Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 22.12.2000
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 23. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 13.12.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar




b) beratende Mitglieder
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Punge - Mieter & Pächter e. V. zu TOP 6
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Sagolla, StA 61
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Liebig, 65/GF
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Schlatmann, 69/stv. AL
Herr Herrmann, StA 69
Herr Langguth, Dortmunder Systemhaus
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Hübner, Gutachterbüro Spieckermann GmbH & Co.
Herr Dr. Ambrosius, Waning Consult
Frau Seidel, Dortmunder Stadtwerke
Herr Strauß, Deckers & Strauß
Herr Kummer, BBE Köln

Der Auschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung leitet die Sitzung von 15:05 - 19:20 Uhr, Herr RM Tech leitet sie im Anschluss bis 20:00 Uhr.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Tech benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung
Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.11.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Projektinitiative Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00112-00)
3.2 Mittel für den ökologischen Ausgleich und Ersatz und deren Verwendung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00175-00)
3.3 Lichtverschmutzung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00193-00)
3.4 Fledermaus-Kartierung Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00211-00)
3.5 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Kontrolle der Naturschutzgebiete gemäß § 55 GO NW"
3.6 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz"
4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Hansa-Dach - Städtebauliche Perspektiven für den Hansaplatz
- Mündlicher Bericht
4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung
- Mündlicher Bericht
4.3 Rahmenplanung Evinger Mitte
hier: Beschluss der Rahmenplanung als Leitlinie für die städtebauliche
Entwicklung

- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00200-00)
4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00)
4.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung Thier-Gelände"
5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Wittbräucker Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00243-00)
5.2 Vorbescheid für die Erweiterung des Hotelgebäudes - ehem. Römischer Kaiser - Olpe 2
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00244-00)


5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Wohnheimes für chronisch mehrfach-geschädigte, abhängigkeitskranke Menschen auf dem Grundstück in Dortmund, Leni-Rommel-Straße
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00265-00)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Umbau der Straßen "Stoppelmannsweg" und "Benediktinerstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00176-00)
8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00)
Beigefügt ist auch: - Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick
8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt. Der TOP wurde eingebracht.)

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltstelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00233-00)

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße‘"
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt)
11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder
Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 versandt. Der TOP wurde eingebracht.)
11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 nachversandt. Der TOP wurde eingebracht.)

Herr RM Jung macht den Vorschlag, die TOP 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft", - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00) und TOP 11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund", - Bildung der Regiebetriebe - Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum", - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00) im Ablauf der Sitzug nach vorne zu ziehen.

Im Anschluss daran ist vorgesehen, TOP 4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00), mit einem mündlichen Bericht - Sachstandsbericht Südkreuz, Stadtbahnanschluss an die DB-Strecken im Veranstaltungsbereich" aus dem Stadtbahnbauamt zu verbinden. Die Tagesordnung sollte um das Thema "Projekt LebensArt" unter TOP 4.6 (Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt") erweitert werden und zusammen mit TOP 4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung, - Mündlicher Bericht, behandelt werden.

Gleichzeitig bittet die SPD-Fraktion die Tagesordnung um TOP 6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Verkauf von Wohnungen der LEG in Scharnhorst" zu erweitern.
Herr RM Jostes spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen die heutige Behandlung des Antrages aus, Herr RM Tech erläutert die Dringlichkeit des Antrages. Mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Dringlichkeit bestätigt, so dass die Tagesordnung entsprechend zu erweitern ist.

Herr RM Tech bittet darum TOP 8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005),
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00) und die Anlage "Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick" als dezernatsübergreifende Angelegenheit unter TOP 11.4 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.11.2000

Die Niederschrift wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig genehmigt.



Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 versandt. Der TOP wurde eingebracht.)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Dortmunder Immobilienwirtschaft"


Herr Liebig erläutert, dass die Umwandlung in einen Eigenbetrieb erforderlich ist, um privatwirtschaftliche Steuerungsinstrumente zur Führung des Betriebes mit ca. 700 Beschäftigten, die Leistungen für ca. 260 Mio. DM pro Jahr erbringen und einkaufen, nutzen zu können. Das nächste Jahr ist als Erprobungsjahr für das Mieter-Vermieter-Modell mit den Leistungsbeziehungen und Festlegung der Eigenleistungen zu sehen. Wirtschaftlichkeitsprognosen über die mittelfristige Entwicklung des Eigenbetriebes werden auf der Grundlage der Erfahrungen eher möglich sein. Die Organisationsentwicklung wird aufgrund der Umstrukturierungen, die u. a. wegen der SAP-Umstellungen notwendig sind, noch voraussichtlich über zwei bis drei Jahre andauern.

Herr RM Krüger unterstützt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Eigenbetriebsbildung. Er macht darauf aufmerksam, dass insbesondere im Schulhausmeisterbereich viele Angelegenheiten durch den Nutzer selbst erledigt werden können. Die Ausweitung des Hausmeistermodells sieht er positiv.

Herr RM Krüger und Herr RM Tech erläutern die verschiedenen Punkte des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass die Leistung der Hausmeister zu beschreiben ist. Was die Nutzer selbst erledigen können, sollen sie auch erledigen, nur muss bekannt sein, um welche Leistungen es geht. Zu Punkt 1 des Antrages bietet er an, den Namen "Städtische Immobilienwirtschaft" zu nehmen.

Herr RM Drabig verweist auf die Änderungen, die sich in der Verwaltung durch die Neuordnung der Dezernatsstrukturen ergeben werden. Er bittet darum, die Erfahrungen und Auswirkungen des Eigenbetriebs nach einem Jahr darzustellen. Dazu zählen auch die Veränderungen der Tätigkeiten innerhalb der Verwaltung.

Herr RM Sauer fordert eine klare Abgrenzung zwischen den Funktionen der Mieter und der Vermieter.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig den Punkten 2 bis 4 des gemeinsamen nachfolgenden Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 zu:

Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

1. Die neue, eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhält den Namen "Dortmunder Immobilienbewirtschaftung".

2. Der Rat überträgt die Funktion des Werksausschusses für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Dortmunder Immobilienbewirtschaftung" dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


3. Seite 2, letzter Satz des Sachverhaltes "Aufgabenstellung der Dortmunder Immobilienbewirtschaftung" erhält folgende Ergänzung (fett):

... dem Wettbewerb mit privaten Anbietern stellen. Im Rahmen der mit den Fachbereichen abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen (s. 3.3) übernimmt sie in dieser Wettbewerbssituation die Aufgabe, unter ...

4. Seite 8 des Sachverhaltes, Punkt 3.3 "Zusammenarbeit mit der Verwaltung" erhält folgende Fassung (Ergänzungen fett):

Die Fachbereiche sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und der Ausnutzung ihrer Ressourcen berechtigt, Eigenleistungen für die von ihnen genutzten Immobilien zu erbringen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb und seinen Auftraggebern, also der Verwaltungsführung und den Fachbereichen, sollen - im Kontext mit der Verwaltungsreform und der Rahmenorganisationsverfügung zur Neuordnung des Immobilienmanagements - durch Nutzungsvereinbarungen gestaltet werden.

Letzter Satz: "Mit ihnen wird konkret vereinbart, zu welchen Bedingungen Dienstleistungen erbracht bzw. Produkte erstellt werden sollen." Wird ersetzt durch:

Mit den Nutzern wird konkret vereinbart, welche Dienstleistungen durch die "Dortmunder Immobilienbewirtschaftung" erbracht bzw. welche Produkte erstellt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung der Punkte 2 bis 4 des gemeinsamen Antrages folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Hochbauamt ab dem 01.01.2001 gemäß § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung "Dortmunder Immobilienwirtschaft" zu führen.
2. Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Betriebssatzung
3. Als erster Werkeiter für den Eigenbetrieb "Dortmunder Immobilienwirtschaft" wird Herr Winfried Liebig bestellt. Die Werkleitung wird aus dem ersten Werkleiter und den Geschäftsbereichsleitern/innen 1 - 4 gebildet. Der Rat bestellt folgende Geschäftsbereichsleiter/innen ebenfalls zu Werkleitern/innen:

GB 1 Frau Susanne Brockmann GB 2 Herr Siegfried Flenner

GB 3 Herr Hans-Wilhelm Völkmann GB 4 z. Z nicht besetzt.

4. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2001. Der Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt wird auf 3.335.900 DM und aus dem Vermögenshaushalt wird auf 300.000 DM festgelegt.


5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes zunächst für die Dauer eines Jahres die - Westfalen-Revision GmbH -, Dortmund.
6. Der Rat überträgt die Funktion des Werksausschusses für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft" dem Werksausschuss des Sondermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund".
7. Der Rat beschließt das Stammkapital des Eigenbetriebes auf 25.000 Euro festzusetzen.

Zu 11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 nachversandt. Der TOP wurde eingebracht.)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der Eigenbetriebe Sport und Freizeitbetriebe Dortmund"


Herr Langguth erklärt, dass die Vorlage an die grundlegenden Ideen anknüpft, auch für die hier neugeordneten Bereiche nach dem Prinzip der Nutzer und der Dienstleister zu verfahren. Auf die Vorlage zu TOP 11.2 wird verwiesen.

Herr RM Krüger erläutert Punkt 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 und erfragt die Zuordnung der Grünanlagen. Es ist seines Erachtens nicht nachvollziehbar, warum z. B. der Westfalenpark, der Stadtgarten, der Rombergpark in der Vorlage genannt werden, der Volksgarten in Dortmund-Mengede aber nicht. Vor einer endgültigen Festlegung bittet er um Erläuterung der Kriterien, ggf. auch erst Anfang 2001, ohne damit die Vorlage deshalb verhindern zu wollen.

Herr StD Fehlemann beantwortet die Frage des Herrn RM Krüger damit, dass die Zuordnung der Grünanlagen auf vorliegende Beschlüsse und dem Prozess der Partizipation basiert. Die bereits vorhandene Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung sollte nicht zerstört werden. Beispielsweise beim Fredenbaumpark stehen z. B. wegen des "Big Tipi" noch Änderungen an, auch gibt es dort einen Freundeskreis, der sich um diesen Park kümmert, so dass der Fredenbaumpark nicht einbezogen wurde.

Herr RM Tech erläutert Punkt 1 des gemeinsamen Antrages. Er fordert für Anfang 2001 eine Zusammenstellung der Grünanlagen, die in die Eigen- und Regiebetriebe eingehen.

Herr StD Fehlemann sagt diese Zusammenstellung zu.

Herr Langguth weist darauf hin, dass der Nutzer - auch im Falle der Tennensportplätze - die Art des Umgangs mit dem Objekt festlegt. Dafür erhält der Nutzer ein Budget, mit dem die Leistung des Dienstleisters bezahlt wird. Er macht darauf aufmerksam, dass nicht für den Bereich der Tennensportplätze nur eigene Kolonnen beim Nutzer gebildet und im Widerspruch zum Nutzer-Dienstleister-Modell dieser Bereich aus den gebildeten Strukturen des Modells herausgelöst werden sollten.

Herr Langguth versteht Punkt 1 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so, dass der Nutzer die Qualität und die Art des Umgangs mit den Plätzen/Objekten festlegen muss.

Herr RM Sauer bittet darum, dies entsprechend festzuhalten.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat beschließt, mit der Gründung der "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" die alleinige Zuständigkeit für die Pflege von Tennensportplätzen sowie der dazugehörigen Grünflächen dem neuen Geschäftsbereich 1 - Sport - zuzuordnen. Die dazugehörigen Haushaltsmittel sind, soweit nicht die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen berührt sind, im Wirtschaftsplan auszuweisen.
Pflegeverträge sind zunächst nur noch für die Dauer eines Jahres abzuschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist zu prüfen, ob durch den Verzicht auf Vergaben und den Einsatz einer eigenen Pflegekolonne die Kosten der Pflege nachhaltig gesenkt werden können.
2. Vor einer endgültigen Festlegung über die Zuordnung der Grünanlagen und Parks in die verschiedenen Eigen- bzw. Regiebetriebe wird die Verwaltung aufgefordert, die Kriterien für ihre diesbezüglichen Vorschläge in Form einer Verwaltungsvorlage darzulegen.

Punkt 1 dieses Antrages ist nach Meinung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen so zu verstehen, dass der Nutzer die Qualität und die Art des Umgangs mit den Objekten festlegen muss.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig unter Beachtung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt beschließt, die Organisationsbereiche Sportamt, Zoo Dortmund, Botanischer Garten Rombergpark, Westfalenpark und Stadtgarten ab. 01.01.2001 gemäß § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NW wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" zu führen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, den Organisationsbereich Friedhofs- und Bestattungswesen - 67/6 - ab. 01.01.2001 gemäß § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NW wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung "Friedhöfe Dortmund" zu führen.‘

3. Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügten Entwürfe der Betriebssatzungen.

4. Als Geschäftsführer der "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" wird Herr Jörg Stüdemann bestellt. Die Geschäftsleitung wird aus dem Geschäftsführer und den Leitern der Geschäftsbereiche 1 bis 4 gebildet.


5. Als 1. Werkleiter der "Friedhöfe Dortmund" wird Herr Johannes Blume bestellt. Als 2. Werkleiter wird Herr Heinrich Magney bestellt. Diese bilden die Werkleitung.


6. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe zunächst für die Dauer eines Jahres die WIBERA - Wirtschaftsberatungs AG -, Niederlassung Dortmund.

7. Der Rat beschließt, das Stammkapital für die "Sport- und Freizeitbetreibe Dortmund" auf 25.000 Euro und für die "Friedhöfe Dortmund" auf 3,5 Mio. Euro festzusetzen.

8. Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2001.

9. Der Rat nimmt die Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum" im Dezernat 7 - Infrastrukturdezernat - zur Kenntnis.

10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Auflösung der Betriebsführungsgesellschaft "Westfalenpark Dortmund GmbH" vorzunehmen.


Zu 4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B 1, Westfalenhallen, Westfalenstadion"

sowie
- Sachstandsbericht Südkreuz, Stadtbahnanschluss an die DB-Strecken im
Veranstaltungsbereich als mündlicher Bericht des Stadtbahnbauamtes

Herr Hübner vom Gutachterbüro Spieckermann GmbH & Co. stellt die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zum Südkreuz Dortmund vor. Aufgabe der Untersuchung war es, von der technischen Seite im Bereich Westfalenhallen/-stadion und den DB-Anlagen her die Möglichkeiten einer Verknüpfung zu prüfen. Das Ziel besteht in der Herstellung einer Verbindung für eine direkte Streckenführung in die City. Die besonderen Verkehrserzeuger Westfalenhallen und Westfalenstadion sowie die umfangreichen Sportanlagen werden mit diesen Verkehrssystemen gut erreicht werden können. Insgesamt 22 Varianten wurden hinsichtlich technischer, städtebaulicher und verkehrlicher Kriterien überprüft. Dazu gehören auch die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Aspekte. Die Aspekte des Betreibers und der Fahrgäste werden unter dem verkehrlichen Aspekt betrachtet.

Es ist möglich, nacheinander die verschiedenen Stufen des Stadtbahnanschlusses fertigzustellen. Z. B. schafft die erste Stufe eine Direktverbindung von der U 45 auf die DB-Strecke nach Iserlohn und Herdecke/Hagen/Lüdenscheid, für die vierte, baulich aufwendigste Stufe entsteht eine Verbindungs-kurve zwischen der U 46 und der U 49. Das Finanzierungsvolumen insgesamt beträgt ca. 85 Mio. DM. Bei gleichzeitiger Realisierung der vier Stufen hätte die Stadt und die Region Dortmund alle betrieb-lichen Freiheitsgrade, um gegenüber heute erhebliche Verbesserungen der Erreichbarkeit und Verbindungsqualität umzusetzen. Dem Karo-Gutachten bleibt überlassen, eine Kombination zwischen den Ergebnissen und den Infrastrukturmaßnahmen zu erhalten und eine Prioritätenliste festzulegen, nach der entschieden werden kann, welche Stufe den höchsten verkehrlichen Wert und für die Region den Nutzen hat.

Frau RM Kröger-Brenner fragt nach den Realisierungszeiträumen.

Herr Schließler stellt dar, dass derzeitig nur die technische Machbarkeit im Zusammenhang mit der Gesamtverkehrssituation Westfalenhallen/-stadion/Veranstaltungszentrum untersucht wurde. Betriebliche Konzepte waren nicht Inhalt des Gutachtens. Das Karo-Gutachten ist hier abzuwarten.

Auf die Fragen des Herrn RM Tech und der Frau RM Brauer erläutert Herr Schließler, dass mit den Partnern bisher noch keine konkreten Vorstellungen des Betriebes besprochen wurden. Fahrzeuge, die auf Stadtbahn- und DB-Gleisen fahren, gibt es aber. Die Entscheidung, welche Fahrzeuge zu welchem Zeitpunkt mit welchem betrieblichen Konzept angeschafft werden, steht noch aus. Das Karo-Gutachten wird hier weiterhelfen.

Frau RM Kröger-Brenner und Herr RM Krüger erläutern den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000. Einzelabstimmung der einzelnen Antragspunkte wird beantragt.

Herr RM Jung weist auf die Beschlusslage zur Untertunnelung der B1 hin.

Herr RM Tech hat keine Bedenken gegen die Punkte 2 und 3, Punkt 4 wird abgelehnt. Er geht davon aus, dass Punkt 5 bereits überprüft wird.

Herr RM Jostes lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da alle möglichen Varianten durch die Verwaltung zu überprüfen sind.

Herr StR Sierau verweist auf die Vorlage, aus der hervorgeht, dass Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. Die angestrebte Untersuchung steht auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.06.98. Punkt 1 des Antrages ist bereits Gegen-stand der Vorlage und der Untersuchung. Zu Punkt 2 des Antrages ist eine Konkretisierung erforder-lich. Herr StR Sierau geht davon aus, dass im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren die Finan-zierung der Untertunnelung erfolgt und diese realisiert wird. Zu Punkt 5 erklärt er, dass Ersatzstandorte bereits geprüft und im AUSW vorgestellt wurden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einzeln die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Beschlüsse sind durch Fettdruck deutlich gemacht:

Der Untersuchungsumfang für die Gutachter wird auf folgende Untersuchungsbereiche ausgedehnt:

1. Bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes für alle Verkehrsarten wird eine weitere Veränderung des modal Split zugunsten des ÖV angestrebt:
einstimmig bei einer Enthaltung


2. Für den Bereich im Umfeld Kleingartendaueranlage Ardey-Blick wird die Variante geprüft, den Tassiloweg lediglich für Fußgängerverkehre auszubauen, um eine günstige Fußwegeverbindung vom Haltepunkt Wittekindstraße bis zum Westfalenstadion zu schaffen:

mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

3. Bei der Entwicklung von Handlungskonzepten wird jeweils auch eine Variante geprüft, die unter Berücksichtigung möglicher Finanzierungsprobleme bei der Untertunnelung der A 40 vom Ist-Zustand ausgeht: einstimmig

4. Die Gutachter werden beauftragt, eine Variante zu untersuchen, die einen Verzicht auf den Bau von 1.000 Stellplätzen im Umfeld des Westfalenstadions beinhaltet: mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt

5. Die Gutachter werden beauftragt, für die Bereitstellung von Stellplätzen Ersatzstandorte (z. B. Ardeystraße und B 54) zu prüfen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Stadions (Luftbadfläche) befinden: mehrheitlich abgelehnt

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt unter Beachtung der Abstimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000 einstimmig die Verwaltung, einen Planungsauftrag zur Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion an das Ingenieurbüro SSP Consult (Stierwald, Schönharting und Partner), Büro Bergisch Gladbach zu vergeben.

Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf rd. 222.100 DM und sind durch die Haushaltsstelle 610069400000 (Planungsmaßnahmen, städtebauliche Wettbewerbe u.a.) gedeckt.


Zu 4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung
- Mündlicher Bericht
sowie
- Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1
- Ausschussvorlage (Tischvorlage)

Zu 4.6 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 00205-00)

TOP 4.2 und TOP 4.6 wurden zusammen behandelt.

Herr StR Sierau erklärt, dass dem Investor aufgegeben worden war, ein Einzelhandels- und ein Ver-kehrsgutachten zu erstellen. Beide Gutachten wurden inzwischen von der Verwaltung geprüft. Er ver-weist auf die Tischvorlage "Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1".

Herr Kummer von der BBE-Unternehmensberatung GmbH gibt an, dass das Einzelhandelsgutachten aufgrund der Planungsüberlegungen, das ehemalige Straßenbahndepot im Kreuzungsbereich Märkische Straße zum Westfalendamm einer neuen Nutzung zuzuführen, entstanden ist. Die von der LebensArt entworfenen Konzepte sehen eine Nutzfläche von ca. 35.000 qm, mit den Bausteinen Wohnen, integrativer Medizin und Einzelhandel (5.500 - 7.500 qm Verkaufsfläche) vor. Aufgrund der Größe der Verkaufsfläche waren die Auswirkungen auf die Einzelhandelsszene in Dortmund - auch im Hinblick auf das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept - zu prüfen. Die Schwerpunktaussage der BBE besagt, dass eine Verträglichkeit des Einzelhandels mit dem Zentrenkonzept im wesentlichen gegeben ist. Anhand von Folien wird die Aussage verdeutlicht.

Bei dem Bereich handelt es sich um keinen Innenstadtstandort. Im Falle des Ökozentrums ist eine Überschreitung des üblichen Einzugsbereiches möglich. Der Einzelhandelsbereich sieht 1.500 qm Lebensmittel, ca. 3.000 qm Bekleidung/Textilien, 400 qm Drogerieartikel, 150 qm Apotheke sowie 500 - 2.000 qm Übriges/Sonstiges vor - alles zentrenrelevant. Eine rivalisierende Wirkung zur Innenstadt wird von Herr Kummer aufgrund der Besonderheit des Projektes, des Sortimentes und der besonderen Zielgruppenansprache nicht gesehen. Im Einzelhandel sollen nur ökologische Produkte angeboten werden, so dass keine Konkurrenz zum klassischen Einzelhandel entsteht. Die Idee des ökologischen Zentrums kommt nur für ein Oberzentrum in Frage. Die Branchen, die sich an der Ophoff-Kreuzung ansiedeln wollen, werden aufgrund des anderen Angebotes keine Konkurrenzwirkung in die Innenstadt haben, so dass keine Verlagerung der Kaufkraft von der Innenstadt oder aus den Stadtbezirken entsteht. Das Projekt hat Pilotcharakter und Dortmund wäre damit in einer Vorreiterrolle. Erforderlich ist die Ansiedlung ökologisch hochwertiger Angebote. Dies sollte in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

Zum Verkehrsgutachten stellt Herr Dr. Ambrosius von Waning Consult dar, dass verkehrliche Veränderungen aufgrund der Ergänzung von rd. 35.000 qm Nutzfläche entstehen. Diese dürfen nicht in einen Konflikt mit den bestehenden Planungen geraten, z. B. der Untertunnelung der B1. Die Nutzungsarten haben eine eigene Charakteristik in Bezug auf die Verkehrserzeugung (Erzeugung im Kfz-Verkehr), die in Relation zum Stellplatzangebot, verbunden mit der Nutzung, zu sehen ist. Der Stellplatzbedarf liegt bei 970 Stellplätzen. Standorte, die überdurchschnittlich gut vom ÖPNV erschlossen sind, können nach der Landesbauordnung im Stellplatzbedarf um bis zu 30 % reduziert werden. Durch die vorhandenen Stadtbahn- und Buslinien ist eine Verminderung der erforderlichen Stellplätze auf 630 für alle Nutzungen möglich. Das rechnerische Zusatzverkehrsaufkommen liegt/bleibt bei 1.850 Kfz pro 24 Stunden sowohl im Ziel- als auch im Quellverkehr. Das stärkste Verkehrsaufkommen wird zwischen 17.00 und 18.00 Uhr erwartet.

Zur Erschließung gibt es die Möglichkeit, über die alte Zufahrt zum Straßenbahndepot von der Märkischen Straße oder von der Jülicher Straße aus eine Zufahrt entstehen zu lassen. Die Abbindung der Jülicher Straße müsste nach Süden verschoben werden. Aufgrund der Leistungsfähigkeitsberechnungen ist davon auszugehen, dass der Verkehr zu gleichen Teilen aus allen vier Himmelsrichtungen kommt. Es ist auch zu prüfen gewesen, wie der Verkehr bei Untertunnelung der B1 laufen könnte. Die Verkehrsablaufqualität wird sich nach Beginn des Projektes LebensArt in der Kategorie der mittleren Verkehrsqualität nicht verändern. Erhöhte Wartezeiten wird es im Zulauf von Norden her und von Osten auf dem nördlichen Knotenteil geben. Bedenken gegen die Form der Erschließung an der Märkischen Straße gibt es wegen eines möglichen Rückstaus in den Knoten. Eine Berechnung zeigt mit dem Rückstau kein Problem. Es wurde angeregt zu untersuchen, an der Märkischen Straße nur eine Einfahrt vorzusehen. Eine Ausfahrt könnte über die Klever Straße führen, Ergebnis wäre eine Erleichterung für den Knoten Ophoff, Nachteil wäre an der Stelle eine hohe Belastung. Grundsätzlich ist das Vorhaben an diesem Standort erschließbar, eine wesentliche Veränderung der verkehrlichen Situation wird nicht erfolgen.

Herr Wilde nimmt zu den beiden Gutachten und zu der Tischvorlage "Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1" (Ausschussvorlage) Stellung.

Der Verkehrsgutachter hatte die Variante A vorgezogen, die vorsieht, die Ausfahrt aus den Nutzungsbereichen Handel und Dienstleistungen zu 75 % direkt auf die Märkische Straße über die bestehende Depot-Ausfahrt zu führen. 25 % werden über die Jülicher Straße auf den Westfalendamm geführt. Die Erschließung des Nutzungsbereiches Wohnen erfolgt vollständig über die Märkische Straße/Klever Straße. Die Verkehrserzeugungsrechnung und Umlegung aus dem Gutachten sind plausibel. Kritische Punkte sind bei der Abstützung der Haupterschließung auf die bestehende Depotzufahrt die dadurch erzwungenen Wendeverkehre in der Kreuzung Märkische Straße/ Westfalendamm und die mit dieser Lösung einhergehenden Sicherheitsprobleme.
Herr Wilde schlägt vor, die alte Depotzufahrt nur als Einfahrt zu nutzen, die Anbindung über die Jülicher Straße mit Sperrung der Jülicher Straße südlich der Gebietszufahrt zur Verhinderung von Schleichverkehren (= Vorschlag des Gutachters) sowie die Ausfahrt Klever Straße für die Wohnbebauung und als Ausfahrt für Handel und Dienstleistungen zu nutzen. Mit dieser Verkehrserschließung entsteht keine optimale Situation, aber eine hinreichende Erschließungs-qualität.

Zum Gutachten in Sachen Einzelhandel verweist Herr Wilde auf die Besonderheit des Projektes, die im integrierten Nutzungsansatz bestehend aus medizinischer Betreuung, Wohnen und Einzelhandel liegt. In der Größe der Einzelhandelsnutzung (6.000 - 8.000 qm) liegt die Problematik dieses Standortes. Die vorgestellte Untersuchung bezieht sich nur auf den DSW-Standort und keine anderen Standorte. Die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Kaufkraftströme sind nachvollziehbar. Das Gutachten stellt die Auswirkungen auf die City nicht ausreichend dar. Untersuchungen auf Ziele, wie die Stärkung der City und die Ansiedlung von neuen, Magnetwirkung entfaltende Einrichtungen in der City, werden damit auf dem DSW-Grundstück nicht erreicht und Auswirkungen auf solche Ziele wurden gutachterlich auch nicht untersucht.

Zwei Abweichungen zum Einzelhandelskonzept gibt es. Das Einzelhandelskonzept besagt, dass neue Verkaufsflächen an Standorten außerhalb der City, der Nebenzentren und außerhalb der Sondergebietsstandorte nicht geschaffen werden. Einzelhandelsrelevante Sortimente sollen ausschließlich in integrierten Lagen angesiedelt werden. Die Planungen zu LebensArt widersprechen diesem Vorgehen. Der Konsultationskreis zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes ist zu keinem einheitlichen Votum gekommen. Als Resumé erklärt Herr Wilde, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, eine solche Einrichtung in der City oder den Nebenzentren unterzubringen.

Zur Vorlage gibt Herr Wilde an, dass ein städtebaulicher Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1 in Form eines Gutachterverfahrens vorgeschlagen wird. Fünf Büros sollten durch die Verwaltung unter Beteiligung der Investoren, der Eigentümer und der Politik angesprochen werden. Es sollte eine sinnvolle Lösung für die Flächenpotentiale, die im Bereich des Sparkassen- , des Hülpert- und DSW-Grundstücks bestehen, ermittelt werden. Der Kontext sollte im gesamten Kreuzungsbereich Märkische Straße gesehen werden und bereits beschlossene Bauvorhaben einbeziehen. Neben der städtebaulichen Seite sollten durch die Gutachter auch Nutzungsvorschläge für die Grundstücke erarbeitet werden. Das Verfahren könnte in der ersten Jahreshälfte 2001 durchgeführt werden. Herr Wilde erklärt außerdem, dass es keine Antragsfristen für eine Förderung gibt.

Herr RM Jung bittet darum, dem AUSW eine Vorlage u. a. zum Preisgericht vorzulegen.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass an dieser Stelle kein normaler Einzelhandel entstehen sollte. Ein Standort in der City oder den Nebenzentren wäre vorzuziehen, aber er kennt keine möglichen Flächen. Dadurch, dass ökologisches Einkaufen, d. h. eine ganz bestimmte Sparte mit anderen Kunden, geplant ist, sollte versucht werden, diesen Bereich nach Dortmund zu holen. Über einen städtebaulichen Vertrag sollte sichergestellt werden, dass in zehn bis fünfzehn Jahren diese Art Einzelhandel dort weiter vorgesehen wird. Die verkehrliche Erschließung muss nach Herrn RM Krüger abwickelbar sein. Zur Vorlage gibt er an, dass das Projekt LebensArt mit seinen Zielsetzungen als Bestandteil/Vorgabe des Wettbewerbs benannt werden sollte. Er macht den Vorschlag, das Projekt voranzutreiben und das landesplanerische Einvernehmen nach § 20 Landesplanungsgesetz einzuholen und über einen Vorhaben- und Erschließungsplan Planungsrecht für eine Realisierung zu schaffen.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass bei Einzelhandel an der Ophoff-Kreuzung die Linie des Einzelhandelskonzepts verlassen würde. Er hält ansonsten das vorgeschlagene Konzept LebensArt für positiv.

Herr StD Fehlemann macht darauf aufmerksam, dass im Auftrage des Bundes die B1 geplant wird. Dies ist bei der Erschließung zu beachten.

Herr RM Tech hält es für erforderlich, an die Fläche städtebaulich heranzugehen. In der SPD-Fraktion besteht noch Diskussionsbedarf. Ein schnelles Vorgehen sollte vorgesehen werden. Herr RM Tech fordert im Namen der SPD-Fraktion, dass an einem Gutachterverfahren bis zu zehn Architekturbüros zur Beteiligung aufgefordert werden sollen. Über die auszuwählenden Büros sollte der AUSW beschließen. Auch bei der Zusammensetzung des Preisgerichts sollte der AUSW beteiligt werden.

Herr RM Jung fordert von der Verwaltung Angaben darüber, wie hoch die Kostenbeteiligung am städtebaulichen Wettbewerb durch die Grundstückseigentümer und durch das Land ist und mit welchen Architekten der Wettbewerb durchgeführt wird. Um Transparenz zu schaffen, sollten über fünf Architekturbüros hinaus weitere benannt werden bzw. die Auswahl durch die Verwaltung begründet werden.

Herr RM Jostes möchte ein Konzept für diesen Standort. Ob es LebensArt sein muss, bleibt abzuwarten. Er schlägt vor, den Wettbewerb durchzuführen. Die Überlegung des Projektes LebensArt sollte noch nicht festgeschrieben werden, eventuell sollte für dieses Projekt ein anderer Standort vorgesehen werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verdeutlicht noch einmal, dass das Konzept LebensArt so gut ist, dass ein Standort gefunden werden sollte. Sollte dies woanders nicht möglich sein, sollte noch einmal über den Standort Ophoff-Kreuzung nachgedacht werden. Das Konzept sollte als Vorgabe des Wettbewerbs genannt werden.


Herr StR Sierau erläutert, dass die Vorlage eine Rückkopplung herbeiführen sollte. Wegen der finanziellen Beteiligung finden derzeitig bereits Gespräche statt. Er verweist noch einmal auf das Einzelhandelskonzept, das erst 1999 im Rat beschlossen wurde.

Herr RM Jung fasst aus der fraktionsübergreifenden Diskussion zusammen, dass das Projekt "LebensArt" im städtebaulichen Wettbewerb beachtet wird und nicht ausgeschlossen werden darf.

Die Verwaltung sagt zu, dass die Gutachten den Fraktionssprechern zugeleitet werden.

Beschluss zu TOP 4.2:
Der AUSW beauftragt einstimmig die Verwaltung, zur Konkretisierung eines städtebaulichen Konzeptes für das Umfeld des Kreuzungsbereiches Märkische Straße/B1 (Kreuzung Ophoff), ein städtebauliches Gutachterverfahren durchzuführen.

Folgende Änderungen sind hierbei zu beachten:
- Das Projekt "LebensArt" wird hierbei nicht ausgeschlossen.
- In Abänderung der Vorlage "Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1" ist ein Einladungswettbewerb unter Beteiligung von bis zu zehn Architekturbüros vorzusehen. Die Auswahl ist von der Verwaltung zu begründen.
- Die Verwaltung macht Angaben über die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer am städtebaulichen Wettbewerb.

Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Zu 2.1 - unbesetzt -

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Projektinitiative Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00112-00)

Herr RM Berndsen fragt nach, welche Wohnungsbaugesellschaften Interesse an der Projektinitiative gezeigt haben.

Herr Grote gibt an, dass bis jetzt eine Wohnungsbaugesellschaft abgesagt hat und sich nicht an dem Wettbewerb beteiligen wird. Die Regenwasserversickerung wird begleitet von Bodengutachten. Sie soll keine großen Wasserflächen entstehen lassen, sondern in den gärtnerischen Anlagen stattfinden. Auf die Frage des Herrn RM Münch erläutert er, dass auch schon Gewerbeflächen abgekoppelt wurden (Beispiel: im Technologiezentrum).

Herr RM Jostes stellt die Frage, ob das Kanalnetz auf entsprechende Mengen und den Durchfluss angelegt wurde.

Herr Keune erklärt, dass z.B. 15 % der Fläche eines Wohnungsbaugebietes in Deusen von der Kanalisation abgekoppelt wurde. Er sieht deshalb aber keine Schwierigkeiten für das Kanalnetz. Eine Größendimensionierung bei der Kanalerneuerung der alten Kanäle wird dadurch ggf. nicht notwendig werden. Mittel- bis langfristig wird eine weniger intensive Investitionsmaßnahme in diesem Bereich erwartet. Es wird je nach den Verhältnissen unter den Rasenmulden Kies vorgesehen werden müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Initiative der Verwaltung zur Akquirierung von Fördergeldern für die Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften zu.


Zu 3.2 Mittel für den ökologischen Ausgleich und Ersatz und deren Verwendung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00175-00)
- Antrag der Bürgerliste vom 10.12.00 mit der Bezeichnung "Ökologischer Ausgleich"

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste.

Frau RM Lührs fragt nach, welche Bedeutung die Ausgleichs- und Ersatzflächen für die Bebauungspläne haben.

Herr Grote erklärt, dass die Bezirksregierung auf eine räumliche Zuordnung von Maßnahmen besteht. Das heißt, dass die Ersatzgeldzahlung zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Die Bebauungspläne werden in dem Umfang weniger langsam, in dem mehr Grundstücke für solche Maßnahmen zugeordnet werden können. Eine Verlangsamung insgesamt muss hier nicht eintreten.
In der Gestaltung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplänen - wenn sie dort festgesetzt wurden - ist das Umweltamt nicht frei. Im Bebauungsplan gibt es Festlegungen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr findet es positiv, dass keine Ersatzgeldzahlungen mehr möglich sein werden. Sie unterstützt die Anregung der Bürgerliste.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der Bürgerliste vom 10.12.00 mit folgendem Wortlaut:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und regt an, dass zukünftig vermehrt seltene Biotoptypen der Roten Liste NRW, wie z. B. Kleingewässer und vegetationsarme, sonnenexponierte Biotope, angelegt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




Zu 3.3 Lichtverschmutzung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00193-00)

Frau RM Lührs stellt sich eine umweltfreundliche Beleuchtung sowie eine sinnvolle Gestaltung vor.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für sinnvoll darüber nachzudenken, die Lichtverschmutzung zu verringern. Sie bittet, eine umweltverträgliche Beleuchtung vorzusehen.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass im Beleuchtungsvertrag mit der DEW festgelegt ist, dass bei Erneuerungen die neueste Technik und der neueste Standard zu nehmen sind.

Auf die Frage des Herrn RM Krüger gibt Herr StD Fehlemann an, dass bei der DEW Bereitschaft besteht, Dampfniederdrucklampen zu benutzen und dass diese bereits eingesetzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.4 Fledermaus-Kartierung Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00211-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung Dortmund zur Kenntnis.

Zu 3.5 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Kontrolle der Naturschutzgebiete gemäß § 55 GO NW"

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste.



Herr Grote weist darauf hin, dass für die Naturschutzgebiete in der Verwaltung Kontrolleure gibt, der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde wurde gewählt. Außerdem gibt es Landschaftswächter und Naturschutzverbände, die das Ausführungshandeln der Verwaltung kontrollieren. Er sieht eine hinreichende Sicherung und Entwicklung der Naturschutzgebiete.

Herr StR Sierau nimmt zu dem Antrag Stellung und erklärt, dass der Antrag nicht zulässig sei, da der Rat und nicht ein Ratsgremium über die Beauftragung eines Ratsmitgliedes zu entscheiden hat. Die Kontrolle der Naturschutzgebiete wird durch das Überwachungsrecht des Rates nicht abgedeckt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Bürgerliste vom 28.11.00 einstimmig ab.

Zu 3.6 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz"

Herr RM Münch gibt zum Antrag der Bürgerliste Erläuterungen.



Herr Grote schildert den finanziellen Aufwand zu Punkt 1 und 2 des Antrages. Eine Reinigung der Schilder erfolgt regelmäßig. Es sind andere Umgangsformen mit der Bevölkerung zu finden, damit die Ge- und Verbote besser akzeptiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Bürgerliste vom 28.11.00 einstimmig ab.


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender und Herr RM Tech als stv. Vorsitzender weisen Herrn RM Münch bei Verlassen des Sitzungssaals darauf hin, dass er an der gesamten Sitzung des AUSW teilnehmen sollte und nicht nur an den TOP des Umweltamtes.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Hansa-Dach - Städtebauliche Perspektiven für den Hansaplatz


- Mündlicher Bericht

Zu 11.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt)

Aufgrund des inneren Zusammenhangs wird TOP 4.1 zusammen mit 11.1 behandelt.



Herr StR Sierau erläutert, dass es bei diesen Tagesordnungspunkten um die Weiterentwicklung des Hansaplatzes geht. Der Beschluss zum geplanten Wettbewerb Hansastraße sollte auf den Hansaplatz ausgedehnt werden. 1984 wurde bereits ein Wettbewerb zum Hansaplatz durchgeführt, 1987 gab es eine zweite Stufe. Ein Wettbewerb zu Fassaden im Bereich der Hansastraße und des Hansaplatzes ist erfolgt, Beschlussfassungen zur Frage der Bebauung gab es. Vor diesem Hintergrund wünscht sich Herr StR Sierau ein Votum des AUSW zum Hansa-Dach und ein Meinungsbild zum Thema Wettbewerb sowie zu den Bedingungen eines Wettbewerbs.

Herr RM Jung stellt fest, dass die Fraktionen sich einig sind, dass das Dach nicht gebaut werden soll.
Herr RM Tech bittet um einen Vorschlag durch die Verwaltung, um eine Diskussionsgrundlage für den Hansaplatz zu haben.

Herr RM Drabig fordert einen offenen Prozess. Der Hansaplatz muss ein Gesamtbild abgeben. Nur wenn Veranstaltungen dort stattfinden, wird er genutzt, ansonsten wirkt er auf ihn öde und abschreckend.

Herr RM Jostes sieht Hansaplatz und -straße zusammen. Das Aussehen wird sich verändern, wenn die Straßenbahnschienen verschwinden. Dies muss in einem Wettbewerb eingebunden sein.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht das Abhalten des Marktes an den Markttagen auf dem Hansaplatz für eine wesentliche Voraussetzung und Vorgabe für weitere Entwicklungen.
Herr StR Sierau gibt an, dass voraussichtlich im Mai 2002 die Straßenbahn unterirdisch verlaufen wird. In Sachen Hansa-Carré wird in Kürze ein Bauantrag eingereicht werden. Es ist noch nicht bekannt, was an der Silberstraße entstehen wird. Ggf. sind bei der Formulierung der Ausschreibung des Wettbewerbs perspektivische Prognoseaussagen zu treffen, in die Wettbewerbsergebnisse hinein zu positionieren sind.

Herr RM Jung verweist darauf, dass im Zusammenhang mit dem Gebäude Hansastraße Erwartungen formuliert wurden. Damit liegt bereits ein Rahmen vor. Es ist vorstellbar, dass direkt im Anschluss an das Gutachterverfahren RAG-Gebäude der Wettbewerb erfolgt. Notwendige Vorarbeiten im Straßenraum können sonst nicht mehr erledigt werden.

Herr RM Drabig schlägt vor, den Prozess jetzt zu beginnen. Das Karstadt-Sporthaus fasst die Platzkante, im Norden und Süden ist die Platzkante gefasst durch die Bank und das Karstadt-Haupthaus. Im Westen kann die Ecke noch beeinflusst werden. Vorschläge sollten jetzt entwickelt werden. Nutzungen sind zu diskutieren. Die Inhalte der Plätze sollten in diesem Zusammenhang festgelegt werden.

Beschluss zu TOP 11.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt bei einer Enthaltung mit Mehrheit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 zu und beschließt:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die Einleitung von Bebauungsplanverfahren für die Bereiche der Straßenflächen Kampstraße/Brüderweg und der Nebenstraßen, soweit sie Gegenstand des Wettbewerbs für die Neugestaltung des Boulevards Kampstraße/Brüderweg waren, Ostentor sowie Westentor vorzubereiten und dementsprechende Beschlussvorlagen dem Ratsausschuss und der zuständigen Bezirksvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung wird den bereits beschlossenen städtebaulichen Wettbewerb für die Katharinenstraße sowie einen weiteren städtebaulichen Wettbewerb für die Hansastraße vorbereiten. Diese Wettbewerbe sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden."

Zu 4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung


- Mündlicher Bericht
sowie
- Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1
- Ausschussvorlage

Der Tagesordnungspunkt 4.2 wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 4.3 Rahmenplanung Evinger Mitte


hier: Beschluss der Rahmenplanung als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00200-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die "Rahmenplanung Evinger Mitte" als Leitlinie der städtebaulichen Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, diese Rahmenplanung allen zukünftigen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen zugrunde zu legen.


Zu 4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung -
Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B 1, Westfalenhallen, Westfalenstadion"

Zu Beginn der Sitzung wurde TOP 4.4 bereits behandelt.

Zu 4.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung Thier-Gelände"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung
Thier-Gelände"

Herr StR Sierau berichtet, dass es konkurrierende Nutzungsinteressen und -interessenten für die Thier-Brache gegeben hat. Zwischen dem gegenwärtigen Grundstückseigentümer und einem Nutzungsinteressenten hat es eine Verständigung gegeben. Inzwischen hat die Berliner Firma KapHag eine Erklärung an die Grundstückseigentümer gegeben. Vor diesem Hintergrund skizziert Herr StR Sierau den aktuellen Sachstand. Die Firma KapHag verhandelt z. Z. mit den Grundstückseigentümern und beabsichtigt das Projekt zu realisieren. Um das Projekt wirtschaftlich machen zu können, hat KapHag Bedingungen an eine realisierbare Fläche und die Nutzung gestellt. Die Hauptnutzfläche nach DIN 277 muss etwa eine Größe von ca. 52.000 qm erreichen. Darin enthalten ist eine Tiefgarage mit ca. 10.000 qm, die die Brauereikeller nutzen wird, die verbleibenden Flächen werden vorrangig gewerblich genutzt werden. Mögliche Nutzungen werden für die beiden Untegeschossebenen ein SB-Warenhaus mit einer Nutzfläche von 10.000 qm, Geschäfte des täglichen Bedarfs (ca. 3.000 qm), Wohnen, ein Hotel mit Tagungsräumen und Büronutzungen. Der Abschluss eines Vorvertrags für den Grundstückskaufvertrag ist in Kürze geplant. Die Firma Derwald Projektentwicklung GmbH & Co. KG ist anschließend von der Firma KapHag beauftragt, einen planungsrechtlichen Vorbescheid einzuholen, der den beschriebenen Flächenbedarf und Nutzungsmix zum Gegenstand hat. Das städtebauliche Konzept orientiert sich an dem Innenstadtkonzept, das am 29.04.1999 vom Rat beschlossen wurde.

Geplant ist eine Blockrandbebauung mit ca. sieben Geschossen, an den Enden dieser Randbebauung ist eine städtebauliche Erhöhung in Form von Hochhäusern, evtl. bis zu 15 - 16 Geschosse hoch. In diesen Enden könnte ein Hotel oder Büronutzung untergebracht werden. Die im City-Konzept geplante neue städtebauliche Achse - die dritte vom neuen Hauptbahnhof über St. Petri zum Hiltropwall - soll hier aufgegriffen werden. Der Raum zwischen dem Thier-Gelände und dem Westenhellweg sollte so ausgestaltet werden, dass es eine intensivere Verbindung gibt. Die Blockrandbebauung würde durch diese Achse aufgebrochen. Ein freier Zugang und freier Blick auf die Platzanlage sollen ermöglicht werden. Es ist geplant, die Gebäude in einer Stahlbetonskelettbauweise zu errichten, damit eine flexible Nutzung möglich ist. Von der äußeren Architektur her sollen die Gebäude leicht und transparent wirken. Die entstehenden Innenstadtplätze sollen durch eine Gestaltung das architektonische Gesamtkonzept abrunden. Im Rahmen der noch durchzuführenden Bauvoranfrage wird zu entscheiden sein, ob evtl. noch Varianten zur Bebauung denkbar sind. Ein anderer Projektentwickler, der Interesse an der Fläche hatte, hat zwischenzeitlich signalisiert, dass nun kein Interesse mehr besteht. Zu gegebener Zeit wird das oben beschriebene Projekt in den politischen Gremien behandelt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Herrn StR Sierau zum Thier-Gelände zur Kenntnis.

Zu 4.6 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 00205-00)


TOP 4.2 und TOP 4.6 wurden zusammen behandelt. - siehe TOP 4.2.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Wittbräucker Straße 2


- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00243-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.12.2000

Herr RM Zuch weist darauf hin, dass die von der Bezirksvertretung Aplerbeck genannten Öffnungszeiten für den Durchgang zwischen Karstadt-Parkplatz und der Wittbräucker Straße auf den Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr festzusetzen sind. Dies sollte in der Baugenehmigung festgehalten werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Erweiterung des Hotelgebäudes - ehem. Römischer Kaiser -
Olpe 2
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00244-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Verbindung mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzen) zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Wohnheimes für chronisch mehrfach-geschädigte, abhängigkeitskranke Menschen auf dem Grundstück in Dortmund, Leni-Rommel-Straße
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00265-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.12.2000

Herr RM Zuch verweist auf die Anregungen der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 12.12.2000.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Ab TOP 6 (19.20 bis 20.00 Uhr) übernimmt der stv. Vorsitzende, Herr RM Tech, die Sitzung des AUSW.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Verkauf von Wohnungen der LEG in Scharnhorst"

Herr RM Drabig erläutert und begründet den Dringlichkeitsantrag. Er macht darauf aufmerksam, dass die LEG über alle Geschäftszweige ca. 6 % bis 2002 und danach 8 % als Eigenkapitalverzinsung darstellen muss. Das bedeutet, dass bei einem Investitionsstau von einer Milliarde DM Immobilien diesen Wertes verkauft und noch 6 % Rendite erzielt werden müssen. Nach Meinung des Herrn RM Drabig ist dies nur aufgrund von Verkauf möglich. Der Antrag der SPD-Fraktion soll zeigen, dass es darauf ankommt, mit den Mietern in eine Diskussion darüber zu kommen, was der neue Eigentümer vor hat. Dies sollte von der Verwaltung begleitet werden. Außerdem sollte bekannt sein, was die LEG mit dem gesamten Potenzial an Wohnungen ihrer Gesellschaft oder ihr verbundenen Gesellschaften vor habe. Es sollte auch geklärt werden, wie die Stadt Dortmund mit ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften umgeht.



Herr RM Drabig ergänzt mündlich den Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 wie folgt:
1. Die LEG muss dem AUSW und der Verwaltung erklären, was sie in Dortmund mit ihren Wohnungen und denen der mit ihr verbundenen Unternehmen vorhat.
2. Wann und in welcher Höhe sind städtische Spitzenfinanzierungsmittel in die bereits verkauften Wohnung geflossen?
3. Welche weiteren Mittel sind von diesem Konzernverbund bei der Stadt Dortmund angefragt, beantragt o. ä. für neue Projekte?

Herr RM Jostes stimmt im Namen der CDU-Fraktion nach diesen Erklärungen dem Antrag zu.

Herr RM Krüger gibt an, dass Viterra seines Wissens auch plant, 3.000 - 5.000 Wohnungen insgesamt zu verkaufen.

Herr StR Sierau erklärt, dass in dieser Angelegenheit der Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung sein strategisches weiteres Vorgehen überdenken muss. Er weist darauf hin, dass Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften in unterschiedlichen Zusammenhängen geführt werden, aber die Wohnungsbaugesellschaften in der Regel ihre strategischen Entscheidungen vorab nicht bekannt geben.

Herr StR Sierau sagt zu, dass die Mittelsituation, bezogen auf Wohnungsbau- und Städtebaufördermitteln, - auch hinsichtlich Rückzahlungsverpflichtungen - überprüft wird. Es sollten Paketlösungen mit den Wohnungsbauunternehmen angestrebt werden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 zu und beschließt:
"Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die neue Eigentümerin der ehemaligen LEG-Wohnungen in der MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst einzuladen und sie zu bitten, ihr wohnungswirtschaftliches Konzept für die erworbenen Wohnungen darzulegen.

An diesem Gespräch sollten auch VertreterInnen der Mieter teilnehmen.

Dem Ausschuss ist über Erkenntnisse und Ergebnisse zu berichten.




Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
1. Die Verwaltung hat angeboten, mit dem Alteigentümer ein Gespräch zu führen.
2. Die Verwaltung hat angeboten, die Mittelsituation der geflossenen und beantragten Mittel zu überprüfen.


Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 - unbesetzt -

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Umbau der Straßen "Stoppelmannsweg" und "Benediktinerstraße" in Dortmund-Aplerbeck


Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00176-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig wie folgt:
Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Aplerbeck - Umbau der Straßen - Stoppelmannsweg" und "Benediktiner Straße" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.2993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Viterra Baupartner AG übertragen.


Zu 8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00)
Beigefügt ist auch: - Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund; 5 Jahres-Plan, Bericht Radverkehr"

TOP 8.2 wird am Ende der Sitzung unter TOP 11.4 behandelt.


Zu 8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt. Der TOP wurde
eingebracht.)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die organisatorischen Änderungen zur Koordinierung von Veranstaltungen zur Kenntnis.

Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund


Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltstelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00233-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den zusätzlichen Ausbau der Haltestellen Lortzingstraße/Immermannstraße-Klinikzentrum Nord und Fredenbaum für den erweiterten Stadtbahnbetrieb mit Kosten in Höhe von 5,7 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Zustimmung des Zuwendungsgebers vorliegt.

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt)

TOP 11.1 und TOP 4.1 wurden zusammen unter TOP 4.1 zu Beginn der Sitzung behandelt.



Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 versandt. Der TOP wurde eingebracht.)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Dortmunder Immobilienwirtschaft"

Zu 11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen


- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 nachversandt. Der TOP wurde eingebracht.) - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der Eigenbetriebe Sport und Freizeitbetriebe Dortmund"

TOP 11.2 und 11.3 wurden am Anfang der Sitzung behandelt.


Zu 11.4/8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00)
Beigefügt ist auch: - Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund;
5 Jahres-Plan, Bericht Radverkehr"

Herr RM Krüger erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Er bittet darum, die Vorlage noch einmal zu überarbeiten und anschließend in die Bezirksvertretungen zu gehen.

Herr Keune erklärt zu Punkt 1 des Antrages, dass bei der Erstellung des Planes alles, was den Radfahrern angeboten werden soll, grundsätzlich bereits geprüft wurde. Ein Ausführungsplan wurde bisher noch nicht erstellt. Die Bezirksvertretungen sind noch zu beteiligen, so dass davon auszugehen ist, dass von dort auch noch Anregungen und Hinweise kommen. Wenn es zur Ausführung der Radwegeanlage kommt, wird die örtlich zuständige Bezirksvertretung noch einmal beteiligt werden. Zu Punkt 2 gibt er an, dass die Vorlage eine Prioritätenliste enthält. Dies ist derzeitig ein Verwaltungsvorschlag, teilabgestimmt mit den entsprechenden Verbänden. Die Reihenfolge wird ggf. flexibel gehandhabt werden, damit die Verwaltung nicht blockiert ist, wenn beispielsweise ein geringfügiger Grunderwerb länger als geplant dauert. Zu Punkt 6 und 7 verweist Herr Keune auf Punkt 8 des Radfahrberichtes und auf Projekte, an denen sich das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bei der Bertelsmann-Stiftung beteiligt hat.

Herr RM Drabig weist auf den Bericht "Radverkehr in Dortmund" hin, dem die Lücken im Radwegenetz entnommen werden können. Er bringt sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass auch auf städtischen Grundstücken Radwege nicht gebaut werden und dass auf einer vielbefahrenen Straße der Hinweis "Radfahrer frei" auftaucht (Bsp.: Flughafenstraße). Dort ist es sehr gefährlich und zum Teil sind die Straßen nicht mehr gut zu befahren.

Herr RM Jostes hält viele der im Antrag genannten Punkte bereits für selbstverständlich.
Herr StD Fehlemann stellt dar, dass die Vorlage, nachdem sie im AUSW beschlossen wurde, in den Bezirksvertretungen beraten und voraussichtlich auch mit Änderungen und Anregungen versehen wird. Mit einer Gesamtschau der Anregungen wird der AUSW diese Anregungen zusammen mit Finanzierungshorizonten vorgelegt bekommen.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, den Antrag zu beschließen, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten, anschließend die geänderte Vorlage im AUSW zu beschließen und anschließend an die Bezirksvertretungen zur weiteren Beratung zu geben.

Herr RM Drabig fordert dazu auf, die Flughafenstraße in den Antrag einzubauen.

Herr StR Sierau nimmt den Antrag zum Anlass, die Zusicherung dafür zu geben, dass die Vorlage noch einmal überarbeitet, optimiert und anschließend im AUSW und danach in den Bezirksvertretungen beraten wird. Es ist darauf zu achten, dass das Verfahren zeitnah weitergeführt wird.

Beschluss:
Der AUSW stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und beschließt wie folgt:

Die Verwaltungsvorlage wird mit der Bitte um nachfolgende Punkte überarbeitet, erneut in den Ausschuss eingebracht und anschließend im Umlaufverfahren an die Bezirksvertretung zur Beratung weitergeleitet:

1. Die jeweilige Funktion der Radverkehrsanlagen und der Radwegeanlagen, sowie die Art und Weise der geplanten Ausführung sind textlich und als Übersichten darzustellen.

2. Es soll deutlich gemacht werden, welche Prioritäten bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen gesetzt werden und welche Mittel für die jeweiligen Maßnahmen vorgesehen sind.

3. Im Sinne des vom Rat verabschiedeten Antrags zur Radverkehrsentwicklung ist darzustellen, in welcher Weise die angestrebte Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrs-aufkommen erreicht werden soll.

4. Im Fünf-Jahresplan werden sämtliche Punkte aus dem beigefügten Bereicht 1999/2000 und Ausblick fortgeschrieben und in bezug auf ihre Wirksamkeit für die Steigerung des Radverkehrs gewichtet werden.

5. Die beigefügte Stellungnahme des ADFC ist bei der Überarbeitung des Fünf-Jahres-Planes zu berücksichtigen. Die Stellungnahme ist nicht beigefügt.

6. Zusätzlich ist ein Sanierungsprogramm für Radwege zu entwickeln, um bauliche Schäden zu ermitteln und eine schnellstmögliche Instandsetzung zu erreichen.

7. Es sind Verfahrensvorschläge für die regelmäßige Reinigung der Radwege zu entwickeln und in den Fünf-Jahres-Plan aufzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung unter Beachtung des gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 13.12.2000:

Der Rat beschließt im Grundsatz den vorgestellten 5-Jahresplan (2001 - 2005) für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Dortmunds und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Realisierung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten und Förderzusagen einzuleiten.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der stv. Vorsitzende, Herr RM Tech, die öffentliche Sitzung um 20.00 Uhr schließt.




J u n g T e c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 22.12.2000
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 23. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 13.12.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar




b) beratende Mitglieder
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Punge - Mieter & Pächter e. V. zu TOP 6
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Sagolla, StA 61
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Liebig, 65/GF
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Schlatmann, 69/stv. AL
Herr Herrmann, StA 69
Herr Langguth, Dortmunder Systemhaus
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Hübner, Gutachterbüro Spieckermann GmbH & Co.
Herr Dr. Ambrosius, Waning Consult
Frau Seidel, Dortmunder Stadtwerke
Herr Strauß, Deckers & Strauß
Herr Kummer, BBE Köln

Der Auschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung leitet die Sitzung von 15:05 - 19:20 Uhr, Herr RM Tech leitet sie im Anschluss bis 20:00 Uhr.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Tech benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung
Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.11.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Projektinitiative Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00112-00)
3.2 Mittel für den ökologischen Ausgleich und Ersatz und deren Verwendung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00175-00)
3.3 Lichtverschmutzung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00193-00)
3.4 Fledermaus-Kartierung Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00211-00)
3.5 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Kontrolle der Naturschutzgebiete gemäß § 55 GO NW"
3.6 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz"
4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Hansa-Dach - Städtebauliche Perspektiven für den Hansaplatz
- Mündlicher Bericht
4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung
- Mündlicher Bericht
4.3 Rahmenplanung Evinger Mitte
hier: Beschluss der Rahmenplanung als Leitlinie für die städtebauliche
Entwicklung

- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00200-00)
4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00)
4.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung Thier-Gelände"
5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Wittbräucker Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00243-00)
5.2 Vorbescheid für die Erweiterung des Hotelgebäudes - ehem. Römischer Kaiser - Olpe 2
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00244-00)


5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Wohnheimes für chronisch mehrfach-geschädigte, abhängigkeitskranke Menschen auf dem Grundstück in Dortmund, Leni-Rommel-Straße
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00265-00)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Umbau der Straßen "Stoppelmannsweg" und "Benediktinerstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00176-00)
8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00)
Beigefügt ist auch: - Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick
8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt. Der TOP wurde eingebracht.)

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltstelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00233-00)

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße‘"
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt)
11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder
Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 versandt. Der TOP wurde eingebracht.)
11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 nachversandt. Der TOP wurde eingebracht.)

Herr RM Jung macht den Vorschlag, die TOP 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft", - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00) und TOP 11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund", - Bildung der Regiebetriebe - Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum", - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00) im Ablauf der Sitzug nach vorne zu ziehen.

Im Anschluss daran ist vorgesehen, TOP 4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00), mit einem mündlichen Bericht - Sachstandsbericht Südkreuz, Stadtbahnanschluss an die DB-Strecken im Veranstaltungsbereich" aus dem Stadtbahnbauamt zu verbinden. Die Tagesordnung sollte um das Thema "Projekt LebensArt" unter TOP 4.6 (Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt") erweitert werden und zusammen mit TOP 4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung, - Mündlicher Bericht, behandelt werden.

Gleichzeitig bittet die SPD-Fraktion die Tagesordnung um TOP 6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Verkauf von Wohnungen der LEG in Scharnhorst" zu erweitern.
Herr RM Jostes spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen die heutige Behandlung des Antrages aus, Herr RM Tech erläutert die Dringlichkeit des Antrages. Mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Dringlichkeit bestätigt, so dass die Tagesordnung entsprechend zu erweitern ist.

Herr RM Tech bittet darum TOP 8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005),
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00) und die Anlage "Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick" als dezernatsübergreifende Angelegenheit unter TOP 11.4 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.11.2000

Die Niederschrift wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig genehmigt.



Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 versandt. Der TOP wurde eingebracht.)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Dortmunder Immobilienwirtschaft"


Herr Liebig erläutert, dass die Umwandlung in einen Eigenbetrieb erforderlich ist, um privatwirtschaftliche Steuerungsinstrumente zur Führung des Betriebes mit ca. 700 Beschäftigten, die Leistungen für ca. 260 Mio. DM pro Jahr erbringen und einkaufen, nutzen zu können. Das nächste Jahr ist als Erprobungsjahr für das Mieter-Vermieter-Modell mit den Leistungsbeziehungen und Festlegung der Eigenleistungen zu sehen. Wirtschaftlichkeitsprognosen über die mittelfristige Entwicklung des Eigenbetriebes werden auf der Grundlage der Erfahrungen eher möglich sein. Die Organisationsentwicklung wird aufgrund der Umstrukturierungen, die u. a. wegen der SAP-Umstellungen notwendig sind, noch voraussichtlich über zwei bis drei Jahre andauern.

Herr RM Krüger unterstützt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Eigenbetriebsbildung. Er macht darauf aufmerksam, dass insbesondere im Schulhausmeisterbereich viele Angelegenheiten durch den Nutzer selbst erledigt werden können. Die Ausweitung des Hausmeistermodells sieht er positiv.

Herr RM Krüger und Herr RM Tech erläutern die verschiedenen Punkte des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass die Leistung der Hausmeister zu beschreiben ist. Was die Nutzer selbst erledigen können, sollen sie auch erledigen, nur muss bekannt sein, um welche Leistungen es geht. Zu Punkt 1 des Antrages bietet er an, den Namen "Städtische Immobilienwirtschaft" zu nehmen.

Herr RM Drabig verweist auf die Änderungen, die sich in der Verwaltung durch die Neuordnung der Dezernatsstrukturen ergeben werden. Er bittet darum, die Erfahrungen und Auswirkungen des Eigenbetriebs nach einem Jahr darzustellen. Dazu zählen auch die Veränderungen der Tätigkeiten innerhalb der Verwaltung.

Herr RM Sauer fordert eine klare Abgrenzung zwischen den Funktionen der Mieter und der Vermieter.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig den Punkten 2 bis 4 des gemeinsamen nachfolgenden Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 zu:

Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

1. Die neue, eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhält den Namen "Dortmunder Immobilienbewirtschaftung".

2. Der Rat überträgt die Funktion des Werksausschusses für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Dortmunder Immobilienbewirtschaftung" dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


3. Seite 2, letzter Satz des Sachverhaltes "Aufgabenstellung der Dortmunder Immobilienbewirtschaftung" erhält folgende Ergänzung (fett):

... dem Wettbewerb mit privaten Anbietern stellen. Im Rahmen der mit den Fachbereichen abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen (s. 3.3) übernimmt sie in dieser Wettbewerbssituation die Aufgabe, unter ...

4. Seite 8 des Sachverhaltes, Punkt 3.3 "Zusammenarbeit mit der Verwaltung" erhält folgende Fassung (Ergänzungen fett):

Die Fachbereiche sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und der Ausnutzung ihrer Ressourcen berechtigt, Eigenleistungen für die von ihnen genutzten Immobilien zu erbringen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb und seinen Auftraggebern, also der Verwaltungsführung und den Fachbereichen, sollen - im Kontext mit der Verwaltungsreform und der Rahmenorganisationsverfügung zur Neuordnung des Immobilienmanagements - durch Nutzungsvereinbarungen gestaltet werden.

Letzter Satz: "Mit ihnen wird konkret vereinbart, zu welchen Bedingungen Dienstleistungen erbracht bzw. Produkte erstellt werden sollen." Wird ersetzt durch:

Mit den Nutzern wird konkret vereinbart, welche Dienstleistungen durch die "Dortmunder Immobilienbewirtschaftung" erbracht bzw. welche Produkte erstellt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung der Punkte 2 bis 4 des gemeinsamen Antrages folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Hochbauamt ab dem 01.01.2001 gemäß § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung "Dortmunder Immobilienwirtschaft" zu führen.
2. Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Betriebssatzung
3. Als erster Werkeiter für den Eigenbetrieb "Dortmunder Immobilienwirtschaft" wird Herr Winfried Liebig bestellt. Die Werkleitung wird aus dem ersten Werkleiter und den Geschäftsbereichsleitern/innen 1 - 4 gebildet. Der Rat bestellt folgende Geschäftsbereichsleiter/innen ebenfalls zu Werkleitern/innen:

GB 1 Frau Susanne Brockmann GB 2 Herr Siegfried Flenner

GB 3 Herr Hans-Wilhelm Völkmann GB 4 z. Z nicht besetzt.

4. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2001. Der Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt wird auf 3.335.900 DM und aus dem Vermögenshaushalt wird auf 300.000 DM festgelegt.


5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes zunächst für die Dauer eines Jahres die - Westfalen-Revision GmbH -, Dortmund.
6. Der Rat überträgt die Funktion des Werksausschusses für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft" dem Werksausschuss des Sondermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund".
7. Der Rat beschließt das Stammkapital des Eigenbetriebes auf 25.000 Euro festzusetzen.

Zu 11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 nachversandt. Der TOP wurde eingebracht.)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der Eigenbetriebe Sport und Freizeitbetriebe Dortmund"


Herr Langguth erklärt, dass die Vorlage an die grundlegenden Ideen anknüpft, auch für die hier neugeordneten Bereiche nach dem Prinzip der Nutzer und der Dienstleister zu verfahren. Auf die Vorlage zu TOP 11.2 wird verwiesen.

Herr RM Krüger erläutert Punkt 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 und erfragt die Zuordnung der Grünanlagen. Es ist seines Erachtens nicht nachvollziehbar, warum z. B. der Westfalenpark, der Stadtgarten, der Rombergpark in der Vorlage genannt werden, der Volksgarten in Dortmund-Mengede aber nicht. Vor einer endgültigen Festlegung bittet er um Erläuterung der Kriterien, ggf. auch erst Anfang 2001, ohne damit die Vorlage deshalb verhindern zu wollen.

Herr StD Fehlemann beantwortet die Frage des Herrn RM Krüger damit, dass die Zuordnung der Grünanlagen auf vorliegende Beschlüsse und dem Prozess der Partizipation basiert. Die bereits vorhandene Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung sollte nicht zerstört werden. Beispielsweise beim Fredenbaumpark stehen z. B. wegen des "Big Tipi" noch Änderungen an, auch gibt es dort einen Freundeskreis, der sich um diesen Park kümmert, so dass der Fredenbaumpark nicht einbezogen wurde.

Herr RM Tech erläutert Punkt 1 des gemeinsamen Antrages. Er fordert für Anfang 2001 eine Zusammenstellung der Grünanlagen, die in die Eigen- und Regiebetriebe eingehen.

Herr StD Fehlemann sagt diese Zusammenstellung zu.

Herr Langguth weist darauf hin, dass der Nutzer - auch im Falle der Tennensportplätze - die Art des Umgangs mit dem Objekt festlegt. Dafür erhält der Nutzer ein Budget, mit dem die Leistung des Dienstleisters bezahlt wird. Er macht darauf aufmerksam, dass nicht für den Bereich der Tennensportplätze nur eigene Kolonnen beim Nutzer gebildet und im Widerspruch zum Nutzer-Dienstleister-Modell dieser Bereich aus den gebildeten Strukturen des Modells herausgelöst werden sollten.

Herr Langguth versteht Punkt 1 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so, dass der Nutzer die Qualität und die Art des Umgangs mit den Plätzen/Objekten festlegen muss.

Herr RM Sauer bittet darum, dies entsprechend festzuhalten.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat beschließt, mit der Gründung der "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" die alleinige Zuständigkeit für die Pflege von Tennensportplätzen sowie der dazugehörigen Grünflächen dem neuen Geschäftsbereich 1 - Sport - zuzuordnen. Die dazugehörigen Haushaltsmittel sind, soweit nicht die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen berührt sind, im Wirtschaftsplan auszuweisen.
Pflegeverträge sind zunächst nur noch für die Dauer eines Jahres abzuschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist zu prüfen, ob durch den Verzicht auf Vergaben und den Einsatz einer eigenen Pflegekolonne die Kosten der Pflege nachhaltig gesenkt werden können.
2. Vor einer endgültigen Festlegung über die Zuordnung der Grünanlagen und Parks in die verschiedenen Eigen- bzw. Regiebetriebe wird die Verwaltung aufgefordert, die Kriterien für ihre diesbezüglichen Vorschläge in Form einer Verwaltungsvorlage darzulegen.

Punkt 1 dieses Antrages ist nach Meinung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen so zu verstehen, dass der Nutzer die Qualität und die Art des Umgangs mit den Objekten festlegen muss.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig unter Beachtung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt beschließt, die Organisationsbereiche Sportamt, Zoo Dortmund, Botanischer Garten Rombergpark, Westfalenpark und Stadtgarten ab. 01.01.2001 gemäß § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NW wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" zu führen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, den Organisationsbereich Friedhofs- und Bestattungswesen - 67/6 - ab. 01.01.2001 gemäß § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NW wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung "Friedhöfe Dortmund" zu führen.‘

3. Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügten Entwürfe der Betriebssatzungen.

4. Als Geschäftsführer der "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" wird Herr Jörg Stüdemann bestellt. Die Geschäftsleitung wird aus dem Geschäftsführer und den Leitern der Geschäftsbereiche 1 bis 4 gebildet.


5. Als 1. Werkleiter der "Friedhöfe Dortmund" wird Herr Johannes Blume bestellt. Als 2. Werkleiter wird Herr Heinrich Magney bestellt. Diese bilden die Werkleitung.


6. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe zunächst für die Dauer eines Jahres die WIBERA - Wirtschaftsberatungs AG -, Niederlassung Dortmund.

7. Der Rat beschließt, das Stammkapital für die "Sport- und Freizeitbetreibe Dortmund" auf 25.000 Euro und für die "Friedhöfe Dortmund" auf 3,5 Mio. Euro festzusetzen.

8. Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2001.

9. Der Rat nimmt die Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum" im Dezernat 7 - Infrastrukturdezernat - zur Kenntnis.

10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Auflösung der Betriebsführungsgesellschaft "Westfalenpark Dortmund GmbH" vorzunehmen.


Zu 4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B 1, Westfalenhallen, Westfalenstadion"

sowie
- Sachstandsbericht Südkreuz, Stadtbahnanschluss an die DB-Strecken im
Veranstaltungsbereich als mündlicher Bericht des Stadtbahnbauamtes

Herr Hübner vom Gutachterbüro Spieckermann GmbH & Co. stellt die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zum Südkreuz Dortmund vor. Aufgabe der Untersuchung war es, von der technischen Seite im Bereich Westfalenhallen/-stadion und den DB-Anlagen her die Möglichkeiten einer Verknüpfung zu prüfen. Das Ziel besteht in der Herstellung einer Verbindung für eine direkte Streckenführung in die City. Die besonderen Verkehrserzeuger Westfalenhallen und Westfalenstadion sowie die umfangreichen Sportanlagen werden mit diesen Verkehrssystemen gut erreicht werden können. Insgesamt 22 Varianten wurden hinsichtlich technischer, städtebaulicher und verkehrlicher Kriterien überprüft. Dazu gehören auch die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Aspekte. Die Aspekte des Betreibers und der Fahrgäste werden unter dem verkehrlichen Aspekt betrachtet.

Es ist möglich, nacheinander die verschiedenen Stufen des Stadtbahnanschlusses fertigzustellen. Z. B. schafft die erste Stufe eine Direktverbindung von der U 45 auf die DB-Strecke nach Iserlohn und Herdecke/Hagen/Lüdenscheid, für die vierte, baulich aufwendigste Stufe entsteht eine Verbindungs-kurve zwischen der U 46 und der U 49. Das Finanzierungsvolumen insgesamt beträgt ca. 85 Mio. DM. Bei gleichzeitiger Realisierung der vier Stufen hätte die Stadt und die Region Dortmund alle betrieb-lichen Freiheitsgrade, um gegenüber heute erhebliche Verbesserungen der Erreichbarkeit und Verbindungsqualität umzusetzen. Dem Karo-Gutachten bleibt überlassen, eine Kombination zwischen den Ergebnissen und den Infrastrukturmaßnahmen zu erhalten und eine Prioritätenliste festzulegen, nach der entschieden werden kann, welche Stufe den höchsten verkehrlichen Wert und für die Region den Nutzen hat.

Frau RM Kröger-Brenner fragt nach den Realisierungszeiträumen.

Herr Schließler stellt dar, dass derzeitig nur die technische Machbarkeit im Zusammenhang mit der Gesamtverkehrssituation Westfalenhallen/-stadion/Veranstaltungszentrum untersucht wurde. Betriebliche Konzepte waren nicht Inhalt des Gutachtens. Das Karo-Gutachten ist hier abzuwarten.

Auf die Fragen des Herrn RM Tech und der Frau RM Brauer erläutert Herr Schließler, dass mit den Partnern bisher noch keine konkreten Vorstellungen des Betriebes besprochen wurden. Fahrzeuge, die auf Stadtbahn- und DB-Gleisen fahren, gibt es aber. Die Entscheidung, welche Fahrzeuge zu welchem Zeitpunkt mit welchem betrieblichen Konzept angeschafft werden, steht noch aus. Das Karo-Gutachten wird hier weiterhelfen.

Frau RM Kröger-Brenner und Herr RM Krüger erläutern den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000. Einzelabstimmung der einzelnen Antragspunkte wird beantragt.

Herr RM Jung weist auf die Beschlusslage zur Untertunnelung der B1 hin.

Herr RM Tech hat keine Bedenken gegen die Punkte 2 und 3, Punkt 4 wird abgelehnt. Er geht davon aus, dass Punkt 5 bereits überprüft wird.

Herr RM Jostes lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da alle möglichen Varianten durch die Verwaltung zu überprüfen sind.

Herr StR Sierau verweist auf die Vorlage, aus der hervorgeht, dass Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. Die angestrebte Untersuchung steht auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.06.98. Punkt 1 des Antrages ist bereits Gegen-stand der Vorlage und der Untersuchung. Zu Punkt 2 des Antrages ist eine Konkretisierung erforder-lich. Herr StR Sierau geht davon aus, dass im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren die Finan-zierung der Untertunnelung erfolgt und diese realisiert wird. Zu Punkt 5 erklärt er, dass Ersatzstandorte bereits geprüft und im AUSW vorgestellt wurden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einzeln die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Beschlüsse sind durch Fettdruck deutlich gemacht:

Der Untersuchungsumfang für die Gutachter wird auf folgende Untersuchungsbereiche ausgedehnt:

1. Bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes für alle Verkehrsarten wird eine weitere Veränderung des modal Split zugunsten des ÖV angestrebt:
einstimmig bei einer Enthaltung


2. Für den Bereich im Umfeld Kleingartendaueranlage Ardey-Blick wird die Variante geprüft, den Tassiloweg lediglich für Fußgängerverkehre auszubauen, um eine günstige Fußwegeverbindung vom Haltepunkt Wittekindstraße bis zum Westfalenstadion zu schaffen:

mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

3. Bei der Entwicklung von Handlungskonzepten wird jeweils auch eine Variante geprüft, die unter Berücksichtigung möglicher Finanzierungsprobleme bei der Untertunnelung der A 40 vom Ist-Zustand ausgeht: einstimmig

4. Die Gutachter werden beauftragt, eine Variante zu untersuchen, die einen Verzicht auf den Bau von 1.000 Stellplätzen im Umfeld des Westfalenstadions beinhaltet: mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt

5. Die Gutachter werden beauftragt, für die Bereitstellung von Stellplätzen Ersatzstandorte (z. B. Ardeystraße und B 54) zu prüfen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Stadions (Luftbadfläche) befinden: mehrheitlich abgelehnt

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt unter Beachtung der Abstimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000 einstimmig die Verwaltung, einen Planungsauftrag zur Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion an das Ingenieurbüro SSP Consult (Stierwald, Schönharting und Partner), Büro Bergisch Gladbach zu vergeben.

Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf rd. 222.100 DM und sind durch die Haushaltsstelle 610069400000 (Planungsmaßnahmen, städtebauliche Wettbewerbe u.a.) gedeckt.


Zu 4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung
- Mündlicher Bericht
sowie
- Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1
- Ausschussvorlage (Tischvorlage)

Zu 4.6 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 00205-00)

TOP 4.2 und TOP 4.6 wurden zusammen behandelt.

Herr StR Sierau erklärt, dass dem Investor aufgegeben worden war, ein Einzelhandels- und ein Ver-kehrsgutachten zu erstellen. Beide Gutachten wurden inzwischen von der Verwaltung geprüft. Er ver-weist auf die Tischvorlage "Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1".

Herr Kummer von der BBE-Unternehmensberatung GmbH gibt an, dass das Einzelhandelsgutachten aufgrund der Planungsüberlegungen, das ehemalige Straßenbahndepot im Kreuzungsbereich Märkische Straße zum Westfalendamm einer neuen Nutzung zuzuführen, entstanden ist. Die von der LebensArt entworfenen Konzepte sehen eine Nutzfläche von ca. 35.000 qm, mit den Bausteinen Wohnen, integrativer Medizin und Einzelhandel (5.500 - 7.500 qm Verkaufsfläche) vor. Aufgrund der Größe der Verkaufsfläche waren die Auswirkungen auf die Einzelhandelsszene in Dortmund - auch im Hinblick auf das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept - zu prüfen. Die Schwerpunktaussage der BBE besagt, dass eine Verträglichkeit des Einzelhandels mit dem Zentrenkonzept im wesentlichen gegeben ist. Anhand von Folien wird die Aussage verdeutlicht.

Bei dem Bereich handelt es sich um keinen Innenstadtstandort. Im Falle des Ökozentrums ist eine Überschreitung des üblichen Einzugsbereiches möglich. Der Einzelhandelsbereich sieht 1.500 qm Lebensmittel, ca. 3.000 qm Bekleidung/Textilien, 400 qm Drogerieartikel, 150 qm Apotheke sowie 500 - 2.000 qm Übriges/Sonstiges vor - alles zentrenrelevant. Eine rivalisierende Wirkung zur Innenstadt wird von Herr Kummer aufgrund der Besonderheit des Projektes, des Sortimentes und der besonderen Zielgruppenansprache nicht gesehen. Im Einzelhandel sollen nur ökologische Produkte angeboten werden, so dass keine Konkurrenz zum klassischen Einzelhandel entsteht. Die Idee des ökologischen Zentrums kommt nur für ein Oberzentrum in Frage. Die Branchen, die sich an der Ophoff-Kreuzung ansiedeln wollen, werden aufgrund des anderen Angebotes keine Konkurrenzwirkung in die Innenstadt haben, so dass keine Verlagerung der Kaufkraft von der Innenstadt oder aus den Stadtbezirken entsteht. Das Projekt hat Pilotcharakter und Dortmund wäre damit in einer Vorreiterrolle. Erforderlich ist die Ansiedlung ökologisch hochwertiger Angebote. Dies sollte in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

Zum Verkehrsgutachten stellt Herr Dr. Ambrosius von Waning Consult dar, dass verkehrliche Veränderungen aufgrund der Ergänzung von rd. 35.000 qm Nutzfläche entstehen. Diese dürfen nicht in einen Konflikt mit den bestehenden Planungen geraten, z. B. der Untertunnelung der B1. Die Nutzungsarten haben eine eigene Charakteristik in Bezug auf die Verkehrserzeugung (Erzeugung im Kfz-Verkehr), die in Relation zum Stellplatzangebot, verbunden mit der Nutzung, zu sehen ist. Der Stellplatzbedarf liegt bei 970 Stellplätzen. Standorte, die überdurchschnittlich gut vom ÖPNV erschlossen sind, können nach der Landesbauordnung im Stellplatzbedarf um bis zu 30 % reduziert werden. Durch die vorhandenen Stadtbahn- und Buslinien ist eine Verminderung der erforderlichen Stellplätze auf 630 für alle Nutzungen möglich. Das rechnerische Zusatzverkehrsaufkommen liegt/bleibt bei 1.850 Kfz pro 24 Stunden sowohl im Ziel- als auch im Quellverkehr. Das stärkste Verkehrsaufkommen wird zwischen 17.00 und 18.00 Uhr erwartet.

Zur Erschließung gibt es die Möglichkeit, über die alte Zufahrt zum Straßenbahndepot von der Märkischen Straße oder von der Jülicher Straße aus eine Zufahrt entstehen zu lassen. Die Abbindung der Jülicher Straße müsste nach Süden verschoben werden. Aufgrund der Leistungsfähigkeitsberechnungen ist davon auszugehen, dass der Verkehr zu gleichen Teilen aus allen vier Himmelsrichtungen kommt. Es ist auch zu prüfen gewesen, wie der Verkehr bei Untertunnelung der B1 laufen könnte. Die Verkehrsablaufqualität wird sich nach Beginn des Projektes LebensArt in der Kategorie der mittleren Verkehrsqualität nicht verändern. Erhöhte Wartezeiten wird es im Zulauf von Norden her und von Osten auf dem nördlichen Knotenteil geben. Bedenken gegen die Form der Erschließung an der Märkischen Straße gibt es wegen eines möglichen Rückstaus in den Knoten. Eine Berechnung zeigt mit dem Rückstau kein Problem. Es wurde angeregt zu untersuchen, an der Märkischen Straße nur eine Einfahrt vorzusehen. Eine Ausfahrt könnte über die Klever Straße führen, Ergebnis wäre eine Erleichterung für den Knoten Ophoff, Nachteil wäre an der Stelle eine hohe Belastung. Grundsätzlich ist das Vorhaben an diesem Standort erschließbar, eine wesentliche Veränderung der verkehrlichen Situation wird nicht erfolgen.

Herr Wilde nimmt zu den beiden Gutachten und zu der Tischvorlage "Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1" (Ausschussvorlage) Stellung.

Der Verkehrsgutachter hatte die Variante A vorgezogen, die vorsieht, die Ausfahrt aus den Nutzungsbereichen Handel und Dienstleistungen zu 75 % direkt auf die Märkische Straße über die bestehende Depot-Ausfahrt zu führen. 25 % werden über die Jülicher Straße auf den Westfalendamm geführt. Die Erschließung des Nutzungsbereiches Wohnen erfolgt vollständig über die Märkische Straße/Klever Straße. Die Verkehrserzeugungsrechnung und Umlegung aus dem Gutachten sind plausibel. Kritische Punkte sind bei der Abstützung der Haupterschließung auf die bestehende Depotzufahrt die dadurch erzwungenen Wendeverkehre in der Kreuzung Märkische Straße/ Westfalendamm und die mit dieser Lösung einhergehenden Sicherheitsprobleme.
Herr Wilde schlägt vor, die alte Depotzufahrt nur als Einfahrt zu nutzen, die Anbindung über die Jülicher Straße mit Sperrung der Jülicher Straße südlich der Gebietszufahrt zur Verhinderung von Schleichverkehren (= Vorschlag des Gutachters) sowie die Ausfahrt Klever Straße für die Wohnbebauung und als Ausfahrt für Handel und Dienstleistungen zu nutzen. Mit dieser Verkehrserschließung entsteht keine optimale Situation, aber eine hinreichende Erschließungs-qualität.

Zum Gutachten in Sachen Einzelhandel verweist Herr Wilde auf die Besonderheit des Projektes, die im integrierten Nutzungsansatz bestehend aus medizinischer Betreuung, Wohnen und Einzelhandel liegt. In der Größe der Einzelhandelsnutzung (6.000 - 8.000 qm) liegt die Problematik dieses Standortes. Die vorgestellte Untersuchung bezieht sich nur auf den DSW-Standort und keine anderen Standorte. Die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Kaufkraftströme sind nachvollziehbar. Das Gutachten stellt die Auswirkungen auf die City nicht ausreichend dar. Untersuchungen auf Ziele, wie die Stärkung der City und die Ansiedlung von neuen, Magnetwirkung entfaltende Einrichtungen in der City, werden damit auf dem DSW-Grundstück nicht erreicht und Auswirkungen auf solche Ziele wurden gutachterlich auch nicht untersucht.

Zwei Abweichungen zum Einzelhandelskonzept gibt es. Das Einzelhandelskonzept besagt, dass neue Verkaufsflächen an Standorten außerhalb der City, der Nebenzentren und außerhalb der Sondergebietsstandorte nicht geschaffen werden. Einzelhandelsrelevante Sortimente sollen ausschließlich in integrierten Lagen angesiedelt werden. Die Planungen zu LebensArt widersprechen diesem Vorgehen. Der Konsultationskreis zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes ist zu keinem einheitlichen Votum gekommen. Als Resumé erklärt Herr Wilde, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, eine solche Einrichtung in der City oder den Nebenzentren unterzubringen.

Zur Vorlage gibt Herr Wilde an, dass ein städtebaulicher Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1 in Form eines Gutachterverfahrens vorgeschlagen wird. Fünf Büros sollten durch die Verwaltung unter Beteiligung der Investoren, der Eigentümer und der Politik angesprochen werden. Es sollte eine sinnvolle Lösung für die Flächenpotentiale, die im Bereich des Sparkassen- , des Hülpert- und DSW-Grundstücks bestehen, ermittelt werden. Der Kontext sollte im gesamten Kreuzungsbereich Märkische Straße gesehen werden und bereits beschlossene Bauvorhaben einbeziehen. Neben der städtebaulichen Seite sollten durch die Gutachter auch Nutzungsvorschläge für die Grundstücke erarbeitet werden. Das Verfahren könnte in der ersten Jahreshälfte 2001 durchgeführt werden. Herr Wilde erklärt außerdem, dass es keine Antragsfristen für eine Förderung gibt.

Herr RM Jung bittet darum, dem AUSW eine Vorlage u. a. zum Preisgericht vorzulegen.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass an dieser Stelle kein normaler Einzelhandel entstehen sollte. Ein Standort in der City oder den Nebenzentren wäre vorzuziehen, aber er kennt keine möglichen Flächen. Dadurch, dass ökologisches Einkaufen, d. h. eine ganz bestimmte Sparte mit anderen Kunden, geplant ist, sollte versucht werden, diesen Bereich nach Dortmund zu holen. Über einen städtebaulichen Vertrag sollte sichergestellt werden, dass in zehn bis fünfzehn Jahren diese Art Einzelhandel dort weiter vorgesehen wird. Die verkehrliche Erschließung muss nach Herrn RM Krüger abwickelbar sein. Zur Vorlage gibt er an, dass das Projekt LebensArt mit seinen Zielsetzungen als Bestandteil/Vorgabe des Wettbewerbs benannt werden sollte. Er macht den Vorschlag, das Projekt voranzutreiben und das landesplanerische Einvernehmen nach § 20 Landesplanungsgesetz einzuholen und über einen Vorhaben- und Erschließungsplan Planungsrecht für eine Realisierung zu schaffen.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass bei Einzelhandel an der Ophoff-Kreuzung die Linie des Einzelhandelskonzepts verlassen würde. Er hält ansonsten das vorgeschlagene Konzept LebensArt für positiv.

Herr StD Fehlemann macht darauf aufmerksam, dass im Auftrage des Bundes die B1 geplant wird. Dies ist bei der Erschließung zu beachten.

Herr RM Tech hält es für erforderlich, an die Fläche städtebaulich heranzugehen. In der SPD-Fraktion besteht noch Diskussionsbedarf. Ein schnelles Vorgehen sollte vorgesehen werden. Herr RM Tech fordert im Namen der SPD-Fraktion, dass an einem Gutachterverfahren bis zu zehn Architekturbüros zur Beteiligung aufgefordert werden sollen. Über die auszuwählenden Büros sollte der AUSW beschließen. Auch bei der Zusammensetzung des Preisgerichts sollte der AUSW beteiligt werden.

Herr RM Jung fordert von der Verwaltung Angaben darüber, wie hoch die Kostenbeteiligung am städtebaulichen Wettbewerb durch die Grundstückseigentümer und durch das Land ist und mit welchen Architekten der Wettbewerb durchgeführt wird. Um Transparenz zu schaffen, sollten über fünf Architekturbüros hinaus weitere benannt werden bzw. die Auswahl durch die Verwaltung begründet werden.

Herr RM Jostes möchte ein Konzept für diesen Standort. Ob es LebensArt sein muss, bleibt abzuwarten. Er schlägt vor, den Wettbewerb durchzuführen. Die Überlegung des Projektes LebensArt sollte noch nicht festgeschrieben werden, eventuell sollte für dieses Projekt ein anderer Standort vorgesehen werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verdeutlicht noch einmal, dass das Konzept LebensArt so gut ist, dass ein Standort gefunden werden sollte. Sollte dies woanders nicht möglich sein, sollte noch einmal über den Standort Ophoff-Kreuzung nachgedacht werden. Das Konzept sollte als Vorgabe des Wettbewerbs genannt werden.


Herr StR Sierau erläutert, dass die Vorlage eine Rückkopplung herbeiführen sollte. Wegen der finanziellen Beteiligung finden derzeitig bereits Gespräche statt. Er verweist noch einmal auf das Einzelhandelskonzept, das erst 1999 im Rat beschlossen wurde.

Herr RM Jung fasst aus der fraktionsübergreifenden Diskussion zusammen, dass das Projekt "LebensArt" im städtebaulichen Wettbewerb beachtet wird und nicht ausgeschlossen werden darf.

Die Verwaltung sagt zu, dass die Gutachten den Fraktionssprechern zugeleitet werden.

Beschluss zu TOP 4.2:
Der AUSW beauftragt einstimmig die Verwaltung, zur Konkretisierung eines städtebaulichen Konzeptes für das Umfeld des Kreuzungsbereiches Märkische Straße/B1 (Kreuzung Ophoff), ein städtebauliches Gutachterverfahren durchzuführen.

Folgende Änderungen sind hierbei zu beachten:
- Das Projekt "LebensArt" wird hierbei nicht ausgeschlossen.
- In Abänderung der Vorlage "Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1" ist ein Einladungswettbewerb unter Beteiligung von bis zu zehn Architekturbüros vorzusehen. Die Auswahl ist von der Verwaltung zu begründen.
- Die Verwaltung macht Angaben über die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer am städtebaulichen Wettbewerb.

Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Zu 2.1 - unbesetzt -

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Projektinitiative Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00112-00)

Herr RM Berndsen fragt nach, welche Wohnungsbaugesellschaften Interesse an der Projektinitiative gezeigt haben.

Herr Grote gibt an, dass bis jetzt eine Wohnungsbaugesellschaft abgesagt hat und sich nicht an dem Wettbewerb beteiligen wird. Die Regenwasserversickerung wird begleitet von Bodengutachten. Sie soll keine großen Wasserflächen entstehen lassen, sondern in den gärtnerischen Anlagen stattfinden. Auf die Frage des Herrn RM Münch erläutert er, dass auch schon Gewerbeflächen abgekoppelt wurden (Beispiel: im Technologiezentrum).

Herr RM Jostes stellt die Frage, ob das Kanalnetz auf entsprechende Mengen und den Durchfluss angelegt wurde.

Herr Keune erklärt, dass z.B. 15 % der Fläche eines Wohnungsbaugebietes in Deusen von der Kanalisation abgekoppelt wurde. Er sieht deshalb aber keine Schwierigkeiten für das Kanalnetz. Eine Größendimensionierung bei der Kanalerneuerung der alten Kanäle wird dadurch ggf. nicht notwendig werden. Mittel- bis langfristig wird eine weniger intensive Investitionsmaßnahme in diesem Bereich erwartet. Es wird je nach den Verhältnissen unter den Rasenmulden Kies vorgesehen werden müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Initiative der Verwaltung zur Akquirierung von Fördergeldern für die Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften zu.


Zu 3.2 Mittel für den ökologischen Ausgleich und Ersatz und deren Verwendung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00175-00)
- Antrag der Bürgerliste vom 10.12.00 mit der Bezeichnung "Ökologischer Ausgleich"

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste.

Frau RM Lührs fragt nach, welche Bedeutung die Ausgleichs- und Ersatzflächen für die Bebauungspläne haben.

Herr Grote erklärt, dass die Bezirksregierung auf eine räumliche Zuordnung von Maßnahmen besteht. Das heißt, dass die Ersatzgeldzahlung zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Die Bebauungspläne werden in dem Umfang weniger langsam, in dem mehr Grundstücke für solche Maßnahmen zugeordnet werden können. Eine Verlangsamung insgesamt muss hier nicht eintreten.
In der Gestaltung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplänen - wenn sie dort festgesetzt wurden - ist das Umweltamt nicht frei. Im Bebauungsplan gibt es Festlegungen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr findet es positiv, dass keine Ersatzgeldzahlungen mehr möglich sein werden. Sie unterstützt die Anregung der Bürgerliste.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der Bürgerliste vom 10.12.00 mit folgendem Wortlaut:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und regt an, dass zukünftig vermehrt seltene Biotoptypen der Roten Liste NRW, wie z. B. Kleingewässer und vegetationsarme, sonnenexponierte Biotope, angelegt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




Zu 3.3 Lichtverschmutzung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00193-00)

Frau RM Lührs stellt sich eine umweltfreundliche Beleuchtung sowie eine sinnvolle Gestaltung vor.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für sinnvoll darüber nachzudenken, die Lichtverschmutzung zu verringern. Sie bittet, eine umweltverträgliche Beleuchtung vorzusehen.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass im Beleuchtungsvertrag mit der DEW festgelegt ist, dass bei Erneuerungen die neueste Technik und der neueste Standard zu nehmen sind.

Auf die Frage des Herrn RM Krüger gibt Herr StD Fehlemann an, dass bei der DEW Bereitschaft besteht, Dampfniederdrucklampen zu benutzen und dass diese bereits eingesetzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.4 Fledermaus-Kartierung Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00211-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung Dortmund zur Kenntnis.

Zu 3.5 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Kontrolle der Naturschutzgebiete gemäß § 55 GO NW"

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste.



Herr Grote weist darauf hin, dass für die Naturschutzgebiete in der Verwaltung Kontrolleure gibt, der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde wurde gewählt. Außerdem gibt es Landschaftswächter und Naturschutzverbände, die das Ausführungshandeln der Verwaltung kontrollieren. Er sieht eine hinreichende Sicherung und Entwicklung der Naturschutzgebiete.

Herr StR Sierau nimmt zu dem Antrag Stellung und erklärt, dass der Antrag nicht zulässig sei, da der Rat und nicht ein Ratsgremium über die Beauftragung eines Ratsmitgliedes zu entscheiden hat. Die Kontrolle der Naturschutzgebiete wird durch das Überwachungsrecht des Rates nicht abgedeckt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Bürgerliste vom 28.11.00 einstimmig ab.

Zu 3.6 Antrag der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz"

Herr RM Münch gibt zum Antrag der Bürgerliste Erläuterungen.



Herr Grote schildert den finanziellen Aufwand zu Punkt 1 und 2 des Antrages. Eine Reinigung der Schilder erfolgt regelmäßig. Es sind andere Umgangsformen mit der Bevölkerung zu finden, damit die Ge- und Verbote besser akzeptiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Bürgerliste vom 28.11.00 einstimmig ab.


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender und Herr RM Tech als stv. Vorsitzender weisen Herrn RM Münch bei Verlassen des Sitzungssaals darauf hin, dass er an der gesamten Sitzung des AUSW teilnehmen sollte und nicht nur an den TOP des Umweltamtes.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Hansa-Dach - Städtebauliche Perspektiven für den Hansaplatz


- Mündlicher Bericht

Zu 11.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt)

Aufgrund des inneren Zusammenhangs wird TOP 4.1 zusammen mit 11.1 behandelt.



Herr StR Sierau erläutert, dass es bei diesen Tagesordnungspunkten um die Weiterentwicklung des Hansaplatzes geht. Der Beschluss zum geplanten Wettbewerb Hansastraße sollte auf den Hansaplatz ausgedehnt werden. 1984 wurde bereits ein Wettbewerb zum Hansaplatz durchgeführt, 1987 gab es eine zweite Stufe. Ein Wettbewerb zu Fassaden im Bereich der Hansastraße und des Hansaplatzes ist erfolgt, Beschlussfassungen zur Frage der Bebauung gab es. Vor diesem Hintergrund wünscht sich Herr StR Sierau ein Votum des AUSW zum Hansa-Dach und ein Meinungsbild zum Thema Wettbewerb sowie zu den Bedingungen eines Wettbewerbs.

Herr RM Jung stellt fest, dass die Fraktionen sich einig sind, dass das Dach nicht gebaut werden soll.
Herr RM Tech bittet um einen Vorschlag durch die Verwaltung, um eine Diskussionsgrundlage für den Hansaplatz zu haben.

Herr RM Drabig fordert einen offenen Prozess. Der Hansaplatz muss ein Gesamtbild abgeben. Nur wenn Veranstaltungen dort stattfinden, wird er genutzt, ansonsten wirkt er auf ihn öde und abschreckend.

Herr RM Jostes sieht Hansaplatz und -straße zusammen. Das Aussehen wird sich verändern, wenn die Straßenbahnschienen verschwinden. Dies muss in einem Wettbewerb eingebunden sein.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht das Abhalten des Marktes an den Markttagen auf dem Hansaplatz für eine wesentliche Voraussetzung und Vorgabe für weitere Entwicklungen.
Herr StR Sierau gibt an, dass voraussichtlich im Mai 2002 die Straßenbahn unterirdisch verlaufen wird. In Sachen Hansa-Carré wird in Kürze ein Bauantrag eingereicht werden. Es ist noch nicht bekannt, was an der Silberstraße entstehen wird. Ggf. sind bei der Formulierung der Ausschreibung des Wettbewerbs perspektivische Prognoseaussagen zu treffen, in die Wettbewerbsergebnisse hinein zu positionieren sind.

Herr RM Jung verweist darauf, dass im Zusammenhang mit dem Gebäude Hansastraße Erwartungen formuliert wurden. Damit liegt bereits ein Rahmen vor. Es ist vorstellbar, dass direkt im Anschluss an das Gutachterverfahren RAG-Gebäude der Wettbewerb erfolgt. Notwendige Vorarbeiten im Straßenraum können sonst nicht mehr erledigt werden.

Herr RM Drabig schlägt vor, den Prozess jetzt zu beginnen. Das Karstadt-Sporthaus fasst die Platzkante, im Norden und Süden ist die Platzkante gefasst durch die Bank und das Karstadt-Haupthaus. Im Westen kann die Ecke noch beeinflusst werden. Vorschläge sollten jetzt entwickelt werden. Nutzungen sind zu diskutieren. Die Inhalte der Plätze sollten in diesem Zusammenhang festgelegt werden.

Beschluss zu TOP 11.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt bei einer Enthaltung mit Mehrheit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 zu und beschließt:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die Einleitung von Bebauungsplanverfahren für die Bereiche der Straßenflächen Kampstraße/Brüderweg und der Nebenstraßen, soweit sie Gegenstand des Wettbewerbs für die Neugestaltung des Boulevards Kampstraße/Brüderweg waren, Ostentor sowie Westentor vorzubereiten und dementsprechende Beschlussvorlagen dem Ratsausschuss und der zuständigen Bezirksvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung wird den bereits beschlossenen städtebaulichen Wettbewerb für die Katharinenstraße sowie einen weiteren städtebaulichen Wettbewerb für die Hansastraße vorbereiten. Diese Wettbewerbe sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden."

Zu 4.2 Städtebauliche Gestaltung der Ophoff-Kreuzung


- Mündlicher Bericht
sowie
- Städtebauliche Aufwertung des Umfeldes im Kreuzungsbereich Märkische Straße/B1
- Ausschussvorlage

Der Tagesordnungspunkt 4.2 wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 4.3 Rahmenplanung Evinger Mitte


hier: Beschluss der Rahmenplanung als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00200-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die "Rahmenplanung Evinger Mitte" als Leitlinie der städtebaulichen Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, diese Rahmenplanung allen zukünftigen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen zugrunde zu legen.


Zu 4.4 Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B1, Westfalenhallen/Westfalenstadion
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00250-00)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung -
Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Veranstaltungsbereich südlich der B 1, Westfalenhallen, Westfalenstadion"

Zu Beginn der Sitzung wurde TOP 4.4 bereits behandelt.

Zu 4.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung Thier-Gelände"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung
Thier-Gelände"

Herr StR Sierau berichtet, dass es konkurrierende Nutzungsinteressen und -interessenten für die Thier-Brache gegeben hat. Zwischen dem gegenwärtigen Grundstückseigentümer und einem Nutzungsinteressenten hat es eine Verständigung gegeben. Inzwischen hat die Berliner Firma KapHag eine Erklärung an die Grundstückseigentümer gegeben. Vor diesem Hintergrund skizziert Herr StR Sierau den aktuellen Sachstand. Die Firma KapHag verhandelt z. Z. mit den Grundstückseigentümern und beabsichtigt das Projekt zu realisieren. Um das Projekt wirtschaftlich machen zu können, hat KapHag Bedingungen an eine realisierbare Fläche und die Nutzung gestellt. Die Hauptnutzfläche nach DIN 277 muss etwa eine Größe von ca. 52.000 qm erreichen. Darin enthalten ist eine Tiefgarage mit ca. 10.000 qm, die die Brauereikeller nutzen wird, die verbleibenden Flächen werden vorrangig gewerblich genutzt werden. Mögliche Nutzungen werden für die beiden Untegeschossebenen ein SB-Warenhaus mit einer Nutzfläche von 10.000 qm, Geschäfte des täglichen Bedarfs (ca. 3.000 qm), Wohnen, ein Hotel mit Tagungsräumen und Büronutzungen. Der Abschluss eines Vorvertrags für den Grundstückskaufvertrag ist in Kürze geplant. Die Firma Derwald Projektentwicklung GmbH & Co. KG ist anschließend von der Firma KapHag beauftragt, einen planungsrechtlichen Vorbescheid einzuholen, der den beschriebenen Flächenbedarf und Nutzungsmix zum Gegenstand hat. Das städtebauliche Konzept orientiert sich an dem Innenstadtkonzept, das am 29.04.1999 vom Rat beschlossen wurde.

Geplant ist eine Blockrandbebauung mit ca. sieben Geschossen, an den Enden dieser Randbebauung ist eine städtebauliche Erhöhung in Form von Hochhäusern, evtl. bis zu 15 - 16 Geschosse hoch. In diesen Enden könnte ein Hotel oder Büronutzung untergebracht werden. Die im City-Konzept geplante neue städtebauliche Achse - die dritte vom neuen Hauptbahnhof über St. Petri zum Hiltropwall - soll hier aufgegriffen werden. Der Raum zwischen dem Thier-Gelände und dem Westenhellweg sollte so ausgestaltet werden, dass es eine intensivere Verbindung gibt. Die Blockrandbebauung würde durch diese Achse aufgebrochen. Ein freier Zugang und freier Blick auf die Platzanlage sollen ermöglicht werden. Es ist geplant, die Gebäude in einer Stahlbetonskelettbauweise zu errichten, damit eine flexible Nutzung möglich ist. Von der äußeren Architektur her sollen die Gebäude leicht und transparent wirken. Die entstehenden Innenstadtplätze sollen durch eine Gestaltung das architektonische Gesamtkonzept abrunden. Im Rahmen der noch durchzuführenden Bauvoranfrage wird zu entscheiden sein, ob evtl. noch Varianten zur Bebauung denkbar sind. Ein anderer Projektentwickler, der Interesse an der Fläche hatte, hat zwischenzeitlich signalisiert, dass nun kein Interesse mehr besteht. Zu gegebener Zeit wird das oben beschriebene Projekt in den politischen Gremien behandelt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Herrn StR Sierau zum Thier-Gelände zur Kenntnis.

Zu 4.6 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 00205-00)


TOP 4.2 und TOP 4.6 wurden zusammen behandelt. - siehe TOP 4.2.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Wittbräucker Straße 2


- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00243-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.12.2000

Herr RM Zuch weist darauf hin, dass die von der Bezirksvertretung Aplerbeck genannten Öffnungszeiten für den Durchgang zwischen Karstadt-Parkplatz und der Wittbräucker Straße auf den Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr festzusetzen sind. Dies sollte in der Baugenehmigung festgehalten werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Erweiterung des Hotelgebäudes - ehem. Römischer Kaiser -
Olpe 2
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00244-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Verbindung mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzen) zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Wohnheimes für chronisch mehrfach-geschädigte, abhängigkeitskranke Menschen auf dem Grundstück in Dortmund, Leni-Rommel-Straße
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00265-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.12.2000

Herr RM Zuch verweist auf die Anregungen der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 12.12.2000.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Ab TOP 6 (19.20 bis 20.00 Uhr) übernimmt der stv. Vorsitzende, Herr RM Tech, die Sitzung des AUSW.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Verkauf von Wohnungen der LEG in Scharnhorst"

Herr RM Drabig erläutert und begründet den Dringlichkeitsantrag. Er macht darauf aufmerksam, dass die LEG über alle Geschäftszweige ca. 6 % bis 2002 und danach 8 % als Eigenkapitalverzinsung darstellen muss. Das bedeutet, dass bei einem Investitionsstau von einer Milliarde DM Immobilien diesen Wertes verkauft und noch 6 % Rendite erzielt werden müssen. Nach Meinung des Herrn RM Drabig ist dies nur aufgrund von Verkauf möglich. Der Antrag der SPD-Fraktion soll zeigen, dass es darauf ankommt, mit den Mietern in eine Diskussion darüber zu kommen, was der neue Eigentümer vor hat. Dies sollte von der Verwaltung begleitet werden. Außerdem sollte bekannt sein, was die LEG mit dem gesamten Potenzial an Wohnungen ihrer Gesellschaft oder ihr verbundenen Gesellschaften vor habe. Es sollte auch geklärt werden, wie die Stadt Dortmund mit ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften umgeht.



Herr RM Drabig ergänzt mündlich den Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 wie folgt:
1. Die LEG muss dem AUSW und der Verwaltung erklären, was sie in Dortmund mit ihren Wohnungen und denen der mit ihr verbundenen Unternehmen vorhat.
2. Wann und in welcher Höhe sind städtische Spitzenfinanzierungsmittel in die bereits verkauften Wohnung geflossen?
3. Welche weiteren Mittel sind von diesem Konzernverbund bei der Stadt Dortmund angefragt, beantragt o. ä. für neue Projekte?

Herr RM Jostes stimmt im Namen der CDU-Fraktion nach diesen Erklärungen dem Antrag zu.

Herr RM Krüger gibt an, dass Viterra seines Wissens auch plant, 3.000 - 5.000 Wohnungen insgesamt zu verkaufen.

Herr StR Sierau erklärt, dass in dieser Angelegenheit der Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung sein strategisches weiteres Vorgehen überdenken muss. Er weist darauf hin, dass Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften in unterschiedlichen Zusammenhängen geführt werden, aber die Wohnungsbaugesellschaften in der Regel ihre strategischen Entscheidungen vorab nicht bekannt geben.

Herr StR Sierau sagt zu, dass die Mittelsituation, bezogen auf Wohnungsbau- und Städtebaufördermitteln, - auch hinsichtlich Rückzahlungsverpflichtungen - überprüft wird. Es sollten Paketlösungen mit den Wohnungsbauunternehmen angestrebt werden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 zu und beschließt:
"Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die neue Eigentümerin der ehemaligen LEG-Wohnungen in der MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst einzuladen und sie zu bitten, ihr wohnungswirtschaftliches Konzept für die erworbenen Wohnungen darzulegen.

An diesem Gespräch sollten auch VertreterInnen der Mieter teilnehmen.

Dem Ausschuss ist über Erkenntnisse und Ergebnisse zu berichten.




Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
1. Die Verwaltung hat angeboten, mit dem Alteigentümer ein Gespräch zu führen.
2. Die Verwaltung hat angeboten, die Mittelsituation der geflossenen und beantragten Mittel zu überprüfen.


Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 - unbesetzt -

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Umbau der Straßen "Stoppelmannsweg" und "Benediktinerstraße" in Dortmund-Aplerbeck


Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00176-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig wie folgt:
Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Aplerbeck - Umbau der Straßen - Stoppelmannsweg" und "Benediktiner Straße" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.2993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Viterra Baupartner AG übertragen.


Zu 8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00)
Beigefügt ist auch: - Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund; 5 Jahres-Plan, Bericht Radverkehr"

TOP 8.2 wird am Ende der Sitzung unter TOP 11.4 behandelt.


Zu 8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt. Der TOP wurde
eingebracht.)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die organisatorischen Änderungen zur Koordinierung von Veranstaltungen zur Kenntnis.

Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund


Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltstelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00233-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den zusätzlichen Ausbau der Haltestellen Lortzingstraße/Immermannstraße-Klinikzentrum Nord und Fredenbaum für den erweiterten Stadtbahnbetrieb mit Kosten in Höhe von 5,7 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Zustimmung des Zuwendungsgebers vorliegt.

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"
(wurde als Tischvorlage zur Sitzung am 29.11.2000 vorgelegt)

TOP 11.1 und TOP 4.1 wurden zusammen unter TOP 4.1 zu Beginn der Sitzung behandelt.



Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 versandt. Der TOP wurde eingebracht.)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Dortmunder Immobilienwirtschaft"

Zu 11.3 Neuordnung von Dezernatsstrukturen


- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde zur Sitzung am 29.11.2000 nachversandt. Der TOP wurde eingebracht.) - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2000 mit der Bezeichnung "Neuordnung von Dezernatsstrukturen - Bildung der Eigenbetriebe Sport und Freizeitbetriebe Dortmund"

TOP 11.2 und 11.3 wurden am Anfang der Sitzung behandelt.


Zu 11.4/8.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00251-00)
Beigefügt ist auch: - Radverkehr in Dortmund, Bericht 1999/2000 und Ausblick
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund;
5 Jahres-Plan, Bericht Radverkehr"

Herr RM Krüger erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Er bittet darum, die Vorlage noch einmal zu überarbeiten und anschließend in die Bezirksvertretungen zu gehen.

Herr Keune erklärt zu Punkt 1 des Antrages, dass bei der Erstellung des Planes alles, was den Radfahrern angeboten werden soll, grundsätzlich bereits geprüft wurde. Ein Ausführungsplan wurde bisher noch nicht erstellt. Die Bezirksvertretungen sind noch zu beteiligen, so dass davon auszugehen ist, dass von dort auch noch Anregungen und Hinweise kommen. Wenn es zur Ausführung der Radwegeanlage kommt, wird die örtlich zuständige Bezirksvertretung noch einmal beteiligt werden. Zu Punkt 2 gibt er an, dass die Vorlage eine Prioritätenliste enthält. Dies ist derzeitig ein Verwaltungsvorschlag, teilabgestimmt mit den entsprechenden Verbänden. Die Reihenfolge wird ggf. flexibel gehandhabt werden, damit die Verwaltung nicht blockiert ist, wenn beispielsweise ein geringfügiger Grunderwerb länger als geplant dauert. Zu Punkt 6 und 7 verweist Herr Keune auf Punkt 8 des Radfahrberichtes und auf Projekte, an denen sich das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bei der Bertelsmann-Stiftung beteiligt hat.

Herr RM Drabig weist auf den Bericht "Radverkehr in Dortmund" hin, dem die Lücken im Radwegenetz entnommen werden können. Er bringt sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass auch auf städtischen Grundstücken Radwege nicht gebaut werden und dass auf einer vielbefahrenen Straße der Hinweis "Radfahrer frei" auftaucht (Bsp.: Flughafenstraße). Dort ist es sehr gefährlich und zum Teil sind die Straßen nicht mehr gut zu befahren.

Herr RM Jostes hält viele der im Antrag genannten Punkte bereits für selbstverständlich.
Herr StD Fehlemann stellt dar, dass die Vorlage, nachdem sie im AUSW beschlossen wurde, in den Bezirksvertretungen beraten und voraussichtlich auch mit Änderungen und Anregungen versehen wird. Mit einer Gesamtschau der Anregungen wird der AUSW diese Anregungen zusammen mit Finanzierungshorizonten vorgelegt bekommen.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, den Antrag zu beschließen, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten, anschließend die geänderte Vorlage im AUSW zu beschließen und anschließend an die Bezirksvertretungen zur weiteren Beratung zu geben.

Herr RM Drabig fordert dazu auf, die Flughafenstraße in den Antrag einzubauen.

Herr StR Sierau nimmt den Antrag zum Anlass, die Zusicherung dafür zu geben, dass die Vorlage noch einmal überarbeitet, optimiert und anschließend im AUSW und danach in den Bezirksvertretungen beraten wird. Es ist darauf zu achten, dass das Verfahren zeitnah weitergeführt wird.

Beschluss:
Der AUSW stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 13.12.2000 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und beschließt wie folgt:

Die Verwaltungsvorlage wird mit der Bitte um nachfolgende Punkte überarbeitet, erneut in den Ausschuss eingebracht und anschließend im Umlaufverfahren an die Bezirksvertretung zur Beratung weitergeleitet:

1. Die jeweilige Funktion der Radverkehrsanlagen und der Radwegeanlagen, sowie die Art und Weise der geplanten Ausführung sind textlich und als Übersichten darzustellen.

2. Es soll deutlich gemacht werden, welche Prioritäten bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen gesetzt werden und welche Mittel für die jeweiligen Maßnahmen vorgesehen sind.

3. Im Sinne des vom Rat verabschiedeten Antrags zur Radverkehrsentwicklung ist darzustellen, in welcher Weise die angestrebte Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrs-aufkommen erreicht werden soll.

4. Im Fünf-Jahresplan werden sämtliche Punkte aus dem beigefügten Bereicht 1999/2000 und Ausblick fortgeschrieben und in bezug auf ihre Wirksamkeit für die Steigerung des Radverkehrs gewichtet werden.

5. Die beigefügte Stellungnahme des ADFC ist bei der Überarbeitung des Fünf-Jahres-Planes zu berücksichtigen. Die Stellungnahme ist nicht beigefügt.

6. Zusätzlich ist ein Sanierungsprogramm für Radwege zu entwickeln, um bauliche Schäden zu ermitteln und eine schnellstmögliche Instandsetzung zu erreichen.

7. Es sind Verfahrensvorschläge für die regelmäßige Reinigung der Radwege zu entwickeln und in den Fünf-Jahres-Plan aufzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung unter Beachtung des gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 13.12.2000:

Der Rat beschließt im Grundsatz den vorgestellten 5-Jahresplan (2001 - 2005) für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Dortmunds und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Realisierung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten und Förderzusagen einzuleiten.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der stv. Vorsitzende, Herr RM Tech, die öffentliche Sitzung um 20.00 Uhr schließt.




J u n g T e c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)