Niederschrift

über die 1. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hörde


am 26.06.2012
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:30 - 16:55 Uhr


Anwesend:

a) Beauftragter des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hörde

Manfred Renno

b) Verwaltung

Ulrich Spangenberg Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde


Sylvia Nolte Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hörde,
am 26.06.2012, Beginn 16:30 Uhr,
Bürgersaal, Ebene 02, der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund






1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung


2. Fragen aus der Bürgerschaft an die Verwaltung

3.. Finanzen und Liegenschaften

3.1 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)

3.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06978-12)

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)

4.2 Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07222-12)

5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

5.1 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07302-12)

5.2 Bauleitplanung; Aufstellung der Bebauungspläne Ap 180 - Bedastraße -, Ap 204 - Vahleweg -, Br 195 - Ortskern Wickede -, Hom 215 - Am Kramberg -, Hom 235 - Zentrum Nord -, We 146 - östlich Limbecker Postweg -, Lü 142 - Bezirksfriedhof Marten -, Lü 155 - Alter Hellweg -, VEP Lü 175 - Crengeldanzgraben -
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06150-12)

5.3 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln; Beschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungs- planes und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung), Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07050-12)




1. Regularien

Herr Manfred Renno eröffnete als Beauftragter des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hörde die 1. Sitzung.
zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 2.
Fragen aus der Bürgerschaft an die Verwaltung

Keine


3. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 3.1
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)

Beschluss

Der Beauftragte des Landes für den Stadtbezirk Hörde beschließt, den 2. Sachstandsbericht (zum Stichtag 30.04.2012) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen in die 1. reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hörde nach der Wahlwiederholung zu schieben, da keine besondere Dringlichkeit zu erkennen ist.




zu TOP 3.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06978-12)

Beschluss


Der Beauftragte des Landes für den Stadtbezirk Hörde beschließt, den Sachstandstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in die 1. reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hörde nach der Wahlwiederholung zu schieben, da keine besondere Dringlichkeit zu erkennen ist.




4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 4.1
Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)

Beschluss

Der Beauftragte des Landes für den Stadtbezirk Hörde beschließt, die Vorlage „ Ehemaliges Lehrschwimmbecken in Holzen – Nutzungsänderung -„ in die 1. reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hörde nach der Wahlwiederholung zu schieben, da wegen der langen Wartezeit auf diese Vorlage und dem vorliegenden Beschluss des Rates zur Schließung des Bades keine besondere Dringlichkeit zu erkennen ist und noch eine Beteiligung der Bürgerschaft zur Findung von alternativen Nutzungsmöglichkeiten aussteht.



.


zu TOP 4.2
Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07222-12)

Beschluss


Der Beauftragte des Landes für den Stadtbezirk Hörde beschließt, den den Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. in die 1. reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hörde nach der Wahlwiederholung zu schieben, da keine besondere Dringlichkeit zu erkennen ist.







5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 5.1
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07302-12)

Beschluss

Der Beauftragte des Landes NRW für den Stadtbezirk Hörde empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.






zu TOP 5.2
Bauleitplanung; Aufstellung der Bebauungspläne Ap 180 - Bedastraße -, Ap 204 - Vahleweg -, Br 195 - Ortskern Wickede -, Hom 215 - Am Kramberg -, Hom 235 - Zentrum Nord -, We 146 - östlich Limbecker Postweg -, Lü 142 - Bezirksfriedhof Marten -, Lü 155 - Alter Hellweg -, VEP Lü 175 - Crengeldanzgraben -
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06150-12)

Beschluss

Der Beauftragte des Landes für den Stadtbezirk Hörde spricht folgende Empfehlung aus:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Verfahren zur Aufstellung der im Betreff genannten Bebauungspläne einzustellen. Folgende Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschlüsse werden aufgehoben:

1. Bebauungsplanverfahren Ap 180 – Bedastraße – /Aufstellungsbeschluss vom 27.10.87
2. Bebauungsplanverfahren Ap 204 – Vahleweg –/Aufstellungsbeschluss vom 29.01.98
3. Bebauungsplanverfahren Br 195 – Ortskern Wickede –/Aufstellungsbeschluss vom 17.05.90
4. Bebauungsplanverfahren Hom 215 – Am Kramberg – /Aufstellungsbeschluss vom 17.03.83
5. Bebauungsplanverfahren Hom 235 – Zentrum Nord – /Aufstellungsbeschluss vom 23.05.85
6. Bebauungsplanverfahren We 146 – östlich Limburger Postweg – /Aufstellungsbeschluss vom 14.07.75
7. Bebauungsplanverfahren Lü 142 Bezirksfriedhof Marten - /Aufstellungsbeschluss vom 21.06.79
8. Bebauungsplanverfahren Lü 155 – Alter Hellweg –/Aufstellungsbeschluss vom 09.12.82
9. vorgezogener Bebauungsplan-Verfahren Lü 175 – Crengeldanzgraben -/Einleitungsbeschluss vom 27.06.96


Rechtsgrundlage:

§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. L S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).








Martin Lürwer
Stadtrat






Begründung
Kurzfassung der Vorlage

In Dortmund existiert ein sogenannter Verwaltungsatlas, der auch im Internet für jeden Nutzer zur Verfügung steht. In diesem Verwaltungsatlas, das heißt in diesem Kartenwerk, sind sowohl sämtliche in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren, als auch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Satzungen enthalten. Direkt im Anschluss an einen Beschluss zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes wird die Umgrenzung des Planbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes in den Verwaltungsatlas übernommen und kann somit von jedem Internetnutzer eingesehen werden. Regelmäßige Rückfragen zu verschiedenen in Aufstellung befindlichen, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter bearbeiteten Bebauungsplanverfahren haben dazu geführt, die seit längerem nicht fortgeführten Planverfahren daraufhin zu überprüfen, ob noch ein Erfordernis für das Planwerk besteht. Diese Überprüfung hatte zum Ergebnis, dass eine Reihe von Planverfahren mangels noch bestehenden Erfordernisses eingestellt werden kann. Die bisher gefassten Beschlüsse sind aufzuheben. Im Weiteren kann der Verwaltungsatlas entsprechend „bereinigt“ werden. Dies führt sowohl zu einer realen Übersicht der tatsächlich in Aufstellung befindlichen Planverfahren als auch der Vermeidung von Rückfragen zu nicht mehr erforderlichen Planverfahren.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ergibt sich aus § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit Ziffer 6 Buchstabe c des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vom 01.04.2011.

Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Buchstabe c der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 05.04.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.10.2011.


Personal

Keine personellen Auswirkungen.

Weiterer Sachverhalt siehe Folgeseiten.

Weitere Gliederung der Vorlage

1. Anlass für die Einstellung der Planverfahren und die Aufhebung der gefassten Beschlüsse

2. Gründe für die Einstellung der Planverfahren im Einzelnen

2.1 Bebauungsplanverfahren Ap 180 – Bedastraße – /Aufstellungsbeschluss vom 27.10.87

2.2 Bebauungsplanverfahren Ap 204 – Vahleweg –/Aufstellungsbeschluss vom 29.01.98

2.3 Bebauungsplanverfahren Br 195 – Ortskern Wickede –/Aufstellungsbeschluss vom 17.05.90

2.4 Bebauungsplanverfahren Hom 215 – Am Kramberg – /Aufstellungsbeschluss vom 17.03.83

2.5 Bebauungsplanverfahren Hom 235 – Zentrum Nord – /Aufstellungsbeschluss vom 23.05.85

2.6 Bebauungsplanverfahren We 146 – östlich Limburger Postweg – /Aufstellungsbeschluss vom 14.03.74 und Offenlegungsbeschluss vom 15.07.1975

2.7 Bebauungsplanverfahren Lü 142 Bezirksfriedhof Marten - /Aufstellungsbeschluss vom 21.06.79

2.8 Bebauungsplanverfahren Lü 155 – Alter Hellweg –/Aufstellungsbeschluss vom 09.12.82

2.9 Vorgezogener Bebauungsplan-Verfahren Lü 175 – Crengeldanzgraben - /Einleitungsbeschluss vom 27.06.96

3. Sonstiges




Nun folgt der Hauptteil von Punkt 1, Anlass für die Einstellung der Planverfahren bis Punkt 3. Sonstiges.

Sachverhalt

1. Anlass für die Einstellung der Planverfahren und die Aufhebung der gefassten Beschlüsse

In Dortmund existiert ein sogenannter Verwaltungsatlas, der auch im Internet für jeden Nutzer zur Verfügung steht. In diesem Verwaltungsatlas, das heißt in diesem Kartenwerk, sind sowohl sämtliche in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren, als auch die rechtsverbindliche Bebauungspläne sowie Satzungen enthalten. Direkt im Anschluss an einen Beschluss zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes wird die Umgrenzung des Planbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes in den Verwaltungsatlas übernommen und kann somit von jedem Internetnutzer eingesehen werden. Regelmäßige Rückfragen zu verschiedenen, in Aufstellung befindlichen, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter bearbeiteten Bebauungsplanverfahren haben dazu geführt, die seit längerem nicht fortgeführten Planverfahren daraufhin zu überprüfen, ob noch ein Erfordernis für das Planwerk besteht. Diese Überprüfung hatte zum Ergebnis, dass eine Reihe von Planverfahren mangels noch bestehenden Erfordernisses eingestellt werden kann. Die bisher gefassten Beschlüsse sind aufzuheben. Im Weiteren kann der Verwaltungsatlas entsprechend „bereinigt“ werden. Dies führt sowohl zu einer realen Übersicht der tatsächlich in Aufstellung befindlichen Planverfahren als auch der Vermeidung von Rückfragen zu nicht mehr erforderlichen Planverfahren.

2. Gründe für die Einstellung der Planverfahren im Einzelnen

2.1 Bebauungsplanverfahren Ap 180 – Bedastraße – /Aufstellungsbeschluss vom 27.10.87

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes war beabsichtigt, den Bereich der Firma Ferro-Stahl zwischen Erlenbachstraße und Bedastraße einer gewerblichen Nutzung bzw. Mischnutzung zuzuführen. Dabei war die Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe gedacht. Gleichzeitig sollten Grundstücksteile der auf der Südseite der Schüruferstraße befindlichen und relativ tiefen Wohnbaugrundstücke in das Gewerbegebiet zum Zwecke der Arrondierung einbezogen werden.

Die südlichen Teile der auf der Südseite der Schüruferstraße gelegenen Wohnbaugrundstücke hätten vom Prinzip her noch einer Wohnbebauung zugeführt werden können. Allerdings war nur ein Teil der betroffenen Grundstückeigentümer an einer baulichen Entwicklung der rückwärtigen Grundstücksteile interessiert, was letztlich eine Bebauung aller möglichen Grundstücksflächen blockiert hat.


Es wird daher empfohlen, das 1988 begonnene Aufstellungsverfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 27.10.1987 aufzuheben.

2.2 Bebauungsplanverfahren Ap 204 – Vahleweg –/Aufstellungsbeschluss vom 29.01.98

Das Landeskrankenhaus an der Marsbruchstraße und die zugehörigen Pflegeeinrichtungen sollten ursprünglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 204 auf Dauer in ihrem Bestand gesichert und eine Beeinträchtigung durch eine geplante Maßregelvollzugseinrichtung verhindert werden. Die Maßregelvollzugseinrichtung ist mittlerweile im Stadtbezirk Brackel an der Aplerbecker Straße angesiedelt worden.

Kleinteilige Erweiterungen des Landeskrankenhauses und der Pflegeeinrichtungen konnten in der Vergangenheit und können auch in Zukunft nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) genehmigt werden, da das gesamte Areal des Landeskrankenhauses als Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Somit ist das Erfordernis für den beabsichtigen Bebauungsplan Ap 204 – Vahleweg – entfallen. Der Aufstellungsbeschluss vom 29.01.1998 kann aufgehoben werden.

2.3 Bebauungsplanverfahren Br 195 – Ortskern Wickede –/Aufstellungsbeschluss vom 17.05.90

Der im Siedlungsschwerpunkt Dortmund-Wickede am Hellweg gelegene landwirtschaftliche Hauptbetrieb Schorlemmer sollte aufgegeben werden. Es war geplant, einen Ortmittelpunkt durch Gestaltung einer öffentlich nutzbaren Platzfläche zu realisieren. Die Platzränder sollten durch Neubebauung gefasst werden.

Für die Platzgestaltung sowie die Platzrandbebauung wurden Baugenehmigungen nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erteilt. Die Realisierung ist mittlerweile gänzlich erfolgt. Qualifizierten Planrechts in Form eines Bebauungsplanes bedarf es damit nicht mehr. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.05.1990 kann somit aufgehoben werden.

2.4 Bebauungsplanverfahren Hom 215 – Am Kramberg – /Aufstellungsbeschluss vom 17.03.83

Für den Bereich zwischen Olpketalstraße und Kirchhörder Straße ist der Bebauungsplan We 151 aufgestellt worden, der 1977 in Kraft getreten ist. Eine über die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes hinaus gehende geplante Bebauung und Erschließung sollte nicht über Änderungen dieses Bebauungsplanes, sondern über eine Neuaufstellung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 215 – Am Kramberg – eingeleitet. Im Rahmen der Planungsarbeiten hat sich letztlich herausgestellt, dass eine weitere bauliche Nachverdichtung nicht mehr erwünscht und somit auch kein Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Hom 215 erforderlich ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat am 09.03.1988 beschlossen, das Planverfahren nicht weiter zu betreiben. Das Planverfahren wurde daraufhin auch aus dem mittelfristigen Arbeitsprogramm herausgenommen. An dieser Beurteilung hat sich bis heute nichts geändert. Somit kann der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 215 aufgehoben werden.

2.5 Bebauungsplanverfahren Hom 235-Zentrum Nord-/Aufstellungsbeschluss vom 23.05.85

Der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.05.1985 beschlossen, den Bebauungsplan Hom 235 – Zentrum Nord – aufzustellen und den Bebauungsplan öffentlich auszulegen. Im Anschluss daran wurde eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen, die am 10.06.1988 endete. Ziel des Bebauungsplanes waren unter anderem eine Aufwertung des Marktplatzes als Mittelpunkt des Zentrums von Dortmund-Hombruch sowie eine städtebauliche Nachverdichtung. Der Marktplatz hat zwischenzeitlich eine klare Nutzungsstruktur erfahren, ohne dass es hierzu eines qualifizierten Bebauungsplanes bedurfte. Bauliche Nachverdichtungen im Bereich westlich der Steinäckerstraße sind auf der Grundlage von § 34 BauGB genehmigt und realisiert worden. Somit bedarf es hier keines Bebauungsplanverfahrens mehr für eine städtebauliche Neuordnung. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.1985 kann aufgehoben werden.

2.6 Bebauungsplanverfahren We 146 – östlich Limburger Postweg – /Aufstellungs­beschluss vom 04.03.74 und Offenlegungsbeschluss vom 15.07.1975

Ziel des Bebauungsplanes war die Erweiterung des im Planbereich vorhandenen Gewerbegebietes und damit einhergehend die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Gleichzeitig sollte die Gemengelage von Wohnen und Gewerbe aufgelöst werden, um ein verträgliches Nebeneinander zu gewährleisten. Die Sanierung der Gemengelage wäre nur mit Städtebauförderungsmitteln erreichbar gewesen. Angesichts dringender Projekte konnten für den Bereich des geplanten Bebauungsplanes We 146 keine Städtebauförderungsmittel akquiriert werden. Somit war eine städtebauliche Neuordnung der Gemengelage nicht möglich. Ein Bebauungsplan mit Festschreibung der Bestandssituation wäre wegen Nichtbeachtung des Abstandserlasses nicht genehmigungsfähig gewesen. Es besteht kein Erfordernis mehr, den angesprochenen Bereich über einen Bebauungsplan einer Neuordnung zuzuführen. Die gefassten Beschlüsse können daher aufgehoben werden.

2.7 Bebauungsplanverfahren Lü 142 Bezirksfriedhof Marten - /Aufstellungs­beschluss vom 21.06.79

Der Bebauungsplan Lü 142 sollte in Teilen den rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 107 ersetzen. Hauptziel war die Schaffung von Erweiterungsflächen für den Bezirksfriedhof Marten.
Ferner sollte ein vorhandener Großhandelsbetrieb inklusive Erweiterungsflächen auf Dauer gesichert werden. Letztlich sollte eine bisher als Kleingartenanlage festgesetzten Fläche als Forstfläche festgesetzt werden.

Die für die Erweiterung des Bezirksfriedhofes ursprünglich vorgesehenen Flächen wären aufgrund der Bodensituation nur sehr eingeschränkt für Bestattungen geeignet. Die zusätzlichen Bedarfe konnten durch Neubelegung und Neustrukturierung der vorhandenen, bereits im Bebauungsplan Ma 107 festgesetzten Flächen gedeckt werden, so dass eine Erweiterung nicht mehr notwendig ist.
Die ursprünglich für die Erweiterung des Friedhofs vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan Ma 107 ohnehin als Verbandsgrünfläche festgesetzt. Somit kann der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Lü 142 auf Grund des Wegfalls der Notwendigkeit einer Friedhoferweiterungsfläche aufgehoben werden.

2.8 Bebauungsplanverfahren Lü 155 – Alter Hellweg –/Aufstellungsbeschluss vom 09.12.82

Ziele des Bebauungsplanes Lü 155 war die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung der Fa. Mannesmann und gleichzeitig die Neuregelung mehrerer Erschließungssituationen.

Die für die Erweiterung der Fa. Mannesmann vorgesehenen Flächen kamen auf Grund starker Altlastenbelastung für diese Nutzung nicht in Frage. Die Anpassung der Verkehrsflächen an die jeweilige Ausbausituation ist bereits über Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ma 107 erfolgt.

Somit besteht keine Notwendigkeit mehr, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 155 fortzuführen.

2.9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 175 – Crengeldanzgraben -/ Einleitungsbeschluss vom 27.06.96

Ursprüngliches Planungsziel in 1996 war die Schaffung von Planrecht für ein Bauvorhaben mit 52 Wohneinheiten im mehrgeschossigen Mietwohnungsbau. Auf Grund einer Sättigung im Geschosswohnungsbau modifizierte der Vorhabenträger seine Planungsüberlegungen und strebte in 2001 die Schaffung von Eigenheimen mit ca. 16 WE an.

Bei der Planbereichsfläche handelt es sich um einen wertvollen Freiraum, der Biotopvernetzungsfunktionen innerhalb des stark verdichteten Siedlungsraumes besitzt und als Kaltluftschneise dient. Aus Sicht des Landschaftsschutzes ist eine Bebauung nicht möglich. Damit ist die Fortführung des Verfahrens nicht sinnvoll.

3. Sonstiges

Im Weiteren ist der Verwaltungsatlas um die aufgehobenen Bebauungsplanverfahren zu bereinigen. Dies führt sowohl zu einer realen Übersicht der tatsächlich in Aufstellung befindlichen Planverfahren als auch der Vermeidung von Rückfragen zu nicht mehr erforderlichen Planverfahren.

Die Einstellung der nicht mehr benötigten Bebauungsplanverfahren ist kein Präjudiz dafür, für die angesprochenen Bereiche bzw. Teile derselben in der Zukunft kein verbindliches Planrecht mehr zu schaffen. Vielmehr obliegt die Planungshoheit dem Rat der Stadt und die Fassung von Aufstellungsbeschlüssen nach einer Delegationsvorlage des Rates der Stadt dem Fachausschuss, das heißt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien. Dieser hat jederzeit bei Bedarf die Möglichkeit, der Verwaltung aufzugeben, für einen der in dieser Vorlage enthaltenen Planbereiche oder auch einen Teilbereich erneut ein Planverfahren einzuleiten, um die städtebauliche Ordnung zu regeln.




zu TOP 5.3
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln; Beschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungs- planes und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung), Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07050-12)

Beschluss

Der Beauftragte des Landes NRW für den Stadtbezirk Hörde fasst für die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bezüglich der Bauleitplanung, 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes HÖ 252 PHOENIXSee, Teilbereich C – Südufer - den genannten Beschluss und ergänzt diesen durch den Beschluss, in dem 4-wöchigen Zeitraum der Auslegung, eine Einwohnerversammlung durchzuführen.








Manfred Renno Ulrich Spangenberg
Beauftragter des Landes Bezirksverwaltungsstelle Hörde
NRW für die Bezirksvertretung
Hörde