Niederschrift (öffentlich)

über die 40. Sitzung des Schulausschusses


am 22.04.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Martin Grohmann (SPD) i. V. f. Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)


Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)

4. Schulaufsicht

Anja Kästner

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)


6. Abwesend:

Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat
Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Holger Nolte
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)


















Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 40. Sitzung des Schulausschusses,
am 22.04.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Schulausschusses am 11.03.2020


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17105-20)

3.2 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)

3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)

3.4 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)

3.5 Beschaffung von Schulmöbeln
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16636-20-E1)

3.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16785-20)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17205-20)

5.2 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

5.3 Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

5.4 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17277-20)

6.2 Auswirkungen der Coronakrise auf die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17305-20)

6.3 Reinigungsintervalle von Schulturnhallen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17302-20)






Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Uhlig benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die TOPs

6.1 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen
Stellungnahme zum TOP (B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17277-20-E1) und

6.2 Auswirkungen der Coronakrise auf die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
Stellungnahme zum TOP (DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17305-20)

vorzuziehen und nach den Regularien im Zusammenhang mit den mündlichen Informationen der Dezernentin und der stellvertretenden Fachbereichsleitung FB 40 zur Coronakrise zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Schulausschusses am 11.03.2020

Frau Dr. Goll bat nochmals um eine Liste der außerschulischen Lernorte zum TOP 3.4.

Herr Hagedorn benannte diese kurz:
- Schulbiologisches Zentrum
- Kinder- und Jugendtechnologiezentrum (KITZ.do)
- DASA
- DEW
- Stadtsparkasse
Es wurde eine kurze schriftliche Erläuterung zu den vorgenannten Lernorten zugesagt.

Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Schulausschusses am 11.03.2020 wurde mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.



zu TOP 6.1
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17277-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17277-20-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um einen mündlichen Sachstandsbericht zu den bisherigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche grundsätzliche Einschätzung hat die Verwaltung zur Situation der Dortmunder Schulen unter den Corona-Gegebenheiten?

2. Welche Unterstützungsbedarfe wurden von den Schulen an die Verwaltung gerichtet?

3. Welche Hilfestellungen und Unterstützungen für die Schulen konnten durch die Verwaltung während der Zeit der Schulschließungen gegeben werden?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verwaltung aus den Erfahrungen mit der Umstellung auf digitalen Unterricht insbesondere hinsichtlich der Ausstattung der Schulen und der Schüler*innen?

5. Welchen akuten Handlungsbedarf sowie welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung bei einer weiteren Schließung der Schulen?

6. Welche Auswirkungen hat die Schließung der Schulen auf die Abarbeitung des Investitionsprogramms?

7. Welche Planungen und Maßnahmen gibt es hinsichtlich verbesserter Hygienebedingungen für Schüler*innen und Lehrer*innen in den Schulgebäuden und Sporthallen?

8. Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich einer besseren und häufigeren Reinigung nach der Öffnung der Schulen?“

zu TOP 6.2
Auswirkungen der Coronakrise auf die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17305-20)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… bitte berücksichtigen Sie für die Sitzung am 22.04.2020 den o. g. Tagesordnungspunkt.

Dazu bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie stellen die Schulen sicher, dass sie in der momentan angespannten Situation Kenntnis über möglicherweise gefährdete Schüler*innen (die dem Jugendamt noch nicht bekannt sind) erlangen und entsprechend intervenieren können? Hier ist besonders der Grundschulbereich sowie die Sekundarstufe 1 gemeint.
Vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien über zunehmende häusliche Gewalt bitten wir hier um einen Sachstandsbericht.

2) Wir bitten um einen Überblick darüber, wie die Schulen in der Schließungszeit den Unterricht gestaltet haben.
- Wie und in welcher Form kamen digitale Medien zum Einsatz?
- In welcher Form wurde mit Grundschüler*innen gearbeitet?
- Kam es zu telefonischen Kontakten mit insbesondere den jüngeren Schüler*innen“


Frau Schneckenburger informierte über die derzeitige Situation an den Schulen der Stadt Dortmund. Seit dem 13.03.2020 ist der reguläre Schulbetrieb gem. der Corona-Schutzverordnung eingestellt, seit dem 16.03.2020 befinde man sich in einem Notbetrieb.
Zu diesem Zeitpunkt wurden die Kinder (der Klassen 1-6) von Eltern, die in sogen. Schlüsselpositionen arbeiten, an den Schulen betreut. So sollten Eltern, die dringend gebraucht werden, in die Lage versetzt werden, ihrem Beruf nachzugehen. Es wurden Kommunikationsstrukturen eingerichtet, um Informationen weiterzugeben. Die Notbetreuung wurde in den Schulfreien und an den Wochenenden weitergeführt, nur das Osterwochenende war ausgenommen. Die Stadt habe frühzeitig darauf gedrängt, nicht nur Eltern in Schlüsselpositionen zu berücksichtigen. Das wurde in einem 2. Schritt geändert, so dass nur ein Elternteil in Schlüsselposition arbeiten musste, und Kinder aus Schutzkonzepten des Jugendamtes ebenfalls betreut werden konnten.
Mittlerweile gebe es ein neues Konzept der vorsichtigen Öffnung der Schulen. Ab 23.04.2020 solle wieder Unterricht für alle Abschlussklassen stattfinden. Das gelte ebenfalls für die Berufskollegs. Die Regelungen des Landes NRW zum Infektionsschutz wie Abstand und Desinfektion werden eingehalten. Reinigungsvorgaben und Desinfektion können durch die Immobilienwirtschaft zu 30-50 % sichergestellt werden bis zu den Sommerferien. Das sei in allen Kommunen so, haben Gespräche mit dem Städtetag sowie den Schuldezernten*innen in NRW ergeben. Die Schulen arbeiten ihre eigenen Konzepte aus, da auch das Lehrpersonal limitiert ist. In dieser Kombination können die Abschlussklassen unterrichtet werden. Anders sehe es an den Berufsschulen aus, da es unterschiedliche Systeme der Abschlüsse gibt. Daran werde aber gemeinsam gearbeitet, um geordneten Schulbetrieb abhalten zu können.
Der Schülerverkehr durch DSW 21 soll wieder anlaufen. Absprachen seien getroffen worden.
Bezug nehmend auf die 15. Informationsmail des Schulministeriums erklärte Frau Schneckenburger, dass der dort genannte Begriff "Händedesinfektion" für Verwirrung gesorgt habe. Damit sei Händereinigung gemeint. Das habe den Irrtum ausgelöst, dass das Schulministerium von den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) abweiche, die "Händehygiene = Waschen mit Wasser und Seife" vorgeben. Dieses könne sichergestellt werden, nicht jedoch die Versorgung jedes Klassenraums mit Desinfektionsmittel. Das sei insbesondere wegen Brandschutzvorgaben auch nicht möglich. Der Hygieneplan gem. RKI sei mit der Bezirksregierung und dem Gesundheitsamt als Infektionsschutzbehörde abgestimmt und den Schulen gegen Unterschrift und Rückgabe übersandt worden. Es werden an den Eingängen der Schulen Desinfektionsmittel bereitgestellt, damit beim Eingang die Hände desinfiziert werden können. Für Nachschub werde auch gesorgt.
Kurz vor der Sitzung habe sie die Pressemitteilung erhalten, dass das Land NRW ab 27.04.2020 eine Mund/Nasenschutzpflicht verordnen wird. Diese solle für den öffentlichen Nahverkehr und den Einzelhandel gelten. Für Schulen vermutlich nicht, der Schulträger könne nicht alle Schüler*innen mit einem Mund/Nasenschutz ausstatten. Der Kitabereich sei ausdrücklich ausgenommen.
Wahrscheinlich sei ein regulärer Schulbetrieb bis zu den Sommerferien nicht möglich. Man werde weiterhin Schulkonzepte planen müssen, da sich die Gegebenheiten ständig ändern.

Herr Hagedorn präsentierte kurz eine Zusammenfassung von Antworten zu verschiedenen Fragen (wurde als Tischvorlage verteilt und wird dem Protokoll beigefügt). Die Fragestellungen unter TOP 6.1 und 6.2 der Fraktionen B'90/Die Grünen und Die Linke & Piraten werden, soweit nicht bereits durch Frau Schneckenburger und Herrn Hagedorn erledigt, schriftlich beantwortet.

Herr Dingerdissen dankte für die Informationen und erklärte, die Stadt Dortmund sei in dieser Lage gut aufgestellt.

Frau Dr. Goll dankte ebenfalls und fragte, ob es Konzepte zum Umgang mit den Schulhöfen gebe.

Herr Hagedorn erklärte, dass während der Unterrichtszeit die Schulhöfe geöffnet sind, danach nicht mehr. Das werde über eine Beschilderung angezeigt. Sollte es wieder eine Schulschließung geben, seien davon auch die Schulhöfe betroffen.

Frau Konak fragte nach:
- ist der zur Verfügung gestellte Unterrichtsstoff ausreichend,
- gibt es Lösungen für Haushalte ohne Internetzugang,
- gibt es Regelungen zum Kontakt mit Schülern*innen und Eltern durch das Lehrpersonal?

Frau Schneckenburger dankte dem Personal an allen Schulen und den Schulformen-sprechern*innen, die vor bisher unbekannten Problemen stehen und versuchen, alles so gut wie möglich zu lösen.
Sie verwies an Frau Kästner als Vertreterin des Schulamtes, die zu den vorgenannten Fragen (innere Schulangelegenheiten) Stellung nehmen könne.

Frau Kästner führte aus, dass die Lehrkräfte der Schulen in unterschiedlicher Weise den Kontakt mit Schülern*innen und Eltern aufrechterhalten. Das geschehe digital oder durch die Ausgabe von Materialpaketen. Es werde ebenfalls regelmäßig bei den Familien nachgefragt sowie die erarbeiteten Aufgabenstellungen überprüft. Es gebe bisher keine kritischen Nachfragen oder Beschwerden.

Frau Portugall (Sprecherin der Grundschulen) bestätigte die Aussagen von Frau Kästner.

Herr Hagedorn ergänzte, dass die Zusammenarbeit mit dem Schulamt eng und gut sei. Man arbeite ebenfalls mit der Schulsozialarbeit, den Elterncafés sowie dem Ganztag zusammen, alles unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Frau Altundal-Köse wies darauf hin, dass viele verschiedene Komponenten beachtet werden müssen. Es gehe nicht nur ums Lernen, sondern auch die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder, und um Ängste, die in der Situation entstehen können. Es sei alles sehr vielschichtig, manches sei auch nicht immer vorhersehbar.

Frau Staar äußerte Lob für das Umgehen mit der Krise in Dortmund. Gemeinsamkeit sei in diesem Fall ganz wichtig, so können viele Probleme besser gelöst werden. Sie sprach die Mensaversorgung und die Schulsozialarbeit an. In anderen Kommunen würde Personal sort abgezogen, um z. B. im Gesundheitsamt auszuhelfen. Das sei in Dortmund nicht so.

Frau Landgraf äußerte Dank für die bisherige Arbeit. Sie wünsche sich vom Land, dass auch dort mehr auf entstehende Ängste eingegangen werde.

Frau Schneckenburger dankte ebenfalls den Eltern in den Schulpflegschaften. Um die Flut an Informationen in Bahnen zu lenken, habe man damit begonnen, über die Stadteltern Schule
und den Jugendamts-Elternbeirat einen Newsletter mit allen wichtigen Informationen sowie Links zu schicken, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Zum Thema Mensa erklärte sie, dass z. Zt. kein Mensabetrieb stattfinden könne. Es werde geprüft, wie eine ggfs. eingeschränkte Versorgung durch die Mensa unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen könne.
Schulsozialarbeit sei weiter am Start und versuche, die Kontakte aufrecht zu erhalten.

Frau Kästner wies auf das Bildungsportal des Landes hin, das mittlerweile eine Online-Plattform bereitstelle zum Thema Schulpsychologie.

Frau Altundal-Köse dankte für die Informationen, noch nicht beantwortete Fragen der Fraktionen B'90/Die Grünen und Die Linke & Piraten werden schriftlich beantwortet



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17105-20)

Frau Löffler dankte für die Vorlage und bat darum, folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
„Die Verwaltung möge prüfen, ob die Schule auch dreizügig ausgelegt werden könne, da es im Stadtbezirk Innenstadt-Ost Neubaugebiete gebe.“

Frau Landgraf schloss sich dem an.

Frau Konak erklärte, das ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Sie halte die finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund für eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Ersatzschulen.

Frau Dr. Goll äußerte ebenfalls Zustimmung.

Herr Dingerdissen begrüßte grundsätzlich eine jüdische Grundschule, erklärte jedoch, dass seine Fraktion die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er nannte folgende Beispiele:
- Sei es sinnvoll, im Sinne von Integration eine neue jüdische Grundschule einzurichten?
Seine Fraktion habe dazu Bedenken und Fragestellungen.
- Baulich sei die ehemalige Hauptschule Am Ostpark ein großes Gebäude. Die geplante
Grundschule sei 2-zügig geplant und hätte dann 8 Klassen. Was geschehe mit den anderen
Räumen?
- Wie sehe die Realisierung des Angebotes aus, dass die Schule auch offen für andere
Schülerinnen und Schüler (SuS) sein soll?

Herr Helferich äußerte ebenfalls Zustimmung zur Vorlage.

Frau Schneckenburger merkte an, dass man sich bei der Vorlage von anderen Schulträgern wie der Stadt Düsseldorf habe beraten lassen. Dort sei auch wieder eine jüdische Grundschule eröffnet worden. Sie sehe die Ankündigung der Errichtung einer jüdischen Grundschule der Jüdischen Gemeinde in Dortmund als konsequent an, es gebe bereits einen Kindergarten in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde, der sehr gut angenommen werde. Es sei nachvollziehbar, das Profil jüdischer Pädagogik in der Schule fortzusetzen. Die Jüdische Gemeinde sei mit dem Wunsch an die Stadt Dortmund heran getreten, eine Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde zu errichten. Das pädagogische Konzept werde von der Jüdischen Gemeinde in Absprache mit der Schulaufsicht verantwortet. Wie Konzepte anderer Schulen dieser Stadt ziele es darauf ab, Schulöffnung und Integration zu unterstützen.
Nach Ansicht der Schulverwaltung gebe das Gebäude der Hauptschule nicht mehr als Zweizügigkeit her, wenn man die Verfügbarkeit weiterer pädagogischer Räume dazu nehme. Sie sagte eine detaillierte schriftliche Beantwortung zur Raumkapazität des avisierten Gebäudes zu.
Es werde Verschiebungen in der Schülerschaft der bestehenden Grundschulen geben, da bisher die jüdischen Kinder die städtischen Grundschulen des Stadtbezirkes besuchen.

Die Vorsitzende fragte Herrn Dingerdissen, ob die Ausführungen von Frau Schneckenburger ausreichend waren. Die Vorlage gebe ebenfalls Antworten auf die Fragen. Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder habe sich für eine Empfehlung ausgesprochen.
Außerdem erklärte sie, den gewünschten Prüfauftrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen.

Herr Dingerdissen erklärte, grundsätzlich sei die Schule zu begrüßen, äußerte aber Bedenken, die sich heute nicht zerstreuen ließen – Fragen der Integration und des Schutzes vor Angriffen von außen, werde z. B. einen Hausmeister geben.
Im Allgemeinen werde im Ausschuss dem Wunsch nach Schieben einer Vorlage nachgekommen. Die Vorlage könne auch in den nächsten Schulausschuss geschoben werden.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass derzeit die Gremiengänge aufgrund der aktuellen Lage nicht eindeutig seien. Es solle im Mai einen Hauptausschuss und im Juni eine Ratssitzung geben. Die Jüdische Gemeinde brauche einen Beschluss der Stadt Dortmund, um mit der Schulaufsicht über die Gründung der Ersatzschule ins Gespräch zu gehen.
Sie machte Herrn Dingerdissen das Angebot, die Fragestellungen in einem Telefonat zu klären, damit er seine Fraktion informieren könne. Das Gespräch sei auch offen für die anderen Fraktionen, als Telefonkonferenz. Das Ziel solle sein, ein beschlussfassendes Gremium zu erreichen, in diesem Falle den Hauptausschuss im Mai als ersetzendes Gremium für den Rat.

Herr Dingerdissen bestand auf seinem Wunsch, die Vorlage zu schieben.

Frau Löffler erklärte, den Prüfauftrag nicht abstimmen zu lassen, sondern die Fragestellung ebenfalls in der von Frau Schneckenburger angebotenen Telefonkonferenz abzuklären.

Herr Dingerdissen möchte ebenfalls seine Frage nach einem Hausmeister dazu nehmen.

Herr Helferich widersprach dem Schieben der Vorlage und wünschte eine Abstimmung darüber, die Vorlage heute zu empfehlen.

Die Vorsitzende ließ über den Antrag der AfD abstimmen:

Der Schulausschuss lehnte den Antrag der AfD mehrheitlich (1 Ja – AfD, Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN) ab.


Der Schulausschuss schob die Vorlage ohne Empfehlung (wg. Beratungsbedarfs der Fraktion FDP/Bürgerliste) in den Ältestenrat der Stadt Dortmund.

(Hinweis: Die Zusammenfassung der o. g. Telefonkonferenz wird der Niederschrift beigefügt.)


zu TOP 3.2
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)
Bitte um Stellungnahme des BPN
(Drucksache Nr.: 17157-20-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks vor:

„… als wichtige Grundlage für die Konzeption allgemeiner Lern- und Unterrichtsbereiche in Dortmunder Schulen dient zukünftig das Cluster-Modell, in denen u.a. auch Sanitärräume für Schüler*innen und Personal integriert sind. Inwieweit die Sanitärräume mit einer ausreichenden Anzahl von Waschbecken, warmen Wasser und Seifenspender ausgestattet sind, um sichere und gesundheitsförderliche Lern- und Arbeitsbedingungen zu erfüllen, geht aus der Schulbauleitlinie nicht hervor. Ferner bitte ich um Stellungnahme der Verwaltung, ob die Sanitäranlagen barrierefreie zugänglich und barrierefrei ausgestattet sind bzw. ob andernfalls genügend barrierefreie Sanitärräume integriert werden sollen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


Frau Dr. Goll bat um weitere Information zu den Gesundheits- und Hygienestandards. Außerdem führte sie aus, dass bei der Vorlage zur Schulentwicklungsplanung einige Fragen offen geblieben seien, die jetzt durch die Schulbauleitlinien bereits beantwortet seien bzw. in eine neue Schulentwicklungsplanung einfließen würden. Kann die Verwaltung etwas zur zeitlichen Einschätzung einer Vorlage zur Schulentwicklungsplanung sagen?

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Schulbauleitlinie bedeute, nicht bei jedem Neubauvorhaben wieder anstehende Fragen wie z. B. Zahl von Kopierräumen oder Größe des Lehrerzimmers erörtern zu müssen, sondern Rahmenbedingungen des Schulbaus festzulegen. Darauf haben sich die Kommunen in NRW über den Städtetag geeinigt. Manche Fragestellungen (z. B. Barrierefreiheit, Dachbegrünung) werden nicht aufgegriffen, weil sie an anderer Stelle behandelt wurden und davon ausgegangen werde, dass die grundsätzlichen Standards für Bauen der Stadt Dortmund gelten. Die Schulbauleitlinien im gemeinsamen Prozess mit der Liegenschaftsverwaltung und dem pädagogischen Bedarf sollen einen abgestimmten Korridor aufzeigen, der im Einzelfall noch bewertet und ggfs. geändert werden kann. Bei den Gymnasien z. B. würde G9 würde nochmals durchgeplant, im Einzelfall dann an den Schulstandort angepasst, welche Räumlichkeiten notwendig sind.
Ein Zeitplan zur Erstellung einer Schulentwicklungsplanung mit Berücksichtigung der Bedarfe für G9 an Gymnasien werde nachgereicht.

Frau Staar vermisste die Förderschulen, die besondere Spezifikationen erfordern.

Frau Altundal-Köse wies darauf hin, dass Raumprogramme der Förderschulen individuell erarbeitet werden (s. Vorlage)

Frau Landgraf begrüßte die Vorlage und die Einbeziehung der Schulleitungen und Schulformensprecher in die Planungen.

Frau Löffler äußerte Lob und erklärte, dass eine Bündelung an Kapazitäten die Prozesse vereinfacht und schneller macht.

Herr Dingerdissen äußerte ebenfalls Zustimmung, jedoch hätte die Raumvorgabe eine individuellere Nutzung/Gestaltung beinhalten können.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.
2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.





zu TOP 3.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)

Frau Dr. Goll fragte nach der Klassenrichtzahl (S. 5). Es heiße, 228 Klassen hätten gebildet werden können, 207 Klassen wurden gebildet. Warum sei das so?
Die Tabelle solle neben der Schülerzahl und den gebildeten Klassen doch möglichst auch die Klassengröße beinhalten.

Herr Hagedorn erklärte, dass in Dortmund der max. Klassenrichtwert nicht ausgenutzt werde, um einen Spielraum zu behalten (wie z. B. in der Flüchtlingskrise). Die Anregung zur Klassengröße werde er weitergeben.

Frau Staar wies darauf hin, im letzten Jahr sei der Klassenrichtwert ausgenutzt worden.

Frau Schneckenburger führte aus, dass die kommunale Klassenrichtzahl sei die Anzahl der Eingangsklassen, die entsprechend der Schülerinnen und Schüler (SuS) in Dortmund gebildet werden können. Die Bezirksregierung Arnsberg mache dazu eine Vorgabe, weil sie das entsprechende Personal zur Verfügung stellen muss.
Die Größe der Klassen hänge von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten ab. In einem "verdichteten" Quartier werde ggfs. der Klassenrichtwert ausgenutzt, während an anderen Schulen kleinere Klassen gebildet werden können.

Frau Kästner erklärte, dass Dortmund in den vergangenen Jahren immer unter der kommunalen Klassenrichtzahl geblieben sei.

Frau Landgraf fragte, an welchen Schulen Klassen mit höherer Schülerzahl als vorgegeben gebildet wurden?

Frau Schneckenburger definierte, dass die Klassenrichtzahl die Anzahl der Eingangsklassen beschreibe, die von der Bezirksregierung Arnsberg zugeteilt werden unter Berücksichtigung des Personalbedarfes.

Frau Kästner führte dazu aus, dass die Größe der Eingangsklassen (Klasse 1) auch abhängig von der Größe der Schule sei. Des Weiteren seien die Klassengrößen dann auch gestaffelt.


Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte in seiner Sitzung am 12.03.2020 festgehalten, die Vorlage auch den anderen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Beschaffung von Schulmöbeln
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16636-20-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im genannten Vorschlag zur Tagesordnung bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung
von einigen Fragen hinsichtlich der Beschaffung von Schulmöbeln, die sich aus der
Berichterstattung der RuhrNachrichten am 22.01.2020 über den Neubau der Reinoldi-
Sekundarschule in Westerfilde und die Beschaffung der Möblierung ergaben. Die Fragen
werden wie folgt beantwortet:

1. Wie ist eine Alternativbeschaffung der Schulmöblierung aus vergaberechtlicher Sicht
zu bewerten? Welche Grenzen existieren aus vergaberechtlicher Sicht für solche – von
den Rahmenverträgen abweichenden – Anschaffungen?
Antwort zu Frage 1:
Im vorliegenden Fall ist die Beschaffung über die Städtische Immobilienwirtschaft in
Abstimmung mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum erfolgt, was dem Regelfall
entspricht.
In der Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Dortmund (VBO) ist
festgehalten, dass alle Beschaffungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von
5.000 € netto über das Vergabe- und Beschaffungszentrum durchgeführt werden.
Besteht ein entsprechender Rahmenvertrag, wird vorrangig daraus abgerufen (eine
aktuelle Liste der bestehenden Rahmenverträge für Schul- und Standardmöblierung ist
dieser Antwort beigefügt). Diese Rahmenverträge dienen in erster Linie zur Deckung
von regelmäßig widerkehrenden Bedarfen.
Darüber hinaus werden auch Einzelbeschaffungen durchgeführt, für die vom Vergabe- und
Beschaffungszentrum kein Rahmenvertrag vorgehalten wird. Die Bedarfsermittlung und damit die Festlegung von Standards und Kostenrahmen erfolgt dezentral in den Fachbereichen, vorliegend also im Fachbereich Schule, ggf. in Abstimmung mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19). Die Durchführung der Beschaffung erfolgt dann zentral über den FB 19.
Beim Neubau einer Schule oder einer Grundsanierung handelt es sich um einen
Spezialfall, da hier im Regelfall die komplette Ausstattung wechselt. Aufgrund des
hohen Auftragsvolumens stellt die Beschaffung im Rahmen einer gesonderten
Ausschreibung die wirtschaftlichste Variante dar, da hier durch einen konzentrierten
Wettbewerb häufig noch bessere Konditionen erzielt werden können. Eine konkrete
Gesamtplanung für die Erstausstattung ist daher praxisgerecht und erfolgt
standardmäßig über die städtische Immobilienwirtschaft. Die Durchführung der
Beschaffung liegt auch hier wieder beim FB 19.
Im vorliegenden Fall sind analog der geschilderten Vorgehensweise zwei separate
Ausschreibungen über das Vergabe- und Beschaffungszentrum durchgeführt worden.
Es handelt sich somit um eine Vorgehensweise analog der Vergabe- und
Beschaffungsordnung.

2. Mit welcher Begründung wurde im Fall der Reinoldi-Sekundarschule von den
Rahmenverträgen der Stadt Dortmund abgewichen?
Antwort: Es ist im Fall der Reinoldi-Sekundarschule vorgegangen worden wie unter 1.
beschrieben, was damit nicht zu beanstanden ist. Die von den Ruhr-Nachrichten
wiedergegebene Aussage des Schulleiters ist insofern missverständlich, da die
Beschaffung über andere Vertragspartner hier keine "Abweichung" darstellt. Es hat
bei der Möblierung des Neubaus keine separate Beschaffung ohne Beteiligung der FB
65 und 19 stattgefunden.

3. Darf jede Schule bei der Beschaffung von den Rahmenverträgen abweichen?
Antwort: Nein, der laufende Bedarf wird jeweils aus den Rahmenverträgen gedeckt.

4. Wie viel höher sind die Kosten im Vergleich zu den über die Rahmenverträge
beziehbaren Möbel?
Antwort: Da es sich bei der Ausstattung eines Neubaus nicht um eine mit sonst
üblichen Beschaffungen aus den bestehenden Rahmenverträgen vergleichbare
Beschaffung handelt, kann der angesprochene Vergleich nicht gezogen werden.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16785-20)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um
Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 12.03.2020 vor:

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, bittet um
Information, warum für Brandschutzmaßnahmen an Hauptschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen keine Ansätze im Haushalt 2019 zur Verfügung gestanden haben und warum
daher Mittel aus anderen Maßnahmen hierfür bereitgestellt werden mussten?
Weiter bitten wir um Auskunft, in welchem Umfang im Doppelhaushalt 2020/2021
auskömmliche Mittel für Brandschutzmaßnahmen an Hauptschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen bereitgestellt sind?
Die schriftliche Antwort teilen Sie bitte auch dem Schulausschuss mit.

Begründung:
Laut der laufenden Nummer 39 der Aufstellung der Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen
für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 haben für Brandschutzmaßnahmen an
Hauptschulen, Gymnasien und Gesamtschulen keine Ansätze zur Verfügung gestanden und
es mussten Mittel aus der Instandhaltungsmaßnahme „Bezirksverwaltungsstelle Brackel“
herangezogen werden.

Die Fragen werden wie folgt mündlich durch Herrn Pütz (20/3) wie folgt beantwortet:
Die Formulierung „…es standen keine Ansätze zur Verfügung…“ sei an dieser Stelle durch den Fachbereich etwas unglücklich gewählt. Das beziehe sich ausschließlich auf die hier abgebildete Haushaltsposition. Grundsätzlich sei es so, dass mit Stand 31.12.2019 Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen an Schulen in der städtischen Bilanz in Höhe von ca. 3,2 Mio. € gebildet worden seien. Die Umsetzung der Maßnahmen sei vollständig im Haushaltsplan berücksichtigt worden und verfügbar. Im vorliegenden Fall war es so, dass im Haushaltsplan 2018 entsprechende Mittel vorgesehen waren, die anteilig in Anspruch genommen worden seien. Im Hinblick auf verbleibende Restmittel sei es versäumt worden, im Jahresabschluss durch den Fachbereich eine Übertragung der Mittel zu beantragen. Weil hieraus im Jahr 2019 keine Mittel zur Verfügung gestanden hätten, sei die Bereitstellung von anderer Seite erfolgt.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion ist somit erledigt. Der
Schulausschuss wird wie von der SPD-Fraktion gewünscht über Beantwortung der Fragen informiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 2.355.246,91 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.539.495,97 €.“

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17205-20)

Frau Landgraf äußerte Zustimmung. Ihre Frage nach Übernahme des Landes von 50 % der Kosten bejahte Frau Schneckenburger.

Frau Dr. Goll fragte, ob dieses Konzept auch für die Monate Mai und Juni 2020 Anwendung finde?

Frau Schneckenburger erklärte, es gebe Gespräche dazu, aber noch keinen Vorschlag des Landes NRW, wie mit weiteren Monaten umzugehen sei. Es gebe seit Wochenbeginn eine Verdoppelung der Betreuungszahlen in der Kindertagesbetreuung und der Notbetreuung an Schulen. Das Jugendministerium habe angekündigt, eine Regelung zur Aufnahme von Kinder Alleinerziehender treffen zu wollen. Je mehr Eltern ihre Kinder in die Betreuung geben, desto schwieriger werde der Umgang mit der Freistellung von Elternbeiträgen. Die Schwierigkeit sei die Prüfung eines jeden Bescheides für 24.000 Betreuungsfälle in Dortmund. Das sei nicht zu leisten. Eine pauschale Freistellungsregelung könne sich darstellen wie die Regelung für April, aber auf Dauer sei eine 50/50 Regelung nicht zu halten, da der Ausfall an Beiträgen für die Kommunen zu hoch sei.

Frau Staar erklärte, man könne an Eltern appellieren, von Rückforderungen abzusehen, wenn es leistbar ist. Es sei jedoch sicher, dass sich die Einkommensverhältnisse bei vielen ändern werden. Zahlungen seien dann nicht immer möglich, die Möglichkeit der Freiwilligkeit wäre anzudenken. Aber auch kommunale Gelder seien nicht unendlich.

Frau Landgraf fragte nach, ob der Schulausschuss in Bezug auf die Zahlung für Mai und Juni Unterstützung bei Land und Bund einfordern könne.

Frau Schneckenburger antwortete, der Ausschuss könne unterstützend wirken, eine gute Lösung für Eltern zu finden, die gleichzeitig die Finanzlage der Kommunen berücksichtigt.
Man könne nur zu pauschalen Lösungen kommen, die diese beiden Faktoren berücksichtigen.
Das Land müsse schnell eine praktikable Lösung finden.

Herr Grohmann hielt die Diskussion für überflüssig, da der Schulausschuss nur die Dringlichkeitsentscheidung empfehlen solle Man könne bisher noch kein Ende der Krise absehen, die Angelegenheit werde noch öfter auf der Tagesordnung stehen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.


zu TOP 5.2
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

Der Schulausschuss nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)

Es lag folgende Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020 vor:

„Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage auch noch folgenden Gremien zu Kenntnis vorzulegen:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Schulausschuss
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Behindertenpolitisches Netzwerk

Die Verwaltung sagt zu, dieser Bitte nachzukommen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und
Medienkompetenz““

Der Schulausschuss nahm die Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17277-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17277-20-E1)

Wurde nach den Regularien im Zusammenhang mit TOP 6.2 und dem Bericht der Dezernentin und Schulverwaltung behandelt.


zu TOP 6.2
Auswirkungen der Coronakrise auf die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17305-20)

Wurde nach den Regularien im Zusammenhang mit TOP 6.1 und dem Bericht der Dezernentin und Schulverwaltung behandelt.


zu TOP 6.3
Reinigungsintervalle von Schulturnhallen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17302-20)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17302-20-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 22.04.2020 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung.
1. In welchen zeitlichen Intervallen werden Schulturnhallen üblicherweise durch Fachpersonal gereinigt – bitte konkret für die Bereiche Umkleiden, Toiletten, Hallenböden, Geräteräume und Geräte differenziert darlegen.
2. Existieren stadtweit für alle Schulturnhallen einheitliche Vorgaben bezüglich der Reinigungsintervalle und -maßnahmen oder gibt es unterschiedliche Regelungen?
3. Inwiefern und durch wen werden die vereinbarten Reinigungsziele kontrolliert?



Begründung
Allgemeine Sauberkeit und die Gewährleistung grundlegender Hygienestandards sind nicht nur in der gegenwärtigen Situation ein Gebot der Stunde, sondern spielen insbesondere im schulischen Kontext auch darüber hinaus eine wichtige Rolle. In Hinblick auf die offenbar in absehbarer Zeit erfolgende Herabstufung des aktuell geltenden Kontaktverbotes und der damit u.a. einhergehenden Wiedereröffnung des Schulbetriebs in Dortmund, ist eine Betrachtung der aktuellen Hygiene- und Reinigungsstandards im Bereich von Schulturnhallen notwendig und wichtig.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.







Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit unter den besonderen Bedingungen und schloss die öffentliche Sitzung um 17.15 Uhr.








A l t u n d a l – K ö s e U h l i g F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: zu_TOP_6.1 und 6.2_Bericht Schulausschuss 22.4.2020.pdf) (See attached file: zu_TOP_6.1 und 6.2_Anlage 1 - Reinigungsplan für Schulgebäude.pdf) (See attached file: zu_TOP_6.1.und 6.2_2020.04.22 Hygienevorschriften an Schulen.pdf) (See attached file: zu_TOP_3.1_Nachträglich_20200425 TOP 3.1 Stellungnahme Raumbedarf.pdf)(See attached file: zu_TOP_6.1 und 6.2_Anlage 2 - Definition von Kontaktflächen.002.pdf)(See attached file: Den Ausschussmitgliedern zur Information.002.002.pdf)(See attached file: Anlage_Niederschrift_zu_TOP 5.1_Sitzung_11.03.2020_Stellungnahme_FB 40.docx)