Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt


am 13.02.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:39 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 85 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahm nicht teil:
Rm Strucker (CDU)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StAR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2013

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Sachstandsbericht: Zuwanderung aus Südosteuropa
mündlicher Bericht

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11553-13)

3.2 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (55. Änderung); II. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11571-13)

3.3 Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung aktualisierter Begründungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11549-13)

3.4.a Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13)

3.4.b Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)

3.5 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11192-13)

3.6 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10071-13)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.12.2013
(Drucksache Nr.: 10071-13)


hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.01.2014
(Drucksache Nr.: 10071-13)


3.7 Neuaufstellung des Regionalplanes
- Sachstand -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11690-14)

3.8 Radschnellweg Ruhr (RS1) - Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie und Ersteinschätzung der Verwaltung
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 10802-13)

3.9 Strategische Vorgehensweise der Stadt Dortmund zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11291-13)

3.10 Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11585-14)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11525-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11545-13)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014
(Drucksache Nr.: 11545-13)


7. Schule

7.1 Bundeswehr an Schulen
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11806-14)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11522-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirtschaftsplan 2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11481-13)

9.2 DEW21 - hier: Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von 0,1 % durch die Stadt Dortmund im Rahmen der Neuordnung der Beteiligung von RWE an DEW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11557-13)
9.3 Klinikum Dortmund gGmbH - Beteiligung an der PBMG eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11559-13)

9.4 Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11552-13)

9.5 Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11193-13)

9.6 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11632-14)

9.7 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11582-14)

9.8 Finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund jetzt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11822-14)

9.9 GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11564-13)

9.10 DEW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11833-14)

9.11 Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
(DS-Nr.: 10621-13-E2)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11693-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)

10.2 Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11832-14)
10.4 Wahl des Oberbürgermeisters 2014
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11834-14)

10.5 Wahl des Integrationsrates 2014 - Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11654-14)

10.6 Wahl des Integrationsrates 2014 - Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl des Integrationsrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11794-14)

11. Anfragen

11.1.1 Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahmen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11437-13)

11.1.2 Neue Einladungspraxis der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11791-14)

11.1.3 Verstoß der neuen Einladungspraxis der Westfalenhallen Dortmund GmbH gegen das Gleichbehandlungsprinzip?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11796-14)

11.1.4 Museen der Stadt Dortmund: Kosten pro Besucher
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11842-14)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

Vor der Behandlung der Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute dem am
13. Dezember 2013 verstorbenen Geschäftsführer des Rates Uwe Feuler sowie dem am 6. Dezember 2013 verstorbenen Ratsmitglied Heinrich Mause, der am Tag der Ratssitzung seinen 75. Geburtstag begangen hätte. OB Sierau brachte in diesem Zusammenhang u. a. besondere Anerkennung für die Verdienste um das Wirken in den politischen Gremien des Rates der Stadt zum Ausdruck.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.2 Harmonisierung der Wahltermine 2014 in Dortmund
Gemeinsame Wahl von Rat, Bezirksvertretungen und OB
Gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen SPD, CDU,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste vom 13.02.2014
Drucksache Nr.: 11892-14-E1

3.11 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 (Drucksache Nr.: 11293-13)

erweitert.

Der Rat der Stadt lehnte mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Erweiterung der Tagesordnung um die Angelegenheit

1.3 Kurz und knapp: FBI-Vorschlag für eine Resolution zu einem möglichen vorzeitigen Rücktritt des Oberbürgermeisters
Dringlichkeitsvorschlag FBI vom 08.02.2014
(Drucksache Nr.: 11899-14)

ab. Weiterhin lehnte der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, die Tagesordnung um die Angelegenheit

1.3 Magna-Charta-Ruhr.2010 und Inter-Tabac-Asia
Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 12.02.2014 (Drucksache Nr.: 11945-14)
zu erweitern.

Zudem bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, die Angelegenheit

3.5 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11192-13)


von der Tagesordnung abzusetzen, da vor einer endgültigen Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, den Bezirksvertretungen die Gelegenheit zur Beratung gegeben werden soll. Der zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2014 (Drucksache Nr.: 11192-13-E1) wird nicht abgesetzt und unter Tagesordnungspunkt 3.5 der laufenden Sitzung zur Abstimmung gestellt.
Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

OB Sierau machte darauf aufmerksam, dass folgende Vorschläge zur Tagesordnung:

1.3 Harmonisierung der Wahltermine 2014 in Dortmund
Gemeinsame Wahl von Rat, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister
(Drucksache Nr.: 11892-14) und

9.10 DEW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11833-14)

von den Antragstellern zurückgezogen wurden, so dass diese von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Darüber hinaus bestand Einvernehmen, die Bitte um Stellungnahme:

10.4 Wahl des Oberbürgermeisters 2014
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11834-14)

wegen des inhaltlichen Zusammenhangs unter Tagesordnungspunkt 2.2 zu behandeln.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2013

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig bei Stimmenthaltung des Rm Münch (FBI) die Niederschrift (öffentlich) über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2013.


zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Herr Benedikt Penning, Schwerter Str. 388 a, 44287 Dortmund, als Nachfolger des verstorbenen Ratsmitgliedes Heinrich Mause für die CDU-Fraktion in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Herr Penning entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
- Sachstandsbericht: Zuwanderung aus Südosteuropa
- Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

StR’in Zoerner berichtete über den derzeitigen Stand im Umgang mit der Thematik „Zuwanderung aus Südosteuropa“. Einleitend gab StR’in Zoerner einen Überblick über die Entwicklung der Zuzüge aus Rumänien und Bulgarien, die in Bezug auf den Monat Januar 2014 deutlich über dem Mittel des Jahres 2013 lagen.

StR’in Zoerner legte dar, dass der Umgang mit der Thematik gezeigt hat, dass die Europäische Union, auf die mit der Armutszuwanderung innerhalb der EU auftretenden Probleme, keine Antworten hat und schilderte die Schwierigkeiten, auf Ebene der Europäischen Union Einsicht und Verständnis für die mit der Freizügigkeit einhergehenden Problematiken im Bereich der Zielkommunen zu erzielen.

Weiterhin berichtete StR’in Zoerner über die unter Beteiligung und z. T. unter Federführung der Stadt Dortmund gegründeten Initiativen wie u.a. den KOMM IN-Prozess und dem in Nordrhein-Westfalen aufgebauten Städtenetzwerk sowie der Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Deutschen Städtetages.

Aus kommunaler Sicht zeigt sich unzweifelhaft, dass ohne die Hilfe von Land, Bund und auch der Europäischen Union die konkreten Probleme nicht geschultert werden können. Daneben besteht die eindeutige Erwartungshaltung, dass sich sowohl Bund als auch Europäische Union stärker mit den sozialen Situationen in den Herkunftsländern auseinandersetzen und dass darüber hinaus den Zielkommunen konkrete finanzielle Hilfen für die Umsetzung der erarbeiteten Konzepte zur Verfügung gestellt werden.

In den anschließenden Wortbeiträgen wurde zum Ausdruck gebracht, dass Ebenen übergreifend weitere Arbeiten und Anstrengungen im Umgang mit der Thematik „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erforderlich sind.

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa“ zur Kenntnis.

Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 2.2
Harmonisierung der Wahltermine 2014 in Dortmund
Gemeinsame Wahl von Rat, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11892-14-E1)

OB Sierau erläuterte seine Motive für die Überlegungen, die Wahl zum Oberbürgermeister mit der Kommunalwahl im Mai 2014 zusammenzulegen, u. a. mit der möglichen Einsparung wahlgangbezogener Kosten und einer stärkeren Legitimierung der Gewählten durch eine höhere Wahlbeteiligung bei einer Zusammenlegung der Wahlen.

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten und bezweifelte eine mögliche rechtliche Relevanz eines Resolutionsbeschlusses für eine etwaige gerichtliche Überprüfung. Weiterhin stellte Rm Münch (FBI) folgenden mündlichen Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es, wenn Oberbürgermeister Ullrich Sierau durch einen vorzeitigen Rücktritt eine gemeinsame Wahl von Rat, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister am 25. Mai 2014 ermöglicht.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt eine gemeinsame Wahl von Rat und Oberbürgermeister und sieht aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Rates, die Überlegung für eine vorgezogene Wahl als persönliche Entscheidung des Oberbürgermeisters an.

Rm Prüsse (SPD) betonte die Wichtigkeit, dass sich vier Ratsfraktionen in dem Bewusstsein der Verantwortung gegenüber der Stadt, zu einer gemeinsamen Resolution entschlossen haben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in der, von vier Fraktionen gemeinsam getragenen Resolution den Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass die Zusammenlegung der Wahltermine aus Kostengründen und Gründen der Wahlbeteiligung sinnvoll ist und dass es sich um eine persönliche Entscheidung des Oberbürgermeisters handelt.

Rm Monegel (CDU) verweist auf die zuvor angesprochene, fehlende Zuständigkeit des Rates. Eine frühzeitigere Entscheidung über eine Niederlegung des Amtes und eine vorgezogene Oberbürgermeisterwahl wäre überzeugender gewesen.

Für die Gruppe der NPD erläuterte Rm Thieme das Abstimmungsverhalten und sieht in dem Zeitpunkt einer möglichen Erklärung, Auswirkungen auf eine Chancengleichheit.

Rm Kowalewski (Die Linke) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und verweist hinsichtlich des Resolutionscharakters u.a. auf die Ausführungen der Rechtsdezernentin sowie des Regierungspräsidenten, dass eine Entscheidung für eine vorgezogene Oberbürgermeisterwahl keine Grundlage für ein Organstreitverfahren ist.

Hinsichtlich des Passus unter Punkt 2 der Resolution „Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich jenseits des Gesetzes zur Stärkung …“ bestand zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen Einvernehmen, dass sich in der Sache keine der beteiligten Fraktionen außerhalb bzw. jenseits des Gesetzes bewegt.

Die Fraktion Die Linke nahm an den nachfolgenden Abstimmungen nicht teil.

Der Rat der Stadt lehnte den o. g. mündlich gestellten Antrag des Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimme des Rm Münch (FBI) bei Enthaltung der Gruppe der NPD ab.

Anschließend fasste der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der NPD und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

1) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister öffentlich überlegt hat, durch seine vorzeitige Amtsniederlegung (Entlassungsantrag aus dem Beamtenverhältnis) eine Zusammenlegung von Kommunal-, Europa- und Integrationsratswahlen mit der Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin am 25. Mai zu ermöglichen. Der Rat stellt fest, dass weder der Rat noch die darin vertretenen Fraktionen einen wie auch immer gearteten Einfluss auf die letztendliche persönliche Entscheidung des Oberbürgermeisters haben (Nichtzuständigkeit).
2) Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich jenseits des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie für die Harmonisierung der Wahltermine aus und begrüßt die Zusammenlegung der Wahlen des Rates und der Bezirksvertretungen mit der Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin und erkennt die Absicht des Oberbürgermeisters, mit seiner Amtsniederlegung einen persönlichen Beitrag hierzu zu leisten.
3) Der Rat bedauert, dass der Oberbürgermeister diese Überlegungen nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt angestellt und sich klar erklärt hat.
4) Der Rat stellt fest, dass durch die Kurzfristigkeit der Überlegungen zur Amtsniederlegung nur vier Monate vor einer eventuellen Wahl am 25. Mai politisch ein Wettbewerbsnachteil für BewerberInnen um das Amt des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin entstanden ist.

5) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die Rechtsdezernentin in der Sitzung des Sonderältestenrates am 30. Januar als auch der Stadtdirektor in seinem Schreiben vom 6. Februar festgestellt haben, dass die Entscheidung des OB zur vorzeitigen Niederlegung seines Amtes keine formaljuristische Handhabe des Rates bzw. der Fraktionen nach sich zieht und deshalb kein Gegenstand eines gerichtlichen Organstreitverfahrens sein kann.

6) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Aussage der Rechtsdezernentin das rechtliche Risiko des Oberbürgermeisters im Falle der vorzeitigen Beendigung seiner Wahlperiode und einer erneuten Kandidatur im Übrigen grundsätzlich nicht größer ist, als das Risiko derjenigen (Ober-) BürgermeisterInnen, die auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie ihren Rücktritt verkündet haben.

7) Da bereits ausreichend öffentlich zu diesem Thema Stellung bezogen worden ist, fordert der Rat den Oberbürgermeister auf, die durch ihn hervorgerufene Verunsicherung der Öffentlichkeit umgehend zu beenden und aus Respekt vor den Wählerinnen und Wählern kurzfristig eine endgültige Entscheidung über seine Amtsniederlegung zu treffen.


Anschließend rief Bm’in Jörder, wie unter Tagesordnungspunkt 1.3 Feststellung der Tagesordnung vereinbart, wegen des inhaltlichen Zusammenhangs die Angelegenheit „Wahl des Oberbürgermeisters 2014“ - Vorschlag zur TO der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 11834-14) auf.


zu TOP 10.4
Wahl des Oberbürgermeisters 2014
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11834-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.02.2013 vor (Drucksache Nr.: 11834-14-E1):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Ihrem Angebot an die im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Fraktionen (vgl. Schreiben v. 24.1.2014) bauen Sie zur Harmonisierung der Wahlen zum Rat der Stadt Dortmund sowie zum Amt des Oberbürgermeisters am 25.5.2014 auf deren aktive Mitwirkung. Eine Zusammenlegung der Wahlen wird mithin davon abhängig gemacht, dass Rat bzw. Fraktionen im Vorfeld auf die Einlegung möglicher Rechtsmittel, die sich aufgrund der Kurzfristigkeit Ihrer höchstpersönlichen Entscheidung
- vor einer erneuten Kandidatur kurzfristig von Ihrem Amt zurückzutreten
- ergeben könnten, verzichten.

Obwohl ein gemeinsamer Wahltermin aus Kostengründen grundsätzlich zu begrüßen ist, überrascht dies zunächst insoweit, als dass Ihr Vorgehen den bisherigen Einschätzungen entgegensteht, wonach eine vorgezogene OB-Wahl - angesichts der aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Wiederholungswahl bis 2016 dauernden Amtszeit - mit unüberbrückbaren rechtlichen Hindernissen behaftet sei.

Entgegen der eingangs dargestellten Einschätzung dürfte zudem nunmehr rechtlicher Konsens bestehen, dass eine entsprechende Erklärung der angesprochenen Adressaten weder notwendig, noch hilfreich ist, die Gefahr eines kostenintensiven zweiten Wahltermins (wg. möglicher Wiederholungswahl) zu beseitigen.

Denn vielmehr kann jede an den Wahlen beteiligte politische Partei die durch verkürzte Vorbereitungszeiten möglicherweise verursachte Verletzung ihrer Chancengleichheit (Art 21 GG;
§ 1 Parteiengesetz) gerichtlich überprüfen lassen. Es mag dahinstehen, inwieweit die im Rat vertretenen Fraktionen einen dahingehenden Einfluss auf ihre Parteien ausüben können. Jedenfalls ist er nicht justitiabel und kann sich nicht auch auf die Parteien erstrecken, die derzeit nicht in Fraktionsstärke im Rat vertreten sind.

Ob und in welchem Umfang ein mögliches Rechtsbegehren erfolgreich wäre, ist aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage ungewiss. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass allein deswegen erhöhte Anforderungen den an für einen `Rücktritt` (mit dem Ziel einer erneuten Kandidatur) zu wählenden Zeitpunkt zu stellen sind, weil dieser im konkreten Fall nicht nur eine erneute Wahl an sich begründet, sondern diese auch gleich einem bereits feststehenden Zeitpunkt zuschreibt. Der zeitliche Spielraum des gesetzlichen Regelfalls, der beim Ausscheiden eines Oberbürgermeisters aus dem Amt eine Frist von bis zu sechs Monaten (§ 65 GONW) bis zur Wahl aktiviert, reduziert sich in diesem Fall wegen des bereits im Vorfeld feststehenden Wahltermins auf einen einzigen Tag. Die Möglichkeit, den gesetzlich Maximalzeitraum von bis zu 6 Monaten - z.B. zur Realisierung notwendiger Kandidatensondierung und -aufstellung durch die Parteien - auch nur theoretisch ausschöpfen zu können, besteht damit nicht mehr. Vor diesem Hintergrund ist die vom Gesetzgeber im Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie normierte Frist, einen - auf die OB-Wahl am 25.5.2014 bezogenen - Rücktritt bis zum 30.11.2013 erklären zu müssen, womöglich auch nicht zufällig gewählt worden, da auch sie mit nahezu 6 Monaten dem Maximalzeitraum des § 65 GONW entspricht. Damit könnte womöglich am Ende sogar dahinstehen, auf welche Regelung zur Beurteilung dieses konkreten Sonderfalls letztlich abzustellen sein wird, wenn der gesetzgeberische Wille in beiden gleichermaßen zum Ausdruck kommt. Vielmehr könnte es darauf ankommen, wie das Verhältnis des faktischen zum gesetzlich normierten Maximalzeitraums gerichtlich bewertet und als auskömmlich erachtet wird und welche Argumente hierfür seitens eines potentiellen Klägers vorgebracht werden. Allein auf die 48-Tage-Frist gem. § 15 I i.V.m. 46b KwahlG zur Aufstellung der Kandidaten abzustellen, erscheint daher als nicht ausreichend.

Eine für die reibungslose Harmonisierung der Wahlen sowie zur Vermeidung einer möglichen Wiederholungswahl notwendige Klärung der mehr denn je bestehenden Rechtsunsicherheiten, ist daher insoweit erforderlich, als dass die Fraktionen erst auf dieser Basis in der Lage sein werden, das eingangs zitierte Angebot des Oberbürgermeisters abschließend beurteilen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung daher gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche (rechtliche) Begründung liegt der ursprünglichen Einschätzung zugrunde, dass der aktuelle Rat bzw. die darin vertretenen Fraktionen zur Vermeidung einer späteren Wahlwiederholung bereits jetzt wirksam und justitiabel auf eine spätere gerichtliche Überprüfung etwaiger Rechtsverletzungen im Rahmen eines Organstreitverfahrens verzichten können?

2. Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzung, dass es zur Erreichung des Ziels, eine rechtlich unangreifbare Zusammenlegung beider Wahlen zu gewährleisten, stattdessen auf das künftige - nach den Wahlen liegende - Verhalten der beteiligten politischen Parteien ankommt?

3. Wie bewertet die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister die Aussichten, dass sämtliche wahlbeteiligten Parteien womöglich trotz bestehender Klagemöglichkeiten auf diese auch nach den Wahlen verzichten werden? Inwieweit erscheinen ggf. hierauf bereits abgegebene Zusicherungen als verlässlich?

4. Wie beurteilt die Verwaltung - insbesondere unter Berücksichtigung des dafür gewählten Zeitpunktes und o.g. Ausführungen - die Wahrscheinlichkeit, dass die zum 25.5.2014 avisierte Kandidatur des Oberbürgermeisters als Verletzung von Rechten Dritter beurteilt werden könnte? Um eine rechtliche Begründung wird gebeten.

5. Aus welchen Gründen konnten offene, mit einer Kandidatur zum 25.5.2014 im Zusammenhang stehende Rechtsfragen, nicht so rechtzeitig mit Hilfe des Regierungspräsidenten und des zuständigen Ministeriums rechtssicher geklärt werden, als dass neue Rechtsprobleme, die durch den vom Oberbürgermeister nun gewählten Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung nun erst entstanden sind, hätten vermieden werden können?

6. Wann wurde das städtische Rechtsamt mit einer Bewertung dieser Sachverhalte und einer rechtlichen Empfehlung beauftragt und zu welchem Ergebnis ist man hierbei gekommen?“


Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.02.2014 (Drucksache Nr.: 11834-14-E2) vor:

„Zu dem oben genannten Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1. Welche (rechtliche) Begründung liegt der ursprünglichen Einschätzung zugrunde, dass der aktuelle Rat bzw. die darin vertretenen Fraktionen zur Vermeidung einer späteren Wahlwiederholung bereits jetzt wirksam und justitiabel auf eine spätere gerichtliche Überprüfung etwaiger Rechtsverletzungen im Rahmen eines Organstreitverfahrens verzichten können?
Die Bitte an die im Rat der Stadt Dortmund vertretenden Fraktionen, von einer gerichtlichen Überprüfung der Vorverlegung der Oberbürgermeisterwahlen durch Amtsverzicht des Amtsinhabers abzusehen, gründet maßgeblich in Überlegungen zum Wohle der Stadt.

Eine politisch motivierte juristische Auseinandersetzung zu dieser Frage führt zwangsläufig zu einer medialen Aufmerksamkeit, die dem Image der Stadt schadet. Dies belegen die Erkenntnisse und Erfahrungen der Jahre 2009-2012 eindrucksvoll.

Erklären sich alle im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Fraktionen mit der Vorverlegung der Oberbürgermeisterwahlen und Zusammenlegung mit allen weiteren, für den 25. Mai 2014 vorgesehenen Wahlen einverstanden, ist dies ein gutes Signal in die Stadt hinein und über die Grenzen der Stadt hinaus. Eine einheitliche Haltung des Rates fördert den Rechtsfrieden.
2. Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzung, dass es zur Erreichung des Ziels, eine rechtlich unangreifbare Zusammenlegung beider Wahlen zu gewährleisten, stattdessen auf das künftige – nach den Wahlen liegende – Verhalten der beteiligten politischen Parteien ankommt?
Zur Erreichung des Ziels, eine rechtlich unangreifbare Zusammenlegung beider Wahlen zu gewährleisten, kommt es nicht auf das künftige Verhalten der Parteien nach der Wahl an, sondern auf die Einhaltung der wahlrechtlichen Vorschriften sowie der diesen Vorschriften zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Vorgaben im Vorfeld und bei Durchführung der Wahl.

Es trifft allerdings zu, dass für die politischen Parteien nach der Wahl die Möglichkeit besteht, eine rechtliche Überprüfung des Wahlergebnisses zu erreichen. Zu diesem Zweck steht den für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, ein Einspruchsrecht nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften und später ggf. eine Klagebefugnis im gerichtlichen Verfahren zu.
3. Wie bewertet die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister die Aussichten, dass sämtliche wahlbeteiligten Parteien womöglich trotz bestehender Klagemöglichkeiten auf diese auch nach den Wahlen verzichten werden? Inwieweit erscheinen hierauf abgegebene Zusicherungen als verlässlich?
Da es sich hierbei um Vorgänge handelt, die der internen Willensbildung der Parteien und Wählergruppen unterliegen, kann hierzu seitens der Verwaltung keine Aussage getroffen werden. Siehe auch Antwort zu Frage 1.
4. Wie beurteilt die Verwaltung – insbesondere unter Berücksichtigung des dafür gewählten Zeitpunktes und o.g. Ausführungen – die Wahrscheinlichkeit, dass die zum 25.05.2014 avisierte Kandidatur des Oberbürgermeisters als Verletzung von Rechten Dritter beurteilt werden könnte? Um eine rechtliche Begründung wird gebeten.
Die Verwaltung geht entsprechend der rechtlichen Würdigung durch die Bezirksregierung Arnsberg davon aus, dass eine Kandidatur des gegenwärtigen Oberbürgermeisters zum Wahltermin am 25.05.2014 rechtlich zulässig ist, wenn ein Entlassungsantrag so rechtzeitig gestellt wird, dass Parteien und Wählergruppen noch die Möglichkeit haben, bis zum achtundvierzigsten Tag vor der Wahl entsprechende Wahlvorschläge aufzustellen und einzureichen. Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt vor der Wahl ein Entlassungsantrag spätestens gestellt sein muss, ist allerdings keine Rechtsprechung ersichtlich, so dass ein Prozessrisiko für den Fall einer Wahlanfechtung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Insoweit nehme ich Bezug auf das Schreiben, das ich unter dem 06.02.2014 an die Fraktionen gerichtet habe und in dem die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte zu diesem Thema zusammengefasst sind. Das Schreiben ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt.
5. Aus welchen Gründen konnten offene, mit einer Kandidatur zum 25.05.2014 im Zusammenhang stehende Rechtsfragen, nicht so rechtzeitig mit Hilfe des Regierungspräsidenten und des zuständigen Ministeriums rechtssicher geklärt werden, als dass neue Rechtsprobleme, die durch den vom Oberbürgermeister nun gewählten Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung nun erst entstanden sind, hätten vermieden werden können?
Die in diesem Zusammenhang abzuklärenden Fragestellungen sind rechtzeitig und umfassend durch den Schriftverkehr zwischen Oberbürgermeister und Regierungspräsident abgeklärt worden. Der Schriftverkehr liegt den Fraktionen vor.

6. Wann wurde das städtische Rechtsamt mit einer Bewertung dieser Sachverhalte und einer rechtlichen Empfehlung beauftragt und zu welchem Ergebnis ist man hierbei gekommen?
Nach Prüfung und rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde das Dezernat 3 am 24.01.2014 um eine rechtliche Einschätzung hierzu gebeten. Die wesentlichen Ergebnisse können ebenfalls dem als Anlage beigefügten Schreiben des Stadtdirektors vom 06.02.2014 entnommen werden.“


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16:50 Uhr bis 17:20 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11553-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2104 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E1)::
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters Karl-Heinz Czierpka nachfolgender Stellungnahme mit 14 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme (CDUFraktion) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:

„Die Flughafen Dortmund GmbH fordert eine Verpflichtung der Kommunen, auf die Ausweisung von weiteren Wohngebieten im Umfeld des Flughafens wegen der eventuell zu erwartenden Vergrößerung der Lärmschutzzonen zu verzichten. Diese Forderung stellt eine unzumutbare Einschränkung der kommunalen Planungshoheit dar. In Übereinstimmung mit der Stadt Dortmund empfehlen wir eine Zurückweisung dieser Forderung.
Die Bezirksvertretung Brackel widerspricht allerdings der Forderung von Stadt Dortmund und Flughafen GmbH, „Dortmund Airport 21“ als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Gerade die Pflicht zur Abstimmung mit den anderen Flughäfen hätte die Fehlentwicklungen und Fehlinvestitionen der vergangenen Jahre verhindern können, zumal auch die „bestandserhaltenden Maßnahmen“ von Seiten der Flughafen Dortmund GmbH allein in weiteren Ausbauschritten gesehen werden.
Wir fordern daher bei der Einstufung als regionalbedeutsamen Flughafen zu bleiben. Ersatzweise, soweit die Einstufung zu einem landesbedeutsamen Flughafen vorgenommen wird, fordern wir eindeutig zu erklären, dass die bedarfsgerechte Entwicklung von „Dortmund Airport 21“ nur in Abstimmung mit den anderen Flughäfen erfolgen darf.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-13-E2):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN begrüßt die Stellungnahmen der Stadt zum Landesentwicklungsplan in großen Teilen.
Zu den unten separat aufgeführten Kapiteln bitten wir den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung:
Die Stellungnahmen der Stadt zu folgenden Punkten werden wie folgt geändert, bzw. ergänzt:

a) 6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum:

Der 4. Absatz:
„Die Stadt Dortmund ist vor diesem Hintergrund nicht bereit, ihren bereits zugebilligten, kommunalen Handlungsspielraum einzuschränken und lehnt es daher ausdrücklich ab, der Umwandlung von im F-Plan dargestellter Siedlungsfläche in Freiraum zuzustimmen, da dem LEP/ Regionalplan eine noch vollkommen unbekannte Methodik zugrunde gelegt wird und der sich daraus ergebende kommunale Bedarf heute in keinster Weise abschätzen lässt.“
wird gestrichen.
Ebenso der 1. Satz des 5. Abschnitts: „Daher wird dafür plädiert, den kommunalen Handlungsspielraum mindestens auf dem Status quo zu belassen.“
6.1-2 Ziel Rücknahme von Siedlungsflächenreserven:
Das im LEP-Entwurf formulierte Ziel bleibt erhalten.

Begründung:
Die Festlegungen des LEP werden begrüßt und dürfen im Verfahren nicht weiter verwässert werden. Die Kritik der Verwaltung wird nicht geteilt. Wir befürworten, dass die im Flächennutzungsplan für Siedlungszwecke vorgehaltenen Flächen wieder dem Freiraum zugeführt werden, sofern für sie kein Bedarf mehr besteht.

b) 6.4-1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben:
Die Stellungnahme wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die vorgeschlagenen Standorte werden landes- und regionalplanerisch gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Angebotsplanung mit Flächenankauf, Flächenaufbereitung und Erschließung wird erst dann umgesetzt, wenn ein konkretes Ansiedlungsbegehren besteht.

Begründung:
erfolgt ggf. mündlich
c) 8.1-6 Ziel Landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in NRW
Die Einstufung des Dortmunder Flughafens als „regionalbedeutsam“ bleibt erhalten. Die Forderung der Verwaltung, ihn als „landesbedeutsam“ einzustufen, kann nicht nachvollzogen werden.

Begründung:
Die Einstufung des Dortmunder Flughafens im LEP trägt den Realitäten im Luftverkehrswesen des Landes Rechnung.

d) 8.2-3 Ziel Höchstspannungsleitungen
Das im LEP formulierte Ziel der Mindestabstände von Wohngebäuden zu Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen (400 m im Innen- und 200 m im Außenbereich) wird beibehalten.

Begründung:
Laut Umweltbericht zum LEP sollen mögliche Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes vorsorgend vermieden werden. Insbesondere Wohngebiete mit besonders empfindlicher Nutzung (Wohngebäude, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen) haben eine herausgehobene Bedeutung.
Erst bei einem Abstand von 400 m zu Hochspannungsleitungen im Innenbereich und 200 m im Außenbereich führen demnach die elektrischen und magnetischen Feldstärken zu keiner zusätzlichen Belastung. Zudem stehen die jetzt im LEP genannten Abstände im Einklang mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und der von GRÜNEN und SPD gemeinsam für die Novellierung des 26. Bundesimmissionsschutzgesetzes geforderten Senkung der der Vorsorgewerte.“


AUSWI: 05.02.2014:

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Ausschuss sich zu Beginn der heutigen Sitzung darauf geeinigt, die Vorlage mit der vorliegenden Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.01.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E1) sowie dem Antrag der Fraktion B’90 die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-13-E2) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, allerdings heute eine Diskussion zu dem Thema –wie folgt- zuzulassen:

RM Pohlmann bezieht sich auf den Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung, soweit möglich, zu zwei Punkten: - a) „Festlegung für den gesamten Siedlungsraum/ Ziel Rücknahme von Siedlungsreserveflächen“ sowie b) „Ziel Standorte für Landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ Stellung zu beziehen.

Herr Wilde führt zu dem Punkt „ nicht mehr benötigte Flächen und Herausnahme aus dem FLP als Ziel des LEPs“ an, dass er diesem Anliegen vom Grundsatz her zustimme, so lange aber nicht klar sei, nach welcher Methode der Bedarf ermittelt werde, man schlecht beurteilen könne, ob es richtig sei, an einem derartigen Zielstrich/Grundsatz im LEP festzuhalten. Hier solle man zunächst die Methode, nach der ermittelt werden soll, mit den Kommunen abstimmen. Dieses könne mit der Neuaufstellung des Regionalplanes erfolgen. Man hätte hierbei auch die Gelegenheit über Ziele und Grundsätze reden, die zu dem Ergebnis führen würden, ob und wie man ermittelte Bedarfe umsetzen könne. Da die derzeitige Vorgabe des Landes dieser Vorgehensweise aber entgegen stehe und man hiermit bereits einen Schritt zu weit gehe, habe die Stadt Dortmund angeregt, dieser zunächst nicht zu folgen.
Zu dem Thema „ Landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ teilt er mit, das der LEP noch kein Baurecht darstelle. Dieser stelle zunächst erstmal nur diese Flächen dar, die für solche Vorhaben gesichert werden sollen. Zu der Kritik, dass auf solchen Flächen bereits Bauleitplanung vorangetrieben werden soll, ohne dass es hierfür konkrete Ansiedlungsinteressen gebe, teilt er mit, dass es seiner Meinung schon wichtig sei, hier die Bauleitplanung voranzutreiben. Dies vor dem Hintergrund, dass bekannterweise Bauleitplanungen einen große (zum Teil mehrjährige) Vorlaufzeit hätten und entsprechende Großflächenansiedler erwarten würden, dass sie, wenn sie sich für einen Standort entschieden hätten, dort die entsprechenden Baumaßnahmen auch zeitnah realisieren zu können.

Wichtig sei hierbei, dass man später die planrechtlich gesicherten Flächen nicht für irgendeine Nutzung in Anspruch nehme, sondern es sich dann tatsächlich um den flächenintensiven Großnutzer handele, den die Region haben wolle, welcher auch nur an diesem Standort untergebracht werden könne. Ansonsten sei es tatsächlich eine Vergeudung von Fläche bzw. eine vergeudete Nutzung der Potentiale eigener Brachflächen, auf denen man ansonsten kleinflächige Ansiedlungen unterbringen könne.

RM Märkel bezieht sich ebenfalls auf den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zum Punkt d) „Ziel Höchstspannungsleitungen“.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Verwaltung in ihrer Empfehlung nicht angeführt habe, wie hoch der jeweilige Abstand sein solle, sondern man vielmehr das Land darum bitte, zwischen diesen unterschiedlichen Werten zu harmonisieren und darüber zu informieren, welches denn die eigentliche Messlatte sei. Die 400 Meter halte er allerdings in NRW für überzogen. Diese könnten seines Erachtens nach unterschritten werden. Er gibt zu bedenken, dass man mit solchen Werten u.a. Ängste von Menschen schüre, die heute innerhalb solcher Abstände wohnen würden. Dies wolle die Verwaltung vermeiden. Der Wunsch an das Land gehe dahin, zwischen diesen unterschiedlichen Regeln und Distanzen zu harmonisieren und darüber zu informieren, damit man sich zukünftig, im Rahmen von Bauleitplanung, daran halten könne und auch, um die Betreiber entsprechend hierüber informieren zu können, wenn diese neue Trassen planen würden.

RM Kowalewski führt an, dass der LEP seiner Meinung nach zum Thema Klimaanpassung /Klimawandel große Schwächen habe. Zum einen sage dieser zu den Klimaschutzzielen nicht wirklich etwas und zum anderen bewerbe dieser die Braunkohleförderung mit den entsprechenden Kraftwerkstandorten ziemlich stark und laufe damit diesen Zielen zuwider. Die Stadt Dortmund arbeite an einem Masterplan Klimaschutz und müsse daher ein Interesse daran haben, dass der LEP berücksichtige, dass es bezüglich des Klimawandels Dinge gebe, die dazu zwingen, in bestimmter Weise tätig zu werden und nicht an überalterten Modellen wie der Energieversorgung durch Braunkohle festzuhalten. Dazu gebe es inzwischen deutlich bessere Alternativen. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen, ob sie diesen Aspekt noch entsprechend einfügen werde. Zusätzlich vermisse er das Thema „Fracking“, welches seiner Meinung nach unbedingt in einen Landesentwicklungsplan gehöre.

Herr Wilde führt hierzu an, dass zu den Themen Klimaanpassung/Klimawandel im allgemeinen, einleitenden Teil des LEP’s erläutert werde, dass dieser für sich in Anspruch nehme, diesen Themen Rechnung tragen zu wollen. In Bezug auf den erwähnten Braunkohletagbau gebe er RM Kowalewski recht, und räumt ein, dass die Stadt Dortmund sich zunächst dazu eher enthalten habe. Für den Fall, dass der Rat der Stadt der Verwaltung mit auf den Weg geben werde, auch zum „Braunkohletagebau“ Stellung zu beziehen, werde diese allerdings noch erfolgen. Ebenso verhalte es sich zu dem Thema „Fracking“.

RM Harnisch erwähnt, dass sein Fraktion zum Thema “ Verzicht auf Umgehungsstraßen“, welches sich auch auf die L663N beziehe, eine andere Meinung vertrete. Er kündigt an, dass hierzu ggf. noch ein entsprechender Antrag erfolgen werde. Seiner Meinung nach müsse hierzu vom Rat der Stadt das deutliche Signal ausgehen, dass gerade diese Straße noch gebaut werden müsse.

RM Märkel führt zur Stellungnahme von Herrn Wilde zum Thema Hochspannungsleitungen an, dass sie seinen Wunsch nach Harmonisierung für durchaus nachvollziehbar halte, es aber Fakt sei, dass ausgerechnet der NRW-Abstandserlass weit hinter dem zurückliegen würde, was in anderen Bundesländern Standard sei. Die gewünschte Harmonisierung und Regelung, auf die sich Verwaltung beziehen wolle, läge genau mit dem LEP bereits vor. Im Übrigen handele es sich im Rahmen der Abstandsforderung von 400 Metern nicht um das Schüren von Angst. Es gebe entsprechende medizinische Untersuchungen, Vorsorgewerte und bestimmte Vorstellungen davon, wie man, um eventuelle Risiken zu verhindern, einen möglichst großen Abstand halten könne. Dieser liege laut Vorschlag der Landesregierung bei 400 Metern. Sie betont, dass Ihre Fraktion nicht mehr und nicht weniger wolle, als dass man sich daran halte.

Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.02.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E4) vor:

Aufgrund der Debatte im AUSWI stellt sich die Frage, ob die Anregungen der Stadt Dortmund
zum Landesentwicklungsplan auch die Themengebiete „Braunkohletagebau“ und „Fracking“ beinhalten sollten. Das Planungsamt hatte keine Bedenken diese Themen aufzunehmen,
bittet aber ggf. um einen politischen Beschluss. Daher stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat bittet die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan auch
die Themenfelder Braunkohletagebau und Fracking in ablehnender Form zu berücksichtigen.

Begründung:
Der Landesentwicklungsplan bewirbt die klimaschädliche Braunkohle und steht damit den
Zielen des Masterplans Energiewende der Stadt Dortmund entgegen. Das Thema Fracking
fehlt im LEP nahezu vollständig. Hier ist eine klar ablehnende Haltung in den LEP
einzupflegen, die einen Schutz für das Trinkwasser der Region gewährleistet.

Auch mehrere mit Fragen des Trinkwassers befasste kommunale Unternehmen der Stadt
Dortmund haben sich in der Vergangenheit sehr ablehnend zum Thema Fracking geäußert.“

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E3) vor:

„Die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung des Rates am 13.02.2014 zu oben genanntem Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Stellungnahme der Stadt wird in folgenden Punkten bekräftigt, ergänzt bzw. geändert:

5.2 Grundsatz Europäische Metropolregion Nordrhein-Westfalen
Der Grundsatz des LEP-Entwurfs wird modifiziert.
Das ganze Land NRW als Metropolregion zu definieren nimmt dem Grundsatz 5.2 jede
Steuerungsfunktion. Gegenüber einer Metropolregion Rhein-Ruhr soll eine Metropolregion
Rhein und eine Metropolregion Ruhr ausgewiesen werden. Die unmittelbar benachbarten
Metropolregionen Rhein und Ruhr unterscheiden sich nicht nur wirtschaftlich und wirtschaftshistorisch,
sondern dadurch bedingt auch stark in räumlichen Strukturen. Dies erscheint
auch deshalb sachgerecht, weil beide Metropolregionen anderen Regionalplanungsbehörden
zugewiesen sind.

6.1.1 Ziel Ausrichtung der Siedlungsflächenentwicklung
In Ziel 6.1.1 wird festgelegt, dass die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht und flächensparend auszurichten ist. Beide Kriterien stehen jedoch in einem Spannungsfeld zueinander. Das Ziel 6.1.1 wird daher in ein Ziel „bedarfsgerecht“ und einen Grundsatz „umweltgerecht“, der „flächensparend“ enthält, aufgeteilt.

6.1.2 Ziel Rücknahme von Siedlungsflächenreserven
Der Rat bekräftigt hier ausdrücklich die Stellungnahme der Verwaltung, das Ziel ersatzlos zu streichen.
Innerhalb des Dortmunder Gemeindegebiets befinden sich große innerstädtische Brachflächen. Im Zuge der Innenentwicklung sollen diese Flächen nicht pauschal dem Freiraum zugeschlagen werden. Eine spätere Entwicklung dieser Flächen wird dadurch erheblich erschwert und erhöht damit sogar den Entwicklungsdruck auf den bestehenden Freiraum.


6.3. Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
Der Entwurf des LEP berücksichtigt die Bedeutung der Wirtschaft nicht ausreichend. Unternehmen müssen sich im Wettbewerb regelmäßig Produktions- und Warenverteilverhältnissen anpassen. Flächenangebote sicherzustellen, ist daher nicht nur in der Verantwortung der Kommunen, sondern auch Verpflichtung für das Land. Insofern ist der LEP-Entwurf um ein übergeordnetes Ziel zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung zu ergänzen.

6.3.1 Ziel Flächenangebot
Die Ausführungen der Verwaltung zu den im LEP gemachten Erläuterungen werden mit
Nachdruck unterstützt.
In Dortmund muss es auch weiterhin möglich sein, dass sich sogenannte BImSchGBetriebe auch in den Sondergebieten „Hafen“ und „Tech“ ansiedeln dürfen und nicht nur in GI-Gebieten. Umgekehrt muss auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass sich Betriebe, die nicht nach BImSchG zu bewerten sind, auf GI-Flächen wie der Westfalenhütte ansiedeln können.

8.1.2 Ziel Neue Verkehrsinfrastruktur in Freiräumen
Das Ziel wird zu einem Grundsatz heruntergestuft.
Für Dortmund würde das Festhalten an dem im LEP formulierten Ziel nämlich bedeuten, dass der Bau von Ortsumgehungen wie z.B. der L663n nicht mehr erwünscht ist. Dies widerspricht den derzeit gültigen Beschlüssen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen zum Thema L663n.

8.1.3 Ziel Verkehrstrassen
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zurückgewiesen.
Der LEP wird nicht um ein gesondertes Ziel „Radschnellwege“ erweitert, da die Mehrheit des Rates der Stadt Dortmund dem Projekt „Radschnellweg Duisburg-Hamm“ aufgrund seiner enorm hohen Kosten und seiner schwierig auszugestaltenden Wegeführung auf Dortmunder Stadtgebiet kritisch gegenüber steht.

8.1.6 Ziel Landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in Nordrhein Westfalen
Der Flughafen Dortmund wird als landesbedeutsamer Flughafen eingestuft.
Die umfangreiche und nachvollziehbare Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH macht sich der Rat zueigen.

8.2.2 Ziel Hochspannungsleitungen
Das formulierte Ziel „Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder weniger sind so zu planen, dass die Leitungen auf neuen Trassen als Erdkabel ausgeführt werden können, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten“ wird zu einem Grundsatz herabgestuft, da einerseits der gewählte Faktor relativ willkürlich gewählt zu seien scheint und andererseits eine Abwägung im Einzelfall noch möglich seien soll.

8.2.3 Ziel Höchstspannungsleitungen
Das im LEP formulierte Ziel der Mindestabstände von Wohngebäuden zu Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen (400 m im Innen- und 200 m im Außenbereich) wird ersatzlos gestrichen.
Stattdessen soll die dringend erforderliche Harmonisierung und Abstimmung der unterschiedlichen
gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden. Die jetzige Regelungs- und Beurteilungsspanne zwischen den Grundsätzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, dem gültigen Abstandserlass NRW und den formulierten Zielaussagen der Landesplanung ist zu hoch.

Des Weiteren lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.02.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E4):

Aufgrund der Debatte im AUSWI stellt sich die Frage, ob die Anregungen der Stadt Dortmund zum Landesentwicklungsplan auch die Themengebiete „Braunkohletagebau“ und „Fracking“ beinhalten sollten. Das Planungsamt hatte keine Bedenken diese Themen aufzunehmen, bittet aber ggf. um einen politischen Beschluss. Daher stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat bittet die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan auch die Themenfelder Braunkohletagebau und Fracking in ablehnender Form zu berücksichtigen.

Begründung:
Der Landesentwicklungsplan bewirbt die klimaschädliche Braunkohle und steht damit den Zielen des Masterplans Energiewende der Stadt Dortmund entgegen. Das Thema Fracking fehlt im LEP nahezu vollständig. Hier ist eine klar ablehnende Haltung in den LEP einzupflegen, die einen Schutz für das Trinkwasser der Region gewährleistet.

Auch mehrere mit Fragen des Trinkwassers befasste kommunale Unternehmen der Stadt Dortmund haben sich in der Vergangenheit sehr ablehnend zum Thema Fracking geäußert.

Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2014 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 11553-13-E5):

Die SPD-Fraktion stellt im Rat folgenden Antrag zu einer Änderung der Stellungnahme der Stadt Dortmund zum LEP NRW zur Beratung und Abstimmung:

8.1-2 Ziel Neue Verkehrsinfrastruktur im Freiraum

Der folgende Absatz (auf Seite 25) wird aus der Stellungnahme gestrichen: „Die Ausführungen bedeuten, dass der Bau von Ortsumgehungsstraßen nicht mehr erwünscht ist. Das könnte den Weiterbau der L663n betreffen.“

An die Stelle des gestrichenen Absatzes wird folgender Satz eingefügt: „Ein Bedarf für neue Verkehrsinfrastrukturen oder bereits bestehende Verkehrsprojekte, wie z.B. der L663n, kann jedoch gegeben sein, wenn an Verkehrswegen negative Auswirkungen auf den Menschen bestehen.

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 04.02.2014 (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) vor (Drucksache Nr.: 10707-13-E2):

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Münster vom 07.01.2014 zur Kenntnis.

In der Sitzung wird von der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Einzelmitglied folgende Resolution vorgelegt:

„Die Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck beschließt einstimmig folgende Resolution und bittet Herrn Bezirksbürgermeister Sascha Mader diese an den Rat der Stadt Dortmund und die Landesregierung NRW weiterzuleiten:

Die in der BV Aplerbeck vertretenen Fraktionen sowie das Einzelmitglied fordern den Rat der Stadt Dortmund auf, den derzeitigen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW 2013 mit der Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen und dem Status des Dortmunder Flughafens als nur regionalbedeutsam, zuzustimmen.

Aus Sicht der Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck entspricht diese Einstufung als regionalbedeutsam der tatsächlichen Bedeutung des Verkehrslandeplatzes Dortmund für den Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass ihre Fraktion die im Landesentwicklungsplan NRW vorgenommene Einstufung des Flughafens Dortmund als regionalbedeutsam für richtig erachte und erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Aus Sicht von Rm Pisula (CDU) besteht Einigkeit in dem Ziel, die Zersiedlung in NRW, Deutschland und
Europa zu stoppen. Zweifelhaft sei jedoch, ob der Landesentwicklungsplan das richtige Instrument sei. Rm Pisula (CDU) verweist in diesem Zusammenhang auf die Erfolge der Flächenpolitik in Dortmund, die dazu geführt habe, dass Dortmund als einzige Stadt im Ruhrgebiet keinen bzw. keinen nennenswerten Bevölkerungsverlust habe.

Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass der Dortmunder Flughafen von Seiten der Bürgerliste seit jeher kritisch begleitet wurde und die Einstufung des Dortmunder Flughafens als regionalbedeutsam richtig sei. Von daher räumt die Bürgerliste dem Schutz der Bevölkerung vor weiterer Lärmbelästigung Vorrang gegenüber dem Ausbau des Flughafens ein. Die Vertreter der Bürgerliste werden dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit Ausnahme der Ausführungen zu den Punkten 8.1.2 und 8.1.6 zustimmen.

Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich im Hinblick auf die Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen allein aus Vorsorgegründen dafür aus, dass die diesbezüglich im Landesentwicklungsplan formulierten Zielaussagen eingehalten werden.

Rm Kowalewski (Die Linke) begründete den Antrag seiner Fraktion. Zudem führte Rm Kowalewski aus, dass gem. den Verkehrszählungen der Stadt Dortmund das Ziel, die Verkehrsmenge auf dem Hellweg von ca. 16.000 Fahrzeugen um 3.000 Fahrzeuge zu senken, bereits erreicht sei und somit die Notwendigkeit für den Weiterbau der OW III a entfalle. Die im LEP angeführte Einstufung des Dortmunder Flughafens als regionalbedeutsam wird ebenso wie das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, geteilt.

Rm Harnisch (SPD) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und erklärte, dass die SPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit Ausnahme der Ausführungen zu den Punkten 8.1.3, 8.2.2 und 8.2.3 zustimmen werde. In Bezug auf die Abstandswerte zu Hochspannungsfreileitungen führte Rm Harnisch (SPD) die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zum LEP an, die darauf verweist, dass die Forderung eines Mindestabstandes von 400 m bzw. 200 m mit dem Hinweis auf den gesundheitlichen Vorsorgecharakter in den Erläuterungen, der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung widerspricht.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte Rm Pohlmann die im LEP getroffenen Festlegungen zur Rückwandlung von Siedlungsflächen in Freiflächen. In Bezug auf flächenintensive Großvorhaben wird die Auffassung vertreten, dass Investitionen in Maßnahmen und Planung keinen Nutzen haben, wenn sie nicht mit einem konkreten Investoreninteresse hinterlegt sind.

Rm Münch (FBI) sieht die Gesundheitsvorsorge in der Städteplanung als wichtigen Aspekt an. In Bezug auf die Ausführungen zum Flughafen Dortmund erklärte Rm Münch (FBI), dass man zu einem Abbau des Defizits durch einen Rückbau zu einem Geschäftsflughafen kommen müsse und dass vor diesem Hintergrund die Einstufung als regionalbedeutsam geteilt wird.

Für die Gruppe der NPD erläuterte Rm Wächter das Abstimmungsverhalten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte für die FDP, dass an der Fortführung und an dem Weiterbau der OW III a, zur Entlastung der Menschen die am Hellweg wohnen, festgehalten werde. Darüber hinaus wird in der Bereitstellung von Flächen für Industrie und Handel eine wichtige Aufgabe gesehen. Die FDP erachte den Flughafen Dortmund für landesbedeutsam.

Rm Berndsen (SPD) begründete für seine Fraktion die Einstufung des Flughafen Dortmund als landesbedeutsam. In diesem Zusammenhang verwies Rm Berndsen (SPD) auf vom Flughafen Dortmund ausgehende Beschäftigungseffekte in der Region von ca. 3.330 Arbeitsplätzen, Einnahmeeffekte i. H. v. ca. 130 Millionen Euro p.a. und eine Bruttowertschöpfung i. H. v. ca. 300 Millionen Euro p.a.




Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

- Die Überweisung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 04.02.2014 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, den Stimmen der Bürgerliste und den Stimmen von Rm Rohr (SPD) und Rm Münch (FBI) abgelehnt.

- Die Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.01.2014 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie den Stimmen der Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Rohr (SPD) abgelehnt.

- Der Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 11553-13-E4) vom 10.02.2014 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

- Dem Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 11553-13-E5) vom 11.02.2014 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, den Stimmen der Bürgerliste und der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) zugestimmt.

- Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-14-E2) vom 05.02.2014 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Rohr (SPD) abgelehnt.

- Dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11553-14-E3) vom 11.02.2014 wurde mit Ausnahme der Ausführungen zu den Ziffern 8.1.3, 8.2.2 und 8.2.3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der Gruppe der NPD und der Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Rohr (SPD) zugestimmt.


Unter Einbeziehung der Beschlussfassung zu den vorgenannten Anträgen fasste der Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie den Stimmen der Bürgerliste, der Gruppe der NPD und den Stimmen von Rm Rohr (SPD) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Dortmund zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) an die Staatskanzlei zu übersenden.

Dem Deutschen Städtetag ist die Stellungnahme ebenfalls zur Information zuzuleiten.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (55. Änderung); II. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11571-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (55. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. den Bebauungsplan In W 218 – östlich Schnettkerbrücke – für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 des BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung aktualisierter Begründungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11549-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- und zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:
- die Stellungnahmen unter den Punkten 8.8 und 9.5 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 8.7 und 8.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 12.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.1 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2013 der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 12.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.2 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2013 dem Bebauungsplan Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 190 Teil 1 –verlegte Marsbruchstraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung. Der Rat der Stadt beschließt ferner, die bisher rechtverbindlichen Bebauungspläne Br 197 -Autozentrum nördliche Stadtkrone Ost - und Ap 202 - Verkehrsknoten Gottesacker - im Geltungsbereich des neuen Ap 190 entsprechend teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des
Landschaftsplanes Dortmund-Süd hinsichtlich des südlich an die geplante Marsbruchstraße angrenzenden Bereiches (Entwicklungsziel 2 -Anreicherung einer Landschaft mit naturnahem Lebensraum und mit gliedernden und belebenden Elementen- sowie die Festsetzung „Landschaftsschutzgebiet Schürener Feld“) für den Bereich der geplanten Privatstraße mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568 / SGV NRW 791).


zu TOP 3.4.a
Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13) und

zu TOP 3.4.b
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 vor:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat am 05.06.2013 die Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 09629-13) eingebracht.

Hierzu liegt vor Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund hier: Entscheidung über Anregungen“ (Drucksache Nr.: 11006-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E4)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E6):

„Im Rahmen der politischen Diskussion um den Masterplan Einzelhandel 2013 wurde der Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, das sog. „Bodelschwingher Feld“, intensiv diskutiert. In diesem Zusammenhang kam auch die Frage auf, ob einer Erweiterung des Einzelhandelsstandortes um einen weiteren Betrieb die landesplanerische Vorgabe entgegensteht, Einzelhandelsagglomerationen zu vermeiden (Landesentwicklungsplan NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 8).
Um dies abschließend zu klären, hat die Planungsverwaltung den Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde mit der Fragestellung kontaktiert, ob eine Erweiterung des Einzelhandelsstandorts Dortmund-Nette mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.
Der RVR bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Hinzutreten einer weiteren Betriebseinheit um eine Einzelhandelsagglomeration handelt, der die Stadt Dortmund laut Landesentwicklungsplan NRW entgegenwirken muss. Dementsprechend ist die Ansiedlung eines weiteren Einzelhandelsbetriebes an diesem Standort nicht zulässig. Das Antwortschreiben des RVR habe ich als Anlage beigefügt.

Schreiben des RVR vom 06.12.2013:

„ … mit Schreiben vom 28.11.2013 legten Sie dar, dass in der Dortmunder Lokalpolitik Bestrebungen bestehen, an einem vorhandenen Einzelhandelsstandort im Ortsteil Nette weitere Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln. Diese sollen zum Teil zentrenrelevante Kernsortimente gemäß Dortmunder Sortimentsliste führen.

Der Standort, an dem sich bereits zwei großflächige Lebensmittelmärkte befinden, befindet sich außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs. In ca. 1 km Entfernung zu dem Standort befindet sich das bisherige Quartiersversorgungszentrum Nette, welches im Zuge der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandels der Stadt Dortmund künftig als Nahversorgungsstandort einzuordnen ist. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist der Einzelhandelsstandort als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.

Unsere regionalplanerische Beurteilung erfolgt insbesondere auf Grundlage des Landesentwicklungsplans NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.

Die bestehenden Einzelhandelsbetriebe sind mit Verkaufsflächengrößen von ca. 850 m2 bzw. ca. 1.100 m2 eindeutig großflächig. Die neu hinzukommenden Einheiten sollen vermutlich Verkaufsflächengrößen unterhalb der Vermutungsgrenze der Großflächigkeit haben. Bei einer Erweiterung des Einzelhandelsstandortes auf mehr als zwei Betriebseinheiten ist davon auszugehen, dass es sich um eine Einzelhandelsagglomeration im Sinne von Ziel 8 des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel handelt. Weitere Einzelhandelsbetriebe mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten an diesem Standort dürften zu einer wesentlichen Attraktivierung dieses Standortbereichs führen. In der folge könnte eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung, insbesondere im Quartiersversorgungszentrum bzw. künftig Nahversorgungsstandort Nette nicht ausgeschlossen werden.

Auch bei Hinzutreten einer Betriebseinheit mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment wäre die dadurch entstehende Agglomeration durch die bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe als Einzelhandelsagglomeration mit zentrenrelevanten Sortimenten im Sinne von Ziel 8 anzusehen. Unsere regionalplanerische Beurteilung gilt daher sinngemäß auch für diese Fallgestaltung.

Der Erläuterung zu Ziel 8 des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel zufolge gelten die Ausnahmevoraussetzungen gem. Ziel 2 für Sondergebiete gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche auch für vergleichbare Einzelhandelsagglomerationen mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten. Es liege demnach weitgehend im planerischen Ermessen einer Gemeinde, ob sie Einzelhandelsagglomerationen im Sinne von Ziel 8 mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten oder zentrenrelevanten Randsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche unter den in Ziel 2 genannten Voraussetzungen entgegenwirkt. Der Nachweis, dass die in Ziel 2 vorgegebenen landesplanerischen Kriterien erfüllt sind, muss sich lt. Erläuterung aus der Begründung zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan ergeben.

Im vorliegenden Fall sind die Ausnahmevoraussetzungen gem. Ziel 2 unserer Einschätzung nach jedoch nicht erfüllt, da die, durch weitere hinzutretende Einzelhandelsbetriebe entstehende, Einzelhandelsagglomeration nicht der Gewährleistung einer wohnortnahen Bevölkerung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient. Die Nahversorgung der Bevölkerung dürfte bereits durch die bestehenden Einzelhandelsbetriebe gesichert sein.

Sofern nicht nachgewiesen wird, dass – entgegen unserer Einschätzung – die Ausnahmevoraussetzungen in Ziel 2 doch erfüllt sind, ist bei der Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ein Verstoß gegen Ziel 8 anzunehmen. Die Stadt Dortmund ist gem. Ziel 8 verpflichtet, der Entstehung einer Agglomeration mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten entgegenzuwirken.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 09629-13-E6):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Zur nachhaltigen Sicherung des Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, des sogenannten "Bodelschwingher Feldes", und damit zur langfristigen Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung im Eingangsbereich wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten den vorhandenen Nahversorgungseinrichtungen eingeräumt werden können. Insbesondere soll dabei geprüft werden, inwieweit auf dem südlich gelegenen Gewerbegebiet im Zuge der Erweiterung wegfallende Parkplätze der Nahversorgungseinrichtungen ersetzt werden können.“

AUSWI 05.02.2014:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09629-13-E6) einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage (Drucksache Nr.: 09629-13) in Verbindung mit der ergänzenden Vorlage (Drucksache Nr.: 11006-13) einstimmig und demnach folgende Beschlüsse zu fassen:

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 09629-13):

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt den Masterplan Einzelhandel 2013 als sonstige städtebauliche Planung zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.“

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 11006-13):

„Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Masterplan Einzelhandel 2013 geprüft und beschließt den Anregungen zu den Punkten 8; 9; 11; 12; 31; 142; 155; 156; 157; 158; 159 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 121; 123; 144; 148; 150 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.“

Der Rat der Stadt Dortmund stimmte - unter Einbeziehung der obigen Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien - der Vorlage (Drucksache Nr.: 09629-13) in Verbindung mit der ergänzenden Vorlage (Drucksache Nr.: 11006-13) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD zu und fasste demnach folgende Beschlüsse:

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 09629-13):

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt den Masterplan Einzelhandel 2013 als sonstige städtebauliche Planung zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.“

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 11006-13):

„Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Masterplan Einzelhandel 2013 geprüft und beschließt den Anregungen zu den Punkten 8; 9; 11; 12; 31; 142; 155; 156; 157; 158; 159 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 121; 123; 144; 148; 150 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.“


zu TOP 3.5
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11192-13)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der den Mitgliedern des Rates der Stadt vorliegende Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2014 (Drucksache Nr.: 11192-13-E1) zum obigen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung des Rates zur Abstimmung gestellt:

Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt in Abänderung des Verwaltungsvorschlages, den probeweisen Zeitraum für ein ganztägiges Fahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr (ausgenommen Ziel- und Quellverkehre) auf
der B1 zunächst auf 1 Jahr festzulegen.

Begründung
In ihren Ausführungen kommt die Verwaltungsvorlage zu den zutreffenden Feststellungen, dass die mit einer Sperrung der B1 für den LKWDurchgangsverkehr, aufgrund dann zu fahrender Umwege v.a. über die Autobahnen A45/A1 und A45/A2/A1, verbundenen zusätzlichen Kraftstoffverbräuche, zu einer grundsätzlichen, derzeit nicht konkret zu beurteilenden Steigerung der allgemeinen Hintergrundbelastung führt. Gleichzeitig ist auch die aus einem LKW-Durchfahrtsverbot resultierende Minderung der Luftschadstoffe im unmittelbaren Umfeld der B1 derzeit allenfalls grob abschätzbar statt rechnerisch oder durch Erfahrungswerte belastbar ermittelbar. Hinzu kommt, dass sich künftige Fahrzeugkontrollen zur Durchsetzung des Fahrverbotes nur schwer realisieren lassen und durch die auch weiterhin zulässigen Ziel- und Quellverkehre beeinflusst werden. Mögliche Effekte – sowohl in Hinblick auf eine Entlastung an der B1, als auch in Hinblick auf neu auftretende Belastungen an anderer Stelle – müssen daher künftigen Messungen und Evaluierungen vorbehalten bleiben.
Ein bereits im Vorfeld weit gefasster Probezeitraum über vier Jahre lässt dabei jedoch nur wenig Spielraum, bereits auf kurzfristig zu erlangende Kenntnisse angemessen zu reagieren. So ist bspw. nicht auszuschließen, dass ein ganztägiges LKW-Durchgangsverbot auf der B1 auch dann über den gesamten Zeitraum aufrechterhalten bleibt, wenn erhoffte Erfolge bei der Reduzierung von Luftschadstoffen an der B1 erkennbar ausbleiben. Eine in Kenntnis dieser Umstände an anderer Stelle bspw. durch erhöhte Hintergrundbelastung konkretisierte Beeinträchtigung von Anwohnern aufrechtzuerhalten, erschiene dann unverhältnismäßig und wäre durch kürzere Fristen zu vermeiden.

Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich langfristige Maßnahmen – trotz derzeit nicht absehbarer Auswirkungen auf den Lärm- und Luftschadstoffwert – nachteilig auf die nach wie vor vom Rat favorisierte Planung zur Realisierung einer Untertunnelung der B1 auswirken könnte. Vielmehr könnte dieser Prozess (trotz seiner Langwierigkeit) womöglich beschleunigt werden, sollte sich bereits nach einer kurzen Zeitspanne herausstellen, dass ein LKW-Durchfahrtsverbot sowie ggf. alternative Maßnahmen keine oder nur unzureichende Erfolge bringen, jedoch mithilfe einer Tunnellösung realisiert werden könnten. Denn die rechtliche Verpflichtung zur Reduzierung von Luftschadstoffen ist uneingeschränkt anzuerkennen.

In einer entsprechenden Lernphase ist es daher notwendig, die mit einem ganztägigen LKW-Durchfahrtsverbot, wie es seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, verbundenen Effekte auf das Genaueste zu analysieren sowie Daten zu erheben und auszuwerten, um auf diesem Weg zu einer Einschätzung zu gelangen, ob und inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich, zielführend
und in einer Gesamtschau der Lage auch verhältnismäßig sind. Dazu reicht jedoch ein wesentlich kürzerer als der von der Verwaltung angeregte Zeitrahmen aus und sollte auf 1 Jahr festgesetzt werden.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Dingerdissen den vorliegenden Antrag. Rm Pisula (CDU), Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke) und Rm Harnisch (SPD) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt lehnte den obigen Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2014 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe der NPD bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 3.6
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10071-13)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde vertagt und soll in der nächsten Sitzung des Rates behandelt werden.

zu TOP 3.7
Neuaufstellung des Regionalplanes
- Sachstand -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11690-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Radschnellweg Ruhr (RS1) - Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie und Ersteinschätzung der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10802-13)

Der Rat der Stadt nahm den Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie des ’Radschnellweg Ruhr’ (RS1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Strategische Vorgehensweise der Stadt Dortmund zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11291-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Vorgehensweise zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11585-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage beigefügte Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark.


zu TOP 3.11
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Aplerbeck
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.02.2014
(Drucksache Nr.: 11293-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) vor:

„Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt die nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.02.2014 vor:

Die Verwaltung hat den Vorschlag der Bezirksvertretung Aplerbeck, die 1204. projektierte Straße in Pastor-Block-Weg zu benennen prüfen lassen und hat angemerkt, dass lediglich das Merkmal, dass der Namensgeber mindestens 5 Jahre verstorben sein muss, noch nicht erfüllt ist. Dies bedeutet, dass für die Straßenbenennung eine Zustimmung des Rates erforderlich ist. Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die 1204. projektierte Straße

Pastor-Block-Weg

zu benennen. Sie bittet die Verwaltung ein entsprechendes Legendenschild anzubringen. Die Bezirksvertretung wird nach Genehmigung des Haushaltes einen Beschluss zur Finanzierung fassen und einen entsprechenden Textvorschlag vorlegen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet sowohl den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in seiner Sitzung am 05.02.2014 als auch den Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 13.02.2014 per Dringlichkeit der Straßenbenennung zuzustimmen, da die Baumaßnahme schon sehr weit gediehen ist und eine zeitnahe Beschlussfassung zur Namensgebung für eine sichere Orientierung erforderlich ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Straßenbenennung gemäß der o.a. Überweisung aus der nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 04.02.2014 (Drucksache Nr.: 11293-13) einstimmig zu.“

Der Rat der Stadt stimmte der Straßenbenennung einstimmig zu.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11525-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11545-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung und Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.01.2014 vor (nicht genehmigter Auszug aus der Niederschrift):

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

Neubau „Junge Bühne“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Kulturausschuss hat sich mehrfach mit der Situation des Kinder- und Jugendtheaters befasst und auf Grundlage der in 2008 vorgelegten Machbarkeitsstudie seine grundsätzliche Zustimmung zu einem Neubau am Theater Dortmund signalisiert.

Ende letzten Jahres wurde angekündigt, dass „demnächst“ mit einem Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen zu rechnen sei.

Die Bauarbeiten der beiden neuen Berufskollegs am Dortmunder U sind in vollem Gange. Spätestens mit Einzug des Robert-Schuman-Berufskollegs dort, muss eine neue Spielstätte für das KJT gefunden sein.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme wie folgt:

1. Wann gedenkt die Verwaltung, einen geplanten Neubau der „Jungen Bühne“ in der Kuhstraße näher
zu prüfen und zu konkretisieren.

2. Wann ist mit der Fertigstellung der beiden Berufskollegs am Dortmunder U zu rechnen?

3. Wie kann eine städtebaulich ansprechende Lösung für die Junge Bühne in der exponierten
Innenstadtlage am Theater Dortmund gewährleistet werden?

4. Welche Erwartungen sind mit der Entwicklung des Kinder- und Jugendtheaters zur „Jungen Bühne“
verbunden und wie sehen die konzeptionellen Überlegungen dazu aus?

5. Welche Kosten verursacht der Neubau der „Jungen Bühne“ und welche Finanzierungswege sollen
beschritten werden?

6. Welcher zeitliche Vorlauf ist notwendig, um einen reibungslosen Übergang für das KJT in die „Junge
Bühne“ zu gewährleisten? Wann ist mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag zu rechnen?

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) beantwortet die Fragen mündlich. Die Fraktionen bitten darum, die Antworten auch schriftlich zur Verfügung zu stellen (Anlage). Weiterhin besteht der Wunsch, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
Herr Sauer (Vorsitzender) unterbricht die Sitzung zur Beratung um 17:30 Uhr.
Die Sitzung wird um 17:45 Uhr fortgeführt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, folgenden gemeinsamen, mündlich formulierten Antrag aller Fraktionen und überweist diesen an den Rat:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage mit Finanzierungskonzept vorzulegen, die einen detaillierten Zeitplan enthält, der es dem Kinder- und Jugendtheater ermöglicht, ohne Übergangslösung das neue Haus nutzen zu können (kein Provisorium). Als Standort für das neue Haus ist der Platz am Theaterkarree vorzusehen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund einstimmig folgenden

Beschluss:
Die Geschäftsleitung des Theaters Dortmund wird entlastet.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 37.314 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -3.247, und der Lagebericht 12/13 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ - 3.247 wird durch Verrechnung mit dem Bilanzgewinn in Höhe von 26.234,37 Euro und die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 3.220.424,93 Euro ausgeglichen, sodass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.“.


Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Thiel (SPD), Bm Sauer (CDU) und Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) sprachen sich für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung des Antrags aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus und bekräftigten die Notwendigkeit, zeitnah eine Beschlussfassung über einen Neubau der „Jungen Bühne“ am Theater Dortmund herbeizuführen.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig - unter Einbeziehung der Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit - folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 37.314 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -3.247, und der Lagebericht 12/13 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ - 3.247 wird durch Verrechnung mit dem Bilanzgewinn in Höhe von 26.234,37 Euro und die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 3.220.424,93 Euro ausgeglichen, sodass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


7. Schule

zu TOP 7.1
Bundeswehr an Schulen
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11806-14)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.01.2014 vor:

U. a. das Neue Deutschland und die Rheinische Post berichteten Mitte Januar unter den Titeln „Bundeswehr heuert Minderjährige an“ und „Von der Leyen rekrutiert auch Minderjährige als Soldaten“ über die Bestrebungen der Bundeswehr bereits 16-jährige Jungen und Mädchen für Tauglichkeitsprüfungen der Bundeswehr zu gewinnen und anschließend Verträge als Zeitsoldaten mit diesen Jugendlichen abzuschließen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bestätigte die Richtigkeit der Berichte am 25.1. im Handelsblatt. Demnach hat die Bundeswehr hat in den vergangenen drei Jahren mehr als 3000 minderjährige Soldaten rekrutiert. „Sie werden an der Waffe ausgebildet, aber nicht an der Waffe eingesetzt“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums dem Handelsblatt. An Auslandseinsätzen nähmen Jugendliche aber nicht teil.

DIE LINKE hält es für einen Skandal, wenn bereits Minderjährige zum Töten von Menschen ausgebildet werden. Erst mit Erlangung der Volljährigkeit wird ein Mensch in Deutschland voll geschäftsfähig auch im juristischen Sinne. Und das mit gutem Grund zum Schutze der Minderjährigen, die die Tragweite ihrer Entscheidungen noch nicht in vollem Umfang überblicken.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den nachfolgenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Der Rat möge beschließen:



Die Stadt Dortmund appelliert an die Dortmunder Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer, keine Jugendoffiziere und Karriereberater der Bundeswehr zu Informations- und Werbezwecken in die Schulen einzuladen. Dies gilt sowohl für die Einbindung von Jugendoffizieren in den Unterricht als auch die mögliche Beteiligung der Bundeswehr an Projekttagen oder Ausbildungsmessen auf Schulgelände. Schulen sollen weder Rekrutierungsstätten der Bundeswehr sein noch Orte der militärischen Propaganda, sondern Orte der Bildung.
Sollten dennoch solche Einladungen erfolgen, werden die Schulleitungen gebeten, die Lehrerkonferenz, die Schülervertretung sowie die Eltern der konkret betroffenen Klassen im Vorfeld über die Veranstaltung mit der Bundeswehr zu informieren.

Die Verwaltung wird gebeten, die Schulleitungen über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen und die Motive des Stadtrates zu erörtern.

Begründung

Die Bundeswehr bietet Lehrerinnen und Lehrern an, in einem meist 90minütigen Unterricht Vorträge zum Thema Sicherheitspolitik vor Schulklassen zu halten. Dazu hat sie bundesweit 98 hauptamtliche Jugendoffiziere und 551 sogenannte Karriereberater beschäftigt.



Grundsätzliche bildungspolitische Erwägungen (etwa der Beutelsbacher Konsens) gebieten es, Fragen, die in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, auch im Schulunterricht als kontrovers darzustellen.
Damit ist der Einsatz von Jugendoffizieren im Rahmen des Unterrichts jedoch nicht vereinbar. Denn Jugendoffiziere sind keine unabhängigen Experten. Sie sind vielmehr verpflichtet (wie etwa im „Handbuch der Jugendoffiziere“ festgehalten), einseitig die Positionen des Bundesministeriums der Verteidigung wiederzugeben. Diese Einseitigkeit in der Darstellung gilt nicht nur hinsichtlich der Existenz der Bundeswehr an sich, sondern auch hinsichtlich ihrer Auslandseinsätze. Die parteiische Darstellung dieser gesellschaftlich umstrittenen Einsätze durch einen Vertreter des Militärs widerspricht damit der gebotenen schulischen Neutralität.

Die Einflussnahme der Bundeswehr auf Jugendliche vollzieht sich vor dem Hintergrund wachsender Rekrutierungsschwächen der Bundeswehr und nach wie vor fehlender Unterstützung für Kriegseinsätze in der Bevölkerung. So begrüßenswert es ist, Jugendliche für politische Fragen zu interessieren, so unpassend ist es, dies auf eine parteiische Art zu tun. Schulen dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, dem Eigeninteresse der Bundeswehr, durch das Einwirken auf Minderjährige Akzeptanz für militärische Einsätze zu schaffen, nachzukommen.

Dies gilt auch für den Einsatz von Karriereberatern, die im Unterschied zu Jugendoffizieren nicht die sicherheitspolitischen Positionen der Bundesregierung darlegen, sondern den Jugendlichen einen „Job“ bei der Bundeswehr schmackhaft machen sollen. Diesem Auftrag gehen sie zum Teil in Form von Vorträgen vor Klassen, zum Teil durch Beteiligung an Projekttagen oder Ausbildungsmessen auf Schulgelände nach. Vereinzelt werden auch Schulklassen zum Besuch in Kasernen eingeladen.
Doch die Bundeswehr ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Berichte aus der Friedensbewegung zeigen, dass bei der Vorstellung des „Arbeitgebers“ Bundeswehr über die Risiken und Nebenwirkungen des Soldatseins nicht realistisch informiert wird. Weder über das Risiko, im Einsatz getötet oder verletzt zu werden, noch andere Menschen zu töten oder zu verletzen, wird angemessen informiert. Auch hier wirkt das Interesse der Offiziere, die Bundeswehr in einem positiven Licht darzustellen, einer realistischen Darstellung entgegen. Jugendlichen, die ein Interesse an der Bundeswehr haben, stehen vielfältige Möglichkeiten offen, sich näher zu informieren. Eine Militarisierung des Unterrichts soll es aber in Dortmund nicht geben.“
Rm Konak (Die Linke) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion. Rm Prüsse (SPD) und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) wiesen auf die Verankerung der Bundeswehr im Grundgesetz hin.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen von Rm Taranczewski (SPD) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mit dem Tagesordnungspunkt gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe der NPD und der Stimme von Rm Münch (FBI).


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11522-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe k der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternrates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Stadtelternrat Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Andrea Claßen
- Persönliche Vertretung Carsten Simon



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11481-13)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 15 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.


zu TOP 9.2
DEW21 - hier: Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von 0,1 % durch die Stadt Dortmund im Rahmen der Neuordnung der Beteiligung von RWE an DEW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11557-13)
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Schilff (SPD) begründeten das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Verhandlungen von DSW21 mit RWE über eine Verlängerung der Beteiligung von RWE an DEW21 den Erwerb von 0,1 % des Stammkapitals der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW21) durch die Stadt Dortmund vorzubereiten und umzusetzen. Die DEW21-Anteile sollen hierbei von DSW21 übernommen werden. Der Ratsbeschluss vom 26.09.2013 (Ds. Nr. 10441-13-E4) wird insoweit aufgehoben.


zu TOP 9.3
Klinikum Dortmund gGmbH - Beteiligung an der PBMG eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11559-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Kenntnis und genehmigt die Beteiligung der Klinikum Dortmund gGmbH an der PBMG eG.


zu TOP 9.4
Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11552-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11193-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.02.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund nimmt Verhandlungen mit dem RVR hinsichtlich einer Übernahme der RVR-Geschäftsanteile des Revierparks Wischlingen bzw. der Integration in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund unter der Prämisse auf, dass dies für die Stadt Dortmund nicht zu höheren Betriebskosten führt.

Vor der Übernahme von Geschäftsanteilen bzw. der Integration in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einzubinden.

Der Rat der Stadt Dortmund trifft abschließend einen entsprechenden Beschluss auf Grundlage einer transparenten Verwaltungsvorlage.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fratkion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltungsvorlage zur Neustrukturierung des Revierpark Wischlingen insoweit zu folgen, als dass der vom RVR avisierten Änderung der Beteiligungsstruktur und der damit verbundenen Einlage der RVR-Anteile an dem Revierpark in eine zu gründende Holding, eine Absage erteilt wird.

Soweit die Verwaltung darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt in Erwägung zieht, die vom RVR gehaltenen Anteile auf eigene Kosten zu übernehmen, wird dem nicht gefolgt.

Erklärtes Ziel muss es sein, das derzeit bestehende Beteiligungsverhältnis im Dialog mit dem RVR aufrechtzuerhalten und für die Dauer zu sichern.


Begründung

Die in den letzten Jahren erzielten wirtschaftlichen Erfolge des Revierpark Wischlingen würden einem unnötigen Risiko mit perspektivisch schwer zu kalkulierenden Folgen ausgesetzt, wenn die Einrichtung ihre derzeitige Eigenständigkeit als GmbH verliert. Insbesondere wäre bei einer Einlage der derzeit hälftig vom RVR gehaltenen Revierpark-Anteile in eine Holding, die derzeit ausgeglichene Verteilung wirtschaftlicher Vorteile und Risiken zwischen den Gesellschaftern – Stadt Dortmund einerseits und RVR andererseits – nicht mehr gewährleistet. Dies würde sich künftig vor allem auf zukunftssichernde Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen nachteilig auswirken, da die Einflussmöglichkeiten der Stadt dann nur noch im Umfang ihres bestehenden Beteiligungsanteils an der neuen Holding zur Verfügung stehen werden; dieser wird seitens der Verwaltung jedoch auf unter 10% geschätzt.


Aus Sicht der Stadt Dortmunder sollte daher kein Anlass bestehen, die einseitig verfolgten Sparbemühungen des RVR auf Kosten der Zukunft des Revierparks in dieser Form mitzutragen. Eine Ablehnung dieses Vorgehens ist daher geboten.

Wirtschaftlich nicht weniger riskant ist es, die Anteile des RVR am Revierpark Wischlingen seitens der Stadt Dortmund auf eigenes finanzielles Risiko zu übernehmen, das weder mit der derzeitigen Haushaltssituation zu vereinbaren ist, noch in realistischer Weise zugunsten einer langfristig ökonomischen Lösung zugunsten der Stadt gemindert werden kann.

Sinnvoll erscheint es daher vorrangig, nicht nur die Beibehaltung der derzeitigen Beteiligungsstrukturen sondern auch die langfristige Sicherung dieses status quo zum Gegenstand der Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und dem RVR zu machen.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Nachdem Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) jeweils die vorliegenden Anträge ihrer Fraktionen begründeten, erläuterten Rm Starke (SPD), Rm Monegel (CDU) und Rm Kowalewski (Die Linke) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Antrag FDP/Bürgerliste:

Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.



2. Antrag Bündnis 90/Die Grünen:

Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

3. Vorlage:

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt, entsprechend Punkt 4 der Begründung zu verfahren. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit dem RVR hinsichtlich einer Übernahme der RVR-Geschäftsanteile an der Revierpark Wischlingen GmbH (50 %) aufzunehmen.


zu TOP 9.6
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11632-14)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG mit 49,0 % der Geschäftsanteile zu.


zu TOP 9.7
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11582-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.8
Finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund jetzt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11822-14)

Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2014 (Drucksache Nr.: 11822-14) lag dem Rat der Stadt vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt og. TOP für die Ratssitzung am 13.02.14 vor und stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“ für die 18.Legislaturperiode finden sich zahlreiche Vereinbarungen zur finanziellen Unterstützung der ommunen, die größtenteils nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
Gerade die Ruhrgebietskommunen, die mehr als viele andere Kommunen im Bundesgebiet um Zukunftschancen kämpfen müssen, bedürfen dringend dieser finanziellen Unterstützung durch den Bund, die allen Kommunen schon lange zugesagt ist.

Die Städte und Gemeinden sind endlich von steigenden Sozialausgaben zu entlasten, die Einnahmesituation der Kommunen insbesondere bei den Steuern ist langfristig abzusichern. Mit den Bundesmitteln muss endlich der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen entgegen gewirkt werden.

Mit diesen Entlastungen der neuen Bundesregierung wird die Stadt Dortmund in die Lage versetzt, einen Haushaltsausgleich zu schaffen.
Die wesentlichen Bestandteile des Koalitionsvertrages zur Unterstützung der Kommunen sind:

1. Kommunalfinanzen und föderale Ordnung
· Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben im Umfang von 5 Mrd. EUR pro Jahr im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz
Hierdurch würde sich für Dortmund eine spürbare Entlastung bei der LWL-Umlage von rund 37,5 Mio.€ Euro jährlich ergeben.

· Vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes Einstieg in die Entlastung der Kommunen im Umfang von 1 Mrd. EUR pro Jahr

· Garantie der Gewerbesteuer; zeitnahe Reform der Grundsteuer (Beibehaltung kommunales Hebsatzrecht, Sicherung einer verlässlichen Einnahmequelle, Abwehr unterschiedlicher Regelungen zur Grundsteuer in den Ländern)
Die Gewerbesteuer ist Haupteinnahmequelle der Kommunen auch in Dortmund.
Für das Haushaltsjahr 2014 sind in Dortmund Gewerbesteuereinnahmen von über 300 Mio.€
vorgesehen.
· Keine steuerrechtliche Behinderung interkommunaler Zusammenarbeit, Ablehnung der umsatzsteuerlichen Belastung und soweit erforderlich auch umfassende EU-rechtliche Freistellung kommunaler Beistandsleistungen

· Beteiligung der Kommunen an einer Kommission der Regierungskoalition zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen bis zur Mitte der Legislaturperiode
Allein die Stadt Dortmund wird für den Aufbau Ost bis 2019 fast 700 Mio.€ aufgebracht haben.
Hier ist endlich eine gerechte Verteilung der Solidarmitteln nach Bedürftigkeit nötig.

2. Infrastruktur und Daseinsvorsorge
· 5 Mrd. EUR mehr an Bundesmitteln für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur mit zu konkretisierenden Aussagen zu Adressaten und Verwendung – dabei angestrebte Anschlussregelungen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm ab 2019

· Klares Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge und Eintreten gegen Einschränkungen durch EU-Politik; Erhalt der dezentralen Besonderheiten

· Breitbandausbau: bis zum Jahr 2018 flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbits/s in Deutschland

3. Energie und Klimaschutz
· EEG-Reform bis Ostern 2014 mit einem im Gesetz geregelten festgelegten Ausbaukorridor und einer bei Neuanlagen ab 5 MW verpflichtenden Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie; mittelfristige Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Sicherung der Leistung konventioneller Kraftwerke

· Als ein zentraler Bestandteil der Energiewende Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Modernisierung der Verteilernetze, damit Investitionen zeitnah refinanziert werden können, sowie Schaffung von Rechtssicherheit bei Netzübergängen im Rahmen von Konzessionsneuvergaben (Rekommunalisierung)
4. Städtebau und Wohnen
· Aufstockung der Städtebauförderung um 600 Mio. EUR, um auf fortan 700 Mio. EUR jährlich zu kommen, zugleich Aufwertung des Teilprogramms „Soziale Stadt“ sowie Sicherstellung des Zugangs von Kommunen in Haushaltsnotlage

· Mietpreisbremse, insbesondere mit der Erweiterung des Mieterschutzes durch Beschränkung von Wiedervermietungsmieten von Wohnraum in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie Verbesserung der Mietspiegel
· Ermöglichung verbilligter Abgabe von Konversionsflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – u.a. zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

5. Kinderbetreuung, Bildung und Familie
· Zur Finanzierung der Aufgaben von Ländern und Kommunen in den Bereichen Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen weitere 6 Mrd. EUR in der laufenden Legislaturperiode (pro Jahr 1,5 Mrd. EUR).
Die Schulsozialarbeit muss in Dortmund dringend auf dem erreichten Niveau fortgeführt werden.
Hierfür werden mindestens 5 Mio.€ jährlich benötigt.

· Erhöhung der Mittel für Bildung im Zusammenwirken von Bund und Ländern – insbesondere zum Ausbau und für die Qualität von Kitas und Ganztagsschulen

· Schrittweiser Ausbau der Ganztagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen, drittes Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Realisierung des Rechtsanspruchs U 3, bei aufwachsendem Bedarf Aufstockung der für die Kinderbetreuung veranschlagten Mittel

· Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Zielstellungen Inklusion, Sozialraumorientierung, Prävention und Effizienz im Dialog mit Ländern, Kommunen und Verbänden
6. Arbeit und Soziales
· Aufstockung des Eingliederungstitels der Bundesagentur für Arbeit um 1,4 Mrd. EUR.
Durch die drastische Kürzung der Eingliederungsmittel bei den JobCentern hat Dortmund die Hälfte seiner Eingliederungsmittel eingebüßt.
Die fehlenden rund 40 Mio.€ sind dringend wieder aufzufangen, damit langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive geboten werden kann.

· Schwerpunktsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie für den Übergang Schule-Ausbildung-Beruf.
Der Rat der Stadt hat sich in diesem Zusammenhang schon mehrfach für die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes mit einer gesetzlichen Finanzierung aus Eingliederungsmitteln und Transferleistungen (sog. Aktiv-Passiv-Tausch) ausgesprochen.
Die arbeitsmarktlichen Instrumente sind wieder zu verbessern und Qualifizierungsbestandteile für Maßnahmeteilnehmer wieder zu installieren.

· Inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Prüfung eines Bundesteilhabegeldes (Bundesteilhabegesetz)

· Verminderung und bessere Verzahnung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, Vermeidung von Sicherungs- und Förderlücken
7. Zuwanderung und Integration
· Sicherstellung zügiger Asylverfahren, Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten, Unterstützung des Spracherwerbs

· Anerkennung der Lasten der von Armutszuwanderung betroffenen Städte, Einsatz für bessere Lebensbedingungen in den Herkunftsländern, zeitnahe Schaffung der Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung von Förderprogrammen des Bundes (u. a. im Rahmen von „Sozialer Stadt“)

· EU-Fördermittel, die in den südosteuropäischen Ländern nicht zum Einsatz kommen und nicht abgerufen werden, dürfen nicht beim Bund verbleiben und sind den Kommunen zur Verfügung zu stellen, die durch die Zuwanderung vor besonders große Herausforderungen gestellt werden.
In einem ersten Schritt werden Finanzmittel für die medizinische Versorgung, Sprachförderung, Qualifizierung, zur Unterstützung der Familien und der Wohnsituation der zuwandernden Menschen gebraucht.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die zugesagten Finanzhilfen für die Kommunen zeitnah umzusetzen.

Alle Dortmunder Bundestagsabgeordneten werden dringend gebeten, sich im Deutschen Bundestag für die Unterstützung der Kommunen einzusetzen und auf die kurzfristige Einhaltung des Koalitionsvertrages zugunsten der Kommunen zu bestehen.

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die kommunalen Spitzenverbände und alle Hauptverwaltungsbeamten insbesondere der Ruhrgebietskommunen, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, bei ihrem Einwirken auf die Bundesebene, den finanzschwachen Kommunen dauerhaft und strukturell zu helfen.

Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund ist den angesprochen Mandatsträgern und Gremien zur Information weiterzuleiten.


Für den Antragsteller begründeten Rm Taranczewski (SPD) und Rm Starke (SPD) den Antrag ihrer Fraktion u. a. mit Verweis darauf, dass in der Sache der kommunalpolitische Aspekt in den Vordergrund gestellt und dass für die angeführten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben auch eine gesamtgesellschaftliche Finanzierung sichergestellt werden müsse.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. dahingehend, dass viele Aspekte des o. g. Antrages nicht ausreichend hinterlegt seien.

Für die Gruppe der NPD erläuterte Rm Wächter das Abstimmungsverhalten.

Um den im o. g. Antrag angeführten Punkten entsprechenden Nachdruck verleihen zu können, regte Rm Kowalewski (Die Linke) eine fraktionsübergreifende Abstimmung, mit dem Ziel einer gemeinsamen Beschlussfassung, an.

Für das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion führte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) u. a. die fehlende überparteiliche Abstimmung im Sinne einer gemeinsamen Resolution an. Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies in Bezug auf die angeführte strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen auf entstandene Regelungsdefizite in kommunaler Verantwortung.

Nach Auffassung von Rm Münch (FBI) müsse die Abarbeitung der angeführten, im Koalitionsvertrag festgelegten Punkte als selbstverständlich angesehen werden. Sein Abstimmungsverhalten begründete Rm Münch (FBI) mit einer Entscheidungsfindung im Sinne der Kommune.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke stimmte der Rat der Stadt dem obigen Antrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2014 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD zu.


zu TOP 9.9
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11564-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung und stimmt der Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und der Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft mit 49,9 % der Geschäftsanteile zu. Die Zustimmung umfasst den zur Gründung der Gesellschaft nötigen Verkauf von 50,1 % der GELSENWASSER 2. Beteiligungs-GmbH als Voraussetzung für die Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH.
zu TOP 9.10
DEW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11833-14)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.


zu TOP 9.11
Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
(DS-Nr.: 10621-13-E2)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11693-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.13 vor:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 vor (Drucksache Nr. 10621-13-E2):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Einbringung des folgenden Antrags und um die weitere fachliche Diskussion und Beratung in den Fachausschüssen Bürgerdienste (ABöOAB) und Finanzausschuss (AFBL).
Die Verwaltung misst der Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen eine hohe Bedeutung zu und passt das bestehende Konzept zum Bürgerhaushalt mit dem Ziel an, die Beteiligungsquote der BürgerInnen und die Effizienz des Verfahrens deutlich zu erhöhen. Dazu ist eine dauerhafte Beschäftigung mit Haushaltsfragen über das ganze Jahr hindurch wünschenswert. Dabei können beispielweise folgende Vorschläge Berücksichtigung finden:

a) eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit,
b) eine kontinuierliche Eingabemöglichkeit für Vorschläge,
c) regelmäßige und dezentrale Informationsveranstaltungen, die sich sowohl mit dem
Gesamthaushalt als auch mit Stadtbezirkshaushalten beschäftigen,
d) die Einbindung der Bezirksvertretungen, z. B. durch Einführung von
EinwohnerInnensprechstunden zum Thema Haushalt,
e) niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten u. a. im Internet
f) sowie eine vonseiten der Verwaltung kommentierte Präsentation der Vorschläge (z. B. im Internet).

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das dazu geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen und dieses den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Empfehlung vorzulegen.

Begründung:
Eine Beteiligung der Dortmunder BürgerInnnen bei Haushaltsfragen ist in jedem Fall weiterhin wünschenswert. Für den Bürgerhaushalt 2014 gingen jedoch lediglich 72 Zuschriften mit insgesamt 252 Vorschlägen ein. Bei einer Einwohnerzahl von 570.000 ist das eine sehr geringe Rücklaufquote. Um das Interesse und die Motivation der BürgerInnen zu erhöhen, den Ablauf zu verbessern und eine Vielzahl an Vorschlägen nutzbar zu machen, muss das bestehende Konzept entsprechend angepasst
werden. Dabei sollten insbesondere niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten analog schon bestehender erprobter Modelle (s. URBAN II, Nachbarschaftsforen u. ä.), Eingang finden. Als Vorbild können Modelle in anderen Städten dienen, die von der Verwaltung auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.“

Zudem lag dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

„In seiner Sitzung am 28.11.13 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wegen des Zusammenhangs mit den Haushaltsberatungen, die Vorlage in seine Sitzung am 05.12.13 vertagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadteinstimmig, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu den einzelnen Maßnahmen zu verfahren.“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag ihrer Fraktion und beantragte, den Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zu überweisen.
Rm Münch (FBI) sah den Bürgerhaushalt als gescheitert an und stellte mündlich den Antrag:
„Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Projektes Bürgerhaushalt.“
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Reppin (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Kowalewski (Die Linke) sprachen sich in ihren Beiträgen für eine Überweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Fachausschuss aus.

Nachdem Rm Münch (FBI) bat, seinen vorgenannten mündlich gestellten Antrag ebenfalls in den Fachausschuss zu überweisen, beschloss der Rat der Stadt den von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellten Geschäftsordnungsantrag, den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) sofort zur Abstimmung zu stellen und nicht zu überweisen, einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI).

Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) gegen die Stimmevon Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI), denvorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Vorlage (Drucksache Nr.: 10621-13) - unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 - mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe der NPD.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage der Verwaltung vor:

Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
Empfehlung
(DS-Nr.: 10621-13-E2)


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt, dass in der Vorlage der Verwaltung bereits einige Vorschläge ihrer Fraktion aufgenommen worden seien. Ihr fehle allerdings die Überlegung, das Thema Bürgerhaushalt auch dezentral aufzunehmen und bittet diesen Punkt noch mit einzubeziehen. Sie merkt an, dass der Antrag ihrer Fraktion als Anregung zu verstehen sein, ihre Fraktion werde der Vorlage folgen, wenn dieser Punkt einbezogen werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass dieser Punkt gerne mit aufgegriffen werde. Aus seiner bisherigen Erfahrung sei das allgemeine Interesse am Haushalt in seiner Gesamtstruktur sehr gering. Er sei gerne bereit, drei bis vier Veranstaltungen anzusetzen und das Interesse abzuwarten.

Frau Reuter gibt an, dass ihre Fraktion auf eine Abstimmung des Antrages verzichte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss unter Beachtung der Anregung, das Thema Bürgerhaushalt auch dezentral aufzunehmen, zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 zur Kenntnis und beschließt die in der Begründung genannten Optimierungsmaßnahmen.


Rm Pisula (CDU), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Starke (SPD) sprachen sich für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus.

Rm Münch (FBI) begründete sein Abstimmungsverhalten u. a. mit dem Hinweis, dass sich das Angebot an Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung im vorliegenden Fall nicht bewährt habe.

Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 zur Kenntnis und beschließt die in der Begründung genannten Optimierungsmaßnahmen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

Der Rat der Stadt nahm das nachstehend beschriebene Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden im feuerwehrtechnischen Dienst zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11832-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2014 vor (Drucksache Nr.: 11832-14-E1):

Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Anstelle von Heinrich Mause wird RM Benedikt Penning Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie im Ausschuss für Personal und Organisation.

Anstelle von Heinrich Mause wird RM Benedikt Penning stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Schulausschuss.

RM Benedikt Penning bleibt weiterhin Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung.

Auf die Entsendung eines neuen sachkundigen Bürgers wird verzichtet.

Anstelle von Heinrich Mause wird RM Erwin Bartsch Mitglied im Aufsichtsrat der Dortmunder
Hafen AG.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD stimmte der Rat der Stadt dem obigen Antrag einstimmig zu.


zu TOP 10.4
Die Angelegenheit wurde unter Tagesordnungspunkt 2.2 behandelt.
zu TOP 10.5
Wahl des Integrationsrates 2014 - Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11654-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf als Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.6
Wahl des Integrationsrates 2014 - Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl des Integrationsrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11794-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt die folgenden sechs Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Integrationsratswahl 2014:


Beisitzerin/Beisitzer:

1. Rm Goosmann (SPD)
2. Rm Matzanke (SPD)
3. Rm Baran (SPD)
4. Rm Krause (CDU)
5. Herr Jostes (CDU)
6. Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen)

Vertreterin/Vertreter:

1. Rm Neumann-Lieven (SPD)
2. Rm Taranczewski (SPD)
3. Rm Wittkamp (SPD)
4. Rm Reppin (CDU)
5. Frau Wygrabek (CDU)
6. Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)


11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahmen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11437-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11437-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.





zu TOP 11.1.2
Neue Einladungspraxis der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11791-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11791-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Verstoß der neuen Einladungspraxis der Westfalenhallen Dortmund GmbH gegen das Gleichbehandlungsprinzip?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11796-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11796-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Museen der Stadt Dortmund: Kosten pro Besucher
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11842-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11842-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19:39 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Dr. Jürgen Brunsing
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
stv. Schriftführer