N i e d e r s c h r i f t

über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 02.03.2005
Saal Rote Erde, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Walter Portmann (Waldbauernverband NRW e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Ursula Trojan (BUND)
Ingo Lukschütz (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
Lothar Hahn (LNU)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Toppmöller (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
3. Verwaltung
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Herr Stache (Umweltamt)
4. Gäste
Herr Engelkamp (67/2- SGM 2)
Herr Appel (6/Urban II)
Herr Giese (Ratsmitglied, SPD-Fraktion)
Frau Möller (ThyssenKrupp Stahl, Umweltschutz)
Herr Naujoks (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Neugebauer (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Kolbe (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Berlin (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Kolöchter (Landschaftwachtvorschlag)
4. Gäste
Herr Becker (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Koch (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Kühnapfel (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Ostermann (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Dunsche (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Figge (Landschaftswachtvorschlag)
Herr Kimm (Landschaftswachtvorschlag)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 02.03.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Rote Erde, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Projekt: Hoeschpark
hier: Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00709-04)


2.2 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd; hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00722-04)


2.3 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost -
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00316-04)


3. Berichte

3.1 Vorschlag für die Bestellung der Landschaftswacht


3.2 Rekultivierungsplan für die Deponie Schleswig (Neuasseln)


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Freudenberger benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus gegebenen Anlass wurde die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 3.3 Schadstoffbelastungen und Luftreinhaltung ( Sachstandsbericht) ergänzt sowie die Abfolge geändert:

1. TOP 3.1
2. TOP 3.2
3. TOP 2.1
4. TOP 2.2
5. TOP 2.3
6. TOP 3.3
7. TOP 4


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Projekt: Hoeschpark
hier: Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00709-04)

Herr Quittek begrüßte Herrn Appel (6/Urban II), Herrn Engelkamp (67/2-SGM 2) und Herrn Giese (Ratsmitglied sowie Vorsitzender des Freundeskreis Hoeschpark e.V.). Herr Appel stellte noch einmal kurz die Inhalte der Vorlage vor. Insbesondere soll der Hoeschpark wieder an Attraktivität für die Bevölkerung zunehmen. Der Hoeschpark soll sowohl für Kinder, Familien, Senioren, Freizeitsportler als auch für Leistungssportler Freizeitangebote vorhalten.

Herr Giese bezeichnete den Hoeschpark als Kleinod, der von der Bevölkerung wieder genutzt werden sollte. Der Freundeskreis Hoeschpark ist sehr dankbar für die geplanten Gestaltungsveränderungen und erfreut über die Entwicklungen, die sich daraus ergeben werden. Der geplante Baseballplatz, mit dem dort trainierenden Baseballverein, könnte ein zusätzliches Magnet werden, um Menschen in den Hoeschpark zu führen.

Herr Engelkamp erklärte weiterhin, dass der Standort des geplanten Teiches an der Stelle, an der sich Wasser ansammelt, gewählt wurde. Der Teich soll naturnah gestaltet werden, und ein Zaun zum Weg hin den Teich schützen. Der Wald, der bislang sehr feucht war, wird durch Pumpen entwässert und das Wasser in Gräben aufgefangen. Teile des Waldes werden weiterhin feucht sein, jedoch nicht zu feucht, da ansonsten der Wald dort Schaden nehmen würde. Das Grabensystem führt zum Teich, der das Wasser aufnimmt.
Die Anregungen aus dem Beirat zur Errichtung eines Waldlehrpfades unter Verzicht von Lehrtafeln wurde dankend von Herrn Appel angenommen, sowie ebenfalls der Vorschlag zur Bepflanzung der Brackeler Straße zum Schutz der Schwarznessel.


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und regt zusätzlich an:

Bei dem Hoeschpark handelt es sich um einen strukturreichen Park mit angrenzenden Sport- und Erholungsflächen, der insbesondere im Norden durch seinen Altholzbestand mit Feuchtflächen als ökologisch wertvoll einzustufen ist (s. Stadtbiotopkataster St035). Bei der Neugestaltung des Parks sollten deshalb Eingriffe unterbleiben, die diesen Wert beeinträchtigen könnten. Der geplante Teich sollte naturnah als Feuchtbiotop mit einer natürlichen Ufervegetation (u.a. Schilf) gestaltet werden. Nördlich des Teiches sollte Ruhezonen für die Tierwelt geschaffen und auf den geplanten Wanderweg verzichtet werden. Die geplante Jogging- und Finnenbahn sollte im Nordosten auf den südlicher verlaufenden Hauptweg verlegt werden.

Die bestehenden Feuchtflächen innerhalb des Waldes sollten unter Schonung der Altholzbestände weitgehend erhalten werden.

Forstliche Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht nur schonend erfolgen, Totholz liegen gelassen werden. Nachpflanzungen sollten gemäß der potenziellen natürlichen Vegetation (Eiche-Hainbuchen-Wald) durchgeführt werden.

Die Zielsetzung einer Vernetzung des Hoeschparks mit umliegenden Grünanlagen und Biotopen (u.a. Fredenbaumpark, Burgholz, Kirchderner Wäldchen) sollte weiter verfolgt werden. Bei der Rahmenplanung für das Westfalenhüttengelände sind entsprechende Ziele zu berücksichtigen.

Weiterhin regt der Beirat an, bezüglich des geplanten Waldlehrpfades auf Schaubilder, die dem Vandalismus ausgesetzt sein könnten, zu verzichten und ein Lehrkonzept in Abstimmung mit örtlichen Schulen zu entwickeln.

Entlang der Brackeler Straße sollte für die gefällte Baumreihe eine neue mit standortgerechten Gehölzen zur Beschattung der seltenen Schwarznesseln gepflanzt werden.

Der Beirat bittet, an der Erstellung des detaillierten Grünordnungskonzeptes für den Hoeschpark beteiligt zu werden.


zu TOP 2.2
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd; hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00722-04)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. Er berichtete nochmals, dass sowohl der Flächennutzungsplan als auch die Änderung der Landschaftspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurden. Jedoch wurden die geplanten Naturschutzgebiete Westerfilder und Bodelschwingher Wald, Wickeder Holz, Bittermark und Niederhofer Holz zunächst herausgenommen, weil sie nicht als Bereiche zum Schutz der Natur im Gebietsentwicklungsplan (GEP) enthalten sind. Der Rat der Stadt Dortmund muss der Genehmigung der Landschaftspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg im Wege eines Beitrittsbeschlusses folgen, damit die Änderung der Landschaftspläne in Kraft treten kann.
Die untere Landschaftsbehörde vertritt die Meinung, dass die genannten Gebiete unter Schutz zu stellen, zumal auch die LÖBF mit der Ausweitung dieser Gebiete als Naturschutzgebiete im Landschaftsplanänderungsverfahren einverstanden war. Hierzu wird es demnächst eine Ratsvorlage geben, in der eine entsprechende Änderung des Gebietsentwicklungsplans beantragt wird.

Herr Quittek verwies auf die Stellungnahme des Beirates zur Änderung der Landschaftspläne, in denen er u.a. einen weitgehend einheitlichen Regelungskatalog (z.B. Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten) gefordert hatte. Ferner legte er einen Beschlussvorschlag für die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes vor, in dem u.a. die Rücknahme der Gewerbedarstellung in Groppenbruch zu Gunsten eines Regionaler Grünzug enthalten ist.

Herr Zühlke stellte dar, dass die Kreisjägerschaft Dortmund aus sachlichen Erwägungen heraus eine Anleinpflicht für Hunde in den neuen und alten Naturschutzgebieten fordere. Darüber hinaus plädiere die Jägerschaft dafür, dass in allen Schutzgebieten einheitliche Bestimmungen in den grundlegenden Ge- und Verboten vorliegen müssen. In diesem Zusammenhang bietet die Kreisjägerschaft dem Beirat und den Naturschutzverbänden eine Kooperation an, falls dies zweckdienlich bzw. zielführend sei.

Auf Vorschlag von Herrn Freudenberger plädierte der Beirates dafür, die Diskussion um einen einheitlichen Ge- und Verbotskatalog für Naturschutzgebiete (inkl. Anleinpflicht für Hunde) sowie um die Änderung des GEP´s auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben.


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage, mit 11 Stimmen und einer Gegenstimme, zustimmend zu Kenntnis.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost -
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00316-04)

Herr Quittek stellte kurz die Vorlage anhand des Planes vor und bat um Abstimmung.


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet um entsprechenden Grünordnungsplan mit Abpflanzungen der Wohnbebauung nach Norden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorschlag für die Bestellung der Landschaftswacht

Herr Quittek begrüßte die anwesenden Landschaftswächter und bedankte sich für den Einsatz der bisher tätigen Landschaftswächter. Er erläuterte kurz, dass die untere Landschaftsbehörde die Landschaftswächter auf Vorschlag des Beirates der unteren Landschaftsbehörde bestellt. In Abfolge der Landschaftswachtbezirke stellten sich die anwesenden Landschaftswächter kurz vor und wurden in einzelnen Wahlgängen vom Beirat gewählt.


Beschluss:

Die Kandidaten für die Landschaftswacht wurden wie folgt gewählt :

Bezirk-Nr.
Bezirk-Bereich
Landschaftswächter
Ja
Nein
Enthalt-ung
-1-
Oestrich/Mengeder Heide
Heinrich Kolöchter
12
-
-
-2-
Schwieringhausen/
Ellinghausen
Karl Lehmhaus
12
-
-
-3-
Groppenbruch/
Holthausen/Lindenhorst
Markus Halfmann
12
-
-
-4-
Brechten/Kemminghausen
Hans-Jürgen Unterkötter
12
-
-
-5-
Lanstrop
Karl-Heinz Kühnapfel
12
-
-
-6-
Westerfilde/Nette
Stefan Koch
12
-
-
-7-
Deusen/Nette
Magnus Benkhofer
12


-8-
Scharnhorst
Herbert Berlin
Erhard Figge
Ralf Rautert
12
-
-
-
12
12
-
-
-
-9-
Brackel/Asseln/Wickede-Nord
Jürgen Becker
Birger Dunsche
-
10
12
-
-
2
-10-
Lütgendortmund/
Bövinghausen/Westrich
Felix Ostermann
12
-
-
-11-
Marten/Dorstfeld/
Wischlingen
Reinhold Neugebauer
12
-
-
-12-
Schüren/Asseln-Süd/
Flughafen
Jürgen Becker
Erhard Figge
8
-
-
12
4
-
-13-
Somborn/Kley/Persebeck
Harald Giese
12
-
-
-14-
Eichlinghofen/
Großholthausen
Hermann Dommermuth
12
-
-
-15-
Brünninghausen/Hacheney
Guido Bennen
12
-
-
-16-
Kirchhörde/Schnee
Andreas Kimm
12
-

-17-
Bittermark/Fürstenberg Holz
Rainer Gährken
12
-
-
-18-
Syburg
Frank Figge
12
-
-
-19-
Benninghofen/Höchsten
Dirk Neugebauer
12
-
-
-20-
Holzen/Berghofer Mark
Siegfried Kolbe
12
-
-
-21-
Aplerbecker Mark
Walter Bernatzki
12
-
-
-22-
Sölderholz/Lichtendorf
Gerhard Naujoks
12
-
-
-23-
Universität/Barop
Dieter Güttmann
12
-
-




zu TOP 3.2
Rekultivierungsplan für die Deponie Schleswig (Neuasseln)

Frau Dipl.-Ing. Möller von der ThyssenKrupp Stahl AG stellte den Rekultivierungsplan für die Deponie Schleswig vor. Bei der Rekultivierung der Deponie ist die Grünvernetzung besonders wichtig, diese soll in allen Himmelsrichtungen erfolgen.
Der Südteil der Halde wurde schon lange nicht mehr genutzt; hier hat sich bereits eine gute Flora und Fauna entwickelt, auch bestehen dort keine Umweltgefährdungen. Auf dem Nordteil der Deponie ist jedoch eine gesetzlich verlangte Oberflächenabdichtung nötig. Als technisches Bauwerk betrachtet muss das Oberflächenwasser abgeleitet werden, damit es nicht durch die im Deponiekörper befindlichen Altlasten verunreinigt wird. Dies schließt auch tiefwurzelnde Pflanzen und die Anlage von Teichen aus. Nach der Rekultivierung ist geplant, die Halde für die Naherholung zu öffnen, u.a. durch ein Wegesystem, einen Aussichtspunkt und eine Rodelbahn für Kinder.
Einzelne Beiratsmitglieder trugen Bedenken insbesondere hinsichtlich der geplanten Bepflanzung und der Zugänglichkeit für die Bevölkerung vor.
Hierzu bemerkte Herr Dr. Marks, dass zu dem Rekultivierungsplan dem Beirat noch ein Bepflanzungsplan vorgelegt wird, der mit dem Beirat abgestimmt wird. Das Landschaftsschutzgebiet im Südteil der Deponie bleibt erhalten, der Nordteil muss hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Grundwassers saniert und abgedichtet werden. Der nicht zur Deponie gehörende Bereich (zwischen nördlicher Schüttgrenze und S-Bahn) und Landschaftsschutzgebiet ist, bleibt ebenfalls erhalten. Frau Möller sagte zu, den Beirat an der weiteren grünordnerischen Detailplanung zu beteiligen.


Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis und regt zum Rekultivierungsplan Folgendes an:

- Aufbringen von nährstoffenarmen Substraten wie Schotter (kein Mutterboden), zur Schaffung von Trockenbiotopen für Reptilien und entsprechende Pflanzen
- Schaffung von temporären Gewässern für Amphibien.
- Schaffung von Ruhezonen für Tiere und Pflanzen, die nicht von Erholungssuchenden betreten werden können (Zonierungskonzept)
- Verwendung standortgerechter, heimischer Pflanzen zur Bepflanzung der Halde (keine Narzissen etc.)
- Naturnahe Entwicklung der Flächen nördlich der Deponie (u.a Schaffung von Feuchtflächen).


zu TOP 3.3
Schadstoffbelastungen und Luftreinhaltung (Sachstandsbericht)

Herr Dr. Grote berichtete über die 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welche die europäische Luftrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Diese setzt insbesondere strenge Grenzwerte für Feinstaubpartikel (PM10) fest.
Im Vorfeld wurden in Nordrhein-Westfalen Schadstoffbelastungen an Straßen durch das Landesumweltamt begutachtet. In Dortmund stehen Messcontainer an der Brackeler Straße, an der Steinstraße, am Naturkundemuseum sowie an der Seekante in Dortmund Hörde.
Nach Ermittlung des Tagesmittelwertes zum Jahresende wurde festgestellt, dass der Grenzwert für Feinstaubpartikel an der Brackeler Straße um das Dreifache überschritten wurde, auch die Werte an der Steinstraße sind noch kritisch zu bewerten. Diese Überschreitung löst zum 01.01.2005 sogenannte Aktionspläne und Luftreinhaltepläne aus. Die genauen Ergebnisse der Messungen werden zum 15.03.2005 vom NRW-Umweltministerium verkündet. Die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Dortmund müssen daraufhin Pläne entwickeln, wie die Werte zu senken sind.

Bei der Brackeler Straße sind als Ursache unter anderen der PKW-Verkehr sowie der LKW-Verkehr zu nennen, weiterhin könnten auch die Abbrucharbeiten auf der Westfalenhütte die Werte beeinflussen. Möglichkeiten, die Werte zu senken, wären z.B. den LKW-Verkehr der Brackeler Straße umzuleiten.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt zusätzliche Schadstoffmessungen an weiteren vermuteten Problempunkten (u.a. Straßenschluchten). Das Stadtgebiet soll in gefährdete und nicht gefährdete Bereiche eingeteilt werden. Vorsorglich sollen künftig Gefährdungsbeurteilungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt werden.

Weitere Probleme hinsichtlich solcher Grenzwertüberschreitungen sind auch in anderen Großstädten zu finden, u.a. in Düsseldorf, Duisburg und Hagen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Neuhoff berichtete über das Baugebiet Schützengrund im Ortsteil "Auf dem Schnee". Er teilte mit, dass die Bodenoberfläche in diesem wertvollen Quellbereich mittlerweile zerfräst wurde und dadurch eine Fülle von Amphibien und Reptilien getötet bzw. gefährdet wurden. Herr Höing teilte mit, dass Herr Kaleck die Genehmigung zur Aufnahme und Umsiedlung der dort gefährdeten Amphibien und Reptilien erhalten hat. Herr Kaleck wird versuchen, so viele Tiere wie möglich zu retten. Herr Quittek verwies darauf, dass dieser Quellbereich vermutlich ein schutzwürdiger Biotop nach § 62 Landschaftsgesetz NRW sei und alles unternommen werden müsse, die Quellen mit ihrer Fauna und Flora zu erhalten. Herr Dr. Grote teilte mit, dass er die untere Wasserbehörde nochmals um eine Ortsbesichtigung bitten wird.


Quittek Freudenberger Scheffel-Heidrich
Vorsitzender Beiratsmitglied Geschäftsführerin