Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 22.03.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:08 Uhr


Anwesend:

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Heidkamp (SPD)


Frau RM Alexandrowiz (SPD) i. V. f. Frau RM Meyer
Frau RM Lyding-Lichterfeld (SPD) i. V. f. Frau RM Rudolf

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif, stellv. Vorsitz (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Joest (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr RM Schmidtke-Mönkediek
Herr RM Perlick (AfD) i. V. f. Herr sB Wagner

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Borgmann - DEW
Herr Hirschfeld - DSW 21
Herr Fahrtmann - EDG
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez


Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Thabe – 61/AL
Herr Meißner - 61
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 22.03.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.02.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022

3.2 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2022

hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)

3.4 E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)

3.4.1 Feste Abstellflächen für E-Scooter
Protokollnotiz AMIG 08.02.2022 (der gewünschte Zwischenbericht ist der Vorlage (TOP 3.4) zu entnehmen)
(Drucksache Nr.: 23186-21-E4)

3.5 Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22558-21)

3.6 Masterplan Energiezukunft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23396-22)

3.7 Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)

3.8 Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)

3.9 Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23005-21)

3.10 Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)

3.11 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - Bericht zum Mikrodepot und Perspektive des emissionsfreien Lieferverkehrs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23252-21)

3.12 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)

3.13 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus:
- Ergebnisse der Bürgerinformation vom 04.11.2021
- Auslobung städtebaulicher Wettbewerb

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23644-22)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 22471-21-E2)


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22471-21-E3)

3.14 Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)


3.15 Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)

3.16 Ausreichende Finanzierung des ÖPNV's in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23985-22)

3.17 Buswartehäuschen DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23972-22)

3.18 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21232-21-E2)

hierzu -> Protokollnotiz AMIG 08.06.22 zur Kenntnis
(Drucksache Nr.: 21232-21-E3)

3.19 Förderprogramm für passiven Schallschutz
-Bericht der Verwaltung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23378-22)

3.20 Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2022
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23526-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23526-22-E1)

3.21 Überdachungen von Bushaltestellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22026-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor -

3.22 Sachstand Entfernung Schienen Beurhausstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22459-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22459-21-E1)

3.23 Historische Stadtbahnen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22073-21-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22073-21-E3)

3.24 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 06.09.2021
(Drucksache Nr.: 21613-21-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21613-21-E2)

3.25 Fahrradhäuser
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22472-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22472-21-E1)

3.26 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22951-21-E2)

3.27 Sicherheit von Schallschutzwänden an Bahntrassen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23504-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23504-22-E1)

3.28 Indoor-Mapping für Behörden und U-Bahn-Haltestellen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21227-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21227-21-E1)

3.29 Projekt NOX-Block
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23002-21-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.11.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23002-21-E2)

3.30 Urban Gardening
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21239-21-E2)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Messkampagne „Radonkonzentrationen in Innenräumen“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Innenräumen an 11 Feuerwehr-Standorten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23398-22)

4.2 Zusätzliche Kosten Rathaussanierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23975-22)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23251-21)

5.2 Deutliche Kennzeichnung der Parkflächen an den neuen grünen Ladelaternen und Änderung der Beschilderung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23884-22)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23884-22-E1)

5.3 Zustand der Dortmunder Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23969-22)

5.4 Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24017-22)

5.5 Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23974-22)

5.6 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021 – noch offene Maßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23527-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23527-22-E1)

5.7 Durchfahrtsverbot für LKW auf der B1
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20168-21-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.03.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20168-21-E2)

5.8 Gefahrensituation/Verkehrliche Situation zwischen dem Busbahnhof Lütgendortmund und dem Rewe an der Lütgendortmunder Strasse (Höhe Hausnummer 146)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20687-21-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20687-21-E2)

5.9 Reparatur Bürgersteige
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21930-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21930-21-E1)

5.10 Parkleitsystem Zoo
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21-E1)
- Lag dem AKSF am 18.01.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23289-21-E2)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23777-22)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Umlegung eines städtischen Kanals zu Lasten der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Dortmund Hombruch Barop) an der Eierkampstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23781-22)

7.2 Vierter Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23700-22)

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

8.1 Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP
(Drucksache Nr.: 20133-21-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.03.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20133-21-E2)

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24037-22)


Die Sitzung wird von dem stellv. Vorsitzenden - Herrn Rm Hartleif - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.





1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Nienhoff benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.02.2022

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.02.2022 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)


Hierzu liegt vor Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.


Hierzu liegt vor Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion - die Radverkehrsstrategie mit den folgenden Ergänzungen:

1. Der Ausbau der Velorouten darf nicht zu Lasten der zügigen und sicheren Weiterentwicklung der Hauptrouten gehen, mit denen die Ortsteile im Stadtbezirk Scharnhorst verbunden und an die Velorouten angebunden werden.

2. Deshalb muss die Detailfestlegung der Routenverläufe der Haupt- und Nebennrouten in enger Abstimmung mit Radverkehrsinitiativen und der Politik vor Ort erfolgen.

3. Dabei muss eine Identifikation von besonders wichtigen und/oder gefährlichen Abschnitten der Hauptrouten erfolgen, die ebenfalls priorisiert verbessert werden. Dafür muss im Einzelfall auch vom Grundsatz des „anlassbezogenen Umbaus“ abgesehen werden.

4. Ebenso muss es weiterhin punktuelle Verbesserungen im Bestandsnetz als Sofortmaßnahmen geben, z.B. bei Belagsausbesserungen, Bordsteinabsenkungen etc.

5. Die weiterführenden Schulen – auch diejenigen in Nachbarstadtbezirken, die von Schüler_innen aus Scharnhorst genutzt werden – müssen in die Routenplanung einbezogen werden. Gerade hier ist auf einen schnellen und sicheren Ausbau zu achten.

6. Um eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicherzustellen, muss für eine ausreichende personelle Ausstattung in den planenden und ausführenden Stadtämtern gesorgt werden.

Der Stadtbezirk Scharnhorst wird mit einer Veloroute aus der nördlichen Innenstadt ins Stadtteilzentrum Scharnhorst erschlossen. Da dieses relativ Innenstadtnah liegt, bleiben die weiteren Ortsteile Kirchderne, Hostedde, Derne, Lanstrop und Husen-Kurl außerhalb der Veloroutenplanung und werden lediglich per Hauptrouten angebunden.
Da die Realisierung der Velorouten Vorrang vor den Hauptrouten hat, hieße das in der Konsequenz, dass ein fahrradgerechter Anschluss der Ortsteile erst deutlich nach 2030 stattfindet. Dies betrifft auch die Erreichbarkeit der nordwestlich angrenzenden Städte Lünen und Kamen sowie die auch im Bericht hervorgehobene wichtige Querverbindung zwischen Scharnhorst und Brackel.

Dies ist nicht im Sinne der Ziele der Radverkehrsstrategie und der Radfahrenden Menschen im Stadtbezirk.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung aus dem Beirat der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung - unter Einbeziehung des beschlossenen Antrages von B90/Die Grünen - zu folgen.

Hierzu liegt vor Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bemerkt zu der Vorlage der Verwaltung folgendes:

Frau Neuhaus (Die PARTEI) vermisst im Masterplan die Beschreibung konkreter Maßnahmen die die Sicherheit der Radwege gewährleisten. Außerdem die Nichtanbindung von Phönix West sowie Stadtkrone Ost, die doch mit vielen Arbeitsplätzen ausgestattet sind.

Frau Bernert-Leushacke (Die Linken) schlägt vor das gesamte Papier noch einmal zu überarbeiten. Es gibt dort falsche Perspektiven die in einer Stellungnahme vom Aufbruch Fahrrad, aber auch den anderen Radverbänden gut herausgearbeitet worden sind.

Herr Rybak (FDP) bemängelt die nach wie vor schlechten Bedingungen für Radfahrende in der Stadt, begrüßt aber das Ziel Fahrradstadt werden zu wollen.
Viele Radwege sind immer wieder unterbrochen, schlängeln sich gefährlich vom Fußweg auf die Straße oder fehlen ganz. Die Menschen werden aber nur dann häufiger das Rad nutzen, wenn es eine sichere Radverkehrsinfrastruktur gibt.
Radwege müssen getrennt von der Fahrbahn sein. Es werden mehr Fahrradstraßen benötigt. Radfahrende sollten Vorfahrt haben. Vorfahrt in Bezug auf die Verkehrsentwicklung und auf das gemeinsame Miteinander im Straßenverkehr.
Die Zeit, dem Autoverkehr nicht wehtun zu wollen, ist am Ende und nicht mehr zeitgemäß. Für eine Trendentwicklung müssen im städtischen Verkehr direkte Veränderungen der Prioritätensetzung vorgenommen werden. Priorität sollte der Innenstadtbereich sein, und nicht äußere Randgebiete.
Die Mindestbreite von 2 Metern darf nicht unterlaufen werden. Wünschenswert sind Machbarkeitsstudien und eine wesentlich schnellere Umsetzung von besserer Radmobilität. Ihm erscheint die Radverkehrsstrategie im Masterplan Mobilität in diesen Punkten nicht ausreichend. Auch er plädiert für eine Überarbeitung.

Herr Hartmann (Bündnis90/Die Grünen) unterstreicht diese Aussage und Frau Silvasi (Bündnis90/Die Grünen) weist daraufhin, dass die Stellungnahmen der Radvereine, die den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben wurden, ebenfalls von der Stadt Dortmund in die Planungen miteinbezogen werden müssen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 8 Ja Stimmen (Bündnis90/die Grünen, SPD, die Linke) gegen 5 Nein Stimmen (CDU, FDP, AfD, die PARTEI) dem Rat der Stadt den Beschluss lau Vorlage zu fassen:

Hierzu liegt vor Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung.

Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.

Bei der Konkretisierung ist die Bezirksvertretung Hombruch miteinzubinden

Hierzu liegt vor Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022:

Herr Müller (Fraktion Bündnis ‘90/die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und gibt die folgenden Anmerkungen zu Protokoll:

Eine Planung ist schön, so lange es jedoch noch nicht das Personal gibt, die diese umsetzen kann, ist diese wertlos. Unsere Sorge gilt hier im Besonderen der personellen Ausstattung des Tiefbauamtes. Es ist zu gewährleisten, dass hier der erforderliche Personalbedarf auch zur Umsetzung der Radverkehrsplanung eingesetzt wird und nicht zum Abbau des bereits jetzt vorhandenen Staus von Tiefbaumaßnahmen verwendet wird.

Dem in der Vorlage gemachten Rückschluss, dass der Anstieg der Verkaufszahlen von Pedelecs auch ohne entsprechende Ladeinfrastruktur, diese überflüssig mache, wollen wir uns nicht anschließen. Gerade Lastenfahrräder, deren Nutzung ja besonders gefördert werden soll, haben eine geringe Reichweite und benötigen eine gute Ladeinfrastruktur. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit der Akkus mit der Zeit abnimmt und daher auch Lademöglichkeiten erforderlich werden.

Weiter ist auch ein sozialer Aspekt zu berücksichtigen. Leistungsfähige Akkus sind sehr teuer. Niedrigpreisige Pedelecs sind daher mit schwächeren Akkus mit geringerer Reichweite ausgestattet. Menschen, die sich kein teures Pedelec leisten können, sind ohne ausreichende Lademöglichkeiten daher in der Nutzung benachteiligt. Die Planung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist daher notwendig.

Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund sollte überdacht werden. Die Führung über den Friedhof von Lütgendortmund sowie die Führung entlang des Crengeldanzgrabens, des Schmechtingbachs und entlang der Hallerey, alles unbeleuchtete und teilweise nicht ausreichend befestigte Wege, sind nicht sinnvoll. Sie führen durch Angsträume und werden daher bei Nacht nicht genutzt. Hier empfiehlt es sich, auf parallel
verlaufende Straßen auszuweichen. Warum die Veloroute in Marten ab dem Sadelhof über die Martener Starße geführt werden soll, obwohl die Schulte-Heuthaus-Straße ab dem Sadelhof über eine breit ausgebaute Fahrradspur verfügt, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Herr Lieven (SPD-Fraktion) begrüßt die Einrichtung eines Verkehrswendebüros mit je einem Mitarbeiter aus der Tiefbau- und Planungsverwaltung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie. Er mahnt jedoch dringend an, bei der Führung der Radrouten die Beschlüsse der BV zu beachten und die BV zu beteiligen (u.a. Beschluss Fahrradstraße „In der Meile“ von Schulte-Heuthaus-Straße bis Planetenfeldstraße).

Die BV Lütgendortmund empfiehlt dem Rat mehrheitlich den Beschluss laut Vorlage.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:

Die Bezirksvertretung Mengede einigte sich nach Erörterung der Vorlage auf folgende Anmerkungen:

Die Bezirksvertretung Mengede bittet darum:
- Die Routenplanung im Stadtbezirk darf nur in Abstimmung mit dem ADFC und der Bezirksvertretung erfolgen,
- das Mindestmaß für die Breite der Radwege zu überprüfen,
- die Sicherheit für Kinder und Jugendliche zu erhöhen – insbesondere im Bezug auf die Schulwegsicherung,
- die geplanten bzw. gewünschten Maßnahmen zeitnah – und nicht erst 2030 – umzusetzen.


Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (FDP), unter Berücksichtigung der obigen Anmerkungen, die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (FDP), unter Berücksichtigung der obigen Anmerkungen, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und empfiehlt mehrheitlich die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs zu beauftragen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:

Die Fraktion B‘90/Die Grünen legt zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag vor, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke./Die Partei, Herr Schneider, FDP-Fraktion) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Thomas, AfD-Fraktion) zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
· Mit gleicher Dringlichkeit wie die Velorouten müssen bei jeder Tageszeit und Witterung befahrbare Verbindungen zwischen den einzelnen Stadtteilen geschaffen werden.
· Priorität sollten sichere Radwege aus den umliegenden Stadtteilen – auch aus benachbarten Stadtbezirken) zu weiterführenden Schulen haben. (z. B. Brackel – Asseln, Scharnhorst – Brackel, Kurl – Asseln,…)
· Die Grundschulen müssen aus den umliegenden Quartieren für die Schüler*innen gefahrlos erreicht werden können. Hier sind insbesondere Übergänge zu verbessern.
· Sehr zeitnah sollten die schon jetzt viel genutzten Routen durch kleine, zügig umsetzbare Maßnahmen wie Bordsteinabsenkungen, Beseitigung gefährlicher Unebenheiten, Änderung von Ampelschaltungen,… attraktiviert werden.
· Der RS1 darf nicht die einzige zügige Verbindung in die Innenstadt werden. (Beispielsweise könnte der Körneradweg bis in die Nordstadt geführt werden.)
· Da die Umsetzung der RS1-Planung im Bereich Asseln auf größere Schwierigkeiten stoßen wird, sollte hier eine alternative Streckenführung zeitnah umgesetzt werden. (siehe dazu die Anlage.) über Kahle Hege/Tielkenweg/Am Ostbrink, Weg zu Am Grünen Ufer/Webershohl
Die direkte Trassenführung sollte aber dennoch auch weiter verfolgt werden.

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke./Die Partei, Herr Schneider, FDP-Fraktion) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Thomas, AfD-Fraktion), dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde lehnt die Vorlage ab.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Grundsätzlich wird die Erstellung einer Strategie begrüßt, allerdings kann man vielen Vorschlägen (z.B. zu den Velorouten, Standards zu den Breiten…) so nicht zustimmen. Die Bezirksvertretung Hörde verweist zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC. Zum anderen werden sich die Fraktionen treffen und versuchen, abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten und diese Vorschläge dann der Verwaltung und den anderen politischen Gremien zukommen lassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 15.03.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (6), der SPD-Fraktion (3), der CDU-Fraktion (3), Herrn Höfer (FDP) gegen die Stimmen von Herrn Winko (AfD) bei Enthaltung von Frau Selzer (Die Linke), dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss ohne Überbrückung (Höhenradweg) des Westfalenparks zu fassen. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden:

Beschluss:

Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung.

Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 – prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.


AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.




zu TOP 3.2
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
Der Vorsitzende geht auf die Inhalte der Vorlage ein.

Bezug nehmend auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage bittet Herr Gungl die Verwaltung um Stellungnahme zu folgender Fragestellung:
Was passiert mit den Ausgleichszahlungen, wenn Behindertenparkplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.


Des Weiteren weist Frau Opitz die Verwaltung darauf hin, dass Behindertenparkplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, für betroffene Menschen eine Gefahr darstellen, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Verwaltung um Berücksichtigung der oben gemachten Anmerkungen und nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD geben bzgl. der Neufassung der Stellplatzsatzung folgenden Bemerkungen zu Protokoll:

In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.

Dann fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.

Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegende Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen.
In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinden. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.

Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.

Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar
( Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.) Ohne weiteres Personal und einer klar definierten Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.

Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt werden.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP) mit 7 Enthaltungen (CDU, Die Linke, Die PARTEI, AFD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
Die Bezirksvertretung Mengede einigt sich nach kurzer Beratung auf folgende Anmerkung:

Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung (FDP) und unter Berücksichtigung der obigen Anmerkung, den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW zu beschließen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
Beratung
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss.

Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation.


In die Empfehlung soll daher ein entsprechender Zusatz mit aufgenommen werden.

Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) lehnt einen solchen Zusatz ab.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, FDP) gegen 5 Nein-Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen, Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Zusatzbemerkung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) erklärt für die Fraktion B90/Die Grünen, dass diese der Empfehlung ohne Zusatz zustimmt.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) den nachfolgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
8.1 Kindergärten, Kindertagesstätten:
Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt unter Berücksichtigung des oben genannten Ergänzungsantrages, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:

„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen.

Begründung:

· unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
· es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
· die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
Zusammengefasst erhöhe die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen.“

AMIG 22.03.2022

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.03.2022:

„Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23609-22-E1):
...die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 16. März mündlich zu den neuerlich von der Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof-Biotop“ erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme soll auch im Sitzungsprotokoll festgehalten werden.

Begründung

Ggf. mündlich.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23609-22-E2):

Die BI „Rettet das Lennhof-Biotop“ setzt sich in zwei Pressemitteilungen vom Februar und März 2022 mit der Boden- und Untergrundsituation im Plangebiet auseinander. Die dort getroffenen Aussagen und erhoben Vorwürfe hat das Umweltamt zum Anlass genommen, zu dem Themenkomplex Stellung zu nehmen und die Ausführungen auf der Internetseite der Stadt Dortmund zu veröffentlichen. Die beiden als Anlagen beigefügten Schreiben gehen auf einige der Darstellungen und Behauptungen der Bürgerinitiative ein.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage NICHT zu fassen.

AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“

AMIG 22.03.2022:

Herr Rm Gebel führt an, dass seine Fraktion das Projekt befürworte. Da dies aber an der falschen Stelle realisiert werden soll, werde man die Vorlage ablehnen.

Herr Rm Dudde erinnert daran, dass man das Projekt bisher bereits abgelehnt habe. Da heute hierzu keine neuen Erkenntnisse vorliegen würden, werde man auch diesmal die Vorlage ablehnen.

In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE+) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION /Die PARTEI) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 5 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 6 und Anlage 7a dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten und eingeschränkt durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten und eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Umweltbehörde und Landesverband der Naturschutzverbände) zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 11.12.2020 und den Entwurf des Bebauungsplanes entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt, die Erschließung des Geländes nördlich der Straße Seilbahnweg in Dortmund - Menglinghausen nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 1.699.000,00 € durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der ProjektTeam Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH, Am Markt 4, 58239 Schwerte, zu übertragen (Anlagen 12 und 13).

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB.

IX. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Projektentwicklerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage 10 dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit der Projektentwicklerin abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

X. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.4
E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)

AMIG 22.03.2022:

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage aus Datenschutzgründen ablehnen werde, weil man die permanente Zuordnung zu den Namen der jeweiligen Nutzer*innen für hochgradig bedenklich halte.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund … mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI) nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren. Hierzu beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eine Sondernutzungserlaubnis mit straßenrechtlichen Auflagen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Mobilitätskonzept zum Thema E-Roller der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund durch den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung.


zu TOP 3.5
Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22558-21)


AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Projektkosten, die investive und konsumtive Bestandteile aufweisen, i.H.v. 175.000,- im Haushaltsjahr 2022
1. die Einführung einer Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“,
2. die Einführung einer Bewohnerparkzone „Mühlenstraße“,
3. die Änderung der Grenze der Bewohnerparkzone „City“

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewirtschaftungskonzept in der vorliegenden Form umzusetzen. Sollten sich die Projektkosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis zu max. 20 % erhöhen, erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Dortmund.


zu TOP 3.6
Masterplan Energiezukunft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23396-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.03.2022:

„Herr sB Wiesner formuliert hierzu folgende Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

Frau Rm Lemke verdeutlicht, dass ihre Fraktion große Probleme mit diesem Masterplan habe und man diesem daher grundsätzlich nicht zustimmen könne. Weiterhin kritisiert sie, dass die Vorlage nicht die Grundvoraussetzungen für kommunale Barrierefreiheit bzgl. öffentlicher Dokumente erfülle. Des Weiteren bitte sie darum, dass die Vorlage auch noch an die Bezirksvertretungen gehe, da das Thema auch für diese sehr wichtig sei.


AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Prüfauftrag 1. Einstimmig, bei einer Enthaltung zu.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Prüfauftrag 2. Mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Mit diesen Prüfaufträgen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

Der Ausschuss überweist die Vorlage darüber hinaus zur Kenntnis an die Bezirksvertretungen.“


AMIG 22.03.2022:

Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man die Anlage zur Vorlage sowohl technisch als auch inhaltlich für inakzeptabel halte.

Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt , Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen ( Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.
Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.



zu TOP 3.7
Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.03.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23269-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur o.g. Vorlage:

1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.

2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.


Begründung:
Die Vorlage belegt für Dortmund einen exponentiellen Anstieg der Zulassung von Elektro-PKW in den vergangenen 18 Monaten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung u.a. durch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt. Der zu definierende Anteil an Stellplätzen für Elektro-PKW an Ladesäulen sollte dieser dynamischen Entwicklung angepasst werden.


AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Faktion AfD) den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen.


AMIG 22.03.2022:

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Ergänzung:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.

2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.



zu TOP 3.8
Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)

AMIG 22.03.2022:

Herr Rupflin teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) an der Vorlage nichts zu kritisieren habe. Denn man sei im guten Austausch mit der Städtischen Immobilienwirtschaft was die Barrierefreiheit und die rechtzeitige Einbeziehung des BPN angehe.

Änderung:
Herr Rupflin teilt mit, dass bei der Planung des Veranstaltungsbereichs unbedingt auf Barrierefreiheit
geachtet werden solle. Und zwar nicht nur in Hinsicht auf Mobilitäts-, sondern auch
auf Seh- und Höreinschränkungen. Daher sollte das BPN auch hier wie üblich in
die Beratungen einbezogen werden. Eine gute Grundlage für die positive
Entwicklung des Projekts bietet der bereits bestehende konstruktive Austausch
zwischen BPN und der Städt. Immobilienwirtschaft.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.

2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.


zu TOP 3.9
Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23005-21)

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Förderrichtlinien für das Programm „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“.


zu TOP 3.10
Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Informationen zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.



zu TOP 3.11
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - Bericht zum Mikrodepot und Perspektive des emissionsfreien Lieferverkehrs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23252-21)

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen zum Mikrodepot und zur Perspektive des emissionsfreien Lieferverkehrs zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)

AMIG 22.03.2022:

Herr Rm Stieglitz weist daraufhin, dass der Einstieg in die Stadtbahn an einigen Haltestellen, z. B. an der Haltestelle „Von der Tannstraße“ nicht barrierefrei sei. Er bittet darum, dass u. a. dies bei der nächsten Qualitätsüberprüfung seitens der DSW21 mit aufgenommen werden soll.

Herr Rm Frank bezieht sich auf die Messungen der Zufriedenheit (ab Seite 46 ff. der Anlage zur Vorlage) und fragt nach, ob sich die im Jahr 2020 gemessenen Leistungen „Sauberkeit und Gepflegtheit der Haltestellen“ und „Sicherheit im Fahrzeug (abends) / an Haltestellen (abends)“, welche mit jeweils „schlecht“ oder „sehr schlecht“ bewertet wurden, zwischenzeitlich verändert haben.

Herr Rybicki teilt hierzu mit, dass man diese Frage mit der DSW21 klären und entsprechend beantworten werde.

Herr Wilde bezieht sich auf den Hinweis von Herrn Rm Stieglitz. Hierzu teilt er mit, dass man die Fachbeiträge zum weiteren Prozess der Barrierefreiheit für Bushaltestellen und für die Stadtbahnhaltestellen jüngst auch in diesem Ausschuss zur Kenntnis genommen habe. Weiter schlägt er vor, dass man diesen Kenntnisstand auch mit in die Qualitätsbewertung aufnehmen werde, was bedeute, dass man die Vereinbarung, die man dort getroffen habe (in welchen Abständen, wann welche Haltestelle tatsächlich barrierefrei werde) auch über die Qualitätskontrolle abbilden werde. So habe man dann eine gute Grundlage, an der man messen könne, ob man im Plan sei oder nicht.



AMIG 22.03.2022:

Herr Rm Stieglitz weist daraufhin, dass der Einstieg in die Stadtbahn an einigen Haltestellen, z. B. an der Haltestelle „Von der Tannstraße“ nicht barrierefrei sei. Er bittet darum, dass u. a. dies bei der nächsten Qualitätsüberprüfung seitens der DSW21 mit aufgenommen werden soll.

Herr Rm Frank bezieht sich auf die Messungen der Zufriedenheit (ab Seite 46 ff. der Anlage zur Vorlage) und fragt nach, ob sich die im Jahr 2020 gemessenen Leistungen „Sauberkeit und Gepflegtheit der Haltestellen“ und „Sicherheit im Fahrzeug (abends) / an Haltestellen (abends)“, welche mit jeweils „schlecht“ oder „sehr schlecht“ bewertet wurden, zwischenzeitlich verändert haben.

Herr Rybicki teilt hierzu mit, dass man diese Frage mit der DSW21 klären und entsprechend beantworten werde.

Herr Wilde bezieht sich auf den Hinweis von Herrn Rm Stieglitz. Hierzu teilt er mit, dass man die Fachbeiträge zum weiteren Prozess der Barrierefreiheit für Bushaltestellen und für die Stadtbahnhaltestellen jüngst auch in diesem Ausschuss zur Kenntnis genommen habe. Weiter schlägt er vor, dass man diesen Kenntnisstand auch mit in die Qualitätsbewertung aufnehmen werde, was bedeute, dass man die Vereinbarung, die man dort getroffen habe (in welchen Abständen, wann welche Haltestelle tatsächlich barrierefrei werde) auch über die Qualitätskontrolle abbilden werde. So habe man dann eine gute Grundlage, an der man messen könne, ob man im Plan sei oder nicht.

Ergänzung:
Herr Rupflin fügt hinzu, dass es generell wünschenswert wäre, wenn ergänzend zu den ermittelten Prozentzahlen auch solche Schwachpunkte angegeben würden, die einen signifikanten negativen
Einfluss auf die ermittelten Werte haben.

Bzgl. des Punktes 4.1 „Kundencenter“ (4.1) teilt er mit, dass zum barrierefreien Zugang auch die
akustische Barrierefreiheit sowie barrierefreie Auskunftssysteme gehören und fragt nach, ob dies bei
der Evaluierung berücksichtigt wurde. Diese Frage wird wie folgt von der DSW21 beantwortet:


„DSW21 macht darauf aufmerksam, dass das Kundencenter an der Petrikirche stufenfrei zugänglich ist. Der 1. Stock kann mit einem Fahrstuhl erreicht werden. Es gibt abgesenkte Arbeitsplätze.
Der im Kundencenter installierte Monitor zeigt die Abfahrtszeiten für die Haltestelle Kampstraße.
Für Hörgeschädigte mit Hörgerät werden die Abfahrtszeiten bei Bedarf angesagt.

Die von Herrn Rupflin angesprochenen Punkte "akustische Barrierefreiheit sowie barrierefreie Auskunftssysteme" zum barrierefreien Zugang werden derzeit nicht im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems bzw. bei der Erstellung des Qualitätsberichts von DSW21 evaluiert.

Bei der nächsten Besprechung mit DSW21 zum Thema Qualitätsbericht wird die Mobilitätsplanung die genannten Punkte ansprechen.“


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus:
- Ergebnisse der Bürgerinformation vom 04.11.2021
- Auslobung städtebaulicher Wettbewerb
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23644-22)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.03.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22471-21-E1):

...die CDU-Fraktion bittet den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) den folgenden Prüfauftrag zu beschließen:

Beschlussvorschlag

Die Stadt Dortmund hat es sich zum Ziel gemacht, klimafreundlicher zu werden. In diesem Zusammenhang spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Ziel ist es, den Anteil des ÖPNV und SPNV zu erhöhen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes für die Linien des RE3 und des RB32 am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. unterhalb des Nahverkehrsmuseums möglich ist.

Begründung

Der Dortmunder Energiecampus ist ein Beispiel für klimaneutrale Bauweise sowie einen weitgehend CO2-freien Betrieb. Zur CO2-Minderung ist auch eine entsprechend gute Anbindung an den ÖPNV nötig, um für die Beschäftigten eine attraktive Alternative zum Auto zu schaffen. Da der Energiecampus als autofreier Shared Space gestaltet werden soll, müssen die Mitarbeiter und Besucher des Campus außerhalb des Geländes parken. Eine fußläufige Anbindung an die Stadtbahn U47 ist angedacht. Ebenso sinnvoll ist in den Augen der CDU-Fraktion eine Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese kann durch die Anbindung an den RE 3 und die RB 32 erreicht werden. Auch für die IGA 2027, die sich von der Kokerei Hansa bis zur Rheinischen Straße erstreckt, wäre diese Anbindung von großem Nutzen.




AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung laut Vorlage zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. Antrag einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund hat es sich zum Ziel gemacht, klimafreundlicher zu werden. In diesem Zusammenhang spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Ziel ist es, den Anteil des ÖPNV und SPNV zu erhöhen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes für die Linien des RE3 und des RB32 am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. unterhalb des Nahverkehrsmuseums möglich ist.

Der Prüfbericht soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt werden.“



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22741-21-E3):

„Die Verwaltung hat den Antrag zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) geprüft. Derzeit kann folgende Antwort gegeben werden: Standort des Energiecampus: Der Standort des Energiecampus liegt sehr peripher. Seine Lage im ÖPNV-Netz eignet sich kaum für eine wirtschaftlich darstellbare Anbindung. Ein vollständig und dicht besiedelter fußläufiger Einzugsbereich ist nicht gegeben. Der Energiecampus ist vielmehr als ein solitärer Standort zwischen dem Deusenberg und dem Rahmer bzw. Schloss Westhusener Wald zu sehen. Im Weiteren wird der Wunsch nach einem Haltepunkt daher mit der IGA verknüpft und auch gemeinsam mit der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH untersucht. Erste Beurteilung durch den VRR: Im Dezember 2021 fanden Auftaktgespräche mit der DB Netz AG und dem VRR zur SPNVAnbindung der IGA-Standorte statt. Hierbei wurde auch ein Haltepunkt am IGA-Standort Dortmund besprochen. Erstes Ergebnis ist, dass ein dauerhafter Halt für die betreffenden Linien am Energiecampus / IGA 2027 nicht möglich ist, da auf der Strecke schneller SPNV (RE3, RRX geplant) verkehrt. Ob ein Halt überhaupt fahrplantechnisch bei Erhalt die Betriebsqualität machbar ist, muss daher intensiv geprüft werden. Im Fall eines günstigen Prüfergebnisses wäre ein stündlicher Halt der Linie RB32 denkbar. Diese Einschätzung bezieht sich bis auf weiteres allein auf eine provisorische und vorübergehend einzurichtende Station während der IGA im Jahr 2027. Eine Abschätzung der wirtschaftlichen Effekte für die Aufgabenträger des ÖPNV / SPNV fällt derzeit so aus, dass eine höhere dreistellige Anzahl von Ein-/Aussteigern an dem Haltepunkt (in 24 Stunden) erforderlich ist, nicht zuletzt, da an den VRR weiteren Wünsche nach zusätzlichen Stationen im Ruhrgebiet herangetragen wurden, deren Finanzierung abzuwägen ist. Situation am Standort in Dortmund-Huckarde und bauliche Aspekte: Der gewünschte Standort am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. südlich des Nahverkehrsmuseums liegt vom eigentlichen Energiecampus mit 400m mehr als dreimal so weit entfernt, wie die geplante Stadtbahnhaltestelle der U47. Er liegt zudem in einem Landschaftsraum, der weder besonderen Verkehrsbedarf erkennen lässt, noch über eine soziale Kontrolle verfügt. Nach einer Vorprüfung der Verwaltung müsste ein aussichtsreicher Standort in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße mit Buslinie liegen, sowie weitere Bedarfe erschließen, damit die erforderliche Fahrgastzahl erreicht wird. Im Rahmen der IGA-Planung wurde daher geprüft, inwieweit ein direkter Eingang zum Gartenschaugelände am gewünschten Standort des Haltepunktes denkbar wäre. Eine attraktive und auf kurzen Wegen erreichbare Eingangssituation zur IGA ist hier leider nicht abzusehen. Im Weiteren untersucht die Verwaltung daher nun einen Standort für eine Bahnstation im Bereich des geplanten IGA-Haupteingangs Emscherallee nördlich der Lindberghstraße. Hier könnte der Haltepunkt gut in das vorhandene Fußwegenetz integriert werden und wäre mit der Buslinie 410 zu erreichen. Stadtbahn- und Busanbindung: Ein dauerhafter Anschluss des Energiecampus ist mit der U47 in der Nähe der querenden Eisenbahn-Güterzugstrecke geplant. Aufgrund fehlender Planungskapazität in der Mobilitätsplanung liegt eine Entwurfs- und Terminplanung hierzu noch nicht vor. Zusätzlich zum Stadtbahnanschluss ist kurzfristig vorgesehen, den Energiecampus auch mit der geplanten Schnellbuslinie, siehe DS-Nr. 21786-21 vom September 2021, anzubinden. Die Linie wird eine Verknüpfung zum SPNV am Bahnhof Mengede herstellen, sowie am Huckarder Bushof, in Dorstfeld und an der Universität Dortmund. Eine Inbetriebnahme der Buslinie ist zum Fahrplanwechsel im Sommer dieses Jahres beabsichtigt.“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.14
Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe einer Petentin vom 13.12.2021 vor:
„… Wir haben mittlerweile 180 Unterschriften von den Anwohnern und Gewerbebetrieben aus der Arndtstraße bekommen. Die Kopie der Unterschriftensammlung liegt der Bezirksvertretung Dortmund Ost , Frau Vieler vor.Leider habe ich bis heute von der Stadt Dortmund, Bezirksvertretung zu der Beschwerde bisher nichts gehört. Bisher wurden die Anwohner der Arndtstraße dazu nicht angehört bzw. haben wir keine Antwort erhalten.
Die Anwohner , Gewerbetreibende haben zur Zeit das Problem, das Sie Abends mehrmals rumfahren müssen, um hier einen Parkplatz zu finden. Die Zulieferer, Fahrdienste, Pflegedienste haben zur Zeit große Probleme beim Parken. Seitdem die Fahrzeuge geradestehen, fahren die Radfahrer und Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit durch die Arndtstraße und der Kinderspielplatz ist auch davon betroffen!
Bitte informieren Sie uns, was Sie gegen die Beschwerde der Anwohner der unternehmen ! Wir fordern die Stadt Dortmund auf, für das Kaiserviertel ein Gesamtkonzept unter aktiver Einbeziehung der betroffenen Anwohner zu erarbeiten, und nicht 84.000,00€ Fördergelder rauszuschmeissen für eine unsinnige Fahrradstraße….“

Ergänzend zu der Eingabe wird dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende schriftliche Erläuterung der Eingabe von der Petentin als Tischvorlage zur Verfügung gestellt (siehe Anlage)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgenden Stellungnahme der Verwaltung vom 03.02.2022 vor:
„… zu der Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Juni 2020 beschlossen, die Arndtstraße in eine
Fahrradstraße umzuwandeln. Die Maßnahme ist eine von vielen, die im Rahmen des Projekts
Emissionsfreie Innenstadt umgesetzt wurden bzw. werden.

Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Arndtstraße wird kein Radweg angelegt,
sondern es werden lediglich nachfolgende straßenverkehrsrechtliche Regelungen eingeführt
bzw. bereits geltende Regelungen durchgesetzt und nur minimale bauliche Veränderungen
(Markierung) vorgenommen.

Dementsprechend stellt sich die Situation in der Arndtstraße heute wie folgt dar:
Die Arndtstraße wurde durch ein Zusatzschild für Kraftfahrzeuge in Fahrtrichtung Osten
freigegeben. In Fahrtrichtung Westen hingegen erfolgte diese Freigabe nicht, die Einbahnstraßenregelung bleibt somit in Fahrtrichtung Osten für den Kfz-Verkehr bestehen. Die
notwendige Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m wird durch die Breitstrichmarkierung
verdeutlicht, welche zum Parken überfahren werden darf. Die Rechts-vor-Links-
Vorfahrtsregelung wurde zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der
Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben.

Das Parken in Längsaufstellung wird, wie beschildert, nunmehr durchgesetzt
(Verkehrsüberwachung). In diesem Zusammenhang sei der wichtige Hinweis erlaubt, dass
diese Anordnung nicht erst seit der Einrichtung der Fahrradstraße gilt, sondern schon seit
mehreren Jahrzehnten. Das bislang dort anzutreffende Schrägparken war und ist nicht erlaubt,
auch das bisherige Parkverhalten entsprach also nicht den vor Ort geltenden Regelungen.
Das Parken in der sog. Längsaufstellen wurde bewusst angeordnet, um die Mindestbreiten des
Gehweges einzuhalten und den Komfort und Sicherheit für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Das vielfach ausgeübte Parken in Schrägaufstellung in der Arndtstraße war und ist - wie
erwähnt - daher regelwidrig. Es besteht kein Anspruch auf regelwidriges Parken. Der
Einwand, es würden Stellplätze wegfallen, trifft nicht zu. Es können regelkonform dort
weniger Fahrzeuge als zuvor, aber es fallen keine legalen Stellplätze weg.

Für eine einseitige Schrägaufstellung ist die Straße in der Summe zu schmal, da für den
Begegnungsfall Kfz/nebeneinander fahrende Radfahrende eine Mindestbreite von 4,50 m
benötigt wird, zusätzlich die erforderlichen Abstände zu den parkenden Autos. Hinzu kommt,
dass die Feuerwehr als Aufstellfläche im Brandfall für den zweiten Rettungsweg eine
nutzbare Breite von 5,50 m benötigt. Diese war vorher nicht gegeben und kann mit dem
Durchsetzen der Parkregelung nun sichergestellt werden.

Durch die Einrichtung der Fahrradstraße soll der öffentliche Raum ganz bewusst anderen
Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden und nicht nur als Parkraum für Kfz dienen.
Gleichwohl sind der Verwaltung der hohe Parkdruck und die Parkproblematik im
Kaiserstraßenviertel natürlich bewusst und es befinden sich begleitende Maßnahmen zur
Lösung in Planung. So gehört das Kaiserstraßenviertel zur zweiten Realisierungsstufe bei der
Einrichtung von Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich, welche voraussichtlich ab dem Jahr
2023 begonnen wird. Diese Bewohnerparkbevorrechtigung soll die Parkprobleme der
Bewohner*innen verringern und das Wohnumfeld durch die Reduzierung von
Parksuchverkehren bzw. gebietsfremden Langzeitparkern attraktivieren.

Um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Anwohner*innen nachzukommen, hat die
Stadt Dortmund über die ausführliche Medieninformation sowie Veröffentlichung auf der
städtischen Website emissionsfrei.dortmund.de hinaus alle Anwohner*innen mit einer
Hauswurfsendung über die Einrichtung der Fahrradstraße informiert. Dazu zählt auch der
Informationsflyer, der über die bevorstehende Umsetzung und die dann geltenden Regelungen
informiert.

Der Einrichtung der Fahrradstraße ging ein über zweijähriger Vorbereitungsprozess voraus,
der öffentlichwirksam und von unterschiedlichen Konsultationsformaten begleitet wurde. So
wurde beispielsweise im vergangenen Jahr über die geplante Maßnahme u. a. auf der
städtischen Website dortmund.de, als Presseberichterstattung in den Ruhr-Nachrichten und als
Beitrag bei Radio 91.2 medial berichtet. Die Entscheidungen des Rates, seiner Ausschüsse
und der Bezirksvertretungen waren/sind in den Dortmunder Bekanntmachungen öffentlich
einsehbar (nicht nur online).

Die Einrichtung der Fahrradstraße in der Arndtstraße ist das Ergebnis des politischen
Entscheidungsprozesses, an dessen Ende der Rat der Stadt Dortmund am 18. Juni 2020 zwei
Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt beschlossen hat. Sämtliche politischen Gremien, so
auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, haben die Maßnahme mit großer Mehrheit
befürwortet und gemeinsam beschlossen.

Der Sinn der Einrichtung einer Fahrradstraße, hier der Arndtstraße, ist die Führung des
Radverkehrs unabhängig von den Hauptverkehrsstraßen. Über die Arndtstraße kann die City
als zusätzliche Verbindung aus der östlichen Innenstadt mit dem Fahrrad besser erreicht
werden. Die Fahrradstraße schafft ein sicheres und komfortables Angebot für den
Radverkehr.
Sie ergänzt und verknüpft die Radinfrastruktur im Quartier mit dem vorhandenen
„Bananenradweg“ und dem geplanten „Gartenstadtradweg“ sowie dem Radschnellweg Ruhr
(RS 1) und dem in Bau befindlichen Radwall.

Sollten sich durch die in Dortmund noch neue Form der Radverkehrsführung Defizite bei der
Verkehrssicherheit ergeben z. B. durch zu hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, wird
durch entsprechende Kontrollen oder ggf. Anpassung der Beschilderung nachgesteuert.

Für Rückfragen steht Herr Andreas Meißner, Mobilitätsplanung/Emmissionsfreie Innenstadt,
F 0231/50-22915, zur Verfügung. …“

Die Petentin erläutert Ihre Eingabe gemäß ihren schriftlichen Ausführungen, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage von der Petentin zur Verfügung gestellt wurde (s. Anlage 1).

Herr Meißner (FB 61) führt aus, die neue Radverkehrsstrategie und die damit verbundenen Änderungen des Verkehrs seien entwickelt worden, um die gemeinsamen Klimaziele zu erreichen. Die Maßnahmen seien von den zuständigen Gremien, unter anderem auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, beschlossen worden. Er erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Eine Durchsetzung der seit langem bestehenden Parkordnung in Längsrichtung sei notwendig, um die Breite sowohl der Fahrradstraße als auch des Fußgängerweges zu gewährleisten. Das Schrägparken lediglich auf einer Seite zur Entzerrung der Parkproblematik sei aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Weiterhin habe die Verwaltung im Vorfeld umfassend über die Planungen bezüglich der Radstraße informiert. Zwar habe es zu dem Abschnitt Arndtstraße keine eigene Dialogveranstaltung gegeben, es sei aber eine politische Diskussion mit Berichterstattung in den Medien erfolgt und entsprechende Informations-Flyer an die Anwohner verteilt worden. Die Planung für die Entwicklung der weiteren Fahrradstraße sei noch nicht abgeschlossen

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) zeigt Verständnis für das Anliegen der Petentin und sieht den Beschwerdeausschuss zuständig für die Entgegennahme der Eingabe. Allerdings fehle dem Ausschuss die notwendige Expertise für die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik. Hier liege die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW). Er kritisiert das Verhalten der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die den Planungen zugestimmt habe, sich jetzt aber nicht mit der Beschwerde auseinandersetze, sondern diese ohne Diskussion in der BV-Sitzung lediglich an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen habe. Er fordet, dass die Personen, die sich mit den Entwicklungskonzepten, auch politisch, befasst haben, sich jetzt auch mit den diesbezüglichen Bedenken auseinandersetzten. Seine Fraktion würde die Eingabe an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten wollen. Dort solle ein Konzept entwickelt werden, das aus dieser Situation heraushelfe und die Anforderung an Klimaschutz berücksichtige. Er berichtet, dass in der Vergangenheit Planungen für ein Parkhaus im Gerichtsviertel an der Finanzierung gescheitert seien.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) begrüßt den Wandel grundsätzlich und verteidigt die politische Entscheidung für die Verkehrswende zugunsten von Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Er bittet darum, der Verkehrswende eine Chance zu geben und den Veränderungen positiv zu begegnen. Allerdings müsse gegebenenfalls im Bedarfsfall bei auftretenden Problemen nachgesteuert werden. Weiterhin stimmt er Herrn Goosmann bezüglich der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass das Thema zukünftig an Brisanz zunehmen werde, wenn die Umsetzung der Verkehrsplanungen im Kreuzviertel beginne. Er bittet um Überweisung der Angelegenheit an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) fragt, ob die Verkehrsverhältnisse dergestalt seien, dass man als älterer bzw. Mensch mit Handicap zum Be- und Entladen sein Auto noch kurzzeitig abstellen könne. Es werde immer Menschen geben, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen, auf ein Auto in erreichbarer Nähe angewiesen seien. Er bittet darum, die Angelegenheit an die zuständigen Ausschüsse und die BV zu überweisen.

Rm Diwisch (Fraktion Die Fraktion-Die Partei) gibt an, selber Mitglied in der BV Innenstadt-Ost zu sein. Die damalige Entscheidung könne sie so nicht mehr rekapitulieren. Sie werde die Problematik in der nächsten BV-Sitzung ansprechen. Ihr Vorschlag sei, Besucher der Kaiserstraße aus den benachbarten Straßen fernzuhalten. Diese stellten ihre Fahrzeuge vorzugsweise in den kostenfreien Nachbarstraßen wie z.B. der Arndtstraße ab. Sie stimmt der Überweisung in die anderen Gremien zu.

StR Dahmen sieht die Zuständigkeit beim Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, möglicherweise aufgrund des Umweltbezugs zusätzlich beim AKUSW. Da sich die Problematik in der näheren Zukunft aufgrund der Umsetzung der Verkehrsplanung durch weitere Stadtbezirke ziehen werde, halte er die Begleitung der Umsetzung mit Kommunikationsprozessen mit den Anwohnern für entscheidend.

sE Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk) fragt, ob bei der Umsetzung der Fahrradstraße auf die Einrichtung ausreichender Parkplätze für behinderte Menschen geachtet worden sei.

Herr Meißner (FB 61) wird Informationen hierzu einholen. Er weist aber noch einmal darauf hin, dass die Parkordnung im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße nicht verändert wurde.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) sieht die Zuständigkeit ebenfalls beim Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, der bei seiner Diskussion alle Aspekte des noch offenen Konzeptes auch für die benachbarten Straßen der Fahrradstraßen berücksichtigen müsse.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.15
Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23658-22):

„Die SPD Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um einen Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern, die in den Zuständigkeitsbereich des AMIG fallen. Hierbei bitten wir u.a. um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist die Möglichkeit der Nutzung von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter in der Stadtverwaltung bekannt?
2. Von wie vielen Mitarbeiter*innen wurde die Überlastungsanzeige seit 01.01.2020 in den Ämtern genutzt? (Bitte die den AMIG betreffenden Ämter einzeln aufführen)
3. Was geschieht mit den gestellten Überlastungsanzeigen?
4. Welche Lösungen wurden den Mitarbeiter*innen vorgeschlagen und konnte Abhilfe geschaffen werden?
5. Was geschieht mit den Überlastungsanzeigen, wenn der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter keine Lösung vorgeschlagen werden konnte?

Die Beantwortung der Fragen soll bitte ebenfalls dem APOD zugehen.

Begründung:
Wie wir aus der Verwaltung entnehmen, gibt es in den letzten Jahren eine Vielzahl von immer mehr und aufwändigeren Arbeitsaufträgen. Leider steigt die Arbeitsbelastung dadurch immens. Die Corona-Pandemie führt zusätzlich zu weiteren Belastungen.
Um Überbelastungen gegenüber den Vorgesetzen anzuzeigen haben die Mitarbeiter*innen die Möglichkeit der Nutzung von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen. Gerne möchten wir uns einen Überblick verschaffen, ob und wie dieses Instrument Anwendung findet.“

AMIG 22.03.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen. Diese wird dann auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zur Kenntnisnahme vorgelegt.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis


zu TOP 3.16
Ausreichende Finanzierung des ÖPNV's in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23985-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23985-22-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und der Rat der Stadt Dortmund sehen Bundes- und Landesregierung verstärkt in der Pflicht, schnell zu handeln und kommunale Handlungs- und Planungssicherheit durch eine ausreichende Finanzierung des ÖPNVs zu schaffen. Hierzu bedarf es u.a. folgender Maßnahmen:
1. Eine bessere Ausstattung der vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Sanierung der ÖPNV-Systeme sowie zur Finanzierung von Betriebskosten des ÖPNV.
2. Die weitere Unterstützung für einen bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV zur Erreichung der Klimaziele.
3. Einer verstärkten Förderung der Umstellung auf nachhaltigere Antriebstechniken. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag und den Städtetag NRW hierzu eine auskömmliche Finanzierung bei Bund und Land einzufordern.
4. Die Fortsetzung der coronabedingten Verlustausgleiche im Jahr 2022 und darüber hinaus ist sicherzustellen.

Begründung:
Der ÖPNV ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Verkehrswende und damit zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Dortmund.
Um den Nahverkehr in Dortmund für die Menschen einfacher zugänglich, leistungsstärker, klimaneutral und zukunftsfähig zu machen, sind jedoch weitreichende Maßnahmen erforderlich. Die dazu notwendigen finanziellen Aufwendungen kann die Stadt Dortmund nicht aus eigenen Mitteln abdecken. Daher sind Bundes- und Landesregierung gefragt, weitere Mittel für die Verbesserung des ÖPNV zur Verfügung zu stellen.“


AMIG 22.03.2022:

Frau Rm Alexandrowiz erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rybicki teilt hierzu mit, dass die Verwaltung ein Schreiben an den Städtetag richten könne, wonach dieser die Bundes- und Landesregierung auffordern soll, sich für eine stärkere Finanzierung des ÖPNV’s einzusetzen.

Unter Einbeziehung der Erläuterungen von Herrn Rybicki wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den o. a. Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion FPD/BL und Faktion AfD) zuzustimmen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün überweist dem Rat der Stadt Dortmund die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.


zu TOP 3.17
Buswartehäuschen DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23972-22)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23972-22-E1):

„Die Stadtverwaltung und die DSW21 haben mehrfach über ihre Pläne für neue Unterstände an Haltestellen berichtet. Die politischen Gremien haben dazu Anregungen gegeben und Prüfaufträge erteilt. Im Rahmen der Umsetzung fallen nun einige Unzulänglichkeiten auf.
Wir bitten daher um die Darstellung des Sachstandes unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Fragen:

Inwiefern können bislang unbeleuchtete und nicht in unmittelbarer Nähe von Straßenbeleuchtungen installierte Unterstände trotz fehlender Anbindung an das Energienetz beleuchtet werden? Ist der Einsatz von Photovoltaik geprüft worden?

Wie wird künftig vermieden, dass Unterstände Rad- oder Gehwege blockieren oder einschränken? Wie wird mit bestehenden Fällen umgegangen?

Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung von Möglichkeiten zur Begrünung von Unterständen (Dachbegrünung, Bäume) bislang geführt?

Eine gemeinsame Darstellung der Stadtverwaltung und der DSW21 ist erwünscht.“


AMIG 22.03.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.18
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21232-21-E2)

Herr Rupflin teilt hierzu mit, dass dieser Ausbau deutlich zu langsam sei und bittet um eine entsprechende Beschleunigung. Ebenso bittet er darum, dass das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) stets mit in die entsprechenden Beratungsfolgen mitaufgenommen werde, denn so haben alle Mitglieder/innen die Gelegenheit, sich mit diesem umfangreichen Thema auseinanderzusetzen.

Herr Wilde weist daraufhin, dass das BPN bei der Erstellung der Fachbeiträge miteingebunden worden sei. Man werde diese Unterlagen aber noch mal dem BPN zur Verfügung stellen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.





zu TOP 3.19
Förderprogramm für passiven Schallschutz
-Bericht der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23378-22)

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2022
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23526-22)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23526-22, lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23526-22-E1):

„Zum o.g. Antrag der CDU- Fraktion nehme ich wie folgt Stellung: Die Stadt Dortmund wird sich aus den nachfolgenden Gründen leider nicht für eine Teilnahme am Fußverkehrs-Check 2022 bewerben. Der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes hat bereits im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030, für das Teilkonzept Fußverkehr und Barrierefreiheit bei der Erstellung der Fußverkehrsstrategie einen Fußverkehrs-Check im Stadtbezirk Brackel durchgeführt. Auch wenn hierbei viele wertvolle Erkenntnisse gesammelt werden konnten, sollte der Aufwand für die Durchführung respektive für die Vor-und Nachbereitung eines Fußverkehrs-Checks nicht unterschätzt werden. Mit der aktuellen personellen Ausstattung und den aktuell laufenden Projekten sowohl in der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als auch im Tiefbauamt, ist es weder möglich bis zum Bewerbungsstichtag den 25.02.2022 Fußverkehrs-Checks anzumelden, noch diese anschließend zu betreuen und die Maßnahmen umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass das Zukunftsnetz Mobilität auch in den nächsten Jahren dieses Angebot machen wird. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird dann neu bewerten, ob eine Bewerbung möglich ist.“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis
.


zu TOP 3.21
Überdachungen von Bushaltestellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22026-21)


Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 22026-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22026-21-E2):

„Zum o.g. Antrag der SPD- Fraktion nehme ich wie folgt Stellung: Zu 1) Nach Rücksprache mit DSW21 soll sich der Neubau von Fahrgastunterständen an Bushaltestellen zukünftig an die im Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ mit der Drucksache Nr. 17473-20 erstellte Prioritätenliste orientieren. Mit dieser Regelung möchte man verhindern, dass vorab aufgestellte Fahrgastunterstände, während eines barrierefreien Ausbaus wieder demontiert werden müssen, weil sich bei der barrierefreien Planung die Gehwegneigung Gehweghöhen oder die Abstandsflächen geändert haben. Eine nachträgliche Raumaufteilung durch die Verlegung der Radwegeführung könnte ebenfalls zu einem Versetzen des Fahrgastunterstandes führen. Zu 2) Bei der von DSW21 durchgeführten Ausschreibung für Fahrgastunterstände war eine Dachbegrünung nicht Bestandteil der Ausschreibung. Daher ist es dem Auftragnehmer (RBLMedia) von DSW21 nicht erlaubt, Fahrgastunterstände mit einer Dachbegrünung aufzustellen. Eine Erneuerung des Fahrgastunterstandes kann durch RBL-Media nur mit Werbung erfolgen. An Standorten wo aus Sicht von RBL-Media das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes mit Werbung nicht rentabel ist, könnte DSW21 einen Fahrgastunterstand aufstellen und diesen nachträglich begrünen. Dies müsste jedoch im Einzelfall geprüft werden. Erfahrungswerte zur Begrünung von Fahrgastunterständen können hier leider noch nicht mitgeteilt werden.“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.22
Sachstand Entfernung Schienen Beurhausstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22459-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22459-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22459-21-E1):

„Die Anfrage beantworte ich wie folgt: Die DSW21 beabsichtigen bereits seit geraumer Zeit den Ausbau der Rillenschienen in der Beurhausstraße. Aufgrund anstehender Kanalbaumaßnahmen war vorgesehen, die beiden Baumaßnahmen zu koordinieren und in diesem Zusammenhang den Gesamtquerschnitt der Beurhausstraße zu überarbeiten und einen verkehrsgerechten Umbau vorzunehmen. Die Ingenieurkapazitäten bei den Stadtämtern 61 und 66 lassen mit Blick auf die Jahresarbeitsprogramme eine zeitnahe Planung aber leider nicht zu. Daher werden die DSW21 und das Tiefbauamt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung nunmehr den Ausbau der Schienen mit anschließender Deckensanierung einleiten. Die Bauarbeiten sollen in 2023 erfolgen.“


AMIG 22.03.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.23
Historische Stadtbahnen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22073-21-E2)
Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 30.08.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 22073-21-E2, lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22073-21-E2, siehe GIS).

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.24
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 06.09.2021
(Drucksache Nr.: 21613-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21613-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21613-21-E2, siehe GIS).

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.25
Fahrradhäuser
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22472-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22472-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22472-21-E2, siehe GIS).

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.26
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22951-21-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22951-21-E2):

„Die Verwaltung nimmt zu den Anfragen der Bezirksvertretung Mengede sowie zum Beirat der unteren Naturschutzbehörde wie folgt Stellung: I: Stellungnahme zur Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede Bezug: Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022 Zu 1. Die Bezirksvertretung Mengede bemängelt einstimmig, dass das vorliegende Verkehrskonzept in keiner Weise an die bereits gestellten Forderungen angepasst wurde. Das Thema Verkehr mit seinen unterschiedlichen Schwerpunkten begleitet von Beginn der Bebauungsplanänderung intensiv die einzelnen Verfahrensschritte. Um die Öffentlichkeit über den umfangreichen Themenkomplex „Verkehr“ so früh wie möglich zu informieren und eine Handlungsgrundlage für das weitere Bauleitplanverfahren zu schaffen, wurde den politischen Gremien Anfang 2020 das Verkehrskonzept vorgestellt. Anfang 2021 wurden die verkehrlichen Zusammenhänge in der Bürgerdialogveranstaltung gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel und dem Ingenieurbüro für Verkehr Brilon, Bondzio, Weiser erörtert. Aus dieser Veranstaltung und der anschließenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben sich viele Fragen und Anregungen zum Thema Verkehr. Das Protokoll der Dialogveranstaltung wurde der Beschlussvorlage zur Offenlage beigefügt. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden für die Knotenpunkte der Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh Ausbaumaßnahmen entwickelt, mit denen eine direkte und leistungsfähige Anbindung des Vorhabengrundstücks an die Autobahnen A 42/A 45 ermöglicht wird. Das Verkehrskonzept zum Planverfahren wurde der Bezirksvertretung Mengede in der Sitzung am 05.02.2020 und nachfolgend den weiteren politischen Gremien vorgestellt. Die Verwaltung wurde durch Ratsbeschluss beauftragt, das Bauleitplanverfahren auf Grundlage des vorgestellten Verkehrskonzeptes unter folgenden Anmerkungen weiterzuführen: 2 - Die Infrastruktur muss angepasst werden. - Auf der Straße „Auf dem Brauck“ darf kein Querungsverkehr entstehen. - An den Knotenpunkten müssen Emissionsmessungen durchgeführt werden. - Die bereits geforderte Bürgerinformationsveranstaltung muss durchgeführt werden. Aufgrund der Einlassung der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Abwägungsempfehlung auf alle aufgeführten Punkte eingegangen. Folgende Ausführungen zu den in diesem Zusammenhang genannten Themen: - Anpassung Infrastruktur Die Zufahrten zum Gelände werden den Anforderungen entsprechend ausgebaut: nordwestlich im Bereich der Oststraße/Nierhausstraße, südwestlich im Verlauf der Straße Langenacker sowie im Bereich der beiden Knoten, die den Verkehr vom Königshalt zur bzw. von der A 42 aufnehmen. Die Leistungsfähigkeit an den Verkehrsknotenpunkten auf der Straße Königshalt, über die der Hauptverkehr abgewickelt wird, wurde gutachterlich nachgewiesen. Der Bebauungsplan enthält unter § 3 - Lkw-Stellplatzanlage - die Festsetzung, dass innerhalb der Industriegebiete eine Fläche für mind. 35 Lkw-Stellplätzen sowie der LkwStellplatzanlage zugeordnete Serviceeinrichtungen für die Lkw-Fahrer*innen einzurichten sind. Die Lkw-Stellplatzanlage enthält eine direkte Zufahrt von der Planstraße A. Innerhalb der übrigen Bauflächen sind weitere Lkw-Stellplätze in ausreichender Anzahl anzulegen. Zu diesen Anforderungen und hinsichtlich der Serviceeinrichtungen werden weitere Regelungen im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan getroffen. - kein Querungsverkehr auf der Straße "Auf dem Brauck" Durch das beabsichtigte Lkw-Durchfahrtsverbot im Zuge der geplanten Erschließungsstraße (im nördlichen Bereich auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet) wird sichergestellt, dass die Anund Abfahrt des Lkw-Verkehrs ausschließlich von bzw. nach Südosten erfolgt. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr unmittelbar zur Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh geführt, ohne die umliegenden Wohngebiete zu befahren. Es besteht eine direkte Anbindung an das überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem ist durch die direkte Anbindung der geplanten Erschließungsstraße an das Hauptverkehrsnetz in den umliegenden Wohngebieten kein signifikanter PkwSchleichverkehr zu erwarten. Im Allgemeinen kann bei „Lkw-Schleichwegen“ verkehrstechnisch gesteuert und lokal mit Durchfahrtsverboten reagiert werden. Sollten sich in den wiederkehrenden städtischen Zählungen signifikante, negative Auswirkungen auf den Verkehr zeigen, können eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Burgring und ein Lkw-Verbot auf der Straße "Auf dem Brauck" von der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. - Emissionsmessungen Das zum Planverfahren vorgelegte Luftschadstoffgutachten belegt, dass für die betrachteten Komponenten Stickstoffdioxid und Feinstaub die berechneten jahresmittleren Immissionswerte an der geplanten Bebauung und den angrenzenden Wohnsiedlungen (im Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall) größtenteils deutlich unterhalb der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) liegen. Im Bereich des Betriebsgeländes 3 werden lokal kleinräumige Überschreitungen der Grenzwerte ermittelt. Hierbei handelt es sich um keinen Bereich mit längerer Aufenthaltsdauer. Aus gutachterlicher Sicht ergeben sich im Hinblick auf Lufthygiene keine Bedenken gegen die Umsetzung des Vorhabens. - Informationsveranstaltung Im Vorfeld der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 24.02.2021 die Informationsveranstaltung „Digitaler Dialog – ehemaliges Kraftwerk Knepper“ aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im digitalen Format statt. Aus der Dialogveranstaltung und der anschließenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (bis 22.03.2021) ergaben sich viele Fragen und Anregungen zum Thema Verkehr. Durch die Zunahme des Verkehrs – insbesondere im Hinblick auf den Lkw-Verkehr – werden von den Bürger*innen in Mengede weitere Belastungen in den umliegenden Wohngebieten sowie Staus auf dem Königshalt und der A 45 befürchtet. Die vor und während der Veranstaltung gestellten Fragen wurden in dieser umfassend beantwortet (das Protokoll zur Dialogveranstaltung wurde den teilnehmenden Bürger*innen zugesandt und der Beschlussvorlage beigefügt). - Neue Verkehrszählung unter der Berücksichtigung der Verkehre mit dem neuen Logistikzentrum auf Castroper Gebiet. Für die gutachterliche Verkehrsuntersuchung zur Bebauungsplan-Änderung wurde am 17. Mai 2018 eine Verkehrszählung durchgeführt. Aktuell ist keine neue Zählung der Verkehre für die Beurteilung von Verkehrsmengen, für Auswirkungen des Verkehrs oder für das Planverfahren vorgesehen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsanalyse, für die die Stadt Dortmund regelmäßig wesentliche Knotenpunkte des Kfz-Vorbehaltsnetzes zählen lässt, sind nach derzeitigen Planungen Zählungen in Mengede für das Jahr 2023 beabsichtigt. Durch diese wiederkehrenden Zählungen - etwa alle 6 Jahre - wird in den Folgejahren ein Zustand mit voll entwickeltem Logistik-Zentrum erfasst werden. Für das in den Gewerbe- und Industriegebieten in Castrop-Rauxel entstehende LkwVerkehrsaufkommen (wie z.B. durch das Logistikcenter am Deininghauser Weg) besteht keine unmittelbare Anbindung an die Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh. Eine durchgängige Befahrung der neuen Erschließungsstraße im Plangebiet sowie des Straßenzuges Langenacker/Oestricher Straße wird für den Lkw-Verkehr nicht möglich sein. Aus diesem Grund wird durch die Ansiedlung neuer Unternehmen im Castrop-Rauxeler Gewerbegebiet an den Knotenpunkten im Bereich der Anschlussstelle Bodelschwingh kein Lkw-Neuverkehr auftreten. Für das Pkw-Aufkommen aus diesem Gebiet bestehen an den Knotenpunkten in Dortmund nach der Verkehrsuntersuchung ausreichend Kapazitätsreserven. - Planung für die Straßen Kreuzloh, Langenacker und Oestricher Straße. Der Durchgangsverkehr für Lkw wird künftig auch für die Oestricher Straße/Langenacker unterbunden. Die Busverbindung für die Linie des HCR soll bestehen bleiben. Hierzu stehen Abstimmungen der Städte Castrop-Rauxel und Dortmund an. Auch seitens der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Einlassung zum Thema Verkehr. Die Verwaltung hat sich mit den Themen befasst und in der Abwägungsempfehlung erläutert. 4 - Auf- und Abfahrten auf A 45 / A 42 und A 2 In Abstimmung mit der Autobahn GmbH erfolgten für die Autobahnknotenpunkte des Autobahnkreuzes A 45/A 42 (Castrop-Rauxel Ost) zusätzliche verkehrstechnische Untersuchungen mithilfe einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation, die zu folgenden Ergebnissen kommt: Das Verkehrsaufkommen im Autobahnkreuz Castrop-Rauxel Ost wurde am 09.09.2021 im Rahmen einer videogestützten Verkehrsuntersuchung erfasst. Zur Identifikation von Engpässen wurde mit diesen Eingangswerten eine rechnerische Bewertung der Verkehrsqualität gemäß HBS 2015 durchgeführt. Hierbei erwiesen sich die Einfahrt auf die A 45 in Fahrtrichtung Süden sowie die Ausfahrt von der A 45 und die Einfahrt auf die A 45 in nördliche Richtung als kritische Elemente. Zusätzlich wurden die vonseiten der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten für die angrenzenden Autobahnabschnitte der A 42 und der A 45 aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 analysiert. Die infolge der Sperrung der A 43 für den Schwerverkehr erwarteten Umleitungsverkehre im Schwerverkehr über die A 42 und A 45 wurden anhand von historischen Daten von Messquerschnitten aus den Jahren 2019 und 2020 sowie aktueller Daten für die einzelnen Fahrbeziehungen geschätzt. Die festgestellten Umleitungsverkehre wurden für die Simulationsuntersuchung von den gemessenen Verkehrsstärken abgezogen. Im Prognosefall wurden die prognostizierten Neuverkehre der Planung (Bauvorhaben Gustav Knepper) sowie des Bauvorhabens Dönnstraße einbezogen. Zur Quantifizierung der Veränderungen im Verkehrsablauf vom Analyse- zum Prognosefall wurden die mittleren Fahrtzeiten je Fahrzeug aller Fahrbeziehungen am AK Castrop-RauxelOst über den gesamten Simulationszeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr ausgewertet. Der Vergleich der Fahrzeiten zeigt, dass relevante Veränderungen auf der A42 aus beiden Richtungen zu erwarten sind. Die Veränderungen belaufen sich jedoch auf eine zusätzliche Fahrtzeit von 2,5 bis 3,5 Minuten je Fahrzeug. Im Zuge der A 45 zeigen die Simulationen hingegen keine nennenswerten Veränderungen. Insgesamt kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Verkehrsablauf am AK Castrop-Rauxel-Ost bereits heute von zeitweisen Störungen insbesondere auf der A 42 aus Richtung Westen beeinflusst ist. Die Störungen sind hauptsächlich auf eine zu geringe Kapazität der Einfahrt auf die A 45 in Fahrtrichtung Süden zurückzuführen. Eine gravierende Verschlechterung dieser Verkehrssituation mit Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des gesamten AK Castrop-Rauxel-Ost ist durch den Neuverkehr der Bauvorhaben nicht zu erwarten. Entscheidend für die Verkehrsbeziehungen im näheren Umfeld der Entwicklungsfläche ist der Ausbau der Knotenpunkte im Verlauf der Straße Königshalt an der Anschlussstelle Bodelschwingh entsprechend den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung. Der geplante Umbau mit Aufweitungen einerseits und Einziehungen der 2. Fahrspur andererseits ist eine Standardlösung und entspricht den Regeln der Straßenplanung. Die Praxis zeigt, dass das „Reißverschluss-Prinzip“ zu keinen Verkehrsproblemen führt. Die erforderliche Länge eines 2. Fahrstreifens nach der Ampelanlage hängt von der Länge der Grünphase der vorgelagerten Lichtsignalanlage ab. Durch die Maßnahme, den Rechtsabbiegestrom in der südöstlichen Zufahrt (Abfahrtrampe A 42) zukünftig zweistreifig über den Knotenpunkt Königshalt/AS Dortmund-Bodelschwingh (südl. Rampe) zu führen, wird verhindert, dass sich ein Rückstau im Kurvenbereich bilden kann. Die Planung für die Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh wurde mit der Autobahn GmbH und Straßen.NRW abgestimmt. In dem Verkehrskonzept wurden Lösungen erarbeitet, 5 bei denen zu Hauptlastzeiten (Morgen- und Nachmittagsspitzenstunde) der Verkehr ausreichend gut fließt. Vereinzelt wird es in den hoch belasteten Stoßzeiten zu Rückstausituationen kommen. Dennoch gilt in der Gesamtschau der zu berücksichtigenden Belange bei der Vorhabenplanung, dass insbesondere bei Flächeninanspruchnahme für den Verkehr und der erforderlichen Einsparung von CO2 im Verkehrssektor die Verkehrsanbindung durchaus ausreichend gut und verträglich fließen wird. Die Dimensionierung ist gleichbedeutend damit, dass der Verkehr an vielen Stunden des Tages reibungsfrei fließen wird. Eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Belastung wird sich für den nördlichen Knotenpunkt an der Auffahrt ergeben. Dort wird der Verkehr zu den Spitzenzeiten derzeit nur ungenügend abgewickelt. Ausschlaggebend ist die entsprechende Signalsteuerung der Ampelanlagen. Alle Richtungen - auch die zwei Linksabbiegespuren zur Auffahrt - werden künftig eigene Signalphasen erhalten und für mehr Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit sorgen. - Entlastung des Verkehrs durch Mengede und im Abfahrtsbereich Eine Entlastung des Bereiches Mengede ist insofern zu erwarten, dass sich bei Realisierung des Verkehrskonzeptes die Verkehrssituation am Autobahnanschluss verbessert und dadurch bisherige Ausweichverkehre in der Über-Eck-Beziehung A 45-A 2 über Mengeder Gebiet verringern. Dennoch ist durch die Autobahnen und die den Autobahnen untergeordneten, klassifizierten Straßen (Landesstraßen) eine Erreichbarkeit des Umlands für den überörtlichen Verkehr zu gewährleisten. Der Streckenabschnitt Königsheide-Burgring-Königshalt sowie die Waltroper Straße sind Teil der Landesstraße 654 (L 654). Sie gehören zum klassifizierten Straßennetz und somit auch zum Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund. Im Vorbehaltsnetz sind alle wichtigen Dortmunder Straßen mit Verbindungsfunktion aufgeführt. Des Weiteren ist die L 654 (Königshalt) in dem Streckenabschnitt Teil des LkwVorrangnetzes. Dies bedeutet, dass sich der Schwerverkehr auf diesen Routen bewegen soll. Die L 654 hat somit für den Pkw- als auch für den Lkw-Verkehr in Dortmund eine wichtige Verbindungsfunktion. Es liegt in der Aufgabe einer überregionalen Landesstraße, dass der Verkehr auf solchen Straßen gebündelt wird, um sensiblere Bereiche zu entlasten. Zusätzlich ist sie auch als Umleitungsstrecke (U 63 in Richtung Nordosten und U 46 in Richtung Südwesten) für die Autobahn A 2 definiert. In der Umgebung sind keine Hauptverkehrsstraßen vorhanden, die diese Verkehre aufnehmen könnten. Eine Umleitung auf die B 235 über Castrop-Rauxeler Stadtgebiet und die L 609 (Emscherallee) ist aufgrund der großen Entfernungen nicht vertretbar. Eine Änderung der Umleitungsstrecke liegt in der Zuständigkeit von Straßen.NRW bzw. der Autobahn GmbH. Da der Bereich über keine andere, geeignete Strecke verfügt, die die Funktion dieser Landesstraße übernehmen kann, fehlt eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung eines solchen Antrages. Zudem wurde die Landesstraße gerade zum Zweck der Umgehung des Ortskerns Mengede in den 1960er Jahren gebaut. So entspricht der Ausbauzustand bei dem betroffenen Straßenzug mit einer Fahrbahnbreite von 8,00 m und zwei Seitenstreifen mit jeweils 1,80 m Breite dem einer Hauptverkehrsstraße mit hoher Verkehrsbelastung. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden für die Knotenpunkte der Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh Ausbaumaßnahmen entwickelt, mit denen eine direkte und leistungsfähige Anbindung des Vorhabengrundstücks an die A 42/A 45 ermöglicht wird. Die Route zur Anschlussstelle Dortmund-Mengede (A 2) führt dagegen über zahlreiche signalisierte Knotenpunkte, die bereits heute zeitweise hoch ausgelastet sind. 6 Diese Knotenpunkte stellen Widerstände im Netzzusammenhang dar, welche die Attraktivität dieser Route stark mindern. Insofern ist davon auszugehen, dass sich der Neuverkehr über die Straße Königshalt (von bzw. nach Norden) weitestgehend auf die Beschäftigten beschränkt, die ihren Wohnsitz in den unmittelbar angrenzenden Wohngebieten haben. Weitere Maßnahmen entlang des Streckenzugs Königshalt / Burgring sind daher nicht vorgesehen. Die Verkehrsbelastung liegt auf dem Straßenzug Königsheide/Burgring/Königshalt bei 15.450 KFZ und 450 Lkw pro Tag (Zählung 2018 aus der Verkehrsuntersuchung „Knepper“). Sollten sich signifikante Auswirkungen auf den Verkehr ergeben, kann eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Burgring zur Minderung der Attraktivität der Fahrstrecke von der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. - Staus und Verkehrsmengen an den Auffahrten auf die A 2 und OWllla Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung bestätigen, dass der Knotenpunkt Königshalt/Langenacker/AS Dortmund-Bodelschwingh (nördl. Rampe) heute sowohl in der Morgen- als auch in der Nachmittagsspitzenstunde überlastet ist. Für diesen Knotenpunkt ergibt sich in den Spitzenstunden heute eine ungenügende Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV F). Maßgebend ist der Linksabbiegestrom in der nordöstlichen Zufahrt (Königshalt). Für diesen Strom ergeben sich regelmäßig Rückstaus, die der vorhandene Linksabbiegestreifen nicht aufnehmen kann. Aktuelle Planungen sehen einen Ausbau des Knotenpunktes vor, sodass der Linksabbiegestrom in der nordöstlichen Zufahrt (Königshalt) zukünftig zweistreifig und vollständig signaltechnisch gesichert über den Knotenpunkt auf die Zufahrtrampe der A 42 geführt wird. Auch der Geradeausstrom in der nord-westlichen Zufahrt (Langenacker), der durch Neuverkehr durch die Ansiedlung von Nachfolgenutzungen am ehemaligen Kraftwerksstandort belegt wird, soll zukünftig zweistreifig über den Knotenpunkt auf die Zufahrtrampe der A 42 geführt werden. Darüber hinaus soll auch der Knotenpunkt Königshalt/AS Dortmund-Bodelschwingh (südl. Rampe) ausgebaut werden. Aktuelle Planungen sehen hier vor, den Rechtsabbiegestrom in der südöstlichen Zufahrt (Abfahrtrampe A 42) zukünftig zweistreifig über den Knotenpunkt zu führen. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zeigen, dass das zukünftige Verkehrsaufkommen nach Entwicklung des ehemaligen Kraftwerksstandorts auch in den Spitzenstunden verkehrssicher und mit einer angemessenen Verkehrsqualität abgewickelt werden kann. Damit kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Verkehrssituation sich nach Umsetzung der Maßnahmen gegenüber der aktuellen Situation verbessern wird. Für die Auffahrten zur A 2 in Mengede und auch die Auffahrt zur OWllla sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten. - Entlastung des Königshalt Der Verkehr des Plangebietes wird vom Langenacker über den Königshalt direkt auf die A 42 von dort auf die A 45 geführt. Damit ist eine direkte Anbindung an das Autobahnnetz gegeben. 7 - Lösungsansätze zu bereits bestehenden täglichen Problemen des vorhandenen Verkehrs: Für das Vorhaben „Knepper“ wurde ein Verkehrskonzept entwickelt, das vorsieht, die LkwVerkehre weitestgehend über die Anschlussstelle A 42/A 45 abzuwickeln. Die Rampen und die Knoten am Königshalt zur A 42 werden hierfür leistungsfähig ausgebaut. Im Allgemeinen kann bei „Lkw-Schleichwegen“ verkehrstechnisch gesteuert und lokal mit Durchfahrtsverboten reagiert werden (ggfs. auch durch Einbau von Diagonalsperren). Sollten sich in den wiederkehrenden städtischen Zählungen signifikante, negative Auswirkungen durch die neue Nutzung auf den Verkehr zeigen, können eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Burgring und ein Lkw-Verbot auf der Straße "Auf dem Brauck" von der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich ist anzustreben, dass jede*r einzelne Verkehrsteilnehmende aufgefordert ist, die Anzahl an Fahrten zu reduzieren, um die übergeordneten Ziele zur Mobilitätswende zu erreichen. Von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mengede erfolgten mit Datum vom 19.02.2021 und 15.03.2021 ebenso Einlassungen u. a. zu Themen Verkehr, Bahnanschluss und Verkehrskonzept, die in der Abwägungsempfehlung behandelt wurden. Zu 2. Es ist weiterhin ungeklärt, wo der Radweg an der Nierhausstraße verlaufen soll Die Lücke im Radwegenetz entlang der Nierhausstraße (Landesstraße L 657) soll geschlossen werden. Der Lückenschluss erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung auf der nördlichen Seite der Nierhausstraße. Hier werden die auf dieser Straßenseite vorhandenen Enden der bestehenden Radwege miteinander verbunden. Die ursprünglich auf der Südseite vorgesehene Trasse wurde aufgrund der vorhandenen Biotope und der Geländeverhältnisse verworfen. Die Planung liegt in der Zuständigkeit von Straßen.NRW. Der Planungsprozess wurde bereits angestoßen. Die Trassenführung wird mit allen beteiligten Dienststellen abgestimmt. Zu 3. Ebenso wurde auf die Forderungen, die Straße „Auf dem Brauck“ für den LKW-Verkehr zu sperren, nicht eingegangen: Die Sperrung der Straße ,,Auf dem Brauck“ für Lkw-Verkehr ist eine Maßnahme der Verkehrslenkung, die außerhalb des Bebauungsplanänderungsbereiches liegt und daher im Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden kann. Die verkehrlichen Auswirkungen für die Straße „Auf dem Brauck“ wurden in der Beschlussvorlage und in der Abwägungsempfehlung behandelt, da im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Verkehrsregelung für die Straße mehrfach angeregt wurde. Die Erschließung des geplanten Gewerbe- und Industriegebietes ist über insgesamt zwei Anbindungspunkte vorgesehen. Diese werden im Südosten an den Langenacker und im Nordwesten an die Nierhausstraße/Oststraße hergestellt werden. Beide Anbindungspunkte werden durch die geplante neue Erschließungsstraße miteinander verknüpft Im Zuge dieser Verbindungsstraße erfolgt die Errichtung eines Lkw-Durchfahrtsverbots. Die An- und Abfahrt des Lkw-Neuverkehrs im Plangebiet ist damit ausschließlich über den südöstlichen Anbindungspunkt und damit über den Langenacker zur Autobahnanschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh möglich. Das Lkw-Durchfahrtsverbot wird einerseits durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung und andererseits durch bauliche Maßnahmen (z.B. Höhenbeschränkung o.ä.) sichergestellt. 8 Insofern kann ausgeschlossen werden, dass der Lkw-Neuverkehr zukünftig die Route Nierhausstraße/,,Auf dem Brauck“ befährt, um zur Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh zu gelangen. Zudem besteht die Möglichkeit bei auftretenden „Lkw-Schleichverkehren“ verkehrstechnisch gegenzusteuern und mit Durchfahrtsverboten zu reagieren (ggf. durch Einbau von Diagonalsperren). Dies ist aber nicht von Vornherein abzusehen. Der PKW-Verkehr wird über die neue Erschließungsstraße zur Auffahrt Bodelschwingh geführt, weil diese Route kürzer und direkter und damit schneller ist als über die Straße „Auf dem Brauck“. Zu 4. Auch der vorhandene Gleisanschluss wird für eine Entlastung der Verkehrssituation nicht genutzt. Der Gleisanschluss ist im Bebauungsplanentwurf als „Freihaltefläche für den Gleisanschluss“ festgesetzt, sodass die Trasse planungsrechtlich gesichert ist, um das geplante Gewerbe- und Industriegebiet über einen Bahnanschluss verkehrlich bimodal erschließen zu können. Die künftige Nutzung kann jedoch durch Festsetzungen nicht erzwungen werden. Sollte der Bahnanschluss nicht umgesetzt werden, erlaubt die Festsetzung im Bebauungsplan die von Bebauung frei zu haltende Trasse zu einem späteren Zeitpunkt auch für eine Rad- /Fußwegeverbindung in Anspruch nehmen zu können. Zu 5. Es wird in dem vorhandenen Verkehrskonzept weder auf die bereits vorhandenen Probleme (Stau und LKW-Durchfahrten) während der Hauptverkehrszeiten eingegangen, noch auf die zusätzlichen Verkehrsströme, die durch die umliegenden Gewerbegebiete Groppenbruch, Dicken Dören, Castrop - Rauxel, ...entstehen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde bereits festgestellt, dass das heutige Verkehrsaufkommen im Verlauf der Straße Königshalt nur mit einer unzureichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden kann. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung bestätigen, dass der Knotenpunkt Königshalt/Langnacker/AS Dortmund-Bodelschwingh (nördl. Rampe) heute sowohl in den Morgen- als auch in der Nachmittagsstunde überlastet ist. Für diesen Knotenpunkt ergibt sich in den Spitzenstunden derzeit eine ungenügende Qualitätsstufe. Aus diesem Grund wurden für die Knotenpunkte der Anschlussstelle Dortmund-Bodelschwingh Ausbaumaßnahmen entwickelt, mit denen eine direkte und leistungsfähige Anbindung des Vorhabengrundstücks an die A 42/A 45 ermöglicht wird. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zeigen, dass das künftige Verkehrsaufkommen nach den Umbaumaßnahmen an den Knotenpunkten auch in den Spitzenstunden verkehrssicher und in einer angemessenen Qualität abgewickelt werden kann. Unter Ziff. 1 dieser Stellungnahme wurde bereits auf das Thema eingegangen. Auch die Thematik der Verkehrsabwicklung aus anderen Gewerbegebieten z. B. in CastropRauxel wurde in der Abwägungsempfehlung beschrieben. Für den Lkw-Verkehr aus diesen Gebieten besteht keine unmittelbare Anbindung an die Anschlussstelle DortmundBodelschwingh. Aufgrund der Lkw-Durchfahrtssperren im Bereich der Planstraße A und der Oestricher Straße wird an den Knotenpunkten an der Anschlussstelle Bodelschwingh kein Lkw-Neuverkehr aus anderen Gewerbegebieten auftreten. 9 Zu 6. Es ist zu befürchten, dass die aktuelle und zu erwartende Verkehrssituation potentielle Investoren abschreckt. Die Verkehrsuntersuchung zur Nachfolgenutzung basiert auf der Analyse der derzeitigen Verkehrsverhältnisse. In dem Gutachten wurde festgestellt, dass das künftige Verkehrsaufkommen auch in den Spitzenstunden sicher und in angemessener Qualität abgewickelt werden kann. Als Voraussetzung gilt der vorgesehene Umbau der Knotenpunkte. Abschreckende Szenarien lassen sich durch das Gutachten nicht belegen. Zu 7. Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung für das Gewerbegebiet, erwartet jedoch ein schlüssiges, übergreifendes Verkehrskonzept. Ohne dieses wird die Vorlage mit 4 Gegenstimmen (SPD) nicht empfohlen, da die Mehrheit befürchtet, dass die Anmerkungen sonst nicht mehr berücksichtigt werden. Die zur Bebauungsplanänderung in Dortmund und zur Bebauungsplanaufstellung in CastropRauxel vorgelegte Verkehrsuntersuchung dient als Fachbeitrag zur Bauleitplanung. In dem Gutachten wurden die verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die angestrebte Flächenentwicklung im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung ermittelt und bewertet. Zur Untersuchung gehören Verkehrssimulationen für die Knoten im Bereich der Straße Königshalt sowie für das Autobahnkreuz Castrop-Rauxel-Ost. Als Ergebnis zeigt sich, dass die Erschließung des Plangebietes nach Umbau der Verkehrsknoten sichergestellt ist und sich eine Verbesserung der momentanen Verkehrssituation für den Bereich Königshalt ergeben wird. Eine weitergehende Verkehrsuntersuchung ist für die Entwicklung des Plangebietes entsprechend nicht erforderlich. Mit Stellungnahme der Verwaltung vom 11.02.2021 wurde der Antrag der Bezirksvertretung Mengede zu einem ganztätigen Lkw-Verbot über 7,5 t für den Streckenabschnitt Königsheide-Burgring-Königshalt und zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Mengede beantwortet. Darin wurde dargelegt, welche Bedeutung die Landesstraße L 654 als überregionale Landesstraße in diesem Streckenabschnitt hat. Ein LkwVerbot könnte aufgrund ihrer Funktion als Hauptverkehrsstraße und als Umleitungsstrecke nicht angeordnet werden. Es wurde erläutert, dass ein zusätzliches Verkehrskonzept nicht vorgesehen ist. Sollten sich signifikante Auswirkungen auf den Verkehr ergeben, können eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Burgring und ein Lkw-Verbot auf der Straße „Auf dem Brauck“ von der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. II. Stellungnahme zur Empfehlung der Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde Zu 1. Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes zu gering ist. Das Gewerbe- und Industriegebiet erhält an seinen südwestlichen, südlichen und östlichen Rändern eine großzügige Eingrünung. In die Eingrünung sind sowohl der bestehende Erdwall an der Kreuzlohsiedlung als auch dessen nordwestliche Erweiterung integriert. Zur Begrünung des Straßenraumes sind in der öffentlichen Verkehrsfläche innerhalb des 2,50 m breiten durchgehenden Grünstreifens der geplanten Erschließungsstraße großkronige Laubbäume als durchgängige Baumreihe zu pflanzen. Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes werden die vorhandenen Freiflächen mit §30 Biotopstrukturen durch entsprechende Festsetzungen gesichert und erhalten. 10 Zu 2. Der Beirat regt an, innerhalb des Plangebietes für naturnahe Bereiche zu sorgen: Innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes wird über zahlreiche textliche grünordnerische Festsetzungen dafür gesorgt, dass eine Durchgrünung mit standortgerechten, möglichst naturnahen Bepflanzungen erfolgt. Im Bebauungsplanentwurf sind folgende Festsetzungen dazu zu finden: 5.1.2 Grünstreifen/ Gehölzpflanzung 5.1.3 Stellplatzbegrünung mit breitkronigen Laubbäumen 5.1.6 Begrünung von unbefestigten Flächen mit Bäumen 5.1.7 Dachbegrünung 5.3 Fassadenbegrünung/Eingrünung von Parkdecks und/oder Parkhäusern 5.4 Bepflanzung der Freihaltefläche für Gleisanschluss bis zur Umsetzung des Gleisanschlusses Zu 3. Der Beirat regt die Prüfung zusätzlicher Ausgleichsflächen für den Artenschutz an (CEF-Flächen). Von der Mull und Partner Ingenieursgesellschaft mbH wurde eine erweiterte Artenschutzprüfung (ASPII) für das Plangebiet durchgeführt. Nach der erfolgten Geländeaufbereitung wurden im Rahmen der ökologischen Baubegleitung Bruten von Flussregenpfeifern registriert. Beim Flussregenpfeifer handelt es sich um eine planungsrelevante Art. Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich werden deshalb am östlichen Rand Flächen für CEF Maßnahmen für den Flussregenpfeifer im Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Die geplanten Flächen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgesetzt worden und sind hinreichend, um die vorhandene Population zu sichern. Es besteht kein Bedarf, weitere Flächen für CEF Maßnahmen für den Flussregenpfeifer außerhalb des Änderungsbereiches des Mg 116 zu suchen und auszuweisen. Zu 4. Der Beirat verweist auf die Möglichkeit eines zukünftigen Vorkommens der Kreuzkröte im Plangebiet. Die ASP II hat keinerlei Hinweise auf Vorkommen der Kreuzkröte im Plangebiet ergeben. Es besteht nicht die Notwendigkeit, vorsorglich für planungsrelevante Arten Flächen vorzuhalten. Sollten sich zusätzliche planungsrelevante Arten bis zur tatsächlichen baulichen Inanspruchnahme einstellen, so gilt das Artenschutzrecht und ist im Rahmen der Baugenehmigung anzuwenden.“


AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.27
Sicherheit von Schallschutzwänden an Bahntrassen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23504-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23504-22, lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23504-22-E1):

„Da sich die Fragestellungen auf Bauwerke der Deutschen Bahn beziehen und sie nicht von der Verwaltung beantwortet werden können, wurde die DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt nunmehr vor und ich zitiere wie folgt: 1. Sind in den vergangenen Jahren Schallschutzwände der Firma Foster Metallbau GmbH entlang von Bahnstrecken (oder anderen Strecken) auf dem Dortmunder Stadtgebiet verbaut worden? 3. Sofern eine oder beide der vorhergehenden Fragen zutreffend sind: Ist den zuständigen Behörden die Problematik um die Schallschutzwände bekannt? Wie wird auf dem Dortmunder Stadtgebiet sichergestellt, dass durch die verbauten bzw. zu verbauenden Schallschutzwände keine Gefahren für den Bahnverkehr, die Fahrgäste oder Anwohner*innen ausgehen? „In den vergangen Jahren wurden im Zuge der Maßnahmen Knoten 1a und 1 b Elemente der Firma Foster Metallbau GmbH verbaut. Auf unserer interaktiven Lärmsanierungskarte (https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.html#/details/0516) ist ersichtlich, wo die Maßnahmen zu verorten sind. Bitte seien Sie aber versichert, dass die DB in Dortmund sowie in allen weiteren Lärmsanierungsprojekten nur Elemente in den Lärmschutzwänden (LSW) verbaut, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), zertifiziert sind. Dies gilt auch für die Elemente der Firma Forster, die die Anforderungen an die Zulassung von Lärmschutzwänden des EBA erfüllt haben. Der Bericht der RWTH Aachen wurde durch den Gutachterausschuss Lärmschutz im Eisenbahnwesen überprüft. Daraus ergab sich für das EBA kein Handlungsbedarf. Der DB sind ebenfalls keine Mängel von Forster-Lärmschutzwänden aktueller Bauart bekannt. Der DB-eigene Güteprüfdienst überprüft regelmäßig die Planung von LSW. Eingebaute Elemente werden bei turnusmäßigen Inspektionen im Drei-Jahres-Rhythmus inspiziert. Darüber hinaus überwachen unabhängige Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen die Hersteller von LSW-Elementen.“ 2. Liegen der Verwaltung Informationen vor, ob die Deutsche Bahn auf dem Dortmunder Stadtgebiet beabsichtigt Schallschutzwände der Firma Foster Metallbau GmbH zu verbauen? „Nein, die Lärmsanierungsmaßnahmen in Dortmund sind abgeschlossen. Da die bereits durchgeführten Lärmsanierungsmaßnahmen vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2019 sowie der neuen und ab dem 01.2022 geltenden Förderrichtlinie erfolgten, werden diese Streckenabschnitte wieder als sanierungsbedürftige Bereiche in die Anlage 3 des Gesamtkonzepts, also in das Lärmsanierungsprogramm, aufgenommen. Das heißt, die Streckenabschnitte werden wieder in das Gesamtkonzept eingereiht und langfristig noch einmal bearbeitet. Aktuell ist nicht absehbar, wann mit der Bearbeitung der Abschnitte begonnen wird.“ Als Anlage füge ich einen Ausdruck aus der erwähnten Lärmsanierungskarte der DB AG bei.“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.28
Indoor-Mapping für Behörden und U-Bahn-Haltestellen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21227-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Fraktion die Linke+) (Drucksache Nr. 21227-21, lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor).


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21227-21-E1, siehe GIS).

AMIG, 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.




zu TOP 3.29
Projekt NOX-Block
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23002-21-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 19.11.2021 (Drucksache Nr.: 23002-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 30.11.2021 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23002-21-E2):

„Die im Rahmen der o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: 1.) Wie sind die Rückmeldungen von Nutzern von E-Autos in Bezug auf die bereits bestehenden NOX- Block-Einheiten? Generell wird das Projekt NOX-Block bei Rückmeldungen positiv wahrgenommen. So wurde von Bürger*innen des Öfteren per Mail mitgeteilt, dass es sich um eine innovative und nützliche Idee handele. In den meisten Fällen gehen Rückmeldungen von Personen ein, die auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind, da eine private Anschaffung von Ladeinfrastruktur (z.B. aufgrund von Mietverhältnissen) nicht möglich ist. In der praktischen Nutzung der Ladepunkte werden allerdings Verbesserungspotentiale angemerkt. Hierbei steht insbesondere das Thema Stellplatzmarkierung im Vordergrund. Zu Beginn des Projektes wurde aufgrund der geringen Anzahl an E-Autos und des Fokus auf die dichtbesiedelten Innenstadtgebiete (Gebiete mit hohem Parkdruck) entschieden, bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur zunächst auf Solidarität statt Verbot zu setzen und somit keine Kennzeichnung als Stellplätze für Elektroautos vorzunehmen. Durch die nun steigende Anzahl an E-Fahrzeugen ist ein veränderter Bedarf festzustellen, so geben die Nutzer*innen vermehrt Rückmeldungen, dass die Ladepunkte anderweitig belegt sind und der Wunsch nach entsprechenden Markierungen vorhanden ist. Aufgrund dessen wurde mit den beteiligten Fachbereichen darüber nachgedacht, bis zu 20% der Stellplätze mit entsprechenden Schildern für E-Fahrzeuge zu reservieren. Diesbezüglich befindet sich bereits eine Vorlage in Arbeit, die voraussichtlich im März in den Rat geht. 2 2.) Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung die Nutzung der bereits länger bestehenden Einheiten bewertet? Zu Beginn des Aufbaus gab es zunächst vereinzelt kurze Ladevorgänge, hier war erkennbar, dass die Nutzer*innen zunächst getestet haben, wie das Laden an einer „Ladelaterne“ funktioniert. Seit Oktober ist allerdings ein deutlicher Anstieg an Ladevorgängen und geladenen kWh erfasst worden. Dabei kann bis zum Ende des Jahres 2021 ein starkes Wachstum festgestellt werden, sodass von Seiten der Stadtverwaltung die Nutzung sehr positiv wahrgenommen wird. Zudem wurde vom Betreiber, DEW21, ebenfalls eine positive Wahrnehmung der Nutzung zurückgemeldet. So liegt der Gesamtverbrauch bereits bei ca. 46.000 kWh (Zeitraum: 04/21 – 01/22). Allerdings könnte die Nutzung und die Auslastung der Ladepunkte mit einer entsprechenden Markierung der Stellplätze deutlich gesteigert werden, so ist die Varianz bei der LadepunktAuslastung hoch. Um den Mehrwert einer Stellplatzmarkierung zu untersuchen, wurde bereits der Ladepunkt in der Elisabethstraße als Pilot ausgewählt und mit einer Markierung versehen. Seit der Markierung ist hier eine regelmäßige Nutzung des Ladepunkts erkennbar, so ist der Standort in der Elisabethstraße der Ladepunkt mit den meisten geladenen kWh. 3.) Gibt es bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse der beteiligten Universitäten zum Projekt? Es konnten bereits einige Arbeitsschritte abgeschlossen werden, allerdings dauern einige detailreichere Untersuchungen aufgrund der verbleibenden Projektlaufzeit noch an. Nachfolgend sind die ersten Erkenntnisse und aktuellen Stände entsprechend der wissenschaftlichen Partner*innen aufgeführt. TU Dortmund Derzeit finden Untersuchungen zum Thema Betreibermodelle und die Möglichkeit eines netz- und marktorientierten Betriebs der Ladeinfrastruktur statt. Bergische Universität Wuppertal – Lehrstuhl für Elektrische Energieversorgungstechnik Der Lehrstuhl für Elektrische Energieversorgungstechnik konnte bisher erste Erkenntnisse für einzelne exemplarische Niederspannungsnetze machen. Hier wurden die Netze hinsichtlich ihrer Belastung durch die E-PKW, sowie den möglichen Ersparnissen der der E-PKWBesitzer und Gewinnen eines Aggregators durch den marktorientierten (strompreis-optimiert) und netzdienlichen Einsatz der Flexibilität untersucht. Hierbei konnten die folgenden allgemeingültigen Aussagen getroffen werden: - Es kommt unter den angenommenen Hochlaufszenarien ab 2035/2040 zu Problemen. Dabei führt ein strompreis-optimiertes Laden zu mehr Grenzwertverletzungen aufgrund der erhöhten Gleichzeitigkeiten. - Insgesamt liegt die Einsparung pro E-Pkw bei einzelner Betrachtung der marktorientierten Option bei ungefähr 40€ im Jahr. E-Pkw-Besitzer können somit bei einem beispielhaften Anteil an den Ersparnissen (durch einen dynamischen Stromtarif des Aggregators) von 75% bspw. 30€ (ca. 5% seiner nicht-optimierten Stromkosten) im Jahr einsparen. - Mit netzdienlichem Flexibilitätseinsatz kann der Großteil der Probleme behoben werden, die Frage ist jedoch, welches Modell in Zukunft die Anreize dafür setzt (Neuauflage des §14a EnWG, lokale Flexibilitätsmärkte, variable Netzentgelte, Quotenmodell). Die Kosten dieser netzdienlichen Modelle für den Verteilnetzbetreiber hängen stark von den Annahmen/der Parametrierung ab. Allerdings zeigt sich häufig, dass ei- 3 ne von der Menge der abgeregelten Energie abhängige Vergütung (wie z.B. bei lokalen Flexibilitätsmärkten) - unter Annahme einer hohen Teilnahmequote - bis zu einer hohen Anzahl an Grenzwertverletzungen die zielführendere und günstigere Variante ist. Bergische Universität Wuppertal – Lehr- und Forschungsgebiet Güterverkehrsplanung und Transportlogistik Die BUW konnte bereits die ersten Ladedaten auswerten. Im Zeitraum vom 24.04.21 - 08.10.21 wurden rd. 3.807 kWh an den NOX-Block Ladepunkten in Dortmund verladen. Dies entspricht bei der Zusammensetzung der E-Pkw (BEV und PHEV) Fahrzeugflotte in Dortmund rd. 29.700 km zusätzlicher elektrischer Fahrleistung. Unter Berücksichtigung des im Durchschnitt substituierten Verbrenner-Pkw entspricht dies einer NOX-Ersparnis von rd. 12,8 kg. Wie unter Frage 2 beschrieben, gab es ab Oktober (nach dem betrachteten Zeitraum) einen deutlichen Anstieg an geladenen kWh, sodass entsprechend ein steigendes NOX-Ersparnis anzunehmen ist.“

AMIG, 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.30
Urban Gardening
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21239-21-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21239-21-E2):

„Zum oben genannten Beschluss berichten wir wie folgt: Mit der Drucksache 21239-21 hatten der AMIG am 08.06.2021 und der AKUSW ergänzend am 15.09.2021 die Verwaltung mit Aufgaben zum Urban Gardening beauftragt. Wesentliche Bausteine zum Urbanen Gärtnern hat der Rat der Stadt mit dem Projekt „Querbeet Dortmund“ am 19.06.2021, Drucksache 16904-21 beschlossen. Für die Berichterstattung der Verwaltung zum Umsetzungsstand wird auf die Drucksache 23005-21 verwiesen. Dort werden auch das Konzept der städtischen Aktivitäten dargestellt und die Förderrichtlinien für das Projekt Querbeet Dortmund dem Rat der Stadt Dortmund zur Entscheidung vorgelegt.“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Messkampagne „Radonkonzentrationen in Innenräumen“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Innenräumen an 11 Feuerwehr-Standorten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23398-22)

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht „Messergebnisse im Rahmen der Messkampagne „Radonkonzentrationen in Innenräumen“ der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Zusätzliche Kosten Rathaussanierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23975-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23975-22):

„Bedingt durch die Corona-Pandemie haben sich digitale und hybride Sitzungsformate weiter etabliert. Der Landtag NRW hat mit Beschluss vom 22. Juni 2021 (Drucksachen-Nr.:
17/14285) ein Modellprojekt „digitale und hybride Gremiensitzungen“ beschlossen. Es ist
also damit zu rechnen, dass auch nach Ende der Corona-Pandemie entsprechende
Sitzungsformate bestehen bleiben. Hierzu bedarf es jedoch auch einer angemessen
technischen Ausstattung, die das Dortmunder Rathaus vor Beginn der Baumaßnahmen nicht vorweisen konnte.

Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um entsprechende Beantwortung:
1) Berücksichtigt die Verwaltung bei ihren Planungen zur Rathaussanierung die veränderte Ausgangslage in Bezug auf digitale und hybride Sitzungsformate, bzw. wurden die vorgenannten Sitzungsformate bereits im Vorfeld eingeplant?
2) Mit welchen Mehrkosten rechnet die Verwaltung durch eine etwaige zusätzlich geplante technische Ausstattung des Rathauses?
3) Ist generell mit einer weiteren Kostensteigerung (u.a. durch den Wasserschaden) zu rechnen?
4) Liegen die Umbau- und Sanierungsarbeiten weiterhin im Zeitplan? ( s. Vorlage 22896-21 vom 30 .November 2021)“


AMIG 22.03.2022:

Herr Rybicki kündigt zu einer der nächsten Sitzungen eine Informationsvorlage zu dem gesamten Thema an. Mit dieser Vorlage würden dann auch die o. a. Fragen der CDU-Fraktion beantwortet werden.


Herr Rm Gebel weist daraufhin, dass das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) in der Vergangenheit darum gebeten habe, zu überprüfen, ob man die Technik aufgrund der Situation des defekten Pakets noch erweitern könne, indem man dort eine entsprechende Verkabelung für Schleifen für Gehörlose anbringen könne.

Herr Rybicki teilt mit, dass auch der Hinweis aus dem BPN in der Vorlage mit berücksichtigt werde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23251-21)

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 18.06.2020 den Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 17250-20) mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.470.000,00 Euro beschlossen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 1.530.000,00 Euro optional vorzusehen.

Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 1.470.000,00 Euro erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus folgenden Investitionsfinanzstellen:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.233.330,00 Euro:

Bis Haushaltsjahr 2021: 29.457,05 Euro
Haushaltsjahr 2022: 64.214,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 577.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 456.361,50 Euro
Haushaltsjahr 2025: 106.297,45 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 236.670,00 Euro:

Haushaltsjahr 2027: 118.335,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 118.335,00 Euro

Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 1.530.000,00 Euro an und teilen sich wie folgt auf:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.278.162,00 Euro:

Haushaltsjahr 2024: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2029: 169.524,00 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 251.838,00 Euro:

Haushaltsjahr 2031: 125.919,00 Euro
Haushaltsjahr 2032: 125.919,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 5.2
Deutliche Kennzeichnung der Parkflächen an den neuen grünen Ladelaternen und Änderung der Beschilderung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23884-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 23884-22-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beschriftung der grünen Ladelaternen zu ändern in: „Zum Laden freihalten“. Bei den bisher vorhandenen Laternen soll im Zuge der Wartungsintervalle ein Austausch erfolgen, bei neuen Ladelaternen sollen diese von vorneherein mit der neuen Beschriftung versehen werden.


2. Die Verwaltung wird gebeten, die Parkflächen an den grünen Ladelaternen dergestalt zu kennzeichnen, dass aufgrund einer farblichen Markierung klar erkennbar ist, dass es sich um eine Parkfläche zugehörig zu einer Ladelaterne handelt. Die Umsetzung soll in einem ersten Schritt prioritär im Kaiserstraßenviertel und dem Kreuzviertel erfolgen.
Begründung:
Elektromobilität ist für die Klimawende und für die Verkehrswende unabdingbar. Dies hat auch die Verwaltung erkannt und in sehr vielen Straßen Laternen zu Ladelaternen umgerüstet. Diese sind grün und deutlich erkennbar und tragen ein Schild mit der freundlichen Aufforderung „NO BLOCK“.

Zu 1.:
Für die Fraktion FDP/Bürgerliste ist nicht klar, warum hier der englische Ausdruck „No Block“ benutzt wird. Eine allgemein verständliche Phrase wie „Zum Laden freihalten“ ist hier für die Bürger*innen verständlicher, insbesondere für diejenigen, die nicht der englischen Sprache mächtig sind.


Zu 2.:
Die Laternen befinden sich oftmals in eng bebauten Straßen mit hohem Parkdruck (bspw. Düsseldorfer Straße, Prinz-Friedrich-Karl-Straße und viele andere). In diesen Fällen sind die Laternen nicht nutzbar, da sie nicht frei zugänglich und zugeparkt sind. Notwendiges Laden müsste in der zweiten Reihe stattfinden und wäre eine Verkehrsbehinderung. Im Hinblick auf die prioritäre Gestaltung der Parkflächen im Kaiserstraßen- und Kreuzviertel besteht aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste ein besonderes Bedürfnis zur Umsetzung, da diese Gebiete innerhalb Dortmunds durch besonderen Parkdruck geprägt sind.“


AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich einstimmig darauf, den o. a. Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu leiten.



zu TOP 5.3
Zustand der Dortmunder Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23969-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23969-22):

„Viele Brücken in Deutschland sind älter als 50 Jahre und stark sanierungsbedürftig.
Beispielhaft sei hier die Brücke der A45 bei Lüdenscheid genannt. Der Zustand dieses
Bauwerks stellte sich bei genauerer Betrachtung als so marode heraus, dass sie unverzüglich gesperrt werden musste und wohl nie wieder befahrbar sein wird. Auch wenn es sich hierbei um ein Extrembeispiel handelt, verdeutlicht es dennoch, welche gravierenden Folgenden für die Verkehrsflüsse Brückensperrungen mit sich bringen.

Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um entsprechende Beantwortung:
1) Laut Verwaltungsvorlage 18979-20 ist das Tiefbauamt für die Erhaltung von 274 Brückenbauwerken in Dortmund zuständig. Wie viele dieser Brücken sind sanierungsbedürftig?
2) Mit welchen (zusätzlichen) Kosten zur Instandhaltung der Brückenbauwerke rechnet die Verwaltung in den kommenden Jahren? Sind die Kosten entsprechend im Haushalt berücksichtigt?
3) Sind die zu sanierenden Brücken bereits vollständig im Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes (22201-21) berücksichtigt?“

AMIG 22.03.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.4
Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24017-22)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24017-22-E1):

„Die Autobahn A45 ist seit Dezember 2021 bei Lüdenscheid aufgrund der gravierenden Schäden an der Talbrücke Rahmede voll gesperrt – mit deutlich spürbaren Verkehrsbelastungen für die gesamte Region. Laut Autobahn GmbH müssen langfristig weitere 60 Brücken der A45 erneuert werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele von gravierenden Schäden betroffene Brücken befinden sich auf Dortmunder Gebiet?

2. Wann wurden die jeweiligen Brücken gebaut? Welche Expertisen zu ihrem Zustand liegen vor? Welche Restnutzungsdauer haben die Brücken jeweils?

3. Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der Verkehrslage auf der A45 (Dortmunder Gebiet) in Bezug auf Pendler- und Logistikverkehre in den nächsten fünf Jahren ein?

4. Welche Vorbereitungen werden getroffen, um sich auf die für das Dortmunder Straßennetz entstehenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die notwendigen Brückenneubauten einzustellen?

Begründung:
Ein Großteil der Autobahnbrücken in Nordrhein-Westfalen wurden in den 1960er- und 1970er-Jahren gebaut. Die damaligen Prognosen gingen von einer deutlich geringeren Verkehrsbelastung in der Zukunft aus. Vor allem der Lkw-Verkehr ist in den letzten Jahrzehnten deutlich stärker angestiegen, als erwartet. Dies gilt insbesondere auch für Dortmund als Logistikstandort. Die jetzt erfolgte Sperrung der A45 bei Lüdenscheid hat zu großen Belastungen durch Ausweichverkehre in den umliegenden Ortskernen geführt. Bei einem Abriss und Neubau von Autobahnbrücken auf Dortmunder Stadtgebiet muss auch hier mit besonderen Belastungen sowohl von Anwohner*innen als auch für Unternehmen gerechnet werden.“



AMIG 22.03.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.5
Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23974-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23974-22):

„Die CDU-Fraktion hat am 11. September 2018 die Verwaltung gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Lesbarkeit der Schilderbrücke westlich der Kreuzung B1/Semerteichstraße in Fahrtrichtung Unna deutlich verbessert wird (11921-18). Die Verwaltung hat in der Sitzung mitgeteilt, dass man die Planungen hierfür bereits in das Arbeitsprogramm mit
aufgenommen habe und die Maßnahme in der Haushaltplanung berücksichtige. Eine
Umsetzung der Baumaßnahme ist für das 2. Quartal 2019 angekündigt worden. Bislang ist
die Errichtung eines Ersatzbauwerkes jedoch noch nicht erfolgt und das alte, weiter
verwitterte, Verkehrsschild soll den Weg weisen.

Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün folgende Frage an die Verwaltung und bittet um entsprechende Beantwortung:

Gibt es einen aktuellen Sachstand zur Erneuerung der Schilderbrücke auf der B1 im
Kreuzungsbereich Semerteichstraße, bzw. wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?“


AMIG 22.03.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.6
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021 – noch offene Maßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23527-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23527-22, lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23527-22-E1):

„Die Anfrage nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 01.03.2020 zur seinerzeitigen Anfrage mit der Drucksachen Nr. 18676-20-E1. Ich informiere hier über den Sachstand der dort aufgeführten Straßenbaumaßnahmen (Nr. 1-11). (1) Hannöversche Straße Fahrbahnerneuerung 1. Bauabschnitt - Berliner Straße bis Alte Straße Die Baumaßnahme wurde am 16.07.2021 beendet. (2) Chemnitzer Straße Grundsanierung Fußgängerbrücke über B 1 Die Ausschreibungsunterlagen wurden erarbeitet. Das Ausschreibungs-/Vergabeverfahren startet in Kürze. Mit einer Umsetzung der Maßnahme wird im Herbst 2022 gerechnet. Es handelt sich um eine witterungsunabhängige Maßnahme. (3) Boulevard Kampstraße Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Der Bauabschnitt Pylon (BA4) wurde am 25.05.2021 begonnen. Seit dem 24.01.2022 läuft die Baumaßnahme Lichtpromenade (BA5a: Vorbereitende Tiefbauarbeiten durch DONETZ, DEW21, Stadtentwässerung und Tiefbauamt) zwischen Hansastraße und Platz von Leeds sowie in Höhe Platz von Netanya. (4) Fahrradwall Bornstraße bis Adlerturm Die Maßnahme befindet sich nach der Winterpause nun wieder in der Umsetzung. Mit einer Beendigung der Maßnahme (1. bis 7. Bauabschnitt) wird Ende Juli 2022 gerechnet. Die Bauabschnitte 8 (Brüderweg bis Geschwister-Scholl-Straße - Fahrradstraße in Nebenfahrbahn) und 9 (Geschwister-Scholl-Straße bis Bornstraße - Zweirichtungsradweg) befinden sich in der Planung. Ein Baubeschluss wird bis Ende 2022 angestrebt, die Umsetzung dann ab etwa März 2023. (5) B1/Voßkuhle Erneuerung Verkehrszeichenbrücke - Fahrtrichtung Unna Die Maßnahme hat sich weiter verzögert, da zunächst für höher priorisierte Maßnahmen wie die „Brücke Am Remberg“ und die Lärmschutzwand im Bereich der Sinterstraße die Ausschreibungen vorbereitet werden mussten. Die Ausschreibungsunterlagen sind inzwischen erstellt und die Durchführung des Ausschreibungs-/Vergabeverfahrens erfolgt absehbar. Mit einer Auftragsvergabe ist dann im Sommer 2022 zu rechnen. (6) RS1 - 1. Abschnitt von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße/ Arneckestraße Die Maßnahme wurde am 30.10.2021 beendet. (7) Märkische Straße Ophoff-Kreuzung - Sanierung der Brückenplatten Der Auftrag für die Brückenplatte wurde erteilt. Der Baubeginn ist seitens der beauftragten Firma für Anfang April 2022 eingeplant. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. (8) Stadterneuerung Nordstadt - Umbau Speicherstraße Süd Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Mit einer Beendigung der baulichen Tätigkeiten wird im III. Quartal 2022 gerechnet. (9) Gut-Heil-Straße Fahrbahndeckenerneuerung von Münsterstraße bis Hausnummer 13 Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde im Februar 2022 begonnen. Die Bauzeit beträgt ca. 4 Wochen. (10) Kuithanstraße 2. Bauabschnitt Die Kanalbauarbeiten wurden am 14.02.2022 begonnen und sollen Mitte März d. J. abgeschlossen werden. Die Straßenbauarbeiten schließen sich an (geplant Anfang April). (11) Ardeystraße - Tunnel - Wandverkleidung Der notwendige Baubeschluss (Baukostenerhöhung) wurde am 16.12.2021 gefasst. Der Start des Ausscheibungs-/Vergabeverfahrens ist für März 2022 vorgesehen, der Baubeginn dann für Juli/August 2022. Die Bauzeit beträgt ca. 1,5 Jahre.“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.7
Durchfahrtsverbot für LKW auf der B1
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20168-21-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 20168-21-E2).


AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.8
Gefahrensituation/Verkehrliche Situation zwischen dem Busbahnhof Lütgendortmund und dem Rewe an der Lütgendortmunder Strasse (Höhe Hausnummer 146)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20687-21-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 20687-21-E2).


AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.

zu TOP 5.9
Reparatur Bürgersteige
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21930-21)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21930-21-E1).

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.10
Parkleitsystem Zoo
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23289-21-E1, lag bereits zur Sitzung des AKSF am 18.01.2022 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23289-21-E2, siehe GIS).


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23777-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Umlegung eines städtischen Kanals zu Lasten der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Dortmund Hombruch Barop) an der Eierkampstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23781-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt, die Stadtentwässerung Dortmund zum Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Dortmund Hombruch Barop) zwecks Umlegung eines städtischen Kanals zu Lasten der GWG an der Eierkampstraße zu ermächtige

zu TOP 7.2
Vierter Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23700-22)


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP
(Drucksache Nr.: 20133-21-E3)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 20133-21-E2):

„Ich komme zurück auf den Beschluss des Ausschusses vom 09.03.2021 und die Zwischeninformation durch die Verwaltung in der Sitzung am 08.06.2021. Heute darf ich Sie im Sinne eines Abschlussberichtes wie folgt informieren: Im Juni 2021 fanden Gespräche zwischen dem Vertreter des Schaustellervereines „Rote-Erde Dortmund e.V.“, Herrn Patrick Arens, und dem Grünflächenamt der Stadt Dortmund statt. Dabei wurde das Aufstellen von Imbisswagen auf Dortmunder Grünflächen thematisiert. In der Folge konnte dem Schaustellerverein wunschgemäß in folgenden Grünanlagen das Aufstellen eines Imbisswagens ermöglicht werden:
- Rodenbergpark - Westpark - Phoenix West Tangente - Phoenix West Grünkeil - Grünanlage Klinik Nord - Tremoniapark - Amtshauspark Dortmund Mengede“

AMIG 22.03.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24037-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 17:08 Uhr.



___________________________ __________________________ _____________________
Nienhoff Hartleif Reinecke
Ratsmitglied stv. Vorsitzender Schriftführerin