N i e d e r s c h r i f t


über die 23. öffentliche Sitzung des Ausländerbeirates vom 18.06.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Beginn: 16.00 Uhr
Ende: 19.05 Uhr


Anwesend waren: siehe beigefügte Anwesenheitsliste



Herr Güclü begrüßte die anwesenden Damen und Herren und eröffnete die Tagesordnung.


1. REGULARIEN

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung vom 23.04.2002 des Ausländerbeirates
- zusätzlich wurde nach einstimmiger Zustimmung in die Tagesordnung aufgenommen:
Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung vom 29.01. und über die 20. öffentliche Sitzung vom 05.03.2002 des Ausländerbeirates

2. BERICHTE

2.1 Einbürgerungskampagne
- Bericht Frau Stadträtin Mechthild Greive
2.2 Neues Konzept der Ausländerbehörde
- Bericht Herr Ortwin Schäfer, Amtsleiter, Amt für öffentliche Ordnung
2.3 Nordmarkt –Drogen- und Alkoholszene
- Bericht Herr Ortwin Schäfer, Amtsleiter, Amt für öffentliche Ordnung

3. MITTEILUNGEN

3.1 Berichte der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus den Fachausschüssen
3.2 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung


An dieser Stelle bedankte sich Herr Güclü im Namen des Ausländerbeirates mit einem Blumenstrauß bei Frau Stadträtin Mechthild Greive für die hervorragende Moderation während des Münsterstraßenfestes des Ausländerbeirates am 08.06.2002.

Zu TOP 1: REGULARIEN

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Als Mitunterzeichner für die Niederschrift der heutigen Sitzung wurde Herr Habib Ben Salah benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot hin und bat dies zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung vom 29.01.02, über die 20. öffentliche Sitzung vom 05.03.2002 und 21. öffentliche Sitzung vom 23.04.2002 des Ausländerbeirates

Die Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates vom 29.01.2002 wurde einstimmig angenommen.

Frau González bemängelte, dass Herr Aydin die Niederschrift vom 05.03.22002 zu unterzeichnen hatte und nicht Herr Arakaya. Die Niederschrift wird Herrn Aydin zwecks Unterzeichnung zugeschickt.

Frau Heinz erkundigte sich nach dem Stand der Sachlage in Bezug auf die Kontaktaufnahme zu DOGIAD – Seite 5 TOP 3.2 der Niederschrift vom 05.03.02 . DOGIAD sollte gebeten werden, zum Thema ausländische Ausbildungsplätze Auskunft zu erteilen.

Herr Güclü teilte mit, dass Frau Heinz diese Frage aus der Niederschrift so nicht stellen kann, sie hätte dieses in die Tagesordnung bringen müssen.

Frau Greive informierte, dass Frau Heinz nicht unter dem Tagesordnungspunkt „Genehmigung der Niederschrift“ heraus eine Frage stellen kann, sondern unter einem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Berichte“ die Frage anbringen muß.

Herr Güclü teilte mit, dass er bereit ist, diesen Punkt unter TOP 3, 3.1, Mitteilungen des Vorsitzenden, aufzunehmen.

Die Niederschrift der 21. öffentlichen Sitzung vom 23.04.2002 des Ausländerbeirates wurde mehrheitlich mit einer Enthaltung angenommen.


Zu TOP 2: BERICHTE

2.1 Einbürgerungskampagne
- Bericht Frau Stadträtin Mechthild Greive

Frau Greive teilte mit, dass sich die Verwaltung dazu entschlossen hat, in diesem Jahr noch einmal eine Einbürgerungskampagne durchzuführen. Dieses wurde auch schon in den verschiedenen Medien bekannt gegeben. Hintergrund ist folgender: Es wurde mit viel Interesse seit in Kraft treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes im Jahr 2000, die Entwicklung der Einbürgerungsanträge in Dortmund beobachtet. Obwohl die Zahl der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner gleichbleibend bzw. leicht steigend ist, ist die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich rückläufig. In den vergangenen Jahren hatte man jährlich ca. 3.000 Einbürgerungsanträge, im Jahre 1997 waren es sogar 3.500. Auch damals hatte es eine Einbürgerungskampagne mit Unterstützung des Ausländerbeirates gegeben. Als das Zuwanderungsgesetz dann in Kraft trat, konnte ebenfalls eine Steigerung beobachtet werden, da ein neuer Personenkreis eingebürgert werden konnte, da die Wartezeit von 15 auf 8 Jahre reduziert wurde. Es konnten 3.600, mit den 40 b Kindern zusammen sogar über 4.000 Anträge gezählt werden. Dann brachen die Zahlen deutlich ein. Weniger als 2.500 Anträge und in diesem Jahr noch einmal wieder deutlich rückläufige Zahlen von Einbürgerungsanträgen. Alle anderen Großstädte haben das gleiche Phänomen. So richtig kann man die Motive nicht verstehen. Obwohl die Voraussetzungen erleichtert wurden, tut sich die ausländische Bevölkerung schwer, sich einbürgern zu lassen. Es wurde eine Hochrechnung gemacht, wie viel von den ca. 78.000 Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund sich einbürgern lassen könnten. Theoretisch wäre das etwa die Hälfte, die sich von der Zahl ihrer Jahre, ihrer berechtigten Aufenthalte in Deutschland einbürgern lassen könnten. Wenn sich über ca. 30.000 Menschen eigentlich einbürgern lassen könnten, (vorausgesetzt sie sind nicht vorbestraft, verdienen ihren Lebensunterhalt selbst, sind also nicht von der Sozialhilfe abhängig und beherrschen die deutsche Sprache), müssten eigentlich mehr als 2.000 ausländische MitbürgerInnen in jedem Jahr Anträge stellen. Wo liegen die Hindernisgründe einen Einbürgerungsantrag zu stellen? Das man seinen alten Pass abgeben muss? Oder hat evtl. der 11. September eine Rolle gespielt oder die Diskussion um Fremdenfeindlichkeit, die nach diesem Ereignis wieder entstanden ist? Spielen die Sprachkenntnisse der deutschen Sprache insbesondere bei den Frauen eine Rolle? Dieses sind alles Vermutungen die angestellt werden und man ist ratlos, wo man die Ursachen finden soll.
Da die Einbürgerungskampagne von 1997 mit der Unterstützung des Ausländerbeirates ein Erfolg war, würde man gerne wieder mit der Unterstützung des Ausländerbeirates in diesem Jahr eine neue Einbürgerungskampagne versuchen.
Zu den Gründen, dass ein großes Interesse an Einbürgerungen besteht trug Frau Greive drei wesentliche Gründe vor: der erste Grund ist, man wünscht sich, dass auch Migrantinnen und Migranten politisch dieses Land mitgestalten und das sie Ehrenämter wahrnehmen können, wie z.B. Schöffe bei Gericht zu sein, denn das ist u.a. auch ein gesellschaftliches Mitgestalten.
Wer heute seinen Einbürgerungsantrag stellt, der kann bei der Kommunalwahl 2004 wahrscheinlich wählen. Politische Teilhabe ist auch ein Element, ein Baustein von Integration führte Frau Greive aus. Allerdings ist Integration insgesamt viel mehr , denn dazu gehören auch kulturelle, sprachliche Integration und Bildungsintegration.
Der zweite Grund, warum die Einbürgerungskampagne durchgeführt wird ist eher ein praktischer Grund, denn wenn man einen deutschen Pass besitzt, braucht man an ganz vielen Stellen keine Sondergenehmigungen und keine Visa. Allein wenn Schulklassen auf Klassenfahrt gehen, die sich außerhalb des Schengener Abkommen befindet, benötigt man Visa, die einen aufwendigen bürokratischen Aufwand und Geld kosten. Mit einem deutschen Pass kann man fast jedes Land bereisen. Manche Berufe kann man in Deutschland nur ergreifen, wenn man Deutscher ist. Wenn man ins Beamtentum möchte, brauchen Ausländer eine besondere Genehmigung des Innenministers. Wenn man sich niederlassen möchte als Ärztin oder Arzt, Apotheker etc., braucht man als Ausländer eine besondere Zulassungsbescheinigung. Also insofern gibt es auch praktische Dinge bei der Berufswahl, bei der Berufsausübung, die gerade für junge Menschen ganz wichtig sind, und wo man denkt, auch da könnte dieses Hindernis relativ einfach aufgehoben werden, immer vorausgesetzt, dass diese Familien sich eigentlich sowieso dazu entschieden haben, in Deutschland zu bleiben.
Der dritte Grund ist einer, der sich auf Familien mit Kindern und gemischt staatlichen Eltern bezieht. Die Kinder die hier in Deutschland geboren werden oder die Kinder, deren Eltern schon längere Zeit berechtigt hier leben, bekommen ja mit der Geburt den Doppelpass, also den deutschen Pass zusätzlich zu ihrem Herkunftsland. Das waren im letzten Jahr ca. 700 Kinder in Dortmund. Diese Familien und diese Kinder kommen in 14, 15 oder 16 Jahren in die Schwierigkeit sich entscheiden zu müssen, welchen Pass die Kinder behalten sollen. Deshalb wird vom Standesamt bei der Registrierung der Geburt des Kindes den Eltern eine Broschüre mitgegeben, in denen die Eltern gebeten werden, jetzt ist ihr Kind noch klein und hat einen Doppelpass, aber überlegen sie sich auch jetzt bitte als Eltern, wenn sie sowieso hier bleiben wollen, ob man sich nicht den Stress in der Familie ersparen will, und ob man sich nicht als ganze Familie einbürgern lassen will.

Diese drei Gründe, politische Teilhabe, einfacheres Alltagsleben, einfachere Berufsauswahl und –ausübung und mögliche Konflikte in Familien mit Kindern mit Doppelpass in der Zukunft haben den Ausschlag gegeben eine Einbürgerungskampagne jetzt auszuführen.

Frau Greive trug weiter vor, dass sie sich freuen würde, wenn der Ausländerbeirat diese Kampagne unterstützen würde. Herr Güclü hatte sich dankenswerterweise bereits bereit erklärt bei der Auftaktveranstaltung und bei dem Pressetermin mitzuwirken. Das Münsterstraßenfest wurde genutzt, um einen Stand aufzubauen. Das Ordnungsamt und die Ausländerbehörde gaben Broschüren und Informationsmaterial an interessierte Migrantinnen und Migranten aus. Weiter führte sie aus, dass viele Veranstaltungen geplant sind und dass sie auch Einladungen in Kindergärten, Schulen, Betriebsversammlungen und andere Plätze, wo immer es interessant sein könnte, über das Thema Einbürgerung zu sprechen, gerne annehmen würden.

Frau González kritisierte, dass Herr Güclü als Vorsitzender des Ausländerbeirates schon bei der Einbürgerungskampagne im Vorfeld den Ausländerbeirat als Vorreiter benannt hat. Eigentlich hätte vorher darüber abgestimmt werden müssen. Dann erwähnte sie, dass die Kosten für die Kinder, die einen Doppelpass haben und nach 1990 geboren wurden, für die Einbürgerung (auch für die Eltern) erheblich gestiegen sind. Frau González teilte dann mit, dass sie auch gerne die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen würde, aber nicht bereit ist, ihre spanische dafür abzugeben. Weiter stellte sie die Frage, warum in Deutschland keine doppelte Staatsbürgerschaft gewünscht wird, denn dieses wäre in anderen Ländern durchaus möglich.

Auch Herr Yildirim vertrat die Meinung, dass Familien große Schwierigkeiten mit der Finanzierung der Einbürgerung haben, dieses würde sich immer bei Diskussionen um dieses Thema herauskristallisieren. Es würden sogar Anträge zurückgenommen, da die Finanzierung nicht tragbar sei. Es wäre evtl. zu prüfen, ob man bei ausländischen Familien, die mehrere Kinder einbürgern möchten, eine andere Regelung finden könnte, um hier eine Erleichterung zu finden. Im übrigen sei er daran interessiert zu erfahren, ob wirklich Anträge liegen bleiben und wo die Finanzierung eine Rolle spielt.

Frau Baboukhadia teilte mit, dass es unter den russischen Mitmenschen viele ältere Leute gibt, die Angst vor dem Deutschtext haben, da sie in vielen Fällen ein Alter erreicht haben, wo es nicht mehr möglich ist, die deutsche Sprache zu erlernen. Besteht hier die Möglichkeit einer Erleichterung der Einbürgerung?
Weiter führte sie aus, dass die Menschen, die aus der Ukraine kommen und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten, sehr viel Geld zahlen müssen, um die alte Staatsangehörigkeit abzulegen. Familien mit mehreren Kindern ist dieses oft aus finanziellen Gründen nicht möglich. Hier müsste etwas geschehen, um es diesen Menschen zu ermöglichen, den Wechsel von einer in die andere Staatsangehörigkeit zu vollziehen.
Weiter trug sie vor, dass Fachärzte z.B. aus Russland, obwohl sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und länger als zehn Jahre hier als Fachärzte tätig sind, noch einmal das Staatsexamen in Deutschland ablegen müssen. Auch dieses ist ein Grund, darüber nachzudenken, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen oder nicht.

Herr Gündüz stellte die Frage wovor habe man Angst, wenn die türkischen Mitmenschen den türkischen Pass neben dem deutschen Pass behalten? Warum kann man in Deutschland nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?

Auch Herr Zeriouh stellte die Frage warum in Deutschland die Integration so schwerfällig ist, denn z.B. in Holland scheint es kein Problem mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu geben.

Herr Kara teilte mit, dass zwei seiner Geschwister die deutsche und zwei noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen. Bei Diskussionen über dieses Thema wurde festgestellt, dass sich im Alltagsleben hinsichtlich der deutschen Staatsangehörigkeit nichts geändert hat. Man stellt sich dann die Frage, warum die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt angenommen wurde, denn nur um alle vier Jahre wählen zu können, wäre nicht Grund genug, diesen Wechsel zu vollziehen. Natürlich hat man auf Reisen Erleichterungen, denn man braucht kein Visum mehr, aber auch das ist nicht so ausschlaggebend. Das größte Problem für die türkischen Mitmenschen ist die rosa Karte, die in der Türkei eingerichtet wurde. Denn viele türkische Mitmenschen haben Besitz in der Türkei und müssen entsprechende Steuern bezahlen. Es ist nach wie vor ein Problem, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nicht gegeben wird in Deutschland.

Frau Greive beantwortete die Fragen zum Doppelpass wie folgt: Im Bundestag hat sich nicht die erforderliche Mehrheit für den Doppelpass gefunden, um diesen zuzulassen. Sie persönlich hätte mit dem Doppelpass auch keine Probleme gehabt, da sich dieses Problem in der nächsten Generation überlebt hätte, da die Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Es wird sich wohl auch in den nächsten Jahren hier nichts ändern und man muss sich mit dieser Realität auseinandersetzen.
Frau Greive betonte dann noch einmal, dass es nur für Familien, die sowieso in Deutschland bleiben möchten, in Betracht kommt, die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Man kann zwar die Wurzeln seiner Herkunft behalten, aber man muss sie dann eher auf kulturellem Weg pflegen und nicht mehr auf dem Weg der Staatsangehörigkeit.
Zu der Aussage, dass man den Wechsel der Staatsangehörigkeit im Alltag nicht so oft spürt, führte sie aus, dass dieses ja auch ein Vorteil sein kann. Aber immer dann, wenn es um Wahlen geht, und Wahlen finden nicht nur alle vier Jahre statt, sondern faßt jedes Jahr, wenn man an die Europa-, Landtags-, Kommunal- und Bundestagswahlen denkt, ist es schon wichtig, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen.
Weiter wichtig ist die deutsche Staatsangehörigkeit auch für die Ehrenämter, wie Schöffe etc., denn das ist auch eine Form von gesellschaftlicher Mitgestaltung und Verantwortung. Die Frage der Berufswahl und -ausübung oder Beamtenstatus für die Kinder spielt ohne Frage hier auch eine große Rolle.
Die Kosten für die Einbürgerung, die nach der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetztes deutlich gestiegen sind, spielen ebenfalls eine große Rolle als Grund für die rückläufigen Einbürgerungszahlen.
Frau Greive empfahl, dass die Familien sich noch einmal alles genau durchrechnen sollten, denn die Visakosten für die einzelnen Reisen liegen oft höher als die Kosten für die ganze Familie für die Einbürgerung. Weiter gab sie zu Bedenken, dass die Kosten für eine Ausbürgerung – wie von Frau Barboukhadia aufgeführt - oft ein vielfaches höher sind als die Einbürgerungsgebühren. Wenn man nach den Gebührenstrukturen in anderen Ländern fragt, z.B. die Green Card in den USA, die nur eine Arbeitserlaubnis ist, wird man sehen, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Gebühren nicht zu hoch liegt.
Zu der Anfrage nach einem flexibleren Umgang mit dem Gesetz teilte sie mit, dass dieses nicht möglich ist. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist bis in den letzten Buchstaben des Gesetzes durch Erlasse und Durchführungsbestimmungen geregelt.

Herr Moldenhauer teilte zu den berufsrechtlichen Veränderungen nach der Bundesärzteordnung mit, dass ihm hier keine Änderungen bekannt oder geplant sind. Ihm ist nur bekannt, dass nach wie vor die besondere Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist für ausländische Ärzte, dass aber diese Berufsausübungserlaubnis entfällt, wenn eine Einbürgerung stattgefunden hat. Diese Aufgaben werden nicht von der Ausländerbehörde oder den Kommunen wahrgenommen, sondern das ist Aufgabe der Bezirksregierung, die darüber entscheidet ob eine solche Erlaubnis erteilt wird.

Zu der Frage wie viel Anträge im Einbürgerungsverfahren zurückgestellt oder abgelehnt wurden, teilte er mit, dass die Ablehnungsquote bei 0 liegt. Es gibt allerdings Fälle, in denen die Entscheidungen im Einbürgerungsverfahren zurückgestellt werden, das sind ca. 4 – 5% aller Anträge. Hier geht es um die Schwierigkeit, dass die Sprachprüfung, die abgelegt werden muss und die darin besteht, dass man einen kurzen Zeitungsausschnitt vorlesen muss, den man dann mit eigenen Worten wiederzugeben hat, dann doch von einzelnen Antragsstellern nicht geschafft wird und dass dann der Rat gegeben wird, den Antrag nicht zurückzuziehen, sondern diesen über eine gewisse Zeit ruhen zu lassen, um Gelegenheit zu geben, die Sprachkenntnisse zu verbessern. Das Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, hat der Gesetzgeber so festgelegt und hier hat die Behörde keinen Ermessensspielraum. Hier sind die Anforderungen sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Praxis hinsichtlich der Sprachprüfung im Bund. In den südlichen Staaten der Bundesrepublik Deutschland werden schriftliche und mündliche Sprachprüfungen durchgeführt. In NRW ist es so, dass der mündliche Test durchgeführt wird, obwohl dieser Test auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird. In Arnsberg, der Bezirksregierung, wo auch Einbürgerungsanträge bearbeitet werden, sind die Anforderungen hinsichtlich der Sprachprüfung sehr streng und schwieriger als in Dortmund. Zur Finanzierung teilte er mit, dass die Einbürgerung für Erwachsene 255 Euro und für ein Kind 51 Euro kostet. Wenn unverschuldet Sozialhilfe bezogen wird, besteht die Möglichkeit, die Gebühr zu ermäßigen, was auch in vielen Fällen bereits praktiziert wurde.

Herr Moldenhauer teilte dann mit, dass die Gebühren in der Bundesrepublik Jugoslawien für die Ausstellung von Pässen, für Kinderausweise, für die Entlassungsgebühren im Staatsangehörigkeitsverfahren explizit aufgeführt werden. Wenn man sieht, was das alles kostet, dann ist die Einbürgerung für die Bundesrepublik Deutschland sehr preiswert zu haben. Denn allein für die Ausstellung eines Passes bezahlt man 140 Euro in der Bundesrepublik Jugoslawien und die Ausbürgerung 1.300 Euro.

Zur doppelten Staatsbürgerschaft informierte Herr Moldenhauer, dass es einen Trend in Europa gibt, indem europäische Staaten Gegenseitigkeit vereinbaren, was die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit angeht. Als griechischer Staatsbürger kann man z.B. deutscher Staatsbürger werden und die griechische Staatsbürgerschaft behalten. Verträge gibt es hier bereits mit Portugal und Großbritannien.

Zu den immer wieder aufgeführten Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der rosa Karte in der Türkei teilte er mit, dass von offizieller türkischer Seite immer wieder versichert wird, dass die rosa Karte Inländerbehandlung garantiert. Es gehen z.B. keine Erbrechte verloren, nach wie vor kann Grundbesitz erworben und behalten werden. Es wäre ratsam hier noch einmal zu recherchieren, indem man Kontakt zu dem türkischen Generalkonsulat oder mit der Botschaft aufnimmt, um auch einmal schriftliches Informationsmaterial zur rosa Karte in die Hand zu bekommen, um hier umfassender informieren zu können.

Herr Cihan teilte mit, dass er der Meinung ist, dass alle ausländischen Mitbürger in Dortmund die Einbürgerungskampagne unterstützen sollten. Er appellierte hier an alle politischen Parteien in Dortmund und NRW diese Kampagne zu unterstützen. Weiter führte er aus, dass diese Einbürgerungskampagne schon viel eher hätte ausgeführt werden sollen.

Ebenfalls Herr Konak begrüßte die Einbürgerungskampagne sehr. Gewundert hatte er sich allerdings darüber, dass die Kampagne so plötzlich kam und ausgerechnet von der Stadt Dortmund. Die Hauptaufgabe seiner politischen Tätigkeit in Dortmund war immer die Integration der ausländischen Mitbürger. Zum Rückgang der Einbürgerungsanträge teilte er mit, dass die ausländischen Mitbürger seit Jahren ausgegrenzt werden von politischen Entscheidungen. Viele ausländische Bürger hat der Deutschtest abgeschreckt, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Es müssen auch die Menschen angesprochen werden, die aus Ländern kommen, die der EG nicht angehören. Weiter führte er aus, dass die Gebühren für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, abgeschafft werden müssen, da die Kinder, die nach dem neuen Gesetz in Deutschland geboren werden, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Allerdings gab er zu bedenken, dass ausländische Mitbürger sich einbürgern lassen sollten, damit sie sich politisch betätigen können um z.B. bei den nächsten Wahlen die Stimme der Partei zu geben, die die Ausländerpolitik vernünftig ausführt.

Herr Magsoudi begrüßte ebenfalls die Einbürgerungskampagne. Er sprach dann die Probleme an, die es bei der Einbürgerung im Herkunftsland und in Deutschland gibt. Diese Probleme müssen ebenfalls bei der Einbürgerung gründlich aufgeklärt werden. Das politische und das gesellschaftliche Klima in Deutschland sind noch sehr gespannt und er ist darüber sehr enttäuscht. Dann wies er auf ein anderes Phänomen hin und zwar lassen sich Menschen einbürgern und verlassen dann Deutschland, da sie in dem heutigen Klima nicht leben können.

Herr Güclü erteilte das Wort an: Herr Ucar, Frau Baboukhadia, Herr Dr. Daskalakis, Herr Kara, Frau González, Herr Zeriouh. Danach schloss er die Rednerliste.

Diese Entscheidung wurde einstimmig angenommen.

Herr Ucar teilte mit, dass er am 31. Mai 02 mit dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung in Zaanstadt, einem Ort ca. 15 km nördlich von Amsterdam, gewesen ist. Hier war er überrascht, als er hörte, dass es dort keinen Ausländerbeirat gibt. Auf die Frage nach der politischen Einbindung, teilte man ihm mit, dass es die doppelte Staatsbürgerschaft gibt und dass man in die Politik voll integriert sei. Zaanstadt hat 137.000 Einwohner und der Ausländeranteil beträgt 15%, davon sind 8.000 türkischer Herkunft. Rassistische Probleme gibt es in Zaanstadt nicht.
Weiter teilte Herr Ucar mit, dass auch er noch türkischer Staatsbürger ist, wobei sein Bruder schon eingebürgert ist. Seit 1980 ist Herr Ucar in Deutschland und ein halbes Jahr nach seiner Ankunft war er schon in einer deutschen Gruppe. Er war eigentlich auch am Arbeitsplatz fast immer der einzige Türke, in einer deutschen Gruppe. Er wurde immer gut aufgenommen und ernst genommen und hatte bisher nie rassistische Probleme. Deshalb hatte er es bisher nie erwogen, sich einbürgern zu lassen. Er würde allerdings gerne an die doppelte Staatsbürgerschaft appellieren, da er sich sehr schlecht von der türkischen Staatsbürgerschaft trennen würde.

Frau Baboukhadia teilte mit, dass ein Visa für die Ukraine auch sehr viel Geld kostet. Zum Sprachtest teilte sie mit, dass sie nicht die jungen Leute angesprochen hat, sondern ältere Menschen, denen es nicht mehr möglich ist, die deutsche Sprache zu erlernen. Hier sollte versucht werden, eine Erleichterung einzuräumen.

Herr Dr. Daskalakis teilte mit, dass er einen Widerspruch zwischen der Aussage von Frau Greive und Herrn Moldenhauer festgestellt hat und zwar bezüglich der Einbürgerung bei Leuten, die Sozialbezüge erhalten. In Punkto der doppelten Staatsangehörigkeit hat Herr Moldenhauer etwas vorweggenommen und zwar das Verträge von innereuropäischen Städten abgeschlossen werden.
Weiter führte Herr Dr. Daskalakis aus, dass grundsätzlich für den deutschen Staat gilt, dass für Länder, die die doppelte Staatsangehörigkeit erlauben, auch der deutsche Staat die doppelte Staatsangehörigkeit aushändigt.
Alle Menschen, die aus dem Ausland kommen, benötigen s.E. eine vernünftige Integration, Qualifikation und Ausbildung, damit sie entsprechend gut leben und arbeiten können. Das Problem, was die CDU sieht, wenn eine Zuwanderung in die Sozialversicherungssysteme und ähnlichen Systeme zugelassen werden sollte, bezieht sich auf die Struktur, die nicht besonders gut sein würde in ca. zwanzig Jahren. Das ist die Sorge der CDU. Also eine gezielte Einwanderung, und warum nicht von qualifizierten Leuten, so wie es die Amerikaner, Australier und Kanadier handhaben. Vielleicht sollte das auch grundsätzlich für Deutschland so sein. Denn wenn man hier irgendwann Gettos für Afghanen, Afrikaner, Kongolesen oder Chinesen zunehmend einwandern lassen,
...hier unterbrach Frau González den Vortrag und brachte zum Ausdruck, dass sie diese Ausführung als Diskriminierung sehe. Herr Dr. Daskalakis erwiderte hierauf, dass seine Ausführung keine Diskriminierung dastellt, denn wenn sein Vortrag als Diskriminierung anzusehen wäre, dürfe man auch niemals nach Australien, Kanada oder Amerika reisen, da diese Länder grundsätzlich die Einwanderung, wie oben erklärt, zulassen. Diese Länder, ob wir das wollen oder nicht, haben mit Deutschland und vielen Ländern der Welt die besten und größten Beziehungen. Dann führte er weiter aus, die Sorge besteht, dass das Potential was in den Bürgern ausländischer Herkunft steckt gezielt und qualifiziert eingesetzt wird und nicht dass wir einfach zusätzliche „Problemfälle“ in das Land lassen, wobei er noch einmal ausdrücklich betonte, dass Asylfälle selbstverständlich ein anderes Problemfeld darstellen.

Frau González trug noch einmal vor, dass sie die Art und Weise, wie Herr Dr. Daskalakis seine Ausführung vorgetragen hat, als Diskriminierung empfindet.
Weiter führte sie aus, dass sie im allgemeinen die Einbürgerungskampagne begrüße und verwies hier auf die letzte Kampagne des Ausländerbeirates in der letzten Legislaturperiode. Damals hat man bewusst die Kampagne vor den Kommunal-, Bundes- und Landeswahlen ausgeführt und zwar in der Hoffnung, dass die politische Integration berücksichtigt wird. Es wurde festgestellt, dass die politische Integration in Deutschland für die Migrantinnen und Migranten, die eingebürgert waren, so gut wie Null war. Es sind in Dortmund gerade zwei ausländische Vertreter im Rat und im Landtag gab es einen. Frau González ist gespannt wie viele Migrantinnen und Migranten in den Listen der Parteien sind, die zur Wahl gestellt werden am 22. September 2002. In Punkto der politischen Integration teilte sie an die Adresse des Herrn Konak mit, dass sie der Meinung ist, dass die politische Änderung sich auch nicht durch das volle Wahlrecht der eingebürgerten Menschen wenden würde, denn wer konservativ denkt, denkt auch in den deutschen Parteien konservativ. Sie ist sich 100% sicher, dass derjenige, der Parteimitglied bei der CDU ist, Herrn Stoiber wählt, obwohl er weiß, dass dieser eine Politik gegen Ausländer betreibt.

Herr Zeriouh stellte noch einmal die Frage nach der Doppelstaatsangehörigkeit, ob diese überhaupt nicht möglich ist. Er ist davon überzeugt, dass Einbürgerungen erleichtert würden, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht würde. Weiter erklärte er, dass die politische Integration erleichtert werden müsste.

Herr Kara stellte die Frage an Herrn Moldenhauer, wie lange die Bearbeitungszeit bei Einbürgerungszusagen dauert, denn habe er gehört, dass man sehr lange warten muss, um eine Benachrichtigung zu erhalten.

Herr Güclü teilte mit, dass er von Ausländerbeiratsmitgliedern darauf angesprochen wurde, warum der Ausländerbeirat nicht an der Vorbereitung der Einwanderungskampagne mitgewirkt hat? Es wäre wünschenswert, dass künftig der Ausländerbeirat frühzeitig über Aktionen dieser Art informiert wird und es wäre ebenfalls wünschenswert, dass der Ausländerbeirat in dem Informationsmaterial erwähnt wird.
Dann stellte Herr Güclü die Frage warum die Wartezeiten für die Zusicherung der Einbürgerung so viel Zeit in Anspruch nimmt. Viele Menschen haben sich bei ihm beschwert, dass in Dortmund eine besonders lange Wartezeit herrscht.
Zu der rosa Karte in der Türkei teilte er mit, dass er in der Presse gelesen hat, dass es immer wieder große Probleme mit den türkischen Behörden gäbe.

Er appellierte an dieser Stelle noch einmal an die Stadt, dass alles mögliche unternommen wird, damit die Einbürgerungskampagne zum Erfolg kommt.

Herr Kara beantragte, dass abgestimmt werden soll, ob der Ausländerbeirat die Einbürgerungskampagne der Stadt Dortmund unterstützt oder nicht.

Herr Moldenhauer informierte, dass Herr Schäfer heute zu Top 2.2 das neue Konzept der Ausländerbehörde vorstellen wird.
Weiter trug er vor, dass natürlich der 11.09.2001 eine Rolle in den Einbürgerungsverfahren gespielt hat. Man ist in fast allen Einbürgerungsverfahren verpflichtet zusätzliche Anfragen beim Verfassungsschutz und bei der Polizei zu halten. Hier entstehen Antwortzeiten von 6 – 8 Wochen, um die sich dann das Verfahren verzögert.
Auf die Frage des Herrn Zeriouh nach der doppelten Staatsangehörigkeit bestätigte er, dass es natürlich die doppelte Staatsangehörigkeit gibt. Die gab es nach dem alten Staatsangehörigkeitsrecht und die gibt es nach dem neuen Recht unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Zum Beispiel trifft dieses auf Marokko und Tunesien zu. Wenn der Herkunftsstaat eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht kennt, eine Ausbürgerung also gar nicht ermöglicht, dann kann man natürlich unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit, wie es die Experten sagen, eingebürgert werden und dann hat man den Doppelpass. Es ist auf Antrag möglich beide Staatsangehörigkeiten zu haben, wenn einem erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und durch die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft drohen. Das ist dann ein Antragsverfahren und das muss der Behörde offengelegt werden, die wirtschaftlichen Nachteile müssen beziffert werden und dann besteht die Möglichkeit, auch unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert zu werden.
Alle Asylberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland werden unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert. Das sieht das Gesetz ausdrücklich vor, damit diese Menschen, die den anerkannten Status als Flüchtlinge haben, nicht wieder Kontakt aufnehmen müssen mit ihrem Herkunftsstaat, mit dem Verfolgerstaat, um ein Entlassungsverfahren zu betreiben, das wird ihnen nach dem neuen Recht nicht mehr zugemutet. Auch diese Menschen werden Doppelstaatler.
Alle Kinder, die seit dem 01.01.2000 in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden, sind auch kleine Doppelstaatler, haben also bis zur Volljährigkeit zwei Staatsangehörigkeiten und müssen dann optieren für die eine oder andere Seite.
Das es so ist, kann nicht geändert werden – Frau Greive hat dieses bereits ausgeführt -, denn diese Gesetzgebungsverfahren sind abgeschlossen und wir müssen mit den Fakten leben, die uns das neue Gesetz gegeben hat. Dazu gehört auch, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn man freiwillig eine andere annimmt. Das ist neu in diesem Recht.
Zu den angesprochenen Sprachprüfungen teilte er mit, dass man versuchen muss in den nächsten Veranstaltungen die Angst vor diesen Prüfungen abzubauen.
Den Widerspruch, den Herr Dr. Daskalakis gesehen hat bezogen auf die Sozialhilfe und Einbürgerung löste Herr Moldenhauer wie folgt auf: es ist so, dass es in den §§ 85 – 90 des Ausländergesetzes, wo Anspruchseinbürgerungen genannt werden, explizit vorgesehen ist, dass auch Menschen, die Sozial- oder Arbeitslosenhilfe beziehen, eingebürgert werden können, wenn dieser Bezug unverschuldet ist. Das gleiche gilt für Ausländer, die noch keine 23 Jahre alt sind, wo eine wirtschaftliche Prüfung gar nicht stattfindet. Diese können quasi auch ohne Einkünfte eingebürgert werden. In diesen Fällen ist es dann natürlich auch möglich, aufgrund des Sozialhilfebezugs die Gebühr zu ermäßigen, damit hier nicht die Gebühr von 255 Euro bezahlt werden muss.
Er wies hier auf die Veranstaltung am 10.07.2002 im Rathaus hin, wozu alle eingebürgerten Menschen der letzten sechs Monate eingeladen wurden und dass ca. 400 Zusagen für diese Veranstaltung eingegangen sind. Das ist natürlich auch die Plattform für politische Vereine, Gewerkschaften, für caritative Verbände sich darzustellen, ihre Auffassung zur Einbürgerung, zur Staatsangehörigkeit, zur doppelten Staatsangehörigkeit und zum Zuwanderungsrecht darzulegen und offen zu legen und die Debatte zu führen, die in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch häufig geführt werden wird und die sich rund um das neue Zuwanderungsrecht drehen wird, das ja gerade auch die Zuwanderung von Qualifizierten im Auge hat und ermöglichen soll nach einem Punktesystem Menschen in die Bundesrepublik zu holen, die eine besondere Qualifikation haben. Aber auch an die Menschen denkt, die hier eine Ausbildung, ein Studium absolviert haben, oder eine qualifizierte Ausbildung auch aus Entwicklungsländern und nicht EU Staaten durchlaufen haben, denen man dann über Green Card Regelung und über Punktesystem ein Aufenthaltsrecht und ein dauerndes Niederlassungsrecht in der Bundesrepublik einräumen will.
Herr Moldenhauer erklärte, dass die Kinder, die seit dem 01.01.2000 in der Bundesrepublik geboren sind, für die doppelte Staatsbürgerschaft keine Gebühren zahlen müssen. Es gab für die ganzen Übergangsfälle, also für die Kinder, die in den zehn Jahren vorher geboren wurden, diese Einbürgerungsgebühr. Diese orientierte sich aber an den Aufwendungen, die in der Verwaltung, durch ein isoliertes Einbürgerungsverfahren, dass jeweils auch für Kinder durchgeführt werden musste, entstanden sind. Hier gab es in den letzten Monaten dieser Übergangsregelung auch die Möglichkeit der Gebührenermäßigung und auf Antrag konnte dann, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt wurden, ermäßigt werden.

Herr Moldenhauer teilte mit, dass er sehr viele Einbürgerungsbroschüren mitgebracht hat, in denen ganz ausführlich die gesetzlichen Grundlagen etc. aufgeführt sind. Er ist der Überzeugung, dass man mit dieser Einbürgerungskampagne auf dem richtigen Weg ist und er würde sich sehr freuen, wenn er in einigen Wochen hier berichten kann, dass die Einbürgerungszahlen wieder kräftig gestiegen sind.

Herr Güclü bat um Abstimmung, ob der Ausländerbeirat der Einbürgerungskampagne zustimmt bzw. ob er sie unterstützt. Der Einbürgerungskampagne wurde einstimmig zugestimmt.

Danach wurde nach vorheriger einstimmiger Zustimmung von 17.25 bis 17.45 Uhr eine Pause eingelegt.

Nach der Pause begrüßte Herr Güclü Herrn Schäfer und bat um seinen Vortrag.

Herr Schäfer teilte mit, dass er seit ca. 16 Monaten in seinem Amt tätig ist und als er das Amt im März 2001 übernahm stellte sich die Situation in der Ausländerabteilung recht dramatisch dar. Die Stellen waren zu knapp und einige davon sogar noch unbesetzt. Die Organisation bedurfte einer dringenden Veränderung. Die EDV war völlig überholt, die Räumlichkeiten waren katastrophal, worunter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelitten haben. Die erheblichen Arbeitsbelastungen und vielen Erschwernissen im täglichen Leben, worunter auch die Ausländerinnen und Ausländer litten, die ihre Angelegenheit dort zu erledigen hatten, da die Wartezeiten oft sehr lang waren, der Service schlecht war und die Bedingungen insgesamt für alle Beteiligten unbefriedigend waren. Es war klar, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden musste. Mit großer Unterstützung der Dezernentin, Frau Greive, ist es gelungen, 11 zusätzliche Arbeitsplätze einzurichten. Zukünftig sind 50 Planstellen vorhanden. In der heutigen Zeit ist dieses fast eine Sensation, da fast viele Fachbereiche eher darunter leiden, überall Personal abbauen zu müssen. Es ist s.E. ein inhaltliches Signal, da es zeigt, welchen Status für die Stadt Dortmund Ausländerinnen und Ausländer haben und es ist bekannt, dass der Oberbürgermeister schon seit Jahren immer mit seiner Kampagne Fremde sind Freunde in die Öffentlichkeit getreten ist und auch davon gesprochen hat, dass er für Integration ist.
Herr Schäfer informierte weiter, dass ca. in einem Jahr die Ausländerabteilung neu einrichtet sein wird. Er gab dann das Wort an Herrn Moldenhauer.

Herr Moldenhauer gab Details zur Neueinrichtung, und teilte mit, dass der Prozess der Organisationsuntersuchung ca. zwei Jahre gedauert hat. Er betonte, dass dieser Prozess unter ganz enger Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelaufen ist, um festzustellen, wo kann man Verbesserungen im Service oder bei Dienstleistungen im Ausländerwesen oder bei Zuwanderung erreichen kann.
Die Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Ordnungsamtes, Herr Moldenhauer bat an dieser Stelle im weiteren Vortrag die Kurzbezeichnung Ausländerbehörde gebrauchen zu können, gliedert sich künftig in drei Arbeitsgruppen. Der erste Bereich ist der Bereich Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungen. In diesem Bereich werden sämtliche Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländergesetz wahrgenommen, die mit der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zu tun haben. Hier wurde mit Mitarbeiterzahl bereits auf sechs Personen verdoppelt. Diese Abteilung ist außerdem überplanmäßig mit einem Gruppenleiter und einer Hilfskraft ausgestattet. Bis Ende dieses Jahres soll diese Arbeitsgruppe eine neue Software erhalten. Davon verspricht man sich eine erhebliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten von zur Zeit ca. 6 – 8 Monaten auf 3 – 5 Monate bis zur Einbürgerungszusicherung. Die Öffnungszeiten sind ebenfalls geändert worden und zwar im letzten Jahr von 14 auf 26 Stunden in denen die Sprechzeiten jetzt im Einbürgerungsbereich vorhanden sind und in einer zweiten Stufe wird man im nächsten Jahr mit Terminvergaben experimentieren, um noch besser erreichbar zu sein als bisher. Geplant sind dann 33 Stunden Öffnungszeiten für den Bereich Einbürgerung.

Das Herzstück dieser neuen Organisation soll das neue Dienstleistungszentrum Ausländerwesen werden. Das ist begründet in dem Umstand, dass die Bürgerdienste vor einigen Tagen ihre Büroräume im Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss des Stadthauses Olpe verlassen haben und in die Berswordt-Halle umgezogen sind. Die Nachnutzung der zurückgelassenen Räume in der Olpe soll für das neue Dienstleistungszentrum Ausländerwesen erfolgen. Es gibt dort bereits helle freundliche Büroräume und eine elektronisch gesteuerte Aufraufanlage. Es soll noch ein Informationsschalter eingerichtet werden, an welchem eine Sachbearbeitung aus einer Hand angeboten wird, wobei es ist egal, ob es sich dann um eine Anmeldung, eine Aufenthaltsverlängerung, eine Einladung, eine Verpflichtungserklärung, um Visa- und Passfragen, um Familienzusammenführung, um Studienaufenthalte handelt. Sämtliche Aufgaben, die sich um den legalen Aufenthalt in Deutschland drehen, sollen in diesem Dienstleistungszentrum bearbeitet werden.
Bis zum Herbst dieses Jahres werden für dieses Dienstleistungszentrum 7 zusätzliche Stellen eingerichtet. Es werden dann inklusive der Führungskräfte 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich tätig sein. Bisher waren es 19.
Auch hier will man mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, der Möglichkeit Termine zu vereinbaren und einer durchgehenden Öffnung auch in der Mittagszeit dann insgesamt 33 Stunden in der Woche erreichbar sein. Das Dortmunder Systemhaus hat den Auftrag nun in einem Ausschreibungsverfahren für diesen Bereich eine neue Ausländersoftware auszusuchen. Auch dieses geschieht wieder unter ganz enger Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet. Auf die Angebote, die in kürze abgegeben werden, ist man im Hinblick gerade auch auf die Änderungen des neuen Zuwanderungsrechts und die Anpassungsmöglichkeiten, die da vorhanden sein müssen, sehr gespannt. Diese innovative Gründungsphase, in der man sich befindet, bezüglich des Dienstleistungsbetriebes, gibt allen Beteiligten die Gelegenheit, ganz kreativ an den Herausforderungen eines neuen Zuwanderungsrechts und eines neuen Verständnisses für die Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu arbeiten.

Die dritte Arbeitsgruppe in der Ausländerbehörde befasst sich mit dem Thema Aufenthaltsbeendigungen, Ausweisungen und Abschiebungen. Der Vollzug ausländerrechtlicher Maßnahmen, dass eingreifen in Grundrechte und eine sehr polizeiähnliche Tätigkeit sind im Ausländerrecht ebenso verankert wie die Ansprüche und Rechte auf Daueraufenthalt und Einbürgerung. Es ist bekannt, dass eine Ausweisung aus der Bundesrepublik ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte oft schon lange hier lebender Ausländer ist. Die Ordnungsverfügungen die letztlich die Sicherheit der hier lebenden Bevölkerung vor Straftaten zum Ziel haben, müssen eine präzise einzelfallbezogene Interessenabwägung enthalten und unterliegen in allen Fällen einer umfassenden verwaltungs- und oft auch einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung. Also hohe Standards in der Rechtsanwendung und existenzielle Auswirkungen für die Betroffenen.
Nachdem folgt der Vollzug, denn das was per Ordnungsverfügung angeordnet wurde, muss dann auch unter Umständen mit Anwendungen unmittelbaren Zwanges durchgesetzt werden. Hier braucht es Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit deeskalierend auf Menschen einwirken zu können, letztlich aber auch die Bereitschaft gegen den Willen der Betroffenen den Aufenthalt in Deutschland zwangsweise zu beenden.
Illegaler Aufenthalt, Menschenhandel, Rauschgiftdelikte etc. beschränken sich nicht auf Dienstzeiten zwischen 07.30 und 16.00 Uhr. Die Bereitschaft auch außerhalb normaler Dienstzeiten, wie die Polizei, einsatzbereit zu sein und eng und vertrauensvoll mit den Partnern der inneren Sicherheit zusammenzuarbeiten, muss hier unbedingt vorhanden sein.
Auch in diesem Arbeitsbereich wurden die Abläufe untersucht und neu geordnet. Die Koordination wurde verbessert und wenn es dann zur Abschiebehaft kommt, soll für kurze Haftzeiten gesorgt werden. Personell wird dieser Bereich um eine Person verstärkt. Ein Team von 12 Mitarbeitern befasst sich dann mit diesen Aufgaben.
Momentan werden die internen Umzüge geplant, die technischen Verbesserungen und die Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen. Ungelöst ist noch das Problem der Aktenhaltungen. Momentan werden ca. 1 Kilometer aneinandergereihte Ausländerpersonalakten verwaltet. Diese nun möglichst nahe und platzsparend bei den Bearbeitern unterzubringen ist eine echte Herausforderung an die Technik. Ein aktenloses Büro mit einer computergestützten Sachbearbeitung wäre wohl die Lösung, aber nach allen, was bisher recherchiert wurde, lässt der heutige Stand der Technik dieses Ziel nur stufenweise und mittelfristig erreichen. Es wird also nach Zwischenlösungen gesucht.
Es muss sich nun auf das neue Zuwanderungsrecht eingestellt werden, ohne genau zu wissen, ob es nun am 01.01.2003 in Kraft tritt oder nicht. Das ist für alle Beteiligten ungeheuer schwierig. Es bedarf sehr viel Vorbereitung um neue Aufenthaltstitel, veränderte Rechtsgrundlagen aber auch völlig neue Verwaltungsverfahren z.B. mit der Arbeitsverwaltung, dem Bundesamt für Immigration oder sog. Rückkehrzentren abzustimmen.
Herr Moldenhauer schloss seinen Vortrag mit den Worten, dass von der Verwaltung her mit aller Kraft daran gearbeitet wird, dass spätestens im neuen Jahr die ausländischen MitbürgerInnen durch Frau Greive, Herrn Schäfer und durch ihn in unserem , „nein, in Ihrem“ neuen Dienstleistungszentrum Ausländerwesen begrüßen zu dürfen.

Frau Heinz erwähnte den Besuch des Ausländerbeirates in Berlin bei der Ausländerbeauftragten des Berliner Senats. Was gut tat, war zu sehen, dass viele ausländische MitbürgerInnen, die Fragen hatten in dieser Stelle beraten wurden. Sie stellte die Frage an Herrn Moldenhauer, ob das neue Dienstleistungszentrum in Dortmund ähnlich ausgerichtet wird.
Herr Moldenhauer antwortete darauf, dass dieses geplant sei. Bisher konnte dieser Service aufgrund der schwierigen Personellen Situation nicht geleistet werden. Gerade dieser Anspruch auf Informationen soll auch durch einen speziellen Informationsschalter erfüllt werden. Man will sich als Service- und Dienstleister für diesen Bereich verstehen, weg vom alten Image, wo man keine Zeit hatte für die Fragen und Sorgen der ausländischen Mitmenschen und alles schnell gehen musste.

Herr Gündüz stellte die Frage an Herrn Schäfer, ob unter den neu eingestellten MitarbeiterInnnen auch ausländische oder eingebürgerte MitbürgerInnen eingestellt wurden?
Herr Moldenhauer teilte mit, dass auch MitarbeiterInnen, die einen Immigrationshintergrund haben, eingestellt wurden. Z.B. gibt es KollegenInnen eine griechische, türkische oder polnische Herkunft haben. Die Auswahlverfahren für die neuen Stellen sind gerade angelaufen. Es gibt bei der Stadt Dortmund Auszubildende, die eine fachliche Qualifikation haben, um diese Stellen ausfüllen zu können und die ebenfalls einen Immigrationshintergrund haben.

Frau González erkundigte sich nach der Gewährleistung von Übersetzungsdiensten im neuen Dienstleistungszentrum.
Herr Moldenhauer trug vor, dass es bisher keine Übersetzungsschwierigkeiten in der Ausländerbehörde gab. Es gibt MitarbeiterInnen, die Sprachkenntnisse haben, die durchaus unterstützen können, wenn es im Einzelfall einmal Probleme geben sollte. Aber es ist so, dass gerade Menschen, die frisch aus dem Ausland nach Dortmund kommen, z.B. bei einer Familienzusammenführung, die zugereiste Ehefrau nicht alleine kommt, sondern den bereits hier lebenden Ehemann mitbringt und dieser erledigt die behördlichen Angelegenheiten in den Dienststellen. In den Bereichen vom illegalen und unerlaubten Aufenthalt, bei Zurückführung und Abschiebung gibt es häufiger Sprachschwierigkeiten und hier sind Dolmetscher über die zuständige Polizei und Gerichte vorhanden.

Herr Konak erkundigte sich, ob auch Beratungen in verschiedenen Sprachen angeboten werden und ob MitareiterInnen eingestellt werden, die verschiedene Sprachen beherrschen?
Herr Moldenhauer erklärte, dass es natürlich ein Anforderungsprofil gibt für die Stellen, die ausgeschrieben wurden. Eine seiner Mitarbeiterinnen spricht perfekt türkisch, die immer wieder als Sprachvermittlerin eingesetzt werden kann, wenn es notwendig wird. Es werden, wenn gleich gute BewerberInnen vorhanden sind, die die notwendigen Qualifikationen besitzen, also eine Verwaltungsausbildung vorweisen können, sehr viel lieber diejenigen genommen, wo diese sprachliche Komponente dazu kommt.

Nachdem Fragen von mehreren Ausländerbeiratsmitgliedern hinsichtlich des Unterschiedes des Aufgabenbereichs von Frau John und dem neuen Dienstleistungszentrum in Dortmund gestellt wurden, übernahm Frau Greive an dieser Stelle das Wort, um den Status von Frau Prof. Barbara John in Berlin zu erklären. Frau John ist Ausländerbeauftragte des Berliner Senats. Die Stadt Dortmund hat keine Ausländerbeauftragte. Frau Greive ist zwar Migrationsbeauftragte der Stadt Dortmund aber mit dem Auftrag vom Rat der Stadt nach innen in die Verwaltung koordinierend zu Migrationsthemen tätig zu werden. Es gibt für die Stadt Dortmund keine Außenrepräsentanz im Sinne einer Ausländerbeauftragten. Es gibt eine Ausländerbehörde, die aber eine ordnungspolitische Behörde ist und das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht umsetzt. Die Einrichtung, die in Berlin besucht wurde, ist anders eingerichtet. Das Land NRW hat einen Integrationsbeauftragten und das Zentrum für Zuwanderung in Solingen. Das sind die beiden Stellen, die das Land NRW für diese Aufgabe eingerichtet hat. Kommunen sind nicht verpflichtet diese Aufgabe wahrzunehmen. In Dortmund nehmen freie Träger die Beratungsaufgaben zum großen Teil wahr. Hier wurden auch Unterstützungsmittel durch die Stadt und Ausländerbeirat zur Verfügung gestellt für die Arbeit die für die einzelnen Nationalitätengruppen bei den freien Trägern angesiedelt sind.
Die Funktion, die man in Berlin kennen gelernt hat, d.h., gebündelte Aufgaben einer Ausländerbeauftragten, gibt es in Dortmund nicht, denn diese Aufgaben sind bei den freien Trägern dezentral angesiedelt. Frau Greive lies erkennen, dass diese Situation politisch momentan kaum änderbar ist. Es gäbe zwar das Modell Frankfurt, mit dem Amt für interkulturelle Angelegenheiten, das auch über zehn Stellen hat, aber so etwas wird sich in Dortmund unter dem Dach der Stadtverwaltung in Zeiten knapper Kassen nicht umsetzen lassen. Zu den Ausführugnen von Herrn Moldenhauer teilte Frau Greive mit, dass diese sich auf die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ausländer- und dem Staatsangehörigkeitsgesetz beziehen. Hier finden künftig auch mehr Beratungen statt.

Herr Moldenhauer erklärte noch einmal die Dienstleistungsgedanken, die realisiert werden sollen und führte dabei folgende Leistungen auf: Beratungen in allen Fragen, die sich um das Aufenthaltsrecht, um Zuwanderungen, um Einreisemöglichkeiten, um die Green Card, um Einbürgerungen drehen. Hier stellt man den Anspruch umfassend beraten zu wollen, auf Richtlinien hinzuweisen und die Antragssteller aufzuklären, was für sie möglich ist und wo ihre Ansprüche sind und Hilfestellungen zu geben, diese Ansprüche zu verwirklichen.

Frau González trug vor, dass sie aus eigener Erfahrungen erfahren hat, dass das Dolmetscherproblem noch nicht gelöst ist. Ihres Erachtens müsste ein modernes Dienstleistungszentrum dieses Problem lösen können.

Herr Moldenhauer teilte mit, dass es nicht möglich ist, Dolmetscher für ca. 148 verschiedenen Nationen zur Verfügung zu halten bzw. zu finanzieren. S.E. ist dieses auch nicht nötig, da in Fällen, wo es dringend erforderlich ist, Sprachvermittler mitgebracht werden. Allerdings werden - auf freiwilliger Basis der Behörde – bereits MitarbeiterInnen, die Fremdsprachen beherrschen, als Sprachvermittler eingesetzt.
Bei Eingriffsverwaltungen im Sinne von Abschiebungen etc. werden Dolmetscher von der Behörde zur Verfügung gestellt.

Frau Greive teilte mit, dass es eine Verpflichtung, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen, nicht gibt. Es gibt im Grundgesetz die Regelung, die Amtsprache ist deutsch. In jedem anderen Land der Welt ist die Amtssprache jeweils die Landessprache. Einen Anspruch auf eine Übersetzung von Seiten der Behörde ist nur dann gegeben, wenn die Behörde in die Rechte der Menschen eingreift. Dieses wird auch erfüllt, wie Herr Moldenhauer bereits ausgeführt hat. Sie teilte mit, dass bei Einstellungsverfahren darauf geachtet wird, dass hier Einstellungen vorgenommen werden, wo Sprachkenntnisse bei den Bewerbern vorhanden sind.
Abschließend wies sie noch einmal ganz deutlich darauf hin, dass es in dieser Verwaltung kein Rechtsanspruch auf einen Dolmetscher besteht.

Herr Güclü bedankte sich an dieser Stelle für die ausführlichen Informationen zum neuen Dienstleistungszentrum und wünschte dem Zentrum für die Zukunft recht viel Erfolg.

2.3: Nordmarkt – Drogen- und Alkoholszene

Herr Güclü gab das Wort an Herrn Ortwin Schäfer, Amtsleiter, Amt für öffentliche Ordnung.

Herr Schäfer bezog sich auf die Gespräche, die zu dem o.g. Thema während des Besuchs im Flughafen Dortmund geführt wurden und auf die hierzu in den Medien erschienenen Artikel.
(Dieser Artikel wurde den Ausländerbeiratsmitgliedern zur Sitzung bereits ausgehändigt). Herr Schäfer bestätigte die Kritik, dass es sehr lange gedauert hätte, bis auf dem Nordmarkt etwas unternommen wurde. Dann teilte er mit, dass ab 18. Mai 2002 verschärfte Kontrollen durchgeführt wurden. In den ersten zwei Wochen wurden direkt am Nordmarkt 414 Personenkontrollen durchgeführt und 306 Platzverweise ausgesprochen. Seit Ende Mai ging diese Zahl deutlich zurück, denn in der ersten Junihälfte wurden am Nordmarkt nur 78 Personenkontrollen durchgeführt und 57 Platzverweise ausgesprochen. Man kann hier sehen, wie deutlich die Mengen abgenommen haben. Am Anfang wimmelte es nur so auf dem Nordmarkt und dann brach es ganz schnell ab. Das hängt einfach damit zusammen, dass, wenn man insbesondere die Drogengeschäfte ständig durch Personenkontrollen stört, die Dealer die ersten sind, die sofort wegziehen. Nach ca. einer Woche hat sich diese neue Situation unter den Drogenabhängigen herumgesprochen und dann ebbt der Andrang ab. Interessant ist hier der Vergleich zum Schleswiger Platz, der in der Nähe liegt, und wo viele große Sorge hatten, dass dort ähnliches passiert wie auf dem Nordmarkt. Im Mai wurden dort 130 Personenkontrollen durchgeführt und 71 Platzverweise ausgesprochen. Durch die Zahlen im Juni kann man deutlich eine Abwanderung erkennen. Denn vom 1. – 16. Juni wurden am Schleswiger Platz 296 Personenkontrollen durchgeführt, also mehr als das Zweieinhalbfache als im Monat Mai. Platzverweise wurden 215 ausgesprochen. Diese Zahlen sprechen für sich. Ein grossteil der Abgewanderten waren Alkoholabhängige. Bei den Drogenabhängigen ist erkennbar, dass momentan keine neuen Konzentrationen vorhanden sind. Es ist tatsächlich so, dass das Zerschlagen der Drogenszene funktioniert hat.
Herr Schäfer teilte mit, dass am Nordmarkt üblicherweise sechs Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Ordnungsamt eingesetzt waren, die immer in zwei Schichten tätig waren, so dass ständig Ordnungshüter in Dortmunder Norden präsent waren. Diese Zahl wurde verdoppelt für die o.g. Phase, die am Freitag, den 14.06.2002 endete. Die Polizei hat ebenfalls auf 12 Kräfte für die Ordnungspartner erhöht. Die Polizei hatte schon vor Beginn der o.g. Phase 10 Kräfte vor Ort, die Drogenspezialisten waren und die oft in Zivil unterwegs waren. Diese Gruppe wurde ebenfalls auf 20 Kräfte verdoppelt. Herr Schäfer informierte, dass seine Mitarbeiter vom Ordnungsamt im Außendienst in dieser Zeit 460 Überstunden angesammelt haben und die fünf Mitarbeiter von der Leitstelle haben ebenfalls noch 170 Überstunden gearbeitet. Weiter teilte er hierzu mit, dass die Personalabteilung nicht gerade begeistert war, aber wenn eine solche Aktion ansteht, dann ist es erforderlich, diese im größeren Rahmen durchzuführen, damit man Erfolg hat. Ein niedriger Einsatz hätte zur Folge haben können, dass die Aktion möglicherweise nicht so effektiv gewesen wäre.
Er resümierte, dass der Nordmarkt jetzt sauber ist. Die umliegenden Straßen und Plätze sind unter Kontrolle, so dass sehr genau beobachtet werden kann, ob es neue Konzentrationen bzw. Ansammlungen gibt. Nun müssten andere Mechanismen greifen, die an dem Gesamtkonzept von der Stadt und vielen anderen Hilfeeinrichtungen und Trägern gemeinsam abgesprochen waren.

Herr Güclü stellte die Frage nach der Möglichkeit im Nordpark zu grillen, so wie es im Tiergarten in Berlin möglich ist. Weiter stellte er die Frage, welches Amt für die Sauberhaltung des Nordparks zuständig ist (Grassschnitt, Müllentfernung etc.).

Herr Schäfer teilte mit, dass das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr für die Grünpflege im öffentlichen Raum zuständig ist. Von hier wurden auch schon verstärkt Säuberungskolonnen zum Nordpark geschickt, um die Flächen zu säubern und die Grünflächen zu pflegen. Auch eine Aktion gegen Rattenbekämpfung ist bereits durchgeführt worden. Die Frage zum Grillplatz konnte er heute nicht beantworten, wird diese aber an die zuständige Stelle weiterleiten.

Herr Gündüz stellte die Frage nach den Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes.
Frau González stellte die Frage wie man mit Drogen- und Alkoholdealern umgeht, denn diese dealen in der Öffentlichkeit, was sie schon wiederholt in verschiedenen Stadtteilen beobachtet hat.
Herr Garcia bedankte sich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern der Ordnungsamtes und der Polizei, die eine hervorragende Arbeit auf dem Nordpark geleistet haben. Er erkundigte sich dann ob festgestellt wurde, ob auch Ausländer beim Dealen, Drogen- und Alkoholkonsum beobachtet und überprüft wurden.
Herr Kara stellte die Frage inwieweit sich das Ordnungsamt durch die Politik unterstützt fühlt für künftige Aktionen?

Herr Schäfer teilte mit, dass der Drogenkonsumraum in kürze auch an den Wochenenden geöffnet werden soll, sobald der finanzielle und personelle Aspekt gelöst ist, so dass täglich und an Sonn- und Feiertagen die Möglichkeit besteht, diesen Drogenkonsumraum aufzusuchen.
Das gesellschaftliche Phänomen von Drogenkonsum kann allerdings durch diese Einrichtung nicht beseitigt werden. Man kann nur versuchen, den Konsum auf Orte zu konzentrieren, wo man eine gewissen Kontrolle hat. Allerdings gibt es viele taktische und rechtliche Gründe, die eine Konzentration und wo die Szene im Blick gehalten und kontrolliert werden kann, nicht gestattet und daher kann man nur so weiter arbeiten, wie bisher und dort, wo sich wieder eine Ansammlung abzusehen ist, diese zu zerstreuen.

Zu der Frage, wie mit Dealern umgegangen wird, konnte er keine Antwort geben, da dieses die Aufgabe der Polizei ist. Hier werden Spezialisten aus dem Drogendezernat eingesetzt und diese ziehen die Dealer aus dem Verkehr, so bald diese auffällig werden. Daher haben sich diese Dealer auch sofort zurückgezogen, als sie merkten, dass verstärkt am Nordpark kontrolliert wird.

Ob auch Ausländer auffällig wurden, konnte Herr Schäfer nicht genau beantworten, er war sich aber ziemlich sicher, da dieses eine gesellschaftliche Situation ist, die völlig unabhängig von Nationalitäten oder Staatsangehörigkeit ist, auch ausländische Mitbürger an der Szene beteiligt waren.

Zu der politischen Unterstützung teilte er mit, dass er sich hier schon unterstützt fühlt. Er führte weiter aus, dass s. E. das Ordnungsamt und die Politik in der Zusammenarbeit hier keine Probleme haben.

Herr Güclü dankte an dieser Stelle Herrn Schäfer und seinen Mitarbeiter für die gute Arbeit im Nordpark.

Zu TOP 3: Mitteilungen

3.1 Berichte der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus den Fachausschüssen

Es wurden keine ausländerrelevanten Themen diskutiert.

3.2 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

Herr Güclü informierte über das hervorragend gelungene Münsterstraßenfest am 08.06.2002 und über die interessante und informative Ausschussfahrt des Ausländerbeirats nach Berlin und Weimar in der Zeit vom 11. – 14.06.2002.
Frau Greive teilte mit, dass der neue DOGIAD Vorstand letzte Woche in ihrem Büro einen Antrittsbesuch gemacht und bei dieser Gelegenheit um etwas Geduld für die Beantwortung von ausstehenden Anfragen etc. gebeten hat, da der neue Vorstand gerade neu gewählt wurde und sich erst einmal einarbeiten muss.

Herr Güclü schloss die Sitzung um 19.05 Uhr und wünschte allen eine gute Heimfahrt.


f.d.R.



Yusuf Güclü Habib Ben Salah Brigitte Flint
Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Schriftführerin