Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW (anstelle des Rates der Stadt) mit dem Oberbürgermeister,


am 30.08.2012
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





Sitzungsdauer: 13:00 - 13:10 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift beigefügt ist waren folgende Personen anwesend:

Herr Harald Heinze Beauftragter des Landes NRW für den Rat der Stadt
Herr Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Als Gäste
Beraterkreis
Frau Birgit Jörder
Herr Ernst Prüsse
Herr Norbert Schilff
Frau Jutta Starke

Herr Ulrich Langhorst
Frau Ingrid Reuter
Herr Utz Kowalewski

Verwaltung
Herr StD Stüdemann
Frau StR´in Bonekamp
Frau Jutta Seybusch
Herr Uwe Feuler
Frau Beate Skodzik



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07614-12)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07493-12)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 23.04.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07155-12)

3.4 Umweltbelange am Liesenhoffweg in Eving
- Sachstandsbericht -

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Haushalt 2012
- Sachstand des Stadtkämmerers -

9.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" Jahresabschluss und Lagebericht 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07598-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW wurde um 13:00 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) eröffnet und geleitet.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde um den Punkt

9.3 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer
nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07670-12)

erweitert.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07614-12)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lag folgende Empfehlung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hörde vom 28.08.2012 vor:

Der Beauftragte des Landes für den Stadtbezirk Hörde, Manfred Renno, lehnt eine Entscheidung über den Satzungsbeschluss – Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A – Seequartier – ab. Er wird den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 11.09.2012 aufnehmen. Aus Sicht des Beauftragten des Landes für den Stadtbezirk Hörde sollte eine Entscheidung über derart weit reichende Inhalte den zuständigen Gremien vorbehalten sein, zumal eine terminliche Verschiebung von 14 Tagen in einen solang währendem Verfahren sicherlich vertretbar ist. Gleiches empfiehlt er auch dem Landesbeauftragten des Rates, Herrn Harald Heinze. Sollte durch die anstehende Konstituierung des Rates die Vorlage nicht kurzfristig durch den Rat verabschiedet werden, ist es sicherlich dann sinnvoller, eine Entscheidung per Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister und einen Vertreter des neue gewählten Rates (z.B. Ausschussvorsitzender) einzuholen.

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07493-12)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes) lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2012 (Drucksache Nr.: 07493-12-E1)

(Der Text der Stellungnahme wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Belange überarbeitet.
Stadt Dortmund, Fachbereich 1 am 27.09.2012)


Der Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - ist im Rahmen einer Normenkontrollklage der Frau
xxx in 2007 für unwirksam erklärt worden. Im Anschluss daran ist die Neuaufstellung
des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Lü 148n - Steinsweg - eingeleitet worden.
Bei der jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Vorlage geht es um die Entscheidung über
das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie um den Beschluss zur Beteiligung
der Öffentlichkeit.

Die von den Eheleuten xxx in ihrem Schreiben vom 07.08.2012 dargelegten Argumente
gegen den Bebauungsplan Lü 148n wurden inhaltlich bereits im Verfahren von Familie xxx bzw. der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vorgebracht, zuletzt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form eines 39-seitigen Schreibens der Bürgerinitiative, xxx.

Die Auswertung und der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen
im Allgemeinen und dem 39-seitigen Schreiben der Frau xxx ist Hauptbestandteil der jetzt vorliegenden Abwägungs- und Offenlegungsvorlage. Die Bewertung von „Umweltsituationen“ oder –belastungen hat sich an eingeführten Grenzwerten, Standards, Empfehlungen etc. zu orientieren. Hinsichtlich der Expositionen gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern werden in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz - Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) – Grenzwerte definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Dies ist im Bebauungsplan Lü 148n sichergestellt. Darüber hinaus setzt der Abstandserlass NRW hinsichtlich der Abstände zwischen Hochspannungstrassen und empfindlichen Nutzungen Mindestabstände fest. Durch
diese dort formulierten Abstände werden elektrische und magnetische Felder auf ein Maß
begrenzt, das etwa um den Faktor 10 unter den Grenzwerten der 26. BImSchV liegt. Damit ist
dem Vorsorgegedanken Genüge getan. Auch die dort formulierten Abstände werden eingehalten.

Die 26. BImSchV wird derzeit überarbeitet. Dies geschieht in Fachbehörden wie der Strahlenschutzkommission, aber auch in politischen Gremien des Bundes. Zu welchen Ergebnissen die Überarbeitung dieser Verordnung kommen wird, ist derzeit noch unklar. Im Zusammenhang mit dem hier zur Rede stehenden Bebauungsplanverfahren besteht jedoch auch nach dem Offenlegungsbeschluss die Möglichkeit, auf möglicherweise veränderte Normen zu reagieren.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung, das heißt der öffentlichen Auslegung, besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die jetzige Eingabe der Eheleute xxx vom 07.08.2012 werte ich bereits als in der noch stattfindenden Offenlegung abgegebene Stellungnahme und werde diese zum Satzungsbeschluss dem Rat der Stadt mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag vorlegen. Die Eheleute xxx haben darüber hinaus Gelegenheit, während der öffentlichen Auslegung weitere Stellungnahmen bzw. Bedenken vorzutragen.

Ich vermag keine Aspekte zu erkennen, dem Wunsch der Eheleute xxx zu folgen und den Offenlegungsbeschluss nicht zu fassen. Vielmehr dient gerade die öffentliche Auslegung dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Bedenken und Anregungen zu geben. Letztere werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung einer intensiven Prüfung unterzogen. Sollten berechtigte Bedenken zu dem derzeit geplanten Abstand zwischen Hochspannungsleitung und Wohnbebauung oder auch andere berechtigte Belange vorgetragen werden, besteht nach der öffentlichen Auslegung gemäß Gesetz und der gängigen Praxis die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf zu modifizieren.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und damit der Schaffung kommunalen Ortsrechts ist sachgemäß große Sorgfalt an den Tag zu legen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Ablauf- oder Abwägungsfehler gegen Null tendieren. Im Übrigen muss ich feststellen, dass formale Fehler mit Sicherheit nicht und schon gar nicht bewusst in Kauf genommen werden.

Mit dieser Stellungnahme verbinde ich die Bitte, die Offenlegungsvorlage in der vorgelegten
Fassung zu beschließen. Dadurch wird der Stadt Dortmund die Möglichkeit eröffnet, die einmonatige
öffentliche Auslegung zeitnah im Anschluss an den Beschluss durchzuführen.

B Empfehlung der Unteren Landschaftsbehörde vom 29.08.2012

Der Beirat bekräftigt einstimmig seine im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSekt) Lütgendortmund im Jahr 2004 vorgetragenen Bedenken gegen die Wohnbebauung am Steinsweg.

In seiner Stellungnahme zum FNP hatte der Beirat unter Punkt Lü10 einen Verzicht bis auf eine Randbebauung an der Ewald-Görshop-Straße gefordert und dies u.a. mit dem Erhalt des im Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) festgesetzten Regionalen Grünzugses begründet. Der Beirat sah einen Widerspruch des Bebauungsplanes zum GEP.

Der Beirat sieht sich in seiner damaligen Einschätzung durch die im damaligen Umweltbericht dargestellte Erhebung bestätigt.

Die anerkannten Naturschutzverbände hatten in einer Stellungnahme vom 9.5.2010 an das Stadtplanungsamt weitere Bedenken vorgetragen.

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 23.04.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07155-12)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung vom Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.08.2012 vor:

In Anerkennung der in der zusammengefassten Begründung der Verwaltungsvorlage dargestellten Dringlichkeit gibt der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost seine Empfehlung für diese Vorlage incl. Beschlussvorschlag ab.

Gleichzeitig erneuert er inhaltlich den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.09.11 und bittet den Beauftragten des Landes NRW für den Rat, die Verwaltung zur Umsetzung folgenden Beschlusses aufzufordern:

An dem Standort Weißenburger Straße/Ecke Gronaustrasse befindet sich ein Gedenkstein, der nach Auskunft des Stadtarchivs „Heimat Dortmund – Ort und Erinnerung 1933 bis 1945; Ausgabe 1/2011“ (Seite 34 ff.) an die Deportation von Sinti und Roma, welche vom ehemaligen Ostbahnhof aus stattfand, erinnert.

Die Verwaltung wird gebeten, für die Stadt Dortmund als zukünftige Eigentümerin des projektierten Grünzuges im Bereich des ehemaligen Ostbahnhofes einen geeigneten neuen Standort für den Gedenkstein festzulegen und vorzuhalten.

Aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost stellt der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für die Verlegung dieses Gedenksteines 5.000 € zu Verfügung.

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasst unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt für den Rat der Stadt, den Anregungen zu den Punkten 8.1.1, 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.7 zu folgen und zu den Punkten 8.1.2, 8.2.3, 8.2.4, 8.2.5, 8.2.6 nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

b) hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahren nach § 4 a Abs. 3
BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt für den Rat der Stadt, den Anregungen unter Punkt 10.2 zu folgen und den Anregungen unter Punkt 10.3 teilweise zu folgen, teilweise nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB


II. beschließt für den Rat der Stadt den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West (mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 15 und des Bebauungsplanes
In O 105/2) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 29.09.2011 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 9 und 10.1 beschriebenen Veränderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt für den Rat der Stadt, dem Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost - /Teilbereich West die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 23.04.2012 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 18 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

ZUSÄTZLICH:
An dem Standort Weißenburger Straße/Ecke Gronaustrasse befindet sich ein Gedenkstein, der nach Auskunft des Stadtarchivs „Heimat Dortmund – Ort und Erinnerung 1933 bis 1945; Ausgabe 1/2011“ (Seite 34 ff.) an die Deportation von Sinti und Roma, welche vom ehemaligen Ostbahnhof aus stattfand, erinnert.

Die Verwaltung wird gebeten, für die Stadt Dortmund als zukünftige Eigentümerin des projektierten Grünzuges im Bereich des ehemaligen Ostbahnhofes einen geeigneten neuen Standort für den Gedenkstein festzulegen und vorzuhalten.

Aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost stellt der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für die Verlegung dieses Gedenksteines 5.000 € zu Verfügung.

zu TOP 3.4
Umweltbelange am Liesenhoffweg in Eving
- Sachstandsbericht -
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07721-12)

Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.08.2012 vor:

In der Presseberichterstattung der letzten Wochen wurde wiederholt über die „Abfallberge“ auf dem Grundstück Liesenhoffweg 1-5 in Dortmund-Eving berichtet. Die Fragen von Herrn Kowalewski beziehen sich auf diese Berichterstattung.

In Berichtsform werden nachfolgend alle von Herrn Kowalewski aufgeworfenen Fragen behandelt. Die Grundstücke am Liesenhoffweg im Stadtbezirk Eving stehen im Eigentum der Vereinigten ev. Kirchenkreise. Hinsichtlich der Frage seit wann die Nutzung der Parzellen als Lagerfläche durch den Mieter/Pächter von Prillwitz bzw. dessen Firmen existiert, laufen zur Zeit noch ergänzende Recherchen bei der Grundstückseigentümerin und dem Bauordnungsamt.

Mit Bescheid vom 19.07.2007 (Az.: 63/2-2-034892) ist Herrn Holger von Prillwitz für das Flurstück 629 die Nutzungsänderung des Grundstückes als Lager für Schüttgüter auf einer Fläche von ca. 1.500 m² baurechtlich genehmigt worden. Gemäß der zugehörigen Betriebsbeschreibung handelt es sich um einen Betrieb für Garten- und Landschaftsbau, der auf dem Grundstück - nach Rodung der Brachfläche - Bauschutt, Boden, Steine, Split und Schotter für den späteren Einbau zwischenlagert.

Über diesen Rahmen hinaus ist zusätzlich eine Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von Abfällen betrieben worden, die unter die Regelungen des BImSchG fällt. Erstmalig im Frühjahr 2009 stellte die zuständige gemeinsame Untere Immissionsbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen (UIB) fest, dass ca. 8.000 – 10.000 t Bauschutt und Bodenaushub auf der Fläche lagerten. Die Schwelle zur Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage zur Lagerung von Abfällen nach dem Immissionsschutzrecht (Ziffer 8.12 b) Spalte 2 der 4. BImSchV) in Höhe von 100 t war damit weit überschritten.

Die UIB versucht seit Ende 2010 die ungenehmigte Anlage mit ordnungsrechtlichen Mitteln stillzulegen und die Beseitigung der Abfälle zu erwirken. Bisher hat der Betreiber den Anordnungen
nicht Folge geleistet.

Nach Auskunft der UIB ist von ihr im September 2011 die Staatsanwaltschaft Dortmund eingeschaltet worden, die seit dem strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verstoßes des ungenehmigten Betriebs einer Abfallanlage (§ 327 StGB) und dem Verdacht auf unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB) anstellt.

In diesem Zusammenhang sind am 25.07.2012 Durchsuchungen auf dem Betriebsgelände am
Liesenhoffweg durchgeführt worden. Bei dieser Aktion der Kripo waren außerdem Vertreter der Grundstückseigentümerin, der UIB und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) anwesend. Gleichzeitig erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Beprobung der Abfallmieten durch Mitarbeiter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). In der Zwischenzeit ist das Betriebsgelände auf Veranlassung durch die UIB bis auf Weiteres verschlossen und versiegelt worden.

Neben großen Mengen an Bodenaushub, Bauschutt, Baumischabfällen und aufbereitetem
Straßenaufbruch lagern auf dem Grundstück größere Mieten an geschreddertem Glas. Diese stammen ursprünglich aus der Aufbereitung von Leuchtstofflampen. Als Herkunftsort dieser Glasabfälle konnte die Aufbereitungsanlage DELA GmbH Recycling in Essen ermittelt werden. Von dort ist das Material als Handelsware (Wertstoff) über einen Zwischenhändler in Herdecke, die Fa. WAZ, auf das Betriebsgelände in Dortmund-Lindenhorst gelangt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zumindest Reste von Quecksilber in dem recycelten Glasmaterial vorhanden sind.

Mittlerweile sind durch das LANUV weitere Materialproben an den Standorten der Fa. DELA und WAZ und zusätzlich einige oberflächennahen Bodenproben am Standort Liesenhoffweg (Beprobung erfolgte am 03.08.2012) entnommen worden. Bis dato liegen der Verwaltung keine Ergebnisse vor.

Vor diesem Hintergrund kann derzeit weder gesagt werden, ob die geschredderten Glasfraktionen
unzulässig hohe Schadstoffgehalte aufweisen noch, ob es sich bei den Glasmieten um gefährlichen Abfall handelt. Erst wenn die Ergebnisse und die Bewertung des LANUV vorliegen, lässt sich beurteilen, ob von den Abfall- und Materialmieten eine Gefahr für die Umwelt ausgeht (Staubemissionen, Hinweise auf Boden- oder Grundwassergefährdung). Wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist, kann derzeit von den zuständigen Behörden nicht gesagt werden. In Abhängigkeit von den Erkenntnissen des Landesamtes ist dann über die Notwendigkeit von detaillierten Bodenuntersuchungen zu entscheiden.

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes) nimmt die zuvor aufgeführte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Haushalt 2012
- Sachstand des Stadtkämmerers -

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) informierte, dass Herr StD Stüdemann in der Sitzung des Beauftragten des Landes NRW mit dem Beraterkreis am 28.08.2012 einen ausführlichen Sachstandsbericht zum Haushalt 2012 gegeben hat.

zu TOP 9.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" Jahresabschluss und Lagebericht 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07598-12)

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasst für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-Verwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt Dortmund gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „ Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2011 abschließend mit einer Bilanzsumme von 394.295.611,44 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.571.501,22 EUR sowie der Lagebericht 2011 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag 2011 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den vorhandenen Verlustvortrag aus den Vorjahren auf 21.025.228,86 EUR.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 9.3
überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07670-12)

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasst für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Minderaufwendungen bei der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie Mehrerträgen bei den Säumniszuschlägen.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- unbesetzt –








Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund wurde um 13:10 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) beendet.



Beauftragter des Landes NRW Der Oberbürgermeister
für den Rat der Stadt









Harald Heinze Ullrich Sierau






Uwe Feuler
Schriftführer