01 Dortmund, 16.02.2000
F 2 20 11



N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 03. Februar 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
77 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:



An der Sitzung nahmen
nicht teil: Bm’in Wendzinski

Rm Bogdahn SPD
Rm Gerszewski SPD
Rm Harnisch SPD

Rm Jung CDU







Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler



1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt
am 16. Dezember 1999


1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung “Fusion VEW/RWE”


2.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung “Konzerthaus Dortmund”



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße


3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße


3.3 - unbesetzt -


3.4 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz


3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/"Kortental" -


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß


3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur
Ruhrallee (B 54)


3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich



3.9 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.01.2000
mit der Bezeichnung “Hansa-Karree”


3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels Weiterführung des Projektes, insbesondere
des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung


3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -


3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -


3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte)an den Tunnel der
Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluß -


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


3.18 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Abwasser- und Abfallgebühren für die Flughafen Dortmund GmbH”


3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Reaktivierung der Industriebrache Westfalenhütte”


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Gestaltung von Ausgleichsflächen”


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Dortmund – Initiative (Do. In)
Konzeption einer neuen; projektorienten Dortmund-Konferenz


4.2 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
1. Branchenorientierte Qualifizierung
2. Initiative für Geringqualfizierte
3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation


4.3 Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und Beschäftigungs-
Förderung Dortmund: ”Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der
regionalen Arbeitsmarktpolitik”





5. Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umbau- und Sanierung von Stations- und Funktionsbereichen in der Frauenklinik




6. Soziales, Familie, Gesundheit


- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund


7.2 Weiterentwicklung der Betriebsstruktur des Theaters Dortmund


7.3 Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für den
Eigenbetrieb Theater Dortmund


7.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler
- Wahl der Sachpreisrichter und eines beratenden Mitglieds für die Dauer der
Wahlzeit des Rates
- Festlegung der Kunstsparte für den Förderpreis 2000
- Wahl der Fachpreisrichter für den Förderpreis 2000


7.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 mit der Bezeichnung “Bäderkonzept”


7.6 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”




8. Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude
von Realschulen


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke


8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte


10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens- verwaltungsfonds Dortmund"


10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


10.5 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
”stadtmobil Dortmund GmbH”


10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen


10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden
hier: Durchführungsrichtlinien




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Benennung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Flughafen Dortmund GmbH


11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung


11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung


11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -


11.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000 mit der Bezeichnung
“Umbesetzungen in Gremien”


11.7 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
- Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes -


11.8 Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund


11.9 Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Umlegungsausschuß der Stadt Dortmund


11.10 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000


11.11 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Rates der Stadt fest.





Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bitter (CDU) benannt.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und
bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates wurden die Punkte
3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/”Kortental” -

7.6 Neuregelung des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”
10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”

10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung

11.7 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
- Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes -

von der Tagesordnung abgesetzt.


Außerdem vereinbarte der Rat der Stadt, daß die unter dem TOP 7.6 vorgeleg-
ten Anträge an den Ausschuß für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
überwiesen werden sollen, damit der Rat der Stadt letztendlich in seiner Sitzung
am 09. März 2000 die genannte Angelegenheit abschließend beraten kann.


Unter Einbeziehung der og. Veränderungen und Anmerkungen wurde die Tages-
ordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.



1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt
am 16. Dezember 1999


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
4. Sitzung des Rates der Stadt am 16. Dezember 1999.



1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

Als Nachfolger des verstorbenen Ratsmitgliedes Bernd Wilhelm wurde

Rm Mielicki (SPD)

gem. § 67 Abs. 3 GO NW von OB Dr. Langemeyer in sein Amt als Rats-
mitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrneh-
mung seiner Aufgaben verpflichtet.



Zu Ziffer 2


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung
“Fusion VEW/RWE”
Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, daß seine Fraktion den o. a. Tagesordnungs-
punkt beantragt habe, damit der Rat der Stadt die Möglichkeit habe, über die beabsich-
tigte Fusion von VEW und RWE zu diskuktieren und auch entsprechend Position zu beziehen.

Eine sorgfältige Begleitung dieser Thematik durch den Rat der Stadt wäre seiner Auf-
fassung nach um so wichtiger, da die VEW AG nicht nur ihren Sitz in Dortmund hat,
sondern auch das letzte verbliebene größere Industrieunternehmen der Stadt sei.
Außerdem beschäftige die VEW AG nicht nur viele Menschen in der Stadt Dortmund
direkt, sondern sorge auch durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und durch Auftragsvergaben – gerade im Dortmunder Mittelstand für Beschäftigung.

Hinzu komme, daß aufgrund der Fusionserfahrungen in der jüngsten Vergangenheit
es seiner Meinung nach wichtig sei, eine eindeutige Position bezüglich der zu erwar-
tenden Fusion VEW/RWE zu beziehen.

Weiterhin brachte Rm Prüsse (SPD) zum Ausdruck, daß man in dem gemeinsamen
Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion versucht habe, die wichtigsten As-
pekte aufzuzeigen, die für die künftige Bewertung dieser Angelegenheit von Bedeu-
tung seien.

Einer der wichtigsten Punkte dabei sei, daß am Standort Dortmund das möglicher-
weise fusionierte Unternehmen stark mit kompetenten Konzernunternehmen und
Unternehmensteilen vertreten sei.


Nach Ansicht von Rm Prüsse (SPD) sehe man in Dortmund für das neue Unternehmen
besonders gute Standortbedingungen
- für das Gasgeschäft
- für die Immobilienwirtschaft
- für den Bereich Netze

u n d
- für den Bereich Service und Informations- und Kommunikationstechniken.


Von daher sei es für die SPD-Fraktion wichtig, daß hinsichtlich der Standorte auch
verläßliche und rechtlich belastbare Vereinbarungen getroffen werden.

Nachdem Rm Prüsse (SPD) auf weitere Eckpunkte des gemeinsamen Antrages, wie
beispielsweise den sozialverträglichen Personalabbau, eingegangen war, brachte er
abschließend zum Ausdruck, daß die an der VEW AG beteiligten Kommunen auch
künftig selbst- und verantwortungsbewußt am weiteren Fusionsprozeß mitwirken
werden.


Seitens der CDU-Fraktion nahm Rm Hovermann zu der geplanten Fusion zwischen
VEW und RWE Stellung.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, daß es bei dem derzeitigen Stand der Verhandlungen
beider Unternehmen richtig sei, durch den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgeleg-
ten Antrag, zum einen als nicht unbedeutsamer Anteilseigner, zum anderen als politische
Vertretung der Dortmunder Bevölkerung, Position in dieser Angelegenheit zu beziehen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Hovermann (CDU) deutlich, daß
aufgrund der Liberalisierung der Strommärkte, Fusionen, so wie diese sich nun zwischen
VEW und RWE abzeichne, unumgänglich seinen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Durch eine entsprechende politische Begleitung dieser Angelegenheit, so wie sie seiner
Meinung nach durch den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag erfolge,
trage seiner Einschätzung nach dazu bei, daß die sich abzeichnende Fusion für alle Be-teiligten in Dortmund, in der Region und im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu
einem Gewinn werde.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahmen die Ratsmitglieder
Wetter und Krüger kritisch zu der beabsichtigten Fusion von VEW und RWE Stel-
lung.

Hierbei machten sie deutlich, daß die Einschätzungen ihrer Fraktion, die man im
Rahmen der Diskussion um den von ihrer Fraktion angeregten Verkauf der Mehr-
fachstimmrechte geäußert hatte, sich nun bestätigt haben.
Um so verwunderter sei man von daher, wie ihrer Meinung nach emotionslos die anderen
im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen die sich abzeichnenden Fusionsabsichten hinneh-men.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen gingen sie auf die wesentlichen Eckpunkte
des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages bezüglich der beabsichtigten Fusion von
VEW und RWE ein, deren Berücksichtigung ihrer Auffassung nach notwendig sei,
um die diesbezügliche Eigenständigkeit des Standortes Dortmund aufrecht zu erhalten
bzw. mögliche negative Auswirkungen auf den Dortmunder Arbeitsmarkt gering zu
halten.

Außerdem verdeutlichten die Ratsmitglieder Wetter und Krüger (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des ge-
meinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages, der
ihrer Auffassung nach in den wesentlichen Punkten nicht konkret genug sei.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.






Im nachfolgenden Verlauf der Diskussion machte OB Dr. Langemeyer nochmals
deutlich, wie es zu der sich nun abzeichnenden Fusion zwischen RWE und VEW
gekommen sei.
Für OB Dr. Langemeyer sei es wichtig, daß all diejenigen, die politische Verantwortung tragen, sich mit den vorhandenen Begebenheiten sachgerecht auseinandersetzen, um letztendlich Verhandlungsergebnisse zu erzielen, die zum Wohle der beteiligten Unter-nehmen und ihrer Beschäftigten, als auch der betroffenen Regionen und ihrer Menschen seien.

Daß dies für alle beteiligten Kommunen sicherlich nicht leicht sei, werde allein schon
dadurch deutlich, daß letztendlich die Vorstände beider Unternehmen verhandeln.
Dies bedeute, daß die betroffenen Anteilseigner nicht die Details festlegen, sondern
lediglich in den jeweiligen Hauptversammlungen entscheiden, ob sie der Fusion zu-
stimme oder nicht.

Nachdem OB Dr. Langemeyer im Rahmen seiner rechtichen Möglichkeiten über das
weitere Verfahren informiert hatte, wies er daraufhin, daß eines der wesentlichen Ent-
scheidungskriterien sein werde, wieviel Arbeitsplätze bei einer Fusion bzw. bei Bei-
behaltung zweier eigenständiger Unternehmen abgebaut werden müssen, um am
Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, daß es für ihn besonders
wichtig sei, wieviel Entscheidungs- und Vergabekompetenzen nach einer möglichen
Fusion in der Region und damit auch in Dortmund verbleiben, die letztendlich Aus-
wirkungen auf die jeweiligen Arbeitsmärkte haben.

Insofern sehe er in dem gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
vorgelegten Antrag eine willkommende Unterstützung für die weiteren diesbezüg-
lichen Verhandlungen.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 ab:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wird bei der Bewertung der Ergebnisse
der Fusionsverhandlungen zwischen VEW und RWE die folgenden
Eckpunkte in den Vordergrund stellen:


- Es müssen so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten werden. Die
Lasten der in Folge der Fusion entstehenden Rationalisierungsmaß-
nahmen werden gerecht zwischen RWE und VEW aufgeteilt, wobei
die Vorleistungen der VEW angemessen angerechnet werden.

- Um langfristig positive Auswirkungen für den Dortmunder Arbeits-
markt sicherzustellen, sollen neben den jetzt zur Diskussion stehen-
den Unternehmensteilen auch Teile der strategischen Steuerung ein-
zelner Konzern-Geschäftsfelder in Dortmund angesiedelt werden.

- Durch die Fusion soll ein wettbewerbsfähiges Unternehmen entste-
hen, das sich im unternehmerischen Handeln den Zielen des Um-
weltschutzes und der Nachhaltigkeit im Sinne der
Lokalen Agenda 21 verpflichtet fühlt.

Vor einer Entscheidung der bei VEW und RWE zuständigen Gremien über
die Fusion werden die kommunalen Gremien als Vertreter der Anteilseig-
ner bei der VEW AG mit den Ergebnissen der Fusionsverhandlungen be-
faßt. Der Rat der Stadt Dortmund wird auf den Abbruch weiterer Fusions-
verhandlungen drängen, wenn die genannten Eckpunkte nicht umgesetzt
werden.


2. Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich im Zuge der Fusionsüberlegungen
von VEW und RWE für eine Stärkung der unternehmerischen Eigenstän-
digkeit der DEW und der EDG ein. Dazu sollen in beiden städtischen Be-
teiligungsunternehmen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden,
um den Anteil von VEW/RWE unter die Sperrminorität zu bringen. Die
Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Geschäftsführungen von
DEW und EDG die zu diesem Zweck erforderlichen Verhandlungen auf-
zunehmen.

Ziele der Entflechtung von DEW und EDG sind, wettbewerbsfähige und dem Umweltschutz sowie der Nachhaltigkeit im Sinne der Lokalen Agenda 21 verpflichtete städtische Beteiligungsunternehmen zu schaffen. Damit können die bei der DEW und der DEW vorhandenen Arbeitsplätze langfristig gesichert und neue, arbeitsplatzintensive Unternehmensbereiche zusätzlich aufgebaut werden.

Der Rat der Stadt Dortmund wird das Verhandlungsergebnis unter Berück-
sichtigung der genannten Ziele abschließend bewerten.



2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 01.02.2000 folgenden Beschluß:

Die Entwicklungen auf dem liberalisierten Energiemarkt erfordern bei VEW
eine Bewertung der strategischen Entwicklungsmöglichkeiten des Konzerns
und entsprechendes Handeln. Die kommunalen Aktionäre bei VEW haben
sich damit einverstanden erklärt, daß der Vorstand der VEW AG Verhand-
lungen mit dem Vorstand der RWE AG über eine Zusammenführung beider
Unternehmen mit dem Ziel der Schaffung eines leistungsfähigen und wett-
bewerbsstarken Unternehmens führt. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt
diese Haltung der kommunalen Aktionäre ausdrücklich.

In der Gruppe der kommunalen Familie bei VEW und als Oberzentrum in
Westfalen fällt Dortmund in dem Entscheidungsprozeß besondere Verant-
wortung zu. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt diese Verantwortung für
die westfälische Region als Ganzes an und wird sich dafür einsetzen, daß
die Interesen der zahlreichen kommunalen Miteigner Berücksichtigung
finden werden.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, daß nach den Verhandlungen der Unter-
nehmen und vor einer endgültigen Entscheidung über die Unternehmenszu-
sammenführung Entscheidungen der kommunalen Gremien als Vertreter der
Anteilseigner bei der VEW AG notwendig werden. Dies ist entsprechend bei
der Reihenfolge der Schritte und bei ihrem zeitlichen Ablauf zu planen.

Die folgenden Eckpunkte sollen verdeutlichen, welche Bewertungskriterien
für den Rat der Stadt Dortmund bei der Entscheidung über die anstehenden
Fragen von besonderer Bedeutung sind.





Eckpunkte des Rates der Stadt Dortmund

Oberstes Ziel ist die Positionierung von zukunftsträchtigen Unternehmen und
von dezentralen Betriebs- und Vertriebsstützpunkten in Westfalen. Die von der
neuen Konzernstruktur ausgehenden struktur- und wirtschaftspolitischen Aus-
wirkungen müssen die Wirtschaftskraft der Region Westfalen stärken. Dabei
spielt nicht nur die Zahl der Unternehmen und Arbeitsplätze, sondern auch die
Entwicklungsfähigkeit dieser Unternehmen eine Rolle.

Am Unternehmensstandort Dortmund und den anderen Betriebsstandorten in
der Region Westfalen sind zahlreiche günstige Bedingungen für den Fortbe-
stand und die Neuansiedlung zukunftsträchtiger Unternehmensteile gegeben.
Die Kompetenz der qualifizierten Mitarbeiter vor Ort und das Potential der
in den Universitäten und Hochschulen der Region heranwachsenden Gene-
rationen, die Leistungsfähigkeit der Kommunen als Träger öffentlicher Ver-
waltung und die Kooperationsbereitschaft der Vertreter gemeindlicher Selbst-
verwaltung, nicht zuletzt auch die Nachfragekraft der hier ansässigen Unter-
nehmen und Bürger, sind Argumente für eine in die Zukunft reichende Ver-
ankerung des neuen Unternehmens in Westfalen.

Das Unternehmen VEW ist heute in vielfältiger Weise mit kommunalen Unter-
nehmen in Dortmund und Westfalen verbunden. Diese Zusammenarbeit in Form
von PPP-Modellen hat sich bewährt. Bei diesen Partnerschaftsmodellen muß eine
eigenständige unternehmerische Entwicklung, sowohl hinsichtlich des Umfanges
der Geschäftsfelder, als auch der Möglichkeit einer regionalen Geschäftstätigkeit
sichergestellt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass dies bei den weiteren Entscheidungen
besondere Berücksichtigung findet. Deshalb erwarten wir eine frühzeitige Ge-
sprächsbereitschaft über die zukünftige Entwicklung der derzeitig bestehenden
Beteiligungen.

Ein mit dem neuen Unternehmenskonzept verbundener Personalabbau ist sozial-
verträglich zu gestalten. Dabei müssen die von VEW bereits erbrachten Maßnah-
men zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt werden.
Auch nach der Zusammenführung müssen effektive Mitwirkung und berechtigte
Interessen der Arbeitnehmer gesichert sein.

Die Verhandlungen der Vorstände müssen zielgerichtet erfolgen; eine endgültige
Vereinbarung kann jedoch erst nach der Entscheidung der Aktionäre erfolgen.
Falls die Verhandlungen am Ende nicht zu einer einigungsfähigen Lösung führen,
muß der Weg für andere strategische Optionen offen sein.

Vom Vorstand der VEW AG wird erwartet, daß er zwar zielgerichtet und mit dem
nötigen Vertrauen die Verhandlungen mit der RWE AG führt, im Falle des Schei-
terns der Verhandlungen jedoch erfolgsversprechende andere Optionen aufzeigen
kann.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



2.2 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung “Konzerthaus Dortmund”

b) Bau- und Betrieb eines Konzerthauses
Bauherr: Kultur + Projekte GmbH


Zunächst berichtete Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) über die
von ihm vorgenommene Akteneinsicht in der o. a. Angelegenheit.

Die Ausführungen von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sind
der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Nachfolgend nahm zunächst OB Dr. Langemeyer zu den Ausführungen von Rm Mohr
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) Stellung. Hierbei brachte er bezugneh-
mend auf seine Darstellungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
27.01.2000 zum Ausdruck, dass man sich derzeit immer noch in der Planungsphase
befinde und die mit der Durchführung des Projektes “Konzerthaus Dortmund” be-
auftragte Kultur + Projekte GmbH diesbezüglich ein Kostenrahmen vorgegeben
worden sei.

Da sich nun aufgrund verschiedenster Umstände sich eine Überschreitung des vor-
gesehenen Kostenrahmens konkretisiere, sei seiner Auffassung nach auch jetzt der
Zeitpunkt gekommen, im Rat der Stadt darüber zu entscheiden, ob der ursprünglich vorgesehene Kostenrahmen verändert werden solle.

Weiterhin erläuterte OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt, dass das von Rm Mohr
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) kritisierte Verwaltungshandeln, bei-spielsweise der Kämmerei, nicht zu beanstanden sei.
Des weiteren wies er die von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vorgeworfene Verletzung von Informationspflichten, die seiner Einschätzung nach nicht erfolgt sei, da im vorliegenden Fall die Geschäftsführung der Kultur + Projekte GmbH
ihren Aufsichtsrat diesbezüglich unterrichtet habe, zurück.


Ergänzend fügte StR Fehlemann in seiner Funktion als Kulturdezernent hinzu, daß
er unverzüglich, nachdem ihm die zu erwartenden höheren Baukosten bekannt ge-
worden seien, Ende November/Anfang Dezember 1999 den zuständigen Aufsichts-
rat informiert habe. Insofern habe er sich korrekt verhalten.

Außerdem erläuterte er noch einige aufgrund des Berichtes von Rm Mohr (Fraktion
Bündis 90/Die Grünen im Rathaus) unklare Kostenpositionen.


Anschließend berichtete Rm Jörder (SPD) über die von ihr vorgenommene Akten-
einsicht in der o. a. Angelegenheit.

Die Ausführungen von Rm Jörder (SPD) sind der Niederschrift ebenfalls als Anlage 1
beigefügt.

Weiterhin brachte für die CDU-Fraktion Rm Hovermann zum Ausdruck, dass in der vorgeschlagenen Angelegenheit sicherlich nicht alles so gelaufen sei, wie es hätte
laufen sollen. Für ihn sei es aber nun viel wichtiger aus derartigen Vorgängen seine
Schlußfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, und dies sei letztendlich ein Problem
der gesamten Beteiligungsverwaltung, in dem die Intention von Beschlüssen des Rates durchgeführt werde und diese auch nach dem Motto “Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!” laufend überwacht werde.

Außerdem erläuterte er noch kurz den von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungs-
punkt vorgelegten Antrag. Hierbei wies er daraufhin, daß für ihn die diesbezügliche
Entscheidung noch offen sei.


Für die SPD-Fraktion brachte bezugnehmend auf seine Äußerungen in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses Rm Prof. Uhlmann zum Ausdruck, dass der Bau
des Konzerthauses für seine Fraktion nach wie vor ein wichtiger Beitrag zur Ent-
wicklung des Brückstraßenviertels sei.

Desweiteren stellte er nochmals fest, daß der ursprüngliche Kostenrahmen von ins-
gesamt 60 Mio. DM auch von der Firma Assmann bestätigt worden sei.

Nachdem nun im vergangenen Jahr sich immer mehr konkretisiert habe, daß der vorge-
sehen Kostenrahmen aus den verschiedensten Gründen nicht aufrecht gehalten werden könne, wurde seiner Auffassung nach richtigerweise zunächst einmal der neu gebildete Aufsichtsrat der Kultur + Projekte GmbH hiervon unterrichtet.

Weiterhin wies Rm Prof. Uhlmann (SPD) daraufhin, dass die SPD-Fraktion mit der
im Antrag der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sei.

Er bat jedoch darum, bei der weiteren Beurteilung dieses Projektes zu bedenken, dass
das Konzerthaus Dortmund zumindest nationalen Qualitätsansprüchen gerecht werde.
Ansonsten sollte man wirklich überlegen, ob man dieses Projekt überhaupt durchführe.



Anschließend gab Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zu
Protokoll, dass seiner Auffassung nach der von der CDU-Fraktion vorgelegte An-
trag rechtlich bedenklich sei, da nach herrschender Rechtsprechung im vorliegenden
Fall jeder Bieter die Möglichkeit habe, die ihm entstanden Kosten für die Kalkulation
seines Angebotes geltend zu machen, wenn dieses Projekt letztendlich nicht zustande kommen würde.


Für das Linke Bündnis erklärte Rm Keller, dass sie sich gegen den Bau eines Konzert-
hauses ausspreche, da dieses Projekt wohl unter anderem dazu dienen solle, dass im
Brückstraßenviertel gewachsene Milieu, was offensichtlich vielen Leuten nicht passe,
zu verdrängen.

Ihrer Ansicht wäre es sinnvoller, anstelle des Konzerthauses, im Brückstraßenviertel
ein Kulturhaus für die Jugend zu errichten.


Auch Rm Münch sprach sich für die Bürgerliste gegen den Bau eines Konzerthauses
mit den sich abzeichnenden immensen Kosten aus, da dieses Projekt ohnehin nur von
einer Minderheit genutzt werde.

Von daher sollte man seiner Meinung nach sofort dieses Projekt stoppen, da es ansonsten
zu spät sein könne.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Stratenwerth (FDP)
mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.02.2000 ab:
1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund einer drastischen Überschreitung
des ursprünglich beschlossenen Kostenrahmens die sofortige Einstellung
der Planungen für das Konzerthaus und der damit verbundenen Verfahrens-
schritte.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung von alternativen
Nutzungskonzepten für das Grundstück Brückstraße. Diese sollen eben-
falls der Revitalisierung des Brückstraßenviertels dienen.




2. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 01.02.2000 faßt der
Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Stratenwerth (FDP) mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der
Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluß:

Die Kultur + Projekte GmbH und die Verwaltung der Stadt Dortmund, so weit befaßt, werden gebeten, alle Maßnahmen zur Klärung der Kostensicherheit, insbesondere die Bauausschreibung, zügig voranzutreiben.

Es ist jedoch eine Zuschlags- und Bindefrist von mindestens drei Monaten vor-
zusehen, damit nach dem Eingang des Kostenbildes genügend Entscheidungs-
zeitraum verbleibt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausschreibung
sind so zu gestalten, daß keine Schadenersatzpflicht oder sonstige Kosten gegen-
über den Bietern entstehen, wenn überhaupt nicht vergeben wird.

Entscheidungen über Bauleistungen dürfen, mit Ausnahme im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht, nicht gefällt werden.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.40 Uhr bis 18.15 Uhr für
eine Pause unterbrochen.



Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen



3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße

Zust. StA 66



Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße beschließt der
Rat eine Kostenerhöhung um 800 000,00 DM auf 4 800 000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 056 3 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 464 661,00 DM
Ausgaben 1999 429 000,00 DM
Ausgaben 2000 2 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 306 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 339,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des
Budgets erfolgt nicht.

3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße

Zust. StA 66


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus faßt der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:
Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten beschließt der Rat den Ausbau der
Franzisustraße von der Westfaliastraße bis zur Deusener Straße mit einem Kosten-
aufwand in Höhe von 5 690 756,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten
Kosten von 6 109 244,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von
11800,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 050 8 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 6 109 244,00 DM
Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 3 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2003 690 756,00 DM


Es handelt sich um eine Zuschußmaßnahme. Mit der Durchführung wird erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Ge-
nehmigung zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

3.3 - unbesetzt -


3.3 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat beschließt die Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz.


3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/"Kortental" -


Zust. StA 66


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” offengelegte Begründung
vom 28.04.1999 der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “ Intückenweg” beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. S. 2141, BGBl. III/
FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungs-planes “Intückenweg” für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Ände-rungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).





3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur
Ruhrallee (B 54)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
hier: Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54).


3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich

Zust. StA 61


Für die Bürgerliste beantragte Rm Münch keinen Satzungsbeschluß hinsichtlich des
B-Planes Ap 158 – Meinbergstraße – zu fassen, damit die Möglichkeit bestehe, noch-
mals über die angeregte Erhaltung der im Bebauungsplangebiet enthaltenen Streuobst-
wiese nachzudenken.


Der Rat der Stadt faßte daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürger-
liste) ab.


2. Unter Einbeziehung der Beschlußänderung zu Ziffer IV der Verwaltungs-
vorlage faßt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU sowie des
Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste fol-
genden Beschluß:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan
Ap 158 – Meinbergstraße – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 und 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) der Anregung unter dem Punkt 9.3 dieser Vorlage zu folgen und den Bebauungsplanentwurf und die Begründung entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9.3 dieser Vorlage entsprechend zu ändern,

c) den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Aussagen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu ändern (Festsetzung eines Pflanzgebotes im allgemeinen Wohngebiet sowie Zuordnung einer Ausgleichsfläche
im Schürener Feld).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.04.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.10.1999 dem Bebauungsplan Ap 158 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 158 einschließlich der unter der Ziffer 1 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


IV. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes
Ap 158 -Meinbergstraße - die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich umfaßt in der Gemarkung Schüren, Flur 2, die Flurstücke 310, 311, 312, 313, 1868, 2307, 2438, 2459, 2551, 2558, 2560. Es handelt sich hierbei um den unbebauten Innenbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.





3.9 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.01.2000
mit der Bezeichnung “Hansa-Karree”


Bei der Begründung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 01.02.2000 brachte Rm Krüger zum Ausdruck, daß seine Fraktion vom Grund-
satz her mit den veränderten Planungen bezüglich des “Hansa-Karrees” einverstan-
den sei und mit den im o. a. Antrag enthaltenen Forderungen ein Signal für die wie-
teren diesbezüglichen Verhandlungen setzen wolle.
Dass dieses Ansinnen auch richtig sei, werde seiner Auffassung nach unter anderem auch dadurch bestätigt, dass der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 02.02.2000 diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt habe.


Dagegen sprachen sich in der nachfolgenden Diskussion die Sprecher der SPD-Fraktion
und der CDU-Fraktion gegen eine Beschlußfassung des genannten Antrages der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 aus, da man ihrer Aufassung nach
nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun sollte.

Hinzukomme, daß innerhalb der nächsten Wochen die genannten veränderten Planungen
ohnehin offiziell vorgestellt werden sollen. Erst dann könne eine konkrete Beurteilung in
der Angelegenheit vorgenommen werden.


Auch OB Dr. Langemeyer sprach sich dafür aus, abzuwarten, bis die nachprüfbaren
Pläne vorliegen. Dies werde in Kürze geschehen. Erst dann sei es für ihn möglich,
diese Angelegenheit angemessen zu beurteilen und zu bewerten.
















Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus und einiger Stimmen der SPD-Fraktion folgenden An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 ab:


1. Der Rat spricht sich, vorbehaltlich seiner Zustimmung zur detaillierten Planung,
für die Nutzung des Gebäudes auf dem Hansa-Karree durch Karstadt aus, sofern
folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Das Gebäude wird der ursprünglichen architektonischen Form angenähert
und in der Höhe reduziert.
- Die Fassade wird durchlässig.
- Die Glaskuppel wird freigestellt und die Passagenlösung realisiert.

- Eine Kinonutzung wird definitiv geschlossen.

- Neben der geplanten Nutzung als Sporthaus wird zusätzlicher Einzel-
handel ermöglicht.

- Eine gleichwertige sogenannte Ankernutzung anstelle des Karstadthauses
auf dem Ostenhellweg muß gewährleistet sein.


2. Der Rat unterstützt die weiteren Planungen und fordert die Beteiligten auf,
die nächsten Schritte baldmöglichst zu vollziehen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.












3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig entsprechend der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2000 folgenden Be-
schluß:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, einen neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.

Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für
die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.

Bei der Erarbeitung hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vom 16.12.1999 zu
beachten.


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Kröger-Brenner
zunächst zum Ausdruck, daß ihre Fraktion die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes
für die Stadt Dortmund grundsätzlich positiv betrachte.

Man halte es jedoch für erforderlich, die Ziele des Mobilitätskonzeptes im Sinne des
von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages zu präzisieren.


Weiterhin beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis), den Punkt 5 des Sachverhaltes
der Verwaltungsvorlage dahingehend zu modifizieren, daß von Anfang an sach-
kundige Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen, wie beispielsweise die Orts-
gruppe des Verkehrsclubs Deutschland, in dem diesbezüglichen Diskussionspro-
zeß einbezogen werden sollen.


Auf Seiten der SPD-Fraktion sprach sich Rm Tech positiv für die Erarbeitung des
Mobilitätskonzeptes – so wie dies von der Verwaltung vorgeschlagen wurde – aus.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller
(Linkes Bündnis) den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.


2. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehr-
heit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000:
1. Das Mobilitätskonzept für die Stadt Dortmund wird mit der Ziel-
setzung erarbeitet, im Sinne der Lokalen Agenda einen Beitrag
zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten. Der Rat sieht als
unabänderlich an, langfristig eine Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erreichen,
um die Lärmbelastung deutlich zu reduzieren, die CO 2-Emmissio-
nen zu vermindern und wertvollen Freiraum auf Dauer zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Mobilitätskonzept unter Be-
rücksichtigung dieser grundlegenden Zielvorstellungen zu erar-
beiten.

2. Über die Zusammensetzung des geplanten Verkehrsbeirates be-
schließt der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

3. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages faßt der Rat der Stadt bei Stimment-
haltung des Linken Bündnisses einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Mobilitätskonzept
für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.
Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.






3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels Weiterführung des Projektes, insbesondere
des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung


Zust. StÄ 61, WBF-DO


Hinsichtlich der von Rm Stratenwerth (FDP) gestellten Fragen, gab für die Verwaltung
Herr Dr. Küpper folgende Stellungnahme ab:

Die Thematik der Wiedereinrichtung eines innerstädtischen Trödelmarktes gehobener
Qualität im Brückstraßenviertel wurde zu Beginn der Freiluftsaison vorigen Jahres im
Rahmen des Quartiersmanagements für das Viertel intensiv behandelt.

Angesichts des zunehmenden Qualitätsverfalls der traditionellen Trödelmärkte stand das
Problem der Qualitätssicherung im Vordergrund. Das Brückstraßenviertel kann auf jeden
Fall nur ein höherwertiges und originelles Trödel-/Erlebnismarktangebot vertragen, daß
sich deutlich vom “Schwarzmarkt”-Image der gewerblichen Trödelmärkte auf Großparkplätzen abhebt. In diesem Zusammenhang wurde die Verlagerung des Antiquitäten- und des Malermarktes aus der inneren City in das Viertel geprüft, aber verworfen. Das Quartiersmanagement konnte sich zu einer Entscheidung zugunsten des vorliegenden Angebotes eines gewerblichen Trödelmarktbetreibers nicht entschließen.

Für den Sommer des vorigen Jahres wurde unter dem Eindruck des erheblichen Verkehrs-
drucks im Zusammenhang mit dem Abriß und der Baugrubenerstellung des Konzerthauses
von einer abschließenden Entscheidung des Themas Abstand genommen.

Das Quartiersmanagement des Brückstraßenviertels und der Quartiersverein beabsichtigen,
vor der diesjährigen Saison eine abschließende Entscheidung zu diesem Thema herbeizu-
führen, sofern eine überzeugende Qualität eines Trödelmarktes sichergestellt werden kann.
Grundsätzlich wird die Einrichtung eines höherwertigen Trödelmarktes als Instrument des
Quartiersmarketing nicht ausgeschlossen.


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt zu, daß das
Quartiermanagement vor Ort (Trägerverein, Quartiermanager, WBF-EA) unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Modellvorhaben “Stadtmarketing” des
Landes NW um drei Jahre fortgesetzt und die Finanzierung wie im Sachverhalt
beschrieben abgewickelt wird.

Des weiteren unterstützt der Rat die Vorstandsentscheidung des Vereins “Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V.”, einen Anschlußvertrag mit dem Quartiermanager, Herrn Friedhelm Cramer abzuschließen.


3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B –


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden
Beschluß:


Der Rat der Stadt
I. beschließt die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße – mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 15.12.99 für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.97 (BGBl. I Seite 2141, BGBl.
III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW
S. 666, SGV 2023).





II. beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegten Inhalt, jedoch mit folgender Ergänzung als Satzung:
Die textliche Regelung A Sortimentsnutzungen wird um die WB-Nummern
entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978
(herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden) ergänzt und erhält somit
folgende Neufassung:



WB-Nr.* Sortimentsnutzungen Maximale Verkaufsfläche m²

1. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Frischemarkt 1 300 m²
15-18, 66

2. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Discountmarkt 800 m²
15-18, 66

3. WB 10, 11 Getränkemarkt 700 m²

4. Sonstige nahversorgungsrelevante 700 m²
Angebote **

Verkaufsfläche insgesamt maximal 3 500 m²

* WB-Nr. entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden)
** hierbei darf die Verkaufsfläche je Verkaufseinheit 150 m² jedoch nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


III. beschließt, dem Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” die aktualisierte/modifizierte Begrün-
dung vom 15.12.99 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzu-
stimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -


Zust. StA 69


Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen mit Kosten in Höhe
von insgesamt 14,74 Mio. DM.
Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen, zuschußunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte)an den Tunnel der
Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluß -


Zust. StA 69


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Wetter zu Protokoll,
daß seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt grundsätz-
lich zustimme. Ablehnen werde man jedoch die vorliegende Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses, die auf der Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion vom
18.01.2000 ergangen sei.


Unter Berücksichtigung der o. a. Protokollanmerkung faßt der Rat der Stadt unter Ein-
beziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimig folgenden Be-
schluß:


Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der
Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S 10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 41 Mio. DM, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.


Für den geplanten Verlauf der Semerteichstraße – von der Kreuzung mit der B 1 bis zur
Anbindung an den City-Wallring – schafft die Verwaltung unverzüglich Baurecht.

Dabei ist besonders Wert zu legen auf die gleichzeitige Erschließung der großen freien
Innenstadtgebiete “Thyssen-Klönne I” und ehemaliges Ostbahnhofgelände.

Die vorhandene Beschlußlage über die Anbindung der Semerteichstraße an den City-
Wallrng in Höhe der Geschwister-Scholl-Straße bleibt unverändert.


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.18 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Abwasser- und Abfallgebühren für die Flughafen Dortmund GmbH”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Reaktivierung der Industriebrache Westfalenhütte”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


Außerdem stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Was wird die Verwaltung zum Schutz der FFH-Arten, die noch auf diesem Gebiet
vorkamen, unternehmen?”

Die Beantwortung der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Gestaltung von Ausgleichsflächen”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Dortmund – Initiative (Do. In)
Konzeption einer neuen; projektorienten Dortmund-Konferenz


Zust. StA WBF-DO


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt die Absicht des Oberbürgermeisters, nach dem im Sachverhalt dar-
gestellten Konzept eine Dortmund-Initiative zu begründen, zur Kenntnis.


4.2 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
1. Branchenorientierte Qualifizierung
2. Initiative für Geringqualfizierte
3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation


Zust. StA WBF-DO


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Wetter, daß
seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt grundsätz-
lich zustimme. Er forderte jedoch dazu auf, in dieser Thematik kontinuierlich wie-
ter zu arbeiten, um letztendlich weitere Initiativen auf den Weg zu bringen.


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, daß man die Verwaltungsvorlage zum o. a.
Tagesordnungspunkt im Kontext beispielsweise zu der Dortmund-Initiative oder
auch der Bildungskommission, die unter dem TOP 8.3 behandelt wird, sehen
müsse. Auch er vertrete die Auffassung, daß die von ihm auf den Weg gebrach-
ten Initiativen erst der Anfang sei.


Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt stimmt der Konzeption für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund
zu.


4.3 Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und Beschäftigungs-
Förderung Dortmund: ”Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der regio-
nalen Arbeitsmarktpolitik”


Zust. StA WBF-DO


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit
zur Kenntnis und beauftragt die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund,
gemeinsam mit dem Arbeitsamt Dortmund Möglichkeiten der Fortführung und Weiter-
entwicklung des Büros Jugend und Arbeit sowie seine Finanzierung zu prüfen.




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umbau- und Sanierung von Stations- und Funktionsbereichen in der Frauenklinik


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund faßt den Grundsatz- und Baubeschluß für den Umbau
und die Sanierung von Stations- und Funktionsbereichen in der Frauenklinik mit
Gesamtkosten in Höhe von 5 500 000,00 DM.


Finanzierung:

Instandhaltung aus Mitteln nach § 17 KHG 3 600 000,00 DM
Eigenmittel (Cash-flow) der Städt. Kliniken 1 300 000,00 DM
Fördermittel nach § 25 KHG NW 600 000,00 DM

500 000,00 DM

Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit


- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt beschließt,
- die inhaltliche Neukonzeption der Dauerausstellung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte wird zur Kenntnis genommen.
- Einer Erhöhung der Kosten des Gesamtprojektes um 400 000,00 DM für die Errichtung der Dauerausstellung wird zugestimmt.
- Die Finanzierung dieser Investition erfolgt haushaltsneutral über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Kulturbetriebe Dortmund”.
- Der Vermögensplan 2000 der Kulturbetriebe Dortmund wird in Finanzierung und Investition und Tilgung um 400 000,00 DM auf 6 366 996,00 DM geändert.
- Die Ermächtigung der Kulturbetriebe zur Aufnahme von Darlehen erhöht sich im Jahr 2000 von 1 120 000,00 DM auf 1 375 000,00 DM.


7.2 Weiterentwicklung der Betriebsstruktur des Theaters Dortmund


Zust. StA 42


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit faßt
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die relevanten Punkte aus dem
vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.01.2000
bei der Ausarbeitung einer Dienstanweisung und für die noch zu erstellende Vorlage zu
berücksichtigen.

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz die Weiterentwicklung der Betriebsstruktur
des Eigenbetriebes Theater Dortmund, der ab dem 01.08.2001 nach dem “Geschäfts-
leitungsmodell” geführt wird. Das Theater wird dabei als Mehrspartentheater von den
Spartenleitern (Intendanten) und einer Geschäftsleitung – Geschäftsführer/in – gelenkt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten.


7.3 Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für den
Eigenbetrieb Theater Dortmund


Zust. StA 42


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, daß der Ältestenrat sich in seiner vorangegangen
Sitzung dafür ausgesprochen habe, daß alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen,
so wie dies auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragt wor-
den sei, an der Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
für den Eigenbetrieb Theater Dortmund beteiligt werden sollen.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.02.2000 folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt beschließt auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung die Bildung
einer Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für den Eigen-
betrieb Theater Dortmund.

Die Zusammensetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Findungskommission
erfolgt unter Einbeziehung von VertreterInnen aller Fraktionen. Die Beschäftigten des
Theaters erhalten im Rahmen der Findungsprozesse Mitspracherecht.



7.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler
- Wahl der Sachpreisrichter und eines beratenden Mitglieds für die Dauer der
Wahlzeit des Rates
- Festlegung der Kunstsparte für den Förderpreis 2000
- Wahl der Fachpreisrichter für den Förderpreis 2000


Zust. StA 41


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

§ 2 der am 02.02.1978 vom Rat beschlossenen Richtlinien über die Vergabe des
“Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstler” wird wie folgt geändert:

Die Jury für den Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler besteht aus
dem Oberbürgermeister, vier Mitgliedern des Rates und vier Fachpreisrichtern.

Der Rat der Stadt Dortmund wählt für die Dauer seiner Wahlzeit die Ratsmitglieder

Frau Birgit Jörder
Herrn Bürgermeister Adolf Miksch
Herrn Manfred Sauer
Herrn Prof. Theo Uhlmann

als Sachpreisrichter in die Jury für die Vergabe des “Förderpreises der Stadt Dortmund
für junge Künstler” und als beratendes Mitglied

Herrn Sebastian Rüttgers.


Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2000 soll für förderungswürdige
Leistungen auf dem Gebiet

M u s i k

vergeben werden.


Der Rat der Stadt Dortmund wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport
und Freizeit für die Verleihung des “Förderspreises der Stadt Dortmund 2000” in die
Jury:

Frau Dr. Eva Küllmer WDR

Herrn Prof. Richard Braun Musikhochschule Detmold,
Abteilung Dortmund

Herrn Volker Gerland Musikschule der Stadt Dortmund
Frau Prof. Dr. Irmgard Merkt Lehrstuhlinhaberin für Musikerziehung und Musiktherapie in Sondererziehung und Rehabilitation bei der Universität
Dortmund

als Fachpreisrichter.


7.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 mit der Bezeichnung “Bäderkonzept”


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit beschließt
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden gemein-
samen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 14.12.1999:

1. Erhalt der städtischen Bäderlandschaft

Der Rat der Stadt Dortmund ist der Auffassung, daß es das Ziel sein sollte, alle
städtischen Frei- und Hallenbäder inklusive des Süd- und des Volksbades zu
erhalten.


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Bad und Sport
Dortmund GmbH in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, den Vertrag über den
Betrieb der städtischen Freibäder zunächst für ein Jahr zu verlängern.

Im Jahr 2000 wird über eine mittelfristige Verlängerung des Vertrages neu ent-
schieden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, durch wen und wie in Zukunft
die Dortmunder Hallenbäder betrieben werden sollen.

Der Schwimmbetrieb für Schulen, Vereine und interessierte Bürger wird weiter-
hin in den Hallenbädern angeboten. Die Nachfrage nach Lehrschwimmbecken,
Sport- und Gesundheitsschwimmbecken soll ortsnah befriedigt werden. Eine
Schließung oder Verringerung des derzeitigen Angebots zugunsten eines hoch-
preisigen, städtisch betriebenen Freizeitbades wird nicht hingenommen.

Das Südbad muß als zentrales Wettkampfschwimmbad weiterbetrieben werden.

2. Sicherstellungsmaßnahmen für den Badbetrieb im Jahr 2000

Die für einen sicheren weiteren Betrieb der Dortmunder Frei- und Hallenbäder
umgehend erforderlichen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen werden auf
Vorschlag des Sportamtes für die Hallenbäder und auf Vorschlag der Bad und
Sport GmbH jeweils nach einer Überprüfung durch das Hochbauamt für das
Haushaltsjahr 2000 vorgesehen. Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen
und erforderliche Summen zu benennen und zu den Haushaltsberatungen mit
einem Deckungsvorschlag einzubringen.

Die Stadt Dortmund nimmt Abstand von den Neubauplanungen für ein städt.
Freizeitbad in Kirchderne.

Über etwaige private Investitionen zum Neubau von Freizeitbädern in Dortmund
wird entschieden, wenn das Gutachten “Entwicklungsstrategie Sport- und Freizeitwirtschaft Dortmund” vorliegt oder die vorliegenden Ergebnisse eine Bewertung des unternehmerischen Erfolges eines Projektes zulassen. Eine Subventionierung privater Freizeitbäder wird ausgeschlossen. Keinesfalls wird die Schließung von Bädern zur Sicherstellung der Rentabilität eines Freizeitbades in Aussicht gestellt.

4. Modernisierung und Attraktivierung der Bäder
Die Investitions- und Sanierungsdefizite sowie der Finanzbedarf für die bauliche
und nichtbauliche Attraktivierung in den einzelnen kommunalen Hallen- und Frei-
bädern werden festgestellt und beziffert. Die Verwaltung wird den zuständigen
Ausschuß und die jeweilig zuständigen Bezirksvertretungen zum Haushaltsjahr
2001 in die Entscheidung über die Abfolge baulicher Maßnahmen einbeziehen.


7.6 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”


Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




Zu Ziffer 8


Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude
von Realschulen


Zust. StA 40


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses faßt der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:


Der Rat der Stadt beschließt
a) die Erweiterung der Realschule Scharnhorst (Do-Scharnhorst, Gleitwitzstraße 200) auf 3 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;
b) die Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule (Do-Innenstadt-West, Kreuz-straße 159) auf 5 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;
c) die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule (Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78) auf 4 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;

d) die Erteilung entsprechender Planungsaufträge an die Hochbauverwaltung.


Im Rahmen der Einbringung des nächsten Berichtes zur schulräumlichen Versorgung
in Dortmund soll die Verwaltung Vorschläge zur Umwandlung der an den Realschulen
vorhandenen Pavillonbauten durch Massivbauten darstellen. Dabei soll sowohl der Ein-
satz der Pavillons durch Massivbauten am jeweiligen Schulstandort als auch eine Real-
schulneugründung als Möglichkeiten geprüft werden. Dem Ausschuß werden beide ge-
nannten Varianten vorgestellt.


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Erwerb eines Schulgebäudes für die Schule für Kranke im Rahmen der Errichtung des Krankenhausneubaus für die Elisabeth-Klinik und ermächtigt
die Verwaltung zum Abschluß der hierfür erforderlichen Verträge mit dem Klinikbetreiber.

2. Die Verlegung der Schule für Kranke vom Schulstandort Do-Aplerbeck,
Schwerter Straße 240 zum Schulstandort Do-Aplerbeck, Marsbruchstraße 81.


8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice


Zust. StA 40


Auf Seiten der SPD-Fraktion begrüßte Rm Dieckneite ausdrücklich die Verwaltungs-
vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt. Nach Auffassung seiner Fraktion beinhalte
diese Verwaltungsvorlage eine Reihe von Projekten, die der Dortmunder Schulpolitik
zukünftig wichtige Impulse geben werde.


Auch Rm Knieling stellte für die CDU-Fraktion fest, daß in der Verwaltungsvorlage
zu dem o. a. Tagesordnungspunkt einige positive Anspekte enthalten seien. Insofern
werde seine Fraktion auch dieser Vorlage zustimmen.

Wie bereits im Schulausschuß wies er nochmals daraufhin, daß seine Fraktion in der
Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt den Teilaspekt der “Begabten
Förderung” vermisse.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 27.01.2000 einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund mit folgenden Elementen zu:

- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice

Die Berufung der Mitglieder der Bildungskommission erfolgt im Benehmen mit
dem Schulausschuß. Die Verwaltung soll dem Schulausschuß in regelmäßigen
Abständen über alle in der Vorlage aufgeführten Themenbereiche berichten.




Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


Zust. StA 67


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Unger,
keine Beschlußfassung über die Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den
Westfalenpark ab dem 01.03.2000 herbeizuführen und stattdessen die Verwal-
tung zu beauftragen, endlich einmal ernsthaft über eine familienfreundliche
Preisstaffelung nachzudenken, da die zur Beschlußfassung zugrunde liegende
Preistabelle keineswegs familienfreundich sei, indem tatsächliche Ermäßigun-
gen erst ab dem zweiten bzw. dritten Kind gewährt werden.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den o. a. Antrag von Rm Unger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus ab.

2. Auf der Grundlage der mit Schreiben vom 27.01.2000 vorgelegten Neu-
festsetzung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark Dortmund faßt
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der
DVU folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt, den Einzelkartenpreis für den Westfalenpark ab 01.03.2000 um 0,50 DM zu erhöhen.








10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte


Zust. StA 32


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hier-mit verbundenen Krammärkte.


10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens- verwaltungsfonds Dortmund"


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.











10.5 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
”stadtmobil Dortmund GmbH”


Zust. StA 20


Seitens der CDU-Fraktion begründete Rm Dr. Eiteneyer die ablehende Haltung seiner
Fraktion hinsichtlich der Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu grün-
denden “stadtmobil Dortmund GmbH”. Hierbei brachte er zum Ausdruck, daß es zwar
richtig sei, daß die Vorteile des CarSharing mit den Vorteilen und Möglichkeiten des
ÖPNV verknüpft werden. Dies müsse jedoch nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht
durch eine Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden “stadt-
mobil Dortmund GmbH” erfolgen, sondern dieses Ziel könne auch durch eine entspre-
chende Kooperation mit den vorhandenen Marktpartnern erreicht werden.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
sowie der DVU folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund befürwortet die Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG
an der zu gründenden “stadtmobil Dortmund GmbH” in Höhe von 50 % des Stammkapitals über 100 000,00 Euro. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat derDSW AG, einem entsprechenden Beschluß des Aufsichtsrates zuzustimmen.



10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen


Zust. StA 20


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Sachverhalt dargestellte Vertretungsregelung
für Gesellschafter- und Hauptversammlungen.




10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden
hier: Durchführungsrichtlinien


Zust. StÄ 21, 67


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat beschließt zur Ausführung seines Grundsatzbeschlusses vom 16.12.99 die im Sachverhalt dargestellten Durchführungsrichtlinien. Die zur Finanzierung der Maßnah-
me erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 100.000,00 DM werden ab dem Haushaltsjahr 2002 in die Finanzplanung eingestellt. Sofern bereits in den Haushalts-
jahren 2000 und 2001 Zuschüsse zu zahlen sind, wird der Stadtkämmerer ermächtigt,
die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NW wird dem Oberbürgermeister im Rahmen des Grundsatzbe-schlusses vom 16.12.1999 und dieser Durchführungsrichtlinien die Entscheidung in dieser Angelegenheit übertragen.




Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Benennung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Flughafen Dortmund GmbH


Zust. StA 20


Nachdem Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) das Bedauern
seiner Fraktion hinsichtlich der Nichtbestellung von Herrn Meßling zum Aufsichts-
ratsmitglied für die Flughafen Dortmund GmbH zum Ausdruck gebracht hatte, faßte
der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluß:

Der Rat der Stadt nimmt die Bedenken der Gesellschafterversammlung der Flug-
hafen Dortmund GmbH hinsichtlich einer Benennung des Herrn Meßling zum
Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Kenntnis und hebt den oben unter 1.1 genannten
Beschluß vom 18.11.1999 diesbezüglich auf.


2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt benennt

Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

als Vertreter für den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH.

11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


Zust. StA 14


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung


Zust. StA 2/Dez.


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der Verfahrens-
weise einverstanden.







11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung


Zust. StA 12


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Kommunalwahlen 1999 einschließlich der Stichwahl des Oberbürgermeisters werden
für gültig erklärt.


11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -


Zust. StA 33


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltjahr 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen
und in der Anlage 1 dargestellten Sollabschlußergebnissen.
Der Kassenausschuss der mit Ablauf des 31. Dezember 1998 aufgelösten Zusatzversorgungskasse hat aufgrund der Auflösung der Kasse über die Jahresrechnung nicht beschlossen.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht der Kassenleiterin der Zusatzversorgungskasse die Entlastung aus der Jahresrechnung 1998 nach § 94 Abs. 1 GO NW aus.













11.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000 mit der Bezeichnung
“Umbesetzungen in Gremien”

Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 31.01.2000 beschließt der
Rat der Stadt folgende Umbesetzungen in Gremien:

Nachfolgeregelungen für Rm Bernd Wilhelm:


Mitgliedschaft im Ausschuß Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Sabine Brauer

Stellv. Vorsitz im Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Jan Tech

Mitgliedschaft Haupt- und Finanzausschuß

Rm Jan Tech

Stellv. Mitglied im Ausschuß Kultur, Sport und Freizeit

Rm Hendrik Berndsen

Stellv. Mitglied im Ausschuß Soziales und Familie

Rm Angela Schilling

Aufsichtsrat DOGEWO
Rm Friedhelm Siemund

Mitglied Bezirksplanungsrat
Rm Jan Tech

Mitglied in der Regionalkonferenz

Rm Jan Tech
Mitglied im Umlegungsausschuß
Rm Monika Lührs

Stellv. Mitglied im Umlegungsausschuß

Rm Jan Tech

Weitere Regelungen:

AR Kultur und Projekte GmbH

Rm Jan Tech für Rm Friedhelm Siemund

Stellv. Mitgliedschaft VR Sparkasse

Rm Reinhold Giese für Rm Monika Lührs

Stellv. Mitgliedschaft VR Sparkasse

Rm Friedhelm Sohn für Rm Friedhelm Siemund

Mitgliedschaft im Ausschuß für Soziales und Familie

Rm Siegfried Mielicki für Rm Marion Bade

Mitgliedschaft im Ausschuß für Anregungen und Beschwerden, Bürgerdienste
und öffentliche Ordnung

Rm Siegfried Mielicki für Rm Hendrik Berndsen





11.7 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
- Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes -


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.








11.8 Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund


Zust. StA 01


Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt

Rm Giese für Rm Lührs

s o w i e

Rm Sohn für Rm Siemund

zu neuen stellv. Mitgliedern des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund.


11.9 Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Umlegungsausschuß der Stadt Dortmund


Zust. StA 23


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie
der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Nach den §§ 3 – 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom
07.07.1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird
das bisherige stellvertretende Mitglied

Rm Lührs SPD

als ordentliches Mitglied

u n d

Rm Tech SPD

als stellv. Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.



11.10 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000


Zust. StA 12


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der
Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt mit Mehr-
heit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluß:

Für Dortmund wird ein gemeinsamer Kreiswahlausschuß für die Wahlkreise
129 – 134 gebildet. In den gemeinsamen Kreiswahlausschuß werden gewählt:

Beisitzer/innen

Frau Elke Rohr SPD
SB Inge Albrecht-Winterhoff SPD
SB Norbert Schilff SPD
Rm Matthias Ulrich CDU
Frau Christel Höltershinken CDU
Herr Ralf Binnberg


Stellvertreter/innen

Frau Heide Klatt SPD
BV Ralf Himmelmann SPD
Frau Renate Chelminiecki SPD
Rm Siegfried Leniger CDU
Rm Heinz Neumann CDU
Frau Anke Kopkow CDU


11.11 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund

Zust. StA 2/Dez.


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Projekt “Modellkommunen”
zur Kenntnis und ist mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.25 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r B i t t e r
Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister

In Vertretung





M i k s c h F e u l e r
Bürgermeister Schriftführer





01 Dortmund, 16.02.2000
F 2 20 11



N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 03. Februar 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
77 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:



An der Sitzung nahmen
nicht teil: Bm’in Wendzinski

Rm Bogdahn SPD
Rm Gerszewski SPD
Rm Harnisch SPD

Rm Jung CDU







Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler



1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt
am 16. Dezember 1999


1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung “Fusion VEW/RWE”


2.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung “Konzerthaus Dortmund”



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße


3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße


3.3 - unbesetzt -


3.4 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz


3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/"Kortental" -


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß


3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur
Ruhrallee (B 54)


3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich



3.9 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.01.2000
mit der Bezeichnung “Hansa-Karree”


3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels Weiterführung des Projektes, insbesondere
des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung


3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -


3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -


3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte)an den Tunnel der
Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluß -


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


3.18 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Abwasser- und Abfallgebühren für die Flughafen Dortmund GmbH”


3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Reaktivierung der Industriebrache Westfalenhütte”


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Gestaltung von Ausgleichsflächen”


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Dortmund – Initiative (Do. In)
Konzeption einer neuen; projektorienten Dortmund-Konferenz


4.2 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
1. Branchenorientierte Qualifizierung
2. Initiative für Geringqualfizierte
3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation


4.3 Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und Beschäftigungs-
Förderung Dortmund: ”Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der
regionalen Arbeitsmarktpolitik”





5. Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umbau- und Sanierung von Stations- und Funktionsbereichen in der Frauenklinik




6. Soziales, Familie, Gesundheit


- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund


7.2 Weiterentwicklung der Betriebsstruktur des Theaters Dortmund


7.3 Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für den
Eigenbetrieb Theater Dortmund


7.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler
- Wahl der Sachpreisrichter und eines beratenden Mitglieds für die Dauer der
Wahlzeit des Rates
- Festlegung der Kunstsparte für den Förderpreis 2000
- Wahl der Fachpreisrichter für den Förderpreis 2000


7.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 mit der Bezeichnung “Bäderkonzept”


7.6 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”




8. Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude
von Realschulen


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke


8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte


10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens- verwaltungsfonds Dortmund"


10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


10.5 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
”stadtmobil Dortmund GmbH”


10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen


10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden
hier: Durchführungsrichtlinien




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Benennung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Flughafen Dortmund GmbH


11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung


11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung


11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -


11.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000 mit der Bezeichnung
“Umbesetzungen in Gremien”


11.7 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
- Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes -


11.8 Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund


11.9 Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Umlegungsausschuß der Stadt Dortmund


11.10 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000


11.11 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Rates der Stadt fest.





Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bitter (CDU) benannt.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und
bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates wurden die Punkte
3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/”Kortental” -

7.6 Neuregelung des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”
10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”

10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung

11.7 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
- Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes -

von der Tagesordnung abgesetzt.


Außerdem vereinbarte der Rat der Stadt, daß die unter dem TOP 7.6 vorgeleg-
ten Anträge an den Ausschuß für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
überwiesen werden sollen, damit der Rat der Stadt letztendlich in seiner Sitzung
am 09. März 2000 die genannte Angelegenheit abschließend beraten kann.


Unter Einbeziehung der og. Veränderungen und Anmerkungen wurde die Tages-
ordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.



1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt
am 16. Dezember 1999


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
4. Sitzung des Rates der Stadt am 16. Dezember 1999.



1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

Als Nachfolger des verstorbenen Ratsmitgliedes Bernd Wilhelm wurde

Rm Mielicki (SPD)

gem. § 67 Abs. 3 GO NW von OB Dr. Langemeyer in sein Amt als Rats-
mitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrneh-
mung seiner Aufgaben verpflichtet.



Zu Ziffer 2


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung
“Fusion VEW/RWE”
Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, daß seine Fraktion den o. a. Tagesordnungs-
punkt beantragt habe, damit der Rat der Stadt die Möglichkeit habe, über die beabsich-
tigte Fusion von VEW und RWE zu diskuktieren und auch entsprechend Position zu beziehen.

Eine sorgfältige Begleitung dieser Thematik durch den Rat der Stadt wäre seiner Auf-
fassung nach um so wichtiger, da die VEW AG nicht nur ihren Sitz in Dortmund hat,
sondern auch das letzte verbliebene größere Industrieunternehmen der Stadt sei.
Außerdem beschäftige die VEW AG nicht nur viele Menschen in der Stadt Dortmund
direkt, sondern sorge auch durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und durch Auftragsvergaben – gerade im Dortmunder Mittelstand für Beschäftigung.

Hinzu komme, daß aufgrund der Fusionserfahrungen in der jüngsten Vergangenheit
es seiner Meinung nach wichtig sei, eine eindeutige Position bezüglich der zu erwar-
tenden Fusion VEW/RWE zu beziehen.

Weiterhin brachte Rm Prüsse (SPD) zum Ausdruck, daß man in dem gemeinsamen
Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion versucht habe, die wichtigsten As-
pekte aufzuzeigen, die für die künftige Bewertung dieser Angelegenheit von Bedeu-
tung seien.

Einer der wichtigsten Punkte dabei sei, daß am Standort Dortmund das möglicher-
weise fusionierte Unternehmen stark mit kompetenten Konzernunternehmen und
Unternehmensteilen vertreten sei.


Nach Ansicht von Rm Prüsse (SPD) sehe man in Dortmund für das neue Unternehmen
besonders gute Standortbedingungen
- für das Gasgeschäft
- für die Immobilienwirtschaft
- für den Bereich Netze

u n d
- für den Bereich Service und Informations- und Kommunikationstechniken.


Von daher sei es für die SPD-Fraktion wichtig, daß hinsichtlich der Standorte auch
verläßliche und rechtlich belastbare Vereinbarungen getroffen werden.

Nachdem Rm Prüsse (SPD) auf weitere Eckpunkte des gemeinsamen Antrages, wie
beispielsweise den sozialverträglichen Personalabbau, eingegangen war, brachte er
abschließend zum Ausdruck, daß die an der VEW AG beteiligten Kommunen auch
künftig selbst- und verantwortungsbewußt am weiteren Fusionsprozeß mitwirken
werden.


Seitens der CDU-Fraktion nahm Rm Hovermann zu der geplanten Fusion zwischen
VEW und RWE Stellung.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, daß es bei dem derzeitigen Stand der Verhandlungen
beider Unternehmen richtig sei, durch den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgeleg-
ten Antrag, zum einen als nicht unbedeutsamer Anteilseigner, zum anderen als politische
Vertretung der Dortmunder Bevölkerung, Position in dieser Angelegenheit zu beziehen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Hovermann (CDU) deutlich, daß
aufgrund der Liberalisierung der Strommärkte, Fusionen, so wie diese sich nun zwischen
VEW und RWE abzeichne, unumgänglich seinen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Durch eine entsprechende politische Begleitung dieser Angelegenheit, so wie sie seiner
Meinung nach durch den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag erfolge,
trage seiner Einschätzung nach dazu bei, daß die sich abzeichnende Fusion für alle Be-teiligten in Dortmund, in der Region und im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu
einem Gewinn werde.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahmen die Ratsmitglieder
Wetter und Krüger kritisch zu der beabsichtigten Fusion von VEW und RWE Stel-
lung.

Hierbei machten sie deutlich, daß die Einschätzungen ihrer Fraktion, die man im
Rahmen der Diskussion um den von ihrer Fraktion angeregten Verkauf der Mehr-
fachstimmrechte geäußert hatte, sich nun bestätigt haben.
Um so verwunderter sei man von daher, wie ihrer Meinung nach emotionslos die anderen
im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen die sich abzeichnenden Fusionsabsichten hinneh-men.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen gingen sie auf die wesentlichen Eckpunkte
des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages bezüglich der beabsichtigten Fusion von
VEW und RWE ein, deren Berücksichtigung ihrer Auffassung nach notwendig sei,
um die diesbezügliche Eigenständigkeit des Standortes Dortmund aufrecht zu erhalten
bzw. mögliche negative Auswirkungen auf den Dortmunder Arbeitsmarkt gering zu
halten.

Außerdem verdeutlichten die Ratsmitglieder Wetter und Krüger (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des ge-
meinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages, der
ihrer Auffassung nach in den wesentlichen Punkten nicht konkret genug sei.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.






Im nachfolgenden Verlauf der Diskussion machte OB Dr. Langemeyer nochmals
deutlich, wie es zu der sich nun abzeichnenden Fusion zwischen RWE und VEW
gekommen sei.
Für OB Dr. Langemeyer sei es wichtig, daß all diejenigen, die politische Verantwortung tragen, sich mit den vorhandenen Begebenheiten sachgerecht auseinandersetzen, um letztendlich Verhandlungsergebnisse zu erzielen, die zum Wohle der beteiligten Unter-nehmen und ihrer Beschäftigten, als auch der betroffenen Regionen und ihrer Menschen seien.

Daß dies für alle beteiligten Kommunen sicherlich nicht leicht sei, werde allein schon
dadurch deutlich, daß letztendlich die Vorstände beider Unternehmen verhandeln.
Dies bedeute, daß die betroffenen Anteilseigner nicht die Details festlegen, sondern
lediglich in den jeweiligen Hauptversammlungen entscheiden, ob sie der Fusion zu-
stimme oder nicht.

Nachdem OB Dr. Langemeyer im Rahmen seiner rechtichen Möglichkeiten über das
weitere Verfahren informiert hatte, wies er daraufhin, daß eines der wesentlichen Ent-
scheidungskriterien sein werde, wieviel Arbeitsplätze bei einer Fusion bzw. bei Bei-
behaltung zweier eigenständiger Unternehmen abgebaut werden müssen, um am
Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, daß es für ihn besonders
wichtig sei, wieviel Entscheidungs- und Vergabekompetenzen nach einer möglichen
Fusion in der Region und damit auch in Dortmund verbleiben, die letztendlich Aus-
wirkungen auf die jeweiligen Arbeitsmärkte haben.

Insofern sehe er in dem gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
vorgelegten Antrag eine willkommende Unterstützung für die weiteren diesbezüg-
lichen Verhandlungen.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 ab:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wird bei der Bewertung der Ergebnisse
der Fusionsverhandlungen zwischen VEW und RWE die folgenden
Eckpunkte in den Vordergrund stellen:


- Es müssen so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten werden. Die
Lasten der in Folge der Fusion entstehenden Rationalisierungsmaß-
nahmen werden gerecht zwischen RWE und VEW aufgeteilt, wobei
die Vorleistungen der VEW angemessen angerechnet werden.

- Um langfristig positive Auswirkungen für den Dortmunder Arbeits-
markt sicherzustellen, sollen neben den jetzt zur Diskussion stehen-
den Unternehmensteilen auch Teile der strategischen Steuerung ein-
zelner Konzern-Geschäftsfelder in Dortmund angesiedelt werden.

- Durch die Fusion soll ein wettbewerbsfähiges Unternehmen entste-
hen, das sich im unternehmerischen Handeln den Zielen des Um-
weltschutzes und der Nachhaltigkeit im Sinne der
Lokalen Agenda 21 verpflichtet fühlt.

Vor einer Entscheidung der bei VEW und RWE zuständigen Gremien über
die Fusion werden die kommunalen Gremien als Vertreter der Anteilseig-
ner bei der VEW AG mit den Ergebnissen der Fusionsverhandlungen be-
faßt. Der Rat der Stadt Dortmund wird auf den Abbruch weiterer Fusions-
verhandlungen drängen, wenn die genannten Eckpunkte nicht umgesetzt
werden.


2. Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich im Zuge der Fusionsüberlegungen
von VEW und RWE für eine Stärkung der unternehmerischen Eigenstän-
digkeit der DEW und der EDG ein. Dazu sollen in beiden städtischen Be-
teiligungsunternehmen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden,
um den Anteil von VEW/RWE unter die Sperrminorität zu bringen. Die
Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Geschäftsführungen von
DEW und EDG die zu diesem Zweck erforderlichen Verhandlungen auf-
zunehmen.

Ziele der Entflechtung von DEW und EDG sind, wettbewerbsfähige und dem Umweltschutz sowie der Nachhaltigkeit im Sinne der Lokalen Agenda 21 verpflichtete städtische Beteiligungsunternehmen zu schaffen. Damit können die bei der DEW und der DEW vorhandenen Arbeitsplätze langfristig gesichert und neue, arbeitsplatzintensive Unternehmensbereiche zusätzlich aufgebaut werden.

Der Rat der Stadt Dortmund wird das Verhandlungsergebnis unter Berück-
sichtigung der genannten Ziele abschließend bewerten.



2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 01.02.2000 folgenden Beschluß:

Die Entwicklungen auf dem liberalisierten Energiemarkt erfordern bei VEW
eine Bewertung der strategischen Entwicklungsmöglichkeiten des Konzerns
und entsprechendes Handeln. Die kommunalen Aktionäre bei VEW haben
sich damit einverstanden erklärt, daß der Vorstand der VEW AG Verhand-
lungen mit dem Vorstand der RWE AG über eine Zusammenführung beider
Unternehmen mit dem Ziel der Schaffung eines leistungsfähigen und wett-
bewerbsstarken Unternehmens führt. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt
diese Haltung der kommunalen Aktionäre ausdrücklich.

In der Gruppe der kommunalen Familie bei VEW und als Oberzentrum in
Westfalen fällt Dortmund in dem Entscheidungsprozeß besondere Verant-
wortung zu. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt diese Verantwortung für
die westfälische Region als Ganzes an und wird sich dafür einsetzen, daß
die Interesen der zahlreichen kommunalen Miteigner Berücksichtigung
finden werden.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, daß nach den Verhandlungen der Unter-
nehmen und vor einer endgültigen Entscheidung über die Unternehmenszu-
sammenführung Entscheidungen der kommunalen Gremien als Vertreter der
Anteilseigner bei der VEW AG notwendig werden. Dies ist entsprechend bei
der Reihenfolge der Schritte und bei ihrem zeitlichen Ablauf zu planen.

Die folgenden Eckpunkte sollen verdeutlichen, welche Bewertungskriterien
für den Rat der Stadt Dortmund bei der Entscheidung über die anstehenden
Fragen von besonderer Bedeutung sind.





Eckpunkte des Rates der Stadt Dortmund

Oberstes Ziel ist die Positionierung von zukunftsträchtigen Unternehmen und
von dezentralen Betriebs- und Vertriebsstützpunkten in Westfalen. Die von der
neuen Konzernstruktur ausgehenden struktur- und wirtschaftspolitischen Aus-
wirkungen müssen die Wirtschaftskraft der Region Westfalen stärken. Dabei
spielt nicht nur die Zahl der Unternehmen und Arbeitsplätze, sondern auch die
Entwicklungsfähigkeit dieser Unternehmen eine Rolle.

Am Unternehmensstandort Dortmund und den anderen Betriebsstandorten in
der Region Westfalen sind zahlreiche günstige Bedingungen für den Fortbe-
stand und die Neuansiedlung zukunftsträchtiger Unternehmensteile gegeben.
Die Kompetenz der qualifizierten Mitarbeiter vor Ort und das Potential der
in den Universitäten und Hochschulen der Region heranwachsenden Gene-
rationen, die Leistungsfähigkeit der Kommunen als Träger öffentlicher Ver-
waltung und die Kooperationsbereitschaft der Vertreter gemeindlicher Selbst-
verwaltung, nicht zuletzt auch die Nachfragekraft der hier ansässigen Unter-
nehmen und Bürger, sind Argumente für eine in die Zukunft reichende Ver-
ankerung des neuen Unternehmens in Westfalen.

Das Unternehmen VEW ist heute in vielfältiger Weise mit kommunalen Unter-
nehmen in Dortmund und Westfalen verbunden. Diese Zusammenarbeit in Form
von PPP-Modellen hat sich bewährt. Bei diesen Partnerschaftsmodellen muß eine
eigenständige unternehmerische Entwicklung, sowohl hinsichtlich des Umfanges
der Geschäftsfelder, als auch der Möglichkeit einer regionalen Geschäftstätigkeit
sichergestellt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass dies bei den weiteren Entscheidungen
besondere Berücksichtigung findet. Deshalb erwarten wir eine frühzeitige Ge-
sprächsbereitschaft über die zukünftige Entwicklung der derzeitig bestehenden
Beteiligungen.

Ein mit dem neuen Unternehmenskonzept verbundener Personalabbau ist sozial-
verträglich zu gestalten. Dabei müssen die von VEW bereits erbrachten Maßnah-
men zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt werden.
Auch nach der Zusammenführung müssen effektive Mitwirkung und berechtigte
Interessen der Arbeitnehmer gesichert sein.

Die Verhandlungen der Vorstände müssen zielgerichtet erfolgen; eine endgültige
Vereinbarung kann jedoch erst nach der Entscheidung der Aktionäre erfolgen.
Falls die Verhandlungen am Ende nicht zu einer einigungsfähigen Lösung führen,
muß der Weg für andere strategische Optionen offen sein.

Vom Vorstand der VEW AG wird erwartet, daß er zwar zielgerichtet und mit dem
nötigen Vertrauen die Verhandlungen mit der RWE AG führt, im Falle des Schei-
terns der Verhandlungen jedoch erfolgsversprechende andere Optionen aufzeigen
kann.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



2.2 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.01.2000 mit der Bezeichnung “Konzerthaus Dortmund”

b) Bau- und Betrieb eines Konzerthauses
Bauherr: Kultur + Projekte GmbH


Zunächst berichtete Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) über die
von ihm vorgenommene Akteneinsicht in der o. a. Angelegenheit.

Die Ausführungen von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sind
der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Nachfolgend nahm zunächst OB Dr. Langemeyer zu den Ausführungen von Rm Mohr
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) Stellung. Hierbei brachte er bezugneh-
mend auf seine Darstellungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
27.01.2000 zum Ausdruck, dass man sich derzeit immer noch in der Planungsphase
befinde und die mit der Durchführung des Projektes “Konzerthaus Dortmund” be-
auftragte Kultur + Projekte GmbH diesbezüglich ein Kostenrahmen vorgegeben
worden sei.

Da sich nun aufgrund verschiedenster Umstände sich eine Überschreitung des vor-
gesehenen Kostenrahmens konkretisiere, sei seiner Auffassung nach auch jetzt der
Zeitpunkt gekommen, im Rat der Stadt darüber zu entscheiden, ob der ursprünglich vorgesehene Kostenrahmen verändert werden solle.

Weiterhin erläuterte OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt, dass das von Rm Mohr
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) kritisierte Verwaltungshandeln, bei-spielsweise der Kämmerei, nicht zu beanstanden sei.
Des weiteren wies er die von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vorgeworfene Verletzung von Informationspflichten, die seiner Einschätzung nach nicht erfolgt sei, da im vorliegenden Fall die Geschäftsführung der Kultur + Projekte GmbH
ihren Aufsichtsrat diesbezüglich unterrichtet habe, zurück.


Ergänzend fügte StR Fehlemann in seiner Funktion als Kulturdezernent hinzu, daß
er unverzüglich, nachdem ihm die zu erwartenden höheren Baukosten bekannt ge-
worden seien, Ende November/Anfang Dezember 1999 den zuständigen Aufsichts-
rat informiert habe. Insofern habe er sich korrekt verhalten.

Außerdem erläuterte er noch einige aufgrund des Berichtes von Rm Mohr (Fraktion
Bündis 90/Die Grünen im Rathaus) unklare Kostenpositionen.


Anschließend berichtete Rm Jörder (SPD) über die von ihr vorgenommene Akten-
einsicht in der o. a. Angelegenheit.

Die Ausführungen von Rm Jörder (SPD) sind der Niederschrift ebenfalls als Anlage 1
beigefügt.

Weiterhin brachte für die CDU-Fraktion Rm Hovermann zum Ausdruck, dass in der vorgeschlagenen Angelegenheit sicherlich nicht alles so gelaufen sei, wie es hätte
laufen sollen. Für ihn sei es aber nun viel wichtiger aus derartigen Vorgängen seine
Schlußfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, und dies sei letztendlich ein Problem
der gesamten Beteiligungsverwaltung, in dem die Intention von Beschlüssen des Rates durchgeführt werde und diese auch nach dem Motto “Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!” laufend überwacht werde.

Außerdem erläuterte er noch kurz den von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungs-
punkt vorgelegten Antrag. Hierbei wies er daraufhin, daß für ihn die diesbezügliche
Entscheidung noch offen sei.


Für die SPD-Fraktion brachte bezugnehmend auf seine Äußerungen in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses Rm Prof. Uhlmann zum Ausdruck, dass der Bau
des Konzerthauses für seine Fraktion nach wie vor ein wichtiger Beitrag zur Ent-
wicklung des Brückstraßenviertels sei.

Desweiteren stellte er nochmals fest, daß der ursprüngliche Kostenrahmen von ins-
gesamt 60 Mio. DM auch von der Firma Assmann bestätigt worden sei.

Nachdem nun im vergangenen Jahr sich immer mehr konkretisiert habe, daß der vorge-
sehen Kostenrahmen aus den verschiedensten Gründen nicht aufrecht gehalten werden könne, wurde seiner Auffassung nach richtigerweise zunächst einmal der neu gebildete Aufsichtsrat der Kultur + Projekte GmbH hiervon unterrichtet.

Weiterhin wies Rm Prof. Uhlmann (SPD) daraufhin, dass die SPD-Fraktion mit der
im Antrag der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sei.

Er bat jedoch darum, bei der weiteren Beurteilung dieses Projektes zu bedenken, dass
das Konzerthaus Dortmund zumindest nationalen Qualitätsansprüchen gerecht werde.
Ansonsten sollte man wirklich überlegen, ob man dieses Projekt überhaupt durchführe.



Anschließend gab Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zu
Protokoll, dass seiner Auffassung nach der von der CDU-Fraktion vorgelegte An-
trag rechtlich bedenklich sei, da nach herrschender Rechtsprechung im vorliegenden
Fall jeder Bieter die Möglichkeit habe, die ihm entstanden Kosten für die Kalkulation
seines Angebotes geltend zu machen, wenn dieses Projekt letztendlich nicht zustande kommen würde.


Für das Linke Bündnis erklärte Rm Keller, dass sie sich gegen den Bau eines Konzert-
hauses ausspreche, da dieses Projekt wohl unter anderem dazu dienen solle, dass im
Brückstraßenviertel gewachsene Milieu, was offensichtlich vielen Leuten nicht passe,
zu verdrängen.

Ihrer Ansicht wäre es sinnvoller, anstelle des Konzerthauses, im Brückstraßenviertel
ein Kulturhaus für die Jugend zu errichten.


Auch Rm Münch sprach sich für die Bürgerliste gegen den Bau eines Konzerthauses
mit den sich abzeichnenden immensen Kosten aus, da dieses Projekt ohnehin nur von
einer Minderheit genutzt werde.

Von daher sollte man seiner Meinung nach sofort dieses Projekt stoppen, da es ansonsten
zu spät sein könne.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Stratenwerth (FDP)
mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.02.2000 ab:
1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund einer drastischen Überschreitung
des ursprünglich beschlossenen Kostenrahmens die sofortige Einstellung
der Planungen für das Konzerthaus und der damit verbundenen Verfahrens-
schritte.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung von alternativen
Nutzungskonzepten für das Grundstück Brückstraße. Diese sollen eben-
falls der Revitalisierung des Brückstraßenviertels dienen.




2. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 01.02.2000 faßt der
Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Stratenwerth (FDP) mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der
Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluß:

Die Kultur + Projekte GmbH und die Verwaltung der Stadt Dortmund, so weit befaßt, werden gebeten, alle Maßnahmen zur Klärung der Kostensicherheit, insbesondere die Bauausschreibung, zügig voranzutreiben.

Es ist jedoch eine Zuschlags- und Bindefrist von mindestens drei Monaten vor-
zusehen, damit nach dem Eingang des Kostenbildes genügend Entscheidungs-
zeitraum verbleibt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausschreibung
sind so zu gestalten, daß keine Schadenersatzpflicht oder sonstige Kosten gegen-
über den Bietern entstehen, wenn überhaupt nicht vergeben wird.

Entscheidungen über Bauleistungen dürfen, mit Ausnahme im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht, nicht gefällt werden.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.40 Uhr bis 18.15 Uhr für
eine Pause unterbrochen.



Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen



3.1 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße

Zust. StA 66



Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Straße/Witthausstraße beschließt der
Rat eine Kostenerhöhung um 800 000,00 DM auf 4 800 000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 056 3 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 464 661,00 DM
Ausgaben 1999 429 000,00 DM
Ausgaben 2000 2 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 306 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 339,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des
Budgets erfolgt nicht.

3.2 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße

Zust. StA 66


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus faßt der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:
Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten beschließt der Rat den Ausbau der
Franzisustraße von der Westfaliastraße bis zur Deusener Straße mit einem Kosten-
aufwand in Höhe von 5 690 756,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten
Kosten von 6 109 244,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von
11800,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 050 8 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 6 109 244,00 DM
Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 3 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2003 690 756,00 DM


Es handelt sich um eine Zuschußmaßnahme. Mit der Durchführung wird erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Ge-
nehmigung zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

3.3 - unbesetzt -


3.3 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat beschließt die Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz.


3.5 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld
- L 609 n (NS IX) und Anschluß Wittener Straße/"Kortental" -


Zust. StA 66


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” offengelegte Begründung
vom 28.04.1999 der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “ Intückenweg” beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. S. 2141, BGBl. III/
FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungs-planes “Intückenweg” für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Ände-rungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).





3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur
Ruhrallee (B 54)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
hier: Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Nortkirchenstraße von der Gildenstraße bis zur Ruhrallee (B 54).


3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich

Zust. StA 61


Für die Bürgerliste beantragte Rm Münch keinen Satzungsbeschluß hinsichtlich des
B-Planes Ap 158 – Meinbergstraße – zu fassen, damit die Möglichkeit bestehe, noch-
mals über die angeregte Erhaltung der im Bebauungsplangebiet enthaltenen Streuobst-
wiese nachzudenken.


Der Rat der Stadt faßte daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürger-
liste) ab.


2. Unter Einbeziehung der Beschlußänderung zu Ziffer IV der Verwaltungs-
vorlage faßt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU sowie des
Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste fol-
genden Beschluß:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan
Ap 158 – Meinbergstraße – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 und 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) der Anregung unter dem Punkt 9.3 dieser Vorlage zu folgen und den Bebauungsplanentwurf und die Begründung entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9.3 dieser Vorlage entsprechend zu ändern,

c) den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Aussagen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu ändern (Festsetzung eines Pflanzgebotes im allgemeinen Wohngebiet sowie Zuordnung einer Ausgleichsfläche
im Schürener Feld).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.04.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.10.1999 dem Bebauungsplan Ap 158 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 158 einschließlich der unter der Ziffer 1 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


IV. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes
Ap 158 -Meinbergstraße - die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich umfaßt in der Gemarkung Schüren, Flur 2, die Flurstücke 310, 311, 312, 313, 1868, 2307, 2438, 2459, 2551, 2558, 2560. Es handelt sich hierbei um den unbebauten Innenbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.





3.9 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.01.2000
mit der Bezeichnung “Hansa-Karree”


Bei der Begründung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 01.02.2000 brachte Rm Krüger zum Ausdruck, daß seine Fraktion vom Grund-
satz her mit den veränderten Planungen bezüglich des “Hansa-Karrees” einverstan-
den sei und mit den im o. a. Antrag enthaltenen Forderungen ein Signal für die wie-
teren diesbezüglichen Verhandlungen setzen wolle.
Dass dieses Ansinnen auch richtig sei, werde seiner Auffassung nach unter anderem auch dadurch bestätigt, dass der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 02.02.2000 diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt habe.


Dagegen sprachen sich in der nachfolgenden Diskussion die Sprecher der SPD-Fraktion
und der CDU-Fraktion gegen eine Beschlußfassung des genannten Antrages der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 aus, da man ihrer Aufassung nach
nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun sollte.

Hinzukomme, daß innerhalb der nächsten Wochen die genannten veränderten Planungen
ohnehin offiziell vorgestellt werden sollen. Erst dann könne eine konkrete Beurteilung in
der Angelegenheit vorgenommen werden.


Auch OB Dr. Langemeyer sprach sich dafür aus, abzuwarten, bis die nachprüfbaren
Pläne vorliegen. Dies werde in Kürze geschehen. Erst dann sei es für ihn möglich,
diese Angelegenheit angemessen zu beurteilen und zu bewerten.
















Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus und einiger Stimmen der SPD-Fraktion folgenden An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 ab:


1. Der Rat spricht sich, vorbehaltlich seiner Zustimmung zur detaillierten Planung,
für die Nutzung des Gebäudes auf dem Hansa-Karree durch Karstadt aus, sofern
folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Das Gebäude wird der ursprünglichen architektonischen Form angenähert
und in der Höhe reduziert.
- Die Fassade wird durchlässig.
- Die Glaskuppel wird freigestellt und die Passagenlösung realisiert.

- Eine Kinonutzung wird definitiv geschlossen.

- Neben der geplanten Nutzung als Sporthaus wird zusätzlicher Einzel-
handel ermöglicht.

- Eine gleichwertige sogenannte Ankernutzung anstelle des Karstadthauses
auf dem Ostenhellweg muß gewährleistet sein.


2. Der Rat unterstützt die weiteren Planungen und fordert die Beteiligten auf,
die nächsten Schritte baldmöglichst zu vollziehen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.












3.10 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig entsprechend der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2000 folgenden Be-
schluß:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, einen neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.

Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für
die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.

Bei der Erarbeitung hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vom 16.12.1999 zu
beachten.


3.11 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund


Zust. StA 61


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Kröger-Brenner
zunächst zum Ausdruck, daß ihre Fraktion die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes
für die Stadt Dortmund grundsätzlich positiv betrachte.

Man halte es jedoch für erforderlich, die Ziele des Mobilitätskonzeptes im Sinne des
von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages zu präzisieren.


Weiterhin beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis), den Punkt 5 des Sachverhaltes
der Verwaltungsvorlage dahingehend zu modifizieren, daß von Anfang an sach-
kundige Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen, wie beispielsweise die Orts-
gruppe des Verkehrsclubs Deutschland, in dem diesbezüglichen Diskussionspro-
zeß einbezogen werden sollen.


Auf Seiten der SPD-Fraktion sprach sich Rm Tech positiv für die Erarbeitung des
Mobilitätskonzeptes – so wie dies von der Verwaltung vorgeschlagen wurde – aus.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller
(Linkes Bündnis) den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.


2. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehr-
heit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000:
1. Das Mobilitätskonzept für die Stadt Dortmund wird mit der Ziel-
setzung erarbeitet, im Sinne der Lokalen Agenda einen Beitrag
zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten. Der Rat sieht als
unabänderlich an, langfristig eine Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erreichen,
um die Lärmbelastung deutlich zu reduzieren, die CO 2-Emmissio-
nen zu vermindern und wertvollen Freiraum auf Dauer zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Mobilitätskonzept unter Be-
rücksichtigung dieser grundlegenden Zielvorstellungen zu erar-
beiten.

2. Über die Zusammensetzung des geplanten Verkehrsbeirates be-
schließt der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

3. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages faßt der Rat der Stadt bei Stimment-
haltung des Linken Bündnisses einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Mobilitätskonzept
für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen.
Er beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozeß sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.






3.12 Revitalisierung des Brückstraßenviertels Weiterführung des Projektes, insbesondere
des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung


Zust. StÄ 61, WBF-DO


Hinsichtlich der von Rm Stratenwerth (FDP) gestellten Fragen, gab für die Verwaltung
Herr Dr. Küpper folgende Stellungnahme ab:

Die Thematik der Wiedereinrichtung eines innerstädtischen Trödelmarktes gehobener
Qualität im Brückstraßenviertel wurde zu Beginn der Freiluftsaison vorigen Jahres im
Rahmen des Quartiersmanagements für das Viertel intensiv behandelt.

Angesichts des zunehmenden Qualitätsverfalls der traditionellen Trödelmärkte stand das
Problem der Qualitätssicherung im Vordergrund. Das Brückstraßenviertel kann auf jeden
Fall nur ein höherwertiges und originelles Trödel-/Erlebnismarktangebot vertragen, daß
sich deutlich vom “Schwarzmarkt”-Image der gewerblichen Trödelmärkte auf Großparkplätzen abhebt. In diesem Zusammenhang wurde die Verlagerung des Antiquitäten- und des Malermarktes aus der inneren City in das Viertel geprüft, aber verworfen. Das Quartiersmanagement konnte sich zu einer Entscheidung zugunsten des vorliegenden Angebotes eines gewerblichen Trödelmarktbetreibers nicht entschließen.

Für den Sommer des vorigen Jahres wurde unter dem Eindruck des erheblichen Verkehrs-
drucks im Zusammenhang mit dem Abriß und der Baugrubenerstellung des Konzerthauses
von einer abschließenden Entscheidung des Themas Abstand genommen.

Das Quartiersmanagement des Brückstraßenviertels und der Quartiersverein beabsichtigen,
vor der diesjährigen Saison eine abschließende Entscheidung zu diesem Thema herbeizu-
führen, sofern eine überzeugende Qualität eines Trödelmarktes sichergestellt werden kann.
Grundsätzlich wird die Einrichtung eines höherwertigen Trödelmarktes als Instrument des
Quartiersmarketing nicht ausgeschlossen.


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt zu, daß das
Quartiermanagement vor Ort (Trägerverein, Quartiermanager, WBF-EA) unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Modellvorhaben “Stadtmarketing” des
Landes NW um drei Jahre fortgesetzt und die Finanzierung wie im Sachverhalt
beschrieben abgewickelt wird.

Des weiteren unterstützt der Rat die Vorstandsentscheidung des Vereins “Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V.”, einen Anschlußvertrag mit dem Quartiermanager, Herrn Friedhelm Cramer abzuschließen.


3.13 Bauleitplanung
104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan
"Einzelhandelsstandort Husener Straße"
hier: Feststellungsbeschluß mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht,
Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung,
Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B –


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden
Beschluß:


Der Rat der Stadt
I. beschließt die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße – mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 15.12.99 für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.97 (BGBl. I Seite 2141, BGBl.
III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW
S. 666, SGV 2023).





II. beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegten Inhalt, jedoch mit folgender Ergänzung als Satzung:
Die textliche Regelung A Sortimentsnutzungen wird um die WB-Nummern
entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978
(herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden) ergänzt und erhält somit
folgende Neufassung:



WB-Nr.* Sortimentsnutzungen Maximale Verkaufsfläche m²

1. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Frischemarkt 1 300 m²
15-18, 66

2. WB 00-10, 11, 12, 13 Lebensmittel-Discountmarkt 800 m²
15-18, 66

3. WB 10, 11 Getränkemarkt 700 m²

4. Sonstige nahversorgungsrelevante 700 m²
Angebote **

Verkaufsfläche insgesamt maximal 3 500 m²

* WB-Nr. entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden)
** hierbei darf die Verkaufsfläche je Verkaufseinheit 150 m² jedoch nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


III. beschließt, dem Vorhaben- und Erschließungsplan “Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße” die aktualisierte/modifizierte Begrün-
dung vom 15.12.99 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzu-
stimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen
- Baubeschluß -


Zust. StA 69


Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86,
Brambauer Straße, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen mit Kosten in Höhe
von insgesamt 14,74 Mio. DM.
Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen, zuschußunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund Stadtbahnstrecke 95, Baulos S 10.2
(Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte)an den Tunnel der
Ost-West-Strecke)
- Grundsatzbeschluß -


Zust. StA 69


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Wetter zu Protokoll,
daß seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt grundsätz-
lich zustimme. Ablehnen werde man jedoch die vorliegende Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses, die auf der Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion vom
18.01.2000 ergangen sei.


Unter Berücksichtigung der o. a. Protokollanmerkung faßt der Rat der Stadt unter Ein-
beziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimig folgenden Be-
schluß:


Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der
Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S 10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 41 Mio. DM, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.


Für den geplanten Verlauf der Semerteichstraße – von der Kreuzung mit der B 1 bis zur
Anbindung an den City-Wallring – schafft die Verwaltung unverzüglich Baurecht.

Dabei ist besonders Wert zu legen auf die gleichzeitige Erschließung der großen freien
Innenstadtgebiete “Thyssen-Klönne I” und ehemaliges Ostbahnhofgelände.

Die vorhandene Beschlußlage über die Anbindung der Semerteichstraße an den City-
Wallrng in Höhe der Geschwister-Scholl-Straße bleibt unverändert.


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.18 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Abwasser- und Abfallgebühren für die Flughafen Dortmund GmbH”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Reaktivierung der Industriebrache Westfalenhütte”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


Außerdem stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Was wird die Verwaltung zum Schutz der FFH-Arten, die noch auf diesem Gebiet
vorkamen, unternehmen?”

Die Beantwortung der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Ökologische Gestaltung von Ausgleichsflächen”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.23 Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
“Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Dortmund – Initiative (Do. In)
Konzeption einer neuen; projektorienten Dortmund-Konferenz


Zust. StA WBF-DO


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt die Absicht des Oberbürgermeisters, nach dem im Sachverhalt dar-
gestellten Konzept eine Dortmund-Initiative zu begründen, zur Kenntnis.


4.2 Anstoß für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund mit den Komponenten
1. Branchenorientierte Qualifizierung
2. Initiative für Geringqualfizierte
3. Überbetriebliche Ausbildungskooperation


Zust. StA WBF-DO


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Wetter, daß
seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt grundsätz-
lich zustimme. Er forderte jedoch dazu auf, in dieser Thematik kontinuierlich wie-
ter zu arbeiten, um letztendlich weitere Initiativen auf den Weg zu bringen.


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, daß man die Verwaltungsvorlage zum o. a.
Tagesordnungspunkt im Kontext beispielsweise zu der Dortmund-Initiative oder
auch der Bildungskommission, die unter dem TOP 8.3 behandelt wird, sehen
müsse. Auch er vertrete die Auffassung, daß die von ihm auf den Weg gebrach-
ten Initiativen erst der Anfang sei.


Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt stimmt der Konzeption für eine Qualifizierungsinitiative in Dortmund
zu.


4.3 Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und Beschäftigungs-
Förderung Dortmund: ”Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der regio-
nalen Arbeitsmarktpolitik”


Zust. StA WBF-DO


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit
zur Kenntnis und beauftragt die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund,
gemeinsam mit dem Arbeitsamt Dortmund Möglichkeiten der Fortführung und Weiter-
entwicklung des Büros Jugend und Arbeit sowie seine Finanzierung zu prüfen.




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umbau- und Sanierung von Stations- und Funktionsbereichen in der Frauenklinik


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund faßt den Grundsatz- und Baubeschluß für den Umbau
und die Sanierung von Stations- und Funktionsbereichen in der Frauenklinik mit
Gesamtkosten in Höhe von 5 500 000,00 DM.


Finanzierung:

Instandhaltung aus Mitteln nach § 17 KHG 3 600 000,00 DM
Eigenmittel (Cash-flow) der Städt. Kliniken 1 300 000,00 DM
Fördermittel nach § 25 KHG NW 600 000,00 DM

500 000,00 DM

Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit


- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Projekt "Umbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung des Museums
für Kunst und Kulturgeschichte"
- Einrichtung der Dauerausstellung; Konzeption und Finanzierung
- Änderung des Wirtschaftsplanes 2000 der Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt beschließt,
- die inhaltliche Neukonzeption der Dauerausstellung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte wird zur Kenntnis genommen.
- Einer Erhöhung der Kosten des Gesamtprojektes um 400 000,00 DM für die Errichtung der Dauerausstellung wird zugestimmt.
- Die Finanzierung dieser Investition erfolgt haushaltsneutral über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Kulturbetriebe Dortmund”.
- Der Vermögensplan 2000 der Kulturbetriebe Dortmund wird in Finanzierung und Investition und Tilgung um 400 000,00 DM auf 6 366 996,00 DM geändert.
- Die Ermächtigung der Kulturbetriebe zur Aufnahme von Darlehen erhöht sich im Jahr 2000 von 1 120 000,00 DM auf 1 375 000,00 DM.


7.2 Weiterentwicklung der Betriebsstruktur des Theaters Dortmund


Zust. StA 42


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit faßt
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die relevanten Punkte aus dem
vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.01.2000
bei der Ausarbeitung einer Dienstanweisung und für die noch zu erstellende Vorlage zu
berücksichtigen.

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz die Weiterentwicklung der Betriebsstruktur
des Eigenbetriebes Theater Dortmund, der ab dem 01.08.2001 nach dem “Geschäfts-
leitungsmodell” geführt wird. Das Theater wird dabei als Mehrspartentheater von den
Spartenleitern (Intendanten) und einer Geschäftsleitung – Geschäftsführer/in – gelenkt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten.


7.3 Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für den
Eigenbetrieb Theater Dortmund


Zust. StA 42


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, daß der Ältestenrat sich in seiner vorangegangen
Sitzung dafür ausgesprochen habe, daß alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen,
so wie dies auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragt wor-
den sei, an der Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
für den Eigenbetrieb Theater Dortmund beteiligt werden sollen.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.02.2000 folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt beschließt auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung die Bildung
einer Findungskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für den Eigen-
betrieb Theater Dortmund.

Die Zusammensetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Findungskommission
erfolgt unter Einbeziehung von VertreterInnen aller Fraktionen. Die Beschäftigten des
Theaters erhalten im Rahmen der Findungsprozesse Mitspracherecht.



7.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler
- Wahl der Sachpreisrichter und eines beratenden Mitglieds für die Dauer der
Wahlzeit des Rates
- Festlegung der Kunstsparte für den Förderpreis 2000
- Wahl der Fachpreisrichter für den Förderpreis 2000


Zust. StA 41


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

§ 2 der am 02.02.1978 vom Rat beschlossenen Richtlinien über die Vergabe des
“Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstler” wird wie folgt geändert:

Die Jury für den Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler besteht aus
dem Oberbürgermeister, vier Mitgliedern des Rates und vier Fachpreisrichtern.

Der Rat der Stadt Dortmund wählt für die Dauer seiner Wahlzeit die Ratsmitglieder

Frau Birgit Jörder
Herrn Bürgermeister Adolf Miksch
Herrn Manfred Sauer
Herrn Prof. Theo Uhlmann

als Sachpreisrichter in die Jury für die Vergabe des “Förderpreises der Stadt Dortmund
für junge Künstler” und als beratendes Mitglied

Herrn Sebastian Rüttgers.


Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2000 soll für förderungswürdige
Leistungen auf dem Gebiet

M u s i k

vergeben werden.


Der Rat der Stadt Dortmund wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport
und Freizeit für die Verleihung des “Förderspreises der Stadt Dortmund 2000” in die
Jury:

Frau Dr. Eva Küllmer WDR

Herrn Prof. Richard Braun Musikhochschule Detmold,
Abteilung Dortmund

Herrn Volker Gerland Musikschule der Stadt Dortmund
Frau Prof. Dr. Irmgard Merkt Lehrstuhlinhaberin für Musikerziehung und Musiktherapie in Sondererziehung und Rehabilitation bei der Universität
Dortmund

als Fachpreisrichter.


7.5 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.12.1999 mit der Bezeichnung “Bäderkonzept”


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit beschließt
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden gemein-
samen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 14.12.1999:

1. Erhalt der städtischen Bäderlandschaft

Der Rat der Stadt Dortmund ist der Auffassung, daß es das Ziel sein sollte, alle
städtischen Frei- und Hallenbäder inklusive des Süd- und des Volksbades zu
erhalten.


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Bad und Sport
Dortmund GmbH in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, den Vertrag über den
Betrieb der städtischen Freibäder zunächst für ein Jahr zu verlängern.

Im Jahr 2000 wird über eine mittelfristige Verlängerung des Vertrages neu ent-
schieden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, durch wen und wie in Zukunft
die Dortmunder Hallenbäder betrieben werden sollen.

Der Schwimmbetrieb für Schulen, Vereine und interessierte Bürger wird weiter-
hin in den Hallenbädern angeboten. Die Nachfrage nach Lehrschwimmbecken,
Sport- und Gesundheitsschwimmbecken soll ortsnah befriedigt werden. Eine
Schließung oder Verringerung des derzeitigen Angebots zugunsten eines hoch-
preisigen, städtisch betriebenen Freizeitbades wird nicht hingenommen.

Das Südbad muß als zentrales Wettkampfschwimmbad weiterbetrieben werden.

2. Sicherstellungsmaßnahmen für den Badbetrieb im Jahr 2000

Die für einen sicheren weiteren Betrieb der Dortmunder Frei- und Hallenbäder
umgehend erforderlichen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen werden auf
Vorschlag des Sportamtes für die Hallenbäder und auf Vorschlag der Bad und
Sport GmbH jeweils nach einer Überprüfung durch das Hochbauamt für das
Haushaltsjahr 2000 vorgesehen. Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen
und erforderliche Summen zu benennen und zu den Haushaltsberatungen mit
einem Deckungsvorschlag einzubringen.

Die Stadt Dortmund nimmt Abstand von den Neubauplanungen für ein städt.
Freizeitbad in Kirchderne.

Über etwaige private Investitionen zum Neubau von Freizeitbädern in Dortmund
wird entschieden, wenn das Gutachten “Entwicklungsstrategie Sport- und Freizeitwirtschaft Dortmund” vorliegt oder die vorliegenden Ergebnisse eine Bewertung des unternehmerischen Erfolges eines Projektes zulassen. Eine Subventionierung privater Freizeitbäder wird ausgeschlossen. Keinesfalls wird die Schließung von Bädern zur Sicherstellung der Rentabilität eines Freizeitbades in Aussicht gestellt.

4. Modernisierung und Attraktivierung der Bäder
Die Investitions- und Sanierungsdefizite sowie der Finanzbedarf für die bauliche
und nichtbauliche Attraktivierung in den einzelnen kommunalen Hallen- und Frei-
bädern werden festgestellt und beziffert. Die Verwaltung wird den zuständigen
Ausschuß und die jeweilig zuständigen Bezirksvertretungen zum Haushaltsjahr
2001 in die Entscheidung über die Abfolge baulicher Maßnahmen einbeziehen.


7.6 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”


Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




Zu Ziffer 8


Schule


8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und bauliche Erweiterung der Schulgebäude
von Realschulen


Zust. StA 40


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses faßt der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:


Der Rat der Stadt beschließt
a) die Erweiterung der Realschule Scharnhorst (Do-Scharnhorst, Gleitwitzstraße 200) auf 3 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;
b) die Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule (Do-Innenstadt-West, Kreuz-straße 159) auf 5 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;
c) die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule (Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78) auf 4 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des Schulgebäudes;

d) die Erteilung entsprechender Planungsaufträge an die Hochbauverwaltung.


Im Rahmen der Einbringung des nächsten Berichtes zur schulräumlichen Versorgung
in Dortmund soll die Verwaltung Vorschläge zur Umwandlung der an den Realschulen
vorhandenen Pavillonbauten durch Massivbauten darstellen. Dabei soll sowohl der Ein-
satz der Pavillons durch Massivbauten am jeweiligen Schulstandort als auch eine Real-
schulneugründung als Möglichkeiten geprüft werden. Dem Ausschuß werden beide ge-
nannten Varianten vorgestellt.


8.2 Erwerb eines Schulneubaus für die Schule für Kranke


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Erwerb eines Schulgebäudes für die Schule für Kranke im Rahmen der Errichtung des Krankenhausneubaus für die Elisabeth-Klinik und ermächtigt
die Verwaltung zum Abschluß der hierfür erforderlichen Verträge mit dem Klinikbetreiber.

2. Die Verlegung der Schule für Kranke vom Schulstandort Do-Aplerbeck,
Schwerter Straße 240 zum Schulstandort Do-Aplerbeck, Marsbruchstraße 81.


8.3 Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund
- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice


Zust. StA 40


Auf Seiten der SPD-Fraktion begrüßte Rm Dieckneite ausdrücklich die Verwaltungs-
vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt. Nach Auffassung seiner Fraktion beinhalte
diese Verwaltungsvorlage eine Reihe von Projekten, die der Dortmunder Schulpolitik
zukünftig wichtige Impulse geben werde.


Auch Rm Knieling stellte für die CDU-Fraktion fest, daß in der Verwaltungsvorlage
zu dem o. a. Tagesordnungspunkt einige positive Anspekte enthalten seien. Insofern
werde seine Fraktion auch dieser Vorlage zustimmen.

Wie bereits im Schulausschuß wies er nochmals daraufhin, daß seine Fraktion in der
Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt den Teilaspekt der “Begabten
Förderung” vermisse.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 27.01.2000 einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Förderung innovativer Schulentwicklungen in Dortmund mit folgenden Elementen zu:

- Schulformübergreifende Kommunikation
- Dortmunder Bildungskommission
- Schulentwicklungsfond
- Bildungspartnerschaften
- Qualifizierungsservice

Die Berufung der Mitglieder der Bildungskommission erfolgt im Benehmen mit
dem Schulausschuß. Die Verwaltung soll dem Schulausschuß in regelmäßigen
Abständen über alle in der Vorlage aufgeführten Themenbereiche berichten.




Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000


Zust. StA 67


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Unger,
keine Beschlußfassung über die Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den
Westfalenpark ab dem 01.03.2000 herbeizuführen und stattdessen die Verwal-
tung zu beauftragen, endlich einmal ernsthaft über eine familienfreundliche
Preisstaffelung nachzudenken, da die zur Beschlußfassung zugrunde liegende
Preistabelle keineswegs familienfreundich sei, indem tatsächliche Ermäßigun-
gen erst ab dem zweiten bzw. dritten Kind gewährt werden.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den o. a. Antrag von Rm Unger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus ab.

2. Auf der Grundlage der mit Schreiben vom 27.01.2000 vorgelegten Neu-
festsetzung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark Dortmund faßt
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der
DVU folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt, den Einzelkartenpreis für den Westfalenpark ab 01.03.2000 um 0,50 DM zu erhöhen.








10.2 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten
Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte


Zust. StA 32


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hier-mit verbundenen Krammärkte.


10.3 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens- verwaltungsfonds Dortmund"


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.4 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuß, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.











10.5 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
”stadtmobil Dortmund GmbH”


Zust. StA 20


Seitens der CDU-Fraktion begründete Rm Dr. Eiteneyer die ablehende Haltung seiner
Fraktion hinsichtlich der Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu grün-
denden “stadtmobil Dortmund GmbH”. Hierbei brachte er zum Ausdruck, daß es zwar
richtig sei, daß die Vorteile des CarSharing mit den Vorteilen und Möglichkeiten des
ÖPNV verknüpft werden. Dies müsse jedoch nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht
durch eine Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden “stadt-
mobil Dortmund GmbH” erfolgen, sondern dieses Ziel könne auch durch eine entspre-
chende Kooperation mit den vorhandenen Marktpartnern erreicht werden.


Der Rat der Stadt faßt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
sowie der DVU folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund befürwortet die Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG
an der zu gründenden “stadtmobil Dortmund GmbH” in Höhe von 50 % des Stammkapitals über 100 000,00 Euro. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat derDSW AG, einem entsprechenden Beschluß des Aufsichtsrates zuzustimmen.



10.6 Vertretung der Stadt in Gesellschaften und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen


Zust. StA 20


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Sachverhalt dargestellte Vertretungsregelung
für Gesellschafter- und Hauptversammlungen.




10.7 Kostenzuschuß für die Übernahme von Tierheimhunden
hier: Durchführungsrichtlinien


Zust. StÄ 21, 67


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat beschließt zur Ausführung seines Grundsatzbeschlusses vom 16.12.99 die im Sachverhalt dargestellten Durchführungsrichtlinien. Die zur Finanzierung der Maßnah-
me erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 100.000,00 DM werden ab dem Haushaltsjahr 2002 in die Finanzplanung eingestellt. Sofern bereits in den Haushalts-
jahren 2000 und 2001 Zuschüsse zu zahlen sind, wird der Stadtkämmerer ermächtigt,
die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NW wird dem Oberbürgermeister im Rahmen des Grundsatzbe-schlusses vom 16.12.1999 und dieser Durchführungsrichtlinien die Entscheidung in dieser Angelegenheit übertragen.




Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Benennung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Flughafen Dortmund GmbH


Zust. StA 20


Nachdem Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) das Bedauern
seiner Fraktion hinsichtlich der Nichtbestellung von Herrn Meßling zum Aufsichts-
ratsmitglied für die Flughafen Dortmund GmbH zum Ausdruck gebracht hatte, faßte
der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluß:

Der Rat der Stadt nimmt die Bedenken der Gesellschafterversammlung der Flug-
hafen Dortmund GmbH hinsichtlich einer Benennung des Herrn Meßling zum
Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Kenntnis und hebt den oben unter 1.1 genannten
Beschluß vom 18.11.1999 diesbezüglich auf.


2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt benennt

Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

als Vertreter für den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH.

11.2 Anti-Korruptions-Konzept für die Stadtverwaltung Dortmund
hier: Beschlußfassung von Grundsätzen im Rahmen der Beteiligung der Politik
bei der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


Zust. StA 14


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


11.3 Weiterentwicklung der Bürgerfreundlichen Verwaltung


Zust. StA 2/Dez.


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der Verfahrens-
weise einverstanden.







11.4 Kommunalwahlen 1999/Wahlprüfung


Zust. StA 12


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Kommunalwahlen 1999 einschließlich der Stichwahl des Oberbürgermeisters werden
für gültig erklärt.


11.5 Zusatzversorgungskasse - Jahresrechnung 1998
- Entlastung der Kassenleiterin -


Zust. StA 33


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltjahr 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen
und in der Anlage 1 dargestellten Sollabschlußergebnissen.
Der Kassenausschuss der mit Ablauf des 31. Dezember 1998 aufgelösten Zusatzversorgungskasse hat aufgrund der Auflösung der Kasse über die Jahresrechnung nicht beschlossen.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht der Kassenleiterin der Zusatzversorgungskasse die Entlastung aus der Jahresrechnung 1998 nach § 94 Abs. 1 GO NW aus.













11.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000 mit der Bezeichnung
“Umbesetzungen in Gremien”

Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 31.01.2000 beschließt der
Rat der Stadt folgende Umbesetzungen in Gremien:

Nachfolgeregelungen für Rm Bernd Wilhelm:


Mitgliedschaft im Ausschuß Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Sabine Brauer

Stellv. Vorsitz im Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Jan Tech

Mitgliedschaft Haupt- und Finanzausschuß

Rm Jan Tech

Stellv. Mitglied im Ausschuß Kultur, Sport und Freizeit

Rm Hendrik Berndsen

Stellv. Mitglied im Ausschuß Soziales und Familie

Rm Angela Schilling

Aufsichtsrat DOGEWO
Rm Friedhelm Siemund

Mitglied Bezirksplanungsrat
Rm Jan Tech

Mitglied in der Regionalkonferenz

Rm Jan Tech
Mitglied im Umlegungsausschuß
Rm Monika Lührs

Stellv. Mitglied im Umlegungsausschuß

Rm Jan Tech

Weitere Regelungen:

AR Kultur und Projekte GmbH

Rm Jan Tech für Rm Friedhelm Siemund

Stellv. Mitgliedschaft VR Sparkasse

Rm Reinhold Giese für Rm Monika Lührs

Stellv. Mitgliedschaft VR Sparkasse

Rm Friedhelm Sohn für Rm Friedhelm Siemund

Mitgliedschaft im Ausschuß für Soziales und Familie

Rm Siegfried Mielicki für Rm Marion Bade

Mitgliedschaft im Ausschuß für Anregungen und Beschwerden, Bürgerdienste
und öffentliche Ordnung

Rm Siegfried Mielicki für Rm Hendrik Berndsen





11.7 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
- Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes -


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.








11.8 Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund


Zust. StA 01


Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt

Rm Giese für Rm Lührs

s o w i e

Rm Sohn für Rm Siemund

zu neuen stellv. Mitgliedern des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund.


11.9 Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Umlegungsausschuß der Stadt Dortmund


Zust. StA 23


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie
der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:

Nach den §§ 3 – 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom
07.07.1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird
das bisherige stellvertretende Mitglied

Rm Lührs SPD

als ordentliches Mitglied

u n d

Rm Tech SPD

als stellv. Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.



11.10 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000


Zust. StA 12


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der
Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses faßt der Rat der Stadt mit Mehr-
heit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluß:

Für Dortmund wird ein gemeinsamer Kreiswahlausschuß für die Wahlkreise
129 – 134 gebildet. In den gemeinsamen Kreiswahlausschuß werden gewählt:

Beisitzer/innen

Frau Elke Rohr SPD
SB Inge Albrecht-Winterhoff SPD
SB Norbert Schilff SPD
Rm Matthias Ulrich CDU
Frau Christel Höltershinken CDU
Herr Ralf Binnberg


Stellvertreter/innen

Frau Heide Klatt SPD
BV Ralf Himmelmann SPD
Frau Renate Chelminiecki SPD
Rm Siegfried Leniger CDU
Rm Heinz Neumann CDU
Frau Anke Kopkow CDU


11.11 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund

Zust. StA 2/Dez.


Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Projekt “Modellkommunen”
zur Kenntnis und ist mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.25 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r B i t t e r
Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister

In Vertretung





M i k s c h F e u l e r
Bürgermeister Schriftführer