N i e d e r s c h r i f t

über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 29.05.2013
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr Thomas Quittek (BUND)

Frau Meike Hötzel (BUND)

Herr Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Herr Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Herr Dr. Hans Otterbein (LNU)

Herr Bernd Stangl (LNU)

Herr Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Herr Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Herr Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)

Herr Wilhelm Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)

Herr Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Herr Peter Frankenstein (LandesSportBund e,V.)

Herr Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Herr Dr. Erich Kretzschmar (NABU)

Herr Walter Aukthun (LNU)

Herr Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf. –Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Herr Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Grote (60/AL)

Herr Dr. Mackenbach (60/stv. AL)

Herr Höing (60/2)

Herr Dr. Marks (60/ 2-2)

Frau Viets (60/2-1)

Herr Traxel (60/2-2)


4.
Gäste

Herr Volker Heimel (NABU, AGARD)

Herr Gerhard Hallmann (AGARD)

Detlef Münch (Rat)




Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 29.05.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (öffentlicher Teil)


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten
Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08674-12)


2.2. Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08890-13)

2.3. Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne
Dortmund - Nord, Dortmund – Mitte und Dortmund - Süd
(Drucksache Nr.: 09778-13)

3. Berichte

3.1 Landschaftliche Probleme bei der Verlagerung von Sportplätzen in den Außenbereich

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Der Vorsitzende bat alle Anwesenden sich zu erheben und eine Schweigeminute für das vor einigen Wochen verstorbene ehemalige Beiratsmitglied und ehemaligen Leiter des Sportamtes der Stadt Dortmund Reinhold Neugebauer einzulegen. Reinhold Neugebauer habe sich während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Beirat jahrelang für den Dortmunder Natur- und Landschaftsschutz engagiert. Die auf dem Dortmunder Stadtgebiet erstmalig umgesetzte Umwandlung eines Bergsenkungsgebietes (Hallerey) in ein Naturschutzgebiet geht ganz wesentlich auf ihn zurück und war zum damaligen Zeitpunkt für das Land NRW ein Vorzeigeprojekt, das zahlreiche Nachahmer fand.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Horn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Dr. Gelmroth bittet das Umweltamt einen Hinweis auf den Dortmunder Umweltpreis zu geben. Dieser soll unter TOP 4 abgehandelt werden.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und abgearbeitet.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschafts-behörde (öffentlicher Teil)

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wird vom Beirat einstimmig genehmigt.









Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der
Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestand-
teilen (Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08890-13)

Der Beirat weist darauf hin, dass die in der o.g. Vorlage auf Seite 4 abgedruckte Karte nicht
lesbar sei. Weiterhin würden die geschützten Landschaftsbestandteile fehlen.
Herr Dr. Marks antwortete, dass es sich bei der Karte um einen groben Übersichtsplan handele; er verwies zur genaueren Orientierung auf die Detailkarten, die als pdf-Datei auch online in Farbe zur Verfügung stünden. Gegenstand der Vorlage sei zudem nur der baurechtliche Innenbereich.

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




zu TOP 2.2
Flächen für die Natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08890-13)

Herr Dr. Grote trägt vor, dass die konkreten Flächen, die der natürlichen Entwicklung überlassen
werden sollen, zurzeit noch erarbeitet werden.
Der Vorsitzende begrüßt, dass die Stadt Dortmund zukünftig ca. 5 % ihrer Waldfläche der natürlichen Entwicklung überlässt.
Das Vorhaben wird nach Information durch Herrn Dr. Kretzschmar auch von der AG Wald
des NABU begrüßt. Er kritisiert aber den unter Punkt 6 aufgeführten Textbaustein „Die Flächen
für eine natürliche Waldentwicklung werden mindestens für die Dauer einer Forstperiode, in der
Regel 10 Jahre, ausgewiesen.“ Seiner Ansicht nach sollte die Zahl 10 gegen eine höhere
ausgetauscht werden.
Herr Dr. Grote begründet den Wert damit, dass die Forsteinrichtungsperiode über 10 Jahre läuft.
De Forstplanungen werden aber über einen wesentlich längeren Zeitraum betrieben.
Herr Horn berichtet über mögliche zukünftige Auswirkungen des anvisierten „Urwaldes“. Er
befürchtet stärkere Großwild-Verbissschäden im Wald.
Das Ratsmitglied Herr Münch schlägt vor, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde bereits in der Erarbeitungsphase beteiligt wird.
Der Vorsitzende schlägt vor, das Thema zu vertagen, bis zu einem späteren Zeitpunkt Herr Vetter hierzu Stellung nehmen könne.

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne
Dortmund – Nord, Dortmund – Mitte und Dortmund - Süd
(Drucksache Nr.: 09778-13)

Herr Dr. Marks berichtet, dass der Entwurf des Regionalplans für die „Metropole Ruhr“ voraussichtlich erst 2017 vorliegen wird. Da die Stadt Dortmund nicht so lange warten möchte, wird bereits jetzt eine Neuaufstellung des Landschaftsplanes in Angriff genommen. Hierbei soll ein einziger Landschaftsplan die bisher drei Landschaftspläne ersetzen.
In diesem Zusammenhang wünscht sich der Vorsitzende eine intensive Einbindung des Beirates und eine politische Umsetzung in eine kommunale Satzung.
Auch Herr Dr. Kretzschmar befürwortete die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und wünscht sich forstliche Festsetzungen im Landschaftsplan sowie die Einbeziehung des Phoenix Sees als Landschaftsschutzgebiet.
Herr Quittek befürwortet die Festlegung von Vorranggebieten im zukünftigen Landschaftsplan.

Der Beirat begrüßt insgesamt die vorgesehene Neuaufstellung und bittet um regelmäßige Information.


3. Berichte


zu TOP 3.1
Landschaftliche Probleme bei der Verlagerung von Sportplätzen in den Außenbereich

Der Vorsitzende gibt eine kurze geschichtliche Einführung in die Problematik. Hierbei ging er auch auf grundsätzliche Themen wie „Stadt der kurzen Wege, Bestandschutz in NRW und das Prinzip der Nutzungsmischung“ ein.
Im Anschluss an den Grundsatzvortrag stellte sich Herr Frankenstein als „Vertreter des Dortmunder Sports“ vor. So berichtet er von seiner Übungsleiter-Breitensportausbildung beim Stadtsportbund, der aktiven Mitgliedschaft bei der Viermärker Waldlaufgemeinschaft, stellte den StadtSportBund Dortmund e.V. ( 530 Dortmunder Sportvereine mit ca.150 Tsd. Sportvereins-mitgliedern) vor und unterbreitete den Vorschlag, sich vermittelnd für einen Kontakt zum Stadtsportbund zur Verfügung zu stellen.
Herr Quittek gibt eine ausführliche Stellungnahme zur konkreten Problematik am geplanten Sportplatz Standort Husen-Kurl. Basierend auf gesetzlich vorgegebenen Lärmwerten sowie der Sportlärmschutzverordnung schlägt er vor, dass eine Lösung der Problematik mit Hilfe eines Dialogs zwischen Anwohnern und Sportvereinen sowie durch Initiierung einer Änderung der Sportlärmschutzverordnung auf Bundesebene erreicht werden könne. Herr Quittek ging auf Standortalternativen ein und bewertete diese aus seiner Sicht.
Herr Dr. Gelmroth weist anhand einer Tischvorlage vom 14.05.2013 darauf hin, dass aufgrund
der planerischen Vorgaben NSG Buschei und LSG L8 der Sportplatz Husen-Kurl auch ohne das Auftauchen des Rotmilans abzulehmen wäre. Er erinnert daran, dass in den 90er Jahren die geplante Straße 556n Asseln-Kurl durch den Freiraum zwischen Buschei (damals noch kein NSG) und Kurler Straße aus Gründen des Landschaftsschutzes verworfen worden ist.
Anhand einer weiteren Tischvorlage erinnert Dr. Gelmroth daran, dass seinerzeit etwas südöstlich der geplanten Sportanlage die Eichwaldstraße im Bereich des Wickeder Holzes aus Naturschutzgründen zurückgebaut und für den Kfz-Verkehr gesperrt worden ist (vgl. die Stadtatlanten Dortmund 1:20000 der Jahre1998 und 2001)
Herr Heimel ergänzt, dass in dem geplanten Bereich zehn planungsrelevante Arten vorhanden seien.
Herr Dr. Grote verweist auf den als Tischvorlage verteilten Sachstandbericht, die einzelnen Verfahrensgänge sowie die besondere Situation des Rotmilans. Das artenschutzrechtliche Gutachten sei mittlerweile beim Umweltamt eingegangen. Eine endgültige Bewertung des Gutachtens erfolgt im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.
Der Vorsitzende zeigt sich erfreut, dass in diesem konkreten Fall der Aufstellungsbeschluss aufgrund des europäischen Artenschutzrechtes zurück zu ziehen sei.

Der Vorsitzende schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor:
1. Herr Frankenstein nimmt Kontakt zum StadtSportBund Dortmund e.V. auf.
2. Zu diesem Termin soll auch der Geschäftsführer der Sport und Freizeitbetrieb, Herr Kruse, als Vertreter der Sportverwaltung eingeladen werden.
3. An dem Termin nehmen von Seiten des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde Herr Prof. Dr. Finke, Herr Quittek sowie Herr Dr. Kretzschmar teil.
4. In dem Gespräch sollten thematisch auch mögliche Veränderungen der Lärmschutzmaßnahmen angesprochen werden.
Es wird kein Beschluss gefasst.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Bezüglich einer möglichen Änderung/Aufhebung der Baumschutzsatzung gab es einen Gesprächstermin bei Herrn Stadtrat Lürwer, an dem neben dem Vorsitzenden auch die Herren Dr. Grote und Höing beteiligt waren.

Das Umweltamt hat dem Rat der Stadt folgende Alternativen vorschlagen:
1. Eine „abgespeckte Version“ der Satzung, bei der Bagatellfälle herausgenommen werden.
2. Die Baumschutzsatzung wird wie bisher umgesetzt. Eine personelle Stellenreduzierung würde im diesem Fall nicht greifen.

Herr Dr. Gelmroth kritisiert, dass im Fredenbaum-Park zu den bereits existierenden Buchen vermehrt Bergahorn-Bäume gepflanzt werden sollen. Hierzu gab Herr Dr. Grote den Hinweis, dass im Rahmen von Aufforstungen 1500 Buchen nachgepflanzt worden seien.




Sonstiges:
Herr Prof. Dr. Finke bedankt sich herzlich bei Herrn Dr. Marks, der ab Juli 2013 in den
Ruhestand geht, für das jahrzehntelange Engagement für den Beirat bei der unteren
Landschaftsbehörde. Hierbei weist er darauf hin, dass mit der erfolgreichen Umsetzung des
Projektes „Pleckenbrink–See“ in ein Schutzgebiet ein hervorragender Abschluss seiner
Tätigkeit im Umweltamt als Leiter der unteren Landschaftsbehörde einhergeht.