Niederschrift (öffentlich)

über die 43. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 19.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 19:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

---

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Katja Hobucher – 5/Dez.
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Stefan Heitkemper – 41/U
Tobias Ehinger – 42/GfD
Martin Lizan – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
André Knoche - 52/1 GBL
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Peter Hobrecht – 52/4
Eckhard Kneisel, 61/2
Ulrich Dreiskämper, 67/2
Uta Wittig-Flick – 67/2
Matthias Kozka, 2/Dez.-BL
Stefan Bromund, 2/Dez.-Con.

6. Gäste:

---




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 43. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 19.05.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 21.04.2020

2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Verschiebung der Ausstellung Studio54 in das Jahr 2021 auf Grund der Corona-Pandemie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17318-20)

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E30)

2.3 Sachstandsbericht zur „Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde –Gebäudesanierung und –erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung“, Finanzierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17509-20)

2.4 Erster Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17497-20)

2.5 Sachstand "Kronenturm/Stadtarchiv"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17554-20)

2.6 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17457-20)

3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17167-20)

4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17311-20)

4.2 Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17431-20)

4.3 Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17358-20)

4.4 Gastronomie im Westfalenpark
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17066-20-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 21.04.2020 erhalten.

4.5 Gruppentarife Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17551-20)

4.6 Folgen von Corona im Sportbereich
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17552-20)

4.7 Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17550-20)

4.8 Sachstandsbericht Pumptrack-Anlage
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17553-20)

4.9 Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17211-20)

4.10 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17429-20)

4.11 Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17319-20)

5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)

5.2 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dingerdissen benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:

Neu geschaffene Unterstützungsmaßnamen für die Freie Kulturszene in Dortmund während der
Corona-Krise
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17625-20)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.7 behandelt.

Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung
vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 16652-20)

Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 21.04.2020 erhalten. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften hat parallel ein Antrag der CDU-Fraktion vorgelegen, der mit der
Vorlage am 19.05.2020 im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten werden soll.

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.12 behandelt.

Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)


Die Angelegenheit wird unter TOP 5.3 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 21.04.2020

Die Niederschrift über die 42 Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 21.04.2020 wird bei Enthaltung von Frau Brandt und Herrn Balzer genehmigt.


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Verschiebung der Ausstellung Studio54 in das Jahr 2021 auf Grund der Corona-Pandemie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17318-20)

Der Ausschuss für Kultur- Sport und Freizeit nimmt die Verschiebung der Ausstellung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E30)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung am 28.11.2019 vor:
Mit dem Begriff “Arisierung“ wurden in der historischen Forschung zunächst die bereits 1933
einsetzenden und ab 1937/38 systematisierten und legalisierten Maßnahmen zur „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Das Thema „Arisierung“ bezog sich also vor allem auf den zwangsweisen Übergang von Unternehmen und Geschäften jüdischer Bürger in den Besitz von Nichtjuden. Zu dieser engen Definition des Begriffs gesellten sich bald solche, die den Begriff sehr weit fassten. Als „Arisierung“ wurde nun der Prozess der „Entjudung“ der gesamten Gesellschaft bezeichnet, also auch etwa die Verdrängung der Juden aus dem öffentlichen Dienst, aus Kunst und Kultur, aus den freien Berufen. Auch vom Fiskus erhobene Sondersteuern für Juden und aus Berlin angeordnete Zwangsabgaben, etwa für Edelmetalle, Schmuck und wertvolle Kunstwerke, wurden und werden zuweilen unter dem Begriff „Arisierung“ subsumiert. Im Folgenden wird der Begriff „Arisierung“ auf jene Bereiche begrenzt, in denen Privatleute die Hauptnutznießer des erzwungenen Eigentumsübergangs waren. Dass der Fiskus, also der Staat, in allen Fällen mitverdiente, versteht sich von selbst. Gemeint sind neben jüdischen Unternehmen und Geschäften aber auch jüdischer Haus- und Grundbesitz, für dessen Erwerb sich eine große Anzahl Bürgerinnen und Bürger interessierte.
Die „Arisierung“ war integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Neben der Beschneidung der Erwerbsmöglichkeiten, staatlicher Enteignung sowie der Auferlegung von Sondersteuern und Zwangsabgaben diente die „Arisierung“ der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz jüdischer Familien. Diese wiederum sollte die Betroffenen zum Verlassen des Landes zwingen.

In der historischen Forschung stand das Thema aus naheliegenden Gründen lange Zeit im Schatten des Holocaust. Erst Raul Hilberg charakterisierte die „Arisierung“ in den 1980er-Jahren als wichtigen Bestandteil des Vernichtungsprozesses und betonte einen direkten Zusammenhang. In den 1990er- Jahren erlangte das Thema eine breite und bis heute anhaltende Öffentlichkeit. Am Anfang der wissenschaftlichen Aufarbeitung stand in vieler Hinsicht Frank Bajohrs Studie zur „Arisierung in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945“ (1997), der eine Reihe von Lokal- und Regionalstudien, von Studien über Institutionen und Tatbeteiligte folgte. Im Blick auf Dortmund ist das Thema „Arisierung“ fast gänzlich unbearbeitet. Dabei wurden in der Stadt an die 1000 jüdische Firmen und Geschäfte „arisiert“, von großen Kaufhäusern bis hin zu kleinen Ladenlokalen, von Fabriken bis hin zu Schneider- und Schusterwerkstätten. Nimmt man den zwangsweisen Übergang von bürgerlichem Wohn- und Grundbesitz in „arische Hände“ hinzu, so gab es wenigstens 2000 Fälle von „Arisierung“ im engeren Sinn.

Die Quellenlage zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas „Arisierung“ in Dortmund kann im Gegensatz zu anderen Aspekten der Judenverfolgung als sehr gut bezeichnet werden. Das Landesarchiv in Münster bewahrt tausende Rückerstattungsakten, aus denen die lokale „Arisierung“ aus diversen Blickwinkeln betrachtet und analysiert werden kann. Zudem finden sich dort auch die Akten der Oberfinanzdirektion und der lokalen Finanzämter, die in die Maßnahmen (zuweilen federführend) verwickelt waren. Ergänzend hierzu zeigen die Wiedergutmachungsakten der Betroffenen neben dem juristisch-wirtschaftlichen Vorgang des Eigentumsüberganges auch die Konsequenzen für die Opfer der „Arisierung“ nach.
Wünschenswert wäre eine Studie, die Dortmund im geografischen Rahmen „Groß-Dortmunds“
untersucht, die also neben den innerstädtischen Ereignissen auch das einschlägige Geschehen in den heutigen Stadtbezirken in beispielhaften Fällen abhandelt. Im Blick auf den sozialen Hintergrund der Betroffenen wäre ebenfalls ein weiter Blickwinkel zu wünschen. Viele lokale Studien zeigen vor allem die „Arisierung“ großer bekannter Unternehmen und Kaufhäuser nach, während die kleinen Einmannbetriebe und Ladenlokale unberücksichtigt bleiben. Dabei war gerade bei Letzteren die Existenz auf Gedeih und Verderb an ihre bescheidenen Geschäfte gebunden.
Eine Geschichte der „Arisierung“ in Dortmund ließe zudem schnell erkennen, welch großer Verlust für die Stadt mit der Enteignung, Vertreibung und Ermordung ihrer jüdischen Bürgerinnen und Bürger einherging. In den Geschäftsvierteln am Hellweg, an Brück- und Münsterstraße gab es vor 1933 ein vielfältiges Miteinander jüdischer und nichtjüdischer Kaufleute in einem prosperierenden Umfeld.

Folgende Kosten würden für das Projekt anfallen:
Für drei Jahre, pro Jahr ca. 85.000 € Personalkosten (eine E13-Stelle) und am Ende des Projekts im dritten Jahr Kosten für Gestaltung und Druck in Höhe von 45.000 €.
Mit dem Projekt würden wir 2021 beginnen.
2021: 85.000 €
2022: 85.000 €
2023: 130.000 €
In Summe: 300.000 €

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die Angelegenheit schon einmal vorgelegen habe und noch weitere Informationen und Zahlen gefordert worden seien. Erst danach könne eine Entscheidung getroffen werden. Nun lägen die gewünschten Informationen vor.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass der Rat der Stadt bereits in dieser Angelegenheit mit der Haushaltssatzung hierzu einen Beschluss gefasst habe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Sachstandsbericht zur „Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde –Gebäudesanierung und –erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung“, Finanzierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17509-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Erster Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17497-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den ersten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Sachstand "Kronenturm/Stadtarchiv"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17554-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.05.2020 vor:
In der o.g. Angelegenheit bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um einen aktuellen Sachstand.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass Herr Oberbürgermeister Sierau zur Zeit eine Stellungnahme des Liegenschaftsbereiches für die Fraktionen erarbeiten lasse. Es könne jedoch keine politische Beschlussfassung im Rat der Stadt organisiert werden. Der Beschluss könne daher zu einem späteren Zeitpunkt nur durch den neuen Rat gefasst werden.

Die Bitte um einen Sachstandsbericht der Fraktion FDP/Bürgerliste ist als erledigt anzusehen.

zu TOP 2.6
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17457-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von 77.319.519,27 €, einem Jahresverlust von 1.502.769,55 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.502.769,55 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 2.7
Neu geschaffene Unterstützungsmaßnamen für die Freie Kulturszene in Dortmund
während der Corona-Krise
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17625-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die neu geschaffenen Unterstützungsmaßnamen für die Freie Kulturszene in Dortmund während der Corona-Krise zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17167-20)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, welche Grundlagen es für die in der Vorlage genannten Szenarien gebe.

Herr Ehinger (42/GfD) teilt mit, dass insgesamt zehn Szenarien durchdacht worden seien, von denen jedoch nur drei in den Wirtschafsplan mit aufgenommen worden seien. Das erste Szenario beinhalte einen angepassten Plan, bei dem die Premieren und die Wiederaufnahmen aus dieser Spielzeit nach hinten geschoben worden seien. Die Gelder, die in dieser Spielzeit bereits für Produktionen ausgegeben worden seien, seien für die Zukunft gesichert worden. Ebenso sei der Wert der Produktionen gesichert. Man sei davon ausgegangen, dass ab 01.09.2020 wieder normal gespielt werden könne. Bei dem zweiten Szenario müsse sich das Theater ab dem 01.09.2020 an den Spielbetrieb in mehreren Phasen herantasten, der Spielbetrieb laufe dann ab dem 02.01.2021 wieder voll an. Beim Ministerium sei um Klärung gebeten worden, ob das Kontaktverbot im öffentlichen Raum auch analog für die Theater gelten könne. Das dritte Szenario (2. Welle) gehe davon aus, dass bis zum 01.01.2021 geschlossen sei, was er jedoch für sehr unwahrscheinlich halte.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) frage sich, ob es hinsichtlich der kostenlosen Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für zwei Konzerte Vorschriften gebe.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) möchte wissen, ob es bei den Szenarien auch Zwischenschritte gebe.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass bei der Produkt- und Leistungsplanung der Oper der Betrag von 136.000,-- € aus seiner Sicht sehr hoch sei.

Herr Dr. Eigenbrod (CDU-Fraktion) möchte wissen, wie die Entwicklung der Philharmonie im Konzerthaus aussehe.

Herr Ehinger führt aus, dass es im Hinblick auf die Orchestergestellung einen Ratsbeschluss aus den 1970er Jahre gebe, wonach die Philharmoniker auch in die Stadt hinein wirken sollen. Zur Frage von Herrn Dingerdissen teilt er mit, dass das Theater als eines der ersten in Deutschland ein Sicherheitskonzept erarbeitet habe. Hierin seien beispielsweise die Entwicklungen von Ländern eingeflossen seien, die bereits etwas weiter sind. Auf der Bühne solle es eine schrittweise Annäherung hinsichtlich der Abstandsvorgaben geben. Es sei vorgesehen, zunächst nur Tickets für die Monate September und Oktober verkauft werden, so dass das Risiko gering sei. Weiterhin solle es neue Zahlpläne geben. Insgesamt seien fünf verschiedene Phasen vorgesehen. Zur Frge von Herrn Bartsch teilt Herr Ehinger mit, dass die Oper als Kunst oft teuer sei, aber in diesem Falle die Förderung gesehen werden müsse. Hinsichtlich der Philharmonie im Konzerthaus seien ähnliche Abstände die Maßgabe. Auf dieser Bühne seien aber mehr Möglichkeiten gegeben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert des Dortmunder Bachchor (Mai 2021) sowie des Dortmunder Musikvereins (Juli 2021).

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2020/21 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2020 bis 31.07.2021, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2020/21 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
42.492.697 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2020/21 mit einem Volumen von 3.835.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2020/21 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für
das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17311-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 189.708.842,29 € und einem Jahresverlust von 5.647.937,65 € sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 5.647.937,65 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.2
Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17431-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17358-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Stand der Modernisierungs- und Neubaumaßnahme Helmut-Körnig-Halle und die damit verbundenen voraussichtlichen Mehrkosten i. H. v. 1.617.278 € für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung des Investitionszuschusses in gleicher Höhe zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den bereits bewilligten Liquiditätsvorschuss in Höhe von 1,5 Mio. € zur Vorfinanzierung bislang nicht zugeflossener Fördermittel des Bundes- und des Landes um 2,0 Mio. € auf dann 3,5 Mio. € zu erhöhen und durch nicht verbrauchte investive Zuschüsse der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzufinanzieren.

zu TOP 4.4
Gastronomie im Westfalenpark
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17066-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschüssen für Kultur, Sport und Freizeit sowie Finanzen,Beteiligungen und Liegenschaften noch vor der Sommerpause 2020 das zugesagte Gastronomiekonzept für den Westfalenpark vorzustellen. Dabei soll insbesondere der Aspekt Berücksichtigung finden, dass vermehrt „mobile Gastronomie“eingesetzt wird.

Begründung
Ein professionelles Gastronomiekonzept wurde am 11.05.2016 in Auftrag gegeben. Gut zwei Jahre später wurde dem AKSF am 04.09.2018 dann dieses Konzept/Gutachten – erstellt von der Fa. Hospitality development, Ingo Wessel - vorgestellt. Neben einer Analyse des Gesamtangebots wurde auch ein Abgleich der vorhandenen Kapazitäten mit dem potentiellen Bedarf, eine Bewertung für die künftige Ausrichtung der Gastronomielandschaft im Westfalenpark - unter Einbeziehung aller gastronomisch genutzten Objekte inklusive der Turmgastronomie - vorgenommen. Auch wurde ein Betreibermodell für künftige Gastronomie-Einheiten im Westfalenpark erarbeitet.
Bis zum heutigen Tage – fast zwei Jahre nach Erstellung des Gutachtens - liegt den politischen Gremien immer noch kein beratungsfähiges Konzept vor. Nach wie vor gibt es keine (vernünftige) Gastronomie am/im Florianturm und der ständige Wirrwarr um die Gastronomie an der Buschmühle hat auch letztendlich zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.
Das nun zur Sitzung vorliegende Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ geht zwar auf einige gastronomische Objekte im Park – da aber hauptsächlich auf den Sanierungsaspekt – ein, stellt aber kein Gesamtkonzept dar. Auch vor dem Hintergrund, dass mit der internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) der Westfalenpark in einen besonderen Fokus rückt, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des AFBL am 28.11.2019 mehrheitlich beschlossen, dass bis zum 3. Quartal 2020 ein Gesamtkonzept des Parks erstellt und der Politik vorgelegt wird.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu TOP 4.5
Gruppentarife Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17551-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17551-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Eintrittspreis für den Westfalenpark bemisst sich für Gruppen des offenen Ganztags analog zum Gruppentarif für Schulklassen. Damit gilt auch für diese Gruppen der ermäßigte Tarif von 1 Euro pro Person und einer kostenfreien Begleitperson pro 10 Personen. Die Regelung tritt mit Beginn des neuen Schuljahrs in Kraft.

Begründung:

Schulklassen und Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) sollten bei der Bemessung des Eintrittspreises im Westfalenpark gleichgestellt werden. Denn in der offenen Ganztagsschule nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler verpflichtend an einem an die Unterrichtszeit anschließenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot teil. Im Rahmen der OGS erfolgt die Teilnahme an außerschulischen, pädagogischen Angeboten, wie z.B. im Kindermuseum Mondomio, in Art eines (altersgemischten) Klassenverbands. Deshalb ist die analoge Anwendung des Gruppentarifs für Schulklassen folgerichtig.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den von ihrer Fraktion gestellten Antrag.

Frau Kulozik (52/3 GBL) teilt mit, dass es gemäß Ratsbeschluss für den Westfalenpark die Bindung gebe, dass Schulklassen im Rahmen des Unterrichts im Klassenverband den vergünstigten Eintritt zahlen. Es gebe allerdings seit einigen Jahren eine Vereinbarung mit der Schulverwaltung, dass sowohl Grundschul- wie auch Förderschulkinder, die in der OGS eingebunden seien, eine andere Regelung haben. Dann würde für die Kinder jeweils nur 1,-- € gezahlt, der Ausgleich erfolge dann über die Schulverwaltung. Für den Westfalenpark ergebe sich dadurch ein Nullsummenspiel.
Frau Brunsing stellt die Frage, wie das Procedere in diesem Falle verlaufe.
Frau Kulozik teilt mit, dass eine Anmeldung erfolge, die Bezahlung und Abrechnung erfolge mit dem Schulverwaltungsamt.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass ein großer Verwaltungsaufwand entstehe.

Frau Brunsing weist darauf hin, dass die beschriebene Möglichkeit bei Mondomio wohl nicht bekannt sei.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zu bedenken, dass die bestehende Regelung aus seiner Sicht vollkommen ausreichend sei. Allerdings sei der Bekanntheitsgrad sicher nicht hoch genug.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) regt an, die Kommunikation hierzu zu verbessern, so dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hiermit erledigt sei.

Mit diesem Vorschlag erklärt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hiermit als erledigt zu betrachten.

zu TOP 4.6
Folgen von Corona im Sportbereich
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17552-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17552-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zu den Folgen der Corona-Pandemie für die Dortmunder Sportvereine, die Sport- und Freizeitbetriebe, so wie die Dortmunder Bäderlandschaft und die Angebote des Breitensports.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie gestaltet sich die von der Landesregierung angekündigte Öffnung der Hallen- und Freibäder in Dortmund?

2. Welches Konzept verfolgt die Stadt bei der Öffnung von Sporthallen und Sportplätzen?


3. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass vor dem Hintergrund der Situation der Sportvereine durch Corona die von der Stadt gegebenen Ausfallbürgschaften für Kunstrasenplätze gezogen werden?

4. Wie viele Vereine haben bisher Unterstützungsbedarf in welcher Form angemeldet?

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von Herrn Knoche (53/1 GBL) wie folgt mündlich beantwortet:

zu 1.:

Seit einigen Wochen gebe es ein Spannungsfeld zwischen Ankündigungen und dem, was von den Kommunen und Betreiber von Sportanlagen letztendlich bindend sei. Dies seien die beschlossenen Verordnungen des Landes. Es seien Anfang Mai Lockerungen angekündigt worden zur kompletten Wiederaufnahme des Sports. Begonnen wurde damit, die Freiluftsportanlagen sofort wieder zu eröffnen. Die Turnhallen und Kursräume der Sportvereine sollten ab dem 11.05. geöffnet sein, die Freibäder ab dem 20.05. und die Hallenbäder ab dem 30.05. Ab dem 30.05. sollen Kontaktsportarten sowie Wettbewerbe im Jugend- und Amateurbereich wieder möglich sein. Dies habe viele Erwartungshaltungen in der Sportwelt geweckt.

zu 2.:

Die Stadt Dortmund verfolge das Konzept „Sorgfalt vor Schnelligkeit“. Es gebe Handlungshinweise an Sportvereine. Ein einheitliches Konzept sei nicht möglich und man sei im Gespräch mit den Badbetreibern.

zu 3.:

Es bestehe aus seiner Sicht kein Risiko.

zu 4.:

Es seien noch keine Unterstützungsanträge gestellt worden.

Herr Rüppel (Sport- und Freizeitbetriebe) teilt mit, dass 13 Vereine Soforthilfe beantragt hätten. Lediglich in 60 % der Fälle seien diese auch gewährt worden. 40 % müssten die Vereine tragen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt sich die Frage, weshalb der Anteil nur 60 % betrage.

Herr Rüppel teilt mit, dass es hierzu keine Begründung gebe.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er die Tatsache – wenn es förderrechtlich keine Hindernisse gebe – im Hinblick auf die fehlenden 40 % der Mittel zum Antrag erheben würde, da einige Sportvereine existenzielle Nöte hätten.

Herr Knoche teilt mit, dass die Verwaltung versucht habe, diese Begebenheit in die Vorlage mit einzubauen. Es sei so formuliert, dass die Aufwendungen erstattet würden, die noch nicht von anderer Seite erstattet worden seien. Wenn also ein Defizit bleibe, können die Vereine sich an den Stadtsportbund wenden und darstellen, dass Defizite aufgrund von Corona bestünden. Dann könne über den „Notfalltopf“ eingesprungen werden.

Herr Urbanek stellt die Frage, ob damit nur Aufwendungen gemeint seien oder auch Einnahmeminderungen.

Herr Knoche teilt mit, dass damit auch Einnahmeverluste gemeint seien. Dies müsse auch nachvollziehbar begründet werden können.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt sich, wie ein Freizeitsportler erfahren könne, ob und welches Stadion genutzt werden könne. Die Helmut-Körnig-Halle und das Stadion Rothe Erde können ja nicht genutzt werden.

Herr Knoche führt aus, dass die Helmut-Körnig-Halle und das Stadion Rothe Erde sind Bundesleistungszentren für die Leichtathletik. Hier habe der Kadersport absoluten Vorrang. Es gebe jedoch einige Kurse vom Stadtsportbund, die dort stattfänden. Frei zugänglich sei beispielsweise der Hoeschpark mit den üblichen Coronaschutzmaßnahmen. Die Nutzung von Hallen durch Freizeitsportler gebe es nicht. Die Informationen über solche Dinge seien im Moment noch schwierig an die Bevölkerung zu geben, weil sich oftmals tagtäglich etwas ändere. Am besten sei eine Mail oder ein Anruf bei den Sportbetrieben, um sich zu informieren. Ab der nächsten Woche sei auch eine generelle Einstellung von Informationen ins Netz geplant.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17550-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2020 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Abstimmung zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Sport- und Freizeitbetrieben zu erzielen, mit dem Ziel die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen umgehend voranzubringen. Die Fertigstellung des Bäderkonzepts im Rahmen des Masterplans Sport soll hierbei nicht abgewartet werden, da sich hierdurch der Beginn der Sanierungsarbeiten nach hinten verschieben würde.

2. Zudem wird die Verwaltung um Information gebeten, ob im jetzigen Vergabeverfahren für das Bäderkonzept im Rahmen des Masterplan Sport eine qualifizierte Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Lehrschwimmbecken erfolgt, die dann bei günstiger Wirtschaftlichkeit ggf. einen umgehenden Ausbau nach sich ziehen könnte?

Begründung:
Mit den Haushaltsbegleitbeschlüssen zum Doppelhaushalt 2020/21 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen im Rahmen des Bäderkonzepts für den Masterplan Sport geprüft werden soll. Das Lehrschwimmbecken Holzen soll eine alternative Wasserfläche für das im Laufe des Jahres 2020 auf Betreiben des Vermieters schließende Warmwasserschwimmbad Josefino darstellen. Durch eine (mögliche) zügige Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen soll die Zeit bis zur Eröffnung der alternativen Wasserfläche möglichst gering gehalten werden.
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seiner Fraktion klar sei, dass bei einem Beschluss des vorgelegten Antrages ein Ratsbeschluss geändert werden müsse. Er bittet Herrn Knoche noch um Informationen hinsichtlich des Bäderkonzeptes.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Antrag der SPD-Fraktion durchaus Sinn mache. Die Antragsformulierung sollte allerdings vielleicht unter Pkt. 1, Zeile 3 konkreter formuliert werden. Es heiße „….die Sanierung umgehend voranzubringen“. Besser sei aus seiner Sicht „…mit der Sanierung zu beginnen“.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass sich aus ihrer Sicht der Pkt. 1 und Pkt. 2 gegenseitig widersprechen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) erklärt, dass aus Sicht der CDU-Fraktion der Antrag eigentlich obsolet sei. Es gebe einen gültigen Ratsbeschluss, der bei einem Beschluss des Antrages „zurückgeholt“ werden müsse. Die Angelegenheit solle über den Masterplan Sport bzw. das Bäderkonzept abgewickelt werden. Dann könne man sehen, wie es damit weitergehe. In der Begründung des Antrages werde darauf hingewiesen, dass das Lehrschwimmbecken Holzen eine alternative Wasserfläche für das Warmwasserschwimmbad Josefino darstellen solle. Dies müsse man jedoch wirtschaftlich betrachten und ggf. in Verhandlungen auch eine Miete ins Gespräch bringen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit dass ihm eine Zustimmung zum Antrag schwerfalle. Aus seiner Sicht solle der Masterplan Sport abgewartet werden.

Herr Knoche (52/1 GBL) führt aus, die Zuständigkeit der Sport- und Freizeitbetriebe bei diesem Bad liege im Masterplan Sport/Teilkonzept Bäder. Es sei zugesagt worden, dass ab Juni 2020 die bestehenden Bäderflächen, also auch das Lehrschwimmbecken Holzen, gutachterlich bewertet werden. In diesem Zusammenhang werde es auch Aussagen über Bedarfe geben. Weiterhin werde betrachtet, unter welchen Rahmenbedingungen ein Bad wirtschaftlich zu betreiben sei. Das Bad in Holzen werde aus seiner Sicht wegen des dringenden Bedarfes mit als erstes betrachtet werden.

Herr Balzer bittet darum, in der Septembersitzung des Ausschusses ein Ergebnis hierzu vorzustellen.

Herr Knoche teilt mit, dass dies vor dem Hintergrund des Zeitplans zumindest theoretisch möglich sei.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass das Thema bereits Gegenstand der Haushaltsberatungen gewesen und der Antrag der SPD-Fraktion somit obsolet sei.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) zieht daraufhin den Antrag seiner Fraktion zurück.

zu TOP 4.8
Sachstandsbericht Pumptrack-Anlage
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17553-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.05.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet in der Angelegenheit „Pumptrack-Anlage“ um einen aktuellen Sachstand.

Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass vor ca. 1 ½ Jahren in Hombruch eine Pumptrack-Anlage wegen eines Unfalls geschlossen worden sei. Dort habe es zusätzlich Probleme mit der Versicherung und der Wartung gegeben. Es handele sich um eine Trendsportanlage, die nicht bei Sport- und Freizeit sondern beim Jugendamt angesiedelt sei. Der Aplerbecker Verein AS09 betreibe eine vom Jugendamt betreute Mountainbikestrecke. Dieser Verein habe durchaus Bereitschaft gezeigt, für das Pumptracking die Anlage umzugestalten. Die Sport- und Freizeitbetriebe hätten erklärt, dass man durchaus bereit sei, dieses Vorhaben mit Sportfördermitteln zu unterstützen. Die Voraussetzung wäre hierfür allerdings, dass das Eigentum bei den Sport- und Freizeitbetrieben liegen müsse. Das Thema sei jedoch vom Jugendamt nicht weiterverfolgt worden. Weiterhin sei auch kein Interesse mehr aus der Sportszene wahrgenommen worden.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde mündlich beantwortet.

zu TOP 4.9
Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17211-20)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) regt an, dass die Verwaltung aufgefordert werde, umgehend auf Grundlage des Konzeptes einen Pächter für das Objekt zu suchen. Somit würde nicht erst mit der Pächtersuche begonnen, wenn das Objekt ausgebaut sei.

Mit diesem Vorschlag erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung des Vorschlages von Herrn Pohlmann folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens zum Gastronomiestandort Buschmühle zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die baulichen Veränderungen des Gastronomiestandortes Buschmühle mit dem Ziel einer veränderten gastronomischen Nutzung sowie einer veränderten Nutzung von Gebäudeteilen in Höhe von
3.625.000 € (inkl. Planungskosten).

zu TOP 4.10
"Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17429-20)

Frau Mais (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass die Informationspolitik zu dieser Vorlage hätte besser sein können. Sie halte es für richtig und gut, den Sport zu fördern und zu unterstützen. Die letzte Veränderung der Richtlinien für die Sportförderung sei am 23.05.2019 erfolgt. Sie frage sich, weshalb es so lange dauere, die wenigen Punkte dort einzufügen. In der Vorlage gibt es nun nur vier Punkte, die in Zeiten von Corona vermischt würden und über die zu beraten sei. Sie halte den in Rede stehenden Notfallfonds für nicht ganz falsch. Hierzu würden sich ihr jedoch noch Fragen stellen. So gehe es um eine halbe Stelle beim StadtSportBund, bei dem sicher eine ganze Stelle benötigt würde. Sie könne sich hier auch vorstellen, dass die Vereine für die Inanspruchnahme der Beratung etwas zahlen und so zur Refinanzierung beitragen. Sie weist darauf hin, dass die Zuschüsse für die Unterhaltung vereinsbetriebener Anlagen müssen dringend erhöht werden müssten.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es gut sei, dass die Politik an dieser Stelle mit einbezogen worden sei.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er frage sich jedoch, warum nur eine halbe Stelle bis Ende dieses Jahres und später eine weitere halbe Stelle bis Ende nächsten Jahres eingerichtet würden. Er weist darauf hin, dass an irgendeiner Stelle stehe, dass zwei Stellen eingerichtet werden sollen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass es Sinn mache, jetzt in das Thema einzusteigen. Hinsichtlich der Stellen sei ja bereits an anderer Stelle darüber gesprochen worden, wie sehr viele Vereine zur Zeit um ihre Existenz kämpfen müssten. Deshalb sei eine beratende Funktion durch den StadtSportBund sehr wichtig. Eine Refinanzierung der Beratung durch die Vereine halte er jedoch nicht für richtig.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er der Vorlage zustimmen werde.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass unter Pkt. 3.5 der Richtlinien stehe, dass über weitere Ausnahmen zu den unter den Punkten 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fördervoraussetzungen der Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Abstimmung mit dem StadtSportBund entscheide. Ihr stelle sich die Frage, wie Politik über diese Ausnahmen informiert werde.

Herr Knoche (52/1 GBL) führt aus, dass nach dem Wissen, dass weitere 500.000,-- € nach einem Konzept zu verteilen seien, Gespräche mit dem StadtSportBund stattgefunden hätten. Hierbei wurde eine Verständigung auf die Inhalte der Vorlage. In diesem Zusammenhang seien auch die sportpolitischen Sprecher informiert worden. Anfang diesen Jahres sei die Vorlage „rund“ gewesen und der Ausschuss hätte informiert werden können. Dies sei allerdings durch Corona vereitelt worden. Heute liege die Vorlage nach einer weiteren Überarbeitung vor. Es sei auch klar, dass bei Nichtausreichen der Mittel der zuständige Ausschuss damit befasst würde. Die vorgeschlagene halbe Stelle sei ausdrücklich ein Vorschlag des StadtSportBundes gewesen, der am besten den Beratungsbedarf einschätzen könne. Die von Herrn Balzer angesprochenen zwei Stellen hätten eine ganz andere Intention gehabt. Dass dies jetzt nicht umgesetzt werde, habe auch mit Corona und den Zeitabläufen beim Masterplan Sport zu tun. Es gebe eine Arbeitsgemeinschaft „Vereinsentwicklung“, die im März nicht mehr zum Abschluss gebracht werden konnte. Man müsse schauen, ob damit im September weitergearbeitet werden könne. Aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe heraus würde sich konkret ergeben, welche Art von Vereinen in welchen Stadtteilen in welcher Form unterstützt werden müssten. Daraus könne man einen genauen Personalbedarf ableiten. Dies würde Bestandteil der Vorlage für das Jahr 2021 sein. Eine Sportstättendatenbank wünschten sich alle sehr sehnlich. Hierzu sei jedoch eine Ausschreibung sowie die Mitarbeit von Dosys erforderlich. Man werde vielleicht im Herbst 2020 in die Ausschreibungsphase kommen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Neufassung der „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“.
2. Die vorgeschlagene Verteilung der für 2020 zur Verfügung gestellten zusätzlichen
Sportfördermittel incl. der Einrichtung eines Notfallfonds.
3. Eine befristete Zuschusserhöhung an den StadtSportBund Dortmund e. V. in Höhe von
18.000,--€ (01.07.20 bis 31.12.20) und 36.000,--€ (01.01.21 bis 31.12.2021) zur
Einrichtung einer halben Stelle für die Vereinsberatung.

zu TOP 4.11
Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17319-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel sowie den Neubau einer Verkaufsstelle einschließlich einer barrierefreien Toilettenanlage am Sonnensegel in Höhe von 1.068.000 € (inkl. Planungskosten) sowie das dargestellte Nutzungskonzept für das Sonnensegel.

zu TOP 4.12
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 16652-20)
hierzu –> Ergänzende Informationen der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16652-20-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2020 vor:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) den Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, für den Westfalenpark ein ganzheitliches „Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Westfalenpark mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes Parkentwicklungskonzept aufzustellen. Der Haushaltbegleitbeschluss forderte

- ein Überdenken von Räumen und Anlagen, von Weg- und Straßenführungen innerhalb und außerhalb des Parks;

- neue Ideen für die Anbindung und Integration des Westfalenparks, insbesondere in Bezug auf die neu entstandenen Stadträume im Süden/Südwesten der Parkanlage auf den ehemaligen Phoenix-Flächen;

- ein neu gedachtes Konzept für Infrastruktur und Attraktionen im Park (wie z. B. Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm).


1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Zukunftskonzept Westfalenpark“.

2. Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Verwaltung auf, das vorgelegte Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 16652-20) zurückzuziehen und im dritten Quartal 2020

- unter Einbindung externen Sachverstandes und

- unter Berücksichtigung aktueller Trendanalysen


ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das

a. ein zukunftsfähiges Leitbild zur Ausrichtung des Westfalenparks formuliert,

b. den Haushaltsbegleitbeschluss „Zukunftskonzept Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) auf der Grundlage des erstellten Leitbildes umsetzt und

c. und aus dem Leitbild abgeleitete konkrete Konzepte für Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm und weitere Parkattraktionen enthält.


Begründung


Der Westfalenpark ist ein ganz besonderer Ort für Naturerlebnis, Erholung, Freizeit, Spaß und Event. Der Westfalenpark ist wegen seines hohen Bekanntheitsgrades ein bedeutender Imagefaktor Dortmunds. Die IGA 2027 ist Anlass, die Parkanlage im Herzen Dortmunds neu zu denken, sie in einem neuen Licht erstrahlen zu lasen. Die IGA 2027 stellt andere Ansprüche als die Bundesgartenschauen in den Jahren 1959, 1969 und 1991, deren Austragungsort der Westfalenpark war. Pflanzenvielfalt, Aussichtsturm, Musikprogramm und Kinderspielplatz mögen früher eine große Anziehungskraft auf Besucher ausgeübt haben. Für das Ziel, den Gästen der IGA 2027 eine einzigartige attraktive und innovative Parklandschaft vorzustellen bedarf eines Parkkonzeptes, das auf die Ansprüche der Menschen im 21. Jahrhundert eingeht. Ein Parkkonzept, das auf dem Bestehenden aufsetzt, die lange Tradition des Parks achtet, aber doch den Mut hat, neue Wege einzuschlagen. Es reicht nicht aus, substanzerhaltende Maßnahmen an Gärten, Gebäuden und technischen Anlagen zu ergreifen. Bei der Erstellung des Konzepts sollten Impulse von außenstehenden Experten (z. B. Raumplaner TU Dortmund; Schausteller) mit vertieften Kenntnissen über und Verbundenheit zu Dortmund eine wesentliche Rolle spielen, um den Westfalenpark am Puls der Zeit weiterzuentwickeln.

Herr Reppin (CDU-Fraktion)) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass aus ihrer Sicht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht der Fachausschuss für die Beratung des CDU-Antrages sei, dies sei vielmehr der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, ggf. auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgeststaltung und Wohnen. Sie gebe aber zu, dass die Vorlage Aussagen zur Sanierung mache, aber kaum Perspektiven aufzeige. Sie bittet, den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu geben.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) sieht es genauso wie Frau Reuter. Er bittet, die Vorlage daher zu schieben.

Frau Kulozik (52/3 GBL) berichtet ausführlich über das bisherige Verfahren.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass der CDU-Antrag von der Fraktion viel zu spät zur Verfügung gestellt worden sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) beantragt, die Vorlage und den CDU-Antrag in den nächsten Beratungsgang zu geben.

Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende ergänzende Informationen der Verwaltung vom 15.05.2020 vor:
Zur Gremienvorlage Gesamtkonzept „ Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan erhalten Sie in der Anlage Informationen zum Partizipationsverfahren und den Ergebnissen der Workshops, die bei der Rahmenplanung berücksichtigt wurden.
Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung der Informationen aus der Anlage 4 der Gremienvorlage sowie um weitere Informationen zum „Westfalenpark im Kontext Stadt Dortmund“ mit den Themenfeldern IGA 2027, Vernetzung, Zugangssituation, verkehrstechnische Erschließung sowie Wegebeziehungen innerhalb des Westfalenparks
(siehe Anlage).

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die ergänzenden Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.

Frau Kulozik stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ ausführlich vor.
Frau Mais (CDU-Fraktion) dankt Frau Kulozik für den Vortrag, der geholfen habe, sich ein besseres Bild von der Situation zu verschaffen.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über die Vorlage (DS-Nr. 16652-20) bereits in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen habe.

Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den Antrag der CDU-Fraktion bei Gegenstimme der CDU-Fraktion mehrheitlich ab.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. im Grundsatz und vorbehaltlich der Bewilligung von Landes- und Bundesmitteln (Städtebauförderung) den Bau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen
(„SBZ Wichlinghofen“) auf Basis der Vorplanung mit aktualisierten Projektkosten in Höhe von 17.663.000 € zzgl. der Kosten für den abgeschlossenen Realisierungswettbewerb in Höhe von 128.113 € und zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von ca. 826.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.
In den Gesamtkosten in Höhe von ca. 18,62 Mio. € sind Ausstattungs- und Einrichtungs-
kosten (für loses Mobiliar) in Höhe von rund 605.000 € enthalten. Die Maßnahmen-
bausteine Beseitigung der Bestandsgebäude, Neubau der Freianlagen, Neubau des
Bürgerhauses und Neubau der Turn- und Gymnastikhalle sollen über die Städtebau-
förderung mit einer erwarteten Fördersumme in Höhe von insgesamt ca. 6.685.000 € (inkl.
der vorlaufenden Planungen bei einer Förderquote von derzeit 70 % der förderfähigen Kosten) kofinanziert werden.
Der Neubau und die Ausstattung / Einrichtung der Schule sind dagegen nicht förderfähig.
2. die Weiterbeauftragung sämtlicher für den Bau des „SBZ Wichlinghofen“ erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit zahlungswirksamen investiven Planungskosten in Höhe von 1.694.000 € (Leistungsphasen 3 bis 6).
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bildet die sodann vorliegende Kostenberechnung die endgültige Honorargrundlage für die zu erbringenden Grund-leistungen gem. HOAI.
3. die Planung und Umsetzung (Leistungsphasen 3-8) der Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebes in ein Ausweichquartier (ehem. Grundschule Loh mit Containerstellung OGS) mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 657.814 €.






zu TOP 5.2
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 5.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage aufgrund der Fachlichkeit zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gibt die Vorlage ohne Empfehlung zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.





Jörder Dingerdissen Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Gesamtkonzept WP Ergänzungen für AKSF 19.05.2020.pdf)