Niederschrift

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 04.05.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 21:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Werner Blanke (ADFC) i. V. f. Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Hans-Jürgen Harder i. V. f. Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Elisabeth Beschorner
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Annette Kreisköther (JobCenterARGE) i. V. f. Regine Kreickmann
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Dagmar Greskamp (Behindertenpol. Netzwerk) i. V. f. Christiane Rischer

3. Verwaltung

Oliver Gernhardt
Elisabeth Hoppe


Rainer Möller
Rainer Siemon
Gabriele Sparka
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Bodo Weirauch
Cornelia Ferber 57/FABIDO
Arno Lohmann 57/FABIDO
Beate Reder StA 23
Dr. Vera Nienkemper-Hausmann 65/Immobilienwirtschaft
Rainer Lahn StA 1



4. Gäste

Marco Szlapka INSO e. V.
Erik Bedarf VSE e.V.
Katja Barthel Sleep In Stellwerk



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Gabriele Krieling (Vertreterin Lehrerschaft)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 04.05.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2011

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2011 bis 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03903-11)

2.2 Unterbringung obdachloser Jugendlicher
- mdl. Bericht -

2.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-11)

2.4 Baukostenzuschuss für den katholischen Kindergarten Heilig Geist Wellinghofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03921-11)

2.5 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03743-11)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Familienbefragung 2011 - Vorstellung der ersten Ergebnisse
- mdl. Bericht -

3.2 Beteiligung der Stadt Dortmund am Auditierungsverfahren “Familiengerechte Kommune”
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03709-11)

3.3 Aktion des Familienpolitischen Netzwerkes zum Internationalen Tag der Familie am 15.Mai 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03951-11)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

4.2 Zukünftige Entwicklung des Westfalenparks
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2011
(Drucksache Nr.: 03432-11-E1)



5. Anträge / Anfragen

5.1 Kinder-Citytreff
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03915-11)

5.2 Schadstofffreies Spielzeug und Mobiliar in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03916-11)

5.3 Inobhutnahmen von Kindern der Zuzügler aus Rumänien und Bulgarien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03919-11)

5.4 Ausgestaltung erzieherischer Hilfen nach SGB XIII §27ff
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03920-11)

5.5 Kinder- und Jugendkulturarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03926-11)

5.6 Etat Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03946-11)

5.7 Förderung von Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03956-11)

5.8 Kinderbetreuung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03964-11)

5.9 Kinderbildungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03988-11)

5.10 Stellung Stadtelternrat
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04001-11)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er begrüßte das neue stellvertretende beratende Mitglied im Ausschuss, Frau Dagmar Greskamp – Behindertenpolitisches Netzwerk – sowie die Anwesenden und Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde das nachstehend aufgeführte stellvertretend beratende Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Frau Annette Kreisköther




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Petra Tautorat benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 5.3 Inobhutnahme von Kindern der Zuzügler aus Rumänien und Bulgarien (Drucksache Nr. 03919-11-E1) und den TOP 5.6 Etat Jugendhilfedienste (Drucksache Nr. 03946-11) im Zusammenhang zu behandeln.

Der TOP 5.9 Kinderbildungsgesetz (Drucksache Nr.: 03988-11) wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.


Herr Oppermann beantragte, den TOP 2.1 Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2011 – 2015 (Drucksache Nr.: 03903-11) von der Tagesordnung zu nehmen und in der nächsten Sitzung mit einer veränderten Vorlage (System zu bürokratisch) zu behandeln.

Frau Liedschulte sprach sich nachdrücklich dagegen aus.

Der Antrag auf Absetzung des TOP 2.1 wurde mehrheitlich abgelehnt (2 Ja, 8 Nein, 4 Enthaltungen.


Mit den o. a. Änderungen wurde die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2011

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2011 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2011 bis 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03903-11)

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein und Herr Harder ergänzte die Ausführungen hinsichtlich der Abwicklung bzw. des organisatorischen Verfahrens.

Herr Szlapka stellte die Konzeptentwicklung und den aktuellen Sachstand dar (s. Anlage).

Herr Sohn, Frau Schütte-Haermeyer, Frau Pieper und Frau Liedschulte dankten für den interessanten und engagierten Vortrag.

Herr Oppermann brachte seine Befürchtung hinsichtlich eines zu großen bürokratischen Aufwandes in Bezug auf die Entwicklung von Zielvereinbarungen zum Ausdruck, wobei die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans vom Grundsatz her begrüßt werde.

Herr Szlapka ging auf die Fragen / Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer, Frau Pieper, Frau Greskamp, Frau Liedschulte und Herrn Oppermann ein:

- Zielvereinbarung
Seines Wissens gebe es momentan auf Bundes- und Landesebene keinen Kinder- und Jugendförderplan, der im Sinne einer fortschreibungsfähigen Zielvereinbarung Aussagen enthalte, die auch operationalisiert sind und überprüft werden.
Die Frage, wie eine Struktur aussehen müsse, die nicht nur eine gemeinsame Zielvereinbarung hat, sondern auch eine Berichterstattung sicherstellt, sei nicht so einfach zu beantworten. Die einzelnen Strukturen müssten für sich selbst feststellen, an welcher Stelle sie das leisten können. Ein solcher dynamischer Prozess könne nicht von heute auf morgen bewältigt werden, das erfordere sicherlich noch einige Diskussionen.

- Stichprobe
Es wurde jede Schulform berücksichtigt und gleichzeitig versucht, die gesamten Stadtbezirke abzudecken (auch unter Berücksichtigung der Sozialraumdaten).
- Förderschulen
(
Hinweis: Nach Auskunft des Jugendamtes waren an der Befragung die Adolf-Schulte-Schule, Fröbelschule, Max-Wittmann-Schule, Frenzelschule, Alfred-Adler-Schule, Schule an der Froschlake, Wilhelm-Rein-Schule, Kielhornschule, Tremonia-Schule, Paul-Dohrmann-Schule, Johannes-Wulff-Schule beteiligt)

- Inklusion
Inklusion sei ein zentrales Thema, das auch beim Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt werde.
- Evaluation
Aus seiner Sicht sei es unumgänglich, bestimmte Fragestellungen jährlich in den Blick zu nehmen, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können. Natürlich müssten nicht alle Arbeitsfelder einen permanenten Überprüfungsprozess mit allen Handlungsschritten machen. Letztlich solle nicht mehr Bürokratie geschaffen, sondern ein Gewinn aus der Überprüfung gezogen werden. Auch sei es durchaus denkbar, dass ein anderer Rhythmus für bestimmte Überprüfungen genommen wird. Allerdings sei es ihm ein großes Anliegen, dass sich der Ausschuss jährlich intensiv mit der Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund, den umgesetzten Ergebnissen des Kinder- und Jugendförderplans, den Entwicklungsperspektiven zu ausgewählten Bereichen beschäftigt.

Herr Sohn dankte abschließend Herrn Szlapka noch einmal herzlich für seinen Bericht. Der Ausschuss werde das Ganze positiv, aber auch kritisch begleiten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie nimmt den Zwischenbericht und die Präsentation zum Sachstand zur Kenntnis.




zu TOP 2.2
Unterbringung obdachloser Jugendlicher
- mdl. Bericht -

Herr Weirauch führte in den Punkt ein und berichtete gemeinsam mit Frau Barthel zu der Situation in Dortmund (s. Anlagen – Präsentation und Vortrag).

Ergänzend führte Herr Weirauch aus, nach § 42 SGB VIII gebe es die Verpflichtung, Kinder und (minderjährige) Jugendliche in Obhut zu nehmen.
Diese Befugnis gebe es nicht bei jungen Erwachsenen, gleichwohl gebe es hier die Problemgruppe. Daher wurde bei Einrichtung des Stellwerkes mit dem VSE e. V. abgesprochen, evtl. leer stehende Plätze mit Volljährigen zu belegen. Aber die Kinder und Jugendlichen hätten natürlich immer Vorrang.
Noch schwieriger sei es, die jungen Erwachsenen in das normale Jugendhilfesystem zu integrieren. Häufig gebe es im Bereich der Jugendhilfe keine Möglichkeiten, der LWL aber erklärt sich erst zuständig, wenn sie 21 Jahre alt sind. Es müsse immer in jedem Einzelfall Kontakt zu den verschiedenen Stellen aufgenommen und versucht werden, diesen jungen Menschen doch irgendwie helfen zu können.

Herr Sohn dankte herzlich für die Darstellung. Der Ausschuss begleite seit vielen Jahren die Einrichtungen, die sich jetzt in einem guten Zustand befänden.

Zu der Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer zu der „Finanzierungslücke“ (18 – 21 Jahre) teilte Herr Weirauch mit, man müsse einige Gruppen unterscheiden. Einmal gebe es die jungen Erwachsenen, die keine Jugendhilfe wollen. Eine Inobhutnahme sei – wie bereits ausgeführt - nach § 42 SGB VIII nicht möglich. Die andere Gruppen wären die jungen Erwachsenen, für die aufgrund ihrer psychiatrischen Besonderheiten Jugendhilfe nicht die geeignete Maßnahme wäre, sondern die in einer entsprechenden Einrichtung die für sie notwendige Hilfen bekämen – möglicherweise auch über das 21. Lebensjahr hinaus. Das ginge nur im Zusammenwirken mit dem LWL.
Sozialleistungsträger würden zunächst die Zuständigkeit sehen. Wünschenswert wäre es sicherlich, wenn die verschiedenen Beteiligten gemeinsam Lösungen finden würden. Bisher geschehe das immer in Einzelfallkonferenzen.

Frau Schütte-Haermeyer sah die Einzelfallklärung als schwierig an. Es handele sich um ein strukturelles Problem, das man nicht im Einzelfall lösen könne. Sie bat den Vorsitzenden, als Vertreter im LWL seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen.

Herr Sohn sagte zu, den Vorschlag aufgreifen zu wollen. Möglicherweise könne er zu einem Gesprächstermin einladen (LWL und Jugendamt), in dem versucht werde, Lösungsansätze zu finden.


zu TOP 2.3
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-11)

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein.

Frau Liedschulte begrüßte die Vorlage ausdrücklich und wies darauf hin, dass ihre Fraktion von Anfang an die Einbeziehung der freien Träger gefordert hätte.

Herr Becker teilte mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

Nach den Ausführungen von Frau Pieper könne sich die Politik nicht damit zufrieden geben, dass die Versorgungsquote erst 2015 erreicht wird. Von daher könne sie nur versuchen, die Verwaltung aufzufordern, schneller ans Ziel zu kommen.

Frau Schütte-Haermeyer bewertete es zunächst einmal positiv, dass eine Quote von 21 % erreicht wurde. Das habe einige Anstrengungen gekostet. Nach ihrer Auffassung werde es keine Kommune bei der augenblicklichen finanziellen Ausstattung schaffen, auf die erforderliche Platzzahl zu kommen.
Frau Schütte-Haermeyer bat um Ergänzung des Beschlussvorschlages unter 2., dass die Träger, die die Übernahme des von ihnen zu leistenden Eigenanteils in Anspruch nehmen, verpflichtet werden, weltoffen zu agieren.

Herr Gora fand es erforderlich, dass bei dem Verkauf von städt. Grundstücken die vorgesehene Nutzung (Tageseinrichtungen für Kinder) tatsächlich gewährleistet wird.
Er begrüßte den Vorschlag der Verwaltung, den Trägeranteil bei fehlenden Eigenmitteln zu übernehmen, da es sich schließlich um eine Pflichtaufgabe handele. Auch den Ergänzungsvorschlag zum Beschluss von Frau Schütte-Haermeyer unterstützte er.


Frau Bonekamp ging auf die Fragen von Herrn Becker, Frau Pieper, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Gora ein:

- Zur Zeit werde vom Rechtsamt unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten geprüft, inwieweit die Veräußerung städt. Grundstücke an Investoren zum Zweck der Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit der Auflage, diese an geeignete freie Träger zu vermieten, rechtlich einwandfrei ist.
Herr Harder ergänzte, die Übernahme des Trägeranteils bei fehlenden Eigenmitteln könne ohne weitere rechtliche Prüfung erfolgen. Was noch wegen der EU-Vergabevorschriften geprüft werden müsse, sei die „Bindung“ des Investors an einen Träger. Sobald die rechtliche Klärung durch das Rechtsamt erfolgt ist, werde der Ausschuss darüber detailliert informiert.
- Bei dem Verhältnis Tageseinrichtungen / Tagespflege handele es sich um eine gesetzliche Vorgabe.

- Unwirtschaftliche Einrichtungen seien unter Berücksichtigung der Bestimmungen des KiBiz beispielsweise 1-gruppige.
Herr Harder führte ergänzend aus, es gebe bei allen Trägern eine Reihe von Einrichtungen, die überhaupt nicht mehr dem Raumprogramm entsprächen, das die Pädagogik heute an den jeweiligen Träger stellt. Diese seien auch beispielsweise aufgrund der Gebäudestruktur nicht mehr entwicklungsfähig.


- Für das Jahr 2013 seien keine Investitionen vorgesehen, da die Kämmerei ansonsten befürchte, dass die Stadt Dortmund in die Haushaltssicherung komme. Sie brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass evtl. noch zusätzliche Mittel aufgrund der Konnexitätsklage fließen werden.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz erläuterte, die Landesregierung habe im Schulrechtsänderungsgesetz die vorzeitige Einschulung gestoppt, die bis 2014 vorgesehen war. Das bedeute, dass die Kinder, die bis Ende September das 6. Lebensjahr vollendet haben, im lfd. Schuljahr eingeschult werden können. In der Jugendhilfeplanung wurde natürlich der Rückgang der Kinderzahlen, der durch die bisher mögliche Einschulung der Kinder gekommen wäre, die bis Ende Dezember geboren sind, bei den Platzentwicklungen und der Entwicklungen der Bestandseinrichtungen berücksichtigt. Das mache pro Monat ca. 400 Kinder aus, die bisher nicht eingeplant wurden.

Frau Dr. Tautorat ging kurz auf die seit 2008 gefassten Ratsbeschlüsse hinsichtlich der 5 Einrichtungen in der Nordstadt ein.
Die Finanzdarstellung erscheine ihrer Fraktion zu vage, an vielen Stellen nicht plausibel, daher werde sie sich bei der Abstimmung enthalten. Außerdem sei sie der Auffassung, dass vor einer Beschlussfassung die Rechtlage alle Belange betreffend geklärt sein müsse. Abschließend brachte sie ihre ablehnende Haltung gegenüber PPP-Modellen zum Ausdruck, die mittel- und langfristig für Kommunen nicht rentierlich sind.

Frau Bohlander wies aus Sicht des StER darauf hin, dass entgegen der Aussage im Beschlussvorschlag (1.) der bedarfsgerechte Ausbau an Ganztagsplätzen nicht stattfindet. Der könne nur durch die Befragung der Eltern (auch auf der Warteliste) in den Einrichtungen erfolgen.
Auch die angestrebte Versorgungsquote von 35 % werde als nicht ausreichend angesehen und müsse erhöht werden.
Ab dem 01.08.2011 habe jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz. Das sollte allen Beteiligten klar sein. Die Stadt Dortmund habe ausreichend Zeit gehabt, den Rechtsanspruch umzusetzen. Wenn das Geld nicht ausreiche, müsse es aufgestockt werden. Es könne nicht sein, dass kommunale Versäumnisse auf dem Rücken der Eltern und Kinder ausgetragen werden. Daher bitte sie die politischen Vertreter eindringlich, der zeitlichen Vorgabe bis 2015 nicht zuzustimmen.


Für Herrn Oppermann stellte sich die Frage, wenn die Errichtung/der Betrieb von Einrichtungen durch freie Träger tatsächlich kostengünstiger ist, warum es dann noch so viele Plätze in städt. Trägerschaft gebe.
Er befürwortete die Prüfung hinsichtlich der für den Kindergartenbau zweckgebundenen Grundstücksveräußerungen. Allerdings sah er es als schwierig an, bereits vorher über den Verkauf zu befinden.
Die jetzt erreichte Quote bei den Betreuungsplätzen sei positiv zu bewerten. Allerdings sehe er ein großes Problem hinsichtlich der angestrebten 35 % erst in 2015. Auch die Hoffnung, über das Urteil zum Konnexitätsprinzip möglicherweise noch Mittel zu erhalten, könne nicht die Grundlage für den Umgang mit dem Rechtsanspruch der Eltern/Kinder sein. Nach seiner Auffassung müssten noch weitere Gespräche geführt werden, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Um einer drohenden Haushaltssicherung zu entgehen in 2013 gar nicht zu investieren, halte er für inakzeptabel, insbesondere wenn ein Rechtsanspruch zu erfüllen sei. Auch da müssten weitere Diskussionen erfolgen.

Herr Schade-Hohmann brachte zum Ausdruck, man stehe am Anfang eines veränderten Weges. Die freien Träger ließen sich auf Dinge ein, von denen sie nicht wissen, wie sie sich in 10 oder 15 Jahren darstellen. In den Gesprächen hätten die freien Träge deutlich gemacht, dass sie sich ihrer Verantwortung zur Schaffung neuer Plätze stellen würden und auch in dieser Frage an bisherigen Konsensverfahren festhalten. Es sei auch im Konsens geklärt worden, wer an welcher Stelle die Trägerschaft übernehme. In gleicher Weise hätten sich die freien Träger bereit erklärt, bei dem Belegungsrecht weltanschauliche Neutralität zu bewahren und auch eigene kirchliche Grundstücke in das Programm einzubringen.

Auf die Frage von Herrn Oppermann teilte Herr Gora mit, der preisgünstigere Betrieb einer Kindertageseinrichtung durch einen freien Träger beruhe auf der Tatsache, dass insgesamt das Personal nicht so teuer sei.
Das angestrebte Modell mit den freien Trägern entspreche nicht dem klassischen PPP-Modell. Es gebe sehr enge, vom Land definierte Rahmenbedingungen. Das einzig unsichere Element sei die Möglichkeit, den Investor beim Grundstücksverkauf entsprechend zu binden. Ansonsten könne er als Verbandsvertreter nur dafür plädieren, so schnell wie möglich eine Entscheidung herbeizuführen,

Frau Bohlander begrüßte es, dass die freien Träger und die Stadt so gut zusammenarbeiten. Nichts desto Trotz hätten die Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013. Die angestrebten Plätze seien nur der Anfang, es müsse noch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.

Herr Gora konnte das Ansinnen von Frau Bohlander nachvollziehen. Er könne ohne weiteres etliche Gruppen anführen, die auch einen Rechtsanspruch hätten. Allerdings wolle er nicht in die Situation geraten, die Interessen einer gegen die einer anderen Gruppe abwägen zu müssen. Er erneuerte seinen Appell, das jetzt Mögliche zu akzeptieren. Nach seiner Wahrnehmung habe man bei der Schaffung der Betreuungsplätze deutlich mehr erreicht, als er erwartet habe.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz und Herr Harder gingen auf die Nachfragen / Anmerkungen von Frau Dr. Tautorat, Frau Greskamp, Frau Bohlander, Herrn Barrenbrügge und Herrn Schade-Hohmann ein:

- Barrierefreiheit (Herr Wawrzynek-Lukaschewitz)
Die neuen Einrichtungen würden barrierefrei gebaut (sowohl für die Kinder als auch für die Eltern).

- Fehlende Gruppen
In der Anlage 4 konnten nur die jetzt bekannten Projekte aufgeführt werden, für die Grundstücke vorgesehen sind. Es gebe weitere Projekte, die bereits mit dem Träger und auch teilweise mit Investoren besprochen wurden. Um aber möglichen Ausschreibungsver-pflichtungen nicht vorzugreifen, konnten sie noch nicht benannt werden. Auch gebe es bei verschiedenen freien Trägern Überlegungen, eigene Grundstücke mit einzubringen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.
Es handele sich um einen Planungsprozess, der auch von der Entwicklung der Angebotsstrukturen und den Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen abhängt. Daher wurde die Überschrift Grobplanung gewählt.

- Träger
Wenn ein städt. Grundstück noch veräußert werden soll, kann noch kein Träger aufgeführt werden. Auch stehe zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich fest, ob sich der Investor mit einem bestimmten freien Träger tatsächlich einigt. Bei den Einrichtungen, bei denen Träger ausgewiesen sind, handele es um die Bestandserweiterungen.

- Betreuungsgeld
Seines Wissens seien die Regelungen darüber noch nicht beschlossen.


- Kontakte zu Trägern (Herr Harder)
Die Verwaltung habe mit allen Trägerstrukturen Gespräche geführt und einvernehmlich eine Aufteilung vorgenommen. Trotzdem müsse das dann natürlich entsprechend den rechtlichen Vorgaben abgewickelt werden.

- PPP-Modelle
Es handele sich hier nicht um das klassische PPP-Modell. Die rechtliche Bindung über die Re-Finanzierung nach KiBiz ist sehr eng. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten auch weiterhin.

- Revision KiBiz - Beitragsfreiheit
Auf der Grundlage der bisher bekannten Änderungen wurden erste grobe Berechnungen angestellt. Die geplante Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr sei nur die eine Seite der Medaille. Er gehe davon aus, dass keine Einsparungen entstehen, sondern in erheblichem Umfang mehr Mittel erforderlich sind (Stichwort Ergänzungskräfte oder Finanzierung der Behindertengruppen). Trotzdem halte er die Revision für einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

- Elternbefragung
Die Entwicklung der jährlichen Angebotsstrukturen geschehe in enger Abstimmung mit den einzelnen Einrichtungen, Trägern vor Ort, die in den regelmäßigen Planungsgesprächen die Ergebnisse der Elternbefragungen/Gespräche einbringen. Eine regelmäßige, jährliche groß angelegte Elternbefragung sei vom Arbeitsaufwand nicht leistbar. Das bisherige Verfahren habe sich bewährt. Die Wünsche der Eltern würden auch heute schon sehr intensiv in die Angebotsstrukturen einfließen.

- Ausbau auf 35 % unzureichend
Sicherlich wäre eine höhere Quote beim Ausbau der Betreuungsplätze wünschenswert. Aber bisher gebe es noch keine verifizierbaren Zahlen. Wenn jetzt die Steigerung von 21 % auf 35 % gelinge, sei man schon einen großen Schritt weiter.



Aufgrund des Hinweises von Herrn Harder, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit den Trägern dieser Punkt (s. Ergänzungsvorschlag von Frau Schütte-Haermeyer) mit einbezogen wird, wurde von den Mitgliedern von einer Änderung des Beschlussvorschlages abgesehen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren.

2. Der Rat beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger vermieten. Alternativ können den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen werden.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern Vereinbarungen für die Dauer von fünf Jahren zur Förderung der Angebote in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf dem gegenwärtigen finanziellen Niveau zu schließen.

5. Der Rat hebt die Beschlüsse vom 19.06.2008 (DS-Nr.: 11726-08) und vom 26.11.2009 (DS-Nr.: 15452-09) dahingehend auf, dass
- die Planungen bis Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) durch die Städtische Immobilienwirtschaft für die fünfgruppigen
TEK am Sunderweg, am Borsigplatz/ Westfalenhütte (Hoeschpark) und an der
Burgholzstr. West (ehemals Burgweg und Burgholzstr. Ost) eingestellt und nicht
mehr durch die Verwaltung realisiert werden.
- die Trägerschaft der o. g. Einrichtungen nicht mehr durch den Eigenbetrieb FABIDO übernommen wird.



zu TOP 2.4
Baukostenzuschuss für den katholischen Kindergarten Heilig Geist Wellinghofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03921-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist Wellinghofen mit einem Zuschuss zu den Bau – und Einrichtungskosten in Höhe von maximal 219.000 € für den Umbau und die Erweiterung ihrer Kindertageseinrichtung in Dortmund Wellinghofen, Auf den Porten 6, zu unterstützen.


zu TOP 2.5
Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03743-11)

Unter Einbeziehung des Hinweises von Frau Bohlander, dass die genaue Bezeichnung „Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V.“ ist (s. § 4 Abs. 5 k)) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Jugendamt.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 3.1
Familienbefragung 2011 - Vorstellung der ersten Ergebnisse
- mdl. Bericht -

Aufgrund der vorgerückten Stunde gab Herr Burkholz nur einige kurze Erläuterungen zu den ersten Ergebnissen der Familienbefragung (Präsentation s. Anlage).


zu TOP 3.2
Beteiligung der Stadt Dortmund am Auditierungsverfahren “Familiengerechte Kommune”
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03709-11)

Herr Blanke brachte die ablehnende Haltung der Vertreter der Jugendverbände hinsichtlich der beteiligten Stiftung zum Ausdruck. Und wenn sich die Stadt Dortmund an diesem Verfahren beteiligt, dann sollten - unter Hinweis auf Seite 2 der Vorlage - die Kosten aus dem Budget der Wirtschaftförderung aufgebracht werden.

Herr Burkholz erläuterte, dass es nicht nur um einen Beitrag zur Steigerung der Wirtschaft gehe, sondern um Familienpolitik insgesamt. Das ergebe sich auch aus den auf Seite 3 aufgeführten Handlungsfeldern. Die Finanzierung solle aus dem Familien-Projekt erfolgen, da es diese Querschnittsaufgabe wahrnehmen soll.

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass Zertifizierungsverfahren oft nur einen schönen Schein vermittelten, aber im Ergebnis nicht immer etwas mit Qualität zu tun hätten.
Sie teilte die Bedenken von Herrn Blanke und unterstützte seinen Vorschlag hinsichtlich der Finanzierung.

Auch Herrn Oppermann sprach sich für den Vorschlag von Herrn Blanke aus. Die 50.000 €, die möglicherweise beim Familien-Projekt zur Verfügung stünden, könnte man sinnvoller verwenden.

Für Herrn Barrenbrügge erschloss sich die Sinnhaftigkeit des beabsichtigten Verfahrens nicht. Seines Erachtens werde ein Qualitätszeichen/Siegel nur benötigt, wenn man sich von anderen Konkurrenten abgrenzen wolle. Für die in Dortmund Wohnenden könne er keinen Sinn in dem Verfahren erkennen.

Herr Burkholz sagte auf Wunsch von Herrn Barrenbrügge eine differenzierte Darstellung der Verteilung der finanziellen Mittel des Familien-Projekts zu (Sachkonten-Nr., Auftrags-Nr. usw.; s. dazu Anlage).
Anschließend ging er noch einmal auf die Entstehung, den Sinn und Zweck dieses Auditierungsverfahrens ein.

Herr Sohn unterstützte den Vorschlag der Verwaltung. Durch das Auditierungsverfahren könne man evtl. bestehende Mangelpunkte erkennen und verändern. Mit dem Zertifikat könne man auch nach außen dokumentieren, in einer familienfreundlichen Stadt zu leben. Das fände er schon sehr angenehm.

Für Frau Rabenschlag zeigte die Diskussion, dass das Thema wesentlich kritischer gesehen werden sollte, als sie anfangs angenommen hatte. Wenn man davon ausgehe, dass das Audit eine Frage des Standortfaktors sei, dann sollte auch nach ihrer Auffassung die Finanzierung aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung erfolgen.

Das Votum von Herrn Gora ging in eine ähnliche Richtung. Die geäußerte Kritik in Bezug auf das Zertifizierungsverfahren teile er. In dem Verfahren würden nicht die Entscheidungen des Ausschusses zertifiziert, sondern es würden parallel zum Zertifizierungsprozess Projekte entwickelt und in der Öffentlichkeit dargestellt, die wiederum den Ausschuss in die Lage bringen können, extern formulierten Ansprüchen mit seinen politischen Aussagen/ Entscheidungen genügen zu müssen. Er bat darum, noch einmal zu prüfen, ob die Anbindung nicht an anderer Stelle erfolgen kann.
In der vorliegenden Form könne er der Vorlage nicht zustimmen.

Frau Liedschulte erklärte, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe und sich daher bei der Abstimmung enthalten werde.

Herr Burkholz erläuterte den Beschlussvorschlag. Die Federführung für das Auditierungsverfahren für die Stadt Dortmund solle vom Rat dem Familien-Projekt übertragen werden, da es um die Querschnittsaufgabe Familienpolitik geht. Die Ergebnisse des Auditierungsverfahrens würden letztlich vom Rat der Stadt Dortmund zu bewerten sein, natürlich unter Beteiligung aller betroffenen Fachausschüsse.


Es war mehrheitliche Auffassung des Ausschusses (s. auch Seite 2, Abs. 4 der Vorlage: „...Gemeinsames Ziel der vorgenannten beschriebenen Aktivitäten ist es, die Attraktivität des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Dortmund zu stärken...“), dass die Finanzierung nicht aus dem Budget des Familien-Projektes erfolgt, sondern aus einem anderen (z. B. Wirtschaftsförderung).

Unter Berücksichtigung der o. a. Ausführungen hinsichtlich der Finanzierung empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (8 Ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund an dem Auditierungsverfahren “Familiengerechte Kommune” unter Trägerschaft des Vereins Familiengerechte Kommune e.V. zum Erwerb des entsprechenden Zertifikats, die Bildung eines Unterausschusses "Familiengerechte Kommune" durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Begleitung des Prozesses entsprechend der im Sachverhalt dargestellten Verfahrensweise und beauftragt das Familien-Projekt mit der Organisation und Umsetzung des Prozesses.


Dem Vorschlag des Vorsitzenden zur Zusammensetzung des Unterausschusses wurde von den Mitgliedern nicht widersprochen:

Vorsitzender des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Je 1 Ausschussmitglied jeder Fraktion
Jeweils 1 im Ausschuss vertretenes Mitglied für die Wohlfahrtsverbände (stimmberechtigt)
Jeweils 1 im Ausschuss vertretenes Mitglied für die Jugendverbände (stimmberechtigt)
(Im Verhinderungsfall kann die Teilnahme durch eine/n Stellvertreter/in– ebenfalls Ausschussmitglied – erfolgen)


zu TOP 3.3
Aktion des Familienpolitischen Netzwerkes zum Internationalen Tag der Familie am 15.Mai 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03951-11)

Frau Greskamp bat darum, bei den Oberthemen (Vorlage Seite 3, Abs. 5) bei dem fünften Punkt das Wort Integration durch Inklusion zu ersetzen.
Das sagte Herr Burkholz zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt Kenntnis über die geplante Medienwoche des Familienpolitischen Netzwerkes im Rahmen der Aktionen der Lokalen Bündnisse für Familie am Internationalen Tag der Familie



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 03640-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Unter dem o. g. Top bitten wir darum, dass die zuständige Fachverwaltung die in der
Vorlage genannten und vom Statiker untersuchten drei Neubauvarianten einer kostengünstigeren Wiederherstellung des Big Tipi darstellt.

Zusätzlich bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange bei einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?

2) Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?

3) Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EU-Mitteln bei einem Rückbau des Big Tipi?“



Frau Schütte-Haermeyer meldete noch Beratungsbedarf an.

Auch Herr Barrenbrügge sah noch Beratungsbedarf. Außerdem gebe es eine Reihe von Fragen, die – falls heute nicht möglich – bis zur Sitzung des AUSWI beantwortet werden sollen:
1. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?

2. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Nord?

3. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten bzw. wie teuer ist so ein Austausch?

4. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigen Instandsetzungs-maßnahme gewährleistet?

5. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert werden?

6. Warum hat das Dortmunder Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s. Seite 7, letzter Absatz der Anlage 2)?

Nach den Ausführungen von Frau Dr. Nienkemper-Hausmann könne bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierungsvariante von einer Standzeit von mindestens 20 Jahren ausgegangen werden.

Frau Reder teilte zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, bei einer Sanierung, die ohne Veränderung des optischen Eindrucks erfolge, gebe es keine urheberrechtlichen Probleme. Das sei auch so vom Rechtsamt bestätigt worden.
Ein Gespräch mit dem Architekten habe nicht stattgefunden.
Das Big Tipi wurde 2001 errichtet, im II. BA wurden weitere Aufbauten und Außenge-staltungsmaßnahmen vorgenommen, so dass der Verwendungsnachweis erst in 2009 erfolgt ist. D. h., ab diesem Zeitpunkt beginnt erst die Zweckbindung zu laufen.

Herr Gora vermisste in der Vorlage Aussagen, die es ihm ermöglichen, anhand einer wirtschaftlichen Basis zu entscheiden (z. B. was kostet der Erhalt auf Dauer der Nutzung), ob der Abriss des Big Tipi und die Rückzahlung der Fördersumme oder die Sanierung besser ist. Er befürwortete den Erhalt des Big Tipi in seiner jetzigen Form. Aber für eine fundierte Entscheidung benötige er entsprechende Informationen. Wenn er dann zu dem Ergebnis komme, der Erhalt ist wirtschaftlich, würde er sich auch für einen Erhalt aussprechen. Das Big Tipi sei nach wie vor ein tolles Angebot, mache die Stadt attraktiv und werde von vielen Menschen genutzt, die verdient hätten, dass es saniert wird.

Auch Herr Oppermann sah das Big Tipi als genau das richtige Angebot am richtigen Ort an. Wobei Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen, welche zukünftigen Ausgaben (außer der Sanierung) tatsächlich zu erwarten sind und wie unter diesem Gesichtspunkt perspektivisch verfahren werden soll. Aussagen dazu könne er der Vorlage aber nicht entnehmen. Dies wäre aus seiner Sicht erforderlich, um vernünftig mit dem Big Tipi umzugehen, auch um eine erneute Diskussion über die Höhe der Ausgaben des Jugendamtes zu vermeiden.

Für Frau Rabenschlag muss das Thema unter zwei Gesichtspunkten gesehen werden:
Einmal die finanzielle Frage. Nach ihrer Auffassung gebe es keine Chance, die 600.000 € zu behalten. Entweder werde saniert oder die Fördermittel müssten zurückgezahlt werden.
Abgesehen von der finanziellen Seite gebe es den Aspekt der überragenden Bedeutung des Big Tipi für den Stadtteil. Unter den inhaltlich fachlichen Gesichtspunkten der Jugendarbeit habe sich das Big Tipi mit der Außenanlage auf jeden Fall gelohnt. Sie fände es bedauerlich, wenn ein weiterer Betrieb nicht möglich wäre.

Frau Pieper sprach sich für den Erhalt des Big Tipi aus. Die Kosten seien zwar erheblich, aber die Rückzahlung der Fördermittel falle schlimmstenfalls deutlich höher aus. Das Big Tipi sei eine wichtige Landmarke, in dem gesamten Bereich finde wichtige pädagogische Arbeit statt. Das sollte nicht verloren gehen.

Frau Liedschulte beantragte, die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien weiterzugeben.

Frau Schütte-Haermeyer beantragte, die Vorlage erneut in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu behandeln (mit Beantwortung der gestellten Fragen, insbesondere der von Herrn Gora gestellten hinsichtlich der entstehenden Kosten für den Erhalt bis 2029).

Es bestand Einvernehmen, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.06.2011 unter Einbeziehung der dann beantworteten Fragen erneut zu beraten und den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Vorlage in seiner Sitzung am 26.05.2011 nicht zu behandeln.


zu TOP 4.2
Zukünftige Entwicklung des Westfalenparks
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2011
(Drucksache Nr.: 03432-11-E1)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 01.03.11 folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung um eine Darstellung der zukünftigen konzeptionellen Entwicklung des Westfalenpark

Begründung:

Anwohner und regelmäßige Nutzer des Westfalenparks stellen fest, dass vom ehemals
gartenarchitektonischen Anspruch zunehmend abgewichen wird zugunsten von Kunstpräsentationen.
Aktuelles Beispiel sind die Shona Figuren, deren Präsentation als temporäre Ausstellung geplant war. Anfang November sind zu den vielen, in den vergangenen Jahren aufgestellten Skulpturen auch noch ca. 1,5 m hohe Holzpfähle hinzugekommen, die von Kinder bemalt und mit zusätzlichen Wegweisern sowie Werbung versehen wurden. Daher stellt sich die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung des Parks vor dem Hintergrund der Besucherinteressen, aber auch vor dem Hintergrund finanzieller Restriktionen innerhalb des EB Sport- und Freizeitbetriebe.

Dazu erfolgte die folgende Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,
gartenarchitektonische Überlegungen stehen bei der Gestaltung des Westfalenparks immer im Vordergrund. Der Westfalenpark ist mit den verschiedenen Gartenschauen über mehrere Jahrzehnte gewachsen. Er ist nicht von einer bestimmten gestalterischen Epoche geprägt, aus jeder Schau sind Gartenthemen mit typischen Gestaltungselementen erhalten.
Gleichwohl liegt der Erfolg des Westfalenparks in einer ausgewogenen Kombination aus gestalterischen Aspekten und Besucheransprüchen und -interessen. Kunstausstellungen wie die Präsentation der Shona - Skulpturen aus Zimbabwe, die sich den Besucherinnen und Besuchern des Parks auf den ersten Blick erschließen, erfreuen sich - bei allen Altersgruppen - großer Beliebtheit. Sie ergänzen die Parkgestaltung und bieten Blickpunkte in Sichtachsen und vor Pflanzungen.
Gemeinsam mit dem Jugendamt, welches die pädagogischen Angebote des Parks seit Jahrzehnten unterstützt, ist in den letzten Jahren der Gedanke entwickelt worden, die Kinder und Jugendangebote im Park miteinander zu vernetzen. Diese Information soll sich nicht nur den „lesenden“ Gästen erschließen, sondern soll auch bereits von den Kleinen erfasst werden können. Aus dieser Überlegung ist das Projekt „Wegmarken“ zwischen Jugendamt, dem Regenbogenhaus, dem Kindermuseum mondo mio! und dem AGARD – Naturschutzhaus entstanden. Mit einer Dortmunder Künstlerin wurden die Wegmarken in vielen Aktionstagen von Kindern aus Kindergärten und Grundschulen individuell gestaltet. Finanziert wurde diese Aktion über einen Sponsor, der Einbau erfolgte über den Ausbildungsbetrieb der Stadt Dortmund. Die Wegmarken sollen den Kindern eine Orientierung auf dem Spielbogen im Westfalenpark bieten, der nun vom Robinsonspielplatz über den Langnesespielplatz hinaus bis hin zum Kindermuseum mondo mio! verläuft.
Beide Elemente begleiten den Park für eine begrenzte Zeit, sie bieten eine gestalterische Veränderung auf Zeit, die dem regelmäßigen Parkbesucher neue optische Aspekte bietet. Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Steitz

Auf Wunsch von Frau Liedschulte, CDU, ist der Ausschuss sich einig, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung zu stellen.“

Herr Sohn verwies auf den vorliegenden Auszug.

Frau Schütte-Haermeyer schlug vor, in eine der nächsten Sitzungen zur Vorstellung eines Gesamtkonzeptes Frau Kulozik einzuladen (evtl. auch unter Beteiligung des Jugendamtes).

Herr Blanke regte an zu überlegen, unter dem Gesichtspunkt Kinderfreundlichkeit die Möglichkeit des freien Eintritts für Kinder unter 6 Jahren (Hinweis auf BV Innenstadt-Ost, die den Eintritt für die dort wohnenden Kinder bezahlt), evtl. auch für Jugendliche,
zu erwägen.

Herr Sohn unterstützte den Vorschlag von Frau Schütte-Haermeyer, das Konzept des Westfalenparks in Punkto Kinder- und Jugendarbeit im Ausschuss vorstellen zu lassen (für die Sitzung des Ausschusses am 13.07.2011).
Abschließend machte er auf die Möglichkeit einer entsprechenden Antragstellung bezüglich des freien Eintritts aufmerksam.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Kinder-Citytreff
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03915-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03915-11-E1)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Top um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Betrieb des Kinder-Citytreffs wird mit Auslaufen des jetzigen Mietvertrags im November diesen Jahres eingestellt.

2) Die bisher für den Kinder-Citytreff aufgewandten finanziellen Mittel bleiben dem Eigenbetrieb FABIDO für die Ausweitung der Kinderbetreuung erhalten.


3) Die bisherigen MitarbeiterInnen des Kinder-Citytreffs werden im Rahmen der
städtischen Kinderbetreuung anderweitig eingesetzt.

Begründung:

Der 2004 eröffnete Kinder-Citytreff (KCT) wurde im Frühjahr 2006 organisatorisch an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung FABIDO angegliedert. Der KCT bietet Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder während ihres Einkaufs in der Innenstadt bis zu drei Stunden gegen eine geringfügige Gebühr betreuen zu lassen. Obwohl die Einrichtung damit unmittelbar dem Einzelhandel in der Innenstadt zu Gute kommt, hat sich der Handel nie an den entstehenden Kosten beteiligt. Der KCT ist deshalb seit Bestehen in erheblichem Maße aus dem städtischen Haushalt bezuschusst worden. So betrugen alleine in 2010 die Aufwendungen für Honorare, Gehälter, Miete und Nebenkosten ca. 220.000 Euro bei gleichzeitigen Erträgen von nur ca. 15.000 Euro (s. Vorlage Kinder-Citytreff, RPA am 14. April). Die Stadt hat damit Wirtschaftsförderung für den Handel in hohem Ausmaß betrieben.
Das Auslaufen des Mietvertrags im November im jetzigen Gebäude an der Hansastraße bietet die Möglichkeit, diese Bezuschussung zu beenden und damit die finanziellen Kapazitäten sowie die MitarbeiterInnen anderweitig im Rahmen der städtischen Kinderbetreuung einzusetzen.“


Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nicht der zuständige Ausschuss ist und letztlich der Beschluss vom Rat gefasst werden muss. Trotzdem habe er Frau Ferber gebeten, etwas zum Sachstand zu sagen.
Er wisse, dass sich einige Ausschussmitglieder wegen der weiteren Finanzierung des Kinder-Citytreffs bemüht hätten, leider ohne Erfolg.

Frau Ferber berichtete, es müsse davon ausgegangen werden, dass der Kinder-Citytreff inklusive der KiBiz-Gruppe, die als Doppelnutzung dort betrieben wird, geschlossen wird. Um den Übergang der Kinder (KiBiz-Gruppe) gut zu gestalten, wurden mit allen Eltern neue Betreuungsformen abgesprochen. Die Kinder seien auch bereits in der Eingewöhnung in der jeweils aufnehmenden Tageseinrichtung. Die Mitarbeiter der KiBiz-Gruppe wären ebenfalls in die neuen Einrichtungen umgesetzt.
Die eine vollzeitverrechnete Planstelle für den Kinder-Citytreff werde noch für die Angebote in den Sommerferien vorgehalten, danach würden die Öffnungszeiten sukzessive verringert und der Betrieb zum 01.10.2011 eingestellt. Die beiden Mitarbeiter, die sich die Planstelle teilen, würden innerhalb des Eigenbetriebes FABIDO weiterbeschäftigt.
Hinsichtlich der in dem Antrag aufgeführten Aufwendungen bzw. Erträge erläuterte sie, auf der Ausgabenseite wurden die Gesamtaufwendungen für das offene Angebot des Kinder-Citytreff und der KibBiz-Gruppe aufgeführt, während bei der Ertragsseite nur die Einnahmen durch die Elternbeiträge für das offene Angebot aufgelistet wurden. Die Ertragsseite sei wesentlich höher (Betriebskostenförderung für die KiBiz-Gruppe fehlt). Das werde im Betriebsauschuss FABIDO dann noch ausführlicher dargestellt. Insofern seien die Zahlen im Rechnungsprüfungs-ausschuss etwas missverständlich interpretiert worden.

Herr Sohn dankte Frau Ferber für den Bericht.

Frau Schütte-Haermeyer sprach sich für eine Entscheidung des Ausschusses wegen der übergeordneten Bedeutung aus.

Frau Pieper wies darauf hin, dass in der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 16.09.2010 aufgrund der Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion von Frau Ferber dargelegt wurde, dass der Erhalt des Kinder-Citytreff ohne Sponsoring der Gewerbetreibenden nicht möglich sei.
Grundsätzlich würde man den Betrieb einer solchen Einrichtung befürworten. Es hätten auch Gespräche mit den Gewerbetreibenden stattgefunden, die leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hätten.
Sie schlug vor, den Antrag an den Betriebsausschuss FABIDO zu überweisen.

Herr Oppermann fand dagegen eine Behandlung im Ausschuss richtig. Allerdings sah er einen Beschluss über den Antrag als überflüssig an, da die Entscheidung bereits gefallen sei.

Herr Gora wies darauf hin, dass der Ausschuss nicht entscheiden könne, was ein Anbieter (z. B. FABIDO) mit seinen Mitarbeitern mache. Er fände es durchaus legitim, wenn der Ausschuss den Wunsch äußern würde, dass die Mittel dort weiterhin für die Qualifizierung von Betreuungsleistungen zur Verfügung stünden.

Frau Rabenschlag unterstützte die Ausführungen von Herrn Gora. Die Zuständigkeit des Betriebsausschusses FABIDO sah sie auch als gegeben an, aber eine entsprechende politische Willensäußerung erschien ihr unproblematisch.

Frau Schütte-Haermeyer stimmte Herrn Gora zu und zog den Punkt 3 zurück.

Herr Sohn ging noch einmal auf die Nichtzuständigkeit des Ausschusses ein.


Nach Abschluss der Diskussion zog Frau Schütte-Haermeyer den Antrag zurück und kündigte einen entsprechenden für den Betriebsausschuss FABIDO an.
zu TOP 5.2
Schadstofffreies Spielzeug und Mobiliar in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03916-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03916-11-E1)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1) Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht gebeten, nach welchen Kriterien die Beschaffung und der Einkauf z.B. von Spielzeug und Einrichtungsgegenständen für die städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulräume erfolgt und in wieweit in diesem Zusammenhang der Einsatz möglichst schadstofffreier Produkte berücksichtigt wird.
2) Die Fachverwaltung wird um Erläuterung gebeten, in welcher Form bereits bei Ausschreibungen von Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen ein Verzicht auf den Einsatz gesundheitsgefährdender Materialien festgeschrieben wird.
3) Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden werden bei der Beschaffung von Spielzeug und Einrichtungsgegenständen sowie bei Baumaßnahmen zukünftig nur noch emissionsarme bzw. weichmacherfreie Produkte und Baumaterialien verwendet.

4) Um die Beschaffungsauswahl von Mobiliar und Spielsachen für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktikabel zu gestalten, erstellt die Verwaltung eine Positiv- bzw. Unbedenklichkeitsliste, aus der hervorgeht, welche Materialien oder Substanzen in Materialien für Kinder unbedenklich sind. Diese Liste soll in regelmäßigen Abständen (jährlich) überarbeitet und auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Die Positivliste soll für Kitas (städtische und freie Einrichtungen) und Grundschulen als Orientierung beim Einkauf dienen, Empfehlungen aussprechen und gleichzeitig die bisherige Handhabung optimieren. Sie wird auf der städtischen Homepage veröffentlicht, damit alle Interessierten Zugriff darauf haben.

Begründung:

Kinder sollen möglichst schadstofffrei aufwachsen. Aktuelle Presseberichte der vergangenen Monate haben das Problem schadstoffbelasteter Kindergärten und Schulgebäude wieder aufgegriffen.
Die Schadstoffbelastung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern ist oftmals höher als die von Erwachsenen. Grund sind zum einen die geringere Körpergröße und das geringere Körpergewicht, aber auch ein anderer Umgang mit Gebrauchsgegenständen wie etwa Mobiliar oder Spielsachen.
Die Erstellung einer Positivliste kann dabei helfen, eine Orientierung bei der Materialauswahl und der Beschaffung zu geben und zu filtern, welche Gegenstände empfehlenswert sind und welche nicht.

Auch hier wies Herr Sohn darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nicht zuständig ist. Da es aber sicherlich ein Interesse der für Kinder und Jugendliche Verantwortlichen an diesem wichtigen Thema gebe, habe er das Jugendamt und FABIDO gebeten, etwas zu dem Sachstand zu berichten.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz verwies auf die Presseerklärung der Landesminister, in der auf die Empfehlung des BUND hingewiesen und die Träger aufgerufen wurden, ihre Inventare auf Schadstoffe zu überprüfen und bei Neuanschaffungen auf entsprechende Gütesiegel zu achten.
Die Verantwortung liege bei den Trägern. Bei dem Treffen mit den Trägervertretern wurde das Thema angesprochen. Nach seinem Kenntnisstand würden alle überprüfen, inwiefern nach möglichen Schadstoffquellen in den Einrichtungen geforscht und vielleicht Handlungsanweisungen erarbeitet werden können.

Frau Ferber berichtete, aufgrund der Veröffentlichung des BUND habe sich FABIDO mit der Bitte um Unterstützung an das Gesundheitsamt gewandt. Es werde eine Eltern- und Beschäftigteninformation entwickelt, die an die Eltern und Einrichtungen verteilt werden soll und in der über den Sachverhalt aufgeklärt und – soweit überhaupt möglich – über Lösungen informiert wird.
Seit Dez. 2005 gebe es eine europäische Richtlinie zu den Weichmachern. Allerdings bestehe nach Auskunft des Gesundheitsamtes im deutschen Recht noch keine Kennzeichnungspflicht durch die Hersteller. Das bedeute, dass neben den verbauten Materialien oder den von den Einrichtungen beschafften Gegenständen eine große Palette von Alltagsgegenständen (z. B. Spielzeug zu Hause, Gummistiefel, Regenmäntel) betroffen sind, die potentiell krankmachende Weichmacher enthalten könnten.
Die Kinder nehmen die Schadstoffe vor allen Dingen auf drei Wegen auf:
- über die Nahrung (z. B. Plastikdosen)
- über direkten Hautkontakt mit den belasteten Gegenständen
- durch Einatmen der Raumluft, da die Schadstoffe durch Ausdünstungen im Staub sind.
Bei FABIDO würden bereits seit 2005 die Einrichtungsgegenstände/Spielzeuge usw. bei einem Großhändler beschafft, der durch Zertifikate belegen muss, dass die Lieferanten nur der EU-Richtlinie entsprechende Produkte vermarkten oder an FABIDO verkaufen. Diese Anforderung wurde auch an das Vergabe- und Beschaffungszentrum weitergegeben, das zunehmend die Beschaffungen übernimmt, und es gebe auch eine Übereinkunft mit der Immobilienwirtschaft, soweit wie möglich nur diese Produkte einzusetzen.
Natürlich gebe es auch Dinge, die die Einrichtungen selbst beschaffen (Plastikdecken u. a.). Die in der Erarbeitung befindliche Information werde auch da Hinweise geben, worauf die Erzieher/innen achten müssen. Aber auch die Eltern seien gefordert, ihren Teil beizutragen und zu prüfen, welche Produkte sie den Kindern mit in die Einrichtungen geben. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes könnte z. B. die Raumluft durch die belasteten Gummistiefel und Regenmäntel von 80 Kindern so angereichert werden, dass tatsächlich eine gesundheitsgefährdende Einatmung stattfinden kann. Das zeige, nur das Zusammenwirken von Eltern, Einrichtungen usw. könne im Grunde genommen einigermaßen dazu führen, gemeinsam zu versuchen, gesundheitsgerecht mit der Situation in den Einrichtungen und Schulen umzugehen.
Die Informationen werden z .Z. vom Gesundheitsamt zusammengestellt und dann von FABIDO entsprechend verteilt.

Herr Sohn dankte für die beiden Sachstandsberichte. Er bat um Einverständnis, den Antrag an den für Beschaffung zuständigen Fachausschuss weiterzuleiten.

Frau Bohlander begrüßte, dass der Punkt im Ausschuss thematisiert wurde, da sich nur hier die Elternvertreter in einem politischen Gremium einbringen könnten. Es sei für die Eltern ausgesprochen wichtig zu erfahren, was in den Einrichtungen passiert. Sie unterstützte die Aussage von Frau Ferber, dass nicht nur die Träger verantwortlich sind, sondern auch die Eltern ihren Teil dazu beitragen müssen.
Abschließend berichtete sie kurz von der Trägerbefragung durch den StER von Ende März.

Herr Gora äußerte, auch wenn er die Auffassung des Vorsitzenden über die Nichtzuständigkeit des Ausschusses teile, würde er es begrüßen, hier im Ausschuss noch einmal die Lösungen vorgestellt zu bekommen. Er glaube, der Ausschuss habe zumindest das Recht, sich zu wünschen, dass nach Möglichkeit giftfreie und unbelastete Einrichtungen in Dortmund vorgehalten werden, und vielleicht sogar in Form eines Beschlusses zu dokumentieren, dass hier besonderer Wert auf bestimmte Qualitätsstandards bei der Möblierung, Ausstattung der Einrichtung gelegt wird.
Die erarbeiteten Informationen könnten den Trägern unter Umständen dazu dienen, diese auch in ihren Einrichtungen anzuwenden.
Abschließend betonte er, einen erheblichen Teil der Belastung gebe es nicht durch das Verhalten der Träger, sondern durch das Verhalten der Eltern.

Nach den Ausführungen von Herrn Schade-Homann handele es sich um eine Gesamtproblematik, die alle Bereich des Lebens der Einrichtungen betrifft. Auf der nächsten Leitungskonferenz solle das Thema noch einmal mit den Leitungen besprochen werden. Schon aus ökologischen Gründe werde für Nachhaltigkeit plädiert und würden die Leitungen gebeten, bei der Anschaffung von Möbeln sehr auf Zertifizierung und Standards zu achten. Die Leitungen seien klar angewiesen, keine Billigspielzeuge zu erwerben. Selbstverständlich habe man die Problematik erkannt und werde sie weiter im Auge behalten, aber man dürfe nicht außer Acht lassen, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Komplexität des Problems auch sehr begrenzt sind.

Frau Schütte-Haermeyer stellte fest, dass die Punkte 1 – 3 des Antrages im Grunde genommen bereits bei FABIDO bearbeitet würden. Nach den Ausführungen von Frau Ferber bezweifelte sie, ob die Erstellung einer Positivliste überhaupt möglich ist. Den Punkt 4) modifizierte sie dahingehend, dass die erarbeiteten Ergebnisse bei FABIDO in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt u. a. allen anderen Trägern zur Verfügung gestellt werden sollen und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie noch einmal thematisiert werden.

Herr Sohn sprach sich nochmals dafür aus, das auch im für Beschaffungen und Unterhaltung zuständigen Fachausschuss zu thematisieren.

Frau Ferber bestätigte, dass eine Unbedenklichkeitsliste tatsächlich ein Problem darstelle. Es bereite aber keine Schwierigkeiten, die Informationen in den vom Jugendamt organisierten regelmäßigen Fachberatungen allen Trägern zur Verfügung zu stellen und sich über die gegenseitigen Erfahrungen auszutauschen.


Es bestand Einvernehmen darüber, den Punkt an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien weiterzuleiten und die erarbeitete Eltern- und Beschäftigteninformation/Lösungen dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorzulegen.

zu TOP 5.3
Inobhutnahmen von Kindern der Zuzügler aus Rumänien und Bulgarien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03919-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03919-11-E1
zu TOP 5.6
Etat Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03946-11)

Der TOP 5.3 und 5.6 wurden im Zusammenhang behandelt.

Es lagen folgende Bitten um Stellungnahme vor

-> TOP 5.3, Drucksache Nr. 03919-11-E1, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses um einen mündlichen Sachstandbericht der Verwaltung. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die momentane Anzahl der Kinder von Zuzüglern aus Bulgarien und Rumänien nach Dortmund?

2) Wie viele Inobhutnahmen dieser Kinder hat es seit Mitte des letzten Jahres gegeben?

3) Was waren die konkreten Gründe für die Inobhutnahmen?

4) Wie teilen sich die Inobhutnahmen nach Stadtbezirken, Alter und Geschlecht der Kinder auf?

5) Wie sind die in Obhut genommenen Kinder untergebracht worden?

6) Wie viele Rückführungen in die Herkunftsfamilie sind vorgenommen worden?

7) Mit welchen begleitenden Maßnahmen insbesondere für die Eltern und unter welchen Bedingungen sind diese Rückführungen durchgeführt worden?

8) Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Situation der Kinder in ihren Familien zu verbessern?“

-> TOP 5.6, Drucksache Nr. 03946-11, CDU-Fraktion:

„Aus den Medien war zu entnehmen, dass es in den vergangenen Monaten zu Inobhutnahmen von Kindern aus südosteuropäischen Zuwanderfamilien kam.



Die CDU-Fraktion bittet das Jugendamt darzustellen, inwieweit sich diese Inobhutnahmen auf den Haushalt des Jugendamtes, insbesondere auf den Etat des Jugendhilfedienstes auswirkt.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um Darstellung, ob weitere Inobhutnahmen zu erwarten sind und welche Auswirkungen diese Inobhutnahmen für den Etat des Jugendamtes bzw. Teilbereiche zu erwarten sind.“


Herr Weirauch beantwortete die Fragen wie folgt:

- TOP 5.3
Zu 1) Im Jugendamt gibt es keine Erkenntnisse über die Anzahl dieser Kinder in Dortmund. Die Daten des Meldeamtes reichen zu einer Beantwortung der Frage nicht aus, weil es eine große Zahl von Kindern aus diesem Bereich gibt, die sich unangemeldet hier aufhalten.

Zu 2) Seit Ende 2010 wurden 14 Kinder aus dieser Bevölkerungsgruppe in Obhut genommen. Die Zahl der Kinder, um die sich das Jugendamt „kümmern musste“, lag wesentlich höher.

Zu 3) Gründe für die Inobhutnahmen waren in der Regel inakzeptable Wohnzustände und Vernachlässigung der Kinder.

Zu 4) In drei Jugendhilfediensten mussten Inobhutnahmen durchgeführt werden:
JHD-Eving: 2 Mädchen, jünger als 6 Jahre
JHD-Innenstadt-Nordost: 4 Mädchen und 4 Jungen, jünger als 6 Jahre
JHD-Innenstadt-Nordwest: 2 Mädchen, jünger als 6 Jahre, 1 Junge, jünger als 12 Jahre, 1 Mädchen, jünger als 18 Jahre

Zu 5) Die Kinder sind, wenn sie unter 12 Jahre alt waren, in Bereitschaftspflegefamilien und, wenn sie älter als 12 Jahre alt waren, in Heimeinrichtungen in Obhut genommen worden.

Zu 6) Neun von den 12 Kindern, die in Obhut genommen wurden, konnten in das Elternhaus zurückgeführt werden.

Zu 7) Die Rückführungen wurden erst durchgeführt, wenn die Wohnverhältnisse die notwendigen Mindeststandards erfüllten. Weiterhin werden diese Familien regelmäßig durch die Bezirkssozialarbeiter besucht.

Zu 8) Die Möglichkeiten des Jugendamtes, die Situation dieser Kinder in ihren Familien nachhaltig zu verbessern, sind beschränkt. Es wird versucht, im Zusammenwirken mit freien Trägern und Schulen hierzu einen Beitrag zu leisten. Um auf Dauer Erfolge erzielen zu können, ist aber ein Zusammenwirken vieler Akteure nötig. Dies ist bereits in Angriff genommen


- TOP 5.6

Die Kosten für Inobhutnahmen betragen pro Tag in einer Bereitschaftspflegefamilie
ca. 50,00 Euro und bei einer Unterbringung in einem Heim ca. 125,00 Euro. Aufgrund der bisher noch überschaubaren Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Personenkreis halten sich die Auswirkungen auf den Etat des Jugendamtes noch in Grenzen. Diese Entwicklung ist allerdings sorgfältig zu beobachten.

Gravierend sind allerdings die Aufwände im Personalbereich. Bisher sind für die Tätigkeiten des Jugendamtes rund um diese Personengruppe Personalkapazitäten von umgerechnet 3 Planstellen in den beiden Jugendhilfediensten der Nordstadt zusätzlich erforderlich gewesen.


Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Weirauch mit, eine fehlende Krankenversicherung sei kein Grund für eine Inobhutnahme oder den Entzug der elterlichen Sorge, da bei einer ernsthaften Erkrankung eines Kindes von den Ärzten / Krankenhäusern Nothilfe geleistet werden müsse.


zu TOP 5.4
Ausgestaltung erzieherischer Hilfen nach SGB XIII §27ff
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03920-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03920-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um einen mündlichen Sachstandsbericht der Verwaltung. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) In welchen Zyklen werden in der Regel Hilfeplanverfahren nach SGB XIII §27ff durchgeführt und wie werden die Hilfen überprüft?

2) Welche Entscheidungskriterien liegen der Auswahl der Hilfen zugrunde?

3) Welche Qualitätsstandards werden an stationäre und ambulante Hilfen angelegt?

4) Welche Volumina haben die ambulanten in Abgrenzung zu stationären Hilfen?

5) Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Anbieter von erzieherischen Hilfen? Wie werden dabei Dortmunder Anbieter von Leistungen berücksichtigt?

6) In welcher Form und Häufigkeit werden Qualitätsdialoge mit den Anbietern von erzieherischen Hilfen geführt? Welche Themen werden dabei diskutiert?


Wie werden Qualität und Wirkung überprüft?
7) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und zu unterstützen?

8) Die Jugendhilfe ist stadtbezirksweit organisiert und hat daher einen klaren Sozialraumbezug. Folgen die erzieherischen Hilfen diesem Anspruch?

Wenn ja, wie?“


Frau Schütte-Haermeyer wies eingangs darauf hin, dass es SGB VIII heißen soll.

Herr Weirauch beantwortete die Fragen:

Zu 1) Hilfeplangespräche finden in der Regel alle sechs Monate statt. In diesen Gesprächen erfolgt der Abgleich der im vorhergehenden Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele.
Zu 2) Entscheidungskriterien sind:
- Eignung der Hilfen
- Erzieherischer Bedarf im Einzelfall
- Wunsch- und Wahlrecht der Personensorgeberechtigten

Zu 3) Im Hinblick auf Personal und Ausstattung gelten die Qualitätsstandards der überörtlichen Heimaufsicht durch das Landesjugendamt. Darüber hinaus sind mit den Leistungserbringern individuelle Qualitätsentwicklungsvereinbarungen durch das Jugendamt geschlossen worden.

Zu 4) Im vergangenen Jahr wurde in 2235 Fällen ambulante Hilfe geleistet. Das waren 53 % der Gesamthilfen. In 1990 Fällen wurden stationäre Hilfen geleistet. Das entspricht 47 % der Gesamthilfen.

Zu 5) Das Angebot muss im Einzelfall geeignet sein. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ist zu beachten. Der Preis des Angebotes darf nicht überzogen sein. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, werden Kinder zunächst in Dortmund untergebracht. Nur wenn hier die Platzzahlen nicht ausreichen, werden Einrichtungen außerhalb Dortmunds angefragt.

Zu 6) Qualitätsdialoge werden mit den einzelnen Trägern jährlich geführt. Hier werden in ganztägigen Veranstaltungen Angebotsstruktur, personelle Ausstattung, Fallzahlentwicklung und Erfahrungen mit den einzelnen Hilfen des Anbieters besprochen.

Zu 7) Das ist von den im Hilfeplan getroffenen Verabredungen abhängig.

Zu 8) Bei präventiven und ambulanten Maßnahmen wird der Sozialraumbezug möglichst erhalten. Bei stationären Hilfen ist dies nicht möglich.


Für Frau Rabenschlag stellte sich der Aufgabenkomplex in drei großen Blöcken dar: Bereich der Kindertageseinrichtungen, Bereich der Jugendarbeit und Bereich der erzieherischen Hilfen. Mit den ersten beiden Blöcken habe man sich in den letzten Jahren immer wieder im Ausschuss beschäftigt. Das sehe sie als sehr positiv an.
Sie schlug vor, dass der Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen den dritten Bereich
– Erzieherische Hilfe – zum Schwerpunktthema macht und sich auch in weiteren Sitzungen mit der Thematik beschäftigt (unter Betrachtung der Aspekte z. B. Bedarf, Sozialräume, Hilfeplanverfahren, Qualitätsdialog, unterschiedliche Hilfeformen).

Frau Schütte-Haermeyer dankte Herrn Weirauch und unterstützte den Vorschlag von Frau Rabenschlag.

Auch Herr Evermann sprach sich dafür aus, sich kontinuierlich mit der Thematik zu beschäftigen.

Herr Weirauch ging auf die Zusatzfragen von Frau Schütte-Haermeyer ein:
Die Dauer, bis eine Hilfe zur Erziehung in einem Heim umgesetzt werden kann, könne im günstigsten Fall ca. 3 Wochen betragen, wenn sich die Eltern und die/der zuständige Sozialarbeiter/in einig sind, dass ein Kind in einem Heim untergebracht werden muss, und nach der kollegialen Beratung ein Heimplatz gefunden werden kann. Es gebe natürlich auch schwierige Fälle, in denen beispielsweise die Eltern überzeugt werden müssten, ihr Einverständnis zu geben, oder über einen längeren Zeitraum ein geeigneter Heimplatz aufgrund besonderer Anforderungen gesucht werden müsse.
Hinsichtlich des Leistungskatalogs der §§ 27 ff SGB VIII bzw. der weiteren Möglichkeiten – auch unter dem Aspekt Sozialraumbezug – kündigte er für eine der nächsten Sitzungen eine ausführliche Darstellung an.


zu TOP 5.5
Kinder- und Jugendkulturarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03926-11)


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„Im Februar 2011 wurde seitens des Jugendamtes ein Konzept der Jugendkulturarbeit den Gremien des Rates vorgelegt, welches inhaltlich stark auf die Rolle des neuen FZWs abzielte.

Die CDU-Fraktion fasst unter Jugendkulturarbeit aber mehr als das bisher von der Fachverwaltung dargelegte und fordert auf, eine Darstellung der Arbeiten und Angebote der Ämter- und Dezernatsübergreifenden Jugendkulturarbeit (Dezernate 2 und 7), die unter die Passage des SGB VIII § 11 (3) „Förderung der kulturellen Bildung“ fallen, anzufertigen und den Gremien bis zum dritten Quartal 2011 vorzustellen.

Ergänzend dazu wird um eine Aufstellung von bekannten und wiederkehrenden Angeboten der freien Jugendkulturszene, die im Dortmunder Stadtgebiet pro Jahr stattfinden, gebeten.

Abschließend wird um eine konzeptionellen Darstellung gebeten, wie zukünftig einheitlich Jugendkulturarbeit innerhalb der Dortmunder Stadtverwaltung praktiziert wird!

Möglicherweise existieren innerhalb der Stadt bzw. der Stadtverwaltung durch parallele Einrichtungen oder doppelte Personalstellen in den Dezernaten Mehrfachstrukturen, die zukünftig kostengünstiger, effektiver und zielführender strukturiert werden können!
Die Erhebung betrifft große Teile des Kultur- und Jugendbereiches, welche beide von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg einer Effektivitätsoptimierung zugeführt werden sollen, so dass hier auch gesamtstädtisch Relevantes geleistet werden kann!
Die bisherigen Auslassungen der Verwaltung haben bspw. die Angebote von Kinderoper oder des Kinder- und Jugendtheaters bisher außer acht gelassen, obwohl auch diese unter dem §11 (3) im SGB VIII zu verstehen sind!“

Die Beantwortung erfolgt schriftlich im III. Quartal.


zu TOP 5.6
Etat Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03946-11)

Die TOP 5.6 und 5.3 wurden im Zusammenhang behandelt.


zu TOP 5.7
Förderung von Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03956-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03956-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„Mit dem Ziel, durch Spracherwerb die Integrationschancen von Kindern zu fördern, richtet sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit seiner „Offensive Frühe Chancen“ an Kitas - auch mit U3-Betreuung -, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden.

Das erste Interessenbekundungsverfahren (Bewerbungsschluss am 15.12.2010) ist inzwischen abgeschlossen. Die Förderung für die ersten 3.000 Kitas hat ab dem 1.3. bzw. 1.4.2011 begonnen. Eine zweite Förderwelle mit entsprechendem Interessenbekundungsverfahren für rund 1.000 Kitas ist für Ende 2011 geplant.

In Dortmund gibt es bislang 29 Schwerpunkt-Kitas, wovon sich 21 in FABIDO-Trägerschaft befinden. Die restlichen acht Kitas stehen unter Leitung eines konfessionellen-, privaten- (Kinder mit Zukunft e.V.) oder freien Trägers (AWO).

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:


a) Welche Gesamtfördersumme entfällt aus dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen“ auf die Stadt Dortmund und wie verteilt sich diese auf die einzelnen Kitas und Förderjahre?

b) Welche weiteren Anmeldungen sind für das geplante zweite Interessenbe-kundungsverfahren zur Bildung von Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration Ende 2011 in Dortmund vorgesehen? Nach welchen Kriterien bemisst sich die Auswahl bzw. welche Anmeldekriterien müssen eingehalten werden?“



Die Beantwortung erfolgt schriftlich.




zu TOP 5.8
Kinderbetreuung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03964-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03964-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„Wir bitten um die Beantwortung der unten aufgeführten Fragen in der Sitzung am 04.05.2011.

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Kinderstuben in der Nordstadt?

2. Familienbüro Nordstadt:
Wie viele Mitarbeiterinnen arbeiten dort im Vergleich zu anderen Familienbüros im Stadtgebiet? Wie viele Anträge / Aufträge sind dort in 2010 eingegangen? Wie ist die Erreichbarkeit / Akzeptanz des Standortes? Gibt es besondere Angebote angesichts des besonderen Bedarfs in der Nordstadt?

3. Wie ist der Sachstand bezüglich der 5 neuen Kitas in der Nordstadt?

4. Wie ist der Sachstand bezüglich der geplanten 43 neuen Einrichtungen? Welche Träger stehen bereit?

5. Wie ist die Überprüfung der Schadstoffbelastung (z.B. Weichmacher) in den Kitas geregelt?

6. Wie ist in diesem Jahr geplant, die Kinder, die im Sommer eingeschult werden, in der Zeit zwischen Ende des Kindergartenjahres am 31.07.11 bis zur Einschulung zu betreuen?

7. Finden die in § 10 KiBiz geregelten Arzt / Zahnarztbesuche in den Kitas regelmäßig statt? Und wenn ja, in welchem Rhythmus?“


Herr Harder sagte eine schriftliche Beantwortung unter Federführung des Jugendamtes zu.


zu TOP 5.9
Kinderbildungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03988-11)

Der TOP 5.9 wurde zurückgezogen.


zu TOP 5.10
Stellung Stadtelternrat
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04001-11)

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Der Referentenentwurf zum KiBiz sieht eine Reihe von Veränderungen vor, die u.a. die Stellung der Elternräte in den Kindertageseinrichtungen betrifft. So werden Elternbeiräte in den Einrichtungen gestärkt und erhalten größere Mitwirkungsmöglichkeiten gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Diese Elternbeiräte können jährlich einen Jugendamtsbeirat wählen. Dazu müssen sich allerdings zwei Drittel aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.

Die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene zu einer „Versammlung der Jugendamtselternbeiräte“ zusammenschließen und mit wiederum Zwei-Drittel-Beteiligung einen Landeselternrat wählen.

Diese Hürden einer jeweiligen Zwei-Drittel-Beteiligung erscheinen angesichts der Erfahrungen mit aktiv tätigen Eltern in den Einrichtungen relativ hoch, so dass befürchtet werden muss, nicht immer ausreichende Mehrheiten für die Mitwirkungsorgane zu erhalten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst dazu folgenden Beschluss:
1. Im Kinder-, Jugend- und Familienausschuss können Vertreter(innen) der Eltern wie bisher beratend tätig sein.

2. Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sprechen sich dafür aus, den Referentenentwurf dahingehend zu ändern, dass anstelle der erforderlichen geplanten Zwei-Drittel-Mehrheiten für die Wahl von Elternmitwirkungsorganen lediglich eine 50 %-Hürde eingeführt wird.

3. Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie setzen sich in ihren Entscheidungsgremien auf Landesebene dafür ein, bei der Neufassung des KiBiz diese Regelungen zu berücksichtigen.“

Frau Pieper begründete den Antrag.

Frau Bohlander begrüßte den Antrag. Allerdings stellte sie fest, dass er dem StER nicht weiterhelfen werde. Es gebe in Dortmund über 280 Einrichtungen, davon müssten sich bei einer 50 %-Regelung 140 Einrichtungen bzw. deren Elternbeiräte an der Wahl beteiligen. Der StER habe zur Zeit 180 Mitglieder, die ungefähr 150 Einrichtungen vertreten. An den bisherigen Versammlungen hätten 30 oder 50 oder 70 Eltern teilgenommen (beim Kita-Streik waren es 200). Das KiBiz habe den Eltern bisher keine Mitbestimmung in den Einrichtungen eingeräumt. Daher würden sich viele Elternbeiräte nicht engagieren. Ein Quorum – ob 2/3 oder 50 % - könne nicht erreicht werden. Es gebe Bemühungen, auf Landesebene zu erreichen, dass wie im Schulgesetz eine einfache Mehrheit der anwesenden Eltern ausreicht.

Herr Sohn wies aus seiner eigenen Erfahrung darauf hin, dass viele Eltern leider auch oft kein Interesse hätten, sich zu engagieren.
Er sei der Auffassung, wenn es der Wille des Ausschusses sei, dass ein/e – auch ohne das vorgeschriebene Quorum – gewählte/r Vertreter/in beratend im Ausschuss teilnehmen soll, dann wäre das auch möglich, z. B. über die Satzung. Evtl. müsste das noch einmal rechtlich abgeklärt werden.

Frau Liedschulte teilte mit, dass ihre Fraktion zustimmen könnte, wenn nur der Punkt 1 beschlossen werden solle.

Frau Pieper ging erneut auf den Antrag ein.

Herr Gora stellte fest, der StER sei im Ausschuss vertreten, weil das bereits beschlossen wurde. Das sei eine Tatsache, es sei denn, aus der Landesgesetzgebung würde sich etwas anderes ergeben. Er sehe kein Problem darin, den Antrag zu beschließen, weil damit nur das bestätigt würde, was bereits formal schon erledigt wurde.

Nach den Ausführungen von Frau Bohlander sei es Fakt, dass über Punkt 1 nicht abgestimmt werden könne, wenn Punkt 2 nicht geregelt sei. Wenn zum 01.08.2011 ein Quorum – egal ob 50 % oder 2/3 – für die Wahl erforderlich wäre, gebe es keinen StER mehr.

Herr Harder erläuterte, man müsse zwei Dinge auseinanderhalten.
Zum einen, da hätte Frau Bohlander Recht, wenn das Quorum bestehen bliebe oder sich auf
50 % verändern würde, wäre eine Jugendamtselternbeirat nur gewählt, wenn er dieses Quorum erreicht. Das hieße im Umkehrschluss, wenn dies nicht gelinge, gebe es in Dortmund keinen Jugendamtselternbeirat.
Die weitere Fragestellung sei, wer soll evtl. als weiteres beratendes Mitglied nach der Satzung des Jugendamtes im Ausschuss vertreten sein. Das müsste sicherlich noch einmal diskutiert werden, ob man eine Vertretung eines dann wie auch immer genannten „Gremiums“ im Ausschuss haben wolle. Dies sei eine politische Entscheidung. Allerdings müsse man auch bedenken, dass es ggf. weitere freiwillig zusammengeschlossene Gruppierungen geben könne (ebenfalls ohne gesetzliche Legitimation), die eine Mitgliedschaft im Ausschuss einfordern.

Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag von Herrn Harder, zum jetzigen Zeitpunkt keinen Beschluss herbeizuführen, sondern zunächst die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen abzuwarten und dann zu überlegen, wie man auf Dortmunder Ebene mit den landesrechtlichen Vorgaben umgehen will.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Herr Harder kündigte an, zukünftig detaillierter darzustellen, mit welchen Dingen sich die Bezirksvertretungen befassen.



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Bildungs- und Teilhabepaket
Federführung für die Umsetzung liegt beim Sozialamt, sobald Klarheit hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen besteht, werden die Fragen der Fachausschüsse beantwortet.


- Zweisprachige und biliterale Modellprojekte in Tageseinrichtungen für Kinder
(Stellungnahme der Verwaltung an den Integrationsrat wurde den Mitgliedern übersandt)


- Modellprojekt des Landes NRW gegen Jugendkriminalität
(Anschreiben des Polizeipräsidiums Dortmund wurde den Mitgliedern übersandt)


- übersandt wurde:
Jahreskurzbericht 2010 und Flyer der Beratungsstelle Westhoffstraße









Herr Sohn beendete die Sitzung um 21.10 Uhr.




Sohn Dr. Tautorat Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:

Anlage zu TOP 2.1

(See attached file: Vortrag JHA - Szlapka.pdf)



Anlage zu TOP 2.2

a) Präsentation

(See attached file: Unterbringung obdachloser Jugendlicher.pdf)

b) Vortrag

(See attached file: Spektrum der Jugendlichen im Sleep In Stellwerk.pdf)



Anlage zu TOP 3.1

a) Präsentation

(See attached file: Familienbefragung2011_AKJF_V3.pdf)



Anlage zu TOP 3.2

(See attached file: 7-F 2012ff.pdf)