Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 08.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 11:00 - 12:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Bm’in Jörder
Rm Meyer

Rm Neumann-Lieven
Rm Wittkamp i. V. für Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Penning
Rm Bartsch i. V. für Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny - entschuldigt -

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez. - entschuldigt -
Herr Klüh, 10/FL
Herr Meyer-Jäkel, 10/stv. FL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Linneweber, StA 11

Herr Schulz, FB 3/4
Herr Dr. Renken, StA 53
Herr Höing, StA 60
Frau Averbeck, 7/Dez.-Büro
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.03.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12171-14)

3.1.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
hier: Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe - Überweisung aus der öff. Ratssitzung am 12.12.2013 (Drucksache Nr.: 10703-13-E5)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10803-13-E23)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

3.2.2 Verfügungsfonds City
- Mündlicher Bericht


3.2.3 Organisation Umweltamt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12267-14-E1)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 27.03.2014 vor.


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12267-14-E2)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Open Source Anwendungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12615-14)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende des Ausschusses für Personal und Organisation, Herr Rm Schilff, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie den Vorschlag zur Tagesordnung zu 4.1.1 – Open Source Anwendungen – (Drucksache Nr.: 12615-14) zurückzieht.

Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die Tagesordnung um die Vorlage
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014, Empfehlung (Drucksache Nr.: 12362-14) als TOP 3.2.4 zu erweitern. Hierzu liegt ein Schreiben zur Dringlichkeit vom 29.04.2014 vor.

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist einstimmig damit einverstanden, die Vorlage in die Tagesordnung aufzunehmen.


Mit dieser Erweiterung und der Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.03.2014

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, zu TOP 4.1.1 auf Seite 26 im letzten Absatz zu ergänzen, dass es beispielhaft um die Vorgänge um den Server der Wirtschaftsförderung ging. Auf Seite 26, letzter Absatz, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Er spricht hier beispielhaft die Vorgänge um den Server der Wirtschaftsförderung an.“

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung am 27.03.2014 mit dieser Änderung.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12171-14)

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) spricht sich dafür aus, die Vorlage zu beschließen, aber sie ist der Meinung, dass die Anzahl von 101 Personen für die Kernverwaltung zu gering ist.

Herr Rm Weintz befürwortet im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage, er interessiert sich zudem dafür, ob tatsächlich alle Stellen besetzt werden konnten und ob jedes Jahr ein Bedarf von 30 Mitarbeitern/innen für das Jobcenter besteht, insbesondere weil im Rahmen der Überprüfung der Hartz IV-Kriterien eine Entbürokratisierung angestrebt wird, die zu Stelleinsparungen führen könnte.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) ist erfreut über die Einstellung von 200 Personen, über die Übernahme der Auszubildenden und über die Bemühungen, Hauptschüler/innen einzustellen.

Auch Frau Rm Stackelbeck stimmt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu und hält es für gut, schwächere Schüler/innen einzubeziehen. Sie stellt die Frage, ob 200 Mitarbeiter/innen für die Stadt Dortmund ausreichen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) stellt heraus, dass das Niveau innerhalb der Stadtverwaltung gehalten werden soll, so dass es sich nicht um schwächere Schüler/innen handelt, die eingestellt werden. Das Schulsystem soll eher gestärkt werden, weil auch von der Hauptschule Schüler/innen kommen, die den Anforderungen entsprechen. Er bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen den demografischen Aufbau des Jobcenters darzustellen und zu erläutern, wie es zu den Stellenanforderungen kommt und wie die Entwicklungen des städtischen Anteils mit Altersaufbau sind.

Herr StD/StK Stüdemann informiert, dass 200 Personen bedarfsgerecht eingestellt wurden. Es besteht eine hohe Nachfrage, eine Ausbildung bei der Stadt Dortmund zu absolvieren. Hoch und höchst qualifizierte Mitarbeiter/innen konnten in den letzten Jahren für eine Ausbildung bei der Verwaltung gewonnnen werden, die aber dahin tendieren, nicht lange in den erlernten Berufen zu verbleiben, sondern sie studieren oder wollen sich weiterentwickeln. Die Stadt Dortmund sei auch an Mitarbeitern/innen interessiert, die sich ausbilden lassen und längerfristig im Beruf bleiben. Zur Kontinuität der Aufgabenerfüllung sei es wichtig, auch junge Menschen einzubeziehen, die eine Ausbildung bei der Stadt Dortmund nicht nur als Zwischenetappe begreifen.
Derzeitig werden von allen Fachbereichen neue Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte erarbeitet, so dass die demografischen Veränderungen der Fachbereiche erkennbar werden. Herr StD/StK Stüdemann geht davon aus, dass in der Zukunft perspektivisch eher mehr ausgebildet werden wird. In anderen Städten sei die Altersfluktuation noch höher als in Dortmund. In Dortmund werden neben den Ausbildungen weiterhin Mitarbeiter/innen, die nicht ausgebildet werden können, eingestellt. Die Fluktuation im Jahr liegt in Dortmund bei ca. 250 Personen.

Frau Linneweber erklärt auf den Hinweis der Frau Rm Dr. Tautorat, dass jedes Jahr die Fachbereiche der Verwaltung angeschrieben werden, um den Personalbedarf darzustellen, d. h. es wird vorgelegt, wie viele Mitarbeiter/innen vorhanden sind, welche Mitarbeiter/innen wann in den Ruhestand wechseln und welche Quote an sonstiger Fluktuation zu erwarten ist. Mit dieser Bedarfsberechnung kann jeder Fachbereich jeden Ausbildungsberuf kalkulieren, was mit dem Personal- und Organisationsamt zurückgekoppelt wird.
Auf die Fragen des Herrn Rm Weintz erläutert Frau Linneweber, dass immer die eine oder andere Absage vor Ausbildungsstart erfolgt, so dass die Einstellung
von bis zu 200 Personen geplant ist.
Zum Jobcenter gibt sie an, dass die Ausbildungskräfte für das Jobcenter zum Teil durch die Bundesagentur und zu 48 % durch das Personal- und Organisationsamt aufgrund einer Kooperationsvereinbarung eingestellt werden. Es erfolgt auch hier eine genaue Berechnung über die zu besetzenden Stellen mit Hilfe der Fluktuation. Die Ausbildungskräfte, die von der Stadt Dortmund ausgebildet werden, haben nach Ausbildungsende eine Bindungsfrist von drei Jahren an das Jobcenter. Sie ersetzen nicht nur die Altersfluktuation, sondern auch die Weggänge zurück in die Kernverwaltung der Stadtverwaltung.

Herr Rm Waßmann interessiert sich für den Aufbau des Jobcenters und dafür, wieviele Mitarbeiter/innen zwischen Jobcenter und Stadtverwaltung wechseln und wie der Altersaufbau aussieht. Zudem bittet er um Auskunft, ob es z. B. Regelungen gibt, Teile der Ausbildungsvergütung zurückzahlen zu müssen, wenn innerhalb einer gewissen Zeit die Verwaltung verlassen werde.

Herr Stüdemann stellt dar, dass es solche Regelungen in der Stadtverwaltung bisher nicht gibt. Er sagt die erbetenen Informationen zu zusammen mit einer Perspektive, wo es hinsichtlich des Jobcenters hingehen werde.
Erst seit wenigen Jahren ist die Stadtverwaltung dabei, bedarfsgerecht auszubilden. Vorher wurde immer über den Bedarf hinaus ausgebildet.
Auf die Nachfrage des Herrn Rm Berndsen, wo Gärtner/innen für den Zierpflanzenbau ausgebildet werden, erklärt Herr StD/StK Stüdemann, dass diese z. B. im Rosarium und im Botanischen Garten Rombergpark mit dem Gewächshaus ausgebildet werden, Ausbildungsbetrieb sei der Betriebshof im Westfalenpark.

Frau Rm Stackelbeck hat noch nie davon gehört, dass Ausbildungskosten zurückgefordert werden. Sie ist der Meinung, dass die Stadtverwaltung in der Verantwortung sei, auch über Bedarf auszubilden, falls der Arbeitsmarkt in einer Stadt so aussieht. Derzeitig fehlen Ausbildungsplätze wegen des doppelten Abiturjahrganges, des Aussetzens der Wehrpflicht etc.. Nicht für die Kernverwaltung sollte über Bedarf ausgebildet werden, sondern in anderen Ausbildungsberufen, in denen es auch möglich ist, nach der Ausbildung eine Stelle außerhalb der Stadtverwaltung zu finden. Dies müsste den Auszubildenden nur von Anfang an erklärt werden, dass es eine Ausbildung über den Bedarf der Stadtverwaltung hinaus ist.

Herr StD/StK Stüdemann macht darauf aufmerksam, dass für Ausbildungen über den Bedarf hinaus nicht die finanziellen Voraussetzungen vorliegen. Außerdem war es nicht erfreulich für die Menschen, die über Bedarf hinaus ausgebildet wurden, dass sie nach der Ausbildung nicht bei der Stadtverwaltung bleiben konnten. Das jetzige Verfahren gibt den Auszubildenden eine gute Ausbildung und anschließend gehen sie in ihren Beruf, so sollte es weiter aufrecht erhalten werden. Eine Ausbildung über den Bedarf hinaus sei für die Stadtverwaltung Dortmund nicht finanzierbar, auch wenn die Forderung danach sozialpolitisch nachvollziehbar sei. Zudem werde bei den städtischen Unternehmen zusätzlich noch ausgebildet.

Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass es bei der Finanzverwaltung so üblich sei, die Kosten für die Ausbildung anteilig zurückzuverlangen, wenn innerhalb von fünf Jahren die Verwaltung verlassen werde,. Diese Regelung gibt es schon lange und sie basiert darauf, dass ein großes Interesse besteht, eine fundierte Ausbildung in der Verwaltung zu halten. Die Bindewirkung soll erhöht werden. Bestimmte Berufsgruppen werden am Arbeitsmarkt gerne abgenommen, weil sie gut ausgebildet sind.

Frau Rm Stackelbeck geht davon aus, dass die jungen Menschen, die eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung absolvieren, großes Interesse daran haben, dort zu bleiben. In der Zukunft werde es ihres Erachtens mehr darum gehen, dass die Stadtverwaltung als Arbeitgeber weiter attraktiv ist und genügend Bewerber und Bewerberinnen findet. Die Idee, sich die Ausbildungskosten zurückzahlen zu lassen, wenn jemand innerhalb einer Frist nach der Ausbildung die Stadtverwaltung verlässt, findet sie abwegig.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig die Einstellung von bis zu 200 Nachwuchskräften.

Davon sind bis zu
101 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
30 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im
Jobcenter eingesetzt werden,
15 Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen mit direkter Anschlussausbildung zum/zur Brandmeisteranwärter/in sowie
54 Anwärter/innen für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
vorgesehen.


zu TOP 3.1.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
hier: Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe - Überweisung aus der öff. Ratssitzung am 12.12.2013 (Drucksache Nr.: 10703-13-E5)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10803-13-E23)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgendes Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 11.04.201 (Drucksache Nr.: 10803-13-E3) vor:

„… in der öffentlichen Sitzung vom 27.03.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, Modelle für Neuverträge zukünftiger Geschäftsführer/innen von Eigenbetrieben der Stadt Dortmund zu entwickeln. Bei der Höhe der Vergütung sollen Kriterien einer leistungsorientierten Bezahlung kreiert und berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse sollen in der öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 vorgestellt werden.

Die Entwicklung messbarer Leistungskriterien bei heterogenen Aufgabengebieten wie den einzelnen Geschäftsbereichen der Eigenbetriebe bedarf einer gewissen verwaltungsinternen Diskussion. Aus diesem Grunde bitte ich darum, den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung vom 18.09.2014 zu verschieben.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das oben genannte Schreiben zur Kenntnis und wird das Thema in seiner nächsten Sitzung am 18.09.2014 erneut behandeln.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)
Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) findet das Anliegen gut, da es um eine einmalige Sache geht und damit kein Automatismus für jährliche Einstellungen entsteht.

Frau Rm Dr. Tautorat befürwortet im Namen der Fraktion Die Linke die Vorlage und das geplante Vorhaben. Sie fragt, ob es genügend geeignete Interessenten geben werde, was „kultureller Zugang“ bedeutet, d. h. welche Sprachkompetenzen und welche Migrationshintergründe erwartet werden.

Herr StD/StK Stüdemann verdeutlicht, dass alles erfasst wird, was an realen finanziellen Belastungen bei der Stadt Dortmund entsteht, z. B. die Wohn- und Krankensituation, Nachschulungen, Auffangklassen, zur Verfügung gestellte Gebäude. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass jede/r Bürger/in Geld kostet.
Da es sich um Migrations- und Flüchtlingsthemen handelt, werde es um die jeweils aktuellen Personengruppen gehen, die betroffen sind.


Auch Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich dafür aus, der Vorlage zu folgen.

Herr Rm Sohn begrüßt ebenso im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage und hält die Maßnahme für erforderlich.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

1. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit einhergehenden Herausforderungen bei der Integration der Zuwandernden beschließt der Rat der Stadt Dortmund zur Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer beginnend mit dem Wintersemester 2014/2015 vorbehaltlich der Refinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Studierende des dualen Studiengangs „Armut und (Flüchtlings-) Migration“ der Fachhochschule Dortmund studienbegleitend zu beschäftigen. Es werden bis zu 14 Studierende in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere zehn bis 15 Studierende bei freien Trägern eingesetzt. Der Einsatz ist für die Dauer der achtsemestrigen Ausbildung bis 2018 geplant. Er zielt darauf, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unbefristet zu übernehmen und somit einen Beitrag zur Fachkräfteförderung der Stadt Dortmund zu leisten. Analog planen auch die freien Träger die Übernahme der bei ihnen eingesetzten Studierenden.

2. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Bedarf im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) überplanmäßig bereitgestellt werden.


3. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 ff. im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) berücksichtigt werden.


zu TOP 3.2.2
Verfügungsfonds City
- Mündlicher Bericht


Herr Schulz informiert darüber, dass der erste förderfähige Antrag von der Initiative Ostenhellweg, ein privater Zusammenschluss von Einzelhändlern und Immobilieneigentümern, der Verwaltung im Oktober letzten Jahres vorgelegt wurde. In diesem Antrag gehe es um eine Architektenleistung von 7.000,-- €, hiervon sind 3.500,-- € als förderfähig anzusehen. Die Architektenleistung beinhaltet einen Entwurf zur Neugestaltung der Eingangssituation des Ostenhellwegs in Höhe von C & A und des Ostenhellwegs an der Kreuzung zum Wall sowie eine Belebung der Fußgängerzone des Ostenhellwegs. Eine erste Ideenskizze wurde im Februar 2014 der Stadtplanung vorgestellt und die Verwaltung ist zur Entscheidung gelangt, dass die Skizze noch relativ grob war. Sie wurde zur Korrektur und mit der Bitte um genauere Planung an die Initiative – insbesondere wegen des Eingangsbereichs Ostenhellweg/Ostwall - zurück überwiesen. Nun wird der zweite Entwurf des Architekten erwartet, der erneut von der Stadtplanung zu prüfen sein wird.
Außerdem bestehen Kontakte zur Initiative Brückstraßenviertel/-quartier, die für dieses Jahr einen Antrag plant.

Auf die Nachfrage des Herrn Rm Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert Herr Schulz, dass es den privaten Initiativen schwer fällt, im Umfeld private Gelder einzuwerben. Die Zusammensetzung des Fonds sieht 50 % öffentliche Gelder (40 % vom Land, 10 % von der Stadt Dortmund) und 50% private Gelder vor.
Zum Hinweis der Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), den Gestaltungsbeirat einzubeziehen, bestätigt Herr Schulz, dass dieser hinzugezogen werden wird, nachdem die Stadtplanung ihr Einverständnis zur Planung signalisiert hat.

Herr Rm Waßmann hatte die im September 2013 beschlossene Vorlage so verstanden, dass aus einem gefüllten Fonds heraus Projekte umgesetzt werden sollten.

Hierzu gibt Herr StD/StK Stüdemann an, dass er damit zufrieden sei, weil für die Stadt Dortmund kein finanzieller Schaden entstanden sei.


Beschluss:
Der mündliche Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.2.3
Organisation Umweltamt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12267-14-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12267-14-E2)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation lag zur Sitzung am 27.03.2014 eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2014 (Drucksache Nr.: 12267-14-E1) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Erfahrungen mit der Aufteilung der Sachbereiche Naturschutzdenkmale und Baumschutzsatzung in zwei verschiedene Organisationseinheiten innerhalb des Umweltamtes.
Dabei bitten wir auch um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hat sich dadurch die personelle Besetzung in den jeweiligen Bereichen verändert?
2. Wie werden der Informationsaustausch und die Arbeitsabläufe zwischen den beiden inhaltlich häufig verbundenen Bereichen gesichert?
3. Wie ist die Verantwortlichkeit geregelt, wenn beide Bereiche bei der Beurteilung eines Sachstands angesprochen sind?
4. Wie ist der Prozess bei einer beabsichtigten oder nötigen Befreiung vom Landschaftsschutz geregelt? Werden die Naturschutzverbände obligatorisch eingebunden? Wird der Beirat der unteren Landschaftsbehörde im Vorfeld angehört?

Begründung:
ggf. mündlich.“

Den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.04.2014 (Drucksache Nr.: 12267-14-E2) vor:

„… zur Anfrage kann ich Ihnen nach Prüfung durch das Umweltamt Folgendes mitteilen:

Die Aufgabenbereiche „Naturdenkmale“ und „Baumschutz“ waren in der Entwicklung des Umweltamtes sowohl einer als auch zwei Sachgruppen wechselweise inhaltlich zugeordnet. Vor- und Nachteile der jeweils gewählten organisatorischen Anbindung lassen sich für den Betrachtungszeitraum nicht dokumentieren. Beide Aufgabenbereiche basieren auf völlig eigenständigen Rechtsgebieten, die in den vergangenen Jahren zudem noch mit personeller Konstanz bearbeitet werden konnten.

Zu Frage 1:
Veränderungen in der personellen Besetzung der jeweiligen Bereiche haben sich durch die Neuorganisation des Umweltamtes nicht ergeben. Die Aufgabenbereiche „Naturdenkmale“ und „Baumschutz“ werden weiterhin von den mit der Aufgabe bislang betrauten Personen bearbeitet.

Zu Frage 2:
Die beiden angesprochenen Bereiche sind inhaltlich nicht miteinander verbunden. Es besteht daher keine Notwendigkeit für einen unmittelbaren Informationsaustausch und abgestimmte Arbeitsabläufe. Rechtsgrundlage für den Aufgabenbereich „Naturdenkmale“ ist ausschließlich die Naturdenkmalverordnung, Rechtsgrundlage für den Aufgabenbereich „Baumschutz“ die Baumschutzsatzung. Beide Rechtsgebiete wirken völlig eigenständig und schließen sich in der Anwendung gegenseitig aus. Auf den gut funktionierenden fachlich-inhaltlichen Dialog im Umweltamt sei an dieser Stelle dennoch nachrichtlich hingewiesen.

Zu Frage 3:
Die Verantwortlichkeiten sind inhaltlich wie organisatorisch klar geregelt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Rechtsgebiete und ihrem abschließenden Regelungsgehalt ist die gleichzeitige Beurteilung eines Sachstandes durch beide Aufgabenbereiche ausgeschlossen.

Zu Frage 4:
Von den Verboten der Naturdenkmalverordnung können Befreiungen in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung widersprechen mit der Folge, dass der Rat der Stadt Dortmund über den Widerspruch zu unterrichten ist. Nicht zu den Befreiungstatbeständen gehören unabdingbare Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und der Gefahrenabwehr. Diese bleiben als nicht betroffene Tätigkeiten von den Verboten der Naturdenkmalverordnung mit der Maßgabe unberührt, dass hierüber eine Anzeige an die Stadt als untere Landschaftsbehörde erfolgt. Eine Beteiligung des Beirates ist in diesen Fällen weder in der Naturdenkmalverordnung noch im Landschaftsgesetz verankert. Auch sehen die genannten Rechtsgrundlagen keine obligatorische Einbindung der Naturschutzverbände vor.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.04.2014 (Drucksache Nr.: 12267-14-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.4
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.:


Herr Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Vorlage zu, merkt aber an, dass ein Vorgriff auf den Stellenplan 2015 bedeutet, dass bereits jetzt über den Haushalt 2015 entschieden wird.

Auch Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) spricht sich für die Zustimmung zur Vorlage aus, verdeutlicht aber, dass es wieder darum gehe, dass die Bundesregierung etwas initiiert, die Kommune zahlen darf und eine Refinanzierung nicht erfolgt. Seines Erachtens müsse es finanzielle Lösungen geben.


Zur Frage des Herrn Rm Schwinn nach einem überproportionalen Zuwachs der Verwaltungsstellen informiert Herr Dr. Renken, dass der Zuwachs sich aus den 1,5 Stellen, die mit der Gesetzesänderung zunächst nichts zu tun haben, generiert. 2010/2011 gab es eine Organisationsüberprüfung, bei der festgestellt wurde, dass ein Bedarf an Stellenanteilen vorhanden ist. Nur ca. vier Stellen sind auf die Gesetzesänderung zurückzuführen.
Herr Dr. Renken berichtet, dass in 2013 das Gesundheitsamt 1.754 Anträge bekommen hat, dem Gericht aber 3.100 Anträge insgesamt vorlagen. Mit der ab 01.07.2014 in Kraft tretenden Gesetzesänderung sind die Gerichte verpflichtet, den Betreuungsbehörden sämtliche Vorgänge zu geben. Ob sie das tun werden, bleibe abzuwarten. Das Gesundheitsamt hat mit ca. 1.400 zusätzlichen Anträgen gerechnet. Herr Dr. Renken geht nach Rücksprache mit dem Gericht davon aus, dass diese zusätzlichen Fälle im Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung unter dem liegen werden, was die Betreuungsbehörde bisher erhalten hat.
Zum verbesserten Technik- und Softwareeinsatz beschreibt Herr Dr. Renken die städtischen Möglichkeiten, einen elektrischen Workflow u. a. für kürzere Laufzeiten zu erreichen. Leider werden die Gerichte weiter mit Handakten arbeiten, so dass die Verbesserungen nicht genutzt werden können.


Beschluss.
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 4 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Verwaltungsstellen sowie die gestaffelte Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015.

Zum 01.07.2014 werden zunächst 3 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Stellen für die Verwaltung besetzt. Hierin enthalten sind 1,5 Stellen zur Kompensation der Fallzahlensteigerung der vergangenen Jahre sowie 1,5 Stellen aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.07.2014. Nach einer Evaluationsphase von 6 Monaten, jedoch spätestens zum 01.01.2015, erfolgt die Besetzung der verbliebenen einen Stelle für Soziale Arbeit.

Sofern der Personalbedarf für die Stellen der Sozialarbeiter/-innen nicht durch das interne Stellenbesetzungsverfahren gedeckt werden kann, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.



4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Open Source Anwendungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12615-14)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Vorschlag zur Tagesordnung bereits vor der Sitzung zurückgezogen.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -



Um 12.10 Uhr wird die öffentliche Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schillf, geschlossen.






S c h i l f f
S t a c k e l b e c k
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin