Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Personal,


Organisation und Digitalisierung
am 28.01.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

BM Schilff, stellvertretender Vorsitzender


Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann

CDU-Fraktion

Rm Nienhoff
Rm Vogeler


Rm Wallrabe
Rm Waßmann

Rm Weber

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz

Rm Schreyer
Rm Schultze
Rm Stackelbeck


Fraktion Die Linke +

Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende
Rm Gebel



Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Löhrer



Fraktion AfD

Rm Bohnhof



Fraktion Die Partei

sB Klünner


b) Beratende Mitglieder:

sE Tekin– Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung



StR Uhr, 8/Dez.

Herr Zilian 10/FBL
Herr Müller, 11/FBL
Frau Hülsmann, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Schulz, FB 03
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Dr. Rettberg, 1/GL

Herr Kieper, stellv. CIIO
Herr Mülle, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund



Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 28.01.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger*Innen)
Beschluss

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 03.12.2020
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Neue Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit
Nachträgliche Kenntnisnahme aus der Sitzung vom 03.12.2020
(Drucksache Nr.: 19053-20)
hierzu -> Anlagen zur neuen Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit
(Drucksache Nr.: 19053-20-E1)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)

3.2.2 Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

3.2.3 Arbeitsmedizinischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19714-21)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Regelmäßiger Bericht des Dezernates

(Drucksache Nr.: 18828-20-E4)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18828-20)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Mobiles Arbeiten in der Verwaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19732-21)










Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt sie fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist. Ferner weist sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger*Innen)

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat (Fraktion DieLinke+), verpflichtet Herrn Frieder Cornelius Löhrer, Herrn Arno Lohmann und Herrn Hendrik Klünner als sachkundige Bürger für den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung.

Sie teilt mit, dass die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen gelte. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürger werden durch die Ausschussvorsitzende in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bohnhof benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zieht für seine Fraktion und die CDU- Fraktion den ursprünglichen gemeinsamen Antrag unter dem Tagesordnungspunkt 4.1.1 Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ mit der Drucksachennummer 18828-20 zurück, da mittlerweile ein neuer Antrag der Fraktionen vorliegt (Drucksachennummer 18828-20-E5).

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 3.1.1 und 4.2.1 gemeinsam zu behandeln.

Dieser Vorschlag wird einstimmig beschlossen.

Im Anschluss daran wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 03.12.2020

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grüne) bittet darum, die Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Personal Organisation und Digitalisierung wie folgt zu ändern:

Zu Top 1.6 „Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grüne) teilt mit, dass die als Anlage vorliegende Antwort der DOKOM 21 nicht aussagekräftig für einen Ausschuss sei.

Zu TOP 3.1.2 „Seine Fraktion plädiert dafür, zunächst einen aussagefähigen Begriff bezüglich der Stellen zu finden und dem Punkt 2 an dieser Stelle noch nicht zuzustimmen.
Hinsichtlich der Zulagenthematik solle es noch ein interfraktionelles Gespräch geben (Verabredung aus dem letzten APO).

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet darum, die Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Personal Organisation und Digitalisierung wie folgt zu ändern:

Zu Top 3.1.3 „Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) merkt an, dass in den im Vorfeld versandten Unterlagen vier Seiten fehlen und diese somit nicht vollständig seien.“

Weiterhin teilt er mit, dass die genannte Powerpointpräsentation zum Top noch nicht online gestellt wurde.

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 03.12.2020 wird mit diesen Ergänzungen und Änderungen einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

Herr Uhr (Stadtrat) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand zum Thema.

Er teilt mit, dass das Personal- und Organisationsdezernat weiterhin dabei sei, die Bekämpfung des Virus und die Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie voranzutreiben, indem man das Gesundheitsamt personell unterstütze, um eine tagesscharfe Verfolgung der Zahlen und die Rückverfolgbarkeit der Ansteckung zu gewährleisten.
Es seien mittlerweile 197 Personen (eigene Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung, Aushilfskräfte der Bundeswehr, Unterstützungskräfte des RKI, Landesbedienstete, welche im Rahmen der Abordnung eingesetzt werden, Aushilfskräfte von FABIDO, etc.), die man dem Gesundheitsamt beistelle, um die Kontaktverfolgung sicherzustellen.

Weiterhin sei man dabei, die Task-Force im Ordnungsamt auf die vollen 30 Kräfte zu bringen. Dort seien bereits 27 Kräfte im Einsatz, um die Außendiensttätigkeit des Ordnungsamtes zu unterstützen.

Nach den Rahmenvorgaben zum Impfzentrum habe man eine sogenannte Koordinierungseinheit im Impfzentrum geschaffen, welche auch kommunal besetzt werde. Das heißt, dass man auch städtisches Personal im Impfzentrum einsetzen werde. In der Hochphase sollen dies bis zu neun Mitarbeiter*Innen der Stadtverwaltung sein. Zurzeit seien sieben Mitarbeiter*Innen im Einsatz und man stelle weiterhin noch eine Leitung für die Koordinierungseinheit zur Verfügung. Zudem werde überlegt, noch zehn weitere Kräfte aus den Sport- und Freizeitbetrieben einzusetzen, um weitere Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Die Situation in der Stadtverwaltung selbst könne weiterhin als stabil betrachtet werden. Innerhalb der Verwaltung sei die Zahl der coronabedingten personellen Ausfälle sehr gering. Man sei nach wie vor in der Lage, die Dienstleistungen der Verwaltung zu erbringen. Es gebe keine allgemeinen Öffnungszeiten, jedoch würden die Terminvereinbarungen von den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut angenommen, sodass gerade die publikumsintensiven Bereiche Ihre Leistungen nach wie vor anbieten könnten.

Innerhalb der Stadtverwaltung setze man die neuen Regeln zum Kinderkrankengeld um, die der Bund erlassen hat und welche seit Anfang des Jahres gelten. Hier habe es noch einige Abstimmungsbedarfe hinsichtlich Tarifbeschäftigten und Beamt*Innen gegeben, wobei die Landesregierung inzwischen Regelungen geschaffen habe, damit man Beamt*Innen ebenfalls Angebote im Rahmen des Kinderkrankengeldes machen könne.

Mit der Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung des BMAS, welche am 27.01.2021 in Kraft getreten sei, habe sich der Verwaltungsvorstand bereits befasst, aber das Thema werde man an anderer Stelle dieser Sitzung noch aufgreifen, gerade im Hinblick auf das Thema Homeoffice.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Neue Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit
Nachträgliche Kenntnisnahme aus der Sitzung vom 03.12.2020
(Drucksache Nr.: 19053-20)

Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 4.2.1 behandelt.
Hierzu liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
vor dem Hintergrund der Pandemie hat sich das Arbeitsumfeld der Beschäftigten durch die Arbeit im Homeoffice deutlich verändert.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet in dem Zusammenhang um eine aktuelle Übersicht der sich daraus ergebenden Konsequenzen und die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Mitarbeiter*innen arbeiten aktuell im Homeoffice?

2. Wie viele mobile digitale Endgeräte sind derzeit im Einsatz?
Wie viele davon wurden im Zuge der Pandemie für die Homeoffice-Nutzung neu beschafft?
3. Welche Ausbaustufen für mobile Endgeräte ergeben sich daraus für die Zukunft?
4. Welches Budget wird für die Beschaffung mobiler Geräte mittelfristig geplant, welcher Ansatz gilt für 2021?
5. Wie viele Mitarbeiter*innen sind derzeit beim Dortmunder Systemhaus für den Support der mobilen Endgeräte im Einsatz? Ist eine Ausweitung der Personalstellen und der Ausbildungsangebote in dem Bereich geplant? Wenn ja, wann?
6. Welche Konsequenzen hat die Homeoffice-Nutzung auf das Endgerätekonzept und die Ausstattung der Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung insgesamt?
7. Welche Auswirkungen haben die Erfahrungen mit dem Arbeiten im Homeoffice auf die Planung und Konzeption von Büroflächen für die Zeit nach Covid-19?


Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass man die Vorlage zur neuen Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit gerne zur Kenntnis nehme. Man habe weiterhin die Erwartungshaltung einer praxisnahen elektronischen Umsetzung der Antragseinreichung. Weiterhin möchte er wissen, wie konkret die Zeiterfassung im Homeoffice bei der Stadtverwaltung erfolgen soll.

Frau Schultze (Fraktion Bündnis90 /Die Grünen) fragt nach, ob durch die vorliegende Vereinbarung die bisher geltende Teledienstvereinbarung außer Kraft trete. Weiterhin erläutert sie, dass laut Vorlage im Rahmen des Antrags Gründe für die gewünschte Arbeit im Homeoffice angegeben werden sollen. Sie möchte wissen, welcher Umstand zum Beispiel einen sonstigen Grund darstelle. Es stelle sich ihr die Frage, wie eine Priorisierung bei gleichgelagerten Gründen unter den Mitarbeiter*Innen erfolge.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90 /Die Grünen) erläutert in Bezug auf die Anfrage seiner Fraktion, dass man in dieser auch nach Verwaltungsgebäuden gefragt habe. Es ginge dabei nicht nur um Quadratmeter, sondern auch um alternative Raumkonzepte. Er bittet darum, hierauf bei der Beantwortung der Anfrage einzugehen.
Frau Hülsmann (11/stellv. FL) teilt zunächst mit, dass man auf dem Weg sei, die Anträge zur mobilen Arbeit elektronisch einreichen zu können. Die technische Umsetzung wird nicht mehr lange dauern. Die Zeiterfassung im Bereich Homeoffice erfolge aktuell noch manuell, dies sei der alten „Stechkarte“ geschuldet. Die Arbeitszeit, die im Homeoffice geleistet wird, werde im Anschluss manuell in die Gleitzeitkarte eingetragen.
Sie erläutert weiterhin, dass die neue Vereinbarung zur mobilen Arbeit die bisher geltende Teledienstvereinbarung außer Kraft gesetzt habe.
Bezüglich der Angabe von Gründen in einem Antrag auf mobiles Arbeiten teilt sie mit, dass man sich lange mit dem Personalrat und dem Gleichstellungsbüro ausgetauscht habe, welche Gründe im Antrag angegeben werden könnten. In der alten Dienstvereinbarung waren die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung von Kindern die ausschließlichen Gründe für die Bewilligung von Homeoffice. Davon wollte man sich lösen und es sei nun möglich, dass man im Antrag keine Gründe nenne, da so die Bewilligung von Homeoffice nicht in eine Rangfolge gebracht werden würde. Es könne natürlich vorkommen, dass sich in einem Team bestimmte Notwendigkeiten ergeben, sodass die Anwesenheit der Mitarbeiter*innen geregelt werden müsse, um dienstliche Belange zu gewährleisten. Tritt dieser Fall ein, soll die Betreuung von Kindern oder Angehörigen priorisiert werden.
Weiterhin macht sie deutlich, dass man die Dienstvereinbarung klar abgrenzen müsse von der mobilen Arbeit während der Pandemie.

Herr Zilian (10/FL) schlägt vor, dass die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftlich beantwortet werden. Bei der Frage 7 würde er bezüglich der Raumkonzeptfrage das Liegenschaftsamt in die Beantwortung mit einzubeziehen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis90 /Die Grünen) erläutert, dass sie eine gemeinsame Antwort des Personalamtes und des Liegenschaftsamtes erwarte.
Bezogen auf die manuelle Zeiterfassung fragt sie nach, ob es nicht sinnvoller sei, Vertrauensarbeitszeit einzuführen, um so den Verwaltungsaufwand in Bezug auf z. B. Korrekturbuchungen gering zu halten.

Frau Hülsmann erläutert dazu, dass die manuelle Zeiterfassung keinen großen Verwaltungsaufwand darstelle. Man habe sich bewusst gegen die Vertrauensarbeitszeit entschieden. Dies unter anderem auch, weil mittlerweile die Kombination von Gleitzeit und Homeoffice zulässig sei, damit man so in der Einteilung seiner Arbeitszeit noch flexibler sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich auf Punkt 4 der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und äußert die Erwartungshaltung, dass es hierzu eine mittelfristige Finanzplanung geben solle, damit im Nachgang keine kurzfristigen Nachholungen diskutiert werden müssen.

Herr Uhr (Stadtrat) erläutert, dass die neue Coronaarbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seit dem 27.01.2021 in Kraft getreten sei. Diese schreibe eine Homeofficepflicht vor und somit sei auch die Stadtverwaltung Dortmund gehalten, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Homeoffice weiter zu forcieren.
Herr Uhr erläutert weiter, dass man sehr froh darüber sei, dass man bereits im September des Vorjahres eine Dienstvereinbarung abgeschlossen habe und es einen zwischen Personalrat und Dienststelle vereinbarten Rahmen gebe, wie man dauerhaft mit dem Thema Homeoffice umgehe. Jetzt befinde man sich jedoch in der Krise und Infektionsketten sollen unterbrochen werden. Dazu zähle auch, dass z. B. Stoßzeiten im ÖPNV entlastet werden. Bis zunächst Mitte März sind die Ämter nochmal angehalten zu prüfen, wer von zu Hause aus arbeiten könne.
Natürlich gebe es nach wie vor Prozesse, die nicht digitalisiert seien. Dies mache die Arbeit von zu Hause aus unmöglich. Außerdem gebe es Kolleg*innen im gewerblichen Bereich und im Publikumsbereich, welche ebenfalls nicht von zu Hause aus arbeiten können.
Aber ebenso gebe es viele Menschen in der Belegschaft, die von zu Hause aus arbeiten können. Hier müsse man momentan flexibel sein.
Herr Uhr erläutert, dass er weiterhin sehr dankbar dafür sei, dass der Personalrat mitziehe, damit die Infektionszahlen weiter gesenkt werden können. Bis Mitte März habe man die Kernarbeitszeiten aufgehoben, damit Stoßzeiten entzerrt werden können. Natürlich sei immer zu gewährleisten, dass der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Homeoffice ist immer dann möglich, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Diese Prüfung obliegt den Fachbereichsleitungen. In der letzten Woche habe man mit allen 34 Führungskräften der Ämter gesprochen und Informationen ausgetauscht, wie das Thema Homeoffice in den einzelnen Ämtern umgesetzt werde.
Hier habe man ein gutes Bild davon bekommen, wie die Ämter mit der Krise umgehen.
Insgesamt müsse man zunächst bis Mitte März sehr flexibel mit dem Thema Homeoffice umgehen. Nach der Krise werde man dann mit Hilfe der Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit mit dem Thema verfahren.

Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) teilt mit, dass er die Kommunikation zwischen dem Dezernenten und den einzelnen Amtsleitungen sehr befürwortet und bittet gleichzeitig darum, dass die Politik an dieser Stelle ebenfalls mit einbezogen werde. Er bittet um einen kurzen Bericht zu gegebener Zeit, welche Schwierigkeiten sich beim Thema Homeoffice ergeben hätten.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit sowie die weiteren Ausführungen hierzu zur Kenntnis.

Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)

Herr Gebel (Fraktion DieLinke+) schlägt vor, die Vorlage ohne Beschluss in die nachfolgenden Ausschüsse und in den Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sei bei der Thematik nur am Rande betroffen und deshalb tue man sich schwer damit, an dieser Stelle eine Empfehlung auszusprechen. Er bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) und auf die noch ausstehende Sitzung der Bezirksvertretung Nord. Er teilt mit, dass man in der Bezirksvertretung eine andere Meinung erwarten könne, als die Mehrheitsmeinung im AKSF.
Weiterhin merkt er in Bezug auf die Vorlage an, dass seine Fraktion es befremdlich fände, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Probleme sehen, Personal für ein saisonales Geschäft vorzuhalten. Diese Aussage könne nicht nachvollzogen werden, da der Betrieb bereits seit 2018 bei den Sport- und Freizeitbetrieben angesiedelt sei und seit dem offensichtlich keine Lösung gefunden worden sei.
Weiterhin sei es durchaus möglich, als Kommune ein Freibad selbst zu betreiben. Auch große Kommunen wie z. B. die Stadt Stuttgart betreiben Freibäder als Eigenbetriebe selbst.
Grundsätzlich möchte seine Fraktion keine weiteren Verzögerungen der Sanierung des Freibades, da durch diese die laufenden Unterhaltungskosten in die Höhe getrieben werden. Die Sanierung solle zügig angegangen werden, so werde es auch die Bezirksvertretung Nord dem Rat vorschlagen. Man könne sich jedoch dem Wunsch anschließen, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion beschlussfähig im Sinne des AKSF gewesen wäre, allerdings würde man sich ebenfalls dem Wunsch anschließen, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr BM Schilff (SPD-Fraktion) schließt sich Herrn Vogeler an. Auch die SPD-Fraktion wäre beschlussfähig gewesen, schließe sich jedoch dem Wunsch an, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage im Anschluss ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



zu TOP 3.2.2
Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AFD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt VIZIT –„Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sofort umzusetzen.

Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 und Berücksichtigung der Mehraufwendungen und Mehrerträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022.

Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheids, voraussichtlich 01.03.2021 – 31.12.2022.


zu TOP 3.2.3
Arbeitsmedizinischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+
(Drucksache Nr.: 19714-21)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion DieLinke+ vor:

In der Sitzung des APOD am 28.01.21 bitten wir um einen aktuellen Bericht zum Stand der Vorbereitungen des Klinikums Dortmund, den AMD für die Stadtverwaltung und möglicherweise weitere Stadttöchter zu übernehmen.

Begründung:
Seit Jahren besteht die Unzufriedenheit mit dem Dienstleister, der zurzeit den AMD für die Stadtverwaltung und einige Stadttöchter ausübt. So kam es zum Beispiel zu nicht fristgerecht erfolgten Einstellungsuntersuchungen und damit Absagen von Bewerber*innen sowie auch mangelhaften Untersuchungen und Beratungen in arbeitsschutzrechtlichen Fragen.

Seit im Oktober 2017 dem APO mitgeteilt wurde, dass ein Rechtsgutachten eine Inhouse Fähigkeit zwischen der Stadt Dortmund und der Klinikum Dortmund gGmbH als gegeben festgestellt habe, wurden immer wieder Fragen nach dem Sachstand aufgeworfen. Bisher ohne nennenswerte Fortschritte.

Die Übertragung des AMD an das Klinikum ist aber nach wie vor von politischem Interesse. Denn damit würde zum einen der Dienst wieder rekommunalisiert, die Einnahmen hieraus also im „Konzern“ Stadt verbleiben, zum anderen erschlösse sich für das Klinikum eine nicht unerhebliche Einnahmequelle im sechs- bis (niedrigen) siebenstelligen Bereich.
Gerade und aktuell durch das Pandemiegeschehen mit prognostizierten Einnahmeverlusten für die Krankenhäuser - hervorgerufen durch nicht stattgehabte elektive Eingriffe -gewinnt die Stärkung des Klinikums wieder an Virulenz.

Mit einem Bericht im nichtöffentlichen Teil sind wir einverstanden


Herr Rosen (13/FL) berichtet, dass man im regelmäßigen Austausch mit dem Klinikum Dortmund stehe. Unter dem vorherigen Arbeitsdirektor sei in der Vergangenheit angedacht gewesen, einen gemeinsamen arbeitsmedizinischen Dienst zu gründen, welcher nicht nur für das Klinikum Dortmund, sondern auch für Stadt und alle Stadttöchter perspektivisch die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen sollte.
Dies sei ein großes Vorhaben gewesen, weil es nur wenige Arbeitsmediziner*Innen gebe. Diese hätten nach wie vor einen guten Markt für sich, weil sie aufgrund der Knappheit sehr gut bezahlt werden würden. Dies sorge dafür, dass man für die Stadt keine Arbeitsmediziner*Innen gewinnen konnte und auch das Klinikum Dortmund trotz der besseren Bezahlung große Schwierigkeiten habe, arbeitsmedizinisches Personal zu bekommen. Aktuell sei beim Klinikum Dortmund der Posten des Arbeitsdirektors noch nicht besetzt. Dies werde zum 01.03.2021 angestrebt. Verabredet sei zwischen Stadt und Klinikum Dortmund, dass man sich gegen Ende des Jahres 2021, eventuell auch Anfang 2022, also nach der entsprechenden Einarbeitungsphase, gemeinsam mit dem neuen Arbeitsdirektor um Arbeitsmediziner*Innen bemühen werde.

Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) teilt mit, dass die Erläuterungen an der Stelle unbefriedigend seien, weil man sich bereits seit Jahren mit diesem Thema beschäftige.
Seitens des Klinikums gebe es seit dem Weggang des vorherigen Arbeitsdirektors keine Kommunikation mehr. Weiterhin bestand im Ausschuss für Personal und Organisation vormals die Idee, die Angelegenheit mit dem Aufsichtsrat des Klinikums zu besprechen. Diesen Versuch habe man als Ausschuss auch unternommen, allerdings gebe es im Aufsichtsrat keine Auskunftsrechte für Mitglieder.
Daraufhin habe die Fraktion DieLinke+ im Finanzausschuss den Antrag gestellt, für fakultative Aufsichtsräte die Rechte zu erweitern. Dazu werde man im Hinblick auf die rechtliche Komponente im kommenden Finanzschuss noch das Rechtsamt anhören.
Sollte man dann zu dem Beschluss kommen, die Rechte der Aufsichtsratsmitglieder auch im Hinblick auf Auskunftspflichten zu erweitern, werde man den Weg über den Aufsichtsrat gehen.
Falls es nicht zu diesem Beschluss komme, würde sie als Vorsitzende um ein Gespräch mit der Geschäftsführung des Klinikums bitten. Begleitet von Herrn Stadtrat Uhr und Herrn Rosen würde man sich dann mit der Geschäftsführung treffen, um die Sachlage zu sondieren.

BM Schilff (SPD-Fraktion) äußert sein Missverständnis darüber, wie sich der Aufsichtsrat des Klinikums hier verhalte. Er kenne solch ein Verhalten von anderen Aufsichtsräten nicht.

Herr Gebel (Fraktion Die Linke +) schließt sich Herrn Schilff an und weist daraufhin, dass er nicht der Meinung sei, dass Angelegenheiten, die von einer solch wichtigen Tragweite für die ganze Stadt seien, in den Aufsichtsgremien in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Er vertrete die Meinung, dass diese Angelegenheiten in dem entsprechenden Ausschuss beraten werden sollen, da auch politische Entscheidungen getroffen werden. Hier sei der APOD oder auch der Beteiligungsausschuss zuständig und dort müssten diese Dinge auch erörtert werden.
Er verweist weiter auf die letzte Ratssitzung, in der man über das Verhältnis zwischen den politischen Gremien und den Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften gesprochen habe. Zwar wurde das Thema dort in einem anderen Kontext besprochen, es zeigt sich jedoch, dass die Kommunikation insgesamt verbesserungswürdig sei.
Das von Frau Dr. Tautorat angesprochene Treffen in kleinem Kreis sei seiner Meinung nach lediglich eine Notlösung. Grundsätzlich sollte die Kommunikation verbessert werden.
Man hoffe hier auch auf den Dienstantritt des neuen Arbeitsdirektors.
Weiterhin müsse man jedoch auch die Geschäftsführungen grundsätzlich dazu verpflichten, auf die Wünsche der politischen Gremien einzugehen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass es einen rechtlichen Rahmen für Aufsichtsräte gebe, der unter anderem auch besage, dass keine Gegenstände aus Aufsichtsratssitzungen veröffentlicht werden dürfen, auch nicht in Ausschuss- oder Ratssitzungen.
Er verweist weiterhin auf die Schulungen der Beteiligungsverwaltung für diejenigen, die noch keine Aufsichtsratserfahrungen haben und empfiehlt, dieses Angebot wahrzunehmen.
Weiterhin erläutert er, dass das geltende Recht durch das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz usw. abgebildet werden würden. Diese Gesetze binden Aufsichtsräte daran, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Es gebe Rechte und Pflichten für Aufsichtsräte und diese würden in den Schulungen ausführlich erläutert werden.


Im Anschluss an die Diskussion nimmt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung den Vorschlag zur Tagesordnung zur Kenntnis.
4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Regelmäßger Bericht des Dezernates
(Drucksache Nr.: 18828-20-E4)

Hierzu liegt folgende Rücküberweisung aus der Ratssitzung vom 17.12.2020 vor:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 09.12.2020 vor:
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 4.1.2 behandelt.

Hierzu liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Sehr geehrte Frau Dr. Tautorat, sehr geehrte Ausschussmitglieder,
die Drucksache Nr. 18828-20 vom 18.11.20 wird am 03.12.2020 zunächst in Ihrem
Ausschuss behandelt.

Der Personalrat hat dazu folgende Anmerkungen:

Wir halten es für bedenklich, dass in der Drucksache unter „Personelle
Auswirkungen“ die dringlich erforderlichen und konkret ermittelten Stellenbedarfe nicht erwähnt werden. Stattdessen soll der wichtige wie kritische Personalbedarf später (also frühestens 2021) in einer gesonderten Vorlage dargestellt werden.
Gleichwohl (und das begrüßen wir sehr) wird in dem Abschlussbericht unter Punkt 5 (ab Seite 41) sehr wohl dargestellt, welcher Stellenmehrbedarf pro Maßnahme entsteht.

Für die Umsetzbarkeit von Zielen und die Durchführbarkeit von Maßnahmen ist allerdings wichtig, dass auch dargestellt wird, wie viele der bereits genehmigten Stellen zwischenzeitlich besetzt werden konnten. Relevant für die Ermöglichung einer Aufgabenerledigung kann nur die Anzahl der Kräfte sein, die tatsächlich die zusätzlichen Arbeiten bereits aufgenommen haben!

Ebenso halten wir es für bedenklich, dass unter „Finanzielle Auswirkungen“ die für die Umsetzung von Zielen bzw. für die Durchführung erforderlichen Geldbeträge nicht einmal skizziert werden. Frühestens in der Haushaltsplanung 2022 ff. will man sich
des Themas annehmen! Und in der Zwischenzeit – soll da nichts passieren?
Herr Stadtrat Uhr berichtet mündlich zum Masterplan „Digitale Verwaltung“. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bittet im Namen seiner Fraktion darum, dass es ab jetzt in jeder Ausschusssitzung des APOD einen Sachstandsbericht gibt.
Zum PR-Schreiben teilt Herr Vogeler mit, dass es im AFBL bereits eine Vorlage gegeben habe (Drucksache 19027-20), in der es den entscheidenden Passus gab, dass dem Thema Digitalisierung sukzessive 38,5 weitere Planstellen eigereicht werden sollen. Die Kosten hierfür sollen sich auf drei Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Für die CDU-Fraktion stelle sich hier die Frage, warum diese Planstellen nicht in der Vorlage erwähnt werden, da durchaus bekannt sei, dass für diese Thematik Personal benötigt werde.
Herr Gebel (Fraktion Die LINKE+) wünscht sich ebenfalls eine kontinuierliche Begleitung im APOD.
Er erläutert, dass es im Masterplan zwar eine Zusammenarbeit mit der
Datenschutzbeauftragten gebe, allerdings fehle ihm die Mitwirkung der
Behindertenbeauftragten zum Thema Barrierefreiheit. Er empfiehlt, enger mit dieser zusammenzuarbeiten. Weiterhin wird im Bericht darauf verwiesen, dass man mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zusammen arbeite. Er wünsche eine Erläuterung, wie genau diese Zusammenarbeit
abläuft, da das RPA bisher die Meinung vertreten habe, dass es nicht im Vorfeld beratend oder begleitend zur Seite stehe, da man sonst im Nachgang vor der nachvollziehbaren Problemstellung stehe, die eigene Arbeit kontrollieren zu müssen. Er würde hierzu gerne eine Stellungnahme des RPA erhalten.
Er begrüße es weiterhin sehr, dass die DMS-Lösung soweit sei, dass eine Ausschreibung stattfinde. Hierzu würde er gerne erfahren, ob die Ausschreibung plattformunabhängig sei oder ob sie an bestimmte Betriebssysteme gebunden sei. Die Begriffe „Datensouveränität“
oder „Freie Software“ finden sich seiner Meinung nach nicht wieder.
Bezüglich des Beschäftigtenportals berichtet er, dass dieses bei der TU Dortmund sehr weit vorangeschritten sei und man sich dort viel abschauen könne. Beim Serviceportal vermisse er den Mehrwert. Hier fehle ihm die Möglichkeit, den Verlauf einer Bearbeitung einzusehen. Den Bearbeitungsstand möchte er jederzeit überprüfen können, um gegebenenfalls nachzusteuern. Diese Ziele seien hier nicht vermerkt.
Zum Pilotprojekt Microsoft Teams gibt er zu bedenken, dass es von mehreren
Landesdatenschutzbeauftragten als hoch kritisch eingestuft werde, auch wenn es im Vergleich zur Cisco Webex Lösung eine enorme Verbesserung darstelle. Man sollte sich den Schwierigkeiten bewusst sein, mit denen dieses Projekt verbunden ist. Weiterhin wünsche er sich Erläuterungen zur erwähnten Databox. Er habe eine gleichnamige Website gefunden und möchte wissen, ob es sich hierbei um einen USamerikanischen Anbieter handele, der mit einer Art Cloud arbeite. Sollte dies der Fall sein, wünsche er sich Erläuterungen dahingehend, wie der Anbieter mit den Daten umgehe.

Herr Uhr bedankt sich zunächst für den Hinweis bezüglich der Barrierefreiheit und nehme diesen gerne an. Weiterhin erläutert er in Bezug auf die Thematik mit dem RPA, dass es eine Lenkungsgruppe gab, in der alle Ämter des Dezernates vertreten waren, sowie auch die Jugendvertretung und der Personalrat. Hier habe man dem RPA frühzeitig angeboten, von
Anfang an dabei zu sein. Man sei an vielen Stellen der Meinung, dass man Neuland betreten habe und dabei wäre es hilfreich, wenn das RPA bereits von Beginn an zur Kenntnis nimmt,
wie der Entstehungsprozess ist, damit man diesen im Nachgang nicht nachvollziehen müsse. Es sei nicht geplant, dass das RPA aktiv am Prozess teilnehme.

Herr Zilian (10/FBL) bezieht sich zunächst auf die Ausschreibung zur E-Akte und teilt mit,
dass man sich im Rahmen der Ausschreibung von Externen beraten lassen habe. Es gebe an dieser Stelle keinen typischen Marktführer. Im Rahmen der Ausschreibung sei eine „Top 5“ ermittelt worden, welche ihre Lösungen demnächst vorstellen werden. Dazu werde man auch über Pilotämter sprechen.
Er erläutert, dass die E-Akte ein Thema sei, welches eine große Herausforderung sei und zu den Top 10 Themen gehöre.
Bezüglich der Databox erklärt er, dass es sich hier um einen Clouddienst handele, den man von einem deutschen IT-Dienstleister eingekauft habe. Dieser Clouddienst sei eine Eigenentwicklung, die nichts mit dem US-amerikanischen Raum zu tun habe.

Beim Thema Serviceportal sei es für ihn selbstverständlich, dass man sich als Bürgerin und Bürger nach dem Sachstand seines Antrages erkundigen könne. Das OZG verlange zunächst „nur“, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge online stellen können. Die Herausforderung hierbei sei es, die Fachverfahren mit dem Serviceportal zu verknüpfen, damit der Sachstand eingesehen werden kann.

Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass sie zwar verschiedene Maßnahmen in dem Masterplan erkenne, allerdings keine eindeutige Strategie. Für sie sei die zunächst nötige Infrastruktur wie die Ausstattung mit Glasfaser und WLAN zunächst zwingend notwendig, dies sei allerdings noch keine Digitalisierung. In Schulen zum Beispiel gehöre neben der Ausstattung von WLAN und Hardware auch der entsprechende Support
dazu. Ihr fehle die Substanz im Masterplan.

Herr Uhr erläutert, dass man zunächst Zeitziele und Ressourcen bestimme, welche man mit Zeitplänen und Prioritäten hinterlegen müsse. Themen wie Support seien selbstverständlich bekannt und in Bearbeitung. Hierzu gebe es bereits mehrere Vorlagen, allerdings könne man nicht alles zum Thema Support im Masterplan niederschreiben.
Insgesamt setze er sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Ausschuss und auf die neue Komponente D (Digitalisierung).

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass es sich hier um einen lebendigen und dynamischen Prozess handele. Er kann sich nicht vorstellen, dass die genannten identifizierten 24 Maßnahmen das Ende der Fahnenstange seien um die digitale Zukunft zu meistern. Vielmehr sei es ein Prozess, den die Verwaltung durchlaufen müsse. Er sei der Meinung, dass man insgesamt zu langsam sei. 2018 sei man zur digitalsten Stadt ernannt worden. 2019 gab es dann ein Ranking durch den Bitcomverband, in welchem
Dortmund sehr weit vorne lag. In 2020 hat die Stadt Dortmund dann im Bereich „Digitale Verwaltung“ 41 Plätze verloren.
Auch er sei der Meinung, dass Zeitpläne und Prioritätenlisten entwickelt werden müssen. Er gibt an, dass Politik an der Stelle gerne helfen und mitbestimmen möchte.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) geht erneut auf die 38,5 Stellen ein, welche zwar im AFBL besprochen wurden, den APOD allerdings nicht erreicht habe. Er teilt mit, dass solche personellen Entscheidungen auch diesen Ausschuss thematisiert werden müssen.
Die große Herausforderung sei es jetzt für Effizienz zu sorgen. Politik müsse den Masterplan begleiten und die Verwaltung müsse ihn mit Leben füllen.

Herr Uhr geht ebenfalls auf die Stellenbedarfe ein und teilt mit, dass es hierzu eine eigene Vorlage geben werde, die dem Ausschuss vorgelegt werde.

Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) fragt nach, ob der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher für den TOP 4.1.2 vorgesehen ist, direkt mit behandelt werden solle.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bejaht die Frage und erläutert den als Tischvorlagevorliegenden Antrag.
Tagesordnungspunkt Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Memorandum zur Digitalisierung 2020
bis 2025.

2. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist das zentrale
Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Es stellt
die strategische Basis für die dafür anstehenden Projekte und Prozesse dar
(Roadmap).

3. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei von dem
Leitgedanken geprägt, Digitalisierung nicht um ihrer selbst Willen durchzusetzen,
sondern um einen Mehrwert für die Stadt, die Stadtverwaltung und die hier
lebenden und arbeitenden Menschen zu schaffen.

4. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer
Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt
Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten
Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.

5. Mit Blick auf die Stadtverwaltung nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ auf und geht
darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:

Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung von Verwaltungsprozessen ohne Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die
BürgerInnen.

Erste Stadtämter arbeiten vollkommen digital.

Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch
digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung,

Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürgerinnern und
Bürger durch digitale Zugänge und/oder Apps. Mehrsprachige
Nutzungsmöglichkeiten. Serviceverbesserung

Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des
demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.

Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).

Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen
Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW,DSGVO).

Datenschutz, Datensicherheit und digitale Barrierefreiheit für die BürgerInnen ist obligatorisch.

6. Mit Blick auf die Stadt selbst dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den SmartCity-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Darüber hinaus sind weitere Themenfelder denkbar, wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme oder die Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren in der Stadt.

7. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die BürgerInnen der Stadt und weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.

8. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.

Begründung
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.
Herr Gebel teilt mit, dass der Antrag zu kurzfristig vorgelegt wurde. Weiterhin hätte er sich gewünscht, dass man im Vorfeld gemeinsam über einen solchen Antrag beraten hätte.
Inhaltlich müsse seiner Meinung nach noch klargestellt werden, dass dieses Memorandum auf keinen Fall dem Masterplan widerspreche.
Er glaube weiterhin nicht, dass ein solcher Antrag im Ausschuss beschlossen werden könne. Zwar soll durch den Antrag der Masterplan ergänzt werden, seiner Meinung nach wird hier jedoch etwas über den Masterplan gestellt, was in diesem Ausschuss so nicht beschlossen werden könne. Er schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und an den Rat zu überweisen.

Herr Giebel (SPD-Fraktion) ist überrascht über den Antrag. Er Schließt sich dem Vorschlag von Herrn Gebel an und sieht die Zuständigkeit im Rat.

Herr Gurwowietz teilt mit, dass der Antrag dem Wunsch des alten APO entspreche. Der Wunsch der Politik sei es ganz klar, hier mitzugestalten. Seiner Fraktion sei es daher besonders wichtig, dass bei einer Überweisung im Rat über den Antrag befunden werde.

Frau Spiekermann schließt sich Herrn Giebel an. Ihrer Meinung nach gebe es im Antrag Maßnahmen, über die man noch einmal sprechen müsse. Sie bittet auch darum, dass die Fraktionen Gelegenheit bekommen, sich auszutauschen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) findet es schade, dass man im Vorfeld nicht über den Antrag informiert wurde. Es wäre wünschenswert, wenn dies ein gemeinsamer Antrag gewesen wäre, der aus der Mitte des Ausschusses käme. Er schlägt vor, den Antrag an den Rat zu überweisen.

Herr Waßmann schlägt vor, zunächst über die Vorlage zu befinden und zu beschließen, den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an den Rat zu überweisen.
Er bittet bereits im Vorfeld darum, dann im Rat eine Entscheidung zu treffen.

Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, den Masterplan dann ebenfalls nicht zu empfehlen. Aus ihrer Sicht sei der Antrag so mit dem Masterplan verbunden, dass man gemeinschaftlich entscheiden sollte.
Herr Giebel habe noch Klärungsbedarf in Bezug auf den Antrag. Er könne heute noch keine eindeutige Richtung für die Ratssitzung vorgeben.

Herr Gebel schlägt vor, dass sich Fraktionen bereits vor der Ratssitzung zusammensetzen und beraten.

Frau Spiekermann möchte den Masterplan empfehlen und den Antrag an den Rat überweisen.

Herr Heymann schließt sich Frau Spiekermann an und schlägt auch ein Treffen der Fraktionien vor der Ratssitzung vor.

Herr Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion für sinnvolle Ergänzungen des Antrages offen
sei und bittet um Entscheidung im Rat.

Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und in Abwesenheit der Fraktion DiePartei, den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem zugrundeliegende digitale Strategie zu beschließen.

Den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überweist der Ausschuss für Personal, Organisation Digitalisierung an den Rat.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bittet darum sowohl die Vorlage, als auch den Antrag zum Memorandum der Digitalisierung in den Fachausschuss zurück zu überweisen. Hintergrund sei, dass sich eine breite Gruppierung interfraktionell noch einmal mit diesen Fragen befasst habe, die neue Ideen entwickelt hätten, die nun in den Fraktionen noch einmal rückgekoppelt und beraten werden müssten.

Rm Waßmann (CDU) schließt sich der Empfehlung an und befürwortet eine breite Mehrheit zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schließt sich dem an und berichtet, dass er der Gruppe angehöre, die auf einem guten Wege sei mit einer breiten Mehrheit einen guten Antrag vorzulegen.

Auch Rm Giebel (SPD) schließt sich dem an, da auch er Mitglied dieser Gruppe sei.

OB Westphal merkt an, dass man dies auch so hätte lösen können, dass die Angelegenheit im Ausschuss hätte vertagt können und sie nicht hätte in den Rat geschoben werden müssen.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt Herrn Oberbürgermeister Westphal Recht, betont aber, dass er die jetzt gefundene Lösung sehr gut fände und es schätze, dass die CDU-Fraktion und die Fraktion B‘90/Die Grünen das Verfahren noch einmal geöffnet hätten und nicht versucht hätten ihren eigenen Antrag durchzuboxen und dadurch nun auch die anderen Fraktionen die Möglichkeit hätten in die Diskussion mit einzusteigen.


Der Rat der Stadt überweist sowohl die Vorlage, als auch die Überweisung aus dem APOD zur Beratung zurück an den APOD.


Die Rücküberweisung wird wie unter TOP 1.4 beschlossen nicht mehr behandelt, da inzwischen der folgende aktualisierte gemeinsamer Zusatzantrag von der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke+ vorliegt:
Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und SPD stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025


1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 30.06.2021 eine Roadmap für Projekte und Prozesse zur Digitalisierung vorzulegen. Die Roadmap („Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025“) ist das zentrale Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Sie enthält strategische Ziele, Teilziele mit messbaren Zielgrößen, Vorgaben für die Entwicklung von Maßnahmenplänen mit Verantwortlichkeiten und Fristen, Strukturen zum Controlling. Da Digitalisierung eine Führungsaufgabe ist, wird der Prozess vom Rat beschlossen, vom APOD federführend gestaltet sowie vom Oberbürgermeister verantwortet und vom CIIO-Office umgesetzt.

2. Leitgedanke des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei, Digitalisierung daran auszurichten, dass sie einen Mehrwert für die in Dortmund lebenden und arbeitenden Menschen, für die Unternehmen und ihre Wertschöpfung sowie für die Stadtverwaltung schafft.

3. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.

4. Mit Blick auf die Stadtverwaltung integriert und überprüft das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ und geht darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:


· Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung und Verschlankungen von Verwaltungsprozessen ohne Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die Bürger*innen.

· Möglichst alle Stadtämter arbeiten vollkommen digital.

· Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung.

· Vollständige Homeoffice-Fähigkeit aller Prozesse ohne direkten Bürgerkontakt und die damit verbundene Befähigung der Mitarbeiter*innen.

· Nutzung der Digitalisierung zur Vereinfachung von Prozessen und Formularen, zum Bürokratieabbau und zur Vermeidung mehrfacher Datenerhebung.

· Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürger*innen durch digitale Zugänge und jeweils zentrale Apps für Bürger*innen und Unternehmen. Mehrsprachige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere auch in Englisch, und Serviceverbesserungen. Die Verwaltung hat Sorge dafür zu tragen, allen Menschen die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe zu bieten. Gleichsam muss für Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht "online" sind, der Zugang zu den Leistungen der Stadt (analog) gewährleistet sein.

· Erleichterter und strukturierterer Zugang zu städtischen Informationen durch komplette Überarbeitung der städtischen Website und der mit ihr verbundener Informationssysteme (z.B. Dortmunder Ortsrecht).

· Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.

· Wo möglich Nutzung von Open Source Software. Von der Verwaltung entwickelte oder zur Entwicklung beauftragte Software wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.

· Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).

· Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW, DSGVO).

· Datenschutz, Datensicherheit, digitale Souveränität sowie digitale Barrierefreiheit für die Bürger*innen sind obligatorisch.


5. Der Memorandum-Prozess soll übergreifend und auf Ebene der Fachbereiche durch fachbereichsexterne Beratung begleitet werden, um eine neutrale Sicht auf die Prozessänderungen zu ermöglichen. Hierfür sind Haushaltmittel in angemessener Höhe einzuplanen und im Anschluss zeitnah eine entsprechende Ausschreibung einzuleiten. Den zuständigen Gremien ist bei den Sitzungen im März 2021 ein Vorschlag zur Entscheidung zu unterbreiten. Zudem soll der Sachverstand aus Rechnungsprüfungsamt und Gemeindeprüfungsanstalt wo möglich für eine externe Sichtweise genutzt werden.

6. Die Stadtverwaltung fokussiert sich in ihrer kurzfristigen Planung auf die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zur Digitalisierung und auf sogenannte „Quick wins“, also unaufwändige Maßnahmen, die einen zügigen und unmittelbaren Effekt für die Bürger*innen haben.

7. Mit Blick auf Dortmund über die Stadtverwaltung hinaus, dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, hauptsächlich den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den Smart-City-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Die Roadmap hat ein Projekt vorzusehen, das Smart City voranbringt. Hier ist aus Sicht der Fraktionen die Weiterentwicklung des Open Data Projekts im Sinne der städtischen Datensouveränität ein wichtiger Bestandteil. Weitere Themenfelder wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme sollen aktiv in den Prozess eingebracht und in das Memorandum integriert werden, sobald sie von der Phase der Ideenfindung in die Konzeptionsphase übergehen.

8. Die Entwicklung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein und sichert dabei eine zielgerichtete und zügige Arbeit. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die Bürger*innen der Stadt, die Unternehmen unterschiedlicher Größe und ihre Verbände sowie weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.

9. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Vorbereitung bzw. der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.


Sämtliche Prozesse werden unter dem eindeutigen Bekenntnis zur Charta „Digitales Dortmund 2018-2030“ weiterentwickelt.


Begründung

Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.










Weiterhin liegt der folgende Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Änderungsanträge der Fraktion FDP/Bürgerliste
zum Antrag "Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025" der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr.: 18828-20-E5, TOP-Nr: 4.1.1.1)

1) Streiche in Punkt 4 folgende Passage:

"Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT)."

2) Ersetze in Punkt 5 das Wort "fachbereichsexterne" durch "externe"

Wir bitten um getrennte Abstimmung.

Begründung:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt den vorliegenden Antrag, an dem wir aktiv mitgearbeitet haben, in weiten Teilen.

Wir begrüßen die geforderte Roadmap der Verwaltung mit messbaren Zielgrößen, Verantwortlichkeiten, Fristen und Controlling-Strukturen. Wir halten es für richtig, dass Prozesse nicht nur digitalisiert, sondern auf vereinfacht werden sollen. Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge für die vollständige Homeoffice-Fähigkeit aller geeigneten Arbeitsplätze, die Umsetzung zentralen Apps für Bürger*innen und Unternehmen, die Überarbeitung der städtischen Website und Informationssysteme sowie die Nutzung von Open-Source- und Open-Data-Lösungen aufgegriffen wurden.

Unsere Fraktion kann dem Antrag dennoch nur zustimmen, wenn die zentrale Frage externer Beratung zweifelsfrei geklärt wird:

Die Stadt Dortmund ist digitalen Städte-Ranking des Branchenverbands Bitkom, dem „Smart City Index“, vom 9. Platz (2019) auf den 23. Platz (2020) abgerutscht. Bei der Verwaltung hat sich Dortmund sogar vom 4. auf den 41. Platz verschlechtert. Die Stadtverwaltung hat offenkundig zuletzt die Digitalisierungsdynamik anderer Städte verschlafen. Die bisherige Strategie, auf eigene Ressourcen zu setzen, erscheint gescheitert. Diese Performance muss sich auch der zuständige Fachbereich zurechnen lassen. Daher halten wir es für einen Fehler, die Rolle des Dosys noch aufzuwerten. Zumindest müsste bei einer Stärkung des Dosys eine durchgängige externe Beratung bei der Effizienzsteigerung und der Digitalisierung der Prozesse erfolgen. Letzteres war auch das ursprüngliche Ergebnis der interfraktionellen Beratungen.

Leider wurden die Formulierungen so aufgeweicht, dass die externe Beratung nicht mehr durchgängig abgesichert ist. Als Hintertür sollen sich Teile der Verwaltung wechselseitig beraten, so die Intention der Änderung in letzter Minute. Dies gefährdet einen kritischen Blick auf die Anstrengungen der Stadt - und damit den Erfolg des Gesamtprojekts.
Weiterhin liegt die folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“
Regelmäßiger Bericht des Dezernates
hier: DS-Nr. 19467-20
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke+)
Bezug: DS-Nr. 18828-20-E 5

der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wird in seiner Sitzung am 28.01.2021 eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund zum Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ abgeben müssen. Darüber hinaus erreichte den Fachausschuss ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der im Betreff genannten Fraktionen.

Diesen Antrag hat der Personalrat mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und begrüßt, dass Vertreter*innen der o. g. politischen Parteien eine derartige Strategie entwickeln, damit bislang offengebliebene Fragestellungen strukturiert werden und die Verantwortung, auch von politischer Seite, übernommen wird.

Auch wenn mit diesem Zusatzantrag strategische Vorgaben für die Verwaltung gegeben werden, ergeben sich uns neben den bisher noch nicht beantworteten Fragestellungen neue Fragen. Von daher erlauben wir uns aus Sicht der Interessenvertretung, weitere Aspekte aufzuwerfen, ohne die durch die Politik beabsichtigte Strategie grundsätzlich in Frage zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen

Zu Beginn der Projekte sollte bereits feststehen, ob der Rat der Stadt Dortmund Bereitschaft erklärt, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen werden muss, dass die finanziellen Ressourcen durch Einsparungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen.

Personelle Auswirkungen

Allen hier benannten Verantwortlichen sollten sich bewusst machen, dass die genannten Ziele gerade unter Berücksichtigung des ambitionierten Zeitzieles und der parallel zur Verfügung zu stellenden Prozesse in digitaler bzw. in analoger Form ohne die Ausweitung des erforderlichen Personals schwerlich erreicht werden kann. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, des bestehenden Fachkräftemangels gerade in diesem Aufgabenfeld und der damit einhergehenden Personalgewinnung dürfte das Festschreiben von Meilensteinen erforderlich werden, um das Projektziel im festgelegten Zeitfenster bis 2025 zu erreichen.

Fragen bzw. Hinweise zum Zusatz-/Ergänzungsantrag

Nach dem formulierten Antrag ist beabsichtigt, den Memorandums-Prozess übergreifend und auf Fachbereichsebene durch fachbereichsexterne Beratung zu begleiten. Der Personalrat muss vermuten, dass hiermit Unternehmensberatungen oder ähnliche Firmen gemeint sind. Inwieweit externe Beratungsleistungen sinnvoll und zielführend sein sollen, wird leider nicht ausgeführt. Gerade die vorhandenen internen Fachleute sollten durchaus in der Lage sein, Veränderungen in den Prozessen selbst zu erarbeiten. Insbesondere kann erwartet werden, dass durch Perspektivwechsel gerade aufgrund der vorhandenen Kenntnisse über die internen Strukturen und Prozesslandschaft gute Arbeitsergebnisse erzielt werden. Hier sollte den handelnden Personen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, in alle Richtungen zu denken und im Zweifel eine spezielle Expertise im Einzelfall zu beauftragen. Neben der Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes, des Gemeindeprüfungsamtes kann auch ein interkommunaler Austausch zielführend sein.

Ebenfalls nicht dargestellt wurde, wer letztendlich die Verantwortung für diese Memorandumsmaßnahme trägt. Die Verteilung auf viele Schultern mag verführerisch wirken, hat sich aber in der Vergangenheit nicht wirklich bewährt.

Ferner stellt sich dem Personalrat die Frage, ob der bisherige Masterplan verworfen wird und mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag ein anderer Weg beschritten werden soll. Auch dieses sollte klargestellt werden.

Weitere offene Fragen:
- Wie werden die Entscheidungskompetenzen abgegrenzt?
- Wer priorisiert zwischen internen und externen Vorhaben?
- Welche Ressourcen (personell und finanziell) werden bei dem Zeitplan hinterlegt?
- Wie werden die einzelnen Fachbereiche, die grundsätzlich in der Ergebnisverantwortung sind, mit eingebunden?
- Wer trägt die Hauptverantwortung für das Projekt?

Als Interessensvertretung unserer Beschäftigten sind wir gerne bereit, dieses ambitionierte Vorhaben zu begleiten und stehen natürlich für weitere Gespräche – auch zeitnah – zur Verfügung.


Herr Stadtrat Uhr berichtet zunächst mündlich und erläutert zum Thema Personalzeitwirtschaft, dass man sich endlich auf den Weg gemacht habe, die Pappkarten abzulösen. Man sei gerade mitten in einer Markterkundung, um ein neues System anzuschaffen. Der Weg werde entweder über eine externe Firma gehen oder aber man schaue, ob es eine Möglichkeit gebe, die Zeiterfassung über SAP laufen zu lassen.
Zum Onlinezugangsgesetz (OZG) sei zu berichten, dass man eine gesamtstädtische Arbeitsgruppe gebildet habe, um das Gesetz umzusetzen. Momentan ginge es um technische Fragen, wie das Antragsmanagement ablaufen werde.
Inzwischen sei auch das Familienleistungsgesetz seit Dezember 2020 in Kraft getreten. Ab 2022 sollen alle Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Anmeldung des Kindes) über das Standesamt aus einer Hand digital erfolgen können.
Weiterhin sei das Document Management System (DMS) ein großes Thema. Hier solle Mitte des Jahres 2021 der Vertrag unterschrieben werden und man finalisiere die Ausschreibung, um sich für ein System entscheiden zu können. Die entsprechenden Mittel seien durch Ratsbeschluss zur Verfügung gestellt worden.
Man sei weiterhin dabei, die Schulen mit den entsprechenden Geräten auszustatten, um die zur Verfügung gestellten Fördermittel auszuschöpfen. Hier verweist er auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Bezüglich des Paktes zum öffentlichen Gesundheitsdienst teilt er mit, dass dies immer wieder Thema sei. Hier müsse man zwei Facetten betrachten, eine personalwirtschaftliche und eine digitale, wobei man bei der personalwirtschaftlichen zurückhänge. Zwar habe der Bund zugesagt, dass bis 2026 eine Menge an Stellen bundesweit bis in die unteren Gesundheitsämter installiert werden sollen, jedoch könne man im Moment nicht genau sagen, nach welchem Schlüssel die Stellen auf unteren Gesundheitsbehörden verteilt werden. Man rechne in Dortmund mit ca. 28 - 32 zusätzlichen Stellen. Diese Auskunft sei jedoch nicht valide, weil der entsprechende Schlüssel noch nicht klar sei und man noch keine Anforderungsprofile habe, welche Qualifikationen das Personal mitbringen solle. Hier sei man im engen Austausch mit dem Städtetag und habe großes Interesse daran, die Stellen zu besetzen und dauerhaft von Bund und Land finanzieren zu lassen.
Zur technischen Frage fallen immer wieder die Begriffe Demis und Sormas. Demis habe man im Gesundheitsamt bereits vollumfänglich im Einsatz und nutze dies auch.
Der Einsatz von Sormas gestaltet sich schwieriger. Auch hier gebe es die Vorgabe, dass bis Ende Februar alle Gesundheitsämter Sormas im Einsatz haben sollen. Das Problem sei jedoch, dass man sich mitten in der Krise befinde und man damit beschäftigt sei, die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Wenn man im laufenden Geschäft das Programm wechseln würde, stelle dies ein großes Problem dar. Man habe sich bisher mit den internen vorhandenen Programmen sehr gut behelfen können, um die entsprechenden Zahlen laufend an das RKI zu melden. Wunsch des Bundes sei es, dass alle Gesundheitsämter das gleiche System nutzen. Dies sei aus Bundessicht absolut verständlich, aber der praktische Weg sei ein anderer. Hier sei man weiterhin in Kontakt mit dem Städtetag, um eine dauerhafte Lösung zu finden.

Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) teilt zunächst zum Thema elektronische Zeiterfassung mit, dass davon ausgegangen werden dürfe, dass die Pappkarten nicht durch Plastikkarten ersetzt werden.
Weiterhin fragt er bezüglich des Programmes Sormas nach, ob es hier einen Zeitplan zur Umsetzung gebe.

Herr Zilian (10/FL) erläutert zum Thema Sormas, dass die Einführung in der Krise schwierig sei. Die Umstellung sei jedoch definitiv zum Jahresende geplant.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) verweist zunächst auf das interfraktionelle Gespräch, welches im Vorfeld stattgefunden habe und freut sich über die positive und konstruktive Zusammenarbeit. Er erläutert zum vorliegenden gemeinsamen Antrag, dass man diesen als ersten Aufschlag verstehen solle. Über die Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist man sehr froh und dieser soll im weiteren Verfahren einbezogen werden.
Jeder ist eingeladen sich bei diesem Thema zu beteiligen und er wünsche sich für die Zukunft, dass die Verantwortlichen der Stadt in regelmäßigen Abständen zur Berichterstattung an den Ausschusssitzungen teilnehmen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert in Bezug auf den gemeinsamen Zusatzantrag, dass die Politik hier aktiv mitgestalten möchte. Dieses Memorandum solle nicht als Konkurrenzveranstaltung angesehen werden, sondern als Angebot an die Verwaltung, bei diesem Thema zusammenzuarbeiten. Wichtig sei, dass man die Digitalisierung da vorantreibe, wo sie sinnvoll ist und nicht um jeden Preis. Auch denjenigen, die über keinen technischen Zugang verfügen, müsse man den Zugriff auf alle Leistungen der Stadt gewährleisten.
Zum Begriff der fachbereichsexternen Unterstützung erläutert er, dass dies eine Möglichkeit sei, die bei der Transformation entstehende Kompetenz der Mitarbeitenden innerhalb der Verwaltung zu halten.
Weiterhin bedankt er sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Herr Gebel (Fraktion Die Linke +) erläutert, dass der Masterplan durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen ergänzt werde. Im Ergebnis seien weitere Aspekte im Antrag, die nicht oder nicht expliziert in der Vorlage genannt wurden.
Man strecke die Hand in Richtung des Personalrates gerne aus und nehme das Angebot zur Begleitung gerne an.
Er teilt mit, dass klar sei, dass das Projekt mit Personal hinterlegt und finanziert werden müsse. Dies möchte man im Rahmen der einzelnen Projekte besprechen.
Hinsichtlich der Bedenken bezüglich der Formulierung „fachbereichsexterne“, welche im Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erläutert werden, teilt er mit, dass man die in der Verwaltung bereits vorhandenen Kompetenzen nutzen möchte, was dazu führe, dass man den Ergänzungsantrag der FDP/Bürgerliste ablehnen werde und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen im vorliegenden Wortlaut beschließe.

Herr Bohnhof (AFD-Fraktion) hält es für zielführend, sowohl den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als auch die Stellungnahme des Personalrates in das Memorandum mit einfließen zu lassen. Da diese Unterlagen erst heute als Tischvorlage vorliegen, meldet er Beratungsbedarf für seine Fraktion an.

Herr Löhrer (Fraktion FDP/Bürgerliste) lobt zunächst die Zusammenarbeit im interfraktionellen Gespräch. Bei dem Thema der externen Fachkräfte sei man sich dann jedoch nicht einig geworden. Er erläutert den Ergänzungsantrag seiner Fraktion und betont, dass es hilfreich sei, sich das Wissen von Externen anzueignen.
Es handele sich hier nicht um ein Misstrauen der internen Fachkräfte in der Verwaltung, sondern man sei der Meinung, dass externe Unterstützung notwendig sei.

Herr Giebel (SPD-Faktion) bedankt sich ebenfalls für die konstruktive Zusammenarbeit und er sei sich sicher, dass man mit dem Memorandum einen großen Schritt gemacht habe. Die konkreten Dinge möchte man in der Zukunft Schritt für Schritt bewältigen. Schade sei es, dass man sich mit der FDP/Bürgerliste nicht einig über die externen Fachkräfte einig geworden sei. Es stellt klar, dass der gemeinsame Antrag der Parteien die Einholung von externen Hilfe nicht ausgeschlossen sei.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) sieht die vorliegenden Tischvorlagen als Diskussionsgrundlage, möchte aber dennoch über den gemeinsamen Antrag der Parteien abstimmen lassen.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass man im Einzelfall externe Berater*innen hinzuziehe, sollte es sinnvoll sein. Man möchte jedoch nicht grundsätzlich mit Externen zusammen arbeiten, sondern mit dem vorhandenen Wissen aus der Verwaltung arbeiten. Sie spricht sich dafür aus, den gemeinsamen Antrag abstimmen zu lassen.

Herr Gebel (Fraktion Die Linke +) ist der Meinung, dass es inzwischen jeder Fraktion möglich sein sollte, sich eine Meinung zu bilden, da das Thema nicht neu sei. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, über den gemeinsamen Antrag abzustimmen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) spricht sich für seine Fraktion dafür aus, über die Anträge abzustimmen.
Herr Mülle (Personalrat) appelliert an alle, dass man endlich loslegen müsse und das Thema in Inhouseprozessen oder aber auch extern voranzubringen. Der Wunsch des Personalrates sei es, gemeinsam das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich erneut auf den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und schlägt vor, dass man bis auf den Punkt der „externen Fachkräfte“ gemeinsam abstimmen könne.

Herr Löhrer (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert erneut, dass er von Anfang an nicht auf externe Unterstützung verzichten wolle.

Herr Mülle (PR) betont erneut, dass die Prozesse viel besser von eigenen Mitarbeiter*innen beschrieben werden können. Sollte festgestellt werden, dass man Partnerunternehmen im externen Bereich brauche, kann man auf diese zurückgreifen. Oberste Priorität sollte jedoch sein, das Fachwissen der eigenen Mitarbeiter*Innen auszuschöpfen.

Herr Stadtrat Uhr betont, dass die Verwaltung den gemeinsamen Antrag der Fraktionen begrüße und als Unterstützung ansehe. Verwaltung und Politik arbeiten hier Hand in Hand.
Er gibt den Hinweis, dass mit der Vorlage zum Masterplan auch Stellenbedarfe einhergehen und man habe ganz bewusst gesagt, dass diese im Ausschuss vorgelegt werden müssen. Dafür benötige es einen politischen Beschluss. Nach Rücksprache mit dem Kämmerer zur aktuellen Haushaltslage hat dieser mitgeteilt, dass es momentan noch keine Regelung vom Land gebe, wie man mit der Abgrenzung von coronabedingten Schäden im Haushalt umgehe. Aus diesem Grund gebe es zum aktuellen Zeitpunkt auch im Verwaltungsvorstand keine haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, um über Stellen zu entscheiden oder grundsätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Er erläutert weiter, dass man eventuell in der Ausschusssitzung im März noch nicht in der Lage sei, sich konkret zu den Themen Stellenbedarfe oder zusätzliche Haushaltsmittel zu äußern.

Zu Punkt 9 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen fragt er nach, in welchem Rahmen die Berichte stattfinden sollen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er sich bei einer Abstimmung enthalten werde.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die Frage des Herrn Uhr und spricht sich dafür aus, über den Antrag abzustimmen und die Rahmenbedingungen im Nachgang in Ruhe zu klären.

Herr Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass mit dem Antrag heute ein Rahmen beschlossen werde. Es sollte als dynamischer Prozess aufgefasst werden. Organisationsfragen sollten im Nachgang noch geklärt werden.

Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) erläutert, dass sich der Ausschuss hinsichtlich der neuen Komponente „Digitalisierung“ gerade neu finde. Detailfragen sollten noch geklärt werden können. Der grundsätzliche Beschluss sollte heute gefasst werden.

Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) erläutert, dass es sich hier um ein dynamisches Thema handelt, welches immer wieder aktualisiert werden müsse.
Weiterhin teilt sie mit, dass der APOD der originäre Ausschuss für dieses Thema sei und deshalb plädiert sie für die Abstimmung.

Im Nachgang an die Diskussion wird folgendermaßen abgestimmt:

Die Punkte 1 und 2 des Zusatzantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste wird mehrheitlich (gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AdD-Fraktion) abgelehnt.
Der gemeinsame Zusatzantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke+ wird einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion) zugestimmt.

Im Anschluss an die Abstimmung bedankt sich die Vorsitzende bei dem Personalrat für das ausführliche Schreiben.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet darum, für die nächste Ausschusssitzung die Leitung von Donetz und den Breitbandkoordinator einzuladen, damit diese einen ersten Eindruck vermitteln können.



4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Mobiles Arbeiten in der Verwaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19732-21)

Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 3.1.1 behandelt.





5. Mitteilung der Vorsitzenden
nicht besetzt









Dr. Tautorat Bohnhof Beucke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin