Niederschrift

über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 15.09.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
CDU
Rm Böhm
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Horitzky
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Schneckenburger
Rm Tönnes
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer DVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2005

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Lütgendortmund, Limbecker
Str. 31
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02269-05)

2.1.2 Umgestaltung der Provinzialstraße (B 235) von der Stadtgrenze Castrop-Rauxel bis zur Stadtgrenze Bochum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02797-05)

2.1.3 Kanalerneuerung Provinzialstraße 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02796-05)

2.1.4 Städtenetz Soziale Stadt NRW - Netzwerkbeitritt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02830-05)

2.1.5 Musikstadt Dortmund
hier: Weiterentwicklung des Brückstraßenviertels
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02920-05)

2.1.6 Konsequenzen aus dem Bericht „Review dortmund-project: Evaluierung und Weiterentwicklung der Umsetzung“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03198-05)

2.2 Finanzen

2.2.1 Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000 - 2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02343-05)

2.2.2 Finanzstatusbericht
- mündliche Berichterstattung -

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01825-05)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 20.01.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02321-05)

3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002
Aufhebung des Beschlusses der BV Aplerbeck vom 11.12.2001
Aufhebung der Beschlüsse der BV Lütgendortmund vom 18.12.2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02270-05)

3.4 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02411-05)

3.5 Eintragung des „Botanischen Gartens Rombergpark“ in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02336-05)

3.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.07.2002
Aufhebung des Beschlusses der BV-Innenstadt West vom 03.07.2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02271-05)

3.7 Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01902-05)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02817-05)

3.9 Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Grundsatzkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01551-05)

3.10 Wohnungsmarktbericht 2005 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystem 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02699-05)

3.11 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02798-05)

3.12 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende (Wendeplatz vor Hoesch-Eingang), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerk-straße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnum-feldverbesserungsprogramm Schlosserstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02711-05)

3.13 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Brunhildstraße“ im Abschnitt von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02639-05)

3.14 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Friedhöfe Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-05)

3.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02872-05)

3.16 Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-05)

3.17 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmün-dung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02820-05)

3.18 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 - Selzerstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02901-05)

3.19 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Haydnstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02791-05)

3.20 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02672-05)

3.21 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03033-05)

3.22 Grundsatzbeschluss Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Weg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-05)

3.23 Neubaumaßnahmen an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329
Do-Kirchderne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02750-05)

3.24 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Städtische Immobilienwirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02963-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Bericht zur sozialen Lage; hier: Projekt zur Unterstützung von Kindern mit alkoholkranken Eltern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02893-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Umsetzung des Bäderkonzeptes: Betreibungsprofile der städtischen Hallenbäder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03008-05)

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02814-05)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadt-kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02816-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bestellung einer Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Städtische Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02940-05)

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Dortmunder Systemhaus

13.1.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 des Dortmunder System-hauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02943-05)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von Bm’in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm’in Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Pisula (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm’in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.25 Neubau der Turnhalle an der Hauptschule DO-Wickede, Dollersweg 18

3.26 Fachräume an der Gesamtschule DO-Scharnhorst, Mackenrothweg 15 in 44328 DO-
Scharnhorst

7.2 Museale Nutzung des Dortmunder U

10.3 Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 – Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -

10.4 Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH/Zukunft der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH

13.1.2 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 2. Quartal 2005

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2005

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2005.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
- unbesetzt -

zu TOP 2.1.2
Umgestaltung der Provinzialstraße (B 235) von der Stadtgrenze Castrop-Rauxel bis zur Stadtgrenze Bochum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02797-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, es handele sich bei der Straße um eine wichtige Anbindung an die A 40. Durch den vorgesehenen Rückbau seien Stausituationen zu erwarten. Deshalb lehne ihre Fraktion die Vorlage ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umgestaltung der Provinzialstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.750.000,-- Euro.

zu TOP 2.1.3
Kanalerneuerung Provinzialstraße 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02796-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung Provinzialstraße im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 5.000.000,-- Euro mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- Euro.

zu TOP 2.1.4
Städtenetz Soziale Stadt NRW - Netzwerkbeitritt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02830-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt, dem Städtenetz Soziale Stadt NRW beizutreten. Das Beiratsmandat wird durch den Planungsdezernenten der Stadt Dortmund besetzt.

zu TOP 2.1.5
Musikstadt Dortmund
hier: Weiterentwicklung des Brückstraßenviertels
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02920-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2005 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die positive Entwicklung der Chorakademie als einen weiteren gelungenen Baustein zur Entwicklung einer „Musikstadt Dortmund“.

Er stellt fest, dass die Chorakademie sowohl räumlich als auch personell am bisherigen Standort im Konzerthaus an ihre Grenzen gestoßen ist.

Ziel muss es sein, die Chorakademie auch weiterhin mit ihrem Hauptsitz in Dortmund halten zu können. Daher müssen dringend neue Räumlichkeiten sowohl für Verwaltung als auch für Proben zur Verfügung gestellt werden.

Als neuer Standort für die Chorakademie bietet sich aufgrund der direkten Nachbarschaft zum zukünftigen Orchesterzentrum die Brachfläche Ludwigstraße 12 an.

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, zunächst Gespräche mit der DEW zu führen, die den betriebsnotwendigen Bedarf des Grundstücks für die DEW klären sollen. Steht das Grundstück aus Sicht der DEW für eine Vermarktung zur Verfügung, soll die Verwaltung verstärkt in die Investorensuche für das Grundstück einzusteigen. Alternativ soll geprüft werden, ob auch ein Erwerb des Grundstücks von der DEW in Betracht käme.

Ziel soll es sein, in einem mehrgeschossigen Gebäude die oberen Geschosse der Chorakademie für Proben sowie Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Das untere Geschoss könnte in einem städtebaulich attraktivem Umfeld mit Gastronomie und/oder hochwertigem Einzelhandel besetzt werden.

Insbesondere sollen auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das neu zu errichtende Gebäude an der Ludwigstraße zum Neubau des Orchesterzentrums an der Helle/Brückstraße auch eine unmittelbare bauliche Verbindung erhält. Damit kann die Chorakademie räumliche Synergien nutzen und „auf kurzem Wege“ die Proberäume des Orchesterzentrums mitnutzen.

Nachdem Rm Hengstenberg (CDU) den Antrag seiner Fraktion begründet hatte, machte Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass die Chorakademie in Dortmund gehalten werden und einen adäquaten Standort bekommen müsse. Der CDU-Vorschlag, dafür die Fläche an der Ludwigstraße vorzusehen, sei ihres Erachtens aber nicht im Sinne der Chorakademie, weil auf diese dadurch hohe Kosten zukämen. Vielmehr sollte den Vorstellungen des Verwaltungsvorstandes gefolgt werden, der sich dafür ausgesprochen habe, die Einrichtung zunächst am Nollendorfplatz in Eving unterzubringen. Das Gebäude dort stehe leer und sei verkehrlich gut angebunden. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine Entscheidung getroffen werden, wie sie die CDU beantrage.

StR Stüdemann erläuterte, dass eine Kombination von DEW-Grundstück mit nebenliegenden Immobilien, die notwendig wären, um die Chorakademie zu beherbergen, eine jährliche Belastung von 180.000,00 bis 250.000,00 € für die Akademie bedeuten würde. Dieser Betrag müsste aus Fördermitteln gezahlt werden, die dann an anderer Stelle fehlten. Man wolle deshalb die Hektik aus der Suche nach einem adäquaten Quartier nehmen und biete der Chorakademie das Gebäude am Nollendorfplatz an. Dadurch verbessere sich die Verhandlungsposition für das Umfeld des Brückstraßenviertels. Mit diesem Vorschlag sei auch die Chorakademie einverstanden. Er hoffe, dass sich in den nächsten absehbaren Jahren eine Lösung finden lasse, die Einrichtung im Bereich des Brückstraßenviertels unterzubringen.

Allerdings müsse diese von anderen finanziellen Grundbelastungen ausgehen. Außerdem gebe es eine sinnvolle und einnahmeträchtige Entwicklungsoption für das DEW-Grundstück. Deshalb sollte heute keine andere Festlegung getroffen werden.

Rm Prüsse (SPD) bezeichnete es als wichtig, dass eine Unterkunft für die Chorakademie gefunden worden sei, die auch von dem Institut akzeptiert werde. Die SPD-Fraktion fordere die Verwaltung auf, darüber hinaus langfristig einen Standort im Brückstraßenviertel zu finden.

Nach Ansicht von Rm Dr. Eiteneyer (CDU) bestehe zwischen den Fraktionen in der Sache Einvernehmen, dass im Brückstraßenviertel eine Konzentration von musikalischen Institutionen in Ergänzung zum Konzerthaus gewünscht werde. In diese Richtung gehe auch der vorliegende CDU-Antrag. Man wolle sich mit der Übergangslösung in Eving nicht zufrieden geben, sondern es sollten schon jetzt weitergehende Überlegungen angestellt werden hinsichtlich der Unterbringung der Akademie im Brückstraßenviertel. Hier habe man ein konkretes Grundstück vorgeschlagen. Über Änderungswünsche könne man selbstverständlich reden.

In der folgenden Diskussion verständigten sich die Fraktionen darauf, den Antrag der CDU-Fraktion folgendermaßen zu ändern:

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die positive Entwicklung der Chorakademie als einen weiteren gelungenen Baustein zur Entwicklung einer „Musikstadt Dortmund“.

Er stellt fest, dass die Chorakademie sowohl räumlich als auch personell am bisherigen Standort im Konzerthaus an ihre Grenzen gestoßen ist.

Ziel muss es sein, die Chorakademie auch weiterhin mit ihrem Hauptsitz in Dortmund halten zu können. Daher müssen dringend neue Räumlichkeiten sowohl für Verwaltung als auch für Proben zur Verfügung gestellt werden, wobei mittelfristig eine Unterbringung der Chorakademie im Quartier Brückstraßenviertel sichergestellt werden soll.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2005 wurde in der geänderten Fassung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

zu TOP 2.1.6
Konsequenzen aus dem Bericht „Review dortmund-project: Evaluierung und Weiterentwicklung der Umsetzung“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03198-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2005 vor:

Als Konsequenz aus dem „Review dortmund-project: Evaluierung und Weiterentwicklung der Umsetzung“ der Dr. Heuser AG fordert der Haupt- und Finanzausschuss die Wirtschaftsförderung Dortmund auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Ø Intensive Einbindung der Dortmunder Wirtschaft in die Aktivitäten des dortmund-project durch
- Gründung eines Unternehmerbeirats

- Einberufung eines Mittelstandsforums

Ø Engere regionale Kooperation, u. a. durch


- Einberufung einer interkommunalen Wirtschaftskonferenz

- Ausweisung interkommunaler GE-/GI-Flächen

Ø Stärkere Internationalisierung durch Einbindung außenwirtschaftlich tätiger Dortmunder Unternehmer


Ø Organisatorische Betreuung von Existenzgründern aus Gründungswettbewerben aus einer Hand in Kooperation mit auf diesem Gebiet erfolgreich tätigen Dortmunder Institutionen

Der Antrag wurde an den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung überwiesen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000 - 2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02343-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.06.2005 vor:

Die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss erbittet zu o. g. Sitzung eine ausführliche schriftliche Stellungnahme über alle landesseitig finanzierten oder kofinanzierten Projekte. Aufgeschlüsselt werden sollen die Projekte, für die Zusagen vorliegen bzw. Förderbescheide bereits ergangen sind und für die Fördermittel beantragt worden sind. Dabei soll differenziert werden nach laufenden bzw. abgeschlossenen Maßnahmen.

Konkret bitten wir um Auskunft über:

Ø Projektname
Ø Förderndes Ministerium
Ø Fördermittelhöhe
Ø Förderzeitraum
Ø Prozentualer Anteil der Landesförderung
Ø Haushaltsmäßige Veranschlagungen und Auswirkungen

Außerdem lag den Ausschussmitgliedern eine Stellungnahme der Verwaltung in der Sache vor.

Rm Hengstenberg (CDU) führte aus, dass die Verwaltung die von seiner Fraktion gewünschten Informationen nicht vollständig gegeben habe. Es fehlten Angaben über die Gesamtkosten eines Projektes sowie die förderfähigen Kosten. Außerdem habe man eine periodengerechte Aufstellung von Mittelabflüssen erbeten.

Neben Bewilligungen seien auch in Aussicht gestellte Förderungen angegeben. Diese Begrifflichkeit gebe es in der Fördersprache nicht.

Die vollständige Beantwortung der gestellten Fragen sollte bis zur nächsten Ratssitzung am 22.09.2005 erfolgen.

StD Fehlemann erklärte, er werde die Hinweise von Rm Hengstenberg (CDU) mit OB Dr. Langemeyer besprechen.

zu TOP 2.2.2
Finanzstatusbericht
- mündliche Berichterstattung -

Der Finanzstatusbericht für den Zeitraum bis August 2005 wurde vom Amtsleiter der Stadtkämmerei, Herrn Wissmann, gegeben.

Die dabei gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01825-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Betenstrasse von Brauhausstraße bis Markt.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 20.01.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02321-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei-Süd – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des AUSW vom 09.03.2005 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 die Begründung vom 20.01.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002
Aufhebung des Beschlusses der BV Aplerbeck vom 11.12.2001
Aufhebung des Beschlusses der BV Lütgendortmund vom 18.12.2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02270-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“ vom 31.01.2002 auf.

zu TOP 3.4
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02411-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB offengelegte Begründung vom 07.03.2005 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz beizufügen.
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2. und in Verbindung mit
§ 10 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Eintragung des „Botanischen Gartens Rombergpark“ in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02336-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der „Botanische Garten Rombergpark“, dessen Denkmalwert festgestellt wurde, in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen wird.

zu TOP 3.6
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.07.2002
Aufhebung des Beschlusses der BV-Innenstadt West vom 03.07.2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02271-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“ vom 11.07.2002 auf.

zu TOP 3.7
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01902-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage zu verschieben.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 10.11.2004 während der Beratung der Vorlage „Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124- verlegte Lindenhorsterstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB“ folgenden Zusatzbeschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen –:
Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, inwieweit der Ersatz des bisher vorgesehenen Baus einer Lärmschutzwand im Bereich des Streckenabschnitts der Ellinghauser Straße durch den Einbau von Splittmastix Asphalt als gleichwertiger Ersatz innerhalb Schallisolierung für die Anwohner zu sehen ist, oder ob die Anwohner durch diese Maßnahme höheren Lärmbelästigungen ausgesetzt werden.

Da die Verwaltung diese Stellungnahme bis heute nicht vorgelegt hat, sieht sich die Bezirksvertretung Eving außer Stande die Vorlage heute abschließend zu beraten. Insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass Presseveröffentlichungen in letzter Zeit auf die geringe Haltbarkeitsdauer des sogenannten „Flüsterasphaltes“ hingewiesen haben, befürchtet die Bezirksvertretung, dass bereits in einigen Jahren hohe Folgekosten entstehen werden und ein ausreichender Lärmschutz für die Anwohner nicht mehr gewährleistet ist.

StD Fehlemann erläuterte, im Fachausschuss sei dargelegt worden, dass die Verwaltung anstelle des Flüsterasphaltes die neueste Entwicklung für den Straßenbau, nämlich Splittmastix-Asphalt verwenden wolle. Dieser sei dem Flüsterasphalt gleich zu setzen. Bei einer Erneuerung des Belages werde das gleiche Material verwendet, weil diese db-Senkungen Gegenstand des Beschlusses über den Bebauungsplan seien. Die neue Asphaltart nähere sich zudem kostenmäßig der normalen Bitumendecke an.

Die Bezirksvertretung Eving werde eine entsprechende Stellungnahme erhalten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 für den unter Ziffer 1
dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.11.2004 offengelegenem Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 die modifizierte
Begründung vom 23.06.2005 beizufügen

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02817-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erinnerte daran, dass es im Jahre 2002 eine Bauvoranfrage des Investors gegeben habe. Die ablehnenden Entscheidungen im Verwaltungsverfahren hätten jetzt in einem Gerichtsurteil gegen die Stadt Dortmund gemündet. Werde das Urteil zivilrechtlich genutzt, kämen auf die Stadt erhebliche Kosten zu.

Man lehne die Veränderungssperre ab, weil man sie für nicht geeignet halte, die Situation in der neuen Evinger Mitte zu beleben.

Dagegen machte StR Sierau deutlich, dass die sich Auffassung der Stadt im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gedeckt habe mit der der Aufsichtsbehörde. Mehrmals sei das auch deutlich geworden in den Widerspruchsverfahren. Die Bezirksregierung in Arnsberg habe die Widersprüche gegen die Nichterteilung der Baugenehmigung jeweils abgelehnt.

Vom Gericht sei allerdings nun zum ersten Mal die Frage der Großflächigkeit völlig neu bewertet worden. Ein solches Urteil habe es bundesweit bisher noch nicht gegeben. Auch der Einzelhandelsverband sei über diese Rechtsentwicklung außerordentlich irritiert, ebenso die Bezirksregierung, die die Auffassung des Gerichtes nicht teile.

Darüber hinaus stellte StR Sierau dar, welche Konzepte die Verwaltung bei der Entwicklung der Evinger Mitte verfolgt.

Rm Harnisch (SPD), Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) und Rm Pisula (CDU) erklärten jeweils für ihre Fraktionen, dass sie der Vorlage zustimmen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgende gem. § 60 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:



I. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ev 147 – Evinger Straße - für den unter
Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I 2414/BGBL. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 – Evinger Straße“ – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I 2414/BGBL. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Auszug aus der noch nicht veröffentlichten Niederschrift vom 03.11.2005 zu TOP 1.4 „Genehmigung der Niederschrift“


Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat, auf Seite 18 unter TOP 3.8 im ersten Absatz nach dem ersten Satz folgenden Satz anzufügen:
Sie bedauerte, dass die Planungsverwaltung die Herausgabe des OVG-Urteils verweigert habe.

Außerdem sollte folgender neuer sechster Absatz eingefügt werden:

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass es sich bei der gerichtsanhänigigen Ansiedlung um eine Fläche unterhalb der Großflächigkeit gehandelt habe.

StR Sierau merkte an, es sei nicht richtig, dass die Verwaltung die Herausgabe des Urteils verweigert habe, sondern man habe sich korrekt entsprechend der Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates verhalten.

Unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Änderungen genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2005.

zu TOP 3.9
Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Grundsatzkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01551-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 14 Stimmen gegen 2 Stimmen, die Entwurfsplanung in der vom Planungsamt vorgestellten Form zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen, sowie folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Priorität hat eine zügige Bauplanung und – umsetzung der Maßnahme
2. Vor Baubeginn ist eine Verlagerung des Asylheimes am Westfalendamm, evtl. auch in einen anderen Stadtbezirk zwingend erforderlich. Die Lösung einer alternativen Unterbringung muss sich am Zeitplan der Durchführung der Baumaßnahme orientieren.
3. Der geplante Radweg soll auf der Marsbruchstraße an den vorhandenen Fuß- und Radweg angebunden werden.
4. Berücksichtigung des Lärmschutzes
5. Sicherheit der Fußgänger, die aus der Klinik für Psychiatrie kommen, für eine gefahrlose Querung der Marsbruchstraße zur U-Bahn-Haltestelle (evtl. Signalanlage).

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Entwurfsplanung in der vom Planungsamt vorgestellten Form. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen.

zu TOP 3.10
Wohnungsmarktbericht 2005 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystem 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02699-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02798-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Kanalbaumaßnahme Sanierung Brackeler Straße eine Kostenerhöhung um 3.410.478,-- Euro von 1.789.522,-- Euro auf 5.200.000,-- Euro.

zu TOP 3.12
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende (Wendeplatz vor Hoesch-Eingang), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahl-werkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße )
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02711-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende (Wendeplatz vor Hoesch-Eingang), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße).

zu TOP 3.13
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Brunhildstraße“ im Abschnitt von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02639-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage „Brunhildstraße“ von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund Wickede.

zu TOP 3.14
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Friedhöfe Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2004, abschließend mit einer Bilanzsumme von 25.734.009,08 EUR und einem Jahresverlust von 570.824,03 EUR, und der Lagebericht 2004 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2004 i. H. v. 570.824,03 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag gedeckt.

3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02872-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 15.04.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierten Begründung vom 01.08.2005 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB von 1997 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB von 2004 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.16
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft vor:

Der Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft beschließt einstimmig nachstehenden Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 02812-05-E1) der CDU-Fraktion:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage zum Baubeschluss diejenigen Kosten, die explizit für den Denkmalschutz des Baukomplexes aufgewandt werden müssen, gesondert auszuweisen.


Außerdem sollen die anteiligen Baukosten, die für die Beseitigung der teilweise nicht denkmalkonformen technischen Infrastruktur (Heizungs- und Klimatisierungstechnik, Elektroinstallation etc.) aufgewandt werden müssen, in der Baubeschlussvorlage gesondert ausgewiesen werden.

Unter Einbeziehung des o. g. Ergänzungsantrages empfiehlt der AstIW dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33 - 37, 44135 Dortmund mit Gesamtkosten i. H. v. 2.700.000 € (Grundsatzbeschluss).

2. Die Bereitstellung der benötigten Mittel erfolgt über die Finanzpositionen 4600 5000 0000 – Grundinstandsetzung Jugendfreizeitstätten - und 0354 5448 0000 – Ausgaben für Immobilienbewirtschaftung.

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungs-planung beauftragt.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.17
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02820-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/ gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße in Dortmund-Aplerbeck.

zu TOP 3.18
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 – Selzerstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02901-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungs-planes Ap 160 -Selzerstraße- um das Flurstück 921, Flur 10 in der Gemarkung Berg-hofen zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage be-schrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs.2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- geprüft und beschließt,
- die Stellungnahme unter dem Punkt 16.1 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungs-plan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

- die Stellungnahmen unter den Punkten 16.2 und 16.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung
vom 25.02.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 16.1 und 18 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.08.2005 der Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 160 – Selzerstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 – Selzerstraße - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe Punkt 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160
- Selzerstraße - einschließlich der unter Punkt 19 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.19
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Haydnstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02791-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Unterbrechung der Burgholzstraße im Kreuzungsbereich mit der Haydnstraße und die Herstellung eines kleinen Platzbereiches sowie die Begrünung mit Herstellung von Baumscheiben in der Haydnstraße, Burgholzstraße und Schubertstraße mit einem Aufwand in Höhe von 38.000,00 Euro und investiven Auszahlungen in Höhe von 212.000,00 Euro.

zu TOP 3.20
- unbesetzt -

zu TOP 3.21
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03033-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Frau Schmidt vertraut auf die Verwaltung und die Dortmunder Stadtwerke, denen bekannt sei, ob der Publikumsverkehr den Aufzug erfordere oder nicht. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufzug erforderlich werden, sollte dieser nachgerüstet werden können.

Herr Rm Follert sieht die Folgekosten als Argument dafür, der Vorlage zu folgen. Er stellt im Namen der CDU-Fraktion den mündlichen Antrag, dass zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Teilstücks der späteren Kampstraße der Aufzug fertiggestellt und in Betrieb ist. Dann sei nicht mehr zumutbar, die vielen Spuren des Wallringes zu überqueren, um den dortigen Aufzug zu benutzen. Auch müsse das Teilstück der Kampstraße belebt werden, wenn es fertig sei.

Herr Rm Harnisch stellt für die SPD-Fraktion dar, dass der Aufzug dann in Betrieb gehen müsse, wenn die Kampstraße fertig ist.

Nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand gibt Herr StR Sierau an, dass der Abschnitt Westentorallee als erster Bauabschnitt vorangebracht werde. Ggf. könne sich aber an der zeitlichen Abfolge der Bauabschnitte noch etwas verändern.

Herr Rm Hengstenberg fasst zusammen, dass offenbar von der CDU- und auch der SPD-Fraktion die Kostenersparnis und die Inbetriebnahme des Aufzuges, wenn die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer ansteigen werden, gesehen werde.

Herr StD Fehlemann schlägt die Einrichtung des östlichen Aufzuges, wenn die Kampstraße fertiggestellt ist, vor.

Frau Rummeld spricht nochmals die Folgekosten an. Durch ein Verschieben des Zeitpunktes des Aufzugbaus bleibe das Problem der Folgekosten bestehen. Beim Bau des Aufzuges zu einem späteren Zeitpunkt möchten die Dortmunder Stadtwerke die Möglichkeit haben, die Notwendigkeit überprüfen zu dürfen, ob der Bedarf für den Aufzug tatsächlich da sei und auch nachgewiesen werden könne.


Herr Hengstenberg macht den Vorschlag, den Bau des Aufzuges zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße zu sehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt unter der Voraussetzung einer Option, den Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße zu bauen, folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt, die Einrichtung des östlichen Aufzuges am Bahnhof Westentor zunächst zurückzustellen und von der weiteren zahlenmäßigen Entwicklung der Nutzer, die von Osten her die Haltestelle betreten, abhängig zu machen.


Rm Harnisch (SPD) wies darauf hin, dass die Empfehlung des Ausschusses dahingehend korrigiert werden müsse, dass man empfohlen habe, den Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße in Betrieb zu nehmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der geänderten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.22
Grundsatzbeschluss Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Weg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-05)

Bm’in Jörder wies darauf hin, dass es in der Vorlage nicht „Friedrich-Henkel-Straße“, sondern „Friedrich-Henkel-Weg“ heißen müsse.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Weg mit Gesamtkosten in Hohe von 45.000,-- Euro. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung die Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Weg zu entwerfen, eine genaue Kostenermittlung vorzunehmen und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen.

zu TOP 3.23
Neubaumaßnahmen an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329
Do-Kirchderne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02750-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau des westlichen Verwaltungstraktes einschl. Betreuungsräume für die „offene Ganztagsschule“ an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329 Do-Kirchderne mit Gesamtkosten von 1.520.250 € (Grundsatz- und Baubeschluss).
Im Zuge der Erstellung des Neubaues sind die baulichen Voraussetzungen zur Installation einer Solaranlage zu schaffen.

2. Die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gem. § 82 GO NW bei der Fipo 2100 9411 0300 - Neubau Verwaltung Kirchderner-GS i. H. v. 300.000 € zu Lasten des Jahres 2005.
Deckung: siehe Begründung unter finanzielle Auswirkungen.

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.24
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Städtische Immobilienwirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02963-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.09.2005 vor:

Zum Jahresabschluss 2004 der Städtischen Immobilienwirtschaft bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

I) Welche Geschäftsfelder gibt es und wie ist die Zuordnung zu einem der drei Geschäftsbereiche?
II) Im Lagebericht der Werksleitung wird unter den „Risiken der künftigen Entwicklung“ dargelegt, dass in einigen „Geschäftsfeldern“ wirtschaftliche Optimierungen aufgrund der Struktur der Mitarbeiter schwierig werden könnten (S. 8, Anlage IV). Um welche Geschäftsfelder handelt es sich hierbei?

III) Innerhalb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gibt es den Teilbereich „Architekturbüro“, das aufgrund seiner Leistungsabgabe teilweise ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist. Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

a. Welchem Geschäftsfeld und welchem -Bereich ist das Architekturbüro zugeordnet?
b. Welchen Anteil an den Umsatzerlösen hat dieses Büro? Bitte knüpfen Sie dabei an die Aufstellung Anlage III, S. 14 an.
c. Welche Aufwendungen für bezogene Leistungen – analog zur Aufstellung Anlage III, S. 16 - fallen dort an?

d. Wie viel Mitarbeiter sind dort beschäftigt? Wir bitten an die Tabelle Anlage IV, S. 6 anzuknüpfen.

e. Welche Personalkosten inkl. Pensionsrückstellungen fallen hierfür an?

f. Wie ist die Umsatzrelation zwischen verkauften Leistungen (BgA) und Eigenleistungen für die Stadt Dortmund (kein BgA)?

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.25
Neubau der Turnhalle an der Hauptschule DO-Wickede, Dollersweg 18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03152-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimme. Um dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden, hätte mindestens eine Zweifach-Turnhalle vorgesehen werden müssen. Stattdessen solle, offenbar aus Kostengründen, lediglich eine Einfach-Turnhalle gebaut werden.

StR Pogadl erläuterte dagegen, dass mit der Errichtung der Turnhalle ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen würden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau der Turnhalle an der Hauptschule Dortmund-Wickede, Dollersweg 18, in
44319 Dortmund, mit Gesamtkosten von 1,36 Mio. € (Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW für den Abbruch der Turnhalle Wickede eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Finanzposition 2150 9411 0176 – Neubau Turnhalle HS Wickede in Höhe von 190.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Finanzposition 8800 9402 0001 – Abbrüche.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließ gemäß § 83 Abs. 2 GO NW für den Neubau der Turnhalle Wickede eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Finanzposition 2150 9411 0176 – Neubau Turnhalle HS Wickede in Höhe von 1.095.000 € und bei der Finanzposition 2150 9351 0167 – Einrichtungskosten TH HS Wickede in Höhe von 30.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Finanzposition 9130 3101 0000 – Rücklagenentnahme.

zu TOP 3.26
Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15 in 44328 Do-Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03034-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15, in 44328 Do-Scharnhorst, mit Gesamtkosten von 490.000 € (Grundsatz- und Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Bericht zur sozialen Lage; hier: Projekt zur Unterstützung von Kindern mit alkohol-kranken Eltern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02893-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat die Verwaltung, bis zur Ratssitzung Stellenbeschreibungen über die in der Vorlage genannten beiden neuen Planstellen zu erhalten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

· das Projekt zur Unterstützung von Kindern mit alkoholkranken Eltern mit einer Laufzeit von zunächst 01. Oktober 2005 bis 31.12.2006
· den Übertrag von 75.000 € der zur Verfügung stehenden Mittel in das Haushaltsjahr 2006
· 25.000 € aus Budgetmitteln des Dezernats 5 für die Projektfinanzierung im vierten Quartal 2006 zur Verfügung zu stellen
· über eine Fortführung, Weiterentwicklung und Finanzierung von Anschlussmaßnahmen im vierten Quartal 2006 zu entscheiden.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Umsetzung des Bäderkonzeptes: Betreibungsprofile der städtischen Hallenbäder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03008-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Ungeachtet aller Festlegungen gehen die Sprecher der Fraktionen CDU und SPD, die Herren Böhm und Utech, davon aus, die Option offen zu halten, Hallenbäder auf Wunsch der Vereine in deren Trägerschaft übergeben zu können.

Der Ausschuss greift die Anregung von Herrn Volmerich auf, die in Anlage 3 (Marketing) Absatz 2 erwähnte Ausschilderung der Städtischen Hallenbäder ebenso für die in Vereinsregie betriebenen Hallenbäder einzuführen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig, bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste), dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept zur Profilierung der städtischen Hallenbäder (Anlage 1 und Anlage 2) zu und beauftragt die Verwaltung, das in der Anlage 4 dargestellte Sanierungs- und Investitionsprogramm schrittweise umzusetzen.

Über den Realisierungsstand ist der zuständige Fachausschuss jährlich zu informieren.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:

Nach kurzer Diskussion stellen sich die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig hinter den Beschlussvorschlag der Verwaltung und geben nachfolgende Empfehlung ab:

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept zur Profilierung der städtischen Hallenbäder zu und beauftragt die Verwaltung, das in der Anlage 4 dargestellte Sanierungs- und Investitionsprogramm schrittweise umzusetzen.

In diesem Zusammenhang beschließt die Bezirksvertretung Mengede einstimmig auf Anregung von Herrn Kuck (CDU-Fraktion), dass der Küchenbereich des Hallenbades Do-Mengede ebenfalls in die Sanierungsüberlegungen einbezogen werden soll.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zu beschließen.

zu TOP 7.2
Museale Nutzung des Dortmunder U
Turm mit Annex
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03263-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Nach einführenden Worten von Herrn Stüdemann vertreten die Fraktionen ihre hinreichend publizierten Argumente für und wider einer möglichen musealen Nutzung des Dortmunder U.

Herr Dr. Brunsing gibt zu Protokoll, dass die Zustimmung seiner Fraktion unter Vorbehalt geschehe. Man erwarte im weiteren Beratungsgang eine Ergänzung zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages.

Mit dem Hinweis der Vorsitzenden, dass die Vorlage empfehlenden Charakter habe, erfolgt folgende Beschlussfassung:

Mehrheitlich, mit den Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste, empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Firma ANTARES Bau Verwaltungs-GmbH vom
Vertrag zur Nutzung des Dortmunder U zurückgetreten ist. Damit ist auch der von der Firma ANTARES in Auftrag gegebene Architektenwettbewerb unterbrochen worden.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, dass das im Auftrag der Firma ANTARES von der Firma Assmann Beraten & Planung betreute Architektenwettbewerbsverfahren zu Ende geführt wird mit folgenden Maßgaben:
a) Grundlage für den Architektenwettbewerb ist das Betriebskonzept aus dem
Museumsentwicklungsplan 2002 (siehe Anlage 1).
b) Im Nutzungskonzept für das Dortmunder U sollen die Flächen für die Sammlungsbestände der Berliner Nationalgalerie im Sinne der Vereinbarung mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorgesehen werden.
c) Der maximale Kostenrahmen für die Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U als Museum beläuft sich entsprechend des von der Firma Assmann vorgelegten Kostenrahmens auf 34.568.000 Euro (siehe Anlage 2).
d) Die Architekten sollen im Rahmen des Wettbewerbes aufgefordert werden, Möglichkeiten einer geschossweisen Inbetriebnahme des Museum vorzusehen.

3. Die Rat ist damit einverstanden, dass die Kosten für die Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U im Haushalt 2006 veranschlagt werden.

4. Der Rat der Stadt entscheidet über den Grunderwerb für das Dortmunder U zu gegebener Zeit in einer gesonderten nichtöffentlichen Vorlage.

Rm Hengstenberg (CDU) wies auf Seite 2 der Vorlage hin, auf der eine ca. 50 %ige
Förderung der Maßnahme durch das Land NRW in Aussicht gestellt werde. Seine Fraktion
bitte bis zur Ratssitzung um nähere Informationen zur Förderbereitschaft des Landes. Die
CDU habe den Kenntnisstand, dass es für das Projekt „Dortmunder U“ keine Förderung
geben werde.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02814-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 528.611,00 Euro.

zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadt-kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02816-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NRW Kenntnis von den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 7.000,00 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 333.085,36 Euro.

zu TOP 10.3
Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuer-rückzahlungen u. a. -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03060-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. - in Höhe von 2.000.000 € und die Deckung durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.0030.0000 - Gewerbesteuer nach Ertrag - .

zu TOP 10.4
Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH/Zukunft der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03096-05)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bestellung einer Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Städtische Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02940-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft vor:

Die Verwaltung gibt mit Schreiben vom 08.09.2005 bekannt, dass das Auswahl- und Mitbestimmungsverfahren für die Stelle „Betriebsleitung kaufmännischer Bereich“ abgeschlossen wurde mit dem Ergebnis, dass als „Betriebsleiterin kaufmännischer Bereich“ Frau Barbara Schulz bestellt werden soll. Entsprechend ist der Beschlussvorschlag zu Punkt 4. der Vorlage zu ergänzen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

...

4. die Bestellung von Frau Barbara Schulz als „Betriebsleitung kaufmännischer Bereich“.“

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für die Städt. Immobilienwirtschaft dem Rat der Stadt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft zu beschließen.

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.1.1
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 des Dortmunder System-hauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02943-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass es einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 1999 gebe, wonach die Aufwendungen für neue Pensionsrückstellungen als Forderung gegenüber der Stadt ausgewiesen werden müssten. Angesichts eines kommenden konsolidierten Haushaltsabschlusses für die Gesamtstadt und ihre Eigenbetriebe auf Konzernebene werde dieser Ratsbeschluss hinfällig. Er sollte ihres Erachtens schon vorher nicht mehr angewendet werden, um die Lage der Eigenbetriebe transparenter darstellen zu können.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2004 in Höhe von 879.572,54 EUR wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes ausgeschüttet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift vom 03.11.2005 zu TOP 1.4 „Genehmigung der Niederschrift“


Auf Seite 36 der Niederschrift müsse unter TOP 13.1.1 aus dem Text erkennbar sein, dass sie die Anregung gegeben habe, dass der Ratsbeschluss nicht mehr angewandt werden sollte.

Unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Änderungen genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2005.

zu TOP 13.1.2
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum
2. Quartal 2005.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03145-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 2. Quartal 2005 zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.20 Uhr von Bm’in Jörder beendet.



Der Oberbürgermeister
in Vertretung

Jörder Pisula
Bürgermeisterin Ratsmitglied

Weber
Schriftführer

Anlage:

(See attached file: HFA II. Quartal 2005 Gesamtdatei_F_2.pdf)