Niederschrift

über die 14. Sitzung des Integrationsrates


am 24.01.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

(öffentlich)
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:05 Uhr

Teilnehmer/innen

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates
Herr Kemal Akman
AAdTV
abwesend
Herr Önder Alkan
DiD
entschuldigt
Herr Cemal Atasoy
AAdTV
abwesend
Herr Volkan Baran
RM SPD

Frau Meral Bayezit-Winner
RM SPD

Herr Benjamin Beckmann
RM Bündnis90/Grüne

Herr Feti Beklen
AAdTV

Herr Yunus Celik
AAdTV

Frau Sükriye Dal
AAdTV

Herr Emmanouil Daskalakis
RM CDU
entschuldigt
Herr Tim Frommeyer
RM CDU
abwesend
Frau Hakime Göleli
Intern. SPD
abwesend
Frau Justine Grollmann
RM CDU
entschuldigt
Herr Yusuf Güclü
AAdTV

Herr Emre Gülec
AAdTV
entschuldigt
Herr Ebubekir Gürbüz
AAdTV
entschuldigt
Herr Klaus-Dieter Kanus
RM FDP/Bürgersliste

Frau Fatma Karaca-Tekdemir
AAdTV

Herr Kumarasami Jeyakumaran
Interkulturelle Liste
abwesend
Herr Alexey Novikov
Intern. SPD

Herr Giorgio Pardo
WSD
entschuldigt
Herr Dmitrij Reusenmann
-

Herr Bruno Schreurs
RM SPD

Herr Adem Sönmez
AAdTV

Herr Michael Taranczewski
RM SPD

Herr Sadi Ucuran
AAdTV
abwesend
Herr Ömer Faruk Yüksel
AAdTV
entschuldigt
Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
Sonstige beratende Mitglieder
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat

Herr Christop Gehrmann
Caritas Dortmund

Herr Alexander Sperling
Jüdische Kultusgemeinde
abwesend
Verwaltung
Herr Ingo Moldenhauer
32
entschuldigt
Herr Michael Plackert
32/4

Herr Hermann Schultenkämper
FB 1

Frau Reyhan Güntürk
1/MIA DO

Frau Claudia Peschke
1/MIA DO

Herr Levent Arslan
1/MIA DO

Herr Dennis Limberg
1/MIA-DO

Frau Christiane Certa
5/Dez-SP

Herr Ercüment Yalcin
40/3-RAA

Herr Norbert Drüke
51/Con
abwesend
Gäste Dienststelle o. ä. m. Unterschrift
Herr Arndts
Rechtsamt


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Integrationsrates,
am 24.01.2012, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 OVG Urteil und Auswirkungen auf den Integrationsrat

3. Anträge
-unbesetzt-

4. Anfragen

4.1 Doppelte Staatsangehörigkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06157-12)

5. Vorlagen
-unbesetzt-

6. Berichte

6.1 Modellprojekt: Stadtteilmütter in NRW - Aktiv für Arbeit und Integration

7. Mitteilungen

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Meral Bayezit-Winner benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
OVG Urteil und Auswirkungen auf den Integrationsrat

Herr Arndts gab einen kurzen Sachstand zur evtl. Wahlwiederholung des Rates der Stadt Dortmund. Er erklärte, dass der Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2009 beschlossen hat, dass die Kommunalwahlen in Dortmund zu wiederholen sind. Gegen diesen Beschluss haben einige Ratsmitglieder geklagt und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 02.03.2011 den Klagen stattgegeben. Die Stadt Dortmund ist dann gegen das Urteil in Berufung gegangen und das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 15.12.2011 der Berufung stattgegeben und hat somit die Klagen der Ratsmitglieder abgewiesen. Sollte das Urteil nicht rechtskräftig werden, bleibt der bisherige Rat bestehen bis ein neues Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vorliegt. Wenn das Urteil vom 15.12.2011 rechtskräftig wird, ist der Rat der Stadt Dortmund an dem Tag der Rechtskraft mit sofortiger Wirkung aufgelöst und dementsprechend müsste die Ratswahl in Dortmund wiederholt werden. Der Integrationsrat bleibt aber als Gremium bestehen, dass wurde durch die Bezirksregierung bestätigt. Das Innenministerium kann dann einen Beauftragten bestellen, der bei der Stadt Dortmund die Aufgaben des Rates wahrnimmt. Der Beauftragte kann die Vertretung aber auch delegieren z. B. wieder auf die ausgeschiedenen Ratsmitglieder, die dann wieder im Integrationsrat vertreten sind.

Herr Taranczwski bemängelte, dass ein Beauftragter eingesetzt wird, der keine parlamentarische oder wählertechnische Legitimation hat. Diese Situation würde es in keinem anderen Parlament geben, nur beim Rat der Stadt Dortmund und deshalb muss dagegen geklagt werden.

Herr Beckmann sagte, dass die Demokratie Schaden genommen hat, da wesentliche Informationen zurückgehalten worden sind. Ferner sieht er es nicht als Problem an, wenn für eine gewisse Übergangsfrist ein Beauftragter eingesetzt wird.

Herr Güclü fragte nach, ob nach der Rechtkraft des Urteils auch der Integrationsrat aufgelöst wird und ob die gewählten Mitglieder erneut gewählt werden müssen.

Herr Arndts antwortete, dass der Integrationsrat nicht aufgelöst wird, sondern während der Übergangszeit weiter bestehen bleibt. Die neun Ratsmitglieder könnten aber von dem Beauftragten bestellt werden und blieben somit weiter im Integrationsrat. Ferner bezieht sich die mögliche Wahlwiederholung nur auf die Kommunalwahl und nicht auf die Wahl des Integrationsrates. Der Integrationsrat wird erst im Jahre 2015 neu gewählt.

Herr Reusenmann fragte, wie lange die neu gewählten Ratsmitglieder dann im Integrationsrat gewählt sind, denn der Integrationsrat wird 2015 auch neu gewählt.
Herr Arndts sagte, dass die Ratswahl bis 2014 gilt, d.h. nach der konstituierenden Sitzung des Rates werden die neuen Ratsmitglieder erneut in den Integrationsrat berufen und bleiben dort bis 2014. Wenn 2015 der Integrationsrat neu gewählt wird, muss der Rat der Stadt Dortmund erneut neun Ratsmitglieder in den Integrationsrat berufen.

Herr Taranczewski fragte, wenn die Ratsmitglieder dann als Beauftragte im Integrationsrat vertreten sind, wie es sich dann mit der Freistellung vom Arbeitgeber und dem Verdienstausfall verhält, da sie keine Ratsmitglieder mehr sind.

Herr Arndts antwortete, dass man sich da im Detail noch einmal Gedanken machen muss und diese Rechtsfragen mit dem Land geklärt werden müssen. Er nimmt die Fragestellung dementsprechend mit.

zu TOP 2.1
OVG Urteil und Auswirkungen auf den Integrationsrat
(Drucksache Nr.: 06302-12)

Der Integrationsrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

3. Anträge
- unbesetzt-

4. Anfragen

zu TOP 4.1
Doppelte Staatsangehörigkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06157-12)

Herr Plackert beantwortete die Fragen wie folgt:

zu 1) Seit 2008 wurden 165 junge Erwachsene angeschrieben. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Teil nicht angeschrieben werden konnte, da die dementsprechenden Meldedaten nicht vorlagen.

zu 2) Von den 165 angeschriebenen Erwachsenen haben bisher 91 Personen die Erklärung zur Staatsangehörigkeit abgegeben.

zu 3) Alle 91 Personen haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Dabei sind allerdings erst 26 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. 8 Personen davon haben eine sog. Beibehaltungsgenehmigung erhalten, 18 Personen haben sich aus der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entlassen lassen und bei den restlichen 65 Personen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

zu 4) In der Regel erfolgt keine Rückmeldung. Allgemein besteht aber ein Unverständnis darüber, dass nicht eine großzügigere Regelung getroffen wird. Das größte Problem besteht aber darin, dass sich 74 Personen nicht gemeldet haben. Dieser Personenkreis hat nun noch ein knappes Jahr Zeit sich zu entscheiden. Sollte keine Rückmeldung kommen, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

zu 5) Der bürokratische Aufwand ist extrem hoch. Alle Optionskinder erhalten nach ihrem 18. Geburtstag ein mehrseitiges Anschreiben, dass sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen und einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung. Die Beibehaltungsgenehmigung muss jeder bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres beantragen, der die Staatsangehörigkeit seiner Eltern behalten möchte. Man muss sie auch vorbehaltlich beantragen, denn in manchen Ländern dauert das Verfahren 2-3 Jahre. Bis zum 23. Lebensjahr muss zudem das Ganze abgewickelt sein, denn danach ist eine Beantragung nicht mehr möglich. Die jungen Erwachsenen erhalten mehrmals eine Aufforderung für die Staatsangehörigkeit. Ferner sei die Zahl der Optionspflichtigen z. Zt. zwar mit 40 Personen im Jahr überschaubar, aber bereits 2018 werden es ca. 500-700 Fälle im Jahr sein.

Herr Sönmez fragte, wie gut die Chancen für eine Mehrstaatigkeit seien.

Herr Plackert sagte, dass es bei türkischstämmigen Personen sehr schwierig sei, die Mehrstaatigkeit hinzubekommen. Seit 2008 sind erst 26 Verfahren vollständig abgeschlossen. Er appellierte an die Mitglieder des Integrationsrates, dass sie die Netzwerke nutzen und dementsprechend junge Erwachsene ansprechen und auf das Verfahren aufmerksam machen. Denn nach Erreichen des 23. Lebensjahres ist die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Herr Beckmann lobte, dass die jungen Erwachsenen mehrmals von der Stadt Dortmund angeschrieben werden und fragte noch einmal nach, was nach dem 23. Lebensjahr geschieht und ob die Personen angeschrieben werden und darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihre Staatsangehörigkeit verloren geht.

Herr Plackert sagte zuerst einmal, dass es bis jetzt noch nicht vorkam, das betroffene ein Schreiben erhielten in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre deutsche Staatsangehörigkeit erloschen sei. Denn bisher habe sich keiner der angeschriebenen dazu entschieden, die Staatsangehörigkeit der Eltern anzunehmen.
Alle 91 Personen haben sich dazu entschieden die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten.
Sollte sich jemand nicht zurückmelden, so wird dieser erst nach Vollendung des 23. Lebensjahres ein entsprechendes Schriftstück erhalten.
Acht Monate vor Vollendung des 23. Lebensjahres bestünden allerdings noch Chancen sich aus der Staatsangehörigkeit der Eltern entlassen zu lassen, die Türkei beispielsweise brauche im Moment ca. 6 Monate um einen Staatsbürger aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen.
Zu einem späteren Zeitpunkt wäre dies aber nicht mehr realisierbar, dann hätten auch keine Erinnerungsschreiben mehr einen Sinn.

Herr Taranczewski merkte noch an, dass das Dilemma an der ganzen Sache sei, dass sich die jungen Menschen, die hier aufwachsen, für etwas und gleichzeitig gegen etwas entscheiden müssen. Das sei ein Problem, da die jungen Menschen hier in Deutschland aufgewachsen seien, hier ihren Freundeskreis haben und wohlmöglich noch in erster Linie Deutsch sprechen. Für diese jungen Menschen ist das Problem nicht wirklich präsent, da es nicht wirklich in die Lebensphase passt. Deshalb solle man die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, um den Betroffenen Probleme abzunehmen. Die jungen Menschen haben in dieser Lebensphase schon genug damit zu tun, sich zu integrieren und ihre Berufsaubildung zu machen und sollten sich nicht mit 18 oder 21 Jahren für oder gegen etwas entscheiden müssen. Dies sei nur ein weiteres Erschwernis für die jungen Menschen.

Herr Sönmez sagte, dass auch er in den letzten Jahren keine Erleichterung in dem Verfahren für die sogenannten Optionskinder feststellen konnte. Besser wäre es zumindest, wenn keine Rückmeldung der jungen Menschen erfolgt, dass zugunsten der deutschen Staatsbürgerschaft entschieden würde. Man solle es nicht so sehen, dass die Jugendlichen, wenn sie sich nicht zurückmelden, automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern annehmen möchten, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann ging er auf die Aussage von Herrn Plackert ein, dass bei acht Personen im Verfahren eine Sonderregelung getroffen wurde und wollte wissen welche Staatsbürger diese acht Personen waren bzw. ob sie unterschiedliche Staatsbürgerschaften besaßen.

Herr Plackert antwortete, dass vier Personen EU-Staatsbürger waren, zwei waren marokkanische Staatsbürger und zwei waren iranische Staatsbürger.

Herr Prof. Dr. Schwarze hatte noch weitere Fragen an Herrn Plackert.
Zuerst einmal wollte er wissen, wie es sichergestellt werde, dass die Informationen die Jugendlichen auch erreichen, ob dies mit Zustellungsbescheid oder per Postwurf geschieht.
Außerdem fragte er, ob in den Informationen, die die Jugendlichen erhalten, auch die Konsequenzen des Verlustes der deutschen Staatsbürgerschaft aufgezeigt werden.
Des Weiteren fragte er, ob diejenigen, die aufgrund formaler Fehler, Nachlässigkeit oder Unentschlossenheit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, im Nachhinein noch die Möglichkeit haben über das herkömmliche Einbürgerungsverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Herr Plackert antwortete, dass das erste Schreiben natürlich per Postzustellungsurkunde versendet wird, um sicherzustellen, dass es die betroffenen Personen auch erreicht. Man überlege auch noch, ein weiteres der vier noch folgenden Schreiben per Postzustellungsurkunde zu versenden, allerdings sei dies auch mit hohen Kosten verbunden.
Zur zweiten Frage sagte er, dass das Schreiben, welches die Jugendlichen erhalten, alle Aspekte in Bezug auf die Konsequenzen abdecke. Es würde genauestens aufgeführt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht und dass sie mit dem Tag des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit Ausländer, mit allen Konsequenzen, sind. Er betonte auch noch einmal, dass es viel einfacher sei mit einem deutschen Pass zu reisen, als mit einem türkischen Pass. Dies sei besondern wichtig bei jungen Leuten wenn ein Schüleraustausch oder eine Klassenfahrt anstehen würde. Die Personen können aber auch jederzeit wieder einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Herr Baran äußerte seinen Unmut zu den Themen doppelte Staatsbürgerschaft und kommunales Wahlrecht. Und betonte noch einmal, dass Menschen die hier beheimatet sind mit dem Problem der doppelten Staatsbürgerschaft konfrontiert werden. Die SPD Fraktion befürwortet deshalb die vorliegende Resolution.

Herr Beckmann fügte dem hinzu, dass der Bericht von Herrn Plackert noch einmal die Schwächen des Optionsmodells aufgezeigt hat. Der Optionszwang muss abgeschafft werden, denn es sollte ein Interesse bestehen, dass es einen großen Gleichklang zwischen unserer Wohnbevölkerung und unserer Wahlbevölkerung gibt. Er sagte, dass der Integrationsrat den minimalen Einfluss nutzen und dem Resolutionsentwurf zustimmen sollte.

Frau Karaca-Tekdemir sagte, dass die Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände sich der Resolution anschließen wird, da der Optionszwang kontraproduktiv und auch mit dem Selbstverständnis einer modernen Einwanderungsgesellschaft nicht vereinbar sei.

Der Integrationsrat spricht sich einstimmig für die Resolution aus.

zu TOP 4.1
Doppelte Staatsangehörigkeit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06157-12-E1)

Der Integrationsrat spricht sich einstimmig für die Resolution aus.

5. Vorlagen
-unbesetzt-

6. Berichte

zu TOP 6.1
Modellprojekt: Stadtteilmütter in NRW - Aktiv für Arbeit und Integration

Der Bericht wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt.


7. Mitteilungen

zu TOP 7.1
Mitteilungen

Frau Güntürk sagte, dass es am 07.02.2012 ein Reflektionsgespräch mit Frau Vollmer zu der Veranstaltung Berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung und Zuwanderungsgeschichte von November 2011 geben wird und sie den Integrationsrat auch dazu eingeladen hat. Bisher hat sich leider noch kein Mitglied auf die Einladung gemeldet. Frau Güntürk bat deshalb erneut die Mitglieder sich zu dem Termin anzumelden. Ferner wies sie auf den bevorstehenden Integrationskongress am 19.11.2012 von 17:00-20:00 Uhr im Rathaus hin und betonte, dass auch dieser Kongress in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat erfolgen wird. Auf dem Kongress wird auch in diesem Jahr der ethnische Wirtschaftspreis verleihen, den die Arbeitsgruppe Arbeit und Unternehmen beschlossen hat.

Herr Sönmez wies noch einmal auf die Veranstaltung zum neuen Integrationsgesetz am 02.02.2012 von 19.00-21.00 Uhr im Ratssaal mit Guntram Schneider hin und bat die Mitglieder, dass sie dort zahlreich erscheinen sollten.

Herr Arslan berichtete, von dem Projekt „Hilfe bevor es brennt !“ welches an verschiedenen Grundschulen in Dortmund durchgeführt wird. Am 26.01.12 findet diesbezüglich in der Herder Grundschule ein Tag des offenen Projektes statt, zu dem alle Mitglieder herzlich eingeladen sind.

Frau Karaca-Tekdemir wie auch noch auf die Veranstaltung mit dem Titel „Dortmunderinnen sprechen über Integration – wie lebe ich in Dortmund?“ am Samstag, den 11.02.2012 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Dietrich-Keuning-Haus hin.

Da es keine weiteren Berichterstattungen gab, schloss Herr Sönmez die Sitzung.






Adem Sönmez Meral Bayezit-Winner Claudia Peschke
Vorsitzender Mitglied des Integrationsrates Schriftführerin