Niederschrift

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 22.03.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 17:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Thiel (SPD)i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Radtke (SPD)i. V. für Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Herrn RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste)i. V. für Herrn RM Gerber (Fraktion
FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Schneider – 23/stv. AL
Herr Dr. Grote – 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel – StA 60
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Frau Sibbe-Kozlowski – StA 63
Herr Nettlenbusch – StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Kampmann – StA 66
Herr Blume – 67/AL
Herr Marx - 68/WL
Frau Bertram – StA 68
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Herr Gebert – Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – zu TOP 12.3
Herr Roberz – Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – zu TOP 12.3
Herr Janke – Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – zu TOP 12.3

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 22.03.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.01.2006

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Satzungsbeschluss zur Aufhebung;
II. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-06)

3.2 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -; I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04493-06)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04536-06)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04566-06)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04367-06)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 22.02.2006; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04734-06)
3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04527-06)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04369-06)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 08.02.2006 versandt.

Hierzu liegt vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2006
(Drucksache Nr.: 04369-06)

3.9 - unbesetzt -

3.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - gleichzeitig teilweise Änderung der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04659-06)

3.11 Sckellstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04795-06)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28294, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Sportanlage durch Errichtung von vier Ecktribünen, Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstücke 94, 529, 652, 653 und 654
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Hier: weitere Aussetzung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04472-06)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt-

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilssätze der Beitragspflichtigen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04518-06)

7.2 Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04733-06)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt-

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-06)

9.2 4. Quartalsbericht für den Eigenbetrieb der Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04563-06)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02239-05)

Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03741-05-E2)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 08.02.2006 vor.

Hierzu liegt vor:
Stellungnahme des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 07.03.2006 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02239-05-E1)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Verkehrs- und Gestaltungskonzept Ravensberger Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-06)

12.2 Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04382-06)

Broschüre Masterplan Ruhr
(Drucksache Nr.: 04382-06-E1)

12.3 Ausbau der A 40/B 1 von Wittekindstraße bis A 45
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04869-06)

13. Anfragen
13.1 Besonderer integrativer städtebaulicher Aspekt bei der geplanten Moschee mit Wohnsiedlung "Am Grimmelsiepen"
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 04737-06)

13.2 Rechtswidriger Verkauf von Lebensmitteln in Moscheen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 04797-06)

13.3 Gender Planning
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 04866-06)
Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

- Rückblick auf 125 Jahre Stadtentwässerung in Dortmund
Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 17.02.2006 zur Nachfrage des Herrn RM Münch (Drucksache Nr.: 04209-06-E1)

- Veranstaltungskalender 2006 des Umweltamtes zu "Energieeffizienz, Energiesparen, regenerative Energien in Dortmund"
hier: Vorträge, Informationen und Qualifizierungen - Veranstaltungen zum Klimaschutz 2006
Flyer (Drucksache Nr.: 04841-06)
- Ausdehnung der Mautpflicht zur Reduzierung von LKW-Durchgangsverkehren
Beantwortung der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr. 04157-05-E4)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Pisula benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg verpflichtet den sachkundigen Bürger, Herrn Otto Rüding, als Nachfolger des verstorbenen sB Manfred Zuch für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Er weist auf die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hin, die entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen gilt. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach vom Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach bestem Wissen und Können verpflichtet.

Herr RM Harnisch bittet darum, den Tagesordnungspunkt 12.2 Masterplan Ruhr (Drucksache Nr.: 04382-06) wegen seiner Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema der Metropole Ruhr als TOP 2.1 unter der Überschrift der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vorzusehen.

Diesem Vorschlag wird einstimmig gefolgt, so dass TOP 12.2 unter TOP 2.1 behandelt wird.

Herr RM Münch beantragt, den TOP 3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -, hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) (Drucksache Nr.: 04536-06) ebenfalls unter der Überschrift der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unter TOP 2 zu behandeln, da das Bürgerinteresse sehr groß sei.

Herr RM Harnisch lehnt diesen Antrag im Namen der SPD-Fraktion ab, da es sich bei TOP 3.3 um ein Bauleitplanverfahren handle, das wie üblich unter TOP 3 bleiben solle.

Mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU wird der Antrag des Herrn RM Münch abgelehnt.

Mit Schreiben vom 09.03.2006 bittet Herr StD Fehlemann, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um folgende Vorlage zu erweitern:
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Straße 33-37 in 44135 Dortmund (Drucksache Nr.: 04559-06).

Die Dringlichkeit wird allgemein anerkannt, so dass die Vorlage als TOP 6.1 Aufnahme in die Tagesordnung findet.

Herr RM Hengstenberg erklärt, dass zu TOP 12.3 Ausbau der A 40/B 1 von Wittekindstraße bis A 45, - mündlicher Bericht - (Drucksache Nr.: 04869-06) drei Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen gekommen sind, um zu diesem Thema zu berichten. Er macht den Vorschlag, diesen Punkt direkt im Anschluss an TOP 2 zu behandeln.

Diesem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.

Mit diesen Änderungen und der Erweiterung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.01.2006

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.01.2006 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2006

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses am 08.02.2006.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1 (laut TO: 12.2)
Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04382-06)
- Broschüre Masterplan Ruhr

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung wurde festgelegt, dass der Punkt in der Tagesordnung nach vorn gezogen und unter TOP 2.1 der Tagesordnung behandelt wird.

Herr StR Sierau stellt dar, dass mit der Entwicklung des Masterplans Ruhr Bewegung in die Metropole Ruhr geraten sei. Es wurden bereits verschiedene Projekte auf den Weg gebracht, z. B. der Masterplan Ruhr, das Projekt zur Entwicklung des Ruhrtales, der gemeinsame regionale Flächennutzungsplan (FNP) von den sechs mittleren Ruhrgebietsstädten. Es ist nun vorgesehen, einen gemeinsamen Ausschuss – auch mit Vertretern aus Duisburg und Dortmund – zu bilden.
Laut Herrn StR Sierau ist der Masterplan Ruhr auf die Masterplanprozesse in Dortmund zurückzuführen, mit ihm solle eine Klammer für die Metropole Ruhr entwickelt werden. Bei der Bearbeitung des Masterplanentwurfes konnten die Stärken und Potenziale der Region festgestellt werden. Insgesamt sei in den acht beteiligten Städten ein Zuzug erkennbar, auch aus dem Ballungsrand, ein Minus ist mit einem erheblichen Sterbeüberhang zu begründen. In der Regel liegt in allen Städten ein qualifiziertes Wohnraumangebot vor.
Zum Thema Städtebau wurde pro Stadt ein Projekt herausgesucht, was gezeigt habe, dass in dieser Region nach Meinung des Herrn StR Sierau mehr Städtebau betrieben werde als sonst in Deutschland. Im stadtregionalen Kontrakt sei eine Öffnungsklausel für eine projekt- oder themenbezogene Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften vorhanden, z. B. in Bottrop ist Interesse vorhanden.
Es gibt inzwischen auch Fragestellungen, inwieweit der Masterplan im Zusammenhang des RVR entwickelt werden soll.

Herr RM Harnisch bezeichnet es als positiv, dass Dortmund als Kommune einen Blick über den Tellerrand, zur Zeit in westliche Richtung, wirft. Im Namen der SPD-Fraktion stellt er heraus, wie positiv es sei, über den Masterplan Ruhr z. B. Leitprojekte anderer Städte und damit verbundene Fragestellungen kennen zu lernen. Eine politische Begleitung hält er für erforderlich. Auch der Regionalverbund Ruhr sollte sich damit befassen, denn dort wird derzeitig am Masterplan Nördliches Ruhrgebiet gearbeitet. Hier muss es zu einer Verknüpfung kommen. Herr RM Harnisch ist der Auffassung, dass Dortmund sich in der Metropole Ruhr gut mit seinen Projekten präsentieren könne, so dass Dortmund insgesamt auch bekannter werden kann.

Herr RM Tönnes hebt die intensive und enge Kooperation der Städte hervor, die mit dem Prozess der Städteregion 2030 und der Neugründung des Regionalverbandes Ruhr am 01.10.2004 begonnen habe. Diese beiden Entwicklungsprozesse beweisen, dass das Ruhrgebiet zu einer Kooperation fähig ist. Er hält es für möglich, dass sich weniger eine Stadt, dafür mehr die Region Ruhr international behaupten und zukunftsfähig wird.


Herr RM Tönnes weist darauf hin, dass die CDU-Landtagsfraktion im Bereich Städtebau eine fehlende oder mangelhafte Kooperation der Ruhrgebietsstädte beklagt. Mit dem Masterplan Ruhr sei für ihn der Beweis angetreten, dass eine Kooperation erfolge.

Herr RM Hengstenberg erklärt, die Landesregierung habe den Eindruck, dass neben den Masterplanprozessen keine Vernetzung erkennbar sei.

Für Herrn RM Pisula dient die Broschüre zum Masterplan Ruhr nur als Vermarktungsprospekt für Dortmund. Er hält es für bedenkenswert, sich an der Erstellung des regionalen FNP zu beteiligen, da es dann u. a. zu einer Befreiung vom Gebietsentwicklungsplan kommen könne.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass der Masterplanprozess Ruhr erst beginne.
Ganz ohne finanzielle Beteiligung des Landes werde es nach Meinung des Herrn StR Sierau in der Region eine städtebauliche Entwicklung im Rahmen des Strukturwandels nicht geben. Er hofft, dass die Region in die Förderklasse der europäischen Strukturfonds ab 2007 hineinkommt. Er bedauert, dass unter Hinweis auf nicht entstehende Arbeitsplätze, z. B. durch den Masterplan Emscher Landschaftspark, keine Förderung erfolgen solle. Dem widerspricht er und erklärt, dass als Teil der Emscher Landschaftspark-Entwicklung, z. B. auf Phoenix-West, Arbeitsplätze geschaffen werden.
International werde seines Erachtens schon erkannt, dass der Strukturwandel in Dortmund gut läuft.

Für Herrn RM Tönnes ist aufgrund der Mitarbeit Dortmunds im Prozess bewiesen, dass die Stadt Dortmund zu Kooperationen bereit ist. Die Prozesse im Ruhrgebiet laufen. Es ist die Frage, ob es sinnvoller ist, sich der Erarbeitung des regionalen FNP anzuschließen oder ob ein regionaler FNP im Ruhrgebiet entstehen sollte.

Herr RM Hengstenberg gibt an, dass nach dem Gesetz des Regionalverbandes Ruhrgebiet ein flächendeckender Vorschlag für Planungsgemeinschaften für das Verbandsgebiet herzustellen sei.

Herr StR Sierau stellt fest, inzwischen werde parteiübergreifend diskutiert, dass eine Gesamtstrategie erforderlich sei, um eine gemeinsame Planungsebene entstehen zu lassen. Der Grund, warum bisher die Stadt Dortmund nicht am regionalen FNP mitgearbeitet habe, liege in dem erst seit kurzem rechtsgültigen FNP der Stadt Dortmund. Die Stadt Dortmund ist an jedem Planungsprozesse dieser Komplexität in der Region als Träger öffentlicher Belange unmittelbar beteiligt. Eine Mitwirkung Dortmunds am weiteren Prozess des regionalen FNP ist zugesagt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Masterplan Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Masterplan-Prozesses.

zu TOP 12.3
Ausbau der A 40/B 1 von Wittekindstraße bis A 45
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04869-06)

Herr Gebert - Niederlassungsleiter der Niederlassung Bochum des Landesbetriebs Straßenbau NRW - erläutert, dass die Niederlassung Bochum u. a. für den Ausbau der B 1 in Dortmund zuständig sei. Zum Ausbau zählt auch das Aufstellen von Lärmschutzwänden, die mit der Stadt Dortmund bereits hinsichtlich der technischen Anforderungen und der städtebaulichen und nachbarlichen Belange abgestimmt wurde.

Herr Roberz gibt an, zum sechsstreifigen Ausbau der B1 von Wittekindstraße bis A 45 einschließlich der Schnettkerbrücke gehöre u. a. auch, dass im Bereich der DASA eine Fußgängerbrücke über die Autobahn errichtet werde. Je Fahrtrichtung entstehen drei Fahr- und ein Standstreifen. Über eine Länge von fünf km erfolgt der Ausbau, der Kostenumfang beträgt ca. 61 Mio. €Euro. Die Maßnahme werde derzeitig EU-weit ausgeschrieben, dazu gehören auch der Bereich der NS IX, die Fußgängerbrücke und der Lärmschutz in Form von Wällen und Wänden. Bis Ende 2006 ist die Vergabe vorgesehen.

Zum Lärmschutz zeigt Herr Janke auf, dass aufgrund der städtebaulichen Besonderheiten die gesamte Maßnahme in vier Gestaltungsteile aufgeteilt wird. Insgesamt werden ca. 4,4 km an Lärmschutzwänden entstehen, davon der größte Teil auf der Nordseite. Eine Lärmschutzwand sollte möglichst unauffällig sein. Aufgrund der Topografie erfolgt eine unterschiedliche Gestaltung, z. B. im Bereich der Wohnbebauung von Wittener Straße bis Vogelpothsweg ist der obere Teil der Wand transparent, aufgelöst durch absetzende Elemente. Am Südwestfriedhof erfolgt punktuell eine Begrünung. Im unbebauten Bereich ist geplant, die Wand hochabsorbierend kompletter zu gestalten. Am DASA-Gelände erfolgt eine Fensterlösung, an der Schnettkerbrücke eine Lichtrasterlösung, die im Torbogen transparent ausgestaltet sein wird.

Auf die Erklärung des Herrn RM Harnisch, dass – insbesondere an der Schnettkerbrücke - transparente Lösungen bei der Gestaltung von Lärmschutzwänden zu bevorzugen sind, stellt Herr Gebert dar, dass Betonwände von der Lärmwirkung her viel wirksamer seien. Am besten sind hochabsorbierende Wände, wie Betonwände, es gibt aber noch absorbierende und reflektierende Wände. Glaswände zählen zu den reflektierenden Lärmschutzwänden. Die Lärmminderung durch Lärmschutzwände wird nach bundeseinheitlichen Normen errechnet, die Grenzwerte müssen erfüllt werden. Dies ist mit Glaswänden nicht möglich.
Standard beim Autobahnbau sind hochabsorbierende Lärmschutzwände. Im Gestaltungsbeirat wurde gemeinsam die vorgestellte Lösung gefunden. Die Anforderungen aus den Lärmberechnungen lassen an der Schnettkerbrücke eine Lösung nur aus Glas nicht zu. Ein Kompromiss sei es, den Brückenbogen voll zu verglasen und nach Westen und Osten Rasterlösungen mit Alu und Glasstreifen anzubringen.

Auf Nachfragen informiert Herr Gebert darüber, dass es einen engen und konträren Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern in Schönau über die Vorhaben gebe. Es gebe inzwischen regelmäßige Informationsveranstaltungen.

Zum Bauablauf und nach weiterer Lärmreduzierung durch Flüsterasphalt stellt Herr Gebert fest, dass die Baumaßnahme etwa vier Jahre dauern werde. Flüsterasphalt sei auf dieser Strecke nicht vorgesehen. Es werde der Asphalt eingebaut, der in der Planfeststellung festgelegt wurde. Flüsterasphalt werde heute nur in Ausnahmefällen auf Autobahnen eingesetzt, z. B. wenn eine Bebauung sehr nah ist. Es liegen hier nicht die Kriterien für Flüsterasphalt vor, er müsse außerdem alle sechs bis acht Jahre erneuert werden. Der passive Schallschutz ist durch die Wände außerdem gering.

Nach den Tempobeschränkungen nach Abschluss der Baumaßnahme befragt, antwortet Herr Gebert dahingehend, dass seines Wissens für den Bereich der A 45 bis zum Ortseingang keine Tempobeschränkung erfolgen werde. Bis zum Tunnel geht er von einem Geschwindigkeitstrichter bis auf die heutigen 80 km/h aus, die in allen Tunneln gelten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.





3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Satzungsbeschluss zur Aufhebung;
II. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 6 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRWS. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- die offengelegene Begründung zur Aufhebungsabsicht vom 12.09.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 9 Abs.8 BauGB.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -; I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04493-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg – vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offen gelegenen Inhalt jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB von 1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB von 2004 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 die Begründung vom 24.05.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB von 1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB von 2004 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04536-06)

Herr RM Münch gibt folgendes zur Niederschrift:
„Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute ist noch der Zeitpunkt, um die Notbremse für ein Projekt zu ziehen, von dem bisher die Fachverwaltung nicht nachweisen konnte, dass es der Integration besonders förderlich ist. Warum sind Moschee, Gemeindezentrum, Wohnbebauung und Seniorenpflegeheim aus stadtplanerischer und städtebaulicher Sicht besonders integrationsfördernd? Laut Herrn StR Sierau ist der Türkisch-Islamische Verein gelebte Integration, der will Integration und deshalb ist alles, was er macht, integrationsfördernd. Wo ist denn dieser integrative Aspekt bei dem Projekt? Was ist genau geplant? Das Projekt Grimmelsiepen dient nur dazu, eine rein islamische Infrastruktur zu schaffen. Mit einer Wohnbebauung, einem Seniorenpflegeheim und einem Gemeindezentrum bestehend aus einer Moschee, einem Minarett und Räumlichkeiten für Frauengruppenkurse, Gäste, Kinderbetreuung, Treffpunkt, Teestube, Senioren, Jugendarbeit, Priester, Gymnastik, Tischtennis, Billard und Sportliches, Bibliothek, Vereinsverwaltung, Friseurstube und Kantine. Es ist die Frage, wer dies nutzen wird? Ziel ist es doch, alle Kulturen in Dortmund in einem friedlichen Beisammensein zueinander zu führen und nicht eine rein islamisch geprägte Wohn- und Arbeitsstruktur zu schaffen.

Es ist die Frage, ob es angesichts aktueller tagespolitischer Ereignisse auch hier in Deutschland sinnvoll ist, den Islam durch so ein Projekt massiv zu fördern. Bisher ist der Religionsfreiheit in Dortmund genüge getan worden. Wir haben 40 Möglichkeiten Moscheengebetsräume, wo jeder Moslem in Dortmund seiner Religion nachgehen kann. Hier ist jetzt die erste Groß- bzw. Separatmoschee geplant, eine Moschee, die eine Demonstration dieser islamischen Religion und Weltanschauung ist. Herr StR Sierau bezeichnet den Türkisch-Islamischen Verein als besonders integrativ. Dann lese ich, dass die Ziele dieses seit 22 Jahren bestehenden Vereins darin liegen, vor allem Frauen, ältere Menschen und Jugendliche besser in die aktive Gemeinschaft zu integrieren und zu fördern.





Wenn dem Verein dies in 22 Jahren nicht gelungen ist, soll es denn jetzt durch dieses Projekt gelingen?. Ich habe den Eindruck, die Leute wollen unter sich bleiben. Türkische Frauen, die hier seit 22 Jahren leben und aufgrund dieser Familienstrukturen offenbar kaum ein Wort deutsch sprechen können. Diese wollen natürlich lieber unter sich bleiben. Aber das ist dann keine Integration. Auf der Internetseite des Türkisch-Islamischen Vereins steht alles auf türkisch. Für die Integration ist die deutsche Sprache ganz wichtig, deshalb bezweifle ich, dass dieses Projekt geeignet ist, Integration zu fördern.

Eine Moschee ist ein islamischer Standortfaktor, wer wird also dort hinziehen? Doch sicher vornehmlich Menschen, die diesem Glauben angehören. Das heißt, dort wird ein Standortfaktor für eine bestimmte Zielgruppe geschaffen, es ist relativ unerheblich, welcher Nationalität sie angehört. Sie stammt aus einem islamischen Kulturkreis, und das ist nicht integrationsfördernd.

Integration ist aber absolut notwendig. Wir sollten uns überlegen, ob das das richtige Projekt ist, um Integration zu verwirklichen und für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Kulturen in Dortmund zu sorgen. Ich habe da keine Zweifel, weil ich weiß, es ist nicht so.
Die Fläche liegt bereits in einer Insellage, umgeben von Hauptverkehrsstraßen. Es ist eine Insellage mit einer inselartigen Struktur. Dort wird mehr nur als Wohnen oder auch betreutes Wohnen geschaffen, so dass schon allein von der räumlichen Situation her der Bereich abgesondert ist. Das bedeutet, dort wird ein islamischer Standortfaktor geschaffen, so dass es hier nur zur Förderung einer Parallelgesellschaft kommt.

Ich unterstelle dem jetzigen Verein, dass er ganz friedliche Absichten hat. Aber wir wissen nicht, was danach kommen wird. Ob irgendwann ein radikaler Imman kommen wird. Denn in Deutschland werden von 2.500 Moscheen insgesamt 38 vom Verfassungsschutz geführt, die radikalen Zwecken dienen. Deshalb sollten wir vorsichtig sein, ob wir uns solch ein Gebäude nach Dortmund holen.

Viele Bürger sorgen sich darum, dass dieses Projekt eben nicht integrativ ist. Um der Bildung von möglichen Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, sieht die Grundstücksvermarktung des Vorhabenträgers laut Verwaltung vor, die Immobilien grundsätzlich jedem Bürger unabhängig von Religion und Herkunft anzubieten. Das halte ich für selbstverständlich. Der Vorhabenträger möchte seine Bereitschaft in einem städtebaulichen Vertrag zum Ausdruck bringen und 50 % der Eigenheimgrundstücke an Käufer nicht türkischer bzw. islamischer Herkunft zu veräußern.

Das zeigt, wie schwierig es sein wird, hier eine multikulturelle Bewohnerschaft zu schaffen und je 50 % Muslime und Christen zusammen zu bringen.

Es gibt keine Garantie dafür, dass dies klappen könnte. Es kann auch gar nicht festgeschrieben werden. Wer wird dort bevorzugt hinziehen? Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass dort nur Leute hinziehen werden, die dem gleichen Glauben angehören. Was ich auch vernünftig finde. Nur wenn wir uns die Integration auf die Fahne schreiben, reichen Dialoge und offene Moscheen oder ein Kulturfest nicht aus. Integration kann nur dann verwirklicht werden, wenn auch die stadtplanerischen/städtebaulichen Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet werden.
Und nun zu Punkt 14 der Vorlage, Gender Mainstreaming – Gender Planning. Ich weise auf die Antwort zur Anfrage hin. Auf die Bauleitplanung bezogen, bedeutet Gender Planning, dass bereits bei der Planung und der Entscheidungsfindung auf unterschiedliche Bedürfnisse von Frauen und Männern hingewiesen wird. Gender Planning ermöglicht die Gestaltung einer Stadt, die für Frauen und Männer gleichermaßen attraktiv ist und gleiche Entwicklungsperspektiven für beide Geschlechter eröffnet. Wie soll Gender Planning in einem islamischen Infrastrukturprojekt umgesetzt werden? Außerdem scheint die Förderung des Islams der Stadt Dortmund auch Geld wert zu sein. Für Infrastruktureinrichtungen kann man nur weniger Geld im Grundstücksverkauf erzielen als für reine Wohnbebauung. Das ist nicht tragisch, wenn es sich hier um eine vernünftige Infrastruktur handelt.

Sollte mir jemand ein einziges Argument nennen, warum dieses Projekt besonders integrationsfördernd ist, bin ich gerne bereit, meine Meinung zu revidieren. Dankeschön.“

Frau RM Falkenstein-Vogler ist der Meinung, dass mit den Stellungnahmen der Verwaltung die Fragen und Vorwürfe ausgeräumt sind. Die vertragliche, rechtliche und organisatorische Situation, die Architektur, die Integrationsmaßnahmen und das Bebauungsplanverfahren werden ausreichend dargestellt. Sie verweist u. a. auf eine Broschüre des Integrationsbeauftragten und des Ministers für Städtebau und Wohnen, die detailliert auf den Bau von Moscheen eingeht, sowie auf den Runden Tisch Grimmelsiepen, der sich auch mit theologischen Fragen auseinandersetzt. Interessierte könnten an Veranstaltungen des Kulturvereins in Hörde teilnehmen.
Laut Frau RM Falkenstein-Vogler ist es möglich, sich mit den Fragestellungen zu beschäftigen.

Herr RM Thieme stimmt den Ausführungen des Herrn RM Münch zu. Die Bürgerinitiative gegen die Moschee habe bereits 3.000 Unterschriften der dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger gesammelt. Die Menschen, die dort in Hörde wohnen, sind nach Angaben des Herrn Thieme gegen das Projekt, zukünftig seien bereits Konflikte erkennbar. Er warnt vor der Verwirklichung des Projektes.

Herr RM Follert lehnt im Namen der CDU-Fraktion die Moschee ab, denn diese könne keine integrative Funktion erfüllen. Die Vorlage werde daher insgesamt abgelehnt. Mit den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger werde nicht so umgegangen, wie diese es erwarten.

Herr RM Hengstenberg weist die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchertribüne darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt, und fordert dazu auf, die Sitzung nicht weiter zu stören.

Frau RM Pohlmann-Rohr stellt fest, dass der türkische Kulturverein auf der Suche nach einem Platz für eine größere Moschee war und nun gezwungen ist, dort auch Wohnbebauung vorzusehen. Sie sieht das Recht auf freie Religionsausübung, das nicht abgelehnt werden dürfe. Daneben interessiere sie sich für die ökologische Ausrichtung des Baugebietes.
Außerdem verweist sie auf ein Projekt an der Tremoniastraße mit ca. zwanzig Doppel- und Reihenhäusern, das aufgrund einer Geschäftsführung, die einen Migrationshintergrund habe, mindestens zur Hälfte der gebauten Häuser an Personen mit Migrationshintergrund gegangen ist. Dort werde Integration gelebt.
Sie ist der Meinung, dass der Standort Hörde in der Zukunft immer attraktiver werde, so dass dort auch Menschen hinziehen werden, obwohl dort eine Moschee steht.
In der Kombination von betreutem Wohnen und Pflegestandort bietet dieses Projekt ein Plus. Das Pflegewohnheim werde dort aus wirtschaftlichen Gründen gebaut werden.
Frau RM Pohlmann-Rohr geht davon aus, dass sowohl Menschen mit als auch ohne Migrationshintergrund nach Hörde ziehen werden.

Herr StR Sierau erläutert, dass seines Wissens die CDU in Hörde für die Moschee, aber gegen die Entwicklung des Wohngebietes sei. Die Moschee sei ein wesentlicher Bestandteil für die Integrationspolitik in Hörde.

Zur Anfrage des Herrn RM Münch unter TOP 13.1 „Besonderer integrativer städtebaulicher Aspekt bei der geplanten Moschee mit Wohnsiedlung "Am Grimmelsiepen"“ (Drucksache-Nr. 04737-06) erläutert Herr StR Sierau, dass das betreute Wohnen vom Türkisch-Islamischen Kulturverein durchgeführt werde und es sich beim Seniorenwohnheim um eine getrennt davon zu betrachtende Projektentwicklung handle, die in Kenntnis des Bauvorhabens und der Infrastrukturmaßnahme beabsichtigt sei. Dies sei Beleg dafür, dass das Projekt nicht integrationsfeindlich sei. Zum Thema des besonderen integrativen städtebaulichen Aspekts verweist Herr StR Sierau u. a. auf den Deutschen Städtetag, das Deutsche Institut für Urbanistik und weitere Akteure, die Empfehlungen zur stadträumlichen Integrationspolitik herausgegeben haben. Aus der Zusammenfassung der Empfehlungen zitiert er, dass die räumliche Konzentration von Zuwanderern in bestimmten großstädtischen Quartieren der Städte eine über mehrere Jahrzehnte laufende und aus verschiedenen Gründen unvermeidbare Entwicklung sei. Die Integrationspolitik der Städte müsse daher darauf ausgerichtet sein, dass es nicht zu einer gesellschaftlichen Segregation kommt. In ethnisch geprägten Wohnquartieren sind gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und zu sichern. Die Entstehung von sogen. Armutsghettos dürfe nicht geduldet werden. Ethnische Quartiere dürfen aber auch nicht zu Freiräumen für Bestrebungen einzelner Zuwanderergruppen werden, die sich von unserer Gesellschaft abgrenzen, um ein geschlossenes Milieu schaffen, in dem die Grundlagen unserer gefassten Gesellschaftsordnung keine Geltung haben sollen.
Die Maßnahmen der städtischen Integrationspolitik sehen vor, dass eine Abschottung der Zuwanderer nach innen und außen verhindert werde. Die negativen Zuschreibungen solcher Wohnsiedlungen wirken demnach auf die Bewohner zurück und erschweren den Integrationsprozess. Durch die Bildung von Wohneigentum kann zur Integration beitragen werden.

Die Empfehlungen der Expertenkommission schlagen laut Herrn StR Sierau Maßnahmen vor, die im Rahmen dieses Projektes umgesetzt werden sollen.

Zur Anfrage erläutert Herr StR Sierau, dass der Türkisch-Islamische Kulturverein für sich in Anspruch nimmt, das Projekt sei auf Integration ausgerichtet. Dies sei daran erkennbar, dass 50 % der Grundstücke an Käufer nicht türkischer bzw. nicht islamischer Herkunft verkauft werden sollen.

Zum Gender Planning stellt Herr StR Sierau dar, dass es im Gemeindezentrum einen Bereich für soziokulturelle und einen für religiöse Aktivitäten gebe, die natürlich auch allen Geschlechtern und Altersgruppen zur Verfügung stehen, insbesondere auch Frauen. Die Satzung des Vereins schreibe außerdem vor, dass bezüglich der Vereinsmitglieder keine geschlechtlichen oder nationalen Unterschiede gemacht werden dürfen. Der Verein habe einen Frauenanteil von ca. 40 Prozent. Sowohl Frauen als auch Männer können die neue Moschee besuchen.
Alle Bauvorhaben können von Männern und Frauen genutzt werden, so dass bei diesem Projekt der Gender Planning-Aspekt berücksichtigt werde.

Anschließend gibt Herr RM Münch zur Niederschrift:
„Ich halte ihre Argumente nicht für stichhaltig. Sie haben eine ganze Reihe von Organisationen erwähnt und das sollen wir jetzt alles dementsprechend glauben. Aber sie haben sich auch hinter der Projektentwicklung verschanzt und das zeigt mir, dass sie das Problem noch nicht erkannt haben. Es ist völlig unerheblich, welcher Religion der Projektentwickler angehört. Das Entscheidende ist doch, wer diese Einrichtung nutzt. Jetzt kann durchaus Fa. Derwald das Seniorenpflegeheim errichten. Aber wer wird es nutzen? Unter den Moscheekritikern sind sehr viele ältere Frauen. Glauben sie, dass diese älteren Frauen in dieses Seniorenpflegeheim gehen werden? Sicher nicht. Wer wird im Schatten dieser Moschee dieses Seniorenpflegeheim nutzen? Es werden im wesentlichen Menschen mit einem Migrationshintergrund islamischen Glaubens sein. Frauen, die hier seit 20 Jahren leben und kaum ein Wort deutsch sprechen und nicht integriert worden sind. Sie erwähnen, dass 40 % der Vereinsmitglieder des Vereines Frauen sind. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen zum Grimmelsiepen habe ich selten eine Frau aus diesem Verein gesehen und das zeigt, dass von diesem Verein die Integration in 22 Jahren nicht verwirklicht worden ist. Es kann ein christlich-deutscher Projektentwickler sein. Das bringt die Integration aber nicht weiter, wenn die, die das Seniorenpflegeheim nutzen, türkisch-islamischen Glaubens bzw. Nationalität sind. Anhand ihrer Broschüren haben sie auf die Segregation hingewiesen. Das haben wir jetzt schon, z. B. im Bereich Nordstadt. Sie schaffen hier eine völlig neue Ausgrenzungssituation.
Meines Erachtens ist die Verwaltung in vielen wichtigen Punkten sehr oberflächlich mit der Sache umgegangen. Das Stadtplanungsamt wird alles planungsrechtlich einwandfrei machen.

Ich habe bisher keine Antwort bekommen, warum dieses Projekt besonders integrationsfördernd ist und wie sie mit dem islamischen Standortfaktor Moschee umgehen wollen. Wie sie verhindern wollen, dass in der Tat nur Menschen mit islamischem Glauben hier hinziehen werden. Wie sie verhindern wollen, dass es künftig vielleicht zu einer Radikalisierung kommen kann, je nachdem, wer in 20, 30 oder 40 Jahren dort wohnen wird. Ich finde, das Projekt ist sehr, sehr tragisch und ich will nicht hoffen, dass dieses Projekt so böse ausgeht, wie wir das teilweise in anderen Städten, wo Parallelgesellschaften entstanden sind, gesehen haben.

Wenn die Menschen dort unter sich bleiben möchten und wir deshalb dieses Projekt bauen, dann halte ich das für integrationsfeindlich. Wenn dort Leute seit 30 Jahren leben, die kaum ein Wort deutsch sprechen und unter sich bleiben wollen, ist das keine Integration.“

Herr RM Harnisch befürwortet im Namen der SPD-Fraktion das Projekt. In Hörde gibt es türkische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, zum Teil mit deutschem Pass, die an ihrem Standort Eigentum erwerben wollen. Das sei die beste Möglichkeit der Integration. Für ihn sind es nur einige, die in Hörde wegen des Projektes Wind machen. In anderen Stadtbezirken, z. B. im Erdbeerfeld in Mengede, gibt es türkische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die problemlos Eigentum erwerben.
Für Herrn RM Harnisch wird deutlich, dass es in Hörde Interessensgruppen gibt, die gegen Integration seien.

Herr RM Thieme ist darüber empört, dass den türkischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern ermöglicht werden soll, unter sich zu bleiben. Möchten Deutsche dies, so wird Ausländerfeindlichkeit unterstellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 257 -Am Grimmelsiepen- (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04566-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU nachfolgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 248 um die Grundstücke Stockumer Straße 226/228 und die Parzelle 2064 Gemarkung Barop, Flur 3 zu verkleinern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 24.10.2005 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.02.2006 dem Bebauungsplan Hom 248 – Hoesch-Röhrenwerke Teil I – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 248 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04367-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 7 dieser Vorlage zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf in Form einer Textsatzung sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 08.08.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 26.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 22.02.2006; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04734-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121.

II. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 mit Begründung vom 28.02.2006 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – vom 22.02.2006 (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. beschließt, den seit dem 03.10.1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

V. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hu 121 und den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – vom 26.01.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04527-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 223 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 06.02.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04369-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2006
- Geänderte Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 28.02.2006

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Hörde nicht folgen könne, sondern befürwortet die Entwicklung des Bereiches in der Form, wie sie in der Vorlage beschrieben ist. Die geplanten 36 Wohneinheiten hält er für verträglich und attraktiv. Eine Erschließung über die Benninghofer Heide lehnt er ab, da dadurch die Ausrichtung der Grundstücke nach Süden nicht möglich wäre.

Frau RM Pohlmann-Rohr stimmt aufgrund der inzwischen bekannten Informationen zum ökologischen Schwerpunkt im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen der Vorlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan We 115 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 17.01.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.9
- unbesetzt -

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - gleichzeitig teilweise Änderung der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04659-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 108 – Auf der Kiste - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 5) – gleichzeitig teilweise Änderung der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen -.

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs.8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 27.02.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.11
Sckellstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04795-06)

Herr StR Sierau sagt eine schriftliche Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-28294, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Sportanlage durch Errichtung von vier Ecktribünen, Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstücke 94, 529, 652, 653 und 654
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Hier: weitere Aussetzung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04472-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Nachweis von 350 notwendigen Stellplätzen unter Berücksichtigung des eingerichteten Shuttle-Verkehrs auszusetzen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der weiteren Aussetzung.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04559-06)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 09.03.06 (Drucksache Nr. 04559-06-E2)
- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für städtische Immobilienwirtschaft vom 16.03.2006

Frau Schmidt ist darüber erfreut, dass das Thema der Barrierefreiheit in der Vorlage behandelt wird. Sie geht davon aus, dass das Fritz-Henßler-Haus leider nicht im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes NRW barrierefrei, aber zugänglich sei.

Herr Nettlenbusch erläutert auf Nachfrage der Frau Schmidt, dass das Fritz-Henßler-Haus als barrierefrei im Sinne der Erreichbarkeit der Veranstaltungsbereiche durch Rollstuhlfahrer gelte. Saniert werden der Veranstaltungssaal, der Café-Bereich und das Foyer. Die Zugänglichkeit der behindertengerechten Toilettenanlagen wird verbessert, u. a. durch Veränderung der Rauchschutztüren, und die Anzahl der Anlagen wird erhöht.

Frau RM Reuter schlägt vor, die Beschlussfassung aus dem Ausschuss für städtische Immobilienwirtschaft zu übernehmen und damit auch über den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen, der dort vorlag, abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt dem Beschluss des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft und beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen, der im Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft vorlag:

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Einsatz einer Photovoltaikanlage auf dem sanierten Dach des 4-geschossigen Gebäudeteiles des Fritz-Henßler-Hauses zu prüfen. Es ist ebenfalls zu prüfen ob, die entsprechenden Investitionskosten über Mittel der KfW- Förderbank bereitgestellt werden können.

Unter Beachtung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund mit Gesamtkosten in Höhe von 2.699.400 € (Baubeschluss).

2. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 51 unter "Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (13)."

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierung beauftragt.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilssätze der Beitragspflichtigen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04518-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001).

zu TOP 7.2
Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04733-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung der Vorplatzfläche „Beurhausstraße 40“ verfügt (Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 385).

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005 Kenntnis.

Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

zu TOP 9.2
4. Quartalsbericht für den Eigenbetrieb der Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04563-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Werksausschuss) nimmt den Bericht zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02239-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2006 (Drucksache Nr. 03741-05-E2)(lag zur Sitzung am 08.02.2006 vor)
- Stellungnahme des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 07.03.2006 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 08.03.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 15.03.2006
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum TOP (Drucksache Nr. 02239-05-E2)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 22.03.2006 (Drucksache Nr. 03741-05-E5)

Herr RM H. Fischer macht im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage an die weiteren Gremien durchlaufen zu lassen.

Herr RM Münch beantragt mündlich, die Vorlage zu behandeln.

Dieser Antrag wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig abgelehnt.

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 22.03.2006 (Drucksache-Nr. 03741-05-E5) zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2006 zu beantworten ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an die weiteren Gremien.

Auch folgende Unterlagen werden damit ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet:

a) die Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2006
Der Wortlaut der Empfehlung lautet:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1 einzurichten.

Einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgend fasst die Bezirksvertretung Eving nachstehenden Zusatzbeschluss:

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Zusatzbeschluss zu fassen:

§ Drei Monate nach Einrichtung der Entlastungszonen ist auf allen drei Ost-West-Achsen eine Lkw-Verkehrszählung durchzuführen.
§ Gegenüber der jetzigen Verkehrssituation müssen die Lkw-Verkehre um 90 % reduziert werden.
§ Sollte eine Reduzierung der Lkw-Verkehre nicht in dem oben genannten Umfang erreicht werden, muss unverzüglich der Aktionsplan Steinstraße in Kraft treten bzw. umgesetzt werden. Die Auswirkungen, der sich dann auf die Immermannstraße konzentrierenden Belastungen, müssen dargestellt und ggf. weitere Konsequenzen gezogen werden.
§ Es muss sichergestellt werden, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzonen, nicht zwangsläufig mit den Grenzen der Lkw-Entlastungszonen identisch sein werden.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erinnert in diesem Zusammenhang an Forderung der Bezirksvertretung Eving einen Lkw-Verkehrwegeplan, als Arbeits- und Planungsgrundlage, für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. „

b) die Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 15.03.2006
Die Empfehlung lautet:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis ´90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und DVU, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und – inklusive der folgenden Ergänzung – zu beschließen, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1 einzurichten:

Ergänzung:
Drei Monate nach Einrichtung der Entlastungszone muss eine LKW-Verkehrszählung auf den drei Ost-West-Achsen durchgeführt werden (a. Treibstraße/ Steinstraße/ Heiligegartenstraße; b. Mallinckrodtstraße/ Borsigstraße/ Brackeler Straße; c. Immermannstraße/ Eberstraße/ Eisenstraße).

Es muss eine 60%-ige Reduzierung des LKW-Verkehrs gegenüber der jetzigen Situation stattgefunden haben. (Es gibt hierzu eine Karte mit einer 24-Stunden-Verkehrszählung. Diese ist im Protokoll der AUSW-Sitzung vom November 2005 zu finden.)
Wenn keine Reduzierung in diesem Umfang stattgefunden hat, werden der Aktionsplan Steinstraße sowie die nächste Stufe des Aktionsplans Brackeler Straße umgesetzt.
Die Auswirkungen der sich dann auf die Immermannstraße/ Eberstraße konzentrierenden Belastungen müssen dargestellt und ggf. weitere Konsequenzen gezogen werden.

Es muss sichergestellt sein, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzone nicht zwangsläufig mit den Grenzen der LKW-Entlastungszone identisch sein werden.“

c) der gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 02239-05-E2) mit nachfolgendem Wortlaut:

“1. Die Verwaltung wird beauftragt, drei Monate nach Einrichtung der LKW-Entlastungszone eine 24-Stunden-Verkehrszählung auf den drei Ost-West-Achsen durchzuführen und mit der Belastung zu vergleichen, die vor dem 1.5.2005 ermittelt wurde.

2. Zielsetzung der Einrichtung der LKW-Entlastungszone ist eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs gegenüber der Situation vor dem 1.5.2005. Andernfalls müssen zusätzlich die Maßnahmen des Aktionsplanes Steinstraße umgesetzt werden.

3. Die Konsequenzen weiterer Maßnahmen müssen durch Verkehrszählungen jeweils aktuell dokumentiert werden. Gegebenenfalls müssen weitere Modifizierungen vorgenommen werden.

4. Es muss sichergestellt sein, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzone nicht zwangsläufig mit den Grenzen der LKW-Entlastungszone identisch sind.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches und verkehrliches Konzept für die gesamte Nordstadt zu entwickeln, um eine dauerhafte Entlastung der Nordstadt von LKW- und PKW-Verkehren zu erreichen.

6. Es werden umgehend die planerischen Schritte zur Realisierung einer Erschließung des gesamten Westfalenhütten-Geländes über eine Nordspange in Angriff genommen.

7. Die Entlastungszone wird im LKW-Stadtplan dargestellt.

d) die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 22.03.2006 (Drucksache-Nr. 03741-05-E5) mit folgendem Wortlaut:

„Der AUSW hatte am 27.04.2005 die Verwaltung beauftragt, an den Dortmunder
Messstellen nicht nur die Menge des Feinstaubs, sondern auch seine
Zusammensetzung zu ermitteln, um die Ursachen gezielter bekämpfen zu können.
Über das Ergebnis ist der Fachausschuss noch immer nicht informiert worden. In der Sitzung des AUSW am 08.02.2006 hatte der Umweltdezernent darum gebeten, die Beantwortung der Fragen bis zur Sitzung des AUSW am 22.03.2006 zurückzustellen.

Da in der nunmehr zur Beratung anstehenden Vorlage keinerlei Aussagen über die Zusammensetzung der Feinstäube getroffen werden, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung folgende Daten, die im Rahmen der laufenden Feinstaubmessungen im Dortmunder Stadtgebiet erhoben werden, zur Verfügung zu stellen:

Ø An welchen Tagen (Datum, Wochentag) traten die höchsten Belastungen auf?

Ø Zu welchen Uhrzeiten traten täglich die jeweils höchsten Belastungen auf?

Ø Wie setzt sich die gemessene Feinstaubbelastung zusammen?

Ø Wie setzt sich die Verkehrsbelastung an der Brackeler Straße nach Durchführung der bisherigen Maßnahmen zusammen (PKW, LKW, Busse)?

Ø Welche lokalen Ursachen für die hohe Feinstaubkonzentration konnten nebendem Verkehr noch ermittelt werden?

Zusätzlich bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender
Fragen in Zusammenhang mit der geplanten LKW-Entlastungszone:

Ø Welche Erhöhung der Feinstaubkonzentration in den Gebieten außerhalb der geplanten LKW-Entlastungszone erwartet die Verwaltung durch die Verdrängung von Verkehren in diese Gebiete?

Ø Erwartet die Verwaltung, dass durch die Verdrängung von Verkehren aus der geplanten LKW-Entlastungszone in anderen Dortmunder Stadtteilen die Feinstaubgrenzwerte in Zukunft regelmäßig überschritten werden?

Begründung:
Die zur Verfügung gestellte Broschüre der Bezirksregierung Arnsberg zum
"Aktionsplan Dortmund Brackeler Straße" genügt nicht dem vom AUSW erteilten
Auftrag, die tatsächlichen Feinstaubverursacher zu ermitteln.

Stattdessen arbeitet die Broschüre mit Vermutungen und das auch nur zur groben
Verteilung der Feinstaubquellen auf drei Verursachungsbereiche. In dem
Aktionsplan selbst wird gesagt (S. 9), dass von den vermuteten 41% Verkehr
nur 4% auf LKW > 3,5 t und 0,4 % auf Bussen beruhen.

Ob die großräumige Verdrängung des LKW Verkehrs in benachbarte Innenstadtbereiche hier also eine Entlastung bringt, ist auf Grund dieser Zahlen äußerst zweifelhaft. Zudem wird Feinstaub über sehr große Entfernungen durch die Luft transportiert, so dass die im Aktionsplan vorgenommene Betrachtung der umliegenden Industriebetriebe (S. 15), tatsächlich letztendlich irrelevant ist. Der AUSW hatte aus diesem Grund am 27.04.2005 beschlossen, dass neben der Menge des Feinstaubs auch dessen Zusammensetzung ermittelt wird um gezielt gegen die tatsächlichen Verursacher vorgehen zu können.“

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Verkehrs- und Gestaltungskonzept Ravensberger Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-06)

Frau RM Dr. Hetmeier macht darauf aufmerksam, dass das eigentliche Gestaltungskonzept noch fehle, da noch Fragen offen sind, z. B. zur Betreuung und Sicherheit.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmietung und den Ausbau des Geländes östlich der Ravensberger Strasse zur Verbesserung der Situation des Straßenstrichs.

zu TOP 12.2
Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04382-06)
- Broschüre Masterplan Ruhr

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung wurde festgelegt, dass der Punkt in der Tagesordnung nach vorn gezogen und unter TOP 2.1 der Tagesordnung behandelt wird.

zu TOP 12.3
Ausbau der A 40/B 1 von Wittekindstraße bis A 45
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04869-06)

TOP 12.3 ist zu Beginn der Sitzung im Anschluss an TOP 2.1 (laut TO: 12.2) behandelt worden.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Besonderer integrativer städtebaulicher Aspekt bei der geplanten Moschee mit Wohnsiedlung "Am Grimmelsiepen"
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 04737-06)

Auf die Nachfrage des Herrn RM Münch, worin der besondere integrative städtebauliche Aspekt bei der geplanten Moschee mit Wohnsiedlung Am Grimmelsiepen bestehe, verweist Herr StR Sierau auf seine ausführliche mündliche Antwort, die er im Zusammenhang mit TOP 3.3 „Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -, hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) (Drucksache Nr.: 04536-06)“ abgegeben habe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die unter TOP 3.3 der Tagesordnung mündliche Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Rechtswidriger Verkauf von Lebensmitteln in Moscheen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 04797-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 20.03.06 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 04797-06-E2)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Gender Planning
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 04866-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 20.03.06 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 04866-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende schriftliche Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.




H e n g s t e n b e r g
P i s u l a
S k o d z i k
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)