Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 17:20 Uhr
Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Klaus Neumann (CDU) i.V. für sB Markus Besserer (CDU)
Rm Brigitte Steins i.V. für Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Jutta Starke i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
Rm Heinrich Ollech (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Reinhard Frank (CDU) i.V. für Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Brunhilde Euchler (CDU) i.V. für Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Anne-Katrin Bohle (Arbeitsamt Dortmund)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Christiane Gebauer (DPWV)
Esther Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")

4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Ralf Dallmann
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Christiane Vollmer

5. Gäste:
Susanne Talia
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 01.04.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.02.2003


2. Kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen

2.1 Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona

Empfehlung (Drucksache Nr.: 04018-03)

2.2 Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen
Beschluss (Drucksache Nr.: 04054-03)

2.3 Schule und Behinderung;
Einsatz von Integrationshelfern

Beschluss (Drucksache Nr.: 04055-03)

2.4 Behindertenfahrdienst
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03987-03)


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Kommunale Schwulen- und Lesbenpolitik

3.1.1 Vorstellung des Beratungsangebots des Schibsel e.V.

3.1.2 Hepatitis-B-Impfkampagne
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03958-03)

3.2 Pockenschutz in Dortmund
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 04037-03)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege;
hier: Sachstand zu den Verträgen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04068-03)

4.2 Einrichtung eines Jobcenters in Dortmund
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03961-03)

4.3 Seniorenpolitik in Dortmund
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 04058-03)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 01.04.2003
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:20 Uhr
Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Klaus Neumann (CDU) i.V. für sB Markus Besserer (CDU)
Rm Brigitte Steins i.V. für Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Jutta Starke i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
Rm Heinrich Ollech (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Reinhard Frank (CDU) i.V. für Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Brunhilde Euchler (CDU) i.V. für Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Anne-Katrin Bohle (Arbeitsamt Dortmund)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Christiane Gebauer (DPWV)
Esther Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")

4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Ralf Dallmann
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Christiane Vollmer

5. Gäste:
Susanne Talia



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 01.04.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.02.2003


2. Kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen

2.1 Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona

Empfehlung (Drucksache Nr.: 04018-03)

2.2 Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen
Beschluss (Drucksache Nr.: 04054-03)

2.3 Schule und Behinderung;
Einsatz von Integrationshelfern

Beschluss (Drucksache Nr.: 04055-03)

2.4 Behindertenfahrdienst
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03987-03)


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Kommunale Schwulen- und Lesbenpolitik

3.1.1 Vorstellung des Beratungsangebots des Schibsel e.V.

3.1.2 Hepatitis-B-Impfkampagne
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03958-03)

3.2 Pockenschutz in Dortmund
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 04037-03)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege;
hier: Sachstand zu den Verträgen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04068-03)

4.2 Einrichtung eines Jobcenters in Dortmund
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03961-03)

4.3 Seniorenpolitik in Dortmund
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 04058-03)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Rm Michenbach (CDU-Fraktion) wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt "Hilfe zur Weiterführung im Haushalt" zu erweitern. Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) weist darauf hin, dass es sich in diesem speziellen Fall um eine Angelegenheit des Jugendamts handelt und diese von daher im KJA thematisiert werden müsste. Bündnis 90/Die Grünen ist aufgrund dessen damit einverstanden, dass der Vorsitzende des KJA und der Leiter des Jugendamtes zeitnah informiert und gebeten werden, den Sachverhalt so schnell wie möglich aufzugreifen. Die Tagesordnung wird dann in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.02.2003

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.02.2003.


zu TOP 2.1
Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona
(Drucksache Nr.: 04018-03)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) ruft in Erinnerung, dass sich bei der Behindertenhilfe in den letzten Jahrzehnten eine gewaltige Veränderung in der Gesellschaft und der politischen Wahrnehmung ergeben hat, die auch mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbots für Behinderte in das Grundgesetz ihren entscheidenden Ausdruck gefunden hat. Es gibt inzwischen weltweit eine intensive Debatte, wie man mit den Belangen behinderter Menschen umgeht. Viele Teilbereiche davon sind in der Vergangenheit im Ausschuss schon politisch behandelt worden, die synoptische Darstellung in der Vorlage kann für die Fortführung der Diskussion aber sehr hilfreich sein. Nach einem intensiven mehrjährigen Prozess kann heute dem Ausschuss der Vorschlag unterbreitet werden, dem Rat zu empfehlen, der Erklärung von Barcelona beizutreten. Die Vorlage macht auch deutlich, was an eigener Planung bzw. an Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vorbereitet wurde. Damit können sowohl in der Diskussion, aber auch bei der Umsetzung vorwärtsgerichtete Maßnahmen in Bewegung gesetzt werden.

Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen), deren Fraktion dafür bekannt ist, sich in dieser Stadt engagiert und aktiv für eine ausreichende Integration von behinderten Menschen einzusetzen, ist es selbstverständlich, dem Beitritt der Stadt zur Erklärung von Barcelona beizupflichten. Allerdings müssen die daraus entstehenden Verpflichtungen auch ernst genommen werden. Sie stimmt der Vorlage daher zu, vertritt aber die Auffassung, dass es in der Umsetzung auf Jahre noch an verschiedenen Stellen einer Konkretisierung bedarf. Deshalb kündigt sie einen Antrag ihrer Fraktion für die Ratssitzung an.

Auch für Herrn Giese (SPD-Fraktion) ist das Thema eine Herzensangelegenheit, zumal es auch Teil der Geschichte der Sozialdemokratie und dieser immer Verpflichtung gewesen ist, benachteiligten Minderheiten zum Recht zu verhelfen. Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind nicht mehr beliebig, da ist vieles schon selbstverständlich geworden. Was aber zu diskutieren ist, ist die völlige Gleichstellung von Menschen, die anders sind als die große Mehrheit. Das Bundesgleichstellungsgesetz und der Entwurf des Landesgleichstellungsgesetzes gehen schon in diese Richtung, auch ein Teil dessen, was Politik mit der Erklärung von Barcelona unterstützen wird. Es ist ihm wichtig, darauf hinzuweisen und die Öffentlichkeit zu erreichen, denn der Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona ist ein weiterer Schritt in der kommunalen Politik für behinderte Menschen, um die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen als eine Querschnittsaufgabe zu implementieren. Vieles ist schon geschehen, aber vom Ideal ist man noch weit entfernt. Der letzte Satz der Erklärung von Barcelona spricht da für sich, dass sich die unterzeichnenden Kommunen für die Ratifizierung der Vorschriften einsetzen, die das Minimum an Vorschriften, Programmen und Budgets festlegen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) verdeutlicht, dass die Erklärung von Barcelona aus siebzehn Einzelvereinbarungen besteht, von denen sechs einen sozialpolitischen Ansatz haben. Bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann man anhand des Wortlauts der Erklärung relativ schnell feststellen, dass aus der bundesdeutschen Rechtssprechung viele Selbstverständlichkeiten initiiert wurden. Vieles von dem, was europäisch als erstrebenswert dargestellt ist, ist bereits in der bundesdeutschen Gesetzgebung verankert und versteht sich eigentlich von selbst. Europa spricht von kommunalen Zuständigkeiten, auch in Bereichen, die in NRW als Aufgabengebiete des überörtlichen Trägers definiert oder für die bundesgesetzliche Verantwortung skizziert werden. So gesehen gibt es da für ihn eine klare Schnittstelle. Ganz neu sind auch die Diskussionen darüber nicht, dass Politik für Menschen mit Behinderungen immer auch eine Querschnittsaufgabe ist. Wichtig ist ihm das Stichwort "Hebung von Synergien", denn irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem über Finanzen geredet werden muss. Die Haushaltssituation in dieser Stadt stellt sich so dar, dass man gezwungen ist, nach Synergien zu schauen, wobei man beiden Aspekten gerecht werden sollte, der sparsamen Haushaltsführung innerhalb eines Haushaltssicherungskonzepts und auf der anderen Seite den berechtigten Belangen der Betroffenen. Was über das Landesgleichstellungsgesetz noch an neuen Herausforderungen auf die städtische Politik zukommt, ist momentan noch unklar. Aber die CDU-Fraktion wird dem Beitritt natürlich zustimmen, denn der Grundgedanke wird von der CDU in Dortmund getragen.

Herr Neumann (CDU-Fraktion) kann sich noch sehr gut an die Anfänge der Behindertenpolitik erinnern, und der heutige Beschluss trägt den damaligen Bemühungen Rechnung, auch wenn die Erklärung von Barcelona bereits acht Jahre alt ist. In dieser Zeit hat sich in der Stadt doch einiges getan, aber letztendlich geht es um die Würde der behinderten Menschen und deren Stellenwert in dieser Stadt. Beim Beitritt geht es letztendlich darum, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt aufzufordern, Behinderungen nicht weiter zu verstecken, sondern öffentlich werden zu lassen, sodass es zu einer Akzeptanz und Gleichstellung kommen kann.

Frau Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") will nicht bestreiten, dass sich in der Stadt Dortmund in den letzten Jahren einiges getan hat, und der Aktionskreis begrüßt es natürlich sehr, dass hier eine große Einigkeit besteht, der Erklärung von Barcelona beizutreten. Aber sie hat schon mehrfach deutlich gemacht, dass sich der Aktionskreis Aktionspläne wünscht, und daneben eine deutliche Perspektive, wann die Dinge, die noch nicht umgesetzt sind, realisiert werden. Es ist ihr klar, dass nicht alles in den nächsten zwei Jahren passieren kann, gleichwohl fordert sie konkrete Vereinbarungen.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist von der Notwendigkeit überzeugt, Aktionspläne mit Zeitvorgaben festzuschreiben. Bei der Entwicklung des Behindertenplans, einer einfachen Bestandsaufnahme, hier in Dortmund sind ihres Erachtens schon zu viele Jahre verstrichen, von daher sollte nun ein wenig Dampf gemacht werden und die Sache mit Aktionsplänen und ganz konkreten Leuchtturmprojekten angegangen werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält den Beitritt vor allem für eine politische Willenserklärung. Von daher ist es in der Tat die Frage, wie diese politische Willenserklärung durch kommunales Handeln mit Leben gefüllt wird. Auch wenn es sicherlich um einen längeren Zeitraum geht, muss nachvollziehbar bleiben, dass durch den Beitritt eine Wirkung erzielt wird. Dann stellt sie fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstand zur kommunalen Politik für Menschen mit Behinderungen und zu den einzelnen Maßnahmen aus den Vereinbarungen der "Erklärung von Barcelona" zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur kommunalen Politik für Menschen mit Behinderungen und zu den einzelnen Maßnahmen aus den Vereinbarungen der "Erklärung von Barcelona" zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der "Erklärung von Barcelona" beizutreten und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den zur Verfügung stehenden Mitteln die kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Erklärung von Barcelona weiterzuentwickeln.
zu TOP 2.2
Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen
(Drucksache Nr.: 04054-03)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert noch einmal den Auftrag, die Dortmunder Beratungssituation zu erfassen und zu resümieren. Dies war eine kooperative Arbeit mit den Trägern, denn sie haben die erforderlichen Daten geliefert. Als doppeltes Fazit ist ganz allgemein festzustellen, dass es in Dortmund kein Beratungsdefizit gibt, dass im Hinblick auf die gemeinsamen Servicestellen nach SGB IX aber ein Stück weit Desillusionierung zu verzeichnen ist. Die Verwaltung begrüßt es daher ausdrücklich, dass im Jahr 2003 eine bundesweite Evaluierung in diesem Bereich stattfindet, aus der möglicherweise auch Veränderungen abgeleitet werden können.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) kann nicht erkennen, dass das Beratungsangebot beim Gesundheitsamt ersatzlos und ohne Konsequenzen gestrichen werden konnte. Es gibt definitiv ein Defizit in der Behindertenberatung, was der Aktionskreis auch deutlich benennt. Sie hält es daher für unerlässlich, dass in diesem Bereich ein Angebot von Beratung von Betroffenen für Betroffene gestützt und gestärkt erhalten wird, weil einzig und allein aus der tatsächlichen Betroffenheit heraus und durch das Erleben von verschiedenen Situationen eine effektive Beratung erfolgen kann. Deshalb kann man nicht hinnehmen, dass nachdem die Beratungsstelle im Gesundheitsamt weggefallen ist, jetzt offensichtlich auch die zweite Beratungsstelle in Gefahr ist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist nach dem Studium der Vorlage zu dem Schluss gekommen, dass ein sehr umfangreiches und enges Angebot in Dortmund vorhanden ist, er hat dabei auch keine Defizite erkennen können. Die Feststellungen zum barrierefreien Zugang, insbesondere aber auch das Schreiben des Aktionskreises dazu, machen ihn allerdings betroffen. Auch wenn seine Fraktion der Vorlage so zustimmt, wird sich Politik intensiv mit dieser defizitären Situation auseinandersetzen müssen. Er hofft, dann nach endlicher Zeit auch ein Ergebnis zu erzielen, dass derartige Vorwürfe nicht mehr gemacht werden müssen.

Frau Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") verdeutlicht noch einmal, dass es einen großen Beratungsbedarf gibt. Es geht dabei aber nicht darum, lediglich einfache Informationen auszutauschen und die Betroffenen an kompetente Stellen zu verweisen, sondern es fehlt an lebensbegleitenden Unterstützungen, die es Menschen überhaupt ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das ist bei vielen Betroffenen eben nicht mit ein, zwei Beratungsgesprächen oder Telefonaten getan, sondern ein langwieriger Prozess.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) stellt richtig, dass nicht beabsichtigt ist, die Beratungsstelle für Behinderte aufzugeben. Es geht ein Mitarbeiter in den Ruhestand, und das Diakonische Werk wird den Beratungsprozess im Hause neu organisieren müssen. Aber dass behinderte Menschen weiterhin eine Hilfestellung bekommen, ist überhaupt keine Frage. Man wird allerdings abstimmen müssen, was denn eigentlich Bedarfe sind, wo wirklich zielgruppenorientiert beraten werden muss, und wo es sich um Querschnittsaufgaben handelt. Sie ist sicher, dass es in dem Bereich durchaus Möglichkeiten gibt, Dinge anders miteinander zu verzahnen.

Herr von Kölln (Caritas-Verband) stellt Beratungsdefizite fest. Beim Caritas-Verband gibt es seit 1979 eine halbe Stelle für den Bereich der Behindertenberatung, die sich dem Gesamtspektrum aller Fragen im Behindertenbereich widmet. Seit es die Stelle im Gesundheitsamt nicht mehr gibt, ist die Nachfrage nach Behindertenberatung bei der Caritas deutlich angestiegen. Er weiß im Moment auch nicht, wie lange die Stelle mit dieser Ausrichtung aufrecht erhalten bleiben kann, zumal sie aus Eigenmitteln finanziert wird. Deshalb appelliert er, sich dem Bereich der Behindertenberatung noch einmal genauer zuzuwenden und einen Ausbau des Angebotes anzustreben.

Für Frau Gebauer (Der Paritätische) zeigt die Debatte, dass auf der einen Seite sehr viel Beratung vorhanden ist, dass auf der anderen Seite der Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Beratungsangeboten aber offensichtlich nicht mehr so funktioniert, wie es zu Zeiten der Beratungsstelle im Gesundheitsamt noch war. Auch in ihrer Organisation hat diese Schließung dazu geführt, dass sehr viel mehr Anfragen neben der eigentlichen Arbeit erledigt werden müssen. Vielleicht könnte man damit besser umgehen, wenn die Menschen gewusst hätten, wohin sie sich wenden können. Daher regt sie an, eine Datenbank für Angebote für Menschen mit Behinderungen zu erstellen, womit es dann auch eine einheitliche Informationsbasis geben würde.

Herr Dr. Lepper (stellvertr. Leiter des Gesundheitsamtes) kann aufgrund der Bestandsaufnahme und der Erfahrungen der letzten Monate in der Menge keine Defizite erkennen, auch nicht, dass der Zugang für einen behinderten Menschen in die Beratungsangebote erschwert sein soll. Er sieht daher die Schließung der Beratungsstelle als voll kompensiert an.

Frau Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") verdeutlicht, dass unter Zugang zu Beratungsangeboten nicht nur Barrierefreiheit zu verstehen ist, sondern auch ein niederschwelliges Angebot, in dem die Betroffenen das Gefühl haben, dass sie jemand berät, der ihre Lebenssituation versteht.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die in der Vorlage angekündigte Evaluation. Wie in anderen Bereichen auch macht es ihrer Meinung nach Sinn, das Thema nach diesem Zeitpunkt weiterzuverfolgen, unbeschadet der Möglichkeit, sich zwischenzeitlich über die Beratungslandschaft in Dortmund zu verständigen und eine Perspektive zu entwickeln.

Für Herrn Gora (Arbeiterwohlfahrt) gibt es grundsätzlich zwei konzeptionelle Ansätze für Beratung, einmal eine spezifizierte Beratung, z.B. für Marokkaner, Türken, Arbeitslose, Behinderte, für Kinder usw. oder eine Beratung nur für bestimmte Lebensumstände, z.B. Schwangerschaftsberatung. Er persönlich ist der festen Überzeugung, dass diese Art Beratung letztendlich effektiver ist, weil sie den Belangen der Menschen in letzter Konsequenz besser dient, und kann daher nur empfehlen, darüber nachzudenken, ob damit nicht vom Grundsatz her eine Menge Ressourcen frei werden.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) greift das Beispiel Schwangerschaftsberatung auf. Wenn eine Frau behindert und schwanger ist, erfährt sie die optimale Beratung zu ihrer aktuellen und zukünftigen Situation als Mutter nur über eine Frau, die gleichfalls Behinderung kennt und Kinder hat. Jede andere Beratungsstelle mit aller Fachlichkeit von Diplompädagogen usw. kann garantiert nicht das an Beratungsinhalten liefern. Genau dieses Beispiel macht daher deutlich, was in dieser Stadt fehlt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst dann einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den dargestellten Sachverhalt zu den Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderungen in Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Weiterentwicklung im dargestellten Rahmen zu betreiben.


zu TOP 2.3
Schule und Behinderung;
Einsatz von Integrationshelfern
(Drucksache Nr.: 04055-03)

(Drucksache Nr.: 04055-03-ATB)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt kurz in die Vorlage ein, mit der die weitere Verankerung des Themas im System Schule insofern deutlich vorangetrieben wird, als auch die Elternmitwirkung über das Schulmitwirkungsgesetz letztlich organisiert wird. Verwaltung hält das für eine vernünftige Regelung und würde dem Ausschuss empfehlen, dem so zu folgen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion, der vorgelegt wird, weil das Thema Elternmitwirkung ihrer Meinung nach in der Vorlage nicht ausreichend gewürdigt wird. Mitwirkung in der Schulkonferenz heißt, dass die Eltern sich zusätzlich zu ihren sonstigen Belastungen in eine Klassenpflegschaft und dann in die Schulkonferenz wählen lassen müssten. Das wird nicht immer 1:1 umzusetzen sein an den Schulen, wo behinderte Kinder von Integrationshelfern begleitet werden sollen. Von daher sollte es zusätzlich einen weiteren Termin geben, bei dem Eltern und alle Betroffenen die Planungen vorgestellt bekommen und sie selbst auch andere Lösungen vorschlagen können. Ein solcher Termin dürfte kein Problem sein, daher bittet sie, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) weist darauf hin, wie intensiv Politik bei der Beratung der Integrationshelfer an Schulen involviert war und ist. Die Mehrzahl der beratenen Fälle passt aber so in das Schema, dass man das Problem erkennt, miteinander berät und dann durch die entsprechenden Gremien bringt. Es gibt in der Tat spezielle Einzelfälle, die nicht hineinpassen, aber das müsste nicht zu einer Einzelbeteiligung von Eltern führen, denn diese haben genauso das Recht und die Möglichkeit, ihren Spezialfall einzubringen. Daher kann seine Fraktion den Antrag nicht mittragen.

Für Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) ist das ein ganz aktueller Fall, der im Prinzip auch über die Erklärung von Barcelona abgedeckt ist, allerdings handelt es sich ja um originäre Landeszuständigkeiten. Die Abende, die Politik mit der Elterninitiative zur besseren Beschulung behinderter Kinder verbracht hat, waren sehr stark von individuellen Forderungen, wie Stundenzahlen, Anforderungen an Tageszeiten, Anspruch an Qualifizierung von Helfern usw. geprägt. Die jetzige Vorlage beinhaltet zwei Stränge: einmal können Familien von sich aus Anträge über die Schulleitungen stellen, und der andere Weg ist, dass Schulleitungen den Bedarf definieren, den sie in ihrer Schule sehen. Mindestens an der ersten Stelle ist das Spektrum aber schon abgedeckt, daher hält er es für überflüssig, da noch aufzusatteln und sich noch mal in einer großen Runde zusammenzusetzen, zumal es sich um absolute Einzelfälle, vielleicht zwei, drei bezogen auf Dortmund, handelt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass sich die Fragestellungen und Notwendigkeiten der Hilfe aus der Situation des behinderten Kindes, seiner Familie und der Situation in der Schule ergeben. Die Notwendigkeit der Hilfe kann dabei höchst unterschiedlich sein. Das, was hier vorgestellt worden ist, ist so zu interpretieren, dass die Eltern der behinderten Kinder und die Sozialverwaltung in die Schulkonferenz der jeweiligen Schule eingeladen werden, um dann vor Ort in Kenntnis der besonderen Situation der Schule im Einzelfall zu regeln, wie eine angemessene Hilfe umgesetzt wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.03 zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, einen zusätzlichen Termin mit den betroffenen Eltern zu vereinbaren, um auch ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Reflektion des Modells vorzunehmen und um sie in die Planung für das kommende Schuljahr mit einzubinden.

Dieser wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst daraufhin einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, in der Logik der bisherigen Verfahrensweise Verhandlungen zur Fortsetzung der Maßnahmen für das Schuljahr 2003/ 2004 mit den Beteiligten zu führen und das Ergebnis vorzulegen.


zu TOP 2.4
Behindertenfahrdienst
(Drucksache Nr.: 03987-03)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1 - Inwieweit besteht ein beim Sozialamt eingerichteter und durchgeführter Behindertenfahrdienst?

Beim Sozialamt existiert (neben dem bekannten BfD der DEW) kein "eigener" Fahrdienst für behinderte Menschen.

Zu Frage 2 - Wie viele Fahrzeuge hält das Sozialamt für die Durchführung eines Behindertenfahrdienstes vor?

Das Sozialamt hält demnach keine "eigenen" Fahrzeuge vor.

Zu Frage 3 - Um welche Fahrzeuge handelt es sich dabei?

Fragen nach der Art der Fahrzeuge können mithin auch nicht beantwortet werden.

Zu Frage 4 - Wie hoch ist die Anzahl der Beschäftigten, die das Sozialamt für die Aufrechterhaltung des Behindertenfahrdienstes vorhält?

Im Sozialamt sind auch keine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem unter 1-3 angesprochenen "eigenen" Fahrdienst vorhanden.

Zu Frage 5 - Welche Kosten entstehen dem Sozialamt durch das Angebot und die Durchführung des Behindertenfahrdienstes?

Da kein eigener Fahrdienst vorgehalten wird, entstehen auch keine Kosten.

Er macht dann folgende nachrichtliche Ergänzung: Zur Durchführung des durch die DEW betriebenen Behindertenfahrdienstes (BfD) wird im Sozialamt 1/3 Vollzeitarbeitsplatz im gehobenen Dienst vorgehalten, um die nötigen Arbeiten im Kontext mit der Vergabe der Teilnahmeberechtigung, Finanzierung etc. sicherzustellen. Soweit sich Frage 5 auf den BfD der DEW bezieht, kann mit Gesamtkosten für Angebot und Durchführung von 1.053.261,00 Euro im Jahr 2003 kalkuliert werden.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass die Diskussion um den Behindertenfahrdienst nicht ganz neu ist, insbesondere die Frage, was alles kostet. Noch in der alten Ratsperiode hat sich die CDU-Fraktion für eine Ausschreibung des Behindertenfahrdienstes stark gemacht, um zu eruieren, welche Angebote am Markt verfügbar sind. Da dieser Vorstoß seinerzeit keine Mehrheit bekam, hat man sich dieses Themas noch einmal während der letzten Haushaltsberatungen angenommen und ist dergestalt übereingekommen, dass der Dienst sehr zeitnah ausgeschrieben wird, um die Echtkosten zu erfahren, von denen ja ständig behauptet wird, dass sie durch einen städtischen Zuschuss gedeckt werden. Nach einer der CDU in diesen Tagen zugeleiteten Liste hat das Sozialamt einen Antrag an ein Kreditinstitut in dieser Stadt auf Genehmigung von 100.000 Euro für die Anschaffung von Fahrzeugen für den Behindertenfahrdienst gestellt. Mit seiner Bitte um Stellungnahme wollte er also zunächst Klarheit schaffen, aber auch Antwort darauf erhalten, wie es denn sein kann, dass ein Behindertenfahrdienst, der sich aus sich heraus trägt und durch Kostenzuschüsse der Stadt Dortmund in die Kostenneutralität gefahren wird, jetzt auch noch mit 100.000 Euro von einem Dritten gesponsert wird. Zum Glück ist seiner Fraktion, wenn auch nur durch Zufall, aufgefallen, dass hier Mittel eines Institutes von der rechten in die linke Tasche fließen, die durchaus auch für viele anderen karitativen Organisationen hätten zur Verfügung gestellt werden können. Das hat für ihn in der Wertigkeit einen schlechten Beigeschmack.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die CDU offensichtlich über intime Kenntnisse über Kreditanträge verfügt, bezweifelt allerdings, dass das Thema geeignet ist, in öffentlicher Sitzung verhandelt zu werden. Sie hält es aber für sinnvoll, dazu eine Stellungnahme der Verwaltung zu erhalten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) betont ausdrücklich, dass es keinen Skandal gibt. Seit vielen Jahren werden Hilfsorganisationen bei der Sparkasse und auch bei anderen Kreditinstituten vorstellig, um aus Überschussmitteln entsprechend bedient zu werden und Fahrzeuge anschaffen zu können. Das ist deswegen für vernünftig, weil mit dieser Hardwarekomponente immer auch gemeinnützige Zwecke bedient werden. Solange das möglich ist, erspart es dem Rat der Stadt Dortmund, eine höhere Veranschlagung vorzunehmen, weil ohne die Gewinnausschüttung die Fahrzeuge nämlich aus städtischen Töpfen beschafft werden müssten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) kann sich angesichts der jährlich stattfindenden Diskussionen, wie teuer der Behindertenfahrdienst ist, nicht vorstellen, warum solche Fragen gestellt werden. Es ist doch allgemein bekannt, dass es eine Verpflichtung der Sparkassen gibt, einen bestimmten Prozentsatz aus den Gewinnen karitativen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Genau solche Mittel werden seit Jahren immer wieder in die Anschaffung von Fahrzeugen für Behindertentransporte investiert. Das ist auch in Ordnung. Die einzige Frage, die bleibt, ist die, ob die DEW eine karitative Einrichtung ist. Aber das muss an anderer Stelle diskutiert werden, nicht hier im Sozialausschuss.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) erinnert daran, dass bereits zu Zeiten eines CDU-Vorsitzenden im Sozialausschuss alle glücklich darüber waren, dass mit Hilfe der Sparkasse neue Behindertenfahrzeuge angeschafft werden konnten, was im übrigen auch immer über die Medien entsprechend verbreitet worden ist. Das Verfahren ist seit Jahrzehnten üblich, und wenn die Sparkasse sich nicht beteiligt, müsste aus kommunalen Mitteln mehr aufgebracht werden. Von daher ist Verwaltung dankbar, wenn die Sparkasse diese Geldleistungen zur Verfügung stellt.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass er kein spezielles Kreditinstitut ins Visier genommen, sondern eine rein theoretische Diskussion geführt hat. Dass es Usus ist, dass Organisationen und Verbände an den Töpfen partizipieren, ist bekannt und völlig unkritisch. Es geht ihm nicht darum, ob der eine oder der andere zahlt, sondern es geht ihm unter dem Gesichtspunkt der Reinheit der Kassen um die Frage, wer hier eigentlich was kriegt. Das führt nämlich im Endeffekt dazu, dass Politik viel ehrlichere Aussagen über das, was noch leistbar ist, treffen kann, als wenn ständig das eine oder andere Mäntelchen eines Fremdfinanziers darüber gelegt wird. Für ihn ist ein Stück weit Klarheit in die Debatte gekommen, er sieht auch diesen Behindertenfahrdienst jetzt mit anderen Augen, nachdem ihm klar geworden ist, dass mit der Millionenbezuschussung das "Ding noch lange nicht gegessen ist".

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet eindringlich darum, diese Diskussion ganz vorsichtig zu führen. Mit so einer Debatte tritt die CDU-Fraktion der sozialen Landschaft vors Knie, weil mit Überschussmitteln der Sparkasse auch von den rechtlichen Möglichkeiten her glücklicherweise hier noch etwas zustande gebracht wird, worauf die soziale Landschaft in Dortmund angewiesen ist, ob es nun das Fahrzeug für den Behindertenfahrdienst der DEW, der Umbau des katholischen Jugendheims oder der Herd der AWO-Altenstube ist. Es werden so viele kleinteilige, aber gleichwohl gemeinnützig orientierte Bedarfe damit bedient, dass man nur froh sein kann, dass dieses noch möglich ist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist über den Stil mehr als erschrocken. Infodefizite in der CDU-Fraktion dürfen seiner Meinung nach nicht durch eine öffentliche Diskussion im Sozialausschuss ausgeglichen werden. Da gibt es wirklich andere Möglichkeiten. Von daher bittet er dringend, in Zukunft nicht mehr so zu verfahren. Wenn das Wahlkampfstil werden sollte, wird er das nicht akzeptieren und sich auch gewaltig dagegen wehren.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) findet es eigenartig, dass sich die CDU-Fraktion jetzt als Bewahrerin der transparenten Kassen aufkröpft. Bereits nach der letzten Ausschreibung des Behindertenfahrdienstes muss sie gewusst haben, was das Ganze kosten wird und der Anbieter dieser Leistung auch Fahrzeuge braucht, die irgendwann ersetzt werden müssen. Von daher versteht sie die Aufregung nicht. Die Vergabepraxis der Sparkasse befindet sich auf rechtlich sicherem Boden, und das ist wichtig, weil alle gemeinnützigen Organisationen darunter leiden, dass mittlerweile aufgrund eines Ratsbeschlusses ein Teil dieser ausschüttungsfähigen Mittel direkt in der Stadtkasse landet.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) appelliert an die Ausschussmitglieder, auf weitere Äußerungen zu verzichten, weil der Sachverhalt klar ist, und die Frage, ob die Stadt Dortmund oder ihre Töchter Förderanträge stellen dürfen, um ihre investiven Kosten zu minimieren, im zuständigen Ausschuss bzw. in den entsprechenden Aufsichtsräten verhandelt werden sollte.

Herr Herkelmann (SoVD) informiert über das Gesetz über den Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Daraus erhält die DEW auch einen Betrag, das war damals auch ein Grund, sich für die DEW zu entscheiden. Obwohl die DEW als öffentlicher Nahverkehrsträger bestimmte Menschen mit Behinderungen nicht befördern kann, erhält sie diesen Ausgleich aus unentgeltlicher Beförderung. Insofern ist der Fahrdienst auch richtig bei der DEW aufgehoben.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) unterstellt, dass die Äußerungen der CDU-Fraktion von der Motivation getragen werden, dass es gelingt, ein preiswerteres Angebot in Dortmund zu realisieren, das nicht mehr dieser Bezuschussung bedarf. Dann gäbe es ja die Möglichkeit, die Mittel anders einzusetzen. Das kann aber nicht Diskussionsthema dieses Kreises sein. Es ist doch im Interesse aller, dass die Stadt Dortmund den Behindertenfahrdienst so preiswert wie möglich vorhält, und es ist nicht geheim, sondern eine öffentliche Information und gesetzlicher Auftrag der Sparkassen, die Überschussmittel an jeden, der nachweisen kann, dass er soziale Aufgaben erledigt, auszuschütten. Von daher kann er die Aufregung nicht verstehen.

Nach Auffassung von Herrn Neumann (CDU-Fraktion) könnte man das Thema ohne Emotionen diskutieren. Er kann auch nicht nachvollziehen, wie mit einem Tritt vors Knie argumentiert wird, wenn bereits jetzt jedes Jahr eine Menge Antragsteller nicht berücksichtigt werden können. Dass seit einigen Jahren ein Sockelbetrag direkt dem städtischen Haushalt zugeführt wird, ist politisch gewollt und in Ordnung. Aber die Stadt bekommt einen Sockelbetrag, und gleichzeitig bekommt eine Tochter noch zusätzlich eine Subventionierung, es geht also an dieser Stelle nur um die Frage der Bereinigung. Und da sollte man sich ganz emotionsfrei mit der Frage beschäftigen, warum es den Monopolisten DEW eigentlich geben muss.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) fordert dazu auf, die vorliegende Bitte um Stellungnahme mit der gerade geführten Debatte zu vergleichen. Das passt nicht zusammen. Zur eingeforderten Ehrlichkeit gehört seiner Meinung nach aber auch, die Intention offen zu legen, was eigentlich damit bezweckt wird. Dann kann sich Verwaltung entsprechend darauf vorbereiten, die nötigen Informationen organisieren und eine entsprechende Debatte führen. Jetzt ist aber klar geworden, was die CDU-Fraktion möchte. Sie will nicht, dass eine städtische Gesellschaft Gelder bekommt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann fest, dass der Tagesordnungspunkt damit abgearbeitet ist.


zu TOP 3.1.1
Vorstellung des Beratungsangebots des Schibsel e.V.

Frau Talia (Schibsel e.V.) stellt die Arbeit des Vereins anhand von Folien vor (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Ausführungen und bittet um Fragen aus dem Plenum, worauf Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) nach statistischen Werten fragt

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) interessiert, ob es neben der Beratung auf Basis einer beruflichen Qualifikation auch zur Beratung aufgrund von eigener Betroffenheit kommt bzw. ob es Erfahrungswerte gibt, aus welchem Einzugsgebiet die Beratungsstelle frequentiert wird. Weitere Fragen stellt sie zur Darstellung von Ergebnissen, zur Gewalterfahrung und zur Entwicklung von Frauen, die sich in sog. normalen Beziehungen befinden, aber dann gleichgeschlechtliche Vorlieben erkennen.

Frau Talia (Schibsel e.V.) informiert, dass nach Vorgabe des Landes selbstverständlich eine Statistik geführt wird. Die Zahlen bewegen sich zurzeit zwischen 250 und 300 Beratungsfällen im Jahr, was angesichts der Tatsache, dass schwerpunktmäßig nur lesbische Frauen beraten werden, sehr viel ist. Es wird landesweit beraten, also nicht regional gebunden, und es werden alle beraten, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen oder wollen. Inhaltlich steht an erster Stelle das Coming out, weil das der wichtigste Schritt im Leben eines homosexuellen Menschen ist, sich dazu zu bekennen, zunächst einmal sich selbst gegenüber einzugestehen, lesbisch oder schwul zu sein und das auch nach außen tragen zu können. Es gibt aber noch weitere Probleme, wenn man z.B. erst als verheirateter Mensch mit Kindern merkt, dass man lesbisch oder schwul ist, oder bei Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz bzw. bei psychischen Problemen. Das Thema Lesben und Gewalt wird demnächst als Schwerpunktthema mit aufgenommen.

Frau Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") möchte wissen, ob in der Beratungsstelle selbst Betroffene beraten, oder wenn das nicht der Fall ist, warum das nicht geschieht. Frau Michenbach (CDU-Fraktion) würde es interessieren, inwieweit Jugendliche bzw. Schulen mit Aufklärungsangeboten informiert werden.

Für Frau Talia (Schibsel e.V.) ist die Frage der Betroffenheitskompetenz besonders wichtig, daher beraten beim Schibsel e.V. natürlich nur Menschen, die lesbisch sind, weil Lesben und Schwule sich in einer herkömmlichen Beratungsstelle nicht aufgehoben fühlen bzw. die Hemmschwelle besteht, dass sie evtl. diskriminiert werden könnten. Zudem müssen Lesben und Schwule in einer speziellen Beratungsstelle keine Hintergründe erklären. Bei den Jugendlichen verweist sie auf das Projekt, das es hier in Dortmund speziell an Schulen gibt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) sieht keine weiteren Nachfragen und dankt noch einmal dafür, dass der Ausschuss Gelegenheit hatte, an der einen oder anderen Stelle Einblick in die konkrete Arbeit nehmen zu können.


zu TOP 3.1.2
Hepatitis-B-Impfkampagne
(Drucksache Nr.: 03958-03)


Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) fragt nach der Anzahl der Impfungen, was mit den Kosten passiert, wenn sie durch Spenden oder Landesmittel nicht gedeckt werden können bzw. was mit nicht in Anspruch genommenen Geldern geschieht.

Herr Dr. Lepper (stellvertr. Leiter des Gesundheitsamtes) informiert, dass es demnächst eine nationale Impfwoche geben wird, in deren Rahmen eine Impfsprechstunde durchgeführt wird. In der Tat ist nicht bekannt, wie viele Impfwillige kommen werden, und alle Bemühungen, das im Vorfeld zu eruieren, haben trotz einer engen Absprache mit SLADO keine Ergebnisse gebracht. Aber die Gesundheitsverwaltung rechnet mit etwa 50 Menschen, wobei letztlich die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist. Die Zusage einer Landesförderung wird erst gegen Ende des Jahres erwartet, gedacht ist auch an eine Eigenbeteiligung in Höhe von etwa 20 Euro, womit eine Teilfinanzierung sichergestellt werden könnte. Für homosexuelle Menschen gibt es darüber hinaus im Sinne einer Indikationsimpfung ein Hepatitis-B-Impfangebot zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Verwaltung möchte darauf hinwirken, dass dieses Impfangebot auch im großen Umfang über die Hausärzte wahrgenommen wird, weil darauf ein Anspruch besteht. Und die 20 Euro Eigenbeteiligung werden da sicher auch motivierend wirken.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur geplanten Hepatitis-B-Impfkampagne zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Pockenschutz in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04037-03)

(Drucksache Nr.: 04037-03-ASS)

Herr Dr. Lepper (stellvertr. Leiter des Gesundheitsamtes) führt aus, dass das Thema vorbeugender Pockenschutz sehr komplex ist. Es gibt dazu eine sehr ausführliche PowerPoint-Präsentation, die ursprünglich heute demonstriert werden sollte. Allerdings dauerte dies inklusive einer sich anschließenden Diskussion etwa zwei Stunden. Von daher macht er das Angebot, diese Präsentation bei einem gesonderten Termin in den Räumen des Gesundheitsamtes vorzustellen.

Dieser Vorschlag wird von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) gern aufgegriffen, zumal auch die SPD-Fraktion Zustimmung signalisiert. Über die Ausschussgeschäftsführung wird man sich später auf einen Termine verständigen.


zu TOP 4.1
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege;
hier: Sachstand zu den Verträgen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 04068-03)


Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) möchte der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass es im Vergleich zum Jahr 2002 letztendlich um ein Einsparvolumen von 9 % geht, und nicht um die in der Begründung zur Vorlage erwähnten 3,3 %. Im weiteren Verfahren ist das Jahresbudget auch dahingehend zu spezifizieren, dass die Verbände natürlich an Wahrheit und Klarheit interessiert sind und vorschlagen würden, dass für die einzelnen Verbände Jahresbudgets für die Erfüllung der Aufgabenfelder unter Berücksichtigung von Prozessstrukturen und Ergebnisqualität auf der Grundlage der Förderung im Jahre 2002 vereinbart werden sollten, damit auch wirklich eine transparente Leistung hinter den einzelnen Förderbereichen steht.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erklärt, dass es aufgrund der Gegenüberstellungen der Haushaltsveranschlagungen zwangsläufig zu Abweichungen gekommen ist. In der nächsten Sitzung werden die einzelnen Tätigkeitsfelder dem Ausschuss spezifiziert vorgelegt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstand zu den Verträgen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Einrichtung eines Jobcenters in Dortmund
(Drucksache Nr.: 03961-03)

(Drucksache Nr.: 03961-03-ATS)

Herr Giese (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion, der es wichtig war, noch einmal aufzulisten, was bisher geschehen ist und darüber nachzudenken, welche Schlüsse daraus gezogen werden sollen. In Dortmund ist vieles von dem, was unter dem Begriff Jobcenter untergebracht ist, schon vorbereitet. Politik hat sich mit vielen Dingen, die dort Instrument sein sollen, schon beschäftigt, und das gipfelt sogar in einem Vertrag mit dem Dortmunder Arbeitsamt. Ganz wichtig ist ihm, ein Jobcenter für Jugendliche einzurichten, zumal er immer noch nicht nachvollziehen kann, was die Gesellschaft jugendlichen Schulabgängern damit antut, sie für viel zu lange Zeit ohne Perspektive für Ausbildung oder Arbeit zu lassen, so dass sie dann nur mit großen Mühen wieder in den Prozess eingewöhnt werden können. Das Ziel für alle sollte sein, auch über dieses Mittel für Jugendliche Möglichkeiten zu finden. Von daher bittet er, dem Antrag zuzustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bittet dann die Verwaltung, die im Antrag ebenfalls enthaltene Bitte um Stellungnahme zu beantworten, worauf Herr Pogadl (Sozialdezernent) anhand von Folien kurz den Sachstand erläutert (siehe auch Anlage 2 zur Niederschrift).

Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist das Thema sehr vielfältig und aus verschiedenen Richtungen zu bewerten, weil jeden Tag neue Highlights veröffentlicht werden, was die Zukunftsperspektiven von Jugendlichen betrifft. Von daher wäre es ihr Anliegen, sich in der nächsten Sitzung diesem Thema schwerpunktmäßig zuzuwenden und sich dann den Antrag noch einmal genauer anzuschauen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) erkennt im Antrag der SPD hauptsächlich Feststellungen, die nicht wirklich etwas Neues bieten. Bei Punkt 4 weiß er nicht, was damit gemeint ist, und lediglich zu 6. könnte es zu einem konkreten Handeln kommen, wenn auch auf einer höheren Ebene im HFA.

Herrn Neumann (CDU-Fraktion) würde interessieren, wie denn letztendlich ein Jobcenter funktioniert. Von daher wäre es gut, wenn man vor dem Start hier im Ausschuss berichtet und in einem halben Jahr einen Zwischenbericht gibt.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist damit einverstanden, dass das Thema ausführlicher in einer Sitzung oder ähnlichem beraten wird. Natürlich handelt es sich um eine umfangreiche Auflistung, aber es gibt ja auch Dinge, die strittig sind, und er würde darauf hinwirken wollen, sich im Sinne der Betroffenen zu einigen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) versteht das als Votum zu sagen, dieser Antrag ist eingebracht, und es macht Sinn, sich in der nächsten Sitzung schwerpunktmäßig mit dem, was strukturell auf den Weg gebracht wurde, zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist auch der Antrag zu behandeln. Gleichwohl interessiert sie das Kriterium der Erwerbsfähigkeit bzw. das Kriterium der Arbeitsmarktnähe. Sie hat den Eindruck, dass sich an dieser Stelle eine ganze Menge über die Frage entscheiden wird, wie sich die Zahlenverhältnisse entwickeln und welcher Personenkreis künftig von welcher staatlichen Institution angesprochen wird.

Frau Bohle (Arbeitsamt Dortmund) freut sich, dass Konsens besteht, das Thema ausführlicher zu beleuchten. Dabei wäre es von Vorteil, wenn die Fragen dazu so präzise wie möglich gestellt würden. Die Arbeitsverwaltung ist gern bereit, Themenkreise hinzuziehen, die die Sozialverwaltung nicht beantworten kann, wenn es z.B. um das Thema BAB, berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildungsmarkt oder demographische Daten für diese Gruppe von 3.000 Jugendlichen geht, was im Übrigen einen Besetzungsschlüssel von 1:100 bedeutet. Im Vergleich dazu hat ein normaler Arbeitsvermittler mit 700 Fällen zu tun. Das zeigt den Stellenwert, warum mit dieser für normale Verhältnisse enormen Personalressource gestartet wird. Das präziseste, was zum jetzigen Zeitpunkt zum großen Jobcenter vorliegt, ist die Rede des Bundeskanzlers, der schätzt, dass etwa eine Million Sozialhilfeempfänger zukünftig Klientel der Bundesanstalt für Arbeit sein werden. Was dieser Rede nicht zu entnehmen war, was mit der Klientel passiert, wenn es eine klare Definition von Erwerbsfähigkeit geben wird. Was die Erwerbsfähigkeit anbetrifft, gibt es in der Unterlage eine konsensual abgestimmte Definition für den Kreis der Jugendlichen. Sollte es eine andere Definition in der Zukunft geben, ist zum jetzigen Zeitpunkt eher davon auszugehen, dass es für die Älteren gilt.

Auf die Frage von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen), aus welchen Verwaltungseinheiten die 15 MitarbeiterInnen des Sozialamtes im Jobcenter 24 ihre Tätigkeit aufnehmen, antwortet Herr Evers (Leiter des Sozialamtes), dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Verwaltung, der Sozialarbeit und aus dem Bereich der Fallmanager rekrutieren werden. Bezogen auf Ziffer 6 des Antrages äußert er die Bitte, diesen Punkt zurückzustellen, damit nicht Infrastruktur Schritte begeht, die die Sozialverwaltung in Schwierigkeiten bringen, und Raumplanungen umsetzt, die sich letztlich als völlig illusorisch erweisen. Das Infrastrukturdezernat geht nämlich davon aus, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger bei Umsetzung der Ziele wesentlich zurückgehen wird, und dass die Sozialverwaltung daher viel weniger Raum als heute benötigt. Seiner Meinung nach ist das eine völlige Fehleinschätzung der tatsächlichen Entwicklung, denn ein Abbau der Fallzahlen wird nach seiner persönlichen Prognose tatsächlich nicht eintreten

Frau Bohle (Arbeitsamt Dortmund) informiert, dass sie ab Anfang Mai für sechs Monate ins Landesarbeitsamt nach Düsseldorf abgeordnet ist. Wegen der Kontinuität wäre es wichtig, dass ihr Kollege Frank Neukirchen-Füsers zukünftig im Ausschuss auftreten wird, ein Vertreter der Geschäftsführung des Arbeitsamtes Dortmund, der auch für das zentrale Thema Jugendliche im Bereich der Berufsberatung der entsprechende Ansprechpartner ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Information und bedauert schon jetzt die Abwesenheit, ist sich aber gleichzeitig sicher, dass Herr Neukirchen-Füsers der adäquate Vertreter ist.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) regt an, eine gemeinsame Veranstaltung mit dem KJA durchzuführen, damit das Thema inhaltlich und strukturell diskutiert werden kann.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) sieht dazu keinen Widerspruch und stellt dann fest, dass vor der offiziellen Sitzung des ASFG am 13.05.03 von 14.00 bis 16.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema "Jobcenter" stattfinden wird, zu der auch die Mitglieder des KJA eingeladen werden.

Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.03 gilt als eingebracht und wird in der nächsten Sitzung wieder aufgerufen:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit begrüßt die zeitnahen Reformbestrebungen des Arbeitsamtes und der Sozialverwaltung für eine kundenorientierte Vermittlungstätigkeit von arbeitslosen Menschen in Dortmund.

2. Der Fachausschuss stellt fest, dass die im Rahmen der Hilfe zur Arbeit durch die Sozialverwaltung entwickelten Verselbständigungsansätze und der Kooperationsvertrag mit der Arbeitsverwaltung eine gute Grundlage für die Einrichtung eines Jobcenters in Dortmund sind.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das gesamte erforderliche Know-how der Stadtverwaltung und nicht nur das der Sozialverwaltung bzw. die Fachlichkeit des Netzwerkes freier Träger in die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit des Jobcenters einzubringen mit dem Ziel, die verschiedenen individuellen Hilfebedarfe der betroffenen Menschen abdecken zu können.

4. Die Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Jobcenters für Jugendliche und junge Erwachsene sind auf die Übertragbarkeit auf weitere Zielgruppen zu untersuchen.

5. Der Fachausschuss geht davon aus, dass Sozialverwaltung und Arbeitsamt im Jobcenter gleichberechtigt tätig sind und ihr jeweiliges Leistungsangebot nicht nur aufeinander abstimmen, sondern nunmehr miteinander verschränken.
Das Kriterium der "Erwerbsfähigkeit" ist als solches in den Empfehlungen der Hartz-Kommission nicht weiter definiert und wird analog des Zwischenberichtes des Arbeitskreises Jobcenter behandelt.

6. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert das Infrastrukturdezernat auf, die organisatorischen Veränderungen in der Sozialverwaltung durch die Einrichtung des Jobcenters in den Prozess der Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen einfließen zu lassen und den Fachausschuss über mögliche Standortverbesserungen des Sozialamtes kurzfristig zu informieren.


zu TOP 4.3
Seniorenpolitik in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04058-03)

(Drucksache Nr.: 04058-03-ASS)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) kündigt für den nächsten Monat eine Vorlage an, insofern bittet er um entsprechenden Aufschub bei der Beantwortung der Bitte um Stellungnahme. Herr Giese (SPD-Fraktion) ist mit diesem Verfahren einverstanden.

Herr Knoll (Seniorenbeirat) ruft in Erinnerung, dass sich der Seniorenbeirat bereits über zwei Jahre mit dem Thema beschäftigt. Bis das Endergebnis auf dem Tisch liegt, will er mit einer Bewertung warten. Eins steht aber schon jetzt fest: die vielen Gesetze haben leider nicht das gebracht, was sich Senioren davon erwartet haben. Beim Grundsicherungsgesetz, beim Heimgesetz oder beim Altenpflegeausbildungsgesetz sind noch viele Fragen offen. Und über die entstehenden Lücken und Verschlechterungen wird noch viel zu diskutieren sein.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass das Ergebnis der Befragung in der nächsten Sitzung vorliegen wird, und das ist auch der Zeitpunkt, zu dem man sich auf der Basis von qualifiziert erhobenem Datenmaterial über zukünftige Strukturen verständigen kann. Dann dankt sie für die Mitarbeit am heutigen Tage und schließt die Sitzung um 17.20 Uhr.







Schneckenburger
Michenbach
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin