Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 26.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:04 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt


b) Verwaltung:

StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal
Herr Güssgen

StAR Pompetzki
Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 19.02.2015
- wird nachgereicht -

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00489-15)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14841-14)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Verkleinerung des Änderungsbereiches; Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00360-15)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße-
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00290-15)

3.5 "Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00414-15)

3.6 Neubau 'verlegte Marsbruchstraße'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00011-15)

3.7 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
hier: Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00404-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00311-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
Neufassung der Satzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00083-15)

6.2 Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00440-15)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 44/2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00006-15)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00514-15)

9.3 Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015
(Drucksache Nr.: 00350-15)

9.4 - unbesetzt -
9.5 DEW 21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)

9.6 Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Wiederbestellung der Hauptgeschäftsführerin
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00648-15)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Langhorst benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte zu erweitern:
9.7 Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)

9.8 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und
des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den
Jahresfehlbetrag 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2014 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00789-15)

und

9.9 Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, die Erweiterung der Tagesordnung um die genannten Punkte.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 19.02.2015

Die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 19.02.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt –


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün


zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00489-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14841-14)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.03.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirkvertretung Innenstadt-Ost vom 10.03.2015:

„Herr Kappert (StA 66) stand der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für Fragen zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

In der Verwaltungsvorlage wird unter Nr. 5.2 auf Seite 10 erklärt, dass die Planänderung ohne weitere Anpassungen im Verkehrsnetz erfolgen könne. Diese Auffassung wird durch die Bezirksvertretung nicht geteilt.
Da auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an der Sicherung und dem Erhalt des Industriestandortes Juchostraße interessiert ist, empfiehlt sie die Verwaltungsvorlage unter folgenden Bedingungen:

1. Kreuzungsbereich Alte Straße/Körner Hellweg:
Anders als derzeit an der Juchostraße vorhanden, gibt es keine separate Linksabbiegerspur, die den Verkehr in östlicher Richtung aufnehmen kann.
Die installierten Fußgängerampeln ( Ziel von und zu Kaufland ) werden tagsüber derart stark frequentiert, dass bei zunehmendem Verkehr Rückstaus in die Alte Straße zu erwarten sind. Das Rechtsabbiegen von Lkw vom Körner Hellweg in die Alte Straße. führt schon heute aufgrund des engen Straßenquerschnitts zu mannigfachen Stausituationen. Für diese Problematik fehlt ein überzeugender Lösungsvorschlag, zumal während der Bürgerversammlung 2013 in Anerkennung der dortigen Problemlage ein Lkw-Rechtsabbiegeverbot zugesagt worden ist.
Für diesen Bereich erwartet die BV In-Ost daher eine Nachbesserung der Vorlage durch Festlegung geeigneter Maßnahmen (wie z. B. Abbiegeverbote für Lkw).


2. Kreuzungsbereich Alte Straße/Hannöversche Straße:
In der Vorlage wird trotz Fehlens einer separaten Linksabbiegerspur diesem Knotenpunkt eine befriedigende Verkehrsqualität (Staus „C“) attestiert. Insbesondere wird auf die Entlastung durch den Fortfall des EDG-Recyclinghofes verwiesen. Völlig ignoriert werden aber die verkehrlichen Auswirkungen durch den ab ca. 2016 dorthin verlegten Betriebshof des StA 66.
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 19.02.15 ( Drucksachen Nr.: 14427-14 9 ) ist kurzfristig eine aktuelle gutachterliche Einschätzung der dortigen Verkehrssituation einzuholen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet, dass die sich aus diesem neuen Gutachten ergebenden Folgerungen dann auch unverzüglich umgesetzt werden.
3. Monitoring Lärmbelastung südliche Alte Straße

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost begrüßt die Vereinbarung zum Monitoring der Lärmbelastung nach der veränderten Verkehrssituation. Nach der Prognose bleibt die Lärmentwicklung mit 67 dB (A) bzw. 59 dB (A) nachts nur knapp unter der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung.

Soweit sich in der Realität eine Überschreitung der Grenzwerte herausstellt, wird KHS den Einbau von Schallschutzfenstern inkl. Lüftungseinrichtung mit 25prozentiger Kostenbeteiligung durch die Eigentümer anbieten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet die fristgerechte Zusendung dieses Gutachtens.“



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:

„im Rahmen der Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur o.g. Ratsvorlage hat


diese dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss unter drei Bedingungen empfohlen. Hierzu
kann aus Sicht der Planungsverwaltung wie folgt Stellung genommen werden:

1. Kreuzungsbereich Alte Straße / Körner Hellweg
Dieser Knotenpunkt ist im Rahmen des „Verkehrsgutachtens zur Juchostraße bzw. der
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Br 143“ durch die Planersocietät im Jahr 2011
untersucht worden. Der Gutachter hat eine sehr gute Verkehrsqualität auch mit einer
Abbindung attestiert.
Auch die Fragestellung eines Abbiegeverbotes für Lkw, die von Osten kommend rechts in die
Alte Straße abbiegen wollen, ist untersucht worden. Das Ergebnis ist der BV Innenstadt-Ost
mit Schreiben von StR Jägers vom 11.09.2013 mitgeteilt worden (vgl. DS-Nr. 10152-13-E1).
Hier der wesentliche Auszug:

„Allerdings zeigt sich, dass vor allem das Rechtsabbiegen für Lastzüge aus dem Körner
Hellweg von Osten kommend in die Alte Straße nach Norden ein Problem darstellt. Das
Abbiegen ist bei korrektem Fahrverhalten nur möglich, wenn kein Fahrzeug an der Haltelinie der Signalanlage steht. Aus diesem Grund wird nach Rücksprache mit der
Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, das Rechtseinbiegen von Lkw zu untersagen. Pkw und der Linienverkehr, der derzeit damit kein Problem hat, dürften dann weiterhin
abbiegen.“

Da eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht im Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag
geregelt werden kann, ist dies dort auch nicht aufgenommen worden. Eine Nachbesserung
erübrigt sich somit.
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Abbiegeverbots wird durch die Straßenverkehrsbehörde
zeitnah zur Abbindung der Juchostraße angeordnet.

2. Kreuzungsbereich Alte Straße / Hannöversche Straße
Auch dieser Knoten ist in dem genannten Verkehrsgutachten durch die Planersocietät im Jahr
2011 untersucht worden. Auch mit einer Abbindung der Juchostraße kann der Knoten mit der
Qualitätsstufe C („befriedigend“) abgewickelt werden. Verkehrsmindernde Effekte durch den
Wegfall des Recyclinghofes sind nicht eingerechnet worden.

Für die Ansiedlung des Betriebshofes an der Alte Straße erfolgte im Dezember 2014 die
„Verkehrsuntersuchung für die neuen Betriebsstandorte Sunderweg und Alte Straße in
Dortmund“ durch die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH im Auftrag der
EDG. Im Rahmen dieser Untersuchung hat am Knoten Hannöversche Straße / Alte Straße
eine erneute Verkehrszählung stattgefunden. Die Gesamtbelastung an diesem Knoten ist
gegenüber der Verkehrszählung aus 2009 in der Spitzenstunde um 2,6% zurückgegangen.
Es erfolgte ebenfalls eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit an diesem Knoten, bei dem
der zusätzliche Verkehr für den neuen Betriebshof ebenso Berücksichtigung fand, wie die
Verlagerungen durch die Abbindung der Juchostraße. Insgesamt muss durch den geplanten
Betriebshof mit einem werktäglichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Höhe von etwas
mehr als 300 Kfz / 24h gerechnet werden (Summe aus Quell- und Zielverkehr).

Auch dieser Gutachter kommt zu dem Ergebnis: „Qualitätsstufe C“. Diese Ablaufqualität
wird allerdings nur erreicht, wenn unterstellt wird, dass an wartenden Linksabbiegern in der
Hannöverschen Straße von Osten in die Alte Straße über den vorhandenen Radschutzstreifen
vorbeigefahren werden kann. Dies ist zulässig und erfolgt auch heute bereits so. Auch dieser
Gutachter empfiehlt keine Maßnahmen, sondern zunächst die Umsetzung des Betriebshofes
abzuwarten: „Es wird empfohlen an dieser Stelle auf die Anlage eines Linksabbiegestreifens
zu verzichten und das Verkehrsaufkommen sowie den Verkehrsablauf nach Umsetzung der
Maßnahmen erneut zu überprüfen“ (BBW GmbH 2014, S. 48).

Bei beiden Untersuchungen wird für die Verlagerung der Verkehre aus der Juchostraße auf
die Alte Straße ein „worst case“ unterstellt. Die Verteilung der verdrängten Verkehre, die im
Gutachten der Planersocietät vorgenommen wurde, erfolgt fast ausschließlich auf die Alte
Straße und die Rüschebrinkstraße. In der Realität wird es aber in westlicher Richtung eine
deutlich differenziertere Verteilung geben. Die Verkehrsteilnehmer werden in Abhängigkeit
ihres Zieles sowohl die Alte Straße als auch die westlich gelegene Parallelen Berliner Straße
und Klönnestraße nutzen, so dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur Teile der unterstellten
zusätzlichen Verkehre an dem Knoten auftreten werden.

Aus Sicht der Planungsverwaltung ist somit ein neues Gutachten nicht erforderlich, da für die
Ansiedlung des Betriebshofes bereits ein Gutachten vorliegt. Dieses liegt im Rahmen der
Ausschusssitzung zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus ist im städtebaulichen Vertrag geregelt, dass an den beiden Knotenpunkten
Alte Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg sechs Monate nach der
Abbindung der Juchostraße Verkehrszählungen stattfinden. Diese Zählungen können nicht
nur für das Monitoring der Lärmbelastungen genutzt werden, sondern dienen auch dazu,
zeitnah negative Veränderungen in der Verkehrsablaufqualität zu erkennen und dann darauf
reagieren zu können

3. Monitoring Lärmbelastung südlich Alte Straße

Die Vorhabenträgerin hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, spätestens 6 Monate
nach Abbindung der Juchostraße eine aktuelle Verkehrszählung an den Knotenpunkten Alte
Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg zu veranlassen. Sollten sich
höhere Verkehrsbelastungen für die Alte Straße als derzeit prognostiziert ergeben, sind die
Berechnungen des Lärmgutachtens seitens des Lärmgutachters zu aktualisieren.
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unaufgefordert über die
Ergebnisse des Monitoring informieren.
Vor diesem Hintergrund wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
gebeten, den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht zu folgen und die
Vorlage (Drucksache-Nr. 14841-14) dem Rat der Stadt in dieser Form zur Beschlussfassung
zu empfehlen.“

AUSW, 18.03.2015:



Herr Rm Dudde begrüßt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage aufgrund dieser, ohne weitere Bedenken, zustimmen könne.

Herr Rm Auffahrt führt an, dass seine Faktion ein grundsätzliches Problem, nicht nur mit dieser Vorlage sondern mit allen, die darauf folgen habe. Er werde, aber nur an dieser Stelle einmalig zu diesen Dingen Stellung beziehen. In allen Vorlagen werde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren vorgegangen. Hierzu bezieht er sich auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters Sierau vom 31.07.2014, worin es um eine Entscheidung des OVG Münsters zur REWE - Ansiedlung in Dorstfeld gegangen sei. Danach sei es für seine Fraktion deutlich, dass keine Verfahren mehr nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden dürften, in welchen umweltrelevante Dinge tangiert seien. Deswegen halte er es für grob fahrlässig, dieses Gerichtsurteil in allen heute vorliegenden Fällen zu ignorieren, zumal hier in allen Fällen mit erheblichen Umweltbelastungen bis hin zum gesundheitsschädlichen Bereich zu rechnen sei. Deswegen werde seine Fraktion alle diese Verfahren ablehnen.

Herr Rm Düdder lobt die Verwaltung ausdrücklich für die schnelle Klärung der offenen Fragen aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die allen Anliegern aber auch den zahlreichen Beschäftigten der Firma KHS eine bessere Orientierung gebe. Weiter möchte er wissen, wann etwa mit der Realisierung der weiteren Meilensteine zu rechnen sei.

Herr Wilde erläutert zu der Nachfrage von Herrn Rm Düdder, dass er davon ausgehe, dass dies etwa zum Jahreswechsel der Fall sein werde.
Zum Einwand von Herrn Rm Auffahrt bzgl. des § 13 a BauGB erläutert er, dass diese Vorschrift durch das Verwaltungsgerichsturteil tatsächlich, ausschließlich für Einzelhandelsansiedlungen für die Verwaltung fast nicht mehr anwendbar sei. Das sog. UVP-Gesetz kenne ab einer gewissen Größenordnung die Überprüfung des Einzelfalles. Das OVG habe bei einer Überprüfung des Einzelfalles unterstellt, dass, sobald ein Umweltbelang betroffen sei, auch wenn dieser später durch geeignet Maßnahmen beherrscht werden könne, nicht mehr das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 a greife. In diesem Fall müsse ein formelles Verfahren durchgeführt werden. Dies sei aber auf Vorhaben nach UVP-Gesetz beschränkt und gelte nicht grundsätzlich für alle anderen Vorhaben (Straßeneinziehungs-, Wohnungsvorhaben etc.). Die Verwaltung führe seit dieser rechtlichen Änderung keine § 13 a Verfahren mehr für großflächige Einzelhandelsvorhaben durch. Hiefür würden voll umfängliche Verfahren durchgeführt und man befände sich damit auch auf der rechtlich sicheren Seite. In allen anderen Verfahren werde selbstverständlich weiterhin das beschleunigte Verfahren angewandt, so auch für die vorliegende Maßnahme. Man habe hier allerdings nicht auf ein Beteiligungsverfahren (Bürgeranhörung) verzichtet. Die Argumente die dort vorgebracht worden seien, wurden verarbeitet und entsprechend in das Verfahren eingebracht.

Herr Rm Auffahrt widerspricht Herrn Wilde und führt an, dass es aufgrund seiner Auffassung und ausführlichen Würdigung des OVG-Urteils dort nicht den von ihm geschilderten Interpretationsspielraum gäbe. Die von Herrn Wilde angeführte, erfolgte Bürgerbeteiligung habe in einem ordentlichen Verfahren juristisch eine andere Qualität. Gerade vor dem Hintergrund der hier, nach seinem Informationsstand, zu erwartenden, erheblichen Umweltbelastung für die Anwohner, bittet er die Verwaltung noch einmal um juristische Überprüfung.

Herr Wilde betont noch einmal, dass es sich hierbei um eine Bürgeranhörung gehandelt habe, die formell nicht notwendig gewesen sei, aber dennoch durchgeführt wurde. Die formelle Bürgerbeteiligung (durch Aushang) habe selbstverständlich auch stattgefunden. Was daraufhin von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen wurde, sei auch bereits in das Verfahren mit eingearbeitet worden. Weiter erläutert Herr Wilde noch einmal ausführlich, warum die vorliegende Maßnahme hier nicht der Überprüfung des Einzelfalles unterliege, somit nicht unter das UVP-Gesetz falle und somit nach §13 a planrechtlich regelbar sei.

Um hierbei zukünftig einen wirklich rechtsicheren Weg gehen zu können, bittet Herr Rm Kowalewski dennoch darum, durch das Rechtsamt die rechtlichen Grundlagen aufschreiben zu lassen.

Herr Rm Dudde geht davon aus, dass die Umweltbeeinträchtigungen, die nach Berücksichtigung der bisherigen Bürgerbedenken trotzdem noch verbleiben, nun nicht mehr um gesundheitsschädlich seien.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), folgenden Beschluss zur fassen:



Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes
Br 143 - Juchostraße - im nordwestlichen Bereich um eine ca. 75 m² große Fläche im Bereich des Flurstückes 490 tlw. zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 und 10.2 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 31.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 05.12.2014 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 -Juchostraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143
-Juchostraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter den Ziffern II und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.


Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.03.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Verkleinerung des Änderungsbereiches; Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00360-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße-
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00290-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
"Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00414-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Neubau 'verlegte Marsbruchstraße'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00011-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
hier: Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00404-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt –


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00311-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
Neufassung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00083-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00440-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.03.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 03.03.15 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPDFraktion vor:

die SPD-Fraktion legt großen Wert darauf, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität
des Hoeschparks und das zukünftige Freizeit- und Sportangebot so ausgerichtet sind, dass
damit eine positive Ausstrahlung in den gesamten Stadtteil hinein verbunden ist, wie es in der
vorgelegten Entwicklungsstudie beschrieben wird.

Unter Punkt 2 des Beschlussvorschlags wird dies nicht deutlich genug. Dort wird die vorzeitige
Umwandlung von zwei Tennenplätzen in Kunstrasenplätze ausschließlich damit begründet,
dass eine sofortige Verbesserung der Trainings- und Wettkampfbedingungen der Dortmunder
Giants erreicht werden soll.

Tatsächlich wird in den weiteren Ausführungen näher beschrieben, dass im Hoeschpark
lediglich ein Tennenplatz für den ganzjährigen Trainingsbetrieb der Giants in einen
Kunstrasenplatz umgewandelt werden soll, hingegen der zweite neue Kunstrasenplatz für den
Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine vorgesehen ist.

Letztere in der Begründung zu findende Absicht muss sich im Beschlusstext wieder finden, so
dass folgende Ergänzung in Punkt 2 beantragt wird:

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der Trainings- und
Wettkampfbedingungen der Dortmunder Giants sowie b) für den Sportbetrieb der
ansässigen Fußballvereine die vorzeitige Umwandlung von zwei Tennenplätzen in
zwei Kunstrasenspielfelder incl. Kleinspielfeld ….

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung der Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag in seine nächste Sitzung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.15 vor:

Nach intensiver Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nachfolgende

mündliche Anträge:

CDU-Antrag:
„Wir bitten die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin innerhalb des
Hoeschparks Straßenfußballern und Thekenmannschaften eine geeignete Spielfläche zur
Verfügung steht.“

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

SPD-Antrag:
Ergänzung (kursiv und unterstrichen) zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion im
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 03.03.2015 zu TOP 3.4 – Punkt 2 (Auszug aus
noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit):
„.. 2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der
Trainings- und Wettkampfbedingungen der Dortmunder Giants sowie b) für
den garantierten Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine die vorzeitige
Umwandlung von zwei Tennenplätzen in zwei Kunstrasenspielfelder incl.
Kleinspielfeld…“

Der Antrag wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Herr
Borchardt) beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3
Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) mit oben genannten Zusätzen wie folgt zu
beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die in der Machbarkeitsstudie „Hoeschpark“
aufgezeigten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen und beauftragt die
Sport- und Freizeitbetriebe die dargelegten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen
weiter zu verfolgen sowie zum Förderprojekt „Soziale Stadt“
anzumelden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der Trainingsund
Wettkampfbedingungen der Dortmund Giants sowie b) für den garantierten
Sportbetrieb der ansässigen Fußballvereine die vorzeitige Umwandlung von zwei
Tennenplätzen in zwei Kunstrasenspielfelder inkl. Kleinspielfeld mit einem
Investitionsvolumen von 1.204.000 € und ermächtigt die Sport und Freizeitbetriebe
Dortmund, die Maßnahme über die Sportwelt Dortmund gGmbH abzuwickeln. Zur
Finanzierung der Kosten für Planung und Durchführung gewähren die Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund der Sportwelt Dortmund gGmbH einen Zuschuss von bis
zu 1.204.000 €.
Die Bestimmungen des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW werden beachtet.
Die Vergabe findet erst nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung statt.

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund werden beauftragt dafür Sorge zu tragen,
dass auch weiterhin innerhalb des Hoeschparks Straßenfußballern und
Thekenmannschaften eine geeignete Spielfläche zur Verfügung steht

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.03.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14810-14)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2015 vor:

Es lag folgendes Schreiben des Fachbereiches Schule zum TOP vor:

„ … mit Schreiben vom 22.01.2015 wurde die Bezirksregierung Arnsberg über die schulorganisatorischen Anpassungsvorschläge im Bereich der Förderschullandschaft Lernen in Dortmund informiert. Die schulorganisatorischen Maßnahmen sind nach Beschluss des Schulträgers durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu genehmigen.

Grundsätzlich sind die Anpassungsvorschläge in der o.g. Vorlage im Sinne der Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung Arnsberg gab jedoch den Hinwies, den Beschlussvorschlag dahin gehend zu ergänzen und eine Formulierung aufzunehmen, aus der hervorgeht, dass die Fröbelschule (Punkt 6 des Beschlussvorschlags) und die Langermannschule (Punkt 7 des Beschlussvorschlags) zum 01.08.2015 sukzessiv aufgelöst werden.

Hinter dieser Formulierung steht, dass ab 01.08.2015 grundsätzlich keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehr möglich ist. Dies ist auch in der Gremienvorlage (Drucksache Nr.: 14810-14) für die Fröbel- und die Langermann-Förderschule so festgeschrieben.

Es gibt an diesen beiden Förderschulen kein Aufnahmeverfahren mehr zum Schuljahr 2015/16. Ab 01.08.2017 erfolgt dann die endgültige Auflösung.

Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Ergänzung des Beschlussvorschlages auf Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg.

Der Fachbereich Schule bittet daher den Schulausschuss in der Sitzung am 04.03.2015 folgende Empfehlungen zu fassen und an den Rat weiterzuleiten:

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

Punkte 1. bis 5. - wie in der Vorlage Drucksache-Nr. 14810-14 beschrieben

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100 –
102 als zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel


7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59,
zum 31.07.2015 und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Innenstadt-West“
Der Antrag der FDP-Fraktion auf Einzelabstimmung der Punkte 1-7 wurde mehrheitlich
(1 Ja, 11 Nein, 9 Enthaltungen) abgelehnt.
Der Antrag der FDP-Fraktion, den Punkt 6 wie folgt (Änderung fett) zu ändern:

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum Schuljahresende 2016/17
(31.07.2017) - 2020/2021 oder später - – Stadtbezirk Brackel

wurde mehrheitlich (4 Ja, 14 nein, 3 Enthaltungen) abgelehnt.
Unter Berücksichtigung der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den Punkten 6 und 7 empfahl der Schulausschuss mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen fett):

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde

2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Hörde

3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Eving

4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der
endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) –
Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015
und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk
Innenstadt-West

Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.





8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 44/2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00006-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00514-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015
(Drucksache Nr.: 00350-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015 vor:

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2015 vor
(Drucksache Nr.: 00350-15):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. Februar sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.

2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.

Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Verpflichtung, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das
Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.“
Zudem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2015 vor (Drucksache Nr.: 00350-15-E1):

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Inklusion das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der
Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen ist. Menschen mit Behinderungen
haben ein berechtigtes Interesse an Mobilität, denn sie ist ein wichtiger Faktor um die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt sicherzustellen. Der Rat der Stadt begrüßt das
Engagement des NRW-Landesbehindertenbeirates und das Behindertenpolitischen Netzwerkes in
og. Sache ausdrücklich.

2. Mit großer Sorge nimmt der Rat die Sicherheitsrisiken bei der Beförderung von EScootern
insbesondere in Bussen zur Kenntnis. Die Sicherheit der behinderten Menschen selbst, aber auch
der anderen Fahrgäste steht an erster Stelle. Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge sind
dringend vor Haftungsschäden zu schützen.

3. Der Rat der Stadt erwartet, dass die in Auftrag gegebene Studie zur Überprüfung, welche EScooter unter welchen Voraussetzungen ohne Gefahr transportiert werden können, möglichst
schnell und gründlich zum Abschluss gebracht wird. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
der „Runde Tisch“ auf Landesebene sehr schnell in die Lage versetzt wird, dauerhafte Lösungen
zu finden. Der Rat der Stadt appelliert an die Krankenkassenverbände, bei der Verschreibung von
Hilfsmitteln wie E-Scootern oder Rollstühlen auch ihre Eignung zur Mitnahme im ÖPNV mit zu
betrachten.“

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2015 vor (Drucksache Nr.: 00350-15-E2):

„Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein. Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:

- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?

- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?

- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu finden.“

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich, die obigen Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seine nächste Sitzung zu überweisen.

ASAG 24.02.2015:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion sind sich einig ihre Anträge wie folgt zu ändern:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2015 (Drucksache Nr.: 00350-15):

1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.

2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger Wirkung aufzuheben. die Beförderungen von E-Scootern sicherzustellen.

3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.

Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Verpflichtung, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das
Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.“

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2015 (Drucksache Nr.: 00350-15-E2):

1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche
Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV
angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein.
Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die
Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot
gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:

- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?

- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?

- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in
Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu
finden.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Inklusion das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen ist. Menschen mit Behinderungen haben ein berechtigtes Interesse an Mobilität, denn sie ist ein wichtiger Faktor um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt sicherzustellen. Der Rat der Stadt begrüßt das Engagement des NRW-Landesbehindertenbeirates und das Behindertenpolitischen Netzwerkes in og. Sache ausdrücklich.

2. Mit großer Sorge nimmt der Rat die Sicherheitsrisiken bei der Beförderung von EScootern insbesondere in Bussen zur Kenntnis. Die Sicherheit der behinderten Menschen selbst, aber auch der anderen Fahrgäste steht an erster Stelle. Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge sind dringend vor Haftungsschäden zu schützen.

3. Der Rat der Stadt erwartet, dass die in Auftrag gegebene Studie zur Überprüfung, welche EScooter unter welchen Voraussetzungen ohne Gefahr transportiert werden können, möglichst schnell und gründlich zum Abschluss gebracht wird. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass der „Runde Tisch“ auf Landesebene sehr schnell in die Lage versetzt wird, dauerhafte Lösungen zu finden. Der Rat der Stadt appelliert an die Krankenkassenverbände, bei der Verschreibung von Hilfsmitteln wie E-Scootern oder Rollstühlen auch ihre Eignung zur Mitnahme im ÖPNV mit zu betrachten.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen:
1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen auch weiterhin befördert werden“ an.

2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, die Beförderungen von E-Scootern sicherzustellen.

3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein. Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?
- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?
- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu finden.


Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4

- unbesetzt -




zu TOP 9.5
DEW 21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.8
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2014 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00789-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.9
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Wiederbestellung der Hauptgeschäftsführerin
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00648-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:04 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ulrich Langhorst
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer