Niederschrift

über die 10. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 14.09.2005 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4,
44339 Dortmund, Sitzungssaal, Zimmer 8


Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:05 Uhr
Anwesend sind:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Heidemarie Nürnberger
Hubert Scheuer
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Katrin Schlegel
DVU
Waldemar Stanko, Ab 16:45 Uhr (TOP 3.1)
c) Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe, Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp, Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Steinschulte, Bauordnungsamt
Herr Wilde, Stadtplanungsamt

Nicht Anwesend:
SPD
Petro Möckel
CDU
Monika Lehrke
Unterbrechung:
17:25 bis 17:35Nach TOP 11.4

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g
für die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 14.09.2005, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 04.07.2005
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Berichterstattung zum Bauvorhaben an der Evinger Straße 154
Vorschlag zur TO (SPD- und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03179-05)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Durchführung des „Evinger Adventmarktes“ am 27.11.2005 in der Evinger Mitte
Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine
Eingabe eines Vereines (Drucksache Nr.: 03094-05)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
hier: Durchführung eines Modellspielzeugmarktes in den Fredenbaumhallen am 03.10.2005 Mitteilung der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 02822-05)
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 12x12 - Ein Projekt zur Ausbildungsplatzakquise und zur Findung von Paten für Ausbildungsplatzsuchende und Auszubildende Überweisung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2005 (Drucksache Nr.: 02186-05)
9.2 Rechtsextremismus bei jungen Menschen und die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendförderung in Dortmund Überweisung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2005 (Drucksache Nr.: 02263-05)
9.3 Neubau von Kinder- und Jugendspielplätzen hier: Neubau des Kinderspielplatzes Lüttgenberg, Dortmund-Lindenhorst Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02813-05)
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Umbau und Nutzungsänderung des Gebäudes 1 des islamischen Zentrums Hessische Straße 1 auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 172 - 176,
- Vorhaben teilweise gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und teilweise gemäß § 35 Abs. 2 BauGB – Beschluss (Drucksache Nr.: 02634-05)
11.2 Widmung einer Straße in DO-Brechten Beschluss (Drucksache Nr.: 02664-05)
11.3 Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 -verlegte Lindenhorster Straße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung – Empfehlung (Drucksache Nr.: 01902-05)
11.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße - hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre – Empfehlung (Drucksache Nr.: 02817-05)
11.5 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße östlich der Imigstraße in Dortmund-Brechten Antragsteller: GEG Grundstückserschließungs- und Entwicklungs-Gesellschaft mbH
Beschluss (Drucksache Nr.: 02868-05)
11.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Schiffhorst und Osterrothweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten nach § 125 Abs. 2 BauGB Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02926-05)
11.7 Sachstand Schulhöfe "Schadstoffbelastung"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02936-05)
11.8 Erweiterung des Umkleidegebäudes um einen Besprechungsraum mit Verkaufsstand und Geräteraum, Erweiterung der Überdachung und Errichtung eines Kassenhäuschens auf dem Grundstück Gemarkung Kemminghausen, Flur 2, Flurstück 318, Gretelweg 17 - Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss (Drucksache Nr.: 02871-05)
11.9 Errichtung eines Behelfsbaues als Aufenthaltsraum für die Freiwillige Feuerwehr auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 0009, Flurstück 606, Lütge Heidestraße 70
- Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss (Drucksache Nr.: 02962-05)
11.10 Erweiterung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstücke 1438, 1439, Lindenhorster Straße 163 - Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss (Drucksache Nr.: 02932-05)
11.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg - hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 BauGB; II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 142; III. Offenlegungsbeschluss Empfehlung (Drucksache Nr.: 02879-05)
11.12 Planungsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebshofes für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 9, Flurstück 617, Lütge Heidestraße 74-82 -Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss (Drucksache Nr.: 02968-05)
11.13 1. Sachstandsbericht zu den beantragten Projekten "Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Rosenkarree" und "Leerstandsmanagement am Beispiel Aplerbeck und Eving" sowie 2. Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. 2004 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02946-05)
11.14 Zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich Osterfeldstraße (westlich zwischen Bayrische und Badische Straße) Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03073-05)
11.15 Entfernung der abgemeldeten Pkws an der Fürst-Hardenberg-Allee
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03169-05)
11.16 Ausweisung der Parkbuchten in der Luerwaldstraße als Kurzparkzone „Parken zwei Stunden mit Parkuhr“ Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03182-05)
11.17 Überprüfung der Einhaltung der Geschwindigkeit sowie des Parken auf der Bayrischen Straße Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03173-05)
12. Mitteilungen
12.1 Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00653-04-E1)
12.2 Nutzung des Geländes an der Evinger Straße zwischen Kemminghauser Straße und dem Grävinghoffweg - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 02379-05-E1)
12.3 Aufbringung eines „Zebrastreifens“ an der Friesenstraße, westlich St. Barbara Kirche, östlich Vereinshaus - Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 02148-05-E1)
12.4 Einrichtung einer Querungshilfe auf der Lüdinghauser Straße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 01441-05-E3)
12.5 Abstellen von Lkws auf Fahrradwegen und Bürgersteigen im Bereich der Lindenhorster Straße / Fürst-Hardenberg-Allee - Antwort der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02602-05-E1)
12.6 CO2 Minderungskonzept der DEW
Beantwortung einer Anfrage (Dez3)(Drucksache Nr.: 01423-05-E2)
12.7 Neue Stellplatzeinteilung auf dem Evinger Markt, Bayrische Straße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 01438-05-E1)
12.8 Freigabe der vorhandenen Busspur an der Haltestelle Minister Stein für den öffentlichen Verkehr - Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 02065-05-E1)
12.9 Ausbauplanung der Straßen Rauher Kamp und Wulfskamp in den einzelnen Planungssegmenten -Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 01787-05-E1)
12.10 Zeitnahe Information der Bezirksvertretung Eving über genehmigte Bauvorhaben im Stadtbezirk -Antwort der Verwaltung (63) (Drucksache Nr.: 02671-05-E1)
12.11 Abstellen von LKWs und Aufliegern auf der Lindenhorster Strasse (Fredenbaum) im öffentlichem Parkraum - Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 02366-05-E1)

13. Anfragen
13.1 Anschaffung von Spielgeräten für den städt. Kindergarten, Evinger Str. 600
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02768-05)
13.1.1 Anschaffung von Spielgeräten für den städt. Kindergarten, Evinger Str. 600
(Drucksache Nr.: 02768-05-E1) Beantwortung der Anfrage zu TOP 13.1
13.2 Folgenutzung für das Gebäude der bisherigen Deutschen Hörfunkakademie
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03071-05)
13.3 Verhalten der ReiterInnen im Grävingholz und Verschmutzung der Wege
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03192-05)
13.4 Herstellung einer Fußwegeverbindung westlich Osterfeldstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01793-05-E1)
13.5 Grünpflege zwischen Brechtener Grundschule und Blumen Bartels
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03168-05)
13.6 Installierung eines automatischen Türöffner für die Bezirksverwaltungsstelle in Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 01744-05-E1)
13.6.1 Installierung eines automatischen Türöffner für die Bezirksverwaltungsstelle in Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4 (Drucksache Nr.: 01744-05-E2)
Beantwortung der Anfrage zu TOP 13.1
14. Beschluss- und Auftragsverfolgung der Beschlüsse bzw. der Aufträge der Bezirksvertretung Eving an die Verwaltung Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 03188-05)
15. Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahr 2006
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 02988-05)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Macewicz benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf die Tagesordnung um den Punkt 3.2 (Berichterstattung des Bezirksvorstehers zum Thema Baumfällungen im Umfeld der Graf-Konrad-Grundschule für den Ausbau der offenen Ganztagsschule) zu erweitern.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 04.07.2005
Zum Tagesordnungspunkt 11.4 (Überprüfung der Verkehrssituation auf den Straßen Schiffhorst und Kamphecke) erinnert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – daran, dass der damals vereinbarte Ortstermin bisher nicht durchgeführt wurde.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – sagt zu, im Anschluss an diese Sitzung einen Termin festzulegen.
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Zum Tagesordnungspunkt 12.7 (Erster Spatenstich zum Bau der Turnhalle Probstheidastraße) sieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weiteren Klärungsbedarf.
In der Niederschrift wurde die Äußerung des Bezirksvorstehers – Herrn Adden – festgehalten, der zu Folge er durch die Leiterin der Verwaltungsstelle von dem Spatenstich unterrichtet wurde. Einem Zeitungsartikel war dagegen zu entnehmen, dass der Bezirksvorsteher gegenüber der Presse auf Anfrage mitgeteilt hat, diese Information zufällig einigen Stunden vorher von einem Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund erhalten zu haben. Wegen der Unterschiedlichkeit der beiden Aussagen, bittet die CDU-Fraktion um Aufklärung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – erklärt, dass beide Aussagen zutreffen. Er wurde sowohl von der Verwaltungsstellenleiterin als auch von einem Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund informiert.

Mit diesen Anmerkungen wird die Niederschrift der 9. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 04.07.2005 – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde
Herr Kuckelke, wohnhaft Hallermannstraße 11, beanstandet, dass die Straße Kamphecke, trotz Beschluss der Bezirksvertretung Eving in der Sitzung am 04.07.2005, noch nicht wieder für Anlieger geöffnet wurde.
Um ein an der Kamphecke gelegenes Erdbeerfeld für Selbstpflücker zu erreichen müssen die Kunden jetzt Umwege in Kauf nehmen. Es wird daher befürchtet, dass diese Kunden auf lange Sicht gar nicht mehrt kommen.

Des Weiteren spricht Herr Kuckelke Probleme an, die von Reitern und Reiterinnen, die mit ihren Pferden die Fußwege im Grävingholzwald benutzen, verursacht werden. Seiner Ansicht nach handelt es sich hier nur um einige wenige „schwarze Schafe“ und die Probleme müssten sich durch entsprechende Kontrollen lösen lassen.

Zur Verkehrssituation an der Straße Kamphecke erläutert der Bezirksvorsteher – Herr Adden –, dass eine Freigabe für Anlieger nur diejenigen betrifft, deren Grundstücke und Häuser tatsächlich in dem eingezogenen Straßenteilstück liegen. Eine bloße Durchfahrt zu einem weiter entfernt an der Straße gelegenen Grundstück verstieß auch schon nach der alten Regelung gegen die Straßenverkehrsordnung. Die einzige Möglichkeit die Straße wieder in voller Länge befahren zu können, wäre die erneute Freigabe der Kamphecke als Durchgangsstraße
Zur Klärung weiterer Einzelheiten verweist der Bezirksvorsteher auf den geplanten Ortstermin.
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Frau Schweppe, die durch die Einziehung der Kamphecke ebenfalls Umwege fahren muss, beanstandet ebenfalls die Einziehung der Kamphecke und fragt nach, ob die Verwaltung tatsächlich nur auf Wunsch einer einzelnen Anwohnerin tätig wurde.

Auch Herr Küpper, ebenfalls ein Anwohner im Bereich Kamphecke, beschwert sich über die Einziehung der Straße und die dadurch für ihn entstehenden Umwege. Um die Umwege zukünftig zu vermeiden, spricht sich Herr Küpper für eine Öffnung der Kamphecke für den Durchgangsverkehr aus. Für diesen Fall wird allerdings ein Durchfahrverbot für Lkws gewünscht.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – verweist hier auf die obige Erklärung zum selben Thema.
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Herr Wawrik, wohnhaft Spenhofweg, kritisiert, den Zustand des Grävingholzwaldes, dessen Fußwege durch Pferde stark verunreinigt werden und übergibt der Bezirksvertretung Eving ein Beschwerdeschreiben, das eine seiner Bekannten an den Oberbürgermeister gesandt hat. Er fragt nach, was die Bezirksvertretung Eving in dieser Sache unternommen hat oder zu unternehmen gedenkt, da der zuständige Förster, seiner Meinung nach, nicht in der Lage bzw. willens ist, die dortige Situation zu ändern.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – erklärt, dass SPD-Fraktion eine Anfrage in die heutige Sitzung (TOP 13.3) eingebracht hat, die sich mit dieser Problematik beschäftigt. Die Anfrage wurde bereits an das zuständige Fachamt der Stadt Dortmund übersandt.
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Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Adden – die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Berichterstattung zum Bauvorhaben an der Evinger Straße 154
Vorschlag zur TO (SPD-und CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03179-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegen folgende Vorschläge der SPD- sowie der CDU-Fraktion zur Aufnahme in die Tagesordnung vor:

Die SPD-Fraktion beantragt die Berichterstattung zum Bauvorhaben an der Evinger Straße 154

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem Investor und der Verwaltung gibt. Hier werden sogar Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Da diese Angelegenheit unseren Stadtbezirk betrifft, erwarten wir, dass die Verwaltung die Bezirksvertretung Eving umfassend über den aktuellen Sachverhalt informiert.
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Die CDU-Fraktion hat folgenden Antrag vorgelegt:
Die Verwaltung, Planungsamt, wird aufgefordert, eine umfassende Stellungnahme zum Verfahren und zur möglichen Schadenshöhe in Sachen Grundstück Evinger Str. 154 abzugeben.

Begründung:
Der Presse waren Stellungnahmen des Investors und des Planungsdezernenten zu entnehmen. Deshalb ist die Verwaltung verpflichtet, die Bezirksvertretung in der Sitzung am 14.9.05 umfassend zu informieren. Durch die bereits der Öffentlichkeit bekannten Information ist zu prüfen, ob der Tagesordnungspunkt ggf. auch im öffentlichen Teil behandelt werden kann.
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Als Berichterstatter sind Herr Steinschulte (Bauordnungsamt) und Herr Wilde (Stadtplanungsamt) anwesend.

Herr Steinschulte erläutert zunächst den chronologischen Ablauf des baurechtlichen Verfahrens.
Das Verfahren begann im Jahre 2001 mit der Ablehnung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes an der Evinger Straße mit 700 m2 Verkaufsfläche und 99 Stellplätzen.
Da kein Bebauungsplan existierte und der Bereich auch nicht als Außenbereich definiert werden konnte, wurde das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt und der Antrag abschlägig beschieden, da die beantragte Größe der Verkaufsfläche von 700 m2, bereits in einem vorherigen Gerichtsentscheid, als Vermutungsgrenze für einen großflächigen Einzelhandel dargestellt worden ist.
Die Ablehnung wurde damit begründet, dass hier ein großflächiger Einzelhandel geplant wurde, der in Konkurrenz zur Evinger Mitte steht, zentrenrelevant ist und eine negative Vorbildwirkung für weitere Vorhaben darstellen würde. Ein weiterer Ablehnungsgrund war die Auffassung, dass es sich aufgrund der Größenordnung um ein planungsbedürftiges Vorhaben im Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung handelt. Diese Rechtsauffassung der Stadt Dortmund wurde von der vorgesetzten Behörde der damaligen Bezirksregierung in Arnsberg geteilt. Seitens der Bezirksregierung wurde ein, in anderer Sache, ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen angeführt, nach dem bei Vorhaben, die mehr als 45 Stellplätze aufweisen und sich an Durchgangsstraßen befinden, dies als Indiz dafür gewertet werden kann, dass hier keine Nahversorgung beabsichtigt ist, sondern eine weitergehende und über das Gebiet hinausgehende Versorgung geplant ist.
Unter Berücksichtung dieser Aspekte ist die Stadt Dortmund zu der Auffassung gelangt, dass dieses Vorhaben insbesondere im Zusammenhang mit den Masterplänen Einzelhandel und der Stärkung der Evinger Mitte nicht verträglich ist.
Im daraufhin vom Antragsteller eingeleiteten Widerspruchsverfahren hat die Bezirksregierung Arnsberg die Ablehnung der Stadt Dortmund gestützt. Eine Änderung der rechtlichen Grundlage erfolgte dann durch das Inkrafttreten der Veränderungssperre.
Die Klage gegen die Zurückweisung dieses Widerspruches durch die Bezirksregierung wurde später zurückgenommen. Über den Antrag hinaus, sollte dann aber in einem anderen, parallel laufenden zweiten Antragsverfahren die Klage dahin gehend erweitert werden, dass festgestellt werden sollte, das bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung beständen hätte.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße erfolgte nach Eingang des zweiten Antrages.
Dieser zweite Antrag wurde ebenfalls, wie auch das erste Vorhaben, nach § 34 mit der Einstufung als Gewerbegebiet, als unzulässig abgelehnt. Obwohl der Antrag geringfügig modifiziert war, die Verkaufsfläche sollte nur noch 698 m2 betragen und die Anzahl der Stellplätze auf 91 reduziert werden, erfolgte die Ablehnung mit der selben Begründung wie schon die Ablehnung des ersten Antrages. Die Verringerung der Verkaufsfläche um 2 m2 war insofern für die Entscheidung irrelevant, da es sich bei der gerichtlichen Festlegung auf 700 m2 lediglich um eine Vermutungsgrenze handelt, in deren Bereich ein großflächiger Einzelhandel angenommen wird.
Der gegen diesen Bescheid erfolgte Widerspruch wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit gleicher Begründung gleichfalls abgewiesen.
Aufgrund einer, wegen der Zurückweisung des Widerspruches, erfolgten Klage stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest, dass wegen der zwischenzeitlich ergangenen Veränderungssperre kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines positiven Vorbescheides bestand. Gleichzeitig wurde jedoch festgestellt, dass vor Inkrafttreten der Veränderungssperre dieser Anspruch bestanden hat.
Gemeinsam mit dem Rechtsamt hat das Bauordnungsamt entschieden, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Eine fast zeitgleich eingelegte Berufung des Antragstellers wurde ebenfalls vom Gericht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Ersten Instanz. (Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving: Eine exakte Aufstellung des weiteren chronologischen Ablaufs liegt den Fraktionen der Bezirksvertretung Eving seit der Sitzung in schriftlicher Form vor)

Im Anschluss an die Schilderung des baurechtlichen Verfahrens erklärt Herr Wilde, dass es seitens der Verwaltung zu keinem Zeitpunkt positive Signale gegeben hätte, denen der Antragsteller hätte entnehmen können, dass ein Antrag in seinem Sinne beschieden würde.
Herr Wilde weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass die Bezirksregierung Arnsberg in beiden Bauvoranfragen die Rechtsauffassung der Stadt Dortmund, die zur Ablehnung der Anfragen führte, unterstützt hat und auch im Widerspruchsverfahren entsprechend entschieden hat. Gestützt wurde diese Rechtsauffassung durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das in einem ähnlich gelagerten Fall in einer anderen Stadt die Ablehnung eines Bauvorhabens bestätigt hat, aber jetzt im Falle der Stadt Dortmund zu einem anderen Urteil gekommen ist. Diese veränderte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes, die durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde, konnte seitens der Stadt Dortmund nicht vorhergesehen werden und stellte eine Überraschung dar.
Sowohl das Urteil des Verwaltungs- wie auch des Oberverwaltungsgerichtes haben die grundsätzlichen Ziele des Masterplanes Einzelhandel nicht in Frage gestellt. Gemeinsam mit der Bezirksregierung und dem „Konsultationskreis Einzelhandel“ beabsichtigt die Planungsverwaltung aber dennoch, die Auswirkungen dieses Urteils auf einzelne Verfahren und Vorhaben einer Prüfung zu unterziehen.

Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und dem Vorhabenträger über mögliche Schadensersatzansprüche haben bisher nicht stattgefunden, die Stadt hofft auf einen tragfähigen Vergleich. Sollte eine Einigung auf diesem Wege nicht zu erzielen sein, werden letztendlich Gerichte über mögliche Ansprüche entscheiden müssen.
Zu diesen eventuellen Ersatzansprüchen stellt Herr Wilde aber deutlich fest, dass für den Vorhabenträger, nachdem klar wurde, dass ein großflächiger Einzelhandel an diesem Standort, aus den bekannten Gründen, nicht gewünscht ist, die Möglichkeit bestanden hätte, andere gewerbliche Einrichtungen an dieser Stelle anzusiedeln.

Da die Ausführungen der Berichterstatter an dieser Stelle beendet sind, bittet der Bezirksvorsteher – Herr Adden – um Fragen und Stellungnahmen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kritisiert, dass die Verwaltung bei Erlass der Veränderungssperre die späteren Probleme nicht gesehen hat und durch das ergangene erstinstanzliche Urteil, das in der nächsten Instanz bestätigt wurde, überrascht wurde.
Für die CDU-Fraktion stellt sich nun die Frage, inwieweit sich die Bezirksvertretung Eving, mit ihrem politischen Willen, gegen die rechtmäßig ergangenen Urteile zweier Gerichte stellen kann. Diese beiden Urteile zu umgehen bzw. zu ignorieren, käme einer Missachtung der Gerichtsbarkeit in diesem Lande gleich.
Herr Neumann sieht hier den politischen Willen, der sich in den Masterplänen manifestiert, in Divergenz zur tatsächlichen Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang muss die Frage gestellt werden, in welche Richtung die Politik hier dauerhaft tendiert.
Zur Frage der Schadenersatzansprüche weist die CDU-Fraktion daraufhin, dass hier letztendlich der Steuerzahler belastet werden wird.
Abschließend kritisiert Herr Neumann die Tatsache, dass durch die zeitaufwändigen Gerichtsverfahren jegliche Entwicklung in diesem Bereich verhindert wurde und das Gelände seit Jahren brach liegt.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erinnert daran, dass es der ausdrückliche politische Wille der Bezirksvertretung Eving war – und seitens der SPD-Fraktion auch heute noch ist – südlich der verlegten Deutschen Straße keinen Einzelhandel zuzulassen.
In allen Entscheidungen und Beschlüssen hat die Bezirksvertretung Eving immer wieder die Stärkung der Evinger Mitte priorisiert und die Verwaltung aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zur Realisierung dieses Zieles umzusetzen.
Die SPD-Fraktion weist daher jegliche Kritik an der Verwaltung entschieden zurück, da hier lediglich Beschlüsse der Bezirksvertretung Eving durchgeführt wurden.
Herrn Unterkötter ist derzeitige problematische Lager durchaus bewusst, er sieht aber keinen Sinn darin, sich an Spekulationen über eventuelle Schadenersatzansprüche beteiligen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – fordert die Bezirksvertretung Eving auf, an dem politischen Ziel, die Evinger Mitte zu stärken, festzuhalten und die Verwaltung in ihren Bemühungen dieses Ziel zu realisieren auch weiterhin zu unterstützen.
Herr Unterkötter äußert die Befürchtung, dass sich die Genehmigung einen großflächigen Einzelhandels, außerhalb des eigentlichen Zentrums der Evinger Mitte, negativ auf andere Standorte im Stadtbezirk Eving auswirken wird und zur Folge hat, dass auch in anderen Bereichen bereits erstellte Konzepte nicht mehr umgesetzt werden können. Die Bezirksvertretung Eving verfolgt schon seit längerer Zeit die Absicht insbesondere auch die Einkaufsbereiche der gesamten Bergstraße (z. B. Peine / Reinecke-Gelände) und der Bayrischen Straße (Grüne Tanne) durch Einzelhandelsansiedlungen zu stärken.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht zunächst auf den Redebeitrag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion ein, der die Frage nach einer Klassifikation von Gerichtsurteilen im Verhältnis zu politischen Entscheidungen angesprochen hat. Die Beantwortung dieser Frage ist sicherlich schwierig, Frau Sichelschmidt ist aber der Ansicht, dass sie als gewählte Vertreterin der Partei Bündnis 90 / Die Grünen ein politisches Mandat hat und somit politische Entscheidungen, die in diesem Stadtbezirk angehen, zu treffen hat.
Die grundsätzliche Entscheidung in welche Richtung sich der Einzelhandel in diesem Stadtbezirk entwickeln soll und somit auch der Beschluss an dieser Stelle der Evinger Straße keinen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, beruht auf dem politischen Willen, die Planungen zur Stärkung der Evinger Mitte zu realisieren. An diesem Ziel hat sich nichts verändert, die entsprechende Entscheidung wird nach wie vor für richtig gehalten.
Aufgabe der Verwaltung ist es, gegebenenfalls nach juristischer Prüfung, die Beschlüsse der politischen Gremien umzusetzen. Da sich die Verwaltung hierbei an einem vorliegenden, in einem ähnlichen Fall ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes orientieren konnte, können der Verwaltung keine Fahrlässigkeit bzw. Fehler vorgeworfen werden.

Im Anschluss erläutert Herr Wilde nochmals detailliert einige der in der vorangegangen Diskussion angesprochenen Punkte

Zur Kritik, dass das Gelände, durch die sich hinziehenden Gerichtsverfahren seit Jahren brach liegt, erklärt Herr Wilde erneut, dass spätestens seit 2002 bekannt war, welche Arten von Nutzung auf diesem Gelände politisch gewünscht und möglich sind.
Der Vorhabenträger hätte hier jede andere Art von gewerblicher Nutzung, mit Ausnahme der des Einzelhandels, realisieren können.

Zum Termin des Inkrafttretens der Veränderungssperre stellt Herr Wilde deutlich fest, dass zum Zeitpunkt der ersten Bauvoranfrage keine Veranlassung bestand, eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Verwaltung war der Überzeugung, im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg und in Kenntnis einen ergangenen Gerichtsurteils, das Bauvorhaben nach der rechtlichen Maßgabe des § 34 ablehnen zu können.

Auf die Frage nach der Verbindlichkeit von Urteilen wird auf das Grundgesetz verwiesen, das eine eindeutige Planungshoheit der Kommunen festlegt, die Planungsrecht letztendlich durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, unter Beachtung der Eigentümerrechte, gestalten können.
Die Ablehnung der Bauvoranfragen erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach bestem Wissen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Ev 130/4 sollten verbindliche Regelungen für die Nutzung des Geländes getroffen und Vorgaben für die künftige Bebauung konstruktiv getroffen werden.

Abschließend betont Herr Wilde die Bedeutung des Masterplanes Einzelhandel, der aus mehreren Bausteinen besteht und ein unerlässliches Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Dortmund darstellt. Mithilfe des Masterplanes sollen bestehende Zentren geschützt und gestärkt bzw. können Zentren wie die „Neue Evinger Mitte“ erst ermöglicht werden. Auf dieser Grundlage sollen großflächige Einzelhandelsansiedlungen außerhalb dieser Zentren, wie das Bauvorhaben an der Evinger Straße, nicht mehr zugelassen werden.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – den Berichterstattern und beendet diesen Tagesordnungspunkt.





zu TOP 3.2
Berichterstattung des Bezirksvorstehers
hier: Baumfällungen im Umfeld der Graf-Konrad-Grundschule für den Ausbau der Offenen Ganztagsschule (Drucksache Nr.: 03260-05)

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – berichtet, dass ihn die Städtische Immobilienwirtschaft sowie das Amt Stadtgrün Dortmund (67/3/SGA) darüber unterrichtet haben, dass im Nahbereich und im Wald an der Graf-Konrad-Grundschule insgesamt 47 Bäume gefällt werden müssen. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die notwendigen Um- und Anbaumaßnahmen für die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule zur realisieren. Entsprechende Ersatzanpflanzungen sollen vorgenommen werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Absicht der Verwaltung im Umfeld der Graf-Konrad-Grundschule 47 Bäume zu fällen zur Kenntnis und stimmt dieser Maßnahme unter der Vorraussetzung zu, dass die notwendigen Ersatzanpflanzungen im Stadtbezirk Eving vorgenommen werden.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Durchführung des „Evinger Adventmarktes“ am 27.11.2005 in der Evinger Mitte
Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine
Eingabe eines Vereines (Drucksache Nr.: 03094-05)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine plant die Durchführung des Evinger Adventmarktes am 27.11.2005 in dem Evinger Mitte. Ab 8.00 Uhr soll mit dem Aufbau begonnen werden, die Veranstaltung wird um 18.00 Uhr enden, Abbau und Reinigung der Plätze werden bis 20.00 Uhr beendet sein.
Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet um Genehmigung die Evinger Mitte bis 20.00 nutzen zu dürfen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving stimmt der Durchführung der Veranstaltung gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund – einstimmig – zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
hier: Durchführung eines Modellspielzeugmarktes in den Fredenbaumhallen am 03.10.2005
Mitteilung der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 02822-05)
Unter Hinweis auf das 1993 übersandte Konzeptpapier zur Problematik bei Veranstaltungen im Sinne des Titel IV GewO, teilt das Amt für öffentliche Ordnung folgenden Veranstaltungstermin für einen Spezialmarkt nach § 68 Abs. l GewO für das Jahr 2005 im Veranstaltungsbezirk Eving mit:
Am 03.10.2005 findet zwischen 11.00 und 16.00 Uhr ein Modellspielzeugmarkt des Veranstalters Rolf-Peter Cremer in den Fredenbaumhallen statt.
Aus gewerberechtlicher Sicht bestehen gegen die Durchführung der Veranstaltung bisher keinerlei Bedenken.
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den geplanten Termin – einstimmig – zur Kenntnis.

7. Schulen – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
12x12 - Ein Projekt zur Ausbildungsplatzakquise und zur Findung von Paten für Ausbildungsplatzsuchende und Auszubildende
Überweisung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2005
(Drucksache Nr.: 02186-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Rechtsextremismus bei jungen Menschen und die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendförderung in Dortmund
Überweisung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2005
(Drucksache Nr.: 02263-05)

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
ich möchte zu Protokoll einige Anmerkungen zu dieser Vorlage abgeben. Hier auf der ersten Seite wird wiederholt der Begriff Demokratie und demokratisch verwendet. Ich möchte darauf hinweisen, dass Demokratie aus dem griechischen kommt und Herrschaft des Volkes oder Volksherrschaft bedeutet, d.h. δήμος κρατία Herrschaft des Volkes, wir haben jeder in dem Volk eine Stimme, jeder stimmt ab und diese Stimme entscheidet dann über die politischen Verhältnisse. Demokratie heißt aber auch, in unserem Verständnis, Mehrheitsentscheidungen werden gefällt unter Beachtung eines ganz wichtigen Prinzips, nämlich unter Beachtung des Minderheitenschutzes und das muss gelten gegenüber Ausländern aber natürlich auch gegenüber Inländern. Also gegenüber den Bewohnern, die wir als Deutsche bezeichnen.
Dann kommt hier auf der Seite 2 es zu einer Definition des Begriffes Rechtsextremismus und da wird also den Rechten unterstellt, dass sie gewaltverherrlichenden, autokratischen Führungsstil so zu sagen als einzigen Führungsstil in der Vordergrund stellen. Dazu ist auch anzumerken, dass in jedem System jeder Umgang, wenn Menschen miteinander umgehen es in verschiedenen Situationen erforderlich sein kann, autokratische Verhaltensmuster an den Tag zu legen. Das kennen wir aus den verschiedenen Gruppen, Familien und natürlich auch aus den Parteien in denen wir sind. Es ist also kein Phänomen, kein Merkmal der Rechten autokratischer Führungsstil, sondern, jeder hat das schon mal erlebt und jeder weiß auch, dass es notwendig ist, in Krisensituationen z.B. autokratisch sich zu entscheiden. Wenn das so ist, ist es also kein besonderes Phänomen der Rechten oder der Rechtsparteien, autokratischer Führungsstil, sondern das es überall. Nehmen wir die Beschlüsse in der SPD oder der CDU je nachdem wer sie fasst.
Und nun konkret zur Politik in diesem Stadtbezirk: Also, Kritik an der Politik in der Bezirksvertretung Eving möchte ich hier weiterhin zu Protokoll geben.“

An der dieser Stelle unterbricht der Bezirksvorsteher – Herr Adden – und ruft den Redner „zur Sache“.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – fährt wie folgt fort:
„Also, es stehen hier ja einige Begriffe, das könnte ich jetzt noch ausführen. Das würde ja am Ende zu lange dauern. Da wir keine Redezeitbeschränkung haben, könnte ich ja wer weiß wie lange ausschmücken. Ich will das ja nur zusammen fassen. Ich will sagen, was das Ziel dieser Rechtsextremismus-Beschlussvorlage ist und wie das in Eving aussieht. Also, immer wenn ich angeregt habe, die BV solle sich integrativ betätigen, durch Zugehen auf Rechte, bzw. so genannte Rechte, dann sind Sie hier konstruktiv mit meiner Meinung niemals umgegangen. Sie haben sich nicht mit den Gruppen auseinandergesetzt, sondern Sie haben eher eine Ausgrenzungspolitik hier betrieben, als eine Integrationspolitik. Und dies bezieht sich auch auf den schulischen Bereich. Rechte, bzw. sogenannte Rechte werden in der Schule diffamiert und ausgegrenzt. Kritische, sprich demokratische Auseinandersetzungen, wie sie hier gefordert werden, finden ja tatsächlich nicht statt. Immer wenn ich sage, lasst uns doch mal mit den Leuten, die Ihr gar nicht kennt, sprechen, sagt Ihr, das machen wir gar nicht, wir wollen das gar nicht. Konkrete Maßnahmen von der DVU nachgefragt oder angeregt, auch gegenüber dem Vertreter des Jugendamtes, wurden überhaupt nicht beachtet, bzw. wurden in der Antwort verwiesen auf: Ich sollte mich doch sonst irgendwo informieren, dafür ist eigentlich hier in Eving keiner zuständig. Es fehlt nach meiner Einschätzung und Beobachtung der wirkliche Wille zur Auseinandersetzung. Es herrscht auf allen Ebenen eine vorurteilsgeprägte Politik vor. Diffamierung statt Integration ist die Vorgehensweise dieser BV im Umgang mit Rechten, das ist eindeutig. Auf der einen Seite gibt es die Guten, die so genannten Demokraten auf der anderen Seite
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – unterbricht erneut ruft den Redner zum zweiten Mal „zur Sache“ und fordert ihn auf, sich mit seinem Beitrag auf Inhalte der Vorlage zu beschränken.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – erwidert:
„Das steht hier, Integration, Runder Tisch, Modellprojekte.
Herr Bezirksvorsteher, ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass dieses Papier einige Themen enthält. Ich könnte Sie im Einzelnen jetzt hier nennen. Ich habe das zusammengefasst in der Kritik wie die BV, meiner Ansicht nach, mit Rechten und rechten Gruppierungen umgeht.“
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist zum dritten Mal auf die Abweichung vom Thema hin und fordert den Redner auf, „zur Sache“ zu sprechen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – fährt fort:
„Hier steht was von Runder Tisch. Ich habe noch nie erlebt, dass hier von den Leuten, die wirklich konkret gemeint sind, die Leute angesprochen worden sind. Meine Bitte an die Vertreterin des Jugendamtes, die hat gesagt, nein, da machen wir nicht. Und dann wollen Sie Integrationspolitik hier machen. Sie wollen die Leute gar nicht integrieren.“
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – entzieht dem Redner, wegen wiederholter Abweichung vom Gegenstand der Beratung, an dieser Stelle das Wort.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
die CDU-Fraktion weist die Äußerungen des Vertreters der Volksunion entschieden zurück. Wir lassen es nicht zu, dass die gesamte Bezirksvertretung Eving öffentlich diskreditiert wird. Sie haben kein Recht, uns in dieser Runde, mit Ihrer privaten Meinung, zu diskreditieren.

Einem Antrag des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – auf Schluss der Beratung gemäß § 17 Abs. 1, b Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – zu.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage – einstimmig bei einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.

zu TOP 9.3
Neubau von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Lüttgenberg, Dortmund-Lindenhorst
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02813-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Kinder- und Jugendausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzanfrage:
Die Bezirksvertretung Eving bittet um Auskunft, ob es sich bei dem in der Vorlage angesprochenen Rasenhügel, der als Spielelement einbezogen werden soll, um den Hügel handelt, der eigentlich als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Bebauung im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129 vorgesehen war.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Umbau und Nutzungsänderung des Gebäudes 1 des islamischen Zentrums Hessische Straße 1 auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 172 - 176,
- Vorhaben teilweise gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und teilweise gemäß § 35 Abs. 2 BauGB -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02634-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit folgenden Einschränkungen – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – die Zulassung des Vorhabens:
§ Es muss sichergestellt werden, dass Anwohner nicht durch „wildes“ Parken im Bereich der Deutschen- und Preußischen Straße belästigt oder behindert werden.
§ Zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner sind Veranstaltungen zeitlich bis 22.00 Uhr zu begrenzen.
§ Die Räumlichkeiten sind nur für vereinsinterne Veranstaltungen zu nutzen, eine Vermietung an Dritte soll nicht stattfinden.
§ Eine nochmalige Erweiterung der Nutzung ist auszuschließen. Die Bezirksvertretung Eving wird entsprechenden zukünftigen Vorhaben nicht zustimmen.

zu TOP 11.2
Widmung einer Straße in DO-Brechten
Beschluss (Drucksache Nr.: 02664-05)

Beschluss:
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgenden – einstimmig – Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Straße „Wasserscheide“ (Gemarkung Brechten, Flur 1) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

zu TOP 11.3
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 -verlegte Lindenhorster Straße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 01902-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.11.2004 offengelegenem Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 die modifizierte Begründung vom 23.06.2005 beizufügen
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 1 Abs. 8 BauGB.

Der Vorsitzende der Fraktion FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Ich stelle erst mal fest, Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren. Also, mehr wie Tempo 50 sollte da so nicht gefahren werden und was der Herr Unterkötter da gesagt hat, bezog sich auf die Autobahn. Aber darum geht es mir gar nicht, es geht mir darum, der Lärmschutzwall soll ja an die Umschwenkung der Lindenhorster Straße hin. Wofür ist die gebaut worden? Für Lkws, für Lkws. Die gehen da hinterher durch. Aber das ist ja gerade der Punkt. Um den Lärm von den Lkws, beim Schalten, beim Anfahren und so was – um den von den Anwohnern wegzuhalten. Dafür brauchen wir die Lärmschutzwand, denn schnell fahren werden sie da eh nicht.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage zu verschieben.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 10.11.2004 während der Beratung der Vorlage „Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124- verlegte Lindenhorsterstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB“ folgenden Zusatzbeschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen –:
Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, inwieweit der Ersatz des bisher vorgesehenen Baus einer Lärmschutzwand im Bereich des Streckenabschnitts der Ellinghauser Straße durch den Einbau von Splittmastix Asphalt als gleichwertiger Ersatz innerhalb Schallisolierung für die Anwohner zu sehen ist, oder ob die Anwohner durch diese Maßnahme höheren Lärmbelästigungen ausgesetzt werden.

Da die Verwaltung diese Stellungnahme bis heute nicht vorgelegt hat, sieht sich die Bezirksvertretung Eving außer Stande die Vorlage heute abschließend zu beraten. Insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass Presseveröffentlichungen in letzter Zeit auf die geringe Haltbarkeitsdauer des sogenannten „Flüsterasphaltes“ hingewiesen haben, befürchtet die Bezirksvertretung, dass bereits in einigen Jahren hohe Folgekosten entstehen werden und ein ausreichender Lärmschutz für die Anwohner nicht mehr gewährleistet ist.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02817-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt genehmigt nach § 60 Abs. 1 GO NRW folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

I. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ev 147 – Evinger Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I 2414/BGBL. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 – Evinger Straße“ – als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I 2414/BGBL. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 11.5
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße östlich der Imigstraße in Dortmund-Brechten
Antragsteller: GEG Grundstückserschließungs- und Entwicklungs-Gesellschaft mbH
Beschluss (Drucksache Nr.: 02868-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – , die Erschließung des Geländes in Dortmund-Brechten an der Stichstraße östlich der Imigstraße nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414/ BGBl III FNA 231 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der GEG Grundstückserschließungs- und Entwicklungs-Gesellschaft mbH, Münzstr. 44, 48143 Münster zu übertragen.
Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Straßenbau
- Entwässerungsanlage
- Beleuchtung
- Beschilderung
- Markierung

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die geplante Erschließungsanlage ist verkehrsgerecht mit einer Anbindung an die Imigstraße auszubauen und keinesfalls über den Gehweg anzulegen.

Begründung:
Eine Erschließung, die über die Gehwegüberfahrt von der Imigstraße im Westen in den unbebauten Innenbereich hinein führt und als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden soll, ist aus Gründen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens (Neubau von ca. 20 Wohneinheiten) und somit der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel.

zu TOP 11.6
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Schiffhorst und Osterrothweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02926-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Schiffhorst und Osterrothweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages von Juli 2005 – einstimmig – zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114, BGBl. III FNA 213 – 1).

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die geplante Erschließungsanlage ist verkehrsgerecht mit einer Anbindung an die Imigstraße auszubauen und keinesfalls über den Gehweg anzulegen.

Begründung:
Eine Erschließung, die über die Gehwegüberfahrt von der Imigstraße im Westen in den unbebauten Innenbereich hinein führt und als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden soll, ist aus Gründen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens (Neubau von ca. 20 Wohneinheiten) und somit der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel.

zu TOP 11.7
Sachstand Schulhöfe "Schadstoffbelastung"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02936-05)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht – einstimmig – zur Kenntnis.



zu TOP 11.8
Erweiterung des Umkleidegebäudes um einen Besprechungsraum mit Verkaufsstand und Geräteraum, Erweiterung der Überdachung und Errichtung eines Kassenhäuschens auf dem Grundstück Gemarkung Kemminghausen, Flur 2, Flurstück 318, Gretelweg 17
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02871-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Es ist sicherzustellen, dass die Erschließung auch tatsächlich über den Gretelweg erfolgt. Beschädigungen an der Sportanlage oder an Grünflächen, die durch Baufahrzeuge verursacht werden, sind seitens des Bauträgers bzw. des Vereines zu beseitigen. Auch bei Anlieferern und Besuchern der Sportanlage ist, zum Schutz der Anwohner, zu gewährleisten, dass ausschließlich der Gretelweg genutzt wird.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verein entsprechend zu unterrichten.

zu TOP 11.9
Errichtung eines Behelfsbaues als Aufenthaltsraum für die Freiwillige Feuerwehr auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 0009, Flurstück 606, Lütge Heidestraße 70
- Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02962-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens

zu TOP 11.10
Erweiterung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstücke 1438, 1439, Lindenhorster Straße 163
- Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02932-05)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der vorletzte Absatz auf der Seite 2, nachdem „die Nahversorgung mittel- bis langfristig durch die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im Bereich des QVZ Lindenhorst nicht ausgebaut werden kann, kann die geplante Erweiterung an der Lindenhorster Straße 163 zur Bestandssicherung der Nahversorgung genehmigt werden. Des weiteren ist eine Erweiterung am derzeitigen Standort aus Sicht des Einzelhandels eher zu tolerieren als eine weitere Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an einem neuen nicht integrierten Standort, die eine zusätzliche Schwächung des QVZ Lindenhorst bedeuten könnte.“ ist ersatzlos zu streichen.
Die Bezirksvertretung Eving erinnert hier an Beschlüsse, durch die bereits mehrfach der politische Wille geäußert wurde, an der Bergstraße (Peine/Reinecke-Gelände) einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln und das Einzelhandelskonzept entsprechend zu ändern. Der Versuch, die Ansiedlung, mithilfe dieser Vorlage zu verhindern, wird seitens der Bezirksvertretung Eving energisch zurückgewiesen.
Des Weiteren ist die Aussage, dass die Nahversorgung mittel- bis langfristig durch die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im Bereich des QVZ Lindenhorst nicht ausgebaut werden kann, unzutreffend, da das Interesse zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes in diesem Bereich vorhanden und der Verwaltung auch bekannt ist.

Bei der Erweiterung des Marktes an der Lindenhorster Straße 163 wird die Bauverwaltung gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Investoren beim Aus- bzw. Umbau ökologische Belange berücksichtigen (z.B. Rasenfugensteine anstatt weiterer Versiegelung der Parkflächen).

zu TOP 11.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -
hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 BauGB; II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 142; III. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02879-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 142 – Fürst Hardenberg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ev 142 vom 29. 01. 1998 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB vom 23. 09. 2004 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ev 142 – Fürst Hardenberg - für den unter Ziffer 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 08.08.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

zu TOP 11.12
Planungsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebshofes für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 9, Flurstück 617, Lütge Heidestraße 74-82 -Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02968-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.13
1. Sachstandsbericht zu den beantragten Projekten "Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Rosenkarree" und "Leerstandsmanagement am Beispiel Aplerbeck und Eving"
sowie
2. Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. 2004
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02946-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht sowie den Geschäftsbericht zum StadtbezirksMarketing Dortmund – einstimmig – zur Kenntnis.

zu TOP 11.14
Zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich Osterfeldstraße (westlich zwischen Bayrische und Badische Straße)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03073-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich Osterfeldstraße (westlich zwischen Bayrische Straße und Badische Straße) einzurichten.

Begründung:
Vor den Häusern der Osterfeldstr. 150-152, 154-156, 158-160 befinden sich Zufahrten, die beparkt werden. Die vorhandene Parkfläche reicht für die vorhandenen Häuser nicht aus. Es wird zusätzlich noch die vorhandene Grünfläche befahren und beparkt. Hier könnte man seitlich von den Zufahrten recht und links nicht befestigte Parkbuchten anlegen.

zu TOP 11.15
Entfernung der abgemeldeten Pkws an der Fürst-Hardenberg-Allee
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03169-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung und die Polizei werden gebeten, dass umgehende Entfernen der in den Parkbuchten der Fürst-Hardenberg-Allee abgestellten und nicht angemeldeten Fahrzeuge zu veranlassen
Begründung:
Im Nahbereich der Altautohändlerwerden regelmäßig bis zu zwanzig Fahrzeuge in öffentlichen Parkbuchten abgestellt. Diese Fahrzeuge sind abgemeldet und befinden sich rechtswidrig auf öffentlichem Grund. Sollten hierfür Stellplatzgebühren durch die Stadt erhoben werden, ist die Bezirks Vertretung in Kenntnis zu setzen.

zu TOP 11.16
Ausweisung der Parkbuchten in der Luerwaldstraße als Kurzparkzone „Parken zwei Stunden mit Parkscheibe“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03182-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Luerwaldstraße Parkbuchten als Kurzpark­zone einzurichten und das Parken mit Parkscheiben für eine für eine Parkdauer von zwei Stun­den (in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr) zu gestatten.

Begründung:
Aufgrund der Auslastung des P & R Parkplatzes an der Haltestelle Brachten Zentrum wird zunehmend festgestellt, dass die Parkbuchten in der Luerwaldstraße durch Langzeitparker aus benachbarten Kreisen blockiert werde. Durch diese drei neben der Bäckerei blockierten Parkplätze, werden Kunden der Bäckerei und der Pizzeria gezwungen, auf dem Gehweg zu parken. Dieses führt zur Gefährdung von Schulkindern und älteren Mitbürgern. Die Kurzzeitparkzone sollte von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt werden.

zu TOP 11.17
Überprüfung der Einhaltung der Geschwindigkeit sowie des Parkens auf der Bayrischen Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03173-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung und die Polizei werden gebeten, eine regelmäßige Überprüfung der Geschwindigkeit sowie des Parkens auf der Bayrischen Straße von der Einmündung Osterfeld-/Lüdinghauser Straße bis zum Alten Heideweg vorzunehmen.

Des Weiteren wird darum gebeten, zwischen Parkplätzen und Bürgersteig Abpfostungen vorzunehmen, die sicherstellen, dass die Fahrzeuge zum Parken nicht auf den Gehweg auffahren können.

Begründung:
Im oben genannten Bereich ist immer häufiger zu beobachten:
§ dass die Geschwindigkeitsgrenze erheblich überschritten wird,
§ dass auf dem Gehweg zwischen Frisör und Reinigung Pkws abgestellt werden, um Einkäufe zu tätigen,
§ auf beiden Seiten wird die Fahrbahn zwischen Apotheke und Sparkasse tagsüber
so verengt, dass es zu gefährlichen Situationen kommt.
Durch das rechtswidrige Parken ist es nur schwer möglich, die Ladenlokale fußläufig gefahrlos zu erreichen. Besonders gehbehinderte Mitbürger, Radfahrer und Nutzer mit Kinderwagen werden auf dem breiten Gehweg stark eingeschränkt. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitungen ist das Ausparken aus den Schrägparkbuchten sehr unfallgefährdet.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00653-04-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrat Steitz vom 28.06.2005 zur Kenntnis:

Den Beschluss der Bezirksvertretung Eving, den für die Jahre 2007/2008 terminierten Schwerpunkt Lärmminderung in das Jahr 2005 vorzuverlegen, wird wie folgt beantwortet:
Die Bearbeitung eines Schwerpunktthemas im Rahmen des Masterplan Umwelt erfordert eine gewisse Vorbereitungs- und Vorlaufzeit. Aus diesem Grunde ist ein Austausch des Schwerpunktthemas Klimaschutz im Jahr 2005 nicht mehr möglich.

Zur Zusatzanfrage, ob im Rahmen des Masterplanes Umwelt mit dem Schwerpunkthema „Rückgewinnung von Landschaft“ auch Flächen in Eving betroffen sein werden, wird folgendes mitgeteilt:
Der Focus dieses Schwerpunktthemas wird auf der Rückgewinnung von Natur auf Industriebrachen liegen. Die frühzeitige Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Entwicklung dieser Flächen bietet die einmalige Chance, Flächen für die Natur zurückzugewinnen und zusammenhängende Biotopvernetzungen innerhalb des Stadtgebietes herzustellen.
Über welche Flächen im Rahmen des Masterplanes Umwelt mit dem Schwerpunkthema „Rückgewinnung von Landschaft“ in den 2008/2009 im Einzelnen diskutiert wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Es ist jedoch erklärtes Ziel des Masterplan Umwelt, Öffentlichkeit herzustellen und verschiedene Akteure aus Politik, Fachwelt, Ehrenamt, interessierter Bürgerschaft und Verwaltung zu Wort kommen zu lassen. Es wird daher zugesagt, dass die Bezirksvertretung im Falle der Betroffenheit von Evinger Flächen im Rahmen des Masterplan Umwelt rechtzeitig informiert und beteiligt wird.

zu TOP 12.2
Nutzung des Geländes an der Evinger Straße zwischen Kemminghauser Straße und dem Grävinghoffweg
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 02379-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/3-1-14009) vom 11.07.2005 zur Kenntnis:

Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses wurde am 29.10.1998 erteilt. Sie wurde kontinuierlich, zuletzt am 28.09.2004 bis zum 29.10.2005, verlängert. Gemäß Nachfrage bei dem Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt dieser es an einen Investor zu verkaufen.

zu TOP 12.3
Aufbringung eines „Zebrastreifens“ an der Friesenstraße, westlich St. Barbara Kirche, östlich Vereinshaus
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 02148-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 314) vom 27.06.2005 zur Kenntnis:

In ihrer Sitzung am 11.05.2005 hat die Bezirksvertretung Eving beantragt, in der Friesenstraße einen Fußgängerüberweg (FGÜ) einzurichten.
Aufgrund des Antrages wurde die Verkehrssituation am 09.06.05 überprüft. Bei schönem Wetter wurden in der Zeit von 16.20 bis 17.20 h 155 Fahrzeuge gezählt. In dieser Zeit haben 60 Passanten - augenscheinlich problemlos - die Fahrbahn überquert. Auch die Polizei konnte bei einer weiteren Überprüfung am 22.06.05 keine Gefahrensituationen erkennen. Die Fußgänger werden mit Kettenpfosten aus dem unmittelbaren Einmündungsbereich herausgelenkt und können anschließend die Fahrbahn gefahrlos überqueren. Die defekten Ketten wurden in der Zwischenzeit in Stand gesetzt. gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist bei der festge­stellten Querungshäufigkeit ein FGÜ ab 200 Fahrzeuge pro/h möglich, empfohlen wird er erst bei einer Verkehrsbelastung zwischen 450 und 600 Fahrzeugen pro/h. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände wird um Verständnis gebeten, dass der Antrag abgelehnt wird.

zu TOP 12.4
Einrichtung einer Querungshilfe auf der Lüdinghauser Straße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 01441-05-E3)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 1287) vom 30.06.2005 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving wurde das Verkehrsaufkommen auch in den Morgenstunden zu Schulbeginn überprüft. In der Zeit von 7.35 - 8.05 h wurde ein Fahrzeugaufkommen von 190 Fahrzeugen festgestellt, in dieser Zeit überquerten 19 Personen die Fahrbahn. Bei den meisten Passanten handelte es sich um Jugendliche oder Erwachsene, die zur Bushaltestelle wollten. Viele Fußgänger überquerten die Fahrbahn diagonal und zeigten damit deutlich, dass die Fahrbahnüberquerung problemlos ist.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) sollte erfolgen, wenn die aus verkehrlicher
Sicht erforderlich ist. Wie bereits mitgeteilt, und noch einmal durch die morgendliche Zählung bestätigt, ist eine Fahrbahnüberquerung jederzeit möglich. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass auch im Falle der Anordnung eines FGÜ die bereits vorgestellten Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssten entsprechende Anstellflächen für die Fußgänger geschaffen werden und der Gehweg bis zur Querungsstelle ausgebaut werden.
Deshalb wird die Empfehlung wiederholt, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit von weiteren verkehrlichen Maßnahmen abzusehen.

zu TOP 12.5
Abstellen von Lkws auf Fahrradwegen und Bürgersteigen im Bereich der Lindenhorster Straße / Fürst-Hardenberg-Allee
Antwort der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 02602-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz zur Kenntnis:

Die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung werden bereits seit Mai 2004 verstärkt in dem o. g. Bereich eingesetzt.
Schwerpunkt der Kontrollen ist auch weiter der Bereich vor der Tankstelle an der Lindenhorster Straße und die neugestalteten Geh-/Radwege in der Fürst-Hardenberg-Allee.
Feststellungen während der Kontrollen:
Trotz wiederholter Beschwerden über parkende Lkws vor der Tankstelle wurden bei Kontrollen nur vereinzelte Fahrzeuge festgestellt und gebührenpflichtig verwarnt.
Häufiger kommt es zu Konflikten mit den Gewerbetreibenden in der Fürst-Hardenberg-Allee. Hier werden die Fahrzeuge häufig aus Bequemlichkeit auf dem Geh-/Radweg vor den Betriebsstätten abgestellt, anstelle auf dem Betriebsgelände. Wenn die Mitarbeiter der Verkehrüberwachung kontrollieren werden diese Fahrzeuge unter Protest und ständigen Diskussionen zwischen den Außendienstmitarbeitern und Fahrern umgesetzt.
Außerdem besteht ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Anwohnern der Lindenhorster Straße und den Außendienstmitarbeitern der Verkehrsüberwachung, wenn die ordnungswidrig auf den Gehwegen abgestellten Fahrzeuge ebenfalls gebührenpflichtig verwarnt werden.
Hier wird immer wieder als Begründung angeführt, dass kein ausreichender, legaler Parkraum vorhanden ist und die Fahrzeuge aufgrund des Verkehrsaufkommens aus Sicherheitsgründen nicht auf der ausreichend breiten Fahrbahn abgestellt werden.
Trotz häufiger Kontrollen hat sich die Verkehrssituation bisher nicht deutlich verbessert, die Kontrollen noch häufiger durchzuführen ist nur unter Vernachlässigung anderer Bereiche möglich.

zu TOP 12.6
CO2 Minderungskonzept der DEW
Beantwortung einer Anfrage (Dez3) (Drucksache Nr.: 01423-05-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 25.07.2005 zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving zu den CO2- Minderungsmaßnahmen in Dortmund-Eving vom 09.03.05 wird ich wie folgt beantwortet:
1998 wurde von der DEW und der Stadt Dortmund das CO2-Minderungskonzept für Dortmund im privaten, gewerblichen und öffentlichen Sektor mit dem Titel „Klimaschutz und Energieversorgung 2005" vorgelegt. Dieses Konzept ist ein Baustein innerhalb der 7 Handlungsfelder des Klimaschutzkonzeptes, das 1996 beschlossen wurde. Bisher wurden 7 Berichte zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen zum Klimaschutz von der Verwaltung erstellt sowie zwei CO2-Bilanzen für 2002 und 2003. Die nächste Bilanz wird für das Jahr 2005 voraussichtlich Ende 2006 vorliegen.
Die jeweiligen Berichte und die beiden Bilanzen beziehen sich auf die Gesamtstadt und sind nach Sektoren und Maßnahmenbereichen gegliedert. Sie sind jedoch nicht auf die Stadtteile heruntergebrochen worden. Die Entwicklung der Versorgungsstruktur konnte kleinteilig dargestellt werden, solange es den Wärmeatlas gab, der die Energieversorgung auf Baublockebene abbildete. Schon zu Beginn der 90er Jahre wurde diese aufwendige Datenermittlung aber aufgegeben.
Es können jedoch die herausragenden Maßnahmen, die im Stadtbezirk Eving umgesetzt worden und geplant sind, genannt werden:

Die Deutschen Gasrußwerke produzieren aus Öl und Erdgas Industrieruß, der in der Gummi-, Kunststoff-, Lack- und Farbindustrie eingesetzt wird. Der chemische Betrieb aus Lindenhorst gibt aber auch seit über 10 Jahren seine Abwärme an DE W weiter, die diese dann in das Fernwärmenetz der Stadt Dortmund einspeist. Damit werden Teile der Dortmunder Nordstadt - zum Beispiel das Klinikzentrum Nord und ab 2006 auch Scharnhorst beliefert.
Damit die „schwarze“ Wärme von den Gasrußwerken als Fernwärme bei den Kunden ankommt, wird bis etwa Oktober 2005 eine 9 km lange Transportleitung von Lindenhorst entlang der Kemminghauser Straße nach Scharnhorst gebaut. Zur Heizperiode 2005/2006 soll die Wärme dann mit 130 Grad durch die Pipeline geführt werden. In dieses Projekt, eines der größten Fernwärmeprojekte in Deutschland, investieren DEW und Fernwärme Niederrhein 9 Mio. €. Dadurch werden jährlich rund 20.000 Tonnen CO2 eingespart.
Für die Evinger Mitte besteht ebenfalls eine Fernwärmeleitung der Gasrußwerke Dortmund. Mit der Einrichtung der Fernwärmeübergabestation konnte 1993 ein besonders umweltfreundliches Projekt verwirklicht werden, da durch die Wärmeerzeugung aus überschüssiger Prozessenergie keinerlei zusätzliches Kohlendioxid anfällt. Auf diese Weise wird ressourcen- und umweltschonend Heißwasser mit max. 130°C erzeugt, das über ein Fernwärmenetz dem Verbraucher .als Energieträger zur Verfügung steht. Das Angebot an Fernwärme ist jedoch größer als derzeit genutzt wird.
Aktuell wird der Bebauungsplan Oberevinger Straße vorbereitet. Eine Prüfung des Anschlusses an die Fernwärmeleitung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses vom 27.4.05 im AUSW. Dementsprechend ist ein Energieversorgungskonzept unter Beachtung der Grundsätze einer energiegerechten Bauleitplanung zu erstellen. Insbesondere ist die Option der passiven und aktiven Nutzung der Sonnenenergie zu ermöglichen. Der Standort ist aufgrund seiner Südexposition besonders dafür geeignet.
Weitere 14.605 Tonnen CO2 werden in Eving dadurch eingespart, dass Methangas zur Stromerzeugung genutzt wird. Betreiber ist die Minegas GmbH aus Essen. Mit einem Blockheizkraftwerk auf Minister Stein werden dort seit 2002 jährlich 17,5 - 20 Millionen Kilowattstunden gewonnen und der Einsatz endlicher Energieträger vermieden. Die Erzeugung reicht für eine Versorgung von ca. 5000 Dreipersonen-Haushalten.
Durch beide Maßnahmen konnten 0,5 % der gesamten Dortmunder CO2-Emissionen gesenkt werden.
Bewertet man die Tatsache, dass das klimaschädliche Methan(CH4) vermieden werden kann, dann ist der Beitrag für den Klimaschutz noch höher zu werten. Neben Kohlendioxid (CO2), den Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und den Stickoxiden (NOX) stellt Methan derzeit die bedeutendste anthropogene Quelle an klimarelevanten Spurengasen dar.
Grubengas ist deshalb stark klimaschädlich, da Methan im Vergleich zu Kohlendioxid ein 23fach höheres treibhausrelevantes Potenzial besitzt. Durch die Nutzung des Methangases im o.g. Blockheizkraftwerk werden über die direkte Einsparung hinaus Treibhausgase in einer Größenordnung von 180.000 Tonnen vermieden. Diese Zahl kann jedoch nicht in Bezug zur Dortmunder CO2-Bilanz gebracht werden, denn das im Stadtgebiet entweichende Methan ist aus methodischen Gründen nicht eingerechnet worden. Der Grund hierfür liegt in den diffusen Quellen, die zum großen Teil nicht erfasst werden können.
Zur Zeit wird im Bereich Fürst Hardenberg in Verbindung mit der Erweiterung des Logistikzentrum eine weitere Methangasnutzung geprüft.

Zusatzanfrage:
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wann die im ursprünglichen CO2 Minderungskonzept angekündigten Baumanpflanzungen, die nach damaliger Währung einen Wert von 8.000 DM pro Stadtbezirk haben sollten, realisiert werden, bzw. ob diese Anpflanzungen überhaupt noch geplant sind.

zu TOP 12.7
Neue Stellplatzeinteilung auf dem Evinger Markt, Bayrische Straße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 01438-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 199) vom 03.08.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die Parkplatzmarkierungen wie beantragt und mit dem Bezirksvorsteher abgestimmt, vorgenommen werden.

zu TOP 12.8
Freigabe der vorhandenen Busspur an der Haltestelle Minister Stein für den öffentlichen Verkehr
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 02065-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1) vom 28.07.2005 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat um Prüfung gebeten, ob die vorhandene Busspur an der Haltestelle Minister Stein für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann.

Nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse kommt das Tiefbauamt zu dem Ergebnis, dass aus Sicherheitsgründen der allgemeine Abbiegeverkehr nicht über die Busspur geführt werden sollte.

Begründung:
Die Zufahrt zur Busspur und die Busspur selbst sind so angelegt, dass eine parallele Führung des Busverkehrs zum fließenden Verkehr erfolgt. Die Trenninsel ist von der Kurvenführung her nicht vergleichbar mit üblichen Dreiecksinseln, die zur Führung des Rechtsabbiegeverkehrs angelegt sind. Im vorliegenden Fall hätte der rechtsabbiegende Verkehr stark eingeschränkte Sichtverhältnisse auf den bevorrechtigten Verkehr der Evinger Straße. Besonders kritisch würden die Verkehrsabläufe, wenn zusätzlich Busse in der Haltestelle stehen.
Außerdem würden sich die Verhältnisse für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Verkehrsinsel verschlechtern, wenn die Querungsstelle stärker als bisher überfahren wird. Besonders konfliktträchtig ist dabei die gegenläufige Führung des Radverkehrs über die Busspur zu sehen.
Damit Unfallgefahren mit Fußgängern und Radfahrern vermieden werden können, wird heute weitestgehend auf eine Führung des Rechtsabbiegeverkehrs neben Dreiecksinseln verzichtet. Zum Teil werden solche baulichen Lösungen sogar zurückgebaut, wie zum Beispiel an der Kreuzung Grafenhof in Höhe Stadttheater.
Es wird daher um daher um Verständnis für diese Entscheidung gebeten.

zu TOP 12.9
Ausbauplanung der Straßen Rauher Kamp und Wulfskamp in den einzelnen Planungssegmenten
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 01787-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/S-2) vom 09.08.2005 zur Kenntnis:

Die Forderung einer Ausbauplanung für o.g. Straßen wurde bereits in das Arbeitsprogramm ab 2005 aufgenommen.
Für die Straßen Rauher Kamp von Widumer Platz bis Evinger Straße und Wulfskamp von Rauher Kamp bis Brechtener Straße sind Einmessungen bereits bei 62/2 beantragt worden.
Nach Eingang der katastermäßigen Vermessungsunterlagen wird von hier ein Planungskonzept aufgestellt, dass 66/S zunächst den politischen Gremien zur Stellungnahme und anschließender Besprechung einreicht.
Im Anschluss an die dann erfolgte Straßenentwurfsplanung und einen positiven Verlauf eventuell anstehender Grunderwerbsverhandlungen wird durch 61/4 eine planungsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Zu den nächsten Haushaltsberatungen werden beide Straßen für eine mittelfristige Finanzplanung zur MIP 2006 – 2010 angemeldet.

zu TOP 12.10
Zeitnahe Information der Bezirksvertretung Eving über genehmigte Bauvorhaben im Stadtbezirk
Antwort der Verwaltung (63) (Drucksache Nr.: 02671-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 17.08.2005 zur Kenntnis:

Aufgrund Ihres Beschlusses der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit befasst. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

Bisher wurden für die Bezirksvertretung Huckarde im Rahmen des Modellprojektes „Stärkung der Bezirksvertretungen“ die Daten der Baugenehmigungen dem Bezirksvorsteher in ca. zweimonatigem Rhythmus für die nächste Sitzung der BV übermittelt.
Das neue Baugenehmigungsverfahren ist seit Januar 2005 im Probebetrieb und bietet im Moment noch nicht die Möglichkeit diese Art der Abfrage zu erstellen.
Die technischen Lösungen für die standardisierten Listen werden zur Zeit entwickelt.
Sobald die Listen automatisiert und stadtbezirksbezogen erzeugt werden können, werden alle Bezirksvertretungen über die genehmigten Bauanträge ihres Stadtgebietes informiert.

zu TOP 12.11
Abstellen von LKWs und Aufliegern auf der Lindenhorster Strasse (Fredenbaum) im öffentlichem Parkraum
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 02366-05-E1)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 487) vom 10.08.2005 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Eving hat beantragt, das Parken von LKW und Aufliegern auf der Lindenhorster Straße im Bereich Fredenbaumpark/Big Tipi zu unterbinden.

Nach Prüfung der Verkehrssituation und Anhörung der Polizei wurde angeordnet, den Parkstreifen auf der Westseite zwischen Dekra und Fredenbaum mit den Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Zusatzzeichen 1048-10 (nur PKW) StVO auszuweisen. Um die LKW nicht in die Wohngebiete zu verdrängen, wurde von einer Ausweisung der Parkstände auf der Ostseite abgesehen. Das Ordnungsamt wurde über die angeordnete Beschilderung informiert und gebeten, Kontrollen vorzunehmen.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
------------------------
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis erinnert aber an den Beschluss der Sitzung am 08.06.2005 in dem gefordert wurde, das Abstellen von Lkws und Aufliegern der Firma Heitkämper an den Wochenenden im öffentlichen Parkraum auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Fredenbaumparkes zu unterbinden.
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, das Parken auch auf der Ostseite der Straße mit einer entsprechenden Beschilderung zu unterbinden.

Da der Bezirksvertretung Eving die örtlichen Verhältnisse bekannt sind, wird keine Veranlassung für weitere Gespräche bzw. für die Durchführung eines Ortstermines mit der o.g. Speditionsfirma gesehen.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Anschaffung von Spielgeräten für den städt. Kindergarten, Evinger Str. 600
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02768-05)

Die Bezirksvertretung Eving hat in der Sitzung am 09.03.2005 bei ihren Haushaltsberatungen den Beschluss gefasst, die 4.345,00 €, die als Rest im Vermögenshaushalt 2004 zur Verfügung stehen, gemeinsam mit den Restmitteln der Finanzposition 2100 9603 0005 in Höhe von 3.470,00 € (Beschluss der BV Eving vom 15.12.2004) für die Anschaffung von Spielgeräten für den o.g. Kindergarten verwandt werden.

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet daher die Verwaltung um Auskunftserteilung, warum mit der Aufstellung der Spielgeräte noch nicht begonnen wurde, obwohl es sich bei den zur Verfügung gestellten Geldmitteln um Restmittel und daher um verfügbare Mittel handelt. Wir bitten in diesem Zusammenhang nochmals um zügige Umsetzung der Maßnahme.

zu TOP 13.1.1
Anschaffung von Spielgeräten für den städt. Kindergarten, Evinger Str. 600
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 02768-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 17.08.2005 zur Kenntnis:

Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 05.07.2005.
Darin teilen Sie mir mit, dass von der Bezirksvertretung Eving für die Beschaffung von Spielgeräten für den städtischen Kindergarten Evinger Str. 600 insgesamt 7.815,00 € zur Verfügung gestellt wurden.
In Ihrer Anfrage bitten Sie nochmals um zügige Umsetzung der Maßnahme.

Zu Ihrer o.g. Anfrage habe ich den Sachstand beim ausführenden Amt, Regiebetrieb Stadtgrün, Herrn Engelkamp, erfragt.
Herr Engelkamp teilte mit, dass die Gerätebestellung für den städtischen Kindergarten Evinger Str. 600 noch nicht erfolgt ist.
Die Ausschreibung der Spielgeräte ist für 08/2005 vorgesehen, so dass mit dem Einbau der Geräte ca. 10/2005 zu rechnen ist.

zu TOP 13.2
Folgenutzung für das Gebäude der bisherigen Deutschen Hörfunkakademie
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03071-05)
Aus der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass das Mietverhältnis der Deutschen Hörfunk-akademie am Nollendorfplatz in Dortmund-Eving zum 30.06.2005 beendet wurde.
Die SPD Fraktion bittet um Auskunft, wie die Folgenutzung des Gebäudes der Hörfunkakademie aussehen soll.

zu TOP 13.3
Verhalten der ReiterInnen im Grävingholz und Verschmutzung der Wege
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03192-05)

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Vorschriften ReiterInnen auf den Wegen des Grävingholzwaldes zu beachten haben - und ob und in welcher Form die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht wird.
Des Weiteren wird um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten bestehen, ein sozialverträgliches Miteinander der NutzerInnen des Grävingholzwaldes und der ReiterInnen in diesem Bereich zu gewährleisten.

Begründung:
Immer mehr Bürger beschweren sich über das Verhalten der ReiterInnen in dem o.g. Bereich. Vor allem geht es um das nicht Einhalten von Reitwegen, Hinterlassenschaften der Pferde und dass teilweise keine Kopfmarken bei den Pferden zu sehen sind.
Was die Hinterlassenschaften betrifft, wird es als besonders unangenehm empfunden, wenn sich bei warmem Wetter Fliegenschwärme damit beschäftigen und auffliegen sobald sich Waldbesucher nähern.
Des Weiteren wird berichtet, dass Rollstuhlfahrer schon zig zack auf einigen Waldwegen fahren müssen, damit sie nicht mit den Hinterlassenschaften in Berührung kommen.
Mütter mit Kinderwagen aber auch andere Waldbesucher haben große Sorge wenn ein Pferd auf den öffentlichen Waldwegen mal scheut und es zu Verletzungen kommt. Es wäre auch von Interesse zu erfahren, wer wann für welche Schäden haftet und wie die Aufsichtspflicht geregelt ist.

zu TOP 13.4
Herstellung einer Fußwegeverbindung westlich Osterfeldstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01793-05-E1)

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung am 13.04.2005 die Herstellung der Fußwegeverbindung westlich der Osterfeldstraße beantragt. Auf den Beschluss der Bezirksvertretung Eving gibt es bis heute keine Antwort, noch wurde die Fußwegeverbindung hergestellt.
Wann ist damit zu rechnen?

zu TOP 13.5
Grünpflege zwischen Brechtener Grundschule und Blumen Bartels
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03168-05)

Zwischen der Brechtener Grundschule und Blumen Bartels befindet sich ein kleines Grundstück, welches von der Grünpflege regelmäßig ausgenommen ist. Niemand fühlt sich verantwortlich.
Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, wer für die Pflege dieser Fläche verantwortlich ist. Der Besitzer ist aufzufordern, diese Grünfläche zu pflegen und zu reinigen.


zu TOP 13.6
Installierung eines automatischen Türöffner für die Bezirksverwaltungsstelle in Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 01744-05-E1)

Die FDP-Bürgerliste-Fraktion bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung, zu der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.09.2005, wann mit der Installation für den automatischen Türöffner für den Haupteingang der Bezirksverwaltungsstelle zu rechnen ist?

Begründung:
Bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.04.05 ist von der Fraktion FDP-Bürgerliste der Antrag auf einen automatischen Türöffner gestellt worden, der einstimmig von allen Mitgliedern der Bezirksvertretung angenommen wurde. Bisher ist uns noch keine Information zugegangen, wann die Installation vorgenommen wird.

zu TOP 13.6.1
Installierung eines automatischen Türöffner für die Bezirksverwaltungsstelle in Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01744-05-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft (65/4 Grundsatzangelegenheiten) vom 24.08.2005 zur Kenntnis:

Die Nachrüstung eines automatischen Türöffners ist in der vorhandenen Türanlage der angemieteten Bezirksverwaltungsstelle Eving nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssten die Schwingflügeltüren durch Schiebetürflügel ersetzt werden, was einen Austausch der gesamten Metallfenster/ -türanlage erforderlich machen würde.
Die grob geschätzten Kosten für die Maßnahme belaufen sich einschl. Nebenkosten auf ca. 15.000,00 €. Für die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Anlage fielen Folgekosten von ca. 300,00 €/Jahr an.
Die Maßnahme kann nur umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Finanzierung - z. B. aus Mitteln der Bezirksvertretung - gewährleistet wird.
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Der Vorsitzende der Fraktion FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – kritisiert die Antwort der Verwaltung, da die für die Maßnahme angegebenen Kosten, seiner Meinung nach, zu hoch angesetzt wurden. Er hat sich daher ein Gutachten anfertigen lassen, nach dem eine Firma bereit ist, einen automatischen Türöffner für 2.824,60 € einzubauen. Herr Mertens kündigt an, die Sacher weiter zu verfolgen.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – weist in diesem Zusammenhang auf einen Antrag ihrer Fraktion aus dem Jahre 2003 hin, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, die vom Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund" festgestellten Missstände für Behinderte in unserem Stadtbezirk zu beseitigen. Dieser Antrag wurde bis heute von der Verwaltung weder beantwortet noch umgesetzt.


zu TOP 14.
Beschluss- und Auftragsverfolgung der Beschlüsse bzw. der Aufträge der Bezirksvertretung Eving an die Verwaltung
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 03188-05)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorgelegte Liste der Beschluss- und Auftragsverfolgung zur Kenntnis.

zu TOP 15.
Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahr 2006
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 02988-05)

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, die Terminplanungen für das Jahr 2006 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 19.10.2005 vorzunehmen.























Adden Macewicz Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin