N I E D E R S C H R I F T
über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Mittwoch,
06.11.2002, 16.00 Uhr, Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Rothe Erde

Teilnehmer:
a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Ballhausen, Erika
Bomholt, Heinz-Herbert
Fibitz, Hans-Ulrich
Garling, Hans-Otto
Gisselmann, Ruth
Harlinghausen, Albrecht
Himmelmann, Ralf
Katsougris, Emanuel
Krüger, Hans-Ulrich
Krüger-Sandkamp, Manfred
Menkhoff, Reinhard
Roheger, Gerd
Schlifka, Karl Hans
Schröder, Friedhelm
Sittner, Hermann
Tigges, Jörg
Utech, Sigrid

nicht anwesend:
Brocks, Manfred
Rogoz, Peter

b) Rat
Borris, Peter Werner (zeitweise)

c) Mitglieder des Seniorenbeirats

d) Verwaltung
Hollmann, Karl-Walter 33/1
Nettlenbusch, Uwe 65/4

Beginn der Sitzung:16.00 Uhr Ende der Sitzung: 18.50Uhr


Tagesordnung -Öffentlicher Teil-

1. Regularien

Zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Erika Ballhausen wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher weist auf die Vorschriften der § § 31 und 43 GO NW über das Mitwirkungsverbot hin.

Zu TOP 1.3
Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung der BV vom 18.09.2002
- Herr Himmelmann beanstandet zu TOP 9.15 (Parkhaus Städt. Kliniken),dass der von ihm in der Sitzung geäußerte Aspekt, die Verwaltung stelle die Politik durch die Bauvoranfrage vor vollendete Tatsachen, ohne dass im Vorfeld im politischen Bereich eine Diskussion zu dieser Vorstellung der Verwaltung stattgefunden habe, nicht in der Niederschrift enthalten ist.

- Herr Krüger Sandkamp beanstandet,

a) dass der Antrag seiner Fraktion, 10.000,-- € für die Ausstattung der Alexanderbrücke
Metallschienen zur Erleichterung der Überquerung mit Fahrrädern und Kinderwagen nicht in den TOP 3.1 (Haushalt 2002) aufgenommen wurde.

b) dass in der Niederschrift über die 25. Sitzung v. 24.04.2002 das
Abstimmungsergebnis nicht zutreffend wiedergegeben wurde. Die Einstimmigkeit
sei nicht gegeben gewesen, die Fraktion Bündnis 90/Grüne hätten dagegen
gestimmt.

Zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung
Herr Garling beantragt für die SPD-Fraktion - per Dringlichkeitsantrag - die Aufnahme des TOP 4.4 in die Tagesordnung sowie die Aufhebung des Beschlusses zum TOP 4.3 der Tagesordnung der 30. Sitzung vom 18.09.2002
Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus „StadtbezirksMarketing Dortmund“ und Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein für „StadtbezirksMarketing Dortmund“

Das Vorliegen der Dringlichkeit wird einstimmig bejaht.

Herr Nettlenbusch von der Städt. Immobilienwirtschaft (65/4) ist erschienen, um anhand von Plänen über Planungsänderungen und Bauzeitenplan für die Dreifachturnhalle der MLK-Gesamtschule zu berichten. – TOP 11.4 -

Es wird daraufhin folgende Tagesordnung festgestellt:

Tagesordnung -Öffentlicher Teil-

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung der BV vom 18.09.2002

1.4 Feststellung der Tagesordnung

2. Anregungen und Beschwerden

2.1 Wegfall der Haltestelle „Heyden-Rynsch-Straße“, mdl. Vortrag

3. Finanzen und Liegenschaften

3.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2003/2004
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen
3.2 Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen -Haushaltsjahr 2002-

3.3 Vereinsförderung

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Rettungsdienstbedarfsplan 2002

4.2 Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt

4.3 Festsetzung der Dortmunder Wochenmärkte –zurückgezogen-

4.4 Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus „StadtbezirksMarketing Dortmund“ und Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein für „StadtbezirksMarketing Dortmund“

5. Schule

5.1 Durchführung eines Vogelschießens auf dem Schulhof der Langemannschule, Harnackstr. 59, 44139 Dortmund
6. Kultur, Sport und Freizeit

7. Kinder und Jugend

7.1 Neubau eines Wohnheims für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen am Leierweg

8. Soziales, Familie und Gesundheit

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

9.1 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
Hier: Entschädigungsleistungen
9.2 Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht

9.3 Nachträglicher Einbau eines motorischen Plakatwechslers in Mega-Light Werbeanlagen (Großwerbevitrinen auf einem Monofuß)
Vorhaben nach § 30 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB)

9.4 63/2-1-29170
Errichtung einer Überdachung, Umbau der Portanlage und Abbruch des vorhandenen
Vordaches auf dem Grundstück Westenhellweg 1
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –
9.5 63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a – e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB –

9.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende.

9.7 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich „Mönchenwordt 2-4“

9.8 Fahrgastunterstand Bushaltestelle „Kuithanstraße“

9.9 Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss

9.10 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003
10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
11. Mitteilungen

11.1 Baumfällanträge

11.2 Jahresarbeitsprogramm 2003 -Stadtplanungsamt-

11.3 Fahrgastunterstand an der Haltestelle Westpark

11.4 Planungsänderungen und Bauzeitenplan für die Dreifachturnhalle der MLK-Gesamtschule in Dorstfeld

2. Anregungen und Beschwerden
Zu TOP 2.1
Wegfall der Haltestelle „Heyden-Rynsch-Straße“, mdl. Vortrag

GF berichtet den bisherigen Verlauf des Verfahrens. BV unterbricht die Sitzung und lässt Frau Kesselmeyer über die Probleme des Wegfalls der Haltestelle aus der Sicht der bisherigen Nutzer berichten. Nach Wiedereintritt in die Sitzung stellt Herr Schröder für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Dortmunder Stadtwerke werden gebeten, auf der Heyden-Rynsch-Straße, in Richtung Marten, eine Bedarfshaltestelle in Höhe der ehemaligen Schleife einzurichten.

Die Bezirksvertretung fasst diesen Beschluss einstimmig.

3. Finanzen und Liegenschaften
Zu TOP 3.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2003/2004
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen

Hierzu wird von der SPD-Fraktion folgender Antrag gestellt:
Antrag der SPD-Fraktion zur Haushaltsberatung
der BV Innenstadt-West am 06. 11. 2002
TOP 3.1. „Beratung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2003/2004
1. Die BV nimmt die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Kenntnis.
2. Die BV stellt zu dieser Vorlage fest:
· An keiner Stelle dieser Vorlage wird auf den Hintergrund eines Doppelhaushaltes bzw. auf die Tatsache, dass ein solches Verfahren zunächst beschlossen werden muß, hingewiesen. Die Verwaltung geht anscheinend – völlig zu Recht – davon aus, dass sich BVen durch Medienrezeption selbständig auf den aktuellen Stand der Debatte bringen. (§ 37, 2 , S.1 GONW: „Die Bezirksvertretungen wirken an den Beratungen über die Haushaltsatzung mit.“)
Allerdings wäre eine Einführung in die Systematik eines Doppelhaushaltes angebracht gewesen, so fehlen Aussagen darüber, ob ein solcher Doppelhaushalt abrechnungstechnisch und rechtlich eher einem Haushalt für zwei Jahre oder zwei getrennt zu behandelnden Haushalten entspricht, dies könnte u.a. für die Frage der Behandlung von Haushaltsresten entscheidend sein. Die BV erwartet hierzu umgehend die Zurverfügungstellung kostenloser Informationen (also nicht als gebührenpflichtiges Seminar).
· Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Verwaltung Kenntnis über das Vorhandensein des § 37 GONW signalisiert. Sie dokumentiert allerdings auch, dass ihre Kenntnisse über das reine Vorhandensein eines solchen Paragraphen nicht hinausgeht (s.o. und falsches Zitat im 1. Absatz der Begründung.
· Als Ergebnis der desaströsen Abrechnungsmodalitäten der BV-Haushaltsmittel aus dem Jahre 2001 wird in der Vorlage keineswegs Besserung gelobt, es wird lediglich darauf verwiesen, das eine Abrechnung nach Jahresabschluß zugehen wird, auf die Angabe eines Zeitpunktes wird anscheinend wohlweislich verzichtet.
· Die BV weist darauf hin, dass die Verwaltung schlichtweg irrt, wenn sie ausführt, dass sich die Beträge für die Grünpflege „nach den vorhandenen zu pflegenden Grünflächen“ richte. Dies würde aussagelogisch bedeuten, dass hier Quadratmeterzahlen zugrunde gelegt würden, dies ist aber nicht der Fall. Aber auch der Verweis auf die „Vertragspflege“ macht lediglich deutlich, dass hier die Unwahrheit gesagt wird bzw. bei der Verwaltung von einer geistigen Durchdringung der Haushaltsstruktur keine Rede sein kann: wie sonst ist erklärlich, dass bei gleichbleibender Höhe der Pflegeverträge bereits im Jahre 2001 ein geringerer „durchlaufender“ Betrag ausgewiesen wurde, der von der BV aus anderen Haushaltsansätzen aufgestockt werden mußte, was ja auch ausweislich der „Erläuterung“ dieser Vorlage, der Verwaltung bekannt sein muß. Eine Abweichung von der Verträgen kann ja nicht vorliegen, da die BV das alleinige Recht hat, über Art und Umfang der zu vergebenden Verträge zu entscheiden, ihr wurde kein entsprechender Vorschlag unterbreitet.
Daher sind auch die Angaben zum Bereich Grünpflege auf der Seite 3 dieser Vorlage entweder nicht korrekt oder spiegeln gesetzwidriges Verhalten der Verwaltung wieder: die Verwaltung kann ohne Beschluß der BV keinerlei substantielle Änderungen an den Verträgen vornehmen, die entsprechenden Listen sind der BV auch nicht auf Verlangen vorzulegen, sondern müssen vor Vertragsabschluß als Grundlage einer BV-Beschlußfassung vorgelegt werden.

3. Die BV beschließt ferner:
· Der Haushaltsentwurf 2002/2003 entspricht nicht der GONW. Eine schematische Zuweisung von Geldern nach Bevölkerung ohne Berücksichtigung der stadtbezirksbezogenen Infrastruktur (Aufwandermittlung) suggeriert lediglich eine ausgewogene Entscheidung. (§37, Abs. 3, S.2 GONW: „Die bezirksbezogenen Haushaltsansätze sollen nach den Gesamtausgaben der Stadt unter Berücksichtigung des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden.“).
· Die BV fordert die Verwaltung auf, umgehend eine bereits mehrfach angeforderte Bestandsliste vorzulegen.
· Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Endabrechnung des Haushaltes 2002 bis Ende Januar 2003 vorzulegen. Diese Abrechnung hat die Gründe für die mögliche Nichtdurchführung beschlossener Maßnahmen im Detail zu behandeln. Bei Nichterfüllung behält sich die BV rechtliche Schritte vor.
· Der BV sind rechtzeitig vor Vertragsabschluß die Objektlisten für die Grünpflege zur Diskussion und Genehmigung vorzulegen. Bis zu einer endgültigen Beschlußlage in der BV sind keine Rechtsgeschäfte zu Lasten dieser Haushaltsstelle zu tätigen.
· Die BV wird ihre Haushaltsbeschlüsse in der ersten Sitzung nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Rat fassen.

Auf den Einwand des GF wird dem Antrag folgender Satz hinzugefügt:

Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass die in der Vorlage genannten Summen Gegenstand der Haushaltsberatungen sind und nicht unterschritten werden.

Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst.

Zu TOP 3.2
Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen -Haushaltsjahr 2002-

I. Hierzu wird von der SPD-Fraktion folgender Antrag gestellt:
Die BV beschließt für das Haushaltsjahr 2002 folgende Maßnahmen, die in der angegebenen Reihenfolge bzw. ersatzweise in der Reihenfolge ihrer Realisierbarkeit durchgeführt werden sollen:

1. Für die städt. Kita Rheinische Straße wird ein Betrag i. H. v. 5.000,--€ für das Material für einen Fassadenanstrich in Eigenhilfe zur Verfügung gestellt.
2. Für die „Mittagsbetreuung“ der Kinder an der Peter-Fischer-Grundschule wird ein Betrag i.H. v. 500,--€ zur Beschaffung größerer Kochtöpfe und anderer Küchenmaterialien zur Verfügung gestellt.
(Empfänger: Elternverein der Peter-Fischer-Grundschule, Schillingstraße 26a
Kto.Nr.681 005 439 BLZ 440 501 99 bei Stadtsparkasse Dortmund)

3. Zur Beseitigung der an den Fassaden des Schulte-Witten-Hauses befindlichen
Farbschmierereien stellt die BV einen Betrag in Höhe von 5.000,--€ zur Verfügung.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
II. Die CDU-Fraktion stellt folgende Anträge:

1. Aus den Restmitteln der Bezirksvertretung wird dem Sportverein BSV Fortuna für seine Erweiterung eines Jugend- und Aufenthaltsraumes in der Sportstätte im Althofblock 7.500,--€ zur Verfügung gestellt.
Dieser Antrag wird bei 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.
2. Aus den Restmitteln der Bezirksvertretung wird dem Sportverein BSV Fortuna für die Herrichtung der Bodenflächen im Rahmen der Neuherrichtung eines Jugend- und Aufenthaltsraums in der Sportstätte im Althofblock 4.800,--€ bewilligt.

Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.
(Empfänger des Gesamtbetrages i. H. v. 12.300,--€: Ballspielverein Fortuna, Sonderkonto 571003023 bei Sparkasse Dortmund, BLZ 440501 99)

III. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragen,
- einen weiteren Betrag in Höhe v. 2.600,--€ für das Projekt Fahrradhäuser bereitzustellen.
- Für die Refinanzierung soll eine Einnahmehaushaltsstelle bereitgestellt werden.

Dem Antrag wird einstimmig gefolgt.

VI. Die BV beschließt einstimmig, dass die im Frühjahr diesen Jahres beschlossene Aufteilung der von der Sparkasse zur Verfügung gestellten Kulturförderungsmittel
zurückgenommen wird, weil die im FZW geplante Veranstaltung nicht durchgeführt werden konnte. Der volle Betrag in Höhe von 2.500,--€ soll nun der Kulturarbeit im Schulte-Witten-Haus zur Verfügung gestellt werden.
Zu TOP 3.3
Vereinsförderung
(siehe Anlage)
4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

Zu TOP 4.1
Rettungsdienstbedarfsplan 2002

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihrer Anhörungsrechte den Rettungsdienstbedarfsplan 2002 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, diesen zu beschließen.
Zu TOP 4.2
Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 4.3
Festsetzung der Dortmunder Wochenmärkte – Vorlage wurde zurückgezogen -

Zu TOP 4.4
Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus „StadtbezirksMarketing Dortmund“ und Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein für „StadtbezirksMarketing Dortmund“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hebt den zu dieser Vorlage in der 30. Sitzung am 18.09.2002 einstimmg gefassten Beschluss auf und beschließt stattdessen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
5. Schule
Zu TOP 5.1
Durchführung eines Vogelschießens auf dem Schulhof der Langemannschule, Harnackstr. 59, 44139 Dortmund

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West stimmt der Durchführung eines Vogelschießens auf dem Schulhof der Langermannschule, Harnackstraße 59, 44139 Dortmund am 31.05.2003 einstimmig zu.
6. Kultur, Sport und Freizeit

7. Kinder und Jugend

Zu TOP 7.1
Neubau eines Wohnheims für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen am Leierweg

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Absicht der Vestischen Caritas-Kliniken GmbH am Leierweg ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche zu errichten einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

8. Soziales, Familie und Gesundheit

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 9.1
Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mit 15 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.2
Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes den Ergebnisbericht zu Umweltplan zur Kenntnis.

Die BV bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen (11.12.2002 oder 22.01.2003) um eine Berichterstattung zum Thema „Klima und Lufthygiene“.

Zu TOP 9.3
Nachträglicher Einbau eines motorischen Plakatwechslers in Mega-Light Werbeanlagen (Großwerbevitrinen auf einem Monofuß)
Vorhaben nach § 30 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu TOP 9.4
63/2-1-29170
Errichtung einer Überdachung, Umbau der Portanlage und Abbruch des vorhandenen
Vordaches auf dem Grundstück Westenhellweg 1
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.
Zu TOP 9.5
63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a – e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB –

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung, eine Baugenehmigung unter Zulassung einer Ausnahme von der seit dem 22.03.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen, mißbilligend zur Kenntnis und spricht sich einstimmig gegen die Absicht der Verwaltung aus.

Die Bezirksvertretung erachtet die Absicht der Verwaltung, eine Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu erlassen als Konterkarierung ihrer Bemühungen, den Einzelhandelsstandort –Dorstfelder Hellweg, Wilhelmplatz- zu stärken und zu sichern. Die BV hatte gerade in das Verfahren, den B-Plan entsprechend zu ändern und das auch durch eine Veränderungssperre abzusichern, große Hoffnungen gesetzt.
Grundsätzlich wäre auch gegen die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nichts einzuwenden, wenn es sich nicht um Einzelhandel handeln würde, der sich als zentrumsrelevant darstellt. Insbesondere sind einem Getränkemarkt durch Sortimentserweiterung auch Tür und Tor geöffnet, um dem am Wilhelmplatz befindlichen Lebensmittelmarkt außer durch das vorhandene Getränkesortiment weitere Wettbewerbsnachteile zuzufügen.

Außerdem ist davon auszugehen, dass ein Getränkemarkt (Öffnungszeiten v. 6.00 - 19.00 Uhr) hinsichtlich der Belieferung (frühe Morgen-, späte Abendstunden) eine enorme Lärmquelle darstellt, die sich für die gegenüberliegende Wohnbebauung als unzumutbar herausstellen könnte,

Auch werden die Bemühungen der BV, die Schulwegsicherung (Schulzentrum Hallerey) durch eine Tempo 30- Regelung in der Spicherner Straße (Antrag der BV liegt dem Tiefbauamt vor) zu verbessern, insofern zunichte gemacht, als nun durch einen Getränkemarkt mit starker Kundenfrequenz erheblich mehr Verkehre durch Wohngebiete in die Spicherner Straße gezogen werden.

In der Begründung heißt es im 3. Absatz „Der geplante Getränkemarkt liegt fast ausschließlich in dem Bereich für den der Bebauungsplan Mischgebiet festsetzt. In dem Bereich, in dem der Bebauungsplan Gewerbefläche festsetzt, ist ein für Kunden nicht zugängliches Lager geplant.“ Dieser Sachverhalt dient der Verwaltung offensichtlich als Tatbestandsmerkmal für die Zulassung der Ausnahme von der Veränderungssperre.
Der Gewerbebetrieb „Getränkemarkt ist sicherlich ohne Vorhandensein eines Lagers nicht denkbar. Somit bilden Verkaufshalle und Lager eine gewerbliche Einheit. Der, wie oben dargelegt, von der Verwaltung beabsichtigte „Kunstgriff“ ist nach Ansicht der BV nicht zu rechtfertigen.

Zu TOP 9.6
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.7
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich „Mönchenwordt 2-4“

Gemäß §37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung einstimmig folgenden Beschluss:

Es ist beabsichtigt entspr. § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine Teilfläche im Bereich „Mönchenwordt“ (Gemarkung Dortmund, Flur 6, Flurstück 181 tlw. ; ca. 31m²) einzuziehen

Zu TOP 9.8
Fahrgastunterstand Bushaltestelle „Kuithanstraße“

Antrag der SPD-Fraktion in der BV Innenstadt-West

Antrag zur 31. Sitzung der BV/ Warteunterstand Kuithanstraße

Die BV möge beschließen:

An der Bushaltestelle Kuithanstraße der Linie 452/453 wird in Richtung Hauptbahnhof ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet.

Begründung:
Die Bushaltestelle wird von zahlreichen Fahrgästen genutzt. Dazu gehören ältere Anwohner aber auch Schüler des Leibnitz-Gymnasiums. Andere Unterstellmöglichkeiten sind in diesem Bereich nicht vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass durchaus auch andernorts bereits benutzte Unterstände akzeptiert werden.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.


Zu TOP 9.9
Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.10
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
11. Mitteilungen

Zu TOP 11.1
Baumfällanträge

Wurden zur Kenntnis genommen.

Zu TOP 11.2
Jahresarbeitsprogramm 2003 -Stadtplanungsamt-

Wurde zwar angekündigt, aber nicht geliefert.

Zu TOP 11.3
Fahrgastunterstand an der Haltestelle Westpark

Wurde zur Kenntnis genommen.

Zu TOP 11.4
Planungsänderungen und Bauzeitenplan für die Dreifachturnhalle der MLK-Gesamtschule in Dorstfeld

Wurde von Herrn Nettlenbusch 65/4 vorgestellt.
Die Planung wurde insofern verändert, als die ursprüngliche Absicht, das Bauvorhaben in Kellergeschosstiefe zu gründen fallengelassen wurde und nunmehr eine Gründung auf Erdgeschossniveau stattfinden soll. Hierdurch werden ca. 200.000 € eingespart und die Bauzeit verkürzt.
Baubeginn soll in der 51. KW sein. Die Bauzeit wird ein Jahr betragen.



Hans-Ulrich Krüger Erika Ballhausen Karl-Walter Hollmann
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung