Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 14.06.2005
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Richard Utech (SPD) i.V. für sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Kay-Christopher Becker (FDP/Bürgerliste)i.V. für Rm Hannes Fischer (FDP/Bürgerliste)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
sB Peter Pfeiffer (SPD)i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Nadja Lüders (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU)i.V. Für Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)i.V. für Rm Dr. T. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)i.V. für Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (Agentur für Arbeit)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Christiane Gebauer (DPWV)i.V. für Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Joachim Beyer
Peter Cipa
Carsten Frese
Holger Keßling
Peter Kremer
Dr. Udo Lepper
Susanne Linnebach
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Ulrike Sundermann
Dr. Ulrike Ullrich



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 14.06.2005, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.04.2005 Niederschrift wird nachgereicht

2. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

2.1 Einrichtung des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01124-05)
(Drucksache Nr.: 01124-05-E1)
2.2 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf:
Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01706-05)

2.3 Regionalagentur
- mündliche Darstellung der WIFÖ


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Umsetzung von Hartz IV

3.1.1 Sachstand zur Einrichtung der ARGE im JobCenter Dortmund
- Standorte
- Fallzahlentwicklung
- Angemessene Kosten der Unterkunft
- Prozess zur Neuorganisation des Sozialamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02315-05)

3.1.2 Sachstand der Eingliederungsmaßnahmen
- mündlicher Bericht der ARGE Dortmund

3.2 Bericht zur sozialen Lage in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02286-05)

3.3 Städtischer Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01970-05)

3.4 Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02118-05)

3.5 Qualitative Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02351-05)

3.6 Schule und Behinderung; Einsatz von Integrationshelfern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02392-05)

3.7 Eingliederungshilfe Wohnen in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02417-05)

3.8 Seniorenwirtschaft in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02427-05)

3.9 Straßenprostitution an der Ravensberger Straße
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02418-05)


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Jahresbericht 2004 der professionellen Suchtkrankenhilfe in Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02395-05)


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

5.1 Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01885-05)
(Drucksache Nr.: 01885-05-E2)

5.2 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2002 - 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02302-05)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Jäkel (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um den TOP 2.4 „Stadterneuerung; Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU, Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006“ und den TOP 3.10 „Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege; Verträge mit den Verbänden der Freien Wohnfahrtspflege“ erweitert.

Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.9 werden vorgezogen behandelt. Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.04.2005

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.04.2005 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 3.1
Umsetzung von Hartz IV
zu TOP 3.1.1
Sachstand zur Einrichtung der ARGE im JobCenter Dortmund
- Standorte
- Fallzahlentwicklung
- Angemessene Kosten der Unterkunft
- Prozess zur Neuorganisation des Sozialamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02315-05)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02315-05-E1)
zu TOP 3.1.2
Sachstand der Eingliederungsmaßnahmen
- mündlicher Bericht der ARGE Dortmund

TOP 3.1 wird im Zusammenhang behandelt.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) berichtet ausführlich über den Stand der Eingliederungsmaßnahmen. Die Folien zu diesem Vortrag werden der Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) bittet, dem Protokoll auch die Leitlinien und eine Liste der Arbeitsgelegenheiten beizufügen, und findet es im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft sehr beruhigend, dass Umzüge nur in Einzelfällen erforderlich sind. Gleichwohl ersucht sie die Verwaltung um einen schriftlichen Überblick darüber, wie viele solcher Einzelfälle dann doch eines Tages umziehen müssen.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass Zahlen und Daten zu den KdU im Augenblick ausschließlich aus dem Verfahren in Nürnberg gezogen werden können, d.h. die Ermittlung, wie viele Einzelfälle es in Dortmund gibt, kann nur nach Durchsicht der einzelnen Akten erfolgen, was zurzeit vor dem Hintergrund der Gesamtlage und der Belastung der ARGE-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich ist. Er sichert aber zu, sich diesem Thema in den nächsten Monaten zu widmen und im Herbst dazu genauere Daten zu liefern.

Herr Giese (SPD-Fraktion) fragt nach den Diskrepanzen bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, und bei den Arbeitsgelegenheiten interessiert ihn, ob es sich bei den in Dortmund geplanten 3.000 Maßnahmeplätzen um eine feststehende Zahl handeln wird.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass sowohl Gesetzeswerk als auch die zugrunde liegenden Prognosen davon aus gingen, dass ein nicht unerheblicher Teil deswegen nicht in den Leistungsbezug kommt, weil verwertbares Vermögen vorhanden ist. Leider ist das in Ruhrgebietsstädten wie Dortmund nicht der Fall, hier muss man kalkulatorisch mit einer 100%igen Startzahl rechnen. Auch bei der angedachten Vermittlungsquote von 0,5 % pro Monat hakt es, d. h. der kalkulierte Abgang in den ersten Arbeitsmarkt ist nicht wie prognostiziert zustande gekommen.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) sichert zu, die Liste der Arbeitsgelegenheiten (Anlage 2) sowie den Leitfaden zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (Anlage 3) zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Protokoll beifügt werden können. Vom Grundsatz her werden Arbeitsgelegenheiten für ein halbes Jahr durchgeführt, in bestimmten Bereichen, in denen Kontinuität in der Betreuung notwendig ist, gibt es aber eine Öffnung mit einer Dauer bis zu 12 Monaten, Nach dem halben Jahr sollen die Bewerber nach Möglichkeit nicht in die Arbeitslosigkeit zurückfallen, sondern die entwickelten Förderstufen und Maßnahmekonzepte sollen sofort greifen, d.h. dass eine Arbeitsgelegenheit in eine betriebliche Trainingsmaßnahme oder Qualifizierungsmaßnahme einmündet, um dann den nächsten Schritt auf dem Weg zur Integration in Ausbildung oder Arbeit zu gehen.

Auch Herr Offermann (CDU-Fraktion) macht sich Gedanken zur Steigerung der Fallzahlen. Für ihn ist es ein offenes Geheimnis, dass die schlechte Konjunktur nicht nur dazu geführt hat, dass es keine Abgänge aus dem ALG II gibt, sondern es wurde in den letzten Jahren auch Beschäftigung verloren, ohne dass eine Trendwende in Sicht wäre. Er fragt sich auch, inwieweit die Arbeitsgelegenheiten dem ersten Arbeitsmarkt schaden, und möchte daher wissen, welche Werkzeuge es gibt, um zu kontrollieren, dass Leitlinien und Maßnahmenkriterien eingehalten werden.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) verdeutlicht, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um einem Missbrauch vorzubeugen, die Handlungsleitlinien geben dafür klare Regeln vor. Im Ausschuss für Arbeitsgelegenheiten wird jede einzelne Maßnahme von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern dezidiert diskutiert, dabei werden auch die Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt überprüft. Grundsätzlich gilt die Vereinbarung, dass bei jeder Arbeitsgelegenheit die positive Stellungnahme der Personalvertretungen vorliegen muss, die bestätigt, dass es sich um zusätzliche Aufgaben handelt und dadurch keine vorhandenen Planstellen beim Träger eingespart werden. Darüber hinaus gibt es auch
Außenprüfungen, bei denen Arbeitsgelegenheiten stichpunktartig auf ihre Zusätzlichkeit überprüft werden. Bei Nichteinhaltung gibt es entsprechende Restriktions- und Sanktionsmöglichkeiten für den Träger. Diese Spielregeln sind in Dortmund gängige Praxis und auch jedem bekannt.

Frau Lüders (SPD-Fraktion) fragt nach, in welchem quantitativen Rahmen die unter 25-jährigen eingegliedert werden bzw. warum viele Betroffene in den letzten Wochen bis zu drei Bescheiden auf einmal bekommen haben, und Herrn Giese (SPD-Fraktion) interessiert, ob Arbeitsgelegenheiten eine erste Stufe im Förderkonzept darstellen bzw. warum es an verschiedenen Stellen, besonders bei Jugendlichen, keine Folgemaßnahmen gibt.

Die Fragen werden von Herrn Neukirchen-Füsers (ARGE) beantwortet, der zudem anbietet, das umfangreiche Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit demnächst ausführlich vorzustellen.

Die Vorlage wird damit zur Kenntnis genommen, die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wird während der Sitzung zufriedenstellend beantwortet, sodass sich eine schriftliche Beantwortung erübrigt. In der nächsten Sitzung wird das Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch die ARGE vorgestellt. Im Herbst 2005 können genauere Daten zu den Kosten der Unterkunft von der Sozialverwaltung geliefert werden.



zu TOP 3.9
Straßenprostitution an der Ravensberger Straße
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02418-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02418-05-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02418-05-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02441-05)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht bei der Einführung in die Verwaltungsvorlage, dass die Verwaltung aufgrund der Verhältnisse in der Ravensberger Straße gehalten ist, die weitere Entwicklung zu planen und konzeptionell zu erörtern. Der frühere Betriebshof der EDG, der bisher von den Freiern genutzt wurde, steht nicht mehr zur Verfügung und ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht bereits eingezäunt worden. Das hat dazu geführt, dass in den umliegenden Ortsteilen wieder Fahrverkehre festzustellen sind, was nicht akzeptabel ist. Da sich der stillgelegte Güterbahnhof DO-Eving als Lösung angeboten hat, der genau gegenüber der bisher genutzten Fläche liegt, schildert er ausführlich das mit dem Eisenbahnvermögensamt eingeleitete Verfahren sowie die konzeptionellen Überlegungen, wobei er betont, dass es sich sowohl bei den genannten Flächen als auch bei der Anzahl der Verrichtungsboxen um angedachte Größenordnungen handelt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) hält es für wichtig, neben der Sozialverträglichkeit des Standortes auch die Realitäten mit den berechtigten Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern in Einklang zu bringen.

Für Herrn Offermann (CDU-Fraktion) wäre die Verwaltungsvorlage ausreichend, weil darin alle Punkte angesprochen sind, die am Standort wichtig sind. aber wenn schon Anträge auf dem Tisch liegen müssen, bittet er die Antragsteller von SPD, Grünen und FDP doch, sich über ihre Formulierungen einig zu werden und in einem einzigen Antrag zusammenzuführen.

Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) geht es vor allem darum, die Lage für die Prostituierten zu verbessern und die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort so gering wie möglich zu halten. Um hier eine pragmatische und vernünftige Lösung zu erzielen wird der gemeinsame Antrag vorgelegt, den er im Anschluss ausführlich begründet.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) ist sehr an einem von allen Seiten akzeptierten Ergebnis interessiert und erinnert in diesem Zusammenhang an die Inhalte des bereits seit längerem andauernden Diskussionsprozesses. Von daher erscheinen ihm die an die Verwaltung gerichteten, ergebnisoffenen Prüfaufträge des gemeinsamen Antrages, für dessen Annahme er gleichzeitig wirbt, nur folgerichtig. Die sehr konkreten Intentionen des FDP-Antrages wirken auf ihn allerdings so übertrieben, dass er sie in der Form ablehnt. Daher bittet er, dieses zu überdenken und sich dem gemeinsamen Antrag anzuschließen.

Herr Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste), dessen Fraktion sich auch zum Standort Ravensberger Str. bekennt, möchte zur Verbesserung der Situation sowohl für die Prostituierten als auch für die Anwohner beitragen und fände es ebenfalls wünschenswert, zu einem gemeinsamen Beschlussantrag oder Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu kommen. Gleichwohl wird er seinen Antrag nicht zurückziehen, sondern bittet im Gegenzug die anderen Fraktionen, den darin enthaltenen „letzten Notschlupf mit dem EDG-Gelände“ weiter aufrechtzuerhalten und in einen gemeinsamen Arbeitsauftrag an die Verwaltung einmünden zu lassen.

Zur sachlichen Aufklärung verdeutlicht Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen), dass diese Variante nicht möglich ist, weil es einen Ratsbeschluss zum Verkauf des gesamten Grundstückes gibt. Es läuft bereits eine entsprechende Option, was ja überhaupt der Hintergrund dafür ist, von der einen auf die andere Straßenseite zu wechseln. Insofern ist Punkt 2 des Antrages nicht sachgerecht und entspricht weder der Problemlage noch dem Stand der Diskussion. Auch unter dem dritten Punkt geht der Antrag von sachlich falschen Vorraussetzungen aus und deswegen kann es ihres Erachtens nicht zu einer Vereinbarung kommen. Sie schlägt daher vor, den Antrag zurückziehen, weil er weder mit den tatsächlichen Verhältnissen noch mit der Verwaltungsvorlage kompatibel ist.

Das wird abgelehnt; nach weiteren kontroversen Diskussionsbeiträgen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bei 13 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:
1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit betont, dass die weiteren Entwicklungen hinsichtlich der Straßenprostitution an der Ravensberger Straße darauf abzielen müssen, die Straßenprostitution von den angrenzenden Wohngebieten fernzuhalten und für die der Prostitution nachgehenden Personen dort eine optimale Betreuung im Rahmen der Prostitutionshilfe anzubieten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücksflächen in Verhandlungen zu treten, um die Verfügbarkeit über die Flächen zu sichern.
Für die Umsetzung des Betreibungskonzeptes wird die Verwaltung beauftragt, mit potenziellen BetreibernInnen in Verhandlungen zu treten.
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieses Betreibungskonzeptes hat sich an der sozialen und wirtschaftlichen Situation der prostituierten Personen zu orientieren.

3. Der Fachausschuss lehnt eine überdimensionierte Anordnung von sog. „Verrichtungsboxen“ und Wohnwagen an der Ravensberger Straße ab.
Aus planungs- und stadtentwicklungspolitischen Gründen ist eine angemessene Infrastruktur an der Ravensberger Straße anzustreben.

4. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wünscht über die weiteren Entwicklungsschritte an der Ravensberger Straße durch die Verwaltung regelmäßig informiert zu werden.

Bei 13 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:

1. Der Straßenstrich an der Ravensberger Straße ist mit dem Ziel zu entwickeln, die Prostitution auf diesem Standort zu beschränken und negative Auswirkungen auf das Umfeld zu beseitigen. Die dafür erforderliche Infrastruktur soll durch eine Neuerrichtung der Prostituiertenberatungsstelle KOBER sowie der Schaffung sanitärer Anlagen, eines Kiosk und die Errichtung sog. Sicherheitsboxen zur blickgeschützten Verrichtung geschaffen werden.
2. Für den Fall, dass die auf dem Gelände der Deutschen Bahn (östlich der Ravensberger Straße) avisierten Planungen nicht realisiert werden können, ist die Infrastruktur westlich der Ravensberger Straße zu errichten. Dafür ist eine Teilfläche vorzusehen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtung sich verändernder Kosten/Kaufpreis, mit dem Investor folgende beiden Varianten zu verhandeln:

a) Der Investor wird verpflichtet, auf einem sichtgeschützten Teil (ca. 2.500 qm) des Gesamtgeländes von 34.000 qm die Infrastruktur ggf. über einen Betreiber zu errichten und zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.


b) Die Stadt bleibt Eigentümerin eines Teils der Gesamtfläche (ca. 2.500 qm) zur infrastrukturellen Entwicklung. Die Auswahl des Teilgrundstücks erfolgt in enger Absprache mit dem Investor unter Berücksichtung seiner Interessen und nach Feststehen eines künftigen Ankermieters. Insoweit soll die Infrastruktur auf diesem Teilgebiet durch einen weiteren Investor nachhaltig gesichert werden.
4. Die politischen Gremien sind fortlaufend und umfassend über den aktuellen Fortgang der Verhandlungen zu unterrichten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstand zur Situation der Straßenprostitution in Dortmund mit diesen Ergänzungen zur Kenntnis.


2. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 2.1
Einrichtung des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01124-05)
(Drucksache Nr.: 01124-05-E1)
(Drucksache Nr.: 01124-05-E2)

Herr Knoll (Seniorenbeirat) bemängelt, dass die Vorlage lediglich als Kenntnisnahme ausgewiesen ist und weder dem Seniorenbeirat noch dem Ausländerbeirat vorgelegt wurde, obwohl diese im Beschlussvorschlag namentlich genannt werden.

Auch Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) ist der Ansicht, dass die Vorlage dem Senioren- und dem Ausländerbeirat zur Kenntnisnahme zugestellt werden muss. Insgesamt handelt es sich aber um ein Verfahren, dass in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters liegt, und von daher erfolgt keine Beschlussfassung durch die Gremien.

Herr Kremer (Leiter des Bürgerbüros) bestätigt das und betont, dass nichts dagegen spricht, diese Vorlage auch dem Seniorenbeirat und Ausländerbeirat zur Kenntnis zu geben.

Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“) begrüßt die Einrichtung eines Bürgerbüros, aber da die Vorlage sehr abstrakt formuliert ist, ist es für sie nur schwer nachvollziehbar, wie der Personalschlüssel konkret aussieht bzw. wie es ablaufen soll, wenn jemand eine Diskriminierung meldet, einen Verbesserungsvorschlag macht oder eine Beschwerde vorträgt. An der Stelle hätte sie es gern etwas konkreter. Schließlich ist ihr auch aufgefallen, dass zu Beginn die geschlechtliche Orientierung zwar genannt wird, dies im weiterem Verlauf der Vorlage aber zu kurz kommt. Da dann fast nur noch über Behinderung und Migranten gesprochen wird, erscheint ihr das nicht ausreichend gewichtet.

Herr Kremer (Leiter des Bürgerbüros) erläutert, dass der Zeitraum von der Eröffnung des Bürgerbüros bis zum Ende des Jahres als praktische Aufbauphase betrachtet wird, in der Kontakte über die städtischen Kooperationspartner und Anlaufstellen hinaus auch zu den nichtstädtischen Einrichtungen, Verbänden und Beratungsinstitutionen geknüpft werden. Die Gewichtung und Erwähnung der Zielgruppen in den Texten ist seiner Ansicht nach eine Geschmacksfrage, zumal ausdrücklich erwähnt wird, dass alle im ursprünglichen Entwurf zum Bundesantidiskriminierungsgesetz genannten Zielgruppen gemeint sind. Beim Personalschlüssel handelt es sich um drei vollzeitverrechnete Stellen und vier Personen, weil zwei Kolleginnen in Teilzeit beschäftigt sind. Die räumliche Situation sieht so aus, dass im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste eine Anlaufstelle, das Front-Office, eingerichtet wurde, wo einfache überschaubare Falle auch abschließend beraten und bearbeitet werden können. Für etwas schwierigere oder komplexere Verhandlungs- und Arbeitssituationen steht das Back-Office in der zweiten Etage des Stadthauses zur Verfügung. Zur Jahresswende 2005/2006 rechnet er auch mit der endgültigen Besetzung der Stelle eines/einer hauptberuflichen Behindertenbeauftragten, der/die eine Bürogemeinschaft mit dem Bürgerbüro bilden soll.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Konzeption des Bürgerbüros -Anregungen, Beschwerden, Chancengleichheit - zur Kenntnis. Der von Herrn Knoll (Seniorenbeirat) geäußerte Wunsch, die Vorlage auch dem Seniorenbeirat und dem Ausländerbeirat zur Kenntnis zu geben, stößt dabei auf allgemeine Zustimmung.


zu TOP 2.2
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf:
Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01706-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Planungen zur Einrichtung des bereichsübergreifenden Projektes „Zeitgewinn“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Regionalagentur
- mündliche Darstellung der WIFÖ

Herr Beyer (Wirtschaftsförderung) und Herr Frese (Wirtschaftsförderung) geben anhand von Folien einen Überblick über die Struktur der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet und beantworten die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.


zu TOP 2.4
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02361-05)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 02361-05-E2)

Da noch Beratungsbedarf besteht, wird die Vorlage ohne Beschlussfassung weitergeleitet.


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 3.2
Bericht zur sozialen Lage in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02286-05)

Frau Unger (B’90/Die Grünen) erinnert in diesem Zusammenhang an den rot-grünen Haushaltsantrag aus dem vergangenen Jahr. Damit auch tatsächlich noch in diesem Jahr etwas geschieht, beauftragt der nun vorgelegte gemeinsame Antrag, den sie begründet, die Verwaltung, schon in der nächsten Sitzung nach der Sommerpause Vorschläge zu machen, welche dringenden Handlungsfelder aufgrund der vorhandenen Datenlage erkennbar sind und bereits aufgegriffen werden können.

Der Wunsch von Herrn Knoll (Seniorenbeirat), bei der Erhebung von Daten über die Verschuldung der Dortmunder Bevölkerung ein besonderes Augenmerk auf die Situation von SeniorInnen zu richten, wird vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit geteilt.

Einstimmig nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Sozialstrukturatlasses bereits in diesem Haushaltsjahr Vorschläge für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Familien mit Kindern und zur Bekämpfung von Armut in der Folge von legalen Süchten vorzulegen.
Erste Ergebnisse mit Bennennung der jeweiligen Finanzerfordernisse sind dem Ausschuss für Soziales, Familien und Gesundheit in der Sitzung am 30.08. vorzulegen.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht zur sozialen Lage in Dortmund und die Sozialhilfeberichterstattung der letzten Jahre unter den veränderten Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) zu einem neuen erweiterten Bericht zur sozialen Lage in Dortmund fortzuentwickeln. Entsprechend der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes und des Landes NRW sollen in den Bericht zur sozialen Lage in Dortmund auch Auswertungen der Einkommens- und Lohnsteuerstatistik mit aufgenommen werden.
Dem Bericht soll eine detaillierte Datensammlung in Form eines Sozialstrukturatlasses als Anhang beigefügt werden, in dem die Datenbestände auch sozialraumorientiert aufbereitet werden.


zu TOP 3.3
Städtischer Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01970-05)

Da noch Beratungsbedarf besteht, wird die Vorlage ohne Beschlussfassung weitergeleitet.


zu TOP 3.4
Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02118-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Qualitative Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02351-05)

Frau Unger (B’90/Die Grünen) begrüßt diese Vorlage, weil sie dokumentiert, dass es trotz der Aufgabe der Beratungsstelle beim Gesundheitsamt für Menschen mit Behinderungen mit diesem Thema weitergeht.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) und Herr Offermann (CDU-Fraktion) nehmen von den Ausführungen mit Zuversicht Kenntnis und erwarten positive Auswirkungen, wenn sich das Netzwerk am 1. Januar 2006 gründet.

Wie schon bei der Anhörung signalisiert Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“), dass sich der Aktionskreis an diesem Netzwerk beteiligt, auch wenn er das Ganze mit einer gewissen Skepsis betrachtet. Deswegen findet sie es auch für den Ausschuss besonders wichtig, das Netzwerk im Auge zu behalten und durch eine regelmäßige Berichterstattung zu gewährleisten, dass Informationen, z.B. über Beratungsdefizite, rechtzeitig fließen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit die Dokumentation der Abschlussveranstaltung „Qualitative Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen“ am 27.04.05 und das geplante weitere Vorgehen zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Schule und Behinderung; Einsatz von Integrationshelfern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02392-05)

Frau Weyer (SPD-Fraktion) nimmt diese Vorlage gern zur Kenntnis, weil die Zuständigkeiten für die Eltern der betroffenen Kinder jetzt endlich geklärt sind.

Auf die Frage von Frau Unger (B’90/Die Grünen), ob die Jobs der Integrationshelfer Dauerstellen für spezielle Personen sind oder in einem gewissen Rhythmus gewechselt werden, antwortet Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes), dass es unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten gibt. Das Spektrum ist bunt, und es helfen Menschen aus sehr vielen Bereichen. Da auch hier das Problem der wegbrechenden Zivis zu beklagen ist, muss man sehen, wie sich die Zukunft entwickelt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Eingliederungshilfe Wohnen in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02417-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02417-05-E1)

Herr Giese (SPD-Fraktion) begründet den gemeinsamen Antrag, mit dem beabsichtigt ist, zunächst die Veränderungen in diesem Bereich zu registrieren und die Situation auf der Basis dieser Antworten vernünftig weiter zu gestalten. Die Frage von Herrn Offermann (CDU-Fraktion), der im Übrigen Zustimmung der CDU-Fraktion signalisiert, ob es sich unter Punkt 1 und unter Punkt 4 um verschiedene Berichte handelt, bejaht er.

Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“) hält es für besonders wichtig, dass eine stationäre Unterbringung auch wohnortnah erfolgen muss. Das Thema beschäftigt Politik zwar schon seit Jahrzehnten, da aber geplant werden muss, wie es in Zukunft mit der wohnortnahen Unterbringung weitergehen soll, bittet sie, die Betroffenen an dieser Planung zu beteiligen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bietet an, in der ersten Sitzung nach der Sommerpause auf jeden Fall einen mündlichen Zwischenbericht zu geben, und zu dem geforderten Termin am Ende des Jahres eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen, der man den dann aktuellen Stand entnehmen kann. Als Vorsitzender des entsprechenden Ausschusses beim Landschaftsverband bittet er aber zu bedenken, dass es sich um insgesamt 23.000 Betroffene aus infrastrukturell völlig unterschiedlichen Bereichen in NRW handelt. In den Städten gibt es, im Gegensatz zum ländlichen Raum, schon seit längerem Unterbringungsmöglichkeiten, betreutes Wohnen u. a. Daraus ergibt sich für den LWL eine bestimmte Reihenfolge der Abarbeitung, mit der Schwierigkeit, dass zu wenig rückverlagert wird. Die neuen Fälle, werden zwar nicht unbedingt mehr stationär, sondern gemeindenah in alternativen Wohnformen untergebracht, aber die Rückverbringung z.B. der etwa 700 auswärts stationär untergebrachten Dortmunderinnen und Dortmundern geschieht nicht schnell genug.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:

1. Der ASFG bittet die Verwaltung um einen umfassenden Zwischenbericht zu den laufenden Verhandlungen zwischen LWL und Stadt Dortmund.
2. Der ASFG fordert die Verwaltung auf, folgende Prinzipien und Eckpunkte in die Verhandlungen einzubringen:
- Ausrichtung aller Aktivitäten zur Realisierung des Grundsatzes
„ambulant vor stationär“
- Bedarfsgerechte Versorgung Dortmunder Kunden in Dortmund
- Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Sozialhilfeträgern
unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der behinderten
Kunden durch geeignete Planungsstrukturen und auf Ebene der Einzelfälle
- Abstimmung eines aussagekräftigen Berichtswesens
- Ausgestaltung der Einbindung aller regionalen Akteure in der
Dortmunder Versorgungslandschaft in Planungs- und
Entscheidungsprozesse
- Erhalt und ggf. Ausbau vorhandener Versorgungsangebote auch
im komplementären Bereich
- Sicherung der Beteiligung behinderter Menschen und
deren Interessenvertretungen in allen relevanten Prozessen
- Fortentwicklung der relevanten Instrumente im Prozess der
Hilfegewährung, z.B. des Clearingverfahrens
- Orientierung an der gesetzlichen Zielvorgabe, die fachliche
Weiterentwicklung der Angebote mit den fiskalischen Zielen der kommunalen Kostenträger in Einklang zu bringen

3. Die zeitlich befristete „Hochzonung der Zuständigkeit“ für ambulante wohnbezogene Eingliederungshilfen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat nicht nur finanzpolitische Hintergründe, sondern zielt insbesondere auf die Verbesserung der Lebenssituation von betroffenen Menschen ab.
Schnelle und fachliche Entscheidungen mit hohem Beratungsmaßstab sollen das neue Dienstleistungsangebot in der Praxis ausmachen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit dem LWL und den Trägern dieses hochwertige Dienstleistungsangebot weiter an den Bedürfnissen der behinderten Menschen auszubauen.

4. Der Fachausschuss erwartet zum Jahresende einen Bericht der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen.



zu TOP 3.8
Seniorenwirtschaft in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02427-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02427-05-E1)

Herr Giese (SPD-Fraktion) und Frau Unger (B’90/Die Grünen) begründen den gemeinsam vorgelegten Antrag und bekräftigen ihren Wunsch, an der Gestaltung der wesentlichen Instrumente zur Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben in der Pflege und der Pflegeplanung auf der Grundlage des neuen Landespflegegesetzes beteiligt zu werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt kurz in die Vorlage ein, bei der es sich bekanntermaßen um eine ergänzende Berichterstattung zu den vom Ausschuss vorgegebenen Daten handelt. Einiges von dem, was jetzt abgefragt wird, kann ggf. im Rahmen der Berichterstattung über die Pflegemarktbeobachtung beantwortet werden. Ausdrücklich weist er dabei aber auf die Problematik hin, dass die Stadt keine Strukturverantwortung bzw. Einflussmöglichkeiten mehr hat, weil der Markt mit der Veränderung des Landespflegegesetzes frei gemacht worden ist. Daher kann nur über das berichtet werden, was wahrgenommen wird.

Herr Knoll (Seniorenbeirat) betont, dass 95 % der über 60jährigen in ihren Wohnungen bleiben wollen, bis das gesundheitlich nicht mehr möglich ist, und bittet, das Handlungsfeld Seniorenwirtschaft, wie im Antrag geschehen, sehr Ernst zu nehmen, denn die Stadt steht nach wie vor in der Verantwortung. Hinsichtlich der Pflegestellen würde ihn der aktuelle Sachstand interessieren.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) bedauert, dass vor vielen Jahren bundespolitische Entscheidungen dazu geführt haben, dass die Versorgung älterer Menschen über den Markt geregelt wird. Insofern gibt es zwar wenig Einfluss auf das, was stationär passiert, gleichwohl muss Politik sich um die Menschen kümmern, die in solchen Einrichtungen wahrscheinlich aus finanziellen Erwägungen keine Aufnahme finden werden, und das wird nach wie vor der Großteil der Dortmunder sein. Das eigentliche Problem wird die Menge älterer Menschen sein, die in 10 bis 20 Jahren in vorhandenem Wohnbestand leben und dort versorgt werden müssen, und nicht die Frage, ob Leute in der Lage sind, 30 Euro pro qm in einem Luxusstift zu zahlen. Insoweit begrüßt er jede Initiative, die Wohnverhältnisse in Dortmund zu verbessern und Versorgungsstrukturen aufzubauen, und hält es für einen sozialen Auftrag, an dieser Stelle in den nächsten Jahren deutlich mehr Energien zu investieren.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) stellt fest, dass das durchschnittliche Aufnahmealter in den Seniorenheimen mittlerweile bei 81 Jahren liegt, die Aufenthaltsdauer beträgt etwa 2 ½ Jahre. Einerseits bedeutet das, dass man darauf reagieren muss, dass der Mensch ganz lange in seiner Wohnung bleibt, auf der anderen Seite hat diese Tatsache die Struktur der Altenheime so stark verändert, dass es dort bald keine Plätze der Pflegestufe 0 mehr geben wird. Fakt ist auf jeden Fall, dass sich der vorstationäre Bereich erheblich bewegt, und die großen Wohnungsbaugesellschaften endlich reagieren. Hinsichtlich der Pflegestellen ist es so, dass es gut 4.500 Plätze in Dortmund und keine Warteliste mehr gibt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, die wesentlichen Instrumente zur Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben in der Pflege und die Pflegeplanung der Stadt Dortmund auf der Grundlage des neuen Landespflegegesetzes nach folgenden Kriterien darzustellen :
- Fortführung der kommunalen Pflegekonferenzen mit erweiterter Besetzung
- Neuausrichtung der Aufgaben der Pflegekonferenzen
- Bestandsaufnahme vorhandener Angebote von Pflegeeinrichtungen und Diensten
- Überprüfung der qualitativen und quantitativen Ausgestaltung des Pflegemarktes und ggf. Klärung der Option zur Sicherung und Weiterentwicklung des Angebots
- Regelmäßiger Bericht über die Entwicklungen auf dem örtlichen Pflegemarkt

2. Der Fachausschuss begrüßt die Einrichtung von sog. „Seniorenbüros“ in Quartieren als optimale Entlastung vorhandener Versorgungssysteme mit dem Ziel Netzwerkstrukturen vor Ort zu begünstigen und hochwertige Hilfesysteme zu bündeln.
Der Ausschuss geht davon aus, dass im Prozess „Neuordnung der offenen Seniorenarbeit“ weitere innovative Modelle der Seniorenarbeit vor Ort in den Stadtbezirken entwickelt werden mit dem Ziel die Selbständigkeit der Senioren möglichst lange zu erhalten, die Selbstorganisation zu ermöglichen und mit aktivierenden Hilfen ältere Mitbürger an der Gesellschaft teilhaben zu lassen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Initiativen zum Ausbau der pflegeergänzenden und vorpflegerischen Angebote zu ergreifen.
Der Lebenssituation von Demenzkranken, von Hochbetagten, von Senioren mit Migrationshintergrund und von pflegenden Angehörigen ist weiteren Modellprojekten und Pflegeinstrumenten Rechnung zu tragen.
Die demografische Entwicklung in der Stadt ist ein wesentlicher Parameter im Prozess der Neuorganisation der Pflege.

Mit diesen Ergänzungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Vorlage mit der Drucksache Nr. 01550-05 zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02293-05)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 02293-05-E1)

Frau Unger (B’90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage als konsequente Umsetzung des Haushaltsbeschlusses auf der Basis eines rot-grünen Antrags. Sie bittet allerdings um ausführlichere Informationen, als die reine Auflistung der verschiedenen Handlungsfelder hergibt.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) bedankt sich im Namen der Wohlfahrtsverbände ausdrücklich dafür, dass auf der Basis dieses Beschlusses Planungssicherheit entsteht und auch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass regelmäßige Kostensteigerungen vorliegen. Die Verbände werden, wie übrigens in der Vergangenheit auch, auf der Basis dieser vertraglichen Vereinbarungen und mit nicht unerheblichen Eigenmitteln eine genau spezifizierte, differenzierte und in hoher Qualität angelegte Arbeit abliefern, auf die alle stolz sein können.

Nachdem deutlich wird, dass der von Frau Unger vorgetragene Wunsch nach weiteren Informationen von einer breiten Mehrheit im Ausschuss getragen wird, sichert Herr Pogadl (Sozialdezernent) zu, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgelegten Jahresberichte zu komprimieren und diese in einer der Sitzungen nach der Sommerpause vorlegen.


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2005 i. H. von 3.795.439,00 Euro Verträge über die zuwendungsfinanzierten Arbeitsfelder im Bereich Soziales und Gesundheit für die Laufzeit bis Ende 2009 mit einer jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % abzuschließen.


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 4.1
Jahresbericht 2004 der professionellen Suchtkrankenhilfe in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02395-05)

Herr Giese (SPD-Fraktion) bittet um die Streichung des Begriffs „chronisch Mehrfachgeschädigte“, weil er darauf hingewiesen wurde, dass sich die Angebote in der Werkstatt PASSGENAU lediglich an Abhängigkeitskranke richten.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) hat das bereits aufgegriffen, die korrekte Bezeichnung lautet „ Angebote für alkoholkranke, methadonsubstituierte und langzeitarbeitslose Menschen“, das konnte redaktionell allerdings nicht mehr verarbeitet werden, weil die Vorlage bereits unterwegs war.

Mit Blick auf den Zeitungsartikel, nach dem die Suchtkrankenhilfe dramatische Entwicklungen erwartet, erinnert Frau Unger (B’90/Die Grünen) an ihre bereits im letzten Jahr geäußerte Bitte, in den Bericht auch Vergleichszahlen aus dem Vorjahr aufzunehmen, um schnell und ohne Aufwand Entwicklungen und evtl. Handlungsbedarf feststellen zu können.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) und Frau Sundermann (Gesundheitsamt) machen auf die Schwierigkeiten aufmerksam, weil alle betroffenen Einrichtungen am Zustandekommen des Berichtes der Suchtkrankenhilfe in Dortmund beteiligt sind, wollen sich aber bemühen, den Wunsch umzusetzen und den Bericht anders zu strukturieren.

Herr von Kölln (Caritas-Verband) bringt die spielsüchtigen Menschen zur Sprache, für die es in dieser Stadt kein spezialisiertes Beratungs- und Behandlungsangebot gibt, sodass ratsuchende Klienten auf Angebote außerhalb von Dortmund verwiesen werden. Er geht davon aus, dass es in Dortmund rund 5.000 an Spielsucht erkrankte Menschen gibt, die zu 90 % insbesondere vom Automatenspiel abhängig sind, mit allen gravierenden Begleiterscheinungen wie hoher Verschuldung, erhöhter Suizidtendenz und Beschaffungskriminalität. Der Caritas-Verbandes weist im Jahresbericht darauf hin, dass es sehr bedenklich ist, dass es in Dortmund, einer Stadt mit Zehntausenden von Spielautomaten und dem umsatzstärksten Spielcasino in Deutschland, kein Angebot für spielsüchtige Menschen gibt. Deshalb wird der Caritas-Verband jetzt mit dem Aufbau eines solchen Beratungs- und Behandlungsangebotes beginnen und hat bereits für den Bereich der ambulanten Rehabilitation erste Gespräche mit dem Land und den Sozial- und Rentenversicherungsträgern geführt und Anträge auf den Weg gebracht. Da es aber ohne eine kommunale Mitfinanzierung nicht gehen wird, wird seine Organisation in der nächsten Zeit auch auf Verwaltung und Politik zugehen. Er bittet schon jetzt alle Beteiligten um entsprechende Unterstützung, damit das Angebot möglichst zum Jahresende realisiert werden kann.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Jahresbericht 2004 der professionellen Suchtkrankenhilfe in Dortmund zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 5.1
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01885-05)
(Drucksache Nr.: 01885-05-E2)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01885-05-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01885-05-E6)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) weist vor Beginn der Diskussion darauf hin, dass sich ein Teil des CDU-Antrags auf eine Situation bezieht, die es seit 1997 in Dortmund nicht mehr gibt, nämlich die Versorgung der Flüchtlinge mit Sachleistungen. Da ausländische Flüchtlinge seit 1997 mit Barleistungen versorgt werden, ist ihr nicht klar, worauf sich der Antrag sachlich bezieht.

Herr Giese (SPD-Fraktion) begründet den gemeinsamen Antrag, der der veränderten Situation in Dortmund Rechnung trägt, aber auch einige Selbstverständlichkeiten enthält. Gleichwohl bittet er, dem so zuzustimmen.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) wird das tun, wenn auch seinem Antrag zugestimmt wird, wobei der zweite Punkt zurückgezogen wird, falls gewährleistet ist, dass das Barverfahren weiterhin möglich ist. Da dies von Herrn Bartow (Leiter des Sozialamtes) bestätigt wird, ist Punkt 2 des Antrages gegenstandslos geworden.

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) äußert den Wunsch, über den Betreiber nähere Informationen zu erhalten, was Herr Pogadl (Sozialdezernent) für den nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung zusagt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und stellt fest, dass die planungspolitischen Entwicklungsperspektiven der Stadtkrone Ost durch die Nutzung des ehemaligen camps 8 für die weitere Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen nicht berührt werden.

2. Die Nutzung des Standortes an der B 1 zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen sollte zunächst begrenzt für eine Dauer von fünf Jahren verfolgt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Landeserstattungen für investive Maßnahmen am Standort B1 umzusetzen und die kommunalen Kosten möglichst zu minimieren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel auch weiterhin Sicherheit und Sauberkeit auf und um dem Gelände des ehemaligen camps 8 zu gewährleisten.
Der Ausschuss regt an, die bewährten runden Tische unter Beteiligung der Kirchenorganisationen weiterzuführen und die Integration der in der Einrichtung untergebrachten Menschen zu begleiten.

4. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, insbesondere Familien nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstatus zum frühestmöglichen Zeitpunkt in familiengerechten Wohnungen unterzubringen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion an:

Beschluss:

Während der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ist ein friedliches Miteinander der verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen zu gewährleisten.

Mit diesen Ergänzungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2002 - 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02302-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung
um 17.35 Uhr.



Schneckenburger
Jäkel
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin