Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 21.01.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
sB Janina Kleist (SPD)
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Brigitte Thiel
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)
Harry Göress (VdK)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Niels Back (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Katja Hobucher, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Josephin Tischner, 5/Dez
Sylvia Schadt, StA 50
Catharina Niemand, StA 50
Michael Schuchardt, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter

5. Gäste:

Frau von Homeye, AWO Seniorenzentrum Süssendell
Frau Mehr, AWO Seniorenzentrum Süssendell




Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.0 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin nach § 52 Abs. 1 GO NRW
(Drucksache Nr.: 16105-19)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 19.11.2019


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Vorstellung Demenzdorf
Berichterstatterin: Frau Sabine von Homeyer, AWO Seniorenzentrum Süssendell


2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)



3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Rückreisehilfe für Südosteuropäer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15826-19)
Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 19.11.2019 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15826-19-E1)

4.2 Weiterentwicklung städtischer Seniorenarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15983-19)
Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 19.11.2019 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15983-19-E1)

4.3 Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz ab dem 01.08.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15558-19)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19)
Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 17.09.2019 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15324-19-E3)

5.2 Kosten und Verbreitung von Tuberkulose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15827-19-E1)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

- nicht besetzt -


7. Anträge / Anfragen

7.1 Hartz IV Gesetzgebung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16351-19)

7.2 Sicherheitslage in Dortmunder Krankenhäusern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16380-20)

7.3 Sachleistungen statt Geldleistungen für ausreisepflichtige Ausländer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16381-20)

7.4 Neue Angebote des Jobcenters
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16391-20)

7.5 Umzug des Drogenkonsumraums und der Methadon-Vergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16392-20)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.




1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin nach § 52 Abs. 1 GO NRW
(Drucksache Nr.: 16105-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig, Frau Diana Karl zur stellv. Schriftführerin des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nach § 52 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Helferich (AfD-Fraktion) erinnert an die noch ausstehende Beantwortung zum Punkt „Klinische Versorgung von Kindern.“

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) antwortet, dass die Klinische Versorgung eine Sache der gesetzlichen Krankenkassen bzw. des Landesministeriums sei und damit die Zuständigkeit nicht beim Gesundheitsamt liege . Eine grobe Einschätzung bzw. Beantwortung der Fragen werde aber in der nächsten Sitzung erfolgen.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 19.11.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 19.11.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Vorstellung Demenzdorf
Berichterstatterin: Frau Sabine von Homeyer, AWO Seniorenzentrum Süssendell

Frau von Homeyer stellt das AWO Seniorenzentrum Süssendell zusammen mit Frau Mehr vor. Die beiden erläutern anhand einer Präsentation (Anlage 1) die Abläufe im Demenzdorf und beantworten im Anschluss die Nachfragen.


zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2019 vor:


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)

15. Seniorenbegegnungsstätten Marten
Die Einstellung der langjährigen Förderung der Landeszentralstelle der ZWAR e.V. durch die Landesregierung zum 31.12.2019 hat Auswirkungen auf die ehrenamtlichen Angebote der ZWAR-Gruppen in Dortmund.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Umsetzung eines neuen Konzepts für die Seniorenbegegnungsstätte Marten mit dem ZWAR e.V. zu vereinbaren. Dabei ist auch die Frage der Mitgliedschaft von ZWAR e.V. in einem Verband der freien Wohlfahrtspflege zu klären.
Für das neue Konzept sind Mittel für die Raumkosten der Seniorenbegegnungsstätte (ca. 21.000 Euro) und Personal- und Sachkosten in Höhe von 68.000 Euro bereitzustellen. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die genannte Gruppe ZWAR nichts mit der Gruppe in Marten zu tun habe. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit habe sich bereits mit dem Thema befasst.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Herr Taranczewski ist damit einverstanden und weist darauf hin, dass danach der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften um Mittelfreigabe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die Hintergründe zu den Begegnungsstätten ein und verweist auf die Vorlage aus dem Jahr 2007, in dem der Rat die Reform der kommunalen Seniorenarbeit beschlossen habe. Dort seien die Seniorenbegegnungsstätten aufgeführt, die gefördert werden sollten. Jetzt ginge es um die Frage, ob die Einrichtungen, die von ZWAR betrieben worden seien als Begegnungsstätten erhalten werden sollen. Aus ihrer Sicht sei es so, dass die Seniorenbegegnungsstätte in der Gesslerstraße, die überwiegend durch die AWO genutzt werde, eine Einrichtung sei, die ganz hervorragend nachgefragt werde. Hier sei zu entscheiden, ob diese durch eine Erhöhung der Förderung weiter betrieben werden soll. In Marten sei die Situation etwas komplizierter, weil diese Einrichtung von ZWAR betrieben worden sei. Aufgrund der Einstellung der Landesförderung sei den Leuten, die dort gearbeitet hätten, zum Ende des Jahres gekündigt worden. Ohne Personal sei diese Einrichtung daher nicht mehr zu betreiben. Aus diesem Grunde soll dort eine Personalstelle eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Einrichtung weiter laufen könne und die Angebote dort weiter entwickelt würden. Im Grunde genommen ginge es hier darum, die Förderung entsprechend der Kostenentwicklung anzupassen und aufgrund der Situation in Marten dort eine Personalstelle einzurichten,
Zur Systematik der Förderung ergänzt sie, dass die Förderung der Begegnungsstätten Bestandteil der Zuwendungsverträge sei. Die Zuwendungsverträge richteten sich an die Träger der freien Wohlfahrtspflege. In den Genuss der Fördermittel könne man nur kommen, wenn man in irgendeiner Form Mitglied eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege sei. In diesem Fall brauche man einen Zugang zu einem Spitzenverband, da der bisherige Träger eigenständig gewesen sei.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) signalisiert seine Zustimmung.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion immer noch viele Fragen dazu habe. Seine Fraktion würde es sich wünschen, die vielen ungeklärten Punkte zu der Begegnungsstätte in Marten und in dem nächsten Punkt zu Südost/Gartenstadt schriftlich dargestellt zu bekommen, wie sich das bisher dargestellt habe und was zukünftig passieren solle.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) schließt sich dem an. Auch ihrer Fraktion sei die Situation nicht klar und sie bittet ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme.

Frau Zoerner verweist noch mal auf die Vorlage aus dem Jahr 2007, in dem der Rat die flächendeckende Versorgung mit Seniorenbegegnungsstätten beschlossen habe. In dem Anhang sei die Begegnungsstätte in Marten enthalten. Es ginge hier lediglich darum, dass sich der Träger ändere. Das Gebäude sei vorhanden. Die Menschen gingen gerne hin, aber das Personal fehle. Deshalb müsse dort eine Personalstelle gefördert werden, wenn man an der flächendeckenden Versorgung festhalten wolle.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) erklärt dazu, dass es nicht darum ginge, ZWAR zu erhalten. Diese große Gruppe und die damit verbundene Förderung habe damit nichts zu tun.

Herr Langhorst merkt an, dass es etwas irritierend sei, dass es sich hier um einen Antrag zu den Haushaltsberatungen handele. Für ihn wäre eine Vorlage der Verwaltung, die die Änderungen aus der Grundsatzvorlage von 2007 aufzeige, sinnvoller gewesen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie davon ausgehe, dass man die flächendeckende Versorgung beibehalten wolle. In Marten habe man das Problem, dass der Träger weggefallen sei. Bei der einen Einrichtung ginge es um die Kostenanpassung der Mieten und bei der anderen um die Kostenanpassung der Stelle. Ihre Fraktion werde dem zustimmen.

Herr Czwikla (AWO) ergänzt, dass er beide Einrichtungen kenne und diese für erhaltenswert halte. Er könne nicht für ZWAR sprechen, weist aber darauf hin, dass die Zusammenarbeit immer sehr eng und intensiv gewesen sei. ZWAR sei aber noch kein kooperatives Mitglied der AWO, was die Sache möglicherweise etwas erleichtern würde, um die finanziellen Mittel zu gewähren. Aus Sicht der AWO sehe er aber kein Problem.

Frau Zoerner gibt dazu an, dass die Mitgliedschaft Voraussetzung sei. Dies müsse auch nicht unbedingt die AWO sein, aber ein Spitzenverband der Wohlfahrtspflege. Ansonsten könne der Zuwendungsvertrag in seiner Logik nicht umgesetzt werden. Dies sei Grundvoraussetzung.

Herr Niermann (Der Paritätische) ergänzt dazu, dass er für Gespräche offen sei, wenn es für die AWO oder für ZWAR nicht passen sollte. Der Paritätische sei grundsätzlich offen für bürgerschaftliches Engagement.

Herr Taranczewski schlägt vor, zeitnah mit ZWAR zu reden, sich einem Spitzenverband anzuschließen. Bis der Nachweis erfolgt ist, dass diese Grundbedingung eingehalten wird, könne man den Punkt zurückstellen. Über den nächsten Punkt, der Begegnungsstätte Südost/Gartenstadt, könne man sich heute einigen.

Frau Grollmann und Herr Langhorst geben an, sich diesem Vorgehen anschließen zu können.

Herr Niermann schlägt vor, den Beschluss so zu formulieren, dass wenn ZWAR Mitglied bei der AWO oder beim Paritätischen werde, das Geld an ZWAR fließen würde. Weiter könne man anfügen, dass wenn diese Gespräche nicht erfolgreich wären, dann die AWO die Einrichtung übernehmen werde.

Frau Weyer bezieht sich auf den obigen Text zur Seniorenbegegnungsstätte Marten, in dem das alles so drin stehe. Hinzu käme noch das, was Herr Niermann gerade gesagt habe. Der Vorsitzende solle heute dazu beauftragt werden, ein entsprechendes Gespräch mit ZWAR zu führen. Wenn ZWAR keine Mitgliedschaft wolle, dann könne ein anderer Träger diese Begegnungsstätte übernehmen. Das wäre die mündliche Erweiterung des Antrages ihrer Fraktion.

Herr Taranczewski schlägt vor, im nächsten Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber zu beraten, ZWAR mit der Betreibung der Seniorenbegegnungsstätte in Marten zu beauftragen unter der Voraussetzung, dass ZWAR Mitglied oder kooperatives Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes werde. Das sei die Voraussetzung aus der sich die Folgekosten ergeben würden. Er ergänzt dazu, dass die Wohlfahrtsverbände signalisiert haben, dass sie in jedem Fall einspringen würden, wenn es keine Einigung mit ZWAR geben werde.

Die Rückmeldung von ZWAR solle bis zur nächsten Sitzung erfolgen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung diesen Vorschlag.

16. Seniorenbegegnungsstätten Südost/Gartenstadt
Zudem wird die Verwaltung gebeten, zur Weiterführung der Arbeit der Seniorenbegegnungsstätte Südost/Gartenstadt die Überführung der Trägerschaft des Begegnungszentrums auf einen Kooperationspartner der Wohlfahrtsverbände zu veranlassen und die vom Rat beschlossene Finanzierung für die Raumkosten fortzuführen (DS 08372-07). Zusätzlich ist die Erhöhung der bislang erfolgten Mietkostenübernahme in Höhe von 17.000 Euro um 3.000 Euro auf 20.000 Euro jährlich erforderlich. Darüber hinaus ist die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 zu berücksichtigen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


Nach vorangegangener Diskussion zur Begegnungsstätte Marten ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, dass der Antrag zur Seniorenbegegnungsstätte Südost/Gartenstadt so beschlossen werden kann.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Punkt 16. des Zusatz- /Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E6)
16. Seniorenbegegnungsstätten Südost/Gartenstadt
Zudem wird die Verwaltung gebeten, zur Weiterführung der Arbeit der Seniorenbegegnungsstätte Südost/Gartenstadt die Überführung der Trägerschaft des Begegnungszentrums auf einen Kooperationspartner der Wohlfahrtsverbände zu veranlassen und die vom Rat beschlossene Finanzierung für die Raumkosten fortzuführen (DS 08372-07). Zusätzlich ist die Erhöhung der bislang erfolgten Mietkostenübernahme in Höhe von 17.000 Euro um 3.000 Euro auf 20.000 Euro jährlich erforderlich. Darüber hinaus ist die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 zu berücksichtigen.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)

21. Stelleneinrichtung „Beauftragte/r für Belange einsamer Menschen“
Einsamkeit macht krank. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass mit einem Mangel an sozialen Kontakten und Interaktionen die Wahrscheinlichkeit signifikant steigt, an neurologischen und physischen Krankheiten wie Depressionen, Angststörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder Demenz zu erkranken. Gerade im großstädtischen Kontext ist die Gefahr sozialer Isolation besonders hoch. Aufgrund des demografischen Wandels wird dieses Problem in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen. Bereits heute sind die Hälfte aller Dortmunder Haushalte (2018: 152.543) Single- bzw. Einpersonenhaushalte. Ein/e „Beauftragte/r für die Belange einsamer Menschen“ konzipiert, koordiniert und organisiert stadtweit Querschnittsprojekte gegen Vereinsamung sowie themenspezifische Veranstaltungen. Als zentraler Ansprechpartner und Repräsentant der Stadt Dortmund tritt der/die Beauftragte/r dafür ein, dass Einsamkeit in Dortmund enttabuisiert wird und betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger zielgerichtete Hilfen und aktivierende Angebote finden.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- die Einrichtung einer Vollzeitstelle (39 Std./ Woche; Bezahlung nach TVöD; zunächst befristet auf 3 Jahre) bei der Stadt Dortmund für eine/n „Beauftragte/n für Belange einsamer
Menschen“.
- die Bereitstellung von auskömmlichen Projektmitteln (Personal- und Sachmittel).

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sich um die Seniorenarbeit in den nächsten zwei Jahren handele und schlägt vor, den Antrag zur Weiterbearbeitung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass das Thema wichtig, aber nicht neu sei. Aus ihrer Perspektive sei in einer Großstadt ein Beauftragter für/eine Beauftrage nicht der richtige Weg. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die dezentral aufgebauten Strukturen, die weiter gestärkt würden. Mit den neuen Zuwendungsverträgen würden z. B. insgesamt 18 neue Stellen u. a. in den Seniorenbüros und den Begegnungsstätten geschaffen, um vor Ort zu schauen, wie die Bedarfe der Menschen seien. Sie sehe den richtigen Ansatz darin, die dezentralen Strukturen zu stärken.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) erklärt, dass die Problemstellung durchaus zutreffend beschrieben sei, es allerdings Sinn mache, die Arbeit dahingehend zu gestalten, dass eine Einbindung in die Gesamtstruktur erfolge. Daher schließe er sich der Aussage von Frau Zoerner an. Es gebe einen Quartiersbezug in den Seniorenbüros und dieser sei auch zielführend, wenn es darum ginge, Einsamkeit zu bekämpfen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) signalisiert seine Ablehnung, da ihm die Wahl des Mittels als nicht geeignet erscheine.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion. Sie finde, dass man in der Sache innovativ sein müsse. Dass man das nicht in einer Fläche abdecken könne mit einer Person, sei ihr klar. Sie halte aber ein Pilotprojekt für sinnvoll, um zu schauen, welcher Bedarf vorhanden sei. Einsamkeit sei unabhängig von den Altersgruppen. Die Seniorenzentren seien gut, deckten aber nicht alle Gruppierungen ab.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch er den Schwerpunkt bei den dezentralen Strukturen sehe. Einen Beauftragten/eine Beauftragte sehe seine Fraktion auch schwierig. Er würde sich wünschen, ergebnisoffen, hierzu auch noch was von der Verwaltung zu hören und zu erfahren, ob so eine Stelle z. B. auch auf kommunaler Ebene bereits woanders eingerichtet worden sei. Er sehe den Antrag als Einstieg und würde sich dazu eine Einschätzung wünschen.

Frau Grollmann ergänzt, dass es ihr darum ginge, dass eine übergeordnete Stelle geschaffen werde. Dortmund sei durch die Seniorenbüros und die Wohlfahrtsverbände gut aufgestellt. Ihr sei aber bekannt, dass in vielen Fällen nicht klar sei, wo genau Hilfe zu bekommen sei.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) merkt an, dass es hier um die Leute ginge, die durch die vielen Einrichtungen nicht erreicht würden, auch wenn diese gute Arbeit leisten. Es ginge um die Menschen, die zu Hause sitzen, nicht raus kommen, trotzdem gern Kontakte hätten, sich aber mit keinem unterhalten wollten. Hier müsse es neue Formen bzw. eine Einheit geben, die solche Dinge entwickelt und diese letztendlich dezentral umsetzt.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie bisher nicht überzeugt sei. Es passiere zu diesem Thema an so vielen Stellen etwas, was für sie auch ausreichend sei, daher könne ihre Fraktion diesen Antrag so nicht mittragen.

Herr Helferich (AfD) bittet darum, abzustimmen. Seine Fraktion werde diesem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass 36 Personen bei den Senioren/innen eingesetzt seien, bei den Familien-Büros, bei den Sozialhilfeträgern. Auch bei den Quartierskümmerern seien Leute eingesetzt, die auch sehr viele erreichen. Jeden zu erwischen, der sich einsam fühlt, halte er für illusorisch.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass diese/r Beauftragte in der operativen Arbeit nicht gut wirken könne. In Dortmund gebe es die Strukturen, die das gut auffangen würden. Ihrer Meinung nach ginge es hier um die Symbolik, dieses Thema anders zu bewerten. Ein Prüfauftrag sei wichtig, um zu sehen, wo die Entwicklung hin ginge und sie würde diesen unterstützen.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) erwähnt, dass von den Wohlfahrtsverbänden u. a. Besuchsdienste, Telefonketten, Nachbarschaftshelfer organisiert würden, um der Vereinsamung entgegenzuwirken. Ein Prüfauftrag sei insofern o.k., um zu schauen, ob man noch was optimieren könne. Eine städt. Stelle halte er aber nicht für zielführend.

Herr Czwikla (AWO) ergänzt, dass es durchaus mit Hilfe von Ehrenamtlichen innovative Projekte geben würde. Dies sei aber oft mit ungeheurem Aufwand und einer großen Zahl von Ehrenamtlichen verbunden.

Herr Niermann (Der Paritätische) verweist auf die Landesinitiative „Kontaktstelle Pflegeselbsthilfe“, der sich der Paritätische angeschlossen habe und die u a. dafür sorge, dass pflegende Angehörige Gesellschaft hätten. Der Antrag der CDU-Fraktion sei eine gute Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob die eigenen Angebote gut aufgestellt seien. Er schlägt vor, dass die Wohlfahrtsverbände darüber nachdenken und im Ausschuss darüber berichten. Die Vielfalt in dieser Stadt sei alternativlos.

Frau Grollmann stellt den Prüfauftrag, zu hinterfragen, wo gegen die Einsamkeit in der Kommune noch etwas getan werden kann und findet den Vorschlag von Herrn Niermann gut.

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die Aussage von Herrn Niermann ein. Bei einer Vorstellung hier im Ausschuss könne man direkt diskutieren und seitens der Verwaltung mündlich vortragen. Ein Prüfauftrag halte sie für schwierig.

Herr Taranczewski fasst zusammen, dass im nächsten Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Wohlfahrtsverbände unter diesem Gesichtspunkt über ihre Arbeit berichten werden und der Antrag der CDU-Fraktion damit als erledigt gelte.

Frau Grollmann ist mit diesem Vorschlag einverstanden.







Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)


27) Unterstützung eines Waschcafes „Saubere Sache Nordstadt“
Das geplante Waschcafe „Saubere Sache“ in den Räumlichkeiten von Willkommen Europa in der Bornstraße an einem geeigneten Standort in der Nordstadt wird ab 2020 mit 40.000 Euro jährlich unterstützt.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass „Willkommen Europa“ in die Braunschweiger Straße gezogen sei. Wenn man jetzt ein Waschcafe in die Bornstraße setze, müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Vermieter diesen Raum bereits vermietet habe. Es gebe jedoch Sanitärcontainer für die Flüchtlinge in der Bünnerhelfstraße. Die Verwaltung könne ein Konzept entwickeln, bei dem zwei oder drei der Sanitärcontainer in die Nähe einer Sozialstation aufgestellt werden. Die Standortbestimmung könne auch „an einem geeigneten Standort in der Nordstadt“ lauten.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dem Vorschlag von Herrn Stüdemann, ist aber auch mit dem Vorschlag von Herrn Taranczewski einverstanden. Es müsse jedoch festgehalten werden, dass die 40.000 € für die Jahre 2020 – 2024 in den Haushalt eingestellt werden sollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Einstellen des og. Betrages in den Haushalt mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Unterstützung eines Waschcafes „Saubere Sache Nordstadt“

1. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Projekt „Waschcafe - Saubere Sache“ an die Arbeit der Anlaufstelle Willkommen Europa angebunden sein sollte.

2. Das Diakonische Werk wird gebeten, für die nächste Sitzung des Ausschusses ein Konzept vorzulegen, das Möglichkeiten zur Realisierung eines Waschcafes in Anbindung an Willkommen Europa aufzeigt. Dabei sollten sowohl die Standortfrage bewertet als auch ein Abgleich mit konzeptionell ähnlichen Unterstützungsangeboten vorgenommen werden.

Begründung:
erfolgt mündlich

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag und bittet um Zustimmung.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) bittet ebenfalls um Zustimmung.

Frau Zoerner (Stadträtin) hinterfragt, warum das an Willkommen Europa angebunden werden soll. Im Rahmen von Nordwärts hat es seinerzeit einen Antrag gegeben, Waschcafés einzurichten, was in der Federführung der Stadterneuerung liefe. Danach habe es einen Prüfauftrag gegeben, das möglicherweise mit Willkommen Europa zusammenzufügen, ohne, dass es von der Sache her erklärt worden sei.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, als Teil des Prüfauftrages mit zu klären, wo es angebunden werden soll.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) merkt an, dass seiner Ansicht nach die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hinsichtlich der Standortfindung mit beteiligt werden müsse.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass der gemeinschaftliche Antrag nun den vorhergehenden Antrag aus der Haushaltssitzung ersetze.

Herr Taranczewski antwortet, dass das nicht isoliert zu sehen sei. Das Diakonische Werk habe sich erst nach der Haushaltssitzung bereit erklärt, bis zur nächsten Sitzung für seinen Bereich ein Konzept vorzulegen. Man werde dann im März insgesamt über diese Dinge beraten.

Herr Ossau erklärt daraufhin, dass er bei der Abstimmung den Punkt 1 ablehnen werde und sich zu Punkt 2 enthalten möchte.

Herr Back (Diakonisches Werk) erläutert, dass das Diakonische Werk die Federführung für Willkommen Europa ingesamt übernehme. Im Trägerverbund habe man sich verständigt, dass sich der Trägerverbund insgesamt vorstellen könnte, das an dem Standort in der Braunschweiger Straße durchzuführen. Das sei kein Alleingang der Diakonie. Inhaltlich habe das Diakonische Werk deshalb die Federführung weil es ein Thema sei, mit dem man sich seit Jahren beschäftige. In der Anlaufstelle, tauche das Thema immer wieder auf und der Bedarf würde von den Menschen dort formuliert. Das seien andere Bedarfe, als man sie in der Wohnungslosenhilfe habe. Bei dem Waschcafé gehe es darum, diskriminierungsfrei an einem Standort ein Angebot zu machen. Im Trägerverbund habe man sich intensiv damit beschäftigt und könne durch Mittel des Kirchentages auch Eigenmittel mit einbringen. Das Diakonische Werk würde in Absprache mit den anderen Trägern gern ein Konzept vorlegen und auch das Gasthaus mit einbeziehen.

Herr Taranczewski gibt an, dass ihm wichtig sei, dass das Gasthaus mit einbezogen werde und das es sich um ein Angebot handele, was sich an alle richte, die einen Bedarf haben.

Frau Zoerner hält es für wichtig, zunächst ein Konzept zu erstellen.

Herr Taranczewski hält fest, dass zunächst das Konzept abgewartet werde und dann inhaltlich weiter diskutiert werde.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt unter Berücksichtigung des o.g. Abstimmungsverhaltens von Herrn Ossau (Punkt 1 Ablehnung/Punkt 2 Enthaltung) mehrheitlich gegen die Fraktion AfD den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)


Antrag 6:
Wirkung von Arbeitsgelegenheiten evaluieren
Die Auswirkungen der in Dortmund zwischen 2015 bis 2019 bereits durchgeführten sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) auf dem Arbeitsmarkt werden evaluiert. Dabei ist insbesondere der Frage nachzugehen, ob Menschen, die einer Arbeitsgelegenheit nachgingen, in eine Festanstellung übernommen wurden.

Fragestellung: Wie viele Teilnehmer*innen in AGHs haben
a) eine Anschlussbeschäftigung bei dem Träger der AGH bekommen oder
b) eine Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bekommen?

Wie viele der Teilnehmer mit Anschlussbeschäftigung – aufgeschlüsselt nach a) und b) – sind nach 1 Jahr, 3 Jahren und 5 Jahren noch in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis?

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diesen Punkt in die Sitzung am 21. April 2020 zu schieben und ihn gemeinsam im Gesamtpaket mit der angekündigten Präsentation des Jobcenters zu behandeln.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

-nicht besetzt –


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Rückreisehilfe für Südosteuropäer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15826-19)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15826-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Die Fragen der AfD-Fraktion sind ausreichend beantwortet. Über den Antrag aus der Sitzung vom 19.11.2019 ist noch abzustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den folgenden Antrag der Fraktion AfD mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD ab.

Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der Sozialausschuss beauftragt die Stadtverwaltung im Rahmen einer der kommenden Ausschusssitzungen das System des Sozialleistungsbezugs durch Unionsbürger und die Gewährung von Überbrückungs- und Rückreiseleistungen darzustellen.“

zu TOP 4.2
Weiterentwicklung städtischer Seniorenarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15983-19)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15983-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Die Fragen der CDU-Fraktion sind ausreichend beantwortet. Über den Antrag aus der Sitzung vom 19.11.2019 ist noch abzustimmen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) dankt für die Antwort und erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass die Beantwortung der Verwaltung schlüssig sei und seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion beiden Punkten nicht zustimmen werde.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass ZWAR ein eingetragener Verein sei und wenn Fördermittel angeworben werden könnten, dies der Verein selbst machen könne.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den folgenden Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:
1. Eine Angliederung der ZWAR-Zentralstelle Dortmund an die städtischen Seniorenbüros unter Berücksichtigung finanzieller, konzeptioneller, personeller sowie rechtlicher Aspekte zu prüfen und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzulegen.
2. Die Möglichkeiten zum Einwerben von Fördergeldern für dieses Projekt bei Bund, Land NRW sowie Europäischer Union zu prüfen.

Begründung
Die finanzielle Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund läuft Ende 2019 aus. Auslastung und Effizienz der Einrichtung haben sich nach gewissenhafter Prüfung durch das zuständige Landesministerium als nicht ausreichend erwiesen. Zielvorgaben, auf die sich ZWAR-Zentralstelle und das seinerzeit von Barbara Steffens geführte Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im Jahr 2015 verständigt haben, wurden zuletzt immer wieder deutlich verfehlt. Eine Landesförderung im hohen sechsstelligen Bereich ist unter diesen Bedingungen nicht gerechtfertigt.

Die strukturellen Schwächen der Organisation resultieren vor allem aus dem anachronistischen Zielgruppenzuschnitt: Menschen werden heute älter und arbeiten länger als zur Gründungszeit des Netzwerks. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland lag im Jahr 2017 bei etwa 62 Jahren, was unter anderem darauf schließen lässt, dass Menschen im Alter „55plus“ heutzutage mehrheitlich sehr aktiv sind und keiner besonderen Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedürfen. Das ZWAR-Konzept ist insofern modernisierungsbedürftig, weil der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand heute weit jenseits der 60 Jahre stattfindet in Zukunft stattfinden wird.

Die CDU-Fraktion ist jedoch trotz vorgenannter Defizite grundsätzlich der Auffassung, dass das Angebots- und Leistungsspektrum der ZWAR-Zentralstelle zuträglich für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Aktivierung und Inklusion älterer Menschen ist. Der Erhalt sozialer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung sind nicht nur ein Kernanliegen unserer nordrheinwestfälischen Landesregierung, sondern ebenso der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund.

Auf Grundlage der Erkenntnis, dass die Arbeit von Netzwerken wie der ZWAR grundsätzlich erhaltenswert, aber in ihrer jetzigen Organisationsform ineffektiv und modernisierungsbedürftig ist, schlägt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor, die personellen, finanziellen und fachlichen Ressourcen der Seniorenbüros und der ZWAR-Zentralstelle soweit möglich zu bündeln, Doppelstrukturen im Bereich der Seniorenarbeit abzubauen, Synergieeffekte zu heben und zentrale Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren zu schaffen. Durch eine Angliederung der ZWAR an städtische Fachstellen wird zudem ein besseres Controlling ermöglicht und die Fachkompetenz der (ehemaligen) ZWAR-Mitarbeiter am Standort Dortmund gebunden.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet daher um Zustimmung zu o.g. Antrag, der einen weiteren wichtigen Beitrag zur zielgruppengerechten Seniorenarbeit in Dortmund leisten kann.





zu TOP 4.3
Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz ab dem 01.08.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15558-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Informationen über die Änderungen durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15324-19-E3)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Über den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 17.09.2019 ist noch abzustimmen.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dankt der Verwaltung für die umfassende Beantwortung. Für sie sei relativ offensichtlich, dass es eine Diskrepanz zwischen dem gebe, wie die Patienten/innen die Lage selbst einschätzten und dem wie die Verwaltung und die Apothekerverbände o. ä. das sehen würden. Sie würde daher den Antrag aufrechterhalten, mit der Änderung, dass alles außer dem ersten Satz zum Runden Tisch gestrichen werden soll.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) erklärt, dass es zu diesem Thema keine Zuständigkeit des Gesundheitsamtes gebe. Dies bedeute, dass das Gesundheitsamt auch kein Personal dafür habe. Er bittet daher zu beachten, dass andere, pflichtige Aufgaben liegen gelassen werden müssten, wenn diese Aufgabe übernommen werden solle.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich bei der Cannabisabgabe einer Krankenkasse nicht um eine Regelleistung handelt, sondern um Einzelfallentscheidungen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den nachfolgenden geänderten (durchgestrichen) Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 17.09.2019 vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:


Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Gruppierungen und Institutionen einen Runden Tisch zum Thema „Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene“ einzuberufen. Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung aussehen soll. Ziel ist ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Als konkretes Modell schlagen wir eine Patient*innen-Vereinigung vor. Diese soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
● Mitglied werden kann jede*r Dortmunder Cannabispatient*in.
● Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal, nicht durch die Mitglieder selbst.
● Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Kostenbeitrag.
● Jedes Mitglied erhält höchstens die medizinisch indizierte Eigenbedarfsmenge
● Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte bleibt weiterhin illegal und strafbar und führt zum Ausschluss des Mitglieds.

Die Stadt überwacht einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib der Cannabinoidmedizin. Darüber hinaus werden bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung, wie z. B. Verdampfung, angeboten.

Eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts ist wünschenswert, beispielsweise durch Unterstützung der offiziellen Begleitstudie (auch durch Privatpatienten).

Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt kostenneutral möglich.

Als Alternative zu diesem Modell wäre auch ein Anbau durch die Stadt selbst sowie die Abgabe durch die Stadt oder über Apotheken denkbar. Nach Rechtsauffassung des BfArM muss die Abgabe über Apotheken erfolgen.

Der geplante Gesprächskreis sollte durch mindestens einen öffentlichen Fachtag bzw. Fachkonferenz, bei denen Experten zur Sache referieren und Fragen geklärt werden können, begleitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände die zukünftige Entwicklung und Bestrebungen zu Cannabis als Medizin aktiv zu begleiten und hieraus weitere Konsequenzen für München abzuleiten.

Begründung:

Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis als Medizin verschreibungsfähig. Schwerkranke Patienten können die Erstattung der Kosten von der Krankenkasse beantragen, jedoch wird dies in nicht allen Fälle genehmigt. Doch die Verfügbarkeit der Medizin ist auch für Dortmunder Patient*innen mit Rezept desolat, da die Apotheken bundesweit mit erheblichen Lieferengpässen zu kämpfen haben Bundesregierung sieht Lieferengpässe bei Cannabis für Schwerstkranke, aerzteblatt.de, 4.9.2017.

Die ohnehin schlechte Versorgungslage wird sich zudem in absehbarer Zeit aus den folgenden Gründen verschlechtern:

Aktuell wird Deutschland nur von Kanada und den Niederlanden mit Medizinalhanf beliefert. Das UN-Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961 verbietet den Verkauf von Cannabis als Genußmittel. Laut Aussage des Bundestagsabgeordneten und CDU-Gesundheitsexperten Erwin Rüddel dürfe Uruguay Deutschland nicht beliefern, da dort Cannabis auch als Genussmittel verkauft werden darf Uruguay will medizinisches Cannabis für den Export anbauen, DAZ Online, 15.11.2017. Nachdem Kanada die vollständige Cannabislegalisierung 2018 umsetzen und die Niederlande diese im Rahmen von Modellprojekten testen werden, fallen möglicherweise sogar beide Länder im kommenden Jahr als Lieferanten aus, wodurch bis zur Produktion in Deutschland die Versorgung komplett zusammenbräche.

Die Produktion in Deutschland war für 2019 geplant. Dieser Zeitplan kann jedoch nicht eingehalten werden, da das Vergabeverfahren aufgrund einer Klage gegen die Ausschreibungsbedingungen vom OLG Düsseldorf gestoppt wurde (Az: VII Verg 40/17).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-duesseldorf-viiverg4017-zuschlagsverbot-vergabe-anbau-lieferung-cannabis-medizin/, 29.03.2018

Weitere Klagen sind nicht auszuschließen. Cannabis-Klage gegen Bundesrepublik, Welzheimer Zeitung, 6.11.2017

Daher ist der Beginn des Anbaus in dieser Dekade äußerst unwahrscheinlich. So lange können Patient*innen jedoch nicht warten. Manche, z. B. Palliativpatient*innen, werden das Jahr 2021 nicht mehr erleben. Es ist unverzeihlich, den Kranken die Folgen von Fehlkalkulationen, juristischen Streitigkeiten und Bürokratie weiter zuzumuten.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Die Durchführung eines wie von uns beschriebenen Modellversuchs ist mit dem Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich vereinbar. Insbesondere bleiben die Bestimmungen des §19 Absatz 2a BtMG durch expliziten Einbezug des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gewahrt.

Aufgrund der Versorgungsengpässe müssen sich viele Patient*innen auf dem Schwarzmarkt versorgen.
Das im Antrag beschriebene Modell liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
● Cannabis kann in einheitlicher, gleichbleibender Qualität wie bei den großen Medizinalhanfherstellern selbst produziert werden.
● Das Arzneimittel kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
● Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Risiken des Cannabiskonsums durch Nikotinsucht- und Atemwegserkrankungen.
● Die Patient*innen sind bei Versorgungsengpässen nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen. Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
● Die Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote in der Vereinigung können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
● Die Polizei wird von der Verfolgung der sich auf eigene Initiative selbst versorgenden Patient*innen entlastet und kann sich verstärkt um wirkliche Kriminalität kümmern.
● Die Produktion ist preisgünstig möglich.

§3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."

Wie aus einer aktuellen kleinen Anfrage im Bundestag hervorgeht, wurden bisherige Vorschläge zu Cannabis-Modellprojekten abgelehnt, da sie "weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung [beitragen würden], noch [...] den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie Drogenabhängigkeiten verhindern [könnten]". Unser Vorschlag würde die medizinische Versorgung einer chronisch unterversorgten Gruppe von Patientinnen und Patienten verbessern und wäre durch die Einbindung von Ärzt*innen und Apotheker*innen unbedenklich für die Mitglieder des Clubs.

Durch die Daten aus der begleitenden Forschung wird zudem die Sicherheit der gesamten Bevölkerung verbessert.

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/12/28/bundesregierung-lehnt-freigabe-von-cannabis-weiter-ab

Über den §3 kann jede Person, jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen.

Bereits vor dem 10.03.2017 besaßen über 1.000 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.

http://alternative-drogenpolitik.de/2017/01/16/1004-patientinnen-und-patienten/

Außerdem wurde mehreren Cannabispatient*innen der Eigenanbau per Gerichtsbeschluss gestattet.

http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2014/14_140722/index.php

Schätzungen zufolge haben bereits Mitte 2017 mehr als 10.000 Patient*innen ein Rezept für Cannabis als Medizin erhalten. Die ursprünglich für 2019 geplante Produktion würde auch nicht einmal ausreichen, um diese 10.000 Patient*innen zu versorgen.
Aktuelle Schätzungen gehen von min. 15.000 Patient*innen in Deutschland aus.

Derzeit gibt es in Dortmund also schätzungsweise über 100 Cannabispatient*innen. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren. Bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt Dortmund wären dies 600 bis 6.000 Personen. Dementsprechend steigt die Zahl der Cannabispatient*innen zunehmend weiter an, was die Versorgung zusätzlich erschwert.

Über 90% der Bürger*innen Deutschlands sprechen sich schon seit Jahren für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus. https://hanfverband.de/nachrichten/news/repraesentative-umfragen-wie-stehen-die-deutschen-zu-cannabis-und-legalisierung Der Bundestag hat den Beschluss hierzu am 19.01.2017 einstimmig gefasst. Wegen der Versorgungsengpässe wurde zwar eine Erhöhung der Anbaumengen in Aussicht gestellt, diese greift aufgrund der Gerichtsprozesse allerdings voraussichtlich weitaus später als geplant. So lange können Patient*innen nicht warten!

Ähnliche Modelle, wie das von uns vorgeschlagene, werden in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.
Überschlagsrechnung:

Die folgenden Berechnungen sind bewusst konservativ gehalten und sie beziehen sich auf nur eine einzelne Patient*innen-Vereinigung mit 100 Mitgliedern. Mit jeder weiteren Vereinigung sinken die Kosten natürlich, da die Ausgaben für die Sicherung des Anbauraums nicht linear steigen und der Aufwand für die Initiierung des Projekts nur einmal geleistet werden muss.

Die Produktion von Cannabis unter legalen Bedingungen ist sehr viel günstiger als unter illegalen Bedingungen. Experten aus den USA gehen nach einer Legalisierung von einem Produktionspreis von deutlich unter einem Euro pro Gramm aus. Beim Anbau vor Ort in Dortmund müssten der kleinere Maßstab und höhere deutsche Strompreise in Betracht gezogen werden.

Die Firma Canopy Growth Corporation in Kanada produziert Cannabis als Medizin in Arzneimittelqualität für 0,85 Euro pro Gramm. Konservativ geschätzt höheren Kosten (z. B. für Strom) gehen wir von realisierbaren Produktionskosten von 2 Euro pro Gramm aus.

Der Apothekenpreis für Cannabis beläuft sich in Deutschland auf 15-30 € pro Gramm. Diese Preisspanne ist auch in dem beabsichtigten Modellprojekt machbar.
Zur Entlastung der bereits finanziell stark geforderten Patient*innen (und ggfs. deren Krankenkassen) soll jedoch ein Verkaufspreis von maximal 15 € angestrebt werden.

Der genaue Bedarf ist derzeit noch schwierig einzuschätzen, da dazu noch keine Daten veröffentlicht wurden. Der Bedarf pro Patient*innen kann sehr stark variieren. Bei neuen Patient*innen können 0,1-0,3 Gramm pro Tag ausreichend sein. Im Einzelfall kann der Bedarf höher sein. Wir setzen daher als Kalkulationsbasis 0,3 Gramm pro Tag an. Der entsprechende Jahresbedarf pro Person ist somit auf höchstens 109,5 Gramm estimiert.

Das vorgeschlagene Modell mit 100 Patient*innen hätte einen Verbrauch von circa 10,95 kg pro Jahr.

Die Differenz zwischen dem Produktionspreis (2 €) und dem gewünschten Abgabepreis an die Konsumenten (15 €) liegt bei bis zu 13 Euro pro Gramm. Damit wären pro kg Cannabis und Jahr 13.000 € für den Betrieb und die Kosten der Kommune nutzbar. Bei einem Jahresverbrauch von 10,95 kg wären dies 134.160 €.

Bei mehreren oder größeren Vereinigungen würden die Produktionskosten für Cannabis deutlich sinken, während die Ausgaben in geringerem Maße steigen würden.


Ausgaben der Stadt

Verwaltung der Vereiniung
32.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E08
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung im CSC
35.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E09b
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

15.000 € Umbaukosten für die Sicherung des Anbauraums, dies wären 3.000 € pro Jahr bei 5 Jahren Betrieb.

39.000 € + 6.000 € für eine halbe Stelle E13 für die Initiierung des Projekts und dem Antrag beim BfArM wären 9.000 € pro Jahr

In Summe wären dies Ausgaben in Höhe von 91.000 € pro Jahr.

Bei 134.160 € Einnahmen würde die Stadt Dortmund somit jährlich 33.160 € Gewinn erwirtschaften.


zu TOP 5.2
Kosten und Verbreitung von Tuberkulose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15827-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der Fraktion AfD sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
nicht besetzt –


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Hartz IV Gesetzgebung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16351-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16351-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 geurteilt, dass eine Kürzung von ALG II - Bezügen bei Regelverstößen nur bis 30% zulässig sei, darüber hinausgehende Sanktionen hingegen verfassungswidrig.

Wie viele Fälle gab es 2019 in Dortmund bei denen Bezüge
· um 30% gekürzt wurden

· um 60% gekürzt wurden

· komplett ausgesetzt wurden


Sind aufgrund des Urteils signifikante Veränderungen in Dortmund zu erwarten?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Sicherheitslage in Dortmunder Krankenhäusern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16380-20)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. eines Antrages der Fraktion AfD vor:
Ärzte und Pflegepersonal werden immer häufiger Opfer von Gewaltattacken durch Patienten und Angehörige. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert daher zusätzliche Finanzmittel, um Krankenhausmitarbeiter besser vor gewalttätigen Übergriffen schützen zu können.

Laut einer noch nicht veröffentlichten Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) geben 75 Prozent der Krankenhäuser an, dass es in ihren Notfallambulanzen zu Übergriffen käme. „Krankenhäuser wollen zusätzliche Mittel für Sicherheitsdienste“, www.aerzteblatt.de vom 27.11.2019.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden in den Jahren 2014-2019 Angriffe auf Mitarbeiter der Dortmunder Kliniken erfasst? Falls ja, bittet die AfD-Fraktion um Auflistung von Straftaten gegen Pflegepersonal und Ärzte im genannten Zeitraum.

- Welche Kliniken in Dortmund unterhalten einen Sicherheitsdienst?

- Wie bewertet die Verwaltung die Sicherheitslage für Pflegepersonal und Ärzte an Dortmunder Kliniken?

- Welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen an Dortmunder Kliniken zum Schutze des Personals?



Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:

Der Ausschuss lädt Personalvertreter Dortmunder Krankenhäuser ein, um sich über die Gefährdungslage in den Krankenhäusern auszutauschen und geeignete Maßnahmen zu diskutieren.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist hier nicht zuständig. Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) empfiehlt daher, dass die Fraktion AfD den Antrag an den Ausschuss für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden richten soll.


zu TOP 7.3
Sachleistungen statt Geldleistungen für ausreisepflichtige Ausländer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16381-20)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. eines Antrages der Fraktion AfD vor:
jüngst stellten Princeton-Ökonomen um den dänischen Wissenschaftler Henrik Kleven in einer Studie fest, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Zuwanderungsbewegungen in staatliche Sozialsysteme und das jeweilige sozialstaatliche Leistungsangebot des Ziellandes gibt. Betrachtungszeitraum waren die Migrationsströme nach Dänemark in der Amtszeit der Mitte-Links-Regierung und der rechtskonservativen Regierung. Während die Mitte-Links-Regierung Migranten umfassende Geldleistungen zur Verfügung stellte, versorgte die rechtskonservative Regierung Migranten lediglich mit Sachleistungen. Mit Amtsübernahme der Konservativen und der Einstellung von Geldleistungen an Migranten sank auch die Anzahl von Asylgesuchen – im Gegenteil war sogar eine Auswanderungsbewegung von Migranten feststellbar.

In § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz heißt es:

„Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 3 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs zu gewähren. Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird, soweit notwendig und angemessen, gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der notwendige persönliche Bedarf ist vorbehaltlich des Satzes 6 durch Geldleistungen zu decken. In Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 des Asylgesetzes kann der notwendige persönliche Bedarf soweit wie möglich auch durch Sachleistungen gedeckt werden.“

§ 3 Abs. 3 S.2 AsylbLG stellt ausdrücklich fest, dass Leistungsberechtigten „unbare Abrechnungen“, „Wertgutscheine oder Sachleistungen“ anstellte von Geldleistungen gezahlt werden können.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG leben derzeit in Dortmund außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen?

2. Wie viele Leistungsberechtigte erhalten Geldleistungen i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 1 AsylbLG?

3. Wie viele Leistungsberechtigte erhalten reine Sachleistungen i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 2 AsylbLG?

4. Sollten lediglich Geldleistungen für Leistungsberechtigte ausgezahlt werden: Warum verzichtet die Verwaltung auf die Versorgung mit reinen Sachleistungen?


Die AfD-Fraktion beantragt:

Der Sozialausschuss fordert die Verwaltung auf, Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zukünftig nur noch Sachleistungen in Form von unbaren Abrechnungen, Wertgutscheinen und Sachleistungen zu erbringen. Leistungen in bar werden nur ausnahmsweise ausgezahlt.

Der Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung. Der Antrag wird bis zur Beantwortung zurückgestellt.


zu TOP 7.4
Neue Angebote des Jobcenters
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16391-20)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung.

Das Jobcenter wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses über die 2020 geplanten neuen Angebote „Zentrum für Qualifizierung“, „Gesundheitshaus“ und „Jobcenter-Bus“ zu berichten.

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass das Jobcenter gemeinsam mit der Agentur für Arbeit ein Zentrum für Qualifizierung in der Prinzenstraße plant. Zusätzlich soll am bestehenden Standort am Südwall ein Gesundheitshaus entstehen. Außerdem ist ein Jobcenter-Bus geplant, der bestimmte Stadteile anfahren soll. Der Ausschuss sollte über diese neuen Angebote informiert werden.

Die Leiterin des Jobcenters, Frau Dr. Schmalhorst, wird in der Sitzung am 21.04.2020 darüber berichten.


zu TOP 7.5
Umzug des Drogenkonsumraums und der Methadon-Vergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16392-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16392-20-E1)

Dem Ausschuss liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum Umzug der Methadon-Ausgabe und des Drogenkonsumraums in die neuen Räumlichkeiten am Hohen Wall.

Begründung:
Die Methadon-Ausgabe an Wochenende und an Feiertagen findet seit Anfang Oktober in den neuen Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes am Hohen Wall statt. Nach über drei Monaten des Betriebs ist eine erste kurze Bilanz und Einschätzung der Annahme des neuen Standorts möglich.
Die Aufnahme des Betriebs des Drogenkonsumraums am neuen Standort ist für den 20. Januar geplant. Auch hier sollte der Ausschuss darüber informiert werden, ob ein nahtloser Übergang realisiert werden konnte.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) schlägt vor, PUR und die Aidshilfe einzuladen und die Fragen dann in der April-Sitzung zu beantworten.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit diesem Vorschlag einverstanden.





Taranczewski
Altundal-Köse
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(See attached file: Konzept Demenzdorf.pdf)