Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Rates der Stadt


am 17.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:02 - 19:10 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Balzer (SPD)
Rm Daskalakis (CDU)
Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Schnittker (SPD)

Rm Stephan (CDU)
Rm Wallrabe (CDU)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Rates der Stadt,
am 17.05.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Rates der Stadt am 22.03.2018

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10436-18)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10570-18)

3.2 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Schreiben des OB vom 24.04.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-E1)

3.3 CO2-Bilanz 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10500-18)

3.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10361-18)

3.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10489-18)

3.6 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

3.7 Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10140-18)

3.8 Beirat Nahmobilität; Berufung eines neuen Mitgliedes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10983-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Zwischenbericht zum Masterplan Wissenschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10327-18)

4.2 Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10502-18)

4.3 S-Venture-Capital-Fonds Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10530-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09431-17)

6.2 Anmietung Kampstraße 47 / Interimslösung von Unterrichts- und Büroräumen für die Volkshochschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10647-18)

6.3 Entwicklung der Städtepartnerschaft mit Trabzon
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10947-18)

6.4 Olympia - Rhein Ruhr City 2032
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10996-18)

7. Schule

7.1 Errichtung eines neuen Bildungsgangs "Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce" am Karl-Schiller-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10667-18)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10711-18)

8.2 Kinderbetreuungsquote
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 10660-18-E1)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10155-18)
- Die Unterlagen wurden vorab im reduzierten Versand verschickt.

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10538-18)

9.3 Überörtliche Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Dortmund im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10769-18)

9.4 Jahresabschlussentwurf 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10424-18)

9.5 Jahresabschlussentwürfe 2017 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10338-18)

9.6 Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10835-18)

9.7 Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ermächtigungen gem. §§ 83 und 85 GO NRW für das Jahr 2018 sowie Veranschlagung weiterer Mittel für 2019 ff. im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10684-18)

9.8 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10686-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09976-18)

10.2 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)

10.3 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10207-18)
- Die Unterlagen wurden vorab im reduzierten Versand verschickt.

10.4 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10330-18)

10.5 Besetzung Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10695-18)

10.6 Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10935-18)

10.7 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10944-18)

10.8 Zuzugstopp von Flüchtlingen für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10688-18)

10.9.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10948-18)

b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10950-18)

c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10997-18)

10.10 Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10472-18)
- Der Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 22.03.2018 vor.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Erhalt des denkmalwürdigen Seniorenwohnsitz Nord an der Schützenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10343-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 22.03.2018 vor.

11.1.2 Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10506-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 22.03.2018 vor.

11.1.3 Benachteiligung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister aufgrund der Nichtberücksichtigung von Wortmeldungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10507-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 22.03.2018 vor.

11.1.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Asphaltierung des Weges "Rheinischer Esel" im Landschaftsschutzgebiet
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10951-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Graffiti auf städtischem Eigentum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09936-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.2 Besuch von Martin Schulz in den Westfalenhallen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10116-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.3 Ungenutzte Flaggenmasten am Dorstfelder Wilhelmsplatz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09840-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.4 Ausländeranteil an der Dortmunder Gesamtbevölkerung zum 31.12.2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09842-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.5 Sicherheit auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09843-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.6 Kosten des Steuerzahlers nach willkürlichem Handeln der BV Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09859-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.7 Angeblich menschenverachtende Positionen in Anfragen von AfD und NPD/DIE RECHTE
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09861-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.8 Übergriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09932-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.9 Genehmigung und Kontrolle von Werbeanlagen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09937-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.10 Lobenswerte Bekanntmachung von Dortmunder Linksextremisten durch sogenannte "Outingplakate"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10102-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.11 Umgang mit / Abriss des KPD-Mahnmals auf dem Nordfriedhof
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10104-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.12 Bedeutung des 28. März für die Dortmunder Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10105-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.13 Auflistung sämtlicher Plätze im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10111-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 22.03.2018

11.2.14 Begleitung von Ratssitzungen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10962-18)

11.2.15 USA-Reise von OB Sierau und Delegation
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10964-18)

11.2.16 Anzahl der Straftaten an Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 10965-18)

11.2.17 Erkenntnisse der Stadt Dortmund über organisierten Sozialleistungsbetrug durch Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11000-18)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:02 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau machte dem Rat der Stadt den Vorschlag, die Tagesordnung um folgenden
Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

- Ehrenamtskarte, Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018 (10231-18).

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die Gruppe NPD/Die
Rechte, den Punkt als TOP 5.1 auf die Tagesordnung zu setzen.

Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Anfrage im Wege der Dringlichkeit der Gruppe NPD/Die
Rechte vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10189-18) vor:

„Dringlichkeitsanfrage zur Sitzung des Rates am 17.05.2018 / Hissen der Israelfahne am 70. Jahrestag der Staatsgründung, während dutzende Palästinenser an der Grenze des Gazastreifens erschossen werden.

Der 70. Jahrestag der israelischen Staatsgründung am 14. Mai 2018 steht im Schatten der geplanten USBotschaftseröffnung in Jerusalem, wodurch Donald Trump einen Flächenbrand in der arabischen Welt provozieren möchte. Bei den Massenprotesten der Palästinenser hat es zahlreiche Tote gegeben, die von israelischen Soldaten an der Grenze des Gazastreifens, dem größten Freiluftgefängnis der Welt, erschossen wurden. Während überall Menschen gegen dieses Unrecht auf die Straße gehen, entscheidet sich die Dortmunder Stadtverwaltung, ausgerechnet an diesem Tag eine israelische Flagge an den Fahnenmasten vor dem Rathaus zu hissen. Jubel erhält sie dafür unter anderem von der proisraelischen AfD.

Die Anfrage wird im Rahmen der Dringlichkeit eingereicht, da eine Beantwortung in mehreren Monaten einen massiven Imageschaden für die Stadt Dortmund bedeuten würde, die sich zum aktuellen Stand gefallen lassen muss, die israelische Aggression sehenden Auges durch das Hissen der Fahne unterstützt zu haben. Eine unverzügliche Aufklärung ist deshalb unablässig und kann nicht erst mehrere Wochen später erfolgen. Auch ein Nachforschen zu dem Sachverhalten nach der Ratssitzung im Juli erscheint nicht dienlich, da ggf. zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nach zu verfolgen wäre, wer die Fahne gehisst hat. Die Dringlichkeit ist deshalb zu bejahen.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1. ) Wer hat wann beschlossen, die israelische Fahne am 14. Mai 2018 vor dem Dortmunder Rathaus zu hissen?
2.) Seit wann besitzt die Stadt Dortmund eine solche Fahne? Welche Fahnen befinden sich noch im Besitz der Stadt Dortmund? Verfügt die Stadt insbesondere auch über eine palästinensische Fahne?
3.) Wurde vor dem Rathaus der Stadt Dortmund jemals eine Fahne von Ländern gehisst, die unter der israelischen Aggression zu leiden haben, etwa die Fahne Palästinas, Syriens oder des Libanons?
4.) Sind durch das Hissen der Fahne Kosten entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe?“


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete die Dringlichkeit der Anfrage. Er stellte die seines Erachtens einseitige Positionierung der Stadtverwaltung dar, mit der sie sich auf die Seite des israelischen Staates geschlagen hätte. Er verweist auf UN-Resolutionen, die die israelischen Taten verurteilt hätten. Er war der Meinung, dass ein Schaden in der arabischen Welt angerichtet würde. Er forderte die Klarstellung, wer die Verantwortung für die Taten trägt.

OB Sierau unterbrach Rm Brück und wies ihn darauf hin, dass er nicht die Dringlichkeit begründete, so dass OB Sierau Rm Brück das Wort entzog. OB Sierau bezeichnete die Wortmeldung als den Versuch einer politischen Agitation.


Der Rat entschied mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, dass die Anfrage nicht im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung genommen wird.

Im Anschluss erklärte OB Sierau, dass TOP

10.3 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10207-18)

nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg von der Tagesordnung abgesetzt wird. Die Vorlage wird zur nächsten Sitzung des Rates am 12.07.2018 überarbeitet.

Rm Krause (CDU) stellte den mündlichen Antrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus, um der demokratischen Willenserklärung Raum zu geben.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.


Die Tagesordnung wurde unter Beachtung der genannten Änderungen mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt festgestellt.

Im Anschluss beantragte Rm Münch (FBI), dass die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder wahrgenommen wird.

Der Antrag von Rm Münch wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch abgelehnt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Rates der Stadt am 22.03.2018

OB Sierau schlug nach Rücksprache mit Rm Stephan (CDU) dem Rat der Stadt vor, die Niederschrift zu TOP 10.4 auf Seite 58 (vorletzter Absatz) wie folgt zu ändern:
„Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.03.2018 (Drucksache Nr.: 10472-18-E3) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Stephan (CDU) abgelehnt.“

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kritisierte zu den Anfragen zu TOP 11.2, dass die Protokollierung gefällig in Richtung Stüdemann wäre und nicht die lustige Stimmung dargestellt worden wäre. Er meinte, dass die Protokollierung nicht so gemacht wurde, wie die Antworten waren. Er hielt die Beantwortung für eine Veralberung. Er lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte die Niederschrift ab, da es eine Gefälligkeitsniederschrift wäre.

Rm Münch (FBI) bat um Ergänzung der Niederschrift zu TOP 3.5 Masterplan Mobilität um folgenden Satz:


„Rm Münch kritisierte, dass die Verwaltung den 1. Masterplan Mobilität aus dem Jahr 2004 kaum für eine Änderung des Modal Split mit einer Steigerung des Radverkehranteils auf 15 % umgesetzt habe und machte dafür in erster Linie OB Sierau verantwortlich, der zunächst als Planungsdezernent seit 2004 und später als Oberbürgermeister seit 2009 dies nur nachrangig verfolgt habe. Ein Oberbürgermeister, der aktuell verhindere, dass nicht mehr Raum für Fußgänger und Kinderwagen zu Lasten des Pkw-Parkens geschaffen werden darf, hat mittlerweile ein Ökologie-Verständnis wie die AfD und dürfte sich auch nicht beschweren, wenn man ihn als den Dortmunder Ulli Trump bezeichnen würde. Die Mobilitätswende fände vor allem im Kopf statt, nur eben nicht im Kopf des Oberbürgermeisters, von CDU, AfD und NPD.“

Der Antrag auf Änderung der Niederschrift - wie von Rm Münch vorgeschlagen - wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt gegen die Stimmen von Rm Münch bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Rm Urbanek (AfD) wies darauf hin, dass Herr Helferich keinen „Dr.“ habe und bat darum, die Niederschrift an den entsprechenden Stellen zu ändern.

Zudem forderte er die Beantwortung der Fragen zu TOP 3.13 Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund, Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 10461-18), der letzten Ratssitzung am 22.03.2018.

OB Sierau erklärte, dass die Beantwortung der Fragen in der Ratssitzung am 12.07.2018 erfolgen und der Punkt auf der Tagesordnung stehen wird.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) regte an, dass bei Abgabe des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen durch ihre Sprecher nicht nur die Person, sondern auch die Fraktion genannt wird, für die gesprochen wurde.


Mit der Änderung in Sachen Rm Stephan und dem Hinweis von Rm Urbanek wurde die Niederschrift über die 31. Sitzung des Rates der Stadt am 22.03.2018 mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


zu TOP 1.5
Einführung von Ratsmitgliedern

OB Sierau erläuterte, dass laut Fachbereich Wahlen Herr Herr Friedrich Fuß, Schillingstr. 29, 44139 Dortmund, als Nachfolger des Ratsmitgliedes Kathrin Klausmeier für die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herr Markus Happe, Stockumer Str. 72, 44225 Dortmund, für das Ratsmitglied Dr. Thomas Reinbold für die Bürgerliste in den Rat der Stadt nachgerückt war.

Nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder vom Oberbürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

OB Sierau führte gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Fuß und Herrn Happe in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünschte OB Sierau ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10436-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 15.05.2018 (Drucksache Nr.: 10436-
18-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt


Herrn Norbert Dahmen
zum Beigeordneten für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr – 3/Dez.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) widersprach einer offenen Abstimmung.


Rm Brück stellte fest, dass die Gruppe NPD/Die Rechte den Wahlvorschlag ablehnte. Er hätte gerne einen Bewerber aus Dortmund gewählt.

Rm Münch stimmte für die FBI dem Wahlvorschlag der CDU zu.


OB Sierau stellte zunächst fest, dass die Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.

Weiterhin wies er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Hiernach wird offen abgestimmt, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

OB Sierau erklärte, dass über den vorliegenden Wahlvorschlag der CDU-Fraktion hinaus kein weiterer Wahlvorschlag eingegangen sei.

Im Anschluss teilte OB Sierau mit, dass das Wahlverfahren aufgrund des Widerspruchs gegen eine offene Abstimmung durch Rm Rettstadt nun durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgen würde und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszäh-lerinnen
– Rm Kleinhans (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Zweier (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.

Er führte aus, dass für die Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr ein Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2018 mit dem Wahlvorschlag

Herrn Norbert Dahmen

vorliegt.

Von insgesamt 88 abgegebenen Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von fünf Enthaltungen auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion „Herrn Christian Uhr“
8 Nein-Stimmen und 75 Ja-Stimmen.


OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Norbert Dahmen zum Beigeordneten für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr – 3/Dez – und beschließt, ihr/ihm mit Dienstaufnahme Besoldung nach Besoldungsgruppe B 7 LBesO NRW zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.


Herr Dahmen nahm die Wahl zum Beigeordneten an und bedankte sich für das Vertrauen.


Im Anschluss wies OB Sierau darauf hin, dass Rm Brück gerade gegen die Hausordnung verstößt, indem er Filmaufnahmen macht. OB Sierau forderte den Ordnungsdienst dazu auf sicherzustellen, dass sich Rm Brück an die Hausordnung hält. Er erteilte ihm einen Ordnungsruf wegen Verstoßes gegen die Hausordnung.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10570-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die gemäß Ziffer 10 dieser Vorlage redaktionell angepasste Begründung vom 20.03.2018 dem Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)


zu TOP 3.2
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben von OB Sierau vom 24.04.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-
E1) vor:

„… die Druckexemplare der o.g. Vorlage weichen aufgrund eines technischen Fehlers beim Seitenumbruch von der korrekten, elektronischen Version ab. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht.

Es handelt sich ausschließlich um die Seiten 4 und 5 der Vorlage, die ich diesem Schreiben beigefügt habe. Ich bitte Sie, diese freundlicher Weise zu Ihren Unterlagen zu nehmen.“

Weiter lag dem Rat eine Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 17.04.2018 vor:
Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass aufgrund des stark wachsenden Anteils der älteren Bevölkerung die Senioren bei den Planungen stärker zu berücksichtigen sind. Zur Zeit leben 160.000 Senioren in Dortmund und es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2030 sich diese Zahl und damit der proportionale Anteil der Senioren in der Bevölkerung erhöhen werde. Eine Abwanderung von Senioren sei eher unwahrscheinlich.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 18.04.2018 vor:
Einstimmiger Beschluss

Der Beirat regt an, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.

Des Weiteren bittet der Beirat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden um eine intensive Beteiligung in dem folgenden Konsultationsprozess. In diesem Zusammenhang sollten verschiedene Szenarien ausgearbeitet werden, die später der Politik vorgelegt werden. Mindestens ein Szenario sollte den Freiraumschutz und die ökologische Stadtentwicklung in den Mittelpunkt stellen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 08.05.2018 vor:

Der Integrationsrat schließt sich der Empfehlung des Seniorenbeirates vom 19.04.18 an und empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU dem Rat der Stadt folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.04.2018 vor:
- siehe oben (Drucksache Nr.: 09685-17-E1) -
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Zudem lag dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom
09.05.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-E2) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt Dortmund vertagt seine Entscheidung über die erste Stufe der Entwicklung des Zukunftsprogramms auf die Zeit nach der Sommerpause 2018.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen moderierten Arbeitskreis unter Beteiligung weiterer gesellschaftlicher Akteure wie Gewerkschaften, Umweltverbände, IHK, Vertretern der politischen Fraktionen des Rates, Migrantenselbstorganisationen, Hochschulen, u.a. zu etablieren, mit dem Ziel, die Schlüsselfaktoren weiter zu qualifizieren und das Ergebnis dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen.

Begründung:
Sich mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Dortmund analytisch auseinander zu setzen und aus der Entwicklung der letzten Jahre Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung Dortmunds zu entwickeln, ist sicherlich richtig und notwendig. Mit Verwunderung hat unsere Fraktion jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei den sogenannten Schlüsselfaktoren für die Bevölkerungsentwicklung weder die Umwelt noch die sozialen Verhältnisse in der Stadt (beides entscheidend für die Lebensqualität) eine entscheidende Rolle spielen sollen. Dies ist insofern bedenklich, als aus den Schlüsselfaktoren in den nächsten Phasen der Entwicklung des Zukunftsprogramms die steuernden Maßnahmen abgeleitet werden sollen. Daher kommt den Schlüsselfaktoren hier für das gesamte Verfahren entscheidende Bedeutung zu. Liegt man bereits in der Analyse daneben, wird man auch nicht die geeigneten Steuerungsmaßnahmen finden.

Die in der Anlage der städtischen Vorlage dargestellte statistische Analyse zeigt sehr deutlich, dass Dortmund weiterhin einen negativen Saldo in der natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Geburten - Sterbefälle) aufweist. Der Wanderungssaldo der 18- bis 45-jährigen Deutschen ist ebenfalls negativ. Alle positiven Veränderungen der Bevölkerungszahlen werden daher durch Außen-Zuwanderung geprägt. Diese Zuwanderung ist zahlenmäßig geprägt durch die Binnenzuwanderung aus der EU (insbesondere Rumänien, Bulgarien, Polen) und den Kriegsflüchtlingen aus Syrien. Doch gerade diese Art von Zuwanderung ist in hohem Maße abhängig von den sogenannten „weiteren Rahmenbedingungen“ (Punkt 4 der Vorlage), die verwaltungsseitig als kommunal nicht steuerbar beschrieben werden.

Daher spielt für politisches Handeln das sogenannte qualitative Wachstum – sprich: die Lebensqualität und Zufriedenheit in allen Lebensbereichen – eine weitaus größere Rolle als die reine Anzahl der Menschen in der Stadt. Von diesem qualitativen Wachstum leitet sich dann auch ab, ob die Menschen auch weiterhin gerne in Dortmund leben, oder ob das Wanderungssaldo der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-45 Jahren negativ bleibt.

Gleichzeitig wird im Schrumpfungsszenario Dortmund 2030 in der Anlage beschrieben, dass Dortmund insbesondere dann zu einer schrumpfenden Stadt werden würde, wenn die Stadt zu einer „Stadt der sozialen Spaltung“ geworden sei. Insofern ist es aus unserer Sicht etwas unverständlich, warum das soziale Thema nicht einen größeren Raum einnimmt bei der Frage, wie man die Abhängigkeit des Bevölkerungswachstums von kommunal nicht steuerbaren Faktoren reduziert und das Wanderungssaldo der bereits ansässigen Bevölkerungsgruppen wieder positiv gestalten kann.

Wir vermuten, dass dies dadurch zustande kommt, dass diese Schlüsselfaktoren in einem rein verwaltungsinternen Multiple-Choice-Matrix-Verfahren ausgewählt wurden, und dieses sehr subjektive Sichtweisen fördert. Klassische Verwaltungsangestellte repräsentieren aber nicht unbedingt den Querschnitt der Bevölkerung, sondern haben eine durch ihre Tätigkeit begründete besondere Sicht auf die Gesellschaft. Diese sollte zwar ebenfalls prominent vertreten sein, aber eben nicht ausschließlich.

Legt man an die Entwicklung der Schlüsselfaktoren für die Bevölkerungsentwicklung die gleichen Maßstäbe an wie an die Entwicklung der zahlreichen Masterpläne der Stadt Dortmund, so fehlt die Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Akteure in die Entwicklung der Schlüsselfaktoren. Niemand würde auf die Idee kommen, einen Masterplan ausschließlich durch eine verwaltungsinterne Umfrage in den Fachbereichen zu entwickeln.“


Außerdem hat der Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-E3) zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten erhalten:

„… den o.g. Zusatz-/ Ergänzungsantrag (DS Nr. 09685-17-E2) beantworte ich wie folgt:

Das Zukunftsprogramm Dortmund dient der Überprüfung der Angebote und Leistungen der Verwaltung im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung und -zusammensetzung (siehe DS Nr. 03687-16 i.V.m. DS Nr. 05481-16). Es handelt sich damit primär um verwaltungseigene, durch das Aufgabenspektrum definierte, lenkbare Angelegenheiten. Die Arbeitsgruppe zur Szenarioerarbeitung war fachbereichsübergreifend, interdisziplinär besetzt. Die Mitwirkenden haben kontinuierlich ihre Erfahrungen aus der täglichen Arbeit und damit auch aus der Zusammenarbeit mit externen Partnern einfließen lassen.

Bei der Erarbeitung von Schlüsselfaktoren ist die Fokussierung auf relevante, sog. besondere Treiber unerlässlich. Die gewählten sechs Schlüsselfaktoren (Arbeitsplatzangebot, Bildungsangebot, Image, Mobilität, Urbanität, Wohnraumangebot) dienen als maßgebliche Richtschnur für ein Gesamtbild. Überschneidungen mit anderen Themenfeldern sind daneben auch gegeben. Denn das Szenario für die Stadt Dortmund im Jahr 2030 beinhaltet z.B. ebenfalls Ausführungen zu den Themen Umwelt und soziale Spaltung der Stadt (u.a. im Rahmen von der urbanen Stadt mit kurzen Wegen, umweltfreundlicher Mobilität und attraktiven Grünverbindungen sowie mit der Angleichung der Lebensverhältnisse in der Gesamtstadt durch nordwärts-Projekte, integrative Bildung oder gemischte Quartiere). Die Reduzierung auf die o.g. Schlüsselfaktoren basierte auf zwei Bewertungsmethoden: Zunächst erfolgte eine solitäre Betrachtung anhand von den drei Kategorien Vorhersagbarkeit, kommunale Steuerungsmöglichkeit und Relevanz. Um zu ermitteln wie sich die Faktoren zueinander verhalten, wurde zusätzlich eine Beurteilung über eine sog. Einflussmatrix vorgenommen. Die Verschränkung dieser beiden Methoden führte zu einer Rangliste der maßgeblichen Faktoren/ Stellschrauben, die auf die Bevölkerungsentwicklung und -zusammensetzung (Szenariofeld) einwirken.

Der Prozess zur Erarbeitung des Zukunftsprogramms betrifft das gesamte Angebotsspektrum der Verwaltung. Somit ist er entgegen der Aufstellung von Masterplänen nicht sektoral ausgerichtet. Es handelt sich um einen internen Abgleich der vorhandenen Angebote und Leistungen der Verwaltung mit den Zielaussagen des Zukunftsszenarios: In Phase II „Zielvorstellungen“ und Phase III „Maßnahmen und Handlungsfelder“ erfolgt anhand von vorhandenen Masterplänen, Konzepten, sonstigen Zielvorstellungen und Leitbildern der Transfer der Aussagen des Szenarios in die Verwaltungsarbeit. Damit sind externe Akteure zunächst nicht direkt berührt. Es soll allerdings in diesem Zusammenhang herausgestellt werden, an welchen Stellen ggf. Handlungsbedarf besteht. Dazu könnte eine Beteiligung über die Verwaltung hinaus z.B. in themenbezogenen Workshops stattfinden, um Zielkonflikte, Chancen und Risiken zu erörtern.

Weiterhin beinhaltet Phase IV des Zukunftsprogrammes die
Anwendung und Umsetzung der ermittelten Ergebnisse. Dabei bleibt es den jeweiligen Fachämtern vorbehalten, z.B. sektorale Masterpläne mit Szenarien zu verknüpfen, die auf bestimmte Untersuchungsräume ausgerichtet sind. So könnten themenbezogen Schlüsselfaktoren qualifiziert und gezielt externe Akteure eingebunden werden.

In der Gesamtbetrachtung wird aufgrund der vorgehenden Ausführungen empfohlen, die Entscheidung des Rates über die erste Phase des Zukunftsprogramms Dortmund nicht zu vertagen. Zudem wird davon abgeraten, die Schlüsselfaktoren im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses (Organisationen, Verbände etc.) weiter zu qualifizieren.“

Rm Garbe lehnte im Namen der AfD-Fraktion die Vorlage ab, ihm ginge es um das Wachstum der Bevölkerung, das insbesondere durch Zuwanderung erfolgt. Diese Menschen kosten viel Geld. Auf dieses Wachstum würde er vor diesem Hintergrund lieber verzichten. Seines Erachtens sollten nur die politisch Verfolgten im Land bleiben. Die Entwicklung in der Stadt zöge kulturelle und auch sicherheitstechnische Schwierigkeiten nach sich.

Rm Schwinn stimmte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu. Er merkte dazu an, dass es gut wäre, wenn die Aktivitäten der Verwaltung und die zukünftigen Investitionen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung getrachtet würden. Das Vorgehen wirkte sehr strukturiert. Verschiedene Aspekte wurden zu gering betont, z. B. sollte der Fokus auf die Arbeitgeber gelegt werden, die auch stabile Arbeit anbieten können. Z. B. beim Bildungsangebot mit flächendeckender Bildungsinfrastruktur als Ziel fehlten die arbeitszeitflexible Bildungsinfrastruktur und auch verbindliche Ganztagsschulen. Zuwanderung wäre erforderlich, damit die Bevölkerungszahl mindestens stabil bliebe.

Rm Kowalewski zeigte sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten skeptisch angesichts der sechs Schlüsselfaktoren, weder der Bereich Umwelt noch Soziales wäre verankert. Beide Themen wären für die Gestaltung der Zukunft erforderlich. Das Verfahren sollte an dieser Stelle noch einmal geöffnet werden, daher hat seine Fraktion den Antrag gestellt. Die qualitative Lebensqualität der Menschen müsste auch verbessert werden.

Rm Waßmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu, schränkte dies aber ein. Bei den Themen „Masterplan Mobilität“ und „emissionsfreie Innenstadt“ gab er zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion dazu andere Vorstellungen hätte.
Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-E2) wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Rm Neumann-Lieven machte im Namen der SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass dieses Zukunftsprogramm auf einen Antrag der SPD-Fraktion von vor drei Jahren zurückginge. Die Ergebnisse bezeichnete sie als anschaulich und die Methodik als gut ausgearbeitet.
Bei der Stadtentwicklung blieben häufiger einige Themen auf der Strecke oder würden zu spät erkannt. Der vorgelegte Bericht beruht auf den Herausforderungen, die genauer festzulegen und zu untersuchen sind. Insgesamt sollte dabei herauskommen, dass die Stadt nicht von Entwicklungen überrollt wird. Chancen und Risiken zu sehen, zu benennen und damit in die Planungen einzubeziehen, würden soziale und integrative Folgen im Sinne der Stadt so zu managen helfen, dass Dortmund ein lebens- und liebenswerter Ort bliebe.
Rm Neumann-Lieven sah im Zukunftsprogramm einen ersten Aufschlag, das Instrument müsste sich erst bewähren und sich ggf. verändern. Daher wurde der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten von der SPD-Fraktion abgelehnt.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Rahmenbedingungen von der Politik zu setzen wären. Oft würde Wachstum nur an Zahlen festgemacht. Die Politik müsste mehr erreichen wollen. Er stellte die Frage, ob mehr Bevölkerung oder der Erhalt oder Erhöhung der Lebensqualität gewünscht wäre. Den Aspekt des qualitativen Wachstums fand er positiv. Rm Münch gab an, dass dem Thema Umwelt eine besondere Bedeutung zukäme. Er wäre enttäuscht, dass die Umwelt nicht als Schlüsselfaktor erkannt wurde, hier müsste nachjustiert werden. Er könnte den Antrag des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde, einen Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, nur unterstützen. Neben dem demografischen Wandel würde die Stadt auch einen klimatischen Wandel erleben.
Rm Münch stellte mündlich den Antrag:


„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.“

Rm Dingerdissen vermisste Qualität und auch bei Anerkennung des Gesamtpapiers wäre zu viel Prosa in der Vorlage „Zukunftsprogramm“ enthalten. Das Programm wurde im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste für zu wenig konkret gehalten, so dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage nicht zustimmen könnte. Dortmund könnte durch jeden anderen Städtenamen ersetzt werden. Die Frage der Zuwanderung gehörte zu Dortmund, auch aus der Historie heraus. Eine Kanalisation von Zuwanderung könnte nicht vorgenommen werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) verwies auf Punkt 5.1 in der Vorlage, in dem erklärt wurde, dass Dortmund integrativ sei. Er war der Meinung, dass ein Blick in die Nordstadt/Borsigplatz/Nordmarkt reichte, um zu erkennen, dass die Integration nicht stattgefunden hätte. Er hielt die Vorlage für „Schöngerede“, die nichts mit der Realität zu tun hätte. Er hielt zudem die Hälfte der Dortmunder für armutsgefährdet, so dass die Vorlage eine Farce wäre und die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ablehnen würde. Seines Erachtens müsste eine soziale Politik gemacht werden und z. B. müssten kriminelle Ausländer abgeschoben werden.


Rm Urbanek stellte fest, dass die Szenariomethode ein bewährtes Instrument des strategischen Managements wäre. Das bedeutete, dass eine best- und worst case-Variante und ggf. weitere Varianten aufgestellt werden. Die Varianten eröffneten verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die bei Bedarf aus der Schublade genommen würden. Die Vorlage zeigte keine derartigen Varianten.
Rm Urbanek bezeichnete das vorgelegte Programm als Suggestivanalyse und Marketing, so dass die AfD-Fraktion die Vorlage nur ablehnen könnte.

Rm Bohnhof (AfD) fehlte an der Vorlage die Qualität, so dass nachgebessert werden müsste.

OB Sierau machte deutlich, dass es bei dieser Vorlage um die Zukunft der Stadt ginge. Zu dem Szenario wäre es gekommen, weil Dortmund im Gegensatz zu vielen anderen Städten erhebliches Wachstum gehabt hatte, bevor der Zustrom von Flüchtlingen kam.

Rm Garbe erläuterte, dass eine qualitativ gute Zuwanderung benötigt wird. Menschen ohne Ausbildung oder mit einer, die nicht gebraucht wird, würden nicht benötigt. Häufig wanderten auch keine Familien zu.

Rm Taranczewski (SPD) gab an, dass sich der Integrationsrat intensiv mit der Vorlage auseinander-gesetzt hätte und diese mit wenigen Gegenstimmen empfohlen hatte.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) hielt es für wichtig, dass das Wachstum Dortmunds strategisch angegangen wird. Es wären infrastrukturelle Probleme zu lösen, das Zukunftsszenario gebe Ausblick auf die Möglichkeiten in der Stadt, weiter zu wachsen, z. B. durch das HSP-Gelände, die Speicherstraße. Sie sah die Stadt u. a. als multikulturell, integrativ, an.
Unter Hinweis auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-E2) machte sie deutlich, dass die Vorlage zunächst nur ein Aufschlag wäre, mit dem Ziele festzulegen sind. Es wäre nicht der richtige Zeitpunkt, den Antrag einzubringen. Das Thema Beteiligung müsste im Weiteren aber passieren. Bildung und Ausbildung sind Themen, auf die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen achten würden.

Rm Brück fragte den OB, welche Kriege in Mazedonien, Marokko, Algerien, im Kosovo etc. herrschen. Viele Menschen kämen von dort.

OB Sierau erläuterte, dass es viele Fluchtursachen gebe, z. B. Ausbeutung, Umweltsituationen, die dazu führten, dass die Menschen flüchten.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof merkte an, dass z. B. Asyl und subsidiärer Schutz für Wirtschaftsflüchtlinge von den deutschen Gesetzen her nicht vorgesehen wäre.

Rm Garbe gab zu Protokoll, dass Rm Taranczewski ihn als „rassistisch und fremdenfeindlich“ bezeichnet hätte. Dem widersprach er.

Der mündliche Antrag von Rm Münch (FBI) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen von Rm Münch und die Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 09685-17-E2) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen von Rm Münch und die Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Gebel (Die Linke & Piraten) - unter Beachtung der von Rm Waßmann gemachten Einschränkung - folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV).




zu TOP 3.3
CO2-Bilanz 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10500-18)

Rm Münch (FBI) sprach die Bedeutung der Vorlage an. Er wies auf die positive Entwicklung der CO2-Emissionen hin, aber die CO2-Werte im Bereich Verkehr wären weiterhin hoch. Der Pkw- und Lkw-Verkehr wäre Umweltproblem Nr. 1 in Dortmund. Heute hat nach Angaben von Rm Münch die EU-Kommission die Bundesregierung Deutschlands verklagt, weil sie ihre Emissionsziele nicht hielte.
Rm Münch bat die großen Fraktionen darum, Verantwortung für die Stadt Dortmund und die Lebensqualität der Menschen zu übernehmen. Er forderte, dass der Verkehr restriktiver gehandhabt wird und Einschränkungen gegeben werden. Verkehr müsste reduziert, unattraktiver gemacht und Radfahren gefördert werden.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Bundesregierung und nicht die kommunale Ebene verklagt wurde. In Dortmund wurde bereits seit Jahren auf die Problematik des Verkehrs hingewiesen. OB Sierau stellte fest, dass er der Stadt Dortmund keine Untätigkeit vorwerfen lassen.

Rm Garbe (AfD) appellierte an die Verantwortung des OB für die Bürger der Stadt, es dürften keine massiven Durchfahrverbote verhängt und dadurch viele Menschen arbeitslos gemacht werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sah es auch so, dass der Verkehr das Umweltproblem Nr. 1 ist. Auch der Regionalverband Ruhr (RVR) hat dazu eine Untersuchung für die Metropole Ruhr durchgeführt, die gezeigt hat, dass es sogar im Bereich Verkehr keine Reduzierung, sondern eine Erhöhung feststellbar wäre.

OB Sierau berichtete von einem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten vor dem Hintergrund der Klage. Auf der Grundlage wird voraussichtlich vor der Sommerpause eine Vorlage kommen.

Rm Lührs (SPD) machte darauf aufmerksam, dass in Dortmund nicht die gesamtdeutsche Belastung zurückgeschraubt werden könnte. Bei einer differenzierten Betrachtung fiele auf, dass beim Verkehr anfänglich die CO
2-Belastung geschrumpft ist, im Anschluss wurde der Wert der CO2-Belastung festgeschrieben. Es wurde ein Masterplan Mobilität und Nahmobilität erstellt, und die Planungen mit der emissionsfreien Innenstadt sind auf dem Weg. Die Konzepte müssen erst fertig sein und anschließend sind die Maßnahmenpakete umzusetzen. Es sollten die Gesamtpakete – und weniger die einzelnen Teilpakete – betrachtet werden. Rm Lührs hielt es für einen Fehler, die Industrie einfach machen zu lassen. Dort wäre nichts passiert. Dies wäre der Kommune nicht vorzuwerfen.

Rm Münch gab eine persönliche Erklärung Richtung OB Sierau ab, dass er nicht der Kommune das alleinige Versäumnis vorgeworfen, sondern auch den politischen Bereich angesprochen hätte, weil keine Einschränkung des Pkw-Verkehrs gewünscht wäre. Aber auch der Verwaltung wäre das Versäumnis vorzuwerfen, dass 2004 ein Modal Split mit 15 % Radfahranteil beschlossen wurde. Dieser Prozentanteil konnte bisher nicht erreicht werden.
In Richtung Rm Garbe gab Rm Münch an, dass er aus ökologischen Gründen keinen Führerschein gemacht hätte.

OB Sierau stellte klar, dass der Rat in 2004 die 15 % Radverkehrsanteil beschlossen hatte, obwohl der Vorschlag der Verwaltung bei 12 % lag. Auch 12 % waren bereits sehr ambitioniert. Der Modal Split wäre im Radverkehr nach unten gegangen, hier müssten die Ursachen betrachtet werden, z. B. verwies er auf den ökonomischen Erfolg in Dortmund, der zu einem hohen Einpendleranteil Dortmunds führt. Dies entstände dadurch, dass viele Menschen außerhalb Dortmunds wohnten, aber in Dortmund arbeiten können. Der motorisierte Individualverkehr könnte nicht von der Verwaltung oder vom Rat beeinflusst werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) merkte an, dass persönliche Erklärungen laut Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. nach Schluss der Beratung vor der Abstimmung abgegeben werden und bat die Sitzungsleitung um Beachtung der Geschäftsordnung.

OB Sierau wies Rm Brück in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass er das Filmen mit dem Handy einstellen sollte. Zudem wäre es anhand einer Wortmeldung nicht erkennbar, dass es sich um eine persönliche Erklärung handelte. Auch könnte es natürlich im Anschluss passieren, dass sich aufgrund einer persönlichen Erklärung ein weiteres Ratsmitglied meldete.

Rm Brück erklärte, dass er ein Foto gemacht hätte, so wie es auch andere Ratsmitglieder getan hätten. Es verstieße gegen die Neutralität der Verwaltung, wenn es nur ihm verboten würde. Rm Brück ging davon aus, dass dies ein Grund für ein weiteres Klageverfahren der Gruppe NPD/Die Rechte sein würde.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10361-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den
Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung
bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahme Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141,
Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung 467.000 € und nimmt den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt
folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 02.05.2018 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, folgendes zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Anlage 2 der Vorlage, wo seiner Meinung nach eine Zuordnung bezüglich des Punktes, Kerschensteiner-GS/ Huckarde nicht zutreffend sei und bittet insofern um Aufklärung.

Herr Weber teilt hierzu mit, dass auch er vermute, dass hier der Bezirk falsch zugeordnet wurde. Da er aber an der Erstellung dieser Vorlage nicht mitgewirkt habe, werde er diese Frage mitnehmen und im Nachgang schriftlich beantworten.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Ergänzung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck erst dann zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechenden Rückstellung so lange vorzuhalten ist, einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10140-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt
folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 26.04.2018 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 17.04.2018 vor:

ABVG 17.04.2018:
Herr Rm Mader möchte wissen, warum von den 46 freien Planstellen im Tiefbauamt keine Planstelle zur Kompensation vorgeschlagen werden könne.
Hierzu bittet er die Verwaltung um eine entsprechende Stellungnahme und diese dem Ausschuss für Personal und Organisation zur dessen nächsten Sitzung vorzulegen.
Frau Uehlendahl verdeutlicht hierzu, dass die Verwaltung diese Stellungnahme aufgrund der derzeitigen personellen Kapazitäten nicht so kurzfristig liefern könne, signalisiert aber, dass diese zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vorliegen werde.

Herr Rm Mader erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt
a. die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrages.

Beschlussvorschlag

In den Antrag ist folgender Passus aufzunehmen:


Die Baustellenkoordinatoren_Innen berichten regelmäßig, bei Bedarf, mind. jedoch halbjährlich in den Bezirksvertretungen über die Baustellenkoordination und Projektdurchführungen innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.


Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass man je nach Größe der Baustelle von mehreren Beteiligten ausgehe. Die Anzahl der zu Beteiligenden sei laut Vorlage allerdings begrenzt. Er fragt nach, ob es eine Webschnittstelle im Stadtportal gäbe, über die sich der interessierte Bürger oder die Wirtschaft über die Projekte informieren könne?

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) geht auf die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün ein. Es sei ihm nicht verständlich, warum die Frage von Herrn Mader erst nach der Ratssitzung beantwortet werden könne. Der Rat der Stadt Dortmund tage erst in drei Wochen. Seine Fraktion gehe davon aus, dass eine Antwort bis zur Ratssitzung vorliege, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion, bezüglich der Bürgerinformation über die Baustellenkoordination. Die Bezirksvertreter seien sehr nah mit den Anwohnern verknüpft und daher sei die Bezirksvertretung der richtige Ort, um regelmäßig zu informieren.

Frau Uehlendahl (66/FBL) erläutert, dass eine Baustellenkoordinierung mit den verschiedenen Baupartnern im Wesentlichen bei größeren Baumaßnahmen realisiert werde. Dies sei auch für dritte offen (z.B. für den gleichzeitigen privaten Umbau von angrenzenden Randbereichen). Ein solches Informationssystem müsse natürlich so aufgestellt sein, dass man über die modernen Medien auf alle wichtigen Informationen zugreifen könne. Derzeit seien solche Informationen nur rudimentär unter „Baustelle online“ hinterlegt.
Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärt sie, dass Ihr Fachbereich das Thema Bürgerveranstaltungen derzeit sehr intensiv bearbeite und in den vergangenen Wochen bereits mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt habe. Dies sei immer in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen erfolgt, da diese vorrangig das Recht haben eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Bezüglich der im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün von Herrn Mader angesprochen Liste der unbesetzten Planstellen gibt sie an, dass im SAP noch Stellen als unbesetzt geführt seien, die bereits nachbesetzt worden sind oder in kürze nachbesetzt werden.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die noch offene Frage von Herrn Mader bis zu Ratssitzung am 17.05.2018 durch die Verwaltung schriftlich zu beantworten sei.

Frau Uehlendahl sagt dies zu.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erste heute vorgelegt worden sei. Mit diesem Antrag ginge ein Verwaltungssaufwand einher, den Ihre Fraktion heute noch nicht bewerten könne.
Frau Uehlendahl gibt an, dass ihrer Ansicht nach der Antrag bezüglich dem Wort „regelmäßig“ ungünstig formuliert sei. Es sei schwierig eine regelmäßige Berichterstattung durchzuführen, wenn keine Auswirkungen durch Baumaßnahmen entstehen/vorliegen. Bei Bedarf würde der FB 66 in den Bezirksvertretungen berichten, dies stände für sie außer Frage.

Herr Uhr (Stadtrat) weist darauf hin, dass der FB 66 regelmäßig über die Geschäftsführung der Bezirksvertretungen Informationen und Hinweise über verkehrsordnungspolitische Maßnahmen an die Bezirksvertreter weiterleite. Diese Informationsweitergabe könne man für die Baustellensituation ebenfalls einrichten.
Zur Personalsituation teilt er mit, dass er die Ausführungen von Frau Uehlendahl nur unterstützen könne. Nach Auswertung des FB 11 seien aktuell 43 Stellen nicht besetzt, würden aber kurzfristig durch technisches Personal, Bauoberinspektoren und die Übernahme von Auszubildenden nachbesetzt. Derzeit habe der FB 66 eine Besetzungsquote von 90%.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich den Ausführungen von Frau Stackelbeck anschließe. Er schlägt vor den Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Herr Schilff (Vorsitzender) berichtet, dass er in der BV Hombruch regelmäßig über Baubeginn-Anzeigen und sonstige Baumaßnahmen informiert würde.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Tölch an. Er schlägt vor die Vorlage trotzdem heute zu empfehlen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sei dies ein Thema gewesen, was den Fraktionen am Herzen lag und es sei wichtig die Weichen zu stellen, um nicht noch weitere zwei Monate zu verlieren.
Er bitte Frau Uehlendahl in Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis zu Rat ebenfalls auszuführen, ob die beiden Planstellen zur Konzeption und Einführung der stadtweiten Baustellenkoordination zusätzlich eingerichtet werden müssen oder ob diese in der Kompensation der 43 unbesetzten Stellen untergebracht werden können.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass man das Zeitargument bezüglich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht außer Acht lassen dürfe. Wenn man eine regelmäßige Berichterstattung in den Bezirksvertretungen beschließe, wären dies insgesamt 24 Sitzungen zusätzlich, in denen durch den FB 66 berichtet werden müsste.
Er halte es für sinnvoller, wenn Frau Uehlendahl hier über den Fortgang des Projektes berichten würde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er für seinen Antrag den Ausschuss für Personal und Organisation zur zuständig halte, da es in der Vorlage um die Schaffung von zwei Stellen gehe. Da allerdings die anderen Fraktionen die Zuständigkeit beim Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sehen, erklärt er sich mit der Überweisung seines Antrages dorthin einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation überweist den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt
a. die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt
a. Die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und
Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.“

Zudem lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.05.2018 (Drucksache
Nr.: 10140-18-E3) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Er- gänzungsantrages.

In den Antrag ist folgender Passus aufzunehmen:

Die Baustellenkoordinatoren_Innen berichten regelmäßig, bei Bedarf, mind. jedoch halbjährlich in den Bezirksvertretungen über die Baustellenkoordination und Projektdurchführungen innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.“


Rm Happe begrüßte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Einrichtung der Planstelle und die damit verbundene Erleichterung in den Bezirksvertretungen. Er warb um Zustimmung für den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Rm Dr. Suck stimmte im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Zum vorliegenden FDP/Bürgerliste-Antrag verwies er auf den gleichlautenden Antrag im Ausschuss für Personal und Organisation, der an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) überwiesen worden war. Daher lehnte er den Antrag im Rat der Stadt ab.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte Rm Brunsing der Vorlage und auch dem Antrag zu. Der Antrag wurde für entbehrlich gehalten, weil in vielen Bezirksvertretungen bereits eine Berichterstattung erfolgt, aber er stellte sicher, dass die Berichterstattung in allen Bezirksvertretungen erfolgt.

Auch Rm Bohnhof stimmte für die AfD-Fraktion zu, er lehnte den Antrag ab, da der Antrag im ABVG noch behandelt werden wird und er es nur im Bedarfsfalle für erforderlich hielt, dass in den Bezirksvertretungen regelmäßig Bericht erstattet wird.

Rm Rettstadt hielt eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste für erforderlich, da der ABVG erst nach Beschlussfassung das Thema noch einmal diskutieren wird. Zudem war er der Meinung, dass die Koordination dazu führen sollte, dass die Belastung für alle Beteiligten möglich gering ist und es zu einer Optimierung der Ressourcen kommt.

Für die Gruppe NPD/Die Rechte stimmte Rm Brück der Vorlage zu und lehnte den Antrag der FDP/Bürgerliste ab. In Huckarde würde die Baustellenkoordination laufen, einen festen Intervall hielt er nicht für notwendig.

Rm Schilff erklärte auch für die SPD-Fraktion, dass der Antrag der FDP/Bürgerliste abgelehnt würde, da er noch im ABVG beraten würde. Auch würde er in der Bezirksvertretung Hombruch sehr gut informiert werden.

Rm Brück wies den Vorwurf von OB Sierau, dass er die Bezirksvertretung Huckarde bedrohen würde, zurück. Er bat um einen Beleg für die Drohung.

OB Sierau erinnerte sich an einen Brief von Rm Brück an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Huckarde, in dem stand, wenn nicht das gemacht würde, was Rm Brück wollte, sich die Geschäftsführung umgucken würde, wenn Rm Brück an der Macht wäre. Dies hielt OB Sierau für eine Bedrohung.

Rm Kowalewski stellte das Abstimmungsverhalten der Fraktion Die Linke & Piraten dar und stimmte der Vorlage zu. Dem Antrag könnte nicht gefolgt werden, die Bezirksvertretungen hielt er für so souverän, dass diese selbst für notwendige Berichterstattungen sorgen würden. Seines Erachtens liegt der Fokus der Bezirksvertretungen auf der Beschluss- und Auftragsverfolgung eigener Anträge.

Rm Münch (FBI) hielt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste für überflüssig. Aus der Bezirksvertretung Eving heraus wäre er sehr gut über das Baustellenmanagement informiert.

Rm Brück nahm zum Vorwurf des OB Sierau Stellung und erläuterte, dass er sehr gut mit der Bezirksvertretung Huckarde zusammenarbeite. Seinerzeit hätte es ein Missverständnis gegeben, seine Anträge und Anfragen wurden nicht auf die Tagesordnung genommen. Er hätte darauf hingewiesen, dass die Gesetze einzuhalten wären und – falls es böswillig wäre – würde die Verwaltung spätestens nach Änderung der politischen Verhältnisse zur Rechenschaft gezogen. Daraufhin klappte alles.


Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.05.2018 (Drucksache Nr.: 10140-18-E3) ab.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt
a) die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b) die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das
Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und
verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.

zu TOP 3.8
Beirat Nahmobilität; Berufung eines neuen Mitgliedes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10983-18)

OB Sierau gab vor Beginn der Beratung den Hinweis, dass in der Vorlage „Beirat Nahmobilität; Berufung eines neuen Mitgliedes“ (Drucksache Nr.: 10983-18) eine falsche Rechtsgrundlage für die Neuberufung eines Mitgliedes genannt wurde. Statt § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Beirates ergibt sich die Berufung eines neuen Mitgliedes aus § 3 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und durch die Gruppe NPD/Die Rechte unter Beachtung des Hinweises von OB Sierau zur Rechtsgrundlage folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014-2020) die Neuberufung von Herrn Dipl. Ing. Hartwig Schultheiß als Mitglied des Beirats Nahmobilität.


In der Zeit von 17.00 – 17.35 Uhr fand eine Sitzungspause statt.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Zwischenbericht zum Masterplan Wissenschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10327-18)

Der Rat der Stadt nahm den Zwischenbericht zum Masterplan Wissenschaft zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10502-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 25.04.2018 vor:
sB Englender bittet um Verdeutlichung, wie hoch die Kosten für die zusätzliche Etage sein werden und welche weiteren Mieteinnahmen zu erwarten sind.

Herr Nehm wird diese Frage mit dem Protokoll beantworten. Der Protokollauszug wird zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Verfügung gestellt.

Im Nachgang gibt die Verwaltung folgende Erläuterung:
Die zusätzlichen Mietflächen betragen 1.105 m² BGF, davon 776 m² netto vermietbare Bürofläche. Über die Gesamtlaufzeit entsteht eine zusätzliche Mieteinnahme in Höhe von 2.586.000 €. Die zusätzlichen Baukosten betragen 1.320 €/m² BGF, in Summe 1.458.600 €.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie auf 11,2 Mio. Euro zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 25.04.2018 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie auf 11,2 Mio. Euro zu.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie auf 11,2 Mio. Euro zu.


zu TOP 4.3
S-Venture-Capital-Fonds Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10530-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt
1. Die Ausübung der „Put-Option“ – des Andienungsrechts – durch die Sparkasse Dortmund zur Übertragung der Geschäftsanteile der S-Venture-Capital GmbH auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt
2. die Zahlung in Höhe von maximal 18,5 Mio. Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die Sparkasse Dortmund zu leisten. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt außerplanmäßig nach § 83 GO NRW im Teilfinanzplan EB 80 unter der Finanzstelle 80_0150601 und der Finanzposition 720 003 „Erwerb von Umlaufvermögen“. Die Finanzierung der Zinsen erfolgt außerplanmäßig nach § 83 GO NRW im Gesamtfinanzplan auf der Finanzstelle PN und der Finanzposition 759 100 „Sonstige Zinsen und ähnliche Auszahlungen“. Die Deckung erfolgt wie nachstehend dargestellt:


Finanzstelle
Finanzposition
Kaufpreis
PN
720 000
Zinsen
PN
750 000
3. den Verkauf der S-Venture-Capital-GmbH an die Sparkasse Dortmund zum Preis von 26.000 Euro.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Ehrenamtskarte
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10231-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 08.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende
Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 22.03.2018 vor:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2018 vor:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit vor:
Antrag an den Rat der Stadt Dortmund

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
bitte nehmen Sie folgenden Antrag des Seniorenbeirates für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Dortmund an:
Der Seniorenbeirat bittet den Rat der Stadt Dortmund, in seiner nächsten Sitzung die Einführung der Ehrenamtskarte NRW für Dortmund zu beschließen.

Begründung:
Die Mitglieder des Seniorenbeirates sehen und erleben täglich in ihren Stadtbezirken, wie viele ehrenamtliche Helfer für das Funktionieren unseres Gemeinwohls in Kirchengemeinden, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Interessengemeinschaften usw. vielfältige ehrenamtliche Arbeiten leisten. Ohne sie wäre ein funktionierendes Gemeinwesen nicht möglich. Viele Menschen sind auf diese ehrenamtlichen Helfer angewiesen, um überhaupt am öffentlichen Leben selbständig teilhaben zu können. Fehlende soziale Teilhabe führt zu Vereinsamung und Krankheit.
Die Erforderlichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit ist unumstritten. Dem Seniorenbeirat ist es daher unverständlich, dass die Stadt Dortmund, in vielen Fällen der Seniorenarbeit federführend und beispielgebend (Seniorenbüros) agiert, sich aber seit Jahren nicht an der Einführung der Ehrenamtskarte NRW beteiligt. Damit fehlt den Dortmunder Ehrenamtlichen in diesem Bereich nicht nur die Wertschätzung der Stadt, sondern auch die Möglichkeit, in den anderen der über 200 teilnehmenden Kommunen Vergünstigungen zu erhalten. Ehrenamtliche werden überall gesucht, nicht nur im Seniorenbereich. Eine Wertschätzung dieser Tätigkeiten fördert das Interesse zur Übernahme eines Ehrenamtes. Dies haben die Landesregierungen in NRW bereits vor 10 Jahren erkannt und unterstützen die Kommunen bei der Einführung dieser Landesehrenamtskarte.
Der Seniorenbeirat sieht daher den dringenden Bedarf, diese Ehrenamtskarte auch in Dortmund einzuführen.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Auch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2018 (Drucksache Nr.: 10231-18-E1) lag dem Rat der Stadt vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder Vergleichbares als besondere Anerkennung für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Dortmund. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein unbürokratisches und bürgerfreundliches Konzept für die Einführung vorzubereiten und den zuständigen Gremien vorzulegen. Dabei sind Doppelstrukturen in der Verwaltung zur Umsetzung und Organisation zu vermeiden.

Begründung:
Die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement ist in Dortmund gut aufgestellt.
So werden beispielsweise auf Stadtebene durch die FreiwilligenAgentur Veranstaltungen und Aktionstage organisiert.

Mit einer zusätzlichen Art der Anerkennung könnten die ehrenamtlichen Tätigkeiten weitere Wertschätzung erfahren. Den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern würde nicht nur für ihren Einsatz gedankt, sondern es könnten damit auch Vergünstigungen bei Institutionen und Einrichtungen verbunden werden. Auch eine unbürokratische Erstattung von Auslagen wie z.B. Fahrkosten könnte erfolgen. Diese materielle Wertschätzung kann das Interesse zur Übernahme eines Ehrenamtes fördern.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte die Einführung der Ehrenamtskarte und stellte folgenden, am Antrag der SPD-Fraktion orientierten geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Änderungen sind kursiv dargestellt):
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder Vergleichbares als besondere Anerkennung für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Dortmund. Die Ehrenamtskarte können nur deutsche Staatsbürger erhalten.
Verwaltung wird aufgefordert, ein unbürokratisches und bürgerfreundliches Konzept für die Einführung vorzubereiten und den zuständigen Gremien vorzulegen. Dabei sind Doppelstrukturen in der Verwaltung zur Umsetzung und Organisation zu vermeiden.
Weiterhin wird politisch ehrenamtliche Aktivität für Volk, Familie und Heimat explizit begrüßt und alles besonders förderungswürdig angesehen.“
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hielt das Thema der Ehrenamtskarte für schwierig, nach den Diskussionen in seiner Fraktion stimmte er dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mit den zwei Ergänzungen zu, dass die Verwaltung für eine Ehrenamtskarte oder etwas Vergleichbares einen Vorschlag bis Ende 2018/Anfang 2019 unterbreitet und entsprechende Kriterien dafür benennt. Er war der Ansicht, dass die Ehrenamtler selbst nicht unbedingt Anhänger einer Ehrenamtskarte wären. Rm Dingerdissen konnte sich vorstellen, dass nicht jeder eine Ehrenamtskarte nehmen würde. Grundsätzlich möchten Menschen, die ein Ehrenamt wahrnehmen, eine Anerkennung erhalten, z. B. möchten sie bei einer Gelegenheit gesehen werden und die Arbeit anerkannt bekommen. Eine Dauervergünstigung aufgrund einer an der Kasse vorzulegenden Karte zu erhalten, wäre seiner Meinung nach nicht das, was sich Ehrenamtler vorstellen.

Rm Krause (CDU) verdeutlichte, dass sie seit zehn Jahren an der Einführung einer Ehrenamtskarte arbeite. Mehrfach sah es so aus, als würde eine Ehrenamtskarte beschlossen, dann hat es z. B. die Haushaltslage nicht zugelassen. 2012 wurde erst vertröstet und dann kam eine Ablehnung. Rm Krause erklärte, dass sie gehofft hätte, heute über die Ehrenamtskarte, die vom Seniorenbeirat beantragt wurde, abzustimmen. Durch den Antrag der SPD-Fraktion sähe es für sie wieder so aus, als würde es kurzfristig zu keinem Beschluss kommen. Sie wies die SPD darauf hin, dass sie nicht den Sozialverbänden und dem Seniorenbeirat gerecht werden könnten. Der Seniorenbeirat wollte die Karte des Landes NRW, die als Erfolgsmodell in 250 Städten NRWs eingeführt wurde, die Sozialverbände scheuten diese Ehrenamtskarte.
Rm Krause befürchtete, dass die Anerkennungskultur in Dortmund wieder vor die Wand gefahren würde. Sie appellierte an den Rat, die beste Lösung für die Menschen in Dortmund zu finden, die unverzichtbare Arbeit leisten.

Für Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte die Diskussion im Rat, dass es eine Notwendigkeit gäbe, das Ehrenamt in Dortmund zu würdigen. Das Wie wäre ziemlich komplex, d. h. darüber ist eine Verständigung erforderlich, ggf. ist in anderen Städten zu schauen, wie es dort klappt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befände sich im Beratungsprozess, die Rückmeldung der FreiwilligenAgentur hätte zum Nachdenken gebracht. Die FreiwilligenAgentur befürchtete, dass eine Ehrenamtskarte zu Missgunst und/oder einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Ehrenamtler führen könnte. Über die Kultur der Würdigung bzw. das Wie der Würdigung müsste diskutiert werden und dafür schlug Rm Klausmeier vor, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für die Argumente des Seniorenbeirates zur Ehrenamtskarte aus. Er hatte den Eindruck, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion das Thema in eine erneute Warteschleife schicken würde. Die Fraktion Die Linke & Piraten hätte heute dem Antrag des Seniorenbeirates folgen können.

Rm Urbanek (AfD) gab an, dass „dem Ehrenamt Ehre zuteil werden sollte“. Er war der Meinung, dass Anerkennung gezollt werden sollte, Anerkennung könnte aber kein geldwerter Vorteil sein, denn das würde dem Ehrenamt widersprechen. Anerkennung könnte auch anders gegeben werden. Die AfD-Fraktion könnte dem Antrag des Seniorenbeirates nicht entsprechen, der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion müsste in seiner Fraktion zunächst diskutiert werden. Sollte er heute zur Abstimmung gestellt werden, müsste die AfD sich enthalten.
Wenn die Ehre, die mit dem Amt verbunden ist, in Geld aufgewogen werden sollte, würde Streit unter denen erzeugen, für die die Ehre gedacht ist. Auch würde ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen, was nicht gewollt sein könnte. Es müsste andere Formen geben, dem Ehrenamt Anerkennung zukommen zu lassen.

Rm Goosmann (SPD) erklärte, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden viele Details zur Ehrenamtskarte benannt wurden. Die Diskussion hätte ihm klar gemacht, dass es nicht so einfach wäre, wie die Ehrenamtskarte gelebt werden soll. Die Vorgaben des Landes sind eindeutig, das wäre Bürokratie, die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte müssen erfüllt werden, da eine Erfassung, Kontrolle und Überwachung erfolgen müsste.
In Dortmund müsste nicht unbedingt die Ehrenamtskarte NRW kommen, die ehrenamtlich Arbeitenden und die FreiwilligenAgentur hätten erhebliche Vorbehalte gegenüber der Ehrenamtskarte.
Rm Goosmann schlug vor, grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder etwas Vergleichbares zu beschließen. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion sollte es zu einem Grundsatzbeschluss kommen und keine Verhinderung der Ehrenamtskarte erfolgen. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, ein Konzept zu entwickeln. Die Ehrenamtskarte des Landes sollte nicht einfach übernommen werden.

Rm Münch (FBI) hielt die Ehrenamtskarte NRW für ein gutes Modell und stimmte der sofortigen Einführung aus Gründen der Gleichbehandlung von ehrenamtlich Tätigen zu.

Rm Schilff (SPD) stellte fest, dass die SPD-Fraktion keinen unnötigen bürokratischen Aufwand erzeugen und etwas für die Ehrenamtler tun wollte. Er sagte Ja zur Stärkung des Ehrenamtes. Offene Fragen sollten noch geklärt werden, um auf dieser Grundlage dann einen Beschluss in der Sache fassen zu können.

Auch Rm Langhorst merkte an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch offene Fragen hätte, z. B. wie hoch der bürokratische Aufwand wäre und in welchen Gemeinden es gut liefe. Er plädierte dafür, das Thema in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um es dort zu beraten. Seiner Fraktion wäre es wichtig, den Prozess noch in diesem Jahr zu einem positiven Ende zu führen, das möglichst breit getragen werden sollte.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) befürchtete, dass ein/e Bürger/in nicht verstehen würde, warum die Einführung der Ehrenamtskarte in Dortmund nicht klappt.

Rm Dingerdissen verwies auf die Zustimmung seiner Fraktion FDP/Bürgerliste zum Antrag der SPD-Fraktion in Verbindung mit einer Befristung, bis wann Ergebnisse vorliegen müssen, und mit dem Hinweis, dass ein Konzept der Verwaltung Kriterien für die Ehrenamtskarte enthalten müsse.

Rm Schilff fasste zusammen, dass alle etwas für die Ehrenamtler tun wollen. Die SPD-Fraktion versuchte einen Weg aufzuzeigen, wie dem-/derjenigen geholfen werden könnte, der/die unentgeltlich und ohne Pflegegeld ein Ehrenamt wahrnehmen würde.
Rm Schilff erklärte sich damit einverstanden, heute nicht über den Antrag seiner Fraktion abstimmen zu lassen und ihn an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen. Das Ergebnis erwartete er im Anschluss erneut im Rat der Stadt.

Rm Krause erklärte, dass die Stellungnahme der Verwaltung, die am 20.03.2018 im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorlag, als Beispiel für eine Stadt mit Ehrenamtskarte NRW Münster genannt hat. In Münster sei es erst ab Juni 2018 möglich, Anträge zu stellen.
Der Rat der Stadt überwies den Antrag des Seniorenbeirates, den Antrag der SPD-Fraktion, den mündlich gestellten Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte und die Hinweise von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und Die Linke&Piraten vor:
die Fraktionen von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und Die Linke&Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum Januar 2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass es auch eine Wertschätzung derjenigen ehrenamtlich Tätigen geben soll, die die Bedingungen der Ehrenamtskarte NRW nicht oder nur teilweise erfüllen. Das betrifft insbesondere diejenigen, die weniger als fünf Wochenstunden ehrenamtlich tätig sind. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür entsprechende Vorschläge vorzulegen.
3. Viele Ehrenamtliche investieren in ihre Tätigkeit neben ihrer Zeit auch private finanzielle Mittel zum Beispiel für Fahrtkosten etc. Die FreiwilligenAgentur Dortmund erhält deshalb zusätzliche Gelder in Höhe von 25.000 Euro p.a., die unbürokratisch an Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige ausgezahlt werden können. Davon ausgeschlossen sind Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.

4. Die Verwaltung wird um Evaluierung und jährliche Berichterstattung gebeten
- wie viele Ehrenamtskarten beantragt und ausgegeben wurden und wie sich Dortmund im Vergleich zu den anderen teilnehmenden NRW-Kommunen darstellt,
- an wie viele Berechtigte, für welche und für wie viele Fälle sowie in welcher Gesamtsumme Mittel von der FreiwilligenAgentur ausgezahlt wurden.
Aufgrund der vorgestellten Ergebnisse sind die Mittel der FreiwilligenAgentur anzupassen. Die Höhe wird in den jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt.

Begründung:
Die Ehrenamtskarte NRW soll das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig fördern. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für diesen freiwilligen Einsatz. Die Ehrenamtsarte NRW ist für den Inhaber mit verschiedenen Vergünstigungen verbunden und wird mittlerweile von mehr als 230 Kommunen ausgegeben. Zu einer möglichen Einführung wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Anträge und Anfragen in die zuständigen Fachausschüsse eingebracht, zuletzt hatte der Seniorenbeirat die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Dortmund empfohlen.
Die Voraussetzungen zur Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW in Dortmund (Vergabekriterien, Gültigkeitsdauer etc.) orientieren sich an den vom Land vorgegebenen Kriterien, siehe www.ehrensache.nrw.de
Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Unterstützungsleistungen (fachliche Beratung, Anschubfinanzierung etc.) vom Land NRW abzurufen.
Die Verwaltung soll ein Umsetzungskonzept für Dortmund erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Bei der Einführung ist darauf zu achten, keine Doppelstrukturen einzuführen.
Neben verschiedenen städtischen Institutionen sollen Partner aus den Bereichen Kultur, Vereine, Einzelhandel und öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: LWL, DASA) geworben werden, die den Ehrenamtskarten-Inhaber*innen Leistungen/Vergünstigungen zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, wie die Ausgabe der Karte an Berechtigte erfolgen könnte.
Über die Leistungen der Ehrenamtskarte NRW hinaus stellt die Stadt Dortmund weitere Mittel in Höhe von 25.000 Euro p.a. für die FreiwilligenAgentur zur Verfügung. Diese Mittel sollen zweckgebunden an engagierte Bürger, kleine Sportvereine, Selbsthilfegruppen etc. zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen ausgezahlt werden. Davon ausgeschlossen sind Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. So kann verhindert werden, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zur aufgewendeten Zeit auch noch eigenes Geld im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aufbringen müssen.
Als Beispiel für diese zusätzliche Möglichkeit der Förderung des Ehrenamtes dient der Förderfonds der Stadt Essen. Die Verwaltung wird aufgefordert, auch für die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen ein Konzept zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert ausführlich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE & PIRATEN. Weiterhin bittet er darum das Ergebnis der heutigen Beratung in die Ratssitzung am 17.05.2018 zu überweisen.

Herr Siegmund (Seniorenbeirat) erklärt, dass der Seniorenbeirat sehr glücklich über diesen gemeinsamen Antrag sei. Dieser gehe über den Beschluss des Seniorenbeirates hinaus und das könne er nur unterstützen. Es sei sehr erfreulich, dass das Ehrenamt sich einer so großen Wertschätzung erfreuen könne, denn die Arbeit, die seit Jahren in Dortmund geleistet würde sei enorm.

Frau Krause (Vorsitzende) unterstützt die Bitte von Herrn Gossmann, das Thema so schnell wie möglich wieder in die Ratssitzung einzubringen. Der gemeinsame Antrag zeige deutlich, dass das Anliegen der Ehrenamtskarte sehr hoch sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) bemängelt, dass der Antrag erst kurz vor der Sitzung vorgelegt wurde.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt nochmal die Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft hervor. Es sei ein wichtiges Zeichen, dass Parteiübergreifend eine Lösung gefunden wurde dieses Engagement entsprechend zu würdigen.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er sich heute enthalten werde, da seine Fraktion erst in der Fraktionssitzung am Montag über den Antrag beraten könne. Aus diesem Grund schließe er sich dem Wunsch an, das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzten und dort abschließend zu beraten.

Herr Garbe gibt an, dass seine Fraktion den Antrag heute ablehnen werde.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE & PIRTEN mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Anträge, die in der Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018 enthalten sind, somit als erledigt angesehen werden könne. Das Ergebnis der heutigen Beratung wird an den Rat überwiesen.“

Rm Noltemeyer sprach für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, dass das Ehrenamt sehr wichtig ist und Wertschätzung erfahren müsste. Über das Wie wurde bereits seit Jahren diskutiert.
Rm Noltemeyer verwies auf den Antrag aus dem Seniorenbeirat vom 01.03.2018, der dazu geführt hat, dass sich die Fraktionen über die Fraktionsgrenzen hinaus sich mit dem Thema erneut auseinandergesetzt haben und sich einig geworden sind. Es wurde nun ein System der Wertschätzung zur Einführung der Ehrenamtskarte und eine Möglichkeit zur flexiblen Unterstützung nach dem Essener Prinzip vorgesehen.

Rm Krause erklärte für die CDU-Fraktion, heute sollte im Rat der Stadt beschlossen werden, dass die Menschen - ohne deren Engagement an vielen Stellen nichts mehr gehen würde – auch offiziell Anerkennung und Dank erhielten. Für viele Menschen wäre das Leben arm, trist und langweilig, gäbe es nicht die Menschen, die sich in Vereinen, Kirchen etc. einbringen im Rahmen eines Ehrenamtes, zum Teil unter Einbringung eigener finanzieller Mittel.
Der vorgelegte Antrag wurde von vier Fraktionen gestellt. Bis dahin war der Weg schwer. Es konnte eine Lösung gefunden werden, die den verschieden ausgeprägten Engagements gerecht wird.
Rm Krause hoffte, dass es über die Zustimmung zum vorgelegten Antrag möglich wäret, das Ehrenamt zu stabilisieren bzw. weiter auszubauen. Das wäre ein zusätzlicher Erfolg über das Anliegen hinaus, den Ehrenamtlichen zu danken.

Rm Dingerdissen stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Drängen nach einer Lösung für die Ehrenamtlichen voll zu. Die Ehrenamtskarte als einziges Mittel der Anerkennung wurde skeptisch gesehen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste könnte dem Antrag nicht zustimmen, weil das Konzept dahinter fehlte.
Seine Fraktion verleihe jedes Jahr einen Bürgerpreis für Ehrenamtstätigkeit. In 2018 wurde jemand geehrt, der nicht von einem Verein benannt wurde, es war eine private Initiative. Das System, das in Essen auch genutzt wird, hielt Rm Dingerdissen für ein anonymisiertes, gleichbehandelndes System. Das würde der Ehrenamtstätigkeit nicht gerecht.
Rm Dingerdissen erinnerte an die Hinweise, die er in der letzten Ratssitzung am 22.03.2018 eingebracht hatte, wie Anerkennungsveranstaltungen im Rathaus.

Dem vorgelegten Antrag aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden könnte die Fraktion FDP/Bürgerliste nicht zustimmen.

Rm Goosmann machte im Namen der SPD-Fraktion deutlich, dass ein großer Konsens gelungen wäre. Für den gemeinsam gestellten Antrag wurden alle Wünsche – soweit möglich – unter einen Hut gebracht. Der Antrag ginge weiter, als nur die Ehrenamtskarte NRW einzuführen, da diese Karte sehr strenge und bürokratische Voraussetzungen hätte, so dass viele Ehrenamtler herausfallen würden. Das war der Grund, warum die SPD-Fraktion sich mit der Karte nicht anfreunden konnte. Diejenigen, die nicht die Kriterien erfüllten, sollten auch mitgenommen und wertgeschätzt werden.
Rm Goosmann berichtete über Essen, wo die Ehrenamtskarte NRW nicht genutzt würde. Das eigene System dort hätte aber auch Nachteile. Der Antrag zeigte nun, dass sowohl die Ehrenamtskarte NRW als auch eine eigene Lösung in Dortmund zusammen gebracht werden sollten. Der Antrag wäre ganz weit aufgestellt. Auch wäre nicht klar, ob der Betrag von 25.000,-- € ausreichen könnte.

Rm Urbanek erklärte für die AfD-Fraktion, dass das Ehrenamt Wertschätzung verdienen würde. Der geschätzte Wert wäre ein ideeller, den Wert in Geld aufzuwiegen, hielte die AfD für verfehlt. Es gäbe die Tradition, die Ehrenamtler in einem feierlichen Rahmen ins Rathaus einzuladen und zu bewirten. Eigenes Geld, das von Ehrenamtlichen eingesetzt wurde, bekommen sie von den gemeinnützigen Vereinen zurück, sobald sie nachgewiesen werden.
Die AfD-Fraktion wollte weiterhin das Ehrenamt schätzen und ehren, lehnte aber den Antrag ab.

Rm Brück stimmte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte „mit Bauchschmerzen“ dem vorgelegten Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten zu. Die Gruppe sah es ähnlich wie die FDP/Bürgerliste und AfD, dass ein Ehrenamt nicht bezahlt werden müsste.

Rm Kowalewski stellte für die Fraktion Die Linke & Piraten dar, dass die gefundene Erweiterung des Themas Ehrenamtskarte gut wäre.

Rm Münch (FBI) begrüßte auch die Ehrenamtskarte. Er meinte nur, dass es keine Karte erster und zweiter Klasse geben darf und stimmte dem Antrag zu.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum Januar
2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass es auch eine Wertschätzung derjenigen ehrenamtlich
Tätigen geben soll, die die Bedingungen der Ehrenamtskarte NRW nicht oder nur teilweise
erfüllen. Das betrifft insbesondere diejenigen, die weniger als fünf Wochenstunden
ehrenamtlich tätig sind. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür entsprechende Vorschläge
vorzulegen.
3. Viele Ehrenamtliche investieren in ihre Tätigkeit neben ihrer Zeit auch private finanzielle Mittel
zum Beispiel für Fahrtkosten etc. Die FreiwilligenAgentur Dortmund erhält deshalb zusätzliche
Gelder in Höhe von 25.000 Euro p.a., die unbürokratisch an Vereine, Initiativen oder
Einzelpersonen zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für
ehrenamtlich Tätige ausgezahlt werden können. Davon ausgeschlossen sind
Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.

4. Die Verwaltung wird um Evaluierung und jährliche Berichterstattung gebeten
- wie viele Ehrenamtskarten beantragt und ausgegeben wurden und wie sich Dortmund im Vergleich zu den anderen teilnehmenden NRW-Kommunen darstellt,
- an wie viele Berechtigte, für welche und für wie viele Fälle sowie in welcher Gesamtsumme Mittel von der FreiwilligenAgentur ausgezahlt wurden.
Aufgrund der vorgestellten Ergebnisse sind die Mittel der FreiwilligenAgentur anzupassen. Die Höhe wird in den jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09431-17)

Rm Reppin (CDU) gab den Hinweis, dass im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zusätzlich empfohlen worden war, dem AFBL und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vor der Sommerpause die Abschlussdokumentation hinsichtlich eines professionellen Gastronomiekonzeptes für den Westfalenpark vorzustellen ist.

OB Sierau sagte dies zu.


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Hinweises von Rm Reppin (CDU) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine direkte Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße „An der Buschmühle“ und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme.


zu TOP 6.2
Anmietung Kampstraße 47 / Interimslösung von Unterrichts- und Büroräumen für die Volkshochschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10647-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 24.04.2018 vor:
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Interimslösung zustimmen werde, weil sie den Standort aufgrund seiner Zentralität für sehr geeignet halte. Sie bittet um Informationen hinsichtlich der zeitlichen Planung für einen möglichen Neubau oder eine endgültige Lösung. Es stelle sich die Frage, ob die Kampstraße als dauerhafte Lösung geeignet sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass im Rahmen der Investionskonferenz besprochen worden sei, der Politik vorzuschlagen, gegenüber vom Berufskolleg bzw. Dortmunder U den künftigen Standort perspektivisch zu bauen. Der Altstandort solle dann aufgegeben werden, weil sich dieser auch wegen des hohen Instandhaltungsaufwandes in allen geprüften Versionen nicht rechnen lasse. Dieser Standort könne aber für Büros durchaus genutzt werden. Dies werde den beteiligten Gremien zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich vorgeschlagen. In der Immobilie Kampstraße sei theoretisch zwar eine dauerhafte Unterbringung möglich. Es werde aber davon ausgegangen, dass die Unterbringung dort nur für einen gewissen Zeitraum erfolge, da die Unterbringung in einer eigenen Immobilie auch für die Bilanz die bessere Lösung sei.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion überlege, die Vorlage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen. Es gebe noch eine weitere ähnliche Beschlussvorlage zu dem Thema, die im Ausschuss für Personal und Organisation im nichtöffentlichen Teil beraten werde.

Herr Stüdemann führt aus, dass die Verwaltung die beiden Vorlagen inhaltlich zwar hätte
zusammenfassen können, die hier vorliegende sei allerdings für den Wirtschaftsplan der
Kulturbetriebe notwendig. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sei der Betriebsausschuss und eine Entscheidung durch ihn sei besser als die Vorlage zu schieben. Hinsichtlich der zeitlichen Planungen für eine dauerhafte Lösung teilt Herr Stüdemann mit, dass von einem Zeitraum von ca. 4 –5 Jahren auszugehen sei.

Herr Stüdemann schlägt vor, den Beschluss zur vorliegenden Beschlussvorlage unter dem Vorbehalt zu fassen, dass die Gesamtanmietung des Objektes die Zustimmung des Rates erfahre. Diesem Vorschlag stimmen die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtanmietung des Objektes die Zustimmung des Rates erfahre, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen von insgesamt ca. 1.700 m² zu einem
Mietpreis von 10,95 €/m² zzgl. Nebenkosten von der Stadt Dortmund als Untermieter
anmietet.

2. dass die Kulturbetriebe/Dortmund VHS Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² zu einem
Mietpreis von 12,00 €/m² zzgl. Nebenkosten von der Stadt Dortmund als Untermieter
anmietet.

3. dass, die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und
Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die
Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung
wird die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 €
belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in
Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage
ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Rm Brück gab das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte bekannt, die Gruppe würde sich enthalten. Die Notwendigkeit, dass Räume für die Volkshochschule benötigt werden, würde gesehen, aber die Geschichte um das Gebäude Königswall 44 – 46 würde für relativ intransparent gehalten. Die Hintergründe hätten besser kommuniziert werden müssen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
1. dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen von insgesamt ca. 1.700 m² zu einem Mietpreis von 10,95 €/m² zzgl. Nebenkosten von der Stadt Dortmund als Untermieter anmietet.
2. dass die Kulturbetriebe/Dortmund VHS Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² zu einem Mietpreis von 12,00 €/m² zzgl. Nebenkosten von der Stadt Dortmund als Untermieter anmietet.
3. dass, die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung wird die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 € belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.


zu TOP 6.3
Entwicklung der Städtepartnerschaft mit Trabzon
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10947-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme der
Fraktion Die Linke & Piraten vom 24.04.2018 (Drucksache Nr.: 10947-18) vor:

„….seit dem 02.06.2014 besteht die Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und der türkischen Stadt Trabzon. 2016 entschied der Rat, einer Fläche am U-Turm den Namen „Platz von Trabzon“ zu geben – in Würdigung dieser noch jungen Partnerschaft. Nur zwei Wochen später stürmten türkische Extremisten aus den Reihen von MHP und AKP die Marienkirche in Trabzon vor dem Hintergrund des Putschversuches gegen Präsident Erdogan.

Seitdem hat in der Türkei eine bedenkliche Entwicklung eingesetzt, die das Land von den europäischen Wertemaßstäben kontinuierlich entfernen. Inzwischen sind Zehntausende von Oppositionellen in der Türkei verhaftet worden – insbesondere Studenten. Man spricht bereits von der inhaftierten Akademikergeneration. Der schwelende Bürgerkrieg in der Osttürkei gegen die Kurden hat wieder Fahrt aufgenommen und Autonomiebestrebungen wurden vom Militär mit äußerster Brutalität unter Verletzung der Menschenrechte niedergeschlagen. Seit diesem Jahr ist die Türkei auch offiziell Kriegspartei in Syrien durch den Einmarsch in die syrische Provinz Afrin, bei dem Rüstungsgüter auch aus Deutschland zum Einsatz kommen. Zudem nehmen die Spannungen mit Griechenland in der Ägäis zu, mit zahlreichen schweren Verletzungen des griechischen Luftraumes durch türkische Militärmaschinen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um einen Sachstandsbericht über die Entwicklung der Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon seit dem Bestehen im Jahr 2014.

1) Welche gemeinsamen Projekte werden aktuell verfolgt?
2) Sind Projekte der Erinnerungskultur, wie rund um die Gründung der Städtepartnerschaft im Dortmunder Rat besprochen, initiiert worden (z.B. Genozid an den Armeniern, Vertreibung der pontischen Griechen)?
3) Auf welchem Niveau findet ein Jugendaustausch zwischen den Partnerstädten statt?
4) Welche für Dortmund wichtigen Wirtschaftsbeziehungen werden gepflegt? Lassen sich diese monetär beziffern?
5) Tauschen sich die Verwaltungsspitzen von Trabzon und Dortmund über aktuelle Ereignisse aus, im Sinne einer Förderung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz?“
Zusätzlich lag dem Rat der Stadt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2048 (Drucksache Nr.: 10947-18-E2) vor:
„Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt fordert Oberbürgermeister Ullrich Sierau auf, regelmäßigen Kontakt mit unseren Dortmunder Partnerstädten aufzunehmen und auch politisch brisante Themen dabei anzusprechen. Dabei gilt es sowohl, in Richtung der Partnerstadt Trabzon Unterstützung für die Bekämpfung des PKKTerrors, der die Türkei destabilisieren soll, zu betonen, als auch in Richtung der israelischen Stadt Netanya aktuell die Empörung über das Massaker am 14. Mai 2018 im Gazastreifen zu kommuniziere, bei dem mehr als 50 Zivilisten, unter anderem ein 8 Monate altes Baby, von Israel ermordet wurden.
Begründung:
Gerade in politisch bewegten Zeiten ist ein Meinungsaustausch sinnvoll und er kann durchaus auch genutzt werden, zu weltpolitischen Fragen, die im Zusammenhang mit unseren Partnerstädten stehen, Stellung zu beziehen und die – zugegebenermaßen eher geringen – Einflussmöglichkeiten der Dortmunder Lokalpolitik zu nutzen.“

OB Sierau erklärte, dass die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme durch die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung am 12.07.2018 erfolgen wird.

Rm Brück bat darum, den vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2048 (Drucksache Nr.: 10947-18-E2) auch am 12.07.2018 zu behandeln.

Der Rat der Stadt vertagte die Behandlung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vom 24.04.2018 (Drucksache Nr.: 10947-18) und des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2048 (Drucksache Nr.: 10947-18-E2) in die Sitzung am 12.07.2018.


zu TOP 6.4
Olympia - Rhein Ruhr City 2032
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10996-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E1) vor:

„… der Presse war im April zu entnehmen, dass die privatwirtschaftliche Initiative Rhein-Ruhr-City 2032 ein Konzeptpapier zur Ausrichtung olympischer und paralympischer Spiele in NRW erstellt und der Landesregierung vorgelegt hat.

In einer Presseinformation der Initiative werden auch Statements von 14 Oberbürgermeister*innen der Region Rhein-Ruhr zitiert, darunter auch eine Stellungnahme des Dortmunder OB, der die Initiative begrüßt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Hat es Gespräche der Verwaltung mit der Initiative Rhein-Ruhr 2032 gegeben?
Wenn ja:
a) Wann haben diese Gespräche stattgefunden und wer hat an ihnen
teilgenommen?
b) Welche Inhalte hatten diese Gespräche?
c) Welche Absprachen sind dabei getroffen werden?


2. Wie stellen sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Stand der Ausrichtung sowie der weitere Ablauf dar?

3. Warum sind bisher die städtischen Gremien nicht über die geführten Gespräche informiert worden?“
Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E3) vor:

„Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Falle einer beabsichtigten Bewerbung der Stadt Dortmund als Teil des „Olympia Rhein Ruhr City 2032“ - Konzeptes zuvor einen Bürgerentscheid unter Beteiligung aller, auf kommunaler Ebene wahlberechtigten Dortmunder durchzuführen.
Begründung:
Verschiedenen Presseberichten war zu entnehmen, dass sich auch die Stadt Dortmund an einer Bewerbung zur Olympiade 2032 an Rhein und Ruhr beteiligen will. Erfahrungsgemäß werden solche Großprojekte kontrovers diskutiert und betreffen die gesamte Bevölkerung. Es ist daher unerlässlich, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten.“



OB Sierau erklärte, dass auch diese Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Ratssitzung am 12.07.2018 beantwortet werden wird.

Rm Langhorst stimmte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer schriftlichen Beantwortung zur nächsten Ratssitzung zu.

Rm Brück bat darum, den vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2048 (Drucksache Nr.: 10947-18-E2) auch am 12.07.2018 zu behandeln.

Der Rat der Stadt vertagte die Behandlung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E1) und des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E3) in die Sitzung am 12.07.2018.


7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines neuen Bildungsgangs "Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce" am Karl-Schiller-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10667-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung eines Bildungsgangs „Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce“ am Karl-Schiller-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10711-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte gemäß § 7 Abs. 1 lit. d der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.418.923,24 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.899.995,13 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Ein Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 633.332,00 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.266.663,13 Euro wird in die Kapitalrücklage von FABIDO eingestellt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 8.2
Kinderbetreuungsquote
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 10660-18-E1)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst folgenden Beschluss und bittet den Rat um Beschlussfassung:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren konsequenten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird als nächstes in der mittelfristigen Planung eine Versorgungsquote von 41% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt, da diese der zuletzt ermittelte Bedarfswert war. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt überwiegend durch freie Träger und auch in Verbindung mit Investoren.
2.) Der Rat beschließt, dass die Kinderbetreuungsplatzquote bei freien Träger zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/19 (Stichtag 01.09.2018) als Mindestgröße im Verhältnis zu Plätzen bei städtischen Einrichtungen fixiert wird.

Begründung
Die in der Drucksachen-Nummer 03685-11 definierten Planungsziele von 35% für die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen sind in Dortmund in einigen Stadtbezirken schon heute (Aplerbeck mit 38,9% und Innenstadt-West mit 43,1%) erreicht bzw. stehen überwiegend kurz vor der Realisierung (Innenstadt-Ost mit 38,5%; Brackel mit 38,%; Hörde mit 35,0%; Hombruch 43,2%; Huckarde mit 35,4%; Mengede 40,7%). Da mit dem größeren Angebot nach Plätzen die Nachfrage in den Jahren seit 2011 bereits angezogen hat, eine im Jahre 2011 erhobene Elternbefragung auch damals schon einen Bedarf von 41% aufgezeichnet hat, muss nun das weitere Planungsziel angepasst werden, um die große Nachfrage befriedigen zu können. Werden seitens der Jugendamtsverwaltung aktuellere und höhere Bedarfe testiert, muss über eine neuere und höhere Planungszielvorgabe beschlossen werden. Nur mit ambitionierten Zielvorgaben kann die gesellschaftliche Relevanz dieser wichtigen Infrastrukturform im Fokus gehalten werden.

Kinderbetreuung wird immer wichtiger, da besonders für Dortmund in Zeiten des Strukturwandels, als auch der demografischen Veränderung, sowie auch dem Bildungsauftrag für Kinder eine immer größere Bedeutung zukommt. Immer mehr Familien leben von zwei Erwerbseinkommen, etliche alleinerziehenden Elternteile möchten ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen, als auch viele junge Menschen Zeit für ihre persönliche Nachqualifizierung benötigen sind diese Familien gegenwärtig unabdingbar auf verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote angewiesen. Daher muss in Dortmund weiterhin intensiv und konsequent an dem Ausbau von weiteren Betreuungsplatzangeboten weitergearbeitet werden. …..


Herr Bahr erläuterte ausführlich die Intention des Antrages.

Frau Neumann-Lieven stimmte zu, dass man mehr Plätze bräuchte, jedoch seien die Zahlen, auf die sich der Antrag bezieht, nicht aktuell.

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass alle wollen, dass möglichst schnell ausreichend Betreuungsplätze geschaffen werden. Durch das Auflegen einer Quote werde jedoch nicht schneller ausgebaut, die Gründe für Verzögerungen seien Andere. Des Weiteren sei die Quote willkürlich gewählt, da die Zahlen alt seien. Sie ist der Meinung, dass man den Fokus mehr auf schnelleren Ausbau legen müsste.

Auf Nachfrage von Frau Dr. Tautorat, was mit freie Träger bei Punkt 2 gemeint sei, antwortete Herr Bahr, dass das Subsidiaritätsprinzip gelte, dass erst einmal freie Träger für den Ausbau in Frage kommen. Das wäre für die Kommune auch günstiger. Deshalb möchte man den Anteil von FABIDO begrenzt halten und freien Trägern den Vorzug geben.

Herr Gora erklärte, dass die Verbände den Antrag grundsätzlich unterstützen und es auch richtig finden, dass im Punkt 1 des Antrages die Grenze definiert wird. Auch wenn es besser wäre eine Untergrenze zu haben. Bei dem zweiten Teil des Antrages hoffe er, dass mit freie Träger freigemeinnützige Träger gemeint seien, da diese zu Wohlfahrtsverbänden gehören. Er wies noch einmal darauf hin, dass die Refinanzierung von Einrichtungen freier Träger besser sei als von städtischen Einrichtungen und dass die Stadt sich fragen müsse, ob sie sich leisten könne darauf zu verzichten.

Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, dass man bei den Bebauungsplänen darauf achten müsse, dass die Kitas nicht in Frage gestellt und gestrichen werden. Es könne nicht sein, dass Kitas gefordert würden und wenn der Investor diese aufgrund von z.B. Lärmbelästigung nicht haben wolle, sie wieder aus dem B-Plan genommen würden. Dies sei wichtiger als eine Quote.
Sie stellte mündlich den Antrag auf Ergänzung des CDU-Antrages um Punkt 3 und Abänderung des Punktes 2:

2. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren sowie durch den städtischen Eigenbetrieb FABIDO. Der Anteil der von FABIDO zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze soll dabei gesamtstädtisch nicht unter 30 Prozent aller Plätze sinken.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie in Kooperation mit städtischen Gesellschaften (DOGEWO) die Bautätigkeit für den Bau neuer Betreuungseinrichtungen aktiviert werden kann.

Herr Schade-Homann bat darum, den Antrag nicht zu umfangreich zu gestalten. Die Formulierung „Bedarfsgerechte Betreuungsquote von mindestens 41 %“ wäre aussagekräftiger. Die Gründe für die Verzögerungen bei dem Bau neuer Einrichtungen seien vielfältig, da verschiede Akteure beteiligt seien und diesem werde der Antrag nicht gerecht.

Frau Schneckenburger erklärte, dass mit dem Inkrafttreten des uneingeschränkten Rechtsanspruches für Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres im Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen ist. Damit sei die Entscheidung, wieviel Prozent man beschließe, nur eine politische Willensbekundung, die nichts mit dem Auftrag der Verwaltung, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, zu tun habe.

Frau Neumann-Lieven findet die politische Willensbekundung unabhängig von der Quote wichtig und ist ebenfalls der Meinung, dass FABIDO Berücksichtigung finden solle und kann dementsprechend auch dem mündlichen 2. Punkt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmen.

Herr Bahr kann der Formulierung von Herrn Schade-Homann „bedarfsgerechter Betreuungsquote von mindestens 41%“ zustimmen und findet die Ergänzung Punkt 3 des mündlichen Antrages „DOGEWO“ einzubinden ebenfalls gut.

Herr Barrenbrügge ist der Meinung die beiden Anträge der CDU und die beiden Anträge der Bündnis90/Die Grünen abstimmen zu lassen, da sie sich nicht widersprechen.

Frau Schütte-Haermeyer bat bei Punkt 2 um Abstimmung Ihres Antrages als Ersatz für den Punkt 2 des Antrages der CDU.

Frau Schneckenburger gab zu bedenken, dass starre Quoten, wie von der CDU gefordert, die Verwaltung stärker einschränken. Wie viele Einrichtungen des öffentlichen oder der freien Träger im Konkreten in einem Kindergartenjahr Ihren Betrieb aufnehmen könnten, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Sie bat darum, auf eine starre Quotenregelung zu verzichten.

Herr Gora erklärte, dass mit beiden Anträgen gemeint sei, dass ein Verhältnis zwischen beiden Trägergruppen hergestellt werden solle, er könne dementsprechend beiden Anträgen folgen. Bei dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen fände er es besser „freie Trägern“ in „freigemeinnützige Träger“ zu ändern.

Frau Dr. Tautorat gab an, sich bei der Abstimmung zu enthalten, da sie nach den Ausführungen von Frau Schneckenburger über die gesetzlichen Grundlagen den Antrag für überflüssig halte.

Herr Ortmann stellte folgenden Kompromissvorschlag für den Punkt 2 der Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

Der Rat beschließt, dass die Kinderbetreuungsplatzquote vornehmlich bei freigemeinnützigen Trägern ausgebaut wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der FABIDO-Anteil nicht unter 30 Prozent der gesamtstädtischen Plätze fällt.

Die Mitglieder stimmen der Formulierung zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie überweist den geänderten Antrag und beschließt einstimmig (12 Ja/ 1 Enthaltung Fraktion Die Linke&Piraten) dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren konsequenten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird als nächstes in der mittelfristigen Planung eine bedarfsgerechte Versorgungsquote von mindestens 41% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt, da diese der zuletzt ermittelte Bedarfswert war. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt überwiegend durch freie Träger und auch in Verbindung mit Investoren.

2.) Der Rat beschließt, dass die Kinderbetreuungsplatzquote vornehmlich bei freigemeinnützigen Trägern ausgebaut wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der FABIDO-Anteil nicht unter 30 Prozent der gesamtstädtischen Plätze fällt.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie in Kooperation mit städtischen Gesellschaften (DOGEWO) die Bautätigkeit für den Bau neuer Betreuungseinrichtungen aktiviert werden kann.“
Rm Sohn (SPD) bat darum, der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der Sitzung am 18.04.2018 zu folgen, da es sich um einen Konsens nach Diskussion handelt.

Rm Barrenbrügge stellte für die CDU-Fraktion fest, dass die Versorgungsquote von 35 % bald erreicht würde. Er hielt es für politisch geboten, eine neue Zielmarke von 41 % zu setzen. Auch er bat um Zustimmung zur Empfehlung des AKJF.

Rm Dr. Tautorat gab die Gründe für die Ablehnung der Fraktion Die Linke & Piraten damit an, dass der Antrag der CDU-Fraktion überflüssig wäre und dass die Verwaltung bereits jetzt mit Hochdruck an der Schaffung neuer KiTa-Plätze arbeitet. Zudem wäre Punkt 2 des Antrages völlig abwegig, da ihres Erachtens die freien Träger es nicht schaffen können, bis August ihre Kapazitäten zu verdoppeln. Eine im Jahr 2011 erhobene Bedarfsquote von 41 % für die Zukunft zu erfordern, erscheine willkürlich. Es sollten freie Träger, zu denen auch gewerbliche Träger zählen, bevorzugt gefördert werden. Die Fraktion Die Linke & Piraten lehnte gewerbliche Kinderbetreuung grundsätzlich ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hielt die Idee hinter dem Antrag für gut, da es noch an einigen Stellen Versorgungsprobleme gäbe. Es wäre klar, dass die Stadt für FABIDO nicht ausreichend planen und bauen könnte. Es dauerte auch länger bis zur Erstellung weiterer Betreuungsplätze. Rm Rettstadt sprach sich für seine Fraktion gegen die Festschreibung einer Quote aus. Er meinte, dass private Träger hinzugenommen werden dürfte. Für seine Fraktion wäre wichtig, dass die Kinder versorgt wären und die Eltern wüssten, ihre Kinder sind gut aufgehoben. Die Fraktion FDP/Bürgerliste könnte daher dem Antrag nicht zustimmen.

Rm Schütte-Haermeyer machte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf aufmerksam, dass nicht der CDU-Antrag, sondern der modifizierte Antrag, der im AKJF diskutiert wurde, zur Beschlussfassung anstände.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt die Versorgungsquote von 41 % für nicht zeitgemäß. Im AKJF bestand Einvernehmen, dass eine 41 %-Quote gesetzt werden sollte, um einen Anreiz zu schaffen. In einigen Stadtbezirken wäre diese Quote noch nicht erreicht und 41 % reichten auch für die U 3-Betreuung nicht aus. Es wäre zu vermuten, dass der Bedarf wahrscheinlich weit höher als 40 % läge. Der Beschluss einer Versorgungsquote von 41 % sei als Signal zu sehen.


Der Rat der Stadt folgte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und fasste folgenden Beschluss:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren konsequenten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird als nächstes in der mittelfristigen Planung eine bedarfsgerechte Versorgungsquote von mindestens 41% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt, da diese der zuletzt ermittelte Bedarfswert war. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt überwiegend durch freie Träger und auch in Verbindung mit Investoren.

2.) Der Rat beschließt, dass die Kinderbetreuungsplatzquote vornehmlich bei freigemeinnützigen Trägern ausgebaut wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der FABIDO-Anteil nicht unter 30 Prozent der gesamtstädtischen Plätze fällt.

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie in Kooperation mit städtischen Gesellschaften (DOGEWO) die Bautätigkeit für den Bau neuer Betreuungseinrichtungen aktiviert werden kann.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Dem Rat lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 02.05.2018 vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10155-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:

1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen wird entsprechend den Vorgaben im Zielkonzept zum Masterplan Mobilität bis 2020 um jeweils 1,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2018: 54,1%, 2019:55,2%, 2020: 56,3%).

Die Verwaltung wird gebeten, dem AUSW entsprechende Maßnahmen zur Erreichung
der Zielwerte zur Beratung vorzulegen.

2. Der Planwert im WOH für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).

3. Die Bewertung des Sicherheitsgefühls von Fahrradfahrer*innen wird in die
Umfrage zum Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet im Rahmen des Zielfelds
„Sicherheit und Ordnung“ in den WOH aufgenommen.

Begründung:
Erfolgt mündlich“


AUSW, 02.05.2018:

Frau Rm Hawighorst - Rüßler begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion wie folgt:

Für ihre Fraktion sei der WOH bisher bemerkenswert und auch wichtig gewesen, um sich daran zu orientieren und auch, um Zielvorgaben für die nächsten Jahre festzulegen. Man habe mit diesem Antrag zunächst drei, den AUSW betreffende, Ergänzungsvorschläge vorgelegt.

Der Vorschlag laut Pkt.1. entspreche dem „Masterplan Mobilität“, wo dieser Umweltverbund mit einem prognostizierten 2/3 Anteil festgelegt werde. Dies würde man gerne auch in den Zielvorgaben des WOH wiederfinden.

Zu Pkt. 2. bittet sie darum, die Zahlen in der Klammer zu streichen, da es sich hierbei um Zahlen aus dem Haushaltsantrag ihrer Fraktion handeln würde, welche so heute nicht mehr stimmen würden. Es sei ihrer Fraktion aber wichtig, dass der Ausbau der regenerativen Energien gerade im Zusammenhang mit den städtischen Gebäudeflächen betrachtet und die Zahlen dort entsprechend aufgewertet würden.

Zu Pkt 3. Bezieht sie sich auf eine sogenannte Zielmarke, wonach Umfrageergebnisse die Basis dafür bilden würden, wie wohl oder sicher Menschen bestimmte Punkte in der Stadtentwicklung sehen. Das bisherige Umfrageergebnis habe den Punkt „subjektives Wahrnehmen von Umweltbelastungen“ ergeben. Dieser sei bereits seit 3 Jahren nicht mehr mit einem Plan-oder Zielwert hinterlegt worden. Sie vermute, dass es wahrscheinlich auch keine belastbaren Umweltergebnisse hierzu gebe. Ihre Fraktion würde nun gerne den Punkt “ Sicherheitsgefühl für Fahrradfahrer“ mit aufnehmen.
Im Übrigen habe man noch zu vielen anderen Punkten des WOH den Bedarf diese zu überprüfen. Das werde man dann aber in der Ratssitzung thematisieren, weil diese Punkte auch andere Ausschüsse tangieren würden.
Herr Rm Waßmann bittet hierauf darum, den heute vorliegenden Antrag als eingebracht mitzunehmen und die Verwaltung darum zu bitten, in absehbarer Zeit, in Erinnerung an den damaligen Arbeitskreis, welcher die Werte des WOH erarbeitet hatte und in Anlehnung an dessen Zusammensetzung, das Thema, zwecks Optimierung, insgesamt noch einmal aufzurufen, da dieser Bedarf auch in anderen Fachfraktionen gegeben sei.

Frau Rm Lührs bestätigt, dass auch in ihrer Fraktion die Optimierung der Kriterien immer mehr für wichtig gehalten werde, auch vor dem Hintergrund, dass man tatsächlich den einen oder anderen neuen Wert bräuchte, wenn man diese wirklich mal als Arbeitsgrundlage für die Kommunalpolitik zugrunde legen wolle.

Weiter nimmt sie zu den einzelnen Punkten des o.a. Antrages wie folgt Stellung:

Zu Pkt. 1.: Dieser Zielwert stehe tatsächlich im „Masterplan Mobilität“. Es sei aber fraglich, ob es tatsächlich sinnvoll sei, den Planwert des WOH hier entsprechend für jedes Jahr um ein Prozentpunkt zu erhöhen.

Zum 2. Pkt. Erläutert sie, dass sie auf Seite 54 im WOH gelesen habe, dass der prozentuale Anteil regenerativ erzeugter Energie in der Gesamtnutzung von Dortmund im Jahr 2019 schon bei 8 Prozent liegen werde und sie gerne dabei bleiben würde.

Zu Pkt.3. regt sie an, diesen besser an diejenigen weitergeben solle, die diese Umfrage vornehmen würden und daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) weiterzuleiten.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass er bisher herausgehört habe, dass der WOH mehrheitlich als bewegliches Instrument angesehen werde, welches im Laufe der Zeit entsprechend angepasst werden soll und daher nun auch bei den anderen Fraktionen der Wunsch bestehe, sich nochmal über die Indikatoren und Kriterien (zumindest aus der fachlichen Sicht dieses Ausschusses) zu verständigen. Das Verfahren hierzu solle aber aus Sicht seiner Fraktion kein langwieriger Prozess sein. Man stelle sich hierzu vielmehr vor, dass man sich zukünftig einmal jährlich darüber ins Benehmen setzen werde, um zu beurteilen, ob die Kriterien/ Indikatoren noch passen. Für die Zeitschiene, die ihm hierfür vorschwebe, sei der beste Zeitpunkt hierfür vor der Sommerpause, damit der Abstimmungsprozess nach der Sommerpause rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sei.
Wenn man sich bis zur Sommerpause auf dieses Verfahren verständigen könne und hier in diesem Ausschuss nochmal zur Diskussion aufrufen würde, könne man es heute mittragen, dass der Antrag einer Fraktion zunächst als eingebracht angesehen und in den weiteren Beratungen, mit dem zuvor geschilderten Zeithorizont, abgearbeitet werde.

Herr Wilde führt an, dass er als kleinsten gemeinsamen Nenner, den Vorschlag, alles, was jetzt an Anregungen, Anträgen und Hinweisen zu diesem Thema eingebracht wurde und noch eingebracht werde, insgesamt in eine Überarbeitungsphase des WOH einzubringen, positiv bewerte. Man könne somit an den bisherigen Prozess anknüpfen, die Kennzahlen noch einmal neu kalibrieren und auch miteinander darüber diskutieren, ob die bisherigen Kennzahlen noch passen. Wenn man heute damit einverstanden sei, könne der Ausschuss empfehlen, diesen Antrag in einen solchen Prozess einzubringen. Dort könne man gemeinsam über das Gesamtpaket diskutieren und die Ergebnisse anschließend im Zusammenhang mit einem fortgeschriebenen -Kennzahlenwerk WOH- in die Gremien einbringen.
Für den Fall, dass man sich heute nicht auf diese Vorgehensweise einigen könne, gehe er nachfolgend auf die drei Punkten des heute vorliegenden Antrages ein:

Zu Punkt 1. teilt er mit, dass der Rat dies bereits so beschlossen habe und das Ergebnis nur noch in den WOH eingepflegt werden müsse.

Was den Planwert für Solardächer auf städtischen Gebäuden (Pkt.2.) angehe, habe man das zuständige Fachamt für die heutige Sitzung darum gebeten, dies einmal zu überschlagen. Danach sei es kaum möglich, nur mit den städtischen Dächern den Planwert um 0,1 Prozentpunkte jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Überarbeitung müsse noch einmal überprüft werden, was realistisch sei, was sich die Stadt überhaupt für den WOH vornehmen könne. Es mache keinen Sinn, im WOH Planwerte aufzunehmen, von denen man heute bereits wisse, dass diese nicht einzuhalten seien.

Zu Pkt.3. schließe er sich dem Vorschlag an, diesen Punkt in den für Sicherheitsfragen zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) zu überweisen, wobei die hiesige Fachverwaltung natürlich bei der Formulierung der Fragestellung behilflich sein könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er es dringend für erforderlich halte, den WOH zu überarbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Systematiken zu erzielen. Der WOH sei heute von den betrachteten Perioden und auch der Grundsystematik her nicht mit dem Haushaltsplan vergleichbar und insofern auch nur bedingt für Haushaltsberatungen heranzuziehen. Wenn man insofern also mit einer Überarbeitungsphase auch dahingehend Abhilfe schaffen und auch Kennzahlen einarbeiten könnte, wie sie früher mal im Haushaltsplan gestanden hätten, würde der WOH deutlich gewinnen und die Akzeptanz an der Stelle nochmal steigen.

Herr Waßmann erinnert daran, dass man sich im Zusammenhang mit der damaligen gemeinsamen Erarbeitung der Kennzahlen und Indikatoren auch darin einig war, dass man kein „Datengrab“ schaffen wolle sondern möglichst präzise Eckdaten feststellen wollte. Durch eine Überarbeitung käme demnach auch aus seiner Sicht in einige Bereiche sicher „Bewegung“. Daher werbe auch er nochmal dafür.

Herr Dudde erinnert an seinen zuvor unterbreiteten Verfahrensvorschlag für die Zukunft (jährliche Überprüfung der Kritierien/Indikatoren-vor der Sommerpause-aus der Fachperspektive dieses Ausschusses heraus), beginnend mit der letzten Sitzung des AUSW vor der diesjährigen Sommerpause. Sollte man sich auf diese Vorgehensweise einigen, erkläre seine Fraktion sich damit einverstanden, dass der Antrag heute zunächst als eingebracht betrachtet werde. Weiter erklärt er ich damit einverstanden, dem 3. Punkt des Antrages zuständigkeitshalber an den ABÖAB zu überweisen.

Herr Rm Garbe bringt nochmal die Skepsis seiner Fraktion zum Thema „WOH“ zum Ausdruck und kündigt an, auch den o. a .Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abzulehnen.

Herr Wilde teilt zum Vorschlag von Herrn Dudde mit, dass die Verwaltung sicherlich nicht zur nächsten Sitzung neue Kennzahlen vorlegen oder von den Fraktionen entgegennehmen könne. Wenn man sich dem Thema widmen wolle, dann müsse man den damaligen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen des Dortmunder Stadtcontrollings, der Fachfraktionen sowie der betroffenen Fachbereiche wieder aktivieren, um die Kennzahlen und Ziele, die man sich damals gegeben habe, zu überprüfen. Hieran könne man dann als Ausschuss erneut ansetzen. Allerdings könne dies frühestens nach der Sommerpause erfolgen.

Zusammenfassend hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass mehrheitlich der Bedarf und auch die Notwendigkeit dafür gesehen werde, sich nochmal insgesamt dem Thema WOH, im Sinne einer Überarbeitung, zu widmen.

Darüber hinaus schlägt sie vor, dass man sich nach vorheriger interfraktioneller Beratung in der kommenden Ratssitzung grundsätzlich nochmal zu einer gemeinsamen Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH beraten möge.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Punkt 3. des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der vorstehenden Diskussion an den ABÖAB überwiesen werden soll, teilt Herr Rm Dudde mit, dass der Antrag, zunächst nur als eingebracht betrachtet und insgesamt nochmal in der nächsten Sitzung am 04.07.2018 aufgerufen werden solle. Dieses vor dem Hintergrund des Vorschlages, in der Ratssitzung am 17.05.2018 über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH zu befinden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten und den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seiner nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die Politik seinerzeit den Wunsch geäußert habe, einen Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zu erarbeiten. Die gewählten Kennziffern seien jedoch partiell revisionsbedürftig und müssten präziser gefasst werden. In der Vergangenheit sei zu dem Thema bereits ein Workshop durchgeführt worden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der WOH ein lebendes Produkt sein müsse. Die Masterpläne sollten sich hierin ebenfalls wiederfinden. Man müsse den WOH kritisch betrachten, sich auf ein Procedere festlegen und über das weitere Vorgehen mit Fristsetzungen verständigen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Verständigung über ein Procedere ebenfalls für den richtigen Weg. Man solle für das weitere Verfahren auch überlegen, ob ein WOH für EU-Förderungen notwendig sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der WOH ein Torso des Haushaltes und ein zusätzliches Steuerungselement sei. Seiner Auffassung nach müsse er jedoch etwas umfangreicher sein.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Aussage von Herrn Reppin für richtig und weist darauf hin, dass in jeder Vorlage eigentlich auch ein Hinweis zum WOH aufgenommen werden müsse. Er halte eine Zusammenkunft, in der sich über Inhalte und das weitere Procedere verständigt würde, für richtig.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) halte die Aussagen von Herrn Reppin ebenfalls für richtig . Er weist darauf hin, dass sich die Vorlagen auf den Haushalt und nicht auf den WOH beziehen würden. Hierzu fehle die Vergleichbarkeit.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Debatte zum Thema WOH auch aus seiner Sicht richtig sei. Das Instrument sei jedoch auch seiner Auffassung nach verbesserungswürdig.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass man den Aufwand und den Nutzen betrachten sei und die angesprochene Diskussion seiner Auffassung nach ein richtiges Instrument sei.

Herr Stüdemann führt aus, dass es keine generelle Verpflichtung der Verwaltung für die Erstellung eines WOH gebe. Er schlägt vor,
die Politik zu einem Gesprächstermin einzuladen, in dem das weitere Verfahren, ein Rhythmus für die Erstellung des WOH, etc. festgelegt würden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklären sich hiermit einverstanden.

Frau Reuter weist darauf hin, dass die Vorlage bereits in anderen Gremien behandelt worden sei. Es sei geplant, dass ihre Fraktion zur Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2018 einen Antrag stellen werde. Aus diesem Grunde schlägt sie vor, sie bis zur Sitzung des Rates ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“

Weiter lag dem Rat ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10155-18-E2) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Rat beauftragt die Verwaltung einen interfraktionellen Prozess zur Evaluierung, Überarbeitung und Weiterentwicklung des Wirkungsorientierten Haushalts zu initiieren.

Begründung:
2011 hat der Rat der Stadt Dortmund den Grundsatzbeschluss zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushalts gefasst. Wesentlicher Bestandteil des WOH ist die Vorgabe von strategischen Zielen durch die Politik. Diese wurden 2012 in einem interfraktionellen Prozess in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen erarbeitet. Im weiteren Prozess wurden sie mit Kennzahlen und Indikatoren hinterlegt.
Die Stadt ist kontinuierlichen Veränderungen ausgesetzt, auf die auch die Politik mit strategischen Beschlüssen reagiert. Diese haben in der Folge Einfluss auf die im WOH abgebildeten Ziele und die dafür zu erhebenden Kennzahlen.
Vor diesem Hintergrund sowie zur besseren Akzeptanz und Nutzbarkeit sollte vor allem eine Bewertung der Gültigkeit der vor sechs Jahren definierten Indikatoren und Kennzahlen stattfinden und ein Verfahren entwickelt werden, das zukünftig die kontinuierliche Anpassung an die politische Entwicklung sowie die Einarbeitung der unterjährig gefassten politischen Beschlüsse sicherstellt. Zudem sollten die Kennzahlen des WOH mit denen im Haushaltsplan vergleichbar sein.“


Rm Reuter begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10155-18-E2), in dem es darum ginge, den WOH dahin zu bringen, dass er für die Politik die Wirkung entfaltet, die die Politik sich bei der Entscheidung für den WOH vorgestellt hatte. Ihres Erachtens machte es Sinn, sich interfraktionell dazu zusammenzusetzen und den WOH weiterzuentwickeln. Das Ziel wäre, den WOH zu einem Instrument der Politik zu machen.

OB Sierau machte darauf aufmerksam, dass der Antrag bisher in der Politik nicht vorlag und in keinem der Ausschüsse beraten wurde.

Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion die Vorlage ab, da der WOH zu nichts nutze sei und Arbeitskraft bindet. Er war der Meinung, dass in der Vorlage nur Allgemeinplätze zu lesen wären. Bereits den Titel „Wirkungsorientierter Haushalt“ bezeichnete er als verfehlt.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf die Verabredung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL). Er hielt es für wichtig, eine Vergleichbarkeit zwischen dem WOH und den Haushaltsplanzahlen des städtischen Haushaltes herzustellen.

Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Der Antrag fasste das zusammen, was im AFBL vereinbart worden war. Die Diskussion um die Kennzahlen und ihre Nutzung hat lange gedauert, das entwickelte Instrument wäre noch nicht zielführend. Mit dem WOH müsste eine Steuerung und ein besserer Überblick möglich werden.

Rm Reppin (CDU) erklärte, dass die für den WOH erhobenen Kennzahlen im Wesentlichen aus der Politik und nicht aus der Verwaltung gekommen wären. Es sollte ein Steuerungsinstrument der zuständigen Fachausschüsse sein. Das Instrument WOH müsste für den Rat und die Fachausschüsse verbessert werden. Am Ende des Veränderungsprozesses könnte auch die Entscheidung stehen, dass man die Aufstellung des WOH lässt. Der CDU-Fraktion wäre es wichtig zu überprüfen, ob der WOH gebraucht wird, so dass sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.


StD/StK Stüdemann verdeutlichte, dass der WOH auf Wunsch der Politik entstanden wäre, nur müsste das Instrument WOH auch genutzt werden. Er sprach die Vereinbarung aus dem AFBL an, mit der zugesagt worden war, vor der Sommerpause mit der Politik zusammen zu kommen und die Fragen, die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt sind, zu besprechen und zu durchdenken. Der Antrag entspräche der Vereinbarung aus dem AFBL.

Auch Rm Düdder stimmte für die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Für die SPD-Fraktion erklärte er, dass die Politik und auch die Verwaltung sich in dem angestoßenen Prozess fragen müssten, ob der WOH gelebt werden sollte. Bisher war der WOH mehr statisch, wichtige Veränderungsprozesse, wie der Masterplan Mobilität, wurden nicht in den Fachausschüssen eingepflegt. Sollte nach dem Prozess kein großes Interesse am WOH vorhanden sein, sollte der WOH nicht weiter bearbeitet werden.


Rm Bohnhof verdeutlichte noch einmal, dass die AfD-Fraktion dem WOH in dieser Form nicht zustimmen könnte, da er für nichts nütze wäre.

Rm Urbanek stellte fest, dass der AfD bekannt wäre, wo der Schuh drückte, aber es wären kaum Einflussmöglichkeiten vorhanden. Z. B. wenn Sicherheitsprobleme in einem Stadtteil bekannt sind, gäbe es immer noch niemanden, der die Sicherheit durchsetzt. Beim WOH wäre die Sinnfrage angebracht.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) stellte mehr auf erhobene Daten ab als auf alternative Fakten, daher sollte der WOH genauer angeschaut werden und ihm im Rahmen einer Weiterentwicklung eine Chance gegeben werden. Der WOH wäre ein gutes Instrument für objektive Daten.

Rm Brück gab für die Gruppe NPD/Die Rechte bekannt, dass der WOH weiterhin abgelehnt werden würde. Er beschrieb den WOH als „viel Geschreibe, wenig Wirkung“. Im Anschluss ging er auf die Umfragewerte der SPD ein.

Im Anschluss machte OB Sierau deutlich, dass Rm Brück erneut nicht zum Thema gesprochen hätte und er damit knapp vor dem zweiten Ordnungsruf stände.

Rm Urbanek gab Beispiele dafür, dass er keine „alternativen Fakten“ benennen würde, sondern die Fakten unmittelbar und objektiv wären. Er benötigte keinen WOH, um kaputte Straßen zu erkennen.

Rm Brück wies darauf hin, dass – wenn er nicht zur Sache sprechen würde – das richtige Mittel kein Ordnungsruf, sondern der Ruf „zur Sache“ sein müsste. Die Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. würde auch für den OB gelten.


Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und
der Gruppe NPD/Die Rechte folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10155-18-E2) zu:

Der Rat beauftragt die Verwaltung einen interfraktionellen Prozess zur Evaluierung, Überarbeitung und Weiterentwicklung des Wirkungsorientierten Haushalts zu initiieren.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt für das Jahr 2018 (WOH 2018) in der vorgelegten Form.


zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10538-18)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 3.277.281,92 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.353.794,26 €.



zu TOP 9.3
Überörtliche Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Dortmund im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10769-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Jahresabschlussentwurf 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10424-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitete diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 9.282.856,82 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 145.112.771,66 Euro
- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 33.909.483,00 Euro.
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 17.549.471,73 Euro.
Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2018 der Stadt Dortmund.
Des Weiteren nahm der Rat der Stadt Dortmund Kenntnis von der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten in Höhe von 110.397,00 Euro.

Dieser Betrag erhöht gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechende Position im Haushaltsplan für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten des Jahres 2018 der Stadt Dortmund.



zu TOP 9.5
Jahresabschlussentwürfe 2017 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10338-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2017 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2017 Kenntnis und leitete sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


zu TOP 9.6
Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10835-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichterstattung über die Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ermächtigungen gem. §§ 83 und 85 GO NRW für das Jahr 2018 sowie Veranschlagung weiterer Mittel für 2019 ff. im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10684-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Begründung näher beschriebene Entwicklung des städtischen Fuhrparks zur Kenntnis, begrüßt die Erneuerung und ökologische Verbesserung der städtischen Flotte und
1. beschließt, zur Finanzierung des Ankaufs leichter Nutzfahrzeuge in 2018 überplanmäßig Mittel gem. § 83 Abs. 2 GO NRW i. H. v. 950.000 € für die Finanzstelle 19_00136020003 "Pool leichte Nutzfahrzeuge" mit der Finanzposition 780400 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus nicht mehr benötigten Mitteln der Finanzstelle 24_01507086915 "Ankauf für Flüchtlingsunterbringung" mit der Finanzposition 780200.
2. beschließt, zur Finanzierung des Ankaufs leichter Nutzfahrzeuge mit dem Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019-2021 zusätzliches Budget i. H. v. 950.000 € p. a. auf der Finanzstelle 19_00136020003 "Pool leichte Nutzfahrzeuge" zur Verfügung zu stellen.
3. beschließt, zur Finanzierung des Ankaufs schwerer Nutzfahrzeuge im Haushaltsjahr 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. H. v. 2.845.000 € für die Finanzstelle 19_00136020004 "Pool schwere Nutzfahrzeuge" mit der Finanzposition 780400 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen aus der Finanz-stelle 66_01209014138 „Umbau SB Hauptbahnhof" mit der Finanzposition 780820.

4. beschließt mit dem Haushaltsplan 2019
a. für das Haushaltsjahr 2019 Budget in Höhe der gem. § 85 Abs. 1 GO NRW bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen 2018 auf der Finanzstelle 19_00136020004 „Pool schwere Nutzfahrzeuge“ zur Verfügung zu stellen.

b. für die Haushaltsjahre 2020 ff. weitere Mittel i. H. v. 1.050.000 € p. a. zum Ankauf schwerer Nutzfahrzeuge und somit zur Verstetigung der Erneuerung der kommunalen Flotte und zum Abbau des Investitionsstaus auf der Finanzstelle 19_00136020004 „Pool schwere Nutzfahrzeuge“ zur Verfügung zu stellen.
5. beauftragt die Verwaltung, Fördermöglichkeiten für die anstehenden Investitionen zu prüfen und auszuschöpfen.

zu TOP 9.8
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10686-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH gemäß der Anlage zu.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09976-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 02.05.2018 vor:
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 20.03.2018:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

als Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Reno-vierungen/Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen) Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angst-räumen, wie sie häufig an Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.
2. Dennoch stellt der Ausschuss fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.
4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Begründung:
Bereits zu den aktuellen HH-Beratungen hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der im AUSW beschlossen worden ist, bei verwahrlosten nicht städtischen Anlagen tätig zu werden und die Eigentümer um Wiederherstellung zu ersuchen.
Da insbesondere die Deutsche Bahn AG sich häufig der Verantwortung entzieht, ihre Grundstücke und Anlagen in Ordnung zu bringen und zu halten, soll eine Städtetagsinitiative dazu dienen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden tätig zu werden.
Herr Rm Schmidt erklärte, dass darum bittet, den Antrag der erst als Tischvorlage vorgelegt werden konnte, aufgrund der Kurzfristigkeit als eingebracht zu sehen und weiterzuleiten.
Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht der Zusatz- Ergänzungsantrag der SDP-Fraktion als eingebracht an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 17.04.2018:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 (siehe oben).
ABVG 17.04.2018:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung (des ABÖAB) empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck übernimmt die Punkte 3 und 4 des Zusatzantrages der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und
1. fordert die Verwaltung auf, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese List ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.
2. bittet die Verwaltung parallel, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.
AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen aber die hierzu vorliegenden Anträge ablehnen werde.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden erhebt die SPD-Fraktion die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zum Antrag.

Die Beschlussfassung erfolgt daher insgesamt wie folgt:


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.

Ergänzung laut SPD-Antrag:
1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Reno-vierungen/Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen) Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angst-räumen, wie sie häufig an Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.

2. Dennoch stellt der Ausschuss fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.

4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) berichtete, dass im Juni 2017 in der Bezirksvertretung Huckarde daran gearbeitet wurde, einen Antrag zu stellen., wie mit dem Bahnhofsvorplatz in Dortmund-Rahm zu verfahren ist, der sehr heruntergekommen wäre. Er bezeichnete es als Dilemma, dass Flächen der Deutschen Bahn nicht finanziert werden sollten, aber ansonsten die Flächen weiter so heruntergekommen blieben. Zudem bezweifelte er, dass die Deutsche Bahn aufgrund eines Antrages reagieren würde. Rm Brück war der Meinung, dass seit der Privatisierung der Bahn staatliche Eingriffsmöglichkeiten geringer geworden wären. Für die Gruppe NPD/Die Rechte gab er das Abstimmungsverhalten bekannt, die Gruppe würde sich enthalten. Rm Brück befürwortete die Verstaatlichung der Deutschen Bahn, was auf der kommunalen Ebene nicht entschieden wird. Auch das Problem mit den Flächen der Deutschen Bahn könnte kommunal gelöst werden. Er befürchtete, dass sich nichts ändern wird.

OB Sierau verwies auf die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 und die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 02.05.2018, in denen der im Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorgelegte Antrag benannt wurde.

Rm Berndsen schlug für die SPD-Fraktion vor, den im ABöAB vorgelegten Antrag zusammen mit der Vorlage zur Abstimmung zu stellen.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden ergänzten (kursiv dargestellt) Beschluss:

1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Reno-vierungen/Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen) Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angsträumen, wie sie häufig an Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.

2. Dennoch stellt der Rat fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.

4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.

zu TOP 10.2
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)

OB Sierau gab den Hinweis, dass es auf Seite 6 der Vorlage statt „2017“ 2016 heißen müsste.

Rm Mader (CDU) zeigte seine Verwunderung, dass nicht erst die Behandlung der Vorlage in den Bezirksvertretungen abgewartet wurde, da dies so im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) verabredet worden war. Erst nach erneuter Beratung im ABVG sollte die Vorlage im Rat behandelt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund vertagte die Vorlage in die Sitzung am 12.07.2018.


zu TOP 10.3
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10207-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus
seiner Sitzung vom 08.05.2018
vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 03.09.2015 vor.
In der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.09.2015 wurde beschlossen den Antrag bis zu Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückzustellen:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personalbedarfe im Bereich der Rettungsdienste sind jedoch nicht durch eine Aufstockung des städtischen Personals zu realisieren. Diese sind vorrangig durch Hilfsorganisationen zu besetzen.

Begründung
Das System des Rettungsverbundes sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.“
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den vorgenannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Herr Aschenbrenner verweist auf die Ausschreibungspflichten und auf den Bedarfsplan, da die Kosten von den Krankenkassen refinanziert werden. Weiterhin informiert Herr Aschenbrenner über den Umgang mit Personalbedarfen.
Rm Dingerdissen teilt auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden mit, dass der Antrag bis zu der Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates der Stadt zur Kenntnis.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck weist darauf hin, dass es in der Vorlage richtig heißen muss „Sölderholz“ und nicht Söderholz.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft, über die Planungen zur erwähnten Rettungswache 27 (Dortmund-Sölderholz).
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019 zu beschließen.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Antrag der FDP aus 2015 zurückzustellen sei. Seine Fraktion werde gegebenenfalls zur Ratssitzung einen neu formulierten Antrag einreichen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 25.04.2018 vor:
Herr Adam von der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass von 26 Stellen bei der Feuerwehr nur 9 besetzt seien. Um dem Personal eine vernünftige Perspektive zu bieten, empfahl er, die 17 Arbeitsverhältnisse zu entfristen, damit nicht noch mehr Personal abwandert.

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprechern Knappmann wies darauf hin, dass die Reduzierung der Notfall-Standorte geplant sei. Daraus könnte sich ein Minderbedarf beim Personal und ggfs. längere Anfahrtszeiten ergeben. Aus Lesbarkeitsgründen hätte sie gerne ein Exemplar der Vorlage in Farbe gehabt.

Somit gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig bei 1 Enthaltung und o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund zu beschließen und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er befangen sei. Er verlässt den Ratssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) führt aus, dass im Vorgriff auf den Rettungsdienstbedarfsplan Rettungsassistenten befristet für zwei Jahre eingestellt worden seien. Er fragt, ob diese inzwischen ausgeschieden, die Verträge verlängert worden seien oder ob dies nach dem Ratsbeschluss zum Rettungsdienstbedarfsplan geschehe.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) teilt mit, dass 27 Stellen für Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten/innen eingerichtet worden seien. Diese seien zur Zeit noch innerhalb einer zweijährigen Frist unbefristet. Der Sachgrund sei damals gewesen, dass keine Ermächtigung durch einen gültigen Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegen habe. Diese Ermächtigung werde in der nächsten Woche vorliegen. Für die 17 Beschäftigten, die dann noch in Beschäftigung seien, werde dann die Entfristung ihrer Verträge erfolgen.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Klage einer Firma vorliege, die sich am Rettungsdienstbedarfsplan beteiligen wolle. Sie frage sich, ob der Beschluss vor diesem Hintergrund heute gefasst werden könne.

Herr Aschenbrenner führt aus, dass die entsprechende Firma habe einen Antrag auf Betätigung in der Notfallrettung mit einem Notarzt und mehreren Rettungswagen gestellt, der Auswirkungen auf den öffentlichen Rettungsdienst haben würde. Hierbei würde es sich um eine private Parallelstruktur zum Rettungsdienst handeln. Die Feuerwehr habe eine Verträglichkeitsprüfung mit Prüfung der Zuverlässigkeit und der Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Wenn die Betätigung dazu führen würde, dass die Gebühren für den öffentlichen Rettungsdienst übermäßig steigen würden, könne die Unwirtschaftlichkeit festgestellt werden. Es sei das Angebot unterbreitet worden, bei Rücknahme des Antrages der genannten Firma abzuklären, ob nicht Teile des Rettungsdienstes öffentlich ausgeschrieben werden könnten. Dieses Angebot sei nicht angenommen worden. Es sei daraufhin Klage eingereicht worden. Es handele sich hierbei um ein Eilverfahren. Unter Einschätzung der Rechtslage durch das Rechtsamt der Stadt habe das Klageverfahren keinen Einfluss auf die Beschlussfassung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Mengede sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentlicher Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienst- bedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.“


Zudem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E1) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personal- und Fahrzeugbedarfe sollten jedoch vorrangig über den Rettungsverbund Dortmund und die Hilfsorganisationen umgesetzt werden.

Begründung:
Das System des Rettungsverbundes hat sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.“

Der Rat der Stadt hatte unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 12.07.2018 behandelt werden.


zu TOP 10.4
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10330-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt
folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung vom 08.05.2018 vor:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
Die Fraktion Die Linke & Piraten verweist zu der Verwaltungsvorlage auf den Beschluss des Rates - TOP 10.1 - vom 01.10.2015 (Drucksache Nr. 00909-15-E1), welcher in der Verwaltungsvorlage nicht berücksichtigt worden ist und bittet hierzu um Mitteilung:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, auch gehörlose Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zu warnen. Wir bitten um Informationen in den Fachausschüssen und im behindertenpolitischen Netzwerk.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Anmerkung wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage Drucksache-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.


Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die Feuerwehr zu dem Thema Kontakt zu Gehörlosenverband aufgenommen habe und was das Ergebnis sei? Im Jahr 2015 sei diese Kontaktaufnahme dem Ausschuss avisiert worden.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) sagt eine Beantwortung bis zu Ratssitzung am 17.05.2018 zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und empfiehlt unter Einbeziehung der o.g. Anmerkung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden unter Einbeziehung der o. g. Anmerkung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.

Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.05.2018
(Drucksache Nr.: 10330-18-E1) vor:

„.. die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden haben sich in ihren Sitzungen am 02.05.2018 und 08.05.2018 mit dem Tagesordnungspunkt „Ausbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen“ (DS-Nr. 10330-18) beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde angefragt, wie die Verwaltung mit dem Ergänzungsantrag (DS-Nr.- 00909-15-E1) vom 29.09.2015 verfahren wolle. Inhaltlich ging es um die Frage, wie künftig auch gehörlose Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen gewarnt werden können.

Folgende Schritte wurden bislang eingeleitet:

Am Anfang des letzten Jahres wurde in Zusammenarbeit mit der städtischen Inklusionsbeauftragten, der städtischen Behindertenbeauftragten sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem ehem. Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK ) - jetzt Ministerium des Inneren (IM) - ein Workshop zum Thema „Sicherheit in Dortmund: Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Notständen -Wie erreicht die Feuerwehr Dortmund Menschen mit Behinderung?“ - im Rathaus durchgeführt. Eingeladen waren Mitglieder diverser Dortmunder Behindertenverbände und –Vertretungen.

Der Workshop wurde simultan in Gebärdensprache und zusätzlich durch einen Schriftdolmetscher übersetzt.

Aus der Zusammenarbeit konnten viele Anregungen gezogen werden. Folgende Ergebnisse konnten erarbeitet werden, die nicht nur gehörlose Menschen eingeschlossen haben:

Verwendung möglichst vieler Kommunikationswege
Es werden bereits für die Warnung der Bevölkerung verschiedene Warnmittel genutzt. Dazu zählen die Warn-App „NINA“, Radio und Fernsehen, die mobile Warnung mit Warnfahrzeugen, die Internetseite der Feuerwehr Dortmund und als Informationsmedium das Bürgertelefon Doline sowie Sirenen.

Barrierefreie Anpassung der Warn-App „NINA“
Gewünscht wurden eine Verbesserung der Darstellung und der Kontraste in der Warn-App „NINA“ sowie die Einbindung von Gebärdensprache. Außerdem sind Schnittstellen zu externen Hilfsmitteln, z.B. für Blindenschrift, vorgeschlagen worden. (z.B. App „Handhelp“). Die Anregungen sind von den anwesenden Vertreterinnen des BBK aufgenommen worden. Das BBK bemüht sich derzeit darum, NINA zukünftig auch barrierefrei zugänglich zu machen.

Vereinfachung der Warntexte
Die derzeit genutzten Warntexte sollen mit dem Ziel einer Vereinfachung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei der Formulierung sollen die Belange von Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Texte in leichter Sprache werden derzeit formuliert und müssen anschließend mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt werden.

Warnbotschaften als Gebärdensprachen-Videoclips
Neben der Veröffentlichung als Text sollen Warnmitteilungen auch in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden. Dies befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase.

Warnung per Sammelfax oder Sammelanruf
Die Nutzung von Sammelfaxen zu Warnzwecken ist vorgeschlagen worden. Dies ist technisch nicht praktikabel zu lösen. Ein weiterer Vorschlag war, die Aufmerksamkeit von Menschen mit Behinderung per Telefonanruf zu wecken. Dafür wäre ein Kataster mit den Erreichbarkeiten aller Betroffenen erforderlich. Ein solches Kataster kann von der Feuerwehr nicht realisiert werden. Auch wäre auf Grund der erforderlichen Registrierung nicht sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderung erreicht werden.

Nutzung von Fahrgastinformationssystemen und Werbetafeln
Es haben Gespräche mit den Dortmunder Stadtwerken DSW21 und der Deutschen Bahn stattgefunden. Es können telefonisch zwischen der Leitstelle der Berufsfeuerwehr und Leitstelle der Dortmunder Stadtwerke DSW21 sowie 3S-Zentrale Einspieler (Displayanzeigen) / Durchsagen angeregt werden. Ferner gab es Gespräche zur in Dortmund tätigen Fa. Wall. Sie könnte in der Stadt vorhandene Werbedisplays mit Warnungen bespielen. Allerdings gibt es derzeit nur eine Schnittstelle zwischen den verschiedenen Systemen. Das BBK und Fa. Wall sind um eine Einbindung des in NRW verwendeten Warnsystems MoWaS / NINA bemüht.

Weitere technische Lösungsansätze
Es sind zahlreiche Vorschläge für weitere Warnmöglichkeiten gemacht worden. Dazu zählte die Anbringung von Blitzlichtern an den geplanten Sirenen oder an bereits im öffentlichen Raum vorhandenen Überwachungskameras. Dies hat sich im Zuge der Diskussion als nicht umsetzbar erwiesen. Neue Möglichkeiten können sich auch aus der zunehmenden Internetanbindung von Haushaltsgeräten ergeben („Smart Home“). Das Strom- oder das Telefonnetz könnten zur Übertragung von Warnbotschaften verwendet werden. Hilfsmittel, über die Menschen mit Behinderung in der Regel verfügen, könnten mit einer Empfangsmöglichkeit versehen werden. Technische Sonderlösungen sind in der Regel allerdings davon abhängig, dass geeignete Geräte am Markt erhältlich sind oder von den Herstellern entwickelt werden.
Darüber hinaus müssen Warntechniken nicht nur in einer Stadt, sondern überregional und am besten bundesweit zur Verfügung stehen. Hier hat sich herausgestellt, dass das BBK vielfach bereits nach Lösungswegen forscht.

Selbsthilfemöglichkeiten
Hier ist die Vorbereitung auf Notfälle durch die Schaffung von Netzwerken im nachbarschaftlichen und familiären Umfeld genannt worden, die im Ernstfall Warnungen weitergeben und sich um Menschen mit Behinderung kümmern. Es ist für die Feuerwehr leider unmöglich, in einer solchen Situation jede Bürgerin und jeden Bürger zu erreichen. Deshalb kommt dem Selbstschutz und der nachbarschaftlichen Hilfe, wie bereits im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) gefordert, eine große Bedeutung zu. Ferner ist eine vernünftige Vorsorge für Notfälle, beispielsweise durch Bevorratung sinnvoll. Die Feuerwehr versucht, diese Netzwerke durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu stärken.

Teilweise sind die Ergebnisse nicht allein durch die Feuerwehr Dortmund umsetzbar. Hier wird es auf das Zusammenspiel aller Beteiligten ankommen. Dort, wo die Feuerwehr alleinigen Handlungsspielraum hat, werden die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung geprüft und in die vorhandenen Konzepte bzw. künftige Konzepte integriert.“

Rm Dingerdissen stellte das Abstimmungsverhalten der Fraktion FDP/Bürgerliste dar, sie würde zustimmen. Zudem erklärte er, dass er die Zeitplanung im Vergleich zu anderen Präventivmaßnahmen, die kommunal oder im Land getroffen werden, eigenartig fände. Bestimmte Stadtteile würden seines Erachtens im Ernstfall benachteiligt. Er regte an, den Ausbau des flächendeckenden Systems in einem kürzeren Zeitraum durchzuführen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begrüßte den Ausbau des Systems und stimmte im Namen der Gruppe der Vorlage zu. Es wäre bedauerlich, dass das System in früheren Jahren abgebaut wurde. Im Hinblick auf Naturkatastrophen und durch Menschen verursachte Katastrophen wäre das System notwendig.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.



zu TOP 10.5
Besetzung Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10695-18)

Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte die benannten Personen wegen Inkompetenz ab, so dass die Vorlage abgelehnt wurde.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die die Stimmen der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Bürgermeisterin Birgit Jörder erneut als Repräsentantin der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung. Als weitere Mitglieder beruft der Rat der Stadt Dortmund erneut Ulla Burchardt und Kay Voges.


zu TOP 10.6
Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10935-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10935-18-E1) vor:

„Beschlussvorschlag:
Bei Bewerbungen für die Stelle des Beigeordneten für das Dezernat 7 (Städtische Immobilienwirtschaft, das Tiefbauamt, den Eigenbetrieb 'Friedhöfe Dortmund' und den Eigenbetrieb 'Stadtentwässerung Dortmund' und das Vergabe- und Beschaffungszentrum) sollen bei gleicher Qualifikation Bewerber, die aus Dortmund stammen, besonders berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll innerhalb der Dortmunder Stadtgesellschaft die ausgeschriebene Stelle in besonderer Form, etwa auch durch Einbeziehung weiterer Lokalmedien, beworben werden.

Begründung:
Auffälligerweise wurden bei Dezernentenwahlen in der Vergangenheit Bewerber aus Dortmund kaum berücksichtigt. Es ist jedoch durchaus begrüßenswert, wenn Dezernenten der Stadtverwaltung auch aus Dortmund selbst stammen und mit den Gegebenheiten unserer Stadt vertraut sind.“


Rm Dr. Suck bat im Namen der CDU-Fraktion darum, das Bewerbungsfristende in der Ausschreibung auf den 15.06.2018 festzulegen, so dass in der nächsten Ratssitzung die Wahl des Kandidaten/der Kandidatin erfolgen könnte.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete den vorgelegten Antrag der Gruppe.


Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.:
10935-18-E1) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der
Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig mit der Ergänzung, dass das Bewerbungsfristende in der Ausschreibung auf den 15.06.2018 festgelegt wird, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den für eine Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten für das Dezernat 7 erstellten Ausschreibungstext zu veröffentlichen.


zu TOP 10.7
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10944-18)

Dem Rat lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018
(Drucksache Nr.: 10944-18-E1) vor:

„Beschlussvorschlag:
Der Terminplan für die Sitzung des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2019 wird dahingehend geändert, als dass der Rat der Stadt im Jahr 2019 mindestens 9 Mal zusammentritt. Die Terminierung der Ausschüsse bleibt bestehen. Die Verwaltung ist aufgefordert, zwei zusätzliche Sitzungsdaten für den Rat festzulegen.

Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund ist das höchste, lokalpolitische Gremium und hat bei jeder Sitzung über eine Vielzahl von Vorlagen zu entscheiden. Um eine effektive und schnelle Abwicklung von Vorlagen zu ermöglichen, sowie auch auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, erscheint die Zahl von lediglich 7 Sitzungen als fraglich. Mit 9 Sitzungen würde die sitzungsfreie Zeit in der Sommer- und Winterpause verkürzt, so dass etwa Anliegen der Ausschüsse nicht erst Monate später eingebracht werden können. Durch eine Erhöhung der Sitzungsanzahl würde sich auch die durchschnittliche Dauer der Ratssitzungen verkürzen, so dass alle Ratsmitglieder den Vorlagen konzentriert und aufmerksam folgen können.“


Rm Brück begründete den vorgelegten Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.:
10944-18-E1) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der
Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen in 2019 zu.

zu TOP 10.8
Zuzugstopp von Flüchtlingen für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10688-18)

Dem Rat lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 05.04.2018 (Drucksache Nr.: 10688-18) vor:
„… jüngst empfahl der Städte- und Gemeindebund jenen Kommunen, die unter starkem Migrationsdruck leiden, die Aufnahme weiterer Flüchtlinge zu verweigern. "Wenn die Belastungen objektiv zu groß sind, sollte man einen solchen Zuzugsstopp verhängen, um eine Überforderung zu vermeiden", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Auch in Dortmund ist die kulturelle Stabilität und Ordnung durch die anhaltende Massenzuwanderung bedroht. Gewalt- und Drogenkriminalität, ethnische Rivalitäten und Konflikte sowie islamische Parallel- und Gegengesellschaften lassen den Rechts- und Sozialfrieden in unserer Stadt zunehmend erodieren.

Das Oberlandesgericht Koblenz stellte hinsichtlich der rechtswidrigen Zuwanderungspolitik nüchtern fest: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Die neue Bundesregierung - getragen von CDU/CSU und SPD – will weiterhin jährlich rund 200.000 Zuwanderer, zumeist aus moslemischen Staaten, ins Land einreisen lassen. De facto werden es aber (einschließlich Familiennachzug und den völlig anonym Einreisenden) rund 300.000 Personen sein, die rechtswidrig und weitgehend ohne Identifizierung Jahr für Jahr nach Deutschland kommen. Diese Politik spaltet die Stadtgesellschaft kulturell. Zudem werden die Bürger in den Kommunen finanziell erheblich belastet: Rund 38 Mio. Euro kostete die Versorgung der Zuwanderer die Dortmunder Bürger im Jahr 2017. 20 Mio. Euro musste Dortmund allein für die 1.500 Ausländer aufbringen, die zwar ausreisepflichtig sind, ihre Ausreise jedoch verweigern. Das in einer Stadt, die 2,6 Mrd. Euro Schulden aufgehäuft hat und die vor jeder noch so kleinen Zinserhöhung zittern muss.

Die Dortmunder Ausländerbehörde ist mit der Abschiebung der rund 1.500 ausreisepflichtigen Personen im Stadtgebiet überfordert und duldet den Aufenthalt dieser fortwährend, um das flächendeckende Staatsversagen zu kaschieren. Derzeit nimmt die Stadt Dortmund weiterhin rund 30 Migranten pro Woche auf. Eine Integration von Zuwanderern in die deutsche Mehrheitsgesellschaft findet nicht statt. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, merkte hinsichtlich der illegalen Grenzöffnung von 2015 an, dass sich der „Problemdruck nochmals verschärft habe“. Auch an Dortmunds Schulen gehören Attacken gegen christliche und jüdische Schüler inzwischen zum multikulturellen Alltag.

Die AfD-Fraktion stellt daher den folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert Oberbürgermeister Ullrich Sierau auf, bei den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalens die weitere Zuweisung von Migranten für Dortmund abzulehnen. Eine weitere Aufnahme von Flüchtlingen wird durch die Stadt Dortmund verweigert.““

Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10688-18-E1) vor:

„Beschlussvorschlag:
Über den Antrag der AfD-Fraktion, einen sofortigen Zuzugstopp von Flüchtlingen für Dortmund zu verhängen, wird die Verwaltung darüber hinausgehend aufgefordert, unverzüglich die Abschiebung sämtlicher Flüchtlinge, deren Aufenthaltsstatus rechtskräftig als illegal festgestellt wurde, einzuleiten und unsere Rechtsordnung konsequent durchzusetzen.

Begründung:

Obwohl eine vierstellige Zahl von Asylverfahren bereits abgeschlossen ist, bei denen für Asylbewerber kein Anspruch nach Artikel 16 a des Grundgesetzes zusteht, in Deutschland politisches Asyl (oder auch nur subsidiären Schutz) zu erhalten, werden die Betroffenen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben. Dadurch entsteht der Stadt Dortmund eine finanzielle Belastung, zudem stellen abgelehnte Asylbewerber ohne Perspektive und Bindung zum Gastland ein erhöhtes Risiko dar, straffällig zu werden.“

Rm Garbe begründete den Antrag der AfD-Fraktion. Die kulturelle Stabilität und Ordnung wäre durch die massive Zuwanderung gestört. In Dortmund wäre eine Überforderung festzustellen, so dass weitere Zuweisungen aufgrund der Kosten und der Gefährdungen abzulehnen sind.

Für fünf Minuten erfolgte eine Übergabe der Sitzungsleitung an Frau Bm’in Jörder.

Rm Brück erklärte für die Gruppe NPD/Die Rechte, dass der Antrag der AfD-Fraktion unterstützt würde. Im Anschluss begründete er den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte.

OB Sierau übernahm wieder die Sitzungsleitung.

Rm Schütte-Haermeyer erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Fakten dem widersprechen, was im Antrag der AfD-Fraktion beschrieben wurde. Die polizeiliche Kriminalstatistik wiese aus, dass in Dortmund ein starker Rückgang der Fallzahlen erkennbar wäre. Gleichzeitig wären in 2017 zehn rechtsradikal motivierte Straftaten pro Tag mit den Schwerpunkten, Düsseldorf, Dortmund, Köln, Wuppertal verübt worden. Die dargestellte Bedrohung würde sie nicht erkennen, sie würde eher im Sprachgebrauch eine Bedrohung sehen.
Anschließend erläuterte Rm Schütte-Haermeyer, dass Geduldete nicht illegal wären. Bei einer Duldung handelte es sich um eine Aussetzung der Abschiebung, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht stattfinden könnte. Ein Drittel der Geduldeten wären in der Regel Minderjährige. Zu behaupten, sie wären kriminell und würden die Ausreise verweigern, wäre falsch. Sie könnten faktisch nicht ausreisen.
Eine Integration fände nach Meinung von Rm Schütte-Haermeyer mit Hilfe vieler Ehrenamtlicher auf jeden Fall statt.


Rm Rettstadt lehnte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste beide Anträge ab, er hielt den Antragstext für „harten Tobak“. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass die im AfD-Antrag beschriebene Massenwanderung von 300.000 Menschen nicht in Dortmund stattfände.
Rm Rettstadt meinte, Rm Garbe sollte sich schämen, weil er die Menschen, die woanders herkommen, dazu missbrauchte, um seine Politik zu betreiben. Rm Garbe würde bewusst Fakten verdrehen und Angst vor dem Anderssein haben.

Rm Taranczewski bewertete den Antrag der AfD-Fraktion als rassistisch, fremdenfeindlich und völkisch. Er fand Rm Garbe ausfallend. Er würde Menschen benutzen, die nach Deutschland kommen, indem er sie diffamierte, verleumdete, ihnen Dinge ohne Grundlage unterstellten und schlecht machte und damit auch noch Politik betreiben würde.

Rm Münch (FBI) gab an, dass er sowohl rechts- als auch linkspopulistische Lösungen für nicht zielführend halten würde. Er würde schon das Problem mit der Kriminalität von Asylbewerbern und Flüchtlingen sehen. In Deutschland wäre jeder dritte verurteilte Mörder und jeder dritte verurteilte Vergewaltiger ein Ausländer, und dieses Problem bestände bei einem Ausländeranteil von 10 %. Man müsste das Problem mit der Zuwanderungskriminalität sehen. Wer dies nicht wollte, wäre genauso gefährlich.

OB Sierau bat bei Zitaten darum, die Quelle genau zu nennen.

Rm Urbanek (AfD) wies darauf hin, die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wiese inzwischen aus, dass linke Gewalttaten genauso häufig oder häufiger geschehen wie rechte. Zudem wurde im Zusammenhang mit der PKS nicht von Fallzahlen, sondern von gemeldeten Fallzahlen gesprochen. Außerdem wäre in 2012 jeder 10., heute nur noch jeder 70. Ladendiebstahl angezeigt worden. Für Rm Urbanek war dies ein Zeichen der Resignation der Betroffenen.
Es hätte niemand aus der AfD-Fraktion behauptet, die Menschen wären illegal, sondern der Aufenthalt von Menschen nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz könnte illegal sein. Es gäbe kein Recht auf Zuwanderung, sondern das Recht auf subsidiären Schutz und ein Recht auf Asyl bei politisch Verfolgten.

Zu Rm Taranczewski brachte er den Hinweis, dass der Antrag nichts mit Rassismus zu tun hätte, sondern es hätte mit der Kultur zu tun, die Rm Urbanek als bewahrenswert bezeichnete. Er bezeichnete sich selbst als Kulturalist. Es gäbe Menschen, die einwandern, die die hier gelebten Werte anerkennen würden, die hier fleißig wären, die sich integrieren würden.

Rm Brück wies darauf hin, dass allein in Dortmund täglich hunderte Straftaten passieren, die nicht von Rechtsradikalen sind, aber unter rechte Straftaten fallen, wie das Zeigen von in Deutschland verbotenen Grußgesten oder das Äußern von Meinungen. Er war der Meinung, dass die PKS deutlich zeigte, welche Probleme es mit ausländischen Intensivtätern gebe. Ausländer gemessen am Bevölkerungsanteil würden strafrechtlich überproportional häufig in Erscheinung treten.

Rm Bohnhof (AfD) stellte heraus, dass das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt hätte, die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik wäre im Bereich Einwanderungen seit ca. anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt. Die illegale Einreise ins Bundesgebiet würde derzeitig de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Nach Angaben der Bundespolizei hätten in 2017 über 50.000 illegale Einwanderungen stattgefunden. Der Grenzübertritt würde durch die willkürliche Duldung von Aus- und Einreisen nicht legal. Nach sechs Monaten ohne Ausweisung würde Deutschland zuständig, aber es bliebe bei der illegalen Einreise.

Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) sprach die von Rm Garbe benutzten Worte „Unterwanderung durch den Islam“ an und bezeichnete dies als Volksverhetzung. Er forderte dafür eine Entschuldigung.

Rm Kowalewski lehnte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten beide Anträge ab und meinte, diese sprächen so für sich selbst, dass keine Kommentierung notwendig wäre.


Rm Garbe schlussfolgerte aus dem Hass, der ihm aus dem Rat entgegenschlagen würde, dass die Ratsmitglieder ein schlechtes Gewissen gegenüber der eigenen Bevölkerung hätten.

Rm Taranczewski meinte, dass er nicht zulassen würde, dass sich Menschen diffamierend, ehrabschneidend und die Würde des Menschen nehmend über andere Menschen äußern.

Rm Brück entgegnete Rm Frebel, wenn dieser als einziges Argument in der Islamdebatte nach Strafverfolgung schreien würde, dann hätte dieser keine Argumente.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Antrag auf Ende der Debatte wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen zugestimmt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10688-18-E1) ab.

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag der AfD-Fraktion vom 05.04.2018 (Drucksache Nr.: 10688-18) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


zu TOP 10.9.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10948-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2018 (Drucksache Nr.:
10948-18) vor:

„… die SPD-Fraktion bittet, den o.g. Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 17.05.2018 vorzusehen und stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

„Als persönlicher Stellvertreter von Martin Grohmann im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll Rüdiger Schmidt anstelle der bisherigen Vertreterin Gabi Schnittker gewählt werden.““


Der Rat der Stadt stimmte einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte dem vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2018 (Drucksache Nr.: 10948-18) zu.


zu TOP 10.9.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10950-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10950-18-E2) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Herr Dr. Thomas Reinbold wird sachkundiger Bürger der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Der sachkundige Bürger Herr Dr. Stefan Dettke wird neuer Stellvertreter im Ausschuss Personal und Organisation.

Das Ratsmitglied Herr Markus Happe wird neuer Stellvertreter für den Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Die sachkundige Bürgerin Frau Susanne Noritzsch wird neues Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Die Stellvertretung übernimmt Herr Dr. Thomas Reinbold.

Das Ratsmitglied Herr Markus Happe wird neue Stellvertretung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Der sachkundige Bürger Herr Marc Ossau wird neues Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Stellvertretung übernimmt der sachkundige Bürger Herr Philip Schmidtke-Mönkediek.

Das Ratsmitglied Herr Lars Rettstadt wird neue Stellvertretung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Das Ratsmitglied Herr Markus Happe wird neues Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Die Stellvertretung übernimmt das Ratsmitglied Herr Heinz Dingerdissen.

Der sachkundige Bürger Dr. Thomas Reinbold wird Mitglied im Wahlprüfungsausschuss. Die Stellvertretung übernimmt Herr Dr. Stefan Dettke.

Mitglied im Beirat Nahverkehrsmobilität wird Hartmut Kaltenbach.

Mitglied im Behindertenpolitischen Netzwerk wird Hartmut Kaltenbach.“


Der Rat der Stadt stimmte einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte dem Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10950-18-E2) zu.


zu TOP 10.9.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10997-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10997-18-E1) vor:

„… aufgrund des Ausscheidens von Frau Kathrin Klausmeier aus dem Rat bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Umbesetzungen in folgenden Gremien:

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
RM Friedrich Fuß wird neues Mitglied anstelle von Frau Kathrin Klausmeier.

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
RM Friedrich Fuß wird neues Mitglied anstelle von RM Barbara Brunsing.

Beirat der Justizvollzugsanstalt
RM Friedrich Fuß wird neues Mitglied anstelle von Frau Kathrin Klausmeier.

Beirat Jobcenter
RM Saziye Altundal-Köse wird neues Mitglied anstelle von Frau Kathrin Klausmeier.
RM Friedrich Fuß wird neues stellvertretendes Mitglied.“

Der Rat der Stadt folgte dem vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10997-18-E1) einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte.


zu TOP 10.10
Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10472-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der AfD-Fraktion
vom 05.03.2018 (Drucksache Nr.: 10472-18) vor:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten, werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen, der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungsmaßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen Einflüssen sein müssen. Nur freie Wahlen vermögen den Staatsorganen demokratische Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist, Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen, sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzveranstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des Rathauses. Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative, rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisiernden Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten: „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“. Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen. Ein Referent forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren. Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden müssten. Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus dem Rathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

· Wie beurteilt die Stadt Dortmund die Veranstaltung des Dortmunder Gleichstellungsbüros und des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 13. September 2017 - BVerwG 10 C 6.16)?

· Waren anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dortmunder Gleichstellungsbüros als Privatpersonen oder in ihrer Funktion als städtische Angestellte auf der Veranstaltung?

· War Frau Birgit Miemitz in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie oder als Privatperson auf der Veranstaltung als Referentin tätig?

· Distanziert sich die Stadt Dortmund von dem Ratschlag, Mitglieder der AfD und ihre Familienangehörigen aus Freizeitvereinen herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren?

· Wie verträgt sich die gesetzliche Aufgabenzuweisung des Gleichstellungsbüros mit Veranstaltungen, die Männer von der Teilnahme ausschließen? Warum durften nur biologische Frauen der Veranstaltung beiwohnen, Inter-und Transsexuelle sowie Transgender aber nicht?

· Erhielten die Referenten und Workshop-Leiter ein Gehalt, eine Aufwandsentschädigung oder eine Fahrtkostenpauschale aus städtischen Mitteln (Bitte um Aufschlüsselung nach Person und Kostenaufwand)?

· Macht sich die Stadt Dortmund, den Workshop-Beitrag zu eigen, dass CSU und AfD ein „rechtsradikales Familienbild“ vertreten würden?

· Warum wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, der Zugang zur Veranstaltung verwehrt?

· Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses untersagt?

· Übte Frau Maresa Feldmann am 07.02.18 das Hausrecht für das gesamte Rathaus aus? Wenn ja, wer erteilte Frau Feldmann das Hausrecht und auf welche gesetzliche Grundlage stützte sich das Hausrecht von Frau Feldmann?

· Wurden städtische Mittel für Druckerzeugnisse, Security und Raumanmietung für die Veranstaltung aufgebracht? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenpunkt und –Höhe)

· Welche Partei oder Bewegung subsumiert die Stadt Dortmund (Gleichstellungsbüro u. Büro des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) unter den Begriff des Rechtspopulismus?“

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.05.2018
(Drucksache Nr.: 10472-18-E1) vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland beantworte ich wie folgt:

Zu Spiegelstrich 1: Wie beurteilt die Stadt Dortmund die Veranstaltung des Dortmunder Gleichstellungsbüros und des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 13. September 2017 - BVerwG 10 C 6.16)?

Ein Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze ist nicht erkennbar. Thema der Veranstaltung war der Umgang mit Rechtspopulismus im Allgemeinen. Insofern war sie auch nicht gegen eine bestimmte Partei gerichtet.

Der Zusammenhang rechtspopulistischer Äußerungen und antifeministischer Forderungen sind einschlägig bekannt. Dieser thematische Zusammenhang und der Umgang mit dieser Form der Meinungsmache war Gegenstand der Veranstaltung am 7. Februar. Die drei Veranstaltenden, die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Frauenverbände, das Ev. Bildungswerk Dortmund sowie das Gleichstellungsbüro hatten aufgrund der aktuellen gesellschafts- und gleichstellungspolitischen Entwicklung ein großes Interesse daran, diese Veranstaltung durchzuführen.

Es gehört zu den Aufgaben des Gleichstellungsbüros die Öffentlichkeit über Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung im Zusammenhang mit Rechtspopulismus zu informieren.

Wie mit Rechtspopulismus umzugehen ist, gehört auch zu den Handlungsfeldern des novellierten Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus, der vom Rat der Stadt Dortmund zustimmend zur Kenntnis genommenen, wurde. Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie das Gleichstellungsbüro sind mit der Veranstaltung diesem Handlungsauftrag nachgekommen:

„Im Rahmen einer aktiven Auseinandersetzung mit dem Rechtspopulismus müssen die
rhetorischen Muster und Kommunikationsstrategien verstanden und Interventions- und
Handlungsstrategien entwickelt und vermittelt werden.

Alle demokratisch Verantwortlichen in der Stadt werden den Rechtspopulisten geschlossen
gegenübertreten, ohne diesen die Möglichkeit zu bieten, sich als Opfer einer
„Meinungsdiktatur“ darzustellen.
….
Alle demokratisch Verantwortlichen werden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren befähigt,
sich durch sachliche und wissensfundierte Argumentation gegen menschenfeindliche und
undemokratische Ideologien zu wenden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen und Diskussionen sollen sie für demokratische Werte
plädieren sowie aufzeigen können, dass Bedrohungs- und Untergangsszenarien und
Feindbilder nicht zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.“ (Seite
10 und 11)

Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht sich in dem angesprochenen Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 6.16) konkret mit amtlichen Äußerungen in Bezug auf öffentliche Versammlungen befasst, die nach Auffassung des Gerichts lenkenden Einfluss auf die Grundrechtsausübung der Bürger nehmen und den Wettbewerb zwischen gegenläufigen friedlichen Versammlungen beeinflussen. Eine derartige Fallkonstellation war aber hinsichtlich der hier in Rede stehenden Veranstaltung bereits nicht gegeben.

Zu Spiegelstrich 2: Waren anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dortmunder Gleichstellungsbüros als Privatpersonen oder in ihrer Funktion als städtische Angestellte auf der Veranstaltung?

Die anwesenden Mitarbeitenden des Gleichstellungsbüros waren in ihrer Funktion als städtische
Angestellte auf der Veranstaltung.

Zu Spiegelstrich 3: War Frau Birgit Miemitz in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie oder als Privatperson auf der Veranstaltung als Referentin tätig?

Frau Birgit Miemitz ist keine Mitarbeiterin des Sonderbeauftragten.

Zu Spiegelstrich 4: Distanziert sich die Stadt Dortmund von dem Ratschlag, Mitglieder der AfD und ihre Familienangehörigen aus Freizeitvereinen herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren?

Es hat einen solchen Ratschlag nicht gegeben. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass mögliche Anspielungen von Referentinnen und Referenten auf die politische Partei AfD denkbar sind, allerdings unter Hinweis auf die Freiheit der Wissenschaft und der Freiheit der Rede zur Ermöglichung eines breiten demokratischen Diskurses als unproblematisch angesehen werden.

Zu Spiegelstrich 5: Wie verträgt sich die gesetzliche Aufgabenzuweisung des Gleichstellungsbüros mit Veranstaltungen, die Männer von der Teilnahme ausschließen? Warum durften nur biologische Frauen der Veranstaltung beiwohnen, Inter-und Transsexuelle sowie Transgender aber nicht?

Selbstverständlich können zielgruppenspezifische Veranstaltungen angeboten werden, auch wenn dies andere Personengruppen ausschließt. Die Veranstaltenden „Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Frauenverbände“, das Ev. Bildungswerk Dortmund und das Gleichstellungsbüro der Stadt haben die Veranstaltung explizit an Frauen gerichtet, da es bei der Veranstaltung darum ging, die Frauenrechte zu stärken und sich als Frauen gegen rückwärtsgewandte Rollenzuschreibungen aus rechtspopulistischen Kreisen zu positioniere. Dass nur Frauen eingeladen waren, ist dem Einladungsflyer deutlich zu entnehmen. Im Gegensatz zum Menschenbild zahlreicher Rechtspopulisten ist es für die Stadt Dortmund selbstverständlich, dass Transsexuelle oder Transgender, die sich dem weiblichen Geschlecht zuordnen, der Zielgruppe Frauen zugeordnet werden

Zu Spiegelstrich 6: Erhielten die Referenten und Workshop-Leiter ein Gehalt, eine Aufwandsentschädigung oder eine Fahrtkostenpauschale aus städtischen Mitteln (Bitte um Aufschlüsselung nach Person und Kostenaufwand)?

Nein.

Zu Spiegelstrich 7: Macht sich die Stadt Dortmund, den Workshop-Beitrag zu eigen, dass CSU und AfD ein „rechtsradikales Familienbild“ vertreten würden?

Der Stadt Dortmund ist oben behauptetes und nicht belegtes Zitat nicht bekannt.

Zu Spiegelstrich 8: Warum wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, der Zugang zur Veranstaltung verwehrt?

Weil Matthias Helferich nach Kenntnis der Verwaltung weder eine biologische Frau ist, noch als Transsexuelle oder Transgender dieser Zielgruppe zuzuordnen ist.

Zu Spiegelstrich 9: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses untersagt?

Die Untersagung erfolgte auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Behördenhausrechts, das sich aus der gesetzlichen Aufgabenzuweisung an den jeweiligen Hoheitsträger ergibt und das von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einhellig als ausreichende Rechtsgrundlage angesehen wird.

Zu Spiegelstrich 10: Übte Frau Maresa Feldmann am 07.02.18 das Hausrecht für das gesamte Rathaus aus? Wenn ja, wer erteilte Frau Feldmann das Hausrecht und auf welche gesetzliche Grundlage stützte sich das Hausrecht von Frau Feldmann?

Das Hausrecht für die von der Veranstaltung in Anspruch genommenen Räume des Rathauses wurde Frau Feldmann am Vormittag des 07.02.2018 durch die zuständige Geschäftsbereichsleitung im Fachbereich 1 übertragen. Zur gesetzlichen Grundlage vgl. die Antwort zu Spiegelstrich 9.

Zu Spiegelstrich 11: Wurden städtische Mittel für Druckerzeugnisse, Security und Raumanmietung für die Veranstaltung aufgebracht? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenpunkt und –Höhe)

Das Gleichstellungsbüro hat den Flyer bei der Dortmund-Agentur gestalten lassen, es wurden Kosten i.H.v. 650 € veranschlagt.

Es sind keine Kosten für Raummiete angefallen.

Die Kosten für die Security werden sich auf 125,84 € belaufen.

Zu Spiegelstrich 12: Welche Partei oder Bewegung subsumiert die Stadt Dortmund (Gleichstellungsbüro u. Büro des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) unter den Begriff des Rechtspopulismus?

Die Stadt Dortmund subsumiert unter den Begriff des Rechtspopulismus keine Parteien oder Bewegungen. Was die Stadt Dortmund unter „Rechtspopulismus“ versteht, findet sich im vom Rat der Stadt novellierten Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus auf Seite 7 (Erweiterte und ergänzte Fassung 2017)

Rechtspopulismus

Wir sehen mit Sorge den Anstieg rechtspopulistischer Einstellungen.
Der Bereich des Rechtspopulismus ist deshalb neu in das erweiterte Handlungsfeld
„Rechtsextreme, nationalistische und fremdenfeindliche Organisationen und Bewegungen“
aufgenommen worden.

Rechtspopulistische Positionen werden dabei zunehmend von Menschen aus allen
Bevölkerungsgruppen akzeptiert und übernommen, die sich als Verlierer oder Opfer
gesellschaftlicher Prozesse fühlen. Die eigenen Einstellungen werden dabei vielfach nicht als
antidemokratisch wahrgenommen. Das bietet Rechtsextremen die Möglichkeit, mit Hilfe des
Rechtspopulismus politischen Protest zu schüren und zugleich zu verhindern, als
rechtsextrem erkannt zu werden.“

Rm Bohnhof erklärte für die AfD-Fraktion, dass aufgrund der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion zur Ratssitzung am 22.03.2018 seit heute eine vierseitige Stellungnahme der Verwaltung vorläge, die er noch nicht durchlesen konnte. Er war der Meinung, dass er seinen Rechten als gewählter Vertreter nicht nachkommen könnte, wenn er die Antwort so kurzfristig erhalten würde.
Rm Bohnhof beantragte gemäß § 17 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc., den Tagesordnungspunkt auf die nächste Ratssitzung am 12.07.2018 zu vertagen, damit ggf. Nachfragen gestellt werden könnten.


Der Rat der Stadt lehnte den Antrag auf Vertagen des Tagesordnungspunktes „Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund“ in die Ratssitzung am 12.07.2018 mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.05.2018 (Drucksache Nr.: 10472-18-E1) zur Kenntnis.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Erhalt des denkmalwürdigen Seniorenwohnsitz Nord an der Schützenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10343-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.



zu TOP 11.1.2
Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10506-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Benachteiligung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister aufgrund der Nichtberücksichtigung von Wortmeldungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10507-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Asphaltierung des Weges "Rheinischer Esel" im Landschaftsschutzgebiet
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10951-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Graffiti auf städtischem Eigentum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09936-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Besuch von Martin Schulz in den Westfalenhallen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10116-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Ungenutzte Flaggenmasten am Dorstfelder Wilhelmsplatz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09840-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
Ausländeranteil an der Dortmunder Gesamtbevölkerung zum 31.12.2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09842-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
Sicherheit auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09843-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.6
Kosten des Steuerzahlers nach willkürlichem Handeln der BV Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09859-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.7
Angeblich menschenverachtende Positionen in Anfragen von AfD und NPD/DIE RECHTE
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09861-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.8
Übergriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09932-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.9
Genehmigung und Kontrolle von Werbeanlagen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09937-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.10
Lobenswerte Bekanntmachung von Dortmunder Linksextremisten durch sogenannte "Outingplakate"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10102-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.11
Umgang mit / Abriss des KPD-Mahnmals auf dem Nordfriedhof
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10104-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.12
Bedeutung des 28. März für die Dortmunder Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10105-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.13
Auflistung sämtlicher Plätze im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10111-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.14
Begleitung von Ratssitzungen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10962-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.15
USA-Reise von OB Sierau und Delegation
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10964-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.16
Anzahl der Straftaten an Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 10965-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.17
Erkenntnisse der Stadt Dortmund über organisierten Sozialleistungsbetrug durch Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11000-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:10 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Ulrich Langhorst
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin