Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung des Schulausschusses
am 02.06.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Saal 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)sB Tanja Flur (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
RM J. A. Dsicheu Djine (B’90/Die Grünen) i. V. f. RM Pia Soldan-Bank (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Matthias Helferich (AfD) i. V. f. sB Mike Barthold (AfD) sB Julia Rüding (DIE PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Demet Celikadam (IR)
Anke Starr (Stadteltern)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Martin Depenbrock (FB 40)
4. Schulaufsicht
Heike Raffalski
5. Gäste
Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Frau Fortmann-Petersen i. V. f. Christel Stegemann (Sprecherin der
Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
6. Abwesend:
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche) Markus F. Drolshagen (BPN)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner Holger Nolte
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 5. Sitzung des Schulausschusses,
am 02.06.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Saal 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2021
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht
2.2 Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20473-21)
2.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)
2.4 Benennung der neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20539-21)
2.5 7. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:30.04.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21053-21)
2.6 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20968-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2021
(Drucksache Nr.: 20968-21)
2.7 Digitalisierte Schließanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20356-21-E2)
2.8 Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E2)
2.8.1 Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E3)
2.9 Schulschwimmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20671-21-E1)
2.10 Prüfung der Schaffung von mehr Kapazitäten am Berufskolleg in den Anlagen C03 und B07 (APO-BK)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20672-21-E1)
2.11 Aufnahmekapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20652-21-E1)
2.12 Personal im Gesundheitsamt
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)
3.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
3.3 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
3.4 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
- wurde bereits zur Sitzung am 28.04.2021 verschickt. -
(Drucksache Nr.: 20644-21-E1)
4.2 Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
- wurde bereits zur Sitzung am 28.04.2021 verschickt. -
(Drucksache Nr.: 20645-21-E1)
4.3 Schulschwimmen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21183-21)
4.4 Breitbandanschluss bei privaten Schulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21182-21)
4.5 Konsequenzen aus der Schulentwicklungsplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21192-21)
4.6 Schulhofreinigung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21193-21)
4.7 Schulbegleitung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21194-21)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kirsch benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Schulausschuss folgt dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte
2.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden
Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21),
2.8 Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder
Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E12 und
2.8.1 Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder
Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E3)
sowie
4.1 Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20644-21-E1),
4.2 Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20645-21-E1) und
4.7 Schulbegleitung
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr. 21194-21-E1)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21194-21-E12)
jeweils im Zusammenhang zu behandeln.
Die Fraktion DIE LINKE+ zieht folgenden TOP zurück:
4.3 Schulschwimmen
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr. :21183-21)
Die Fraktion B‘90/Die Grünen zieht folgenden TOP zurück:
4.5 Konsequenzen aus der Schulentwicklungsplanung
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr. :21192-21)
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2021
Frau Dr. Goll bat um Prüfung der Aufzeichnung bzgl. des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU zu TOP 3.1. Der Text zum 3. Punkt des Antrages sei so nicht beschlossen worden.
Die Prüfung der Aufzeichnung ergab folgenden Text (fett):
„… 3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen (mit der qualifizierten Bedarfsanmeldung des Bedarfsanmelders) sind von vorstehender Beschlussfassung nicht betroffen. Der Bedarf ist vom Bedarfsträger (Fachbereich Schule / Jugendamt) bereits mit der Anmeldung zur Aufnahme in die Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) in einer qualifizierten Bedarfsanmeldung an den Fachbereich Liegenschaften zu berücksichtigen.“Die Vorsitzende bat darum, die Niederschrift zu TOP 2.5 Schulbegleitung in Dortmund, gemeinsam mit TOP 4.1. und 4.2 behandelt, mit dem Hinweis zu versehen, dass es in der nächsten Sitzung einen mündlichen Bericht (fett) zu dem Thema geben werde.
„Der Schulausschuss schob den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Schulausschusses, für die auch ein mündlicher Bericht zum Thema vorgesehen sei.“
Mit diesen Änderungen wird die Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2021 einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Frau Schneckenburger gab kurze Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Situation. Sie sprach ebenfalls die geplanten zusätzlichen Bildungsangebote an.
Der Schulausschuss nimmt den mündlichen Bericht von Frau Schneckenburger dankend zur Kenntnis.
zu TOP 2.1.1
Corona
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
(Drucksache Nr.: 21027-21)
Es liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates am 20.05.2021 vor:
„Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache
Nr.: 21027-21-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung des Landes, der Stadt Dortmund ein
Sonderkontingent an Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten
Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, das vom Land eingeforderte
und bis zum 17. Mai 2021 einzureichende Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen
dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur nächsten Sitzung am 15. Juni 2021
zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem
betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich
ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten
Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe darauf hinwirkt, Voraussetzungen und Strukturen
zu schaffen, um für den Zeitpunkt der Aufhebung der Impf-Priorisierung zum 7. Juni
2021 eine möglichst zeitnahe Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe zu gewährleisten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen
Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf
die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller
Sachstandsbericht vorzulegen.
5. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag des Rates nachgekommen ist, und seit dem 13. Mai 2021 auch in Dortmund mit dem Einsatz der „Impfbrücke“
eine Möglichkeit besteht, verfügbare Imfpdosen schnellstmöglich zu verteilen, damit
keine Impfdose verfällt. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des nach der Coronavirus-
Impfverordnung rechtlich Möglichen, die Registrierung bei der „Impfbrücke“ für alle
Impfwilligen zu öffnen.
6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit
und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder
Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung
des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und
personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.“
Hierzu hat der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund nachfolgende Zuschrift mit Stellungnahme vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) abgegeben:
„… der Personalrat hat beiliegende Zuschrift an die Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zum im Betreff genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag gefertigt und dürfen Sie bitten, diese den Damen und Herren des Rates zur nächsten Sitzung des Rates am 20.05.2021 zukommen zu lassen.
Wir bitten hinsichtlich unseres Anliegens um Verständnis, eine frühere Reaktion war uns leider nicht möglich.“
„… die CDU Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit Datum vom 19.05.2021 den Zusatz-/Ergänzungsantrag für die heutige Sitzung des Rates zum Tagesordnungspunkt „Corona“ zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.
Ungeachtet dessen, das der Antrag in Gänze die ungeteilte Zustimmung des Personalrates findet, möchten wir mit dieser Zuschrift insbesondere das Augenmerk auf Punkt 2 legen.
Dem Personalrat ist natürlich bewusst, dass die Verwaltung an die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich gebunden ist. Wahrgenommen wurde, dass die Verantwortlichen dieser Verwaltung mehrfach ihr Unverständnis über auf Bundes- oder Landesebene getroffene Entscheidungen zum Ausdruck brachten. Diese umzusetzenden Beschlüsse oder Verordnungen waren schwerlich den Beschäftigten unserer Verwaltung zu vermitteln.
Von daher begrüßt der Personalrat ausdrücklich, dass die politischen Entscheidungsträger dieser Stadt bei der Formulierung ihres Antrages Neiddebatten und Verteilungskämpfe ausschließt. Auch nach Aufhebung der Priorisierungen mit Wirkung vom 07.06.2021 ist allen Beteiligten bewusst, dass eine zügige Impfung wegen fehlender Impfdosen zumindest noch eine gewisse Zeit erschwert bleibt. Von daher ist es dringend angeraten, wie im o. g. Antrag ausgeführt, nicht nur ein Impfkonzept zu erarbeiten und vorzulegen, sondern alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um den städtischen Beschäftigten in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot zu unterbreiten, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist.
Der Personalrat regt dringend an, dem vorliegenden Antrag zu folgen und die Verwaltung entsprechend zu beauftragen, da die Beschäftigten perspektivisch schon ein gesteigertes Interesse daran haben, welche Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ihre Arbeitgeberin ergreifen wird.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir sowohl den eingereichten Antrag als auch unsere heutige Zuschrift allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis geben.“
Der Rat der Stadt überweist nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) Punkt 6 des vorgelegten CDU-Antrages an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den Schulausschuss:
6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit
und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder
Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung
des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und
personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.“
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird dem Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt.“
Zu den Schnelltests für Schülerinnen und Schüler (SuS) und dem Lehr- und Schulpersonal (s. Überweisung des Rates) erklärte Frau Schneckenburger, dass den Schulen vom Land Testmaterial für wöchentlich 2 Testungen zur Verfügung gestellt wird. Es stehe also ausreichend Testmaterial zu Verfügung.
Frau Dr. Goll zeigte sich erstaunt darüber, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag in die Ausschüsse gegeben wurde, sie hätte direkt eine Antwort erwartet.
Frau Schneckenburger machte deutlich, dass es nicht zielführend sei, eine Doppelstruktur von Testzentren an den Schulen aus kommunalen Mitteln zu den vom Land aufgestellten Regelungen zu Testungen an den Schulen aufzubauen.
Herr Jansen stimmte dem zu. Das Land hat über Teststrategien entschieden und gibt die Regeln vor.
Herr Hagedorn erklärte, dass das Land NRW mit der Schulmail vom 28.05.2021 das Testverfahren mitgeteilt habe.
Herr Spieß sieht die Angelegenheit ebenfalls als erledigt an.
Frau Dr. Goll erklärte, den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion mit den Ausführungen von Frau Schneckenburger an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen mit der Bitte, den Antrag zu behandeln und darüber abzustimmen
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zu TOP 2.2
Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20473-21)
Frau Löffler fragte nach den unter Finanziellen Auswirkungen benannten schultäglichen Bustransfers und wöchentlichen Beförderungen zum Sportunterricht – 104.000 €. Gibt es Sportunterricht nur an außerörtlichen Standorten (Schwimmbäder, Eishallen) oder werde zu Turnhallen anderer Schulen gefahren? Oder gibt es jetzigen Standort der Loh-Grundschule eine Sporthalle? Vom alten Standort aus wäre das ja auch geschehen, so dass das Geld dafür bereits vorgesehen sei.
Herr Willeke führte dazu aus, dass durch die Verlagerung an den Interimsstandort ein Schüler*innentransport notwendig werde über den bisherigen Transport hinaus. Zum einen handele es sich tatsächlich um den Transport zu der Sporthalle am ehemaligen Standort oder, wenn diese aufgrund der Baumaßnahmen nicht zur Verfügung steht, zu anderen Sporthallen. Der bisher an der Wichlinghofer-Grundschule existierende Schüler*innenverkehr muss entsprechend erweitert werden, weil die Route eine längere ist und die Schülerinnen und Schüler, die bisher die Wichlinghofer-Grundschule fußläufig erreichen konnten, das aber beim Interimsstandort nicht können, ebenfalls transportiert werden müssen. So entstehe ein höherer Kostenbetrag für den Transport.
Frau Dr. Goll sprach Folgendes an:
- Alle Bedarfe der Grundschule können am Ausweichstandort abgedeckt werden. Die
Schule um einen Zug reduziert worden, weil am Loh-Standort nur die Bedarfe eines Zuges
gedeckt seien. Die Formulierung beziehe sich dann auch nur auf diesen einen Zug?
- Buslinien: die Einrichtung einer Buslinie sei verständlich, werde die bestehende Linie anders
geführt, um nach Loh zu kommen? Werden unterschiedliche Beginn- und Schlusszeiten
sowie OGS-Zeiten berücksichtigt?
Herr Willeke erklärte, dass es sich bei den Buslinien nicht um den ÖPNV handle, sondern um den Schülerspezialverkehr. Es gab bisher Schülerspezialverkehr aus dem südlichen Bereich in Richtung Wichlinghofer-Grundschule, der jetzt zum Standort Loh weitergeführt werde. Für die Schüler*innen, die bisher zu Fuß gehen konnten, werden 2 weitere Linien eingerichtet. Dabei werden die unterschiedlichen Zeiten mit der Schule abgestimmt und beachtet.
Die Platzbedarfe beziehen sich auf die im Moment vorhandene Schülerschaft, die am Interimsstandort untergebracht werden könne.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund des geplanten Neubaus der Wichlinghofer-Grundschule als Bestandteil des „Stadt-teil- und Bildungszentrums Wichlinghofen“ beschließt der Rat die temporäre Verlagerung der Wichlinghofer-Grundschule vom Standort „Vinklöther Mark 11“ zum Standort „Benning-hofer Str. 256“ (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen)
Die Tagesordnungspunkte 2.3, 2.8 und 2.8.2 wurden im Zusammenhang behandelt.
zu TOP 2.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)
Frau Gövert erklärte, dass die Vorlage wie in früheren Jahren den Bedarf einer weiteren Gesamtschule zeige. Die im September für den Schulausschuss vorgesehene Vorlage zur Schulentwicklungsplanung beinhalte im Beschlussvorschlag die Prüfung einer weiteren Gesamtschule. Die Verwaltung werde gebeten, bis September eine Überlegung eines weiteren Standortes anzustellen.
Auf die Klassengröße habe der Ausschuss leider keinen Einfluss, aber am Stadtgymnasium werden anstelle von 4 Klassen nur 3 eingerichtet, jedoch mit mehr als 30 Schülerinnen*schülern. Das sei nicht wirklich zielführend für die Schule.
Herr Spieß stimmte den Ausführungen von Frau Gövert zu. Er wolle auf die Anmeldungen und die Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion eingehen. Deutlich werde der Anstieg der Anmeldezahlen in dem Bereich in den kommenden Jahren, wie in der Stellungnahme beschrieben. Viele der abgelehnten Schüler*innen seien zu Realschulen gewechselt, wenn dieses wegfalle, wäre der Rückgang der Schüler*innen-Zahlen an dieser Schulform höher. Dieses lasse den Schluss zu, wie bereits Frau Gövert ausführte, dass eine weitere Gesamtschule gebraucht werde.
Frau Dr. Goll, erklärte, dass Zahlen immer auf verschiedene Weise gelesen werden können. Der große Anmeldewunsch konzentriere sich auf wenige Schulen dieser Schulform. Wenn eine weitere Schule dieser Schulform eingerichtet werde, stelle sich die Frage, wie sich diese entwickeln werde – Entwicklung in Richtung der beiden stark nachgefragten Schulen oder in Richtung der anderen, nicht so stark nachgefragten Schulen dieser Schulform.
Die Anmeldezahlen sagen nichts über das Wahlverhalten aus. Insbesondere, wenn die an der gewünschten Gesamtschule abgelehnten Schüler*innen sich im Nachhinein an Realschulen und nicht an einer anderen Gesamtschule anmelden. Man müsse sich die Schulen im Einzelnen ansehen.
Insgesamt zeigte das Anmeldeverfahren, dass die Schullandschaft in Dortmund gut aufgestellt sei und die angebotene Vielfalt in vollem Umfang genutzt und nachgefragt werde. Alle Schulen jeder Schulform haben ausreichend Anmeldungen erhalten, um gesichert fortzubestehen, obwohl in diesem Schuljahr deutlich mehr Gesamtschulplätze ausgebaut wurden.
Bei der Anne-Frank- und der Geschwister-Scholl-Gesamtschule gebe wie jedes Jahr starke Nachfragen. Die Antworten unter TOP 2.8.1 geben deutlich Aufschluss darüber, wie unterschiedlich die Gesamtschulen sind, und dass man nicht sagen kann, es seien alle gleich. Bei der Anne-Frank-Gesamtschule zeige sich, was eine Gesamtschule auszeichnet: viele Schüler*innen mit verschiedenen Schulempfehlungen und Leistungsniveaus lernen länger gemeinsam. An anderen Schulen sei das nicht der Fall. Es zeige sich ebenfalls, dass die Oberstufen der Gesamtschulen besonders von Realschulabsolventen nachgefragt werden. Also hätten die Gesamtschul-Oberstufen ein Problem, wenn es die Realschulen nicht gäbe.
Wichtig sei, in den Schulformen Vielfalt und Pluralität zu erhalten.
Frau Schneckenburger bezog sich auf eine Veröffentlichung der GEW, die die Überschrift trage: „Schulentwicklungsplanung findet nicht statt“ und stellte fest: seit 2018 gebe es die Berichte zur Schulentwicklungsplanung, der Beginn eines fortlaufenden Prozesses. Weiterhin gebe es ein stattliches Bauprogramm im Schulbereich. Das nehme Zeit in Anspruch und könne nicht von heute auf morgen umgesetzt werden.
Zu den Verschiebungen zwischen den Schulformen könne sie sagen, dass für die Verwaltung der Elternwille gelte. Es gebe eine nachhaltige Nachfrage der Gesamtschulen aus dem Grund, dass in der Gesamtschule die Perspektive gegeben sei, ohne Schulwechsel bis zum Abitur zu gehen. Das treffe auch auf viele Eltern zu, die die Realschule in Erwägung ziehen würden, aber die Option Abitur offen halten wollen. An der Gesamtschule seien alle Bildungsabschlüsse möglich, so sei die ständige Rückmeldung.
Darüber hinaus gebe es das Anmeldeverhalten an bestimmten Schulen auch bei den anderen Schulformen. Beim Stadtgymnasium z. B. sei man in einem „Wiederaufbauprozess“, nachdem die Anmeldezahlen wieder die Bildung von 3 Eingangsklassen ermöglichen. Bei nur 2 Eingangsklassen wäre der Bestand der Schule nicht mehr sicher gewesen. Es sei gewünscht, eine gleichmäßige Verteilung an alles Schulen herzustellen. Wo eine Veränderung des Elternwillens erkennbar werde, sei es sinnvoll, darauf zu reagieren.
Herr Jansen sprach die 323 Schüler*innen an, die mit Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen (GL) neu angemeldet sind. Kommen diese aus dem GL oder wie hoch ist Anteil der Schüler*innen, die aus Förderschulen ins GL der SEK I gehen?
Gibt es weiterhin nur ein Gymnasium, das GL anbietet? Es gebe einen Beschluss des Schulausschusses aus dem Jahr 2018, in dem Unterstützung für Gymnasien zugesagt wurde, sich an GL und Inklusion zu beteiligen. Gibt es Möglichkeiten, nochmals das Gespräch mit Gymnasien zu suchen?
Herr Willeke erklärte, dass die Zahlen zur Herkunft der Schüler*innen noch nicht vorliegen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. In den letzten Jahren habe man eine Abfrage dazu beim Land gemacht, weil diese Zahlen nicht beim Schulträger erhoben werden. Das werde auch in diesem Jahr geschehen und die Zahlen dem Schulausschuss zur Verfügung gestellt.
Es gebe bisher ein Gymnasium (Immanuel-Kant-Gymnasium), das den zieldifferenten Abschluss im Gymnasialbereich anbiete, zielgleich ist an allen Gymnasien entsprechend vorhanden. Die Einrichtung einer GL-Schule wird per Verfügung vom Land in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt. Gymnasien müssen den Antrag stelle, dazu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz. Dieser liege derzeit bisher nur beim IKG vor. Es gab ein weiteres Gymnasium, das jedoch an der Hürde
der Schulkonferenz scheiterte.
Frau Dresler-Döhmann äußerte die Meinung, dass zwei weitere Gesamtschulen nötig seien, wenn man die Schüler*innen berücksichtige, die Gesamtschulen in anderen Gemeinden besuchen müssten. Frau Schneckenburger habe in einer Pressekonferenz erklärt, dass auch über die Umwidmung von Schulen nachgedacht werden könne. Eine solche Diskussion habe es bereits in der Nordstadt gegeben. Dieses könnte man wieder aufnehmen. Auch im Bereich Brackel sei eine Gesamtschule nötig.
Die Vorsitzende erklärte, dass es die Diskussionen schon lange gebe. Fakt sei die Zunahme der Schüler*innen-Zahlen in den kommenden Jahren, die in die Planungen einfließen müssen. Die Darstellung der GEW halte sie für plakativ.
Frau Schneckenburger erklärte dazu, dass im Grundsatz bekannt sei, wie viele in Dortmund Geborene eingeschult würden. Es gebe dabei aber immer Verschiebungen in der Stadt durch Umzüge und Baugebiete, was aber bei den Berechnungen mit einem bestimmten Faktor berücksichtigt werde.
Herr Barrenbrügge zeigte sich erfreut über den Erhalt des Stadtgymnasiums. Er hoffe, dass dieses ebenfalls bei der Johann-Gutenberg-Realschule möglich sei.
Es gebe gut nachgefragte Schulen in allen Schulformen, er wolle jedoch die Gesamtschulen in den Fokus nehmen. Es gebe 3-4 Gesamtschulen, die gut laufen, weil sie sich wie alle Schulen aller Schulformen seit Jahren profilieren müssten. In Dortmund gebe es allerdings das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen, so dass diese im Vorteil vor den anderen Schulformen sind. Seine Fraktion verfolge den Ansatz, gut nachgefragte Schulen aller Schulformen zu stärken, z. B. durch weiteren Ausbau. Da gebe es einige Schulen mit Anmeldeüberhängen. Die Gesamtschulüberhänge zeigten sich nur im Norden und Nordosten. Hörde und Aplerbeck brauchen keine Gesamtschule, da es dort keine Anmeldeüberhänge umliegender Gesamtschulen gibt.
Beim Schulzentrum Dorstfeld mit der Wilhelm-Busch-Realschule und dem Reinoldus- und Schiller-Gymnasium gebe es einen Standortnachteil, der an den Anmeldezahlen ablesbar ist. Die Zahlen gehen seit einigen Jahren zurück, die Erklärung ist: es fehlt ein Breitbandanschluss. Frau Schneckenburger habe dazu in der letzten Sitzung Stellung genommen. Wenn keine adäquate datentechnische Ausstattung vorhanden ist, werden diese Schulen weiter abgehängt.
Frau Schneckenburger bittet Herrn Depenbrock, dazu Stellung zu nehmen.
Sie habe bereits in der letzten Sitzung Bezug genommen auf die Anschlussproblematik am Heisenberg-Gymnasium. Das Heisenberg-Gymnasium sei Talentschule und in der inneren Schulentwicklung habe es sich stark in Richtung MINT und Naturwissenschaften entwickelt. Sie sei der Meinung, dass Schulentwicklungsprozesse immer stark abstellen auf pädagogische Profile, die gebaute Infrastruktur einen Beitrag dazu leisten kann, aber nicht entscheidend ist.
Herr Depenbrock führte aus, dass der Ausbau der Breitbandanschlüsse in Dorstfeld prioritär vorangetrieben werde. Das Systemhaus prüfe, eine Richtfunkanbindung als Übergangslösung einzurichten.
Frau Staar führte das Problem der negativen Haltung zu Dorstfeld auch auf den Rechtsextremismus im Stadtteil zurück, der viele Eltern abschrecke.
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Wie viele Schüler:innen haben sich insgesamt an den Gesamtschulen beworben?2. Wie viele Schüler:innen haben sich an welchen Gesamtschulen beworben?(Bitte Anzahl je Gesamtschule)
3. Wie viele Schüler:innen können nicht an der von ihnen gewünschten Gesamtschule aufgenommen werden? (Bitte Anzahl je Gesamtschule) 4. Wie viele Schüler:innen müssen auf andere weiterführende Einrichtungen ausweichen?(Bitte Anzahl nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und nach Stadtteilen aufschlüsseln)“
5. Wie viele SuS pendeln in die Nachbarstädte aus?
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1 - 3. Die Antworten hierzu entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Die Übersicht veranschaulicht die Anmeldeüberhänge (Ablehnungen) bzw. Anzahl freier Schulplätze bei Annahme des für Gesamtschulen gültigen Klassenfrequenzricht-wertes (KFRW) von 27 SuS je Klasse (Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW.
Zu 4. Gesamtschulen müssen sich bei ihren Entscheidungen über Aufnahmen und Ablehn-ungen nicht strikt an den KFRW halten. Sie dürfen sich hier innerhalb der Bandbreite der zulässigen Klassenfrequenzwerte bewegen (25 – 29 SuS je Klasse). So ist es zu erklären, dass die nachfolgend genannten Zahlen der tatsächlichen Ablehnungen von den oben in der Tabelle stehenden leicht abweichen.
Einen ersten Überblick, an welchen anderen Gesamtschulen und anderen Schulformen abgelehnte Gesamtschul-Kinder angemeldet wurden, zeigt die folgende Übersicht. Die Anmeldungen im Detail zu den einzelnen Schulen anderer Schulformen sind den Ausführungen unter der Tabelle zu entnehmen.
Bei neun abgelehnten Gesamtschul-Kindern laufen entweder noch Widersprüche oder die Kinder sind an noch keiner anderen weiterführenden Schule angemeldet worden.
+ Anne-Frank-GeS (I-Nord)- 13x Schule am Hafen (I-Nord); 3x HS Am Externberg (Ev);
- 18x Gertrud-Bäumer-RS (I-Nord); 5x Riccarda-Huch-RS (I-Ost)3x Theodor-Heus-RS (Ev); 3x Wilhelm-Röntgen-RS (I-West)1x Albert-Einstein-RS (Scha)
+ GeS Brünninghausen (Hom)- 1x HS Kley (Lü)
- 2x Robert-Koch-RS (Hom); 2x Marie-Reinders-RS (Hö)1x Wilhelm-Röntgen-RS (I-West); 1x Wilhelm-Busch-RS (I-West)
- 1x Leibniz-Gym (I-West) + Europaschule (Bra)
- 4x Emscherschule (Ap); 2x HS Husen (Scha); 1x HS Scharnhorst
- 2x Ricarda-Huch-RS (I-Ost); 1x Albrecht-Dürer-RS (Ap)
- 1x Phoenix-Gym (Hö)
+ Geschwister-Scholl-GeS (Bra)
- 5x HS Husen (Scha); 1x Emscherschule (Ap)
- 28x Max-Born-RS (Bra); 12x Albrecht-Dürer-RS (Ap);
6x Albert-Einstein-RS (Scha); 8x Ricarda-Huch-RS (I-Ost);
3x Marie-Reinders-RS (Hö), 1x Theodor-Heuss-RS (Ev);
1x Wilhelm-Röntgen-RS (I-West)
- 6x Immanuel-Kant-Gym (Bra); 1x Heisenberg-Gym (Ev);
1x Käthe-Kollwitz-Gym (I-West); 1x Stadtgymnasium (I-West);
1x Gym An der Schweizer Allee (Ap)
+ Heinrich-Böll-GeS (Lü)
- 3x HS Kley (Lü); 2x Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt
- 1x Wilhelm-Busch-RS (I-West); 1x Droste-Hülshoff-RS (Hu)
- 1x Bert-Brecht-Gym (Hu)
+ Neue GeS Stadtbezirk Mengede
- 1x Albert-Schweizer-RS (Mg)
Zu 5. Insgesamt wurden 295 Schulkinder an weiterführenden Schulen in den Nachbarge-meinden angemeldet. Die Anmeldungen zu den auswärtigen Gesamtschulen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Name der auswärtigen GeS | S u S |
Bergkamen, GE Willy Brandt | 1 |
Bochum, GE Willy-Brandt | 1 |
Bochum, GE Matthias-Claudius | 3 |
Castrop-Rauxel, Neue GeS Ickern | 5 |
Castrop-Rauxel, Willy-Brand-Ges | 4 |
Kamen, GE Gutenbergstraße | 1 |
Lünen, GE Käthe-Kollwitz | 49 |
Schwerte, GE Gänsewinkel | 3 |
Schwerte, GE Theodor-Fleitmann | 4 |
Unna, GE Peter-Weiss | 8 |
Unna, GE Werner-von-Siemens | 1 |
Waltrop, GS Waltrop | 36 |
Witten, GE Holzkamp | 1 |
Witten, GE Hardenstein | 1 |
sonstige | 1 |
GESAMT | 119 |
Die übrigen 176 Auspendler sind an auswärtigen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Sekundarschulen angemeldet worden.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.8.1
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E3)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Wie viele SuS sind schlussendlich im letzten Anmeldeverfahren auf einer anderen Gesamtschule als ursprünglich anvisiert angemeldet worden? (Bitte Anzahl je Gesamtschule – Wunschschule und aufnehmende Schule)
2. Wie viele SuS sind aktuell jeweils an den Gesamtschulen angemeldet worden, differenziert nach den Empfehlungen: Hauptschule, eingeschränkt Realschule, Realschule, eingeschränkt Gymnasium und Gymnasium? (Bitte Anzahl je Gesamtschule)
3. Wie hoch war die Anzahl und die Quote derjenigen SuS, die im Sommer 2020 aus der Sekundarstufe I jeder Gesamtschule in die eigene Sekundarstufe II wechselten? (Bitte Anzahl je Gesamtschule und auch die Vergleichswerte der letzten 5 Jahre darstellen)
4. Wie hoch war der Anteil bzw. Quote der SuS in jeder 11. Klasse bzw. Einführungsstufe jeder Gesamtschule, die aus fremden Sekundarstufen I kommend die Sekundarstufen II der Gesamtschulen im Sommer 2020 besuchten? (Bitte Anzahl je Gesamtschule und auch die Vergleichswerte der letzten 5 Jahre darstellen)
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1. Die Antworten hierzu entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Der Klassenfrequenzrichtwert (KFRW) gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW liegt für Gesamtschulen bei 27 SuS je Klasse. Gesamt-schulen müssen sich bei ihren Entscheidungen über Aufnahmen und Ablehnungen nicht strikt an den KFRW halten. Sie dürfen sich hier innerhalb der Bandbreite der zu-lässigen Klassenfrequenzwerte bewegen (25 – 29 SuS je Klasse). Die Tabelle stellt die tatsächlichen Ablehnungen dar.
Zu 2. Einen Gesamt-Anmeldeüberblick für die Gesamtschulen gibt die nachfolgende Über-sicht wieder. Diese veranschaulicht die Anmeldeüberhänge (Ablehnungen) bzw. An-zahl freier Schulplätze bei Annahme des für Gesamtschulen gültigen KFRW 27.
Aktuelle Angaben bzw. Daten zu den Schulform-Empfehlungen liegen dem Schulträ-ger nicht vor. Auswertungen hierzu sind nur aus den jeweiligen amtlichen Schulstatis-tiken möglich. Ersatzweise stelle ich Ihnen daher in der Anlage die Angaben aus dem letztjährigen Übergangsverfahren 2020/21 zur Verfügung.
Zu 3. und 4. Die Die Zahlen hierzu sind der Anlage zu entnehmen.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Benennung der neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20539-21)
Der Schulausschuss nimmt den folgenden Beschluss zur Kenntnis:
Die neue Gesamtschule im Stadtbezirk Mengede, Im Odemsloh 10, 44357 Dortmund Schulnummer 100132 wird vorübergehend in Reinoldi-Gesamtschule benannt.
zu TOP 2.5
7. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:30.04.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21053-21)
Frau Dr. Goll fragte nach den Maßnahmen, die nicht im Rahmen des Prozesses umgesetzt werden können. Werden diese anders finanziert?
Herr Depenbrock erklärte, diese Maßnahmen werden aus städtischen Mitteln finanziert.
Der Schulausschuss nimmt den 7. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20968-21)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2021
(Drucksache Nr.: 20968-21)
Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligen und Liegenschaften vor:
„Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“
Der Schulausschuss nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
nachträglich zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
• Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
• Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
• Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)
für den Zeitraum vom 01. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 vorläufig aussetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Vorbehaltlich einer Zusage des Landes sich an den Mindererträgen hälftig zu beteiligen, wird beschlossen, auf die o.g. Erhebung der Elternbeträge in den Monaten Mai 2021 und Juni 2021 vollständig zu verzichten. Sofern keine hälftige finanzielle Beteiligung des Landes erfolgt, wird eine aktualisierte Vorlage zur Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung eingebracht. Bis dahin sollen die Elternbeiträge für die beiden genannten Monate nicht eingezogen werden.
zu TOP 2.7
Digitalisierte Schließanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20356-21-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die o.g. Bitte um Stellungnahme hat zu einer Befassung im Fachbereich Schule geführt.
Im Ergebnis ist folgendes mitzuteilen:
Eine Vorlage an den Schulausschuss zu diesem Thema ist im Entwurf erstellt und befindet
sich in der finalen Abstimmung (Stand 12.05.2021). Es ist davon auszugehen, dass die
Vorlage zur Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Schulausschusses (01.09.21)
gegeben werden kann.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E2)
Der Top wurde zusammen mit TOP 2.3 und 2.8.1 behandelt.
zu TOP 2.8.1
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20647-21-E3)
Der Top wurde zusammen mit TOP 2.3 und 2.8 behandelt.
zu TOP 2.9
Schulschwimmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20671-21-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste der Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2021 geben wir gerne folgende Stellungnahme.
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, zusätzliche Angebote zur Stärkung der
Schwimmfähigkeit in Kooperation mit Schwimmvereinen zu prüfen entwickeln.
Die Konzipierung von zusätzlichen Angeboten zur Stärkung der Schwimmfähigkeit in
Kooperation mit Schwimmvereinen erfolgt aktuell im Aktionsplan „Nichtschwimmer! Wir
lernen schwimmen!“. Dieser Aktionsplan ist 2016 in Eigeninitiative der Dezernate „Jugend
und Schule“ und „Arbeit, Gesundheit und Soziales“ entstanden und durch eine Ratsvorlage
beschlossen worden. Die Verankerung dieses Aktionsplans erfolgte im Rahmen des
damaligen Projektes „KommSport“ im Fachbereich Schule.
Der Aktionsplan verfolgt das Ziel eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln, um die hohe
Anzahl der Nichtschwimmer*innen in Dortmund zu reduzieren und eine
Verantwortungsgemeinschaft in diesem Feld zu schaffen. Die Verantwortungsgemeinschaft
besteht aus Land, Stadt, organisiertem Sport (SSB), Kreisverband Schwimmen Dortmund und
DLRG Bezirk Dortmund, sowie der Zivilgesellschaft (schul.inn.do e.V.).
Während der Pandemie sind folgende Konzeptionen in der Verantwortungsgemeinschaft
entstanden:· Start von zusätzlichen Schwimmkursen nach dem Lockdown, geplant sind rund 60
zusätzliche Kurse im Nachmittagsbereich in Kooperation Schule undSportverein/DLRG-OG. Hierfür nutz der StadtSportBund Dortmund e.V. finanzielle
Mittel aus dem Landesprogramm „Sportplatz Kommune“. Die Durchführung dieser
Kurse kann erst stattfinden, wenn die Bäder zumindest für Schwimmkurse wieder
geöffnet werden.
· Aufbau eines Schwimmlehrerassistentenpools, um zusätzliche Unterstützungskräfte inden Schwimmunterricht zu entsenden, Finanzierung erfolgt u.a. über das
Landesprogramm „NRW kann Schwimmen“.
· Zusätzliche Fort- und Weiterbildungen für Übungsleiter*innen sowie ggfs. Lehrkräftein Kooperation FB 40, Ausschuss für den Schulsport, StadtSportBund Dortmund e.V.
und DLRG im Rahmen des Aktionsplans „Nichtschwimmer! Wir lernen
schwimmen!“
Eine stetige Weiterentwicklung dieser Maßnahmen wird angestrebt.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
Prüfung der Schaffung von mehr Kapazitäten am Berufskolleg in den Anlagen C03 und B07 (APO-BK)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20672-21-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu der Bitte der Fraktion FDP/Bürgerliste um Prüfung der Schaffung von mehr Kapazitäten am Berufskolleg in den Anlagen CO3 und BO7 nehme ich wie folgt Stellung:
An welchen Berufskollegs bestehen noch Kapazitäten (räumlich/personell), um den bestehenden Bedarf an B07- und CO3- Bildungsplätzen abzubilden?
Jährlich werden nach der ersten Bewerbungsphase auf der Seite
www.schueleranmeldung.dortmund.de die von den Berufskollegs gemeldeten freien Kapazitäten in den einzelnen Bildungsgängen (auch für die Anlage B07 – einjährige Berufsfachschule Typ II – Zugang für Jugendliche mit Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses ggf. mit Q-Vermerk) sowie für die Anlage C03 – zweijährige (höhere) Berufsfachschule – Zugang für Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife) dargestellt. Diese Tabelle wird auch allen allgemeingemeinbildenden Schulen zur Vorbereitung der zweiten Bewerbungsphase zur Verfügung gestellt.
Für das Schuljahr 2021/22 stehen z.B. in der zweiten Bewerbungsphase rein rechnerisch 94
freie Plätze in der Anlage B07 – einjährige Berufsfachschule zur Verfügung. Es wurden 134
Absagen an Jugendliche unter 18 Jahre und 142 Absagen an Jugendliche über 18 Jahre erteilt.
Für die Anlage C03 – zweijährige (höhere) Berufsfachschule stehen 68 Plätze zur Verfügung, wobei insgesamt 186 Jugendliche unter 18 Jahre und 146 Jugendliche über 18 Jahre in der ersten Bewerbungsphase abgelehnt wurden. Jugendliche, die einen mittleren Schulabschluss mit Q-Vermerk erreichen, können sich sowohl für einen Bildungsgang am Berufskolleg und einmal für die gymnasiale Oberstufe am Berufskolleg, einer Gesamtschule oder am Gymnasium bewerben. Dieser Faktor erschwert die Bedarfsplanung. Die Zahl der Doppelanmeldungen lag hier bei 509 Jugendlichen. Das bedeutet, dass erst zum Sommer klar wird, ob die Jugendlichen ihren Platz in diesem Bildungsgang tatsächlich antreten werden und an welchen Berufskollegs ggf. noch Kapazitäten zur Aufnahme weiterer Schüler*innen bestehen.
Wie kann die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage in den B07- und CO3- Bildungsplätzen
reduziert werden?
Einer Erhöhung des Angebotes an B07- und CO3- Bildungsplätzen würde nicht in Gänze den
eigentlichen Interessen der jungen Menschen entsprechen. Vielmehr haben Befragungen ergeben, dass viele Jugendliche, die sich an einem Berufskolleg bewerben und auch aufgenommen wurden, sich auch für eine Ausbildung interessieren. Denn das Berufespektrum ist gerade für ausbildungsinteressierte Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die eben auch in den B07-Bildungsgang einmünden, insbesondere auch wegen der in den vergangenen Jahren gestiegenen Anforderungen im Rahmen einer Berufsausbildung und Erwartungshaltung von
Ausbildungsbetrieben an Ausbildungsinteressierte, deutlich eingeschränkt. Dies führt zu zunehmenden Matchingproblemen auf dem Ausbildungsmarkt. Die alleinige Fokussierung auf die Kennzahl einer zuletzt auch in Dortmund ausgeglichenen Bewerber-Stellen-Relation verkennt
dabei diese Herausforderung und die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten von Jugendlichen in Ausbildung. Um genau diese Jugendlichen gezielt zu unterstützen, wurde das
Projekt „Ausbildung im Quartier“ (ehemals „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in Ausbildung“) ins Leben gerufen. Die Verwaltung erhofft sich durch den Einsatz von sog. Betriebsakquisiteuren unmittelbar in den Schulen vor Ort, dass zukünftig weniger Schulplätze in der BFS II benötigt werden und jungen Menschen ein unmittelbarer Anschluss in Ausbildung eröffnet werden kann.
Eine vertiefende Analyse von Daten aus dem Anmeldeverfahren (auch bzgl. der Doppelanmeldungen) und den tatsächlichen Schüler*innenzahlen in den Bildungsgängen auf Grundlage der amtlichen Schulstatistik wird im Rahmen des dialogischen Verfahrens der Berufskollegentwicklungsplanung erfolgen. Mit dem Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030 (Drucksache Nr.: 19111-20) hat der Fachbereich Schule deutlich gemacht, dass die o.g. Gremienvorlage als Basis für den Einstieg in den Dialog mit den Schulleitungen der städtischen Berufskollegs und der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu verstehen ist und der Umfang der „nicht bedienten Nachfrage“ und deren Auswirkungen auf die Raumbedarfe dort unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Expert*innenmeinungen zu untersuchen und zu bewerten ist. Dies ist notwendig, da die Ermittlung von tatsächlich benötigten Kapazitäten nicht alleine auf Basis dieser Datengrundlagen erfolgen kann, sondern immer auch in Bezug zu den tatsächlichen Begebenheiten vor Ort in den Schulen gestellt werden muss. Hierfür ist die Kommune als Schulträger auf die etablierte und gute Zusammenarbeit im Rahmen der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft angewiesen. Dementsprechend kann eine bedarfsgerechte Anpassung der Kapazitäten zukünftig auch auf Grundlage der neu zu planenden Berufskollegs erreicht werden.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.11
Aufnahmekapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20652-21-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Verwaltung vor im Hinblick auf die Aufnahmekapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im laufenden Schuljahr sowie im kommenden Schuljahr 2021/22?
Im aktuellen Schuljahr werden lt. amtlicher Schulstatistik an der Max-Wittmann-Schule 332 Kinder beschult, an der Mira-Lobe 126 Schulkinder. Die Max-Wittmann-Schule konnte bisher Schulplätze im Rahmen einer zweizügigen Förderschule zur Verfügung stellen, die Mira-Lobe-Schule wurde als einzügige Förderschule errichtet.
Zum Schuljahr 2021/22 werden voraussichtlich, nach Rücksprache mit den Schulleitungen, ca. 355 Kinder für die Max-Wittmann-Schule und ca. 134 Kinder für die Mira-Lobe-Schule erwartet.
Schulkinderzahlen und Aufnahmekapazitäten (Schulplätze) an städtischen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung:
Schule | SuS SJ 2020/21 | SuS SJ 2021/22* | Wert lt. Mindest-
größenVO | Klassen-
frequenz-
richtwert (RW) | Klassen-
frequenz-
höchstwert (HW) | max.
Zügigkeit | Anzahl
Schulplätze bei RW | Anzahl
Schulplätze
bei HW |
Max-Wittmann-Schule | 332 | 355 | 50 | 10 | 13 | 2 | 220 | 286 |
Mira-Lobe-Schule | 126 | 134 | 50 | 10 | 13 | 1 | 110 | 143 |
Summe FS Geistige Entwicklung | 458 | 489 |
|
|
| 3 | 330 | 429 |
* Vorläufige Schulkinderzahlen, die sich bis zum Schuljahresbeginn noch verändern können.
Anmerkungen: SuS = Schülerinnen und Schüler, SJ= Schuljahr
Die Max-Wittmann-Schule ist derzeit aufgrund von Sanierungsarbeiten temporär an zwei Schulstandorten untergebracht: Gretelweg 35-37 in Eving und Dollersweg 18 in Wickede.
Die schulräumliche Versorgung kann an den beiden Schulstandorten sichergestellt werden. Der Rückzug zum Standort Oberevinger Str. 155 wird voraussichtlich Ende 2022 erfolgen.
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten und raumstruktureller Anpassungen stehen der Schule voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 zusätzliche Raumkapazitäten – im Umfang eines halben Schulzuges – zur Verfügung.
Kapazitäten nach Sanierung und struktureller Raumanpassungen an der Max-Wittmann-Schule:
| max.
Zügigkeit | Plätze bei RW | Plätze bei HW |
Max-Wittmann-Schule | 2,5 | 275 | 358 |
Mira-Lobe-Schule | 1 | 110 | 143 |
Summe FS Geistige Entwicklung | 3,5 | 385 | 501 |
Eine ausreichende Anzahl an Schulplätzen für diesen Förderschwerpunkt ist unter Anwendung des Höchstwertes von 13 Schulkindern je Klasse (S/K) vorhanden. Der räumliche Bedarf ist damit sichergestellt und kann übergangsweise ohne die Errichtung einer weiteren Schule, durch die Erhöhung der Raumkapazitäten im Zuge der zurzeit stattfindenden Sanierungsarbeiten an der Max-Wittmann-Schule, gedeckt werden. Räumlich und schulorganisatorisch wird damit allerdings die Kapazitätsgrenze erreicht.
2. Welche Planungen gibt es seitens der Verwaltung, einen weiteren Schulstandort für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einzurichten?Für die Errichtung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ist eine Mindestgröße von 50 Schulkinder erforderlich. Dies ist gegeben, wenn der Richtwert von 10 S/K zugrunde gelegt wird, bei Verwendung des Höchstwertes von 13 S/K sind noch wenige Schulplätze verfügbar.
Sollte im Rahmen der weiteren Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung künftig ein stärkerer bzw. anhaltender Schulkinderzahlanstieg in diesem Bereich verzeichnet werden, müssen alternative schulorganisatorische Lösungen gefunden werden. Die genaue Entwicklung der Schulkinderzahlen wird fortlaufend beobachtet und die Prognosen bei Bedarf angepasst. Der Standort in Wickede sollte weiterhin im Fokus für einen neuen dauerhaften Standort für eine Förderschule Geistige Entwicklung bleiben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführenden Schulen), DS-Nr. 17719-20, die sich derzeit im Gremiengang befindet und dem Schulausschuss voraussichtlich im September 2021 vorliegen wird.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.12
Personal im Gesundheitsamt
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20212-21-E3)
Es liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + aus der Sitzung vom 11.03.2021 vor:
„..die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zum Hintergrund:
Im Zeitraum von August 2020 bis zum März 2021 wurden bislang gut 500 Lernanfänger*innen für das Schuljahr 2021/2022 untersucht. Dies entspricht etwa 10% der üblichen Schuleingangsuntersuchungen. Zu "normalen" Zeiten beläuft sich die jährliche Zahl der Schuleingangsuntersuchungen je nach Stärke des Jahrgangs auf 5.000-5.500 Untersuchungen. Bis zum Start des Schuljahres 2021/2022 können voraussichtlich 20% der Lernanfänger*innen untersucht werden.
Mitte Februar dieses Jahres lag die 7-Tage-Inzidenz in Dortmund für zwei Wochen im niedrigen Bereich zwischen 40 und 60. Geplant war, dass die Kinder- und Jugendärzte/-innen wieder sukzessive ihre originären Aufgaben im Bereich Schuleingangsuntersuchungen aufnehmen. Diese Planungen wurden jedoch durch das ansteigende Infektionsgeschehen und die Ausbreitung der britischen Virusvariante in Dortmund konterkariert.
Bei der Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Kinder untersucht werden, wird wie folgt vorgegangen:
Zunächst finden die Untersuchungen bei den Kindern statt, die besondere Untersuchungs und Förderbedarfe haben. Diesbezüglich steht das Gesundheitsamt im Austausch mit der Jugend- und Schulverwaltung, familienunterstützenden Diensten, Förderstellen, Kinderärzte/-
innen, Kinderkliniken, Kindertagesstätten und Schulen. Außerdem wurden bereits die zum
letzten Schuljahr "zurückgestellten Kinder“ untersucht sowie die Lernanfänger*innen, die
vorzeitig eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“) und schulpflichtige Kinder, die aus
gesundheitlichen Gründen in diesem Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen.
Zu Frage 1:
Dem Gesundheitsamt stehen 15 Ärztinnen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur
Verfügung. Vollzeitverrechnet handelt es sich dabei um 8,83 Planstellen.
Zu Frage 2:
In den vergangen Jahren konnten alle Schuleingangsuntersuchungen durch das
Gesundheitsamt Dortmund durchgeführt werden.
Zu Frage 3:
Derzeit sind zwei Ärztinnen mit originären Aufgaben des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes betraut. Alle anderen Ärztinnen übernehmen Aufgaben im
Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie. Die Indexfall-Ermittlung im Kita- und
Schulbereich ist ein komplexer Aufgabenbereich, in dem es zwingend erforderlich ist, dass die
Federführung bei den Ärztinnen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst liegt. An vielen
Stellen sind ärztliche Einschätzungen gefordert, insbesondere wenn es um das Veranlassen
weiterreichender Maßnahmen im Rahmen der Indexfallermittlung und der Kontaktpersonen
Nachverfolgung geht. Erschwerend kommt hier das seit Februar stetig steigende Auftreten der Virusmutationen hinzu.
Je nach Lageentwicklung konnten in der Vergangenheit die Ärztinnen teilweise wieder mit
Schuleingangsuntersuchungen, Schuluntersuchungen verschiedenster Art (im Rahmen
sonderpädagogischer Förderverfahren, Seiteneinsteigender, Fahrkostenübernahmen u. a.),
der Umsetzung der Masernimpfpflicht und verschiedensten sozialmedizinischen Gutachten
betraut werden. Ferner konnte im gesamten Zeitraum die Ambulanz für nicht
krankenversicherte Kinder- und Jugendliche weiter betrieben werden.
Zu Frage 4:
Derzeit führt einmal wöchentlich ein externer Kinderarzt in freiberuflicher Tätigkeit
Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt durch. Verschiedene Optionen der
interdisziplinären Zusammenarbeit werden laufend geprüft, um die Versorgung der
Dortmunder Einschüler*innen auch in Corona-Zeiten bestmöglich zu sichern.
Daneben wurden und werden Informationsschreiben mit wichtigen Informationen und
Beratungsangeboten an alle Familien der Einschüler*innen versendet. Mit diesem
Informationsschreiben werden die Einschüler*innen begrüßt. Die Sorgeberechtigten erhalten
Informationen zu Vorsorgemaßnahmen und Impfungen. Ferner sind Informationsfolder aus
der Reihe "Fit für die Schule" mit Tipps zur Förderung der schulrelevanten
Vorläuferfähigkeiten, Informationen zur Ernährung und Unterstützung einer gesunden
Entwicklung sowie der Flyer "Ruhe und Gelassenheit" des Jugendamtes beigefügt. Somit
werden die Sorgeberechtigten in dieser herausfordernden Pandemie-Situation noch einmal
auf die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote aufmerksam gemacht.
Weiterhin erfolgten zwischenzeitlich durch Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, die derzeit das Gesundheitsamt in der Pandemiesituation unterstützen, telefonische Beratungen von Familien hinsichtlich des Umgangs mit der Pandemiesituation. Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, schulpflichtige Kinder mit entsprechenden Bedarfen dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Diese Möglichkeit besteht auch über den Beginn des Schuljahres hinaus, sodass bei deutlich werden von Problemen im Laufe des Schuljahres entsprechend reagiert werden kann.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis und überweist sie auf Vorschlag der Vorsitzenden in den Schulausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.“
Dazu liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen sowohl intern als auch extern voll auszuschöpfen, um die Schuleingangsuntersuchungen wieder zu 100% sicher zu stellen.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder, die an keinem Kindergarten oder KiTa angemeldet sind, vorrangig zu untersuchen.
Begründung:
Die gerade durch die Medien gehende Kriminalstatistik zu den stark gestiegenen Zahlen von Gewalttaten gegen Kinder während der Pandemie gibt Anlass zu größter Besorgnis.
Viele Kinder fallen durch das Netz der Betreuung, da sie keinen Kindergarten oder KiTa besuchen, wo es auffällt, wenn mit einem Kind etwas nicht stimmt.
Gerade die Kinder, die die Pandemie in engen Wohnverhältnissen und in Armut verbringen müssen, sollen vorrangig zu den Schuleingangsuntersuchungen einbestellt werden, damit vorhandene Defizite rechtzeitig gesehen und behandelt werden können.
Es ist immens wichtig, dass die Stadt Dortmund alles hierfür Notwendige unternimmt, damit allen Kindern rechtzeitig eine Schuleingangsuntersuchung zugutekommt. Ansonsten ist mit irreparablen Schäden bei den evtl. noch nicht schulfähigen Kindern zu rechnen.
In einer Vita eines Kindes darf nicht auftauchen, dass es ein Jahr länger in der Schuleingangsphase verbleiben muss, weil es noch gar nicht die Voraussetzungen für eine Einschulung mitgebracht hat. Dies ist auch für das Lehrpersonal nicht unerheblich, weil es sehr belastend ist, einen Unterricht abzuhalten, in dem nicht jedes Kind in der Lage ist, diesem schon zu folgen.“
Der Schulausschuss diskutierte den Antrag kurz und überweist diesen aus Gründen der Zuständigkeit an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Der Schulausschuss nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass es in der Vorlage um verbaute Anlagen gehe.
Frau Dr. Goll fragte nach, ob es um Nachrüstung und/oder Austausch von bereits verbauten Anlagen gehe?
Frau Schneckenburger erklärte, es handele sich um Räumlichkeiten wie Sporthallen und Foren/Aulen, die nicht durch Fenster belüftet sind, aber Menschenansammlungen fassen können. Es sei kein Programm, mit dem die grundlegende Lüftungstechnik in Schulen abgelöst werden könne, was baulich auch nicht zu leisten wäre.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (1 Nein – AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.
Ebenso beschließt der Rat
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.
Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.
zu TOP 3.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
Der Schulausschuss nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
Frau Starr fragte nach, wie hoch die Kosten für den Fachbereich Schule bei Nutzung der Sporthalle seien. Durch die Einrichtung mit Zuschauertribünen werde die Halle ja auch für andere Zwecke genutzt.
Herr Hagedorn sagte eine kurze Information für die Niederschrift zu.
Der Schulausschuss nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
Der Schulausschuss nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.
4. Anträge / Anfragen
Die Tagesordnungspunkte 4.1, 4.2 und 4.7 wurden im Zusammenhang behandelt.
zu TOP 4.1
Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
- wurde bereits zur Sitzung am 28.04.2021 verschickt. -
(Drucksache Nr.: 20644-21-E1)
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ aus der Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2021 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:
· Verbindliche Qualitätsstandards für Schulbegleitungen in Zusammenarbeit mit den Schulen und den Trägern zu entwickeln
· Die Schulbegleitungen tarifkonform zu bezahlen (Vereinbarung mit den Trägern)
· Eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung für Schulbegleitungen in der Form von Poollösungen zu ermöglichen
Begründung:
Schulbegleitung ist sicherlich ein wichtiger Inklusionsfaktor für Schüler:innen mit den unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen.
Für viele Schüler:innen ist dies also ein unabdingbarer Bildungsfaktor, ohne diese individuelle Assistenz wäre ein Schulbesuch nicht möglich. Schule ist, wie wir alle wissen, ein sensibler Raum.
Schulbegleitungen sind eine neue Berufsgruppe, die es so vorher noch nicht gab.
Es existiert weder eine zertifizierte Ausbildung, noch gelten einheitliche Qualitätsstandards.
Etliche Träger bieten die Vermittlung und Verwaltung von Schulbegleitungen an, dabei steht aber leider häufig nicht die Qualifikation, sondern eher die Bereitschaft der Personen zu einer Tätigkeit als Schulbegleitung mit einer Vergütung im Niedriglohnsektor im Vordergrund.
Zudem ist die Schulbegleitung mit ihrem Arbeitsumfang immer auch abhängig von der Anwesenheitszeit der Schüler:innen, d.h. bei Krankheit oder sonstigem Schulabsentismus erhält die Schulbegleitung keine Vergütung.“
Herr Hagedorn stellte den Sachstand kurz dar. Bis 2019/2020 wurde die Schulbegleitung durch den Fachbereich Schule sichergestellt (SchuBiDo). Die Umsetzung der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes führte zum 01.01.2020 zur Anpassung der bestehenden Abläufe von Leistungen der Schulbegleitung. Ziel ist das Ermöglichen einer individuellen Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe an Bildung und Leben in der Gemeinschaft. Die Zuständigkeit liegt seither in den Fachämtern für die Umsetzung der Leistungen – nach SGB VIII beim Jugendamt, nach SGB IX beim Sozialamt.
Die Änderung umfasst besondere Anforderungen an Bedarfsfeststellung, Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Der Ratsbeschluss, Schulbegleitung zusammen zu führen im Fachbereich Schule, Kunden- und Zielgerecht, in enger Beratung mit den Schulen, wird jetzt durch die Gesetzgebung re-organisiert.
Die Fachbereiche 40, 51 und 50 waren gefragt, sich dieser Herausforderung anzupassen und haben 2020/2021 definiert als Übergangszeit unter dem Motto „Neue Wege, neue Regeln“.
Die bestehenden oder genehmigten Verträge zum Thema Schulbegleitung wurden übernommen, das Personal vom Fachbereich Schule wurde stellenplanmäßig verlagert, ebenso das Budget.
Ab Schuljahr 2021 ist Schulbegleitung im Kontext eine Gesamtplanung als individuelle Leistung, das Kind steht im Vordergrund. Es gehe nicht nur um das Thema Schulbegleitung, sondern um das Gesamtförderprofil der jeweiligen persönlichen Einschränkung.
Zusammenfassend ist zu sagen:
der Fachbereich 50/Sozialamt deckt den Bedarf zur Beschulung für körperlich und geistig behinderte junge Menschen ab, der Fachbereich51/Jugendamt die Hilfen bei seelischer Behinderung und von seelischer Behinderung bedrohter Menschen.
Beim Fachbereich Schule geblieben ist als sogen. 3. Säule das Programm „Starke Bildung in Dortmund“, mit einem restlichen Budget an Personal (1,5 Stellen). Als freiwillige Leistungen wurde Schulen in bestimmten Förderstrukturen geholfen. Das Budget ist derzeit im Fachbereich Schule verblieben. Mit der Schulaufsicht und dem Fachbereich 51 wurde ein Förderprogramm organisiert, es sollen zielgerichtet Vorhaben auf den Weg gebracht werden.
Bei dieser 3.Säule handelt es sich nicht um eine Substituierung von bestimmten Förderungen, die nicht mehr möglich sind nach den neuen Vorgaben.
Eine Präsentation zum Thema wird der Niederschrift beigefügt.
Auf die Frage der Vorsitzenden, ob es sich bei der 3. Säule um ein fortlaufendes Projekt des Fachbereiches Schule handele, erklärte Herr Hagedorn, dass diese Säule klar abzugrenzen sei und nichts mit Schulbegleitung zu tun habe.
Frau Dresler-Döhmann fragte nach, ob es weiterhin Pool-Lösungen gebe.
Frau Schneckenburger ging kurz auf die 3. Säule ein. Es handele sich um eine systemische Hilfe für Schulen, die strukturbegleitend angelegt sei. Fachlich verantwortet und getragen wird sie durch das Jugendamt unter der Überschrift „Jugendhilfe an Schulen“, gemeinsam entwickelt mit dem Fachbereich Schule.
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE+ merkte sie an, dass es jetzt durch das SGB IX einen Rechtsanspruch auf Poolung von Leistungen gebe. In Dortmund sei man schon vorher so verfahren, mit Pooling von Individualleistungen (Klassenhelfer*innen).
Zur tarifkonformen Bezahlung erklärte sie, dass es keinen Tarif gebe, nach dem diese Tätigkeiten eingeordnet werden. Stundenentgelte der Träger seien unterschiedlich, da auch die Anforderungen an Schulbegleitung und Integrationshilfe unterschiedlich sind. Es gebe seit Jahren entwickelte Qualitätsstandards, die mit Trägern und Schulen abgestimmt sind.
Herr Hagedorn wies darauf hin, dass Honorarordnungen erstellt werden.
Frau Dresler-Döhmann befürwortete verbindliche Qualitätsstandards.
Frau Schneckenburger machte darauf aufmerksam, dass die Stadt Dortmund keine Schulbegleitungen einstelle, das sei Angelegenheit der Träger. Es liege keine Information zu den Verträgen zwischen Träger und Schulbegleitungen vor. Als Kommune könne die Stadt Rahmen- und Qualitätsstandards festlegen. Darüber hinaus gebe es ein Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber- und nehmer, das von der Stadt nicht berührt werde.
Sie verwies nochmals auf die Informationsveranstaltung zu dem Thema, in der solche Fragen angesprochen werden könnten.
Herr Spieß sprach das Tariftreuegesetz an. Ein Vertrag mit dem Vertragspartner könne in der Form geschlossen werden, dass dieser sich bei Verträgen mit Dritten in bestimmter Form zu verhalten habe.
Frau Schneckenburger erklärte, darüber habe es bereits Kontakt mit dem Rechtsamt der Stadt gegeben.
Herr Klösel sagt dazu, die Anträge der Fraktionen von SPD und B‘90/Die Grünen könnten von der Verwaltung bearbeitet werden, es gehe um mehr Transparenz. Dazu gehöre allerdings auch die Pflege der Internetseiten aller Beteiligten. Diese lasse zu wünschen übrig.
Herr Barrenbrügge forderte um 17.45 Uhr das Ende der Debatte. Dieses wurde durch Abstimmung einstimmig bestätigt.
Der Schulausschuss schiebt den Zusatz-/Ergänzungsantrag in die angekündigte Informationsveranstaltung mit der Bitte um Behandlung und ggfs. weitere Bearbeitung.
zu TOP 4.2
Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
- wurde bereits zur Sitzung am 28.04.2021 verschickt. -
(Drucksache Nr.: 20645-21-E1)
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ aus der Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2021 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:
· ein der SchubiDo vergleichbares, aber personell besser ausgestattetes System bereitzustellen
· eine Vereinfachung des Verfahrens bei wiederholter Beantragung von Schulbegleitungen
· die Schulen bei der Beantragung von Schulbegleitungen zu beteiligen
· die Poollösung (einer Schule werden ständig bestimmte Schulbegleitungen zugeordnet)
zuzulassen
Begründung:
Die SPD-Fraktion stellte diesbezüglich bereits in der Sitzung vom 24.03.2021
(DS-Nr. 20224-21) eine Anfrage an die Verwaltung, deren Stellungnahme in der heutigen Sitzung vorliegt. Auf dieser Grundlage möchte die Fraktion DIE LINKE + einen weiterführenden Antrag zu stellen, da zum 31.07.2021 die bisherige Regelung für das Verfahren zur Neubeantragung von Schulbegleitungen endet.
Schon vor einem Jahr wurde die Arbeit von SchubiDo (Schulbegleitung Dortmund) eingestellt. SchubiDo zentralisierte die Beantragungsverfahren für die Dortmunder Schulen, jede Schule hatte eine feste Ansprechpartnerin, dadurch wurden Kommunikation und somit die Beantragung vereinfacht. Es gab auch sogenannte Poollösungen, d.h. einer Schule wurden jeweils die gleichen Schulbegleitungen für das Schuljahr zugewiesen, sodass ein Teamcharakter und ein kollegiales Miteinander entstehen konnten.
Bisher wurden die Verfahren zur Neu-Beantragung von Schulbegleitungen nach ausgiebigen Beratungsgesprächen mit den Eltern von den Lehrkräften initiiert und begleitet. Die Antragstellung soll nun ausschließlich den Eltern obliegen, sofern sie genügend Einsicht in die Notwendigkeit der Beantragung haben. Die Lehrkräfte haben nur noch eine ergänzende Funktion.
Die Zuständigkeiten zur Genehmigung der Beantragung liegen bei den jeweiligen Sachbearbeiter:innen der Ämter. Für Schüler:innen mit emotional-sozialem Unterstützungsbedarf beim Jugendamt, für alle anderen Unterstützungsbedarfe beim Sozialamt. Zusätzlich benötigen die Schüler:innen ein fachärztliches Attest für den jeweiligen Unterstützungsbedarf.
Diese Dezentralisierung sowie das Antragsverfahren bei den Eltern zu belassen, wird zwangsläufig zu einer Reduzierung von Schulbegleitungen führen. Dies führt dann dazu, dass einige Schüler:innen nicht mehr im Klassenverband oder in anderen Gruppen unterrichtet werden können.“
Der Schulausschuss schiebt den Zusatz-/Ergänzungsantrag in die angekündigte Informationsveranstaltung mit der Bitte um Behandlung und ggfs. weitere Bearbeitung.
Text s. TOP 4.1
zu TOP 4.7
Schulbegleitung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21194-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21194-21-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21194-21-E2)
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Antragsformulare zur Gewährung von Schulbegleitung sind im Internet barrierefrei und leicht verständlich zur Verfügung zu stellen.
2. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei in verständlicher Form im Internet zugänglich gemacht werden.
3. Da bei dem Antragsverfahren mehrere Fachbereiche involviert sind, soll eine automatisierte Zuständigkeitsklärung durch die antragsaufnehmende Dienststelle eingerichtet werden.
4. Um eine Betreuungskontinuität für die betroffenen Kinder und Eltern sicherzustellen, ist es wichtig, dass eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge gewährleistet wird.
5. Auf den Internetseiten der drei beteiligten Fachbereiche Jugend, Soziales und Schule ist eine einheitliche Beschreibung und Behandlung des Wortes „Schulbegleitung“ einzustellen.
Begründung
Erfolgt mündlich.“
Text. S. TOP 4.1
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss bittet die Verwaltung eine Online-Informationsveranstaltung zur Thematik „Neuregelung der Schulbegleitung in Dortmund“ anzubieten. Zu dieser Veranstaltung sollen alle stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der zuständigen Fachausschüsse ASAG, AKJF und Schulausschuss eingeladen werden.
2. In Absprache mit den Ausschussvorsitzenden der drei Ausschüsse soll möglichst noch vor den Sommerferien ein Termin gefunden werden.
Begründung:
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Zuständigkeiten hinsichtlich der Leistungsgewährung sind in der Verwaltung sowohl der Fachbereich Schule als auch das Jugendamt sowie das Sozialamt inhaltlich eingebunden. Analog dazu beschäftigen sich die jeweiligen Ausschüsse AKJF, ASAG und Schulausschuss mit der Thematik. Vor dem Hintergrund der durch das Bundesteilhabegesetz notwendigen Neuregelung der Schulbegleitung ergibt es Sinn, dass die Mitglieder der drei Ausschüsse die Gelegenheit erhalten in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung über die neuen Abläufe informiert zu werden und diskutieren zu können.“
Der Schulausschuss stimmt dem vorgenannten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) zu.
zu TOP 4.3
Schulschwimmen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21183-21)
Der TOP wurde von der Fraktion DIE LINKE+ zurückgezogen.
zu TOP 4.4
Breitbandanschluss bei privaten Schulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21182-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21182-21-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor;
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft gelten in Dortmund mit Blick auf den Breitbandanschluss aktuell als unterversorgt? Welche Schulen sind das?
2. Werden Schulen in freier und jene in öffentlicher Trägerschaft beim Ausbau digitaler Infrastrukturen bzw. dem geförderten Breitbandausbau in Dortmund gleichrangig behandelt?
3. Steht die Stadt Dortmund in Hinblick auf den Breitbandausbau bzw. -anschluss mit allen Schulen in freier Trägerschaft in regelmäßigem Austausch?
4. Im Rahmen des zuletzt positiv abgeschlossenen Vergabeverfahrens zum geförderten Breitbandausbau in Dortmund sollen 154 Adresspunkte „institutioneller Nutzer“ berücksichtigt werden: Wie viele Schulen in freier Trägerschaft befinden sich darunter? Welche Schulen sind das?
Begründung
Das Vergabeverfahren der Stadt Dortmund zum geförderten Breitbandausbau ist zuletzt positiv abgeschlossen worden. Mit den erwarteten Fördermitteln aus dem Programm sollen in den nächsten fünf Jahren insgesamt rund 3200 bislang unterversorgte Adresspunkte im Stadtgebiet an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Neben Haushalten und Unternehmen stellt die Stadt auch 154 institutionellen Nutzern, zu denen unter anderem Schulen zählen, einen leistungsfähigen Breitband- bzw. Glasfaseranschluss in Aussicht. Daher stellt sich die Frage, ob alle Schulen in Dortmund – unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft – beim Ausbau der digitalen Infrastrukturen aus städtischen Mitteln bzw. dem geförderten Breitbandausbau gleichrangig berücksichtigt werden.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.5
Konsequenzen aus der Schulentwicklungsplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21192-21)
Der Top wurde von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen.
zu TOP 4.6
Schulhofreinigung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21193-21)
Es liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Prüfauftrags:
1. Kann eine Unterstützung der Schulhausmeister*innen in der Reinigungsleistung der Schulhofflächen eine qualitätssteigernde Wirkung erzielen?
2. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Fremdvergabe der Reinigungsleistung und des Winterdienstes für alle Schulstandorte (wie z.B. an den o.g. Berufskollegs) wirtschaftlich und im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige Reinigungsleistung notwendig sein könnte.
Begründung
Auf die Anfrage der SPD-Fraktion DS Nr. 20208-21 wird verwiesen.
In der Antwort führt die Verwaltung aus, wie sich der Prozess zur Reinigung der Schulhofflächen darstellt. In der Diskussion im Schulausschuss wurde deutlich, dass es sich bei der Schilderung um die Darstellung des Sollprozesses handelt.
Der geschilderte Prozess ist aus Sicht der SPD-Fraktion grundsätzlich geeignet.
Zum einen wird jedoch immer wieder offensichtlich, dass es zu Verschmutzungen der Schulgebäude und der Schulgrundstücke kommt. Ebenso ist erkennbar, dass im Herbst und Winter der Winterdienst und die Laubbeseitigung die Schulhausmeister*innen im erhöhten Maße fordern. Zum anderen sind die Schulhausmeister*innen mit einer Vielzahl von verantwortlichen Aufgaben betraut, die ein erhebliches Maß an Zeit in Anspruch nehmen.
Daraus ergibt sich für die Ist-Situation die Vermutung, dass den Schulen mit dem Einsatz der Schulhausmeister*innen keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung stehen, um die durch die geschilderten Sachverhalte entstehenden Verschmutzungen und Gefahren zu beseitigen und eine qualitativ hochwertige Reinigung dauerhaft zu sichern.
Wir geben zu bedenken, dass es an dem Schulstandort der Berufskollegs Robert-Schuman und Robert-Bosch grundsätzliche Regelungen durch Fremdvergabe gibt, die eine hohe Qualität der Reinigungsleistung sicherstellen.“
Der Schulausschuss stimmt dem o. g. Prüfauftrag einstimmig zu und leitet diesen an den zuständigen Fachbereich 40 weiter.
zu TOP 4.7
Schulbegleitung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21194-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21194-21-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21194-21-E2)
Der TOP wurde zusammen mit TOP 4.1 und 4.2 behandelt.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.55 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e K i r s c h F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Geschäftsführung
(See attached file: zu_TOP_4.1ff_PPT Schulbegleitung SchulA 02.06.21.pptm)