Niederschrift  (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

am 07.05.2014

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            15:00  -  18:02 Uhr

Anwesend:


1. Stimmberechtigte Mitglieder:

      Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)                                

      Herr RM Böhm (CDU)

      Herr RM Frank (CDU)                                                                                                                 

      Herr RM Penning (CDU)                                                                  

      Herr RM Neumann (CDU)                                                                

      Herr RM Pisula (CDU)                                                                     

      Herr RM Waßmann (CDU)

      Herr RM Weber (CDU)

      Herr sB Rüding (CDU)                                                                     

      Herr RM Harnisch (SPD)                                                                 

      Herr RM Düdder (SPD)                                                                     i. V. f. Herr RM Baran

      Herr RM Keller (SPD)

      Herr RM Klösel (SPD)
      Frau RM Lührs (SPD)                                                                      

      Herr RM Möckel (SPD)                                                                    

      Frau RM Neumann-Lieven (SPD)

      Frau RM Renkawitz (SPD)

      Frau RM Kleinhans (SPD)                                                                i. V. f. Frau RM Rohr

      Herr RM Schilff (SPD)                                                                     

      Herr RM Schreurs (SPD)                                                                 

      Frau RM Weyer (SPD)

      Herr RM Wittkamp (SPD)                                                                 i. V. f. Herr RM Meyer (SPD)

      Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)                                   i. V. f. Frau RM Märkel

      Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)                                              

      Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)                                                       

      Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)                                           

      Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)                                         

      Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)                                          

      Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

      Herr RM Münch                                                                              

      Herr sE Clemens – Seniorenbeirat

      Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk

      Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde           

      Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund                                                          

      Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund             

                                                                                                                                                

3. Verwaltung:

      Herr StR Lürwer - 6/Dez.                                                                                                            

      Herr Dr. Mackenbach - 60/AL                                                           

      Herr Wilde - 61/AL                                                                          

      Herr Böhm - 64/AL

      Frau Laubrock - 64/stv. AL

      Herr Limberg - 65/AL

      Herr Flenner - 65/stv.AL

      Frau Uehlendahl - 66/stv. AL

      Frau Müller - 68/BL

      Frau Betram - 68/GB 1-1

      Herr Schnelle - 70/BL

      Herr Dr. Falk - 70/BL

      Herr Kruse - 52/GL

      Herr Nestler - 37/2

      Frau Hansmeier - 6/Dez.-Büro                                                          

      Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro

      Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

     

      ./.                                                                                                  

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,

am 07.05.2014, Beginn 15:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 26.03.2014

2.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

              - nicht besetzt -

3.           Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1         TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12223-14)

3.2         Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12054-14) 

3.3         Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12055-14) 

3.4         Brände im Hafen

              Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12383-14) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

3.5         Schulbiologisches Zentrum

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12612-14) 

4.           Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1         Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11819-14) 

4.2         Konzept zur Cityentwicklung "City2030"

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12015-14) 

              hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014

4.3         Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12282-14) 

4.4         Nahverkehrsplan Dortmund 2013

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12283-14) 

              Hinweis: In der Drucksache 12283-14 Nahverkehrsplan Dortmund 2013 wird auf den Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013 Bezug genommen, der mit der Drucksache Nr.: 11216-13 im Gremieninformationssystem der Stadt Dortmund veröffentlicht ist. Zudem steht er unter der Internet-Adresse www.Nahverkehrsplan.Dortmund.de als Download bereit.

4.5         Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 5); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12449-14) 

4.6         Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12423-14) 

4.7         Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12247-14) 

4.8         Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11927-14) 

4.9         Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12437-14) 

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 08014-12-E1) 

4.10        Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Erweiterung der Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) um bauliche Veränderungen "Im Apen" und zusätzlich erforderliche bauliche Anpassungen im Kreuzungsbereich Siegburgstraße / Dönnstraße.

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12454-14) 

4.11        Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12421-14) 

              hierzu -> Ergänzende Informationen der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11297-13-E5) 

4.12        Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben und Befreiung von Festsetzungen

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12427-14) 

4.13        Bauleitplanung; Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11902-14) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

4.14        Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße - (Änderungsbeschluss, Erweiterung des räumlichern Geltungsbereiches, Zurückstellung von Baugesuchen)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12277-14) 

4.15        Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 234 - Eberstraße / Münsterstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.04.1975 des Bebauungs- planes 213 - Fredenbaum Ost -; II. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 234 - Eberstraße / Münsterstraße -; III. Offenlegungsbeschluss

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12407-14) 

4.16        Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - westlich Erlenkamp - I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12528-14) 

4.17        Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12534-14) 

4.18        Fahrradstation Hauptbahnhof; Planungsbeschluss

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11066-13) 

4.19        Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund-Kirchlinde.
hier: Zwischenergebnisse zum Entwicklungskonzept für die Fläche des TÜV Nord Bildung in Dortmund-Kirchlinde

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11960-14) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

4.20        EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12057-14) 

4.21        Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12061-14) 

4.22        Nahversorgung Witten-Schnee

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12554-14) 

4.23        Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2014 behandelt wurden

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12472-14) 

4.24        Entwicklung des Radverkehrs

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 12245-14-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 12245-14-E2) 

4.25        Mobilitätskonzept Phoenix-West

              Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12226-14) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 12226-14-E1) 

4.26        Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 09629-13-E7) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 05.02.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 09629-13-E8) 

5.           Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

              - siehe TOP 3.3 -

6.           Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1         LKW-Verbot

              hierzu -> Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, DS-Nr.: 11192-13

              (Drucksache Nr.: 11192-13) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 05.02.2014 vor -

              hierzu -> Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, DS-Nr.: 11192-13-E5

              (Drucksache Nr.: 11192-13-E5) 

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014

             

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 11192-13-E2) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 05.02.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11192-13-E3) 

6.2         Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
Hier: Baubeschluss Linien 420 und 462

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 10568-13) 

6.3         Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11496-13) 

6.4         Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 12395-14) 

6.5         Lichtsignalanlagen

6.5.1       Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Brackel

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11982-14) 

6.5.2       Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hombruch

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11988-14) 

6.5.3       Erneuerung von 2 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hörde

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12082-14) 

6.5.4       Erneuerung von 6 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Lütgendortmund

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12094-14) 

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014

6.5.5       Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Innenstadt-Ost (Vorrangstraßen)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11976-14) 

6.5.6       Erneuerung von 7 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Mengede

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11977-14) 

6.5.7       Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Bärenbruch

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11961-14) 

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014

6.5.8       Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bezirk Innenstadt-Nord

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11965-14) 

6.6         Bau von 3 Querungshilfen in der Rüschebrinkstraße

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12309-14) 

6.7         Sicherung des Fußgängerüberweges Bockenfelder Straße

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12317-14) 

6.8         Errichtung einer Querungshilfe in der Ewald-Görshop-Straße im Eingangsbereich des Oespeler Friedhofes

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 12331-14) 

6.9         Lärmbelästigung durch Bundesautobahn A 45 / A 2; Information der Verwaltung

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 09956-13-E2) 

6.10        Baumschutz und Heckenschnitt

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12238-14-E1)  

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

6.11        Nahmobilität 2.0

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12594-14) 

6.12        Instandhaltung von Straßen im Stadtgebiet

              Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)

              (Drucksache Nr.: 12597-14) 

7.           Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums

              - nicht besetzt -

8.           Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

8.1         Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2013

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12265-14) 

8.2         Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Siedlung Lanstrop"

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 11604-14-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11604-14-E2) 

9.           Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1         Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2014

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12514-14) 

10.         Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1        Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder Hochspannungstrassen

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11597-14) 

10.2        Sondermüll in Bergwerken

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)

              (Drucksache Nr.: 12107-14-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 12107-14-E2) 

10.3        Stickstoffdioxid-Belastung

              Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12235-14) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 12235-14-E1) 

10.4        Lärmkartierung

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 12593-14) 

11.         Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

              - nicht besetzt -

12.         Angelegenheiten der Stadtentwässerung Dortmund

12.1        Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 12130-14) 

13.         Anfragen

              - nicht besetzt -

14.         Informationen der Verwaltung

              - nicht besetzt -

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird der sachkundige Bürger Herr Happe benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgenden Vorschlag mit Bitte um Stellungnahme zu ergänzen:

Modernisierung bei Vivawest

Gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme  (Fraktion die Linke/Fraktion B’90 Die Grünen) (DS-Nr.: 12738-14)       

Dieser Punkt wird unter TOP 8.3 behandelt.

 

Änderungen:

Auf Antrag der SPD-Fraktion, einigt man sich darauf, die Angelegenheit unter TOP 6.1 „ Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von vier Jahren“  in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen und Änderungen  festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 26.03.2014

 

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 26.03.2014 wird genehmigt.

2.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

            -nicht besetzt-

3.         Dezernatsübergreifende Aufgaben


zu TOP 3.1
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12223-14)

Hierzu liegt vor à Ergänzende Information zur Vorlage (Drucksache Nr.: 12223-14-E1):

„Auf der Grundlage der Vorlage Drucksache-Nr. 11492-13 wurde in der Sitzung des Rates am 09.12.2013 beschlossen, die Ausführungsplanungen sowie die Vorbereitungen der Vergabe noch vor dem eigentlichen Ausführungsbeschluss des Rates, der für den 15.05.2014 vorgesehen ist, durchzuführen. Dies sollte ermöglichen, die Projektlaufzeit für die Realisierung der Anbauten um ein halbes Jahr zu reduzieren und die Fertigstellung im August 2015 zu erreichen. Sollte die Fertigstellung im August 2015 nicht zuwege gebracht werden, würden bestehende U3-Plätze abgebaut, angesetzte KiBiz Zuschüsse reduziert und vorhandene Fachkräfte zum 31. Juli 2015 vorübergehend freigestellt werden müssen. Darüber hinaus wären Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes in Höhe von 1.470.600 € gefährdet.

Am 03.04.2014 waren die Planungen der vier TEK-Anbauten Gegenstand der Erörterung im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund. Für drei der vier Maßnahmen hat es dort Empfehlungen des Beirates zur Anpassung der Planungen gegeben.

In erster Linie beziehen sich die Empfehlungen auf die Anschluss-Situationen der neuen Baukörper an die Bestandsobjekte. Diese wurden von der Städtischen Immobilienwirtschaft angesichts der aktuellen Haushaltslage so platzsparend, flächeneffizient und kostengünstig wie möglich geplant - und zwar in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, dem Jugendamt, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, dem Umweltamt und FABIDO. Nach Auffassung des Gestaltungsbeirates sollten diese jedoch großzügiger, freundlicher und transparenter gestaltet werden.

Auf Grundlage dieser Empfehlungen habe ich veranlasst, die Planungen für die Einrichtungen Baedekerstraße, Biehleweg und Volksgartenstraße entsprechend anpassen zu lassen. Im Gespräch mit der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Reicher, am 06.05.2014 sind die Anpassungen erörtert worden. Der Gestaltungsbeirat wird über die überarbeiteten Planunterlagen in seiner Sitzung am 12.06.2014 informiert.

Ich muss darauf aufmerksam machen, dass die offenere, großzügigere Gestaltung der Eingangsbereiche die Investitionskosten einschließlich der Baunebenkosten möglicherweise um rd. 200.000 €, bezogen auf die Kostenberechnungen, erhöhen wird. Parallel wird es ggf. auch zu Terminverzögerungen kommen. Das faktische Ausmaß kann z. Zt. nicht benannt werden, da die Anpassungen noch nicht abschließend abgestimmt sind.

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat die Projekte beschlusskonform und mit hohem Aufwand vorangetrieben und erstellt gegenwärtig die Ausschreibungsunterlagen für die Rohbauten. Um die gewünschten Planungsanpassungen des Gestaltungsbeirates noch annähernd innerhalb des geplanten Terminablaufes realisieren zu können, müssen die Ausschreibungen auf Grundlage der ursprünglichen Planung durchgeführt werden. Während des laufenden Vergabeverfahrens werden sämtliche planerischen und formalen Anpassungen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Bauausführung muss dann voraussichtlich mit Nachträgen gearbeitet werden, um die Planungsanpassungen baulich zu erreichen.

Da die Standorte mit ihren erforderlichen Erweiterungen grundsätzlich nicht in Frage stehen, sollte die Durchführung gemäß der Ratsvorlage, Drucksache-Nr. 12223-14, gleichwohl wie vorgeschlagen beschlossen werden.“

AUSWI: 07.05.2014:

Auf Nachfrage von RM Kowalewski erläutert Herr Lürwer noch mal die o.a. vorgesehenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates. 

RM Pohlmann signalisiert zur Vorlage mit den o.a. Anpassungen, die Zustimmung ihrer Fraktion.

Vor dem Hintergrund, dass in dem o. a. Anpassungsvorschlag der Verwaltung die Rede von Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€ sei, bittet RM Pisula um Aufklärung, ob es sich hierbei um tatsächliche Merkosten handele und signalisiert für diesen Fall, dass seine Fraktion, bei aller Wertschätzung des Gestaltungsbeirates aber im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage, die Vorlage ablehnen müsse.  

RM Harnisch signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage inkl. der o.a.

Anpassungsvorschläge. 

Herr Lürwer führt zu den Äußerungen des RM Pisula an, dass man sich hier in einem Konflikt zwischen Optimierung der Planung und Kostenminimierung bewege. Es sei der Verwaltung  ein großes Anliegen, dass man hier sowohl verbindliche Zeitpläne als auch Kostentreue erreiche.

Man habe vor ca. einem Jahr gesagt, dass man diese Kindergärten in einer Systembauweise realisieren wolle, um Kosten zu sparen. Bisher habe man, im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten, für alle vier TEK’s eine Kosteneinsparung in Höhe von 1,2 Millionen Euro realisiert. Durch die vorgeschlagenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, käme man nun auf Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€, wodurch die o. a. Einsparung auf 1 Millionen Euro reduziert würde, man sich damit aber immer noch erheblich unterhalb der ursprünglich veranschlagten Kosten bewege. 

Vor dem Hintergrund dieser Klarstellung durch Herrn Lürwer, signalisiert RM Pisula die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage unter Einbeziehung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungsvorschläge.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Anpassungsvorschläge der Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates (Drucksache Nr.: 12223-14-E1)  zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung dieser Anpassungen zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt Dortmund

1.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der        Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten        Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der        Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten        Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht       zahlungswirksam werden.

3.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der        Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten        Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht       zahlungswirksam werden.

4.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der        Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten        Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht          zahlungswirksam werden.

5.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der        Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten        Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht       zahlungswirksam werden.


6.         beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014:                  50.000,00 €

Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014:                  20.000,00 €



7.         beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


zu TOP 3.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12054-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11)  29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 3.3
Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12055-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 20.255.785 € die Grundsanierung der Schulgebäude des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44, bestehend aus dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule (Ausführungsbeschluss). In der Kostenberechnung sind Baukosten von 19.192.078 € sowie Kosten für das bewegliche Vermögen von 1.063.707 € enthalten.

Die Finanzierung der Baukosten Sanierung Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 in Höhe von 19.192.078 € erfolgt durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

2.    beschließt, das bewegliche Vermögen für das Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 mit insgesamt 1.063.707 € aus dem Budget des FB 40 (Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500) zu finanzieren.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten ab dem Aktivierungszeitpunkt die Ergebnisrechnung des FB 40 (IKG: Auftrag 400301040008,  MBR: Auftrag 400301030007)  mit 81.823,62 €/Jahr (Nutzungsdauer 13 Jahre).

3.    beschließt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015ff. die anfallenden Umzugskosten für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 33.313,00 € im Budget des FB 65 zur Verfügung zu stellen. Die Containermieten von 361.164,00 € sowie die anfallenden Umzugskosten von 100.000,00 € für die Jahre 2015 – 2017 sind bereits in der Ergebnisrechung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 veranschlagt.

4. beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme.


zu TOP 3.4
Brände im Hafen

Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme  (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12383-14)

hierzu liegt vor à Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12383-14, lag bereits zu Sitzung am 26.03.2014 vor)

hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12383-14-E1):

„Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bittet in der o. g. Anfrage um folgende Auskünfte:

1. Wie viele und welche Brände wurden seit 2009 im Hafenbereich registriert?

Vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 wurde die Feuerwehr im Hafenbereich zu insgesamt

126 Brandeinsätzen alarmiert. Hierbei wurden 34 Klein-Einsätze durch automatische

Brandmeldeanlagen ausgelöst, bei denen es sich um Fehlalarme und kleinere Entstehungsbrände

handelte.

Bei 49 weiteren Einsätzen waren Kleinbrände, die nicht in direktem Zusammenhang mit

den im Hafen ansässigen Betrieben stehen, Ursache für das Ausrücken der Feuerwehr

(z.B. Brände von Müllcontainern, Grünstreifen oder PKW).

Bei 33 Einsätzen wurde ein Löschzug, bei sieben Einsätzen zwei Löschzüge und bei

drei Einsätzen mehr als drei Löschzüge alarmiert und zur Brandbekämpfung eingesetzt.

2. Welche Informationen über die Auswirkungen hinsichtlich der Schadstoffbelastungen

dieser Brände liegen der Verwaltung vor?

Von Seiten der Feuerwehr wurden mit Ausnahme eines Einsatzes (Großbrand am

21.09.2009) keine Messungen im Rahmen der Gefahrenabwehr durchgeführt. Grund2

sätzlich erfolgt der messtechnische Nachweis von Gefahrstoffen im Feuerwehreinsatz

nur dann, wenn besondere Umstände (z.B. die beteiligten Stoffe oder Menge und Kombination

freigesetzter Schadstoffe) eine unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung erwarten

lassen. Dies war, mit Ausnahme des Großbrandes am 21.09.2009, bei keinem

Einsatz der Fall.

Beim Großbrand am 21.09.2009 konnte eine Gefährdung der Bevölkerung auf Grund

der Menge an freigesetzten Pyrolyseprodukten und feststellbarem Partikelniederschlag

in Teilbereichen des Stadtgebietes zunächst nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wurde

bei diesem Einsatz ein umfangreicher Messeinsatz durchgeführt und eine Schadstoffbewertung

durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)

vorgenommen. Bei den Partikelniederschlägen handelte es sich um anorganische

Produktbestandteile, die keine Gefährdung für die Bevölkerung dargestellt haben. Bei

den luftgetragenen Schadstoffen konnten von der Feuerwehr keine relevanten Schadstoffmengen

der Leitgase nachgewiesen werden.

3. Welche Inhaltsstoffe waren in der Rauchwolke des Brandes am 10. März enthalten und

nach welchem Ausbreitungsmuster hat sie sich über die angrenzenden Bereiche verteilt?

Seitens der Feuerwehr wurden bei diesem Einsatz keine Messungen im Rahmen der Gefahrenabwehr

durchgeführt. Sowohl das Brandereignis als auch die am Brand beteiligten

Stoffe (begrenzter Brand von Papierballen und Teilen einer Maschine) haben nach

Erkundung und Bewertung durch den Einsatzleiter keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit

entsprechender Messungen ergeben.

Wie bei solchen Einsätzen üblich, wurde der Einsatzleiter bei der Entscheidungsfindung

durch den Umweltdienst der Feuerwehr unterstützt.

4. Wie groß waren die Schadstoffbelastungen für die angrenzenden Wohngebiete, inkl. des

westlichen „Nordquartiers Hafen“?

Nach der Emissionsdauer und den freigesetzten Schadstoffmengen waren Schadstoffmessungen

weder im Nahbereich der Brandstelle noch in benachbarten Gebieten erforderlich

(siehe Antwort zu Frage 3).

5. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um solche Betriebsunfälle insbesondere im Bereich

des Hafens mit den Folgen von Schadstoffemissionen und Giftgaswolken zu vermeiden?

Betriebe und Einrichtungen mit einem besonderen Gefährdungspotential werden nach

dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BiMschG) durch die zuständigen Behörden regelmäßig

überwacht. Die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter

Anlagen, die den Regelungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) und der vierten

Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImschV) unterliegen, erfolgt

durch die Bezirksregierung Arnsberg und im Übrigen durch die gemeinsame untere

Immissionschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen, in Hagen.

6. Welche Maßnahmen wurden von der Stadt oder der Feuerwehr ergriffen, um die AnwohnerInnen

des Hafenquartiers und die anliegenden SchrebergärtnerInnen über mögliche

Gefahren und/oder Ursachen der Rauchentwicklung zu informieren?

Eine weitergehende Information der Bürgerinnen und Bürger war bei diesem Einsatz

nicht notwendig, da keine relevanten Schadstoffemissionen freigesetzt wurden. Eine

allgemeine Information über den Einsatz wurde nicht durchgeführt, da bereits kurz nach

Eintreffen der Feuerwehr die sichtbare Rauchentwicklung durch Einsatz mehrer Rohre

begrenzt werden konnte und schon nach 50 Minuten der eigentliche Brand gelöscht war.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Schulbiologisches Zentrum

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12612-14)

hierzu liegt vor à Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12612-14)

hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12612-14-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand

zur Unterbringung des Schulbiologischen Zentrums während der Bauphase, inklusive der

Darstellung der Kosten einer solchen Zwischenlösung.

Des Weiteren soll dem Ausschuss ein aktualisierter Zeitplan und ein Konzept zum Ersatz

und Neubau der Pavillongebäude an Dortmunder Schulen vorgelegt werden.

Begründung:

Der im Rahmen der Ratssitzung vom 12.12.2013 oben in Teilen aufgeführte Beschluss,

die jeweiligen Fachausschüsse im Februar 2014 über die Unterbringung des Schulbiologischen

Zentrums während der Bauphase, inklusive der Kosten zu informieren und ein Konzept

zum Ersatz und Neubau der Pavillongebäude an Dortmunder Schulen vorzulegen,

wurde bisher nicht umgesetzt.“

AUSWI 07.05.2014:

RM Dr. Brunsing erläutert die Hintergründe des heute vorliegenden Antrages.   

Herr Kruse (52) informiert darüber, dass man sich unmittelbar nach dem Ratsbeschluss im Dezember mit dem Architekturbüro auf einen Vertrag verständigt habe, um die Entwurfs- und Ausführungsplanung auf den Weg bringen zu können. Anfang des Jahres sei man durch die haushaltslose Zeit aufgehalten worden, so dass zunächst die entsprechenden Fachplaner nicht beauftragt werden konnten. Dies sei aber inzwischen geschehen.

Auf die Frage, wie die dort ansässigen Umweltverbände und Freundeskreise in dem Beschluss mitgenommen worden seien, erläutert er, dass man dies natürlich im Vorfeld abgestimmt aber danach, entsprechend der Beschlusslage, noch mal nachgesteuert habe. Man habe im Rahmen eines Treffens die Entwürfe gezeigt und geprüft, ob es an irgendeiner Stelle noch Bedarfe gebe, die im Entwurf nicht berücksichtigt worden seien. Die wäre nicht der Fall gewesen. Alle Beteiligten, die sich in diesem Entwurf wieder fänden, seien zufrieden und würden sich nun darüber freuen, dass es jetzt los gehe.

Auch an den Kosten für den Entwurf in Höhe von rd. 2 Millionen Euro habe sich nichts geändert.

Alle anderen noch offenen Fragen könne er heute nicht beantworten, da diese nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen würden.

Daher schlägt er, nach vorheriger Absprache mit FB 23 vor, dass insgesamt zu der o,a. Anfrage der Fraktion B’90 die Grünen zur nächsten Sitzung des AUSWI eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme aller beteiligten Fachbereiche der Verwaltung erfolgen werde.

Vor dem Hintergrund, dass der vollständige Sachstandsbericht dann erst im September 2014 vorliegen werde, regt RM Waßmann an, zusätzlich zu der angekündigten schriftlichen Stellungnahme in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Kämmerer zu der Angelegenheit zu befragen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und wird die Angelegenheit bei Vorliegen der angekündigten schriftlichen Stellungnahme erneut aufrufen.

4.         Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes


zu TOP 4.1
Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11819-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht „Perspektive 2020“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,


· die kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,
· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen
· und die interkommunalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der neuen Förderlandschaften bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.


zu TOP 4.2
Konzept zur Cityentwicklung "City2030"

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12015-14)

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Behindertenpoltischen Netwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und gibt dazu folgende

Empfehlung ab:

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung

mit einer strukturierten Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerks in die weitere

Cityentwicklung zu beauftragen.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2014:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:

12015-14-E1) vor:

„Das Kapitel „6.1.4 Gestaltung Außengastronomie“ wird aus dem Sachstandsbericht zur

Fortschreibung des Citykonzeptes – City 2030 ersatzlos gestrichen.“

Sowohl die Vorlage als auch der Antrag der CDU-Fraktion wurden ohne Empfehlung an den

Rat der Stadt weitergeleitet

AUSWI 07.05.2014:

RM Kowalewski deklariert Beratungsbedarf und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung in den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

RM Pisula signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.

Auch der s.B. Herr Tietz signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion obwohl einzelne Bereiche, wie z.B. der des Radverkehrs  in diesem Konzept derzeit noch sehr zurückhaltend dargestellt worden seien. Hierzu, wie auch zu anderen Nuancen werde man aber zukünftig, bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen, noch diskutieren und entsprechend Einfluss nehmen können. 

RM Harnisch äußert sich insgesamt positiv zu der Vorlage und signalisiert ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion hierzu.  

Herr Herkelmann verdeutlicht noch einmal den heute schriftlich vorliegenden Wunsch nach strukturierter Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerkes im Rahmen der weiteren Cityentwicklung.

Herr Wilde sagt zu, dass das Behindertenpolitische Netzwerk bei der Konkretisierung der Projekte mit eingebunden werde und wirbt noch einmal dafür, das Konzept noch mit dem derzeitigen Rat der Stadt zum Abschluss zu bringen. Man habe dieses Konzept bisher über mehrere Jahre und in konstruktiver Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Gremien auf den heutigen Stand gebracht. Es wäre daher schön, wenn noch durch einen Ratsbeschluss des derzeitigen Rates, der Verwaltung hiermit eine entsprechende Handlungsvorgabe für die nächsten Jahre gegeben werden könne. Es sei außerdem beabsichtigt, auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses den bisherigen Leitfaden (Broschüre) zur Cityentwicklung mit den neuen Zielsetzungen entsprechend zu aktualisieren bzw. neu aufzulegen und möglichst bereits im Herbst zur EXPO REAL 2014 in München zur Verfügung zu haben.

RM Waßmann erläutert noch einmal die Intention zu dem heute vorliegenden Antrag seiner Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (AWB)  vom 30.04.2014. Er verdeutlicht hierzu, dass er es für problematisch halte, diese Angelegenheit zukünftig über ein starres Regelwerk wie z.B. eine Gestaltungsrichtlinie oder sogar über eine Satzung zu steuern.  Man habe sich in seiner Fraktion bisher so hierzu positioniert, dass man zum einen die Notwendigkeit hinterfragt habe, wenn es um die City gehe und zum anderen den Anlass immer noch nicht erkenne. Außerdem sei man der Meinung, dass man besser da, wo es im Einzelfall erforderlich sei, ggf. über Sondernutzungserlaubnisse, eine Regelung herbeiführen solle. Die Steuerung über eine Richtlinie oder sogar Satzung halte man an dieser Stelle für fragwürdig.  Daher möchte er von der Verwaltung wissen, wie man gedenke, das Thema der „Gestaltung der Außengastronomie“ anzugehen. Hierzu verweist er auf das Beispiel der Stadt Münster, die hierfür einen Leitfaden vorsehe, über welchen dezenter gesteuert würde und der mit großem Einvernehmen dort angenommen werde. Weiter möchte er wissen, welche Möglichkeiten es in Dortmund über Sondernutzungserlaubnisse gäbe, um eventuell Ausreißer einzufangen.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es immer der Ansatz der Verwaltung gewesen sei, keine Satzung sondern einen Gestaltungskatalog, ähnlich dem Leitfaden in Münster, zu erstellen, um diesen auch über die Sondernutzungsgenehmigung beim Tiefbauamt umzusetzen. Das Verfahren ruhe im Moment aber man werde, sobald dieses Thema wieder anstehe, dieses dem Münsteraner Beispiel entsprechend, realisieren.

Herr Lürwer bekräftigt, dass das Münsteraner Beispiel für die Stadt Dortmund zielsetzend sei und sichert auf Nachfrage von RM Waßmann zu, dass sobald der entsprechende Leitfaden erstellt worden sei, dieser dem Ausschuss zur Mitbestimmung vorgelegt werde. 

  

Vor dem Hintergrund dieser Informationen der Verwaltung zieht RM Waßmann den Antrag der CDU-Fraktion aus dem AWB vom 30.04.2014  zunächst zurück.    

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der Empfehlung aus dem behindertenpolitischen Netzwerk vom 08.04.2014, ohne Empfehlung  in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.3
Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12282-14)

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) merkt hierzu an, dass er davon ausgehe, dass die Bezeichnung “ Generationsübergreifendes Bürgerzentrum“ beinhalte, dass es dieses auch barrierefrei sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen in der geänderten Finanzierungsform mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 50.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung durchzuführen.


zu TOP 4.4
Nahverkehrsplan Dortmund 2013

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12283-14)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12283-14-E1):

„Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe sind zu einem großen Teil auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen.

Die Fahrscheine für den ÖPNV, die diese Jugendlichen erhalten, sind überwiegend in ihrer Nutzungsmöglichkeit bzw. ihrer Reichweite eingeschränkt. So sind Fahrscheine, die ausschließlich für das Stadtgebiet Dortmund gültig sind, für einen Jugendlichen mit einem Maßnahmenplatz in Essen nicht sehr hilfreich.

Das Sozialticket oder auch das Schokoticket gelten für diese Jugendlichen nicht bzw. nicht mehr.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien möchte den Jugendlichen in Schulersatzmaßnahmen helfen und alle Möglichkeiten für eine weiträumigere Mobilität dieser Gruppe prüfen lassen

.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat folgender Beschluss empfohlen:

Die Verwaltung wird beauftragt im VRR prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, um Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe mit Fahrscheinangeboten oder Zugangsmöglichkeiten zu bestehenden Fahrscheinen in ihrer Mobilität zu unterstützen.“

AUSWI 07.05.2014:

RM Weyer erläutert die Hintergünde für den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

RM Dr. Brunsing beantragt, dass die Vorlage, vor abschließender Beschlussfassung, noch mal alle Bezirksvertretungen durchlaufen soll.

RM Kowalewski bekräftigt diesen Vorschlag.

Nachdem Herr Wilde Nachfragen zur Vorlage beantwortet, für eine heutige Beschlussfassung zur Vorlage plädiert und zum Antrag des RM Dr. Brunsing erläutert hat, dass er eine nochmalige Beteiligung der Bezirkvertretungen nicht für zielführend halte, wird über den Antrag der Fraktion B’ 90 Die Grünen wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, ab.

Herr Herkelmann bedankt sich für die Beteiligung des Behindertenpolitisches und wirbt dafür, dass die Vorschläge für eine barrierefreie Gestaltung zukünftig auch weitestgehend umgesetzt werden.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage sowie zu dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12283-14-E1) verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung des Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12283-14-E1), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

a)  Beschluss über die Bedenken und Anregungen

Der Rat der Stadt hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft und beschließt, den in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage jeweils dargelegten Empfehlungen der Verwaltung (Abwägungsergebnis) aus den dort genannten Gründen zu folgen.

b)  Beschluss über den Nahverkehrsplan

Der Rat der Stadt beschließt den Nahverkehrsplan und fordert die Verwaltung auf, das nach dem Beschluss zu Buchstabe a) zu übernehmende Abwägungsergebnis in den Nahverkehrsplan zu übernehmen und den Nahverkehrsplan kurzfristig redaktionell fertig zu stellen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und den NVP an die Träger öffentlicher Belange und an die Verbände zu versenden.


Es entsteht im Haushaltsjahr 2014 ein Aufwand in Höhe von 24.500,00 € in der Ergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, der sich in externe Kosten in Höhe von 10.000 € und interne Leistungsverrechnung in Höhe von 14.500,00 € aufteilt. Die externen Kosten sind mit Drucksache Nr. 11216-13 bereits beschlossen.
















zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 5); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12449-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt

I.          beschließt, den Bebauungsplan Hu 117 – verlängerte Arminiusstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 5),

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II.         stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.04.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


III.        ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



















zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12423-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


I. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278
- Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes Hö 278 und dem Entwurf der Begründung vom 28.03.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung für den geplanten REWE-Markt vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 – Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12247-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 6 dieser Vorlage aufgeführte vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 04.12.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hö 276 geprüft und beschließt,
- der Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage teilweise
  zu folgen und
- der Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 8.2 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 06.11.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.03.2014 dem Bebauungsplan Hö 276 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 276 - Freiwillige Feuerwehr Berghofen - einschließlich der unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd für den unter Ziffer 1 in Dortmund-Hörde angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 276 teilweise außer Kraft treten.


Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW 791)



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11927-14)

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2014:

„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und stellt mit Bedauern fest, dass

viele vom Beirat vorgetragene Argumente nicht berücksichtigt wurden. Der Beirat lehnt das

Vorhaben ab und weist insbesondere darauf hin, dass die artenschutzrechtliche Prüfung im

Hinblick auf planungsrelevante Vögel und Fledermäuse hier nicht ausreicht. Vielmehr müssen

im Rahmen der Eingriffsregelung unter anderem auch die weiteren besonders geschützten

Arten Blindschleiche und Feuersalamander betrachtet werden.

Für diese Arten sollte auf Grundlage des § 15 BNatSchG ein funktionaler Ausgleich im

direkten Umfeld der betroffenen Habitate in Form einer Optimierung von Lebensräumen

erfolgen, z.B. durch Einbringung von Totholz, Anlage von Steinhaufen und Trockenmauern

sowie einer den Artansprüchen angepassten Pflege.“

AUSWI 07.05.2014:

Nachdem Sprecher der Fraktionen und RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 10.07.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Ziffer 7 dieser Vorlage) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 27.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2014 der 26. Änderung des Flächennutungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter 9 - 11 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 9.2.6, 9.7.2, 9.7.5,9.8.3, 9.9.1, 9.10, 10.2, 10.6 und 11.1 zu folgen, unter den Ziffern 9.2.1, 9.3.4 und 9.8.2 teilweise zu folgen und den Bebauungsplan sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

- den Stellungnahmen der Einwender unter den Ziffern 9.1, 9.2.2 bis 9.2.5, 9.2.7, 9.2.8, 9.3.1 bis 9.3.3, 9.3.5, 9.4, 9.5.1 bis 9.5.5, 9.6, 9.7.1, 9.7.3, 9.7.4, 9.7.6, 9.8.1, 9.8.4, 9.8.5, 9.9.2, 10.1, 10.3, 10.4, 10.5 und 11.2 bis 11.14 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes vorgelegte Begründung vom 27.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung“ mit der Rechtsver-bindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S. 791).




zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12437-14)

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08014-12-E1):

„Im Rahmen der Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen

Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/Bundesbank Dortmund

(Drucksache Nr.: 08014-12), hat die Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Sitzung am

30.10.2012 empfohlen, die notwendigen Ausgleichsflächen -Waldersatz- nicht im Stadtbezirk

Eving, Ortsteil Kemminghausen, sondern im Stadtbezirk Aplerbeck anzulegen. Vorgeschlagen

wurde von der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Ausgleichsflächen an der Ostberger

Straße zu realisieren oder die Ausgleichsfläche als Straßenrandbegrünung anzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung

am 31.10.2012 im Rahmen der Beschlussfassung die Empfehlung der Bezirksvertretung als

Prüfauftrag an die Verwaltung weitergegeben. Die Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt:

Bei der festgesetzten Waldfläche handelt es sich um eine Ersatzaufforstung nach Forstgesetz,

nicht um eine Ausgleichsfläche, die aus der Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung

resultiert. Daher muss Wald i.S. des Forstgesetzes geschaffen werden. Die Anlage

einer Straßenrandbegrünung als Waldersatz ist nicht möglich.

Die Verwaltung hat für den Bereich Ostberger Straße geprüft, ob geeignete, städtische Flächen

vorhanden sind, die alternativ zu der im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen,

liegenden Waldpotenzialfläche aufgeforstet werden könnten. Es sind 3 städtische Grundstücke

(Gemarkung Lichtendorf, Flur 2), die noch nicht mit Wald bestanden sind, hinsichtlich

forstlicher und naturschutzfachlicher Eignung sowie liegenschaftlicher Verfügbarkeit beurteilt

worden. Grundsätzlich muss eine potenzielle Aufforstungsfläche aus Sicht aller drei Fachbelange

als geeignet eingestuft werden.

Die Flurstücke 273 und 354, nördlich Ostberger Straße und westlich Aplerbecker Wald gelegen,

sind aus Sicht des Umweltamtes nicht für eine Aufforstung geeignet, da es sich um Flächen

handelt, die aus Naturschutzmitteln angekauft worden sind. Sie sind als Extensivwiese

an einen Landwirt verpachtet und sollen weiter als Offenland genutzt werden. Entlang der

Flächen verläuft ein städtischer Reitweg. Hier finden Amphibienwanderungen über von der

Unteren Landschaftsbehörde eingerichtete Amphibienleitsysteme statt. Es sind gut strukturierte

und dichte Waldränder vorhanden, die in ihrer Funktion erhalten bleiben sollen.

Das Flurstück 268 ist südlich Ostberger Straße und östlich sowie westlich des Friedhofs gelegen.

Für den westlichen Flurstücksbereich bestehen keine naturschutzfachlichen Bedenken

gegen eine Aufforstung, jedoch ist hier neben einer Ackernutzung eine Pferdeweide für den

angrenzenden Reitstall Ostberger Straße 17. Laut Liegenschaftsamt ist die Eigentümerin des

Reitstalls an einer weiteren Nutzung der Pachtfläche und perspektivisch an einem Kauf von

Flächen in unmittelbarer Nähe des Stalls sehr interessiert. Daher soll die Pachtfläche von einer

möglichen Aufforstung unberührt belassen werden. Der westliche Flurstücksbereich ist

unter Erhaltung der Pachtfläche zu klein für die erforderliche Ersatzaufforstung und damit

nicht geeignet.

Eine Aufforstung des östlichen Flurstückbereichs wird aus Gründen des Artenschutzes und

des Landschaftsschutzes (besondere Kuppenlage) von der Unteren Landschaftsbehörde abgelehnt.

Laut Brutvogelatlas gibt es hier das größte Vorkommen an Brutvögeln, speziell an Bodenbrütern,

im Dortmunder Süden, was auf die vorhandene Landschaftsstruktur und das Zusammenspiel

von Offenlandflächen mit angrenzendem Wald zurückzuführen ist.

Da keine geeigneten, städtischen Flächen im Bereich Ostberger Straße oder an anderen

Standorten im Stadtbezirk Aplerbeck vorhanden sind, wurde an der Festsetzung der Ersatzaufforstungsfläche

im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, festgehalten. Die parallel

zu diesem Schreiben in die Beratung und Beschlussfassung gegebene Satzungsvorlage zum

Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) (Drucksache -Nr.: 12437-14) sieht daher weiter die Festsetzung

einer Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, vor.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der FBI (Drucksache Nr.: 08014-12-E2):



„Der AUSWI möge beschließen: „Der AUSWI empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den Satzungsbeschluss auszusetzen und stattdessen die Verwaltung mit einer Umplanung zu beauftragen, um zumindest die nördlichen stadtbildprägenden Platanen mit ihrem Stammumfang von mehr als 2 m als östliches Grünes Eingangstor der Stadt zu erhalten.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2014:

„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis, regt zu extensiver Pflege an und bittet

darum, den besonderen Charakter der Bäume heraus zu stellen.“

AUSWI 07.05.2014:

RM Münch begründet seinen o.a Zusatz-/Ergänzungsantrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 08014-12-E2) einstimmig, bei Stimmenthaltung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt zur Vorlage dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


I.          Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführte und vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 31.10.2012 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.

            Rechtsgrundlage:
            § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II.         Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- um eine externe  und im Stadtbezirk Eving südlich der Straße „Auf dem Brink“ gelegene Waldersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstück 33 teilw.) zu erweitern. Der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank  Dortmund- ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
            § 2 Abs. 1 BauGB.

III.                    Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- geprüft und beschließt:

- die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 bis 10.7 und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

- die Stellungnahme unter der Ziffer 10.8 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


IV.        Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 31.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190
(Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/ Bundesbank Dortmund- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

V.         Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2)  -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter den Ziffern III und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



VI .       Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt  Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

            § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.



zu TOP 4.10
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Erweiterung der Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) um bauliche Veränderungen "Im Apen" und zusätzlich erforderliche bauliche Anpassungen im Kreuzungsbereich Siegburgstraße / Dönnstraße.

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12454-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

2. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.735.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 61M00903015008 - Ortskern Mengede - in Verbindung mit der Finanzposition 780810 - Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12421-14)

Hierzu liegt vor à Ergänzende Informationen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11297-13-E5)

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie bei Stimmenthaltungen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion FDP/BL, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


I.        Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).
          Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II.       Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanentwurfes Br 203 – Hohenbuschei - und dem Entwurf der Begründung vom 20.03.2014 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
          Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB.

zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben und Befreiung von Festsetzungen

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12427-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan We 104 -Vinklöther Mark- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage be­schriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern           
(Änderung Nr. 27).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 und dem Entwurf der Begründung vom 04.04.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

VII. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das geplante Vorhaben vor Rechtskraft der Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen und ermächtigt die Verwaltung, für den Nachweis der für das geplante Vorhaben erforderlichen Stellplätze im Bereich der bestehenden Stellplatzanlage der Wichlinghofer Grundschule eine Befreiung von der Festsetzung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf Schule“ gem. § 31 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 und § 31 BauGB



zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

hier: Beschluss zur Änderung Nr. 8. - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11902-14)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014 (lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor):

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung auf die Sitzung am

13.05.14, da eine detaillierte Vorstellung in Form eines „Runden Tisches“ im Planungsamt

gewünscht wird.“

AUSWI 07.05.2014:

RM Renkawitz signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage und bittet die Verwaltung darum, bezüglich des Sichtschutzes zu prüfen, ob hier noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen und bezogen auf das Parkplatzmanagement, möchte sie wissen, ob es möglich sei, an den Veranstaltungstagen des Westfalenparks eine Bewirtschaftung zu realisieren.

Herr Wilde sagt zu, die Fragestellung bezüglich der Optimierung des Sichtschutzes als Auftrag für die Verwaltung mitzunehmen sowie die Frage bezüglich des Parkplatzmanagements dem Vorhabenträger aufzugeben.

Auf Nachfrage von RM Kowalewski, informiert Herr Wilde über das Ergebnis des in der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Vorlage gewünschten, inzwischen bereits stattgefundenen „Runden Tisches“, welcher in Form eines Ortstermins mit Mitgliedern der Bezirksvertretung erfolgt sei.

RM Brunsing signalisiert, dass seine Fraktion sich zu der Vorlage enthalten werde und bittet die Verwaltung in Anlehnung an den zuvor von RM Renkawitz geäußerten Wunsch zur Parksituation , diese in der Florianstraße grundsätzlich neu zu ordnen, da dort immer noch an vielen Stellen halb auf dem Gehweg geparkt werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt,

den Bebauungsplan In O 201 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



Zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße - (Änderungsbeschluss,  Erweiterung des räumlichern Geltungsbereiches, Zurückstellung von Baugesuchen)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12277-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I.          beschließt, den Bebauungsplan Mg 108 – Dönnstraße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern und gleichzeitig den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 108 um den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu erweitern.
(Änderung Nr. 7),

Rechtsgrundlage: 

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II.         nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Entscheidung über den Antrag  auf  Nutzungsänderung eines Ladenlokals (aufgegebener Lebensmittelhandelsbetrieb) auf dem Grundstück Siegburgstraße 25 zu einem Wettbüro, sowie über den Antrag  auf  Nutzungsänderung eines Ladenlokals (aufgegebenes Sonnenstudio) auf dem Grundstück Siegburgstraße 24 zu einem Wettbüro gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen und stimmt dieser Entscheidung zu.

 

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 3 GO NRW




III.                    beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftig noch folgende Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Mg 108 planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderung Nr. 7 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen.


zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 234 - Eberstraße / Münsterstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.04.1975 des Bebauungs- planes 213 - Fredenbaum Ost -; II. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 234 - Eberstraße / Münsterstraße -; III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12407-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I.          beschließt, den Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt vom 21.04.1975 zum Bebauungsplan 213 – Fredenbaum Ost – teilweise für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 234 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II.         beschließt, den Bebauungsplan In N 234 – Eberstraße / Münsterstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III.        stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 234 – Eberstraße / Münsterstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 02.04.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - westlich Erlenkamp - I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12528-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt,

den Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser

Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB.

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12534-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt den Bebauungsplan Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 21).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).


II. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftige Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderung Nr. 21 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurückzustellen.



zu TOP 4.18
Fahrradstation Hauptbahnhof; Planungsbeschluss

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11066-13)

AUSWI 07.05.2014:

Auf Bitte des RM Harnisch einigt man sich darauf, die Vorlage im Nachgang auch dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund beschließt die Planung für den Um- und Ausbau der vorhandenen überdachten Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof Dortmund zu einer Radstation mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 477.000 € in den Haushaltsjahren 2014 und 2015.


zu TOP 4.19
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund-Kirchlinde.
hier: Zwischenergebnisse zum Entwicklungskonzept für die Fläche des TÜV Nord Bildung in Dortmund-Kirchlinde

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11960-14)

RM Keller informiert darüber, dass heute in der zeitgleich zu diesem Punkt tagende Bezirksvertretung Huckarde ein Antrag der SPD –Fraktion auf der Tagesordnung stehe, wonach die Bezirksvertretung  zukünftig rechtzeitig und regelmäßig in den Prozess eingebunden werden solle und zudem einige Fragestellungen enthalte, von welchen er einen Teil wie folgt aufführt:

1. Gibt es schon konkrete Überlegungen zur Entwicklung der Flächen?
2. Ist daran gedacht worden die Entwicklung einem Gesamtinvestor zu übertragen oder ist ein Erwerb des Geländes durch die Stadt Dortmund geplant?
3. Die Fläche des alten ALDI-Marktes darf nicht von weiteren Entwicklungen abgekoppelt werden. Wie soll dies sichergestellt werden? ……………………………..

Da er davon ausgehe, dass die Verwaltung diese und alle weiteren, hier nicht aufgelisteten Fragen dieses SPD-Antrages beantworten werde, signalisiert RM Keller, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass die Situation und die Planung bezüglich des Standortes „Bärenbruch“ auf der östlichen Seite des Bärenbruchs dann bitte den Status Quo behalte, die heutige Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage.

RM Kowalewski signalisiert die Zustimmung zur Vorlage, da die Prüfung der Verwaltung ergeben habe, dass es sich hierbei um die bessere Variante handele.

RM Pisula signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage und zu dem von RM Keller erwähnten Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Huckarde. Weiter führt er an, dass die Zustimmung unter der Voraussetzung erfolge, dass er den von RM Keller angeführten „Status Quo“ so interpretiere, dass der Parkplatz auf der östlichen Seite des Bärenbruchs nun bestehen bleiben soll.

RM Hawighorst-Rüßler zeigt sich sehr erfreut über die Vorlage und signalisiert, dass man der weiteren Entwicklung positive entgegen sehe.

RM Keller erläutert, dass er mit dem „Status Quo“ gemeint habe, dass der Planungsstand bei der jetzigen Angelegenheit lediglich erstmal zurückgestellt werden solle und dass die heutige Zustimmung zu der Vorlage nicht ausschließe, dass die hiermit nicht beschlossenen Planungen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal geprüft werden können.

RM Pisula signalisiert auch hierzu seine Zustimmung, da er davon ausgehe, dass die Verwaltung  alle nicht angenommenen Pläne archiviere und für den Fall, dass es zukünftig erforderlich werden sollte, wieder hierauf zugreifen könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst unter Berücksichtigung der vorstehenden Diskussion, einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

a)         beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer TÜV Nord Bildung das vorgelegte Entwicklungskonzept weiter zu verfeinern und die erforderliche Planrechtschaffung vorzubereiten.

b)         beschließt, das Bebauungsplanverfahren VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch - weiterhin zurückzustellen.


zu TOP 4.20
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12057-14)

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Wilde beantwortet.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro für eine gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ an die Bezirksregierung Arnsberg zurückgegeben werden.


zu TOP 4.21
Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12061-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2014 zur Kenntnis:

Herr Bezirksbürgermeister Wisbar stellt dar, dass durch die zwischenzeitlich zusammen mit Herrn Stadtrat Lürwer durchgeführte interfraktionelle Sitzung offene Fragen geklärt werden konnten und auch die Eingabe von der Fraktion B’90/Die Grünen Berücksichtigung findet. Dies bedeutet, dass auch das Wegerecht ins Grundbuch eingetragen werden wird. Der Ruderclub „Hansa“ findet seine Berücksichtigung. Ebenso das Wasser- und Schiffahrtsamt Duisburg wird mit einbezogen. Er weist allerdings darauf hin, dass die Kostenbeteiligung noch nicht ganz geklärt ist. Es sollen sämtliche Varianten, auch der Fahrradweg, der von der Fraktion B’90/Die Grünen als Variante 7 genannt worden ist, im Rahmen des Einziehungs-verfahrens nochmals von der Verwaltung geprüft werden.

Herr 1. stellv. Bezirksbürgermeister Kuck stellt dar, dass das Radwegekonzept nicht mit zur Einziehung eines Teilstücks der Straße „Im Siesack“ gehört und will dieses entkoppeln und gesondert behandeln.

Er weist darauf hin, dass der Radweg an der Königsheide als gefährlich bezeichnet wird und die Kostenbeteiligung hierbei klar definiert werden muss.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass die Querung der Königsheide als Radweg besonders abgesichert werden muss. Ihre Fraktion legt großen Wert darauf. Sie weist darauf hin, dass auch die Rückfahrstrecke von Groppenbruch betrachtet werden muss.

Außerdem stellt sie dar, dass die Einziehung der Straße „Im Siesack“ widersprüchlich sei. Die Erschließung des Grundstücks „Im Siesack 24“ sei aus der Sicht ihrer Fraktion bei Verkauf des Straßenabschnitts an die Firma GHT nur schlecht möglich. Ihre Fraktion sei nach wie vor davon überzeugt, dass durch geeignete innerbetriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen bei GHT eine Teileinziehung der Straße nicht erforderlich sei.  

Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen und Herr Thieme / NPD) die Einziehung eines Teilstücks der Straße „Im Siesack“ mit den genannten Ergänzungen.“


zu TOP 4.22
Nahversorgung Witten-Schnee

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12554-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Nahversorgung in Witten, Auf dem Schnee zur Kenntnis.








zu TOP 4.23
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2014 behandelt wurden

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12472-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.24
Entwicklung des Radverkehrs

Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12245-14-E1)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12245-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor):

„Im Zuge der Planungen des Radschnellweges Ruhr drohen andere Radwegeverbindungen in Dortmund in den Hintergrund zu treten. Der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist aber sehr an einem Ausbau aller Radwege in Dortmund gelegen. In einem Schreiben vom 15.10.2012 (Drucksache Nr. 07239-12-E2) teilte Herr Lürwer dem AUSWI mit, dass „der straßenunabhängige Ausbau bzw. Lückenschluss der Rad- und Wanderwege als ‚Speichen’ des radialkonzentrischen Freiraumsystems zur Erschließung von Freizeit- und Erholungsbereichen, zum Anschluss an regionale und überregionale Radverkehrsverbindungen sowie als Verbindung zu den äußeren Stadtbezirken und in die Nachbargemeinden“ in den langfristigen Planungen der Verwaltung eingebunden sei. Herr Lürwer nannte dabei explizit die folgenden Radwegeverbindungen:

- City-Ost – Westfalenhütte – Lünen-Horstmar (parallel zur Bahnlinie)

- City – Do-Husen – Kamen (parallel zur Bahnlinie)

- City-Nord – Do-Eving – Lünen-Brambauer

- City-Nord – Fredenbaumpark – Dortmund-Ems-Kanal – Groppenbruch

- City-Ost – Wischlingen – Bodelschwingh – Castrop-Rauxel

(parallel zur S-Bahn-Strecke S2)

- City – Do-Hombruch – (Begleitweg Rüpings-/Grotenbach) – Großholthausen

Persebeck – Witten

- City-Süd – Rombergpark / Zoo – Bittermark – Hohensyburg (- Hagen)

- City-Ost – Phoenix-See – Lohbachtal – Schwerter Wald (- Schwerte)

- City-Ost – Emscher-Radweg – Holzwickede

- City – Unna (parallel zur S-Bahn-Strecke S4)

Zudem gab es Überlegungen die äußeren Stadtbezirke durch Radwegeverbindungen mit der Innenstadt zu verbinden. Informationen über konkrete Planungen der Verwaltung, Schwierigkeiten und eine Vorrangroutenplanung würden es der SPD-Fraktion erleichtern die Arbeit der Verwaltung begleitend zu unterstützen.

Die SPD-Fraktion im AUSWI bittet daher die Verwaltung in der Ausschusssitzung am 07.05.2014 um einen aktuellen Sachstandsbericht der Planungen zu:

1. Den zehn im Schreiben vom 15.10.2012 genannten Verbindungen.

2. Der Radwege-Anbindung der neun Außenstadtbezirke mit der Innenstadt.“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12245-14-E2):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.25
Mobilitätskonzept Phoenix-West

Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12226-14)

Hierzu liegt vor à Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12226-14, lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor):

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten, den o.g. TOP zur nächsten Sitzungen vorsehen zu lassen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Als Teil des Mobilitätskonzepts für Phoenix West wurden 2008 Konzepte entwickelt, die es den Unternehmen vor Ort ermöglichten, die auszuweisende Anzahl von Parkplätzen von vornherein zu reduzieren.

1. Wie viel Stellplatz-Fläche konnte durch das Mobilitätskonzept eingespart werden?

2. Welche Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept wurden in besonderem Maße angenommen und umgesetzt?

3. Welche besonderen Fahrradabstellmöglichkeiten wurden geschaffen?

4. Ist das Mobilitätskonzept auch auf andere geplante Gewerbegebiete übertragbar?“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12226-14-E1):

„Vielen Dank für die o.g. Anfrage. Ihr Anliegen ist im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,

Geschäftsbereich Mobilitätsplanung, behandelt worden. Ich kann Ihnen dazu Folgendes

mitteilen:

Mobilitätskonzept Phoenix-West

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat zusammen mit der damaligen LEG im Jahre

2007 das sog. Mobilitätshandbuch für den Zukunftsstandort Phoenix-West entwickelt und

veröffentlicht. In diesem Mobilitätshandbuch werden Investoren und Nutzern Vorschläge und

Hinweise gegeben, wie sie das Pkw-Verkehrsaufkommen am Standort reduzieren können, da

Verhältnisse wie im Technologiepark bezüglich ungeordnetem Parken im Straßenraum

verhindert werden sollen. Außerdem gilt es an einem sog. Zukunftsstandort auch für eine

moderne, zeitgemäße und umweltfreundliche Abwicklung der Verkehre zu sorgen.

Im Mobilitätshandbuch sind v.a. Maßnahmen des Mobilitätsmanagement zur Förderung der

ÖV-Nutzung, von Fahrgemeinschaften oder zur Förderung der Fahrradnutzung genannt.

Erfahrungen zeigen aber, dass gerade die Fahrradnutzung durch Mitarbeiter auf dem Weg zur

Arbeit erheblich von den Abstellmöglichkeiten am Unternehmen abhängt. Diese müssen

sicher, überdacht und möglichst nah am Eingang oder im Gebäude sein. Wenn dann noch

Duschmöglichkeiten und Trockenschränke vorhanden sind, werden auch längere Arbeitswege

mit dem Fahrrad zurück gelegt. Um diese Abstellmöglichkeiten bereits in der Investitionsphase

zu fördern, hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Standort Phoenix-

West eine neue Stellplatzberechnung für Büronutzung erarbeitet, die auch die Fahrradabstellanlagen

mit einbezieht.

Stellplatzberechnung

Nach § 51 Abs. 1 BauO NW sind bei der Errichtung von baulichen Anlagen Stellplätze oder

Garagen herzustellen. Es ist grundsätzlich die Zahl der notwendigen Stellplätze jeweils im

Einzelfall zu ermitteln. Aufgrund fehlender Erkenntnisse über den Verkehrsaufwand einzelner

Vorhaben, wird hierfür in der Regel die Anlage 51.11 der VV BauO NW herangezogen. In dieser Anlage sind je nach geplanter Nutzung die Zahl der Stellplätze bzw. eine Spannbreite

vorgegeben. In der Erläuterung der VV zum § 51 wird darüber hinaus die Möglichkeit

gegeben, die Anzahl der herzustellenden Stellplätze um bis zu 30% zu mindern, wenn das

Bauvorhaben überdurchschnittlich gut mit dem ÖPNV angebunden ist.

Das neue Berechnungsverfahren bezieht sich auf die Anforderung einer „Einzelfallbetrachtung“.

Im Wesentlichen unterscheidet sich das Verfahren dadurch, dass nicht über die Nutzfläche

die Anzahl an Stellplätzen berechnet wird, sondern über das zu erwartende Pkw-

Verkehrsaufkommen der Mitarbeiter und Besucher. Darüber hinaus gibt es für die Herstellung

von Fahrradabstellplätzen und eines Duschraumes einen entsprechenden Stellplatzbonus.

Schlüsselgröße für die Berechnung ist daher die zu erwartende Mitarbeiterzahl in den Büros

und gewerblichen Nutzungen. Die Mitarbeiterzahl muss entweder in der Betriebsbeschreibung

angegeben werden oder kann aus den Plänen über die Anzahl an Büroarbeitsplätzen

abgelesen werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass beschäftigtenintensive Büros

(z.B. Call-Center) für mehr Stellplätze sorgen müssen. Da häufig zum Zeitpunkt der

Investition der Mieter oder Nutzer noch nicht bekannt ist, muss hier über den Schlüssel

MA/m² NFL die Anzahl an Mitarbeitern ausgerechnet werden.

Positiv soll jedoch die Schaffung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen bewertet werden,

da durch dieses Angebot erwartet werden kann, dass der Radfahreranteil unter den

Beschäftigten steigt. Wenn für 5% der Mitarbeiter Fahrradabstellanlagen (sicher, wettergeschützt

und in der Nähe zum Gebäudeeingang) geschaffen werden, kann auf 2,5% der

erforderlichen Stellplätze verzichtet werden. Alternativ reduzieren Fahrradabstellanlagen für

10 % bzw. max. 15 % der Mitarbeiter, den Stellplatzbedarf um 5% bzw. 7,5%. Eine stärkere

Reduzierung ist nicht möglich. Zusätzlich bringt die Schaffung eines Duschraumes und

Umkleideräume für die Radfahrer pauschal einen Bonus von einem Stellplatz.

Wenn die Mitarbeiterzahl noch nicht bekannt ist, hat sich für Bürogebäude gezeigt, dass die

Anzahl an erforderlichen Stellplätzen sehr nah an der Berechnung nach der VV zur BauO

NRW liegt.

Zu den einzelnen Fragen der Anfrage:

1. Wie viel Stellplatz-Fläche konnte durch das Mobilitätskonzept eingespart werden.

2. Welche Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept wurden in besonderem Maße

angenommen und umgesetzt?

3. Welche besonderen Fahrradabstellmöglichkeiten wurden geschaffen?

Eine konkrete Evaluierung der Wirkung dieser Stellplatzberechnung und der Maßnahmen aus

dem Mobilitätskonzept ist bisher nicht erfolgt. Bei einigen Vorhaben kam der neue Berechnungsschlüssel

aber bereits zum Einsatz. Erste Abfragen bei den Nutzern zeigen, dass v.a. die

Fahrradabstellanlagen – auch in Kombination mit den Duschen - von den Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern gerne genutzt und längere Wege mit dem Fahrrad zurück gelegt werden. Es

werden somit Radverkehrsanteile in einzelnen Gebäuden im Sommer von bis zu 20% erreicht.

Sobald es zu einer noch intensiveren Nutzung der Fläche Phoenix-West gekommen ist, plant

der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung auch eine Evaluierung z.B. durch ein Masterarbeit.

4. Ist das Mobilitätskonzept auf andere geplante Gewerbegebiete übertragbar?

Grundsätzlich ist eine Übertragbarkeit gegeben. Allerdings zeigt sich, dass Mobilitätsmanagementmaßnahmen

immer besser mit den konkreten Nutzern zu organisieren sind, als mit den

Investoren, die teilweise ihre Nutzer noch nicht kennen. Für die Investoren gilt es aber, dass

einfache Maßnahmen im oder am Gebäude, wie qualitative Fahrradabstellanlagen, die zur

späteren Reduzierung der Pkw-Nutzung beitragen, grundsätzlich mit geplant werden sollten.

Die Übertragbarkeit der neuen Stellplatzberechnung ist auch nur in Teilen möglich, da es

derzeit nur einen Ansatz für Büronutzung gibt. Für anderen Nutzungen muss weiterhin auf die

Stellplatzberechnung nach der VV BauO zurückgegriffen werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.26
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 09629-13-E7)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 09629-13-E7,lag bereits zur Sitzung am 05.02.2014 vor):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Zur nachhaltigen Sicherung des Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, des sogenannten "Bodelschwingher Feldes", und damit zur langfristigen Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung im Eingangsbereich wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten den vorhandenen Nahversorgungseinrichtungen eingeräumt werden können. Insbesondere soll dabei geprüft werden, inwieweit auf dem südlich gelegenen Gewerbegebiet im Zuge der Erweiterung wegfallende Parkplätze der Nahversorgungseinrichtungen ersetzt werden können.“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E8):

„Im Nachgang zum Beschluss des Rates vom 13.02.2014 zum Masterplan Einzelhandel nehme

ich im Folgenden zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 03.02.2014

Im rechtskräftigen Bebauungsplans VEP Mg 161 ist für den Lebensmittelvollsortimenter eine

maximale Verkaufsfläche von 1.250 m² und für den Lebensmitteldiscounter eine maximale

Verkaufsfläche von 850 m² festgesetzt.

Entsprechend der Bestandsaufnahme zum Masterplan Einzelhandel 2013 werden diese im

Bebauungsplan maximal festgesetzten Verkaufsflächen nicht ausgeschöpft. Der ansässige

Rewe-Markt verfügt inklusive des Getränkemarktes über eine Verkaufsfläche von ca.

1.100 m² und Aldi über eine Verkaufsfläche von knapp 800 m².

Diese (geringen) Verkaufsflächenerweiterungen können die ansässigen Betriebe noch

ausschöpfen.

Im VEP Mg 161 ist ferner eine Stellplatzanlage mit 147 Stellplätzen festgesetzt. Zur

Bemessung von Stellplatzanlagen trifft der Masterplan Einzelhandel folgende Aussage:

„Einzelhandelsvorhaben an Nahversorgungsstandorten bzw. dezentrale

Nahversorgungsbetriebe in Wohngebieten sollen i.d.R. nicht mehr als 50 Stellplätze

aufweisen. Bei einer räumlichen Konzentration von zumindest zwei Betrieben ist die

Stellplatzzahl auf 45 Einheiten pro Betrieb zu begrenzen.“

Dementsprechend wären an dem Standort maximal 90 Stellplätze zulässig.

Der Konsultationskreis Einzelhandel hat sich in seiner Sitzung am 06.03.2014 erneut mit

diesem Standort befasst und beraten, welche Erweiterungsmöglichkeiten den Betrieben

eingeräumt werden können.

Neben den o.g. Potenzialen zur Ausschöpfung der möglichen Verkaufsflächen sieht er zur

Sicherung des Bestandes die Möglichkeit, auf der vorhandenen Parkplatzfläche eine maßvolle

Vergrößerung der VK vorzunehmen. Einer Kompensation der entfallenden Stellplätze auf der

südlich gelegenen Fläche steht der Konsultationskreis Einzelhandel negativ gegenüber, da

bereits heute nach den Regeln des Masterplan Einzelhandel mehr als ausreichend Parkplätze

vorhanden sind.

Für eine Ausweitung der Verkaufsfläche wäre die Änderung des Bebauungsplans

Erforderlich.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

5.         Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

            -nicht besetzt-

6.         Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1       Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von vier Jahren


zu TOP 6.1
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren

Vorlage der Verwaltung, Empfehlung,

(Drucksache Nr.: 11192-13)

Hierzu liegt vor à Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, Drucksache Nr.: 11192-13

Hierzu liegt vor à Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, Drucksache Nr.: 11192-13-E5

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014:

„Herr Bornkessel (StA 60) informierte die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost über die deutliche

Überschreitung der EU-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) an der B 1. Bei Messungen im Jahr

2012 wurden im Bereich der Kreuzung Ophoff 50 μ/m³und im Bereich Westfalendamm 45

μ/m³ gemessen. Die Belastung nimmt seit 2010 leicht ab.

Auch mit der Einführung eins Lkw-Verbots für den Durchgangsverkehr auf der B 1 werden

die Grenzwerte überschritten. Die Belastung wird lediglich minimiert.

Herr Bornkessel betonte, dass ein Bündel von Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung,

Umweltzonen etc.) erforderlich ist, um die Luftqualität zu verbessern.

Die Entscheidung über ein Fahrverbot wird zuständigkeitshalber durch die Bezirksregierung

in Arnsberg getroffen. Weiterhin standen die Herren Swaton (StA 66) und Meißner (StA 61)

für eine Diskussion zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des

Verwaltungsvorstands.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der

Vorlage der Verwaltung zu folgen und verweist auf die Empfehlung der Bezirksvertretung

Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 28.01.14.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2014:

„Mit Hinweis auf die Protokollnotiz zu TOP 3.1 gibt die Bezirksvertretung Mengede

einstimmig eine negative Empfehlung zu der o. g. Vorlage.

Die Bezirksvertretung Mengede sieht ein Problem auf den Stadtbezirk Mengede zukommen,

wenn ein zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für

die Dauer von vier Jahren kommt. Sie befürchtet, dass die LKW dann vermehrt über die A 2

und A 42 / 45 und bei deren Auslastung über die NS 9 durch den Stadtbezirk Mengede fahren

werden und damit vermehrt Schadstoffe und auch Lärmbelästigungen auf den Stadtbezirk

zukommen.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2014:

„Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig die Vorlage abzulehnen.

Die BV Lütgendortmund ist seit geraumer Zeit bemüht LKW-Verkehre aus den Ortskernen

von Lütgendortmund und Marten zu entfernen und sieht dieses Vorhaben mit der Vorlage als

gefährdet an.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) bei

3 Stimmenthaltungen (Fraktion B’90/Die Grünen) dem AUSWI bzw. dem Rat, ein zeitlich

befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von 4

Jahren abzulehnen.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlungen der anderen, beteiligten Gremien

zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt mit Mehrheit – bei den Ja-Stimmen der Herren

Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke) - den Vorschlag der Verwaltung ab,

da ein schlüssiges Verkehrskonzept fehlt, wo der Ausweichverkehr zu erwarten ist.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Auf die Ausführungen zu TOP 2.1 „Einwohnerfragestunde“ dieser Sitzung und TOP 2.5

„Einwohnerfragestunde“ der BV-Sitzung vom 25.02.2014 wird hingewiesen.

Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie die Vorlage ablehnen werde. Das Umlenken von

Verkehren sorge für neue Probleme. Die Anwohner/-innen des Autobahnrings rund um

Dortmund und an den Verbindungsstraßen im Stadtbezirk, z. B. an der Stockumer Straße,

würden dadurch erheblich mehr belastet.

Aus Sicht der CDU-Fraktion könne die Weiterführung der A 4 allerdings für eine erhebliche

Reduzierung der Durchgangsverkehre sorgen. Dafür müsse man sich politisch einsetzen. Den

Schwerverkehr generell aus der Innenstadt herauszuhalten, wäre nie Thema gewesen. Die

Schadstoff- und Lärmemissionen würden dadurch nur verlagert.

Aus Sicht der SPD-Fraktion seien folgende Fragen nicht geklärt, um sachgerecht einen

Beschluss fassen zu können. Deshalb würden sie ebenfalls eine ablehnende Empfehlung

abgeben. Die Fragen werden der Geschäftsführerin der BV-Hombruch schriftlich

ausgehändigt:

Fragenkatalog der SPD-Fraktion

1. Wie hoch ist die durch das Fahrverbot erhoffte NO 2-Reduzierung?

2. Warum ist die Mehrbelastung an der A 45 rechnerisch nicht darstellbar?

3. Wie hoch ist derzeit die NO 2 –Belastung? An der A 45 insbesondere in den Stadtteilen

Salingen, Kruckel und Bittermark? Könnte eine Tempobeschränkung auf 60 km/h bei

LKW’ s die Belastungen senken?

4. Sind zu befürchtende Rückstaus von LKW’ s auf der A 40 beim Autobahnkreuz Dortmund-

West berücksichtigt worden?

5. Hat die Verwaltung im Hinblick auf die Gesamtmehrbelastung der Innenstadt und

Anwohner/-innen bei Umwegfahrten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet?

6. Sind alternative Luftreinhaltepläne erwogen worden?

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde die Vorlage empfehlen, da aus ihrer Sicht auf

Autobahnen schneller gehandelt werde, um die Emissionen für die Anwohner/-innen zu

senken. Sie würden es begrüßen, wenn an stark befahrenen Straßen im Stadtbezirk DOHombruch,

z. B. die Stockumer Straße, Messstationen, wie z. B. an der Brackeler Straße,

eingerichtet werden. Dadurch könne die Belastung der Anwohner/-innen realistisch beurteilt

und bewertet werden. Für eine Temporeduzierung würde sie sich ebenfalls aussprechen.

Das Einrichten von Messstationen und Temporeduzierungen würden auch von der SPDFraktion

begrüßt.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist darauf hin, dass es auf der Stockumer Straße in

Höhe der Total-Tankstelle in der Nähe der Einmündung Steinäckerstraße früher eine

Messstelle gegeben habe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage und die Überweisung des Ausschusses

für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 mit der Ergänzung

vom 12.02.2014 zur Kenntnis. Sie empfiehlt mit 11-Nein-Stimmen (6 x CDU, 4 x SPD, 1 x

parteilos – Herr Behm) und 3 Ja-Stimmen (3 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN) dem Rat der Stadt

Dortmund, den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges

LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren abzulehnen. Der Antrag soll

somit nicht an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung

übermittelt werden.

Begründet wird die mehrheitliche Ablehnung mit den oben aufgeführten Gründen.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West spricht eine Empfehlung aus, wenn die Beantwortung

der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

vom 05.02.2014 aufgeführten Fragestellungen zum Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDUFraktion

(Drucksache Nr.: 11192-13-E2) vorgelegt wird und weist die Vorlage an den

Fachbereich zurück.

Darüber hinaus bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion um

Beantwortung folgender Fragen:

Die Umleitung der LKW hat auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Bei einer

Verlängerung der Fahrtstrecke entstehen entsprechende Zusatzfahrtkosten.

1. Wie viele Zusatzstunden entstehen bei der angenommen Fahrzeugzahl?

2. Umgerechnet, wie hoch sind die Zusatzkosten der Fahrer für die Volkswirtschaft?

Eine Marginalisierung der Kosten auf einen Betrieb sind nicht aussagegerecht.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014:

„Da eine Umsetzung des Fahrverbots für LKW im Rahmen der LKW-Entlastungszone für den

Stadtbezirk Innenstadt-Nord bisher nicht wirksam durchgesetzt wurde, empfiehlt die

Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt den folgenden Beschlussvorschlag

mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 13 Gegenstimmen

(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frau Dibekci und Herr Karadas) abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der

B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und

übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen,

folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der

B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren nicht

Begründung:

Eine Sperrung der B 1 für den Lkw-Verkehr wird die Probleme lediglich in andere

Stadtbezirke verlagern.

Wenn die Lkws, wie in der Vorlage prognostiziert, täglich Umwege von 21.168 Kilometern

fahren müssen und dadurch täglich ein Mehrverbrauch von 6.350 Liter Dieselkraftstoff

entsteht, wird dies eine erhebliche Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastungen in anderen

Bezirken verursachen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner in Eving sind schon jetzt durch die viel befahrenen

Bundesstraßen (B1, B 236) und die A 2 in ihrem Stadtbezirk extrem hohen Lärm- und

Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Eine weitere Zunahme dieser Belastungen ist nicht mehr

zumutbar.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die CDU-Fraktion merkt an, dass es schwierig wird, Quell- und Zielverkehr vom

Durchgangsverkehr zu unterscheiden. Außerdem würden die nicht unerheblichen Emissionen

der Flugbewegungen über der B 1 bei der Gesamtbewertung nicht ausreichend berücksichtigt.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen wollen wegen der merklichen

Reduzierung der Schadstoffemission zustimmen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 10 Ja-Stimmen

bei 8 Nein-Stimmen den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein

ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren zu unterstützen

und ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung zu

übermitteln.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Huckarde lehnt folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei 2

Gegenstimmen (Herr Althoff und Herr Eker, Bündnis90/Die Grünen) ab:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der

B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und

übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.“

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage, ein zeitlich befristetes Lkw-Verbot

für den Lkw-Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von 4 Jahren zu beschließen, ab.

Abstimmungsergebnis: mit einer Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

Zudem regt die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde folgendes an:

1. die Fachverwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit die Schließung

der Semerteichstraße an der B1 die dortige Ampelkreuzung überflüssig machen

und damit das Problem gemindert werden könnte.

2. Die Fachverwaltung wird aufgefordert, detailliert darzustellen, welche

Auswirkungen ein Lkw-Verbot auf der B1 für Umgehungs- und Schleichverkehre

im südlichen Stadtbezirk Hörde haben werden.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E2):

„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einer endgültigen Entscheidung im Rat wird die Vorlage zunächst in alle zwölf Bezirksvertretungen überwiesen. Ziel dieser zeitunkritischen Überweisung soll sein, dort die Voten einzuholen und eventuell berechtigte Bedenken der Bezirke gegen das LKW-Fahrverbot auf der B1 und den damit verbundenen Verlagerungsbewegungen auf den Autobahnring in die Beratung des Rates mit einfließen zu lassen.

Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen abzugeben:

1. Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn umgebaut wurde, für den LKW-Durchgangsverkehr sperren?

2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien bezüglich der Maßnahmen und Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob Essen oder Bochum die A40 als Fortsetzung der B1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren, da hier noch höhere Messwerte als an der B1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und Bochums unter Verzicht der Nutzung der A40 wäre auch dort unter Nutzung der A42 und A2 problemlos möglich.

3. Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße eine der höchsten Messwerte in ganz NRW. Bemerkenswert: Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKW-Durchgangsfahrverbot, und das sogar für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in Dortmund mit einem LKW-Durchgangsfahrverbot erreicht werden?

4. Wie viel LKW auf der A40 und B1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viel dem Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?

5. Wie soll das ganztätige Fahrverbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B1 auf die schwierige Durchführbarkeit von Kontrollen hin!

6. Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer (Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen. Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?

7. Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, dass die Realisierung des B1-Tunnels auf unbestimmte Zeit  verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde?“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E3):

„Die Thematik ist zwischenzeitlich im Tiefbau-, Stadtplanungs- und Bauordnungs- und

Umweltamt bearbeitetet worden. Zu dem Antrag kann ich Ihnen heute folgende

Stellungnahme geben:

Nr. 1

Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern

aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro

Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich

in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine

dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn

umgestaltet wurde, für den LKW-Durchgangsverkehr sperren?

In Dortmund wird anwaltlich von B 1 Anrainern ein ganztägiges LKW-Verbot beantragt, über

das auch entschieden werden muss. Faktisch liegen Grenzwertüberschreitungen auf der B 1

bei dem Luftschadstoff „Stickstoffdioxid“ vor. Da das LKW-Verbot auf den

Autobahnkreuzen Dortmund-West und Dortmund/Unna aufgestellt werden müsste, ist die

Bezirksregierung Arnsberg sowohl zuständige Straßenverkehrsbehörde wie auch seitens der

Stadt zu beteiligende Behörde.

Die Stadt Dortmund muss in eigener Zuständigkeit entscheiden, wie mit dem Antrag

umzugehen ist.

Auch wenn zu erwarten ist, dass die Maßnahme nicht ausreicht, die NO2-Belastung unter den

Jahresmittelwert zu senken, sind alle Maßnahmen, die zur weiteren Absenkung beitragen, zu

ergreifen. Das Instrument des LKW-Durchfahrtsverbots im Zusammenhang mit der

Luftreinhaltung ist nicht neu. Bereits im ersten Aktionsplan für Dortmund wurde dieses

Instrument eingesetzt und ist immer noch „in Kraft“. Im Bereich der nördlichen Innenstadt ist

seit Jahren eine LKW-Entlastungszone eingerichtet. Auch in anderen Städten wird dieses

Instrument seit geraumer Zeit angewendet.

Verkehrsverbote für den LKW-Verkehr sind beispielsweise in Stuttgart, München, Augsburg,

Neu-Ulm, Wiesbaden, und Darmstadt vorzufinden.

Nr. 2

Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien, bezüglich der Maßnahmen und

Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob

Essen oder Bochum die A 40 in Fortsetzung der B 1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren,

da hier noch höhere Messwerte als an der B 1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und

Bochums unter Verzicht der Nutzung der A 40 wäre dort unter Nutzung der A 42 und A 2 problemlos

möglich.

Andere Städte versuchen, diesem Problem mit ähnlichen Mitteln zu begegnen:

Die Stadt Essen hat z.B. ein LKW-Durchfahrtverbot auf der Gladbecker Straße und eine

befristete Sperrung einer B 1-Anschlussstelle (AS Frillendorf).

Die Stadt Hagen hat ein immissionsabhängiges Durchfahrtverbot in Bahnhofsnähe.

Ein komplettes LKW-Durchfahrtsverbot auf der B 1 z.B. in Bochum oder Essen gibt es nicht,

jedoch hat die A 40 dort auch einen gänzlich anderen Charakter.

Die Autobahn A 40/44 wird lediglich in Dortmund unterbrochen. Nur in Dortmund gibt es

keine durchgängige Autobahnverbindung. Autobahnen sind im Gegensatz zu

Bundesstraßen von der Umweltzone ausgenommen.

Nr. 3

Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße den zweithöchsten Messwert in ganz NRW. Bemerkenswert:

Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKW-Durchgangsfahrverbot, und das sogar für

Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in

Dortmund mit einem LKW-Durchgangsverbot erreicht werden?

Die Einhaltung der NO2-Grenzwerte stellt eine große Herausforderung dar. Dies ist in hohem

Maße darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, die

Immissionsgrenzwerte mit den Emissionsgrenzwerten bei Kfz zu harmonisieren. Die

Immissionsgrenzwerte sind ambitioniert, aber bezogen auf das NO2 mit dem aktuellen

Emissionsgrenzwerten an stark befahrenen Straßen kaum zu erreichen. Erst mit der Euro 6-

Norm wird die Einhaltung der Grenzwerte möglich sein. Dies bedeutet, dass die zuständigen

Behörden nur mit einem Bündel von Maßnahmen eine Chance haben, sich dem Grenzwert zu

nähern. "Die eine Maßnahme", mit der es gelingt, die Grenzwerte an Straßen wie der B1 zu

erreichen, gibt es nicht, sieht man von einer Vollsperrung dieser Straßen ab.

Nr. 4

Wie viel LKW auf der A 40 und B 1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viele dem

Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?

Hierzu gibt es keine aktuellen Erhebungen, weil diese nur mit sehr hohem Aufwand

(Kennzeichenverfolgung) durchzuführen sind. Mit Hilfe des Dortmunder Verkehrsmodells,

das die Verkehrsströme in und um Dortmund abbildet, kann der Durchgangsverkehr beim

LKW-Verkehr jedoch abgeschätzt werden. Demnach befahren rd. 40% der LKW-Verkehre,

die am Querschnitt der A40 östlich des Autobahnkreuzes Dortmund-West auftreten, die

gesamte Strecke bis zum Autobahnkreuz Dortmund-Unna. Rd. 60% sind dem LKW-Verkehr

zuzuordnen, der Quelle- und Ziel im Stadtgebiet hat. Dies lässt Verbesserungen erwarten.

Nr. 5

Wie soll das ganztägige LKW-Verbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des

hohen Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B 1 auf die

schwierige Durchführbarkeit von Kontrollen hin!

Die Kontrolle des LKW-Verbotes obliegt ausschließlich der Polizei. Aus Sicht der

Verwaltung ist eine Kontrolle des LKW-Verbotes – vor allem außerhalb des Berufsverkehrs –

möglich. Neben der Möglichkeit, eine von drei Fahrspuren für Kontrollen einzuziehen,

besteht beispielsweise auch die Option, die Nebenfahrbahn der B1 in Höhe der Kreuzung

Ophoff für Kontrollen zu nutzen.

Nr. 6

Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz

Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer

(Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz

Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen.

Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?

Die Verlagerung des LKW-Durchgangsverkehrs reduziert die Schadstoffemissionen entlang

der B 1 und erhöht die Emissionen auf dem „Autobahnring“. Um diese Veränderungen

quantifizieren zu können, wurde eine Emissionsbilanz bei einem Ingenieurbüro in Auftrag

gegeben.

Bei dieser Bilanzierung wurden die realistischen Annahmen zur Verkehrsverlagerung aus der

zu Grunde liegenden Beschlussvorlage (11192-13) angesetzt. Weiterhin wurden die aktuellen

Daten zu den Geschwindigkeiten, Höhenverhältnissen, Flottenzusammensetzung etc.

herangezogen.

Für die relevanten Luftschadstoffe kommt es zu folgenden Veränderungen:

Veränderung

Abschnitt Abschnittslänge

(km)

Streckenbezogene Gesamtemissionen

NOx PM10 PM2,5

B1 zw. A45 und A1 19,63 -7,8 % -5,8 % -5,9 %

A1 zw. A45 und A2 23,15 1,8 % 1,5 % 1,4 %

A45 zw. A1 und A40 14,26 3,4 % 2,6 % 2,6 %

A45 zw. A40 und A2 10,57 3,8 % 3,2 % 3,2 %

A2 zw. A45 und A1 22,93 2,4 % 2,1 % 2,1 %

Summe 1,0 % 0,8 % 0,8 %

Es ist zu erkennen, dass für die B 1 deutliche Verringerungen der Schadstoffemissionen zu

erwarten sind, während die Emissionszunahmen entlang des Autobahnrings geringer

ausfallen. Im Saldo führt die ganztägige Sperrung zu einer Zunahme der Emissionen von 0,8

bis 1%.

Die Veränderungen auf der Immissionsseite konnten nur abgeschätzt werden. Diese

Abschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass entlang der B 1 mit einer Abnahme der NO2-

Belastung um etwa 1 μg/m³ zu rechnen ist. Die Zunahme der Belastung entlang des

Autobahnringes würde deutlich geringer ausfallen und bewegt sich im „unteren

Nachkommabereich“.

Damit gelingt es zwar nicht, den Grenzwert an den kritischen Punkten entlang der B 1

einzuhalten, es ist aber zu erwarten, dass diese Maßnahme gemeinsam mit der Verschärfung

der Umweltzonenregelung ab dem 01.07.2014 und der bereits realisierten

Geschwindigkeitsbeschränkung zu einen merklichen Beitrag der Belastungsreduzierung

führen wird. Schon die Entwicklung der Belastung über die Zeit seit 2010 zeigt eine

Abnahme der NO2-Konzentration, die zumindest zum Teil auf die bereits ergriffenen

Maßnahmen zurückzuführen sein dürfte.

Entlang des Autobahnrings ist nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen.

Bezogen auf die Feinstaubproblematik bestehen weder an der B 1 noch am Autobahnring

Probleme. Hier greifen offensichtlich die Maßnahmen der Luftreinhaltepläne sehr gut.

Nr. 7

Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, das die Realisierung des B1-Tunnels

auf unbestimmte Zeit verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde?

Einerseits soll das LKW-Fahrverbot zunächst als Versuch für vier Jahre eingerichtet werden.

Zum anderen wird die B 1/A 40 nicht an Bedeutung verlieren, da sie weiterhin von rd. 80.000

KFZ/24 h befahren wird. Auch eine Verlagerung von 25% der LKW im Tagesverkehr ändert

nichts an der Bedeutung der B 1/A 40 für das regionale Verkehrssystem. Darüber hinaus sind

mit der Verlagerung eines Teils der LKW auf den Autobahnring noch nicht alle Probleme

entlang der B 1/A 40 gelöst. Mit dem Tunnel kann eine weitere deutliche Reduzierung der

Lärm- und Schadstoffimmissionen entlang der B 1 und der Entfall der nicht barrierefreien

Fußgängerbrücken ermöglicht werden. Dadurch eröffnen sich wesentliche städtebauliche

Entwicklungschancen.

Ergänzungsfrage von Herrn Ratsmitglied Pisula:

Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko und welche Kosten kommen ggf. auf die Stadt Dortmund zu?

Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt ist das Prozesskostenrisiko nicht einschätzbar, da sich

die Prozesskosten nach dem Streitwert der Angelegenheit richten. Seitens des Rechtsamtes

kann nicht beurteilt werden, welchen Streitwert das Gericht bei einem möglichen

gerichtlichen Verfahren festsetzt.“

Hierzu liegt vor à Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11192-13-E9)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 11192-13-E10):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Stadt Dortmund zeitnah ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erstellen.

Das Konzept soll eine umfassende Regelung aller Verkehrsarten, vom Lastkraftwagen bis hin zum Fahrrad, darstellen. Das Konzept soll dabei mögliche Entlastungen von verkehrlich stark betroffenen Stadtgebieten beinhalten.

Zugleich muss mit dem Verkehrskonzept sichergestellt werden, dass Verbote und Restriktionen beachtet werden.

Sollte es der Verwaltung auf Grund fehlender personeller Ressourcen oder anderer Umstände nicht möglich sein, ein solches Konzept zeitnah zu erstellen, wird die Verwaltung ermächtigt ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept von Dritten für die Stadt Dortmund anfertigen zu lassen.

Die Vorlage wird zunächst zurückgestellt.

Begründung:

Nachdem die Vorlage für ein „zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von vier Jahren“ (Drucksache Nr. 11192-13) im Februar eingebracht wurde, hat sich die Mehrheit des Rates darauf verständigt zu dieser Thematik auch alle zwölf Bezirksvertretungen zu befragen. Die Reaktion der Mehrzahl der Bezirksvertretungen ist eindeutig. Gerade den Autobahnanrainern kann nicht noch eine zusätzliche Mehrbelastung an Lärm und Luftschadstoffen zugemutet werden. Die wünschenswerte Entlastung der B1-Anwohner ist nur dann zu erklären, wenn gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass eine Mehrbelastung für andere Dortmunder Stadtteile möglichst ausgeschlossen werden kann. Zudem stellt die Verlagerung des Verkehrs, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, keine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Alternative zum jetzigen Stand

dar, da die Gesamtbelastung mit Luftschadstoffen durch die Umlegung des LKW-Durchgangsverkehrs deutlich erhöht wird. Der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist daher eine anwohnerfreundliche und zugleich auch ökologisch vertretbare Lösung der Problematik sehr wichtig.“

AUSWI 07.05.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit mit allen vorliegenden Vorgängen in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen. 


zu TOP 6.2
Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
Hier: Baubeschluss Linien 420 und 462

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 10568-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (Linien 420 und 462) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.274.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054132    – Busbeschleunigung RBBL – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2014:                                                                             150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015:                                                                             380.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016:                                                                             380.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017:                                                                             364.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab dem Jahr 2016 in Höhe von 15.973,34 Euro die bis zum Jahr 2018 auf 39.918,67 Euro ansteigt.


zu TOP 6.3
Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11496-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirkvertretung Hörde vom 29.04.2014 vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat Folgendes mit einer Ergänzung zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013:                                                                                     48.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2014:                                                                                         1.000.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2015:                                                                                         2.500.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2016:                                                                                            600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen zu berücksichtigen.

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirkvertretung Hombruch vom 06.05.2014 vor:

„Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 18.03.2014 zur

Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung

vorgeschlagen, zu beschließen.

Sie bittet die Verwaltung, mitzuteilen, warum der Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße/

B 54/ Konrad-Adenauer-Allee nicht als Kreisverkehr erfolge. Dies sei nach ihrer Kenntnis bei

früheren Planungen in Erwägung gezogen worden.“

AUSWI 07.05.2014:

Nachfragen werden durch Frau Uehlendahl beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013:                                                                                     48.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2014:                                                                                         1.000.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2015:                                                                                         2.500.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2016:                                                                                            600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.


zu TOP 6.4
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12395-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn im Bezirk Aplerbeck mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.150.000,00 Euro.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014145 – Überführung Am Remberg über Dortmunder Eisenbahn – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013:                                                                                     28.761,06 Euro

Haushaltsjahr 2014:                                                                                            341.238,94 Euro

Haushaltsjahr 2015:                                                                                            780.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.988,75 Euro.

6.5       Lichtsignalanlagen


zu TOP 6.5.1
Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Brackel

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11982-14)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2014:

„Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die Reihenfolge der Erneuerungen der Fußgängerlichtsignalanlagen zu ändern und die LSA 2007 – Dollersweg (Haus-Nr. 14) aufgrund der dort befindlichen Grundschule als erste im Jahre 2014 zu erneuern.

Diesem Antrag stimmt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu.

Dem AUSWI wird unter Berücksichtigung des o. a. Antrages einstimmig empfohlen, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:


„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 36.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66B01202014522 – LSA 2163 – Dollersweg / Etzelweg

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66B01202014523 – LSA 2268 – Dollersweg / Alte Märsch

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66B01202014506 – LSA 2007 – Dollersweg (Haus-Nr. 14 ) / Grundschule

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 912,00 Euro.“

AUSWI 07.05.2014:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 6.5.1 bis 6.5.8 gemeinsam zu behandeln.

Zunächst bedankt sich Herr Herkelmann im Namen des behindertenpolitischen Netzwerkes dafür, dass insgesamt in Dortmund so viele Lichtanlagen mit Zusatzanlagen für blinde Menschen ausgestattet seien. Allerdings sei es so, dass die Einstellung der Lautstärke für solche Anlagen weitgehendst nicht den DIN- Normen entsprächen und es insofern keine Akzeptanz bei den blinden Menschen geben könne. Er bittet bei den anstehenden Beratungen darum, dieses zu berücksichtigen und auf die Verwaltung einzuwirken, dass diese lebenswichtigen Zusatzeinrichtungen entsprechend in Gang gesetzt und auch in Gang gehalten werden.

RM Kowalewski weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Politik auch daran gehalten sei, zu berücksichtigen, ob die Lichtsignalanlagen im Einzelfall aus haushalttechnischer Sicht notwendig seien und macht dieses am Beispiel der unter dem heutigen TOP 6.5.1 aufgeführten Ampelanlage am Dollersweg deutlich. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob hier nicht z.B. ein Zebrastreifen ausreichend sei.

RM Rüding bittte die Verwaltung insgesamt um Prüfung, ob es im Zuge der Einführung dieser Einzelanlagen nicht möglich sei, hier jeweils Countdown- Ampeln einzuführen. Dies sei weniger eine Kostenfrage sondern vielmehr eine Maßnahme, die gerade auch an Grundschulen der Verkehrserziehung diene.

Frau Uehlendahl führt an, dass die Lautstärke bei den älteren Anlagen leider nicht so geregelt werden könne, wie das bei den neueren Anlagen, welche den DIN- Normen entsprechend einstellbar seien, der Fall sei. Aufgrund der noch nicht flächendeckenden Standardisierung der Anlagenbauteile, dauere leider die Instandsetzung einzelner Anlagen derzeit noch etwas länger. Man sei aber dabei, dieses Defizit  abzubauen.

Den Hinweis von RM Kowalewski bezüglich der Anlage am Dollersweg nimmt sie gerne heut zwecks  Überprüfung mit auf.

Zum Countdown der Lichtanlagen führt sie an, dass dies schon etwas mit Kosten zu tun habe, weil es sich hier um ein zusätzliches Signal handele, welches zusätzliche Kosten für die Anschaffung, Installation, Unterhaltung und Wartung verursache. Darüber hinaus führt sie an, dass bei den koordinierten Ampeln die Installation eines solchen Countdowns technisch nicht möglich sei.

RM Weyer regt an, die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 06.05.2014 mit in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Brackel vom 06.05.2014, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 36.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66B01202014522 – LSA 2163 – Dollersweg / Etzelweg

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66B01202014523 – LSA 2268 – Dollersweg / Alte Märsch

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66B01202014506 – LSA 2007 – Dollersweg (Haus-Nr. 14 ) / Grundschule

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 912,00 Euro.


zu TOP 6.5.2
Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hombruch

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11988-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hombruch mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 36.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66O01202014525 – LSA 2074 – Olpketalstraße / Galoppstraße

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66O01202014526 – LSA 2235 – An der Palmweide / Schönaustraße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66O01202014528 – LSA 2315 – Am Gemeindehaus /  Behringstraße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 912,00 Euro.


zu TOP 6.5.3
Erneuerung von 2 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hörde

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12082-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 2 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 24.000,00 Euro.



Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66H01202014530 – LSA 2069 – Benninghofer Straße (Haus-Nr.: 146) / Kattenkuhle

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66H01202014531 – LSA 2296 – Wellinghofer Straße (Haus-Nr.: 142)

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

Die Investition in die 2 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 2 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 608,00 Euro.


zu TOP 6.5.4
Erneuerung von 6 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Lütgendortmund

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12094-14)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014:

„Die BV Lütgendortmund bittet darum, die Ampelanlagen sowohl mit einem optischen

Anforderungssignal („bitte warten“ o. ä.) und einem akustischen Signal (für gehörgeschädigte

Personen) auszustatten.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem AUSWI einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Siehe unten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 6 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Lütgendortmund mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 75.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66L01202014545 – LSA 2112 – Kesselborn / Lina-Schäfer-Straße

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014550 – LSA 2159 – Provinzialstraße / In den Breen

Haushaltsjahr 2014                                                                                               15.000,00 Euro

66L01202014546 – LSA 2083 – Lütgendortmunder Straße (Haus-Nr.140) / Limbecker Straße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014547 – LSA 2308 – Lütgendortmunder Straße / Limbecker Straße (Haus-Nr. 50)

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014548 – LSA 2336 – Lütgendortmunder Straße / Werner Straße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014549 – LSA 2154 – Lütgendortmunder Straße / In der Schmechting
Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

Die Investition in die 6 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 6 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 1.600,00 Euro.


zu TOP 6.5.5
Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Innenstadt-Ost (Vorrangstraßen)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11976-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 3 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Innenstadt-Ost mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 58.500,00 Euro.



Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66I01202014536 – LSA 2264 – Ruhrallee / Rheinlanddamm

Haushaltsjahr 2014                                                                                               19.500,00 Euro

66I01202014535 – LSA 2233 – Märkische Straße (Hs.Nr.121) / Friedrich-Uhde-Straße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               19.500,00 Euro

66I01202014537 – LSA 2342 – Hohe Straße / Neuer Graben – Alter Mühlenweg

Haushaltsjahr 2015                                                                                               19.500,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von insgesamt 768,00 Euro.



zu TOP 6.5.6
Erneuerung von 7 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Mengede

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11977-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 7 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Mengede mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 84.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66M01202014543 – LSA 2228 – Richterstraße / Eberskamp / Stilkingweg

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66M01202014544 – LSA 2229 -  Deininghauser Straße / Auf dem Kellerkamp

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66M01202014538 – LSA 2247 – Burgring / Adalmundstraße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66M01202014539 – LSA 2146 – Haberlandstraße / Wachteloh

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66M01202014540 – LSA 2302 – Haberlandstraße / Käthe-Kollwitz-Straße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66M01202014541 – LSA 2043 – Im Odemsloh (Haus-Nr. 104, Schule)

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66M01202014542 – LSA 2297 – Biehleweg (Haus-Nr. 127) / Im Odemsloh

Haushaltsjahr 2015                                                                                                  12.000,00 Euro

Die Investition in die 7 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 7 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 2.128,00 Euro.


zu TOP 6.5.7
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Bärenbruch

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11961-14)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014:

„Die BV Lütgendortmund bittet darum, die Ampelanlagen sowohl mit einem optischen

Anforderungssignal („bitte warten“ o. ä.) und einem akustischen Signal (für gehörgeschädigte

Personen) auszustatten.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem AUSWI einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Siehe unten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Bärenbruch mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 117.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgenden Auszahlungen:


66L01202014501 – LSA 0096 – Bärenbruch (Feuerwache Marten)

Haushaltsjahr 2014:                                                                                           26.000,00 Euro

66L01202014502 – LSA 0365 – Bärenbruch / Germaniastraße

Haushaltsjahr 2015:                                                                                           38.000,00 Euro

66U01202014500 – LSA 0291 – Bärenbruch / Hangeneystraße – Mallinckrodtstraße (südl.    Anschluss)

Haushaltsjahr 2015:                                                                                           53.000,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Lichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von insgesamt 2.736,00 Euro.


zu TOP 6.5.8
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bezirk Innenstadt-Nord

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11965-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen in der Innenstadt-Nord mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 163.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Lichtsignalanlagen:

66N01202014503 – LSA 0238 – Leopoldstraße / Steinstraße

Haushaltsjahr 2014:                                                                                              72.000,00 Euro

66N01202014504 – LSA 0016 – Steinstraße – Heiligegartenstraße / Münsterstraße

Haushaltsjahr 2014:                                                                                              46.000,00 Euro

66N01202014505 – LSA 0042 – Borsigstraße / Gronaustraße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               45.000,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Lichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von insgesamt 6.170,67 Euro.


zu TOP 6.6
Bau von 3 Querungshilfen in der Rüschebrinkstraße

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12309-14)

Man einigt sich darauf, die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6.6. bis 6.8 gemeinsam zu behandeln.

RM Pisula möchte von der Verwaltung wissen, ob die Umsetzung der hiermit geplanten Maßnahmen auf jeden Fall haushaltsunschädlich erfolgen werde oder ob mit der Rückforderung von entsprechenden Fördermitteln zu rechnen sei.

Frau Uehlendahl bestätigt hierzu, dass durch den Bau der hier aufgeführten Querungshilfen keine Fördermittel zurückzuzahlen seien.

Herr Tietz (s.B.) bittet um Aufklärung, warum zu einzelnen Maßnahmen nur eine Art von Mittelinsel aber kein Zebrastreifen (z.B. an der Ewald-Görshop-Straße, im Bereich des Oespeler Friedhofes) angelegt werde.    

Frau Uehlendahl erläutert hierzu, dass ein Zebrastreifen ein Instrument der Verkehrssteuerung sei, welches nur sehr restriktive eingesetzt werden soll, damit die Aufmerksamkeit der Autofahrer gewährleistet bleibe. Deshalb erfolge die Anordnung der Zebrastreifen nur an Stellen, an denen dieser zwingend erforderlich sei.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Errichtung von 3 Querungshilfen in der Rüschebrinkstraße im Bezirk Brackel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 73.000,00 Euro.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014551 – Querungshilfen Rüschebrinkstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2014:                                                                                         73.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.044,00 Euro.


zu TOP 6.7
Sicherung des Fußgängerüberweges Bockenfelder Straße

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12317-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Sicherung des Fußgängerüberweges in der Bockenfelder Straße im Bezirk Huckarde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 13.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2014:                                                                                         13.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 778,00 Euro.


zu TOP 6.8
Errichtung einer Querungshilfe in der Ewald-Görshop-Straße im Eingangsbereich des Oespeler Friedhofes

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12331-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Errichtung einer Querungshilfe in der Ewald-Görshop-Straße im Eingangsbereich des Oespeler Friedhofes im Bezirk Lütgendortmund mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 13.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014552 – Querungshilfe Ewald-Görshop-Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2014:                                                                                         13.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 364,00 Euro.


























zu TOP 6.9
Lärmbelästigung durch Bundesautobahn A 45 / A 2; Information der Verwaltung

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 09956-13-E2)

Hierzu liegt vor à Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09956-13-E2):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.10
Baumschutz und Heckenschnitt

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12238-14-E1)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12238-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor):

„Immer wieder kommt es zu Beschwerden aus der Bevölkerung zu unsachgemäßem Baum- oder Heckenschnitt durch das Tiefbauamt. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Sachverhalt.

Wir bitten in dem Zusammenhang zudem um die Beantwortung der Frage, ob und wenn ja wie bei einer externen Auftragsvergabe im Bereich Grünpflege die Qualitätssicherung erfolgt.“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12238-14-E2):

„Die o. g. Anfrage wurde im Tiefbauamt - Geschäftsbereich Grün - bearbeitet und ich kann

Ihnen heute folgende Informationen geben:

Baumfällungen werden nur durchgeführt, wenn dies aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit

notwendig ist. Entsprechende Fällungen erfolgen erst nach schriftlicher Information des

Umweltamtes und der jeweiligen Bezirksvertretungen (Kopie des jeweiligen Fällantrages).

Sodann werden die betreffenden Bäume mit einer Banderole gekennzeichnet, auf welcher

auch ein Ansprechpartner verzeichnet ist und es erfolgt eine Pressemitteilung. Erst danach

wird die Fällung durchgeführt. Ausnahmen sind sogenannte Notfällungen z. B. nach

Witterungs- oder Unfallschäden. Hier muss ggf. schnell reagiert und die Fällung ohne das

beschriebene Vorverfahren durchgeführt werden. Die Information wird der/dem

Bezirksverwaltungsstellenleiter/in unverzüglich telefonisch oder per E-Mail gegeben.

Die Baumpflege wird zum größten Teil von externen Fachunternehmen durchgeführt. Hier

werden nur die für die Verkehrssicherheit und Gesunderhaltung des Baumes notwendigen

Maßnahmen beauftragt, die von den städtischen Verkehrssicherheitskontrolleuren während

der Baumkontrollen (zweimal jährlich - in belaubtem und unbelaubtem Zustand) festgestellt

werden. Die Arbeit dieser externen Firmen wird von qualifizierten Mitarbeitern der Stadt

Dortmund begleitet, kontrolliert und abgerechnet.

Die gleiche Sorgfalt wird grundsätzlich auch bei Gehölzrückschnitten beachtet. In den

vergangenen Jahren ist hier tatsächlich nur eine Beschwerde bekannt geworden, wo ein

Heckenrückschnitt durch eine (fachlich richtige) gärtnerische Maßnahme „auf den Stock

gesetzt“ wurde, um sie so in den kommenden Jahren neu aufzubauen. Hier gingen die

Mitarbeiter aufgrund der vorgefundenen örtlichen Situation davon aus, dass ein verwucherter

und vergreister Gehölzstreifen komplett auf städtischer Fläche stand. Es stellte sich aber

heraus, dass ein Teil der Bepflanzung auf privatem Grund stand. Hierfür hat sich die Stadt

Dortmund gegenüber dem privaten Eigentümer entschuldigt und ein Schadenersatzverfahren

ist anhängig.

Zusammenfassend kann ich insoweit für den Bereich der Stadt Dortmund nicht bestätigen,

dass es "immer wieder" zu Beschwerden über "unsachgemäßen Baum- und Heckenschnitt

durch das Tiefbauamt" kommt. Zu möglichen Beschwerdelagen in Bereichen anderer

Grundstückseigentümer im Stadtgebiet Dortmund kann ich keine Beurteilung abgeben.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.11
Nahmobilität 2.0

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12594-14)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12594-14-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur

Entwicklung der Nahmobilität in Dortmund unter besonderer Berücksichtigung folgender

Fragen:

1. Wie hat die Stadt Dortmund als Mitgliedskommune der Arbeitsgemeinschaft fußgänger-

und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen

e.V. (AGSF) bisher das vom Verband als Leitfaden gedachte Konzept „Nahmobiliät

2.0“ genutzt?

2. Welche Planungen zur Verbesserung der Fußgängerfreundlichkeit im Sinne der AGFS

gibt es?

3. Eine verkehrspolitische Radtour von ADFC und VCD hat ergeben, dass u.a. am Wallring

die Bedingungen für Fußgänger und Fahrradfahrer im Längs- und Querverkehr

suboptimal bis schlecht sind. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zur erfolgreichen

Verlängerung der AGFS-Mitgliedschaft im Jahre 2014 umzusetzen?

4. Wann werden die Ergebnisse der Modal-Split-Erhebung dem Ausschuss vorgestellt?

Begründung:

2007 erhielt Dortmund die Auszeichnung „fahrradfreundliche Stadt“ und wurde damit Mitglied

in der AGFS. In diesem Jahr steht die Rezertifizierung an. Die AGFS, die jetzt auch

das Wort „fußgängerfreundlich“ in ihrem Namen führt, kümmert sich nicht nur um eine

fahrradfreundliche Stadtgestaltung. Der Fußverkehr ist neben dem Radverkehr eine weitere

wichtige Komponente, um die Mobilität auf eine ökonomisch und ökologisch tragfähige

und für alle Nutzer bezahlbare Grundlage zu stellen und sollte eine entsprechende Beachtung

in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 6.12
Instandhaltung von Straßen im Stadtgebiet

Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)

(Drucksache Nr.: 12597-14)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 12597-14-E1):

„Die Instandhaltungsbudgets für die Erhaltung der Dortmunder Straßeninfrastruktur wurden im Jahr 2012 von einem bis dahin üblichen Wert von über 20 Mio. Euro drastisch eingekürzt und dann mit rund 10 Mio. Euro in den Folgejahren fortgeschrieben. Seitdem werden die Beschwerden aus der Bürgerschaft wegen eines sich kontinuierlich verschlechternden Straßenzustandes immer vernehmbarer.

Dazu ergeben sich folgende Hintergrundfragen:

1) Wie groß sind die Abschreibungen, die für die Dortmunder Straßen-, Fußgänger- und Radwegeinfrastruktur anfallen?

2) Wie groß ist bei einem Vergleich von Instandhaltungsmaßnahmen und Abschreibungen der Vermögensverlust bei der Stadt Dortmund?

3) Ist damit zu rechnen, dass aufgrund dieses Vermögensverlustes die allgemeine Rücklage in naher Zukunft korrigiert werden muss?

4) Welche Erwartungen hat das Tiefbauamt bei einer weiteren Fortschreibung der derzeitigen Instandhaltungsbudgets in Bezug auf die Entwicklung des langfristigen Zustandes der verkehrlichen Infrastruktur?

5) Ist es aus Sicht des Tiefbauamtes möglich weitgehend auf Straßenneubauten zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in die Instandhaltung des bereits bestehenden Verkehrsnetzes umzuleiten? Wenn ja, in welcher Größenordnung?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

7.         Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums

            -nicht besetzt-

8.         Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen


zu TOP 8.1
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2013

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12265-14)

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Böhm beantwortet. 


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2013 zur Kenntnis.



zu TOP 8.2
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Siedlung Lanstrop"

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 11604-14-E1)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11604-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zum jetzt bekannt gewordenen Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft Lanstrop GmbH an zwei U.S.-amerikanische Finanzinvestoren.

Zudem bitten wir die Verwaltung um eine wohnungspolitische und städtebauliche Beurteilung des Vorgangs.

Begründung:

Erfolgt mündlich“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11604-14-E2):

„Mit der oben genannten Eingabe hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung

um Stellungnahme zum TOP 8.1 Evaluation über die Quartiersanalyse „Siedlung Lanstrop“

gebeten.

Die Anfrage wurde vom Amt für Wohnungswesen unter Beteiligung des Stadtplanungs- und

Bauordnungsamtes bearbeitet und wird wie folgt beantwortet:

1. Sachstand zum jetzt bekannt gewordenen Verkauf der Wohnungsgesellschaft

Lanstrop GmbH an zwei US-amerikanische Finanzinvestoren:

Eigentumsverhältnisse:

Über den zum 1. Februar 2014 erfolgten Eigentümerwechsel der Wohnungsgesellschaft

Lanstrop GmbH von der Hanseatic Group aus Hildesheim an die beiden US-amerikanischen

Finanzinvestoren, AG Anna B.V. und Eurolinque III LLC., eine Tochter der Lincoln Equities

Group LLC., wurde das Amt für Wohnungswesen in einem Gespräch am 20.03.2014 informiert.

Dieses Gespräch wurde von der mit dem Immobilienmanagement beauftragten Berliner

Firma BMP Immobilienentwicklung GmbH initiiert, um sich als neue Eigentümervertreterin

in einem persönlichen Gespräch vorzustellen. An diesem Gespräch haben neben dem Amt

für Wohnungswesen auch der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. und das SPDRatsmitglied

Bruno Schreurs teilgenommen.

Die Eigentümervertreterin erklärte, dass mit dem Ankauf der Wohnungsbaugesellschaft

Lanstrop GmbH insgesamt ein Wohnungsbestand von 1162 Wohnungen in Lanstrop und

rund 245 Wohnungen in Scharnhorst-Ost gekauft wurde.

Beabsichtigte Maßnahmen im Bestand:

In Scharnhorst-Ost sei mit der Renovierung von Wohnungen im Haus Droote 11 begonnen

worden.

In Lanstrop soll der Schwerpunkt zunächst auf die Vermietung der leer stehenden Wohnungen

nach erfolgter Instandsetzung gelegt werden. So soll Mitte April mit der Renovierung

von 20 bis 30 Wohnungen begonnen werden.

In diesem Zusammenhang wurde die Eigentümervertreterin ausführlich über die Satzung

zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund vom 18.06.2012 und

die Auswirkungen auf den Bestand in Lanstrop informiert.

Neben dem Abbau von Leerständen wurde eine schnelle und umfangreiche Mängelbeseitigung

für die Bestandsmieter/innen zugesagt.

Wechsel der Hausverwaltung:

Des Weiteren hat das Immobilienmanagement die Hausverwaltung gewechselt. Seit dem

01. April 2014 hat die Hausverwaltung Paul Immobilien GmbH die Verwaltung übernommen.

Das Vor-Ort-Büro soll erhalten und an fünf Tagen pro Woche geöffnet und mit zwei

Personen besetzt sein.

Modernisierungskonzept:

Ein Modernisierungskonzept liegt bisher nicht vor. Maßnahmen zur Bestandsaufwertung

sind grundsätzlich vorgesehen. Anfang Mai sollen konkrete Planungen der Verwaltung vorgestellt

werden.

Vorkaufsrechtssatzung:

Durch den Gesellschaftsverkauf, also Unternehmens- und nicht Bestandsverkauf, kann nach

Würdigung der Rechtslage auch das besondere Vorkaufsrecht gemäß der geltenden Vorkaufsrechtssatzung

nach § 25 BauGB von 2009 für die Großsiedlung Lanstrop nicht ausgeübt

werden.

2. Wohnungspolitische und städtebauliche Beurteilung des Vorgangs:

Eine wohnungspolitische Beurteilung ist zum aktuellen Zeitpunkt nur bedingt möglich. Die

Wohnungsbaugesellschaft Lanstrop GmbH ist nicht an ein klassisches Wohnungsunternehmen,

sondern an Finanzinvestoren veräußert worden. Die neuen Akteure sind der Verwaltung

nicht bekannt. Insoweit ist eine Einschätzung über den weiteren Umgang mit den

Wohnungsbeständen in Lanstrop und Scharnhorst-Ost zurzeit noch nicht möglich.

Die Vertreterin der neuen Eigentümer (BMP Immobilienentwicklung GmbH) hat erklärt,

dass die Wohnungsbestände aufgewertet und mittelfristig wieder weiterveräußert werden

sollen. Seitens der Verwaltung wurden die Erarbeitung und Vorlage eines Modernisierungskonzeptes

und Maßnahmen zum Abbau der Wohnungsleerstände gefordert.

Die BMP Immobilienentwicklung GmbH hat zugesagt, im Rahmen der nächsten Zusammenkunft

Anfang Mai 2014 im Amt für Wohnungswesen entsprechende Planungen zu

konkretisieren. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. ist in diesen Dialog einbezogen.

Aus städtebaulicher Sicht können aus dem Verkauf der Wohnungsgesellschaft Lanstrop

GmbH keine Rückschlüsse auf Veränderungen der Funktion, der baulichen Struktur oder

des Wohnumfeldes der Großsiedlung Lanstrop abgeleitet werden, da noch keine Kenntnisse

über die Zielvorstellungen der neuen Eigentümer vorliegen und ob sie den Satzungszielen

der Stadt entsprechen.

Da der Stadt keine notariellen Kaufverträge zur Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts

vorgelegt worden sind, kann nach Würdigung der Rechtslage auch das besondere

Vorkaufsrecht gemäß der geltenden Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB von

2009 für die Großsiedlung Lanstrop nicht ausgeübt werden, da es sich hierbei um einen

Gesellschaftsverkauf handelt.

Für eine Weiterentwicklung der Großsiedlung ist die Gesprächs- und Investitionsbereitschaft

der neuen Eigentümer von entscheidender Bedeutung für eine Aufwertung der städtebaulichen

Gesamtsituation.“

AUSWI 07.05.2014

Auf Nachfrage von RM Pohlmann informiert Herr Böhm über das inzwischen (am 06.05.2014) stattgefundene Treffen mit den EigentümervertrerInnen der Firma BMP Investmentmanagement. Hierzu berichtet er, dass sich diese sowohl um den strategischen Umgang mit den Immobilien in Lanstrop als auch um die inzwischen neu eingestellte  Hausverwaltung (Paul Immobilien) bemühen würden.

Weiter skizziert er Beispiele der aktuellen und bereits sehr konkreten Maßnahmen und Planungen, welche durch das Unternehmen im Rahmen eines Standortkonzeptes vorgestellt wurden. Hiernach wurden:

-  bereits 24 Wohnungen neu vermietet

-  weitere 30 Wohnungen sollen modernisiert werden

-  sämtliche Hauseingangsbereiche sollen erneuert werden

-  es soll eine Renovierung der Fassaden erfolgen; hierfür sollen Farbkonzepte geprüft werden

-  die Spielplatzsituation soll verbessert werden

-  um sich an der der Gemeinwesenarbeit beteiligen zu können, habe das Unternehmen bereits erste      Kontakte mit den Akteuren vor Ort (z.B. mit Sportvereinen) geknüpft.

Als Ergebnis dieses Treffens führt Herr Böhm an, dass man insgesamt eine positiven und kompetenten Eindruck gewonnen und bereits für September 2014 einen erneutes Treffen mit den VertreterInnen von BMP Investmentmanagement vereinbart habe, in welchem die Verwaltung sich über den dann aktuellen Sachstand informieren werde.

RM Reuter bittet die Verwaltung darum, hiernach dem AUSWI einen Sachstandsbericht über die dortige Entwicklung vorzulegen, damit dieser die Angelegenheit besser im Blick behalten könne.

RM Schreurs bekräftigt die Ausführungen des Herrn Böhm bezüglich des positiven Eindrucks, welches das Unternehmen in dem Treffen am 06.05 2014 hinterlassen habe und vertritt auch die Meinung, dass man jetzt erstmal abwarten solle, in welcher Qualität die vorgestellten Planungen realisiert würden. 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die  Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und wird die Angelegenheit erneut aufrufen, sobald der erbetene Sachstandbericht vorliegt.


zu TOP 8.3
Modernisierung bei Vivawest

Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke, Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12738-14)

Hierzu liegt vor à Gemeinsamer Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke, Fraktion B'90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12738-14):

„Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bitten auf dem Wege der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Modernisierungsankündigung gegenüber den Mieter*innen des Wohnungsunternehmens  Vivawest sowie der Bitte um Unterstützung durch die Mieterinitiative vor Ort und den Mieterverein Dortmund.

In dem Zusammenhang mit den bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen und den daraus folgenden Mieterhöhungen bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit ist das Wohnungsamt der Stadt Dortmund in die Diskussion der Mieterinitiative und des Mietervereins mit Vivawest eingebunden?

2. Welche Möglichkeiten der Härtefalldurchsetzung gibt es für Bezieher*innen von Transfer- Leistungen, deren Mieten nach der Modernisierung mit 6,60 €/qm, bzw. 7,60 €/qm deutlich über den 4,68€/qm, bzw. 5,25 €/qm  liegen, die als angemessene Miete bei Bezug von ALG II oder Grundsicherung zugrunde gelegt werden und somit umzugsrelevant sind?

3. Liegen der Verwaltung Informationen/Schätzungen vor, ob und wenn ja in welcher Höhe, durch diese Mieterhöhungen Wohngeldanspruch ausgelöst oder erweitert werden könnten?

4. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um die dargestellten  energetischen Einspareffekte in der Modernisierungsankündigung (bis 76 %) zu überprüfen, da diese relevant sind für die Mieterhöhung?

5. Inwieweit kann das „Bielefelder Modell“, bei dem das Jobcenter die Angemessenheitsgrenze erhöhen kann, wenn die Unterkunft des Beziehers energetisch saniert ist und einen zuvor festgelegten Energieverbrauch unterschreitet, für Dortmund eine Lösung sein?

Begründung:

Die RAG Stiftung und die RAG AG (zusammen mit 37,3 %) sowie die Gewerkschaft  IG BCE (mit 26,8 %) sind die größten Anteilseigner der Vivawest Wohnungsgesellschaft. Ihr Engagement auf dem Wohnungsmarkt sollte nicht nur die reine Gewinnmaximierung im Blick haben, sondern sich vor allem eine sozialverträgliche Modernisierung zum Ziel setzen. In den Wohnungsbeständen an der Karl-Zahn-Straße sind Luxusmodernisierungen angekündigt, die weit über das Notwendige und Sinnvolle und vor allem von der Mieterschaft Gewünschte hinausgehen. Gleichzeitig wird mit der Modernisierung jahrelang unterlassene Instandhaltung aufgearbeitet und Maßnahmen angekündigt, die keine Nutzungsoptimierung bedeuten (Vergrößerung und Verlegung von Balkonen, Abbau vorhandener ausreichend großer Loggien), aber Modernisierungskosten generieren. Trotz verschiedener Gespräche zwischen Mieterinitiative, Mieterverein und Vermieter wurden Modernisierungsankündigungen noch erweitert und die Rückmeldungen der Mieter ignoriert. Insbesondere durch den Ersatz zweifachverglaster Fenster durch dreifachverglaste Fenster wird deutlich, dass es sich um die Umlegung von Instandhaltungskosten auf die Mieter handelt (Unterschied Instandhaltung und Modernisierung).

Im Ergebnis werden in Zusammenhang mit der Modernisierung Mieten angekündigt, die die Angemessenheitsgrenzen für Bezieher*innen von ALG II und Grundsicherung übersteigen werden. Die grundsätzlich gewünschte energetische Sanierung im Wohnungsbestand darf nicht zu einer Umzugswelle für Empfänger*innen von Transferleistungen führen.“

AUSWI 07.05.2014

RM Schilff nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nicht an der Beratung zur diesem Tagesordnungspunkt teil.

RM Pohlmann erläutert die Hintergründe des o.a. Antrages.

RM Kowalewski bekräftigt und ergänzt diese Ausführungen. Weiter möchte er wissen, ob das Wohnungsamt bezüglich der dargestellten Problematik zu dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und auf dieses einwirken könne.

Herr Böhm sichert zu, dass das Amt für Wohnungswesen auf die Vivawest Wohnungsgesellschaft  zugehen und entsprechende Gespräche führen werde.

Weiter gibt Herr Böhm heute eine erste mündliche Einschätzung zu einem Teil der Fragen ab und teilt mit, dass heute keine abschließende Beantwortung der Verwaltung zu der Angelegenheit erfolgen könne, da zunächst noch andere Fachbereiche der Verwaltung (wie z.B das Sozialamt) einbezogen werden müssten. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolge daher erst zu einer der nächsten Sitzungen.

Auf Wunsch von RM Neumann-Lieven werde man diese aber bereits vorab den Fraktionsbüros zukommen lassen.

RM Pohlmann betont, dass es mit dem o. a. Antrag vorrangig darum gegangen sei, zu bewirken, dass die Verwaltung sich hierzu mit dem Unternehmen in Verbindung setzen solle.

Herr Böhm versichert noch einmal, dass er den Auftrag an die Verwaltung, sich hier einzumischen heute mitnehmen und entsprechend handeln werde, macht aber darauf aufmerksam, dass die Verwaltung hier nicht die Handhabe habe, das Zivilrecht auszuhebeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen erneut aufrufen.  

9.         Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund


zu TOP 9.1
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2014

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12514-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.

10.       Angelegenheiten des Umweltamtes


zu TOP 10.1
Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder Hochspannungstrassen

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11597-14)

Hierzu liegt vor à Stellungnahme zum TOP der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11597-14-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung

1. darzulegen, welche Anforderungen der 26. BImSchV bei den Messungen des TÜV Nord CERT GmbH zugrunde gelegt wurden.

2. darzustellen, warum nicht die strengeren Regeln des §4, 26. BImSchV  herangezogen wurden.

3. eine Einschätzung vorzunehmen, welche Änderungen in der Bewertung der Messergebnisse sich jeweils durch die Anwendungen unterschiedlicher Beurteilungsgrundlagen ergeben.

4. um eine Einschätzung, inwieweit die Messergebnisse entsprechend den Richtwerten unterhalb von 100 MT (10, 1, 0,3 MT, vgl. Seite 3 der Vorlage) eine Bedeutung für das Verwaltungshandeln und die betroffene Bevölkerung haben könnten (Baugebiet Steinsweg, Kindergarten Kruckel, Bergfeld in Wellinghofen).

5. darzulegen, inwieweit die in Punkt 3. der Anlage beklagten unterschiedlichen Regelungen der Grenzwerte entsprechend BImSchV, LEP-NRW, EnLAG,  WHO und EU Konsequenzen für das Verwaltungshandeln, etwa die Bauplanung, haben.

6. zu erläutern, wie die exemplarischen Messungen auf den gesamten Bereich der bewohnten Stadtfläche an Hochspannungsleitungen (s. Verwaltungsbericht aus 10/2012) übertragen werden und welche Konsequenzen aus den Messergebnissen für Dortmund gezogen werden.

7. zu erläutern, warum aus Sicht der Stadt Dortmund der Abstand zur Wohnbebauung (unabhängig von der Zuordnung in Innen- bzw. Außenbereich gem. §§34,35 BauGB) 400 m unterschreiten darf, obwohl dies der Empfehlung der Staatskanzlei NRW widerspricht.

Die Beantwortung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur nächsten Sitzung schriftlich

vorgelegt werden.“



AUSWI 07.05.2014:

RM Dr. Brunsing erläutert die Hintergründe für die o.a. Bitte um Stellungnahme.

Herr Dr. Mackenbach informiert zunächst mündlich darüber, dass die 26. BImSchV  neu gefasst wurde und am 14.08. 2013 in Kraft getreten sei. Diese Verordnung gebe Grenzwerte vor, welche hier maßgeblich für die Beurteilung der Fragestellungen, im Hinblick auf elektromagnetischen Strahlungen entlang von Hochspannungstrassen waren.
Diese Beurteilung sei hier, nach Einschätzung der Verwaltung, vom TÜV ordnungsgemäß durchgeführt worden. Zu der  Fragestellung, warum nicht die strengeren Regeln des § 4 der 26. BImSchV herangezogen worden seien, teilt er weiter mit, dass in § 4 der BImSchV vorgegeben werde, dass der Neu- bzw. Umbau von Anlagen weitere Prüfungen erforderlich mache. Dieser Tatbestand hätte hier allerdings nicht vorgelegen. Er stelle somit fest, dass die Anforderungen nach der 26. BImSchV  hier vom Gutachter des TÜVs ordnungsgemäß eingehalten wurden.
Des Weiteren sei der Vorlage zu entnehmen, dass alle Grenzwerte eingehalten wurden. Zu Punkt 4 erinnert er noch mal daran, dass  die 26. BImSchV am 14.08.2013 neu verfasst wurde und danach erst seit einem knappen dreiviertel Jahr gültig und neu anzuwenden gewesen sei. Die alten Grenzwerte seien bestätigt worden. Der Grenzwert betrage nach wie vor 100 MT. Der weiterhin gültige Abstandserlass NRW sehe einen Wert von 10 MT bei der nächsten empfindlichen Nutzung vor. Nach den Messungen, die der TÜV hierzu vorgenommen habe, seien diese Werte alle eingehalten worden.  
 
RM Brunsing bittet noch mal darum, die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung vorzulegen und betont, dass es seiner Fraktion hier besonders um die Aussage gehe, dass der TÜV Nord die aktuellen Werte eingehalten habe. Hierzu habe man andere Informationen gehabt.

RM Münch appelliert an die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, über eine entsprechende Initiative bei der Landesregierung verbindliche, strengere Vorsorgewerte für einen neuen Abstandserlass durchzusetzen.

RM Reuter erinnert hierzu daran, dass man hier im Ausschuss bereits ein Antrag an den Rat der Stadt gestellt habe, wonach Dortmund sich freiwillig strengeren Beschränkungen unterzogen hätte, dieser jedoch leider nicht von der Mehrheit des Rates mit getragen worden sei. Allerdings könne man auf die ausstehende schriftliche Stellungnahme der Verwaltung noch mal Bezug nehmen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis und wird die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen erneut aufrufen.




zu TOP 10.2
Sondermüll in Bergwerken

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)

(Drucksache Nr.: 12107-14-E1)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 12107-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 26.03.2014 vor)

„Zu unserer Anfrage zum Thema Sondermüll in Bergwerken haben wir einige ergänzende Nachfragen an die Dortmunder Verwaltung:

1. Ist die Stadt Dortmund im Rahmen der seinerzeitigen Genehmigungsverfahren zum Einbringen bergbaufremder Versatzstoffe in Steinkohlebergwerke der Ruhrkohle AG durch die Bergbehörde angehört worden, und / oder wie hat sie dazu Stellung genommen?

2. Bis zu welcher Teufe reichen die alten Flözhorizonte unterhalb des Dortmunder

Stadtgebiets?

3. Ist der Verwaltung bekannt, dass die den seinerzeitigen bergrechtlichen Genehmigungen zum "vollständigen Einschluss" bergbaufremder Versatzstoffe zugrunde gelegten Annahmen (die im Bericht der Landesregierung wiederholt werden), insbesondere über Abbindeverhalten und Festigkeit der Stoffgemische, nach neueren Untersuchungen nicht mehr uneingeschränkt haltbar sind und infolgedessen die Sicherheit des "vollständigen Einschlusses" nicht gewährleistet ist? (vergl. Presseberichte DER SPIEGEL 29/23013; Die WELT 28.07.2013, Junge Welt 09.11.2013)

4. Kann die Verwaltung ausschließen, dass nach der beabsichtigten Flutung der stillgelegten Steinkohlebergwerke (ab 2018) deren Grubenwässer sich untertägig auf Dortmunder Stadtgebiet ausbreiten?

5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Gefährdung des Grund- und

Oberflächenwassers durch in Brüchen, geologischen Sprüngen und eingestürzten Hohlräumen aufsteigendes Grubenwasser? Kann die Verwaltung diese Gefährdung für das Dortmunder Einzugsgebiet ausschließen?

6. Gibt es noch Wasserhaltungen in Bergwerken auf Dortmunder Stadtgebiet, bei denen Grubenwasser abgepumpt wird? Wenn ja, wohin werden diese Grubenwässer eingeleitet?“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12107-14-E2):

„Auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung am 05.02.2014 wird

verwiesen (DS-Nr. 11172-13). Die ergänzenden Nachfragen zur AUSWI-Sitzung am

26.03.2014 wurden der für bergrechtliche Verfahren zuständigen Bezirksregierung Arnsberg

zur Beantwortung übersandt. Die mir nunmehr vorliegende Stellungnahme der BRA,

Abteilung Bergbau und Energie, vom 16.04.2014 gebe ich hiermit zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Stickstoffdioxid-Belastung

Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12235-14)

Hierzu liegt vor à Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12235-14):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der schon umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der verschärften Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Welche NO2-Werte werden in Dortmund derzeit im Durchschnitt erreicht? Wo und wie oft werden die Grenzwerte überschritten?
2. Mit welchen regionalen und lokalen Maßnahmen zur Luftreinhaltung soll die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreicht werden?
3. Welche Wirkung haben die bisher ergriffenen Maßnahmen (z.B. automatische Dauer-Verkehrsüberwachungsanlage Brackeler-Str.) gezeigt?
4. Inwieweit sind positive Beispiele wie der NO2-absorbierende Asphalt auf dem Vorplatz am U für besonders NO2-belastete Bereiche übertragbar?“

Begründung:

Die von Stickstoffdioxid hervorgerufenen Gesundheitsschäden sind ähnlich gravierend, wie die durch Feinstaub ausgelösten. Mit dem Jahr 2010 traten die Grenzwerte der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid ohne Toleranzmarge in Kraft. In Dortmund wurden die Jahresgrenzwerte in Höhe von 40 μg/m³ immer wieder überschritten.  Die von Dortmund eingereichten Unterlagen für eine Fristverlängerung für NO2 bis maximal Ende 2014 reichten nicht aus. Die beantragte Fristverlängerung wurde abgelehnt. Im Sachstandsbericht zur Luftqualität in Dortmund (DS-Nr. 09135-13) wird im Fazit darauf hingewiesen, dass die Belastungen für NO2 weiterhin zu hoch sind und dringender weiterer Handlungsbedarf bestehe.“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12235-14-E1):

„Die Thematik ist vom Umwelt- und vom Tiefbauamtes aufbereitet worden und ich kann die

Fragen nun wie folgt beantworten:

1. Welche NO2-Werte werden in Dortmund derzeit im Durchschnitt erreicht? Wo und

wie oft werden die Grenzwerte überschritten?

Eine durchschnittliche Belastung für Dortmund kann nicht angegeben werden, da die

Belastung räumlich stark schwankt. Die Messwerte hängen sehr stark von der Nähe zu

Straßen und der jeweiligen Verkehrsbelastung ab. Die folgende Tabelle zeigt die Messwerte

des Passivsammlerprogramms des Umweltamtes aus dem Jahr 2012. Die abschließenden

Daten für 2013 liegen (Stand 17.04.2014) noch nicht vor.

Weiterhin verweise ich auf die Vorlage „Luftqualität in Dortmund“ (Drucksache-Nr. 09135-

13), in der u. a. die Ergebnisse einer „Modellgestützten Ermittlung der Immissionsbeiträge

aller relevanten Quellgruppen für das Stadtgebiet von Dortmund“ dargestellt wurden.

2. Mit welchen regionalen und lokalen Maßnahmen zur Luftreinhaltung soll die

Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreicht werden?

Die Einhaltung der NO2-Grenzwerte ist eine große Herausforderung. Dies ist in hohem Maße

darauf zurückzuführen, dass im Gesetz- bzw. Verordnungsgebungsverfahren keine

Harmonisierung der Immissionsgrenzwerte mit den Emissionsgrenzwerten bei Kfz erfolgt ist.

Die Immissionsgrenzwerte sind ambitioniert, aber bezogen auf das NO2 mit dem aktuellen

Emissionsgrenzwerten an stark befahrenen Straßen kaum zu erreichen. Erst mit der Euro 6-

Norm kann dies gelingen, allerdings auch erst dann, wenn die Euro 6-Fahrzeuge einen

nennenswerten Anteil in der Fahrzeugflotte einnehmen. Dies bedeutet, dass die zuständigen

Behörden nur mit einem Bündel von Maßnahmen eine Chance haben, sich dem Grenzwert zu

nähern.

Die wesentlichen Maßnahmen sind im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet festgelegt. Hinsichtlich

der regionalen Maßnahmen können nur die Bezirksregierungen zusätzliche regionale

Maßnahmen erarbeiten und festsetzen. So etwas geschieht derzeit bei der Erarbeitung einer

ordnungsbehördlichen Verordnung über den Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen. Hier

gibt es neben der Vereinbarung der Kreise und kreisfreien Städte, diese Verordnung für das

Gebiet des Luftreinhalteplans (östliches Ruhrgebiet) durch die Bezirksregierung Arnsberg

erarbeiten zu lassen, auch die Überlegungen eines gemeinsamen Ansatzes für das gesamte

Luftreinhalteplangebiet.

Auf lokaler Ebene liegt neben den im Luftreinhalteplan genannten Maßnahmen der Vorschlag

zur ganztägige Sperrung der B1 für den LKW-Durchgangsverkehr vor.

3. Welche Wirkung haben die bisher ergriffenen Maßnahmen (z.B. automatische Dauer-

Verkehrsüberwachungsanlage Brackeler Straße) gezeigt?

Die automatische Dauer-Verkehrsüberwachungsanlage an der Brackeler Straße ist noch nicht

installiert. Nach dem zwischenzeitlich erfolgten und abgeschlossenen Vergabeverfahren ist

jedoch mit der Inbetriebnahme im Sommer 2014 zu rechnen.

4. Inwieweit sind positive Beispiele wie der NO2-absorbierende Asphalt auf dem

Vorplatz am U für besonders NO2-belastete Bereiche übertragbar?

Bei dem Bau der Plätze „Park der Partnerstädte / Leonie-Reygers-Terrasse“ mit einer

photokatalytisch aktiven Betonoberfläche wurde der Oberbeton der beiden Platzflächen mit

dem photokatalytisch aktiven Zement hergestellt. Bei der Photokatalyse, einem komplizierten

chemischen Prozess, bilden sich auf der Oberfläche hochreaktive Verbindungen, die

organische und anorganische Schadstoffe oxidieren können, wobei z.B. Stickstoffmonoxid

und Stickstoffdioxid aus der Luft in unschädliches Nitrat (NO3) umgewandelt werden. Durch

die Verwendung von speziellem Titandioxid als Katalysator findet die photokatalytische

Reaktion bei entsprechendem Licht permanent, und ohne dass sich der Katalysator

verbraucht, statt. Das durch die Photokatalyse entstandene Nitrat mineralisiert an der

Betonoberfläche und wird mit dem nächsten Regen abgewaschen und kontrolliert in der

Kanalisation abgeleitet. Die Verwendung einer photokatalytisch aktiven Betonoberfläche ist

ebenso bei Pflastersteinen und Plattenbelägen möglich, so wurde z.B. auch auf dem

Brüderweg photokatalytisch aktives Pflaster verlegt.

Eine uneingeschränkte Übertragbarkeit auf alle (Beton-) Flächen ist jedoch nicht möglich, da

der chemische Prozess stark wind- und sonnenlichtabhängig ist. So ist beispielsweise in engen

Häuserschluchten durch die geringe Sonneneinstrahlung und die oft hinzukommenden

Luftströmungen, die die chemische Reaktion nachteilig beeinflussen, die Wirkung der

photokatalytisch aktiven Betonoberflächen deutlich reduziert und nicht mehr messbar

wirksam. Ebenso verhindern Verschmutzungen, wie z.B. Kaugummi, die positive Wirkung.

Derzeit laufen Untersuchungen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Einsatz

photokatalytisch aktiver Betonoberflächen insbesondere bei Betonlärmschutzwänden und

Betonfahrbahnen. Als Hauptproblem der photokatalytischen Wirkung zeichnet sich auch hier

die Verschmutzung der Oberflächen mit Staub und feinem Reifenabrieb ab.

Bei ersten Berechnungen und begleitenden Messungen auf dem „Park der Partnerstädte /

Leonie-Reygers-Terrasse“ wurde, in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit, eine

maximale örtliche NOx-Reduktionen von 4 -7 % ermittelt. Im Jahresmittel, insbesondere

abhängig von Windgeschwindigkeit und Lichtintensität, ergibt sich eine örtliche NOx -

Reduktionen von 1%. Niedrige Windgeschwindigkeiten sind in der Regel korreliert mit hohen

Schadstoffkonzentrationen aber eben auch mit einer hohen NOx-Reduktionen durch die

photokatalytisch aktive Betonoberfläche, daher ist die photokatalytisch aktive

Betonoberfläche insbesondere zur Reduktion von Belastungsspitzen geeignet und kann helfen

die Anzahl der Überschreitungen des NO2-Einstundenmittelwertes zu reduzieren.

Die Verwendung von photokatalytisch aktivem Beton allein kann sicher nicht die

innerstädtische Schadstoffproblematik lösen, aber sie liefert einen Baustein für eine bessere

Luftqualität.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Lärmkartierung

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12593-14)

Hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12593-14-E1)

„in der Sitzung des AUSWI am 04.12.2013 wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Dortmund vorgestellt.


Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Darstellung

1. welche Rechenmethoden und Grenzwerte für die Einteilung der jeweiligen Abstufungen zugrunde liegen,

2. ob - und wenn ja, in welcher Weise - Lärmadditionen aufgenommen wurden,

3. welche der in der EG-Verordnung aufgeführten Möglichkeiten zur Verbesserung der Lärmsituation genutzt werden,

4. wann der Lärmaktionsplan vorgestellt wird

5. und welches konkrete Maßnahmenprogramm zum Schutz vor Lärmimmission in welchem Zeitrahmen geplant ist.“

AUSWI 07.05.2014:

Herr Tietz (s.B.) begründet den o.a. Antrag seiner Fraktion.

Herr Dr. Mackenbach führt an, dass es sich bei den in Dortmund angewandten Rechenmethoden um EU-weit angesetzte, damit vergleichbare  und vom LANUV überprüfte Rechenmethoden handele.

Zu den restlichen Fragen bezüglich des Lärmaktionsplanes teilt er mit, dass diese derzeit von einem Gutachter aufbereitet würden. Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolge daher, insgesamt zu den o.a Fragestellungen, nach der Sommerpause.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird die Angelegenheit nach der Sommerpause erneut aufrufen.

11.       Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

            -nicht besetzt-

12.       Angelegenheiten der Stadtentwässerung Dortmund


zu TOP 12.1
Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12130-14)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Lürwer und Herrn Schnelle beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien als Betriebsausschuss nimmt den ersten Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zum Stichtag 31.03.2014 zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung endet um 18.02 Uhr.

Happe                                                 Reuter                                                Trachternach
sachkundiger Bürger                  Vorsitzende                                        Schriftführerin