Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 10.03.2021
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora


Sitzungsdauer: 16:00 - 19:30 Uhr

Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


Hannah Rosenbaum Bezirksbürgermeisterin
Nadine Glade
Jutta Hoppe
Dr. Andreas Kloth
Max Kumpfer
Marko Unterauer

SPD-Fraktion:
Amir Aletic
Brigitte Jülich
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg
Thomas Oppermann 1. stellv. Bezirksbürgermeister

Fraktion Die Linke / Die Partei:
Michael Gründel (Die Linke)
Sonja Lemke (Die Linke)
Julia Rüding (Die Partei)
Cornelia Wimmer (Die Linke) 2. stellv. Bezirksbürgermeisterin

CDU-Fraktion:
Anne-Kathrin Vornweg - bis TOP 15.5 -
Dorian Vornweg

BVT:
Fatime Sahin - bis TOP 15.4 -

AfD:
Bernd Hempfling

b) Mitglieder des Rates
Emre Gülec (BVT)

c) Seniorenbeirat

Herr Dr. Ingenmey

d) Integrationsrat

Frau Dahlmann

e) Verwaltung

Herr Depenbrock Schulamt zu TOP 3.2, 6.4, 6.5


Herr Paschen Tiefbauamt zu TOP 3.1
Herr Sagolla Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zu TOP 13.2
Simone Uhlmann 33/GF BV In-Nord
Heike Jürß 33/GF BV In-Nord

e) Gäste

Herr Polifka DSW21 zu TOP 3.1


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 10.03.2021, Beginn: 16.00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.02.2021

2. Einwohnerfragestunde
- Entfällt aufgrund der aktuellen Situation. Anliegen können schriftlich an die Geschäftsführung gesandt werden. -

3. Berichterstattung

3.1 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Borsigplatz, Vincenzheim (U44) und Münsterstraße (U41)
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 19647-21)

3.2 Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule; hier: Mündliche Berichterstattung zum Thema: Digitalisierung an Schulen"
Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 15196-19)
- Lag zur Sitzung am 11.11.2020 vor. -

hierzu -> Mitteilung Stadträtin Schneckenburger / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15196-19-E5)




4. Eingaben


5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

5.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)


6. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

6.1 Adventskonzert 2021
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 19944-21)

6.2 Förderantrag für die Umwandlung einer artenarmen Rasenfläche in eine ökologisch wertvolle Wildblumenwiese
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20092-21)
Kostenvoranschlag liegt Bezirksbürgermeister*in, Fraktionssprecher*in, Einzelmandatsträger*in und Geschäftsführung vor.

6.3 Förderantrag "Erneuerung des Spielplatzes im Gartenverein "Dortmund-Nord" e. V., Ebertstraße 46, 44145 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20125-21)
Kostenvoranschlag liegt Bezirksbürgermeister*in, Fraktionssprecher*in, Einzelmandatsträger*in und Geschäftsführung vor.


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kultur, Sport und Freizeit


9. Schulen

9.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19607-21)

10. Kinder, Jugend und Familie

10.1 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2021 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19463-20)

11. Soziales, Familie und Gesundheit





12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

12.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021
(Drucksache Nr.: 19752-21)


12.2 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Vorbereitende Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes "Soziale Stadt Dortmund Nordstadt"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17416-20)

12.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)


13. Mobilität, Infrastruktur und Grün

13.1 Benennung des nördlichen Teils der Flensburger Straße in Dortmund Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19735-21)

13.2 Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18803-20)


13.3 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

13.4 Erneuerung und Erweiterung des Zuschauerbereichs Konzertmuschel, Fredenbaumpark – Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20066-21)

13.5 Erneuerung von einer Lichtsignalanlage LSA 0339 Innenstadt Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19719-21)


14. Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung



15. Anträge

15.1 Antrag für einen Ortstermin an der Scheffelstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20174-21)

15.2 Ampelschaltung LSA Schützenstraße/Grüne Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20175-21)

15.3 Antrag Bergmannstraße; Parkverbotsschilder für LKW
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20176-21)

15.4 Antrag Beleuchtungsoffensive Heroldwiese
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20177-21)

15.5 Antrag Aufwertung Flotowstraße mittels Aufstellen von Fahrradbügeln und Umzäunung derselben bzw. Aufstellen eines Fahrradkäfigs
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20184-21)

15.6 Antrag Ersetzung der Ampel an der Ecke Gneisenaustraße/Feldherrenstraße durch einen Zebrastreifen
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20185-21)

15.7 Antrag Entfernung aller Umlaufsperren und der danebenliegenden Zaunstücke an den Eingängen zum Blücherpark
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20186-21)

15.8 Antrag Feldherrnstraße auf Höhe des Blücherparks
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20187-21)

15.9 Antrag Entsendung von Vertreter*innen in die Planungsgruppe zur Umgestaltung des Fredenbaumparks
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20200-21)

16. Anfragen

16.1 Anfrage zur Bäderlandschaft in der Nordstadt
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20171-21)

16.2 Anfrage zu den Passagierzahlen am ZOB
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20172-21)

16.3 Anfrage Belieferung der Lebensmittelhändler in der Erwinstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20173-21)

17. Mitteilungen

17.1 Widmung der Walzwerkstraße in Dortmund-Innenstadt-Nord
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19998-21)

17.2 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Mitteilung Stadtrat Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17248-20-E2)

17.3 Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Oestermärschstraße von Enschederstraße bis zum Kreisverkehr Borsigplatz
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19723-21-E1)

17.4 Straßenprostitution
Mitteilung Stadträtin Zoerner und Stadtrat Dahmen / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19254-20-E2)

17.5 Feststellung von Baumschäden (Baumfällanträge)
Mitteilung Grünflächenamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20149-21)

17.6 Erreichbarkeit des Innenstädtischen Ordnungsdienstes in Coronazeiten
Mitteilung Stadtrat Dahmen / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19724-21-E1)


Die Bezirksbürgermeisterin Frau Rosenbaum eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Sie stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Darüber hinaus weist Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum nochmals auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hin und bittet um Beachtung.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Hempfling benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um die folgenden Punkte erweitert:

Nachversand:

Neu TOP 6.4 Förderantrag Oesterholz-Grundschule: I-Pad-Koffer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20290-21)

Neu TOP 6.5 Förderantrag Oesterholz-Grundschule: Internetanbindung der Oesterholz-Grundschule
über mobile W-Lan-Ports
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20291-21)

Neu TOP 12.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt – Gestaltung des öffentlichen Raumes
Speicherstraße – Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

Hierzu: Dringlichkeitsschreiben von Herrn Oberbürgermeister Westphal

Zu TOP 13.2 Gutachten „Verbundweites Netz von Mobilstationen“ im Auftrag des Verkehrsverbundes
Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise

Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18803-20)

Hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI vom 02.03.2021
(Drucksache Nr.: 18803-20-E1)

Zu TOP 13.3 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

Hierzu: Anfrage der Fraktion Die Linke/Die PARTEI vom 02.03.2021
(Drucksache Nr.: 19824-21-E1


Tischvorlagen

Zu TOP 5.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Hierzu: Anfrage der Fraktion Die Linke/Die PARTEI
(Drucksache Nr.: 19577-21-E1)






Zu TOP 12.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt – Entwicklung des Hoeschparks und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

Hierzu: Anfrage der Fraktion Die Linke/Die PARTEI
(Drucksache Nr.: 19913-21-E-1)

Zu TOP 15.3 Antrag Bergmannstraße; Parkverbotsschilder für LKW
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20176-21)

Hierzu: Änderungsantrag Parkverbot an der Bergmannstraße der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20176-21-E1)

Zu TOP 15.6 Antrag Ersetzung der Ampel an der Ecke Gneisenaustraße/Feldherrenstraße durch einen Zebrastreifen
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke/Die PARTEI) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20185-21)

Hierzu: Änderungsantrag Zebrastreifen Gneisenaustraße/Feldherrenstraße der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20185-21-E1)

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum begrüßt als neues beratendes Mitglied in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Frau Dahlmann vom Integrationsrat.























zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.02.2021

Nach Anhörung der Sitzungsaufzeichnung (Tonträger) vom 10.02.2021 wird der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu TOP 6.1 wie folgt berichtigt:

Beschluss:

Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum lässt über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion einzeln abstimmen:
· Westerbleichstraße (zusätzliche Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro)

15 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, CDU-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD)

Mehrheitlich beschlossen

· Kita Bülowstraße 9 (9.000,00 Euro)

8 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frau Wimmer/Fraktion Die Linke/Die PARTEI,
Frau Rosenbaum/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD) und 7 Enthaltungen (Frau Rüding, Frau Lemke, Herr Gründel/Fraktion Die Linke/Die PARTEI und Herr Kumpfer, Frau Hoppe, Herr Dr. Kloth, Herr Unterauer/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Einstimmig beschlossen mehrheitlich beschlossen
· Borsigstraße (6.000,00 Euro)

6 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion), 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD) und 9 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die PARTEI)
Mehrheitlich beschlossen

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.02.2021 wird mit oben genannter Änderung einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde
Entfällt aufgrund der aktuellen Situation. Eingaben können schriftlich an die Geschäftsführung gesandt werden.













3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Borsigplatz, Vincenzheim (U44) und Münsterstraße (U41)
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 19647-21)

Ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes stellte die barrierefreie Ausbauplanung, insbesondere der Aufzüge für die Linie U41 vor und avisierte einen Baubeginn für das Jahr 2023.

Ein Vertreter der DSW21 gab der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Borsigplatz und Vincenzheim anhand eines Handouts zur Kenntnis. Das Handout wird als Anlage zur Niederschrift genommen. Weiter stand er für Fragen aus der Bezirksvertretung zur Verfügung.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Berichterstattung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule; hier: Mündliche Berichterstattung zum Thema: „Digitalisierung an Schulen“
Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 15196-19)

Mitteilung Stadträtin Schneckenburger / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15196-19-E5)

Ein Mitarbeiter des Schulamtes erläuterte ausführlich die Digitalisierung an Dortmunder Schulen. In diesem Zusammenhang verweist er auf einen Bericht am 24.03.2021 im Schulausschuss.

In seinen Ausführungen ging er auf die Ausstattung mit Endgeräten an Schulen in der Innenstadt-Nord ein. Diese ist grundsätzlich gut. Bei 6.800 Schülern wurden bislang 4.500 Endgeräte zur Verfügung gestellt. Dies ist die höchste Ausstattung aller Stadtbezirke.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Schulen mit Glasfaserkabel ausgestattet werden. Auf verschiedene Nachfragen von Mitgliedern der Bezirksvertretung, wie zum Beispiel Garantie der Geräte, Versicherung u.a. ging er ausführlich ein.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Ausführungen als auch die Mitteilung von Frau Stadträtin Schneckenburger zur Kenntnis.


4. Eingaben

unbesetzt











5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

zu TOP 5.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 19577-21-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt mehrheitlich (bei 14 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herrn Hempfling/AfD), 4 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke/Die PARTEI) und 1 Enthaltung (Frau Sahin/BVT) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI ab:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:

1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.
2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließender Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.
3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.
Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.

Begründung:

Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker:innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger:innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.

Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen

Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.“


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (bei 14 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herrn Hempfling/AfD), 4 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke/Die PARTEI) und 1 Enthaltung (Frau Sahin/BVT) nachfolgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.“


6. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 6.1
Adventskonzert 2021
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 19944-21)

Die Bezirksbürgermeisterin informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass die Sparkassenkulturmittel 2021 nicht zur Verfügung stehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst mehrheitlich (18 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, CDU-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD) den Beschluss, 3.000,00 Euro aus Sparkassenkulturmittel 2020 und 1.500,00 Euro aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 6.2
Förderantrag für die Umwandlung einer artenarmen Rasenfläche in eine ökologisch wertvolle Wildblumenwiese
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20092-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag „Umwandlung einer artenarmen Rasenfläche in eine ökologisch wertvolle Wildblumenwiese“ zur Kenntnis und verschiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 05.05.2021 und bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. In welcher Höhe beteiligt sich der Stadtverband an Kosten?
2. Handelt es sich um geeignetes Saatgut für Bienen, Hummeln und andere Insekten?
3. Die Verwaltung wird gebeten, einzuschätzen, ob es sich in dem beigefügten Angebot um marktübliche Preise handelt?











zu TOP 6.3
Förderantrag "Erneuerung des Spielplatzes im Gartenverein "Dortmund-Nord" e. V., Ebertstraße 46, 44145 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20125-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag „Erneuerung des Spielplatzes im Gartenverein Dortmund-Nord e.V.“ zur Kenntnis und verschiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 05.05.2021 und bittet hierzu um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wer hat die Planung gemacht und ist diese mit Kinderbeteiligung erfolgt?
2. Wie viele Geräte sollen insgesamt aufgestellt werden?
3. Bittet die Verwaltung um Prüfung, ob das Angebot angemessen ist?
Weiterhin wird der Antragsteller gebeten, Alternativangebote einzureichen.


zu TOP 6.4
Förderantrag Oesterholz-Grundschule: I-Pad-Koffer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20290-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag „I-Pad-Koffer“ der Oesterholz-Grundschule zur Kenntnis und leitet diesen Förderantrag an das Schulamt weiter, da von dort aus die
I-Pad-Koffer zur Verfügung gestellt werden.


zu TOP 6.5
Förderantrag Oesterholz-Grundschule: Internetanbindung der Oesterholz-Grundschule über mobile
W-Lan-Ports
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20291-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag „Internetanbindung über mobile W-Lan-Ports“ der Oesterholz-Grundschule zur Kenntnis und beschließt einstimmig der Oesterholz-Grundschule eine Fördersumme von 2.259,52 Euro aus Mitteln des Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung zu stellen.


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

unbesetzt


8. Kultur, Sport und Freizeit

unbesetzt







9. Schulen

zu TOP 9.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19607-21)

Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI bittet um Beantwortung der nachfolgenden Frage: Ist die Nordmarkt-Grundschule das geeignete Ausweichangebot für die Anmeldeüberhänge an der Brinkmann-Grundschule?

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22 zur Kenntnis.


10. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 10.1
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2021 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19463-20)

Die SPD-Fraktion merkt an, das lt. Vorlage Kinder unter 3 Jahren mindestens zu 41% mit Plätzen Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege versorgt werden. Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord werden lediglich 27 % erreicht.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt:
1. die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2021 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund.
2. den geplanten Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege auf insgesamt 3.212 Plätze.



11. Soziales, Familie und Gesundheit

unbesetzt








12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 12.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)

Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021
(Drucksache Nr.: 19752-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord merkt an, dass der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde dringend am weiteren Planungsverfahren frühzeitig beteiligt werden sollte, da es sich in diesem Bereich der Emscher um ein ökologisch wertvolles Gebiet handelt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.

„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Beschlussvorschlag der Vorlage (Drucksache Nr.: 19752-21) zu folgen:

a) Der Rat der Stadt genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen
Mitglied bzw. der/dem Ausschussvorsitzenden getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit

folgendem Inhalt:

b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der IGA 2027 und des Projekts
„Emscher nordwärts“ die Beteiligung am Projektaufruf des Bundesprogramms
„Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-
Promenade“

Weiterhin bittet der Beirat dringend am weiteren Planungsverfahren frühzeitig beteiligt zu werden, da es sich in diesem Bereich der Emscher um ein ökologisch wertvolles Gebiet handelt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgend gefassten Beschluss zur Kenntnis.

Beschluss:
a) Der Rat der Stadt genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied bzw. der/dem Ausschussvorsitzenden getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der IGA 2027 und des Projekts „Emscher nordwärts“ die Beteiligung am Projektaufruf des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“









zu TOP 12.2
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Vorbereitende Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes "Soziale Stadt Dortmund Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17416-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet um Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen, um sich die Abgrenzungen zwischen „Stadterneuerung und Sanierung“ erläutern zu lassen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die
1. Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes „Soziale Stadt Dortmund Nordstadt“.
2. Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan in Anlage 2).
3. Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Dortmund Nordstadt gem. § 142
Abs. 3 Satz 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

Die unter den beiden Punkten 1 und 2 genannten Maßnahmen sollen im Zeitraum 2021
bis 2023 stattfinden und verursachen Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 300.000 €.
Bei möglicher Refinanzierung durch Städtebaufördermittel entstünden Erträge in Höhe von ca. 240.000 € (bei einer 80 % Förderquote). Der städtische Eigenanteil würde somit insgesamt ca. 60.000 € (20 % städtischer Eigenanteil) betragen.


zu TOP 12.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19913-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke/Die PARTEI zur Kenntnis und bittet zur schriftlichen Beantwortung um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Zu TOP 12.3 (DS 19913-21) der Sitzung der BV Inn-Nord vom 10.3.2021

bittet die Fraktion DieLINKE/Die PARTEI um Beantwortung einer sich aus dem Text der Vorlage ergebenden Frage:

Auf S. 4 der genannten Vorlage wird ausgeführt:

„Im Zuge der Erstellung des InHK sind mit der Bewilligungsbehörde für Städtebauförderung auch die Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Sanierung des Freibades Stockheide erörtert worden. (…) Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Städtebauförderung als nicht-förderfähig eingestuft, da das Freibad eintrittspflichtig und somit nicht kostenlos öffentlich zugänglich ist. Die Städtebauförderung fiel somit als Finanzierung der Freibadsanierung aus.“




Nach uns vorliegenden Informationen ist dieser Befund, da falsch begründet, unzutreffend:

Entscheidend sind nicht Erlöse z.B. aus Eintrittsgeldern, sondern dass in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung über eine Darstellung der Einnahmen/Ausgaben, der Betriebskosten u.ä. nachgewiesen wird, dass das Projekt nicht rentierlich ist. - Förderfähig waren in der Vergangenheit mehrfach Projekte, mit denen sehr wohl
Einnahmen erzielt wurden bzw. werden. Beispiele hierfür sind die Schloss-Anlage Neviges (Velbert), Freibäder in Bünde, Dörentrop, Espelkamp, Lübecke-Gehlenbeck (Bäder in 2019/2020 saniert/umgebaut).

Neben dem Nachweis der Unrentierlichkeit sollte in einem Förderantrag deutlich werden, welche Bedeutung das Objekt als soziale Infrastruktur für das Quartier hat, welche Kooperation z.B. mit Schulen, Jugendzentren u.ä. angestrebt wird, dass es eine soziale Staffelung bei den Eintrittsgeldern gibt und dass es sich um ein öffentliches Freibad und nicht um ein Spaßbad handelt.

All dies trifft auf das Freibad Stockheide zu. Wir bitten, die offenbar übersehene Förderfähigkeit erneut zu prüfen und der BV diesbezüglich Bericht zu erstatten.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.


zu TOP 12.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19) um 856.000 €. Damit steigt die Projektsumme der Teilmaßnahme von bisher 5.293.000 € auf insgesamt 6.149.000 €.


Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes-NRW
(mit insgesamt 90 % der bisher zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €)
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt insgesamt 4.763.700 €.

Für die aktuelle Baukostenerhöhung über 856.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg
ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 770.400 € auf insgesamt 5.534.100 € erhöhen.
Der städtische Eigenanteil würde dadurch von bisher 529.300 € um weitere 85.600 € auf insgesamt 614.900 € ansteigen.


13. Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 13.1
Benennung des nördlichen Teils der Flensburger Straße in Dortmund Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19735-21)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Beschluss mit Zusatz:

Der nördliche Bereich der Flensburger Straße – Platzfläche zwischen der Abpfostung zur Brunnenstraße und den Absperrpfosten in Höhe Flensburger Straße Hs.-Nr. 13– erhält den Namen „Kurt-Piehl-Platz“.

Zusatz:
Die öffentliche Übergabe bzw. Einweihung des Platzes soll in einem feierlichen Rahmen unter Beachtung der Corona-Vorschriften stattfinden. Weiter soll ein Legendenschild angebracht werden.


zu TOP 13.2
Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18803-20)

Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 18803-20-E1)

Ein Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erläutert die Vorlage der Verwaltung. Danach entfallen 52 Standorte für Mobilstationen auf Dortmund und hiervon 4 Stationen auf die Innenstadt-Nord (Fredenbaum, Brunnenstraße, Leopoldstraße und Schützenstraße). Ein Konzept wird Mitte 2022 vorgestellt und mit der Realisierung ist frühestens 2023 zu rechnen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 02.02.2021 zur Kenntnis.

„AMIG, 02.02.2021:
Herr Rm Gebel beantragt, die Angelegenheit heute zu vertagen und die Vorlage zunächst den Bezirksvertretungen zwecks Beteiligung vorzulegen.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, bereits heute den Beschluss zur Vorlage zu fassen. Man werde die Vorlage den Bezirksvertretungen zwecks Beteiligung vorlegen. Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess werde die Verwaltung in den weiteren Prozess mit einbringen.

Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses.

Herr Rm Gebel zieht daraufhin seinen o.a. Antrag zurück.

Unter Berücksichtigung des o.a. Vorschlags der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht über das Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung der aufgeführten Mobilstationen in Dortmund zu prüfen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (16 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Frau Sahin/BVT), 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD) und 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) den nachfolgenden Antrag mit dem Zusatz unter Punkt 2 (in rot) des Antrages der Fraktion Die Linke/Die Partei:

„Die Fraktion DieLINKE/Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung zu unten stehendem Änderungsantrag zu Pkt 13.2 der TO vom 10.3.2021:

1. Die Bezirksvertretung stellt fest, dass Mobilstationen besonders gut geeignete Standorte für öffentliche WC-Anlagen sind.

2. Die Verwaltung prüft im Rahmen ihrer Planung alle vorgeschlagenen Standorte für Mobilstationen darauf, mit welchem Aufwand das Errichten und Pflege öffentlicher WC-Anlagen verbunden ist.

3. Die Verwaltung plant bei Mobilstationen, in deren Umkreis von 200 Metern keine barrierefrei zugängliche öffentliche Toilette in gutem Zustand besteht oder verbindlich geplant ist, eine eigene öffentliche WC-Anlage ein.

Begründung:

Das vorliegende Gutachten stuft öffentliche WC-Anlagen als ebenso wichtig wie Notrufsäulen und als wichtiger als Videoüberwachung oder Lademöglichkeiten für E-Bikes ein. Die Analyse der vorgeschlagenen Standorte für Mobilstationen zeigt, dass die bisherige Priorisierung dieser Ausstattungselemente in Dortmund von dieser Einstufung deutlich abweicht. Eine nachvollziehbare Begründung dafür liefert die Verwaltung in ihrer Vorlage nicht.

Busse, Stadtbahnen und S-Bahnen verfügen über keine öffentlichen Toiletten. Aber unvermeidbare Wartezeiten und bereits bestehende Möglichkeiten, an zukünftigen Mobilstationen Getränke zu konsumieren, führen zu einem erhöhten Leidensdruck bei Fahrgästen, aber auch etwa bei Taxifahrern. Dem muss bei der Planung neuer Mobilstationen Rechnung getragen werden.“













zu TOP 13.3
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21-E1)

Die Anfrage wird von der Fraktion Die Linke/Die PARTEI (Drucksache Nr.: 19824-21-E1) zurückgezogen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis.


zu TOP 13.4
Erneuerung und Erweiterung des Zuschauerbereichs Konzertmuschel, Fredenbaumpark – Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20066-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet um Auskunft, wann die Toiletten im Bereich der Konzertmuschel barrierefrei fertiggestellt sind.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Erneuerung und Erweiterung des Zuschauerbereichs der Konzertmuschel im Fredenbaumpark mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 210.000,00 Euro.


zu TOP 13.5
Erneuerung von einer Lichtsignalanlage LSA 0339 Innenstadt Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19719-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0339 Bornstraße / Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 89.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2021 89.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.395,33 Euro.


14. Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

unbesetzt


15. Anträge

zu TOP 15.1
Antrag für einen Ortstermin an der Scheffelstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20174-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einen Prüfauftrag umzuwandeln, in dem die Verwaltung zeitnah bauliche Maßnahmen (Findlinge/Pfosten) benennt.

„Die Verwaltung wird beauftragt einen Ortstermin zur baulichen Lösung der Problematik mit widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen in der Scheffelstraße abzustimmen. Teilnehmen sollen an diesem Termin die Fraktionssprecher*innen und die zuständigen Mitarbeiter*innen aus dem Tiefbau- und dem Ordnungsamt. Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen soll aus den Ergebnissen des Ortstermins erfolgen.

Begründung:

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge sind in vielen Straßen der Nordstadt ein Problem. In der Scheffelstraße zwischen der Einmündung in die Mallinckrodtstraße und der Erwinstraße ist dieses Problem besonders deutlich. Eine sichere Querung der Straße in den Kreuzungsbereichen ist oft nicht möglich. Die Gehwege sind für mobilitätseingeschränkte Bürger*innen teilweise nicht nutzbar. Auch als Schulweg zum Helmholtz-Gymnasium, zur Albrecht-Brinkmann-Grundschule und zur Getrud-Bäumer-Realschule sind erhebliche Gefahrenpunkte durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu erkennen. Da das Ordnungsamt personell nicht in der Lage ist, eine dauerhafte Parkraumüberwachung durchzuführen, sind bauliche Maßnahmen wie Poller oder geeignet platzierte Fahrradbügel in Abstimmung mit dem Ordnungs- und dem Tiefbauamt zu platzieren.“


zu TOP 15.2
Ampelschaltung LSA Schützenstraße/Grüne Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20175-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (18 Ja-Stimmen SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Sahin/BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„LSA Schützenstr/Grünestr.

Die beiden Ampelquerungen Schützenstr/Grünestr. Sind augenscheinlich LSA mit einer Phasenschaltung, verfügen jedoch über einen Anforderungsknopf für die Fußgänger. Tagsüber funktioniert die Phasenschaltung, erst in den frühen Abendstunden bis in den Morgen wird es eine "Bettelampel" und die Anforderungsfunktion für Fußgänger aktiv, das heißt Fußgänger haben hier immer Rot, bis sie den Anforderungskontakt drücken. Wobei für den Autoverkehr weiterhin eine Phasenregelung erfolgt. Dies führt immer wieder dazu, dass viele Fußgänger längere Zeit am Abend oder Morgen vor dieser Ampel stehen, und auf eine Grünphase für FuLSA Schützenstr/Grünestr.

Begründung

LSA mit einem Anforderungskontakt sind als sog "Bettelampeln" ein Relikt aus einer Zeit, als zu Fußgehende oder Radfahrende als Störung des Autoverkehrs wahrgenommen wurden. Diese Verkehrseilnehmenden haben an den LSA immer Rot und nur auf Anforderung wird eine Grünphase für die Querung der Straße eingeleitet.

Der fließende Autoverkehr wird vorrangig behandelt, diese entspricht nicht einer modernen Verkehrspolitik, die alle Verkehrsteilnehmende als gleichberechtigt im Straßenverkehr sieht.

Fußgänger warten, da sie davon ausgehen, dass dies automatisch geschieht.

Diese LSA soll als Phasenampel durchgängig geschaltet werden“


zu TOP 15.3
Antrag Bergmannstraße; Parkverbotsschilder für LKW
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20176-21)

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20176-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Änderungsantrag Parkverbot an der Bergmannstraße

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 10.03.2021 bitten wir um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrages zum Antrag der SPD-Fraktion bezüglich Parkverbotsschilder für Lkw an der Bergmannstraße (TOP 15.3):



An der Bergmannstraße wird zwischen Alsenstraße und Bornstraße ein beidseitiges Parkverbot eingerichtet.

Begründung: Als wichtige Wegeverbindung zum Nahversorgungszentrum WEZ wird die Bergmannstraße zwischen der Alsenstraße und der Bornstraße von vielen Fußgänger*innen genutzt. Der südliche Gehweg ist zum Parken freigegeben und wird vielfach durch Lkw genutzt und ist somit nicht mehr für Fußgänger*innen nutzbar.“


zu TOP 15.4
Antrag Beleuchtungsoffensive Heroldwiese
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20177-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet, die Heroldwiese in das Programm „Beleuchtungsoffensive“ aufzunehmen und die vorhandene Beleuchtung zu verstärken.

Sollte dies mit den vorhandenen Laternen nicht möglich sein, muss ein Austausch erfolgen.


Begründung:


Die Heroldwiese ist ein Angstraum. Dies wird durch schwache Beleuchtung verstärkt.“






zu TOP 15.5
Antrag Aufwertung Flotowstraße mittels Aufstellen von Fahrradbügeln und Umzäunung derselben bzw. Aufstellen eines Fahrradkäfigs
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20184-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (10 Ja-Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die PARTEI) und 8 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Hempfling/AFD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:

„Aufwertung Flotowstraße mittels Aufstellen von Fahrradbügeln und Umzäunung derselben bzw. Aufstellen eines Fahrradkäfigs in der Flotowstraße. - Begleitend erhöhte Präsenz von Ordnungsamt und Polizei an diesem Schauplatz unterschiedlichster ordnungswidriger und illegaler Vorgänge

Begründung:

Es stinkt zum Himmel, oder zumindest in die Zimmer der Anwohner*innen und der Nordmarkt- Grundschule:

Die Ecke neben dem Notausgang der Nordmarkt Grundschule wird schon seit vielen Jahren vielfältig genutzt. Hauptsächlich wird der Ort sicherlich schon seit vielen Jahren als alternative, genderneutrale Toilette für kleine und große Geschäfte genutzt. Da viele Mitbürger*innen bei der entsprechenden Sitzung ungestört sein möchten, werden regelmäßig Sichtschutzwände aus Sperrmüll errichtet. Zusätzlich hat sich dieser Bereich auch als fester Standort für Drogengeschäfte mit anschließendem Konsum etabliert. Genutztes Besteck wird dann meist direkt vor dem Notausgang der Schule platziert. Damit sind die Nutzungsmöglichkeiten aber noch nicht ausgeschöpft, denn die Ecke wurde gelegentlich auch für das ein oder andere Schäferstünden auserkoren.

Die Anwohner, insbesondere mit Kindern, gehen oft schon einen Umweg, um der Ecke zu entfliehen. Ein Fenster der Schule mit Ausblick auf den besagten Ort hat einen Sichtschutz.

Doch nun gibt es Corona und eine Lüftungsverordnung. Dadurch werden die Kinder sicher besser vor der Übertragung des Virus geschützt. Und zugegeben – es ist noch niemand erstunken. Aber wollen wir den Kindern wirklich den Fäkaliengestank zumuten und an sie dem bunten Treiben direkt an ihrer Schule teilhaben lassen?

Eine Veränderung dieser Fläche ist längst überfällig.

Die beantragte Errichtung einer umzäunten Abstellmöglichkeit für Fahrräder würde die besagte missbrauchte Fläche dem Zugriff ihrer jetzigen Nutzer*innen entziehen und somit die Situation für Schüler*innen und Pädagogisches Personal der Nordmarkt-Grundschule erheblich bessern. – Sollte die hier beschriebene Maßnahme sich als nicht durchführbar erweisen, wird die Verwaltung gebeten, eine andere zielführende Maßnahme vorzuschlagen und ihre Durchführung anzuordnen.“










zu TOP 15.6
Antrag Ersetzung der Ampel an der Ecke Gneisenaustraße/Feldherrenstraße durch einen Zebrastreifen
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20185-21)

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20185-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord entschließt sich nach kurzer Diskussion zu einem zweistufigen Verfahren. Um eine zeitnahe Umsetzung (Ersatz der Ampel durch einen Zebrastreifen zu gewährleisten) wird der Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI abgestimmt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem zusätzliche bauliche Maßnahmen gefordert werden, wird zurückgestellt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:

„Ersetzung der Ampel an der Ecke Gneisenaustraße/Feldherrenstraße durch einen Zebrastreifen.

Begründung:

Die Ampel liegt in einem Wohngebiet mit relativ niedrigen Geschwindigkeiten. Da es sich um Bettelampel handelt, bei der Fußgänger*innen stoppen und warten müssen, wird sie eigentlich nie genutzt. Da es sich aber dort um einen Schulweg handelt, ist die Ersetzung durch einen Zebrastreifen angebracht.“


































zu TOP 15.7
Antrag Entfernung aller Umlaufsperren und der danebenliegenden Zaunstücke an den Eingängen zum Blücherpark
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20186-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag geänderten Antrag (rot kenntlich gemacht) der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:

„Entfernung aller Umlaufsperren und der danebenliegenden Zaunstücke an den Eingängen zum Blücherpark und falls nötig ggf. Verhinderung der Durchfahrt mit dem Auto durch Abpollerung am Rand des Bordsteins zur Straße hin. An der Ecke Johanna-Melzer-Straße/Martha-Gilessen-Straße können die Bauarbeiten dazu genutzt werden, den Bürgersteig an der Ecke deutlich zu verbreitern.

Begründung:
Die Eingänge des Blücherparks sind an vielen Stellen mit Umlaufsperren versehen, insbesondere an der Martha-Gillessen-Str. und an der Blücherstr. Diese Zugänge sind in dieser Form nicht barrierefrei. Auch Menschen mit Kinderwagen müssen sie umfahren, was zur Beschädigung der Grünflächen führt (siehe Bild). Um dies zu verhindern, wurden um die Umlaufsperren Zäune angebracht, was aber die Wege nur weiter verlagert. Wenn die Umlaufsperren entfernt und der Park auch mit Kinderwagen und Rollstühlen zugänglich ist, sind auch sie nicht nötig. Sollte das Entfernen die Anbringung von Pollern nötig machen, dann sollten diese an der Straßenseite des Bürgersteigs angebracht werden, um den Zugang einfacherer zu gestalten.“


























































zu TOP 15.8
Antrag Feldherrnstraße auf Höhe des Blücherparks
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20187-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (16 Ja-Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, CDU-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:

„Die Fraktion DieLINKE/Die PARTEI bittet um Überprüfung, ob und ggf. wie die nachstehend geschilderte Situation durch verkehrsrechtliche Änderungen gebessert werden kann:

Zwischen Blücherstraße und Martha-Gillessen-Straße führt die Feldherrnstraße so durch den Blücherpark, dass sie den nördlichen vom versetzt dazu liegenden südlichen Teil trennt. Südlich vom genannten Abschnitt der Feldherrnstraße befindet sich noch eine kleine Grünfläche, die optisch und von der Gesamtgestalt her dem Blücherpark zuzuordnen ist.
Im nördlichen Teil befindet sich nahe der Feldherrnstraße ein sehr stark ausgelasteter Kinderspielplatz.

Auf dem genannten Abschnitt der Feldherrnstraße kommt es immer wieder zu tendenziell gefährlichen Begegnungen zwischen Kindern und Fahrzeugen.

Wir bitten, folgende Möglichkeiten der Abhilfe zu prüfen:

1.
Sperrung der Feldherrnstraße für den motorisierten Verkehr auf dem genannten Abschnitt. Dieser würde alternativ durch die angrenzenden Straßen geführt. Das gesperrte Straßenstück könnte in die Konzeption der Parknutzung eingehen, zu erwägen wäre eine Erweiterung des Spielplatzes.

Oder

2.
Der zwischen den Parkabschnitten hindurch führende Straßenabschnitt wird durch Ertüchtigung der geschwindigkeitsreduzierenden Elemente zuverlässig auf Tempo 30 abgebremst.“


zu TOP 15.9
Antrag Entsendung von Vertreter*innen in die Planungsgruppe zur Umgestaltung des Fredenbaumparks
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 20200-21)

Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum gab eine Zusammenfassung aus einem interfraktionellen Gespräch aus Dezember 2020 mit dem Vertreter des Grünflächenamtes zur Information.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (11 Ja-Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, CDU-Fraktion) und 6 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Hempfling/Afd) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:


„Antrag:
In die Planungsgruppe, die die Umgestaltung des Fredenbaumparks begleitet, werden Vertreter*innen der derzeitigen BV-Fraktionen aufgenommen.




Begründung:

In einem interfraktionellen Gespräch am 1.12.2020 stellten Herr Finger und Herr Just vom Grünflächenamt die Planungen zur Umgestaltung des Fredenbaumparks vor. Im Sinne eines reibungslosen Verfahrensablaufs schlugen sie vor, Personen zu bestimmen, die den Kontakt zur BV sicherstellen sollten. – Zu erfahren war, dass eine derzeitige Planungsgruppe sich aus Mitgliedern des Freundeskreises Fredenbaum sowie Vertreter*innen von CDU und SPD zusammensetze.
Diese Zusammensetzung ist angesichts der derzeitigen Kräfteverhältnisse in der BV nicht mehr aktuell. Es sollten daher auch Mitglieder der anderen beiden Fraktionen hinzugezogen werden.

16. Anfragen

zu TOP 16.1
Anfrage zur Bäderlandschaft in der Nordstadt
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20171-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:

„Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 10.03.2021 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten
- Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung des Bäderkonzeptes und wie ist der konkrete Zeitplan, insbesondere bei den geplanten Ziel-Workshops und einer Fertigstellung des Konzeptes? Liegt dem Bäderkonzept ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept bei und welche Aussagen werden zum Freibad Stockheide und zum Nordbad getroffen? Ist geplant eine Entscheidung über den Fortbestand des Freibades Stockheide im Bäderkonzept zu treffen?


- Wie sind die Sanierungspläne für das Freibad Stockheide für die Badesaisons 2022 fortfolgende? Wird eine Inbetriebnahme des Freibades im Jahr 2022 angestrebt:


o wenn es nicht im Bäderkonzept enthalten sein sollte

o wenn es im Bäderkonzept enthalten sein sollte, eine grundlegende Sanierung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt angedacht ist.


- In vielen Jahren wird das Nordbad voraussichtlich abgängig sein? Wie ist das konkrete Enddatum für die Nutzung des Nordbades und welche Untersuchungen zum Zustand des Bades sind gemacht worden? Wie ist der Sachstand bei einer Komplettsanierung oder einem Ersatzneubau des Nordbades?

Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 10.02.2021 hat die Verwaltung ausführlich zur möglichen Sanierung des Freibades Stockheide berichtet. Der Stadtrat ist in der nachfolgenden Ratssitzung nicht dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt Nord gefolgt, die nötigen Investitionen für einen Betrieb des Freibades dieses Jahr bereitzustellen.
Vielfach ist auf das ausstehende Bäderkonzept verwiesen worden, welches sich derzeit in Erarbeitung befindet. Neben konkreten Aussagen zum sanierungsbedürftigen Freibad Stockheide, werden im Bäderkonzept auch Aussagen zum Nordbad erwartet.“






zu TOP 16.2
Anfrage zu den Passagierzahlen am ZOB
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20172-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung.

„Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 10.03.2021 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten
- Wie viele Passagiere nutzen den ZOB täglich? Wir bitten nach Möglichkeit um Durchschnittszahlen jedes Wochentages für die vergangenen Jahre.

- Wie viele Busbewegungen gibt es am ZOB täglich und in der Spitzenstunde? Wir bitten nach Möglichkeit um Durchschnittszahlen jedes Wochentages für die vergangenen Jahre. Wie viele Busstellplätze werden dafür aktuell benötigt?

- Mit welchen Verkehrsmitteln reisen die Passagiere des ZOB an und ab?

- Wie viele Passagiere und Busbewegungen werden in Zukunft, insbesondere nach der Fertigstellung des neuen ZOB, prognostiziert?

- Wonach ist die Dimensionierung des neuen ZOB vorgenommen worden?



Begründung: Die Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Hbf umfasst auch einen neuen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) für Fernbusse. Derzeit befindet sich der ZOB direkt am Nordeingang des Hbf. Dieser soll nach bisherigen Plänen oberhalb des jetzigen Standorts in den Bahndamm neu gebaut werden. Die oben genannten Fragen beziehen sich ausschließlich auf den ZOB für Fernbusse und nicht auf die Bushaltestellen am Hbf für Linienbusse des Nahverkehrs.“


zu TOP 16.3
Anfrage Belieferung der Lebensmittelhändler in der Erwinstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20173-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:

„Die Anlieferung für die Lebensmittelhändler in der Erwinstraße findet nach Aussagen von Anwohnern in den frühen Morgenstunden ab 5.00 Uhr statt. Da es sich hier um ein Wohngebiet handelt, bitten wir um Beantwortung der folgenden Frage:

In welchem Zeitraum ist die Anlieferung von Gütern in einem Wohngebiet zulässig.
Hier speziell die Belieferung der Lebensmittelhändler in der Erwinstraße.“












17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
Widmung der Walzwerkstraße in Dortmund-Innenstadt-Nord
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19998-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes über die Widmung der Walzwerkstraße in Dortmund-Innenstadt-Nord zur Kenntnis.


zu TOP 17.2
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Mitteilung Stadtrat Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17248-20-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis.

„Im Rahmen Ihrer Empfehlung der Vorlage zur Umsetzung von zwei Fahrradachsen (DS-Nr. 17248-20) vom 03.06.2020 baten Sie um die Beantwortung mehrerer Fragen zur Fahrradstraße auf der sog. Nordachse über Leuthardstraße, Krimstraße und Nordstraße, die aufgrund von konkurrierenden Bauarbeiten nicht mehr im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ realisiert wird.

Für die Finanzierung der Nordachse können aufgrund des zeitlichen Rahmens keine Gelder des Projektes Emissionsfreie Innenstadt verwendet werden.

Die Ausführung der Nordachse als Fahrradstraße ist erst im Anschluss an die weiteren Bauarbeiten im direkten Umfeld möglich. Der Abriss des Hochhauses in der Kielstraße soll in 2021 starten. Die DEW21 und die DONetz planen die Verlegung neuer Leitungen in der Nordstraße und stimmen ihre Bauarbeiten auf den Abriss des Hochhauses ab. Die Arbeiten der DEW21 werden, nach derzeitigem Sachstand und
in Abhängigkeit der weiteren Arbeiten, im Herbst 2021 starten und rund zwölf Monate dauern.

Die besagten Leitungsarbeiten finden in der Nordstraße statt. Ebenfalls in der Nordstraße werden die Abrissarbeiten des Hochhauses in der Kielstraße verkehrliche Auswirkungen haben. Die Bauarbeiten betreffen somit genau das Kernstück der sog. Nordachse.

Die gewünschte Verbindungswirkung der Fahrradachse zwischen dem Wallring im Süden und dem Nordmarkt wird nur durch eine vollständige Realisierung der Nordachse erreicht. Auch wenn bereits im Abschnitt der Nordstraße von der Mallinckrodtstraße bis Heroldstraße eine Deckensanierung erfolgt ist, ist eine Realisierung in Abschnitten nicht zielführend. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gilt: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“ Bei der Einrichtung allein von Teilabschnitten ist dies nicht zu erwarten.

Die Einrichtung der Fahrradstraße kann somit erst nach Abschluss der genannten Baumaßnahmen und einem entsprechenden politischen Beschluss zur Einrichtung erfolgen.“






zu TOP 17.3
Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Oestermärschstraße von Enschederstraße bis zum Kreisverkehr Borsigplatz
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19723-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„Nachfolgender Antrag wurde am 02.05.2018 von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschlossen:

„Auf der gesamten Straße Oestermärsch wird Tempo 30 angeordnet.

Im Bereich der Straße Oestermärsch von der Schmiedestraße bis Borsigplatz ist Tempo 50 angeordnet und im restlichen Straßenbereich Tempo 30. Warum im genannten Teilbereich Tempo 50 erlaubt ist und im restlichen Straßenbereich nur Tempo 30 kann u. a. auch aus ökologischen Gesichtspunkten nicht nachvollzogen werden.

Daher soll für den gesamten Straßenbereich der Oestermärsch Tempo 30
angeordnet werden.“

Abschlussbericht des Tiefbauamtes vom 06.02.2019
„Die Gemeinden sind verpflichtet, ein leistungsfähiges Hauptstraßennetz sicher zu stellen. Der Straßenzug "Oestermärsch" gehört zum Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund. Das Vorbehaltsnetz wurde vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen. Auf Hauptstraßen gilt entsprechen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Schulkinder überqueren die Straße "Oestermärsch" in einem Bereich, der sich über 100 m südli. des Borsigplatzes befindet. Aus diesem Grunde wurde hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Zur Verdeutlichung der Notwendigkeit dieser Geschwindigkeitsbeschränkung sind entsprechend Verkehrszeichen mit dem Gefahrzeichen "Kinder" kombiniert. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass darüber hinaus keine weiteren Beschränkungen angeordnet werden können.“

Abschlussbericht 16.02.2021:
„Die Polizei teilte mit, dass sich an der örtlichen Querungssituation bis heute nichts geändert hat. Nach der aktuellen Rechtslage i. V. m. den vorherrschenden Verkehrsgeschehnissen besteht weiterhin, mangels hinreichender Gründe, keine Möglichkeit, das Vorbehaltsnetz mit zusätzlichen Be-schränkungen zu belegen. Für das Teilstück von Schmiedestr. bis Borsigplatz ist folglich keine Geschwindigkeitsreduzierung möglich.“

zu TOP 17.4
Straßenprostitution
Mitteilung Stadträtin Zoerner und Stadtrat Dahmen / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19254-20-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung von Frau Stadträtin Zoerner und Herrn Stadtrat Dahmen zur Kenntnis:

„Frage 1:
Die Situation in der Dortmunder Nordstadt hat sich seit Schließung des Straßenstrichs und dem stadtweiten Verbot der Straßenprostitution im Mai 2011 sehr deutlich verbessert. In den letzten Jahren hält sich allerdings ein "hartnäckiger Kern" von ca. 25 bis 35, ganz überwiegend drogenabhängigen Prostituierten in der Dortmunder Nordstadt auf, die der Prostitution nachzugehen versuchen und zuletzt besonders im Nachbereich des WEZGeländes an der Bornstr. (u.a. Bergmannstr., Alsenstr., Steigerstr., Stollenstr.) sowie im direkten Um-feld des Nordmarktes anzutreffen sind.


Ordnungsamt und Polizei haben darauf mit intensivierter Präsenz reagiert und führen im genannten Bereich wiederholt Schwerpunkt-kontrollen - auch mit zivil gekleideten Einsatzkräften - durch. Im Bereich des Josephplatzes in der Münsterstr. konnten bisher keine diesbezüglichen, nennenswerten Feststellungen getroffen werden.


Frage 2:
Die nachhaltige und konsequente Vorgehensweise der Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zeigt über Jahre hinweg eine positive Wirkung. Neue, erstmalig angetroffene Prostituierte, die über die Regelungen der Sperrbezirksverordnung zunächst belehrt werden, waren im letzten Jahr kaum zu beobachten. Im gesamten Jahr 2020 waren insgesamt 21 Belehrungen (2019: 30) erforderlich - die geringste Anzahl seit Schließung im Jahr 2011. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Prostituierte wegen Missachtung des Verbotes der Straßenprostitution bewegen sich in den letzten Jahren insgesamt auf einem niedrigen Niveau (2020: 26, 2019: 63).

Während die Prostituierten selbst mittlerweile im Straßenbild kaum noch auffallen, sind es vorwiegend die Freier, die als störend empfunden werden, da diese oftmals unbeteiligte Frauen ansprechen. So wurden seit Beginn der Arbeit der Task Force Nordstadt im Mai 2011 bis Ende 2014 zunächst stetig steigende Fallzahlen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Freier wegen Verstoßes gegen das Kontaktaufnahmeverbot registriert. Seit 2015 sind diese deutlich rückläufig und hatten 2019 den niedrigsten Stand seit 2011 erreicht (94). Im letzten Jahr war ein leichter Anstieg auf 128 Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verzeichnen.


Frage 3:
Durch die pandemiebedingten Beschränkungen, wie bspw. den Kontaktbeschränkungen bzw. dem Ansammlungsverbot oder den Betriebsschließungen, halten sich seit geraumer Zeit insgesamt weniger Menschen im öffentlichen Raum auf. Hierdurch mag zwar subjektiv der Eindruck entstehen, dass die Straßenprostitution zunimmt, verifizierbare Erkenntnisse liegen
hierzu allerdings nicht vor.


Frage 4 (Ergänzung):
Nach Erörterung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit im November 2020 erfolgte der Beschluss, das Gesundheitsamt mit der Prüfung der Umsetzung einer Diamorphinambulanz in kommunaler Trägerschaft zu beauftragen und dazu eine Machbarkeitsstudie durch ein externes Institut einzuholen. Die Studie wurde beauftragt und wird durch das Gesundheitsamt begleitet. Die Präsentation der Studienergebnisse ist für die ASAG-Sitzung am 31.08.2021 anberaumt. Die Machbarkeitsstudie soll insbesondere Auskunft geben über rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Betriebsform eines Medizinischen Versorgungszentrums in kommunaler Trägerschaft, Personalkonzept sowie Standortbedingungen hinsichtlich baulich-räumlicher und sicherheitstechnischer Voraussetzungen.“















zu TOP 17.5
Feststellung von Baumschäden (Baumfällanträge)
Mitteilung Grünflächenamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20149-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgenden Baumfällanträge zur Kenntnis:
· TEK Leopoldstraße 60
· TEK Steinstraße 37
· TEK Steinstraße 37
· SPO Mendesportplatz – Westerholz 51
· GRA Magdeburgerstraße
· ÖWG Dreherstraße 15
· KSP Schumannstraße
· KSP Hoeschpark (Lünenerstraße 25)
· GRA Grünverbindung Eberstraße/Burgholzstraße
· GRA/ehe. KSP Blücherstraße
· GRA Parkwaldflächen Zone II Fredenbaum
· GRA Parkwaldflächen Zone II Fredenbaum
· Jugendverkehrsgarten Münsterstraße 270
· GRA/KSP Hindenburgplatz
· GRA Fredenbaumpark



zu TOP 17.6
Erreichbarkeit des Innenstädtischen Ordnungsdienstes in Coronazeiten
Mitteilung Stadtrat Dahmen / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19724-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Dahmen zur Kenntnis:











Hannah Rosenbaum Bernd Hempfling Simone Uhlmann
Bezirksbürgermeisterin Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin




(See attached file: Handout zur Niederschrift .pdf)