Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 16.11.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:08 Uhr

Nicht anwesend: OB Sierau
Rm Schilff
Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Sauer CDU


SPD


Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde

Herr Güssgen
Frau Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.09.2017

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung einer aktualisierten Begründung; III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08754-17)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09256-17)

3.3 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

3.4 Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

3.5 Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2017
(Drucksache Nr.: 07950-17-E1)
3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

3.7 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08657-17)

3.8 Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)

3.9 Abwassergebührensatzung 2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07899-17)

3.10 Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09357-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08445-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017
(Drucksache Nr.: 08445-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08472-17)

6.2 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018, Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08769-17)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie


8.1 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)

8.2 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

8.3 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08500-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)
- Die Unterlagen haben Sie berits im reduzierten Versand erhalten. -

9.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08648-17)

9.3 Änderung des Gesellschaftervertrages der TZDO GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08696-17)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08985-17)

9.5 Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-17)

9.6 EDG Holding GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft AMK - Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH insbesondere aufgrund von § 108a GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08995-17)

9.7 STEAG Fernwärme GmbH: Veräußerung der Beteiligung an der Fernwärmeversorgung Niederrhein
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09079-17)

9.8 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09121-17)

9.9 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund - hier: Vollständiger Erwerb der Anteile an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie Abwicklung der MVA Hamm Betreiber GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09103-17)
9.10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09073-17)

9.11 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09253-17)

9.12 Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09066-17)

9.13 Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09312-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ - Rolle CIO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08999-17)

10.2 Neuberufung eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09008-17)

10.3 Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09124-17)

10.4 Umbesetzung in Gremien - Aufhebungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09313-17)

10.5 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Stadtplakette

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09400-17)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Bm´in Jörder als stellvertretende Vorsitzende eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist und wies auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bm´in Jörder schlug vor, die Vorlagen

3.3 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)


3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)


und

4.1 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Ferner wies sie darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage
8.1 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)

zurückgezogen habe.

Zu der unter dem Tagesordnungspunkt 10.1 zur Kenntnisnahme vorgesehenen Angelegenheit „Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie `Smarte Stadt Dortmund` - Rolle CIO“ (Drucksache Nr.: 08999-17) begrüßte Rm Dr. Suck (CDU) die Absicht der Verwaltung, die Verwaltungsvorlage weiter zu entwickeln.



Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.09.2017

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.09.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung einer aktualisierten Begründung; III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08754-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09256-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 3.4
Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates nahm die Novelle des Städtebaurechts 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 8.11.2017 vor:

„Hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07950-17-E1) :

„Zur Beantwortung des o. g. Antrages und zu dem Wunsch nach Musterberechnungen zu den
Kosten, die für Hauseigentümer entstehen können, wurde die folgende Kosten-Nutzen-
Analyse erstellt:

Kosten-Nutzen-Analyse Dachbegrünung

Die tatsächlichen Kosten einer Dachbegrünung sind von den Kriterien

- Lage im Stadtgebiet,


- planungsrechtlichen Beurteilung,
- tatsächlichen Größe eines Objektes,
- Art der Dachbegrünung,
- Förderfähigkeit für öffentliche und private Gebäude und
- Umfang der Pflegemaßnahmen

abhängig.

Die genauen Kosten für eine Dachbegrünung sind unter Berücksichtigung aller Kriterien zu ermitteln. Der in der Tabelle 1 dieses Schreibens aufgezeigte dynamische Kostenvergleich kann nur ein erster Prüfstein für die fiskalische Realisierbarkeit einer Dachbegrünung sein. Die folgenden Angaben beruhen auf den Ausführungen von Wolfgang Ansel (Geschäftsführer des Deutschen Dachgärtner Verbandes (DDV) ergänzt um die Angaben aus der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

Die Bewertung aller anfallenden Kosten und ökonomischen bzw. ökologischen Nutzen ist über den gesamten Lebenszyklus eines begrünten Gebäudes zu betrachten. Dieser beträgt nach Auskunft des DDV 40 Jahre. Die in der Tabelle 1 verwendeten Angaben für die Herstellungskosten- und Pflegekosten sind als Mittelwerte zu verstehen und basieren auf den Erfahrungswerten´des Deutschen Dachgärtner Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen.

Nach Angaben des DDV sind extensive Dachbegrünungen mit einem mehrschichtigen Systemaufbau schon für 25-35 Euro/m² (Material + Ausführung) erhältlich. Die Kiesdächer werden mit ca. 10 Euro/m² veranschlagt. Für einen ökonomischen Vergleich der beiden Varianten müssen neben den reinen Installationskosten aber auch die in den Folgejahren entstehenden Kosten beziehungsweise Nutzen und die damit einhergehenden Zahlungsströme berücksichtigt werden.

Als Vergleichsvarianten dienen ein Gründach und ein Kiesdach (Fläche jeweils 100 m²), da Extensivbegrünungen und Kiesdächer ein ähnliches Gewicht von 100 kg/m² besitzen und Mehrkosten für die Statik deshalb in der Regel nicht berücksichtigt werden müssen. Die Kosten-Nutzen Analyse umfasst einen Zeitraum von 40 Jahren. Um die zu verschiedenen Zeitpunkten anfallenden Zahlungsströme abbilden zu können, wurde die dynamische Kostenvergleichsrechnung gewählt und die Projektkostenbarwerte für beide Varianten ermittelt. Im Bereich der Kosten wurde die Parameter Installation(Material und Ausführung), Sanierung, Niederschlagswassergebühr (Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund 2016) und Pflege und Wartung berücksichtigt. In der Tabelle 1 ist die Kosten-Nutzen-Analyse einer extensiven Dachbegrünung mit einer Aufbauhöhe von 10 cm dargestellt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden sich im Anhang.



Tab. 1: Dynamische Kostenvergleichsrechnung Extensivbegrünung – Kiesdach
(Zeitraum 40 Jahre, Dachgröße 100 m² unter Berücksichtigung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund 2016)


Einmalige Kosten Extensivbegrünung Kiesdach
Erstellungskosten
Material und Ausführung 3.000,00 Euro 1.000,00 Euro
Verbesserung Statik -- --
Fertigstellungspflege (1Jahr) DFAKE 97,10 Euro --

Sanierung 20 Jahre
Entfernung und Erneuerung Belag 1.107,40 Euro
Erneuerung Abdichtung 1.384,20 Euro

Sanierung 40 Jahre
Entfernung Belag DFKAE 919,70 Euro 306,60 Euro
Erneuerung Abdichtung DFAKE 766,40 Euro 766,40 Euro

Kostenbarwert einmalige Kosten 4.783,20 Euro 4.564,50 Euro

Laufende Kosten
Unterhaltungspflege /Wartung 1.140,40 Euro 577,90 Euro
DFAKR
Niederschlagswassergebühr
Abwassergebührensatzung Stadt 1.641,00 Euro 3.259,00 Euro
Dortmund vom 23.11.2016
DFAKR

Kostenbarwert laufende Kosten 2.781,40 Euro 3.836,90 Euro
Kostenbarwert gesamt 7.564,60 Euro 8.401,40 Euro
Differenz Gründach - Kiesdach 836,80 Euro

Die dynamische Kostenrechnung zeigt, dass die im Vergleich zum Kiesdach höhere Anfangsinvestition für das Gründach in den Folgejahren ausgeglichen wird. Die Ursache liegt in der geringeren Lebensdauer unbegrünter Dächer, bei denen nach Information des DDV im Mittel bereits nach 20 Jahren eine grundlegende Sanierung notwendig wird. Aber auch die Einsparungen nach der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund schlagen sich in der Kosten-Nutzen Bilanz wieder. Innerhalb von 40 Jahren werden alleine durch diese Position 1.618 Euro eingespart. Bei der Gegenüberstellung der Kostenbarwerte über den 40-jährigen Bewertungszeitraum ergibt sich somit ein Vorteil für die Extensivbegrünung gegenüber dem Kiesdach von 836,80 Euro.

Weitere Einsparpotenziale

Neben dem Einsparpotenzial aus der Abwassergebührensatzung sind noch weitere Potenziale zu nennen, die eine Dachbegrünung auch aus finanziellen Gründen attraktiv erscheinen lassen: Bei der Planung eines neuen Wohn- oder Gewerbegebietes wird im Rahmen der Bauleitplanung die Dachbegrünung als Minderungsmaßnahme für den Eingriff in den Naturhaushalt anerkannt. Kostenintensive zusätzliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen können dadurch reduziert werden.

Die Reduzierung der Gesamtabflussmenge des Niederschlagswassers durch eine Dachbegrünung führt dazu, dass auf die Errichtung von teuren Regenrückhaltebecken oder Regenrückhaltekanälen verzichtet werden kann.


In den Sanierungsgebieten können Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und für die eine Dachbegrünung beabsichtigt ist, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008) durch die Gemeinden gefördert werden. Die Stadt Dortmund hat in ihren Richtlinien dazu festgelegt, dass die Höhe des Zuschusses für diese Maßnahme 30 Euro/ m² gestalteter und begrünter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche, jedoch höchstens 50 % der Gesamtkosten förderfähig sind.
Für den einzelnen Bauherren ist auch eine Energieeinsparung möglich, wenn eine Dachbegrünung durchgeführt wird. Der amerikanische Einzelhandelskonzern Walmart hat im Jahr 2006 für einen 7000 m² Einzelhandelsmarkt eine jährliche Reduktion der Kühlleistung um 7 % und der Heizleistung um 6 % errechnet. Dies ergab einen jährlichen Nachlass der Energiekosten um ca. 6.000 $.

Die genannten weiteren Einsparpotenziale wurden nicht in der Beispielrechnung der Tabelle 1 dieses Schreibens aufgenommen, weil sie nur im Rahmen einer Einzelobjektbetrachtung zu ermitteln sind. Allgemein ist aber festzustellen, dass eine extensive Dachbegrünung bei Neubauten keinen besonderen Aufwand erfordert, der zu den Kosten für eine „normale“ Dachkonstruktion außer Verhältnis stehen würde. In der Gesamtabwägung überwiegen die ökologischen und sonstigen Vorteile einer extensiven Dachbegrünung.“



Hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom
13.09.2017:

Der Beirat fasst unter einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Der Beirat begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung als einen Baustein der stadtökologischen Verbesserung. Dachbegrünung hat umfangreiche positive Wirkung auf den Klimaschutz und damit langfristig auch auf den Arten- und Naturschutz.

Nicht nur die Innenstadtbereiche, sondern besonders auch die großflächigen Hallen in den Gewerbegebieten (z. B. im Bereich Westfalenhütte) liefern ein großes Potential für die Dachbegrünung. Der Mehraufwand an Kosten für die Statik und Ausführung kann später durch Energieeinsparungen bei der Kühlung der Gebäude mittels Klimaanlagen kompensiert werden.

Bei der Bewertung als Ausgleich sollte jedoch folgendes berücksichtigt werden:

1. Die Art der Dachbegrünung ist entscheidend für ihre ökologische Wertigkeit.

2. Dächer sind Inseln ohne einen konkreten Biotopverbund und damit oft kein vollwertiger Ersatz für
neu bebaute Flächen. Eingriff und Ausgleich müssen im Einzelfall bewertet werden.

Das Programm zur Dachbegrünung leistet einen Beitrag zur klimafreundlichen Stadt. Zudem sollte auf der anderen Seite allerdings verhindert werden, dass Bürger ihre Vorgärten im Siedlungsbereich immer mehr in Parkplätze und vegetationslose Steinwüsten umwandeln. Um die Dachbegrünung zu forcieren, empfiehlt der Beirat sowohl eine Aufklärungskampagne als auch einen finanziellen Anreiz für die Eigentümer. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.

Hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017:

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellte dar, dass durch die Dachbegrünung die ökologische Vielfalt leide und dass der ökologische Effekt gleich null sei. Sie befürwortet grundsätzlich die Dachbegrünung, weist aber darauf hin, dass Ausgleichsflächen nicht wegfallen dürfen. Herr Utecht von der Fraktion B‘90/Die Grünen schlug vor, dass die Stadt zunächst mit ihren eigenen Flächen beginnt, beispielsweise bei Schulen und Kindergärten.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch wies darauf hin, dass die Dachbegrünung nicht nur für Neubauten gelte, sondern auch für die Bestandsflächen.

Im Anschluss an die Diskussion erging unter Beachtung der oben genannten Kritikpunkte folgende Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Frau Knappmann und Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen), dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
19.09.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Dachbegrünung in Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig bei Enthaltung von Frau Katscher und Herrn Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:

Die Bezirksvertretung begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung, möchte aber keinen Zwang auf die Bauwilligen ausüben. Wünschenswert ist aus Sicht der Bezirksvertretung entsprechende Fördermittel für die Bauwilligen bereit zu stellen.

Ebenso nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und das Zusatzschreiben des Oberbürgermeisters vom 22.08.2017 zur Kenntnis.

Hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom
17.10.2017:

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07950-17-E1) (siehe oben):

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde(BuNB) vom 13.09.2017 (siehe oben):

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07950-17-E2):

„In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.09.2017 ist zum Tagesordnungspunkt -Dachbegrünung in Dortmund- ein Sachstand zu den Gesprächen mit der Emschergenossenschaft (EG) für die heutige Sitzung erbeten worden.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass die EG die Aktivitäten Dortmunds und weiterer Emscherkommunen zur Dachbegrünung begrüßt. Im Rahmen der Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" beabsichtigt die EG eine Fördermöglichkeit für Dachbegrünungs-maßnahmen anzubieten. Das Thema soll Gegenstand der Genossenschaftsversammlung Ende November 2017 sein.

Kommt es zu einem positiven Beschluss, ist im Laufe des Jahres 2018 mit einem Förderangebot zu rechnen.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 07950-17-E3):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.



Begründung

Mit den Fördergeldern sollen Bauherren technisch und finanziell unterstützt werden und so zusätzliche Anreize zur Umsetzung einer Dachbegrünung gegeben werden. Die Kosten durch die verpflichtende Bebauung von Flachdächern könnten mit zusätzlichen Fördermitteln begrenzt und somit die Akzeptanz der Maßnahme erhöht werden.“




ABVG, 17.10.2017:

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion beabsichtige, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch einen Zusatz-/Ergänzungsantrag zu stellen. Daher werde man sich heute zur gesamten Angelegenheit enthalten.

Herr Schmidtke-Mönkediek kündigt an, dass seine Fraktion die gesamte Angelegenheit ablehnen werde, da man die Meinung vertrete, dass durch den hiermit verbundenen Zwang insgesamt ein Investionshemmnis entstehe. Besser wäre es, dass das Thema „Dachbegrünung“ generell über Fördermöglichkeiten für Hauseigentümer zu steuern.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion (DS-Nr.: 07950-17-E3) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und bei Enthaltung (CDU-Fraktion), zu.

Mit der somit beschlossenen Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und bei Enthaltung (CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;
II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Ergänzung: Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.



Zur AUSW-Sitzung liegt zusätzlich vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache
Nr.:07950-17-E4):

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung des Ausschusses folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierungen ersetzt:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu erhöhen und bei neuen Bauvorhaben möglichst darauf hinzuwirken, dass auf freiwilliger Basis eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als ein mögliches Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern;

III. in bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln verstärkt Anreize zu schaffen, aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität Dachbegrünung umzusetzen.

IV. das Ziel der Dachbegründung möglichst unter Hinzuziehung von Fördermitteln (bspw. Land NRW, Emschergenossenschaft, Lippeverband, Stadt Dortmund) finanziell zu unterstützen;

V. den zuständigen Gremien nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluation des Vorhabens „Dachbegrünung“ vorzulegen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten;

VI. für den Fall, dass nach den Erfahrungswerten von zwei Jahren eine Dachbegrünung nicht die gewünschte Resonanz erreicht, ein Satzungsentwurf vorzulegen, der bei negativer Haltung von Bauherren etc. eine Möglichkeit vorsieht, in gestaffelter Form eine Art Gebühr für die Nichtinanspruchnahme ihrer Dächer für eine Dachbegrünung zu erheben. Der Ertrag daraus soll Projekten der Dachbegrünung zufließen.

Begründung
Die CDU-Fraktion steht dem Thema der Dachbegrünung grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings sind wir der Auffassung, dass dieses Thema in der Breite der Bevölkerung noch nicht im Bewusstsein ist. Es wäre sehr wünschenswert, wenn zahlreiche Projekte der Dachbegrünung auf freiwilliger Basis vorgenommen werden. Um dies zu erreichen, sollten Bauherren, Architekten und Bürger/Innen die Chance erhalten, das Bewusstsein dafür zu schärfen und zu verstärken, damit es eine positive Resonanz erfährt. Zwang erzeugt automatisch Widerstände und dient nicht immer der Zielerreichung. Darüber würde die Vorlage der Verwaltung einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten, was in zahlreichen Fällen auch zu juristischen Auseinandersetzungen führen würde. Um dieses Risiko auch zu verringern, halten wir einen Referenzzeitraum für eine positive Einführung mit starkem empfehlenden Charakter für sinnvoll.


AUSW, 08.11.2017:

Frau Rm Neumann-Lieven bittet um Einzelabstimmung zu den einzelnen Punkten des heute vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion und verdeutlicht hierzu die Haltung ihrer Fraktion wie folgt:

Die Punkte 1 und 3 werde Ihre Fraktion ablehnen. Man halte diese nicht für ausreichend, da das Thema „Dachbegrünung“ in den letzten Bebauungsplänen überall schon auf freiwilliger Basis enthalten gewesen sei und sich hierzu bisher fast nichts getan hätte.

Punkt 2 halte man für sinnvoll und werde diesen daher mittragen.

An den Forderungen zu Punkt 4 arbeite die Verwaltung bereits, man könne diesen Punkt aber natürlich nochmal mittragen.

Die Punkte 5 und 6 könne man auf keinen Fall mittragen und werde diese daher ablehnen.

Ansonsten werde man der Empfehlung der Verwaltung laut Vorlage folgen.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht noch einmal die Hintergründe des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage zustimmen werde, allerdings ausdrücklich mit der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB). Zum CDU-Antrag erläutert er, dass seine Fraktion weniger Probleme mit dem verpflichtenden Charakter habe sondern vielmehr die Meinung vertrete, dass gerade dieser die Auseinandersetzung mit dem Thema fördere.
Zum CDU Antrag kündigt er an, dass man bei einer Einzelabstimmung Punkt 4. mittragen und alle anderen Punkte ablehnen werde.

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seiner Meinung nach der Evalutaionszeitraum mit freiwilligem Charakter ganz klar abgelaufen sei und seine Fraktion daher heute die Vorlage, gerne mit den Empfehlungen des BuNB sowie der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zustimmen werde.
Zum CDU-Antrag kündigt auch er an, dass man im Falle einer Einzelabstimmung Punkt 4.als sinnvolle Ergänzung mittragen und alle anderen Punkte ablehnen werde.

Herr Rm Garbe kündigt an, dass er sämtliche Antragausprägungen, die zum Ziel hätten, die Dachbegrünung zu befördern ablehnen werde, da seine Fraktion dieses für „ausgemachten Öko Unsinn“ halte. Man gehe davon aus, dass die „Baufrauen und Bauherren“, die eine solche Dachbegrünung bisher nicht vorgenommen hätten dieses deswegen nicht getan hätten, weil sie einfach kein Interesse daran gehabt hätten und nicht wegen mangelnder Information oder Förderung. Was man damit erreichen könne, sei aus seiner Sicht zu minimal, als dass sich weiter Gremien hiermit befassen sollten.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, ob die Konsequenz aus einer Verpflichtung sich zukünftig so darstellen werde, dass der Bauherr, der keine Dachbegrünung realisieren wolle, keine Baugenehmigung erhalte. Weiter möchte er hierzu wissen, wie „gerichtsfest“ eine solche Entscheidung der Verwaltung dann sei.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass bereits heute einzelne, rechtsverbindliche Bebauungspläne existieren würden, durch die die Verwaltung eine Dachbegrünung festgesetzt habe. Sollte ein Bauherr dieser Verpflichtung nicht nachkommen, bekäme dieser keine Baugenehmigung. Eine Klage hiergegen hätte wenig Aussicht auf Erfolg.
Aufgrund vielfacher Fehlinterpretationen der Pressemeldungen zu dem Thema „Dachbegrünung“ klärt er weiter darüber auf, dass derzeit aber keine Verpflichtung zur Dachbegrünung für sämtliche Bauvorhaben im Stadtgebiet existiere. Der heutige Beschluss ermächtige die Verwaltung zunächst dazu, eine entsprechende Satzung aufzustellen und zwar auch nur für die Bereiche, die nach der RVR-Klimanalyse als Hitzebereiche ausgemacht wurden. Den Zeitraum der kommenden 2 Jahre, welcher für eine solche Satzungsaufstellung erforderlich sei, wolle man dafür nutzen, um insgesamt für eine freiwillige Dachbegrünung zu werben und um ein entsprechendes Förderangebot einzuwerben.

Herr sB Happe verdeutlicht, dass er sich für seine Fraktion heute gegen die Vorlage aussprechen werde, u. a. weil seiner Meinung nach die Kostenstrukturen hierin zu „schön gerechnet“ wurden. Dem Antrag der CDU könne man hingegen folgen und werde diesem daher in allen Punkten zustimmen.

Ergänzend zu Herrn Wildes Ausführungen regt Herr Rm Dudde an, das Thema „Dachbegrünung“ in ein Kataster, welches dann auch über Internet abrufbar wäre, einzupflegen, wodurch man das Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ gut begleiten könne.

Herr Rm Waßmann bittet um kurze Sitzungsunterbechung, um sich mit seiner Fraktion beraten zu können.

Nach 5-minütiger Unterbrechung gibt Herr Rm Waßmann auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Kowalewski. bekannt, dass seine Fraktion bei ihrer bisherigen Haltung bleibe. Den heutigen Vorschlag, den CDU- Antrag Punkt für Punkt abzustimmen, würde man aber gerne aufgreifen.



Hiernach erfolgt folgende Abstimmung:

1. Zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 07950-17-E4), unter Berücksichtigung der o. a. unterschiedlichen Abstimmungs-Hinweise der jeweiligen Fraktion zu den einzelnen Punkten des Antrags:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) ab.
2. Zur Vorlage, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 13.09.2017 sowie der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 17.10.2017 :


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, Fraktion AfD) sowie Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,


I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;


II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
Ergänzungen:
Um die Dachbegrünung zu forcieren, wird sowohl eine Aufklärungskampagne als auch ein finanzieller Anreiz für die Eigentümer empfohlen. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.

Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.“




Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.7
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08657-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Abwassergebührensatzung 2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07899-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09357-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08445-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung am 19.10.2017 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 vor:

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) nimmt den Ergänzungsvorschlag von Herrn Stüdemann (Stadtkämmerer) auf und stellt folgenden mündlichen Antrag:

„Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen“.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.

Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Ursprünglich war eine befristete Einrichtung geplant. Inzwischen haben sich die Bedingungen verändert, sodass sich unterm Strich pro Hebamme nur ein Kontakt pro Tag ergeben würde.

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.

Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08472-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018, Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08769-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 8.2
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates nahm die Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.


zu TOP 8.3
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08500-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1


Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates nahm den Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08648-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Änderung des Gesellschaftervertrages der TZDO GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08696-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08985-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 9.6
EDG Holding GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft AMK - Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH insbesondere aufgrund von § 108a GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08995-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
STEAG Fernwärme GmbH: Veräußerung der Beteiligung an der Fernwärmeversorgung Niederrhein
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09079-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09121-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund - hier: Vollständiger Erwerb der Anteile an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie Abwicklung der MVA Hamm Betreiber GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09103-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09073-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09253-17)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates nahm die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat, zur Kenntnis.


zu TOP 9.12
Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09066-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrat lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.11.2017 vor:
Herr Schulte (Stadtkämmerei) ergänzt bzw. berichtigt die Anlage zur Änderung der Satzung der Dortmunder Stadtwerke AG wird wie folgt:

§ 14 Abs. 2
- zweiter Spiegelstrich: anstatt bisher "wesentliche Änderungen ..." nunmehr "Änderungen ..."
- vierter Spiegelstrich: anstatt bisher "Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen ..." nunmehr "Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen ..."
- siebter Spiegelstrich: anstatt bisher "Weisungen an beherrschte Unternehmen ..." nunmehr "alle Weisungen an beherrschte Unternehmen ..."

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der oben ausgeführten Änderungen zur Satzung, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu

1. dem Erwerb der Geschäftsanteile von 100 % an der RWEB Verwaltungs GmbH durch DSW21 zu einem Kaufpreis in Höhe von 25.000 Euro ;
2. der Umfirmierung der Gesellschaft in Dortmunder Stadtwerke Beteiligungs-gesellschaft mbH (DSW Beteiligungs-GmbH);
3. der Bestellung der Herren Guntram Pehlke und Jörg Jacoby zu Geschäftsführern der DSW Beteiligungs-GmbH;
4. der Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile (60,1%) in die DSW Beteiligungs-GmbH;

Der Rat der Stadt beschließt den Gesellschaftsvertrag der DSW Beteiligungs-GmbH sowie eine Satzungsänderung von DSW21 (Anlagen); er ermächtigt die Verwaltung, im Zuge der weiteren Abstimmung insbesondere mit der Kommunalaufsicht, im Bedarfsfall redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09312-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ - Rolle CIO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08999-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017 vor:
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bemängelt, dass die Vorlage erst sehr kurzfristig an den Ausschuss gegangen sei. Seine Fraktion habe hierzu noch Beratungsbedarf. Nachdem er die Vorlage gelesen habe sei ihm nicht klar, ob sie dem entspreche, was vom Rat zu diesem Thema beschlossen worden sei. Aus diesem Grund könne seine Fraktion die Vorlage heute nicht zur Kenntnis nehmen.

Laut der Vorlage werde der CIO neuerdings „Innovation Officer“ und nicht mehr „Information Officer“ genannt. Deshalb sei seiner Fraktion die Einbindung dieser Stelle unklar. In der Vorlage sei eine Grafik enthalten, die die Vernetzung zwar darstelle, aber die praktische Umsetzung bliebe weiter unklar. Er bittet die Verwaltung um eine Erläuterung. Aufgrund der Grafik habe man den Eindruck, dass diese Person ebenfalls die Masterpläne begleiten solle. Weiterhin ergebe sich aus dem Stellenplan, dass 2,5 Stellen zusätzlich zu dem CIO in diesem Bereich angesiedelt werden sollen. Diese Information gehe aus der hier vorliegenden Vorlage nicht hervor, da sich die entsprechende Organisationsverfügung noch in der Abstimmung befinde. Auch hierzu bitte er um eine Erklärung, wie diese 2,5 Stellen für diesem Bereich konkret aussehen sollen.



Frau Bonan (FB 01/GBIII) erläutert, dass das vorliegende Schaubild in der Tat sehr komplex sei. Dies würde die Komplexität der zum Thema Digitalisierung und Einrichtung von digitalen Prozessen gefassten Beschlüsse vereinen. Der CIO soll in diesem Fall nicht CIO genannt werden, da dies klassischerweise der Leiter des Dortmunder Systemhauses ist und es nicht zu Überschneidungen kommen soll oder Verwechslungen entstehen. Aus diesem Grund werde der Begriff des „Innovation Officer“ vorgeschlagen.

Die aufgeführten Masterpläne würden lediglich die Komplexität des Themas aufzeigen. Die jeweiligen Zuständigkeiten seien ebenfalls ausdrücklich in der Vorlage benannt. Der CIO werde keinesfalls die Masterpläne verantworten oder sie inhaltlich begleiten. Es ginge darum, darzustellen dass irgendwo die Prozesse mit ihren Anforderungen, Herausforderungen und Umsetzungsbedingungen, welche in den einzelnen Masterplänen formuliert werden, zusammengeführt würden. Hieraus werde dann eine Strategie entwickelt, wie die einzelnen Anforderungen miteinander „sprechen“ um sie miteinander kompatibel zu machen. Daraus wiederum könne das Dortmunder Systemhaus die Informationen ziehen, um sich zukunftsfähig aufzustellen.

Es würde sich anbieten eine Art Steuerungsteam einzurichten, in dem alle Projektmanager der Masterpläne regelmäßig an einen Tisch kommen um die einzelnen Anforderungen miteinander zu besprechen. Ebenfalls sollen hier der Personalrat, die Fachverwaltung, die Kämmerei und das Personalamt miteinbezogen werden, um eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Dazu komme das Themengebiet „Allianz Smart City Dortmund“. Hier habe sich für die Stadt Dortmund ein starkes Kommitment mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Unternehmerschaft ergeben. Diese hinzukommenden Anforderungen an die Verwaltung und wie sich die Verwaltung den Anforderungen gegenüber aufstelle (zukünftige Kommunikation nach außen) solle hier erarbeitet werden.


Es wurde versucht darzustellen, welche diversen Projekte, wie Elektromobilität und erneuerbare Energien durch den CIO als vernetzende, koordinierende Instanz, die die internen Prozesse fachlich und inhaltlich begleitet und die externen Angebote zu den internen Anforderungen bringt. Die Stellenausweitung im Stellenplan hätte sie erst gestern gesehen. Sie gehe davon aus, dass diese 2,5 Stellen ein Vorratsbeschluss seien. Der Stellenplan sei viel früher erstellt worden, als die hier vorliegende Vorlage, sodass die Angaben überholt seien und nicht miteinander harmonisieren.
Ebenfalls sehe sie es als erforderlich, an das im neu einzurichtenden Dezernat für Personal und IT eine Kopfstelle oder Referent gäbe, dessen Aufgabe es ist die IT-lastigen Anforderungen aus den einzelnen Bereichen zueinander zu bringen und zu bündeln.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage auch nicht zur Kenntnis nehmen werde. Die Intention des gemeinsamen Antrages von SPD und CDU vor der Sommerpause wurde in der hier vorliegenden Vorlage nur rudimentär aufgenommen. Die mündlichen Ausführungen von Frau Bonan unterstreichen diesen Eindruck ebenfalls.
Der Antrag von CDU und SPD war geprägt von dem Rollenmodell der KGST. Demnach gibt es einen IT-Leiter, das ist der Chef von Dosys und einen „Information Officer“ – nicht „Innovation Officer“. Dessen Aufgabe ist es zuvorderst die Digitalisierung der Verwaltung über alle Dezernate hinweg quer zu überdenken und mit Dosys umzusetzen, woraus sich die Anbindung an den Oberbürgermeister ergibt.
In dem Antrag taucht die Diskussion um Smart City, die diese hier vorliegende Vorlage auf macht überhaupt nicht auf.
Die Erwartungshaltung des Rates ist, dass der am 01.06.2017 zugestimmte gemeinsame Antrag von SPD und CDU auch umgesetzt werde.
Er bemängelt, dass offensichtlich dies nur als Anlass oder Diskussionsanstoß genutzt wurde, um etwas ganz anderes vorzulegen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der von Frau Bonan erläuterten und im Text stehenden Rückkopplung zwischen den Expertenteams und den Projekten in der Stadtverwaltung, sowie den Masterplänen. Dies greife das vorliegende Schaubild nicht auf. Der daraus resultierende Erkenntnisgewinn müsse irgendwie wieder aufgegriffen werden.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf zu dieser Vorlage hat und sie daher heute nicht zur Kenntnis nehmen wird.

Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Ausschuss für Personal und Organisation gegen die oben genannte Vorlage aus.

Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Verfahrensvorschlag zur Entwicklung einer gesamtstädtisch koordinierten, vernetzten Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ nicht zur Kenntnis zu nehmen.


Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mit dem von Rm Dr. Suck (CDU) bei der Feststellung der Tagesordnung gegebenen Hinweis zur Weiterentwicklung der Vorlage durch die Verwaltung und der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation in den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Neuberufung eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09008-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09124-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Umbesetzung in Gremien - Aufhebungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09313-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Stadtplakette
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09400-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:08 Uhr durch Bm`in Jörder geschlossen.


Die Bürgermeisterin




Birgit Jörder

Utz Kowalewski
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer