Niederschrift (öffentlich)
über die 25. Sitzung des Schulausschusses
am 24.01.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
4. Schulaufsicht
./.
5. Gäste
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
6. Abwesend:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Holger Nolte
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 25. Sitzung des Schulausschusses,
am 24.01.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Errichtung des erweiterten gebundenen Ganztags an der Paul-Dohrmann-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2018/19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08664-17)
3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
3.3 Schulbegleitung in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2017
(Drucksache Nr.: 07900-17-E3)
3.4 In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017
(Drucksache Nr.: 09700-17)
3.5 Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09471-17-E2)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> zur Info - Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> zur Info - Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> zur Info - Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> zur Info - Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Situation Gesamtschule Gartenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09735-17)
6.2 Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09876-18)
6.3 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09877-18)
1. Regularien
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Albrecht-Winterhoff benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die folgenden TOPs im Zusammenhang zu behandeln:
TOP 3.5 Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(DS Nr.: 09471-17-E2)
und
TOP 6.3 Schulsozialarbeit
Stellungnahme zum TOP
(DS Nr.: 09877-17-E1)
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Errichtung des erweiterten gebundenen Ganztags an der Paul-Dohrmann-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2018/19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08664-17)
Herr Schmidt dankte für die Vorlage und sprach der Verwaltung sein Lob für die Arbeit aus.
Herr Rettstadt stimmte dem ebenfalls zu. Er freue sich über steigende Schülerzahlen an der Paul-Dohrmann-Schule, was für ihn ein Beweis für die qualitativ hochwertige Arbeit der Schule sei. Dieses zeige auch, dass Förderschulen ein wichtiger Bestandteil des Dortmunder Bildungssystems seien.
Herr Klösel fragte nach, ob der gebundene Ganztag an allen Schulen an 4 Tagen gelte oder nur an der Paul-Dohrmann-Schule.
Frau Raddatz-Nowack antwortete, dass dieses durch das Schulgesetz geregelt sei und generell an 4 Tagen stattfinde.
Frau Plieth äußerte ebenfalls Zustimmung und dankte der Verwaltung. Besonders freue sie sich darüber, dass das Raumprogramm es zulasse, ein Mittagessen anzubieten.
Frau Schneckenburger führte aus, dass in diesem Falle Elternwille und Anzahl der Ganztagsnachmittage übereinstimmend zur Ausführung kommen. Sie habe kürzlich mit der Schulministerin die Schule besucht, um sich von der guten Unterbringung der Kinder der Fröbelschule zu überzeugen. Das erkläre die Steigerung der Schülerzahlen von einem Schuljahr zum nächsten.
Frau Staar machte darauf aufmerksam, dass es häufig Elternwunsch nach der Ganztagsbetreuung sei. Der Elternwille verlange jedoch nach mehr Möglichkeiten der Inklusion an Regelschulen. Da die notwendigen Voraussetzungen dazu noch nicht ausreichend geschaffen wurden, würden viele Eltern die intensivere Beschulung an Förderschulen wählen. Ziel sei allerdings, Förderschulen irgendwann nicht mehr zu benötigen.
Herr Rettstadt erklärte, dass es ihm nur um die qualitativ hochwertige Beschulung gehe, egal ob in der Regel- oder Förderschule.
Frau Löffler wies darauf hin, dass es in diesem Falle nicht um eine Inklusionsdebatte gehe, sondern um Fortbestand und gute Ausstattung einer Schule, und die Berücksichtigung des Elternwillens.
Herr Herkelmann stimmte Herrn Rettstadts Aussage zu. Inklusion sollte im gesamten Leben berücksichtigt werden.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Errichtung des erweiterten gebundenen Ganztags an der Paul-Dohrmann-Schule zum Schuljahr 2018/19 (01.08.2018).
zu TOP 3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Es lagen folgende Überweisungen aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2017 vor:
„Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
8.Einrichtung einer neuen Grundschule in der Innenstadt Nord
Der Rat beschließt die Einrichtung einer neuen inklusiven Grundschule in der Innenstadt-
Nord / Unterbezirk Borsigplatz.
Begründung:
Der anlassbezogene Bericht zur Schulentwicklungsplanung mit Bezug auf den Ratsbeschluss
vom 06.04.2017 stellt die Schülerzahlentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im
Stadtbezirk Innenstadt Nord vor. Demnach besteht ein Bedarf an einer weiteren Grundschule.
Diese zusätzliche Schule sollte inklusiv geführt werden, um dem Sozialraum gerecht zu
werden, d.h. sowohl Raumbedarfe als auch die personelle Ausstattung sowie Klassengrößen
sollen sich orientieren an den Anforderungen zur inklusiven Beschulung (siehe Modell
Primusschulen in NRW).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratungund Beschlussfassung an den Schulausschuss.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
6.Bildung und Innovation
Die Stadt soll Planungen für digitale Laborschulen in Kooperation mit dem Land vorantreiben.
Lernen an Dortmunds Schulen soll zukünftig den Herausforderungen der Zukunft noch besser
begegnen können. Die Laborschulen für die verschiedenen Schulformen sollen dabei als
Blaupause für zukünftige Schulplanung dienen. Dies bedeutet einen allumfassenden Ansatz
von Schulinfrastruktur über Lehrerfortbildungen und pädagogische Ansätze.
Für die Planung und Konzeption werden zunächst 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Die Verwaltung legt dem Schulausschuss zeitnah ein Konzept zur Umsetzung vor. Dabei
sollte zusätzlich Landesmittel und Bundesmittel aus bestehenden Programmen
akquiriert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung
und Beschlussfassung an den Schulausschuss.“
Herr Rettstadt erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Das Thema sei wichtig und solle im Fachausschuss diskutiert werden. Die Umsetzung des Medienentwicklungplanes dauere zu lange, es müsse schneller reagiert werden, um die Kinder und Jugendlichen auf die digitale Welt vorzubereiten. Überlegungen, dass jede Schule einzeln vorgehe, seien nicht umsetzbar. Die Idee seiner Faktion sei es, für die verschiedenen Schulformen digitale Laborschulen einzurichten. Die Verwaltung solle die Voraussetzungen prüfen, ob es der Vorschlag Sinn mache. Da es auch um Finanzmittel gehe, solle das Projekt auch künftig in die Haushaltsberatungen einfließen.
Frau Raddatz-Nowack bezog sich auf die Medienentwicklungspläne, für die individuelle, intensive Planungskonzepte mit den Schulen erarbeitet wurden. Es gehe dabei nicht nur um die Ausstattungsplanung, sondern besonders um pädagogische Medienkonzepte. Dadurch werde der Prozess beschleunigt, aber auch inhaltlich hinterlegt. Der Entwicklungsstand der Schulen sei äußerst unterschiedlich. Es könne für den Schulausschuss ein Sachstandsbericht vorgesehen werden, wie die tatsächliche Umsetzung erfolgt. Mittel stünden u. a. im Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung.
Frau Schneckenburger stimmte dem Vorschlag von Frau Raddatz-Nowack zu. In den Masterplan „Digitale Bildung“ könne die Frage Laborschulen aufgenommen werden. Man könne dann sehen, ob dieses überhaupt Sinn mache. Sie erklärte, dass die sog. „Wanka-Initiative“ zur digitalen Bildung auch unter einer neuen Koalition weitergeführt werden könnte. Die Einrichtung von 20 bundesweit geplanten Zentren für digitale Bildung würde auch eins für den Regierungsbezirk Arnsberg bedeuten, Dortmund wäre ein guter Standort dafür.
Frau Konak ging kurz auf den Antrag ihrer Fraktion ein. Der Bericht zur Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfen zeige eine steigende Tendenz. Sie sehe deshalb den Bedarf einer weiteren Grundschule, die eine inklusive Ausstattung haben solle.
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste - Laborschulen
Frau Löffler hielt den Grundgedanken der Digitalisierung und Verbesserung des Medienaufkommens in Schulen für sehr sinnvoll, ebenso einen Sachstandsbericht der Schulverwaltung. Sie lehne aber die Einrichtung von Laborschulen ab, die eine Zwei-Klassen-Gesellschaft förderten.
Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten – Einrichtung einer neuen Grundschule
Frau Löffler erklärte, dass der geplante Neubau der Lessing-Grundschule dreizügig sein solle und die Bedarfe sich anders verteilen. Sie möchte die Sachlage mit dem Schulentwicklungsplan verfolgen, um eine fundierte Entscheidung über einen weiteren Standort treffen zu können.
Frau Dr. Goll erklärte, dass weitere Zahlen der Verwaltung nötig sind. Der jetzige Stand sei, dass die Lessing-Grundschule mit der Dreizügigkeit auskomme.
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste - Laborschulen
Frau Dr. Goll verstand Herrn Rettstadt so, dass ein Prüfauftrag an die Verwaltung gehen solle, was sie unterstütze. Sie lehnte Laborschulen nicht grundsätzlich ab, bat die Verwaltung aber um genauere Klärung, was darunter zu verstehen sei.
Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten – Einrichtung einer neuen Grundschule
Herr Rettstadt erklärte, die Schulentwicklung abwarten zu wollen. Die Schulverwaltung werde sicherlich zeitnah signalisieren, ob weitere Bedarfe bestehen. Die bisherigen Daten seien dafür nicht ausreichend.
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste - Laborschulen
Er dankte für die Rückmeldungen zu dem Antrag seiner Fraktion. Man solle erst fokussieren und dann optimieren. Es gebe Schulen, die weit vorne im Bereich digitale Bildung seien und die andere auf den Weg mitnehmen können. Es müssten keine Laborschulen sein, aber es sollten die vorhandenen Ressourcen optimiert werden, um die Schüler mitnehmen zu können. Es gehe nicht um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten – Einrichtung einer neuen Grundschule
Frau Plieth schloss sich den Ausführungen der anderen Fraktionen (SPD, CDU, FDP/Bürgerliste) an.
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste - Laborschulen
Frau Plieth bat ebenfalls um inhaltliche Klärung des Begriffes Laborschulen, um dann entscheiden können.
Frau Raddatz-Nowack ging auf die Schulentwicklungsplanung ein, die letzte wurde bis 2016/17 fortgeschrieben. Jetzt steige man in die Planung für die nächsten 5 Jahre ein. Ende Januar 2018 beginne die Schulverwaltung gemeinsam mit den weiteren beteiligten Fachbereichen mit der Planung für die Nordstadt im Primar-, Sek I- und Sek II-Bereich. Dieser Prozess solle bis Mitte des Jahres 2018 abgeschlossen sein, das Ergebnis werde dem Schulausschuss in einer Vorlage mitgeteilt.
Frau Schneckenburger merkte an, dass auf dem Grundstück der Lessing-Grundschule nur dreizügig gebaut werden könne, eine Vierzügigkeit sei dort nicht möglich.
Frau Raddatz-Nowak bejahte die Frage von Frau Konak nach der Prüfung einer inklusiven Schule mit ja. Sie schlug vor, den Antrag ihrer Fraktion als eingebracht anzusehen und nach der weiteren Schulentwicklungsplanung neu zu bewerten.
Herr Rettstadt bat darum, den Antrag seiner Fraktion zu schieben und die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Thema abzuwarten. Beinhalten sollte diese folgende Punkte:
- Möglichkeit von Schwerpunktschulen, nicht unbedingt als Laborschulen
- Intensivierung der Lehrerausbildung.
Die Vorsitzende bat die Verwaltung um Prüfung und Vorlage von Sachstandsberichten zu den beiden Themen.
zu TOP 3.3
Schulbegleitung in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2017
(Drucksache Nr.: 07900-17-E3)
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2017 vor:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den von den Fraktionen gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Fragen der SPD-Fraktion
1. Wie viele Schulbegleiter sind in Dortmund insgesamt von Befristungen ihrer Tätigkeit betroffen?
Dem Fachbereich Schule liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang von den Personaldienstleistern mit den gestellten Schulbegleitungen Befristungen ihrer Tätigkeiten vereinbart wurden.
2. Wie viele und welche Träger haben Schulbegleiter(innen) eingestellt?
Im Schuljahr 2016/2017 haben 17 gemeinwohlorientierte oder privatwirtschaftliche Träger sowie eine Einzelperson Schulbegleitungen an Dortmunder Schulen durchgeführt.
3. Wie viele Schulbegleiter(innen) haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wie viele werden als Honorarkräfte eingesetzt und bezahlt?
Der Fachbereich Schule verfügt über keine Informationen, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet und welche Bezahlung zwischen Schulbegleitungen und Arbeitgeber vereinbart werden.
4. Welche Vorgaben müssen Träger für eine Beschäftigung von Schulbegleitern in Bezug auf ihre Entlohnung und ihren arbeitsrechtlichen Status erfüllen?
Die Personaldienstleister müssen, wie jeder Arbeitgeber bzw. jede Arbeitgeberin, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Regelungen zum gesetzlichen Mindest-lohn, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht) beachten.5. Schätzt die Verwaltung die erstatteten Kosten pro Stunde von 23,50 € als ausreichend ein, damit tarifvertraglich geregelte, unbefristete Stellen zu schaffen und wenigstens einen Mindestlohn zu finanzieren?
Mit dem genannten Stundensatz ist nach Auffassung des Fachbereichs Schule mindestens die Zahlung des Mindestlohnes finanzierbar.
6. Wie bewertet die Verwaltung eine Befristung der Verträge für Schulbegleiter(innen) in Bezug auf das Verhältnis zum zu betreuenden Kind?
Es besteht Interesse daran, personelle Kontinuität in der Schulbegleitung sicherzustellen.
7. Wie kann man häufige Wechsel von Bezugspersonen zum Wohle der zu Betreuenden möglichst vermeiden?
Da eine Personaldienstleistung beauftragt wird, hat die Verwaltung grundsätzlich keinen Einfluss auf den individuellen Personaleinsatz. Dem nicht wünschenswerten "häufigen Wechsel" von Bezugspersonen kann durch längerfristige Beauftragung begegnet werden.
8. Wie stellt sich das Verhältnis bei (angenommen) 100 langzeitarbeitslosen Menschen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) im Vergleich zum Aufwand für Schulbegleiter dar?
Die Fragestellung kann seitens des Fachbereiches Schule nicht beantwortet werden.
Fragen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
1. Wie viele und welche Träger haben über eine Förderung des Jobcenters langzeitarbeitslose Menschen im Rahmen der Schulbegleitung beschäftigt?
Der Verwaltung ist nur von einem Träger bekannt, dass er langzeitarbeitslose Menschen mit einer Förderung durch das Jobcenter als Schulbegleitungen einsetzt.
2. Um wie viele Menschen handelt es sich?
Bezug nehmend auf die Antwort zu Frage 1 kann der Fachbereich Schule dazu personen-scharfe Zahlen nicht nennen.
3. Im Rahmen welcher Fördermaßnahmen/ Eingliederungszuschüsse sind sie beschäftigt worden?
Initiativ konnte sich der Fachbereich Schule informieren, dass durch das Jobcenter Dortmund verschiedene Zuschüsse/Fördermaßnahmen möglich sind. Es handelt sich um unterschiedliche Förderprogramme wie FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen), SAC-Programm (Servicecenter lokale Arbeit), ESF (Europäischer Sozialfond).
4. Wie werden Fördermaßnahmen/ Eingliederungszuschüsse für langzeitarbeitslose Menschen mit der von der Stadt gezahlten Vergütung verrechnet?
Im Kontext zur Antwort der Frage 3 werden Fördermittel vom Fachbereich Schule bei den entsprechenden Vereinbarungen mit den Trägern kostenrelevant berücksichtigt, jeweils abhängig von der individuellen Vereinbarung.5. Wie werden Schulbegleiter*innen in den Ferienzeiten bzw. bei Krankheit der Schülerinnen und Schüler eingesetzt?
Der Fachbereich Schule verfügt über keine Informationen, wie das Beschäftigungs-verhältnis gestaltet und welche Bezahlung zwischen Schulbegleitungen und Arbeitgeber vereinbart werden.
6. Wie und durch wen erfolgt die Bezahlung in dieser Zeit?
Der Fachbereich Schule verfügt über keine Informationen, wie das Beschäftigungs-verhältnis gestaltet und welche Bezahlung zwischen Schulbegleitungen und Arbeitgeber vereinbart werden.
7. Welchen Anspruch auf eine entfristete Tätigkeit entsteht durch die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen/ Eingliederungsmitteln?
Nach Auskunft des Jobcenters besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf Weiter-beschäftigung in einer entfristeten Tätigkeit bei den in Rede stehenden Fördermaß-nahmen/Eingliederungsmitteln.
8. Wie viele Schulbegleiter*innen, deren Beschäftigung durch das Jobcenter gefördert wurde, wurden von den jeweiligen Trägern nach Ablauf der Maßnahmen weiterbeschäftigt?Die Gestaltung der Beschäftigungsbedingung liegt in der Hoheit des Anstellungsträgers.
9. Wie bewertet die Verwaltung die Inanspruchnahme von Eingliederungsmitteln ohne Schaffung einer nachhaltigen Beschäftigungsperspektive?
Dazu kann keine Bewertung durch den Fachbereich Schule vorgenommen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.
Die ursprüngliche Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 30.05.2017 beinhaltet, dass die Antwort der Verwaltung ebenfalls an den Schulausschuss und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weitergeleitet werden soll, um sie bei den anstehenden Beratungen zum „Handlungsrahmen Schulbegleitung“ mit einfließen zu lassen. Die Antwort wird daher an den Schulausschuss und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weitergeleitet.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017
(Drucksache Nr.: 09700-17)
Es lag folgende Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017 vor:
„zu TOP 4.2
In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im
Bildungsbereich
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09700-17)
Dem Integrationsrat lag folgender Antrag der Internationale SPD-Liste zur Beratung und
Beschlussfassung vor, welcher einstimmig wie folgt beschlossen wurde:
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und den
Schulausschuss darüber zu beraten ob die Möglichkeit besteht, sich mit den
Kommunen der Ruhrgebietsschiene in Verbindung zu setzen, um gemeinsam beim
Land deutliche Investitionen in Bildungseinrichtungen mit über 60%
bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen einzufordern.
Maßnahmen:
Halbierung der Gruppengröße in den Kindertageseinrichtungen.
Klassen der Grundschule und Sekundarstufe1 mit bis zu maximal 20 Kinder je
Klasse
bei gleichzeitig mindestens zu 40% doppeltbesetztem Unterrichtsstunden.
Begründung:
Seit Jahren belegen statistische Untersuchungen, dass die Städte und Gemeinden der
Ruhrgebietsschiene die Potentiale im Bildungsbereich nicht chancengleich entwickeln.
zum Schaden der Schüler und Schülerinnen,
Stadtteile
Kommunen
Nordrhein-Westfalen belegt bei Bildungsinvestitionen für Kindern und Jugendlichen
immer wieder Plätze im unteren Bereich. Wir fordern, dass Bildungsmittel nicht mit
der „Gießkanne“ verteilt werden, sondern asymmetrisch den Stadtteilen zugute
kommen, die laut Ergebnissen der statistischen Bildungsforschung ihre Potentiale
nicht hinreichend entwickeln können.
https://www.youtube.com/watch?v=NHkC_eCUetk
Sozialäquator A40
Frau Löffler befürwortete grundsätzlich den vorliegenden Antrag, eine Umsetzung würde jedoch schwierig, da es sich auch Zuständigkeiten des Landes handele. Ihre Fraktion wolle den Antrag ablehnen.
Frau Plieth zeigte eine zustimmende Haltung, bat jedoch zuerst um einen Sachstandsbericht der Verwaltung über die Personalzuweisungen des Landes.
Herr Rettstadt befürwortete vom Grundsatz her den Antrag, hinterfragte jedoch u. a. die Messbarkeit von Bildungsbenachteiligung. Es sei bereits von der Kommune in Bildung investiert worden. Man müsse kritisch den Sachstand prüfen und hinterfragen, ob und warum die bisherigen Maßnahmen bisher nicht gegriffen haben. Er lehne den Antrag wg. der vielen offenen Fragen ab.
Herr Barrenbrügge erklärte, vieles sei bereits gesagt worden, ein Großteil der Zuständigkeit liege beim Land. Er dem Antrag stehe ablehnend gegenüber. Er stehe dem Antrag ablehnend gegenüber.
Frau Schneckenburger entgegnete, dass die genannten Forderungen Grundsatz der Bildungspolitik des Landes NRW sind. Es sei Maxime der Bildungspolitik, mit unterschiedlichen Instrumenten und Ausstattungen auf unterschiedliche Problemlagen zu antworten. Das gelte auch für die Dortmunder Kindertageseinrichtungen. Es gebe sogen. „Plus-Einrichtungen“, auf die bestimmte Sozialindikatoren (z.B. Anteil SGB II-Bezug, Anteil Migrationshíntergrund, Anteil Alleinerziehende) zutreffen. Daraus werde ein Indikator errechnet, dem ein anderer Personalschlüssel zugrunde gelegt werde. Man arbeite auch mit unterschiedlichen quartiersbezogenen Klassenfrequenzrichtwerten.
Frau Löffler bat um Berücksichtigung der Berufskollegs.
Frau Konak schlug vor, den Antrag des Integrationsrates vielleicht als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter zu geben.
Der Ausschuss diskutierte den Antrag weiterhin kontrovers. Von verschiedener Seite wurde gesagt, dass es keine Zuständigkeit des Schulausschusses für die geforderte Initiative gebe.
Um die Debatte zu beenden, machte Frau Schneckenburger den Vorschlag, die Frage nach dem Umgang des Landes mit Bildungsindikatoren in die zuständigen Gremien des Städtetages NRW und der Beigeordnetenkonferenz der Schuldezernentinnen zu tragen.
Der Vorschlag von Frau Konak, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, wurde nicht weiter verfolgt.
Frau Raddatz-Nowack sagte zu, die von Herrn Rettstadt aufgeworfenen Fragen in einer der nächsten Sitzungen in Form eines Berichtes zu beantworten:
- Sozialverteilung
- Welche Schule hat wieviel zusätzliches Personal?
- Wie können stärker belastete Schulen unterstützt werden?
Der Schulausschuss nahm die Überweisung des Integrationsrates zur Kenntnis und folgte dem vorgenannten Vorschlag der Dezernentin.
zu TOP 3.5
Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09471-17-E2)
TOP 3.5 und 6.3 wurden im Zusammenhang behandelt.
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu den Fragen vom 22.11.2017 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Was ist der Verwaltung hinsichtlich einer Fortführung der Landesförderung für die Stellen
der Schulsozialarbeit des BuT über 2018 hinaus bekannt?
Von der aktuellen Landesregierung NRW wurde eine weitere Verlängerung der Schulsozialarbeit bis 2021 angekündigt. Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Städtetages des Landes NRW an die Kommunen vom 10.11.2017, Aktz: 56.12.15N:
„Nach der immer wieder strittigen Frage der originären Zuständigkeit -Bund oder Land- hat
das Land Vorsorge getroffen und in ihrer mittelfristigen Finanzplanung die Fortschreibung
des Ansatzes in unveränderter Höhe von 47,7 Mio. Euro bis 2021 vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 95.402.000 Euro sichern die Finanzierung in 2019 und 2020 ergänzend zum kommunalen Anteil in Höhe von etwa 40 Prozent der erforderlichen Aufwendungen.“
Detaillierte Durchführungsbestimmungen des Landes NRW zur Fortführung der Schulsozialarbeit sind im FB Schule noch nicht bekannt.
2. Welche Konsequenzen hat eine Fortführung der bisherigen Landesförderung bis 2021 für
die 81 Dortmunder Stellen und die momentan Beschäftigten?
Durch die weiterhin befristete Fortführung der Schulsozialarbeit bleiben viele der eingerichteten Angebote und deren nachhaltige Fortführung unsicher. Es bleibt unklar, ob die Arbeitsverträge zukünftig entfristet werden können. Vor diesem Hintergrund fehlt Planungssicherheit für die freien Träger, die mit der Durchführung der Schulsozialarbeit an den Dortmunder Schulen beauftragt wurden.
Aufgrund der nach wie vor nicht verbindlich geregelten langfristigen Finanzierung der BUTStellen für Schulsozialarbeit haben sich bereits erste Fachkräfte beruflich umorientiert, um sich in gesicherte berufliche Perspektiven zu begeben.
Aktuell gestaltet es sich zunehmend schwieriger, diese freiwerdenden Stellen mit angemessenen Fachkräften zu besetzen. Dies führt zwangsläufig zu negativen Folgewirkungen, wie z. B. der Destabilisierung der seit Jahren guten Netzwerkstrukturen in der Dortmunder Bildungslandschaft und zu Beziehungsabbrüchen zu Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien.“
Frau Landgraf dankte für die Stellungnahme, übte jedoch Kritik an Bund und Land bzgl. der nicht geregelten langfristigen Finanzierung der 81 Stellen. Ebenso ging sie auf die Teilfinanzierung der Stadt Dortmund ein, die in den Haushalt aufgenommen werden sollte.
Sie stellte folgenden mündlichen Zusatzantrag:
Es soll die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB e. V.) in die Sitzung des Schulausschusses eingeladen werden, um Informationen zur Entfristung der Schulsozialarbeit zu bekommen und Fragen stellen zu können.
Frau Raddatz-Nowack sagte zu, für die März-Sitzung des Ausschusses eine Vorlage zur Schulsozialarbeit zu.
Frau Löffler sprach das Verfahren der Wortmeldungen bei der Behandlung von Stellungnahmen der Verwaltung an. Sie sei der Meinung, dass die beratenden Mitglieder kein Rederecht hätten. Sie stellte die Frage, inwieweit die beratenden Mitglieder Rederecht haben. Herr Rettstadt erklärte, dass die beratenden Mitglieder durchaus Rederecht hätten. Wenn das jedoch strittig sei, müsse über den Ältestenrat eine Änderung der Geschäftsordnung erwirkt werden. Die Vorsitzende stimmte dem zu.
Herr Rettstadt zeigte sich erfreut darüber, dass die Kostenübernahme des Landes bis 2021 zugesagt worden sei. Man habe ein Modell gewählt, in dem Träger Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter einstellen, habe jedoch nicht das Recht, den Trägern eine Be- oder Entfristung vorzuschreiben.
Die Vorsitzende sprach an, dass die Schulverwaltung ihre Arbeit zur Schulsozialarbeit ebenfalls dem Ausschuss vorstellen sollte. Dem Vorschlag stimmte auch Frau Landgraf zu.
Frau Dr. Golls Vorschlag einer Sondersitzung zum Thema Schulsozialarbeit beschied die Vorsitzende abschlägig, es solle kurze Präsentationen der Schulverwaltung und der ISB geben, danach eine Fragerunde.
Frau Schneckenburger sagte eine Präsentation der Verwaltung zu.
Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Zusatzantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen unter Einbeziehung des Vorschlags von Frau Schneckenburger und der Vorsitzenden einstimmig zu.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.
zu TOP 6.3
Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09877-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09877-18-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme vom 10. Januar zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Schulsozialarbeit mitgeteilt, dass die Landesregierung die Fortschreibung des bisherigen Ansatzes zur Finanzierung der Schulsozialarbeit des BuT in den Jahren 2019 und 2020 in ihrer Finanzplanung vorgesehen hat (s. TOP 3.5)
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden zusätzlichen Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Absicherung des kommunalen Finanzierungsanteils der Stadt Dortmund für die Jahre 2019 und 2020?
2. Welche zusätzlichen politischen Beschlüsse sind zur Absicherung des kommunalen Finanzierungsanteils der Stadt Dortmund für die Jahre 2019 und 2020 notwendig?
3. Wie werden diese Beschlüsse durch die Verwaltung vorbereitet und wann sollen sie gefasst werden?“
Frau Raddatz-Nowack antwortete wie folgt:
Die Vorlage zur Schulsozialarbeit sei in Bearbeitung und werde alle Daten und Fakten enthalten. Der Beschlussvorschlag beinhalte die Fortsetzung der Schulsozialarbeit für zwei Jahre und die weitere Finanzierung der 81 Schulsozialarbeiter im Rahmen des BuT. Es sei der gleiche finanzielle Aufwand wie in den Vorjahren. In der Vorlage werde alles mit Zahlen hinterlegt.
Der Schulausschuss nahm die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis. Eine weitere Beantwortung ist nicht nötig.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017 vor:
„Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende Empfehlung:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts,
sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um
sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden
kann.
Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen
Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die
Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der
Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“
Es lag folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017 vor:
„Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen
der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017
(Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des
Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren
Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt
mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im
betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.“
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017 vor:
„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede beklagten sich über fehlende
Informationen. Daher soll zur nächsten Sitzung am 07.02.2018 ein/e BerichterstatterIn
eingeladen werden, um über alle Nordwärts-Projekte in Mengede zu berichten. Der
Hintergrund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass nicht sämtliche vorgeschlagenen
oder beschlossenen Projekte in dem Sachstandsbericht aufgelistet wurden. Des Weiteren
wurde darauf hingewiesen, dass Mengede bei der Internationalen Gartenausstellung der
Metropole Ruhr 2027 nicht fehlen darf.
Somit wurde folgende Empfehlung abgegeben:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die
Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den
Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017
(Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren
des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren
Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.“
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017 vor:
„Die Bezirksvertretung Eving nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den
Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte (11 Projekte) zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017
(Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren
des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren
Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –
dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für
Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018
einzustellen.“
Der Schulausschuss nahm die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis und empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Situation Gesamtschule Gartenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09735-17)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:
„die AfD-Fraktion erreichten Berichte besorgter Eltern und Lehrer über den desolaten, teils gesundheitsgefährdenden Zustand des Hauswirtschaftsraums der Gesamtschule Gartenstadt.
Über ein Loch in der Außenwand würden sich Mäuse Zugang zur Gemeinschaftsküche verschaffen und Arbeitsflächen durch Kot verunreinigen. Zudem sei die Stelle des Schulleiters seit geraumer Zeit vakant, welches sich in der fehlenden Problembehebung und Repräsentation der Schulinteressen niederschlage.
Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
· Ist der Stadtverwaltung eine derartige Verunreinigung des Hauswirtschaftsraums der Gesamtschule Gartenstadt bekannt?
· Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung zur Beseitigung des Mäusebefalls?
· Seit wann ist die Schulleiterposition vakant?
· Läuft derzeit ein Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Stelle?
· Wann ist mit der Neubesetzung zu rechnen?“
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen Schulleitungsbesetzung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung. Die Fragen zur Verunreinigung wurden lt. Herrn Helferich zwischenzeitlich beantwortet.
zu TOP 6.2
Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09876-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09876-18-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Informationen hat die Verwaltung über die vom Land angekündigte Erhöhung der Fördersätze für die Offene Ganztagsschule von insgesamt sechs Prozent insbesondere hinsichtlich einer Beteiligung der Kommunen an dieser Erhöhung?
2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine städtische Beteiligung von drei Prozent an der vorgesehen Erhöhung?
Begründung:
Die Landesregierung hat angekündigt, die Fördersätze für die OGS zu erhöhen. Auf der Seite des NRW Bildungsportals heißt es dazu: „Die Angebote der OGS sind vielfältig, hängen aber vielfach vom Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Hier geht es darum, die Ansprüche der OGS als zusätzliches Bildungsangebot zu sichern. Daher wird das Land auch die Fördersätze für die OGS zum 1. August 2018 um zusätzlich drei Prozent, als insgesamt um sechs Prozent erhöhen.“
Diese Formulierung erweckt den Eindruck, dass sich auch die Kommunen mit drei Prozent an der Erhöhung zu beteiligen haben.“
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.3
Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09877-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09877-18-E1)
Der Top wurde im Zusammenhang mit TOP 3.5 behandelt.
Die Vorsitzende dankte für die Zusammenarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 18.10 Uhr
A l t u n d a l – K ö s e A l b r e c h t – W i n t e r h o f f F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin