Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 09.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Heike Renkawitz (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – 20/AL
Matthias Schulte – 20/AL Stv.
Michael Spreen – 20/3
Franga Russo-Bydolek – 20/2
Markus Kollmann – 21/FBL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/FBL Stv.
Michael Scholz – 10/ZD
Jutta Seybusch – 14/FBL
Aiko Wichmann – 19/FBL Stv.
Michael Schäpers – 19/2
Dirk Otto Arndts – 30/Jus.
Dirk Aschenbrenner – 37/FBL
Meike Grunewald – 40/FB Schule
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Annette Kulozik – 52/3
Sebastian Weber – 65/1
Nicole Becker – 66/1
Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Jürgen Krause – 1/GB1

3. Gäste:

Guntram Pehlke – DSW21





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 09.05.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.03.2018


2. Finanzen

2.1 Prognose / Haushalt 2018
Mündlicher Bericht.

2.2 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

2.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10538-18)

2.4 Überörtliche Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Dortmund im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10769-18)

2.5 Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10140-18)
2.6 S-Venture-Capital-Fonds Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10530-18)

2.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

2.8 Gute Schule 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10083-18-E2)

2.9 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)

2.10 Grundsteuer B
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10905-18)

2.11 Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ermächtigungen gem. §§ 83 und 85 GO NRW für das Jahr 2018 sowie Veranschlagung weiterer Mittel für 2019 ff. im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10684-18)


3. Beteiligungen

3.1 RWE / Eon / Innogy
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10531-18)
Mündliche Stellungnahme der DSW21 - Herr Pehlke.

3.2 RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10528-18)
Mündliche Stellungnahme der DSW21 - Herr Pehlke.

3.3 Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10502-18)

3.4 Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-17)

3.5 Erstellung einer Studie zur Geschäftsentwicklung der STEAG
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10491-18)

3.6 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10946-18)

3.7 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10686-18)

3.8 Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10835-18)

3.9 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10711-18)

4. Liegenschaften


4.1 Anmietung Kampstraße 47 / Interimslösung von Unterrichts- und Büroräumen für die Volkshochschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10647-18)

4.2 Ausbau Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09804-17)

4.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

4.4 Städtische Grundstücke
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09952-18-E1)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 08.02.2018 erhalten.


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.


6. Sonstiges

6.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

6.2 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)

6.3 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

6.4 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)

6.5 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Pisula benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es wird gebeten, die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 vorgezogen zu behandeln. Zur heutigen
Sitzung ist Herr Pehlke, Vorstandsvorsitzender der DSW21 anwesend.

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10970-18)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.03.2018

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass unter TOP 1.5 ausgeführt würde, dass Frau Nadja Reigl als Nachfolgerin für Herrn Carsten Klink auch in den Rat nachgerückt sei. Sie sei bereits Ratsmitglied und nur als Nachfolgerin für Herrn Klink im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften benannt. Weiterhin handele es sich nicht um die Partei sondern die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN.

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.03.2018 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Prognose / Haushalt 2018

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den Bericht, den die Mitglieder des Ausschusses erhalten haben und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 02.05.2018 vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10155-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:

1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen wird entsprechend den Vorgaben im Zielkonzept zum Masterplan Mobilität bis 2020 um jeweils 1,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2018: 54,1%, 2019:55,2%, 2020: 56,3%).

Die Verwaltung wird gebeten, dem AUSW entsprechende Maßnahmen zur Erreichung
der Zielwerte zur Beratung vorzulegen.

2. Der Planwert im WOH für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).

3. Die Bewertung des Sicherheitsgefühls von Fahrradfahrer*innen wird in die
Umfrage zum Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet im Rahmen des Zielfelds
„Sicherheit und Ordnung“ in den WOH aufgenommen.

Begründung:
Erfolgt mündlich“


AUSW, 02.05.2018:

Frau Rm Hawighorst - Rüßler begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion wie folgt:

Für ihre Fraktion sei der WOH bisher bemerkenswert und auch wichtig gewesen, um sich daran zu orientieren und auch, um Zielvorgaben für die nächsten Jahre festzulegen. Man habe mit diesem Antrag zunächst drei, den AUSW betreffende, Ergänzungsvorschläge vorgelegt.

Der Vorschlag laut Pkt.1. entspreche dem „Masterplan Mobilität“, wo dieser Umweltverbund mit einem prognostizierten 2/3 Anteil festgelegt werde. Dies würde man gerne auch in den Zielvorgaben des WOH wiederfinden.

Zu Pkt. 2. bittet sie darum, die Zahlen in der Klammer zu streichen, da es sich hierbei um Zahlen aus dem Haushaltsantrag ihrer Fraktion handeln würde, welche so heute nicht mehr stimmen würden. Es sei ihrer Fraktion aber wichtig, dass der Ausbau der regenerativen Energien gerade im Zusammenhang mit den städtischen Gebäudeflächen betrachtet und die Zahlen dort entsprechend aufgewertet würden.

Zu Pkt 3. Bezieht sie sich auf eine sogenannte Zielmarke, wonach Umfrageergebnisse die Basis dafür bilden würden, wie wohl oder sicher Menschen bestimmte Punkte in der Stadtentwicklung sehen. Das bisherige Umfrageergebnis habe den Punkt „subjektives Wahrnehmen von Umweltbelastungen“ ergeben. Dieser sei bereits seit 3 Jahren nicht mehr mit einem Plan-oder Zielwert hinterlegt worden. Sie vermute, dass es wahrscheinlich auch keine belastbaren Umweltergebnisse hierzu gebe. Ihre Fraktion würde nun gerne den Punkt “ Sicherheitsgefühl für Fahrradfahrer“ mit aufnehmen.
Im Übrigen habe man noch zu vielen anderen Punkten des WOH den Bedarf diese zu überprüfen. Das werde man dann aber in der Ratssitzung thematisieren, weil diese Punkte auch andere Ausschüsse tangieren würden.
Herr Rm Waßmann bittet hierauf darum, den heute vorliegenden Antrag als eingebracht mitzunehmen und die Verwaltung darum zu bitten, in absehbarer Zeit, in Erinnerung an den damaligen Arbeitskreis, welcher die Werte des WOH erarbeitet hatte und in Anlehnung an dessen Zusammensetzung, das Thema, zwecks Optimierung, insgesamt noch einmal aufzurufen, da dieser Bedarf auch in anderen Fachfraktionen gegeben sei.

Frau Rm Lührs bestätigt, dass auch in ihrer Fraktion die Optimierung der Kriterien immer mehr für wichtig gehalten werde, auch vor dem Hintergrund, dass man tatsächlich den einen oder anderen neuen Wert bräuchte, wenn man diese wirklich mal als Arbeitsgrundlage für die Kommunalpolitik zugrunde legen wolle.

Weiter nimmt sie zu den einzelnen Punkten des o.a. Antrages wie folgt Stellung:

Zu Pkt. 1.: Dieser Zielwert stehe tatsächlich im „Masterplan Mobilität“. Es sei aber fraglich, ob es tatsächlich sinnvoll sei, den Planwert des WOH hier entsprechend für jedes Jahr um ein Prozentpunkt zu erhöhen.

Zum 2. Pkt. Erläutert sie, dass sie auf Seite 54 im WOH gelesen habe, dass der prozentuale Anteil regenerativ erzeugter Energie in der Gesamtnutzung von Dortmund im Jahr 2019 schon bei 8 Prozent liegen werde und sie gerne dabei bleiben würde.

Zu Pkt.3. regt sie an, diesen besser an diejenigen weitergeben solle, die diese Umfrage vornehmen würden und daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) weiterzuleiten.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass er bisher herausgehört habe, dass der WOH mehrheitlich als bewegliches Instrument angesehen werde, welches im Laufe der Zeit entsprechend angepasst werden soll und daher nun auch bei den anderen Fraktionen der Wunsch bestehe, sich nochmal über die Indikatoren und Kriterien (zumindest aus der fachlichen Sicht dieses Ausschusses) zu verständigen. Das Verfahren hierzu solle aber aus Sicht seiner Fraktion kein langwieriger Prozess sein. Man stelle sich hierzu vielmehr vor, dass man sich zukünftig einmal jährlich darüber ins Benehmen setzen werde, um zu beurteilen, ob die Kriterien/ Indikatoren noch passen. Für die Zeitschiene, die ihm hierfür vorschwebe, sei der beste Zeitpunkt hierfür vor der Sommerpause, damit der Abstimmungsprozess nach der Sommerpause rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sei.
Wenn man sich bis zur Sommerpause auf dieses Verfahren verständigen könne und hier in diesem Ausschuss nochmal zur Diskussion aufrufen würde, könne man es heute mittragen, dass der Antrag einer Fraktion zunächst als eingebracht angesehen und in den weiteren Beratungen, mit dem zuvor geschilderten Zeithorizont, abgearbeitet werde.

Herr Wilde führt an, dass er als kleinsten gemeinsamen Nenner, den Vorschlag, alles, was jetzt an Anregungen, Anträgen und Hinweisen zu diesem Thema eingebracht wurde und noch eingebracht werde, insgesamt in eine Überarbeitungsphase des WOH einzubringen, positiv bewerte. Man könne somit an den bisherigen Prozess anknüpfen, die Kennzahlen noch einmal neu kalibrieren und auch miteinander darüber diskutieren, ob die bisherigen Kennzahlen noch passen. Wenn man heute damit einverstanden sei, könne der Ausschuss empfehlen, diesen Antrag in einen solchen Prozess einzubringen. Dort könne man gemeinsam über das Gesamtpaket diskutieren und die Ergebnisse anschließend im Zusammenhang mit einem fortgeschriebenen -Kennzahlenwerk WOH- in die Gremien einbringen.
Für den Fall, dass man sich heute nicht auf diese Vorgehensweise einigen könne, gehe er nachfolgend auf die drei Punkten des heute vorliegenden Antrages ein:

Zu Punkt 1. teilt er mit, dass der Rat dies bereits so beschlossen habe und das Ergebnis nur noch in den WOH eingepflegt werden müsse.

Was den Planwert für Solardächer auf städtischen Gebäuden (Pkt.2.) angehe, habe man das zuständige Fachamt für die heutige Sitzung darum gebeten, dies einmal zu überschlagen. Danach sei es kaum möglich, nur mit den städtischen Dächern den Planwert um 0,1 Prozentpunkte jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Überarbeitung müsse noch einmal überprüft werden, was realistisch sei, was sich die Stadt überhaupt für den WOH vornehmen könne. Es mache keinen Sinn, im WOH Planwerte aufzunehmen, von denen man heute bereits wisse, dass diese nicht einzuhalten seien.

Zu Pkt.3. schließe er sich dem Vorschlag an, diesen Punkt in den für Sicherheitsfragen zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) zu überweisen, wobei die hiesige Fachverwaltung natürlich bei der Formulierung der Fragestellung behilflich sein könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er es dringend für erforderlich halte, den WOH zu überarbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Systematiken zu erzielen. Der WOH sei heute von den betrachteten Perioden und auch der Grundsystematik her nicht mit dem Haushaltsplan vergleichbar und insofern auch nur bedingt für Haushaltsberatungen heranzuziehen. Wenn man insofern also mit einer Überarbeitungsphase auch dahingehend Abhilfe schaffen und auch Kennzahlen einarbeiten könnte, wie sie früher mal im Haushaltsplan gestanden hätten, würde der WOH deutlich gewinnen und die Akzeptanz an der Stelle nochmal steigen.

Herr Waßmann erinnert daran, dass man sich im Zusammenhang mit der damaligen gemeinsamen Erarbeitung der Kennzahlen und Indikatoren auch darin einig war, dass man kein „Datengrab“ schaffen wolle sondern möglichst präzise Eckdaten feststellen wollte. Durch eine Überarbeitung käme demnach auch aus seiner Sicht in einige Bereiche sicher „Bewegung“. Daher werbe auch er nochmal dafür.

Herr Dudde erinnert an seinen zuvor unterbreiteten Verfahrensvorschlag für die Zukunft (jährliche Überprüfung der Kritierien/Indikatoren-vor der Sommerpause-aus der Fachperspektive dieses Ausschusses heraus), beginnend mit der letzten Sitzung des AUSW vor der diesjährigen Sommerpause. Sollte man sich auf diese Vorgehensweise einigen, erkläre seine Fraktion sich damit einverstanden, dass der Antrag heute zunächst als eingebracht betrachtet werde. Weiter erklärt er ich damit einverstanden, dem 3. Punkt des Antrages zuständigkeitshalber an den ABÖAB zu überweisen.

Herr Rm Garbe bringt nochmal die Skepsis seiner Fraktion zum Thema „WOH“ zum Ausdruck und kündigt an, auch den o. a .Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abzulehnen.

Herr Wilde teilt zum Vorschlag von Herrn Dudde mit, dass die Verwaltung sicherlich nicht zur nächsten Sitzung neue Kennzahlen vorlegen oder von den Fraktionen entgegennehmen könne. Wenn man sich dem Thema widmen wolle, dann müsse man den damaligen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen des Dortmunder Stadtcontrollings, der Fachfraktionen sowie der betroffenen Fachbereiche wieder aktivieren, um die Kennzahlen und Ziele, die man sich damals gegeben habe, zu überprüfen. Hieran könne man dann als Ausschuss erneut ansetzen. Allerdings könne dies frühestens nach der Sommerpause erfolgen.

Zusammenfassend hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass mehrheitlich der Bedarf und auch die Notwendigkeit dafür gesehen werde, sich nochmal insgesamt dem Thema WOH, im Sinne einer Überarbeitung, zu widmen.

Darüber hinaus schlägt sie vor, dass man sich nach vorheriger interfraktioneller Beratung in der kommenden Ratssitzung grundsätzlich nochmal zu einer gemeinsamen Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH beraten möge.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Punkt 3. des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der vorstehenden Diskussion an den ABÖAB überwiesen werden soll, teilt Herr Rm Dudde mit, dass der Antrag, zunächst nur als eingebracht betrachtet und insgesamt nochmal in der nächsten Sitzung am 04.07.2018 aufgerufen werden solle. Dieses vor dem Hintergrund des Vorschlages, in der Ratssitzung am 17.05.2018 über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH zu befinden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten und den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seiner nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die Politik seinerzeit den Wunsch geäußert habe, einen Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zu erarbeiten. Die gewählten Kennziffern seien jedoch partiell revisionsbedürftig und müssten präziser gefasst werden. In der Vergangenheit sei zu dem Thema bereits ein Workshop durchgeführt worden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der WOH ein lebendes Produkt sein müsse. Die Masterpläne sollten sich hierin ebenfalls wiederfinden. Man müsse den WOH kritisch betrachten, ein Procedere festlegen und sich über das weitere Vorgehen mit Fristsetzungen verständigen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Verständigung über ein Procedere ebenfalls für den richtigen Weg. Man solle für das weitere Verfahren auch überlegen, ob ein WOH für EU-Förderungen notwendig sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der WOH ein Torso des Haushaltes und ein zusätzliches Steuerungselement sei. Seiner Auffassung nach müsse er jedoch etwas umfangreicher sein.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Aussage von Herrn Reppin für richtig und weist darauf hin, dass in jeder Vorlage eigentlich auch ein Hinweis zum WOH aufgenommen werden müsse. Er halte eine Zusammenkunft, in der sich über Inhalte und das weitere Procedere verständigt würde, für richtig.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) halte die Aussagen von Herrn Reppin ebenfalls für richtig . Er weist darauf hin, dass sich die Vorlagen auf den Haushalt und nicht auf den WOH beziehen würden. Hierzu fehle die Vergleichbarkeit.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Debatte zum Thema WOH auch aus seiner Sicht richtig sei. Das Instrument sei jedoch auch seiner Auffassung nach verbesserungswürdig.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Aufwand und der Nutzen zu betrachten und die angesprochene Diskussion seiner Auffassung nach ein richtiges Instrument sei.

Herr Stüdemann führt aus, dass es keine generelle Verpflichtung der Verwaltung für die Erstellung eines WOH gebe. Er schlägt vor, die Politik zu einem Gesprächstermin einzuladen, in dem das weitere Verfahren, ein Rhythmus für die Erstellung des WOH, etc. festgelegt würden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklären sich hiermit einverstanden.

Frau Reuter weist darauf hin, dass die Vorlage bereits in anderen Gremien behandelt worden sei. Es sei geplant, dass ihre Fraktion zur Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2018 einen Antrag stellen werde. Aus diesem Grunde schlägt sie vor, sie bis zur Sitzung des Rates ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10538-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 3.277.281,92 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.353.794,26 €.


zu TOP 2.4
Überörtliche Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Dortmund im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10769-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10140-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2018
(Drucksache Nr.: 10140-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 26.04.2018 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 17.04.2018 vor:

ABVG 17.04.2018:
Herr Rm Mader möchte wissen, warum von den 46 freien Planstellen im Tiefbauamt keine Planstelle zur Kompensation vorgeschlagen werden könne.
Hierzu bittet er die Verwaltung um eine entsprechende Stellungnahme und diese dem Ausschuss für Personal und Organisation zur dessen nächsten Sitzung vorzulegen.
Frau Uehlendahl verdeutlicht hierzu, dass die Verwaltung diese Stellungnahme aufgrund der derzeitigen personellen Kapazitäten nicht so kurzfristig liefern könne, signalisiert aber, dass diese zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vorliegen werde.

Herr Rm Mader erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt
a. die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrages.

Beschlussvorschlag

In den Antrag ist folgender Passus aufzunehmen:


Die Baustellenkoordinatoren_Innen berichten regelmäßig, bei Bedarf, mind. jedoch halbjährlich in den Bezirksvertretungen über die Baustellenkoordination und Projektdurchführungen innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass man je nach Größe der Baustelle von mehreren Beteiligten ausgehe. Die Anzahl der zu Beteiligenden sei laut Vorlage allerdings begrenzt. Er fragt nach, ob es eine Webschnittstelle im Stadtportal gäbe, über die sich der interessierte Bürger oder die Wirtschaft über die Projekte informieren könne?

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) geht auf die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün ein. Es sei ihm nicht verständlich, warum die Frage von Herrn Mader erst nach der Ratssitzung beantwortet werden könne. Der Rat der Stadt Dortmund tage erst in drei Wochen. Seine Fraktion gehe davon aus, dass eine Antwort bis zur Ratssitzung vorliege, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion, bezüglich der Bürgerinformation über die Baustellenkoordination. Die Bezirksvertreter seien sehr nah mit den Anwohnern verknüpft und daher sei die Bezirksvertretung der richtige Ort, um regelmäßig zu informieren.

Frau Uehlendahl (66/FBL) erläutert, dass eine Baustellenkoordinierung mit den verschiedenen Baupartnern im Wesentlichen bei größeren Baumaßnahmen realisiert werde. Dies sei auch für dritte offen (z.B. für den gleichzeitigen privaten Umbau von angrenzenden Randbereichen). Ein solches Informationssystem müsse natürlich so aufgestellt sein, dass man über die modernen Medien auf alle wichtigen Informationen zugreifen könne. Derzeit seien solche Informationen nur rudimentär unter „Baustelle online“ hinterlegt.
Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärt sie, dass Ihr Fachbereich das Thema Bürgerveranstaltungen derzeit sehr intensiv bearbeite und in den vergangenen Wochen bereits mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt habe. Dies sei immer in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen erfolgt, da diese vorrangig das Recht haben eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Bezüglich der im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün von Herrn Mader angesprochen Liste der unbesetzten Planstellen gibt sie an, dass im SAP noch Stellen als unbesetzt geführt seien, die bereits nachbesetzt worden sind oder in kürze nachbesetzt werden.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die noch offene Frage von Herrn Mader bis zu Ratssitzung am 17.05.2018 durch die Verwaltung schriftlich zu beantworten sei.

Frau Uehlendahl sagt dies zu.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erste heute vorgelegt worden sei. Mit diesem Antrag ginge ein Verwaltungssaufwand einher, den Ihre Fraktion heute noch nicht bewerten könne.
Frau Uehlendahl gibt an, dass ihrer Ansicht nach der Antrag bezüglich dem Wort „regelmäßig“ ungünstig formuliert sei. Es sei schwierig eine regelmäßige Berichterstattung durchzuführen, wenn keine Auswirkungen durch Baumaßnahmen entstehen/vorliegen. Bei Bedarf würde der FB 66 in den Bezirksvertretungen berichten, dies stände für sie außer Frage.

Herr Uhr (Stadtrat) weist darauf hin, dass der FB 66 regelmäßig über die Geschäftsführung der Bezirksvertretungen Informationen und Hinweise über verkehrsordnungspolitische Maßnahmen an die Bezirksvertreter weiterleite. Diese Informationsweitergabe könne man für die Baustellensituation ebenfalls einrichten.
Zur Personalsituation teilt er mit, dass er die Ausführungen von Frau Uehlendahl nur unterstützen könne. Nach Auswertung des FB 11 seien aktuell 43 Stellen nicht besetzt, würden aber kurzfristig durch technisches Personal, Bauoberinspektoren und die Übernahme von Auszubildenden nachbesetzt. Derzeit habe der FB 66 eine Besetzungsquote von 90%.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich den Ausführungen von Frau Stackelbeck anschließe. Er schlägt vor den Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Herr Schilff (Vorsitzender) berichtet, dass er in der BV Hombruch regelmäßig über Baubeginn-Anzeigen und sonstige Baumaßnahmen informiert würde.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Tölch an. Er schlägt vor die Vorlage trotzdem heute zu empfehlen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sei dies ein Thema gewesen, was den Fraktionen am Herzen lag und es sei wichtig die Weichen zu stellen, um nicht noch weitere zwei Monate zu verlieren.
Er bitte Frau Uehlendahl in Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis zu Rat ebenfalls auszuführen, ob die beiden Planstellen zur Konzeption und Einführung der stadtweiten Baustellenkoordination zusätzlich eingerichtet werden müssen oder ob diese in der Kompensation der 43 unbesetzten Stellen untergebracht werden können.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass man das Zeitargument bezüglich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht außer Acht lassen dürfe. Wenn man eine regelmäßige Berichterstattung in den Bezirksvertretungen beschließe, wären dies insgesamt 24 Sitzungen zusätzlich, in denen durch den FB 66 berichtet werden müsste.
Er halte es für sinnvoller, wenn Frau Uehlendahl hier über den Fortgang des Projektes berichten würde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er für seinen Antrag den Ausschuss für Personal und Organisation zur zuständig halte, da es in der Vorlage um die Schaffung von zwei Stellen gehe. Da allerdings die anderen Fraktionen die Zuständigkeit beim Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sehen, erklärt er sich mit der Überweisung seines Antrages dorthin einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation überweist den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt
a. die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt
a. Die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und
Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.

zu TOP 2.6
S-Venture-Capital-Fonds Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10530-18)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Sparkasse die Put-Option gezogen habe und sich die Stadt in der Pflicht sehen müsse, die Übernahme der Kredite aufzunehmen. Er wünsche sich eine Einschätzung, ob es noch andere Optionen gegeben hätte. Weiterhin tauche auf der letzten Seite der Vorlage beim Umfang der Earn-Out-Klausel im ersten Satz eine eher schwammige Formulierung auf, die man konkreter hätte fassen können.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Angelegenheit umfassend abgeklärt worden sei und dass es die Bereitschaft der Sparkasse nach 20 Jahren Erfolg nicht mehr gebe. Andere Alternativen hätten sich nicht ergeben. Im Hintergrund gebe es für die Haltung der Sparkasse weiterhin anstehende Personalwechsel. Mit Hilfe der Earn-Out-Klausel sei ein guter Weg gefunden worden.

Herr Nehm (8/GF SV) führt aus, dass die von Herrn Langhorst genannte Formulierung offen gewählt worden sei, weil der Kaufpreis noch nicht abschließend festgestellt wurde. Es seien jedoch Größenordnungen in der Vorlage angegeben und eine Obergrenze in Höhe von 18,5 Mio. Euro genannt. Im Earn-Out würde die Stadt solange davon profitieren, bis die Grenze von 18,5 Mio. Euro erreicht sei. Danach gäbe es eine Aufteilungsklausel von 80 : 20, d. h. 80 % der zukünftig darüber hinaus gehenden Erlöse würden der Stadt Dortmund weiterhin zufließen, 20 % würden bei der Sparkasse verbleiben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt, ob es für die genannte Lösung sachliche Gründe gebe.

Herr Stüdemann führt aus, dass es sich um einen gültigen Vertrag handele, der auslaufe. Die Put-Option könne daher von der Sparkasse gezogen werden. Es sei geprüft worden, ob es für beide Seiten von Vorteil wäre, den Vertrag um 5 Jahre zu verlängern. Dies wurde jedoch nicht so gesehen. Für die Stadt Dortmund würde jedoch eine höhere Zinsbelastung zu Buche schlagen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass der S-Venture-Capital-Fonds schon eine sehr lange Zeit laufe. In der Vorlage sei hinsichtlich der Beendigung der „frühestmögliche Zeitpunkt“ genannt. Im Hinblick auf die Belastungen des Haushaltes sei es aus seiner Sicht gar nicht schlecht, die Zahlung etwas zu strecken.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass der Haushalt durch den Jahresabschluss 2017 bereits belastet sei und eine längere Wartezeit mehr Zinsbelastung für die Stadt Dortmund bedeute.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) führt aus, dass die Sparkasse zwar noch zwei andere S-Venture-Capital-Fonds betreibe, hierbei jedoch eine Rückversicherung durch die NRW-Bank bestehe. Früher sei ein solches Konstrukt ein günstiges Instrument gewesen. Es hätten sich auch auswärtige Fonds in dieser Stadt engagiert und es habe sich dies auf die Konjunktur und die Arbeitsplätze in Dortmund positiv ausgewirkt. Man solle nun aus seiner Sicht die 15,1 Mio. Euro jetzt nach so langer Laufzeit zahlen und das Konstrukt abwickeln, zumal die Rückstellung im Jahresabschluss 2017 bereits erfolgt sei.







Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt
1. Die Ausübung der „Put-Option“ – des Andienungsrechts – durch die Sparkasse Dortmund zur Übertragung der Geschäftsanteile der S-Venture-Capital GmbH auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt
2. die Zahlung in Höhe von maximal 18,5 Mio. Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die Sparkasse Dortmund zu leisten. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt außerplanmäßig nach § 83 GO NRW im Teilfinanzplan EB 80 unter der Finanzstelle 80_0150601 und der Finanzposition 720 003 „Erwerb von Umlaufvermögen“. Die Finanzierung der Zinsen erfolgt außerplanmäßig nach § 83 GO NRW im Gesamtfinanzplan auf der Finanzstelle PN und der Finanzposition 759 100 „Sonstige Zinsen und ähnliche Auszahlungen“. Die Deckung erfolgt wie nachstehend dargestellt:


Finanzstelle
Finanzposition
Kaufpreis
PN
720 000
Zinsen
PN
750 000
3. den Verkauf der S-Venture-Capital-GmbH an die Sparkasse Dortmund zum Preis von 26.000 Euro.

zu TOP 2.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Gute Schule 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10083-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 05.02.2018 beantworte ich wie folgt:

1. Trifft es zu, dass in Dortmund aus den Fördermitteln des Programms „Gute Schule
2020“ der städtische Eigenanteil für die Teilhabe am KIF finanziert wird?

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFG Kapitel II) aus
den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ beschlossen (s. auch DS-Nr.: 09188-17
und 09128-17).

2. Wie hoch ist der Eigenanteil in Dortmund, der für die Teilhabe am KIF zu leisten ist?

Der Eigenanteil im Rahmen des KInvFG Kapitel II beträgt für die Stadt Dortmund 7 Mio.
Euro.

3. Ist es rechtlich zulässig, Fördergelder aus dem einen Topf zu benutzen, um Fördergelder
aus einem anderen Topf zu erhalten?

Das Land Nordrhein-Westfalen lässt bezogen auf die beiden o.g. Investitionsprogramme
eine Finanzierung des 10%-igen Eigenanteils im Rahmen des KInvFG Kapitel II durch
Kredite, die aus dem Programm „Gute Schule 2020“ beantragt werden können, ausdrücklich
zu. In diesem Zusammenhang wird auf die vom Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebene FAQ-Liste
zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
(Stand: 25.01.2018, S. 14) verwiesen. Dort heißt es: „Kann der bei einer KInvFG-Maßnahme zu erbringende Eigenanteil aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ finanziert werden?(zuletzt geändert: 20. März 2017)

Das Programm „Gute Schule 2020“ ist ein Kreditprogramm der NRW.BANK für die
Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sofern die Voraussetzungen für „Gute Schule 2020“ und KInvFG vorliegen, können Mittel aus „Gute Schule 2020“ als Eigenanteil der Kommunen bei KInvFG-Maßnahmen eingesetzt werden. Dies verstößt nicht gegen das Doppelförde-rungsverbot des KInvFG.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 02.05.2018 vor:
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 20.03.2018:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

als Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Reno-vierungen/Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen) Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angst-räumen, wie sie häufig an Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.
2. Dennoch stellt der Ausschuss fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.
4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Begründung:
Bereits zu den aktuellen HH-Beratungen hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der im AUSW beschlossen worden ist, bei verwahrlosten nicht städtischen Anlagen tätig zu werden und die Eigentümer um Wiederherstellung zu ersuchen.
Da insbesondere die Deutsche Bahn AG sich häufig der Verantwortung entzieht, ihre Grundstücke und Anlagen in Ordnung zu bringen und zu halten, soll eine Städtetagsinitiative dazu dienen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden tätig zu werden.
Herr Rm Schmidt erklärte, dass darum bittet, den Antrag der erst als Tischvorlage vorgelegt werden konnte, aufgrund der Kurzfristigkeit als eingebracht zu sehen und weiterzuleiten.
Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht der Zusatz- Ergänzungsantrag der SDP-Fraktion als eingebracht an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 17.04.2018:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 (siehe oben).
ABVG 17.04.2018:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung (des ABÖAB) empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck übernimmt die Punkte 3 und 4 des Zusatzantrages der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und
1. fordert die Verwaltung auf, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese List ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.
2. bittet die Verwaltung parallel, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.
AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen aber die hierzu vorliegenden Anträge ablehnen werde.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden erhebt die SPD-Fraktion die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zum Antrag.

Die Beschlussfassung erfolgt daher insgesamt wie folgt:


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.

Ergänzung laut SPD-Antrag:
1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Reno-vierungen/Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen) Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angst-räumen, wie sie häufig an Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.

2. Dennoch stellt der Ausschuss fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.

4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.

zu TOP 2.10
Grundsteuer B
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10905-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Die Steuer auf Grundeigentum ist nicht mehr zeitgemäß und muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende 2019 neu geregelt werden. Vor allem seien die seit 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke überholt und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer.

Da die Grundsteuer B auch auf die Mieten umgelegt werden kann, sind nahezu alle
Bürgerinnen und Bürger Dortmunds von diesem aktuellem Urteil und dessen Folgen betroffen.


Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Wie wird die nach §21 des Bewertungsgesetzes festgelegte turnusgemäße 6-jährige Neubewertung technisch vorgenommen (sofern im Einzelfall überhaupt geschehen)?


2. Welche Aufgabe kommt hier den Kommunen zu?

3. Würde bei einer von der Stadt Dortmund vorgenommenen Neubewertung von Grundstücken der Aufwand im Sinne des Konnexitätsprinzips vom Bund oder Land übernommen?

4. Welche Vorbereitungen trifft die Stadt Dortmund, um sich auf eine komplette Neubewertung des Dortmunder Stadtgebietes vorzubereiten? Sind hier externe Neueinstellungen zur Bewältigung des immensen Verwaltungsaufwandes angedacht?

5. Der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteuer ausschließlich als Bodensteuer zu gestalten, um den Wohnungsbau in den Städten zu fördern und die Spekulation zu vermeiden. Nach einem Modell der Bundesländer soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auch nach einer Novellierung konstant bleiben. Danach würde sich für eine Stadt wie Hamburg für viele Wohnungen die Grundsteuer verzehnfachen.

Wie würde sich nach diesem Modell der Länder das Volumen der Grundsteuer, die für den Dortmunder Haushalt vereinnahmt wird, verändern?

6. Gibt es bereits eine Position des Städtetages zur Neugestaltung der Grundsteuer? Welche Position vertritt die Stadt Dortmund hier?

7. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, bei einer Senkung von Grundsteuern infolge der Neubewertung, diese Senkung verpflichtend mit einer Anpassung der Mieten nach unten zu verbinden (reduzierter Grundsteueranteil an der Miete)?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.11
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ermächtigungen gem. §§ 83 und 85 GO NRW für das Jahr 2018 sowie Veranschlagung weiterer Mittel für 2019 ff. im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10684-18)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass mit den Ausgaben, die für die Erneuerung des Fuhrparkes entstehen, auf E-Mobilität gesetzt werde. Er frage sich, ob dies auch – ähnlich wie bei der Deutschen Post - bei den leichten Nutzfahrzeugen zum Tragen käme.

Herr Wichmann (19/2) führt aus, dass die Verwaltung hierüber durchaus nachdenke. Bei der Deutschen Post gebe es den Street-Scooter, der das untere Segment der leichten Nutzfahrzeuge abdecke. Es gebe dort jedoch auch Alternativen, z. B. den Kangoo oder den Nissan ENV, die bereits bei der Stadt eingesetzt würden. Im Rahmen der Fuhrparkkonzeption werde gemeinsam mit den Fachbereichen darüber nachgedacht, ob der Standard in bestimmten Bereichen so abgesenkt werden könne, dass ein noch leichteres Nutzfahrzeug eingesetzt werden kann. In Bereichen, wo dies möglich sei, würden bereits Elektroautos eingesetzt. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t sei ihm kein gutes E-Fahrzeug bekannt.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist auf eine dänische Studie zum Thema Effektivität des Einsatzes von E-Fahrzeugen hin. Nach seinem Wissen würden die Batterien für Elektroautos nur eine Haltbarkeit von drei Jahren aufweisen. Es stelle sich die Frage, ob es für E-Fahrzeuge eine Gesamtökobilanz gebe.

Herr Wichmann weist darauf hin, dass es im Bereich der Elektrofahrzeuge Fördermittelmöglichkeiten gebe, die dazu führen, dass eine solche Lösung im städtischen Haushalt darstellbar wäre. Er teilt mit, dass die Batterien des von der Stadt Dortmund eingesetzten Kangoo bereits seit 6 Jahren hielten und immer noch über eine Kapazität von ca. 90 % verfügen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Begründung näher beschriebene Entwicklung des städtischen Fuhrparks zur Kenntnis, begrüßt die Erneuerung und ökologische Verbesserung der städtischen Flotte und
1. beschließt, zur Finanzierung des Ankaufs leichter Nutzfahrzeuge in 2018 überplanmäßig Mittel gem. § 83 Abs. 2 GO NRW i. H. v. 950.000 € für die Finanzstelle 19_00136020003 "Pool leichte Nutzfahrzeuge" mit der Finanzposition 780400 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus nicht mehr benötigten Mitteln der Finanzstelle 24_01507086915 "Ankauf für Flüchtlingsunterbringung" mit der Finanzposition 780200.
2. beschließt, zur Finanzierung des Ankaufs leichter Nutzfahrzeuge mit dem Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019-2021 zusätzliches Budget i. H. v. 950.000 € p. a. auf der Finanzstelle 19_00136020003 "Pool leichte Nutzfahrzeuge" zur Verfügung zu stellen.
3. beschließt, zur Finanzierung des Ankaufs schwerer Nutzfahrzeuge im Haushaltsjahr 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. H. v. 2.845.000 € für die Finanzstelle 19_00136020004 "Pool schwere Nutzfahrzeuge" mit der Finanzposition 780400 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen aus der Finanz-stelle 66_01209014138 „Umbau SB Hauptbahnhof" mit der Finanzposition 780820.

4. beschließt mit dem Haushaltsplan 2019
a. für das Haushaltsjahr 2019 Budget in Höhe der gem. § 85 Abs. 1 GO NRW bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen 2018 auf der Finanzstelle 19_00136020004 „Pool schwere Nutzfahrzeuge“ zur Verfügung zu stellen.

b. für die Haushaltsjahre 2020 ff. weitere Mittel i. H. v. 1.050.000 € p. a. zum Ankauf schwerer Nutzfahrzeuge und somit zur Verstetigung der Erneuerung der kommunalen Flotte und zum Abbau des Investitionsstaus auf der Finanzstelle 19_00136020004 „Pool schwere Nutzfahrzeuge“ zur Verfügung zu stellen.
5. beauftragt die Verwaltung, Fördermöglichkeiten für die anstehenden Investitionen zu prüfen und auszuschöpfen.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
RWE / Eon / Innogy
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10531-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.03.2018 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema „Aufteilung der Geschäftsbereiche
von E.On und RWE / Verkauf von Innogy“, im Hinblick auf die möglichen Folgen für die
städtischen Beteiligungen und den städtischen Haushalt, sowie den möglichen Folgen für den Dortmunder
Arbeitsmarkt.
Die Fraktion bittet darum, den Vorstandsvorsitzenden der DSW21 Guntram Pehlke einzuladen.
Die Dringlichkeit ergibt sich, da die Entwicklungen erst nach der Einreichungsfrist bekannt geworden sind.

Die Bitte um Stellungnahme wird von Herrn Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21) im Zusammenhang mit TOP 3.2 „RWE – Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ zusammen unter TOP 3.2 beantwortet.

zu TOP 3.2
RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10528-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme
des o. g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache,
dass jetzt der Verkauf der RWE-Tochter Innogy an EON bekannt wurde.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses eine Einschätzung der
Auswirkungen des Verkaufs

- auf die RWE-Aktien und damit auf die DSW 21
- auf die Beteiligungsverhältnisse bei DEW21 und
- auf den Standort Dortmund

zu geben.

Begründung:
Dortmund ist größter kommunaler RWE-Einzelaktionär. Jetzt hat RWE angekündigt, die
Unternehmenstochter Innogy an den Konkurrenten Eon zu verkaufen. Eon wird mit der
Übernahme des Netzbetriebs und des Vertriebs den gewinnträchtigsten Bereich des Unternehmens übernehmen. Der Bereich der regenerativen Energieprojekte soll von RWE
übernommen werden. Innogy hält zudem 39,9 Prozent Anteile an DEW21.

Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21) führt aus, dass sich die Energiekonzerne RWE und EON bereits vor zwei Jahren neu aufgestellt haben. EON habe das Netz, den Vertrieb und das „grüne“ Geschäft in die EON-Mutter geholt. Die Kraftwerke seien unter dem Titel „Uniper“ als Tochter ausgegliedert worden. RWE sei ähnlich vorgegangen und hätte die Kraftwerke nach oben und das Restgeschäft in die Innogy genommen. Nun werde eine erneute Neuaufstellung durchgeführt. EON habe die Absicht, Innogy zu kaufen, damit die Netze, der Vertrieb, die ca. 3.800 Konzessionen und die mehr als 130 Stadtwerkebeteiligungen, die Innogy bisher hatte, erhalten blieben. RWE bekäme hierfür die erneuerbaren Erzeugungsanlagen von Innogy und EON und erhalte eine Beteiligung von 17 % an der EON. RWE werde im Ranking im Hinblick auf die erneuerbare Off shore-Windqualität die Nr. 2 in Europa. Was die installierte On shore-Qualität bei der Windkraft angehe, werde RWE ebenfalls die Nr. 2 in Europa. Insgesamt werde RWE unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen in Bezug auf die Windkapazität in Europa die Nr. 3. EON wachse im Vertriebsgeschäft, das in Kilometer gemessen werde, von 350.000 auf 706.000 km und werde hiermit ein größerer Netzbetreiber. Bei den Stromkunden wachse der Kundenstamm um 9,3 Mio.Kunden von Innogy auf insgesamt 14,4 Mio. Im Hinblick auf das Gasnetz werde EON von 60.000 auf 107.000 Kilometer mit 1,8 Mio. Kunden anwachsen. Es gäbe somit eine eindeutigere Ausrichtung beider Unternehmen, von denen sie sich Vorteile versprechen. Die Anteile der Streuaktionäre sollen bis zum Sommer gesammelt werden. Danach laufe das 8 Monate dauernde Verfahren bei den Kartellbehörden, wobei noch nicht sicher sei, ob das über die EU- oder Bundeskartellbehörde abgewickelt werde. Das 1. Closing mit Abschluss und Übernahme der Innogy durch EON werde für den Sommer 2019 erwartet. Das 2. Closing mit dem Verkauf der erneuerbaren Netze aus der Innogy und der erneuerbaren Anlagen aus der EON heraus an RWE solle bis zum 31.12.2019 erfolgen. Der Verkauf der Aktien von EON an RWE solle ebenfalls zu diesem Zeitpunkt stattfinden.

Zu den von den Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen nimmt Herr Pehlke folgendermaßen Stellung:

Für den Haushalt der Stadt Dortmund ergebe sich der Wechsel des Gewerbesteuerzahlers. Hierzu sei die Stadtkämmerei auskunftsfähiger. Belastungen für den Haushalt sehe er aus seiner Sicht nicht.

Für den Arbeitsmarkt in Dortmund bedeuten die genannten Maßnahmen, dass ca. 2.800 Arbeitsplätze zu dem neuen Eigentümer EON wechseln würden. Es könne für EON die Chance bestehen, erstmalig zu einer dezentralen Vertriebsstruktur zu wechseln. Diese Fragen würden noch im Detail erläutert.

Für die städtischen Unternehmen bedeute die Umsetzung der Maßnahmen folgendes: Die Innogy halte zur Zeit 39,9 % an der DEW21. Es werde davon ausgegangen, dass die Change of Control-Klausel greife. Das bedeute, dass ab Sommer 2019 für DEW21 die Möglichkeit bestünde, die Anteile der Innogy an DEW21 zu 100 % zu übernehmen. Es werde zu prüfen sein, welcher Weg auch vor dem Hintergrund der Arbeitsplätze in Dortmund und möglicher Kooperationsmodelle am sinnvollsten sein werde.

RWE werde zu einem der größten Produzenten erneuerbarer Energien in Europa. Die RWE-Aktie sei daher weiterhin ein attraktives Asset. Es gebe erstmals in der Konzerngeschichte Aussagen darüber, welche Dividende der Konzern in den künftigen Jahren ausschütten möchte.

Es gebe allerdings zukünftig mit EON einen anderen Partner vor Ort. Man müsse sich ernsthaft die Frage stellen, ob es Sinn mache, Aktien der EON zu erwerben, um zu einer ernst zu nehmenden Partnerschaft zu gelangen und beispielsweise Einfluss auf den Dortmunder Arbeitsmarkt nehmen zu können.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt Herrn Pehlke für seine positiven Ausführungen. Er fragt nach, ob die vorgesehenen Maßnahmen aus energiepolitischer Sicht Risiken beinhalten würden, die die Stadt Dortmund in Schwierigkeiten bringen könnten.

Herr Pehlke teilt mit, dass er zur Zeit keine Risiken erkennen könne. Er könne jedoch nicht sagen, ob es sich hierbei um ein langfristig belastbares Geschäftsmodell handele. Im Frühjahr 2019 werde voraussichtlich Klarheit darüber bestehen, wie es mit konventionellen Stromerzeugung in Deutschland weitergehen werde und sich hieraus eine größere Planungssicherheit ergeben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt im Hinblick auf die Möglichkeit bei EON einzusteigen, in welcher Größenordnung eine Einflussnahme möglich sei.

Herr Pehlke weist darauf hin, dass er das Wort „Einfluss“ in seinen Ausführungen bewusst vermieden habe. Es müsse vielmehr deutlich gemacht werden, dass Dortmund ein Partner von EON sei. Weiterhin sei es wichtig, in Informationsflüsse zu kommen, was als Aktionär wesentlich einfacher sei. Aus seiner Sicht könne es sich nur um eine symbolische Größenordnung handeln. Das Aktienpotenzial sei einfach viel zu groß, um einen nennenswerten Hebel zu erreichen. Weiterhin müsse auch daran gedacht werden, wie die Kommunalaufsicht mit diesem Thema umgehen würde.

Herr Rettstadt führt aus, dass Herr Pehlke einerseits die Change of Control-Klausel, andererseits die Partnerschaft mit EON angesprochen habe. Er bittet Herrn Pehlke um eine genauere Einschätzung, da sich die beiden Punkte möglicherweise widersprechen würden. Weiterhin sei die DEW21 bilanztechnisch aufgewertet worden. Bei einem Kauf von weiteren Anteilen der DEW21 würden sich jedoch hierdurch die Kosten erhöhen.

Herr Pehlke teilt mit, dass er keinen Widerspruch zu seinen beiden genannten Aussagen sehe. Am Ende werde man zu einem Modell kommen, mit dem es durch EON zu Zusagen zum Thema Arbeitsplätze in Dortmund und zum Halten einer Beteiligung an DEW21 kommen werde. Über die Größenordnung der Beteiligung werde noch zu sprechen sein. Bilanztechnisch sei es so, dass bei einem Auseinanderdividieren mit EON ein Gutachter ein erneutes Wertgutachten erstellen müsste und dann über preiswertere Konditionen gesprochen werden müsse.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob vor dem Hintergrund des möglichen sprunghaften Geschäftsgebahrens von EON der Anteil verringert werden müsste, um dieser Sprunghaftigkeit ggf. entgehen zu können.

Herr Pehlke weist darauf hin, dass eine Verringerung der Anteile sinnvoll sein könne, das müssten jedoch die Gespräche noch zeigen. Dies sollte u. a. davon abhängig gemacht werden, was als Gesamtpaket für Dortmund erreicht werden könne. Weiterhin muss gesehen werden, was für das Unternehmen DEW21 erreicht werden könne. Hierzu solle zum gegebenen Zeitpunkt in Abstimmung mit DEW21, dem Betriebsrat und der Verwaltung eine Abwägung erfolgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass aus ihrer Sicht die Aussagen zum Thema Arbeitsplätze nicht justiziabel seien, möglicherweise keine Verhandlungsmasse bestehe und keinerlei Garantie für den Erhalt der Arbeitsplätze bestehe.

Herr Pehlke teilt mit, dass durchaus Verhandlungsmasse wie auch Gesprächsbedarf bestehe. Es bestehe sicher eine moralische, jedoch keine juristiziable Verpflichtung. Wenn der Vorstand von EON zu den Arbeitsplätzen eine Vereinbarung unterschreibe, sei er daran gebunden, jedoch nicht der Nachfolgevorstand. Durch die Verknüpfung mit EON könne aus seiner Sicht jedoch durchaus vieles im Vorfeld für die Stadt erreicht werden.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass vor einiger Zeit bei der Vorlage zum Gesellschaftervertrag eine Entfristung erfolgt sei. Er fragt, welche Maßnahmen erforderlich seien, wenn der Wechsel zu EON durchgeführt wurde.

Herr Pehlke führt aus, dass die Vereinbarungen solange bestehen, wie sie gewollt seien, egal, wer Gesellschafter sei. Die Change of Control-Klausel käme zum Tragen, wenn auf Innogy-Seite ein neuer Eigentümer auftrete. Die Stadt Dortmund habe dann das Recht, alle Anteile von Innogy zu erwerben. Ein Gutachter würde dann den Wert der Anteile feststellen müssen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen von Herrn Pehlke zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10502-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018
(Drucksache Nr.: 10502-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 25.04.2018 vor:
sB Englender bittet um Verdeutlichung, wie hoch die Kosten für die zusätzliche Etage sein werden und welche weiteren Mieteinnahmen zu erwarten sind.

Herr Nehm wird diese Frage mit dem Protokoll beantworten. Der Protokollauszug wird zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Verfügung gestellt.

Im Nachgang gibt die Verwaltung folgende Erläuterung:
Die zusätzlichen Mietflächen betragen 1.105 m² BGF, davon 776 m² netto vermietbare Bürofläche. Über die Gesamtlaufzeit entsteht eine zusätzliche Mieteinnahme in Höhe von 2.586.000 €. Die zusätzlichen Baukosten betragen 1.320 €/m² BGF, in Summe 1.458.600 €.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie auf 11,2 Mio. Euro zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 25.04.2018 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie auf 11,2 Mio. Euro zu.

zu TOP 3.4
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-17)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09431-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2018 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie Kultur, Sport und Freizeit noch vor der Sommerpause 2018 die zugesagte Abschlussdokumentation hinsichtlich eines professionellen Gastronomiekonzeptes für den Westfalenpark vorzustellen.

Begründung

Ein professionelles Gastronomiekonzept wurde am 11.05.2016 in Auftrag gegeben, Auftragnehmer war die Fa. hospitality development, Herr Ingo Wessel. Die Auftragssumme betrug 20.900,-- € netto. Mit Ergebnissen wurde für Oktober 2016 gerechnet.



Neben einer Analyse des Gesamtangebots wurde der Auftragnehmer beauftragt, einen Abgleich der vorhandenen Kapazitäten mit dem potentiellen Bedarf, eine Bewertung von allgemeinen sowie pächterspezifischen Kennzahlen sowie konzeptionelle Schlussfolgerungen für die künftige Ausrichtung der Gastronomielandschaft im Westfalenpark unter Einbeziehung aller gastronomisch genutzten Objekte inklusive der Turmgastronomie vornehmen. Außerdem sollte ein Betreibermodell für künftige Gastronomie-Einheiten im Westfalenpark erarbeitet werden.

Bei der Analyse sollte auch auf die unterschiedlichen Laufzeiten der Pachtverträge eingegangen und ein mehrstufiges Konzept erarbeitet werden. Es war beabsichtigt, die Abschlussdokumentation in den politischen Gremien vorzustellen und zu diskutieren und danach als Grundlage für die weitere Entwicklung der Gastronomie im Westfalenpark einzusetzen.

Dies ist jedoch bis zum heutigen Tage nicht erfolgt und sollte daher dringend nachgeholt werden.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Auffassung, dass der Antrag der CDU-Fraktion im Fachausschuss besser platziert gewesen wäre.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass anhand des Vorliegens der Beschlussvorlage aufgefallen sei, dass die Abschlussdokumentation hinsichtlich eines professionellen Gastronomiekonzeptes für den Westfalenpark noch nicht vorgelegt worden sei. Es stelle sich die Frage, ob die Zuwegung mit den in Aussicht gestellten Kosten auch zum Gastronomiekonzept passe. Weiterhin gebe es Nachbesserungsbedarfe an den vorhandenen Immobilien.

Frau Kulozik (52/3) führt aus, dass zwei Drittel des in Rede stehenden Betrages dafür verwendet werden sollen, die bestehenden Anlagen auf der Festwiese neu zu befestigen, ein Drittel werde für die neu anzulegende Zufahrt von außen benötigt. Die Fahrverkehre innerhalb des Parkes würden deutlich minimiert und die Belästigungen für Besucher um zwei Drittel gesenkt. Das Gastronomiekonzept sei noch nicht vollständig. Die aktuelle Version solle vor der Sommerpause in den Gremien vorgestellt werden. Frau Kulozik bietet an, eine Präsentation durch den Gutachter nach der Sommerpause für den Fachausschuss einzuplanen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine direkte Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße „An der Buschmühle“ und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme.

zu TOP 3.5
Erstellung einer Studie zur Geschäftsentwicklung der STEAG
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10491-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 22.03.2018 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2018 (Drucksache Nr.: 10491-18-E1) vor:
„…. wir bitten, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beauftragung einer Studie zu den Möglichkeiten der Steuerung und Kontrolle der STEAG durch ihre kommunalen Eigner sowie zur Gewährleistung der Transparenz. In der Studie sollen die Erfahrungen aus der Umsetzung der strategischen Zielrichtungen der verschiedenen Ratsbeschlüsse vom November/Dezember 2010 anlässlich des STEAG-Erwerbs durch ein Konsortium regionaler Stadtwerke ausgewertet werden. Eine Studie soll darstellen, inwieweit die damals unter anderem auch von der Dortmunder Ratsmehrheit beschlossenen Ziele zur Entwicklung der STEAG realisierbar sind. Gleichzeitig soll sie die Position der STEAG als regional bedeutsamer Energieerzeuger angesichts weitreichender Umstrukturierungen auf dem deutschen Energiemarkt neu bewerten.

Begründung:
Maßgeblich für die Entscheidung zum Erwerb der STEAG im Jahre 2010 war für große Teile der Kommunalpolitik, die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftspolitik der STEAG als regionaler Energieversorger. Die Regierungspräsidentin in Düsseldorf hat diese Einflussmöglichkeiten seinerzeit sogar zur Vorbedingung zur Zustimmung des Erwerbs der STEAG gemacht. Ebenfalls wurde in mehreren Kommunen die Einrichtung eines interkommunalen Beirats gefordert. Ein weiterer wesentlicher Punkt in der damaligen Entscheidung in den Räten war die klare Erwartung an die STEAG zu einer Energiewende - hin zu erneuerbaren Energien und einem ökologischen Umbau. Die aktuelle Debatte rund um die Refinanzierung der STEAG-Kredite und der in den regionalen Medien kolportieren Ausstiegsabsichten einzelner Konsorten des Stadtwerkekonsortiums macht es notwendig, externen Sachverstand zu Rate zu ziehen. Die jüngste Erklärung der kommunalen Eigentümer und der Oberbürgermeister wurde und wird in den beteiligten Räten nicht transparent dargestellt. Die Information erfolgt zu großen Teilen über Spekulationen der öffentlichen Medien.“ Rm Reppin (CDU) erklärte, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) das richtige Gremium für die Beratung dieses Antrages wäre. Er beantragte, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten dorthin zu überweisen. Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte, aus den Medien wäre zu hören gewesen, dass es innerhalb des kommunalen Konsortiums Missstimmungen gegeben hätte. Offenbar gäbe es Transparenzprobleme im Umgang mit der STEAG gegenüber den kommunalen Gremien. Das Thema STEAG bezeichnete er als Thema der Stadt Dortmund, mit dem sich der Rat intensiv befassen sollte.

Rm Kowalewski sah den Antrag als im Rat der Stadt eingebracht an und war mit der Überweisung in den AFBL einverstanden. Er ging davon aus, dass an der Stelle die Einholung externen Sachverstandes notwendig werden würde.

Der Rat der Stadt überwies den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2018 (Drucksache Nr.: 10491-18-E1) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass der Rat den Antrag seiner Fraktion aus dem Rat an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen habe und er der Auffassung sei, dass sich der Ausschuss auch vor dem Hintergrund der Aktivitäten auf dem Energiemarkt noch einmal mit dem Thema STEAG beschäftigen sollte. Er weist darauf hin, dass es beim Erwerb der STEAG bereits Anträge der CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN gegeben habe, die jeweils eine Mehrheit erhalten hätten. Er halte es für sinnvoll, im Rahmen einer Studie abklären zu lassen, welcher kommunale Einfluss möglich sei.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass ein Teil der Probleme im Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN richtig dargestellt wäre, eine Studie zur Klärung der von Herrn Kowalewski aufgeworfenen Fragen aus ihrer Sicht jedoch nicht hilfreich sei. Ihre Fraktion könne dem Antrag nicht folgen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, welche Kosten diese Studie voraussichtlich verursachen würde und aus welcher Haushaltsposition diese Kosten beglichen werden könnten. Aus seiner Sicht habe die Politik durchaus in den verschiedenen Gremien Kontrolle über die STEAG. Vor ca. einem Jahr hätten politische Vertreter eines Gremiums einen Bericht über den Umbau des Konzerns erhalten, so dass die notwendigen Informationen hierdurch bekannt seien. Eine Einflussnahme durch die politischen Gremien halte er für sehr vermessen. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN halte er für wenig zielführend.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion eine Studie für nicht vorstellbar halte und sich auch für ihn die Kostenfrage stelle. Es erfolge eine regelmäßige Information zum Thema STEAG. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einbindung der kommunalen Vertreter der KSBG und dass ein Auftrag für die Erstellung einer Studie von dort käme. Es könnte auch möglicherweise ein kommunaler Vertreter der KSBG zu einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur mündlichen Berichterstattung eingeladen werden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Stadt Dortmund gemäß dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nur Minderheitsbeteiligter sei. Die Beteiligung liege bei DSW21 und ihren Aufsichtsgremien. Das Thema Auslandsgeschäft war bereits beim Kauf bekannt und es handele sich hierbei um den profitablen Teil für die Gesellschaft. Die Geschäftsberichte unterstützen diese Auffassung. Herr Reppin weist darauf hin, dass ein Externer nicht an die Geschäftszahlen der STEAG kommen werde und dies nicht für die Erstellung eines Gutachtens spreche. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass sich die Kosten für die Erstellung einer Studie aus einer Ausschreibung ergeben würden.

Herr Schulte (20/AL Stellv.) teilt mit, dass beim Erwerb der Tranche 1 der STEAG im Jahr 2010 sowie der 2. Tranche 2013 mit der Kommunalaufsicht über Düsseldorf abgestimmt worden sei, welche Berichte der Rat der Stadt Dortmund regelmäßig erhalten werde und bei welchen Aktivitäten der Rat zustimmen müsse. Eine Entscheidung durch den Rat sei bei STEAG selbst und den 7 Führungsgesellschaften erforderlich. Weiterhin sei abgestimmt worden, dass der Rat einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung der STEAG insgesamt erhalten solle. Dieser sei auch für das Jahr 2018 vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
zu TOP 3.6
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10946-18)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10946-18-E1)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10946-18-E2)

Dem Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Fußballmuseum.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Zwischen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH und
den durch die Stadt Dortmund vermittelten Sponsoring-Partnern wurden 2015 Verträge mit dreijähriger Laufzeit beschlossen. Diese laufen im September 2018 aus.
Inwieweit konnte schon eine Verlängerung der Sponsorenverträge erzielt, bzw. konnten neue Sponsorenverträge geschlossen werden?
Wenn ja: Mit wem? Über welche Summen? Über welche Laufzeit?

2. Die Besucherzahlen des Fußballmuseums liegen seit Eröffnung des Museums unter den ursprünglich im Businessplan veranschlagten 250.000 Besuchern pro Jahr. Zudem ist unklar, wie viele der Besucher tatsächlich den Eintritt bezahlen.
Wie schätzt die Verwaltung vor diesem Hintergrund das Risiko für den vertraglich festgelegten Ausgleichsverlust durch die Stadt ein? Sind für einen eventuellen Verlustausgleich Rückstellungen im Haushalt gebildet worden?
Begründung:
ggf. mündlich

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hierzu die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.05.2018 vor:
zur oben genannten Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich in Abstimmung mit der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt Stellung:

Zu Frage 1 – Verlängerung der Sponsorenverträge:

Derzeit laufen die Gespräche zur Verlängerung der Sponsoringverträge über den 31.12.2018 hinaus mit den betreffenden Parteien. Die Gespräche zeigen, dass das Deutsche Fußballmuseum als eines der besucherstärksten Museen in der Rhein-Ruhr Region und in Anbetracht der vielen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (u.a. DFB-Pokalauslosung, WM-Kadernominierung) eine sehr große Anziehungskraft besitzt und von den Partnern daher das Sponsoring-Engagement positiv bewertet wird. Aus diesem Grund gehen die Beteiligten davon aus, dass die bisherigen Sponsoring-Engagements über den 31.12.2018 hinaus verlängert bzw. ausgeweitet werden können.


Zu Frage 2 – Risiko eines Verlustausgleichs:

Auch für das laufende Geschäftsjahr 2018 rechnet das Fußballmuseum wie im vergangenen Jahr mit mehr als 200.000 Besuchern und Eintrittserlösen von mehr als zwei Millionen €, wodurch aller Voraussicht nach auch in 2018 ein positives Jahresergebnis erzielt werden kann. Rückstellungen für einen vermeintlichen Verlustausgleich in 2018 wurden im Haushalt demnach nicht gebildet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 08.05.2018 vor:
Der Direktor des Fußballmuseums, Manuel Neukirchner, hat vor neun Monaten in der Presse einen kostendeckenden Betrieb für das Fußball-Museum für das Jahr 2017 prognostiziert. Für diese Kostendeckung sollten ursprünglich – so die offiziellen Berechnungen im Eröffnungsjahr 2015 – 250.000 Besucherinnen und Besucher jährlich notwendig sein. Später wurde diese Zahl auf 190.000 Besucherinnen und Besuchern nach unten korrigiert.

Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion mehrere Fragen an die Verwaltung:
1. Wie hoch waren die Netto-Einnahmen des Fußballmuseums im Jahr 2017, die aus Ticketverkäufen zustande gekommen sind?
Gab es noch weitere Einnahmen? Falls ja: Welche und in welcher Höhe?

2. Waren die Einnahmen im Jahr 2017 kostendeckend?
Falls nein: Wie hoch ist der Zuschuss, den die Stadt Dortmund für das Jahr 2017 leisten muss?

3. Wie viele Menschen haben im Jahr 2017 das Fußballmuseum in Dortmund insgesamt besucht?
4. Wie viele zahlende Besucherinnen und Besucher zählte das Fußballmuseum im Jahr 2017?
Bitte splitten Sie diese Zahlen auf in
- Vollzahler (Tageskasse und ermäßigter Online-Shop) sowie
- Besucherinnen und Besucher mit ermäßigtem Eintritt (u.a. Kinder / Jugendliche / Studierende, Menschen mit Behinderung, Mitglieder des Fanclubs der Nationalmannschaft) sowie
- Gäste mit Gruppenermäßigung (Familientickets, Gruppentickets, Schulklassentickets usw.)

5. Wie viele Gäste haben das Fußballmuseum im Rahmen einer Tagung oder einer privaten Feier (z. B. Kindergeburtstag) besucht?
Sind diese Zahlen bereits unter Punkt 4) angegeben?

Wir bitten die Verwaltung, für einen aussagekräftigen Vergleich allen Zahlen auch 1:1 die jeweiligen Zahlen aus dem Jahr 2016 gegenüberzustellen.

Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.7
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10686-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH gemäß der Anlage zu.


zu TOP 3.8
Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10835-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung über die Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10711-18)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, ob der Überschuss in Höhe von 1,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit den durchgeführten Streiks zu tun habe, während derer weniger Personalaufwendungen erforderlich gewesen seien und wenn ja, ob diese Einsparungen an die Eltern zurückgezahlt worden seien.

Herr Schulte (20/AL Stv.) führt aus, dass der Überschuss nicht im Zusammenhang mit den durchgeführten Streiks stehe. Es habe eine höhere Förderung aufgrund der Änderung der Fallpauschalen nach dem KiBiz gegeben und das Personal habe nicht in dem erforderlichen Umfang aufgebaut werden können wie es von der Finanzausstattung her möglich gewesen wäre.

Herr Rettstadt fragt, ob eine Sonderausschüttung für das Personal möglich sei, das in dem in Rede stehenden Zeitraum aufgrund der geringeren Personalausstattung mehr gearbeitet habe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass FABIDO auch im Vergleich mit z. B. kirchlichen Einrichtungen sehr gut aufgestellt sei. Wenn man eine Sonderausschüttung vornehmen wollte, müsse man auch zurückblicken, was in der Vergangenheit „obenauf gelegt worden sei“.

Herr Schulte weist darauf hin, dass das Geld im Wege der Landesregelung aus der Erhöhung der Fallpauschalen resultiere. Aus diesem Grunde sei der wesentliche Teil des Überschusses im Eigenbetrieb belassen worden und stehe diesem zur Verfügung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass aus den Bilanzanlagen erkenntlich sei, welche Einsparungen durch die Personalknappheit erzielt worden seien. Die Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und für Überstunden hätten sich um 18 bzw. 16 % erhöht. Die Frage an FABIDO sei in diesem Zusammenhang, inwieweit man dabei sei, in diesem Jahr den Überhang an nicht genommenen Überstunden und Urlaub abzubauen.

Herr Stüdemann teilt mit, dass diese Frage schriftlich von FABIDO beantwortet werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den nachstehenden Beschluss des Betriebsausschusses FABIDO zur Kenntnis:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.418.923,24 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.899.995,13 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Ein Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 633.332,00 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.266.663,13 Euro wird in die Kapitalrücklage von FABIDO eingestellt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Anmietung Kampstraße 47 / Interimslösung von Unterrichts- und Büroräumen für die Volkshochschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10647-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10647-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 24.04.2018 vor:
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Interimslösung zustimmen werde, weil sie den Standort aufgrund seiner Zentralität für sehr geeignet halte. Sie bittet um Informationen hinsichtlich der zeitlichen Planung für einen möglichen Neubau oder eine endgültige Lösung. Es stelle sich die Frage, ob die Kampstraße als dauerhafte Lösung geeignet sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass im Rahmen der Investionskonferenz besprochen worden sei, der Politik vorzuschlagen, gegenüber vom Berufskolleg bzw. Dortmunder U den künftigen Standort perspektivisch zu bauen. Der Altstandort solle dann aufgegeben werden, weil sich dieser auch wegen des hohen Instandhaltungsaufwandes in allen geprüften Versionen nicht rechnen lasse. Dieser Standort könne aber für Büros durchaus genutzt werden. Dies werde den beteiligten Gremien zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich vorgeschlagen. In der Immobilie Kampstraße sei theoretisch zwar eine dauerhafte Unterbringung möglich. Es werde aber davon ausgegangen, dass die Unterbringung dort nur für einen gewissen Zeitraum erfolge, da die Unterbringung in einer eigenen Immobilie auch für die Bilanz die bessere Lösung sei.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion überlege, die Vorlage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen. Es gebe noch eine weitere ähnliche Beschlussvorlage zu dem Thema, die im Ausschuss für Personal und Organisation im nichtöffentlichen Teil beraten werde.

Herr Stüdemann führt aus, dass die Verwaltung die beiden Vorlagen inhaltlich zwar hätte
zusammenfassen können, die hier vorliegende sei allerdings für den Wirtschaftsplan der
Kulturbetriebe notwendig. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sei der Betriebsausschuss und eine Entscheidung durch ihn sei besser als die Vorlage zu schieben. Hinsichtlich der zeitlichen Planungen für eine dauerhafte Lösung teilt Herr Stüdemann mit, dass von einem Zeitraum von ca. 4 –5 Jahren auszugehen sei.

Herr Stüdemann schlägt vor, den Beschluss zur vorliegenden Beschlussvorlage unter dem Vorbehalt zu fassen, dass die Gesamtanmietung des Objektes die Zustimmung des Rates erfahre. Diesem Vorschlag stimmen die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtanmietung des Objektes die Zustimmung des Rates erfahre, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen von insgesamt ca. 1.700 m² zu einem
Mietpreis von 10,95 €/m² zzgl. Nebenkosten von der Stadt Dortmund als Untermieter
anmietet.

2. dass die Kulturbetriebe/Dortmund VHS Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² zu einem
Mietpreis von 12,00 €/m² zzgl. Nebenkosten von der Stadt Dortmund als Untermieter
anmietet.

3. dass, die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und
Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die
Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung
wird die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 €
belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in
Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.2
Ausbau Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09804-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig den Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 655.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014470 -Altenderner Straße, von Haus-Nr. 17 bis Im Schellenkai- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017 5.289,19 Euro
Haushaltsjahr 2018 249.778,79 Euro
Haushaltsjahr 2019 399.932,02 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.935,00 Euro.








zu TOP 4.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 02.05.2018 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, folgendes zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Anlage 2 der Vorlage, wo seiner Meinung nach eine Zuordnung bezüglich des Punktes, Kerschensteiner-GS/ Huckarde nicht zutreffend sei und bittet insofern um Aufklärung.

Herr Weber teilt hierzu mit, dass auch er vermute, dass hier der Bezirk falsch zugeordnet wurde. Da er aber an der Erstellung dieser Vorlage nicht mitgewirkt habe, werde er diese Frage mitnehmen und im Nachgang schriftlich beantworten.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
5. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
6. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
7. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
8. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Städtische Grundstücke
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09952-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 17.01.2018 vor:
Bei der Beantwortung der Anfrage ist insbesondere die konkrete Eignung der städtischen
Grundstücke für den Mietwohnungsbau unter dem Gesichtspunkt des Planungsrechts und der
öffentlich-rechtlichen Erschließung von zentraler Bedeutung. Daher erfolgt derzeit eine Abstimmung zwischen dem Fachbereich Liegenschaften und dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, um eine aktuelle Auflistung vorzulegen. Dafür wird jedoch noch weitere Bearbeitungszeit benötigt. Die umfängliche Beantwortung ist daher für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.07.2018 vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung als Zwischennachricht zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10970-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Aufstellung und Anmietung einer Containeranlage für 4 Klassenräume mit den dazugehörigen WC-Anlagen zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum an der Brechtener Grundschule.
Die Kosten für die Herrichtung der Fläche und Anmietung der Container für drei Jahre belaufen sich auf rd. 430.000,00 €.


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018
(Drucksache Nr.: 10207-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10207-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung vom 08.05.2018 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 03.09.2015 vor.
In der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.09.2015 wurde beschlossen den Antrag bis zu Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückzustellen:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personalbedarfe im Bereich der Rettungsdienste sind jedoch nicht durch eine Aufstockung des städtischen Personals zu realisieren. Diese sind vorrangig durch Hilfsorganisationen zu besetzen.


Begründung
Das System des Rettungsverbundes sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.“
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den vorgenannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Herr Aschenbrenner verweist auf die Ausschreibungspflichten und auf den Bedarfsplan, da die Kosten von den Krankenkassen refinanziert werden. Weiterhin informiert Herr Aschenbrenner über den Umgang mit Personalbedarfen.
Rm Dingerdissen teilt auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden mit, dass der Antrag bis zu der Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates der Stadt zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck weist darauf hin, dass es in der Vorlage richtig heißen muss „Sölderholz“ und nicht Söderholz.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft, über die Planungen zur erwähnten Rettungswache 27 (Dortmund-Sölderholz).
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019 zu beschließen.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Antrag der FDP aus 2015 zurückzustellen sei. Seine Fraktion werde gegebenenfalls zur Ratssitzung einen neu formulierten Antrag einreichen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 25.04.2018 vor:
Herr Adam von der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass von 26 Stellen bei der Feuerwehr nur 9 besetzt seien. Um dem Personal eine vernünftige Perspektive zu bieten, empfahl er, die 17 Arbeitsverhältnisse zu entfristen, damit nicht noch mehr Personal abwandert.

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprechern Knappmann wies darauf hin, dass die Reduzierung der Notfall-Standorte geplant sei. Daraus könnte sich ein Minderbedarf beim Personal und ggfs. längere Anfahrtszeiten ergeben. Aus Lesbarkeitsgründen hätte sie gerne ein Exemplar der Vorlage in Farbe gehabt.

Somit gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig bei 1 Enthaltung und o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund zu beschließen und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er befangen sei. Er verlässt den Ratssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) führt aus, dass im Vorgriff auf den Rettungsdienstbedarfsplan Rettungsassistenten befristet für zwei Jahre eingestellt worden seien. Er fragt, ob diese inzwischen ausgeschieden, die Verträge verlängert worden seien oder ob dies nach dem Ratsbeschluss zum Rettungsdienstbedarfsplan geschehe.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) teilt mit, dass 27 Stellen für Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten/innen eingerichtet worden seien. Diese liefen zur Zeit noch innerhalb einer zweijährigen Frist unbefristet. Der Sachgrund sei damals gewesen, dass keine Ermächtigung durch einen gültigen Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegen habe. Diese Ermächtigung werde in der nächsten Woche vorliegen. Für die 17 Beschäftigten, die dann noch in Beschäftigung seien, werde dann die Entfristung ihrer Verträge erfolgen.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Klage einer Firma vorliege, die sich am Rettungsdienstbedarfsplan beteiligen wolle. Sie frage sich, ob der Beschluss vor diesem Hintergrund heute gefasst werden könne.

Herr Aschenbrenner führt aus, die entsprechende Firma habe einen Antrag auf Betätigung in der Notfallrettung mit einem Notarzt und mehreren Rettungswagen gestellt, der Auswirkungen auf den öffentlichen Rettungsdienst haben würde. Hierbei würde es sich um eine private Parallelstruktur zum Rettungsdienst handeln. Die Feuerwehr habe eine Verträglichkeitsprüfung mit Prüfung der Zuverlässigkeit und der Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Wenn die Betätigung dazu führen würde, dass die Gebühren für den öffentlichen Rettungsdienst übermäßig steigen würden, könne die Unwirtschaftlichkeit festgestellt werden. Es sei das Angebot unterbreitet worden, bei Rücknahme des Antrages der genannten Firma abzuklären, ob nicht Teile des Rettungsdienstes öffentlich ausgeschrieben werden könnten. Dieses Angebot sei nicht angenommen worden. Es sei daraufhin Klage eingereicht worden. Es handele sich hierbei um ein Eilverfahren. Unter Einschätzung der Rechtslage durch das Rechtsamt der Stadt habe das Klageverfahren keinen Einfluss auf die Beschlussfassung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienst- bedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

zu TOP 6.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10330-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10330-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung vom 08.05.2018 vor:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
Die Fraktion Die Linke & Piraten verweist zu der Verwaltungsvorlage auf den Beschluss des Rates - TOP 10.1 - vom 01.10.2015 (Drucksache Nr. 00909-15-E1), welcher in der Verwaltungsvorlage nicht berücksichtigt worden ist und bittet hierzu um Mitteilung:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, auch gehörlose Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zu warnen. Wir bitten um Informationen in den Fachausschüssen und im behindertenpolitischen Netzwerk.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Anmerkung wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage Drucksache-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.


Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die Feuerwehr zu dem Thema Kontakt zu Gehörlosenverband aufgenommen habe und was das Ergebnis sei? Im Jahr 2015 sei diese Kontaktaufnahme dem Ausschuss avisiert worden.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) sagt eine Beantwortung bis zu Ratssitzung am 17.05.2018 zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und empfiehlt unter Einbeziehung der o.g. Anmerkung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden unter Einbeziehung der o. g. Anmerkung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.
Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.

zu TOP 6.3
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)
hierzu Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 17.04.2018 vor:
Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass aufgrund des stark wachsenden Anteils der älteren Bevölkerung die Senioren bei den Planungen stärker zu berücksichtigen sind. Zur Zeit leben 160.000 Senioren in Dortmund und es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2030 sich diese Zahl und damit der proportionale Anteil der Senioren in der Bevölkerung erhöhen werde. Eine Abwanderung von Senioren sei eher unwahrscheinlich.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 18.04.2018 vor:
Einstimmiger Beschluss

Der Beirat regt an, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.

Des Weiteren bittet der Beirat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden um eine intensive Beteiligung in dem folgenden Konsultationsprozess. In diesem Zusammenhang sollten verschiedene Szenarien ausgearbeitet werden, die später der Politik vorgelegt werden. Mindestens ein Szenario sollte den Freiraumschutz und die ökologische Stadtentwicklung in den Mittelpunkt stellen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 08.05.2018 vor:

Der Integrationsrat schließt sich der Empfehlung des Seniorenbeirates vom 19.04.18 an und empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU dem Rat der Stadt folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.04.2018 vor:
Die Druckexemplare der o.g. Vorlage weichen aufgrund eines technischen Fehlers beim Seitenumbruch von der korrekten, elektronischen Version ab. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht. Es handelt sich ausschließlich um die Seiten 4 und 5 der Vorlage, die ich diesem
Schreiben beigefügt habe. Ich bitte Sie, diese freundlicher Weise zu Ihren Unterlagen zu
nehmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 6.4
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung vom 17.04.2018 mit einem Hinweis der Verwaltung vor:
Die Verwaltung teilt mit, dass auf Seite 6 der Vorlage anstatt das Jahr „2017“ das Jahr 2016 gemeint sei.

Herr Rm Mader bemängelt die Reihenfolge der hier gewählten Beratungsfolge und bittet daher darum, dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen nochmal vorzulegen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Hinweis der Verwaltung aus der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen
aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen
i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung bestehender
Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahme Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141,
Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung 467.000 € und nimmt den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.



Monegel Pisula Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin