Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Schulausschusses


am 16.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Thorsten Heymann (SPD) i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm F.-W. Weber (CDU) i. V. f. Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)

Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Volker Werner (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)

4. Schulaufsicht

Bernd Bruns


5. Gäste

Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend

Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)


Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Ralf Dallmann (FB 40)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Schulausschusses,
am 16.11.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

2.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

2.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03744-16)

2.4 Funke-Grundschule
Mündlicher Bericht


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)

3.2 Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05317-16-E1)

3.3 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schuljahr 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06222-16)

3.4 Präzisierung der Schulstatistik
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05318-16-E1)

3.5 Sekretariatsstellen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05316-16-E1)

3.6 Stärkung der Elternvertretung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05315-16-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)
(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 29.09.2016 zur Verfügung gestellt.)

5.1.1 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

5.2 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)
(Die Vorlage und der Jahresbericht wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat mit Sonderversand zur Verfügung gestellt.)

5.3 5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05992-16)


6. Anträge / Anfragen






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gottwald benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.5 Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 05272-16

TOP 2.6 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) – Sachstandsbericht
Empfehlung
Drucksache Nr.: 06239-16

TOP 3.7 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungssamtes
Empfehlung
Drucksache Nr.: 06134-16

TOP 3.8 Zwischenbericht „Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in
Dortmund“
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 05973-16

TOP 3.9 „Gute Schule“ – Zwei-Milliarden-Investitionsprogramm
Stellungnahme der Verwaltung
Drucksache Nr.: 05489-16-E4

TOP 5.4 Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger
Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
Drucksache Nr. 06276-16

TOP 6.1 Zerstörungen in der Emschertal Grundschule
Vorschlag zur TO/Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste
Drucksache Nr.: 06406-16

Mit den o. g. Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016

Herr Urbanek bat darum, folgendes in die Niederschrift aufzunehmen:
Die Vorsitzende habe ihm zu einem TOP das Wort entzogen.

Da Herr Urbanek nicht genau den TOP benennen konnte, ließ die Vorsitzende über die Genehmigung abstimmen. Der Schulausschuss stimmte einstimmig zu, den Einwand zu prüfen und die Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses in die nächste Sitzung zu verschieben



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 6. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 785.206 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 231.000 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
· Bürogebäude Luisenstraße, Brandschutzsanierung der 5. Etage, Brandschutzrückstellung 600.000 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Es lag folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

„… im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.
Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.“
Herr Strack bat um Beantwortung folgender Fragen zu den Investitionen in digitale Maßnahmen (S. 6 der Vorlage):
- Warum wurde ein externe Gutachterin beauftragt?
- Um welche Firma handele es sich?

Frau Schneckenburger erklärte, dass das Programm Gute Schule breit aufgestellt sei. Dieses erfordere auch genügend Personal, um zu alles zu erarbeiten. Dazu sei es manchmal notwendig, auf externe Personalkapazitäten zurück zu greifen.

Der Schulausschuss nahm die Vorlage unter Einbeziehung des obigen Schreibens der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03744-16)

Der Schulausschuss nahm den 6. Sachstandsbericht zu Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Funke-Grundschule

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Aktionsplan "Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05272-16)

Herr Hagedorn beantwortete die Fragen von Frau Landgraf, Herrn Barrenbrügge und Herrn Dingerdissen wie folgt:
- Dauer der Modellphase:
10 Unterrichtseinheiten/Wochen, die Modellphase werde durchgeführt im Vorschulbereich.

- Aktion nicht zu Lasten des Schulsports:
Der Modellversuch sei mit allen Verantwortlichen für den Schulsport abgestimmt worden.

- Spanne von 30-50 % Nichtschwimmern in der 4. Jahrgangsstufe:
Die Zahl sei regional zu betrachten, beziehe sich nicht nur auf Dortmund.

- Personal:
In der Modellphase übernehmen Vereine die Kurse. Es gehe dabei erstmal um „Wasserge-
Wöhnung“.

Der Schulausschuss nahm den Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06239-16)

Herr Urbanek erklärte, dass er nur dem Punkt 1 des Beschlusses zustimmen könne, nicht den weiteren Punkten.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Neinstimme (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den vorgelegten Sachstandsbericht zu Kenntnis.
2. Der Rat beschließt die Durchführung der Projekte der Sozialverwaltung im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 unter Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und beauftragt die Verwaltung, diese umzusetzen bzw. mit der beschriebenen Zielsetzung weiter zu verhandeln und zu konkretisieren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung und das Aufgabenspektrum eines dezernatsübergreifenden Teams zu überprüfen, um die Wirksamkeit der geplanten Initiativen zu erhöhen.

3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine gestaffelte Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule in Dortmund ab dem Schuljahr 2017/2018
bis zu einer Höhe von 180,- Euro in der höchsten Einkommensklasse.



zu TOP 3.2
Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05317-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… nachfolgend finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen:

1. Detaillierte Aufstellung sortiert nach Trägern und Schulen.

OGS Standorte im Schuljahr 2016/2017, Aufteilung nach Trägern und Schulen





Vereinigte Kirchenkreise

Caritasverband

Nr.
Schule
StBZ
Nr.
Schule
StBZ
1
Adolf-Schulte-Schule
APL
1
Busenberg-GS
APL
2
Aplerbecker-GS
APL
2
Hellweg-GS
BRA
3
Aplerbecker-Mark-GS
APL
3
Elisabeth-GS
EVI
4
Emschertal-GS
APL
4
Hansa-GS
HUCK
5
Friedrich-Ebert-GS
APL
5
Urbanus-GS
HUCK
6
Gerhart-Hauptmann-GS
APL
6
Widey-GS
HUCK
7
Erich-Kästner-GS
BRA
7
Diesterweg-GS
I-Nord
8
Reichshof-GS
BRA
8
Weingarten-GS
HÖR
9
Herder-GS
EVI
9
Franziskus-GS
I-Ost
10
Eichlinghofer-GS
HOM
10
Winfried-GS
I-Ost
11
Harkort-GS
HOM
11
Fine-Frau-GS
I-West
12
Kirchhörder GS
HOM
12
Funke-GS
I-West
13
Ostenberg-GS
HOM
13
Gutenberg GS
I-West
14
Schubert-GS
HOM
14
Schopenhauer-GS
MENG
15
Benninghofer-GS
HÖR
15
Brukterer-GS
SCHA
16
Brücherhof-GS
HÖR
16
Buschei-GS
SCHA
17
Lieberfeld-GS
HÖR
17
Kautsky-GS
SCHA
18
Gilden-GS
HUCK
18
Paul-Dohrmann-Schule
SCHA
19
Hangeney-GS
HUCK



20
Landgrafen-GS
I-Ost

dobeq GmbH

21
Johannes-Wulff-Schule
I-West
Nr.
Schule
StBZ
22
Peter-Vischer-GS
I-West
1
Comenius-GS
BRA
23
Freiligrath-GS
LÜDO
2
Brechtener-GS
EVI
24
Friedens-GS
LÜDO
3
Graf-Konrad-GS
EVI
25
Holte-GS
LÜDO
4
Osterfeld-GS
EVI
26
Bodelschwingh-GS
MENG
5
Höchstener GS
HÖR
27
Westhausen-GS
MENG
6
Stift-GS
HÖR
28
Dietrich-Bonhoeffer-GS
SCHA
7
Jungferntal
HUCK
29
Kirchderner-GS
SCHA
8
GS Kleine Kielstr.
I-Nord
30
Siegfried-Drupp-GS
SCHA
9
Libellen Schule
I-Nord
31
Westholz-GS
SCHA
10
Hohwart-GS
I-Ost
32
Kreuzschule
I-West
11
Petri GS
I-West



12
Steinhammer GS
LÜDO

PariSozial gGmbH

13
Overberg-GS
MENG
Nr.
Schule
StBZ
14
Mörike-GS
LÜDO
1
Bach-GS
BRA
15
Roncalli GS
SCHA

Steinbrink-GS
BRA
16
Westricher GS
HUCK
3
Langeloh-GS
HOM



4
Kerschensteiner-GS
I-Ost

Jugendhilfe St. Elisabeth

5
Libori-GS
I-Ost
Nr.
Schule
StBZ
6
Uhland-GS
I-Ost
1
Schule an der Froschlake
LÜDO
7
Regenbogen-GS
MENG
2
Marienborn-GS
LÜDO
8
Schragmüller-GS
MENG
3
Lichtendorfer-GS
APL
9
Wilhelm-Rein-FS
MENG
4
Tremonia-Schule
I-West
10
Eichwald-GS
SCHA










Elternvereine




Nr.
Schule
StBZ



1
Fichte-GS
BRA


2
Olpketal GS
HOM



3
Liebig-GS
I-West










Die Falken * Stadtteilschule e.V.
Jüdische Kultusgemeinde und Christliches Jugenddorf Oespel (CJD)

Nr.
Schule
StBZ



1
Fröbel-Schule
BRA
Die Falken


2
Oesterholz-GS
I-Nord
Stadtteilschule e.V.


3
Berswordt-GS
I-Ost
Jüd. Kultusgemeinde


4
Grundschule Am Dorney
LÜDO
Christliches Jugenddorf


2. Veränderungen im Vergleich zur Situation vor der Ausschreibung

Die Förderschule Langermann hat aufgrund der bevorstehenden Schließung keine OGS-Plätze
mehr beantragt.
An der Kreuz-Grundschule wechselt die Trägerschaft vom Elternverein zu den Vereinigten
Kirchenkreisen. (EKK)

An der Westricher Grundschule wechselt die Trägerschaft vom Caritasverband zum Träger dobeq.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schuljahr 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06222-16)

Herr Barrenbrügge bat um Beantwortung folgender Fragen:
- Zusammensetzung der Kommission
- Kriterien der Projektauswahl
- Verteilung der Fördermittel zu gleichen Teilen auf die Projekte?
- Sicherung absoluter Transparenz der Projekte

Frau Raddatz-Nowack antwortete kurz:
- Es handele sich um ehrenamtliche Mitglieder, die unabhängig von Verwaltung und
sonstigen Verbindungen sind:
Herr Diekneite, ehemaliger Schulausschuss-Vorsitzender
Frau Hempel, Vertreterin der Eltern
Herr Koch, Geschäftsführer von Grünbau
Sie sagte zu, genauere Informationen zu den Fragen und dem ursprünglichen Ratsbeschluss sowie der Entscheidung der Bildungskommission zum Schulentwicklungsfonds zusammenfassend schriftlich nachzureichen.

Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2016/17 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Präzisierung der Schulstatistik
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05318-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016 wurde die Verwaltung
beauftragt, die Schülerzahlen der Förderschulen zum Schuljahr 2016/17 darzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Amtliche Schulstatistik zum 15.10.2016 liegt nunmehr vor. Im Vergleich zum letzten Schuljahr ist die Zahl der Förderschülerinnen und –schüler im Schuljahr 2016/17 um 93 Personen zurückgegangen. Eine rückläufige Tendenz ist bereits seit 2004/05 zu verzeichnen.

2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Lernen
1154
1049
956
852
801
Soz. Emotionale Entwicklung
308
309
299
259
243
Sprache
304
286
270
259
223
Geistige Entwicklung
325
320
328
353
363
2091
1964
1853
1723
1630

Während die Schulen mit den Schwerpunkten „Soziale und emotionale Entwicklung“, „Sprache“ und „Geistige Entwicklung“ die Mindestgrößen stets erfüllten, mussten im Bereich der Förderschulen Lernen umfangreiche schulorganisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen sind bis zum Sommer 2017 vollständig umgesetzt (s. hierzu Drucksache-Nr. 14810-14).

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Schüler/innenzahlen nach den Förderschwerpunkten in den letzten fünf Jahren.

In allen Schwerpunkten sind sinkende Schüler/innenzahlen zu verzeichnen mit Ausnahme des Schwerpunktes „Geistige Entwicklung. Hier ist ein leichter Anstieg erkennbar.“





Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Hier sind die Schüler/innenzahlen der einzelnen Jahrgänge nach Förderschwerpunkten aufgeführt.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sekretariatsstellen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05316-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen zum Tagesordnungspunkt „Sekretariatsstellen“ beantworte ich wie folgt:

1. In welchen Abständen wird diese „regelmäßige“ Anpassung vorgenommen?

Die Arbeitszeit in den Schulsekretariaten wird jährlich überprüft und angepasst.
Maßgeblich für die Berechnung der so genannten „Sollarbeitszeit“ (SAZ) sind die
jeweiligen Schülerzahlen der Amtlichen Schulstatistik zum 15.10. eines Jahres. Das
Gutachten „Reorganisation der Schulsekretariate“ aus 2002 (Gutachten Dosys v.
18.09.2002) ist weiterhin Grundlage für die Bemessung der Arbeitszeit in den
Schulsekretariaten der allgemeinbildenden Dortmunder Schulen und in den
Weiterbildungskollegs.
Veränderungen der „Schullandschaft“ und eine damit verbundene veränderte
Aufgabenwahrnehmung erfordern es, dass Arbeitsvorgänge auf Aktualität, richtige
Erfassung und notwendige Ergänzungen hin überprüft und angepasst werden. Die
Bemessungsgrundlagen des Gutachtens werden durch den Fachbereich Schule insoweit
laufend fortgeschrieben.

2. Werden in die Schülerzahlen, nach denen sich die Sekretariatsstellen bemessen
lassen, auch Schüler und Schülerinnen in Auffangklassen eingerechnet?

Für die SAZ- Berechnung der allgemeinbildenden Schulen werden die Schülerinnen und
Schüler in Auffang- und Vorbereitungsklassen bei der Schülerzahlenermittlung gesondert
erfasst und berücksichtigt. Zeitliche Mehrbedarfe bei der Sekretariatsarbeit durch höheren
Unterstützungs- und Beratungsaufwand für Kinder und Jugendliche in Auffang- und
Vorbereitungsklassen sowie deren Erziehungsberechtigte werden besonders
berücksichtigt. Für jede Auffang- und Vorbereitungsklasse einer Schule wird die
wöchentliche Arbeitszeit um eine zusätzliche Zeitstunde aufgestockt.
Diese Regelung gilt für alle städt. Dortmunder Schulen (einschl. Berufskollegs).

3. Wie stellt sich die derzeitige Situation dar: Gibt es ggfs. Schwierigkeiten in der
Stellenbesetzung? Wir bitten darum, ggf. offene Stellen nach Schulformen
aufgeschlüsselt genau zu beziffern.

Aktuell sind folgende Planstellen unbesetzt (Stand: 10/ 2016):
Grundschulen
4 Planstellen (absolut) = 1,5 Planstellen (vollzeitverrechnet - vzv)

Springkräfte
4 Planstellen (absolut) = 3 Planstellen (vzv)
Unbesetzte Planstellen sollen zunächst intern (durch Bewerberinnen und Bewerber aus der
Stadtverwaltung) besetzt werden. Soweit dies intern nicht möglich ist, werden die Stellen
durch Bewerberinnen und Bewerber vom Arbeitsmarkt besetzt.

4. Wie erklärt sich die Verwaltung den Eindruck eines Stellenabbaus in den
Sekretariaten trotz aller Orten steigender Schülerzahlen?

Der Eindruck kann objektiv nicht nachvollzogen werden. In der unten dargestellten
Tabelle ist die Entwicklung der letzten drei Schuljahre abgebildet. Grundlage sind die
Daten der amtlichen Schulstatistik zum 15.10. eines Jahres. Die Tabelle zeigt, dass trotz
abnehmender Anzahl der Schulen und rückläufiger Schülerzahlen die Zahl der
vollzeitverrechneten Planstellen (einschließlich der Springkräfte) in den
Schulsekretariaten angestiegen ist. Die im laufenden Schuljahr aufgenommenen
Schülerinnen und Schüler in Auffangklassen sind in dieser stichtagsbezogenen Tabelle
nicht enthalten.“

Schuljahr
Anzahl der Schulen
Anzahl der Schüler
Anzahl der Stellen (vzv)
2013/2014
167
78.435
127,33
2014/2015
164
77.982
133,69
2015/2016
160
77.682
137,13


Auf die Frage von Herrn Dingerdissen nach dem Anteil von Sekretariatsstellen, die mit Männern besetzt sind, antwortete Frau Raddatz-Nowack, dass es um 3-4 Stellen handele.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Stärkung der Elternvertretung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05315-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fragen der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:
1. Wie genau lautet die derzeitige Regelung bezüglich der Nutzung von Schulräumen bzw. eines langfristig zur Verfügung stehenden Raumes für Elterngespräche durch die Stadteltern?
Die Stadteltern können nach der Benutzungsordnung zur Vergabe von Räumen und Pausenflächen der Schulen der Stadt Dortmund auf Antrag Schulräume für außerschulische Zwecke nutzen. Daneben wurde den Stadteltern die Möglichkeit eingeräumt, je nach Verfügbarkeit im Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum, Möllerstr. 3, verschiedene Räume nach vorheriger Anmeldung kostenlos zu nutzen. Diese Räume können auch für Elterngespräche genutzt werden.
2. Besteht die Möglichkeit, frisch gewählten Elternvertretern an Schulen auf dem zur Meldung bei der Schulverwaltung verwendeten Formular eine direkte Wahloption zu geben, ihre Kontaktdaten zur Weitergabe an die Stadteltern freizugeben?

Die Schulen sind nicht verpflichtet der Schulverwaltung die gewählten Eltern-
vertreter/-innen zu melden. Folglich gibt es auch kein Formular auf dem eine Wahloption zur Weitergabe der Kontaktdaten aufgenommen werden könnte. Daher kann der Fachbereich Schule die Stadteltern leider nicht in der gewünschten Weise unterstützen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06134-16)

Herr Barrenbrügge hielt die Pool-Lösung nicht für ein Instrument, Kosten zu begrenzen.

Frau Schneckenburger führte aus, dass das 9. Schulrechtsänderungsgesetz den Elternwillen und das Elternwahlrecht in den Vordergrund stelle und nicht die Auflösung von Förderschulen favorisiere. Dieser Prozess sei nur begrenzt steuerbar, da Eltern letztendlich nach den Bedürfnissen ihres Kindes entscheiden. Schulbegleitung ersetze nicht die Förderschullehrer, sondern solle Inklusion möglich machen. Die Pool-Lösung sei dazu eine Hilfe.

Frau Staar stimmte zu, dass kaum Kosten gespart werden könnten und erklärte, dass Land und Bund die Kommunen bei den Kosten entlasten müssten. Wichtig sei qualitative und qualifizierte Schulbegleitung.

Herr Urbanik sah das Inklusionskonzept in NRW als gescheitert an und werde der Vorlage nicht zustimmen.
Frau Staar erklärte dazu, dass Inklusion auf einem guten Weg sei, aber größerer Unterstützung bedürfe.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (19 Ja, 1 Nein – AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 920.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 3.8
Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)

Der Schulausschuss nahm den Zwischenbericht „Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
"Gute Schule" - Zwei-Milliarden-Investitionsprogramm
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05489-16-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Nutzung der Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ (Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen) eröffnet ein breites Feld zur Modernisierung der städtischen Schulinfrastruktur.

Zu Frage 1: Welche Maßnahmen sollen mit dem Zwei-Milliarden-Investitionsprogramm gefördert werden?

Das Landesprogramm fördert grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörenden Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen.
Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen).

Dazu gehören
• die Sanierung und Modernisierung,
• der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
• Digitalisierungsmaßnahmen und
• Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind.

Zu Frage 2 und 3: Welche Fristen gibt es, in denen die Mittel beantragt bzw. aufgebraucht werden müssen? Welche finanziellen Mittel werden der Stadt Dortmund im Rahmen dieses Investitionsprogrammes zur Verfügung stehen?

Im Rahmen des Investitionsprogramms "Gute Schule 2020" besteht für die Stadt Dortmund die Möglichkeit, in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils bis zu 23,56 Mio. € zinslose und tilgungsfreie Darlehen (die Übernahme von Zinsen und Tilgung erfolgt durch das Land NRW) bei der NRW-Bank zur Verbesserung der Schulinfrastruktur aufzunehmen.

Dabei können die jährlich zur Verfügung stehenden Darlehen auch jeweils (mit Ausnahme des Jahres 2020) bis zu einem Jahr später abgerufen werden.

Innerhalb von 30 Monaten nach der jeweiligen Auszahlung ist der NRW-Bank der Verwendungsnachweis und der zugrunde liegende Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzulegen. Die letzte Auszahlung kann am 9. Dezember 2020 erfolgen, damit ist der letzte Verwendungsnachweis bis spätestens zum 8. Juni 2023 zu erbringen.

Zu Frage 4: Welche Schulformen bzw. welche konkreten Schulen in Dortmund sollen von den Mitteln profitieren?

Grundsätzlich sollen alle Schulformen von den Mitteln profitieren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die konkrete Konzeption zur Mittelverwendung dem Rat zum Beschluss vorzulegen ist.

Zu Frage 5: Welche Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Schulen bzw. zum Aufbau einer digitalen Infrastruktur in Schulen sind geplant?

Der Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich den Ausbau der digitalen kommunalen Infrastruktur vor. Deshalb ist es beabsichtigt, die Mittel in den Bereichen
· schulinterner Vernetzung,
· WLAN und
· gebäudegebundener interaktiver Präsentationtechnik
einzusetzen.
Die Finanzierung digitaler Endgeräte ist nach dem aktuellen Informationsstand nicht möglich.


Zu Frage 6: Welche finanziellen Mittel werden im Rahmen des Investitionsprogrammes für die digitale Infrastruktur zur Verfügung stehen?

Der Gesetzesentwurf sieht keine Quotierung für einen der unter Frage 1 erwähnten Förderbereiche vor. Der Anteil der für die digitale Infrastruktur verwendeten Mittel ergibt sich aus der durch den Rat zu beschließenden Konzeption zur Mittelverwendung.

Zu Frage 7: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Mittel des Investitionsprogrammes zusätzlich zu den bereits geplanten und finanzierten Maßnahmen bereitgestellt werden können?

Intention des Gesetzentwurfes ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Schulinfrastruktur kurzfristig auf einen aktuellen Stand - einschließlich der digitalen Infrastruktur- zu bringen. Dies bedingt sicherlich neue zusätzliche –bisher nicht finanzierbare- Maßnahmen, aber auch die schnelle, ggf. auch kurzfristigere Umsetzung bereits geplanter Maßnahmen. Im Rahmen der durch den Rat zu beschließenden Konzeption wird auch über Schwerpunktsetzungen, wie z.B. Ausbau des Ganztags entschieden.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Herr Grewe erläuterte den Teilergebnisplan des Fachbereiches Schule (wird der Niederschrift beigefügt).

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Beratung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.1.1
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Beratung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.2
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Schulausschuss nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05992-16)

Der Schulausschuss nimmt die Broschüre „5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-16)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2017 ein Konzept zur leistungs­­fähigen Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zu erarbeiten.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Zerstörungen in der Emschertal-Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06406-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Rahmen der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.

Die Begründung der Verwaltung, dafür dass den Medien nicht gestattet wurde, Photos von den Schäden zu machen ist für unsere Fraktion nicht nachvollziehbar. Besonders der Hinweis, dass man ein großes Medieninteresse erwartet habe, widerspricht jedem normalen Interesse an kriminellen Vorgängen. Auch die Erklärungen, dass die Schulleiterin schockiert gewesen sei und Schüler und Schülerinnen negativ beeinflusst worden wären, sind nicht überzeugend.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste möchte von der Schulverwaltung wissen, welche Gründe wirklich für diesen außergewöhnlichen Informationsvorgang vorliegen.“



Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass sie am entsprechenden Tag vormittags mit der Schulleitung gesprochen habe. Sie habe empfohlen, zuerst keine Bildberichterstattung zuzulassen, da sie sich selbst bis dato kein Bild von den Geschehnissen habe machen können. Jede weitere Berichterstattung sei dann über die Pressestelle erfolgt. Es habe danach von ihrer Seite aus weitere klärende Gespräche mit der Presse gegeben, die klar stellten, dass sie keine Einschränkungen vornehmen, sondern erst einmal über den genauen Sachstand informiert werden wollte.

Herr Dingerdissen nahm die Erklärung dankend zur Kenntnis. Es sei jedoch missverständlich gewesen, Bilder nicht zuzulassen, weil ein Medienansturm befürchtet wurde, den man umgehen wollte.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




Die Vorsitzende bedankte sich für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e G o t t w a l d F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Präsentation_Haushalt_FB 40.pdf)