Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 30.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD) - abwesend
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Klaus Burkholz – 51/FBL
Simone Hülsmann – 11/2
Sigrid Müller – 68/BL
Uta Bertram – 68/GB1
Jürgen Skaliks – 57/FABIDO GL
Ute Spreen – 52/4 – stellv. GBL
Peter Hobrecht – 52/4 – stellv. GBL
Bettina Pesch – 42/GfD
Claudia Siegerroth – 66/3-1

3. Gäste:

Herr von der Kluse, Wirtschaftsprüfer

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 30.06.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.05.2016


2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht 2016
mündlicher Bericht


2.2 Hangsicherung Syburg/Ruhrtalradweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04499-16)

2.3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2016
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2016
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 25.05.16 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2016
(Drucksache Nr.: 03359-15)


2.4 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04442-16)

2.5 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04091-16)

2.6 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04117-16)

2.7 Ausschreibungsverfahren Software
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04646-16-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 25.05.16 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04646-16-E2)

2.8 Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit
kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen

Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04707-16-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 25.05.16 erhalten.



3. Beteiligungen

3.1 Ausschüttung DOGEWO
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04960-16)

3.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04446-16)

3.3 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04134-16)

3.4 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04849-16)

3.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04438-16)

3.6 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-16)




3.7 Jahresabschluss 2015 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buschstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Informationen über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04882-16)

3.8 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04577-16)

3.9 Klinikum Dortmund gGmbH - Verstärkung des Eigenkapitals durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen mit dem Ziel der Ermöglichung von zukunftsweisenden Investitionen der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04899-16)

3.10 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-16)

3.11 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04946-16)

3.12 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04910-16)
Den kompletten Bericht erhalten Sie im Rahmen des regulären Versandes für den Rat und liegt außerdem bei der Geschäftsführung zur Einsicht vor.



4. Liegenschaften

4.1 Künftiger zentraler Flächenbedarf des Jugendamtes und Standortkonzepte
mündlicher Bericht
Bitte der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 26.11.15

4.2 Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

4.3 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04465-16)

4.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

4.5 Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)



5. Sondervermögen

5.1 Bericht für das Jahr 2015 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04502-16)

5.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04514-16)


6. Sonstiges

6.1 Unterstützung von Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04706-16-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 25.05.16 erhalten.

6.2 Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Suck benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen, die Sie im Nachversand/als Tischvorlage erhalten haben, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.13 behandelt.

Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05078-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.14 behandelt.
Teilsanierung Heizung (Zentralanlage) des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05156-16)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.15 behandelt.
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" – Jahres abschluss und Lagebericht 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04940-16)

Der Lagebericht liegt den Fraktionen als Testat vor.
Die Ratsmitglieder erhalten die Testatsversion mit dem Versand für den Rat.
Die Vollversion liegt zur Einsicht bei der Geschäftsführung des AFBL.

Die Angelegenheit wird unter TOP 5.3 behandelt.
Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.3 behandelt.
Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte":
Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder; (nachrichtlich: "Mainzer Erklärung 2016", "Mainzer Forderung").
- Weitere Finanzhilfen für Dortmund aufgrund der besonderen Belastungssituation durch Flüchtlinge.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04991-16)
Die Angelegenheit wird unter TOP 6.4 behandelt.



Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.05.2016

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.05.2016 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
2. Managementbericht 2016
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04467-16-E1)

Herr Stüdemann erläutert den Bericht (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Hangsicherung Syburg/Ruhrtalradweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04499-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Hangsicherung Syburg/Ruhrtalradweg mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 547.940,00 Euro.

Der Aufwand entsteht wie folgt:

Haushaltsjahr 2016: 227.940,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 320.000,00 Euro

Die Maßnahme bedingt ab dem Jahr 2018 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.500,00 Euro.

zu TOP 2.3
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2016
hierzu-> Schreiben der Verwaltung
hierzu-> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2016
hierzu-> Schreiben der Verwaltung vom 28.06.16

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.05.16 die Beratungen dieser Vorlage in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen erneut folgende Empfehlungen vor:

· Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 11.05.16
· Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der Sitzung vom 19.05.16
· Schreiben der Verwaltung vom 18.05.16 mit neuem Beschlussvorschlag

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 15.06.16 vor:
Es lagen vor:
1. Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung am
19.05.2016

2. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend, und Familie aus der
öffentlichen Sitzung am 11.05.2016
=> mit Antrag CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E1
=> mit Antrag SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E2

3. Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

4. folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion,
Drucksache Nr.: 03359-15-E4:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung zur nächsten
Ausschusssitzung am 15.06.2016 um schriftliche Darstellung, wie viel Personalkosten
pro Streiktag für die Mitarbeiter in Fabido-Einrichtungen eingespart werden. Dies
möge bitte am Beispiel der Streikphase in 2015 dargestellt werden.“
5. folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03359-15-E5):
„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
Pro Streiktag wurden in 2015 bei FABIDO Personalkosten in Höhe von 163.900 €
eingespart.“

6. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03359-15-E6):
„…die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und
Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von
der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen,
Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf
Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen,
besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein
Rückerstattungsanspruch für gezahlte Beiträge.
Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch
Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil
erstattet.
Begründung
Für die Tage, an denen Kita-Einrichtungen geschlossen sind, haben Eltern zum Teil
einen hohen organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand. Um diesen
ansatzweise kompensieren zu können, sollen die Eltern pro Tag, an dem die
zuständige Einrichtung wegen Arbeitskampfmaßnahmen geschlossen ist, ihre bereits
gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen.
Die Summen der Rückerstattung, die hier in Rede stehen können nicht die
wahrscheinlichen alternativen Betreuungskosten der Elternhäuser ersetzen, allerdings
sind sie als symbolischer Akt der Kompensation zu sehen.
Da es sich hier um eine Satzungsänderung der Elternbeiträge handelt, ist es nicht
vereinbar, dass Elternteile, die beitragsbefreit sind, etwaige
„Entschädigungszahlungen“ bekommen.
Bei der Rückzahlung ist eine Verrechnung des verwaltungsseitigen Arbeitsaufwandes
der beteiligten Ämter unzulässig. Organisatorische Verwaltungskosten können mit den
jeweils nicht ausgezahlten Kita-Personalkosten verrechnet werden, die bisher in allen
Aufstellungen nicht erwähnt wurden. Die bisher in der Gegenrechnung aufgestellten
Verwaltungskosten müssen in voller Höhe in die Rückerstattung fließen, die dadurch
höher würde.“

7. Gemeinsamer Antrag der SPD/Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03359-15-E7):
„… die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bitten
um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw.
ergänzt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der
Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind,
insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die
Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die in der Summe mehr als drei Streiktage
umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag.
Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen
aller Träger.
2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch
Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur
Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.

Begründung:
Die momentane Satzung sieht eine Erstattung von Elternbeiträgen während einer
Tarifauseinandersetzung und daraus resultierenden Streiks in den
Kindertageseinrichtungen nicht vor. In den Jahren 2009 und 2105 wurde während der
bereits laufenden mehrwöchigen Arbeitskampfmaßnahmen in den
Kindertageseinrichtungen der politische Beschluss gefasst, die Elternbeiträge ab dem
ersten Streiktag vorzunehmen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung, um
die Eltern zumindest anteilig von den ihnen anderweitig entstehenden
Betreuungskosten zu entlasten.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Veränderung der Satzung wird vor einem Streik eine
rechtssichere Grundlage geschaffen und in der Satzung verankert, die unabhängig von
politischen Mehrheiten während einer Tarifauseinandersetzung Bestand hat.
Dabei bleibt die Erstattung pro Tarifauseinandersetzung ab dem ersten Tag bestehen,
wenn die Streikmaßnahmen in der Summe länger als drei Tage dauern, also über einen
kurzen Warnstreik hinausgehen. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer
Erstattung führen, wohl aber in ihrer Addition.
Diese Regelung bezieht auch ein, dass die Ermittlung der Erstattungen durch die
Verwaltung einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand nach sich zieht.
Darüber hinaus sollen alle im Eigenbetrieb eingesparten Gelder zur Verbesserung der
Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Das kommt
auch den Kindern zu Gute, deren Eltern von der Zahlung der Beiträge befreit sind.“
Es bestand Einvernehmen, dass die Anträge der CDU-Fraktion (s. 2., Drucksache-Nr.:
03359-15-E1) sowie der SPD-Fraktion (s. 2., Drucksache Nr.: 03359-15-E2) als hinfällig
anzusehen sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja – CDUFraktion
und Herr Ortmann, 11 Nein) folgenden Antrag der CDU-Fraktion (s. 6.,
Drucksache Nr.: 03359-15-E6) ab:

Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der
Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen,
Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf
Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht
grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für
gezahlte Beiträge.
Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch
Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss folgenden geänderten
gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (s. 7., Drucksache Nr. 03359-15-E7; Einzelabstimmung der
Punkte):

1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme
von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener
Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von
der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen,
Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf
Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer Schließung der Einrichtung führen und die
in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungs-anspruch
ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die
Einrichtungen aller Träger.
(Abstimmung: mehrheitlich beschlossen;
11 Ja, 4 Nein – CDU-Fraktion, Herr Ortmann)
2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch
Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur
Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.
(Abstimmung: einstimmig beschlossen;
mit der Empfehlung an den Rat, dieser Empfehlung beizutreten
nach Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit/Vereinbarkeit mit
dem KiBiz – bis zur Ratssitzung am 07.07.2016)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein –
CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, die Änderung der Satzung über die
Erhebung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt
Dortmund entsprechend dem gemeinsamen Antrag (s. o.) zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlagen – alte und neue Fassung der Elternbeitragssatzung und geänderter Satzungsentwurf) vom 28.06.16 vor:
in seiner Sitzung am 15.06.2016 beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie auf
gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen (Drucksache Nr. 03359-15-E7) den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

§ 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme
von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund wird wie folgt geändert bzw.
ergänzt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung,
die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignisse u.ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch
auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer
Schließung der Einrichtung führen und die in der Summe mehr als drei Streiktage
umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese
Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.

In Anbetracht der beschlossenen Änderung erhalten Sie zur Beratung und Beschlussfassung
anliegend eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Elternbeitragssatzung
(Anlage 1) sowie einen geänderten Satzungsentwurf (Anlage 2).
Zu der Empfehlung des Ausschusses, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmeneingesparten Gelder zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb FABIDO verbleiben, merke ich an, dass in Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist, dass nicht verausgabte Mittel dem Träger weiter zur Verfügung gestellt werden können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung und die Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 15.06.16 und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung (fett) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen der beiden anliegenden folgenden Entwurf Entwürfe als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
a.) Alternative 1
Eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten erfolgt ab dem sechsten Tag,
oder
b.) Alternative 2
Eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten erfolgt ab dem elften Tag.
§ 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme
von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund wird wie folgt geändert bzw.
ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung,
die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignisse u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch
auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer
Schließung der Einrichtung führen und die in der Summe mehr als drei Streiktage
umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese
Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.




zu TOP 2.4
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04442-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.

zu TOP 2.5
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04091-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.

zu TOP 2.6
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04117-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 235 Nachwuchskräften für die Stadt Dortmund.
Davon sind jeweils
147 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,

29 Anwärterinnen bzw. Anwärter für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,

35 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im
Jobcenter eingesetzt werden

vorgesehen.
Der Rat beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen Aufwendungen. Mit der jährlichen Einstellung der 35 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden, ist die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Aufwendungen im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 11_0011103 und 16_0011201) erforderlich.

zu TOP 2.7
Ausschreibungsverfahren Software
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04646-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04646-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 25.05.16 erneut vor:
zum oben genannten TOP bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Führt die Stadt Dortmund ihre Softwarevergaben wettbewerbs- und produktneutral
durch?
- Wie lautet das Verhältnis von Softwarevergaben nach dem Grundsatz
-> der produktneutralen Vergabe und
-> den Vergaben nach Alleinstellungsmerkmalen?
- Welche Definition legt die Stadt Dortmund für Alleinstellungsmerkmale bei der Softwarevergabe
zugrunde?
- Sind die Ausschreibungen vergaberechtlich typoffene Ausschreibungen zur Ermöglichung
der Koexistenz von Freier und proprietärer Software? Wenn ja, wie wird diese typoffenheit
im Vergabeverfahren realisiert?
- Nutzt die Stadt Dortmund die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung
von IT-Leistungen (EVB-IT) für Softwareausschreibungen?

Begründung:
Im Rahmen der Beratung des Ausschusses für Personal und Organisation vom
27.11.2015 wurde entschieden, den Themenkomplex "Einsatz von Freier Software" im von
der Verwaltung angekündigten Masterplan "Digitales Dortmund" aufzugreifen.
Im Zusammenhang mit den hierfür stattfindenden verwaltungsweiten Beratungen, betrachten
wir den mitunter wettbewerbsschwierigen Softwarevergabeprozess, welcher in einem
Umfeld von weitgehend monopolistischen Marktstrukturen stattfindet. Wie das Bundesverwaltungsamt bereits erarbeitet hat, kann Freie Software in dieser Hinsicht die folgenden Auswirkungen auf Marktstrukturen haben:
- Vermeidung von Monopolbildungen:
Der Einsatz von Freier Software fördert keine monopolistischen / oligopolistischen Marktstrukturen im Softwaresektor. Die zunehmende Verbreitung von Freier Software beeinflusst die (Preis-)Politik der bestehenden Anbieter positiv für die Verbraucherinnen und
Verbraucher.
- Berücksichtigung kleinerer und mittlerer sowie regionaler Unternehmen:
Unternehmen die nicht die Kapazität zur Entwicklung eines eigenen Produkts (z.B. einer
Office-Suite) haben, können eine solche Lösung als Freies Software Produkt mit entsprechenden Services (z.B. Customizing und Support) anbieten.
- Stärkung der Verhandlungsbasis gegenüber Anbietern proprietärer Software:
Freie-Software ermöglicht eine gestärkte Verhandlungsbasis gegenüber Anbietern proprietärer
Software.
- Mehr Wettbewerb:
Auf Grund der Tatsache, dass unterschiedliche Anbieter Dienstleistungen wie die Weiterentwicklung oder Anpassung der selben Freien Software anbieten können, besteht in diesem Markt mehr Wettbewerb als bei proprietärer Software. Für Anwenderinnen und Anwender bedeutet dies grundsätzlich eine dauerhaft bessere Wirtschaftlichkeit der Software.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Softwareverfahren für die Stadtverwaltung Dortmund werden in ordnungsgemäßen,
wettbewerbs- und produktneutralen Vergabeverfahren beschafft.
Eine Statistik hinsichtlich Art, Anzahl und Umfang produktneutraler Verfahren und
Vergaben mit Alleinstellungsmerkmalen existiert nicht. Ein Verhältnis der beiden
genannten Vergabeverfahren zueinander kann somit nicht angegeben werden.
An Vergaben mit Alleinstellungsmerkmalen sind strenge Anforderungen verbunden.
Diese beziehen sich sowohl auf Unternehmen als auch auf die zu beschaffenden
Produkte (hier: Software). Die Stadt Dortmund hält sich bei derartigen Beschaffungen
strikt an die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A -
VOL/A-. Aus diesen Vorgaben ergeben sich die Definitionen:
Eine freihändige Vergabe an ein bestimmtes Unternehmen ist gemäß § 3 Abs. 5
Buchstabe l) VOL/A lediglich dann zulässig, wenn aus besonderen Gründen nur ein
Unternehmen in Betracht kommt. Besondere Gründe sind solche Gründe, die im
Zusammenhang mit der Natur des Geschäfts bzw. den Umständen der Vergabe stehen
und wegen dieser nur ein Unternehmen als Auftragnehmer in Betracht kommt.
Zur Vergabe an ein bestimmtes Unternehmen müssen somit zwingend besondere
Gründe vorliegen. Freihändige Vergaben an ein bestimmtes Unternehmen sind somit
nicht zulässig, wenn nur ein Unternehmen eine wirtschaftliche oder inhaltlich bessere
Leistungserbringung verspricht, grundsätzlich aber auch andere Unternehmen in der
Lage sind, entsprechende Aufträge auszuführen.
Alleinstellungsmerkmale hinsichtlich der Vorgabe bestimmter Produkte ergeben sich
aus § 7 Abs. 4 VOL/A bzw. § 31 Abs. 6 der Verordnung der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung -VgV-). Es gilt der Grundsatz der produktneutralen
Ausschreibung. Demnach darf ein Auftraggeber nicht die technischen Spezifikationen
und die Beschreibung auf ein bestimmtes Produkt oder auf eine bestimmte Marke
verengen.
Dies ist nur ausnahmsweise mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" möglich, wenn
eine hinreichend genaue Beschreibung durch verkehrsübliche Bezeichnungen nicht
möglich ist. Der Zusatz "oder gleichwertiger Art" kann entfallen, wenn ein sachlicher
Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt dann vor, wenn der
Auftraggeber Erzeugnisse oder Verfahren mit unterschiedlichen Merkmalen zu bereits
bei ihm vorhandenen Erzeugnissen oder Verfahren beschaffen muss und dies mit
unverhältnismäßig hohem finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen
Schwierigkeiten bei Integration, Gebrauch, Betrieb oder Wartung verbunden wäre.
Die Einhaltung dieser Vorgaben werden bei Softwarebeschaffungen der Stadt
Dortmund durch die Vergabestelle (Vergabe- und Beschaffungsamt der Stadt
Dortmund -StA 19-) und bei Vergabeverfahren deren geschätzter Vergabewert höher
als 25.000,00 EUR liegt zusätzlich durch das Rechnungsprüfungsamt -StA 14-
gewährleistet.
Die Ausschreibungen der Stadt Dortmund sind, wie bereits auch im Satz 1 dieser
Antwort dargestellt, typoffen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu
einer Ausschreibung von Software sind freie und geschlossene Softwareprodukte
gleichgestellt. Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote erfolgt über
klassische Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffungen von IT-Leistungen
(EVB-IT) werden von der Stadt Dortmund genutzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 2.8
Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit
kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04707-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04707-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 25.05.16 erneut vor:
die Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund- 2016“ des Gesundheitsamtes
informiert in vorbildlicher Art und Weise über alle damit zusammenhängenden
Fragen.
Das Informationsheft enthält auch diverse Werbeanzeigen unterschiedlicher Anbieter aus
allen Bereichen, die dem Themeninhalt der Broschüre „nahestehen“ oder auch unabhängig
hiervon sind.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Nach welchen Kriterien werden Werbeanzeigen vergeben bzw. zugelassen? Werden
die entsprechenden Werbeflächen zu marktüblichen Konditionen „verkauft“? Es
wird hier um die Darstellung der konkreten Zahlen genannt.

2. Werden gezielt einzelne Anbieter bevorzugt angeschrieben und ihnen Anzeigenflächen
angeboten oder findet ein „Wettbewerb“ statt, an dem sich jeder beteiligen
kann?

3. Gibt es bei der Stadt Dortmund ein Controlling für den Bereich Spenden, Sponsorring
und Werbung oder ist jeder Bereich in der Stadtverwaltung frei in der Gestaltung?

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat sich Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung
im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen gegeben.
Für den Fall, dass es derartige Richtlinien auch in Dortmund gibt, wird die Verwaltung gebeten,
diese dem Ausschuss vorzustellen. Falls es diese nicht gibt, wird beantragt,
der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die
Verwaltung zu beauftragen eine Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung
im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
zu entwickeln, diese dem Ausschuss bis zur Sitzung am 03.11.2016 vorzulegen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
mit der Anfrage hat sich die Dortmund-Agentur befasst.
Diese wird wie folgt beantwortet:

1. Werbeanzeigen in städtischen Veröffentlichungen werden nach mit dem städtischen
Rechtsamt abgestimmten Vorgaben zugelassen oder abgelehnt.

2. Im konkreten Fall wurde der Vertrag zwischen dem Gesundheitsamt und der externen
Werbeagentur Kapp geschlossen, die auf anzeigenfinanzierte Druckerzeugnisse spezialisiert
ist. Die Broschüre wurde incl. der Anzeigenakquise durch die Agentur realisiert, durch das
Gesundheitsamt inhaltlich und durch die Dortmund-Agentur hinsichtlich des städtischen Corporate
Design freigegeben.

Punkt 3 fällt in die Zuständigkeit des Dezernates 2.
Die Frage wird wie folgt beantwortet:
Das Controlling zu Sponsoring und Werbung erfolgt dezentral durch die Fachbereiche bzw.
Dezernate. StA 20 nimmt ergänzend hierzu eine zentrale Funktion wahr, die auf die steuerlichen
Belange entsprechender Aktivitäten ausgerichtet ist.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Ausschüttung DOGEWO
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04960-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um die Aufnahme des o.g. TOP in die Tagesordnung und nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschluss:
1) Der AFBL appelliert an die Gesellschafter der DoGeWo den Jahresüberschuss mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2016 wieder in der Gesellschaft zu belassen.
2) DoGeWo wird aufgefordert den Jahresüberschuss 2016 zum Ankauf weiterer Problemimmobilien in der Nordstadt oder in anderen sozial benachteiligten Stadtteilen zu verwenden, um diese wieder marktfähig zu machen und neuen geförderten Wohnraum zu generieren. Dabei ist im Nachgang bei der Vermietung auf eine ausgewogene Mischung zwischen Neubürgern (Asylbewerber, Wanderung von EU-BürgerInnen) und Alteingesessenen (Dortmunder mit Wohnberechtigungsschein) zu achten.

Begründung:

Der Wohnungsmarkt in Dortmund ist angespannt. Bei einer gesamtstädtischen Leerstandsquote von 1,6% sind kaum noch Wohnungen zur Miete zu bekommen. Insbesondere im Segment der Wohnungen für niedrige Einkommen, die sich zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Menschen im Bezug von Transferleistungen eignen, ist eine massive Verknappung zu verzeichnen. Die Unterbringung von Menschen in Wohnraum ist zudem wesentlich preisgünstiger als die Unterbringung in kommunalen Unterkünften, so dass mit diesem Antrag auch eine Entlastung des städtischen Haushalts verbunden ist.

Aber auch im mittleren Wohnungssegment zeigen sich klare Anspannungstendenzen. Die Revitalisierung von vorhandenem aber oft nicht mehr adäquat genutztem Wohnraum ist einer von mehreren Bausteinen um der Verknappung von Wohnraum zu begegnen. DoGeWo hat in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass sie sehr kompetent in der Lage ist, einen entsprechenden Beitrag zur Entwicklung in den Quartieren zu leisten. Dies jedoch nur dann, wenn ihr die dafür nötigen finanziellen Mittel nicht durch Ausschüttungen an ihre Gesellschafter entzogen werden.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke & Piraten) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass der Aufsichtsrat der DOGEWO dem Jahresabschluss zugestimmt habe. Die Ratsvertreter seien dabei gewesen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass der Jahresabschluss 2015 bekannt sei. Die Situation der DSW21 sei auch schwierig und könne nicht auf das Geld von DOGEWO verzichten. Seine Fraktion werde nicht zustimmen. Außerdem gibt er den Hinweis, dass Dortmund nicht nur aus der Nordstadt bestehe.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Intention des Antrages für richtig halte, auch das Engagement für die Immobilien der Nordstadt. Ihre Fraktion würde zustimmen, wenn der Antrag früher gestellt worden wäre.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) stellt fest, dass das in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates und des Hauptgesellschafters der DOGEWO21 falle und zu spät komme. Das Thema gehöre auch in den Fachausschuss.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass es im Aufsichtsrat eine andere Entscheidung dazu gegeben habe und man das jetzt demokratisch akzeptieren müsse. Soweit es möglich gewesen sei, habe die DOGEWO Häuser aus Zwangsversteigerungen gekauft, mit Hilfe von sozialer Arbeit umgebaut und dem Markt zugeführt. Das sei erstmal erstrebenswert. Das könne man aber nicht jedes Mal machen, da die Häuser mittlerweile anders aufgekauft würden. Wesentliche Aufgabe sei es vernünftigen Wohnraum zu akzeptablen Preisen zur Verfügung zu stellen und das habe sie getan. Seine Fraktion werde nicht zustimmen.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass im Antrag etwas anderes stehe, als jetzt diskutiert werde.
Das Verfahren solle mit Ablauf des Geschäftsjahres 2016 geändert werden. Der Antrag sei auch im Fachausschuss gestellt worden, dort habe man sich geweigert, das wohnungspolitisch zu diskutieren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die DOGEWO sich an verschiedensten Projekten engagiere. Er geht auf die aktuellen Projekte ein und erläutert den aktuellen Sachstand.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Antrag im zweiten Teil zu indifferent sei.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass er der Meinung sei, dass man sich davor hüten solle, ohne Kenntnisse des Gesamten, dem sehr kompetenten Aufsichtsrat und der Geschäftsführung in der Geschäftspolitik rein zu reden. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

zu TOP 3.2
Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04446-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH zu. Der Gesellschaftsvertrag wird an die Erfordernisse der Gemeindeordnung NRW angepasst.

zu TOP 3.3
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04134-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.176.915,38 € und einem Jahresverlust in Höhe von
107.296,23 €, sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 107.296,23 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.4
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04849-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.951.302,20 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.895.284,96 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Ein Betrag in Höhe von 1.724.000 € wird in die Kapitalrücklage von FABIDO eingestellt.

2. Ein Betrag in Höhe von 1.171.284,96 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.5
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04438-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 180.851.687,48 € und einem Jahresverlust von 6.627.684,79 € sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.627.684,79 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.593.093,30 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 1.034.591,49 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.





zu TOP 3.6
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 70.958,35 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 70.958,35 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

zu TOP 3.7
Jahresabschluss 2015 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buschstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Informationen über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04882-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04882-16-E1)

Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Mader (CDU-Fraktion), Herr Taranczewski (SPD-Fraktion), Frau Pieper (SPD-Fraktion) und Frau Heidkamp (SPD-Fraktion) erklären, dass Sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie nehmen weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Bei der Abstimmung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht kein Mitwirkungsverbot.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt abweichend zur Vorlage:

Der Rat beschließt, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.534,56 Euro einen
Betrag in Höhe von 7.000.000,00 Euro (brutto) unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 5.783.534,56 Euro wird der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass angesichts der Zahlen zum Haushalt, ihre Fraktion es für sinnvoll halte, hier einen größeren Teil in den Haushalt der Stadt Dortmund zu überführen. Diesmal einen Betrag in Höhe von 7 Mio. Euro.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass in der letzten Sitzung dieses Ausschusses der Sparkassenvorstand darauf hingewiesen habe, wie ernst die Lage sei. Der Antrag spreche Misstrauen aus, deshalb werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er nur dem 1. Satz des Beschlussvorschlages zustimmen könne. Er habe Verständnis für die Lage der Sparkasse, halte aber die Lager der Stadt für noch angespannter.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Antrag nicht verständlich sei. Er begründet die Ablehnung seiner Fraktion.

Frau Reuter weist deutlich zurück, dass es um das Misstrauen gegenüber dem Verwaltungsrat der Sparkasse gehe. Als Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglied seien die Aufgaben etwas anders, als als Ratsmitglied der Stadt Dortmund. Es handele sich nicht um einen Misstrauensantrag, sondern um einen Antrag, der sich damit beschäftige, wie man dem, was der Kämmerer zu Beginn der Sitzung vorgetragen habe, vernünftig begegnen könne. Es sei ein maßvoller Antrag.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, den Antrag vom Aufsichtsrat der Sparkasse bewerten zu lassen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass das Wohl des Unternehmens als auch das Wohl der Stadt zu beachten sei und zu empfehlen sei, was vertretbar ist.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass es keinen Sinn mache, es in den Verwaltungsrat zurück zu geben, da die Entscheidung bereits bewusst gefasst worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem
Verwaltungsrat und
Vorstand
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.534,56 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.


Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.534,56 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


zu TOP 3.8
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04577-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.020.660,15 € einem Jahresverlust von 6.186.120,60 € und einem Bilanzverlust von 1.972.000,00 € sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.186.120,60 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4.214.120,60 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 1.972.000,00 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.9
Klinikum Dortmund gGmbH - Verstärkung des Eigenkapitals durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen mit dem Ziel der Ermöglichung von zukunftsweisenden Investitionen der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04899-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Stärkung der Eigenkapitalquote der richtige Weg sei. Die 30 Mio. Euro würden aber direkt den Haushalt belasten. Das halte er für schwierig, auch mache es sich die Verwaltung seiner Ansicht nach einfach. Er werde der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass die Ausleihung an das Klinikum im städtischen Haushalt in der Bilanz der Stadt als Ausleihung/Forderung auf der Aktivseite bilanziert worden sei. Wenn dieses Geld in Eigenkapital umgewandelt werde, habe man einen sog. Aktivtausch, es fließe kein Geld. Der Aufwand der entstehe, sei der, dass keine Zinserträge mehr vorhanden seien. Eine Auszahlung sei nicht erforderlich.

Herr Rettstadt merkt an, dass das trotzdem einen höheren Verschuldungsgrad zur Folge habe.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob in den letzten Jahren Zinsleistungen von Seiten des Klinikums erbracht worden seien.

Herr Schulte bejaht dies.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass er den Vorschlag der Verwaltung für den einzig Richtigen. Der Aktivtausch führe dazu, dass die Stadt nicht weiter am Kapitalmarkt tätig werde, sondern das Anlagevermögen erhöhe und das Klinikum in die Lage versetzte, seine Investitionen am Kapitalmarkt selbst zu refinanzieren.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Für die Kommune sei es keine Verschlechterung und für die GmbH eine Stärkung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Umwandlung der von der Stadt Dortmund an die Klinikum Dortmund gGmbH gegebenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von aktuell rund 30 Mio. € in Eigenkapital zu und nimmt den nachfolgend dargestellten vorgesehenen zeitlichen Ablauf der Umwandlung zur Kenntnis.

2016: 2 Mio. €
2017: 19 Mio. €
2018: 9 Mio. €
Summe: 30 Mio. €
zu TOP 3.10
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um Durchlauf bis zur Ratssitzung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Westfalenhallen Do GmbH heute mitgeteilt habe, dass Frau Frances Hetzke ihr Arbeitsverhältnis bei der KHC GmbH gekündigt habe.
Frau Hetzke stehe auf der Vorschlagsliste der Arbeitnehmer für die Aufsichtsrat-Bestellung gemäß § 108a GO NRW, drittletzter Platz. Er bittet, den Namen von der Liste zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.11
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04946-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.12
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04910-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung 2015 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 28.06.16 den Hinweis auf einen Fehler in der Anlage 7.2 (Ballett) gegeben habe. Das Dokument liegt zu diesem Zeitpunkt allen Ausschussmitgliedern korrigiert vor.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, inwieweit der folgende TOP 3.15 diesen TOP beeinflusse.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die gefundene Finanzierung den Wirtschaftsplan des Theaters nicht tangiere. Es werde aktuell eine Großbaumaßnahme durchgeführt und Teile des Theaters stünden deshalb nicht zur Verfügung. Es gäbe den Vorschlag, die Sommerpause zu nutzen, um die Heizung reparieren zu lassen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass die Planung für das nächste Jahr angesicht der Rahmenbedingungen nachvollziehbar sei. Er bittet um Erläuterung bezüglich der Steigerung von ca. 1,9 Mio. Euro, die das Übergangsjahr auffangen sollen und die Aussage, dass die 36,8 Mio Euro für die weiteren Jahre fortgeschrieben werden sollen.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) gibt an, dass der Wirtschaftplan in der vorliegenden Fassung so aufgestellt werden musste, da es um unausweichliche Personalbedarfe gehe, die somit Kosten struktureller Art verursachten. Das sei der Grund der Erhöhung, die mittelfristig hochgerechnet sei. Hier seien auch tarifrechtliche Vorgaben, allgemeine Sachkosten, beinhaltet.

Herr Stüdemann verweist auf die 1. Seite der Anlage 1.

Herr Mader fragt nach, welche Synergieeffekte im Wirtschaftsplan zu erwarten seien.

Herr Stüdemann gibt an, dass zu erwarten sei, dass die Gebrauchswerte sich verringern würden. Im Moment sei man mitten im Projekt und deshalb habe man auch noch keine Ausschreibungsergebnisse. Eine Auswertung der Verbrauchsparameter sei erst nach Ablauf des Sommers möglich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2016/2017 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2016/2017 mit einem Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 36.804.468 Euro (siehe Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2016/2017 in Höhe von 5.735.000 Euro mit dem städtischen Zuschuss in Höhe von 2.410.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2016/2017 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt und Leistungsplan (Anlage 7)

- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des Werkstattumbaus einen Investitionskredit über 7,5 Mio. Euro (gegenüber Vorjahr 7 Mio. Euro, siehe DS-Nr. 14318-14 und 03356-15) am Kapitalmarkt aufzunehmen.
- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung der Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses einen Investitionskredit über 325.000 Euro (siehe DS-Nr. 03357-15) am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen: damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 3.14
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05078-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage nicht mittragen werde und begründet die Entscheidung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Die Details seien noch auszuarbeiten und dann vorzulegen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass eine Lösung herbeigeführt werden soll, es über die DSW21 abzubilden. Die Stadt Dortmund scheide als aktiver Partner an dieser Stelle aus.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion das gewählte Modell immer noch für das risikoreichste halte. Ihre Fraktion werde aber trotzdem zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion zustimmen werde und damit bei ihrer Meinung bleibe.

Herr Rettstadt erklärt, dass er für die DSW21 und die Mitarbeiter sei und nicht dagegen und er bittet Frau Reuter, das so und nicht missverständlich zu kommunizieren.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass es sich bei der Vorlage um eine konsequente Umsetzung von Plan B handele und seine Fraktion werde deshalb zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand im Hinblick auf die ÖSPV-Direktvergabe zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer Holding-GmbH mit Beherrschungsvertrag vorzubereiten. Der Ausführungsbeschluss ist dem Rat der Stadt zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen.

zu TOP 3.15
Teilsanierung Heizung (Zentralanlage) des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05156-16)
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bitte um Durchlauf der Vorlage zum Rat, da seine Fraktion noch keine Gelegenheit hatte, die Vorlage zu lesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Künftiger zentraler Flächenbedarf des Jugendamtes und Standortkonzepte
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 05160-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05160-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
am 19.02.2015 hatte der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine langfristigen Büroflächenstrategie zu erarbeiten, die im einem ersten Schritt im Sinne einer Inventur darlegt, in welcher Immobilie (differenziert nach Eigentum oder Miete) wie viel Flächen für welche StÄ belegt werden. Eine Informationsvorlage an die politischen Gremien ist bis Mitte 2015 vorzulegen.

Weiterhin sind die geplanten Schritte zur Effizienzverbesserung der städtischen Büroflächen darzulegen inklusive der Beantwortung der Frage, wie mit den abgängigen Großimmobilien Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt umgegangen werden soll bzw. welche Nachnutzungspotentiale für perspektivisch leerstehendes Studieninstitut sowie leerstehende Etagen des ehemaligen AOK-Gebäudes bestehen.
Hierbei ist der Raumbedarf pro Mitarbeiter an den entsprechenden Vorgaben der Landesverwaltung NRW sowie an die ArbeitsstättenVO anzupassen.

Im Bauausschuss erfolgt ein halbjährlicher Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen über das Jahr 2015 hinaus.“

Festzustellen ist, dass dieser Ratsbeschluss bisher nicht umgesetzt wurde. Weder ist den politischen Gremien bis Mitte 2015 eine Informationsvorlage zugeleitet worden noch erfolgte im Bauausschuss ein halbjährlicher Bericht über die Umsetzung der Baumaßnahmen.



In der Sitzung des AFBL am 30.06.2016 stehen nunmehr einige Vorlagen zur Beratung an, die teilweise Antworten liefern auf die oben gestellte Frage, wie insbesondere mit den Großimmobilien Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt umgegangen werden soll.

Unberücksichtigt bleibt jedoch die Fragestellung, wie viele Flächen für welche Stadtämter benötigt werden. Bis zur nächsten Sitzung des AFBL am 22.09.2016 erwartet die CDU-Fraktion von der Verwaltung daher im Wege einer Bitte um Stellungnahme eine Aufstellung der benötigten/geplanten Raumbedarfe im Sinne einer „vorher-nachher“ Darstellung für die Immobilien
· „Altes“ und „neues“ Gesundheitsamt
· „Altes“ und „saniertes“ Sozialamt
· „Altes“ und „saniertes“ Jugendamt

sowie eine ebensolche „vorher-nachher“ Flächenbilanz hinsichtlich der neu zu erwerbenden, bereits erworbenen sowie im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens am Markt zu platzierenden Immobilien
· altes Gesundheitsamt
· ehemaliges Studieninstitut
· Gebäude Lippeverband
· Ehemaliges AOK-Gebäude
· VHS-Gebäude „Löwenhof“

Soweit Immobilien zur temporären Nutzung im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten vorgesehen sind, sollen die geschätzten Nutzungszeiträume ebenfalls angegeben werden, so dass ein mögliches Gesamtkonzept darstellbar wird.

Darüber hinaus erwartet die CDU-Fraktion im AFBL zur Sitzung am 22.09.2016
eine Stellungnahme der Verwaltung, wie der vorstehende Ratsbeschluss vom
19.02.2015 künftig von der Verwaltung umgesetzt werden wird.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erläutert, dass das Jugendamt zwei Komponenten habe. Das eine sei der Umgang mit dem Gebäude, dem Vermögensgegenstand. Man habe den Versuch unternommen, das über das KIMM! Familienzentrum e. V. finanzieren zu lassen, das mache aber keinen Sinn, da die Baumaßnahme so groß sei, dass man deutlich über den Zeithorizont hinaus gehe. Diese Variante sei verworfen worden. In der zweiten Jahreshälfte werde es ein Variantenentwurf geben, der zeigt, wie in Zukunft mit dem Projekt zu verfahren sei. Auf der andern Seite gäbe es die Frage der Unterbringung der Kollegen/innen. Es handele sich um zwei Mieter, FABIDO und das Jugendamt. Das Jugendamt sortiere sich im Moment und für FABIDO gäbe es einen Gesamtvorschlag zum perspektivischen Umgang. Mit der Leitung beider Häuser und der Dezernentin gäbe es bisher noch kein Einvernehmen, deshalb gäbe es bislang noch keine Vorlage, die das darstelle.

Herr Düdder (SPD-Frakltion) merkt an, dass der Hintergrund der Anfrage die Strategie des Jugendamtes, sich zu zentralisieren, gewesen sei. Das habe auch Auswirkung auf den dezentralen Flächenbedarf. Die Erwartungshaltung seiner Fraktion sei es, den Flächenbedarf schriftlich dargestellt zu bekommen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich über den Umgang ärgere, da eine Berichtspflicht schon im Beschluss aus 2015 beschlossen worden sei. Die Beschlüsse, die gefasst worden seien, sagten zudem eindeutig aus, dass ein Gesamtkonzept vorgelegt werden müsse. Es sei wichtig zu wissen, ob es sich um eine angemessene Variante handele und ob das Maß, was den Mitarbeitern in der Qualität und Fläche zur Verfügung gestellt werde, richtig sei. Auch sei es wichtig, Zusammenhänge erkennen zu können. Das sei im Moment nicht möglich, obwohl die einzelnen Vorlagen schlüssig seien.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) hält fest, dass der Ausschuss das Gesamtkonzept nach den Sommerferien erwarte.

zu TOP 4.2
Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.16 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.06.2016:

„Herr Rm Frebel führt an, dass auf Seite 20 zur Anlage der Vorlage die Rede davon sei, dass die Verwaltung in Bezug auf die Situation rund um den Wilhelmsplatz ggf. Bedarf für einen zusätzlichen Vollsortimenter sehe. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion diese Vorgehensweise zukünftig nicht mittrage.

Herr sB Auffahrt führt an, dass sich seine Fraktion dieser Aussage anschließe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

AUSW 29.06.2016:
Herr sB Auffahrt und Herr Rm Logern teilen beide mit, dass sie die heutige Empfehlung für ihre jeweilige Fraktion unter Einbeziehung der bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gemachten Aussagen aussprechen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt dieses im Grundsatz.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gebiet Dorstfeld, dessen Geltungsbereich in der Anlage 6 dargestellt ist, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB.

Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion nur mit Hinweis auf die bereits gemachten Aussagen, der Vorlage zustimmen werde (siehe Ausführungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün).

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/ Grünen) schließt sich dem an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.

zu TOP 4.3
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04465-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das für den Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße im Baubeschluss mit der DS-Nr. 00743-15 am 30.04.2015 vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.600.000,00 Euro um 700.000,00 Euro auf 2.300.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014597 – Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro

Die Investition in die Erschließung in der ersten Ausbaustufe bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.373,33 Euro.

zu TOP 4.4
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.16 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes weist BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) auf
folgenden Beschluss der BV-Hombruch aus dem Jahre 2013 hin:
Auszug aus der genehmigten Niederschrift zu TOP 14.3 der 12. BV-Sitzung vom 12.11.2013:
Zu TOP 14.3
Einrichtung eines beidseitigen Radfahrschutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-13)
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013
als Prüfauftrag zu beschließen.

Antrag der SPD-Fraktion:
Einrichtung eines beidseitigen Radfahr-Schutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße beidseitig einen Radfahrer-Schutzstreifen einzurichten.

Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist einer der verkehrlich wichtigsten Nord-Süd-Achsen des
Stadtbezirks Hombruch. Für Radfahrer ist lediglich in nördlicher Richtung der Gehweg zur
Benutzung freigegeben, weitere Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs fehlen.
Die Fahrbahn ist mit Ausnahme der Einmündung Stargarder Weg (Linksabbiegerspur) und
dem Bereich auf Höhe des Hauses Nr. 48 mindestens 8,50 m breit, so dass beidseitig ein
Schutzstreifen aufgebracht werden kann.
Wir regen zudem an, nach Einrichtung der Schutzstreifen in nördlicher Richtung weiterhin
die Radnutzung des Gehweges zu gestatten („Radfahrer frei“), damit sich unsichere
Radfahrer wegen der Steigung der Straße auf dem Gehweg sicherer fühlen.
Darin werde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob ein Radfahrschutzstreifen auf der Hagener
Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße eingerichtet werden könnte. Bisher habe
die Verwaltung diesen Beschluss der BV mit folgender Begründung nicht umgesetzt:
Auszug aus der Beschluss- und Auftragsverwaltung des Gremieninformationssystems (GIS):
„Die Maßnahme wird ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Es sind umfangreiche
Untersuchungen zum Bestand erforderlich, um daraus in sich schlüssige
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
abgewickelt Kurzfristige Ergebnisse sind nicht zu erwarten. (21.11.2013).
Der fortgeschriebene Eintrag vom 25.04.2016 lautet, „dass mit den erforderlichen
Untersuchungen noch nicht begonnen werden konnte.“
Da nach der Vorlage, Anlage 3, Ziffer 17, der Ausbau der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße in Vorbereitung ist, macht BV-Mitglied Michael
Twardon (SPD) den Vorschlag, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob nicht im Rahmen des
Ausbaus der oben aufgeführte Prüfauftrag ausgeführt werden könnte. Begründung: ein
Teilstück der seitens der Bezirksvertretung gewünschten Radfahrschutzstreifen sei identisch
mit dem geplanten Ausbau der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur
Bozenerstraße.
Nach kurzer Diskussion ist sich die BV-Hombruch einig, dem Vorschlag von Herr Twardon
zu folgen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städtischen Immobilienwirtschaft
und des Fachbereichs Liegenschaften vom 31.05.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die
Verwaltung wird gebeten, im Zuge des Ausbaus der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße den oben aufgeführten Vorschlag von BV-Mitglied
Michael Twardon (SPD) zu prüfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:




Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zur Kenntnis und

2. beschließt für vier Projekte die weitere Planung und Ausführung notwendiger baubegleitender Maßnahmen (nicht förderfähig im Rahmen des KIF):
· SPOHA Brügmannblock
· SPOHA Johann-Gutenberg RS
· SPOHA Anne-Frank GES
· SPOHA Albrecht-Dürer RS
Die Arbeiten werden zur Ausnutzung von Synergieeffekten zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen ausgeführt und sind jeweils zwingend erforderlich, um gesetzliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen werden eine nachhaltige Durchführung der Maßnahme und weitere Nutzung der Objekte gewährleistet.

Für die Abwicklung der Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. unter den jeweiligen Einzelinvestitionsfinanzstellen im Profit-Center 24_0080501, Finanzposition 780800, insgesamt 2,225 Mio. € berücksichtigt.
zu TOP 4.5
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.16 vor:
Man einigt sich auf Bitte von Herrn Rm Mader darauf, die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch deutlichen Beratungsbedarf habe. Herr sB Jütte schließt sich dieser Bitte, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auch seiner Fraktion, an und fragt nach, auf welcher Grundlage die in der Vorlage angegebenen Kostenschätzungen basieren. Diese Kostenschätzungen seien ihm nicht deutlich genug beschrieben, da es sich vorrangig nur um die Baukosten handele. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, inwiefern auch noch mal andere Varianten hinsichtlich einer genaueren Kostenprüfung untersucht werden (z. B „Variante 4: Sanierung Maximalvariante“), hinsichtlich der Prüfung der Umsetzung von Maßnahmen der Energieeinsparverordnung
, welche sich hauptsächlich auf den Austausch von Fenstern und die komplette Dämmung
bezieht, ob sich diesbezüglich nicht langfristig evtl. Kosten rentieren würden, obwohl es anfänglich teurer sei. Weiter fragt er nach, inwiefern sich voraussichtlich die Mitarbeiterzahl im Sozialamt entwickelt oder auch der Leistungsumfang. Hinsichtlich dieser Tatsache fragt er nach, ob sich evtl. auch die Wahl einer „Variante 5: Abriss und Neubau des Gebäudes“ mit höherer Nutzfläche langfristig rentieren würde und somit nicht nur die Kosten beachte, sondern auch diese Entwicklungen.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass in der präferierten Variante der Vorlage die Rede davon sei, dass die Barrierefreiheit „in Teilen“ sichergestellt sei. Hierzu hätte er gerne eine konkretisierte Aussage.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass auch seine Fraktion zu dieser Angelegenheit noch Klärungsbedarf habe. Insbesondere würde seine Fraktion sich für die bestimmte Kennzahlen interessieren (z.B.: Nutzfläche, Bruttogeschossfläche, Bruttorauminhalt in qm³ umbauter Raum). Diese Angaben wären hilfreich, um mit Hilfe von Kennzahlensystemen einzuschätzen zu können, ob die angegebenen Sanierungskosten in der Höhe so realistisch seien. Weiter teilt er mit, dass seine Fraktion den präferierten Vorschlag der Variante 3, mit einer „weitgehenden Barrierefreiheit“, kritisch sehe, da es sich hierbei um einen sehr unbestimmten Begriff handele und er insofern glaube, dass dies so nicht zielführend sei.

Herr Herkelmann schließt sich seinen Vorrednern an und sieht die hier beschriebene Barrierefreiheit ebenfalls sehr kritisch. Zudem sei ihm das Gebäude auch bekannt und es würde dort zurzeit mehrere Ebenen geben, welche nur mit Treppen verbunden seien und diese könne man beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen nicht überqueren.

Einen Teil der o.a. Fragen beantwortet Herr Ellerkamp heute wie folgt mündlich:

Zum Thema Kostenrahmen erläutert er, dass es sich um den allgemeinen Baukostenindex handele, welcher in dieser Planungsphase eine Abweichung von 40% nach unten und oben hat. Dies sei die übliche erste Annäherung, um einen Kostenrahmen zu bestimmen. Man habe das Gebäude mit verschiedenen Gutachtern besichtigt, um sich über die dortigen technischen Einrichtungen, mögliche Entsorgungsprobleme (bezüglich der in der Vergangenheit dort verbauten, verschiedenen Materialen, welche man heute nicht mehr verbauen könne) ein genaues Bild zu machen. Gleichwohl sei es so, dass man bei einer Altbausanierung immer mit „Überraschungen“ rechnen müsse. Wenn die Architekten die ausgewählte Variante in der Planungsstufe 1 bis 4 durcharbeiten, werde man auch entsprechend nach DIN-Form die voraussichtlichen tatsächlichen Baukosten ermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt dann durch die Immobilienwirtschaft die eigentliche Investitionsvorlage. Die in dieser Vorlage vorgestellten Kosten verdeutlichen den zu erwartenden Kostenrahmen der verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung.
Momentan seien für dieses Gebäude 250 Mitarbeiter vorgesehen. Im Rahmen der Ausbauvarianten sei eine Unterbringung von 300 bis 350 Mitarbeitern denkbar. Dies ist im Detail zu überprüfen. Das Sozialamt ist kein typisches Bürogebäude. Man benötige hier erhebliche Flächen als Wartezone. Normalerweise rechne man mit 20 bis 25 qm² pro Person BGF. Das sei bei einem Sozialamt mit den entsprechenden Wartezonen deutlich anders. Man hoffe aber trotzdem, mehr als 250 Mitarbeiter in dem Gebäude unterbringen zu können. In den Obergeschossen gibt es noch Ausbaureserven.

Zu der Barrierefreiheit teilt er mit, dass das Sozialamt aus verschiedenen Baukörpern besteht, welche über mehrere Jahre erstellt worden seien. In dem Gebäude befänden sich verschiedene Übergänge durch Treppen. Die Aufzuganlage, welche sich im Hauptgebäude befände, sei zu schmal, und nicht rollstuhlgerecht. Eine weitgehende Barrierefreiheit stellt sicher, dass man in Zukunft jeden Baukörper erreichen könne. Dies wird durch Außenaufzüge gewährleistet. Somit könne man dann alle Räume in den Gebäuden erreichen. Innerhalb der Gebäude wird allerdings ein barrierefreier Durchgang mit dieser Variante nicht herstellbar sein. Dies sei ein Nachteil, der in aller Klarheit zu benennen ist.

Die Kennzahlen bezüglich der BGF, Nutzfläche usw. werde man nachreichen.

Ergänzend hierzu führt Herr Ellerkamp an, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen im weiteren Beratungsgang beantworten werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) antwortet wie folgt zu den noch offen gebliebenen Fragen zu „Kenngrößen“:

Bei einem modernen Bürobau rechne man mit einer Bruttogeschossfläche von 22 bis 25 qm pro Mitarbeiter/in. Das sei das, was heute effizienter Weise hergestellt werde. Gegenwärtig habe man eine BGF (Bruttogrundfläche) im Gebäude von 10.000 qm und ca. 250 Mitarbeiter/innen, das seien 40 qm. In der Vorlage sei angegeben, dieses auf 300 bis 350 zu steigern, was nicht ganz unrealistisch sei, weil einige Teilflächen gar nicht genutzt würden (z. B. ehem. Kantinenflächen).
Die Richtlinien gäbe es, es sei aber zu bedenken, dass es sich um eine A-typische Situation, mit viel Publikumsverkehr handele. Es seien viele Wartebereiche einzubeziehen mit vielfachen individuellen Beratungssituationen und es sei zu bedenken, dass man mit einem Altgebäude umgehe. Ziel sei es, mit der Projektentwicklung deutlich mehr Mitarbeiter/innen unterzubringen. Zur Frage, ob es Sinn mache 10 Mio. € zu investieren oder mit Blick auf den Lebenszyklus insgesamt ein neues Gebäude zu errichten: Mit einem neuen Gebäude würde man bessere Energiewerte erzielen. Über die Gesamtperiode von 40 Jahren würde man einen mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich einsparen, da der investive Aufwand gegen gerechnet werden müsste. Es sei transparent dargestellt, dass hier mit Einschränkungen etwas hergestellt werde, aber die Spielräume, auch andere Objekte anzugehen, blieben erhalten. Auch würden dadurch angemessene Arbeitsbedingungen und ein deutlicher Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass es keinen Sinn mache, die BGF durch die Anzahl der Mitarbeiter zu teilen. Er fragt nach der Nettobürofläche im Durchschnitt. Es gäbe für Landeseinrichtungen ganz klare Vorgaben, nämlich 9 qm pro Sachbearbeiter. Um so eine Vergleichbarkeit hinzubekommen, bittet er Herrn Ellerkamp, das bis zum Rat auszurechnen. Es gehe doch um eine angemessene Unterbringung und was den Mitarbeitern an Bürofläche zur Verfügung gestellt werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass es ihn überrasche, dass man zeitlich im Plan sei. In der Vorlage sei ausgewiesen, dass 250 Mitarbeiter untergebracht seien. Er fragt nach, wieviel Mitarbeiter in Zukunft untergebracht würden. Das sei bereits mündlich im ABVG nachgereicht worden, aber wieviel das Sozialamt brauche, sei noch gar nicht beantwortet worden. Er gehe auch davon aus, dass es noch viele angemietete Objekte gäbe, wo man dann nachdenken müsse, ob es Sinn mache, diese um 10 Jahre zu verlängern. Das sei mit der Fragestellung gemeint und er gehe auch davon aus, dass die CDU-Fraktion das so gemeint habe. Er fragt außerdem noch nach, wie der Umsetzungszeitplan für die Maßnahme aussehe und wann die Mitarbeiter damit rechnen könnten, zumutbare Arbeits-bedingungen zu bekommen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass eine Beantwortung aller Fragen zur Erdgeschosszone ohne durchgearbeitete Architektur heute nicht möglich sei. Es sei gesetzlich vorgegeben, dass die Räume komplett umgestaltet werden müssen. Selbst die Statik müsse neu berechnet werden. Das reguläre Wiederherstellungsgeschäft sei kostenmäßig einigermaßen beherrschbar. Ein Durchschnitt von 16/17 qm werde angestrebt. Zur Frage, wie der Umzug organisiert werde, gibt er an, dass zusammengezogen werde, was sich zusammenziehen lasse. Die Intention sei, alles, was mit dem Sozialamt zu tun habe, in das Gebäude hinein zu bekommen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.

Herr Ellerkamp erläutert weiter zum Thema Zeitplan, dass man bewusst mit dieser Vorlage eine Richtungsentscheidung vorweg gestellt habe. Wenn der Auftrag erteilt werden sollte, diese Variante umzusetzen, werde, aufgrund der Größe der Gesamtmaßnahme, ein VOF-Verfahren erforderlich sein. Das nehme 6 – 9 Monate in Anspruch. Erst dann werde ein Architekt mit der Planung beginnen und erst dann sei man in der Lage, dezidiert die Flächen im Einzelnen darzustellen. Grundlage dieser Vorlage waren Begehungen und gutachterliche Stellungnahmen Außerdem gäbe es einen Baukostenindex in der Planungsphase 0, nach diesen Richtwerten werde das zusammengesetzt. In diesem Fall wären das pro qm 980 € Bruttokosten. Bei einem neuen Bürogebäude läge man ca. bei 1600 bis 1800 €. Eine Vorgabe für die Quadratmeter-Anzahl pro Person sei schwierig einzuhalten bei Rastermaßen, die heute nicht mehr üblich seien. Die vorhandenen Flur- und Gebäudetiefen seien heute nicht mehr üblich.
Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass er noch einmal an die bevorstehende Dekaden Aufgabe anknüpfen wolle, und vor diesem Hintergrund weise er auf den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschluss hin, der belegte, wie wichtig es sei, in eine vernünftige Form des Controllings und der Begleitung des Dekaden Prozesses kommen zu können und das auch sachgerecht begleiten zu können. Auch eine, wie vorgeschlagen, halbjährige Beratung sei sachgerecht. Es sei dann darüber zu sprechen, wie der Bericht qualitativ auszugestalten sei.

Herr Düdder bittet, die mündlichen Äußerungen und Antworten schriftlich zu visualisieren, in Verbindung mit den Impulsen des CDU-Papiers und einer halbjährlichen Fortschreibung. Er schlägt vor, sich auf ein Verfahren zu verständigen, was ein Nachvollziehen ermögliche.

Herr Stüdemann sagt das für die Sitzung am 23.09.16 zu. Ebenso würden Pläne aufbereitet, von denen ablesbar sein werde, wer wohin zieht, einschließlich der wirtschaftlichen Parameter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Vorlage dargestellten verschiedenen Varianten zur Entwicklung des Bürostandortes Luisenstraße werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante „Sanierung einfacher Ausstattungsstandard“ weiter zu verfolgen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Bericht für das Jahr 2015 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04502-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht
2015 und den ersten Quartalsbericht 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis

zu TOP 5.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04514-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2015 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresergebnis von 375.906,39 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2015 in Höhe von 375.906,39 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 5.3
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04940-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2015 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 427.628.793,36 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 412.116,09 sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Unterstützung von Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04706-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04706-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 25.05.16 vor:
in einem Zeitungsartikel der Westfälischen Rundschau vom 20.04.2016 wird unter der Überschrift „Schauspiel probt Nazi-Barrikade“ über Aktionen gegen die sog. Nazi-Demo am 04.06.2016 berichtet. So soll mit großen silbernen Würfeln eine sog. „Spiegel-Barriere“ errichtet werden. Das „Bündnis Blockado“ plane eine Sitzblockade. In dem Artikel wird weiter berichtet, die Stadtverwaltung habe auf Anfrage mitgeteilt, die städtische „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ unterstütze die Bündnisse bei deren Engagement.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen und der immensen Kosten für die sog. Barriere stellen sich diverse Fragen, insbesondere nach eventuellen städtischen Zuschüssen. Dies auch insbesondere deshalb, weil z.B. die Landesregierung im Bundesland Thüringen auf Anfrage eines Abgeordneten der dortigen CDU-Fraktion (Drucksache 6/816) zugestanden hat, dass öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen gewährt wurden. Angesichts der Berichterstattung in der westfälischen Rundschau kann dies nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Kosten, die beim „Schauspiel“ für die Aktion „Spiegel-Barriere“ entstehen? Hierbei sind sowohl die Personalkosten zu spezifizieren, die dafür aufgewendet werden als auch die Sachkosten. Aus der Homepage über die Aktion https://www.indiegogo.com/projects/die-spiegel-barrikade--2#/

ergibt sich, dass 200 Würfel geplant sind und jeder ca. 50 € kostet. Hinzu kommen weitere Kosten. Das Crowdfunding hat hingegen erst einen Betrag von rund 3000 € erbracht. Ist beabsichtigt, aus welchen städtischen Töpfen auch immer (z.B. Theater, Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) die Veranstaltung zu bezuschussen?
2. Sind bereits in der Vergangenheit (im Zeitraum 2012-2016) Gegendemonstrationen in irgendeiner Form finanziell unterstützt worden?

3. Falls die Frage zu 2. mit ja beantwortet wird: Wann fanden in Dortmund ggf. mit Zuschüssen aus öffentlichen/städtischen Mitteln unterstützten Gegendemonstrationen statt? Um eine detaillierte Aufschlüsselung für den Zeitraum 2012-2016 wird gebeten.

4. Mit welchen öffentlichen Zuschüssen wurden die in Frage 3 aufgeführten Gegendemonstrationen unterstützt (bitte für jede Veranstaltung separat aufschlüsseln)?

5. Wurden nur die Veranstaltungen (z.B. für Sachkosten) direkt unterstützt oder wurden Demonstrationsteilnehmern Zuschüsse/Zuwendungen gewährt? Falls letzteres zutrifft, wird um Aufschlüsselung nach Anlass und Höhe gebeten.

6. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung dazu vor, ob Mitglieder der finanziell unterstützten Organisationen, während der jeweiligen Veranstaltung, in strafbare Handlungen verwickelt waren?


Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

zu 1.)

Das Schauspiel Dortmund hat gemeinsam mit dem Künstler Artúr van Balen und dessen Künstlerkollektiv „Tools for action“ die Dortmunder Zivilgesellschaft und eine Vielzahl von Lehrern und Schülern für die Realisierung der sozialen Plastik der „Spiegel-Barrikade“ mobilisiert. Praktisches Ziel war der Bau von silbernen Würfeln aus spiegelnder Folie. Übergeordnetes Ziel war es, ein Angebot der politischen Bildung an Schulen zu schaffen, welches mögliches reaktives Verhalten im Angesicht von alltäglichen Rassismen in Freundeskreis, peer group, Schule oder Familie fokussiert. So gab es sowohl im Foyer des Schauspielhauses als auch an insgesamt 14 Schulen (öffentlich zugängliche) Bau-Workshops. Darüber hinaus wurden im Stadtraum öffentlich zugängliche Trainings mit den Spiegelwürfeln veranstaltet, um eine Choreographie einzustudieren.

Für die künstlerische Realisierung dieser sozialen Plastik im Dortmunder Stadtraum stellte das Schauspiel einen Betrag von 5. 200,-€ zur Verfügung. Darüber hinaus hielt das Schauspiel sechs mobile Arbeitstische bereit, an denen die Würfel in den Schulräumen der beteiligten Schulen bzw. in den Räumen des Schauspielfoyers gebaut werden konnten. Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit realisierten einen Teil der Pressearbeit des Teams „Tools for action“.

Im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wurden entsprechende Workshops an Dortmunder Schulen mit insgesamt 12. 130,00 -€ finanziert.

Diese Workshops fanden als Angebote der Jugendbildungsarbeit in Kooperation mit dem Respekt – Büro des Jugendamtes auf der Grundlage von § 11 SGB VIII, KJFöG und 3. AG-KJHG statt. Die Durchführung bewegte sich im Rahmen der Regelarbeit des Respekt-Büros.

Dem Verein „Vision Interkultur e.V.“ als Mitorganisator der sozialen Plastik wurde im Rahmen der Umsetzung des im November 2011 durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossenen „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ Mittel aus dem Aktionsfonds der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in Höhe von 3. 000,- € bewilligt.

Diese finanzielle Förderung bezog sich ausschließlich auf die künstlerische Realisierung und die Durchführung der Workshops an Schulen.

zu 2.)

Gegendemonstrationen gegen rechtsextreme Aufmärsche in Dortmund sind weder am 04.06.2016 noch in der Vergangenheit durch kommunale finanzielle Mittel der Stadt Dortmund unterstützt worden.

zu 3. – 6.)

Entfällt durch Beantwortung der Frage 2.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplanes „Digitales Dortmund“ zur Kenntnis; er beauftragt die Verwaltung, diesen Masterplan im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in drei Phasen zu erarbeiten. Nach Abschluss der einzelnen Phasen wird dem Rat jeweils ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Ergebnisse des gesamten Masterplanprozesses werden von der Verwaltung zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

zu TOP 6.3
Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er sich nicht sicher sei, ob die Mittel im Sinne von Effektivität gut eingesetzt seien. Er bittet um etwas genauere Skizzierung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass sich die Rechtslage dahingehend geändert habe, dass die Menschen bei Anerkennung ihres Status aus dem Zuständigkeitsbereich Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II wechseln würden. Damit erhöhe sich die Integrationsnotwendigkeit signifikant. Man habe sich nach Abwägung für ein Matchingverfahren aus Ehrenamt, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsorganisationen und sozialer Betreuungskompetenz aus dem Sozialamt entschieden. Die einzelnen Leistungen seien in der Anlage dargestellt. Auch bürgerschaftlich sei großes Unterstützungspotential vorhanden. Er halte den Weg für klug und bittet um positive Zustimmung.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass es wenig Alternativen gäbe. Der Sozialausschuss werde sich am kommenden Dienstag noch damit beschäftigen.

Herr Rettstadt gibt an, dass er an einem Bericht interessiert sei, wie es gelaufen ist. Grundsätzlich stimme seine Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die konzeptionellen Grundzüge zur Gestaltung eines neuen Netzwerkes für Geflüchtete und Flüchtlinge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Pilotvorhabens für die Dauer eines Jahres. Die nötigen Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Wohlfahrtsverbände sind entsprechend abzuschließen. Die unmittelbar berührten Bezirksvertretungen sind im Prozessverlauf in geeigneter Weise ebenso zu beteiligen wie andere themenberührte Akteure im Zielgebiet. Wenn sich bereits im Verlaufe des Vorhabens eine schrittweise Erweiterung des Netzwerkes auf andere Wohnquartiere oder Stadtbezirke abzeichnet, wird den politischen Gremien unverzüglich eine entsprechende Vorlage zur erneuten Entscheidungsfindung zugeleitet.

zu TOP 6.4
- Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte":
Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder; (nachrichtlich: "Mainzer Erklärung 2016", "Mainzer Forderung").
- Weitere Finanzhilfen für Dortmund aufgrund der besonderen Belastungssituation durch Flüchtlinge.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04991-16)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, so zu verfahren, wie alle 68 Städte in der Memorandumgruppe, die sich bundesweit dazu entschlossen hätten, entsprechende Resolutionen zu verfassen und sie in den Räten abstimmen zu lassen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Durchlauf der Vorlage zum Rat, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, dass der Dortmund „Einfluss“ genutzt werde und man sich nicht mit der sich andeutenden Einigung in Berlin zufrieden gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.




Monegel Suck Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: 2. Managementbericht AFBL 30.06.2016 mit Anlagen.pdf)