dass die Thematik Gesundheit immer wichtiger wird, da dies auch mit Prophylaxe zu tun hat. Bei dem Konzept war wichtig, dass vorhandene Nutzungen erhalten bleiben.
Es wird u.a. diagnostische Einrichtungen und auch einen Hotelbaukörper geben. Es ist geplant, das Hotel bis zur WM 2006 fertig zu stellen.
Das integrierte Konzept sieht vor, Gesundheit mit Unterbringung zu kombinieren und mit Rehabilitation zu verbinden.
Die Gebäudeabwicklung vom Torhaus über das Wellnesszentrum und die Seegastronomie bis zum Medizinzentrum und Hotel sowie die diagnostischen Einrichtungen wird dargestellt.

Es sollen fußfähige Verbindungen bis hin zum ehemaligen Betriebshof als öffentlicher Bereich geschaffen werden. Auch das Wellnesszentrum soll später als öffentliches Gebäude genutzt werden.
Das Thema Gesundheit soll mit allen Elementen Ausdruck in der Gestaltung findet, von der Fassade über die Grünplanung, die Platzgestaltung und die Nutzungen und über die Region hinaus ausstrahlen.

Herr Zühlke erklärt für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, der Rombergpark trage wesentlich durch seinen Baumbestand zur architektonischen Qualität des Gesundheitszentrums bei. Hier müsse genau geprüft werden, welcher Baumbestand – insbesondere Altbaumbestand – dort vorliegt. Der Baumbestand müsse integriert werden.
Zu den dargestellten Platzverhältnissen gibt Herr Zühlke an, dass die Versiegelungsfläche nicht angemessen sei. Er befürchtet eine Verdrängung des Baumbestandes.
Zur WIHOGA gibt er an, dass der Baukörper mindestens einen Abstand von 30 m von der Eisenbahntrasse aus halten sollte. Im Gebietsentwicklungsplan sei dieser Streifen zum Schutz der Landschaft und Erholung festgesetzt, auch der städtische Umweltplan sehe dort die Freihaltung eines Grünzuges vor.

Herr RM Follert spricht sich für die WIHOGA aus. Zum Thema Gesundheitszentrum hält er die Anregung des Herrn Zühlke in Sachen Baumbestand für nachvollziehbar. Herr RM Follert hatte den Eindruck, dass bereits der Investor Interesse am Erhalt des Baumbestandes habe.
Die vorhandenen Grünzüge lockern die geplanten Gebäude auf, so dass Transparenz entsteht. Erfreulich sei, dass der Park in seiner Nutzung den Bürgerinnen und Bürgern erhalten bleibe.

Zur Zeit zeigen zunächst die Vorlagen nach Herrn RM Harnisch den Beginn der Verfahren an, im Rahmen dessen noch viele Details zu klären sind. Er wünscht sich an dieser Stelle den Einsatz von Solarzellen etc.

Frau RM Reuter hält die WIHOGA für positiv, in Sachen Gesundheitszentrum sollte auf jeden Fall der Baumbestand erhalten bleiben. Der geplante Platz führe leider zu einer erheblichen Versiegelung. Die Verkehrssituation in Verbindung mit der Zufahrt sollte noch einmal überprüft werden. Eine energetische Optimierung müsse auch bei diesem Projekt im Vordergrund stehen. Insgesamt werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Vorlagen zu TOP 3.10 – 3.12 zustimmen.

Für Herrn RM Münch ist die WIHOGA ein wichtiger Imagefaktor für Dortmund.
Damit ökologische Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden, gibt Herr RM Münch zur Niederschrift, dass das angedachte Kleingewässer im Bereich WIHOGA für den Ausgleich und Ersatz ökologisch gestaltet wird, d. h. ohne Zierfische oder exotische Bepflanzung vorgesehen wird. Der gesamte Bereich sei ökologisch bedeutsam. Auch die Baumaßnahme solle unter Wahrung der ökologisch vorhandenen Strukturen durchgeführt werden.
In Bezug auf den Bereich des Gesundheitszentrums müsse gewährleistet sein, dass der alte Baumbestand erhalten bleibt. Das bedeutet, dass die Baumaßnahme unter Berücksichtigung und Schonung des alten Baumbestandes ausgeführt wird. Als Ausgleich und Ersatz schlägt Herr RM Münch die Optimierung des Kleingewässers vor, das südöstlich der Plangrenze liegt. Eine weitere Maßnahme sieht er in der Neuanlage eines Kleingewässers südlich der U-Bahnlinie.

Beschluss zu TOP 3.10:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

VI. Der Rat der Stadt beschließt das Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der WIHOGA) als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung



Beschluss zu TOP 3.11:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

V. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 286 - Hotelfachschule am Rombergpark - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vierzehntägiger Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

Beschluss zu TOP 3.12:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hom 285 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 5.1
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 06619-04)

Frau RM Kröger-Brenner merkt zum Masterplan Emscher Landschaftsplan an, dass er positiv gesehen werde. Nur steht unter den Projekten z. B. der Freizeithafen Achenbach, der nicht weiterverfolgt werden sollte. Einige Planungen der Stadt stehen außerdem im Widerspruch zum Emscher Landschaftspark. Frau RM Kröger-Brenner befürchtet, dass die Projekte aus dem Emscher Landschaftspark nicht so umgesetzt werden wie geplant und befürwortet die Erweiterung der Grünzüge.

Zur Systematik erläutert Herr StR Sierau, dass der Masterplan von der Projekt Ruhr im Auftrag des Ministers u. a. für Stadtentwicklung erarbeitet wurde. Die Stadt war mit den eigenen Masterplänen und mit dem Flächennutzungsplanverfahren schneller als das Masterplanverfahren für den gesamten Emscher Landschaftspark. Um eine Angleichung mit der Beschlusslage des Rates und der Bezirksvertretungen vorzunehmen, durchläuft der Masterplan nun die Gremien. Bereits dem Beschlussvorschlag auf Seite 2 der Vorlage ist zu entnehmen, dass Maßnahmen und Projekte des Masterplanentwurfs korrigiert werden können. Es erfolgt eine Anpassung der regionalen Vorstellungen an die kommunale Beschlussfassung.

Frau Schmidt weist darauf hin, dass im Freizeitbereich auf Barrierefreiheit geachtet werden muss.

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu.
Im Abwägungsband zum Flächennutzungsplan sei angegeben, dass die Emschergenossenschaft vorhabe, auf der Halde Groppenbruch Erdreich abzulagern, wenn Veränderungen an der Emscher – das Erdreich betreffend – vorgenommen werden. Er spricht sich dagegen aus. Es müsse geklärt werden, wo der Abraum gelagert werden kann.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der Emscher Landschaftspark Dortmund eine deutliche Attraktivitätssteigerung verschaffen werde. Er sieht ihn sehr positiv, hätte sich aber gewünscht, dass der Artenschutz stärker berücksichtigt wird. Er schlägt vor, konkrete Artenschutzprojekte im Bereich des Emscher Landschaftsparks in Angriff zu nehmen, z. B. für die Kreutzkröte, die auch zum Symboltier werden könnte.

Herr Zühlke begrüßt für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde die Ausdehnung des Emscher Landschaftsparks in die Grünzüge F und G und in das Emschertal, merkt aber auch an, dass es Widersprüche zwischen diesem Masterplan und den Dortmunder Beschlüssen gebe.

Herr RM Tech meint, dass die Stadt nur vom Emscher Landschaftspark profitieren könne. Viele Projekte wurden bereits realisiert. Ab 01.10.2004 werde der Masterplan zur Pflichtaufgabe des Kommunalverbandes. Ob alle Projekte vom Land gefördert werden, ist die Frage.

Herr Schwarze-Rodrian stellt dar, dass der Masterplan Emscher Landschaftsplan als integrierte Strategie aufgestellt ist, die auch andere Nutzungen außerhalb des Parks aufgreift, um Stadt- bzw. Kulturlandschaft zu entwickeln. Im jetzigen Stadium des Entwurfs des Masterplans können Fehler noch korrigiert und Änderungen vorgenommen werden.
Der Emscher Landschaftspark hat eine Größe von 436 qkm und 20 Städte als Partner. Die Frage, was in regionaler, in lokaler Trägerschaft oder Grundstücksträgerschaft gemacht wird, wird in den nächsten Jahren entschieden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Empfehlungen der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse zur Kenntnis.
Er stimmt den im "Masterplan Emscher Landschaftspark" dargestellten Grundsätzen zu, weil diese sich mit den wichtigsten stadtpolitischen Zielen im Einklang befinden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zur weiteren Mitwirkung an der Endfassung des Masterplans notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu gehört insbesondere, Maßnahmen und Projekte des Entwurfs zu korrigieren, die geltenden Ratsbeschlüssen entgegenstehen, wie beispielsweise Projekt Nr. 169 der Veröffentlichung (Freizeithafen Achenbach).

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06570-04)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 16.06.2004

Nach Meinung des Herrn RM Tech macht die Vorlage deutlich, dass nun der Einstieg in die Realisierungsphase erfolgt und die Umsetzung beginnt.

Frau sB Pohlmann-Rohr regt an, auch für Phoenix-Ost ein Energiekonzept aufzustellen. Regenerative Energien könnten im Bebauungsplan vorgeschrieben werden. Dies ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eher eine Förderung der Vermarktung. Für die bereits reduzierten Wohneinheiten sind vorrangig Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Hier bittet Frau sB Pohlmann-Rohr um mehr Offenheit bei der Entwicklung, um dem Bedarf zu folgen.
Sie gibt außerdem die Anregung, das Freizeitkonzept um Fragen zur Freizeitnutzung der dort Wohnenden zu erweitern. Die Ufer sollten zumindest zum Teil genutzt werden können.
Zum Verkehr hält sie für sinnvoll, den Vorschlägen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu den Erschließungsstraßen und den dadurch entstehenden Erweiterungen der Emscherauen zu folgen. Frau sB Pohlmann-Rohr bittet außerdem, die Verkehrskonzeption hinsichtlich eines weiteren DB-Haltepunktes im Bereich Schürufer-/Berghofer Straße noch einmal zu überdenken. Sie hält einen zusätzlichen Haltepunkt nach einem Kilometer für zuviel.

Herr RM Follert spricht den Radkurs auf der Nordseite des Sees an. In diesem Zusammenhang macht er den Vorschlag, einen attraktiven Rundkurs für Inline-Skater anzulegen.

Herr RM Münch hält den Vorschlag eines Skater-Rundkurses für eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung. Er spricht zudem die Hinweise des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an und erklärt, dass weniger Bepflanzung in empfindlichen Bereichen mehr sei, insbesondere im südöstlichen Bereich der aufgeweideten Emscheraue.

Zum Thema Wohnen macht Herr StR Sierau deutlich, dass den Anforderungen des Wohnungsmarktes
– besonders hinsichtlich Qualität und Menge - zu folgen sei.
Aufgrund der Hinweise des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde weist Herr StR Sierau darauf hin, dass die Entwicklung dieses Bereiches unter ökologischen Gesichtspunkten erfolgen müsse, da die Realisierung des Phoenix-Sees ein weiterer Punkt zur ökologischen Weiterentwicklung der Stadt ist. Neben der Ökologie muss aber auch der Freizeitaspekt gesehen werden, beides muss in Einklang gebracht werden.

Herr Zühlke bestätigt, dass ein Mix an Nutzungen für Freizeitbedarf und Ökologie nicht möglich ist. An den Grenzen müsse gemeinsam gearbeitet werden, so dass es nicht zu Überschneidungen kommt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt stimmt der Verfeinerung des städtebaulichen Rahmenplans Phoenix-See mit Datum vom Mai 2004 als Grundlage der weiteren Planungen zu.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06386-04)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 16.06.2004

Laut Herrn RM Tech zeigt die Vorlage, dass das Konzept immer weiter verfeinert und detaillierter werde.

Herr RM Münch findet es positiv, dass der Umweltverwaltung durch das Anlegen von Artenschutzgewässern gelungen sei, die Kreuzkröte als seltene Art zu erhalten. Er gehe davon, dass dies auch während der Phase der Bauausführung bleibt.

Frau sB Pohlmann-Rohr hält es für erforderlich, den Weg der ÖPNV-Trasse auf Phoenix-West bereits jetzt festzulegen. Die Bebauung im nördlichen Bereich sollte aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zumindest als nachrangig angesehen und entwickelt werden. Das Energiekonzept sollte soweit auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Herr RM Follert macht für die CDU-Fraktion deutlich, dass die GE-Ausweisung großzügiger sein sollte. Er macht außerdem den Vorschlag, die Hochöfen auf Phoenix-West zu entfernen, da Hochöfen oder Gasometer zum Teil auch in anderen Städten erhalten bleiben und in der Regel keine Nutzung dafür zu finden sei.

Laut Herrn StR Sierau besteht für die Hochöfen aus Sicht des Eigentümers eine Nutzungsoption, da ein Abriss bereits Kosten in Höhe von 6 Mio. € verursachen würde. Ein Erhalt sei derzeitig kostengünstiger. Im Hinblick auf die Vermarktung ziehen die Hochöfen eine positive Adressenbildung nach sich. Es gibt einen Leitfaden für die Gestaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden wird.
Zur ÖPNV-Trasse auf Phoenix-West gibt Herr StR Sierau an, dass im Zusammenhang mit dem Masterplan Mobilität und dem Flächennutzungsplan gesagt worden sei, dass zunächst das Betriebskonzept der Dortmunder Stadtwerke abzuwarten sei.

Zur Bodenbehandlung erläutert Herr Dr. Grote im Zusammenhang mit der Umnutzung von Industrieflächen, dass damit weit vor dem Planverfahren begonnen und am Ende der Realisierung geendet werde. Im Rahmen dessen werden alle Fragen, wie „Reichen Abdeckungen aus?“, „Gibt es Abtragungen?“, „Was passiert mit den verunreinigten Böden?“ zuverlässig auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes beantwortet. Das Umweltamt ist als Bodenschutzbehörde tätig.
Außerdem ist auf den Flächen Phoenix-Ost und –West vorgesehen, das gesamte Arteninventar zu erhalten, so dass es sich dort nachhaltig entwickeln kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 253 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung,
II. Offenlegungsbeschlüsse,
III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB,
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und
V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
(Drucksache Nr.: 06748-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung (147. Änderung des Flächennutzungsplanes und VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -) sowie der Anregung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Bauleitplanverfahren

II. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 03.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt - und der Begründung vom 03.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

IV. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zulassung des Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu

V. nimmt zur Kenntnis, dass mit Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt - die unter Punkt 3.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 ersetzt werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG – Landschaftsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)

VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage 5 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.4
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhausstraße und Kreuzung
(Drucksache Nr.: 05872-04)

Herr RM Follert bedauert nur, dass durch die Neugestaltung Parkplätze wegfallen. Seines Erachtens könnte ein Parkhaus am Brüderweg helfen, u. a. auch dem Ostenhellweg.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Verwaltung an einem Parkhaus arbeite und voraussichtlich im Zusammenhang mit dem Boulevard Kampstraße darüber berichten werde.

Auf den Hinweis des Herrn RM Harnisch, dass die Beleuchtung auf der Brauhausstraße im südlichen statt im nördlichen Bereich steht und dazu führt, dass die Poller häufig angefahren werden, sagt Herr Ostholt eine Überprüfung der Beleuchtung zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Betenstraße (Nord), Brauhausstraße und Kreuzung Betenstraße/Brauhausstraße zu Kosten in Höhe von 699.000,00 € auf der Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung des Landes sowie ggf. der Vorfinanzierung der Landesförderung für den Bauabschnitt Betenstraße Nord durch private Investoren.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt und die Mittel der privaten Investoren gesichert sind.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 06562-04)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.07.2004 (Drucksache-Nr. 06562-04-ATC) (wurde nachgereicht)
- Stellungnahme der Verwaltung zum Zusatz/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2004 (Drucksache-Nr. 06562-04St) (wurde nachgereicht)

Herr RM Follert nimmt die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 07.07.2004 zur Kenntnis und erklärt damit den Antrag der CDU-Fraktion als weitestgehend erledigt.

Frau RM Reuter stellt heraus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung zur Vorlage bleiben werde, um auch keine Präzedenzfälle zu schaffen.

Herr StR Sierau sagt auf die Nachfrage des Herrn RM Follert zu, dass die Verkehrsuntersuchung den Fraktionen zugeleitet wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 11.1 nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 11.2 dieser Vorlage zu berücksichtigen und den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise
sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 16.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 11.4 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 21.05.2004 der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 11.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.05.2004 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radportzentrum Olympia - einschließlich der unter Ziffer 11.2 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IX. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

zu TOP 3.6
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund- Eving, Ortsteil Kemminghausen für den Bereich der "Kolonie Kirdorf"
(Drucksache Nr.: 06589-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Erhaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm -
hier: Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219
(Drucksache Nr.: 06588-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219 um ein Jahr bis zum 09.12.2005.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.8
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
(Drucksache Nr.: 06751-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke - als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtgrundlage:
§ 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


zu TOP 3.9
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich der nördlichen Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
(Drucksache Nr.: 06715-04)

Herr RM Follert lehnt die Vorlage ab, weil die CDU-Fraktion der Meinung sei, dass durch eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nicht alles geregelt werden müsse. Die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Eigentümer, die evtl. eines der Häuser zu einem späteren Zeitpunkt erwerben, seien zu groß. Auch sei es die Frage, ob die Details an den Häusern so erhaltenswert seien. Nur für typische und erhaltenswerte Gebiete sollten Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen genutzt werden.

Dagegen erklärt Herr RM Harnisch, dass der Bereich nördlich der Ammerstraße einen bestimmten Reiz ausübe. Da der Eigentümer mit der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung einverstanden sei, wird er sicherlich auch daran mitarbeiten. Den Vorschlag der Verwaltung hält er für sinnvoll, da die Häuser dort einmalig seien.

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung basieren nach Angaben des Herrn StR Sierau auf Vereinbarungen, die mit den Eigentümern, den Mieterbeiräten und –vereinen abzuschließen sind.
Bei dieser Siedlung besteht seit 1998 ein städtebaulicher Vertrag. Für den Bereich Hansemann-Süd wurden hierin Regelungen getroffen, die abgearbeitet wurden. Für Hansemann-Nord sollte ein Konzept nachgelegt werden. Der Eigentümer hatte parallel versucht, die Häuser zu verkaufen, was aber nicht gelungen sei. Inzwischen hat es Abstimmungen mit dem Eigentümer, dem Mieterbeirat und den Mieterschutzvereinen gegeben.
Der Eigentümer wird Verkaufsabschnitte bilden, zum Teil werden auch Häuser abgebrochen, um eine städtebauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Herr StR Sierau verdeutlicht, dass Gestaltungsmerkmale Vermarktungspluspunkte sein können. Dies sei z. B. an der Vogelsiedlung erkennbar.

Frau sB Pohlmann-Rohr hat kein Verständnis dafür, dass die Vorlage abgelehnt wird. Wenn die Beteiligten alle einverstanden sind, sollte dem vorgeschlagenen Verfahren auch zugestimmt werden.

Herr RM Follert hält weiterhin die Details der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für zu eng gefasst und benennt beispielhaft § 7 der Satzung.

Laut Herrn RM Harnisch ist auch die Satzung für die Vogelsiedlung ähnlich eng gefasst gewesen, aber die Satzung wird umgesetzt und trägt offenbar zum Miteinander bei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW, Seite 256, SGV NRW 232) und § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.10
Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
(Drucksache Nr.: 06649-04)
zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06772-04)
zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

Die Tagesordnungspunkte 3.10 Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA)) (Drucksache Nr.: 06649-04), 3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -, hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.: 06772-04) und 3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -, hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.: 06773-04) sind zu Beginn der Sitzung zusammen nach TOP 2.1 und 10.1 behandelt worden.

3.13 URBAN II

Herr RM Jostes erklärt, dass die CDU-Fraktion darum gebeten habe, die Tagesordnungspunkte 3.13.1 – 3.13.10 – URBAN II - wegen Beratungsbedarfs ohne Beschlussempfehlung weiterzuleiten.

zu TOP 3.13.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-
hier: II. Bauabschnitt, Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 06776-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: "Teilprojekt Zuverdienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks"
(Drucksache Nr.: 06716-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.





zu TOP 3.13.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.4 Branchenentwicklung und Standortpromotion
(Drucksache Nr.: 06754-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.7 Innovationszentrum Nordstadt
(Drucksache Nr.: 06769-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben
(Drucksache Nr.: 06608-04)

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht die Vorlage zu TOP 3.13.5 – EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt, Projekt 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben“ (Drucksache-Nr. 06608-04) an. Dieses Projekt sei u. a. aus ehemaligen Projektvorschlägen, die sich im Bereich der Qualifizierung von Randgruppen bewegt haben, entstanden. Frau sB Pohlmann-Rohr stellt die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, eine stärkere Ausrichtung in den Bereich der Qualifizierung vorzunehmen.

Herr StR Sierau sagt zu, die Frage im weiteren Beratungsgang der Vorlage zu beantworten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.6
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
(Drucksache Nr.: 06778-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.7
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.4 Förderung der Ethnischen Ökonomie
(Drucksache Nr.: 06775-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.



zu TOP 3.13.8
URBAN II - Quartiersmanagement Nordstadt
Einführung von Aktionsfonds
(Drucksache Nr.: 05198-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.9
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit, hier: Ausweitung Platz- und Straßenhausmeister im URBAN II-Gebiet
(Drucksache Nr.: 06907-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.13.10
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund - Nordstadt
Projekt 1.3.2 Ökologische Modernisierung
Hier: „Teilprojekt Klima-/Umweltpfad und pädagogisches Konzept“
(Drucksache Nr.: 06713-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges
Ophoff-Gelände-, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1;
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
(Drucksache Nr.: 06371-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt:

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 11 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.02.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO -ehemaliges Ophoff-Gelände- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.05.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
(Drucksache Nr.: 06782-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hom 263
- An der Fillkuhle - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 9.1 nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 9.2 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begrün- dung (einschließlich Anlagen) vom 09.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 9.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.06.2004 dem Bebauungsplan Hom 263 – An der Fillkuhle –beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle - einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.16
Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 06771-04)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 01.07.2004 als Tischvorlage zur Korrektur der Begründung (Ausführungen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und textliche Festsetzungen zum Schallschutz) (Drucksache-Nr. 06771-04E) (wurde nachgereicht)

Herr Zühlke verweist auf den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 17.09.2003. Der Beirat habe die Ausdehnung der Firma STEAG microParts wegen Eingriffs in einen geschützten Landschaftsbestandteil abgelehnt. Herr Zühlke benennt die wesentlichen Forderungen des Beirates, die nicht erfüllt wurden.

Frau RM Reuter teilt die Bedenken des Beirates und lehnt die Vorlage ab.

Herr RM Harnisch weist daraufhin, unter Ziffer 9 auf Seite 9 der Vorlage werde ausgesagt, dass es während des Aushanges der Planunterlagen keine positiven oder negativen Anregungen aus der Bürgerschaft gekommen sei. Offenbar finde die Wirtschaftsförderung Anklang. Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass im vorgelegten Fall eine Abwägung zu erfolgen habe. Damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben, stimmt die SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Nach Angaben des Herrn RM Münch hat sich kein Bürger dazu geäußert, weil niemand direkt betroffen sei, aber Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert. Herr RM Münch befürchtet eine ökologische Mogelpackung hinter dieser Vorlage. Er sieht die Wahrung ökologischer Interessen neben dem Erhalten der Arbeitsplätze als sehr wichtig an.

Herr RM Follert stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage wegen des Erhalts der Arbeitsplätze in Dortmund zu.

Herr RM Drabig hält eine Abwägung der Interessen für erforderlich, eine politische Partei müsse dies im Gegensatz z. B. zu einem Beirat tun. Er sieht aufgrund der Arbeitslosenzahlen in Dortmund keine Alternativen zur Entscheidung für die Arbeitsplätze.

Zur Fragestellung der Erweiterung der Firma stellt Herr Dr. Grote heraus, dass nach Prüfung durch das Umweltamt der Eingriff in den Meilengraben vertretbar sei. Dieses Vorhaben sei von der Verwaltung mit besonderer Sorgfalt geprüft worden und es sei exemplarisch für den Umgang mit Naturschutz und den Eingriff in eine Ausgleichsfläche.

Frau RM Reuter verweist auf den abgelehnten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem ein Kompromissvorschlag zu entnehmen war. Ihres Erachtens schließen sich Ökonomie und Ökologie nicht gegenseitig aus.

Herr RM Pisula sieht bei dieser Vorlage geringere ökologische Eingriffe in die Fläche gegen Arbeitsplätze gut abgewogen. Die Firma würde voraussichtlich abwandern, wenn keine Erweiterung möglich sei, so dass nur eine Zustimmung zur Vorlage erfolgen könne.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse, die aufgrund der Tischvorlage vom 01.07.2004 zur Korrektur der Begründung um Punkt VII des Beschlussvorschlages erweitert wird:

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 159n - Drei Morgen Nord.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Lü 159n um den nachfolgenden Bereich zu erweitern:
Erweiterung um die externe Ausgleichsfläche nördlich der Stockumer Straße östlich der Straße Am Gardenkamp zwischen Dortmund-Barop und Dortmund-Eichlinghofen (Gemarkung Barop, Flur 11, Teile der Flurstücke 32, 316, 384 und 155).
Der Geltungsbereich der Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes ist unter Punkt 2 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 159n - Drei Morgen Nord - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 02.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Geschützter Landschaftsbestandteil - Nr. 101 - Meilengraben westlich Hauert" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 159n tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 15 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).
VII. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung beschließt, die Begründung vom 02.06.2004 entsprechend den vorgenannten Ausführungen dieser Tischvorlage zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.17
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -,
hier: I. Information zum Verfahrensstand und zum aktuellen Plankonzept; II. Zustimmung zu Bauvorhaben
(Drucksache Nr.: 06606-04)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter den Punkten 1. und 2. geschilderten Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung das Bauleitplanverfahren unter Zugrundelegung der in Anlage 1 und 2 aufgezeigten Inhalte fortzuführen.

II. stimmt einer Genehmigung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße - zu, wenn die Vorhaben den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage entsprechen.

zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 264 - Berchumweg -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06760-04)

Herr RM Münch und Herr sB Weikert machen darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Hombruch gewünscht habe, eine Bürgeranhörung durchzuführen. Sie bitten darum, diesem Wunsch zu folgen.

Herr RM Jostes erläutert, dass der Wunsch, eine Bürgerversammlung zu veranstalten, von der Bezirksvertretung Hombruch als Auftrag an die Verwaltung gegangen sei.

Frau RM Reuter lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab, da die Bebauung in diesem Bereich für problematisch gehalten wird.

Herr RM Follert sieht in der Bebauung eine gute Möglichkeit für eine Innenraumverdichtung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 264 - Berchumweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vierzehntägiger Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.







zu TOP 3.19
Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Technischen Voruntersuchung durch die Dortmunder Stadtwerke AG für den Kreis Unna sowie für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund
(Drucksache Nr.: 06763-04)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 29.06.2004 (Drucksache Nr.: 06763-04E) (wurde nachversandt)

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Verwaltung zurückgezogen worden.

zu TOP 3.20
Bedarf und Akzeptanz von Quartiersgaragen im Kronprinzenviertel
- Ergebnisse einer Bewohnerbefragung -
(Drucksache Nr.: 06630-04)

Nach Meinung des Herrn RM Follert hat die Befragung viel Positives gebracht. Die Preisgestaltung lasse nachdenklich werden. Evtl. wird das Angebot, wenn es vor Ort vorhanden ist, besser als vermutet angenommen, da der Parkdruck auch da ist. Die Preise bezeichnet er als marktfähig.
Im Namen der CDU-Fraktion macht Herr RM Follert deutlich, dass eine enge Eingrenzung auf das Gerichtsviertel nicht vernünftig sei. Die Betrachtung der innerstädtischen Bereiche, in denen Parkdruck herrsche, solle erfolgen. Hierzu zählen insbesondere auch das Klinik- und das Kreuzviertel.

Herr sB Weikert berichtet über die Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 06.07.2004. In der Sitzung der Bezirksvertretung sei durch einen Berichterstatter zu dieser Thematik erklärt worden, dass für einen Euro pro Tag eine automatische Garage erstellt werden könne. Bei näherem Hinterfragen sei der Betrag von 50,-- €/Monat genannt worden. Der Berichterstatter habe bei einer Mischkalkulation eine feste Vermietung von 50 % angenommen und darauf hin einen Kostenfaktor von voraussichtlich 30,-- €/Monat festgestellt. Dies müsse in die weiteren Untersuchungen einfließen.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass Konsens darüber bestehe, eine solche Quartiersgarage nur privatwirtschaftlich ohne öffentliche Förderung zu organisieren. Die Standorte in Dortmund müssen spezifiziert werden.
Die Verwaltung hat zunächst ihre Prüfung mit einem Standort und einem Preis begonnen. Der Standort findet offensichtlich keine öffentliche Unterstützung, es gab Leserbriefe und Einwendungen. Die Verwaltung hat daraus den Schluss gezogen, dass das Kronprinzenviertel als Standort nicht ausreichend akzeptiert wird. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat inzwischen gebeten, eine Prüfung auch in anderen Bereichen vorzunehmen. Eine Diskussion zu den Quartiersgaragen gibt es nun in der Innenstadt und in anderen Stadtbezirken, z. B. Hombruch. Herr StR Sierau stellt dar, dass die Verwaltung bereits an ihre Kapazitätsgrenzen stoße. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Statistik und Wahlen können bis zur Kommunalwahl keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden. Deshalb liege der heutige Vorschlag zum weiteren Verfahren vor.

Frau RM Reuter unterstreicht, dass eine Quartiersgarage nur privatwirtschaftlich aufgebaut werden kann. Städtische Zuschüsse kommen hierfür nicht in Frage. Sollten privatwirtschaftliche Möglichkeiten des Aufbaus von Quartiersgaragen nicht möglich sein, so sieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Parklizenzierung auch als eine Möglichkeit der Reaktion auf die Parkprobleme an. Der Vorlage stimmt sie zu.

Herr RM Follert bittet um Abstimmung darüber, dass über das Kronprinzenviertel hinaus die Möglichkeit von Quartiersgaragen für innerstädtische Gebiete mit Parkdruck geprüft werden.

Herr StR Sierau hebt nochmals hervor, dass die Personalressourcen für die Prüfung im Rahmen dieses Änderungsantrages nicht vorhanden sind. Alle Gebiete gleichzeitig abzuarbeiten, sei nicht möglich.

Herr RM Jostes schlägt vor, dem Vorschlag des Herrn StR Sierau zu folgen und zunächst
– wie in der Vorlage dargestellt – im Gerichtsviertel und im Bereich des ehemaligen Güterbahnhof-Ost eine Parkraumuntersuchung und eine Haushalts- und Gewerbebefragung durchzuführen sowie weitere Standorte im Kronprinzen- und Gerichtsviertel zu suchen. Darüber hinaus könne nur im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen weitergearbeitet werden.

Herr StR Sierau erklärt abschließend, dass der Auftrag von der Verwaltung nach und nach abgearbeitet werde. Es könne nur nicht der Gesamtauftrag auf einmal abgearbeitet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung:

1. den Standort Prinz-Friedrich-Karl-Straße 17 nicht mehr für eine automatische Parkgarage weiterzuverfolgen;
2. auf Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ebenfalls im Gerichtsviertel zwischen Hamburger Str., Weißenburger Straße und dem ehemaligen Güterbahnhof-Ost eine Parkraumuntersuchung und eine Haushalts- und Gewerbebefragung durchzuführen;
3. weitere Standorte im Kronprinzen- und Gerichtsviertel für mögliche Standorte für Quartiersgaragen zu suchen und zu bewerten;
4. auf Grundlage der Befragungsergebnisse Gespräche mit potenziellen Investoren zu führen;
5. weitere Lösungsvorschläge zur Bewältigung der Parkproblematik in den Quartieren unabhängig von der Errichtung einer Quartiersgarage zu erarbeiten.

zu TOP 3.21
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei -
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06623-04)

Frau RM Reuter macht darauf aufmerksam, dass an drei Stellen an der B 1 wertvoller Baumbestand vorhanden ist. Sie bittet um Auskunft darüber, ob durch leichte Änderung der Bebauungsgrenzen der Baumbestand erhalten werden könne.

Herr Wilde stellt dar, dass es in zwei Bereichen alten Baumbestand gebe, einmal davon entlang der Kronenburgallee zwischen dem Sondergebiet und dem Grünzug. Mit den entsprechenden Nutzern im Sondergebiet ist vereinbart, dass die Platanen dort erhalten bleiben, was dazu führe, dass z. B. die Zufahrt entsprechend gelegt werden musste.
Bei Bäumen an der B 1 - soweit diese innerhalb der Baugrenzen des dort ausgewiesenen Sondergebietes liegen - wird ein Erhalt nicht möglich sein. Dort gibt es bereits einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, der das Sondergebiet in der Vergangenheit so festgesetzt hat. Sollten dort Bäume stehen, wird ein Erhalt nicht schadensersatzlos möglich sein. Sollten die Bäume außerhalb der Baugrenzen stehen, stehen sie im Rahmen der Baumschutzsatzung unter Schutz und können nicht entfernt werden. Sie müssen dann bei jedem Bauvorhaben entsprechend Berücksichtigung finden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. den Bebauungsplan 177 - Kronenbrauerei - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 8).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In N 207 (1. Änderung);
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 06530-04)

Frau sB Pohlmann-Rohr hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Bebauungsplan In N 207 - Eberstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (1. Änderung).

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (1. Änderung des Bebauungsplanes In N 207) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.23
Bauleitplanung
Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss;
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 06808-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 110 - Feuerwache Nord - für den unter Ziffer 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 5)
Rechtsgrundlage: § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

zu TOP 3.24
Endgültiger Ausbau der Straße "Schöner Pfad" zwischen der Wittbräucker Straße im Norden und der Obermarkstraße in Dortmund-Berghofen
(Drucksache Nr.: 06510-04)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 15.06.2004

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.25
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW zur Durchführung mehrerer stadtteilbezogener Aktivitäten
(Drucksache Nr.: 06414-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zu TOP 3.26
Fortsetzung Quartiersmanagement Brückstraße
(Drucksache Nr.: 06842-04)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.06.2004 (Drucksache-Nr. 06842-04-ATS) (wurde nachversandt)

Frau RM Lührs begründet den Antrag der SPD-Fraktion und verweist auf den mündlichen Bericht des Vereins „Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V“ im AUSW am 10.03.2004. Im Namen der SPD-Fraktion spricht sie das Thema der Weiterführung des Quartiersmanagement an. Der Bericht im AUSW habe gezeigt, dass die positive Arbeit trotzdem eine Weiterführung notwendig mache, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar sei, ob das Quartiersmanagement schon alleine weiterlaufen könne.

Frau sB Pohlmann-Rohr erklärt, dass Quartiere sich langfristig entwickeln. 1998 habe die Förderung des Quartiersmanagements begonnen. Es gebe einen Förderverein, der auch seine Bereitschaft erklärt habe, sich kostenmäßig zu beteiligen. Dies könne nur befürwortet werden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sie dar, dass die Stadt Dortmund durch den Bau des Konzerthauses das Brückstraßen-viertel genügend unterstützt habe.

Herr Ostholt erläutert, dass ein Vergleich des heutigen Brückstraßenviertels mit dem Viertel vor fünf Jahren zeige, dass das Geld aus der Förderung gut angelegt sei. Der Verein – genau wie der Quartiersmanager - sei eine fest etablierte Einrichtung im Viertel. Es gibt immer noch ständigen Klärungsbedarf zwischen den im Viertel Handeltreibenden, der Verwaltung und dem Quartiersmanager. Die Einrichtung des Trägervereins war nach Meinung des Herrn Ostholt einer der wesentlichen Gründe für den Aufschwung des Viertels in einer relativ kurzen Zeit. Nur allein mit den Mitteln des Trägervereins sei die Arbeit im Brückstraßenviertel nicht weiterzuführen. Eine Beteiligung durch die Stadt – ggf. in reduziertem Maße – hält er zumindest für einen Zeitraum von zwei Jahren noch für notwendig.

Herr RM Follert erkennt auch die positive Entwicklung des Viertels an und signalisiert im Namen der CDU-Fraktion Zustimmung zum vorgelegten SPD-Antrag, da es zunächst um eine Prüfung durch die Verwaltung gehe.


Frau RM Reuter sieht die positive Entwicklung, die im Brückstraßenviertel zustande gekommen ist und macht unter Hinweis darauf deutlich, dass das Viertel nun ohne Unterstützung auskommen müsse. Zweck der bisherigen Unterstützung war, dass das Viertel auch ohne finanzielle Unterstützung der Stadt ab einem gewissen Zeitpunkt zurechtkommen müsse. Dieser Zeitpunkt sei aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt gekommen.

Herr RM Harnisch hat kein Verständnis dafür, dass es nur finanzielle Gründe für die Ablehnung des Antrages durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe. Dann seien ggf. andere Vorlagen auch abzulehnen.

Herr RM Drabig hat den Eindruck, die Bewertung der Innenstadtbesucher und –besucherinnen zeige, dass das Image des Brückstraßenviertels noch nicht so gut wie andere Innenstadtquartiere sei. Das Konzerthaus reicht für das Viertel nicht aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgendem Antrag der SPD-Fraktion vom 24.06.2004 zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ein Konzept zur geeigneten Fortsetzung des Quartiersmanagements Brückstraße zur Beschlussfassung vorzulegen.“

zu TOP 3.27
Bauleitplanung
150. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 109
- Märkische Straße / Heiliger Weg -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (150. Änderung),
II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 109
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 06817-04)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 24.06.2004 wurde beigefügt.
(wurde nachversandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 06.07.2004 (Drucksache-Nr. 06817-04E) (wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter folgt dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die die Vorlage abgelehnt habe, da die Vorlage dem Nahversorgungskonzept widerspreche. Auch der Konsultationskreis Einzelhandel habe das Vorhaben abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürchtet, dass der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner aufgrund der Nutzung im Innenbereich des Baublocks Märkische Straße/Heiliger Weg/Feldstraße/Wenkerstraße nicht gewährleistet sei.

Herr RM Drabig gibt folgende Fragen zur Niederschrift:
1. Woraus ergibt sich die Dringlichkeit? Ergibt sich diese aus Versorgungsengpässen, zu
denen es in dem Bereich kommen könnte?
2. Befindet sich die geplante Maßnahme in einem der blauen Kreise des Masterplans Einzelhandel oder weicht sie davon ab?
3. Bei bisherigen Genehmigungen für solche Standorte wurde bisher die Stellplatzanzahl
relativ niedrig angesetzt, dies gilt insbesondere für die Außenstadtbezirke. Wie kommt hier die – für Herrn RM Drabig vernünftige - Zahl der Stellplätze zustande?
Herr RM Drabig ist erfreut darüber, dass die Verwaltung nicht immer den Vorschlägen des Konsultationskreises Einzelhandel folgt. Außerdem bittet er darum, bei solchen Vorlagen immer die gleichen Maßstäbe und Kriterien anzulegen.

Herr RM Follert spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die Ansiedlung eines Lebensmittelsuper-marktes aus und stimmt der Vorlage zu. Zum Votum des Konsultationskreises Einzelhandel erklärt er, dass der EDEKA-Laden an der Märkischen Straße seit längerem geschlossen und mit einer erhöhten Nachfrage durch die Bebauung der Stadtwerke-Flächen zu rechnen sei. Zudem erwartet Herr RM Follert durch diese Maßnahme städtebauliche Aufwertungen.

Auf die Fragen des Herrn RM Drabig macht Herr Wilde folgende Ausführungen:
Zu 1. Die Dringlichkeit sei damit zu begründen, dass die in der Vorlage genannte im Innenbereich
untergebrachte Firma einen optimaleren Standort benötigt und das Quartier aufgrund eines
langfristigen Mietvertrags nur dann verlassen kann, wenn es eine adäquate Folgenutzung für das
Grundstück gibt. Da die nächste Sitzung des AUSW, in der diese Vorlage behandelt werden
könnte, erst am 03.11.2004 stattfinden wird, war aus Sicht der Verwaltung die Dringlichkeit
begründet.
Zu 2. Der Standort liegt außerhalb des Quartiersversorgungszentrums, das schräg gegenüber auf der
Westseite der Märkischen Straße rund um den REWE-Markt auf dem nördlichen Kronenbrauerei-
Gelände. Das Quartiersversorgungszentrum liege aber auch nicht erheblich von dem Standort
entfernt. Dort gibt es bereits einen Discounter, hinzu käme der EDEKA. Im weiteren Verfahren
wird geprüft, ob es sinnvoll sei, das Quartiersversorgungszentrum um diesen Standort, d. h. um
den ALDI und den EDEKA, zu ergänzen.
Zum Lärmschutz macht Herr Wilde deutlich, dass ein EDEKA ein höheres Fahrzeugaufkommen
und zusätzlichen Regelungsbedarf nach sich ziehen wird. Eine erste Einschätzung, die der
Vorhabenträger vorgelegt hat, zeigt, dass die Problematik regelungsfähig ist, so dass durch
Auflagen und Festsetzungen im weiteren Verfahren reagiert werden kann.
Zu 3. In Quartiersversorgungszentren sind zum Teil mehr als an anderen Stellen außerhalb dieser
Zentren zulässig. Die in der Vorlage genannte Stellplatzanzahl ist vertretbar.
Vor dem Hintergrund der Fakten, die der Verwaltung vorlagen, konnte aus Sicht der Verwaltung
nur die Empfehlung an die Politik erfolgen, die Abwägung im Sinne des Einzelhandelsmarktes zu
treffen. Einige Fakten werden im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden. Der Verwaltung
liegen keine Erkenntnisse vor, die dazu führen, den Aufstellungsbeschluss nicht zu empfehlen.

Zur Niederschrift gibt Herr RM Drabig auch die Frage, wie weit der räumliche Abstand vom jetzigen Quartiersversorgungszentrum zum geplanten sei. Im Übrigen stimme er der Vorlage zu, die zeigt, dass die Nahversorgungskonzepte schnell wieder außer Kraft gesetzt werden. Er vermutet, dass diese Vorlage in Zukunft als Referenzfall für ähnliche Fälle gelten könnte.

Herr Ostholt verweist auf die Anlage 3 zur Vorlage und gibt den Abstand zwischen den Quartiersver-sorgungszentren mit 100 bis 150 m an.

Herr RM Münch fordert dazu auf, im Rahmen der Stärkung der Bezirksvertretungen dem Votum der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es sich beim Masterplan Einzelhandel, bei den Nahversorgungs-konzepten und Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte um informelle Instrumente handelt, so dass durch den Beschluss kein Widerspruch zu den Konzepten und zur Vorlage zur Ansiedlung des EDEKA entstehe. Auch liege hier ein Investoreninteresse vor.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (150. Änderung - Märkische Straße / Heiliger Weg)
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)




II. den Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-30611
Planungsrechtlicher Vorbescheid für die Erweiterung des Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 39-41, Gemarkung Dortmund, Flur 6
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 06805-04)

Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 8.1 „Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"(Drucksache Nr.: 06598-04) werden zusammen behandelt.

Herr Hofmeister verweist auf ein Schreiben vom 05.07.2001, das die Rechtsanwälte der Grundstücks-nachbarn des Westenhellwegs 39 – 41 dem Ausschussvorsitzenden zugesandt haben. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Behauptung aufgestellt wird, der Ausschuss würde falsch dahingehend informiert, dass die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt hätten. Dies ergibt sich nach Angaben des Herrn Hofmeister nicht aus der Vorlage. Die Nachbarn sind im Verfahren förmlich nicht beteiligt worden. Dies sei nach der Landesbauordnung auch nicht vorgesehen. Nur wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt werden, ist eine Beteiligung der Nachbarn durchzuführen. Die Baugrenzen haben in diesem Fall keinen nachbarschützenden Charakter. Nachbarschützend sind hier nur die Abstandflächen, die hier eingehalten werden.
Aufgrund dieses Schreibens wird nun ein Vorbescheid erteilt werden. Sobald dies erfolgt ist, wird dieser den Nachbarn rechtsmittelfähig zugestellt, so dass damit die Möglichkeit geschaffen wird, dagegen vorzugehen.

Frau RM Reuter spricht den Spielpunkt im Lühringhof an und bittet um Auskunft darüber, wohin er verlegt werden wird.

Herr StR Sierau gibt an, dass es Überlegungen gebe, den Spielpunkt im Bereich der Hansastraße anzulegen. Diese seien noch nicht abgeschlossen. Im Einvernehmen mit den Anliegerinnen und Anliegern wird der Platz für den Spielpunkt erörtert werden. Es sollte zunächst der Ausschussbeschluss abgewartet werden, bevor auf dieser Grundlage die Gespräche beginnen können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 109 (Abweichung von Baugrenzen -Umgrenzung der Baugebiete generalisiert-) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.





zu TOP 4.2
Errichtung eines fachärztlichen Kompetenzzentrums auf dem Grundstück Königshof 1/ Steinstraße 42
(Drucksache Nr.: 06992-04)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 01.07.2004 (Drucksache Nr.: 06992-04-ASC) (wurde nachversandt)

Herr Hofmeister erklärt, dass noch Unterlagen fehlen, so dass die Baugenehmigung noch nicht erteilt werden konnte. Die Verwaltung hat mehrfach erinnert, bis heute fehle die Statik.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 06619-04)

TOP 5.1 wurde am Anfang im Anschluss an nach TOP 2.1, 10.1, 3.10 – 3.12 behandelt.

zu TOP 5.2
Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd
hier: Vorbescheid für die Nutzungsänderung einer (ehem.) Polizeireiterstaffel zu einem Wohnhaus mit Pferdehaltung
(Drucksache Nr.: 06512-04)

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt der Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu, da hier ein Gewerbegebiet in einem Landschaftsschutzgebiet entstehen werde.

Herr RM Follert macht die Bedenken der CDU-Fraktion deutlich. Die Verwaltung geht auch bereits davon aus, dass es bei diesem Vorhaben zu Beeinträchtigungen kommen werde. Herr RM Follert bittet die Verwaltung darum, verbindlichere Aussagen zu treffen und die Vorlage nachzuarbeiten. Mit der Immobilie müsse etwas passieren. Eine Nutzung würde mitgetragen, aber die Regelungen des Landschaftsschutz-gebietes sind einzuhalten.

Herr RM Münch befürchtet, dass bei Beschluss der Vorlage dies ein Freifahrtschein für wildes Reiten im Niederhofener Holz ist. Über den Widerspruch sollte heute ein Beschluss gefasst werden.

Herr RM Harnisch spricht sich dafür aus, den von der Verwaltung auf Seite 3 der Vorlage genannten Bedingungen, die als Auflagen in eine Baugenehmigung aufzunehmen wären, zu folgen.

Herr StR Sierau sagt zu, erforderliche Gespräche zur Konkretisierung der Regelungen zu führen. Das bedeutet, dass bis dahin die Situation unverändert bleiben wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschließt, die Vorlage zu vertagen.

zu TOP 5.3
Zwischenbericht zum Modellprojekt "Landwirtschaft und Ökokonto"
(Drucksache Nr.: 06737-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zum Modellprojekt "Landwirtschaft und Ökokonto" zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
FIFA WM 2006 "Green Goal" in Dortmund
- Mündlicher Bericht

Herr Dr. Grote erläutert, dass „Green Goal“ ein Vorhaben der FIFA und des Organisationskomitees Deutschland für die Ausführung der WM 2006 sei. Es wird begleitet durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und das Bundesumweltministerium. Das Ökoinstitut Berlin – Freiburg berät das Vorhaben. Als Frontmänner treten Herr Beckenbauer und Herr Trittin auf. Auf der Arbeitsebene finden sich die Ausrichtungsstätten wieder. Die Unterstützer und die Medien sollen die ökologischen Ziele erreichen. In Dortmund hat sich ein Arbeitskreis gebildet, in dem alle Beteiligten teilnehmen. Das Oberziel ist zusammengefasst unter dem Begriff „klimaneutrale WM 2006“, das durch die Ausschöpfung von Effizienzpotenzialen, durch den Einsatz regenerativer Energien und Kompensation erreicht werden soll. Die Ausrichterstätte sollen das Green Goal im Bereich Wasser, Abfall, Energie und Mobilität erreichen. Der Wasserverbrauch in den Ausrichterstadien soll während der WM um 20 % dadurch reduziert werden, dass eine Regenwassernutzung erfolgt. Die Abwasser- und Grundwasserbelastung soll reduziert und im Bereich der Ausrichterstätten die Versiegelung zugunsten einer Versickerungsfähigkeit zurückgenommen werden. Auch der Abfall soll um 20 % reduziert werden. Bezüglich der Energie sollen Effizienzpotenziale in den Stadien erschlossen werden, der Energieverbrauch soll vermindert und regenerative Energien sollen zum Einsatz kommen. Eine Verbesserung der Mobilität ist durch Erhöhung des Anteils des ÖPNVs auf Fahrten zu den WM-Stadien auf 50 % und durch Reduzierung der An- und Abreiseverkehre um 20 % vorgesehen.

Herr Dr. Grote bittet um Unterstützung, dass die während der WM angestrebten umweltpolitischen Ziele erreicht werden, und sagt eine laufende Berichterstattung im AUSW zu.

Frau RM Reuter sieht den Ausbau der Hohen Straße als Beispiel im Rahmen der WM 2006 dafür, dass die Ziele, wie die Erhöhung des ÖPNV-Anteils, durch konkrete Ratsbeschlüsse konterkariert werden.

Herr RM Münch fordert dazu auf, die dargestellten Ziele in konkrete Beschlüsse umzusetzen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule-Wickede und Massivpavillon der Josef-Grundschule am Standort
Dollersweg 18/14 in Do-Wickede
(Drucksache Nr.: 05923-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule-Wickede und des Massivpavillons der Josef-Grundschule am gemeinsamen Standort Dollersweg 18/14 in Dortmund-Wickede mit Gesamtkosten von 4.180.000 €.



Die Mittelbereitstellung stellt sich wie folgt dar:

Finanzposition HJ 2004 HJ 2005 HJ 2006 Summe

2150 5012 0000
Schadstoffsanierung
HS-Wickede 411.450,00 € 3.000.000,00 € 380.000,00 € 3.791.450,00 €

2100 5015 0000
Schadstoffsanierung
Josef-GS 388.550,00 € 0,00 € 0,00 € 388.550,00 €

Summe 800.000,00 € 3.000.000,00 € 380.000,00 € 4.180.000,00 €

Die Mittel von 800.000 € stehen im HJ 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Der restliche Finanzierungsbedarf von insg. 3.380.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der „Verbindlichen Prioritätenliste Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2005 ff. wie oben dargestellt bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 7.2
Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270
hier: Erweiterungsbau der Hauptschule-Husen sowie Ganztagsbetreuung Roncalli-
Grundschule und Eichwald-Grundschule
(Drucksache Nr.: 05348-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

1. Errichtung eines Anbaus für schulische Zwecke der Hauptschule-Husen im Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270 mit Kosten von 3.481.000 €;
2. Erstellung von Betreuungsräumen für die „offene Ganztagsbetreuung“ an der Roncalli-Grundschule mit Kosten von 811.000 €;
3. Erstellung von Betreuungsräumen für die „offene Ganztagsbetreuung“ an der Eichwald-Grundschule mit Kosten von 811.000 €.

Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahmen betragen damit 5.103.000 €.

Die Mittelbereitstellung stellt sich wie folgt dar (Angaben in €):

Finanzposition HJ 2004 HJ 2005 HJ 2006 Summe
HH-Mittel Förder.-Mittel HH-Mittel HH-Mittel
2150 9411 0166
Erweiterung HS-Husen 1.000.000 2.963.585 183.000 4.146.585

2150 9351 0166
bewegl. Vermögen
Erweiterung HS-Husen 30.000 236.415 266.415



2100 9403 0001
Familienprojekt offene
Ganztagsbetreuung
hier: Roncalli-GS 345.000 345.000

2100 9403 0001
Familienprojekt offene
Ganztagsbetreuung
hier: Eichwald-GS 345.000 345.000

Summe 1.030.000 690.000 3.200.000 183.000 5.103.000

Die Mittel von 1.030.000 € stehen im HJ 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Die Mittel von 690.000 € werden durch Fördermittel abgedeckt.

Der restliche Finanzierungsbedarf von insg. 3.383.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der „Verbindlichen Prioritätenliste Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2005 ff. wie oben dargestellt bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
(Drucksache Nr.: 06598-04)

Tagesordnungspunkt 8.1 ist unter TOP 4 bereits im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 4.1 63/2-1-30611, Planungsrechtlicher Vorbescheid für die Erweiterung des Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 39-41, Gemarkung Dortmund, Flur 6, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – (Drucksache Nr.: 06805-04) behandelt worden.

zu TOP 8.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße / Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße)
(Drucksache Nr.: 06141-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließend:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße / Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße)

zu TOP 8.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)
(Drucksache Nr.: 06161-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungs-programm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)

zu TOP 8.4
Kanalbau Steinsweg - Lü 148 -
(Drucksache Nr.: 06547-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Kanalbaumaßnahme Steinsweg beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 464.100 Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten in Höhe von 585.900 Euro ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.050.000.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0888 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 669.100,-- Euro
Ausgaben 2005 380.900,-- Euro

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.5
Bau der L556n
(Drucksache Nr.: 07071-04)
(wurde nachversandt)

Herr Keune erläutert auf die Bitte der Stellungnahme der CDU-Fraktion, dass inzwischen mit dem Bau der L 556 n begonnen wurde. Ziel ist, Ende 2004 den 1. Bauabschnitt bis zum Asselner Hellweg fertiggestellt zu haben. Der 1. Bauabschnitt berücksichtigt die Planungen im Zusammenhang mit dem Asselner Hellweg und die von der Stadt Dortmund betriebenen Planungen. Im 1. Bauabschnitt wird ein Provisorium hergestellt, d. h. der Gesamtkreuzungsbereich wird noch nicht erstellt. Mit der Stadt Dortmund wird eine entsprechende Anbindung der L 556 n an den Asselner Hellweg abgestimmt, insbesondere um die Asselburgstraße zu entlasten. Für das Provisorium und zukünftig für den Kreuzungsausbau entstehen der Stadt Dortmund keine Kosten, da eine neue Straße gebaut wird und der Baulastträger der L 556 n die Kosten zu tragen hat.
Die Stadt Dortmund und die Dortmunder Stadtwerke werden die zukünftig vorgenommenen Verbesserungen an den Gleisen, u.a. auch an den Haltestellen, zu zahlen haben. In 2004 sind daher keine Kosten für den Kreuzungsumbau oder den provisorischen Anschluss in den städtischen Haushaltsplänen veranschlagt.

Die Frage des Herrn RM Kunkel, ob es nicht kostengünstiger sei, nicht erst ein Provisorium zu erstellen und eine Abstimmung mit der Stadt vorzunehmen, beantwortet Herr Keune dahingehend, dass diese Straßenbaumaßnahme eine Zuschussmaßnahme sei. Die Zuschussbewilligungen für den Ausbau des Asselner Hellweg liegen noch nicht vor, sie sind für 2005 in Aussicht gestellt. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Gesamtkomplexes laufen derzeitig bereits im Tiefbauamt. Die Investitionen des Landesbetriebes werden mit diesem Hintergrund auf ein Minimum reduziert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 10.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
(Drucksache Nr.: 06679-04)

TOP 10.1 ist direkt nach TOP 2 zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

zu TOP 10.2
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund - Stadtbahnstrecke 84
Anpassung Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006
Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 06684-04)

Herr Schließler weist auf seinen mündlichen Bericht vom 10.03.2004 in dieser Angelegenheit hin. Demnach war die ursprüngliche Planung abgespeckt worden, so dass eine Kostenreduzierung auf ein Drittel erfolgen konnte. Für den Veranstaltungsfall wird eine barrierefreie Lösung zustande kommen. Eine Förderung durch das Land erfolgt nur in geringem Umfang, der Eigenanteil der Stadt wird sich erhöhen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.100.000,-- € (netto).

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Ausgabe in 2005 2006 Zuschuss Eigenmittel
Finanzposition
8200 9511 0122 81.000,-- € 0,-- € 72.900,-- € 8.100,-- €
8200 9511 0126 9.000,-- € 0,-- € 8.100,-- € 900,-- €
8200 9512 0140 710.000,-- € 300.000,-- € 0,-- € 1.010.000,-- €

Summe 800.000,-- € 300.000,-- € 81.000,-- € 1.019.000,-- €

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
(Drucksache Nr.: 06615-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss für die Friedhöfe Dortmund beschließt einstimmig, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW bis auf Weiteres die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG als Prüfer des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

zu TOP 11.2.2
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 05946-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss für die eigenbetriebs-ähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2003, abschließend mit einer Bilanzsumme von 26.755.805,18 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.119,66 EUR, und der Lagebericht 2003 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2003 i. H. v. 5.119,66 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist im Zusammenhang mit der Übertragung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Kunstaktion "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06607-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:




Der Rat

1. stimmt der dauerhaften Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Form von eingelassenen, beschrifteten Metalltafeln in öffentliche Gehwege vor den Wohnorten von Opfern des NS-Regimes entsprechend den Vorstellungen des Künstlers Gunter Demnig zu;

2. nimmt die "Stolpersteine" dieser Kunstaktion mit Dank als Schenkung entgegen.

zu TOP 12.2
Sachstandsbericht zur Umsetzung, sowie Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06583-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 (AWK) zur Kenntnis und

2. beschließt im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
a) vor dem Hintergrund der realisierten Beteiligung an dem MHKW Iserlohn die weiter konkretisierenden Handlungsschritte einer
Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage (MBA), die im AWK 2001 als Handlungsoption alternativ empfohlen wurde, ruhen zu lassen.
b) Die Verwaltung / EDG wird ermächtigt, ein Zwischenlager für Abfälle auf der Deponie Dortmund-Nordost zu errichten.

3. beschließt darüber hinaus die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Stärkung der Dortmunder Entsorgungswirtschaft.

4. beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, aufgrund der engen Verzahnung zwischen den abfallwirtschaftlichen Aktivitäten der EDG und der Straßenreinigung bzw. dem Winterdienst sowie dem Projekt 'Dortmund eine saubere Sache', eine Fristenkongruenz zwischen den bestehenden Leistungsverträgen herbeizuführen.

5. nimmt die im Zuge der Umstellung des Stammkapitals auf Euro vorgenommenen Kapitalerhöhungen bei der DOMIG von 500.000,- DM auf 500.000,- Euro, bei der DOREG von 500.000,- DM auf 500.000,- Euro, bei der DOGA von 1.000.000,- DM auf 2.000.000,- Euro und bei Welge von 1.000.000,- DM auf 1.000.000,- Euro zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Seniorenwirtschaft in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06622-04)

Herr RM Harnisch verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2004 (Drucksache-Nr. 05834-04-ATS) mit der Bezeichnung „Wohnen im Alter – Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen“, der am 26.05.2004 im AUSW beschlossen wurde. Insbesondere Punkt 4 des heute vorliegenden Antrages ist seines Erachtens für den AUSW interessant.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem überwiesenen Antrag der SPD-Fraktion zu und empfiehlt einstimmig bei Nichtbeteiligung durch die CDU-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert :
1. die Entwicklung des Pflegemarktes (gemäß neuem Landespflegegesetz) zu beobachten und zu analysieren hinsichtlich Bedarfsplanung und Trägerangebot.

2. eine Verknüpfung zwischen Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung herzustellen
und belastbare Marktdaten über Pflege-Erlös-Budgets in die Region zu entwickeln
bzw. Modellrechnungen für den Aufbau weiterer Pflegeplätze in Dortmund anzustellen (Höhe der Investitionssumme pro Pflegeplatz, anteilige Personalkosten pro Pflegeplatz und Branchenbeteiligung).
3. die Entwicklung des Pflegemarktes für den Dortmunder Arbeitsmarkt zu analysieren

4. einen Kompetenz-Transfers von stationären Trägern an (z.B.) Wohnungsbau-Unternehmen zu fördern mit der Zielstellung, das know-how von stationären Trägern zur Vermeidung von frühzeitiger Aufnahme in stationäre Unterbringung zu nutzen.

5. Niederschwelligste Hilfen zur Vermeidung von ambulanter und stationärer Pflege
in einem Hilfenetzwerk zu entwickeln und zu begleiten

6. Die Ergebnisse der Analysen im Bereich des Seniorenmarktes sind in den Prozess der Neuordnung der Seniorenarbeit in Dortmund einzubringen.
Unabhängig vom laufenden Prozess sollten unabweisbare seniorenwirtschaftspolitische Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden.“

zu TOP 12.4
Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel
(Drucksache Nr.: 06610-04)
- Schreiben zur Dringlichkeit des Herrn StK Pehlke vom 25.06.2004 (Drucksache Nr.: 06610-04E)
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel zu. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG gem. § 108 Abs. 5 der Gemeindeordnung, einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrates zuzustimmen.

13. Anfragen
- unbesetzt -


J o s t e s
F o l l e r t
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlagen:

(See attached file: 28.04.04 TOP 3.4.pdf)