Niederschrift

über die 32. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 24.04.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:25 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 88 von zur Zeit 88 Ratsmitgliedern anwesend.

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.03.2008

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wiederwahl des Beigeordneten Jörg Stüdemann
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11168-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Lokale Agenda 21 - 8. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10630-07)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10963-08)

3.3 Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09946-07)

3.4 - unbesetzt -

3.5 Dezentrale Abstellflächen für Lkw im Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11112-08)

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10027-07)

3.7 Fahrradbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11369-08)

3.8 Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

3.9 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10369-07)
3.10 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10388-07)

3.11 - unbesetzt -

3.12 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: 1.2.1.7 Änderung Ausführungsbeschluss Stollenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11277-08)

3.13 Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11400-08)

3.14 Schadensersatz Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11657-08)

3.15.a Errichtung eines Minaretts in Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11660-08)

3.15.b Bürgerbegehren gegen den Bau eines Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11513-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10276-07)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11467-08)

6.2 Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11640-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -


8. Schule

8.1 Einrichtung der "Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11350-08)

8.2 Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung;
hier: Teilnahme an einer Pilotphase zum Schuljahr 2008/09
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11474-08)

8.3 Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an den Schulen
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11639-08)

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11312-08-E2)

9. Kinder und Jugend

9.1 Die neue Jugendkampagne Respekt
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11654-08)

9.2 Betreuung durch das Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11658-08)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Festlegung der Vergabekriterien für die Nordfläche des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11144-08)

10.2 Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11641-08)

10.3.a Behinderung von Projekten in Dortmund durch die Haushaltsblockade des Regierungspräsidenten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11651-08)

10.3.b Informationen zum Anzeigeverfahren der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11621-08)

10.4 unisono II
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11547-08)
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10752-08)

11.2 Kommunalwahl 2009; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11383-08)

11.3 Prüfung der Abwicklung von Bargeschäften im Stadtamt 01
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11582-08)

11.4 Umbesetzung in Gremin
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11633-08)

11.5 Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund; Bildung des Schöffenwahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11514-08)

11.6 Räumlichkeiten zur Errichtung einer Fraktiosgeschäftsstelle
hier: Beanstandung eines Ratsbeschlusses nach § 54 GO
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11653-08)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Entfernung der Sperrtore am Wanderweg Darbovenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11648-08)

12.1.2 Markierung eines Teilstücks des Radweges Vogelpothsweg
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11649-08)

12.1.3 Weigerung des Evinger Bezirksbürgermeisters Herrn Helmut Adden, ein Bürgerbegehren gegen das geplante Minarett in Eving anzunehmen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11412-08)





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

In einer Gedenkminute gedachte zunächst der Rat der Stadt den am 14. April 2008 nach kurzer, schwerer Krankheit verstorbenen Ratsmitglied Peter Werner Borris.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krause (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

10.5 Klinikum Dortmund gGmbH
Überweisung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2008
(Drucksache Nr.: 11397-08)

erweitert.

Des weiteren wurde – wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss – der Punkt

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10276-07)

von der Tagesordnung abgesetzt.

Ebenfalls abgesetzt wurde der Punkt

3.15 a Errichtung eines Minaretts in Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11660-08)

da die Fraktion FDP/Bürgerliste ihren diesbezüglichen Vorschlag zurück gezogen hatte.

Weiterhin wurde nach kurzer Diskussion, in der sich Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) für eine Behandlung der Thematik „Energiesozialtarif“ ausgesprochen hatte, der Punkt

6.2 Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11640-08)

mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch auf die Sitzung des Rates der Stadt am 15.05.2008 vertagt.

Darüber hinaus machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass man sich so eben im Ältestenrat darauf verständigt habe, die Beratungsfolge der öffentlichen Sitzung wie folgt zu verändern:

2.1 Wiederwahl des Beigeordneten Jörg Stüdemann

2.2 Behinderung von Projekten in Dortmund durch die Haushaltsblockade des Regierungspräsidenten (10.3 a)
Informationen zum Anzeigeverfahren der Haushaltssatzung für den Doppel- haushalt 2008/2009 (10.3.b)

2.3 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige
Thier-Brauerei - (3.9)

2.4 Prüfung der Abwicklung von Bargeschäften im Stadtamt 01 (11.3)

und außerdem den Punkt

3.15.b Bürgerbegehren gegen den Bau eines Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

aus sachlichen Erwägungen im Bereich

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung (TOP 11.7)
zu behandeln.
Der Rat der Stadt zeigte sich mehrheitlich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Nachdem Rm Münch die aus seiner Sicht gegebene Dringlichkeit kurz begründet, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch bei z. T. einigen Enthaltungen die Aufnahme folgender Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung ab:

Einladung des türkisch-islamischen Vereins Eving zum TOP Bürgerbegehren gegen Minarett
- Schreiben von Rm Münch vom 09.04.2008 -

Wiederholte Verstöße Dortmunder Bezirksbürgermeister gegen die GO NRW und die GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen
- Schreiben von Rm Münch vom 17.04.2008 -

Bau eines weiteren Spielplatzes im Bebauungsplanbereich Erdbeerfeld
- Schreiben von Rm Münch vom 24.04.2008 -

Vorabinformationen von SPD und GRÜNE zum neuen Lärmschutzgutachten für den Bebauungsplan HOM 278
- Schreiben von Rm Münch vom 24.04.2008 -

Weiterhin lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die von Rm Münch mündlich gestellten Anträge, dass der Tagesordnungspunkt 3.15a auf der Tagesordnung verbleiben soll bzw. das der Tagesordnungspunkt 3.15b als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse behandelt werde, ab.

Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde diese vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.03.2008

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 31. Sitzung des Rates der Stadt am 13.03.2008.

zu TOP 1.5
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

OB Dr. Langemeyer informierte zunächst den Rat der Stadt, dass

Herr Sven Schulz
Teutoburgerstr. 9
44149 Dortmund

als Nachfolger des verstorbenen Ratsmitgliedes Peter Werner Borris für die SPD-Fraktion in den Rat der Stadt nachrückt.
Entsprechend der Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW wurde anschließend Herr Sven Schulz in sein Amt als Ratsmitglied eingeführt und gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Wiederwahl des Beigeordneten Jörg Stüdemann
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11168-08)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass es sich bei der Wiederwahl von Beigeordneten nach § 71 Abs. 2 GO NRW auf der Grundlage der neuen Gemeindeordnung NRW nicht mehr um einen Beschluss gem. § 50 Abs. 1 GO NRW, sondern um eine Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW handelt.

Da die Fraktion FDP/Bürgerliste mitgeteilt hat, dass sie eine geheime Abstimmung wünscht, sei diese durchzuführen.

Nachdem Rm Münch den Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste, eine geheime Abstimmung durchzuführen, kritisiert hatte, wurden von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen folgende Stimmauszähler benannt:

SPD-Fraktion Rm J. Fischer
CDU-Fraktion Rm Knieling
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Dr. Brunsing
Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Tokarski
Fraktion „Die Linken im Rat“ Rm Stammnitz
DVU-Fraktion Rm G. Branghofer

Die anschließend durchgeführte geheime Wahl führte zu folgendem Ergebnis:

Stimmberechtigt: 89

zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 86

abgegebene Stimmen: 86

abzgl. Stimmenthaltungen: 2

gültige Stimmen: 84





davon stimmten für die Wiederwahl von StR Jörg Stüdemann

mit ja: 55

mit nein: 29

OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Stadtrat Jörg Stüdemann mit Wirkung vom 01.09.2008 für die Dauer von acht Jahren erneut zum Beigeordneten.

StR Stüdemann nahm anschließend die erfolgte Wahl an und bedankte sich gleichzeitig für das ihm entgegenbrachte Vertrauen.

zu TOP 2.2
Behinderung von Projekten in Dortmund durch die Haushaltsblockade des Regierungspräsidenten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11651-08)

Informationen zum Anzeigeverfahren der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11621-08)

Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2008 entwickelte sich zu dem o. a. Tagesordnungspunkten eine haushaltspolitische Grundsatzdiskussion.

Zunächst begründeten Rm Starke (SPD) sowie Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsam von ihren Fraktionen zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag und machten dabei nochmals deutlich, dass nach Ansicht ihrer Fraktionen das Verhalten der Bezirksregierung Arnsberg nicht nachvollziehbar und erklärbar sei.

Hierdurch befinde sich die Stadt Dortmund nach wie vor in einer haushaltslosen Zeit, so dass weder neue Investitionsprojekte begonnen, noch freiwillige Leistungen erbracht werden können.

Durch die kommunalfeindliche Haushaltspolitik der Bezirksregierung sei letztendlich die kommunale Handlungsfähigkeit gefährdet, was letztendlich auch zu Lasten aller Dortmunderinnen und Dortmunder gehe.

Weiterhin brachte man noch zum Ausdruck, dass man den von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 22.04.2008 vorgelegten Antrag ablehnen werde, da dieser zum Teil nicht nachvollziehbare Unterstellungen beinhalte.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte anschließend Rm Dr. Littmann, es sei für sie durchaus nachvollziehbar, dass die bekannte Verzögerungen hinsichtlich des Anzeigeverfahrens des Doppelhaushaltes 2008/2009 ärgerlich seien. Dieses Problem habe sich ihrer Meinung nach jedoch die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie man dies bereits des öfteren dargestellt habe, selbst zu zuschreiben.

Anhand einiger Beispiele verdeutlichte anschließend Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wie unverantwortlich von den handelnden Akteuren mit dem kommunalen Vermögen umgegangen wurde, was letztendlich für sie ein Zeichen für Misswirtschaft der rot/grünen Mehrheit im Rat der Stadt sei.

Außerdem setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kritisch mit dem Verhalten von
OB Dr. Langemeyer in einigen kommunalen Problemfällen auseinander.

Im übrigen werde ihre Fraktion dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zustimmen, da man die hierin enthaltenen Inhalte teile.

Bezugnehmend auf seine Äußerungen im Haupt- und Finanzausschuss brachte für die
CDU-Fraktion Rm Reppin zum Ausdruck, dass für seine Fraktion bei der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2008/2009 im letzten Dezember bereits klar gewesen sei, dass es aufgrund der strukturellen Probleme des Haushaltes zu den nun eingetretenen Schwierigkeiten kommen werde.

Nachdem sich anschließend Rm Reppin (CDU) nochmals kritisch mit der Haushaltsführung der Stadt Dortmund auseinander gesetzt hatte, erläuterte er den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, der sich kritisch mit der von der SPD-Fraktion initiierten Postkarten- und Plakataktion auseinander setze, und forderte in diesem Zusammenhang dazu auf, dass Neutralitätsgebot in öffentlichen Gebäuden strikt zu beachten.

Weiterhin erklärte Rm Münch, dass es auch für ihn bedauerlich sei, dass wichtige Projekte durch den noch nicht freigegebenen Haushalt ins Stocken geraten. Wenn man dies kritisiere, müsse man aber auch daran denken, dass die diesbezüglichen Probleme hausgemacht seien.

Außerdem setzte sich Rm Münch kritisch mit den Punkten des gemeinsamen Antrages der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinander und vertrat dabei die Auffassung, dass die Erstellung einer Liste von blockierten Einzelmaßnahmen nicht Aufgabe der Verwaltung seien könne.

Anschließend brachte OB Dr. Langemeyer unter anderem bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass die Probleme bei der West LB keine wesentlichen Auswirkungen auf die Sparkasse Dortmund und den städtischen Haushalt haben werde.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer zu der Thematik Klinikum daraufhin, dass er davon ausgehe, dass in der Sitzung des Rates der Stadt im Juni man in der Lage sein müsste, ein Sanierungskonzept vorzulegen, dass man dann ausführlich beraten könne. Damit der gute Ruf des Klinikums Dortmund nicht geschädigt werde, sollte man seiner Meinung nach das Klinikum Dortmund nicht durch negative Schlagzeilen in ein schlechtes Licht rücken.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte OB Dr. Langemeyer hinsichtlich des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion deutlich, dass es für ihn selbstverständlich sei, dass städtische Dienststellen nicht für Werbezwecke der Fraktionen oder Parteien genutzt werden dürfen.

Außerdem erklärte er bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Münch, dass die Verwaltung dazu verpflichtet sei, Beschlüsse des Rates der Stadt auszuführen.

Nachdem auf Seiten der DVU-Fraktion Rm M. Branghofer erklärt hatte, dass seine Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen und dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde, setzte sich Rm M. Branghofer (DVU) kritisch mit StK´in Dr. Uthemann auseinander, die seiner Meinung nach ihre Verpflichtungen als Stadtkämmerin nicht nachkomme.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2008 mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund rügt das bisherige Vorgehen des Regierungspräsidenten und fordert ihn auf, das Anzeigeverfahren für den Doppelhaushalt 2008/2009 endlich abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund hält es gegenüber den Menschen in unserer Stadt für unverantwortlich, dass der Regierungspräsident ohne sachlichen Grund die Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2008/2009 verzögert.
3. Der Rat stellt fest, dass die finanzpolitischen Bewertungen des Regierungspräsidenten zum Sozialticket, zur WestLB und zum Solidarfonds Ost in seinem letzten Schreiben vom 19.03.08 jeder sachlichen Grundlage entbehren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Liste von blockierten Einzelmaßnahmen die negativen Auswirkungen für die direkt Betroffenen und für die örtlichen bzw.
regionale Wirtschaft darzustellen.
Diese Liste ist dem Rat der Stadt kurzfristig vorzulegen.

b) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der
DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2008 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, vor dem Hintergrund der Postkartenaktion „Hier behindert Herr Diegel (CDU) ein Projekt“, welche zur Zeit von einer Ratsfraktion durchgeführt wird, strikt auf das Neutralitätsgebot in öffentlichen Gebäuden zu achten.


Der Rat der Stadt duldet es nicht, dass insbesondere in Schulen, Amtshäusern und Kindertageseinrichtungen, also in öffentlichen Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr, das rechtmäßige Handeln des Regierungspräsidenten zu diskreditieren und somit auch indirekt Werbung für eine bestimmte Fraktion zu machen.

In den Gebäuden, in denen bereits jetzt die Postkartenaktion publik gemacht wurde, werden die verantwortlichen Dienststellenleiter aufgefordert, die bereits ausgehangenen Plakate und Postkarten unverzüglich zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass das Neutralitätsgebot in öffentlichen Einrichtungen durchgesetzt wird.


c) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Anzeigeverfahren des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10369-07)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte die grundsätzliche positive Haltung des Rates der Stadt für den Bau eines Einkaufszentrums auf dem Gelände der ehemaligen
Thier-Brauerei deutlich.

Für die CDU-Fraktion brachte dabei Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine Fraktion eine Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage für richtiger empfunden hätte, da die kleinteiligen Eingriffe in das Sortiment bzw. die Flächenreduzierung, die durch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen werden, lächerlich seien. Von daher lehne man diesen Antrag auch strikt ab.

Dagegen brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass der gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegte Ergänzungsantrag entgegen den Ausführungen von Rm Hengstenberg (CDU) durchaus erforderlich sei, um letztendlich die ökonomische und auch städtebauliche Verträglichkeit dieses bedeutsamen Projektes sicherzustellen.

Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) kurz die Eckpunkte des gemeinsamen Antrages erläutert hatte, wies sie für ihre Fraktion daraufhin, dass man die Suche für ein alternatives Objekt für das Hippie-Haus unterstützen werde.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Becker, dass seine Fraktion das Projekt eines privaten Entwicklers auf der Thier-Brauerei von Anfang an positiv begleitet habe. Von daher sei für seine Fraktion das Geschachere des rot/grünen Bündnisses um die Quadratmeterzahl für ihn nicht nachvollziehbar. Von daher werde man auch den entsprechenden Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen. Wie die CDU-Fraktion werde man selbstverständlich der Verwaltungsvorlage zustimmen. Ebenfalls ablehnen werde man die Anträge der Fraktion „Die Linken im Rat“, da diese schlichtweg überflüssig seien.

Nachdem Rm Harnisch für die SPD-Fraktion seine Unterstützung für eine Ersatzlösung des sogenannten Hippie-Hauses zugesagt hatte, machte er anschließend bezugnehmend auf den gemeinsamen Ergänzungsantrag deutlich, dass zum einen die Reduzierung der Einzelhandelsflächen auf 27.500 qm auch aus Sicht des Investors vertretbar sei, und zum anderen die Punkte 2 bis 17 des gemeinsamen Antrages als Eckpunkte für den auszuhandelnden städtebaulichen Vertrag anzusehen seien.

Abschließend erklärte Rm Harnisch (SPD), dass er sich sicher sei, dass das hier entstehende Projekt über die Stadtgrenzen hinaus strahlen werde.

Auf Seiten der Fraktion „Die Linken im Rat“ erklärte Rm Prof. Richter, dass vom Grundsatz her seine Fraktion für die geplante Bebauung der Brachfläche der ehemaligen Thier-Brauerei sei. Hierzu seien seiner Meinung nach jedoch strengere Qualitätsmaßstäbe als bisher, sowie man diese auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beantragt habe, erforderlich.

Da einige der von seiner Fraktion formulierten Forderungen in dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten seien, werde man sich bei der Abstimmung hierüber enthalten. Im übrigen wies Rm Prof. Richter
(Die Linken im Rat) auch daraufhin, dass sich seine Fraktion für eine Ersatzlösung für das sogenannte Hippie-Haus einsetze.

In der weiteren Diskussion erklärte Rm Münch, dass auch er dieses Projekt vom Grundsatz her begrüße. Wenn man jedoch die diesbezüglichen Bedenken der Kaufmannschaft ernsthaft bewerte, sei die in dem gemeinsamen Antrag enthaltene Reduzierung der Einzelhandelsfläche auf 27.500 qm zu wenig.

Rm Münch stellte von daher zur Stärkung der Kaufmannschaft in den Stadtbezirken und in der City folgenden Ergänzungsantrag:

Der Neuzuwachs an Einzelhandelsverkaufsfläche wird auf 25.000 qm reduziert.



Weiterhin erklärte Rm Branghofer (DVU), dass auch die DVU-Fraktion die geplante Bebauung der Fläche der ehemaligen Thier-Brauerei begrüße, zumal die von dem Entwickler vorgelegte Planung durchaus geeignet sei, dass über die Grenzen Dortmunds hinaus Käuferströme in die City gelenkt werden.

Insofern lehne seine Fraktion auch die in dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen Beschränkungen ab, da diese unnötig und lächerlich seien. Dies sei einer Stadt wie Dortmund nicht würdig.

Vor der Abstimmung erklärten nochmals Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sowie
Rm Hengstenberg (CDU), dass ihre Fraktionen den vorliegenden gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen. Trotzdem werde man der dadurch veränderten Verwaltungsvorlage zustimmen.

Unter Einbeziehung der o. a. Protokollanmerkungen fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

b) Bei Stimmenthaltung von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Antrag der Fraktion
„Die Linken im Rat“ aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ab:

Der Entwickler verpflichtet sich, die Ausführung des Vorhabens in den Maßstäben der für öffentliche Vorhaben zugrunde zu legenden Vergabe- und Ausführungsrichtlinien auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen (insbesondere ist das Einhalten der Tarifverträge und ggf. der Mindesttarife für die beteiligten Branchen zu sichern).

c) Bei Stimmenthaltung von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Antrag von Prof. Richter
(Die Linken im Rat) aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ab:

Herr RM Prof. Richter beantragt im Namen der Fraktion „Die Linken im Rat“ mündlich, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in Form einer 14-tägigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen, sondern eine Frist von vier Wochen vorzusehen.

d) Es bestand Einvernehmen, dass entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, diese in angemessener Weise an der Entwicklung des Verkehrskonzeptes beteiligt wird und die möglicherweise erforderliche Entwidmung und Einziehung der Silberstraße dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt wird.





e) Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2008 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Der Neuzuwachs an Einzelhandelsverkaufsfläche wird auf 27.500 qm reduziert.
2. Der Rat erwartet, dass eine Reduzierung des Flächenanteils für das Leitsortiment Textil vorgenommen wird. Dafür sind in Korrespondenz zur Marktlage mindestens 5000 qm für die Segmente Wohnen/Möbel/Lebensmittel anzustreben. Im städtebaulichen Vertrag sind entsprechende Festsetzungen zu vereinbaren.
3. ECE verpflichtet sich darüber hinaus, einen noch näher zu identifizierenden Anteil der so genannten Urban-Entertainment-Aktivitäten und der gastronomischen Angebote aus dem Center in die City zu verlagern.
4. In Zusammenarbeit mit dem City-Ring sowie über die Beteiligung am City-Marketing verpflichtet sich ECE darüber hinaus zu einer Beteiligung am kulturellen Angebot in der City außerhalb des Einkaufscenters.
5. Der Rat erwartet, dass eine größtmögliche Öffnung und bauliche Verzahnung mit der Innenstadt durch ein Zusammenspiel von innen und außen in der Architektur gewährleistet wird. Dies ist in weiteren städtebaulichen Verfahren sicherzustellen.
6. Die Silberstraße ist ebenso wie die neu ausgebildete Nord-Süd-Achse durchgängig (rund um die Uhr) für den Fuß- und Radverkehr offen zu halten.
7. Die Planungsverwaltung wird in enger Kooperation mit dem Konsultationskreis Einzelhandel die Auswirkungen der Errichtung eines Einkaufscenters auf dem Thiergelände beobachten, dokumentieren und gegebenenfalls Strategien entwickeln, um negativen Entwicklungen in der City entgegenzuwirken.
8. Für die weitere Entwicklung der Innenstadt, insbesondere für zu entwickelnde Bereiche wie den Boulevard Kampstraße sind Einzelhandelsflächenpotenziale vorzuhalten.
9. Die Verwaltung wird aufgefordert, unabhängig von den planungsrechtlichen Erfordernissen eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die BürgerInnen Dortmunds zu organisieren, um frühzeitig über das Vorhaben zu informieren.
10. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ergebnisse von Gutachten, die sich mit den Auswirkungen von innerstädtischen Einkaufscentern auf die City befassen, zu dokumentieren und auszuwerten. Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich des Branchenmixes sind in die weiteren Konkretisierungen des Projektes einzubeziehen.
11. Das Energieversorgungskonzept ist im Hinblick auf ökologische Standards zu qualifizieren und den Fachausschüssen/dem Rat zur weiteren Beratung vorzulegen.
12. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich um eine adäquate Standortverlagerung für die aktuelle Szene auf dem Thiergelände zu bemühen und sich aktiv an einer konstruktiven Lösung für die Planungsbetroffenen an der Silberstraße zu beteiligen.
13. Der Rat erwartet, dass wie beim städtebaulichen Vertrag für die Qualitätsmerkmale der Verkaufsflächen im 3 do zwischen Deckungsgleichheit (Namens- u. Konzeptidentität) und Alleinstellungsanspruch (Neukonzept) differenziert wird.
14. Im städtebaulichen Vertrag werden Regelungen aufgenommen, wonach Deckungsgleichheit (mit dem übrigen Angebot in der Stadt) für maximal 50 % der gesamten Verkaufsfläche angestrebt werden soll. Deckungsgleichheit liegt grundsätzlich vor, wenn für eine Ladeneinheit im ECE ein Mieter gewonnen wird, bei dem Name und Konzept schon einmal in der City vorhanden ist. Sofern absehbar ist, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, erfolgt eine Neudefinition des Branchenmixes im Einvernehmen mit dem Konsultationskreis Einzelhandel.
15. Ein Alleinstellungsanspruch muss für mindestens 50 % der gesamten Verkaufsfläche bestehen. Der Alleinstellungsanspruch ist erfüllt, wenn für eine Ladeneinheit im ECE ein Mieter gewonnen wird, der ein Konzept für seine Verkaufsflächen nachweist, dass innerhalb der City noch nicht realisiert ist.
16. Es ist vertraglich sicherzustellen, dass diese Regelung für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eröffnung Bestand hat. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreicht wird bzw. Änderungen vor dem Ablauf von 5 Jahren eintreten, tritt eine Nachsteuerungsklausel in Kraft, die vorsieht, dass die Neudefinition des Branchenmixes im Einvernehmen mit dem Konsultationskreis erfolgt.
17. Vor der Genehmigung einen Bauantrags für das Projekt ECE muss sichergestellt werden, dass der Bebauungsplan InW 120 „Entwicklung Hauptbahnhof“ aufgehoben wird.
f) Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2008 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemalige
Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (14. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. den Bebauungsplan In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich aufzustellen und die Bebauungspläne 102 und In W 109 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
IV. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

zu TOP 2.4
Prüfung der Abwicklung von Bargeschäften im Stadtamt 01
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11582-08)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass dem Rat der Stadt zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vorliegen:

a) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.04.2008:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht über die Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften des Stadtamtes 01 (StA 01) auf der Internetseite der Stadt Dortmund der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Den Anforderungen des Datenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen, etwa durch Schwärzung von Namen.
2. Ein externer Wirtschaftsprüfer wird mit der Überprüfung des gesamten Rechnungswesens beauftragt. Dieser soll auch die vom Oberbürgermeister als Konsequenz aus dem Abschlussbericht geplanten Maßnahmen einer Erfolgskontrolle unterziehen und Optimierungsvorschläge erarbeiten. Das Ergebnis ist den Gremien darzulegen.
3. Um dem Rat eine fortlaufende Überprüfung der geplanten Maßnahmen zu ermöglichen, hat die Verwaltung alle 6 Monate über den Stand der Umsetzung zu berichten.




4. Die Verwaltung wird beauftragt, den auf Seite 47 des Abschlussberichts dargestellten Bezug zum ehemaligen Leiter der Hausdienste präzise darzustellen. Dabei ist auf den seinerzeit veranlassten Stellenwechsel einzugehen. Dies kann ggf. in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2008:
1. Der Rat begrüßt den vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der nicht nur auf die strafrechtlichen Handlungen einer Person eingeht, sondern rückhaltlos alle Mängel aufdeckt, die diese Handlungen begünstigt haben könnten und deutlich macht, dass zahlreiche Regeln des Verwaltungshandelns von MitarbeiterInnen missachtet wurden.
2. Der Rat hält die angekündigten und teilweise durchgeführten organisatorischen Änderungen von Abläufen sowie die strukturellen Maßnahmen zur Fortführung der Verwaltungsreform für dringend geboten.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft in ihren bisherigen Ermittlungen von einer Einzeltäterschaft ausgeht. Nichts desto trotz stellt der Rat fest, dass Umfang und Zeitdauer der kriminellen Handlungen durch zahlreiches Missachten interner Verwaltungsregelungen durch andere MitarbeiterInnen begünstigt sein könnten. Dies muss konsequent disziplinarrechtlich verfolgt werden.
4. Die eingeleiteten disziplinarischen Verfahren sind zeitnah durchzuführen. Vor der Sommerpause ist über den Stand zu berichten. Über die abschließenden Ergebnisse wird der Haupt- und Finanzausschuss unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert. Der Rat geht davon aus, dass bis zum Abschluss der disziplinarischen Verfahren keine Beförderungen sowie Einweisungen der betroffenen MitarbeiterInnen in neue Aufgaben vorgenommen werden, insbesondere nicht in solche, die perspektivisch mit Beförderungen verbunden sein könnten.
5. Der Rat erwartet, dass mit Abschluss der Verfahren gegebenenfalls notwendige personelle Konsequenzen umgesetzt werden. Es ist sicher zu stellen, dass die Kontrollsysteme und Regeln zukünftig beachtet werden und die Einhaltung ausreichenden Kontrollen unterliegt.
6. Der Rat erwartet, dass noch in diesem Jahr über die Ergebnisse der Einführung von Kernelementen der Verwaltungsreform, insbesondere des digitalisierten Rechnungswesens und der zentralen Belegverwaltung sowie der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Rechnungswesen berichtet wird.
7. Der Rat beschließt die kontinuierliche Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in diesen Prozess und eine abschließende Stellungnahme, inwieweit die strukturellen Maßnahmen als ausreichend angesehen werden, um die Sicherheit im Rechnungswesen zu erhöhen.
8. Der Rat weist die Behauptung zurück, dass der Oberbürgermeister eine Dienstanweisung erlassen haben soll, die „alle Regeln zu Bargeldabhebungen zwischen OB-Amt und Stadtkasse außer Kraft gesetzt“ habe. Richtig ist, dass die Fraktionen von CDU und SPD am 29. März 2001 einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, die Zusammenlegung der Stadtämter 01 und 02 zu prüfen.

c) Schreiben der CDU-Fraktion vom 24.04.2008 mit der Bitte um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Nach Wertung des Berichtes des RPA wurden die kriminellen Handlungen durch das System der Zuständigkeitszuweisungen, der mangelnden bis gar nicht vorhandenen Kontrollstationen in mindestens 3 Ämterorganisationen, des Wegsehens und nicht zuletzt durch die offensichtliche Angst oder Ehrfurcht vor dem Verwendungszweck „Zuwendung OB“ ermöglicht.

Wie stellt der OB sich zu diesen Erkenntnissen?
Welche Folgen zieht er hieraus?
2. Die GAKAV ist Grundlage für das Kassenwesen bei der Stadt Dortmund. Der Bericht des RPA gibt deutlich zu erkennen, dass im direkten Stab des OB, dem StA 01, diese für alle StÄ geltende Dienstanweisung nicht zur Anwendung gekommen ist.
Welche Gründe sieht der OB hierfür?
3. Die hauptbeschuldigte ehemalige Mitarbeiterin des StA 01 ist über unvorstellbare Zeiträume hinweg sowohl in Urlaubs- als und insbesondere auch während krankheitsbedingter Ausfallzeiten vielfach an ihrem Arbeitsplatz im Rathaus tätig gewesen. In dieser Zeit sind vielfach kriminelle Handlungen in Bezug auf Bargeldabhebungen durchgeführt worden. Auch hat die ehemalige Mitarbeiterin nachweislich ihrem Arbeitsplatzrechner im Netzwerk der Stadt eingebucht und Tätigkeiten vorgenommen. Dies nimmt je Vorgang durchaus längere Zeit in Anspruch. Aufgrund der räumlichen Nähe sowohl zu ihrem direkten Büronachbarn, als auch zu anderen Büros in der Etage ist für den objektiven Betrachter in keiner Weise nachvollziehbar, dass diese Handlungen, die vielfach über lange Zeiträume durchgeführt wurden, unbemerkt geblieben sein können. Hier entsteht Raum für Vermutungen.

Wie erklärt sich der OB diese Vorgänge?


4. Der Einzelfall eines Vorganges über € 5000,- ist von wechselnden Personen unterzeichnet worden. Das Original und die Kopie. Die Hauptbeschuldigte weist die Handlungen rund um diesen Vorgang von sich.

Welche Erklärung hat der OB an dieser Stelle?

Wird hier die Mittäterschaft innerhalb eines Netzwerkes deutlich?


5. Die Dienstanweisung des OB zur Neuorganisation von StÄ zu einem neuen
StA 01 war der vorerst sichtbare Startschuss für die Betrugsserie.

Wie stellt sich der OB hierzu?


6. Die Belegnummern sind grundsätzlich fortlaufend zu sehen. In den Fällen, in denen Belegnummern nicht fortlaufend dargestellt sind, ist es immer zu verspäteten Auszahlungen gekommen.

Welche Erklärung hat der OB hierfür?


7. Innerhalb der Stadtkasse ist die Belegeverwaltung dezentralisiert worden. Dies steht in keiner Weise im Einklang mit der GAKAV.

Welche Erklärung hat der OB hierfür?


8. Für Weihnachtsfeiern in Seniorenheimen sind im Jahr 2001 ca. € 6650,- ausgezahlt worden. Welche Grundlage gibt es hierfür? Sind die Mittel zur Auszahlung an die Seniorenheime bzw. deren Bewohner gekommen?
9. Im Jahre 1999 ist ein Handvorschuss für eine Reise nach Rostow am Don abgefordert worden. Diese Reise ist nicht zustande gekommen. Der Vorschuss ist nicht zurückgebucht worden. Im Jahre 1999 war die Hauptbeschuldigte noch nicht in dem besagten Aufgabenbereich der Stadt Dortmund.

Teilt der OB mit dem Rat der Stadt Dortmund die Auffassung, dass damit die These der Einzeltäterschaft widerlegt ist, und die Netzwerkstruktur deutlich wird?
10. Diverse Fälle aus dem Jahre 2001 stehen im Zweifel der Zuordnung zu der Hauptbeschuldigten. Vielmehr soll laut RPA-Bericht hier der Bereich „Repräsentation“ der Adressat der Vermutungen sein.

Welche Erklärungen hat der OB hier?


Sieht der OB an dieser Stelle die Netzwerkstrukturen einmal mehr bestätigt?
11. Die Stadtkasse war in den Jahren 1999 bis 2007 „prüfungsfreie Zone“.

Wie bewertet der OB die Tatsache, dass enge Verwandte hier im RPA auf der einen und der Stadtkasse auf der anderen Seite „zusammenarbeiteten“ ?


12. Das Rechnungsprüfungsamt räumt den Fehler ein, das Stadtamt 01 lange Zeit nicht geprüft zu haben, gibt aber dafür keine Begründung an.

Hat der OB hier Einfluss genommen?

13. Der OB hat sich bis zum heutigen Tage stets verweigert, wenn die Politik, insbesondere die CDU-Fraktion, in der Vergangenheit eine deutliche Aufstockung des Personalkörpers beim RPA gefordert haben.

Sieht der OB Zusammenhänge zwischen dieser Tatsache und den mangelhaften Kontrollen des RPA in den beteiligten Stadtämtern?


14. Der RPA-Bericht gibt deutlich zu erkennen, dass neben der Hauptbeschuldigten weitere 6 Mitarbeiter auf Druck eines Vorgesetzten genötigt wurden, Schecks bei der Stadtkasse abzuholen.

Der OB wird aufgefordert, die Zusammenhänge zu erläutern und den damaligen Vorgesetzten näher zu bezeichnen. Des weiteren wird der OB aufgefordert, darzulegen, ob er nicht auch mit dem Rat der Stadt Dortmund an dieser Stelle mindestens einen weiteren Beteiligten konstatieren kann.


15. Im Falle eines Beleges weicht die Unterschrift so eklatant vom Original ab, dass großer Raum für Mutmaßungen bezüglich der Zusammenarbeit mehrerer Stadtämter entstehen muss. Frei nach dem Motto „ist ja für den OB“.

Wie erklärt sich der OB diesen Vorgang?


16. Bei so gut wie keinem der Auszahlungsbelege ist über den Buchungstext „Zuwendung OB“ (sicherlich nicht im herkömmlichen Sinne gemeint) hinaus näher qualifiziert worden, für welchen Finanzbedarf konkret. Dies über Jahre hinweg. Auch hier muss der objektive Betrachter von einem vereinbarten und von oben abgesicherten Verfahren ausgehen.

Wie stellt sich der OB hierzu?


17. Wie haben sich die HH-Ansätze für die korrespondierenden HH-Stellen in den Jahren 1999 bis 2007, also der Amtszeit des amtierenden OB, entwickelt? Warum sind Abweichungen nicht festgestellt worden, oder nicht aufgeklärt worden. Welche Funktion hat hier der Amtscontroller 01? Warum ist die Leiterin dieses Aufgabenbereiches diesen Entwicklungen, die nach RPA-Bericht seitens des Amtscontrollings aufgezeigt wurden, nicht nachgegangen? War dies nicht gewollt?

d) Antrag der CDU-Fraktion vom 24.04.2008:

Als Ergebnis der Akteneinsicht der Ratsmitglieder, der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie des Abschlussberichtes der städtischen Rechnungsprüfer im Zuge der Überprüfung von Bargeldgeschäften bei StA01 stellt der Rat fest, dass das gesamte Buchhaltungswesen sowie das Rechnungswesen der Stadt Dortmund einer umfassenden Prüfung zu unterziehen ist.

Der Rat beschließt daher, ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der kompletten Überprüfung des Buchhaltungs- und Rechnungswesen zu betrauen.
Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss in öffentlicher und auch nichtöffentlicher Sitzung ausführlich mit der o. a. Thematik befasst haben. Ferner seien auch in dieser Sitzung die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen ausführlich behandelt worden, so dass er davon ausgehe, dass nun in der nachfolgenden Debatte eine politische Bewertung dieser Angelegenheit erfolge.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

In seiner Einleitung brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass man es sich nach den ganzen Berichterstattungen und Debatten eigentlich einfach machen könne:

„Im April 2007 wurde ein Kriminalfall entdeckt, die Justiz wurde eingeschaltet, der Bericht der Rechnungsprüfung liegt heute vor, die personellen Konsequenzen sind gezogen, die Beschuldigte ist als Einzeltäterin angeklagt und die Disziplinarverfahren laufen, organisatorische Konsequenzen sind entschieden, Zentralisierung, Dezentralisierung usw. Das könnte es eigentlich sein.

Das ist alles bekannt und trotzdem läuft intensiv eine Debatte, die ich auch nachvollziehen kann. Die Schadenssumme ist sehr groß. Wir alle sind empört. Und da sehe ich niemanden, der hier eine andere Auffassung hat. Alle sind empört, dass so etwas geschehen konnte und wir sind uns auch einig, so etwas darf sich nicht wiederholen.

Im Rathaus, im April 2007, wurde eine Mitarbeiterin entdeckt, die augenscheinlich, so lautet die Anklage, circa 820.490 Euro unterschlagen hat. Und mit den nicht eindeutig beweisbaren oder verjährten Positionen geht es über die Millionengrenze hinaus.

Nun, meine Damen und Herren, worauf muss man sich eigentlich in einer öffentlichen Verwaltung verlassen können? Beamte haben ihren Amtseid abgelegt, Angestellte sich förmlich zu einer Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und man muss auch davon ausgehen können, dass Dienstanweisungen befolgt werden und es gilt in der Verwaltung natürlich das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens.

Ja, meine Damen und Herren, wir sind zu Recht empört, das Vertrauen wurde missbraucht. Regeln wurden nicht eingehalten, verletzt. Und in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, trage ich natürlich die Gesamtverantwortung. Das ist wahr. Und dazu gehört auch, meine Damen und Herren, dass ich eine Stunde nach dem ich davon wusste, dass etwas passiert ist, genau das getan habe, was meine Verantwortung war. Und dazu gehörte auch, meine Damen und Herren, dass ich eine Stunde nachdem ich davon wusste, dass etwas passiert ist, sofort das Rechungsprüfungsamt mit einer rückhaltlosen Aufklärung beauftragt und einige Tages später, nach dem ersten Verdachtsmomenten, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet habe. Und damit die Untersuchungen der neutralen und politisch unabhängigen Justiz übergeben.

Nun was erlebt man seit dem Schauspiel bei der Politik und auch bei den Medien? Natürlich wird Blut gefordert und das bitte sofort. Und die Vorstellung, die irgendwo hier im Raume steht, wäre so etwa, ich würde jetzt mal 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf dem Friedensplatz antreten lassen und das Erschießungskommando kommen lassen. Nur, meine Damen und Herren, weder ein schnelles Bauernopfer, noch populistische Antworten auf diese Situation sind sachgerecht.

Und populistische Erwartungen dürfen auch gar nicht erfüllt werden, denn dass, was auch Gegenstand der Untersuchung ist, nämlich die Frage, wie dienstliches Verhalten ist, erfordert auch von mir im strengstem Sinne Dienst nach Vorschrift. Dienst nach Vorschrift heißt im Grunde auch, nicht jede Erwartung sofort zu erfüllen, die hier öffentlich geäußert wird, sondern heißt nüchtern und klar dafür sorgen, dass die Zuständigkeiten eingehalten werden, dass abgearbeitet wird, von denen, die dafür da sind, um dann anschließend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Denn mit welchem Recht könnte ich denn selbst über Pflichtverletzungen urteilen, wenn ich mich nicht selbst an meine Pflichten halten würde? Dazu gehört z. B., dass ich auch zum Schutz betroffener Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung mich streng an die Prinzipien halte, die bei Disziplinarangelegenheiten zu beachten sind.

Vorab aber ein paar Klarstellungen, weil es in der Berichterstattung und in der Kommentierung permanent durcheinander geht:

1. Das Geld wurde nicht im OB-Büro, sondern in der Rechnungsstelle des Stadtamtes 01 unterschlagen.

2. Ich selbst habe nie persönlich Bargeld angefordert oder erhalten. Mit einer Ausnahme. Ich selbst habe bei Alters- und Vereinsjubiläen Umschläge mit Bargeld übergeben, die mir kurz vorher jeweils von der Repräsentation ausgehändigt wurden.

3. Die mit dem Begriff „Stab“ in der Frage Nr. 2 der CDU-Fraktion unterstellten Nähe gab es nicht. Die Beschuldigte hatte keinen direkten Zugang zum Oberbürgermeister und gehörte auch nicht zum direkten Umfeld des Oberbürgermeisters.“

Im weiteren Verlauf seiner Darstellungen machte OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf den nun vorliegenden Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes deutlich, dass man sich der vorangegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses hiermit ausführlich beschäftigt habe und die diesbezüglichen Nachfragen entsprechend erläutert wurden.

Des weiteren setzte sich OB Dr. Langemeyer kritisch mit den besonders von der CDU initiierten Öffentlichkeitskampagne in dieser Angelegenheit auseinander, die seiner Meinung nach den Eindruck erwecken solle, dass er persönlich hierbei beteiligt gewesen sei, und forderte dabei die CDU auf, dieses zu unterlassen. Er persönlich habe dabei den Eindruck, dass es der CDU nicht um die Aufklärung der Wahrheit, sondern um den Rufmord des politischen Gegners gehe.

Weiterhin sei für ihn bedauerlich, dass seine in einer Presseerklärung geäußerten Klarstellungen hinsichtlich der Vorhaltungen der CDU in dieser Angelegenheit, nicht so zeitnah wiedergegeben wurden.
Des weiteren verdeutlichte OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt nochmals die Konsequenzen, die er aus dieser Angelegenheit ziehe, sowie er dies auch den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses mitgeteilt habe.

„Vertrauen ist mit krimineller Energie systematisch missbraucht worden, Belege wurden
vernichtet, Belege und Unterschriften gefälscht.

Bei der Stadt Dortmund gibt es viele Kontrollsysteme und Regeln: GemHVO, AGA,
Geschäftsanweisung über die kassenmäßige Abwicklung von Verwaltungsgeschäften
(GAKAV ), Örtliche Regelungen gem. § 31 GemHVO ...usw. Diese wurden nicht lückenlos
beachtet.

Nichts tun – das geht nicht. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass so etwas nicht noch einmal passiert.

Was tun :

1. Disziplinarisch untersuchen, wo individuelles Fehlverhalten vorliegt und dieses
konsequent verfolgen: Der Bericht ist mit dem Auftrag disziplinarischer
Vorermittlungen der Personalverwaltung zugeleitet worden.

2. Stadtkasse optimieren: Personelle Verstärkung durch vier Einzelfallprüfer des
Rechnungsprüfungsamtes, Internes Kontrollsystem nach GAKAV stärken,
Leitbildentwicklung für die zentrale Buchhaltung.

3. Rechnungsprüfungsamt optimieren: die vier zugunsten der Stadtkasse frei gezogenen Stellen werden neu besetzt mit dem Ziel, neben den Einzelfallprüfungen verstärkt Systemprüfungen durchführen zu können.

4. StA 01 optimieren: Personelle Verstärkung durch Einrichtung einer Stelle eines
„Dienstleiters“ innerhalb des Amtes mit der Zuständigkeit u.a. der Kontrolle der
Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Die Stelle wird ausgeschrieben.
Einzelmaßnahmen wurden bereits getroffen wie z.B. Einstellung aller Bargeschäfte bei 01. Der Amtsleiter des StA 01 hat zwar angeboten, ihn von der Leitung des Amtes zu entbinden. Ich habe dieses Angebot nicht angenommen, weil ich – unbeschadet etwaiger Konsequenzen aus den disziplinarischen Ermittlungen – seine persönliche Schuld nicht erkennen kann.

5. Fortsetzen und zügig abschließen, was bereits im Rahmen der Verwaltungsreform mit dem Ziel des Abbaus von interner Bürokratie begonnen wurde: Die Neugestaltung der Prozesse bei der Abwicklung von Rechnungen („Kreditorischer Workflow“). Das Projekt wurde vom Verwaltungsvorstand in der Klausur April 2006 gestartet. Es muss in den nächsten Monaten mit wichtigen Kernelementen abgeschlossen werden z.B. durch ein voll digitalisiertes Rechnungswesen mit zentralem Rechnungseingang, zentraler Belegverwaltung, zentraler Stammdatenverwaltung und Mehrfachablage elektronischer Belege. Erhöhung der Sicherheit durch neues Berechtigungskonzept und digitale Signatur.

6. Visa-Kontrolle einführen: für alle Auszahlungen des StA 01 durch das
Rechnungsprüfungsamt. Temporäre Visa-Kontrolle für weitere Stadtämter.“

Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Meine Damen und Herren, wir alle sind empört über das, was passiert ist. Leider gibt es kriminelles Verhalten, leider muss auch die Stadt Dortmund damit rechnen, dass so etwas im Bereich der Stadtverwaltung Dortmund einmal auftaucht. Ich jedenfalls lege Wert darauf, dass darauf konsequent nach rechtstaatlichen Prinzipien reagiert wird. Und unser Job als Rat insgesamt ist es, auch darauf zu achten, dass parteipolitisches Kalkül nicht die Oberhand gewinnt vor dem Job, den wir alle zu tun haben, nämlich sachgerecht mit den Themen umzugehen.“

Anschließend übernahm wieder OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

In der anschließenden Diskussion erklärte für die Fraktion „Die Linken im Rat“
Rm Stammnitz, dass die von OB Dr. Langemeyer zuvor vorgetragenen Wertungen und Konsequenzen aus dieser Angelegenheit zwar nicht falsch seien, aber nach Ansicht seiner Fraktion bei weitem nicht ausreichen.

Seiner Einschätzung nach stellen sich die Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie es passieren konnte, dass in einem Stadtamt Jahr für Jahr circa 200.000 Euro verschwinden konnten und niemand etwas davon bemerkte.

Nachdem sich anschließend Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) mit den Eckpunkten des Rechnungsprüfungsberichtes in der o. a. Angelegenheit auseinandergesetzt hatte, brachte er abschließend zum Ausdruck, dass für die Fraktion „Die Linken im Rat“
OB Dr. Langemeyer hierfür die politische Gesamtverantwortung trage und forderte ihn dabei auf, dem Rat der Stadt und der Bürgerschaft seinen Rücktritt anzubieten.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Tokarski zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Fall deutlich mache, dass alle Kontrollorgane versagt haben. Hinzu komme seiner Meinung nach, dass die direkten Vorgesetzten der Beschuldigten ihrer Verantwortung nicht nachgekommen seien. Für ihn sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, wie so etwas habe passieren können.

Von daher fordere auch die Fraktion FDP/Bürgerliste – so Rm Tokarski (FDP/Bürgerliste) weiter – den Rücktritt von OB Dr. Langemeyer, da er als oberster Dienstherr letztendlich die politische Gesamtverantwortung hierfür trage.

Weiterhin erläuterte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann nochmals die Forderung, einen externen Wirtschaftsprüfer, so wie man dies auch beantragt habe, mit der Überprüfung des gesamten Rechnungswesens zu beauftragen, da dies letztendlich auch die Bürgerinnen und Bürger erwarten.
Abschließend forderte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) OB Dr. Langemeyer auf, endlich die politische Verantwortung für diese Angelegenheit zu übernehmen.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Sauer, dass für ihn der vorliegende Bericht verdeutliche, welche für ihn unfassbaren Systemfehler im vorliegenden Fall vorhanden gewesen seien, ohne die seiner Ansicht nach derartige kriminelle Handlungen nicht möglich gewesen wären.

Nach Meinung von Rm Sauer (CDU) sei es persönliche Aufgabe von OB Dr. Langemeyer gewesen, dafür Vorsorge zu treffen, dass derartige Dinge nicht passieren können.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte Rm Sauer (CDU) zum Ausdruck, dass es für ihn bedauerlich sei, dass durch den vorliegenden Fall das Vertrauen der Bevölkerung in die gesamte Verwaltung gelitten habe.

Ergänzend fügte Rm Dr. Eigenbrod (CDU) hinzu, nachdem er sich zum Teil kritisch mit dem Bericht des Rechnungsamtes auseinander gesetzt hatte, dass gewisse Systemumstellungen, wie
z. B. die dezentrale Aktenverwaltung, kriminelle Handlungen, wie im vorliegenden Fall, erleichtert und ermöglicht haben.

Abschließend forderte er nochmals dazu auf, ein externes und damit neutrales Wirtschaftsprüfungsunternehmen, so wie man dieses beantragt habe, mit der kompletten Überprüfung des Buchhaltungs- und Rechnungswesens zu beauftragen.

Weiterhin erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass für seine Fraktion
OB Dr. Langemeyer der Hauptverantwortliche sei. Seiner Meinung nach trage er für diese Angelegenheit die persönliche Verantwortung und sollte von daher hieraus die notwendigen Konsequenzen ziehen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Rechnungsprüfungsbericht begrüße, da dieser nicht nur auf die strafrechtlichen Handlungen einer Person eingehe, sondern rückhaltlos alle Mängel aufdecke.

Bezugnehmend auf den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag erläuterte
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) anschließend aus seiner Sicht die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit, die man sorgfältig, aber auch zügig umsetzen sollte.

Abschließend verdeutlichte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) nochmals die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Anträge der
CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, dass nach Bekannt werden der kriminellen Handlungen alles, was notwendig gewesen sei, sofort von
OB Dr. Langemeyer veranlasst wurde.



Was zwischenzeitlich von der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste in dieser Angelegenheit betrieben wurde, sei für ihn ungeheuerlich. Seiner Meinung nach könne es nicht sein, dass beide Fraktionen versuchen, OB Dr. Langemeyer durch Vermutungen und Unterstellungen von einer Opfer- in eine Täterrolle zu drängen, um letztendlich diesen zu diskreditieren.

Nachdem Rm Prüsse (SPD) den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag erläutert hatte, machte er abschließend deutlich, dass aus Sicht seiner Fraktion von OB Dr. Langemeyer die notwendigen organisatorischen Veränderungen veranlasst worden seien.

Nachdem in der weiteren Diskussion die o. a. Thematik von den jeweiligen Sprechern weiter vertieft wurde, erklärte Rm Münch, dass das, was in dieser Angelegenheit aufzuklären ist, durch das Rechnungsprüfungsamt und die Staatsanwaltschaft geschehen sei. Für ihn sei dabei wichtig, dass man hieraus die notwendigen organisatorischen Schlussfolgerungen ziehe, was ja auch offensichtlich geschehe, anstatt hierfür OB Dr. Langemeyer verantwortlich zu machen.

Außerdem erklärte im weiteren Verlauf der Diskussion für die DVU-Fraktion
Rm M. Branghofer, dass seine Fraktion sich aufgrund der Vorgänge im Stadtamt 01 für die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers für die Überprüfung des gesamten Rechnungswesens einsetze.

Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf die vorangegangene Diskussion, dass er, so wie er dies zu Beginn der Diskussion dargestellt habe, seiner Verantwortung wahrgenommen habe, so wie dies seinen Amtspflichten entspreche. Außerdem wies
OB Dr. Langemeyer die in der Diskussion geäußerten Rücktrittforderungen zurück.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der
DVU-Fraktion den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.04.2008 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der
DVU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2008.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der
DVU-Fraktion den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 24.04.2008 ab.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 20:20 Uhr bis 20:50 Uhr für eine Pause unterbrochen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21 - 8. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10630-07)

Für die SPD-Fraktion brachte Rm Lührs zum Ausdruck, dass für sie der vorliegende
8. Zwischenbericht deutlich mache, dass man stolz auf die Entwicklung in diesem Bereich sein könne.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10963-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 30.08.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 24.01.2008 dem Bebauungsplan Ap 221 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 221 – Freie-Vogel-Straße – für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.3
Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09946-07)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2008 vor:

Die Universitätsstraße wird ausschließlich als Baustellenzufahrt provisorisch an den neuen Straßenzug angebunden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Anbindung zurückgebaut. Alle Planungen, die drauf abzielen, eine dauerhafte Anbindung der Universitätsstraße vorzubereiten, sind einzustellen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Gerber zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen könne. Ablehnen dagegen müsse man die von der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen initiierte Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses, da diese keinen Sinn mache.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Follert, dass seine Fraktion generell den Ausbau der Straße Am Gardenkamp – egal ob mit oder ohne Anbindung an die Universitätstrasse – ablehne, da diese eine Belastung für die dort lebenden Menschen darstelle. Die CDU-Fraktion setze sich nach wie vor vielmehr für den Weiterbau der Uni-Südtangente ein.

Weiterhin erklärte Rm Münch, dass auch er sich gegen die vorliegende Straßenplanung ausspreche, zumal hierdurch die Menschen Am Gardenkamp stark belastet werden.

Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Harnisch deutlich, dass man froh über die vorliegende Maßnahme im Sinne der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses sei, da diese Straße letztendlich von den Menschen gewünscht werde.

Die weitere Diskussion wurde letztendlich durch einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch beschlossen wurde, beendet.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von der Stockumer Straße bis zur Otto-Hahn-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.000.000 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Aufhebung des Baubeschlusses des Rates aus der Sitzung vom 23.11.1989.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66O01202014827 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 1.200.000 Euro (inkl. ÜE 200.000
Euro aus dem Jahr 2007)
Haushaltsjahr 2009: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 800.000 Euro


Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 48.488 Euro.
zu TOP 3.4
- unbesetzt -

zu TOP 3.5
Dezentrale Abstellflächen für Lkw im Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11112-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2008 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dezentrale Abstellkonzept für Lkw zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Lkw-Fahrer mit Hilfe von Faltblättern auf die vorgeschlagenen Parkstreifen in den Gewerbegebieten Gneisenau, Dorstfeld-West, Union und Logistikpark Hardenberg zu lenken.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dezentrale Abstellkonzept für Lkw zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Lkw-Fahrer mit Hilfe von Faltblättern auf die vorgeschlagenen Parkstreifen in den Gewerbegebieten Gneisenau, Dorstfeld-West, Union und Logistikpark Hardenberg zu lenken.

zu TOP 3.6
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10027-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Fortschreibung des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die erfolgreiche Arbeit im Arbeitskreis REHK fortzuführen.

zu TOP 3.7
Fahrradbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11369-08)

Rm Münch nahm den vorliegenden Fahrradbericht 2007 zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass trotz vieler Verbesserungen es immer noch Defizite in einigen Bereichen gebe.



Anschließend stellte Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) einen Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf 3 Minuten pro Redner und Tagesordnungspunkt für den Rest der Sitzung zu begrenzen.

Dagegen sprach sich Rm Münch aus, und vertrat dabei die Auffassung, dass ein derartiger Antrag für jeden Tagesordnungspunkt neu gestellt werden müsse.

In diesem Zusammenhang wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass im Ältestenrat Einvernehmen bestanden habe, dass entsprechend der Regelungen der Geschäftsordnung des Rates und seiner Gremien, sofern die Notwendigkeit bestehe, die Redezeit begrenzt werden könne.

Der Rat der Stadt stimmt anschließend mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch dem o. a. Geschäftsordnungsantrag von Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) zu.

Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen nehmen den Fahrradbericht 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10369-07)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits unter TOP 3.3 behandelt.






zu TOP 3.10
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10388-07)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.11
- unbesetzt -

zu TOP 3.12
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: 1.2.1.7 Änderung Ausführungsbeschluss Stollenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11277-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Änderung im Ausführungsbeschluss zum Projekt Stollenpark im Bereich des Spielplatzes: Wegfall eines vorhandenen Spielraumnetzes und die Errichtung eines Streetballplatzes.

zu TOP 3.13
Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11400-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit nahm StD Sierau wie folgt Stellung:

Nach diversen Abstimmungsgesprächen, welche die Stadt Dortmund seit der Projektabsage des 3do am 28.02.2007 mit den verschiedene beteiligten Stellen geführt hat, wurde Ende März 2008 mit konkreten Verhandlungen zur Neukonzeptionierung und Projektrealisierung im Rahmen aller Betroffener begonnen. Mit diesen Gesprächen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung am 31.03.08 und am 14.04.08, in denen neben dem Vorstand der DB Station & Service AG auch das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und die Stadt Dortmund eingebunden waren, ist eine einvernehmliche Konzeptdefinition nun in greifbarer Nähe.

Die Gespräche werden in konstruktiver Atmosphäre geführt und verfolgen das Ziel, mit der baulichen Umsetzung der Bahnhofserneuerung im kommenden Jahr zu beginnen. Welchen Zustand die Baustelle Hauptbahnhof im Jahr der Kulturhauptstadt haben wird, kann aufgrund der noch nicht weit genug gediehenen Planung derzeit nicht definiert werden. Absehbar ist jedoch, dass auch im Jahr 2010 der Hauptbahnhof sich als Baustelle, die jedoch für die Reisenden angemessen nutzbar sein wird, darstellen wird. Derzeit sind noch technische Fragen und damit verbundene Finanzierungsthemen zu klären. Insbesondere ist eine Expertise zur Einbindung der Anforderungen des RRX in die Infrastruktur der Bahnstation noch abzuschließen. Zu den kurzfristig zu klärenden technischen Fragestellungen wird ein weiteres Gespräch am 30.04.08 in Dortmund stattfinden. Sobald eine Vereinbarung zur Projektrealisierung vorbereitet und geschlossen werden kann, wird die Verwaltung hierüber berichten.

Im Rahmen der zielorientierten Gespräche wurde seitens der DB Station & Service AG bekräftigt, eine Projektrealisierung der Inhalte des 3do nicht mehr zu verfolgen und eventuelle Entschädigungsforderungen gegenüber der Stadt Dortmund nicht geltend zu machen. Es wurde vereinbart, dass diese mündliche Erklärung nunmehr auch in schriftlicher Form abgegeben wird. Mit dem Erhalt dieser Erklärung wird die Stadt Dortmund in die Lage versetzt, dann das förmliche Verfahren zur Aufhebung des B-Planes In W 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – einzuleiten. Damit wird dann auch planungsrechtliche Klarheit mit Blick auf den auf dem Gelände der ehemaligen Thier-Brauerei vorgesehenen großflächigen Einzelhandelsbesatz geschaffen.

In diesem Zusammenhang strebt die Verwaltung auch an, den mit dem portugiesischen Investor Sonae Sierra zur Realisierung des Planungsprojektes 3do geschlossenen Städtebaulichen Vertrag vom 11.11.2002 aufzulösen.

Der Rat der Stadt wird zu gegebener Zeit über entsprechende Beschlussvorlagen informiert.

Mit Blick auf die eisenbahnrechtliche Seite ist anzumerken, dass eine Neukonzeption für den Hauptbahnhof voraussichtlich die Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens nach
§ 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz erfordert.

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme von StD Sierau Kenntnis.

zu TOP 3.14
Schadensersatz Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11657-08)

Die mit Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.04.2008 erbetene Stellungnahme erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

zu TOP 3.15.a
Errichtung eines Minaretts in Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11660-08)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




zu TOP 3.15.b
Errichtung eines Minaretts in Eving: Rat soll AUSW- Beschluss rückgängig machen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11660-08-E1)

Die o. a. Angelegenheit wurde als TOP 11.7 behandelt.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11467-08)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2008 vor:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag an:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sieht in dem ersten Vorschlag zu den Eckpunkten eines kooperativen Job-Centers eine Diskussionsgrundlage für den weiteren Beratungsprozess auf Bundes- und Landesebene. Die genauen Auswirkungen des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit auf die kommunale Seite müssen jedoch genau untersucht werden. Dies gilt insbesondere für mögliche Nachteile aus der freiwilligen Personalgestellung der Kommunen, den zukünftigen Aufgaben der Kommunen neben der Gewährung von Kosten der Unterkunft sowie die Besetzung des vorgeschlagenen Kooperationsausschusses.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert den Bundesgesetzgeber deshalb auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften vorzulegen. Es ist schnell Klarheit für die Träger der Arbeitsarbeitsgemeinschaften, für die Kundinnen und Kunden sowie für die Beschäftigten zu schaffen, wie die Arbeitsgemeinschaften nach 2010 arbeiten werden.

Dieser Gesetzesentwurf sollte sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

· Bürgerfreundliche Arbeitsstrukturen unter einem Dach
(Fördern und Fordern und Hilfe aus einer Hand)
· Keine Kommunalisierung des Risikos Arbeitslosigkeit
· Stärkung der dezentralen Verantwortungs- und Finanzstrukturen der Arbeitsgemeinschaften vor Ort vor dem Hintergrund der Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes

· Garantie seitens des Bundes für die Finanzzusagen an die Kommunen in
mindestens gleicher Höhe
· Weitere Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz in den
Arbeitsgemeinschaften
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet zudem, dass der Bundesgesetzgeber bei der Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften die Ausschreibungsvorgaben der Bundesagentur hinsichtlich der Beschäftigungsmaßnahmen novelliert. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts sind anerkannte Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger vor Ort zu stärken und Vergabekriterien wie z.B. Regionalität der Anbieter, Qualität und Kompetenz der Anbieter oder soziale und ökologische Kriterien in den Vordergrund zu stellen. Die langjährige Erfahrung und die lokale Ausrichtung von Beschäftigungsträgern in den Netzwerken vor Ort darf bei der Vergabe von Beschäftigungsmaßnahmen nicht unberücksichtigt bleiben.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt der Verwaltungsvorlage zu und begrüßt die Absicht der JobCenterArge Dortmund ein Modell zur kooperativen Aufgabenwahrnehmung in Dortmund zu entwickeln. Der Fachausschuss begrüßt dabei insbesondere die offenkundige Bereitschaft der JobCenterArge, möglichst viele Regelungen auf freiwilliger Basis zu treffen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ermächtigt die Verwaltung entsprechende Kooperationsgespräche mit der Bundesagentur für Arbeit zu führen.
Ein neuer Kooperationsvertrag mit dem Modell eines kooperativen JobCenters ist auf der kommunalen Seite durch den Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen zu beschließen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet kontinuierlich über den Sachstand der Kooperationsverhandlungen informiert zu werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein erstes Konzept nicht bis Mitte des Jahres vorgelegt werden kann.
In Ergänzung und Abänderung der in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Prämissen für Kooperationsgespräche fordert der Fachausschuss die Umsetzung der folgenden Eckpunkte für die Erarbeitung eines neuen Kooperationsmodells :
- Der Kooperationsausschuss (bisher Trägerversammlung) sollte zwischen der Bundesagentur und der Kommune partnerschaftlich und auf Augenhöhe besetzt werden und die kommunale Entscheidungskompetenz wie bisher erhalten.
Eine Beteiligung von stimmberechtigten politischen Vertretern im neuen
Kooperationsausschuss ist sicherzustellen.

- Für den Fall, dass eine Beteiligung von politischen Vertretern im neuen Kooperationsausschuss nicht zu realisieren ist, ist der bisherige Trägerausschuss zu erhalten.

- Die fachliche Kompetenz der kommunalen Beschäftigten in der JobCenterArge ist auch zukünftig unverzichtbar.
Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenwechsel gegen den Willen der Beschäftigten sind in Dortmund auszuschließen.
Die zukünftige Personalgestellung ist auf den bewährten Zuweisungsregelungen im Benehmen mit dem Personalrat aufzubauen.
Die Beschäftigten der JobCenterArge sind regelmäßig über den Sachstand der Neuorganisation zu informieren.

Darüber hinaus wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008 vorliege.

Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung im SGB II zur Kenntnis und begrüßt, dass die JobCenterARGE ein Modell zur kooperativen Aufgabenwahrnehmung in Dortmund entwickeln wird.

Der Rat der Stadt beschließt, die Laufzeit des ARGE-Vertrages zeitlich an die Revisionsfrist des Gesetzgebers sowie der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 anzupassen.





zu TOP 6.2
Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11640-08)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 15.05.2008 vertagt.

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

zu TOP 8.1
Einrichtung der "Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11350-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung der „Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund“ und die damit in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Mittelverlagerung von StA 51.

zu TOP 8.2
Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung;
hier: Teilnahme an einer Pilotphase zum Schuljahr 2008/09
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11474-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Ausbau folgender Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (§ 20 V Schulgesetz Nordrhein-Westfalen –SchulG NRW-) und eine Bewerbung um die Teilnahme an der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung der Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) ausgeschriebenen dreijährigen Pilotphase zum Schuljahr 2008/09:

Dellwigschule -Förderschule Lernen- / Schule an der Froschlake -Förderschule „Soziale und emotionale Entwicklung- („Kompetenzzentrum Sonderpädagogische Förderung Dortmund West“)
Wilhelm-Rein Schule -Förderschule Lernen-
Minister-Stein-Schule -Förderschule Lernen-.

Sofern die vom MSW NRW vorgesehene Limitierung der teilnehmenden Kompetenzzentren die Beteiligung aller Schulen ausschließt, wird die Schulverwaltung ermächtigt, in Abstimmung mit der staatlichen Schulaufsicht Prioritäten festzulegen.

zu TOP 8.3
Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an den Schulen
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11639-08)

Die mit Schreiben der DVU-Fraktion vom 08.04.2008 zum o. a. Tagesordnungspunkt erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

In der Diskussion zu der o. a. Angelegenheit erklärte Rm Krüger-Sandkamp
(Bündnis 90/Die Grünen), dass seiner Auffassung nach Anti-Faschismus eine Verfassungsaufgabe sei und es von daher in dieser Sache für Schulen kein Neutralitätsgebot geben dürfe. Von daher sei für ihn die von der DVU-Fraktion geäußerte Kritik nicht nachvollziehbar.

Während der Ausführungen von Rm Krüger-Sandkamp (Bündnis 90/Die Grünen) wurde
Rm Münch wegen mehrfacher Störungen von OB Dr. Langemeyer zur Ordnung gerufen.

Anschließend kritisierte Rm G. Branghofer (DVU) die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme, in der man sich seiner Meinung nach offensichtlich davor scheue, zu bestimmten Fragen Stellung zu nehmen.

Weiterhin brachte Rm Münch in einer persönlichen Erklärung zum Ausdruck, dass er sich hinsichtlich der Redezeit ungleich behandelt fühle.

Von daher stellte Rm Münch den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeitbegrenzung wieder aufzuheben.

Dieser Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch vom Rat der Stadt abgelehnt.

Abschließend gab OB Dr. Langemeyer noch folgenden Hinweis an die DVU-Fraktion:

Innere Schulangelegenheiten sind staatliche Angelegenheiten und keine kommunalen, dabei bleibt es.








9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Die neue Jugendkampagne Respekt
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11654-08)

Für die SPD-Fraktion machte Rm Sohn deutlich, dass die vom Kinder- und Jugendausschuss ins Leben gerufene Jugendkampagne Respekt mit den Thema Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Gewalt sehr erfolgreich gewesen sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen zeigte sich Rm Sohn (SPD) zuversichtlich, dass die am 05.03.2008 beschlossene neue Jugendkampagne einen wichtigen Beitrag leisten werde, um den Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie umzusetzen. Von daher sei für ihn der von der DVU-Fraktion vorgelegte Antrag nicht nachvollziehbar und werde von daher von seiner Fraktion abgelehnt.

Anschließend begründete für die DVU-Fraktion Rm Thieme den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag. Nach Auffassung seiner Fraktion diene diese Kampagne letztendlich dazu, um an der Basis politisch anders Denkenden so zu sagen das Wasser abzugraben. Das dies einseitig gegen die rechten Parteien des politischen Spektrums geschehe, sei für ihn wenig verwunderlich.

Dagegen begrüßte Rm Konak (Die Linken im Rat) für ihre Fraktion ausdrücklich die neue Jugendkampagne Respekt, durch die ihrer Meinung nach ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplanes für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus geleistet werde.

Nachdem auch Rm Münch die Jugendkampagne Respekt begrüßt hatte, erklärte Rm Frebel
(Die Linken im Rat), dass für ihn allein schon der vorliegende Antrag der DVU-Fraktion deutlich mache, dass die Jugendkampagne Respekt erforderlich sei.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Antrag der DVU-Fraktion vom 23.04.2008 ab:

Die am 05.03.2008 vom Kinder – und Jugendausschuss beschlossene Jugendkampagne Respekt wird mit vorliegendem Inhalt nicht weiter verfolgt.

Es wird eine neue Jugendkampagne entwickelt, die den Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Einfältigkeit, Intoleranz und Ausgrenzung – umsetzt.



zu TOP 9.2
Betreuung durch das Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11658-08)

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die mit Schreiben vom 21.04.2008 erbetene Stellungnahme den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorliege.
10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Festlegung der Vergabekriterien für die Nordfläche des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11144-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.04.2008 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, in die Neubauplanung von zwei Berufskollegs im Umfeld der ehemaligen Union-Brauerei eine Turnhalle und eine Mensa (künftiger privater Betreiber) am Standort einzubeziehen.

Bei der Begründung des o. a. Antrages brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nochmals zum Ausdruck, wie wichtig es sei, bei der Planung eines zweiten Berufskollegs eine Turnhalle und eine eigenständige Mensa mit einzubeziehen.

Dagegen erklärten die Ratsmitglieder Knieling (CDU), Diekneite (SPD) sowie Krüger
(Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktionen nicht dem o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, so wie man dies ausführlich im Schulausschuss dargelegt habe, zustimmen werden.

Zum einen werde ohnehin eine Sporthalle beim Bau eines zweiten Berufskollegs erforderlich sein und zum anderen halte man die von der Verwaltung im Schulausschuss dargelegte Auffassung hinsichtlich einer Mensa für durchaus nachvollziehbar.

Weiterhin begrüßte Rm Münch den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und stellte gleichzeitig folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob in die Neubauplanung zwei Berufskollegs im Umfeld der ehemaligen Union-Brauerei eine Turnhalle und eine Mensa künftig über private Betreiber am Standort einbezogen werden kann.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.04.2008 ab.



3. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der derzeit durchgeführten europaweiten Ausschreibung die Vergabeentscheidung anhand der Zuschlagskriterien auszusprechen, die nachfolgend in der Begründung aufgeführt sind.
Die Bewertung der preisunabhängigen Kriterien soll vor der Vergabeentscheidung durch eine Kommission erfolgen, für die Vertreter des Rates, der Bezirksvertretung, der Verwaltung, des Direktoriums der Kulturhauptstadt 2010 und des Landes NRW eingeladen werden sollen. Die konkrete Besetzung wird dem Rat in einer gesonderten Vorlage vorgestellt.

zu TOP 10.2
Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11641-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2008:

Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU-Fraktion den folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2008:

Der Rat weist die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den zuständigen Gremien (Gesellschafterversammlung/Aufsichtsrat) der städtischen Beteiligungsunternehmen an bzw. fordert diese auf, auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass zukünftig beim Abschluss von Neuverträgen bzw. bei der Verlängerungen von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, analog dem Verfahren zur Anwendung des Verpflichtungsgesetzes, eine Einverständniserklärung des Anzustellenden zum Vertrag genommen wird, die eine Offenlegung der Gesamtbezüge nach Maßgabe der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex ermöglicht. Dies beinhaltet die Veröffentlichung sämtlicher Bezüge (z.B. aus Aufsichtsratstätigkeiten) im jeweiligen Geschäftsbericht. Die entsprechenden Informationen sind der Gesellschafterin Stadt Dortmund zur Veröffentlichung im jährlichen Beteiligungsbericht zur Verfügung zu stellen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über den Stand des Verfahrens regelmäßig zu informieren.

2. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.04.2008

Auf der Grundlage des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern kommunaler Unternehmen auf eine Einverständniserklärung nach § 4 I Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinzuwirken, um eine Offenlegung von Bezügen auch bei bereits bestehenden Verträgen zu ermöglichen.
Anschließend sind alle so erhaltenen Daten gemäß des Corporate Governance Kodex im nächsten Geschäftsbericht des Unternehmens und im Beteiligungsbericht 2008 zu veröffentlichen.


Anschließend stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass die in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt und seiner Gremien festgesetzte Grenze von 22:00 Uhr erreicht sei.

Er schlug jedoch vor, die Sitzung des Rates der Stadt fortzuführen.

Der Rat der Stadt stimmte anschließend mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen dieser Verfahrensweise zu.

zu TOP 10.4
unisono II
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11547-08)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.04.2008 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich zur Wahrung des Wettbewerbs im Energiemarkt grundsätzlich gegen eine Erhöhung des Gesellschafteranteils der RWE AG an dem Kooperationsprojekt „unisono II“ auf 25,1% aus.

Zunächst stellte Rm Münch folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Ich fordere den Rat der Stadt Dortmund auf, sich an die gültige Geschäftsordnung des Rates zu halten und die Sitzung jetzt zu beenden, da der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund mit seinem Vorschlag gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund verstoßen hat.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

Herr Münch, der Rat der Stadt Dortmund beschliesst die Geschäftsordnung, insofern kann er auch die Geschäftsordnung gestalten.

Hinsichtlich des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte für die CDU-Fraktion
Rm Hengstenberg, dass man sich derzeit intensive Gedanken mache, wie die Zukunft der Energieversorgung aussehen solle. Von daher halte seine Fraktion eine diesbezügliche Vorfestlegung zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zielführend.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Littmann, dass sie ohnehin den vorliegenden Antrag zurückgezogen hätte, da diese Angelegenheit ohnehin bis nach den Kommunalwahlen zurückgestellt worden sei.

Anschließend gab Rm Münch folgende persönliche Erklärung ab:

Mit großem Befremden, Herr Oberbürgermeister, nehme ich zur Kenntnis, dass Sie erneut gegen die Geschäftsordnung des Rates verstoßen haben, in dem Sie über meinem Geschäftsordnungsantrag nicht haben abstimmen lassen und eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zugelassen haben.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

Herr Münch, Sie haben den Versuch unternommen eine gerade gelaufene Abstimmung wieder in Frage zu stellen. Das ist kein neuer Geschäftsordnungsantrag.

zu TOP 10.5
Klinikum Dortmund gGmbH
Überweisung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2008
(Drucksache Nr.: 11397-08)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass die mit Schreiben vom 10.04.2008 im Haupt- und Finanzausschuss erbetene Stellungnahme den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorliege.

Hinsichtlich der o. a. Thematik brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mündlich folgenden Antrag ihrer Fraktion ein:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine (Teil-)Privatisierung des Klinikums als ernsthafte Alternative zu städtischer Kapitalzufuhr in Erwägung zu ziehen und Angebote privater Betreiber eingehend zu prüfen.

2. Hierzu macht die Verwaltung eine Ausschreibung mit folgenden Eckpunkten:
a) Berücksichtigung einer dreijährigen Beschäftigungsgarantie der Mitarbeiter des
Klinikums
b) Kapitalmehrheit und Managementverantwortung liegen bei dem privaten Betreiber
c) Denkbar ist anstelle einer Sanierung des Standortes Beurhausstraße auch ein Neubau an
anderer Stelle.

Anschließend wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass er derzeit beabsichtige, diese Thematik in der Sitzung des Rates der Stadt im Juni zu behandeln.

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme zur Kenntnis.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10752-08)

Zunächst stellte Rm Münch folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge sich an § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung halten. Und ich fordere Sie auf Herr Oberbürgermeister die Sitzung gem. dieses Paragraphen zu beenden.

Bezugnehmend auf seine vorangegangenen Äußerungen hierzu erklärte OB Dr. Langemeyer, dass der Rat der Stadt bereits darüber entschieden habe.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb öffentlicher Schlachthöfe.

zu TOP 11.2
Kommunalwahl 2009; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11383-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmend der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Größe des Wahlausschusses
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2009 mit zehn Beisitzern besetzt und für jeden Beisitzer ein persönlicher Stellvertreter gewählt wird.
2. Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses
Dem Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 gehören folgende Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an:




Beisitzer/in: Vertreter/in:

Vorschläge der SPD

Matzanke, Ulrike Diekneite, Hermann
Lüders, Nadja Starke, Jutta
Krohn, Horst Spieß, Roland
Sohn, Friedhelm Schilff, Norbert
Dr. Paust, Andreas Pieper, Ute

Vorschläge der CDU

Kanitz, Steffen Middendorf, Claudia
Miksch, Adolf Dr. Eigenbrod, Jürgen
Strucker, Michael Frank, Reinhard
Jostes, Manfred Kopkow, Anke

Vorschläge Bündnis 90/ Die Grünen

Frebel, Wolfram Dr. Brunsing, Jürgen


zu TOP 11.4
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11633-08)

Zunächst stellte Rm Münch erneut folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge sich an § 1 Abs. 4 seiner Geschäftsordnung halten und den Oberbürgermeister auffordern die Sitzung gem. dieser Geschäftsordnung um 22:00 Uhr zu beenden.

Anschließend forderte OB Dr. Langemeyer Rm Münch auf, sein Recht, sich zu Wort zu melden, nicht zu missbrauchen, da er ansonsten von seinem Ordnungsrecht Gebrauch machen müsse.

Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 14.04.2008 beschliesst der Rat der Stadt daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgende Umbesetzungen in den Gremien:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt

Herrn Kai-Uwe Neuschäfer

an Stelle von Herrn Dietmar Stahlschmidt zum sachkundigen Bürger im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
zu TOP 11.5
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund; Bildung des Schöffenwahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11514-08)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste wies Rm Dingerdissen daraufhin, dass man sich mit der CDU-Fraktion darauf verständigt habe, dass statt Rm Strucker/Rm Frank (CDU) Herr Klaus Stratenwert/Rm Tokarski vorgesehen werden.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der
DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ einstimmig folgenden Beschluss:

Zu Beisitzerinnen und Beisitzern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund werden die folgend aufgeführten Personen bestellt.

Nennungen der SPD

Vertrauenspersonen: Vertreter/Vertreterin

Andreas Wittkamp Sigrid Schneider


Schüttersort 21 Lindemannstraße 63
44319 Dortmund 44137 Dortmund

Horst Krohn Reinhard Dieckerhoff


Neu-Crengeldanz-Straße 13 Obermarkstraße 69
4388 Dortmund 44267 Dortmund

Thomas Kulle Erika Ballhausen


Büderichweg 6 Am Südwestfriedhof 26
44339 Dortmund 44139 Dortmund

Nennungen der CDU

Vertrauenspersonen: Vertreter/Vertreterin

Heinz Neumann Karla Michenbach


Saturnstraße 14 Kaubstraße 2
44388 Dortmund 44339 Dortmund


Michael Strucker Reinhard Frank
Stockholmer Allee 35 Kulmke 22
44269 Dortmund 44269 Dortmund

Anke Kopkow Dr. Jürgen Eigenbrod


Bodenweg 12 Verbindungsweg 10 a
44339 Dortmund 44269 Dortmund

Nennungen der Partei Bündnis 90/ Die Grünen

Vertrauensperson: Vertreter/Vertreterin

Dr. Jürgen Brunsing Wolfram Frebel


Ortsmühle 32 Im Karrenberg 79
44227 Dortmund 44329 Dortmund


zu TOP 11.6
Räumlichkeiten zur Errichtung einer Fraktiosgeschäftsstelle
hier: Beanstandung eines Ratsbeschlusses nach § 54 GO
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11653-08)

Bei der Begründung des Antrages seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte
Rm M. Branghofer (DVU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion nicht länger akzeptieren könne, dass die Fraktionsgeschäftsstelle der DVU-Fraktion außerhalb des Rathauses untergebracht sei. Insofern fordere man die gleichen Rechte, die allen anderen Fraktionen auch zugestanden werden. Sollte dies nicht geschehen, werde man formell die Bezirksregierung einschalten.

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Hengstenberg, dass seine Fraktion dem Antrag der DVU-Fraktion zustimmen werde, da man der Auffassung sei, dass hier gleiches Recht für alle gelten müsse.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Littmann, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man zum einen das Recht der DVU-Fraktion sehe, andererseits aber auch die Argumente der Verwaltung diesbezüglich nachvollziehen könne.

Weiterhin erklärte Rm Münch, dass er dem Antrag der DVU-Fraktion ablehnen werde, da der DVU-Fraktion bekanntermaßen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden.

Außerdem stellte Rm Münch folgenden Antrag:

In Analogie zum Rat der Stadt Düsseldorf, der einem Einzelratsmitglied Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung gestellt hat, beantrage auch ich als Einzelmitglied die zur Verfügungsstellung eines Raumes im Rathaus oder natürlich auch im Stadthaus, aber nicht zu nah bei der DVU-Fraktion.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er den zuvor gestellten Antrag von Rm Münch nicht zulassen könne, da es sich hierbei nicht um einen Antrag zur Sache handele.

Nachdem Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des o. a. Antrages der DVU-Fraktion kurz begründet hatte, lehnte der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion sowie der DVU-Fraktion folgenden Antrag der DVU-Fraktion vom 16.04.2008 ab:

Der Beschluss vom 8.11.2007, der DVU-Fraktion im Gegensatz zu allen anderen
Fraktionen, keine angemessenen Büroräume zur Errichtung einer Fraktionsgeschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, wird aufgehoben.

zu TOP 11.7
Bürgerbegehren gegen den Bau eines Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11513-08)

Zunächst stellte Rm Münch folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Ich beantrage, die Redezeitbegrenzung aufzuheben, weil dieser Punkt Bürgerbegehren gegen ein Minarett zu wichtig ist. Ich möchte nicht, dass hier 2.200 Menschen enttäuscht werden, weil ihr Anliegen nicht ernst genommen wird, sondern durch einen formalen Trick ausgehebelt werden soll.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin den o. a. Geschäftsordnungsantrag mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch ab.

Anschließend vertrat Rm Münch die Auffassung, dass das Bürgerbegehren gegen den Bau eines Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving entgegen der Meinung der Verwaltung seiner Ansicht nach durchaus zulässig sei.

Außerdem änderte Rm Münch den von ihm zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag wie folgt ab:

Der erste Satz

„Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst die Aufhebung des AUSW-Beschlusses ... „

ändere ich

„Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt dem AUSW die Rückgängigmachung seines Beschlusses und lehnt den Bau eines 24 m hohen Minaretts ab, ....“

Weiterhin beantragte Rm Münch über die vorliegende Verwaltungsvorlage sowie über seinen geänderten Antrag geheim abzustimmen.

Nachdem StR Steitz nochmals verdeutlicht hatte, dass der in Rede stehende Bau eines Minaretts in Eving letztendlich Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit sei, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:




1. Der von Rm Münch gestellte Antrag auf geheime Abstimmung wurde nicht von dem nach der Geschäftsordnung des Rates notwendigen Quorum von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterstützt, so dass offen abgestimmt wurde.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den folgenden geänderten Antrag von Rm Münch ab:

„Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt dem AUSW die Rückgängigmachung seines Beschlusses und lehnt den Bau eines 24 m hohen Minaretts ab, da sich dieses nicht hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und besteht auf der beim Umzug der Moschee an die Hessische Straße der Evinger Bevölkerung gemachten Zusage des türkisch-islamischen Kulturvereins Eving, dort „nicht zum Gebet rufen lassen“, die auch am 21.05.2007 und 29.06.2007 in der Presse vom Vorsitzenden Adem Sömnez erneut bestätigt worden ist.“

3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 10.04.2008 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass das von Herrn Detlef Münch initiierte Bürgerbegehren gegen den Bau eines Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving unzulässig ist.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Entfernung der Sperrtore am Wanderweg Darbovenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11648-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Markierung eines Teilstücks des Radweges Vogelpothsweg
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11649-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.1.3
Weigerung des Evinger Bezirksbürgermeisters Herrn Helmut Adden, ein Bürgerbegehren gegen das geplante Minarett in Eving anzunehmen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11412-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:25 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Krause
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer