01 Dortmund, 08.05.2000
F 2 20 12

N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 06. April 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Gerszewski SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Müller-Jobst SPD (bis 16.35 Uhr)
Rm Ollech SPD (ab 17.05 Uhr)
Rm Prüsse SPD (bis 17.05 Uhr)
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD (ab 16.35 Uhr)

Rm Böhm CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Krause CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Von der Verwaltung
waren anwesend:
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
StVR Feuler
StVR Kienas
LStVD Buchbender
LStVD Staschik
LStVD Mager
StVD Oesterling
Herr Berten
Herr Nöldner


T A G E S O R D N U N G



1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 02.03.2000








2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße


2.1.2 Beteiligungsprojekt “Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei”
- Abschlussbericht -


2.1.3 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
- Kostenerhöhung -


2.1.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der Bezeichnung "Veränderung von Organisationsstrukturen in der Verwaltung"


2.1.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der
Bezeichnung "Zukunft von NRW 1"



2.2 F i n a n z e n
- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l
- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -



Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 13.04.2000)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung


3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss

3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd”
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)






3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung


3.7 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der ZOO-Entwicklungsplanung


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes


3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


3.12 Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde


3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes In W 103


3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)


3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse





3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss



3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”


4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit




6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000





7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund







8. Schule


8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69


8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58

8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund

8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund


8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999


10.1 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat

10.3 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -








Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.





Zu Ziffer 1
-------------


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jörder (SPD) benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der
Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:
3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen
Stadt- und Landesbibliothek
Hansaplatz/Markt 12
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes

10.5 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der
RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch
Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der Tagesordnung
abgesetzt:


3.7 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum
Dortmund”


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 02.03.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über
die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2000.

















Zu Ziffer 2
-------------


Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für die Kanalerneuerung in der Luisenschachtstraße beschließt der Haupt- und
Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 450 000,00 DM auf 1 950 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0739 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 840 000,00 DM
Ausgaben 2000 860 000,00 DM
Ausgaben 2001 250 000,00 DM


Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 wird bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.












2.1.2 Beteiligungsprojekt “Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei”
- Abschlussbericht -


Zust. StA 67

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Abschlussbericht des Beteiligungsprojektes “Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei” sowie folgende Entscheidun-
gen des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:

1. Der Betrieb der Stadtgärtnerei wird unter Beachtung der Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NW bis zum 31.07.2001 geschlossen.

2. Beendigungskündigungen aus Gründen der Betriebsschließung sind ausgeschlossen.
3. Die Verwaltung wird eine Flächenentwicklung für das vorhandene Grundstück mit
dem Ziel der bestmöglichen Vermarktung vornehmen.


2.1.3 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
- Kostenerhöhung -


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für den Umbau der Straße Burgwall beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine
Kostenerhöhung um 600 000,00 DM auf 3 800 00,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0145 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 3 000 000,00 DM
Ausgaben 2000 800 000,00 DM


Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 wird bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der Bezeichnung "Veränderung von Organisationsstrukturen in der Verwaltung"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.04.2000 vor:

Bündnis 90/Die Grünen bitten, zum og. Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Stellung-
nahme der Verwaltung umfassend über die beabsichtigten Umstrukturierungsprozesse
innerhalb der Verwaltung zu berichten.


Dabei bitten wir um

- eine jeweils ämterbezogene Einschätzung unter Berücksichtigung der Kriterien
Wirtschaftlichkeit, Kundenorientiertheit und Effizienz der Aufgabenwahrneh-
mung in der bisherigen Dezernatsstruktur,

- um eine Darlegung, aufgrund welcher Defizite und/oder übergeordneter Struktur-
maßnahmen eine Umorganisation bzw. Auflösung des jeweiligen Amtes intendiert
ist,

- und um eine Darstellung der bisher eingeleiteten Schritte zur Beteiligung der
MitarbeiterInnen und Amtsleitungen und der zur Sicherstellung eines qualita-
tiver und ausreichend intensiver Partizipationsprozeß notwendigen Maßnahmen.

Darüber hinaus bitten wir um Angaben zu dem Zeitrahmen, innerhalb dessen die für
diese Wahlperiode geplanten organisatorischen Veränderungen durchgeführt werden
sollen.


StR’in Greive führte aus, dass bei der Stadt Dortmund einige Umstrukturierungs- und
Reorganisationsmaßnahmen in der Diskussion seien. Sie habe dazu dem Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine schriftliche Stellungnahme zugeleitet.
Wenn die darin geschilderten angedachten Maßnahmen zu Ergebnissen führten, die
eine Veränderung von Dezernaten oder die Änderung von Betriebssatzungen erforder-
lich machen sollten, wären der Rat und die zuständigen Fachausschüsse zu beteiligen.
Ansonsten liege die Entscheidungskompetenz beim Oberbürgermeister im Rahmen
seiner Organisationsgewalt.

Sie rege an, bei Bedarf über angedachte Umstrukturierungsmaßnahmen in den jewei-
ligen Fachausschüssen zu sprechen.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass es
seiner Fraktion darum gehe, dass neben den Beschäftigten und dem Personalrat
auch der Rat bzw. die zuständigen Ausschüsse rechtzeitig über gravierende Pla-
nungen, die die Verwaltung veränderten, informiert würden. Dies sollte auch gelten,
wenn die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters gegeben sei.


OB Dr. Langemeyer erläuterte, es gebe Prüfaufträge, mit denen sich die Verwaltung
befasse, aber noch keine Entscheidungen. Zur Zeit finde ein verwaltungsinterner Pro-
zess statt. Die Beteiligung der Beschäftigten erfolge auf der Grundlage der entsprechen-
den Dienstvereinbarung. Gegen eine Information der politischen Gremien sei nichts
einzuwenden. Allerdings sollte erst der verwaltungsinterne Meinungsbildungsprozess
abgeschlossen seie.


Er habe die Verwaltung beauftragt, bis zu den Sommerferien zu prüfen, ob in verschie-
denen Bereichen Umstrukturierungen erforderlich seien. Aus seiner Sicht wäre es z. B.
sinnvoll, beim Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit die Pressestelle vom Dortmund-
Marketing zu trennen. Darüber hinaus gebe es Überlegungen, das City-Marketing von
der Wirtschaftsförderung zum Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu verlagern,
um verstärkt Ressourcen für das Dortmund-Projekt zur Verfügung zu haben.

Zudem werde darüber nachgedacht, ob die Gewährung von Wohngeld weiterhin beim
Amt für Wohnungswesen bleiben oder den Bürgerdiensten zugeordnet werden sollte.
Denkbar sei auch, dass beide Ämter damit befasst würden.

Im Bereich der Grünflächenverwaltung befinde sich die Auflösung der Stadtgärtnerei im Beschlussverfahren. Der Rat werde hierüber eine Vorlage erhalten. Die Neugründung
des Dezernates für Kultur, Sport und Freizeit mache es erforderlich, über die Abgabe
der Zuständigkeiten für den Zoo, den Westfalenpark, den Rombergpark und den Freden-
baum an das neue Dezernat nachzudenken. Er könne sich vorstellen, dem Rat die Bildung
eines Eigenbetriebes für die Felder Sport, Parks und Zoo vorzuschlagen.

Zur Frage, wie mit den weiteren Aufgaben des Grünflächenamtes umgegangen werde,
gebe es verschiedene Alternativen. Hierüber werde derzeit mit den Beschäftigten dis-
kutiert.

Auch über Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung werde
derzeit in der Verwaltung nachgedacht.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass beschlossen
worden sei, im Jahre 2000 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass dies auch für die Folgejahre gelten müsse.


Rm Hovermann (CDU) machte deutlich, dass er die Vorgehensweise der Verwaltung billige. Es müssten Entscheidungen vorbereitet werden, bevor sie dem Rat vorgelegt würden.


Entsprechend äußerte sich auch Rm Prüsse (SPD). Außerdem erklärte er, dass sich seine
Fraktion ebenfalls gegen betriebsbedingte Kündigungen in der Zukunft ausspreche.


2.1.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der
Bezeichnung "Zukunft von NRW 1"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.04.2000 vor:

Anläßlich einer kleinen Anfrage der CDU im Landtag NRW hat der Innenminister zur Zulässigkeit der kommunalen Beteiligung an NRW 1 Stellung bezogen.

Aus dieser Stellungnahme wird ersichtlich, dass das kommunalaufsichtliche Verfahren
zur Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke an der NRW 1 Privat TV GmbH formal
noch nicht abgeschlossen ist.

Der Innenminister erklärt jedoch, dass nach dem gegenwärtigen Berichtsstand die mittel-
bare Beteiligung der Stadt Dortmund an NRW 1 im Widerspruch zu den gemeindewirt-
schaftssrechtlichen Bestimmungen stehe, da ein öffentlicher Zweck für die kommunale
Beteiligung an einem landesweit ausstrahlenden Sender nicht erkennbar sei. In diesem
Zusammenhang werden auch die erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Dortmund
erwähnt.

Wir bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den vom Innenminister ausgeführten
Bedenken gegenüber der mittelbaren Beteiligung der Stadt an NRW 1 und den ggfls. not-
wendigen Konsequenzen in Bezug auf den bereits vom Rat gefassten Beschluss.

Darüber hinaus erwarten wir eine Auskunft über die Änderungen, die sich aus der Beteili-
gung der Düsseldorfer NRW TV an NRW 1 im Zusammenhang mit der Beteiligung der
DSW in Höhe von 26 % an NRW 1 sowie der damit verbundenen Sperrminorität ergeben.




OB Dr. Langemeyer berichtete, er habe am 22.03.2000 in Düsseldorf mit dem Innenmi-
nister, dem Regierungspräsidenten und dem Vorstandsvorsitzenden der Dortmunder
Stadtwerke ein Gespräch geführt und darin die aktuelle Beschlusslage, insbesondere
das vom Rat festgelegte befristete Engagement bei NRW 1 erläutert. Der Innenminister
habe daraufhin den Regierungspräsidenten aufgefordert, die neuen Sachverhalte in seine Prüfung einzubeziehen. Damit sei klar gestellt, dass der Innenminister gegenwärtig nicht
handele, sondern das Verfahren als nicht abgeschlossen betrachte. Alle Beteiligten gingen
davon aus, dass sich an den existierenden Fakten nichts ändere, auch nicht an der Beteili-
gung der Dortmunder Stadtwerke an NRW 1.

Zur Zeit liefen weitere Gespräche zur der Frage, ob sich mehrere Interessierte zusammen-
schließen. Das habe ggfls. Auswirkungen auf die Gesellschafterstruktur. Über neue Er-
kenntnisse werde der Rat informiert.

Bei kommunalwirtschaftlichen Unternehmen gebe es eine Anhörungsfrist, in der das Land
Stellung nehmen könne. Diese Frist sei angehalten. Die Landesregierung könne daher ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt eine Weisung an die Stadt Dortmund richten. Dies sei allerdings bis heute nicht geschehen.


Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass man einer
26 %igen Beteiligung an NRW 1 mit großen Bedenken aus Gründen des Standortinteresses
zugestimmt habe. Wenn sich die Zahl der Gesellschafter auf drei erhöhen und der Anteil
der Stadt damit weniger als 26 % betragen werde, stelle sich die Frage, ob die Beteiligung
noch sinnvoll sei.

Außerdem sei nicht auszuschließen, dass es zu einer Kooperation der Sender komme und
es beim Düsseldorfer Sender eine nicht unerhebliche Beteiligung der Kirchgruppe gebe
bzw. geben werde. Vor diesem Hintergrund sei zu bezweifeln, dass die Stadt Dortmund noch ein Interesse haben könne, das Projekt zu finanzieren. Er gehe davon aus, dass hier-
über eine Debatte im Rat geführt werde.

Bedenken habe seine Fraktion auch, ob ein solcher Sender dauerhaft Gewinne erwirtschaf-
ten könne.


OB Dr. Langemeyer erklärte, es bestehe gegenwärtig kein Entscheidungsbedarf bei der
Stadt Dortmund. Es gebe zwar Absichtserklärungen, aber keine neuen Verträge und da-
mit keine neuen Vorschläge für neue Formen von Beteiligungsverhältnissen. Im übrigen
beinhalte die gegenwärtige Beschlusslage den Auftrag an die Dortmunder Stadtwerke,
das Gespräch mit anderen denkbaren Partnern zu suchen. Wenn neue Vorschläge vor-
lägen, sollte sich der Rat mit der Thematik befassen.


Rm Hovermann (CDU) bezeichnete das Projekt als wertvoll, aber auch als schwierig, da
hier erstmals ein regionaler Werbemarkt aufgebaut werden solle. Es müsse klar sein, dass
die investierten Beträge auch verloren gehen könnten.

Die Beteiligung der Stadt Dortmund komme seines Erachtens Modellcharakter für Nord-
rhein-Westfalen zu, vorausgesetzt der Regierungspräsident entscheide positiv. Man tausche
die Erweiterung des Ermächtigungsrahmens nach § 107 GO NW gegen eine zeitliche Be-
fristung.


Für die SPD-Fraktion führte Rm Prüsse aus, Ziel müsse es sein, dass der Sender seinen
Standort in Dortmund habe. Der Innenminister lehne offensichtlich ein befristetes Enga-
gement der Stadt nicht von vorn herein ab, wie aus dem Prüfauftrag an den Regierungs-
präsidenten erkennbar werde. Man sollte deshalb zunächst den weiteren Verfahrensgang
abwarten.


2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -




2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -



Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 13.04.2000)




Zu Ziffer 3
--------------


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden
Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemali-
gen Hoesch-Röhrenwerke in DO-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten
SB-Warenhaus der Firma Lidl & Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2
der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nut-
zung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zweitnahe Realisierung von
Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses an-
zustreben.


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 88. Änderung des Flächennutzungs-
planes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegten Erläuterungsbericht
vom 08.02.2000 der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB


III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Er- schließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – geprüft und beschließt,
- den unter den Punkten 10.1 bis 10.6 der Beschlussvorlage aufgeführten
Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes offengelegte Begründung vom 16.07.1999 entsprechend
den Ausführungen unter Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die ak- tualisierte Begründung vom 08.02.2000 dem Vorhaben- und Erschließungs-
plan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige
Hoesch-Röhrenwerke – einschließlich den unter der vorstehenden Ziffer IV. auf-
geführten Änderungen für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage näher beschriebenen
Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO



VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage)
zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO


3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung


Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neu-
gestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand
von 15 905 000,00 DM beschlossen.

Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste – Gesellschaft für Be-
schäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt bzw. durch Ver-
gabe von Aufträgen.
Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem og. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich
im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme
- An den Teichen
mit Kosten in Höhe von 70 000,00 DM.


Die bisher als Auftragsvergabe vorgesehene Maßnahme
- Kipsburg
wird als Eigenregiemaßnahme der Dortmunder Dienste durchgeführt.

Eine aktuelle Maßnahmeliste für die Vergabe von Aufträgen an Firmen des Garten-
und Landschaftsbaues ist als Bestandteil dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Da aufgrund von Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme die Gesamtkosten
der AB-Maßnahme unberührt bleiben, kann der Austausch der og. Maßnahmen kosten-
neutral erfolgen.

Finanzierung:
(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschluss vom 26.06.1997)


Ausgaben

Personalkosten 11 450 000,00 DM
Sachkosten 4 455 000,00 DM
Summe 15 905 000,00 DM


Einnahmen

Zuwendungen Personalkosten 11 150 000,00 DM
Zuwendungen Sachkosten 4 009 500,00 DM
Summe 15 159 500,00 DM

Eigenanteil 745 500,00 DM

Finanzpositionen 4390 7150 0000 und 4390 9850 0001













3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich den Neubau der Haltestelle
Hauptfriedhof im Zuge der Niveaufreimachung der Kreuzung B 1/Gottesacker.


3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd”
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbe-
reich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes Ap 206 “Aplerbeck-Süd”. Der
Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 die-
ser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)



3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den B-Plan Ev 105 – Maienweg – in dem unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 10).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten
Anregungen geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5
dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB


III. beschließt die Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – (Reduzierung der Verkehrsfläche zwischen “Maienweg” und “Am Gulloh” bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des Allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO


IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – die Begründung vom 16.02.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB


3.7 Zoo Dortmund
Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
Räumliche Erweiterung im Rahmen der ZOO-Entwicklungsplanung


Zust. StA 67


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des
B-Planes Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen – um die nachfolgenden
Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:
- Reduzierung um die Grundstücke Brache 121 bis 131 einschließlich
des westlich davor liegenden Teilstückes des Bövinghauser Dorfstraße
und einer ca. 15 m breiten Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße
in Höhe der Grundstücke Brache 121 bis 125,

- Erweiterung um eine ca. 50 bis 60 m breite Fläche westlich der Böving-
hauser Dorfstraße, Flurstück 967 teilweise (Gemarkung Bövinghausen,
Flur 1),

- Erweiterung um die Grundstücke der Kindertagesstätte und der Haupt-
schule einschließlich der angrenzenden Teilflächen der Bövinghauser
Dorfstraße und der Bövinghauser Straße sowie einer Verbindung zum
Junoweg.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 233 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)
i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 3 des
B-Planes Lü 120 geprüft und beschließt,
- die Anregungen unter Punkt 9.5 und 9.6 nicht zu berücksichtigen sowie
die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw. nicht zu berücksichtigen,

- die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw., 9.2 bis 9.4 gänzlich sowie die
unter Punkt 10 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und
den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen
Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu
ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 GO







3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


Zust. StA 32


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,
dem Antrag der der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu
folgen und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ergän-
zen:

Auf Blatt 1 wird an den Beschlussvorschlag angefügt:

“Gleichzeitig werden verzichtbare Verkehrszeichen entfernt.”

Auf Blatt 5 wird zwischen dem zweiten und dritten Absatz eingefügt:

“Um die Akzeptanz zu erhöhen, werden bereits in der ersten Stufe alle
Verkehrszeichen systematisch auf unnötige und verzichtbare Regelungen
untersucht. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zur Vereinfachung des
ruhenden und fließenden Verkehrs in Dortmund und stellt sie den politi-
schen Gremien zur Beschlussfassung vor.”


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschusses dem Rat der Stadt mehr-
heitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund wird der Personal-
bestand der StÄ 32, 30 und 21 – wie in der Beschlussvorlage aufgeführt – aufgestockt.
Das Personal- und Sachkostenbudget der StÄ 32, 30 und 21 wird um die ermittelten
Beträge erhöht. Sofern der Personalmehrbedarf nicht im Rahmen des verwaltungsin-
ternen Auswahlverfahrens sichergestellt werden kann, erfolgt ein externes Ausschrei-
bungsverfahren mit dem Ziel externer Einstellungen.





3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des
B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – offengelegte Begründung vom 22.11.1999
entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Ziffer 9 zu aktuali-
sieren und die aktualisierte Begründung vom 01.03.2000 der Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 130 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130
- Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023)


3.12 Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstandsbericht über den
im Planungsamt entwickelten Vorschlag einer neuen Nutzung des Geländes Phoenix-Ost abzugeben.

2. Für das weitere Verfahren zur Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost wird empfohlen:
a) Der für die Entwicklung maßgebliche Sachverhalt wird innerhalb der
nächsten sechs Monate dargestellt.

b) Anschließend wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, zu dessen
Teilnahme auch auswärtige Büros, die sich im Bereich der städtebau-
lichen Planung qualifiziert haben, eingeladen werden. Dieser Wettbe-
werb ist in der Zeit bis Ostern 2001 durchzuführen. In dieses Wettbe-
werbsverfahren sind die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt für das
Gelände Phoenix-West als Information einzuführen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das städtebauliche Konzept für die Entwicklung
der Fläche Phoenix-Ost zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Machbar-
keit zu prüfen (siehe Punkt 3).







3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den B-Plan 177 – Kronenbrauerei-Süd – (Änderung Nr. 7) und teilweise den
B-Plan 169 in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich
zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m.
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 103


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes In W 103 vorge-
tragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 1.8.1, 1.8.4 und 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.2, 1.8.3, 1.8.5 und 1.8.6 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.7, 1.8.8, 1.8.10 und 1.8.11 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3
Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen der Eigentümergemeinschaft
Leierweg 24 aus den unter Punkt 1.9.7 genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Satz 2 und 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

II. beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia – mit
aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 01.03.2000 für den unter Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Än-
derung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den B-Plan In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom
29.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.9.10 a – k
der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt, den B-Plan In W 103 die modifizierte Begründung vom 01.03.2000
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 103
- Tremonia – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die PAK-Sanierung des Schulgebäudes der
Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving mit Gesamt-
kosten von 696 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000
bereitgestellten Sondermitteln finanziert.


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage dargelegten
Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Änderung Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord -.


II. beschließt, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Kronenbrauerei – mit Erläuterungsbericht vom 13.03.2000 öffentlich
auszulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des B-Planes 177
- Kronenbrauerei-Nord - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich und der Begründung vom 13.03.2000 zu und be-
schließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.



3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschus empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 105 n geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6 zu berücksich-
tigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)





II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung vom 10.11.1999 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 die-
ser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.03.2000
dem B-Plan Hom 105 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Än-
derungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Plan-
bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Installation von “City-Gates” am Wallring grundsätzlich zu.


3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Stadt- und Landes-
bibliothek Hansaplatz/Markt 12
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes


Zust. StÄ 02, 23, 61, 63


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.04.2000 vor:

Auf die Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren
Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag angedachte Lösung wird verzichtet. Für den
noch zu präzisierenden Bedarf an Stellplätzen wird die Entrichtung der entsprechenden
Stellplatzablösesumme vereinbart, sofern kein Stellplatznachweis in fußläufiger Ent-
fernung erfolgen kann.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung
der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 06.04.2000 vor:

Bezug: Blatt 2 der Vorlage: Beschlussvorschlag
I. Die BV stellt fest, dass eine Stellplatzlösung, die die “HDI-Garage” bzw. Zu- und Abfahrten über das Straßennetz: Balken-, Beten-, Brauhaus-, Viktoriastraße berücksichtigt, von der BV abgelehnt wird und weist daraufhin, dass hier alleine die BV zuständig ist, da diese Straßen in ihrer Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen.
E I N S T I M M I G


II. Die BV empfiehlt dem Rat, wie folgt zu verfahren:
1. Beibehaltung des 1. Spiegelstriches “Beruhigung der Fassade”
E I N S T I M M I G
(14 Ja, 4 Enthaltungen)
2. Beibehaltung des 2. Spiegelstriches “Verzicht auf den Verbindungs-
steg zwischen den Gebäuden”
(11 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung)

3. Neuformulierung des 3. Spiegelstriches: “Schaffung von Stellplätzen
in Verbindung mit der vorhandenen Tiefgarage unter dem Hansaplatz
mit ausschließlicher Andienung über die Hansastraße”
(14 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung)

4. Neuformulierung des 4. Spiegelstriches: “Der Charackter der Nord-Süd- Passage als öffentliche Wegefläche ist vertraglich abzusichern. Der west-
lich der Rotunde gelegene Teil der Ost-West-Passage ist unabhängig von
der langfristigen Lösung des östlichen Passagenteils ebenfalls dem Charakter nach als öffentliche Wegefläche vertraglich abzusichern. Beide Passagen bzw. Passagenteile müssen der Öffentlichkeit auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich sein.
E I N S T I M M I G

5. Beibehaltung des Restes des Beschlussvorschlages
E I N S T I M M I G


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte den vorliegenden
Antrag seiner Fraktion zum 3. Spiegelstrich im Beschlusstext der Vorlage. Außerdem
machte er deutlich, dass die Verwaltungsvorlage die Zustimmung seiner Fraktion finde,
da wesentliche Forderungen der Grünen aufgegriffen worden seien.


Nach Ansicht von Rm Jung (CDU) sollte bei der Gestaltung der Fassade über eine gewisse
Belebung nachgedacht werden. Der vorgesehene Verbindungssteg sei so nicht akzeptabel.
Zudem müsse gewährleistet werden, dass die erforderlichen Stellplätze bereit stünden.
Eine Stellplatzablösung müsse entsprechend den gesetzlichen Regelungen eine Ausnahme
bleiben. Außerdem sehe er Änderungsbedarf beim Passagenteil. Es sei unbefriedigend,
dass es sich hierbei um einen schlichten Durchgang handeln solle, der auch noch viel zu
schmal konzipiert sei. Ziel müsse es sein, eine tatsächliche Passage zu erhalten, die auch
nach Geschäftsschluss begangen werden könne.

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, man sei mit dem jetzigen Baukörper einverstanden. Über eine Belegung der Fassade sollte nachgedacht werden. Einen Steg in dergeplanten Form lehne man ab. Die Stellplatzfrage sollte nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden.

Das Ziel, eine Passage bis zur Kleppingsstraße zu erhalten, sei derzeit nicht realisierbar. Trotzdem müsse daran weiter gearbeitet werden. Bei der Passage – wie sie geplant sei – handele es sich um eine reine Verkaufspassage, die nach Geschäftsschluss abgeschlossen werde. Man sollte mit den Investoren sprechen und prüfen, ob die von Rm Jung hierzu formulierten Vorschläge realisiert werden könnten.


OB Dr. Langemeyer vertrat die Meinung, dass der jetzige Entwurf die richtige Grundlage
zur Realisierung der Maßnahme sei. Der Rat habe aber auch die Aufgabe, über die Quali-
tät der Stadtgestaltung zu entscheiden. Ein zentrales Element für die Erschließung des
Bereiches sei die Ost-West-Passage. Es müsse die Möglichkeit für Fußgänger geschaffen
werden, vom Hansaplatz bis zur Kleppingstraße zu gelangen – unabhängig von den Ge-
schäftszeiten.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 4
-------------


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”

Zust. StA SVTZ

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Nach der Hälfte der Projektzeit wird dem Ausschuss eine Zwischenevaluation über das
Projekt vorgelegt, in der sowohl inhaltlich als auch zahlenmäßig die Ziele des Projektes
mit den Ergebnissen abgeglichen werden.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschus dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Miteinander Leben e. V. eine Vertrag
über die Durchführung des Projektes “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln”” mit einer dreijährigen Laufzeit abzuschließen und hierfür Mittel in Höhe von max. 833 500,00 DM bereitzustellen. In diesem Betrag sind
300 000,00 DM zur Förderung von Teilprojekten wie Öffentlichkeitsarbeit, “Nordstadtmesse” u. a. enthalten, die dem Verein nicht in einem Betrag, sondern auf Antrag projektbezogen im Einzelfall bewilligt werden.

An den Gesamtprojektkosten i. H. v. 833 500,00 DM beteiligen sich das Stadtplanungsamt mit 679 000,00 DM, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO) mit 154 500,00 DM.

Die auf das Stadtplanungsamt entfallenden Kosten i. H. v. 679 000,00 DM sind unter der
Haushaltsstelle 6150 9872 0101 – Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbe-
darf – Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte – wie folgt veranschlagt:

Haushaltssoll 2000 150 000,00 DM
Haushaltssoll 2001 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2002 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2003 79 000,00 DM


Der Anteil der WBF-DO i. H. v. 154 500,00 DM wird aus Mitteln des Kommunalen
Arbeitsmarktfonds finanziert, für den im Wirtschaftsplan der WBF-DO im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung Mittel bis zum 31.12.2003 bereitstehen.

Die inhaltliche Federführung für das Gesamtprojekt liegt bei der WBF-DO






Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -










Zu Ziffer 6
-------------


Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000


Zust. StA 50


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





Zu Ziffer 7
--------------


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund


Zust. StA 42

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 1998/99 für das Theater Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 60 342 112,11 DM und einem Jahresfehlbetrag von
398 502,40 DM fest.

Der für das Wirtschaftsjahr 1998/99 festgestellte Jahresfehlbetrag ist als Verlust-
vortrag in das Wirtschaftsjahr 1999/2000 zu übernehmen.





Zu Ziffer 8
-------------


Schule


8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der
Robert-Koch-Realschule, Am Hombruchsfeld 69 in DO-Hombruch mit Ge-
samtkosten von 2 000 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 be-
reitgestellten Sondermitteln finanziert.


8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Neubau
einer 3-fach Sporthalle in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58, für die
Martin-Luther-King-Gesamtschule.


8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Beginn
des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000).

Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt Technische Informatik
innerhalb der bestehenden Fachschule für Technik


8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum
Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000):

Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang
der Erzieher/Erzieherin (Anlage D 3 APO-BK)






8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschus empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berück-
sichtung der redaktionellen Änderung der Verwaltungsvorlage vom 24.02.2000 folgen-
den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur
qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung zur
Kenntnis und stimmt dem Handlungskonzept für die Umsetzung der Schulbau-
und Fachraumsanierung zu.

Die für das Haushaltsjahr 2000 vorliegenden Maßnahmeverschläge (Anlage 4) sind
Bestandteil der Veränderungslisten, die im Rahmen der bereitgestellten Sondermittel
für Schulsanierungen in Höhe von 30 Mio. DM zu berücksichtigen sind.

Die von den Bezirksvertretungen diesbezüglich vorgelegten Empfehlungen sollen in
der Sitzung des Schulausschusses im Mai weiter behandelt werden.





Zu Ziffer 9
--------------


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 10
---------------


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung
des Haushaltsjahres 1999 Kenntnis.


10.2 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

Zust. StA 37

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der
Stadt Dortmund.


10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem.
§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von
a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des HJ 1999 in Höhe
von 49 333 257,43 DM;

b) den im 4. Quartal des HJ 1999 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 27 000 000,00 DM.

zu nehmen.


10.4 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund


Zust. StA 02

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,
1. in die Jury für die Vergabe des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für
Rundfunk Nordrhein-Westfalen 2000

Frau Lührs

als Mitglied zu entsenden;

2. der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 5 000,00 DM zur
Verleihung des Preises der Stadt Dortmund für die beste lokale Bericht-
erstattung über ein kommunalpolitisches Thema zur Verfügung zu stellen.


10.5 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verschmelzung der VEW AG, Dortmund,
und der RWE AG, Essen, auf die RWE AG Neu unter folgenden Voraussetzungen
zu:
a) Für jede aufzugebende VEW-Aktie im Nennwert von 50,00 DM ist die Ge-
währung von fünf Stückaktien der RWE AG Neu vorgesehen. (Diese Um-
tauschrelation kann noch in sehr geringer Bandbreite schwanken, da das
endgültige Bewertungsergebnis der Gutachter noch aussteht.)

b) Alternativ zum Aktientausch ist der Verkauf der VEW-Aktien an die
RWE AG zu einem Preis von 200 Euro je Aktie im Nennwert von
50,00 DM möglich. Soweit Namensaktien veräußert werden sollen,
werden die Kaufverträge erst dann wirksam, wenn zusätzlich zum
Eintritt der Kartellbedingung die Hauptversammlung oder der Auf-
sichtsrat der VEW AG der Übertragung der Namensaktien zustimmt.

c) Grundlage des zwischen der VEW AG, der RWE AG und der RWE AG
Neu abzuschließenden Verschmelzungsvertrages sind die im Sachverhalt
dargestellten Aussagen zur zukünftigen Konzernstruktur, zu den Stand-
orten, zur Personalentwicklung und zu den Gremien des neuen Konzerns.


2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Umtausch der direkt gehaltenen 280
Namensaktien und 86 Inhaberaktien der VEW AG in 1 830 Aktien der RWE AG
Neu zu.


3. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Beschlussgremien der VEW AG werden
ermächtigt, den erforderlichen Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der
Hauptversammlung der VEW AG sowie in der Gesellschafterversammlung der
VkA VEW zur Verschmelzung der VEW AG und der RWE AG auf die RWE AG
Neu zuzustimmen. Die Vertreter werden ermächtigt, alle erforderlichen Erklärun-
gen abzugeben und zweckdienliche Vereinbarungen zu treffen.


4. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der DSW und der KEB werden
beauftragt, entsprechend zu verfahren.


5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer Dachgesellschaft Kommu-
nale Aktionäre RWE-GmbH zu.









Zu Ziffer 11
---------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.




D r . L a n g e m e y e r J ö r d e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied








F e u l e r
Stellv. Schriftführer

01 Dortmund, 08.05.2000
F 2 20 12

N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 06. April 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Gerszewski SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Müller-Jobst SPD (bis 16.35 Uhr)
Rm Ollech SPD (ab 17.05 Uhr)
Rm Prüsse SPD (bis 17.05 Uhr)
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD (ab 16.35 Uhr)

Rm Böhm CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Krause CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Von der Verwaltung
waren anwesend:
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
StVR Feuler
StVR Kienas
LStVD Buchbender
LStVD Staschik
LStVD Mager
StVD Oesterling
Herr Berten
Herr Nöldner


T A G E S O R D N U N G



1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 02.03.2000








2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße


2.1.2 Beteiligungsprojekt “Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei”
- Abschlussbericht -


2.1.3 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
- Kostenerhöhung -


2.1.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der Bezeichnung "Veränderung von Organisationsstrukturen in der Verwaltung"


2.1.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der
Bezeichnung "Zukunft von NRW 1"



2.2 F i n a n z e n
- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l
- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -



Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 13.04.2000)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung


3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss

3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd”
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)






3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung


3.7 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der ZOO-Entwicklungsplanung


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes


3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


3.12 Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde


3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes In W 103


3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)


3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse





3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss



3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”


4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit




6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000





7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund







8. Schule


8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69


8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58

8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund

8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund


8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999


10.1 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat

10.3 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -








Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.





Zu Ziffer 1
-------------


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jörder (SPD) benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der
Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:
3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen
Stadt- und Landesbibliothek
Hansaplatz/Markt 12
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes

10.5 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der
RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch
Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der Tagesordnung
abgesetzt:


3.7 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum
Dortmund”


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 02.03.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über
die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2000.

















Zu Ziffer 2
-------------


Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für die Kanalerneuerung in der Luisenschachtstraße beschließt der Haupt- und
Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 450 000,00 DM auf 1 950 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0739 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 840 000,00 DM
Ausgaben 2000 860 000,00 DM
Ausgaben 2001 250 000,00 DM


Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 wird bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.












2.1.2 Beteiligungsprojekt “Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei”
- Abschlussbericht -


Zust. StA 67

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Abschlussbericht des Beteiligungsprojektes “Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei” sowie folgende Entscheidun-
gen des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:

1. Der Betrieb der Stadtgärtnerei wird unter Beachtung der Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NW bis zum 31.07.2001 geschlossen.

2. Beendigungskündigungen aus Gründen der Betriebsschließung sind ausgeschlossen.
3. Die Verwaltung wird eine Flächenentwicklung für das vorhandene Grundstück mit
dem Ziel der bestmöglichen Vermarktung vornehmen.


2.1.3 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
- Kostenerhöhung -


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für den Umbau der Straße Burgwall beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine
Kostenerhöhung um 600 000,00 DM auf 3 800 00,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0145 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 3 000 000,00 DM
Ausgaben 2000 800 000,00 DM


Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 wird bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der Bezeichnung "Veränderung von Organisationsstrukturen in der Verwaltung"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.04.2000 vor:

Bündnis 90/Die Grünen bitten, zum og. Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Stellung-
nahme der Verwaltung umfassend über die beabsichtigten Umstrukturierungsprozesse
innerhalb der Verwaltung zu berichten.


Dabei bitten wir um

- eine jeweils ämterbezogene Einschätzung unter Berücksichtigung der Kriterien
Wirtschaftlichkeit, Kundenorientiertheit und Effizienz der Aufgabenwahrneh-
mung in der bisherigen Dezernatsstruktur,

- um eine Darlegung, aufgrund welcher Defizite und/oder übergeordneter Struktur-
maßnahmen eine Umorganisation bzw. Auflösung des jeweiligen Amtes intendiert
ist,

- und um eine Darstellung der bisher eingeleiteten Schritte zur Beteiligung der
MitarbeiterInnen und Amtsleitungen und der zur Sicherstellung eines qualita-
tiver und ausreichend intensiver Partizipationsprozeß notwendigen Maßnahmen.

Darüber hinaus bitten wir um Angaben zu dem Zeitrahmen, innerhalb dessen die für
diese Wahlperiode geplanten organisatorischen Veränderungen durchgeführt werden
sollen.


StR’in Greive führte aus, dass bei der Stadt Dortmund einige Umstrukturierungs- und
Reorganisationsmaßnahmen in der Diskussion seien. Sie habe dazu dem Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine schriftliche Stellungnahme zugeleitet.
Wenn die darin geschilderten angedachten Maßnahmen zu Ergebnissen führten, die
eine Veränderung von Dezernaten oder die Änderung von Betriebssatzungen erforder-
lich machen sollten, wären der Rat und die zuständigen Fachausschüsse zu beteiligen.
Ansonsten liege die Entscheidungskompetenz beim Oberbürgermeister im Rahmen
seiner Organisationsgewalt.

Sie rege an, bei Bedarf über angedachte Umstrukturierungsmaßnahmen in den jewei-
ligen Fachausschüssen zu sprechen.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass es
seiner Fraktion darum gehe, dass neben den Beschäftigten und dem Personalrat
auch der Rat bzw. die zuständigen Ausschüsse rechtzeitig über gravierende Pla-
nungen, die die Verwaltung veränderten, informiert würden. Dies sollte auch gelten,
wenn die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters gegeben sei.


OB Dr. Langemeyer erläuterte, es gebe Prüfaufträge, mit denen sich die Verwaltung
befasse, aber noch keine Entscheidungen. Zur Zeit finde ein verwaltungsinterner Pro-
zess statt. Die Beteiligung der Beschäftigten erfolge auf der Grundlage der entsprechen-
den Dienstvereinbarung. Gegen eine Information der politischen Gremien sei nichts
einzuwenden. Allerdings sollte erst der verwaltungsinterne Meinungsbildungsprozess
abgeschlossen seie.


Er habe die Verwaltung beauftragt, bis zu den Sommerferien zu prüfen, ob in verschie-
denen Bereichen Umstrukturierungen erforderlich seien. Aus seiner Sicht wäre es z. B.
sinnvoll, beim Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit die Pressestelle vom Dortmund-
Marketing zu trennen. Darüber hinaus gebe es Überlegungen, das City-Marketing von
der Wirtschaftsförderung zum Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu verlagern,
um verstärkt Ressourcen für das Dortmund-Projekt zur Verfügung zu haben.

Zudem werde darüber nachgedacht, ob die Gewährung von Wohngeld weiterhin beim
Amt für Wohnungswesen bleiben oder den Bürgerdiensten zugeordnet werden sollte.
Denkbar sei auch, dass beide Ämter damit befasst würden.

Im Bereich der Grünflächenverwaltung befinde sich die Auflösung der Stadtgärtnerei im Beschlussverfahren. Der Rat werde hierüber eine Vorlage erhalten. Die Neugründung
des Dezernates für Kultur, Sport und Freizeit mache es erforderlich, über die Abgabe
der Zuständigkeiten für den Zoo, den Westfalenpark, den Rombergpark und den Freden-
baum an das neue Dezernat nachzudenken. Er könne sich vorstellen, dem Rat die Bildung
eines Eigenbetriebes für die Felder Sport, Parks und Zoo vorzuschlagen.

Zur Frage, wie mit den weiteren Aufgaben des Grünflächenamtes umgegangen werde,
gebe es verschiedene Alternativen. Hierüber werde derzeit mit den Beschäftigten dis-
kutiert.

Auch über Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung werde
derzeit in der Verwaltung nachgedacht.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass beschlossen
worden sei, im Jahre 2000 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass dies auch für die Folgejahre gelten müsse.


Rm Hovermann (CDU) machte deutlich, dass er die Vorgehensweise der Verwaltung billige. Es müssten Entscheidungen vorbereitet werden, bevor sie dem Rat vorgelegt würden.


Entsprechend äußerte sich auch Rm Prüsse (SPD). Außerdem erklärte er, dass sich seine
Fraktion ebenfalls gegen betriebsbedingte Kündigungen in der Zukunft ausspreche.


2.1.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.00 mit der
Bezeichnung "Zukunft von NRW 1"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.04.2000 vor:

Anläßlich einer kleinen Anfrage der CDU im Landtag NRW hat der Innenminister zur Zulässigkeit der kommunalen Beteiligung an NRW 1 Stellung bezogen.

Aus dieser Stellungnahme wird ersichtlich, dass das kommunalaufsichtliche Verfahren
zur Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke an der NRW 1 Privat TV GmbH formal
noch nicht abgeschlossen ist.

Der Innenminister erklärt jedoch, dass nach dem gegenwärtigen Berichtsstand die mittel-
bare Beteiligung der Stadt Dortmund an NRW 1 im Widerspruch zu den gemeindewirt-
schaftssrechtlichen Bestimmungen stehe, da ein öffentlicher Zweck für die kommunale
Beteiligung an einem landesweit ausstrahlenden Sender nicht erkennbar sei. In diesem
Zusammenhang werden auch die erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Dortmund
erwähnt.

Wir bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den vom Innenminister ausgeführten
Bedenken gegenüber der mittelbaren Beteiligung der Stadt an NRW 1 und den ggfls. not-
wendigen Konsequenzen in Bezug auf den bereits vom Rat gefassten Beschluss.

Darüber hinaus erwarten wir eine Auskunft über die Änderungen, die sich aus der Beteili-
gung der Düsseldorfer NRW TV an NRW 1 im Zusammenhang mit der Beteiligung der
DSW in Höhe von 26 % an NRW 1 sowie der damit verbundenen Sperrminorität ergeben.




OB Dr. Langemeyer berichtete, er habe am 22.03.2000 in Düsseldorf mit dem Innenmi-
nister, dem Regierungspräsidenten und dem Vorstandsvorsitzenden der Dortmunder
Stadtwerke ein Gespräch geführt und darin die aktuelle Beschlusslage, insbesondere
das vom Rat festgelegte befristete Engagement bei NRW 1 erläutert. Der Innenminister
habe daraufhin den Regierungspräsidenten aufgefordert, die neuen Sachverhalte in seine Prüfung einzubeziehen. Damit sei klar gestellt, dass der Innenminister gegenwärtig nicht
handele, sondern das Verfahren als nicht abgeschlossen betrachte. Alle Beteiligten gingen
davon aus, dass sich an den existierenden Fakten nichts ändere, auch nicht an der Beteili-
gung der Dortmunder Stadtwerke an NRW 1.

Zur Zeit liefen weitere Gespräche zur der Frage, ob sich mehrere Interessierte zusammen-
schließen. Das habe ggfls. Auswirkungen auf die Gesellschafterstruktur. Über neue Er-
kenntnisse werde der Rat informiert.

Bei kommunalwirtschaftlichen Unternehmen gebe es eine Anhörungsfrist, in der das Land
Stellung nehmen könne. Diese Frist sei angehalten. Die Landesregierung könne daher ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt eine Weisung an die Stadt Dortmund richten. Dies sei allerdings bis heute nicht geschehen.


Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass man einer
26 %igen Beteiligung an NRW 1 mit großen Bedenken aus Gründen des Standortinteresses
zugestimmt habe. Wenn sich die Zahl der Gesellschafter auf drei erhöhen und der Anteil
der Stadt damit weniger als 26 % betragen werde, stelle sich die Frage, ob die Beteiligung
noch sinnvoll sei.

Außerdem sei nicht auszuschließen, dass es zu einer Kooperation der Sender komme und
es beim Düsseldorfer Sender eine nicht unerhebliche Beteiligung der Kirchgruppe gebe
bzw. geben werde. Vor diesem Hintergrund sei zu bezweifeln, dass die Stadt Dortmund noch ein Interesse haben könne, das Projekt zu finanzieren. Er gehe davon aus, dass hier-
über eine Debatte im Rat geführt werde.

Bedenken habe seine Fraktion auch, ob ein solcher Sender dauerhaft Gewinne erwirtschaf-
ten könne.


OB Dr. Langemeyer erklärte, es bestehe gegenwärtig kein Entscheidungsbedarf bei der
Stadt Dortmund. Es gebe zwar Absichtserklärungen, aber keine neuen Verträge und da-
mit keine neuen Vorschläge für neue Formen von Beteiligungsverhältnissen. Im übrigen
beinhalte die gegenwärtige Beschlusslage den Auftrag an die Dortmunder Stadtwerke,
das Gespräch mit anderen denkbaren Partnern zu suchen. Wenn neue Vorschläge vor-
lägen, sollte sich der Rat mit der Thematik befassen.


Rm Hovermann (CDU) bezeichnete das Projekt als wertvoll, aber auch als schwierig, da
hier erstmals ein regionaler Werbemarkt aufgebaut werden solle. Es müsse klar sein, dass
die investierten Beträge auch verloren gehen könnten.

Die Beteiligung der Stadt Dortmund komme seines Erachtens Modellcharakter für Nord-
rhein-Westfalen zu, vorausgesetzt der Regierungspräsident entscheide positiv. Man tausche
die Erweiterung des Ermächtigungsrahmens nach § 107 GO NW gegen eine zeitliche Be-
fristung.


Für die SPD-Fraktion führte Rm Prüsse aus, Ziel müsse es sein, dass der Sender seinen
Standort in Dortmund habe. Der Innenminister lehne offensichtlich ein befristetes Enga-
gement der Stadt nicht von vorn herein ab, wie aus dem Prüfauftrag an den Regierungs-
präsidenten erkennbar werde. Man sollte deshalb zunächst den weiteren Verfahrensgang
abwarten.


2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -




2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -



Vorberatung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten
(Tagesordnung der Ratssitzung am 13.04.2000)




Zu Ziffer 3
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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden
Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemali-
gen Hoesch-Röhrenwerke in DO-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten
SB-Warenhaus der Firma Lidl & Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2
der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nut-
zung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zweitnahe Realisierung von
Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses an-
zustreben.


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 88. Änderung des Flächennutzungs-
planes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegten Erläuterungsbericht
vom 08.02.2000 der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB


III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Er- schließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – geprüft und beschließt,
- den unter den Punkten 10.1 bis 10.6 der Beschlussvorlage aufgeführten
Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes offengelegte Begründung vom 16.07.1999 entsprechend
den Ausführungen unter Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die ak- tualisierte Begründung vom 08.02.2000 dem Vorhaben- und Erschließungs-
plan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige
Hoesch-Röhrenwerke – einschließlich den unter der vorstehenden Ziffer IV. auf-
geführten Änderungen für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage näher beschriebenen
Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO



VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage)
zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO


3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung


Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neu-
gestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand
von 15 905 000,00 DM beschlossen.

Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste – Gesellschaft für Be-
schäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt bzw. durch Ver-
gabe von Aufträgen.
Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem og. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich
im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme
- An den Teichen
mit Kosten in Höhe von 70 000,00 DM.


Die bisher als Auftragsvergabe vorgesehene Maßnahme
- Kipsburg
wird als Eigenregiemaßnahme der Dortmunder Dienste durchgeführt.

Eine aktuelle Maßnahmeliste für die Vergabe von Aufträgen an Firmen des Garten-
und Landschaftsbaues ist als Bestandteil dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Da aufgrund von Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme die Gesamtkosten
der AB-Maßnahme unberührt bleiben, kann der Austausch der og. Maßnahmen kosten-
neutral erfolgen.

Finanzierung:
(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschluss vom 26.06.1997)


Ausgaben

Personalkosten 11 450 000,00 DM
Sachkosten 4 455 000,00 DM
Summe 15 905 000,00 DM


Einnahmen

Zuwendungen Personalkosten 11 150 000,00 DM
Zuwendungen Sachkosten 4 009 500,00 DM
Summe 15 159 500,00 DM

Eigenanteil 745 500,00 DM

Finanzpositionen 4390 7150 0000 und 4390 9850 0001













3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich den Neubau der Haltestelle
Hauptfriedhof im Zuge der Niveaufreimachung der Kreuzung B 1/Gottesacker.


3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd”
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbe-
reich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes Ap 206 “Aplerbeck-Süd”. Der
Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 die-
ser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)



3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den B-Plan Ev 105 – Maienweg – in dem unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 10).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten
Anregungen geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5
dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB


III. beschließt die Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – (Reduzierung der Verkehrsfläche zwischen “Maienweg” und “Am Gulloh” bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des Allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO


IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – die Begründung vom 16.02.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB


3.7 Zoo Dortmund
Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
Räumliche Erweiterung im Rahmen der ZOO-Entwicklungsplanung


Zust. StA 67


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des
B-Planes Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen – um die nachfolgenden
Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:
- Reduzierung um die Grundstücke Brache 121 bis 131 einschließlich
des westlich davor liegenden Teilstückes des Bövinghauser Dorfstraße
und einer ca. 15 m breiten Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße
in Höhe der Grundstücke Brache 121 bis 125,

- Erweiterung um eine ca. 50 bis 60 m breite Fläche westlich der Böving-
hauser Dorfstraße, Flurstück 967 teilweise (Gemarkung Bövinghausen,
Flur 1),

- Erweiterung um die Grundstücke der Kindertagesstätte und der Haupt-
schule einschließlich der angrenzenden Teilflächen der Bövinghauser
Dorfstraße und der Bövinghauser Straße sowie einer Verbindung zum
Junoweg.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 233 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)
i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 3 des
B-Planes Lü 120 geprüft und beschließt,
- die Anregungen unter Punkt 9.5 und 9.6 nicht zu berücksichtigen sowie
die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw. nicht zu berücksichtigen,

- die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw., 9.2 bis 9.4 gänzlich sowie die
unter Punkt 10 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und
den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen
Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu
ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 GO







3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


Zust. StA 32


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,
dem Antrag der der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu
folgen und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ergän-
zen:

Auf Blatt 1 wird an den Beschlussvorschlag angefügt:

“Gleichzeitig werden verzichtbare Verkehrszeichen entfernt.”

Auf Blatt 5 wird zwischen dem zweiten und dritten Absatz eingefügt:

“Um die Akzeptanz zu erhöhen, werden bereits in der ersten Stufe alle
Verkehrszeichen systematisch auf unnötige und verzichtbare Regelungen
untersucht. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zur Vereinfachung des
ruhenden und fließenden Verkehrs in Dortmund und stellt sie den politi-
schen Gremien zur Beschlussfassung vor.”


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschusses dem Rat der Stadt mehr-
heitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund wird der Personal-
bestand der StÄ 32, 30 und 21 – wie in der Beschlussvorlage aufgeführt – aufgestockt.
Das Personal- und Sachkostenbudget der StÄ 32, 30 und 21 wird um die ermittelten
Beträge erhöht. Sofern der Personalmehrbedarf nicht im Rahmen des verwaltungsin-
ternen Auswahlverfahrens sichergestellt werden kann, erfolgt ein externes Ausschrei-
bungsverfahren mit dem Ziel externer Einstellungen.





3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des
B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – offengelegte Begründung vom 22.11.1999
entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Ziffer 9 zu aktuali-
sieren und die aktualisierte Begründung vom 01.03.2000 der Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 130 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130
- Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023)


3.12 Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstandsbericht über den
im Planungsamt entwickelten Vorschlag einer neuen Nutzung des Geländes Phoenix-Ost abzugeben.

2. Für das weitere Verfahren zur Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost wird empfohlen:
a) Der für die Entwicklung maßgebliche Sachverhalt wird innerhalb der
nächsten sechs Monate dargestellt.

b) Anschließend wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, zu dessen
Teilnahme auch auswärtige Büros, die sich im Bereich der städtebau-
lichen Planung qualifiziert haben, eingeladen werden. Dieser Wettbe-
werb ist in der Zeit bis Ostern 2001 durchzuführen. In dieses Wettbe-
werbsverfahren sind die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt für das
Gelände Phoenix-West als Information einzuführen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das städtebauliche Konzept für die Entwicklung
der Fläche Phoenix-Ost zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Machbar-
keit zu prüfen (siehe Punkt 3).







3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den B-Plan 177 – Kronenbrauerei-Süd – (Änderung Nr. 7) und teilweise den
B-Plan 169 in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich
zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m.
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 103


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes In W 103 vorge-
tragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 1.8.1, 1.8.4 und 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.2, 1.8.3, 1.8.5 und 1.8.6 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.7, 1.8.8, 1.8.10 und 1.8.11 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3
Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen der Eigentümergemeinschaft
Leierweg 24 aus den unter Punkt 1.9.7 genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Satz 2 und 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

II. beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia – mit
aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 01.03.2000 für den unter Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Än-
derung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den B-Plan In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom
29.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.9.10 a – k
der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt, den B-Plan In W 103 die modifizierte Begründung vom 01.03.2000
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 103
- Tremonia – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die PAK-Sanierung des Schulgebäudes der
Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving mit Gesamt-
kosten von 696 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000
bereitgestellten Sondermitteln finanziert.


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage dargelegten
Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Änderung Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord -.


II. beschließt, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Kronenbrauerei – mit Erläuterungsbericht vom 13.03.2000 öffentlich
auszulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des B-Planes 177
- Kronenbrauerei-Nord - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich und der Begründung vom 13.03.2000 zu und be-
schließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.



3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschus empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 105 n geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6 zu berücksich-
tigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)





II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung vom 10.11.1999 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 die-
ser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.03.2000
dem B-Plan Hom 105 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Än-
derungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Plan-
bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Installation von “City-Gates” am Wallring grundsätzlich zu.


3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Stadt- und Landes-
bibliothek Hansaplatz/Markt 12
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes


Zust. StÄ 02, 23, 61, 63


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.04.2000 vor:

Auf die Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren
Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag angedachte Lösung wird verzichtet. Für den
noch zu präzisierenden Bedarf an Stellplätzen wird die Entrichtung der entsprechenden
Stellplatzablösesumme vereinbart, sofern kein Stellplatznachweis in fußläufiger Ent-
fernung erfolgen kann.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung
der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 06.04.2000 vor:

Bezug: Blatt 2 der Vorlage: Beschlussvorschlag
I. Die BV stellt fest, dass eine Stellplatzlösung, die die “HDI-Garage” bzw. Zu- und Abfahrten über das Straßennetz: Balken-, Beten-, Brauhaus-, Viktoriastraße berücksichtigt, von der BV abgelehnt wird und weist daraufhin, dass hier alleine die BV zuständig ist, da diese Straßen in ihrer Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen.
E I N S T I M M I G


II. Die BV empfiehlt dem Rat, wie folgt zu verfahren:
1. Beibehaltung des 1. Spiegelstriches “Beruhigung der Fassade”
E I N S T I M M I G
(14 Ja, 4 Enthaltungen)
2. Beibehaltung des 2. Spiegelstriches “Verzicht auf den Verbindungs-
steg zwischen den Gebäuden”
(11 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung)

3. Neuformulierung des 3. Spiegelstriches: “Schaffung von Stellplätzen
in Verbindung mit der vorhandenen Tiefgarage unter dem Hansaplatz
mit ausschließlicher Andienung über die Hansastraße”
(14 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung)

4. Neuformulierung des 4. Spiegelstriches: “Der Charackter der Nord-Süd- Passage als öffentliche Wegefläche ist vertraglich abzusichern. Der west-
lich der Rotunde gelegene Teil der Ost-West-Passage ist unabhängig von
der langfristigen Lösung des östlichen Passagenteils ebenfalls dem Charakter nach als öffentliche Wegefläche vertraglich abzusichern. Beide Passagen bzw. Passagenteile müssen der Öffentlichkeit auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich sein.
E I N S T I M M I G

5. Beibehaltung des Restes des Beschlussvorschlages
E I N S T I M M I G


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte den vorliegenden
Antrag seiner Fraktion zum 3. Spiegelstrich im Beschlusstext der Vorlage. Außerdem
machte er deutlich, dass die Verwaltungsvorlage die Zustimmung seiner Fraktion finde,
da wesentliche Forderungen der Grünen aufgegriffen worden seien.


Nach Ansicht von Rm Jung (CDU) sollte bei der Gestaltung der Fassade über eine gewisse
Belebung nachgedacht werden. Der vorgesehene Verbindungssteg sei so nicht akzeptabel.
Zudem müsse gewährleistet werden, dass die erforderlichen Stellplätze bereit stünden.
Eine Stellplatzablösung müsse entsprechend den gesetzlichen Regelungen eine Ausnahme
bleiben. Außerdem sehe er Änderungsbedarf beim Passagenteil. Es sei unbefriedigend,
dass es sich hierbei um einen schlichten Durchgang handeln solle, der auch noch viel zu
schmal konzipiert sei. Ziel müsse es sein, eine tatsächliche Passage zu erhalten, die auch
nach Geschäftsschluss begangen werden könne.

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, man sei mit dem jetzigen Baukörper einverstanden. Über eine Belegung der Fassade sollte nachgedacht werden. Einen Steg in dergeplanten Form lehne man ab. Die Stellplatzfrage sollte nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden.

Das Ziel, eine Passage bis zur Kleppingsstraße zu erhalten, sei derzeit nicht realisierbar. Trotzdem müsse daran weiter gearbeitet werden. Bei der Passage – wie sie geplant sei – handele es sich um eine reine Verkaufspassage, die nach Geschäftsschluss abgeschlossen werde. Man sollte mit den Investoren sprechen und prüfen, ob die von Rm Jung hierzu formulierten Vorschläge realisiert werden könnten.


OB Dr. Langemeyer vertrat die Meinung, dass der jetzige Entwurf die richtige Grundlage
zur Realisierung der Maßnahme sei. Der Rat habe aber auch die Aufgabe, über die Quali-
tät der Stadtgestaltung zu entscheiden. Ein zentrales Element für die Erschließung des
Bereiches sei die Ost-West-Passage. Es müsse die Möglichkeit für Fußgänger geschaffen
werden, vom Hansaplatz bis zur Kleppingstraße zu gelangen – unabhängig von den Ge-
schäftszeiten.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”

Zust. StA SVTZ

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Nach der Hälfte der Projektzeit wird dem Ausschuss eine Zwischenevaluation über das
Projekt vorgelegt, in der sowohl inhaltlich als auch zahlenmäßig die Ziele des Projektes
mit den Ergebnissen abgeglichen werden.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschus dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Miteinander Leben e. V. eine Vertrag
über die Durchführung des Projektes “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln”” mit einer dreijährigen Laufzeit abzuschließen und hierfür Mittel in Höhe von max. 833 500,00 DM bereitzustellen. In diesem Betrag sind
300 000,00 DM zur Förderung von Teilprojekten wie Öffentlichkeitsarbeit, “Nordstadtmesse” u. a. enthalten, die dem Verein nicht in einem Betrag, sondern auf Antrag projektbezogen im Einzelfall bewilligt werden.

An den Gesamtprojektkosten i. H. v. 833 500,00 DM beteiligen sich das Stadtplanungsamt mit 679 000,00 DM, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO) mit 154 500,00 DM.

Die auf das Stadtplanungsamt entfallenden Kosten i. H. v. 679 000,00 DM sind unter der
Haushaltsstelle 6150 9872 0101 – Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbe-
darf – Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte – wie folgt veranschlagt:

Haushaltssoll 2000 150 000,00 DM
Haushaltssoll 2001 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2002 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2003 79 000,00 DM


Der Anteil der WBF-DO i. H. v. 154 500,00 DM wird aus Mitteln des Kommunalen
Arbeitsmarktfonds finanziert, für den im Wirtschaftsplan der WBF-DO im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung Mittel bis zum 31.12.2003 bereitstehen.

Die inhaltliche Federführung für das Gesamtprojekt liegt bei der WBF-DO






Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -










Zu Ziffer 6
-------------


Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000


Zust. StA 50


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





Zu Ziffer 7
--------------


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund


Zust. StA 42

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 1998/99 für das Theater Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 60 342 112,11 DM und einem Jahresfehlbetrag von
398 502,40 DM fest.

Der für das Wirtschaftsjahr 1998/99 festgestellte Jahresfehlbetrag ist als Verlust-
vortrag in das Wirtschaftsjahr 1999/2000 zu übernehmen.





Zu Ziffer 8
-------------


Schule


8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der
Robert-Koch-Realschule, Am Hombruchsfeld 69 in DO-Hombruch mit Ge-
samtkosten von 2 000 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 be-
reitgestellten Sondermitteln finanziert.


8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Neubau
einer 3-fach Sporthalle in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58, für die
Martin-Luther-King-Gesamtschule.


8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Beginn
des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000).

Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt Technische Informatik
innerhalb der bestehenden Fachschule für Technik


8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum
Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000):

Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang
der Erzieher/Erzieherin (Anlage D 3 APO-BK)






8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschus empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berück-
sichtung der redaktionellen Änderung der Verwaltungsvorlage vom 24.02.2000 folgen-
den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur
qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung zur
Kenntnis und stimmt dem Handlungskonzept für die Umsetzung der Schulbau-
und Fachraumsanierung zu.

Die für das Haushaltsjahr 2000 vorliegenden Maßnahmeverschläge (Anlage 4) sind
Bestandteil der Veränderungslisten, die im Rahmen der bereitgestellten Sondermittel
für Schulsanierungen in Höhe von 30 Mio. DM zu berücksichtigen sind.

Die von den Bezirksvertretungen diesbezüglich vorgelegten Empfehlungen sollen in
der Sitzung des Schulausschusses im Mai weiter behandelt werden.





Zu Ziffer 9
--------------


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung
des Haushaltsjahres 1999 Kenntnis.


10.2 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

Zust. StA 37

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der
Stadt Dortmund.


10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem.
§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von
a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des HJ 1999 in Höhe
von 49 333 257,43 DM;

b) den im 4. Quartal des HJ 1999 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 27 000 000,00 DM.

zu nehmen.


10.4 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund


Zust. StA 02

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,
1. in die Jury für die Vergabe des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für
Rundfunk Nordrhein-Westfalen 2000

Frau Lührs

als Mitglied zu entsenden;

2. der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 5 000,00 DM zur
Verleihung des Preises der Stadt Dortmund für die beste lokale Bericht-
erstattung über ein kommunalpolitisches Thema zur Verfügung zu stellen.


10.5 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verschmelzung der VEW AG, Dortmund,
und der RWE AG, Essen, auf die RWE AG Neu unter folgenden Voraussetzungen
zu:
a) Für jede aufzugebende VEW-Aktie im Nennwert von 50,00 DM ist die Ge-
währung von fünf Stückaktien der RWE AG Neu vorgesehen. (Diese Um-
tauschrelation kann noch in sehr geringer Bandbreite schwanken, da das
endgültige Bewertungsergebnis der Gutachter noch aussteht.)

b) Alternativ zum Aktientausch ist der Verkauf der VEW-Aktien an die
RWE AG zu einem Preis von 200 Euro je Aktie im Nennwert von
50,00 DM möglich. Soweit Namensaktien veräußert werden sollen,
werden die Kaufverträge erst dann wirksam, wenn zusätzlich zum
Eintritt der Kartellbedingung die Hauptversammlung oder der Auf-
sichtsrat der VEW AG der Übertragung der Namensaktien zustimmt.

c) Grundlage des zwischen der VEW AG, der RWE AG und der RWE AG
Neu abzuschließenden Verschmelzungsvertrages sind die im Sachverhalt
dargestellten Aussagen zur zukünftigen Konzernstruktur, zu den Stand-
orten, zur Personalentwicklung und zu den Gremien des neuen Konzerns.


2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Umtausch der direkt gehaltenen 280
Namensaktien und 86 Inhaberaktien der VEW AG in 1 830 Aktien der RWE AG
Neu zu.


3. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Beschlussgremien der VEW AG werden
ermächtigt, den erforderlichen Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der
Hauptversammlung der VEW AG sowie in der Gesellschafterversammlung der
VkA VEW zur Verschmelzung der VEW AG und der RWE AG auf die RWE AG
Neu zuzustimmen. Die Vertreter werden ermächtigt, alle erforderlichen Erklärun-
gen abzugeben und zweckdienliche Vereinbarungen zu treffen.


4. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der DSW und der KEB werden
beauftragt, entsprechend zu verfahren.


5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer Dachgesellschaft Kommu-
nale Aktionäre RWE-GmbH zu.









Zu Ziffer 11
---------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.




D r . L a n g e m e y e r J ö r d e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied








F e u l e r
Stellv. Schriftführer