01 Dortmund, 14.11.2000
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 8. Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 09. November 2000, 14.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU - als beratendes Mitglied -

Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler

Herr Buchbender StA 20
Herr Mager StA 05
Herr Oesterling StA 11
Herr Sommerer StA 12
Herr Staschik StA 23
Frau Wolfs Frauenbüro


Als Gast war
anwesend: Herr Engelhardt Vorstand Dortmunder Stadtwerke AG




T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.09.2000

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Wahlorganisation - Reduzierung der Stimmbezirke und Einsatz elektronischer Stimmenzählgeräte

2.1.2 Kanalerneuerung Körnebachstrasse

2.1.3 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit


- Mittelvergabe 2000 -
(Drucksache Nr.: 00003-00)

2.1.4 Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen für Ausländer 2000


(Drucksache Nr.: 00069-00)

2.1.5 Vorschlag der CDU - Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


vom 25.10.00 mit der Bezeichnung "PCB-Sanierung von Schulen"

2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -

2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Busnetz 2000


- Vortrag eines Vorstandsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG -

2.4.2 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,


zum 30.09.2000

2.4.3 Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung

2.4.3.1 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000

2.4.3.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund

3.2 Bauleitplanung Bebauungsplan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstrasse hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)


II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Bau GB)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung II. Beifügung einer aktualisierten Begründung III. Satzungsbeschluss

3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm und Bauleitplanung 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung

3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost

3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.8 - unbesetzt -

3.9 - unbesetzt -

3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 (Drucksache Nr.: 00008-00)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)


- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000

6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"


Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund

- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 - (Drucksache Nr.: 00035-00)
7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)

8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund


hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule), Westrich (Westricher Grundschule)

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme

10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999



10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund

10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)

10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)

10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der
Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)

10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)

10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH (Drucksache Nr.: 00005-00)

10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001 (Drucksache Nr.: 00085-00)

10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen (Drucksache Nr.: 00017-00)

11.2 Frauenförderplan (Drucksache Nr.: 00002-00)

11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung


des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1
--------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Liedschulte (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Antrag der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen
Einnahmen und Ausgaben
Stand: III. Quartal (01.01. – 30.09.2000)

Außerdem wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
im Wege der Dringlichkeit folgender Punkt auf die Tagesordnung genommen:

2.1.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000
mit der Bezeichnung “Rechtshilfefonds für DortmunderInnen, die am
21.10.2000 in Dortmund anlässlich der Demonstration gegen Rechts
in polizeiliches Gewahrsam genommen wurden”

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in beiden Fällen einstimmig
festgestellt.


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt:

7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Druckache Nr.: 00065-00)


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.09.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2000.

Zu Ziffer 2


--------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Wahlorganisation - Reduzierung der Stimmbezirke und Einsatz elektronischer Stimmenzählgeräte



Zust. StA 12


Ergänzend zur Verwaltungsvorlage gab Herr Sommerer die Information, dass nach
Auffassung der Verwaltung weitere 50 bis 60 Stimmbezirke eingespart werden
könnten, ohne dass daraus Nachteile für die Wahlberechtigten entstünden.


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung reduziert gem. Sachverhaltsdarstellung in Abstimmung mit der
jeweiligen Bezirksvertretung die Stimmbezirke und erarbeitet alternative Vor-
schläge zum Einsatz von elektronischen Stimmenzählgeräten.
2.1.2 Kanalerneuerung Körnebachstrasse

Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Körnebachstraße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 200 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400 000,00 DM
Ausgaben 2001 600 000,00 DM
Ausgaben 2002 200 000,00 DM

2.1.3 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- Mittelvergabe 2000 -
(Drucksache Nr.: 00003-00)


Zust. StA 02


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die nach dem Gemeindefinanzierungs-
gesetz zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 295 884,00 DM entsprechend
der Empfehlung des Ältestenrates zu vergeben.






2.1.4 Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen für Ausländer 2000
(Drucksache Nr.: 00069-00)


Zust. StA 01


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Mittel im Rahmen der Betreuungs-
maßnahmen für Ausländer nach den Richtlinien und entsprechend dem Vorschlag
der Verwaltung sowie der Empfehlung des Ausländerbeirates zu verteilen.


2.1.5 Vorschlag der CDU - Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 25.10.00 mit der Bezeichnung "PCB-Sanierung von Schulen"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 07.11.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, eine Berechnung der
Sanierungskosten für die Schulgebäude der beiden am schwersten mit PCB be-
lasteten Gruppen bis zum Beginn der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr
2001 vorzulegen.


Nachdem Rm Mohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag begründet
hatte, erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass es möglicherweise schwierig werden
könnte, die gewünschten Daten schon im Dezember vorzulegen. Im übrigen be-
grüße er ausdrücklich die Initiative von CDU und Grünen.


Auch Rm Hovermann (CDU) schloss nicht aus, dass die gewünschten Informationen
später als beantragt vorliegen könnten, zumal neben dem Aufwand für die PCB-Sanie-
rungen die jeweiligen Kosten für die notwendigen Renovierungsarbeiten zu ermitteln
seien. Ggfls. könnte jedoch durch betriebliche Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften
und Reinigen der Gebäude, der Schadstoffgehalt verringert werden. Die Betroffenen
sollten permanent über die veränderten Belastungswerte informiert werden. Dadurch
ließe sich möglicherweise leichter eine Akzeptanz für Verzögerungen erreichen.



OB Dr. Langemeyer erläuterte, bei allen 28 Schulstandorten sei aufgrund der positiven
Erfahrungen mit regelmäßigem Lüften und Reinigen die Intervallreinigung aufgegeben
worden.


StD Fehlemann kündigte an, dass in der nächsten Ratssitzung vier Sanierungsvorlagen
für Schulgebäude sowie eine Prioritätenliste für die übrigen Gebäude vorgelegt werde.
Die Verwaltung arbeite mit Hochdruck unter Ausschöpfung aller Kapazitäten.


Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 07.11.2000 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig be-
schlossen.


2.1.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000 mit der
Bezeichnung “Rechtshilfefonds für DortmunderInnen, die am 21.10.2000 in
Dortmund anlässlich der Demonstration gegen Rechts in polizeiliches Ge-
wahrsam genommen wurden”

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus den Mitteln der “Mark gegen Rechts-
extremismus” umgehend 20 000,00 DM in einen Rechtshilfefonds einzulegen, der
durch StA 01 bewirtschaftet wird. DortmunderInnen, die am 21.10.2000 in Dortmund
anlässlich der Demonstration gegen rechts in polizeiliches Gewahrsam genommen
wurden und denen keine Straftaten zur Last gelegt werden, können auf Antrag aus
diesem Rechtshilfefonds die anfallenden Anwaltskosten erstattet bekommen.


Nachdem Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag seiner
Fraktion begründet hatte, erläuterten Rm Jörder (SPD) und Rm Hovermann (CDU)
die ablehnenden Haltungen ihrer Fraktionen.


Bm’in Wendzinski kündigte an, der Polizeibeirat werde sich in der kommenden Woche
im Rahmen einer Sondersitzung eingehend mit dem Einsatz am 21.10.2000 befassen.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000 wurde
mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


2.2 F i n a n z e n


2.2.1 Finanzsituationbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: III.Quartal 2000 (01.01. – 30.09.2000)


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für
das III. Quartal (01.01.2000 – 30.09.2000) zur Kenntnis.

2.3 P e r s o n a l



- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Busnetz 2000


- Vortrag eines Vorstandsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG -

Zust. StA 2/Dez.



Herr Engelhardt vom Vorstand der Dortmunder Stadtwerke ging in seinem Vortrag
zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die aktuelle Situation und die Perspek-
tiven des Busnetzes 2000 ein.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen in den letzten Jahres (Stichwort: verscho-
bene Siedlungs- und Arbeitsschwerpunkte, geänderte Verkehrsströme) sei von den
Dortmunder Stadtwerken ein neues Busnetz konzipiert worden, das sich an den ge-
änderten Bedürfnissen orientiere. Damit verbunden seien 500 000 km an höheren
Fahrleistungen gewesen. Nach ausgiebigen Beratungen in den Jahren 1998 und 1999
in den Bezirksvertretungen und den Gremien der Stadtwerke, habe der Rat der Stadt
das Konzept mit einer weiteren Steigerung der jährlichen Fahrleistungen auf 930 000 km beschlossen.

In der anschließenden praktischen Erprobungsphase seien Nachbesserungen erforderlich
gewesen, die letztlich zu einer nochmaligen Mehrleistungssteigerung auf 1 044 000 km im
Jahr geführt hätten. Mit den entsprechenden Leerfahrten würden 1,2 Mio. km im Jahr erreicht.

Die zusätzlichen Laufleistungskosten durch das neue Busnetz betrügen rund 7,2 Mio. DM
jährlich. Diese Kosten teilten sich folgendermaßen auf:

800 000,00 DM laufleistungsbezogene Kosten
600 000,00 DM Kapitaldienst für Fahrzeuge
4 700 000,00 DM zusätzliche Personalkosten
1 044 000,00 DM zusätzlicher Einsatz von Fremdunternehmen

Hinzu seien im Jahr 1999 weitere einmalige Kosten für Infrastrukturmaßnahmen in
Höhe von 1,8 Mio. DM und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 1,7 Mio. DM gekom-
men, so dass die Mehrkosten insgesamt im letzten Jahr 10,7 Mio. DM betragen hätten.

Welche Erfolge könne man dem entgegensetzen?

Das Fahrgastaufkommen sei 1998 um 1 % gestiegen, im Jahr 1999 um 0,2 %. Hochgerechnet werde im Jahr 2000 ein Zuwachs von 2,6 % zu erwarten sein. Unterstelle
man, dass das höhere Benutzeraufkommen im Jahr 2000 auf das neue Busnetz zurückgeführt werden könne, habe man Mehreinnahmen in Höhe von 2,6 Mio. DM zu verzeichnen.

In Essen werde es in diesem Jahr einen Rückgang beim Fahrgastaufkommen um 0,5 %
geben. In Düsseldorf liege der Rückgang sogar bei 2,9 %. Als Durchschnittswert für
das gesamte VRR-Gebiet werde eine Zuwachsrate von 0,7 % erwartet.
Die Dortmunder Stadtwerke gingen davon aus, dass durch das neue Busnetz Mehrein-
nahmen langfristig in Höhe von 3 Mio. DM jährlich zu erzielen seien. Die Mehrkosten
betrügen jedoch 7,2 Mio. DM jährlich. Somit bleibe ein Defizit von 4,2 Mio. DM.

Durch innerbetriebliche Optimierungsmaßnahmen wolle man die Umlaufeffizienz
steigern, den Dienstplanwirkungsgrad erhöhen und das Angebot gegenüber den
Fahrgästen optimieren. Ziel sei es, die Mehrkosten von 4,2 Mio. DM innerhalb der
nächsten zwei Jahre zu kompensieren.


Zum Schülerticket führte Herr Engelhardt aus, dass die Dortmunder Stadtwerke mit
einem Preis von ca. 39,00 DM pro Fahrkarte rechneten. Man erwarte, dass durch die
größere Akzeptanz dieses Angebotes rund 25 Busse zusätzlich benötigt würden. An-
gestrebt werde, davon 5 Busse mit Fremdunternehmern fahren zu lassen. Die Kosten-
steigerungen betrügen insgesamt jährlich ca. 4 Mio. DM. Dabei werde unterstellt, dass
sich die bisherige Summe aus Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Einnahmen nicht ver-
ändere. Es müsse gemeinsame Aufgabe der Stadt, der Dortmunder Stadtwerke und des
VRR sein, die Mehrkosten beim Land einzufordern.


In der folgenden Diskussion wurden von Rm Jung (CDU), Rm Wetter (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) und StR Pogadl verschiedene Hinweise und Anregungen
gegeben. Herr Engelhardt bot an, darüber in einem kleinen Kreis zu sprechen.


Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Bericht der Verwaltung und des Vorstandes
der Dortmunder Stadtwerke AG zur Kenntnis.


2.4.2 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
zum 30.09.2000


Zust. StA Dosys


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder System-
hauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.09.2000 zur Kenntnis.


2.4.3 Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung

2.4.3.1 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Anfrage der Fraktion


Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 vor:

1. Wieviele MitarbeiterInnen haben einen Arbeitsvertrag und/oder arbeiten im
Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages bei städtischen (Beteiligungs)
Gesellschaften, die eine Rückkehroption in eine Tätigkeit bei der Stadtver-
waltung beinhalten?

2. Wieviele dieser MitarbeiterInnen werden im Stellenplan der Stadtverwaltung
geführt?

Dazu lag eine schriftliche Antwort der Verwaltung vom 12.10.2000 vor.


2.4.3.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligungs-
berichterstattung jeweils gesondert für die städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und die
Eigenbetriebe darzulegen, wieviele der MitarbeiterInnen der beschriebenen Unternehmen

- eine Rückkehroption in die Stadtverwaltung haben,
- im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt werden,
- BeamtInnen oder Angestellte sind und
- wie hoch die Gesamt-Arbeitgeberbruttokosten sind, die für diese Mitarbeiter-
Innen in den städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften oder Eigenbetrieben
aufgewendet werden.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 wurde
mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen.



Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund



Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes in der Stadt Dortmund.

3.2 Bauleitplanung Bebauungsplan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstrasse hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Bau GB)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000 wird vom Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig beschlossen:

“Um eine ökologische Verbindung für bodenlebende Tierarten zwischen
Phoenix-West und dem Pferdebachtal mittels Tierdurchlässen unter der
Nortkirchenstraße und B 54 im Zuge der gesetzlich notwendigen Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermöglichen, beschließt der AUSW
die Erweiterung des Planbereichs um die bisher ausgesparte Gegenfahr-
bahn der B 54.”


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstim-
mig, folgenden Beschluss zu fassen:



I. Der Rat der Stadt beschließt, den B-Plan Hö 251 – Phoenix West/
Verkehrsknoten Nortkirchenstraße – für den unter Ziffer 1. der
Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023).



II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bau-
leitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung II. Beifügung einer aktualisierten Begründung III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Entwurf der Änderung
Nr. 2 des B-Planes Hö 235 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6
teilweise zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf entsprechend zu mo-
difizieren.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des
B-Planes Hö 235 offengelegte Begründung vom 18.12.1998 entsprechend
den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die
aktualisierte Begründung vom 24.08.2000 der Änderung Nr. 2 des B-Planes
Hö 235 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).

3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm und Bauleitplanung 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung

Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes
Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm, im
Bereich DO-Derne, Glückstraße 10, entsprechend den nachstehenden
Ausführungen zu beantragen.


II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985
für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbe-
reich zu ändern (125. Änderung – GuD-Kraftwerk Derne -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III
FNA 213 – 1)


III. beschließt, den B-Plan Scha 127 – GuD-Kraftwerk Derne – für den in Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung des Flächen-
nutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost

Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklung zur Gesamtansiedlung
LIDL & SCHWARZ in Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vor dem aktuellen Hintergrund zum Standort
Gneisenau-Ost (Punkt 4 der Vorlage)
- eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, einen alternativen zweiten
Standort in Dortmund für ein LIDL & SCHWARZ-SB-Warenhaus “Kauf-
land” zu entwickeln und

- unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 die Ent-
wicklung des Standortes Gneisenau-Ost weiterzuführen und auf dessen
Grundlage eine “landesplanerische Anfrage” nach § 20 LPIG zu stellen,
um baldmöglichst entsprechende definitive Rahmenbedingungen für die
Nutzung des Geländes zu finden.

3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 152 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 5.1
bis 5.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl., S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 26.09.2000 der Änderung
Nr. 1 des B-Planes Lü 152 – Induparik – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152 Indupark
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7
und 41 GO.

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Ap 192 – Stadtkrone Ost – zu reduzieren. Der Anlass für die Reduzierung ist unter der Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben.

R e d u z i e r u n g s b e r e i c h :

Der Bereich beinhaltet die Flächen der bestehenden Eisenbahnanlage der
Dortmunder Eisenbahn GmbH. Die Flächen der Eisenbahnanlage werden
begrenzt durch die Straßen Am Rosenplätzchen und Am Büter im Bereich
des Brückenbauwerkes im Osten, durch die südliche Grenze der ehemaligen
Werksbahntrasse im Süden und die Ostseite der Nord-Süd-Erschließungs-
anlage (Lissabonner Allee) für die Stadtkrone Ost ca. 40 m westlich der
Gaußstraße im Westen. Die nördliche Begrenzung wird durch eine ge-
schwungene Linie in einem Abstand von ca. 12 – 45 m zu den nördlichen
Grenzen der Parzellen 131, 132, 138, 137, 147 und 149 beschrieben (ent-
spricht der geplanten Erschließungsstraße für die Firma Gustav Schade).

Der neue Bebauungsplanbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)



II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 192
- Stadtkrone Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Plan-
bereich und der Begründung vom 29.09.2000 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.
3.8 - unbesetzt -


3.9 - unbesetzt -


3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 (Drucksache Nr.: 00008-00)


Zust. StA 64


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.



Zu Ziffer 4
-------------
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)


- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)


Zust. StA 05


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) begrüßte zunächst die eingeleiteten Maßnahmen zur
Projektetablierung und stellte die Frage, ob die voraussichtliche finanzielle
Ausstattung der dopro-Beteiligungsgesellschaft ausreichend sein werde und
wie sich die Finanzierung des IT-Centers darstelle.

Die städtische Projektgruppe sei schon im wesentlichen aufgebaut. In diesem
Zusammenhang sei von Interesse zu erfahren, wieviele der vorhandenen Mit-
arbeiter intern bzw. extern gewonnen werden konnten.

Darüber hinaus fragte er nach der finanziellen Unterstützung des dortmund-projectes
durch die Landesregierung.

Damit das Projekt erfolgreich sein könne, benötige man geeignete Flächen. Besondere
Priorität habe hier das Gelände Phoenix-West. Wie sehe dort der gegenwärtige Entwick-
lungsstand aus?

Der Zeitrahmen für das dortmund-project sei ziemlich eng bemessen und eine intensive
Begleitung durch die Stadt unverzichtbar, damit die notwendige Infrastruktur zur Ver-
fügung gestellt werden könne. Dabei müssten auch andere Flächen gesehen werden, wie
der alte Flughafen sowie das Umfeld des neuen Flughafens und der Technologiepark.

Im nächsten Zwischenbericht sollte auch auf die Umsetzung der Agenda 21 eingegangen
werden. Hier böten sich z. B. Projekte, wie “Umwelt und Bauen” und “Chancen für Umwelt und Handwerk” an.


OB Dr. Langemeyer führte aus, dass sich die bisherigen Beschlüsse ausschließlich auf die
städtischen Eigenmittel bezögen. Bei Phoenix-West bestehe die Notwendigkeit, vom Land
30 Mio. DM zu erhalten, um handlungsfähig zu werden. Hier habe er positive Signale vom
zuständigen Wirtschaftsministerium bzw. der Landesregierung erhalten, die uneingeschränkt
hinter dem dortmund-project stünden.

Die dopro-Beteiligungsgesellschaft werde nach dem aktuellen Stand mit 1,4 Mio. DM
Eigenkapital ausgestattet. Von diesem Betrag gehe ein Teil an die von ihr gehaltenen
Gesellschaften. Zur Wahrnehmung ihrer Aktivitäten werde die dopro Maßnahmen über
Projektfinanzierung realisieren müssen. Sie agiere dabei als Partnerin der Stadt aber auch
der Wirtschaft und der Landesregierung.

Beim IT-Center sei die Stadt nicht Mitträgerin, sondern begleite das Projekt durch Förder-
maßnahmen. McKinsey habe aufgezeigt, wie hoch der Aufwand für eine zu gründende
IT-Akademie sein werde. Für ihn – so OB Dr. Langemeyer weiter – sei durch das IT-Center der Projektvorschlag “IT-Akademie” auf den Weg gebracht. Das notwendige Engagement müsse insbesondere von staatlicher Ebene kommen. Im Haushalt des Landes würden in diesem Jahr etwa 400 000,00 DM bereitgestellt, im kommenden Jahr seien es wahrscheinlich 1,76 Mio. DM. Damit sei die staatliche Grundfinanzierung gewährleistet. Die überwiegende Finanzierung erfolge allerdings aus Teilnehmerentgelten.

Die staatliche Förderung sei grundsätzlich einzelfall- bzw. projektbezogen. Es werde keine Pauschalförderung geben, obwohl bei Maßnahmen der Projekt Ruhr das Thema Phoenix insgesamt angemeldet worden sei, ebenso als Verhandlungsgrundlage das dortmund-project.

Die Projekt Ruhr befinde sich allerdings derzeit noch in der Konstituierungsphase.

Zur Infrastruktur sagte OB Dr. Langemeyer, die sechs Leitstandorte müssten entwickelt
werden. Dies sei nicht immer einfach, wie das Beispiel Brennaborstraße zeige. Wenn die
Lärmschutzwand, die gerichtlich gefordert werde, vorhanden sei, könne die Straße frei-
gegeben und die Anbindung des Technoparks an den Indupark organisiert werden.

In das dortmund-project sollten aber nicht alle Maßnahmen aufgenommen werden, die
die Verwaltung derzeit betreibe. So sei die Flächenentwicklung im Umfeld des Flug-
hafens eine dringende und notwendige Aufgabe, sollte aber nicht automatisch zu einem
Thema des dortmund-projects werden.

Herr Mager erinnerte daran, dass der Rat beschlossen habe, für das Kernteam in der
Stabstelle 18 Planstellen zu bewilligen. Davon würden mit den heutigen Personal-
entscheidungen im nichtöffentlichen Sitzungsteil 16 Stellen besetzt sein. Die Stellen
würden mit 6 externen Bewerbern und 12 Mitarbeitern aus der Verwaltung besetzt.
Zwei Stellen befänden sich noch im Ausschreibungsverfahren. Darüber hinaus unter-
stützten drei Personen, die von Thyssen-Krupp kostenfrei zur Verfügung gestellt wor-
den seien, das Projektteam. Ein weiterer Mitarbeiter, der bei Thyssen-Krupp aus Al-
tersgründen ausscheide, werde zudem ab 2001 für ein Jahr beratend zum Projektteam
gehören.


Zu Phoenix-West erklärte OB Dr. Langemeyer, dass ihm die Entwicklung nicht schnell
genug vorangehe. Obwohl die Stadt nicht am Verhandlungstisch sitze, sei sie über die
aktuellen Sachstände informiert. Man versuche auch nach Möglichkeit den Verhand-
lungsprozess zu fördern. Die letzten Signale aus den Verhandlungen zwischen dem
Land und Thyssen-Krupp seien positiv zu bewerten. Man brauche möglichst zügig
vertraglich gesicherte Klarheit, zumal es eine Reihe von Interessenten für die Fläche
gebe.


StR Pehlke erläuterte, dass nach dem Ratsbeschluss vom 15.06.2000 die Verwaltung
im laufenden Haushalt 10 Mio. DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt habe. In
der Finanzplanung der nächsten Jahre seien für Sachaufwendungen 10 Mio. DM
jährlich eingeplant worden sowie die Personalkosten für das Projektteam.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) stellte fest, dass die Fläche
Phoenix-West für das dortmund-project eine Schlüsselfunktion darstelle. Thyssen-Krupp
habe für das Grundstück sehr hohe Preisvorstellungen geäußert. Man sollte dem Unter- nehmen seitens der Stadt deshalb deutlich machen, dass mit dieser Forderung das glaub- würdige Engagement in Dortmund in Frage gestellt werde.

Darüber hinaus habe er die Information, dass das Land für den Erwerb und die Entwick-
lung der Fläche Phoenix-West im Haushalt 2001 keine Mittel vorsehen werde. Die Stadt
sowie die Fraktionen des Rates seien aufgefordert, beim Land die notwendigen Mittel
für das dortmund-project einzufordern.


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, der zuständige Minister habe erklärt, dass die
Finanzierung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens und nicht durch den
Regierungsvorschlag erfolgen solle. Er gehe von einer Entscheidung im Sinne
Dortmunds aus.


Auf die Frage von Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nach
der Finanzierung der 10 Mio. DM für das laufende Jahr, antworte Herr Buchbender,
die Mittel würden durch mehrere Einzelpositionen, wie z. B. Einsparungen bei Ka-
pitalmarktzinsen und erhöhten Schlüsselzuweisungen, aufgebracht.


Rm Prüsse (SPD) erklärte die Bereitschaft seiner Fraktion, sich auf politischem Wege
in Düsseldorf für das dortmund-project einzusetzen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) berichtete, dass auch er Informationen habe, dass es bei der
Förderung des Landes eng werden könnte. Deshalb werde man sich um die Unterstüt-
zung der CDU-Landtagsfraktion bemühen, um den Ankauf und die Sanierung der
Phoenix-West Fläche sicherzustellen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den 1. Sachstandsbericht
zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes “dortmund-project” zur Kenntnis zu nehmen.






Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 6


--------------

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000



Zust. StA 50


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

bis einschließlich des HJ 2002 die Bruttolohnkosten für die Beschäftigung von ca.
250 Personen im Rahmen des Landesprogrammes “Arbeit statt Sozialhilfe” zur
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen
zu übernehmen.

Die Veranschlagung für das Programm 2000 ist für das HJ 2000 bereits erfolgt,
und zwar für die Zeit bis zum 31.12.2000:

HhSt 1 4391 7320 000 0
Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze
arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen 714 375,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 6 288 750,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 5 635 000,00 DM

Gesamtaufwendungen 12 638 125,00 DM


HhSt 1 4391 1710 000 1
Zuweisung des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen 410 000,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 2 290 000,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 1 810 000,00 DM

Gesamtzuwendungen 4 510 000,00 DM




6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)


Zust. StA 2/Dez.


Die Vorlage wurde wegen des engen sachlichen Zusammenhangs mit dem Tagesordnungspunkt 10.10 beraten.


Nach kurzer Diskussion stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass es zum gemeinsamen
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
zu TOP 10.10 rechtliche Bedenken gebe und auch offensichtlich noch Beratungs-
bedarf in den Fraktionen bestehe.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund


- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 - (Drucksache Nr.: 00035-00)


Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziffer 3. vorgeschlagene Aus-
zahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2000.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für
Jugendliche 240,00 DM nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als
6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der
Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behin-
dertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur einge-
schränkt geeignete Sportart anbieten.


7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)


Zust. StA 52


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






Zu Ziffer 8
--------------


Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund


hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule), Westrich (Westricher Grundschule)

Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Entwicklung der Grundschul-
standorte in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund von folgenden Eck-
punkten auszugehen:

1. Für die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Einzugsbereiche werden
dauerhaft drei Schulstandorte gesichert.
Mehrheitlich beschlossen (11 ja, 9 nein)

2. Der Neubau der Hangeney-Grundschule ist zügig zu realisieren. Der Schul-
neubau soll die organisatorische Möglichkeit für ein Ganztagsangebot um-
fassen.
Einstimmig beschlossen

3. Die Westricher Grundschule erhält ihren endgültigen Standort an der
Bockenfelder Straße; der Standort Frohlinder Straße für die Westricher
Grundschule wird aufgegeben.
Mehrheitlich beschlossen (11 ja, 9 nein)

4. Eine endgültige Entscheidung über den Standort der Widey-Grundschule soll
später erfolgen, wenn absehbar ist, welche Bauabsichten innerhalb des B-Plans
Hu 121 an der Frohlinder Straße realisiert werden können. Sie hat allerdings
so zeitgerecht zu geschehen, dass ein möglicher Umzug zum Schuljahresbe-
ginn 05/06 gewährleistet werden kann.
Mehrheitlich beschlossen (11 ja, 9 nein)



Die Mitglieder des Schulausschusses empfahlen mehrheitlich (11 ja, 9 nein) dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss unter Einbeziehung des o. a. beschlossenen
gemeinsamen Antrages zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

a) die Errichtung eines Schulneubaus (zwei Schulzüge) einschließlich einer
Normalturnhalle für die Hangeney-Grundschule am Standort Hangeney-
straße 60

b) die Aufgabe des Standortes Frohlinder Straße 12 als Schulstandort für die
Westricher Grundschule zum Schuljahresende 2004/2005 (30.07.2005)

c) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung
von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Dortmund


Rm Jung (CDU) erklärte, dass seine Fraktion dem Punkt a) der Beschlussempfehlung
des Schulausschusses zustimmen werde, alle übrigen Punkte dagegen ablehne.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, die Vorlage auf der Grundlage der Empfehlung des Schul-
ausschusses zu beschließen.





Zu Ziffer 9
--------------


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 10


----------------


Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund


Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme


Zust. StA 30


Es wurde vereinbart, die Vorlage zunächst an den Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Beratung zu überweisen.
Anschließend werden sich der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt
mit der Angelegenheit befassen.


10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999


Zust. StA 14


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit
§ 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung 1999 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den
in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollab-
schlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung
die Entlastung aus dieser Rechnung aus.









10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 1999 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
wird gebilligt.

2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 des Deponie-Sonderver-
mögens der Stadt Dortmund wird festgestellt.

3. Der Jahresgewinn 1999 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund
wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)


Zust. StA 41


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügten Entwürfe zur
Schul- und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.










10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).


10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der
Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)


Zust. StÄ 20, 30


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren in der Stadt Dortmund

- nimmt den Wirtschaftsplan 2001 der EDG zur Kenntnis

- stellt den Wirtschaftsplan 2001 für das Deponie-Sondervermögen mit den
im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest

- beschließt das Investitionsprogramm 2001 bis 2005 für das Deponie-
Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen

- nimmt den Finanzplan 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung des Deponiesondervermögens im
ersten Halbjahr 2000 zur Kenntnis und stimmt der Änderung des Wirtschaftsplanes
des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000 zu.


10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH (Drucksache Nr.: 00005-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren Anteilen i. H. v.
bis zu 33 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH sowie i. H. v. bis zu
70 % an der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH durch die EDG und
der anschließenden Weitergabe von Teilen dieser Anteile an die kommunalen
Partner des MVA-Hamm Verbundes zu. Die Geschäftsführung wird ermächtigt,
alle im Zusammenhang mit den Beteiligungen notwendigen Verträge abzu-
schließen.


10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 66


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001 (Drucksache Nr.: 00085-00)


Zust. StA 20


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.11.2000
vor:

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stellen zum
Tagesordnungspunkt 10.10, Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebühren-
satzung) 2001, der Sitzung am 09.11.2000 den folgenden Antrag und bitten um Bera-
tung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgelegte Straßenreinigungs- und Gebühren-
satzung.

Die bisher durch die Entsorgung Dortmund GmbH im Rahmen der Aktion “Ganz
Dortmund eine saubere Sache” geleistete Sonderreinigung in der Dortmunder Innen-
stadt sowie Bereichen der Stadtbezirkszentren soll weiter fortgesetzt werden. Dafür
soll für die Bereiche, die bisher unter die Sonderreinigung gefallen sind, eine neue
Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung” eingeführt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich die genauen Anforderungen
an die Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung” zu definieren, einen Straßenkatalog
über die betreffenden Bereiche vorzulegen und einen Vorschlag für die Gebühren-
höhe zu machen.


StR Pehlke führte dazu aus, die Verwaltung befürchte, dass eine Gebührensatzung mit
dem beantragten Inhalt einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werde. Das
Oberverwaltungsgericht in Münster habe bereits 1968 festgestellt, dass es sich bei der
Straßenreinigung um eine ordnungsgemäße und nicht ästhetische Reinigung handele.
Ergänzend entschied das OVG im Jahre 1989, dass die Straßenreinigung der Gefahren-
abwehr und Verkehrssicherheit diene. Eine darüber hinaus gehende Intensivreinigung
mache die Satzung angreifbar.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Einbringung der Teilbetriebe Gas
der VEW AG, Dortmund, und der RWE AG, Essen, in die Westfälische
Ferngas AG (WFG-AG), Dortmund, sowie der Umbenennung der WFG-AG
in RWE Gas AG zu.

2. Der Rat stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden neuen Konsor-
tialvertrages zu. Die Vertreter der Stadt werden ermächtigt, die Geschäfts-
führung zu bevollmächtigen, alle notwendigen Erklärungen im Namen der
Stadt Dortmund abzugeben.

3. Die Vertreter der Stadt in den Beschlussgremien der WFG-AG und der
Aktionärsvereinigung der WFG (AV WFG) werden ermächtigt, allen zur
Umsetzung der Einbringung erforderlichen Beschlussfassungen im Auf-
sichtsrat und in der Hauptversammlung der WFG-AG sowie in der Ge-
sellschafterversammlung der AV WFG zuzustimmen. Die Vertreter wer-
den ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und zweck-
dienliche Vereinbarungen zu treffen.














Zu Ziffer 11
----------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen


(Drucksache Nr.: 00017-00)


Zust. StA 37


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Neubau der Feuerwache DO-Eichling-
hofen, Steinsweg 101 – 105, und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

11.2 Frauenförderplan


(Drucksache Nr.: 00002-00)


Zust. StA 02


Rm Jörder (SPD) regte an, dass die Verwaltung einmal jährlich dem Haupt- und
Finanzausschuss einen Bericht über den Stand der nunmehr dezentral durchzu-
führenden Aufgaben im Rahmen des Gleichstellungsauftrages vorlegen sollte.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den neu aufgestellten Frauenförderplan.







11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung
des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat bestellt nach § 113 Abs. 1 und 2 GO Herrn Stadtkämmerer Pehlke mit Wirkung vom 01.12.2000 zum ständigen Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterver-sammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung. Für
den Fall seiner Verhinderung wird Herr Volker Schiek, Amtsleiter StA 11, zum Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung bestellt.






Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.30 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r L i e d s c h u l t e
Oberbürgermeister Ratsmitglied








W e b e r
Schriftführer


01 Dortmund, 14.11.2000
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 8. Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 09. November 2000, 14.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU - als beratendes Mitglied -

Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler

Herr Buchbender StA 20
Herr Mager StA 05
Herr Oesterling StA 11
Herr Sommerer StA 12
Herr Staschik StA 23
Frau Wolfs Frauenbüro


Als Gast war
anwesend: Herr Engelhardt Vorstand Dortmunder Stadtwerke AG




T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.09.2000

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Wahlorganisation - Reduzierung der Stimmbezirke und Einsatz elektronischer Stimmenzählgeräte

2.1.2 Kanalerneuerung Körnebachstrasse

2.1.3 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit


- Mittelvergabe 2000 -
(Drucksache Nr.: 00003-00)

2.1.4 Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen für Ausländer 2000


(Drucksache Nr.: 00069-00)

2.1.5 Vorschlag der CDU - Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


vom 25.10.00 mit der Bezeichnung "PCB-Sanierung von Schulen"

2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -

2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Busnetz 2000


- Vortrag eines Vorstandsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG -

2.4.2 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,


zum 30.09.2000

2.4.3 Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung

2.4.3.1 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000

2.4.3.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund

3.2 Bauleitplanung Bebauungsplan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstrasse hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)


II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Bau GB)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung II. Beifügung einer aktualisierten Begründung III. Satzungsbeschluss

3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm und Bauleitplanung 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung

3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost

3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.8 - unbesetzt -

3.9 - unbesetzt -

3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 (Drucksache Nr.: 00008-00)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)


- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000

6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"


Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund

- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 - (Drucksache Nr.: 00035-00)
7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)

8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund


hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule), Westrich (Westricher Grundschule)

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme

10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999



10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund

10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)

10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)

10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der
Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)

10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)

10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH (Drucksache Nr.: 00005-00)

10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001 (Drucksache Nr.: 00085-00)

10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen (Drucksache Nr.: 00017-00)

11.2 Frauenförderplan (Drucksache Nr.: 00002-00)

11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung


des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1
--------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Liedschulte (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Antrag der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen
Einnahmen und Ausgaben
Stand: III. Quartal (01.01. – 30.09.2000)

Außerdem wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
im Wege der Dringlichkeit folgender Punkt auf die Tagesordnung genommen:

2.1.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000
mit der Bezeichnung “Rechtshilfefonds für DortmunderInnen, die am
21.10.2000 in Dortmund anlässlich der Demonstration gegen Rechts
in polizeiliches Gewahrsam genommen wurden”

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in beiden Fällen einstimmig
festgestellt.


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt:

7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Druckache Nr.: 00065-00)


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.09.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2000.

Zu Ziffer 2


--------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Wahlorganisation - Reduzierung der Stimmbezirke und Einsatz elektronischer Stimmenzählgeräte



Zust. StA 12


Ergänzend zur Verwaltungsvorlage gab Herr Sommerer die Information, dass nach
Auffassung der Verwaltung weitere 50 bis 60 Stimmbezirke eingespart werden
könnten, ohne dass daraus Nachteile für die Wahlberechtigten entstünden.


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung reduziert gem. Sachverhaltsdarstellung in Abstimmung mit der
jeweiligen Bezirksvertretung die Stimmbezirke und erarbeitet alternative Vor-
schläge zum Einsatz von elektronischen Stimmenzählgeräten.
2.1.2 Kanalerneuerung Körnebachstrasse

Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Körnebachstraße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 200 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400 000,00 DM
Ausgaben 2001 600 000,00 DM
Ausgaben 2002 200 000,00 DM

2.1.3 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- Mittelvergabe 2000 -
(Drucksache Nr.: 00003-00)


Zust. StA 02


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die nach dem Gemeindefinanzierungs-
gesetz zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 295 884,00 DM entsprechend
der Empfehlung des Ältestenrates zu vergeben.






2.1.4 Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen für Ausländer 2000
(Drucksache Nr.: 00069-00)


Zust. StA 01


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Mittel im Rahmen der Betreuungs-
maßnahmen für Ausländer nach den Richtlinien und entsprechend dem Vorschlag
der Verwaltung sowie der Empfehlung des Ausländerbeirates zu verteilen.


2.1.5 Vorschlag der CDU - Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 25.10.00 mit der Bezeichnung "PCB-Sanierung von Schulen"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 07.11.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, eine Berechnung der
Sanierungskosten für die Schulgebäude der beiden am schwersten mit PCB be-
lasteten Gruppen bis zum Beginn der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr
2001 vorzulegen.


Nachdem Rm Mohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag begründet
hatte, erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass es möglicherweise schwierig werden
könnte, die gewünschten Daten schon im Dezember vorzulegen. Im übrigen be-
grüße er ausdrücklich die Initiative von CDU und Grünen.


Auch Rm Hovermann (CDU) schloss nicht aus, dass die gewünschten Informationen
später als beantragt vorliegen könnten, zumal neben dem Aufwand für die PCB-Sanie-
rungen die jeweiligen Kosten für die notwendigen Renovierungsarbeiten zu ermitteln
seien. Ggfls. könnte jedoch durch betriebliche Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften
und Reinigen der Gebäude, der Schadstoffgehalt verringert werden. Die Betroffenen
sollten permanent über die veränderten Belastungswerte informiert werden. Dadurch
ließe sich möglicherweise leichter eine Akzeptanz für Verzögerungen erreichen.



OB Dr. Langemeyer erläuterte, bei allen 28 Schulstandorten sei aufgrund der positiven
Erfahrungen mit regelmäßigem Lüften und Reinigen die Intervallreinigung aufgegeben
worden.


StD Fehlemann kündigte an, dass in der nächsten Ratssitzung vier Sanierungsvorlagen
für Schulgebäude sowie eine Prioritätenliste für die übrigen Gebäude vorgelegt werde.
Die Verwaltung arbeite mit Hochdruck unter Ausschöpfung aller Kapazitäten.


Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 07.11.2000 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig be-
schlossen.


2.1.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000 mit der
Bezeichnung “Rechtshilfefonds für DortmunderInnen, die am 21.10.2000 in
Dortmund anlässlich der Demonstration gegen Rechts in polizeiliches Ge-
wahrsam genommen wurden”

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus den Mitteln der “Mark gegen Rechts-
extremismus” umgehend 20 000,00 DM in einen Rechtshilfefonds einzulegen, der
durch StA 01 bewirtschaftet wird. DortmunderInnen, die am 21.10.2000 in Dortmund
anlässlich der Demonstration gegen rechts in polizeiliches Gewahrsam genommen
wurden und denen keine Straftaten zur Last gelegt werden, können auf Antrag aus
diesem Rechtshilfefonds die anfallenden Anwaltskosten erstattet bekommen.


Nachdem Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag seiner
Fraktion begründet hatte, erläuterten Rm Jörder (SPD) und Rm Hovermann (CDU)
die ablehnenden Haltungen ihrer Fraktionen.


Bm’in Wendzinski kündigte an, der Polizeibeirat werde sich in der kommenden Woche
im Rahmen einer Sondersitzung eingehend mit dem Einsatz am 21.10.2000 befassen.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.11.2000 wurde
mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


2.2 F i n a n z e n


2.2.1 Finanzsituationbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: III.Quartal 2000 (01.01. – 30.09.2000)


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für
das III. Quartal (01.01.2000 – 30.09.2000) zur Kenntnis.

2.3 P e r s o n a l



- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Busnetz 2000


- Vortrag eines Vorstandsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG -

Zust. StA 2/Dez.



Herr Engelhardt vom Vorstand der Dortmunder Stadtwerke ging in seinem Vortrag
zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die aktuelle Situation und die Perspek-
tiven des Busnetzes 2000 ein.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen in den letzten Jahres (Stichwort: verscho-
bene Siedlungs- und Arbeitsschwerpunkte, geänderte Verkehrsströme) sei von den
Dortmunder Stadtwerken ein neues Busnetz konzipiert worden, das sich an den ge-
änderten Bedürfnissen orientiere. Damit verbunden seien 500 000 km an höheren
Fahrleistungen gewesen. Nach ausgiebigen Beratungen in den Jahren 1998 und 1999
in den Bezirksvertretungen und den Gremien der Stadtwerke, habe der Rat der Stadt
das Konzept mit einer weiteren Steigerung der jährlichen Fahrleistungen auf 930 000 km beschlossen.

In der anschließenden praktischen Erprobungsphase seien Nachbesserungen erforderlich
gewesen, die letztlich zu einer nochmaligen Mehrleistungssteigerung auf 1 044 000 km im
Jahr geführt hätten. Mit den entsprechenden Leerfahrten würden 1,2 Mio. km im Jahr erreicht.

Die zusätzlichen Laufleistungskosten durch das neue Busnetz betrügen rund 7,2 Mio. DM
jährlich. Diese Kosten teilten sich folgendermaßen auf:

800 000,00 DM laufleistungsbezogene Kosten
600 000,00 DM Kapitaldienst für Fahrzeuge
4 700 000,00 DM zusätzliche Personalkosten
1 044 000,00 DM zusätzlicher Einsatz von Fremdunternehmen

Hinzu seien im Jahr 1999 weitere einmalige Kosten für Infrastrukturmaßnahmen in
Höhe von 1,8 Mio. DM und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 1,7 Mio. DM gekom-
men, so dass die Mehrkosten insgesamt im letzten Jahr 10,7 Mio. DM betragen hätten.

Welche Erfolge könne man dem entgegensetzen?

Das Fahrgastaufkommen sei 1998 um 1 % gestiegen, im Jahr 1999 um 0,2 %. Hochgerechnet werde im Jahr 2000 ein Zuwachs von 2,6 % zu erwarten sein. Unterstelle
man, dass das höhere Benutzeraufkommen im Jahr 2000 auf das neue Busnetz zurückgeführt werden könne, habe man Mehreinnahmen in Höhe von 2,6 Mio. DM zu verzeichnen.

In Essen werde es in diesem Jahr einen Rückgang beim Fahrgastaufkommen um 0,5 %
geben. In Düsseldorf liege der Rückgang sogar bei 2,9 %. Als Durchschnittswert für
das gesamte VRR-Gebiet werde eine Zuwachsrate von 0,7 % erwartet.
Die Dortmunder Stadtwerke gingen davon aus, dass durch das neue Busnetz Mehrein-
nahmen langfristig in Höhe von 3 Mio. DM jährlich zu erzielen seien. Die Mehrkosten
betrügen jedoch 7,2 Mio. DM jährlich. Somit bleibe ein Defizit von 4,2 Mio. DM.

Durch innerbetriebliche Optimierungsmaßnahmen wolle man die Umlaufeffizienz
steigern, den Dienstplanwirkungsgrad erhöhen und das Angebot gegenüber den
Fahrgästen optimieren. Ziel sei es, die Mehrkosten von 4,2 Mio. DM innerhalb der
nächsten zwei Jahre zu kompensieren.


Zum Schülerticket führte Herr Engelhardt aus, dass die Dortmunder Stadtwerke mit
einem Preis von ca. 39,00 DM pro Fahrkarte rechneten. Man erwarte, dass durch die
größere Akzeptanz dieses Angebotes rund 25 Busse zusätzlich benötigt würden. An-
gestrebt werde, davon 5 Busse mit Fremdunternehmern fahren zu lassen. Die Kosten-
steigerungen betrügen insgesamt jährlich ca. 4 Mio. DM. Dabei werde unterstellt, dass
sich die bisherige Summe aus Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Einnahmen nicht ver-
ändere. Es müsse gemeinsame Aufgabe der Stadt, der Dortmunder Stadtwerke und des
VRR sein, die Mehrkosten beim Land einzufordern.


In der folgenden Diskussion wurden von Rm Jung (CDU), Rm Wetter (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) und StR Pogadl verschiedene Hinweise und Anregungen
gegeben. Herr Engelhardt bot an, darüber in einem kleinen Kreis zu sprechen.


Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Bericht der Verwaltung und des Vorstandes
der Dortmunder Stadtwerke AG zur Kenntnis.


2.4.2 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
zum 30.09.2000


Zust. StA Dosys


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder System-
hauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.09.2000 zur Kenntnis.


2.4.3 Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung

2.4.3.1 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Anfrage der Fraktion


Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 vor:

1. Wieviele MitarbeiterInnen haben einen Arbeitsvertrag und/oder arbeiten im
Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages bei städtischen (Beteiligungs)
Gesellschaften, die eine Rückkehroption in eine Tätigkeit bei der Stadtver-
waltung beinhalten?

2. Wieviele dieser MitarbeiterInnen werden im Stellenplan der Stadtverwaltung
geführt?

Dazu lag eine schriftliche Antwort der Verwaltung vom 12.10.2000 vor.


2.4.3.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligungs-
berichterstattung jeweils gesondert für die städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und die
Eigenbetriebe darzulegen, wieviele der MitarbeiterInnen der beschriebenen Unternehmen

- eine Rückkehroption in die Stadtverwaltung haben,
- im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt werden,
- BeamtInnen oder Angestellte sind und
- wie hoch die Gesamt-Arbeitgeberbruttokosten sind, die für diese Mitarbeiter-
Innen in den städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften oder Eigenbetrieben
aufgewendet werden.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 wurde
mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen.



Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund



Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes in der Stadt Dortmund.

3.2 Bauleitplanung Bebauungsplan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstrasse hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Bau GB)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000 wird vom Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig beschlossen:

“Um eine ökologische Verbindung für bodenlebende Tierarten zwischen
Phoenix-West und dem Pferdebachtal mittels Tierdurchlässen unter der
Nortkirchenstraße und B 54 im Zuge der gesetzlich notwendigen Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermöglichen, beschließt der AUSW
die Erweiterung des Planbereichs um die bisher ausgesparte Gegenfahr-
bahn der B 54.”


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstim-
mig, folgenden Beschluss zu fassen:



I. Der Rat der Stadt beschließt, den B-Plan Hö 251 – Phoenix West/
Verkehrsknoten Nortkirchenstraße – für den unter Ziffer 1. der
Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023).



II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bau-
leitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung II. Beifügung einer aktualisierten Begründung III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Entwurf der Änderung
Nr. 2 des B-Planes Hö 235 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6
teilweise zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf entsprechend zu mo-
difizieren.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des
B-Planes Hö 235 offengelegte Begründung vom 18.12.1998 entsprechend
den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die
aktualisierte Begründung vom 24.08.2000 der Änderung Nr. 2 des B-Planes
Hö 235 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).

3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm und Bauleitplanung 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung

Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes
Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm, im
Bereich DO-Derne, Glückstraße 10, entsprechend den nachstehenden
Ausführungen zu beantragen.


II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985
für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbe-
reich zu ändern (125. Änderung – GuD-Kraftwerk Derne -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III
FNA 213 – 1)


III. beschließt, den B-Plan Scha 127 – GuD-Kraftwerk Derne – für den in Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung des Flächen-
nutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost

Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklung zur Gesamtansiedlung
LIDL & SCHWARZ in Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vor dem aktuellen Hintergrund zum Standort
Gneisenau-Ost (Punkt 4 der Vorlage)
- eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, einen alternativen zweiten
Standort in Dortmund für ein LIDL & SCHWARZ-SB-Warenhaus “Kauf-
land” zu entwickeln und

- unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 die Ent-
wicklung des Standortes Gneisenau-Ost weiterzuführen und auf dessen
Grundlage eine “landesplanerische Anfrage” nach § 20 LPIG zu stellen,
um baldmöglichst entsprechende definitive Rahmenbedingungen für die
Nutzung des Geländes zu finden.

3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 152 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 5.1
bis 5.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl., S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 26.09.2000 der Änderung
Nr. 1 des B-Planes Lü 152 – Induparik – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152 Indupark
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7
und 41 GO.

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Ap 192 – Stadtkrone Ost – zu reduzieren. Der Anlass für die Reduzierung ist unter der Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben.

R e d u z i e r u n g s b e r e i c h :

Der Bereich beinhaltet die Flächen der bestehenden Eisenbahnanlage der
Dortmunder Eisenbahn GmbH. Die Flächen der Eisenbahnanlage werden
begrenzt durch die Straßen Am Rosenplätzchen und Am Büter im Bereich
des Brückenbauwerkes im Osten, durch die südliche Grenze der ehemaligen
Werksbahntrasse im Süden und die Ostseite der Nord-Süd-Erschließungs-
anlage (Lissabonner Allee) für die Stadtkrone Ost ca. 40 m westlich der
Gaußstraße im Westen. Die nördliche Begrenzung wird durch eine ge-
schwungene Linie in einem Abstand von ca. 12 – 45 m zu den nördlichen
Grenzen der Parzellen 131, 132, 138, 137, 147 und 149 beschrieben (ent-
spricht der geplanten Erschließungsstraße für die Firma Gustav Schade).

Der neue Bebauungsplanbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)



II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 192
- Stadtkrone Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Plan-
bereich und der Begründung vom 29.09.2000 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.
3.8 - unbesetzt -


3.9 - unbesetzt -


3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 (Drucksache Nr.: 00008-00)


Zust. StA 64


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.



Zu Ziffer 4
-------------
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)


- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)


Zust. StA 05


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) begrüßte zunächst die eingeleiteten Maßnahmen zur
Projektetablierung und stellte die Frage, ob die voraussichtliche finanzielle
Ausstattung der dopro-Beteiligungsgesellschaft ausreichend sein werde und
wie sich die Finanzierung des IT-Centers darstelle.

Die städtische Projektgruppe sei schon im wesentlichen aufgebaut. In diesem
Zusammenhang sei von Interesse zu erfahren, wieviele der vorhandenen Mit-
arbeiter intern bzw. extern gewonnen werden konnten.

Darüber hinaus fragte er nach der finanziellen Unterstützung des dortmund-projectes
durch die Landesregierung.

Damit das Projekt erfolgreich sein könne, benötige man geeignete Flächen. Besondere
Priorität habe hier das Gelände Phoenix-West. Wie sehe dort der gegenwärtige Entwick-
lungsstand aus?

Der Zeitrahmen für das dortmund-project sei ziemlich eng bemessen und eine intensive
Begleitung durch die Stadt unverzichtbar, damit die notwendige Infrastruktur zur Ver-
fügung gestellt werden könne. Dabei müssten auch andere Flächen gesehen werden, wie
der alte Flughafen sowie das Umfeld des neuen Flughafens und der Technologiepark.

Im nächsten Zwischenbericht sollte auch auf die Umsetzung der Agenda 21 eingegangen
werden. Hier böten sich z. B. Projekte, wie “Umwelt und Bauen” und “Chancen für Umwelt und Handwerk” an.


OB Dr. Langemeyer führte aus, dass sich die bisherigen Beschlüsse ausschließlich auf die
städtischen Eigenmittel bezögen. Bei Phoenix-West bestehe die Notwendigkeit, vom Land
30 Mio. DM zu erhalten, um handlungsfähig zu werden. Hier habe er positive Signale vom
zuständigen Wirtschaftsministerium bzw. der Landesregierung erhalten, die uneingeschränkt
hinter dem dortmund-project stünden.

Die dopro-Beteiligungsgesellschaft werde nach dem aktuellen Stand mit 1,4 Mio. DM
Eigenkapital ausgestattet. Von diesem Betrag gehe ein Teil an die von ihr gehaltenen
Gesellschaften. Zur Wahrnehmung ihrer Aktivitäten werde die dopro Maßnahmen über
Projektfinanzierung realisieren müssen. Sie agiere dabei als Partnerin der Stadt aber auch
der Wirtschaft und der Landesregierung.

Beim IT-Center sei die Stadt nicht Mitträgerin, sondern begleite das Projekt durch Förder-
maßnahmen. McKinsey habe aufgezeigt, wie hoch der Aufwand für eine zu gründende
IT-Akademie sein werde. Für ihn – so OB Dr. Langemeyer weiter – sei durch das IT-Center der Projektvorschlag “IT-Akademie” auf den Weg gebracht. Das notwendige Engagement müsse insbesondere von staatlicher Ebene kommen. Im Haushalt des Landes würden in diesem Jahr etwa 400 000,00 DM bereitgestellt, im kommenden Jahr seien es wahrscheinlich 1,76 Mio. DM. Damit sei die staatliche Grundfinanzierung gewährleistet. Die überwiegende Finanzierung erfolge allerdings aus Teilnehmerentgelten.

Die staatliche Förderung sei grundsätzlich einzelfall- bzw. projektbezogen. Es werde keine Pauschalförderung geben, obwohl bei Maßnahmen der Projekt Ruhr das Thema Phoenix insgesamt angemeldet worden sei, ebenso als Verhandlungsgrundlage das dortmund-project.

Die Projekt Ruhr befinde sich allerdings derzeit noch in der Konstituierungsphase.

Zur Infrastruktur sagte OB Dr. Langemeyer, die sechs Leitstandorte müssten entwickelt
werden. Dies sei nicht immer einfach, wie das Beispiel Brennaborstraße zeige. Wenn die
Lärmschutzwand, die gerichtlich gefordert werde, vorhanden sei, könne die Straße frei-
gegeben und die Anbindung des Technoparks an den Indupark organisiert werden.

In das dortmund-project sollten aber nicht alle Maßnahmen aufgenommen werden, die
die Verwaltung derzeit betreibe. So sei die Flächenentwicklung im Umfeld des Flug-
hafens eine dringende und notwendige Aufgabe, sollte aber nicht automatisch zu einem
Thema des dortmund-projects werden.

Herr Mager erinnerte daran, dass der Rat beschlossen habe, für das Kernteam in der
Stabstelle 18 Planstellen zu bewilligen. Davon würden mit den heutigen Personal-
entscheidungen im nichtöffentlichen Sitzungsteil 16 Stellen besetzt sein. Die Stellen
würden mit 6 externen Bewerbern und 12 Mitarbeitern aus der Verwaltung besetzt.
Zwei Stellen befänden sich noch im Ausschreibungsverfahren. Darüber hinaus unter-
stützten drei Personen, die von Thyssen-Krupp kostenfrei zur Verfügung gestellt wor-
den seien, das Projektteam. Ein weiterer Mitarbeiter, der bei Thyssen-Krupp aus Al-
tersgründen ausscheide, werde zudem ab 2001 für ein Jahr beratend zum Projektteam
gehören.


Zu Phoenix-West erklärte OB Dr. Langemeyer, dass ihm die Entwicklung nicht schnell
genug vorangehe. Obwohl die Stadt nicht am Verhandlungstisch sitze, sei sie über die
aktuellen Sachstände informiert. Man versuche auch nach Möglichkeit den Verhand-
lungsprozess zu fördern. Die letzten Signale aus den Verhandlungen zwischen dem
Land und Thyssen-Krupp seien positiv zu bewerten. Man brauche möglichst zügig
vertraglich gesicherte Klarheit, zumal es eine Reihe von Interessenten für die Fläche
gebe.


StR Pehlke erläuterte, dass nach dem Ratsbeschluss vom 15.06.2000 die Verwaltung
im laufenden Haushalt 10 Mio. DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt habe. In
der Finanzplanung der nächsten Jahre seien für Sachaufwendungen 10 Mio. DM
jährlich eingeplant worden sowie die Personalkosten für das Projektteam.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) stellte fest, dass die Fläche
Phoenix-West für das dortmund-project eine Schlüsselfunktion darstelle. Thyssen-Krupp
habe für das Grundstück sehr hohe Preisvorstellungen geäußert. Man sollte dem Unter- nehmen seitens der Stadt deshalb deutlich machen, dass mit dieser Forderung das glaub- würdige Engagement in Dortmund in Frage gestellt werde.

Darüber hinaus habe er die Information, dass das Land für den Erwerb und die Entwick-
lung der Fläche Phoenix-West im Haushalt 2001 keine Mittel vorsehen werde. Die Stadt
sowie die Fraktionen des Rates seien aufgefordert, beim Land die notwendigen Mittel
für das dortmund-project einzufordern.


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, der zuständige Minister habe erklärt, dass die
Finanzierung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens und nicht durch den
Regierungsvorschlag erfolgen solle. Er gehe von einer Entscheidung im Sinne
Dortmunds aus.


Auf die Frage von Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nach
der Finanzierung der 10 Mio. DM für das laufende Jahr, antworte Herr Buchbender,
die Mittel würden durch mehrere Einzelpositionen, wie z. B. Einsparungen bei Ka-
pitalmarktzinsen und erhöhten Schlüsselzuweisungen, aufgebracht.


Rm Prüsse (SPD) erklärte die Bereitschaft seiner Fraktion, sich auf politischem Wege
in Düsseldorf für das dortmund-project einzusetzen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) berichtete, dass auch er Informationen habe, dass es bei der
Förderung des Landes eng werden könnte. Deshalb werde man sich um die Unterstüt-
zung der CDU-Landtagsfraktion bemühen, um den Ankauf und die Sanierung der
Phoenix-West Fläche sicherzustellen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den 1. Sachstandsbericht
zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes “dortmund-project” zur Kenntnis zu nehmen.






Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 6


--------------

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000



Zust. StA 50


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

bis einschließlich des HJ 2002 die Bruttolohnkosten für die Beschäftigung von ca.
250 Personen im Rahmen des Landesprogrammes “Arbeit statt Sozialhilfe” zur
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen
zu übernehmen.

Die Veranschlagung für das Programm 2000 ist für das HJ 2000 bereits erfolgt,
und zwar für die Zeit bis zum 31.12.2000:

HhSt 1 4391 7320 000 0
Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze
arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen 714 375,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 6 288 750,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 5 635 000,00 DM

Gesamtaufwendungen 12 638 125,00 DM


HhSt 1 4391 1710 000 1
Zuweisung des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen 410 000,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 2 290 000,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 1 810 000,00 DM

Gesamtzuwendungen 4 510 000,00 DM




6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)


Zust. StA 2/Dez.


Die Vorlage wurde wegen des engen sachlichen Zusammenhangs mit dem Tagesordnungspunkt 10.10 beraten.


Nach kurzer Diskussion stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass es zum gemeinsamen
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
zu TOP 10.10 rechtliche Bedenken gebe und auch offensichtlich noch Beratungs-
bedarf in den Fraktionen bestehe.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund


- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 - (Drucksache Nr.: 00035-00)


Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziffer 3. vorgeschlagene Aus-
zahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2000.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für
Jugendliche 240,00 DM nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als
6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der
Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behin-
dertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur einge-
schränkt geeignete Sportart anbieten.


7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)


Zust. StA 52


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






Zu Ziffer 8
--------------


Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund


hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule), Westrich (Westricher Grundschule)

Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Entwicklung der Grundschul-
standorte in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund von folgenden Eck-
punkten auszugehen:

1. Für die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Einzugsbereiche werden
dauerhaft drei Schulstandorte gesichert.
Mehrheitlich beschlossen (11 ja, 9 nein)

2. Der Neubau der Hangeney-Grundschule ist zügig zu realisieren. Der Schul-
neubau soll die organisatorische Möglichkeit für ein Ganztagsangebot um-
fassen.
Einstimmig beschlossen

3. Die Westricher Grundschule erhält ihren endgültigen Standort an der
Bockenfelder Straße; der Standort Frohlinder Straße für die Westricher
Grundschule wird aufgegeben.
Mehrheitlich beschlossen (11 ja, 9 nein)

4. Eine endgültige Entscheidung über den Standort der Widey-Grundschule soll
später erfolgen, wenn absehbar ist, welche Bauabsichten innerhalb des B-Plans
Hu 121 an der Frohlinder Straße realisiert werden können. Sie hat allerdings
so zeitgerecht zu geschehen, dass ein möglicher Umzug zum Schuljahresbe-
ginn 05/06 gewährleistet werden kann.
Mehrheitlich beschlossen (11 ja, 9 nein)



Die Mitglieder des Schulausschusses empfahlen mehrheitlich (11 ja, 9 nein) dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss unter Einbeziehung des o. a. beschlossenen
gemeinsamen Antrages zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

a) die Errichtung eines Schulneubaus (zwei Schulzüge) einschließlich einer
Normalturnhalle für die Hangeney-Grundschule am Standort Hangeney-
straße 60

b) die Aufgabe des Standortes Frohlinder Straße 12 als Schulstandort für die
Westricher Grundschule zum Schuljahresende 2004/2005 (30.07.2005)

c) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung
von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Dortmund


Rm Jung (CDU) erklärte, dass seine Fraktion dem Punkt a) der Beschlussempfehlung
des Schulausschusses zustimmen werde, alle übrigen Punkte dagegen ablehne.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, die Vorlage auf der Grundlage der Empfehlung des Schul-
ausschusses zu beschließen.





Zu Ziffer 9
--------------


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 10


----------------


Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund


Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme


Zust. StA 30


Es wurde vereinbart, die Vorlage zunächst an den Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Beratung zu überweisen.
Anschließend werden sich der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt
mit der Angelegenheit befassen.


10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999


Zust. StA 14


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit
§ 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung 1999 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den
in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollab-
schlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung
die Entlastung aus dieser Rechnung aus.









10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 1999 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
wird gebilligt.

2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 des Deponie-Sonderver-
mögens der Stadt Dortmund wird festgestellt.

3. Der Jahresgewinn 1999 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund
wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)


Zust. StA 41


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügten Entwürfe zur
Schul- und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.










10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).


10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der
Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)


Zust. StÄ 20, 30


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren in der Stadt Dortmund

- nimmt den Wirtschaftsplan 2001 der EDG zur Kenntnis

- stellt den Wirtschaftsplan 2001 für das Deponie-Sondervermögen mit den
im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest

- beschließt das Investitionsprogramm 2001 bis 2005 für das Deponie-
Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen

- nimmt den Finanzplan 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung des Deponiesondervermögens im
ersten Halbjahr 2000 zur Kenntnis und stimmt der Änderung des Wirtschaftsplanes
des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000 zu.


10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH (Drucksache Nr.: 00005-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren Anteilen i. H. v.
bis zu 33 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH sowie i. H. v. bis zu
70 % an der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH durch die EDG und
der anschließenden Weitergabe von Teilen dieser Anteile an die kommunalen
Partner des MVA-Hamm Verbundes zu. Die Geschäftsführung wird ermächtigt,
alle im Zusammenhang mit den Beteiligungen notwendigen Verträge abzu-
schließen.


10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 66


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001 (Drucksache Nr.: 00085-00)


Zust. StA 20


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.11.2000
vor:

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stellen zum
Tagesordnungspunkt 10.10, Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebühren-
satzung) 2001, der Sitzung am 09.11.2000 den folgenden Antrag und bitten um Bera-
tung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgelegte Straßenreinigungs- und Gebühren-
satzung.

Die bisher durch die Entsorgung Dortmund GmbH im Rahmen der Aktion “Ganz
Dortmund eine saubere Sache” geleistete Sonderreinigung in der Dortmunder Innen-
stadt sowie Bereichen der Stadtbezirkszentren soll weiter fortgesetzt werden. Dafür
soll für die Bereiche, die bisher unter die Sonderreinigung gefallen sind, eine neue
Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung” eingeführt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich die genauen Anforderungen
an die Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung” zu definieren, einen Straßenkatalog
über die betreffenden Bereiche vorzulegen und einen Vorschlag für die Gebühren-
höhe zu machen.


StR Pehlke führte dazu aus, die Verwaltung befürchte, dass eine Gebührensatzung mit
dem beantragten Inhalt einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werde. Das
Oberverwaltungsgericht in Münster habe bereits 1968 festgestellt, dass es sich bei der
Straßenreinigung um eine ordnungsgemäße und nicht ästhetische Reinigung handele.
Ergänzend entschied das OVG im Jahre 1989, dass die Straßenreinigung der Gefahren-
abwehr und Verkehrssicherheit diene. Eine darüber hinaus gehende Intensivreinigung
mache die Satzung angreifbar.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Einbringung der Teilbetriebe Gas
der VEW AG, Dortmund, und der RWE AG, Essen, in die Westfälische
Ferngas AG (WFG-AG), Dortmund, sowie der Umbenennung der WFG-AG
in RWE Gas AG zu.

2. Der Rat stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden neuen Konsor-
tialvertrages zu. Die Vertreter der Stadt werden ermächtigt, die Geschäfts-
führung zu bevollmächtigen, alle notwendigen Erklärungen im Namen der
Stadt Dortmund abzugeben.

3. Die Vertreter der Stadt in den Beschlussgremien der WFG-AG und der
Aktionärsvereinigung der WFG (AV WFG) werden ermächtigt, allen zur
Umsetzung der Einbringung erforderlichen Beschlussfassungen im Auf-
sichtsrat und in der Hauptversammlung der WFG-AG sowie in der Ge-
sellschafterversammlung der AV WFG zuzustimmen. Die Vertreter wer-
den ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und zweck-
dienliche Vereinbarungen zu treffen.














Zu Ziffer 11
----------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen


(Drucksache Nr.: 00017-00)


Zust. StA 37


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Neubau der Feuerwache DO-Eichling-
hofen, Steinsweg 101 – 105, und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

11.2 Frauenförderplan


(Drucksache Nr.: 00002-00)


Zust. StA 02


Rm Jörder (SPD) regte an, dass die Verwaltung einmal jährlich dem Haupt- und
Finanzausschuss einen Bericht über den Stand der nunmehr dezentral durchzu-
führenden Aufgaben im Rahmen des Gleichstellungsauftrages vorlegen sollte.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den neu aufgestellten Frauenförderplan.







11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung
des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat bestellt nach § 113 Abs. 1 und 2 GO Herrn Stadtkämmerer Pehlke mit Wirkung vom 01.12.2000 zum ständigen Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterver-sammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung. Für
den Fall seiner Verhinderung wird Herr Volker Schiek, Amtsleiter StA 11, zum Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung bestellt.






Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.30 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r L i e d s c h u l t e
Oberbürgermeister Ratsmitglied








W e b e r
Schriftführer