Niederschrift

für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Sitzung Nr. 30)


und des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung Nr. 17),
am 24.04.2008, Beginn 11:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 11:20 - 12.45 Uhr


Anwesend waren für den Haupt- und Finanzausschuss

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm`in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Spieß i. V. f. Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczweski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Gerber i. V. f. Rm Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz Die Linken im Rat


Anwesend waren für den Rechnungsprüfungsausschuss:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

CDU


Rm Sauer, Vors.
Rm Daskalakis
Rm Dr.Eigenbrod
Rm Frank
Rm Pisula
Rm Uhrmann
Rm Mause i. V. f. Rm Ulrich

SPD

Rm Radtke, stellvertr. Vors.


Rm Schilff i. V. f. Rm Borris
Rm Krämer-Knorr
Rm Peter Hoffmann
Rm Pöting
Rm Schnittker
Rm Dr. Hetmeier i. V. f. Rm Starke
Rm Ollech i. V. f. Rm Taranczewski Rm Utech

B90/Die Grünen
Rm Dr.Brunsing
Rm Blotenberg

FDP/Bürgerliste
Rm Hans-Josef Tokarski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Thieme DVU

Aus der Verwaltung waren für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Personen anwesend:

StRin Bonekamp StVD Weber


StR Pogadl StOVR Feuler
StR Sierau Frau Litschke
StR Steitz Herr Bonnekoh
StR Stüdemann Herr Hupfeld
StRin Dr. Uthemann Herr Köster
Herr Mager Herr Wittke
LStRDin Seybusch


Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeordneten Ämter

Herr Dr. Reetz (StA 01)
Frau Müller (StA 01)
Herr Leist (StA 21)
Herr Gottwick (StA 21)
Herr Wissmann (StA 20)



Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers


1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

2. Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01 - PB 15/2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11613-08)
(Drucksache Nr.: 11612-08) Schreibfehler korrigiert (Knuth, 18.08.2008, 10:30 Uhr)



Herr Hengstenberg (CDU) weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion schriftlich gebeten habe, den Vorsitz des HFA in andere Hände zu geben, da OB Dr. Langemeyer als Hauptverantwortlicher und Herr des Verfahrens keine Neutralität wahren könne.
Auch sei interfraktionell die Verständigung erfolgt, dass die politische Bewertung der Schlussfolgerungen aus dem Prüfbericht heute Nachmittag in der Ratssitzung stattfinden solle. Zu dem eingebrachten Fragenkatalog solle sich die jetzige Sitzung auf den Fach - und Sachverstand der beteiligten Amtsleitungen beschränken.

Herr Prüsse (SPD) befürwortet den zweiten Vorschlag von Herrn Hengstenberg. Solle jedoch die Änderung der Sitzungsleitung zur Abstimmung gelangen, so würde dies von der
SPD-Fraktion angelehnt.

OB Dr. Langemeyer bekräftigt, dass er es als seine Pflicht ansehe, auch als Vorsitzender Stellung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamt (RPA) zu beziehen und lehnt den Wunsch der
CDU-Fraktion ab.

Die Sitzung wird gemeinsam vom Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss,
OB Dr. Langemeyer und für den Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn Sauer um 11.20 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellen die Vorsitzenden die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit der jeweiligen Ausschüsse fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers

Für die gemeinsame Sitzung wird Frau Litschke als Schriftführerin benannt.

zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift werden für den Haupt- und Finanzausschuss Frau Poschmann (SPD) und für den Rechnungsprüfungsausschuss Frau Uhrmann (CDU) benannt.

zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzenden OB Dr. Langemeyer und Herr Sauer weisen auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bitten, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

2. Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01

zu TOP 2.
Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften im StA 01 - PB 15/2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-08)

Eingangs stellt Herr Dr. Langemeyer klar, dass er für das Verfahren die Gesamtverantwortung trage und sich dieser Verantwortung stelle. Er macht erneut deutlich, dass die Einschaltung des RPAs unverzüglich von ihm veranlasst worden sei, nachdem er von den Vorgängen bei StA 01 erfahren habe. Nachdem das RPA ihm den Hinweis auf dolose Handlungen gegeben habe, sei von ihm auch unverzüglich die Einschaltung der Staatsanwaltschaft veranlasst worden. Da diese nun durch die Erhebung der Anklage das Verfahren abgeschlossen habe, könne der Sonderbericht des RPAs behandelt werden. Aufgabe der Gerichtsbarkeit sei es jetzt, das kriminelle Handeln zu beurteilen und sich darüber hinaus mit offenen Fragen zu beschäftigen. Soweit es sich um Fehlverhalten von Mitarbeitern handele, würden in diesen Fällen disziplinarrechtliche Verfahren auf Grundlage des Prüfberichts beim Personalamt durchgeführt. Er habe seine Einschätzung und die von ihm gezogenen Konsequenzen in einem Brief an die Ausschussmitglieder für die heutige Sitzung zusammengefasst. Damit sei auch bereits Frage 1 beantwortet. In der jetzigen Sitzung sollen nunmehr die weiteren Fragen der CDU abgearbeitet werden.

Nachfolgend werden weitere Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet.

Zu Frage 2 legt Herr Dr. Reetz (Amtsleiter StA 01) dar, dass es ca. 150 Verwaltungsvorschriften in der Verwaltung gebe, zu denen auch die Geschäftsanweisung zur Abwicklung des Kassenverkehrs (GAKAV) gehöre. Hier seien die meisten Vorschriften beachtet worden, allerdings nicht ausnahmslos. Dies gelte insbesondere für die Ermächtigungsregelung. Zum Zeitpunkt der Übernahme von StA 01 (alt) durch das neu gebildete StA 01, sei er davon ausgegangen, dass die seit Jahren praktizierte Arbeitsweise mit den Vorschriften der GAKAV im Einklang stünde.

Zu Frage 3 geht Herr Dr. Reetz auf die vorhandenen Vorschriften für den Krankheits- und Urlaubsfall ein. Diese würden auch eingehalten. Im Rahmen der Untersuchungen sei aufgefallen, dass die Beschuldigte auch einige Male nach Hause geschickt worden sei. Es sei aber aufgrund der baulichen Gegebenheiten des Gebäudes scheinbar nicht immer festzustellen, ob sich Mitarbeiter unbefugt in ihren Diensträumen aufhalten.




Frau Seybusch, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes (StA 14) teilt zu Frage 4 mit, dass die Prüfung der identischen Kontierungsfahnen ergeben hätte, dass es sich hierbei um die gleiche Unterschrift handele. Es lägen keine Erkenntnisse vor, dass weitere Personen daran beteiligt gewesen seien.

Zur Frage 5 weist OB Dr. Langemeyer hin, dass die Fraktionen von CDU und SPD zur Sitzung des Haupt -und Finanzsausschusses am 29. März 2001 anlässlich der Haushaltsberatung 2001 einen gemeinsamen Antrag gestellt hätten, in dem es u.a. heiße:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Zusammenlegung der Stadtämter 01 und 02 zu überprüfen. Nach der Auflösung der Doppelspitze aus Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor mit der Kommunalwahl 1999 erscheint eine getrennte Fortführung der Aufgaben nicht mehr zeitgemäß.“ Die Umsetzung dieses politischen Auftrages sei durch die Organisationsverfügung vom April 2002 erfolgt.

Zu Frage 6 stellt Frau Seybusch klar, dass es hier nie zu verspäteten Auszahlungen, sondern lediglich zu verspäteten Buchungen gekommen sei.

Zu Frage 7 berichtet Frau Dr. Uthemann (2/Dez.) ausführlich über die im Jahre 1999 vorgenommene Dezentralisierung der Belegverwaltung. Nach der zurzeit gültigen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 16.11.2004 bestünde keine Pflicht mehr zur zentralen Belegverwahrung. Es würden jedoch seit Juli 2007 bei der Stadtkasse alle Belege, auch Rechnungen, eingescannt, um die Sicherheit und die Möglichkeit der Dokumentation zu erhöhen.

Zu Frage 8 führt Frau Seybusch aus, dass es für das Jahr 2001 nicht möglich sei zu klären, welche Mittel an welche Seniorenheime bzw. sonstige Institutionen geflossen seien, da es hierfür keinerlei Belege gebe.

Zu Frage 9 erklärt Frau Seybusch, dass hier festgestellt worden sei, dass alle Rückzahlungen für die Reise nach Rostow im Jahre 1999 erfolgt seien, mit Ausnahme eines Handvorschusses.
Alle ermittelten Fakten zu diesem Fall seien in dem Bericht dargestellt.

Zu Frage 10 schließt sich OB Dr. Langemeyer der Beurteilung der Staatsanwaltschaft an.

Zu Frage 11 verweist Frau Seybusch auf zahlreiche Prüfungen im Fachbereich Stadtkasse, die sich auch in den jeweiligen Protokollen des RP-Ausschusses wiederfinden.

OB Dr. Langemeyer beantwortet die Frage 12 mit einem „Nein“.

Zu Frage 13 weist OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass über den Stellenplan und die dazugehörigen Anträge der Rat der Stadt entscheide.

Frau Seybusch erklärt, dass das RPA personell nicht überproportional im Verhältnis zur Gesamtverwaltung ausgestattet sein könne. Prüfungen des Verwaltungshandelns könnten stets nur in Stichproben erfolgen.

OB Dr. Langemeyer weist darauf hin, dass Frage 14 bereits in nichtöffentlicher Sitzung beantwortet worden sei.

Zu Frage 15 hebt Frau Seybusch hervor, dass sie bei isolierter Betrachtung des Beleges die Frage, ob den Mitarbeitern der Stadtkasse die Fälschung hätte auffallen müssen, relativieren möchte.

OB Dr. Langemeyer stellt klar, dass die Unterschlagung nicht im OB-Büro, sondern in der Rechnungsstelle des StA 01 erfolgt sei. Er habe abgesehen von Zuwendungen für Alters- und Vereinsjubiläen niemals Bargeld angefordert oder erhalten.

Zu Frage 16 berichtet Frau Seybusch, dass von den 1800 Auszahlungen für die Jahre 2002 bis 2007 330 Belege auf den Buchungstext „Zuwendung OB“ entfielen. Davon seien 11 nach Einschätzung des RPAs ordnungsgemäß, 24 unklar und 224 nicht ordnungsgemäß; von der Beschuldigten seien 119 Belege als Fälschungen zugegeben worden.

OB Dr. Langemeyer führt hierzu weiter aus, dass es sich in keinem Fall um Geldbeträge gehandelt habe, die er persönlich in die Hand bekommen habe.

Zum Teil der Frage 17, welche Feststellungen der Controller getroffen habe, führt Herr
Dr. Reetz aus, dass aus den Ermittlungen hervorgehe, dass nicht der Controller die Amts- oder Geschäftsbereichsleitung informiert habe, sondern die Geschäftsbereichsleitung den Controller. Des Weiteren geht Herr Dr. Reetz auf die Entwicklung der Haushaltsansätze der Jahre 2002 bis 2007 ein, die im Bericht tabellarisch auf der Basis von Sachkonten dargestellt seien. In den Jahren 1999 bis 2001 sei der städtische Haushalt noch kameral geführt worden, sodass es hier schwierig wäre diesbezügliche Auswertungen zu liefern.

Nach der abschließenden Beantwortung aller Fragen leitet OB Dr. Langemeyer die politische Debatte ein.

Aufgrund der Höhe der veruntreuten Gelder zweifelt Herr Gerber (FDP/ Die Bürgerliste) weiterhin die Theorie der Einzeltäterschaft an und erinnert OB Dr. Langemeyer an dessen eigene Aussage, dass die Vermutung weiterer Täter nahe läge. Hierzu geht Herr Gerber auf Ausführungen im Managementbericht ein, die seine Auffassung verstärken würden.

OB Dr. Langemeyer weist die Unterstellung von Herrn Gerber, hier würde etwas vertuscht, zurück und macht nochmals seine Vorgehensweise nach Bekanntwerden der Hinweise bei
StA 01 deutlich. Des Weiteren stellt er dar, dass er auf die vor einigen Monaten gestellte Frage, ob er von mehreren Tätern ausgehe, geantwortet habe, er könne dies nach aktuellem Erkenntnisstand nicht ausschließen. Aus der derzeitigen Sicht der Staatsanwaltschaft handele es sich jedoch um eine Einzeltäterin. Er könne nachvollziehen, dass einige Tatbestände, die der Bericht offen lege, den Eindruck eines Selbstbedienungsladens erwecken würden. Im Rahmen der Prüfungstätigkeit des RPAs sei eindeutig festgestellt worden, dass hier festgeschriebene Regelungen, die der Kontrollfunktion dienen, nicht beachtet worden seien. Dies werde disziplinarische Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter nach sich ziehen. Es sei jedoch auch festgestellt worden, dass man sich nur auf die Prüfung von Unterschriften nicht verlassen könne, da im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Schriftsachverständige zur Unterscheidung echter und unechter Unterschriften hätten hinzugezogen werden müssen. Hieraus erkenne er neben der Notwendigkeit der digitalen Signatur auch die Notwendigkeit lückenloser Protokollierungen im Buchungssystem.

Herr Hengstenberg (CDU) hält die Antworten auf den Fragenkatalog für unzureichend.

Herr Taranczewski (SPD) macht mit Hinweis auf die CDU deutlich, dass es jetzt an der Zeit sei sich bei den Beteiligten, denen aufgrund ihres verwandtschaftlichen Verhältnisses unterstellt worden sei, dass sich daraus eine prüfungsfreie Zone für die Stadtkasse ergeben habe, zu entschuldigen.

Herr Reppin (CDU) stellt mehrere Fragen, u.a. ob es auch in anderen Ämtern Bargeldzahlungen gebe, ob die Arbeitsplatzcomputer bei Abwesenheit gesperrt würden und warum bezüglich des Jahres 2001 nicht weiter recherchiert worden sei.

Die letztgenannte Frage beantwortet Frau Seybusch dahingehend, dass keine Belege vorgelegen hätten. Zu den Bargeldgeschäften in anderen Verwaltungsteilen weist sie darauf hin, dass weitere Prüfungen laufen.

Herr Dr. Reetz ergänzt, dass das Bargeld in StA 01 vorwiegend für die Abwicklung von Reisen der Ausschüsse und im Rahmen von Städtepartnerschaften, sowie für die Jubiläen benötigt worden sei. Für den Bereich der Computerarbeitsplätze führt er aus, dass durch Vertretungsregelungen, sowie Passwortsicherungen Regelungen vorhanden sein.

OB Dr. Langemeyer stellt fest, dass es keinerlei Wortmeldungen mehr gebe.

Dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss liegen nunmehr folgende Anträge zur Abstimmung vor:

a) Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2008

Als Ergebnis der Akteneinsicht der Ratsmitglieder, der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie des Abschlussberichtes der städtischen Rechnungsprüfer im Zuge der Überprüfung von Bargeldgeschäften bei StA01 stellen Haupt- und Finanzausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss fest, dass das gesamte Buchhaltungswesen sowie das Rechnungswesen der Stadt Dortmund einer umfassenden Prüfung zu unterziehen ist.

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss beschließen daher, ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der kompletten Überprüfung des Buchhaltungs- und Rechnungswesen zu betrauen.





Bei der anschließenden Abstimmung wird über den Antrag wie folgt abgestimmt:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2008 mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Die CDU stimmt für den Antrag.

Der Rechnungsprüfungsausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2008 mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Die CDU stimmt für den Antrag.

b) Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom
22.04.2008

1. Der Rat begrüßt den vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der nicht nur auf die strafrechtlichen Handlungen einer Person eingeht, sondern rückhaltlos alle Mängel aufdeckt, die diese Handlungen begünstigt haben könnten und deutlich macht, dass zahlreiche Regeln des Verwaltungshandelns von MitarbeiterInnen missachtet wurden.

2. Der Rat hält die angekündigten und teilweise durchgeführten organisatorischen Änderungen von Abläufen sowie die strukturellen Maßnahmen zur Fortführung der Verwaltungsreform für dringend geboten.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft in ihren bisherigen Ermittlungen von einer Einzeltäterschaft ausgeht. Nichts desto trotz stellt der Rat fest, dass Umfang und Zeitdauer der kriminellen Handlungen durch zahlreiches Missachten interner Verwaltungsregelungen durch andere MitarbeiterInnen begünstigt sein könnten. Dies muss konsequent disziplinarrechtlich verfolgt werden.

4. Die eingeleiteten disziplinarischen Verfahren sind zeitnah durchzuführen. Vor der Sommerpause ist über den Stand zu berichten. Über die abschließenden Ergebnisse wird der Haupt- und Finanzausschuss unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert. Der Rat geht davon aus, dass bis zum Abschluss der disziplinarischen Verfahren keine Beförderungen sowie Einweisungen der betroffenen MitarbeiterInnen in neue Aufgaben vorgenommen werden, insbesondere nicht in solche, die perspektivisch
mit Beförderungen verbunden sein könnten.

5. Der Rat erwartet, dass mit Abschluss der Verfahren gegebenenfalls notwendige personelle Konsequenzen umgesetzt werden. Es ist sicher zu stellen, dass die Kontrollsysteme und Regeln zukünftig beachtet werden und die Einhaltung ausreichenden Kontrollen unterliegt.

6. Der Rat erwartet, dass noch in diesem Jahr über die Ergebnisse der Einführung von Kernelementen der Verwaltungsreform, insbesondere des digitalisierten Rechnungswesens und der zentralen Belegverwaltung sowie der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Rechnungswesen berichtet wird.


7. Der Rat beschließt die kontinuierliche Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in diesen Prozess und eine abschließende Stellungnahme, inwieweit die strukturellen Maßnahmen als ausreichend angesehen werden, um die Sicherheit im Rechnungswesen zu erhöhen.

8. Der Rat weist die Behauptung zurück, dass der Oberbürgermeister eine Dienstanweisung erlassen haben soll, die „alle Regeln zu Bargeldabhebungen zwischen OB-Amt und Stadtkasse außer Kraft gesetzt“ habe. Richtig ist, dass die Fraktionen von CDU und SPD am 29. März 2001 einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, die Zusammenlegung der Stadtämter 01 und 02 zu prüfen.

Bei der anschließenden Abstimmung wird über den Antrag wie folgt abgestimmt:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2008 mit Stimmenmehrheit zu. Die Fraktion der CDU und der FDP/Bürgerliste stimmten dagegen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2008 mit Stimmenmehrheit zu. Die Fraktion der CDU und der FDP/Bürgerliste stimmten dagegen.

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss nehmen die Managementfassung zum Bericht über die Sonderprüfung der Abwicklung von Bargeschäften des StA 01 zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung wird von beiden Vorsitzenden um 12.45 Uhr geschlossen.



Haupt- und Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss



OB Dr. Langemeyer Sauer
Vorsitzender Vorsitzender



Poschmann Uhrmann
Ratsmitglied Ratsmitglied



Litschke
Schriftführerin