Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 29.03.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr Rm Naumann (SPD) i.V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)

Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr Rm Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Bonkowski - DSW 21

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe -61-
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Buddendieck-62-
Herr Böhm - 64/AL
Frau Laubrock-64/stv.AL-
Herr Krueger-2/Dez.-
Herr van den Brink –WF-
Herr Kollmann-20-
Herr Wiedemann-50-
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro



4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 29.03.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06637-17)
Hinweis: Die Druckstücke hierzu erhalten Sie im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes

3.2 Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07194-17)

3.3 Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017

3.4 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)
Hinweis: Die Druckstücke hierzu erhalten Sie im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes

3.5 Erschließungsplanung für den Garbe Logistikpark Westfalenhütte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07307-17)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06848-17)

4.2 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 -Zeche Oespel-
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06984-17)

4.3 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - nach § 13 BauGB

I. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001
II. Beschluss über die teilweise Änderung des Bebauungsplanes InN 205 - Bornstraße südlicher Teil -
III. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - vom 12.05.2015
IV. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 238 - Borsigstrasse Ecke Brunnenstraße - vom 23.09.2016
V. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VI. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für einen Teilbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VII. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für einen weiteren Teilbereich Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VIII.Beschluss über die Zurückstellung von Baugesuchen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06632-17)

4.4 Bauleitplanung:
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB)
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 01.09.2016

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07063-17)

4.5 Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - (Lessing - Grundschule) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07146-17)

4.6 Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06867-17)

4.7 Rhein-Ruhr-Express (RRX), barrierefreier Ausbau der Stationen Scharnhorst und Kurl
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06903-17)

4.8 Betriebszeiten der H-Bahn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07358-17)



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)

Einbringung
(Drucksache Nr.: 07140-17)

5.2 Luftqualität

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017
(Drucksache Nr.: 06954-17)


hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017

hierzu -> Vorlage: Luftschadstoffbelastung entlang der B 1
(Drucksache Nr.: 07255-17)

5.3 Nitratbelastung im Grundwasser
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06304-16-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06304-16-E2)

5.4 Bärenklau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07339-17)

5.5 Gefahrgutlager Wickede
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07367-17)

5.6 Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) NRW
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-

Kenntnisnahme

5.7 Umgang mit Muffelwild
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-

Kenntnisnahme

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen

Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)

6.2 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07100-17)

6.3 Aufstellung einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07113-17)

6.4 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Lindenhorst-Süd"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06555-16)

6.5 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07095-17)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-.

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-.

10. Anfragen
-nicht besetzt-.

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Pohlmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung



Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, folgende Vorlage der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit als TOP 7.1 auf die Tagesordnung zu setzten:
I. Grundstücksmarktbericht 2017
-Kenntnisnahme- Drucksache Nr.: 07385-17

-Dringlichkeitsschreiben liegt vor-


Absetzungen:
Der unter TOP 4.8 aufgeführt Vorschlag zur Tagesordnung zum Thema
Betriebszeiten der H-Bahn“ (Drucksache Nr.: 07358-17)
wurde inzwischen durch die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen und ist somit von der Tagesordnung abzusetzen.



Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06637-17)
Hierzu Zusatz-./Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DrucksacheNr.: 06637-167-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet unter dem o. g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des "Umweltverbunds" (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um mindestens jeweils 0,5 % pro Jahr erhöht (2017: 53,5 %, 2018: 54 %,2019: 54,5 %, 2020: 55 %). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu evaluieren, um den Planwert zu erreichen. Die Fördermittel des Landes zur Nahmobilität sind auszunutzen.

2. Im Jahr 2016 haben die erneuerbaren Energiequellen laut BMWI deutschlandweit 29 % zur Bruttostromerzeugung beigetragen. In NRW lag der Anteil bei 12,6 % (2015). In Anlehnung an den NRW-Wert wird der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund u. a. mit Hilfe des weiteren Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 auf insgesamt 10 % erhöht.

3. Die Kennzahlen für den Jahresmittelwert der NO2-Belastung an besonders belasteten Messstationen sollen sofort auf den geltenden EU-Grenzwert von 40 μg/m3 festgelegt werden.


4. Für die von Lärm betroffenen Wohneinheiten sind derzeit nur Istwerte und keine Plan-/Zielwerte festgelegt. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Werte zu definieren und den Gremien zur Abstimmung vorzulegen.“

AUSW, 29.03.2017:

Herr Rm Dudde erläutert, dass seine Fraktion den WOH bereits in den vergangenen Jahren immer kritisiert habe und zu den für diesen Ausschusses relevanten Themen den vorliegenden Antrag gestellt habe, da man den WOH als Instrument der finanziellen Steuerung ansehe. Weiter verdeutlicht er die einzelnen Punkte dieses Antrages.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion den o.a. Antrag ablehne, da man die Auffassung vertrete,
- das zum 1. Punkt in erster Linie zunächst der „Beirat Nahmobilität“ gefragt sei. Aufgrund der Arbeit bzw. Informationen dieses Beirates könne man dann entsprechend handeln.
- An Punkt 2. arbeite die Verwaltung bereits. Außerdem gehe sie davon aus, dass die Verwaltung zu jedem neuen Projekt das entsprechende Kataster, in welchem die bereits vorhandenen Solardächer erfasst seien, aufrufen werde.
- Zu Punkt 3. führt sie an, dass man, auch wenn man auf den EU-Grenzwert setze, trotzdem zusätzlich investieren müsse, um das dort Geforderte in irgendeiner Form zu erreichen. Da man heute noch nicht beurteilen könne, in welchem Maße dies erfolgen müsse, werde ihre Fraktion auch diesen Punkt ablehnen, um zunächst die Entwicklung zu diesem Thema insgesamt abzuwarten.

Herr Rm Waßmann schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen seiner Vorrednerin zum Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen an. Losgelöst von diesem Antrag, verdeutlicht er, dass aber auch seine Fraktion nicht wirklich zufrieden mit dem bisherigen WOH sei. Man sehe hier die Notwendigkeit, dass man sich zu den nächsten Haushaltsberatungen insgesamt nochmal mit dem Thema WOH befassen müsse, da das, was man bisher damit erreicht habe „sehr dünn“ sei. Vor diesem Hintergrund erachte man es nun nicht als sinnvoll, durch den o.a. Antrag „punktuell“ etwa zu ändern. Daher werde seine Fraktion diesen ablehnen, die Verwaltungsvorlage aber empfehlen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion dem WOH immer noch deutlich skeptischer gegenüber stehe, da man diesen nicht für ein geeignetes Instrument halte, um den finanzpolitischen Aufgaben gerecht zu werden. Daher werde man sich hierzu weiterhin enthalten. Dem o.a. Antrag werde man zustimmen, da man sich zu den einzelnen hierin angesprochen Themen wiederfinde und es daher für sinnvoll erachte, die genannten Zielwerte anzupassen.

Her sB Huft-Krollner führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man den WOH als Steuerungsinstrument für ungeeignet halte. Hierzu erläutert er, dass man der Meinung sei, dass unter monetären Gesichtspunkten weite Teile dieses Haushalts in den Pflichtbereich gehören würden, und daher wenig beeinflussbar seien. Auf einer anderen Ebene würden zudem ein operatives Controlling sowie eine Aufgabenkritik fehlen.


Anschließend wird wie folgt getrennt abgestimmt:
1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06637-167-E1):

Dieser wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.
2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) und Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) den Wirkungsorientierten Haushalt 2017 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form zu beschließen.





zu TOP 3.2
Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07194-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK) bis zum 31.12.2027 zu.
2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Fortführung der Zusammenarbeit im AMK-Verbund bis zum 31.12.2027 in Form einer Kündigungsverzichtserklärung zu den bestehenden Verträgen zu beauftragen.



zu TOP 3.3
Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017:

„Herr Rm Kowalewski bittet darum die Vorlage, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Dies wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und 1x Fraktion B’90/Die Grünen) sowie zwei Stimmenthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), abgelehnt.

Frau Rm Noltemeyer führt an, dass ihre Fraktion diesen Rahmenplan grundsätzlich für sehr gelungen halte. Weiter merkt sie an, dass man aber ein großes Problem damit habe, dass nach Ablauf des Erbpachtvertrages, das Gebäude Nr. 33 (Anlage 1) abgerissen werden soll. Da in diesem Gebäude sowie in dem gegenüberliegenden privaten Gebäude, ihrer Meinung nach, wichtige Akteure in Bezug auf die Entwicklung des Hafenbereichs leben würden. Daher wäre es ein schlechtes Signal, diese Nutzer zum Auszug zu bewegen, sobald man ein Zugriffsrecht hierauf habe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten), den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.





AUSW, 29.03.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „südliche Speicherstraße am
Stadthafen“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung im Quartier Speicherstraße in
Dortmund und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne,
Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und
Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den allgemeinen Sachstand zur Entwicklung der
Speicherstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen für die „nördliche
Speicherstraße am Schmiedinghafen“ auf Basis der dargestellten Entwicklungsperspektiven
weiter zu verfolgen.






zu TOP 3.4
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.




zu TOP 3.5
Erschließungsplanung für den Garbe Logistikpark Westfalenhütte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07307-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 22.03.2017:

„Herr Sagolla gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch zusammenfassende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder lässt über die Punkte des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen wie folgt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Bezüglich der Erschließung des Westfalenhüttengeländes und der damit verbundenen Verkehrsplanung wird die Verwaltung zu Folgendem aufgefordert:
· Radverkehr

Als innerstädtisches Gewerbegebiet bietet das Gelände hervorragende Voraussetzungen für den Radverkehr. Dazu muss die Anbindung an das Radwegenetz und die Berücksichtigung des Radverkehrs bei den Straßenbauplanungen auf dem Gelände sichergestellt werden. Ebenso müssen arbeitsplatznahe und sichere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
· Verlängerung der Stadtbahnlinie U44

Im „Nahverkehrsplan 2014“ wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 über die Westfalenhütte als Maßnahme des Korbes 3 genannt. Außerdem wird ein Alternativvorschlag mit verkürzter Trassenführung bis zur Springorumstraße erörtert. Die Sinnhaftigkeit wird von der künftigen Entwicklung des Geländes abhängig gemacht. Aufgrund der Entwicklung und Ansiedlung wird die Verwaltung beauftragt die Sinnhaftigkeit erneut zu prüfen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
· Erreichbarkeit mit dem Bus erhöhen

Die Linie 417 erschließt das Gebiet der Westfalenhütte. Die Verwaltung prüft, inwieweit weitere Buslinien über Haltestellen auf/am Westfalenhüttengelände geiltet werden können, um eine bessere Verknüpfung sicherzustellen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.


Herr Urbanek merkt an, dass, wenn der gesamte Lieferverkehr für diesen Komplex über die
Straße erfolgt, man mit der Verkehrsführung und dem new turn auf der Brackeler Straße einen
Schiffbruch erleiden wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Erschließungskonzept für den Logistikpark Westfalenhütte inkl. der Einrichtung einer Wendeanlage in der Brackeler Straße östlich der Werkmeisterstraße sowie einer dauerhafte Zu- und Abfahrt von der Brackeler Straße (K17) in das Gelände des Garbe Logistikparks Westfalenhütte sowie das Dringlichkeitsschreiben von Herrn StR Wilde vom 14.03.2017 unter Berücksichtigung des oben genannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.“



AUSW, 29.03.2017:

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen bringen einhellig zum Ausdruck, dass die in der Vorlage dargestellte Entwicklung der Fläche mit dem damit verbunden Zuwachs an Arbeitsplätzen sehr erfreulich sei. Insofern sei natürlich auch die verkehrliche Erschließung nochmal unter Druck geraten, deren weitere Entwicklung man mit Spannung beobachten werde.

Herr Rm Logermann wirbt außerdem für die o.a. Beschlusslage zu dem Antrag seiner Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und erhebt diese hier zum Antrag.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem, nachfolgend aufgeführten Antrag einstimmig, bei Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) zu.

„Bezüglich der Erschließung des Westfalenhüttengeländes und der damit verbundenen Verkehrsplanung wird die Verwaltung zu Folgendem aufgefordert:
· Radverkehr

Als innerstädtisches Gewerbegebiet bietet das Gelände hervorragende Voraussetzungen für den Radverkehr. Dazu muss die Anbindung an das Radwegenetz und die Berücksichtigung des Radverkehrs bei den Straßenbauplanungen auf dem Gelände sichergestellt werden. Ebenso müssen arbeitsplatznahe und sichere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
· Verlängerung der Stadtbahnlinie U44

Im „Nahverkehrsplan 2014“ wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 über die Westfalenhütte als Maßnahme des Korbes 3 genannt. Außerdem wird ein Alternativvorschlag mit verkürzter Trassenführung bis zur Springorumstraße erörtert. Die Sinnhaftigkeit wird von der künftigen Entwicklung des Geländes abhängig gemacht. Aufgrund der Entwicklung und Ansiedlung wird die Verwaltung beauftragt die Sinnhaftigkeit erneut zu prüfen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
· Erreichbarkeit mit dem Bus erhöhen

Die Linie 417 erschließt das Gebiet der Westfalenhütte. Die Verwaltung prüft, inwieweit weitere Buslinien über Haltestellen auf/am Westfalenhüttengelände geiltet werden können, um eine bessere Verknüpfung sicherzustellen.“




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Erschließungskonzept für den Logistikpark Westfalenhütte inkl. der Einrichtung einer Wendeanlage in der Brackeler Straße östlich der Werkmeisterstraße sowie einer dauerhafte Zu- und Abfahrt von der Brackeler Straße (K17) in das Gelände des Garbe Logistikparks Westfalenhütte zur Kenntnis.





4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06848-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Förderrichtlinien der Stadt Dortmund zur Durchführung der Maßnahme Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der „Werkssiedlung Oberdorstfeld“ sowie deren Umsetzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 290.000 €.
Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.





zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 -Zeche Oespel-
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06984-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt der Stadt
I. nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1).


II. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017 zu und beschließt für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufhebungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - eine entsprechende Bescheinigung nach § 33 BauGB ausgestellt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW
.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - nach § 13 BauGB

I. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001
II. Beschluss über die teilweise Änderung des Bebauungsplanes InN 205 - Bornstraße südlicher Teil -
III. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - vom 12.05.2015
IV. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 238 - Borsigstrasse Ecke Brunnenstraße - vom 23.09.2016
V. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VI. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für einen Teilbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VII. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für einen weiteren Teilbereich Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VIII.Beschluss über die Zurückstellung von Baugesuchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06632-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
I. beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt den rechtskräftigen Bebauungsplan InN 205 - Bornstraße südlicher Teil - vom 22.09.1980 in einem Teilbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
III. beschließt den am 12.05.2015 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
IV. beschließt den am 23.09.2016 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
V. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - für den unter Punkt 5 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 BauGB
VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für den unter Punkt 3 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.
Rechtsgrundlage:

§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB
VII. beschließt den dieser Beschlussvorlage weiteren beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für den unter Punkt 4 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.



Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB
VIII. ermächtigt die Verwaltung Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind und nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - stehen, zurück zu stellen.

Rechtsgrundlage:

§ 15 Abs. 1 BauGB





zu TOP 4.4
Bauleitplanung:
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB)
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 01.09.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07063-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt die unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1)
II. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2016 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
In W 206 - Kortental - die Begründung vom 01.09.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO







zu TOP 4.5
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - (Lessing - Grundschule) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07146-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung fasst mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich, den Bebauungsplan In N 106 - Uniongelände /Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, gemäß § 13 a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 3).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr.3 des Bebauungsplanes In N 106 und der Begründung vom 03.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 4.6
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06867-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 22.03.2017:

„Herr Meissner und Herr Sagolla informieren die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zusammenfassend über den aktuellen Sachstand zum ZOB.

Herr Sagolla informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass alle 33 bereits geprüften Alternativstandorte jetzt noch einmal geprüft wurden und zum Ergebnis geführt haben, dass der Standort der ehemaligen Güterabfertigungsfläche am Hauptbahnhof die geeignetste Fläche ist.

Nach kontroverser Diskussion besteht bei der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Konsens darüber, dass zu Seite 2 / Punkt 2. „Schlussfolgerung“ / 2. Absatz der Verwaltungsvorlage zur mittelfristigen Verlegung des Busbahnhofes auf die ehemalige Güterabfertigungsfläche am Hauptbahnhof die Bitte um Prüfung besteht, dass ein anderer Standort für den ZOB außerhalb der City, u. a. aus Gründen der Emission, gesucht und umgesetzt wird.

Herr Urbanek sieht den Standort des ZOB als urbanen Raum eher aus gesamtstädtischer Sicht und hält den Standort am Hauptbahnhof für geeignet.

Frau Bogdahn stellt nach § 17 Abs. 1 Punkt b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Bratung. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt und es ergeben sich keine Gegenreden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht über das Verkehrsaufkommen am ZOB zur Kenntnis.“


AUSW, 29.03.2017:

Vor dem Hintergrund der Diskussion aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und auf Bitte von Herrn Wilde erfolgt heute durch die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen insgesamt ein eindeutiges, positives Votum zur Planung der Verwaltung hinsichtlich der mittelfristigen Verlegung des Busbahnhofes auf die ehemalige Güterabfertigungsfläche am Hauptbahnhof.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über das Verkehrsaufkommen am ZOB zur Kenntnis.






zu TOP 4.7
Rhein-Ruhr-Express (RRX), barrierefreier Ausbau der Stationen Scharnhorst und Kurl
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06903-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planungsabsichten der DB Station &Service AG, die Stationen Scharnhorst und Kurl barrierefrei auszubauen, zur Kenntnis.






zu TOP 4.8
Betriebszeiten der H-Bahn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07358-17)

Dieser Punkt wurde inzwischen durch die Fraktion Die Linke& Piraten zurückgezogen und insofern heute von der Tagesordnung abgesetzt.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07140-17)

hierzu ->Schreiben der Verwaltung :

„…im Verzeichnis der o.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Betroffen ist die Ortsangabe des geschützten Landschaftsbestandteiles (OV 015) im Stadtbezirk Scharnhorst.

Statt Grunewaldstraße / Eichwaldstraße muss es hier Grunewald / Eichkamp heißen.

Ich bitte, diese Korrektur bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtegsatltung und Wohnen bringt die Vorlage heute in den
Beratungsgang ein und wird sich in seiner Sitzung am 07.05.2017 mit der Angelegenheit
befassen, um dann eine entsprechende Empfehlung hierzu auszusprechen.


zu TOP 5.2
Luftqualität


hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017(inkl. des
Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06954-17):

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2017 vor:
„ … der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität belegt erneut die hohe Belastung
der Atemluft in den Städten durch Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die EUGrenzwerte werden auch in Dortmund weiterhin überschritten, das gefährdet die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.



Begründung:

Neben Feinstaub gefährden vor allem Stickoxide die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr sind allein in Deutschland auf Stickoxid-Emissionen zurückzuführen. Vor allem Dieselautos tragen zur Belastung bei – auch deshalb, weil die meisten Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt.



Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstationen in der Dortmunder Innenstadt lagen auch 2016 in Dortmund weiterhin deutlich über den EU-Grenzwerten. Durch die ungünstige Wetterlage wurde auch der Grenzwert für Feinstaub alleine im Januar bereits an sechs Tagen überschritten. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist es dringend nötig, den Kommunen die erforderlichen Handlungsmöglichkeiten zu geben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dabei bleiben die EU-Grenzwerte noch deutlich hinter den Empfehlungen der WHO zurück, die schon Mengen von 20 Mikrogramm Feinstaub, bzw. Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft als extrem gesundheitsgefährdend einstuft. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Blauen Plakette oder eine Verschärfung der Umweltzonen könnten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

Doch auch vor Ort müssen sämtliche, auch verkehrseinschränkende Handlungsoptionen
überdacht werden und umweltverträgliche Verkehrsmittel stärker als bislang gefördert
werden.“

Rm Lührs (SPD) warb dafür, den vorliegenden Antrag zunächst im Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beraten.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Anlass für den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion der Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität ist und dieser erst nach Redaktionsschluss der letzten Fachausschusssitzung veröffentlicht wurde. Zur Begründung führte Rm Reuter weiter aus, dass der Bericht deutlich mache, dass es trotz aller Maßnahmen, keine Entwarnung für die Luftqualität gibt und die Gefährdungen, insbesondere durch schadstoffbelastete Pkw und Lkw, auch weiterhin bestehen. Insofern setze sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch weiter für eine Stärkung der klimaschonenden Mobilität ein, die im Rahmen der Haushaltsberatungen jedoch ausgebremst wurde.

Rm Waßmann (CDU) sprach sich für eine differenzierte Betrachtung der Thematik aus und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Probleme nicht allein auf Seiten der Kommunen behoben werden können, sondern u.a. auch der Bund in der Verantwortung stehe. Weiter führte Rm Waßmann aus, dass bspw. im Rahmen von Masterplänen oder aber dem Projekt „smart city“ an Alternativen gearbeitet werde.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) bat darum, den Vorgang auch zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Es bestand Einvernehmen, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) vor einer abschließenden Beratung im Rat der Stadt zunächst an die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.




-35-



hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung
vom 14.03.2017:


„ABVG, 14.03.2017:

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Herr Lürwer teilt mit, dass es zu dieser Angelegenheit eine Informationsvorlage der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen geben werde, welche anschließend auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vorgelegt werde.
Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Zuständigkeit für den Luftreinhalteplan bei der Bezirksregierung Arnsberg liege, werde man ab Anfang April turnusmäßig eine gemeinsame Sitzung mit der Bezirksregierung Arnsberg durchführen, im Rahmen welcher diese Thematik mit der dortigen Vorstandsebene besprochen und erörtert werde.

Herr Rm Mader bittet darum, diese Angelegenheit zuständigkeitshalber zunächst in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Berndsen schließt sich dieser Bitte an.

Vor dem Hintergrund der o. a. Information der Verwaltung einigt man sich darauf, die Angelegenheit zunächst in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün wird sich erst nach Vorlage der dortigen Beratungsergebnisse mit der Thematik befassen.“


hierzu -> Vorlage: Luftschadstoffbelastung entlang der B 1
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07255-17):

„Die Stadt Dortmund wurde durch das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 09.07.2015
aufgefordert, die Stickstoffdioxidbelastung (NO2) entlang der Bundesstraße 1 (B 1) durch eine
Simulationsberechnung ermitteln zu lassen.
Hintergrund war die Klage eines Anwohners aus der Joseph-Scherer-Straße.
Die Stadt Dortmund hat sich dazu entschieden, dass neben der NO2-Belastung ebenfalls die
Feinstaubbelastung (PM 10 und PM 2,5) untersucht wird.
Als Untersuchungsgebiet wurde der ca. 5 km lange Abschnitt der B 1 von der B 236 bis zu
den Westfalenhallen definiert. Als Nord-Süd-Ausdehnung wurde ein je 250 m breiter Streifen
nördlich und südlich der B 1 festgelegt. Als konkrete Immissionsorte wurden für dieses
Gutachten 20 Gebäude bzw. Grundstücke benannt, die dem Kläger und weiteren Eigentümern
gehören, die sich in diesem Zusammenhang an die Stadt gewandt hatten. Von diesen
Immissionspunkten befinden sich nur zwei an der Joseph-Scheerer-Straße in geringem
Abstand zur B 1. Die verbleibenden 18 Immissionsorte haben einen Abstand von wenigstens
50 m zur B 1.
Innerhalb dieses Untersuchungsgebietes befinden sich drei seit mehreren Jahren betriebene
Messstationen (Passivsammler) des Umweltamtes, die zur Validierung der berechneten
Belastungen herangezogen wurden.


Es wurden drei Szenarien betrachtet:

Analysefall 2016: Ist-Zustand, Verkehrszahlen für das Jahr 2015 mit
Emissionsfaktoren für das Jahr 2016;

Prognosenullfall 2020: Verkehrszahlen für das Jahr 2015 mit Emissionsfaktoren
für das Jahr 2020 und

Planfall 2016: Aktualisierte Verkehrszahlen mit reduzierten Lkw-Anteilen
auf der B 1 für das Jahr 2015 mit Emissionsfaktoren für das
Jahr 2016.

Das Ergebnis der Simulation stellt sich wie folgt dar:

Die Untersuchung bestätigt die Aussagen des Umweltamtes zur Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung. Während Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte bereits jetzt
auszuschließen sind, überschreitet die NO2-Konzentration im Nahbereich der B 1 aktuell den
entsprechenden Grenzwert. Dieses Belastung nimmt schnell (25-30 m) mit Entfernung zur
Straße ab, so dass 30 m neben der Straße keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind.
Aus dem Gutachten geht weiterhin hervor, dass durch eine Reduktion des Schwerverkehrs
von 25 % (1000 LKW) am Tage allein eine Einhaltung der Grenzwerte nicht erreicht werden
kann. Durch den technischen Fortschritt in der Abgasreinigungstechnik und die Erneuerung
der Flotte ist ohne weitere Maßnahmen jedoch bis 2020 ebenfalls keine durchgängige
Einhaltung der Grenzwerte zu erwarten.

Für Details wird auf die angehängte Zusammenfassung des Gutachtens verwiesen.

Weiteres Vorgehen
Der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde für die Aufstellung von
Luftreinhalteplänen wurde das Gutachten zur Luftschadstoffbelastung an der B 1 zur Prüfung
übergeben, verbunden mit der Frage, ob auf Grundlage dieser Erkenntnisse der
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 – Teilplan Ruhrgebiet Ost überarbeitet werden muss




hierzu ->Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06954-
17-E2):

„an einigen Messstellen entlang von stark befahrenen Straßen innerhalb des Stadtgebietes werden
immer wieder erhöhte Stickstoffoxidwerte gemessen. Stickstoffdioxid belastet enorm die Luftqualität
in diesen Bereichen des Stadtgebietes und schadet massiv der Gesundheit der dort lebenden
Bürger.
Nicht erst seit dem Abgasskandal bei VW, der sich jetzt immer weiter international ausweitet, ist
bekannt, dass insbesondere ältere Dieselfahrzeuge vermehrt Stickoxide ausstoßen, die der Gesundheit der Bevölkerung schaden. Zur Verschärfung der Problematik hat vor allem die enorme Zunahme von Diesel-PKW in den letzten 15 Jahren beigetragen.
Eine Lösung für dieses Problem könnte unter anderem die Förderung und Verbreitung alternativer
Antriebstechnologien sein. Die Elektromobilität wird seit einiger Zeit stark gefördert, wird jedoch
noch Jahre benötigen um einen signifikanten Anteil im Straßenverkehr auszumachen. Die Brennstoffzelle als saubere Antriebsalternative führt aktuell noch ein Nischendasein und befindet sich
noch in der Entwicklungsphase.
Im Januar 2017 betrugen die Neuzulassungen für PKW bundesweit 241.399 Fahrzeuge, davon
108.890 Dieselfahrzeuge, 4675 Hybrid-Fahrzeuge und nur 1323 Elektrofahrzeuge.
Da der Großteil des motorisierten Individualverkehrs also auch auf absehbare Zeit weiterhin mit
(Diesel-)Verbrennungsmotoren ausgestattet sein wird, ist es wichtig jetzt die notwendigen Schritte
einzuleiten. Von kurzfristigen und zu kurz greifenden Schnellschüssen sollte dabei jedoch Abstand
genommen werden. Im Rahmen des Luftreinhalteplans ist zudem auch die Bezirksregierung Arns-
berg in der Verantwortung und nur mit ihr gemeinsam können Politik und Verwaltung der Stadt
Dortmund eine Strategie gegen eine zu hohe Stickoxidbelastung entwickeln

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Prozess anzustoßen,
um in Abstimmung mit der Stadt Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Reduzierung
der Stickoxidbelastung in besonders betroffenen Straßenabschnitten führt.

2. Die Ergebnisse eines jetzt anlaufenden Modellversuchs in Düsseldorf sollen dem Ausschuss
zur Information vorgelegt werden und in den Prozess zwischen der Bezirksregierung
Arnsberg und der Stadt Dortmund mit einfließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bund dafür zu werben, die Automobilindustrie massiv
aufzufordern, die nach EU-Recht vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide bei allen
Neufahrzeugen -auch in realen Betrieb- zeitnah einzuhalten sowie die Entwicklung von
geeigneten Nachrüstsätzen für ältere Dieselfahrzeuge durch Forschungsmittel zu beschleunigen.
Der Bund wird zudem dazu aufgerufen, eine umweltgerechtere Kraftstoffbesteuerung
(Anhebung des Mineralölsteuersatzes für Dieselkraftstoffe) zu prüfen.

4. Der Rat spricht sich dafür aus, das besondere Berufsgruppen, wie das Handwerk oder
die Schausteller, oder Dienstleister des öffentlichen Lebens, wie der ÖPNV oder Rettungsdienste,
sowie Personenkreise, die sich eine teure Nachrüstung ihres PKW bzw. einen
Neukauf nicht leisten können, bei ultimativen Maßnahmen geschützt werden und ihren
Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Versorgung der Bevölkerung muss weiterhin
gewährleistet sein.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Prozess zur Aufstellung des Masterplans
Mobilität und unter Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf
emissionsfreie Mobilitätsformate zu werben.

AUSW, 29.03.2017:

Herr Dudde erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion.

Zum Antrag der SPD-Fraktion führt er an, dass er diesen nicht als Alternativantrag sondern
Vielmehr als guten Ergänzungs- bzw. Verstärkungsantrag ansehe. Weiter teilt er das
Abstimmungsverhalten seiner Fraktion hierzu wie folgt mit:

Die Punkte 2, 3 und 5 werde man vorbehaltlos unterstützen.

Bei Punkt 1. bitte seine Fraktion darum, in der 3. Zeile das Wort „insbesondere“ (interpretiert als
Erste Maßnahme) vor: „in besonders betroffenen Straßenabschnitten“ einzufügen.

Punkt 4. könne man so nicht mittragen, weil man in dieser Frage mit Blick auf die Handwerker
einfach eine andere Position einnehme, die man auch im aktuellen Landtagswahlprogramm so
festgelegt habe. Man mache dort nämlich deutlich, dass man zwar die Umrüstung für
erforderlich halte aber über steuerliche Förderungen abfedern wolle. Den Weg „kommunale
Ausnahmen zu schaffen“ könne man insofern nicht mitgehen.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion mit der durch Herrn Dudde erbetenen
Änderung zu Pkt.1 leben könne. Darüber hinaus sehe man den eigenen Antrag natürlich als
den weitergehenden an.

Zum Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen kündigt sie das Abstimmmungsverhalten ihrer
Fraktion wie folgt an:

Die Punkte 2. -5. könne man mittragen.

Pkt 6. werde man ablehnen, da man neben den bereits existierenden Arbeitsprogrammen zum
jetzigen Zeitpunkt nicht noch ein zusätzliches Arbeitsprogramm initiieren wolle.

Weiter hätte ihre Fraktion zu 1. Punkt gerne den Einlass „in einigen Bereichen“ hinter:
„Schadstoffbelastung der Luft“.

Herr Rm Dudde erklärt sich, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet, mit diesem
Änderungswunsch einverstanden.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handele zu dem
man als Kommune im Hinblick auf die Handlungsfelder eigentlich die größten Schwierigkeiten
habe. Man sei auf viele andere Institutionen angewiesen. Insofern sei es richtig, dass die
Verwaltung das heute vorliegende Gutachten zuständigkeitshalber zur Bezirksregierung
Arnsberg gesandt habe. Wichtig sei seiner Fraktion nur, dass man als Kommune bei einer
konkreten, per Gutachten festgestellten Situation darauf achten müsse, nicht das gesamte
Stadtgebiet aus dem Auge zu verlieren. Von daher sehe man es nicht als positiv an,
Sofortmaßnahmen auszukehren, um an einzelnen Punkten Maßnahmen zu treffen, die
wiederum Auswirkungen auf andere Punkte der Stadt haben werden. Man müsse darauf
achten, dass man mit Einzelmaßnahmen nicht „die Falschen“ treffe. Er werbe daher sehr dafür,
dass man das Ganze abgestimmt, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet mache.
Die heutige Vorlage begrüße man. Mit Spannung erwarte man Antworten auf die heute
vorliegenden Anträge, wobei seine Fraktion den SPD-Antrag als deutlich weitergehend bewerte
und diesen daher mit Ausnahme des letzten Satzes zu Punkt 3. unterstützen werde. Den
Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen werde man insgesamt ablehnen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde.
Hierzu erinnert er nochmal daran, dass seine Fraktion durchaus der Meinung sei, dass man mit
Maßnahmen reagieren sollte und dass diese eigentlich bereits überfällig seien.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt zum angekündigten Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion
mit, dass man „damit leben könne“ den letzten Satz zu Punkt 3. zu streichen, da der Bund sich
ohnehin hierzu etwas überlegen müsse.

Es erfolgt danach eine getrennte Abstimmung zu beiden Anträgen, unter Berücksichtigung der
Jeweils gewünschten und akzeptierten Änderungen und unter Hinweis auf das jeweils
Differenzierte Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion (zu Punkt 6. des Antrages Fraktion
B‘90/Die Grünen) und der Fraktion B‘90/Die Grünen ( zu Punkt 4. des SPD-Antrages) :


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage (Drucksache
Nr.07255-17) zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD)
dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:06954-17) in der nachstehend
geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in einigen Bereichen in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06965-17-E2)
In der nachstehend geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Prozess anzustoßen,
um in Abstimmung mit der Stadt Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Reduzierung
der Stickoxidbelastung insbesondere in besonders betroffenen Straßenabschnitten führt.

2. Die Ergebnisse eines jetzt anlaufenden Modellversuchs in Düsseldorf sollen dem Ausschuss
zur Information vorgelegt werden und in den Prozess zwischen der Bezirksregierung
Arnsberg und der Stadt Dortmund mit einfließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bund dafür zu werben, die Automobilindustrie massiv
aufzufordern, die nach EU-Recht vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide bei allen
Neufahrzeugen -auch in realen Betrieb- zeitnah einzuhalten sowie die Entwicklung von
geeigneten Nachrüstsätzen für ältere Dieselfahrzeuge durch Forschungsmittel zu beschleunigen.
Der Bund wird zudem dazu aufgerufen, eine umweltgerechtere Kraftstoffbesteuerung
(Anhebung des Mineralölsteuersatzes für Dieselkraftstoffe) zu prüfen.

4. Der Rat spricht sich dafür aus, das besondere Berufsgruppen, wie das Handwerk oder
die Schausteller, oder Dienstleister des öffentlichen Lebens, wie der ÖPNV oder Rettungsdienste,
sowie Personenkreise, die sich eine teure Nachrüstung ihres PKW bzw. einen
Neukauf nicht leisten können, bei ultimativen Maßnahmen geschützt werden und ihren
Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Versorgung der Bevölkerung muss weiterhin
gewährleistet sein.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Prozess zur Aufstellung des Masterplans
Mobilität und unter Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf
emissionsfreie Mobilitätsformate zu werben.




zu TOP 5.3
Nitratbelastung im Grundwasser
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06304-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Drucksache Nr.: 06304-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung des AUSW am 30.11.2016 vor-


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06304-16-E2) (siehe Anlage):



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





zu TOP 5.4
Bärenklau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07339-17)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 027339-17-E2):

„die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung darzulegen, welche konkreten
Maßnahmen ergriffen werden können, um die Ausbreitung des Riesenbärenklau im
Stadtgebiet einzudämmen.

Begründung:
Die Ausbreitung von Riesenbärenklau (Herkulesstaude) ist auch in Dortmund
seit einigen Jahren ein ernstzunehmendes Problem. Immer wieder kommt es zu großen
Beständen der giftigen Staude in der Nähe von Rad - und Fußwegen sowie öffentlichen
Grünflächen. Wird die Pflanze, wie bisher, lediglich abgemäht, kommt sie immer wieder
nach. Das nötige Ausgraben der Pflanzen ist aufgrund der Menge nicht umsetzbar. Möglicherweise
können schon im Frühjahr, vor der Wachstumsphase, Maßnahmen eingeleitet
werden, welche das Wachstum der Pflanzen verhindern, bzw. deutlich einschränken.“


AUSW, 29.03.2017:

Herr Dr. Mackenbach beantwortet, wie folgt, mündlich die o.a. Bitte um Stellungnahme:

„Das Umweltamt führt schon seit Jahren eine Bekämpfung der Neophyten, wozu auch der „Riesenbärenklau“ gehört, durch. Als sehr erfolgreich hat sich die langfristige Beweidung von Flächen mit Schafen und Ziegen herausgestellt. Die bisher hierzu im Ausschuss erfolgte Berichterstattung wird man auch in den nächsten Jahren so fortführen.
Im Zusammenhang mit dem Berghofprojekt, „Bekämpfung Riesenbärenklau“ plant die Verwaltung zusätzlich eine Maßnahme im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit sogenannten „AGH-Kräften“ durchzuführen. Dieses Projekt soll mit insgesamt 20 Teilnehmern/-innen ab April 2017 bis 2018 durchgeführt werden. Hierbei ist insbesondere vorgesehen, den „Riesenbärenklau“ auszugraben. Grundlage der Bekämpfung ist aber ein Konzept, welches von der Biologischen Station, Kreis Unna /Dortmund, zur Bekämpfung von invasiven Neophyten (wozu, neben dem „Riesenbärenklau“ u.a. auch der „Japanische Knöterich“ und das „Indische Springkraut“ gehört) aufgestellt worden ist. Darüber hinaus werden Grundstückseigentümer (z.B.: die Emscher Genossenschaft, die Bundesbahn sowie Privateigentümer) vom Umweltamt über befallenen Flächen beraten und auch dazu aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Zusätzlich führt auch das Tiefbauamt Maßnahmen zur Bekämpfung des „Riesenbärenklaus“ durch (z. B. durch Auftragsvergabe an eine Firma mit dem Ziel in öffentlichen Parkanlagen und sonstigen öffentlichen Flächen ebenfalls die Wurzeln des „Riesenbärenklaus“ auszugraben). Es ist beabsichtigt, diese Maßnahme umgehend im größeren Umfange durchzuführen. Insgesamt ist man sich sicher, mit den vorgenannten Maßnahmen die Ausbreitung des „Riesenbärenklaus“ stark reduzieren zu können. Über die hierzu erzielten Erfolge wird die Verwaltung weiterhin hier im Ausschuss berichten.“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis



zu TOP 5.5
Gefahrgutlager Wickede
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07367-17)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:07367-17-E1:

„…in Dortmund-Wickede ist der Bau eines Gefahrgutlagers eines ortsansässigen Chemiebetriebes
erfolgt. Dazu bitten wir um einen Sachstandsbericht und die Beantwortung der
nachstehenden Fragen:

1. Welche Gefahrgüter aus welchen Stoffgruppen werden dort gelagert? Für was ist
eine Genehmigung erteilt worden? Welche Auflagen sind durch den Betreiber zu erfüllen?

2. In welchen Mengen liegen die Stoffe vor?

3. Wie werden Anfahrt und Entsorgung geregelt? Erfolgen dabei Fahrten mit Gefahrstofftransportern
durch Wohngebiete? (z.B. Wickeder und Asselner Hellweg)

4. Finden im Gefahrgutlager Fabrikationsschritte statt? Beispielsweise Verpackung in
kleinere Tranchen zwecks Auslieferung?

5. Wie sehen die Pläne für den Katastrophenfall aus? Sind die räumlich nächsten
Feuerwehren (Feuerwache Asseln, Flughafenfeuerwehr?) über die gelagerten Stoffe
informiert und in der Lage zeitnah und sachgerecht tätig zu werden? Werden ggf.
Spezialfahrzeuge benötigt und sind diese vorhanden?

6. Mit welchen Folgen für die Bevölkerung ist bei einem Störfall oder Brand für die Wickeder
Bevölkerung, die Mitarbeiter im Gewerbegebiet und für den Dortmunder
Flughafen zu rechnen (worst case Szenario)?

7. Wann und in welcher Weise wird die Bevölkerung über die Existenz des Gefahrgutlagers
informiert? Warum wird bisher in der Öffentlichkeit lediglich über ein Hochregallager
berichtet?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 5.6
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) NRW
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-


Herr Dr. Rath berichtet mündlich zu dem Thema (PowerPoint-Vortrag, siehe Anlage)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 5.7
Umgang mit Muffelwild
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-


Herr Fischer berichtet mündlich zur weiteren Vorgehensweise in Bezug auf den Muffelwidder „Hermann“. Danach soll dieser nun eingefangen, behandelt und zu einem Tierpark in Schleswig-Holstein überführt werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)

AUSW, 29.03.2017:

Frau Löhken-Mehring führt an, dass sie es für sehr bedauerlich halte, dass hier weder der Seniorenbeirat noch das Sozialamt -Fachbereich Senioren- beteiligt wurde und bittet daher dringend darum, diese im weiteren Entwicklungsprozess mit einzubeziehen.

Herr Rm Klösel ergänzt diese Anmerkung dahingehend, dass seiner Meinung auch das Behindertenpolitische Netzwerk zukünftig mit einbezogen werden sollte.


Herr sB Huft-Krollner teilt mit, dass sich seine Faktion aufgrund der noch nicht abschätzbaren Folgekosten heute zu diesem Vorhaben enthalten werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD sowie vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Machbarkeitsstudie zum Stadtteil- und Bildungs-
zentrum Dortmund-Wichlinghofen (Beschluss unter DS-Nr. 10411-13) zur Kenntnis.

Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen sowie weitere erforderliche Planungsschritte zu beauftragen, die der Konkretisierung der Baukosten und somit der qualifizierten Förderantragstellung (Städtebauförderung) dienen.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens „Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen“ beträgt einschließlich der Planungskosten in Höhe von 550.000 € (Planungskosten für den architektonischen Realisierungswettbewerb sowie die Leistungsphasen 2 – 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach jetzigem Kenntnisstand 8.883.600 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Stadtämter 40 und 64. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in den entsprechenden Ausführungsbeschlüssen dargestellt.




zu TOP 6.2
Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07100-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund.


zu TOP 6.3
Aufstellung einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07113-17)
AUSW, 29.03.2017

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass er dieses Benennungsrecht nicht für notwendig erachte, da die derzeitige Situation in Dortmund dieses nicht erfordere. Außerdem greife dieses Benennungsrecht zu stark ordnungspolitisch in Eigentumsrechte ein. Vor diesem Hintergrund werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Herr sB Huft-Krollner schließt sich der Argumentation seines Vorredners an und führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.


Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund.


zu TOP 6.4
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Lindenhorst-Süd"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06555-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Lindenhorst-Süd“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07095-17)
Auf Bitte von Herrn Rm Waßmann sagt die Verwaltung zu, im zukünftigen Bericht die Themen „Zweckbestimmung“ und „Benennungsrechte“ getrennt voneinander und ausgiebiger darzustellen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2016 zur Kenntnis.




7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 7.1
Grundstücksmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07385-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Grundstücksmarktbericht 2017 zur Kenntnis.




8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-
10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-


Die öffentliche Sitzung endet um 17:40 Uhr.




Pohlmann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


Zu TOP 5.3. Stellungnahme der Verwaltung: "Nitratbelastung im Grundwasser" (See attached file: Antwort LK, DS Nr. 06304-16-E2.doc.pdf) (See attached file: Anlagen_06304-16-E2.pdf)


Zu TOP 5.6: PP-Vortrag Dr. Rath: "Novellierung des LNatSchG":(See attached file: PPP LNatSchG AUSW.ppt)