Niederschrift

über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 26.03.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 86 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Middendorf (CDU)

Rm Stammnitz (Die Linken im Rat)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.02.2009




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsgesetztes dse Landes NRW in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14320-09)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-West – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13461-08)

3.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13464-08)

3.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13460-08)

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13462-08)

3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 -Borussiastraße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14003-09)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 -PHOENIX West Verkehrsknoten Nortkirchenstraße-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13686-08)

3.7 Umbau Bahnhof Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11113-08)

3.8 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 229 - südlich Brackeler Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13963-09)

3.9 Kommunales Wohnkonzept Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14072-09)

3.10 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Quartiersarchitekt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13911-09)
3.11 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

3.12 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Fachbereichsleiters für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Herrn Ludger Wilde, für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14452-09)

3.13 Elektromobilität in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14510-09)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Ehrenamtskarte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14492-09)

7. Kultur, Sport, Freizeit
- unbesetzt -

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend

9.1 Förderung der Mieten von vier Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14168-09)

9.2 Kindergartengebühren
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14110-09-E2)

9.3 Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14155-09)

9.4 Bettelnde Kinder auf dem Westenhellweg
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 14489-09)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14185-09)

10.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14309-09)

10.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14310-09)

10.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14311-09)

10.5 Sanierung des Gesundheitsamtsgebäudes
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14490-09)

10.6 Beendigung der ruinösen Geschäftspolitik am Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14501-09)

10.7 Abschleppvergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14512-09)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13996-09)

11.2 Sicherheit in Bus und Bahn: Brutaler Zwischenfall vor dem NE 11
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 14504-09)

11.3 Drogenhandel auf offener Straße im Umfeld des Drogenkonsumraumes in der westlichen Innenstadt
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 14505-09)

11.4 Bargeldaffäre
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14508-09)


11.5 Dienstwagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14509-09)

11.6 Risikokonzept für Intensivtäter
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14511-09)

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

12.1.1 Personal Klinikum Dortmund gGmbH und Service DO GmbH
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14357-09)

12.1.2 Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger auf ihre Grundsicherung nach dem SGB II
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14364-09)

12.2 Anfragen Rm Münch

12.2.1 Aspaltierung von Privatwegen durch die Stadt Dortmund zu Lasten von öffentlichen Wegen: Beispiel Rohdesdieck
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14438-09)

12.2.2 Gefährdung von Schulkindern durch den Eltern-Pkw-Verkehr an der Wideygrundschule
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14439-09)

12.2.3 Nichtinformation der politischen Gremien über den Bau einer Rohrleitung im Hansemann-Park
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14440-09)

12.2.4 Kooperation zwichen Landschaftswächtern und Umweltamt
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14441-09)

12.2.5 Wegeaspaltierungen und Baumfällungen im Olleroh
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14442-09)

12.2.6 Kurzparkmöglichkeiten an der Poststraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14443-09)

12.2.7 Virenschutz für doRat- Teilnehmer
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14445-09)


12.2.8 Niederschriften des Ältestenrat im GIS
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14446-09)

12.2.9 Optimierung von Kleinbiotopen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14481-09)

12.2.10 Wegebau im Permakulturpark und Uni- Landschaftspark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14482-09)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Lührs (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

10.8 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2008 der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2008 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Verminderung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate durch den Jahresüberschuss 2008
- Zuführung des Jahresüberschusses 2008 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14402-09)

erweitert.




Des weiteren wurden die Punkte

3.11 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

10.5 Sanierung des Gesundheitsamtsgebäudes
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14490-09)

10.7 Abschleppvergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14512-09)

11.6 Risikokonzept für Intensivtäter
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14511-09)

von der Tagesordnung abgesetzt, da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gab bzw. die Vorschläge von den entsprechenden Fraktionen zurückgezogen wurden.

Des weiteren wurde auf Antrag von Rm Radtke (SPD) der Punkt

11.4 Bargeldaffäre
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14508-09)

mehrheitlich an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abschließend bestand Einvernehmen im Rat der Stadt den Punkt

11.5 Dienstwagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14509-09)

auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt am 14.05.2009 zu verschieben.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.02.2009

Der von Rm Münch gestellte Antrag, die o. a. Niederschrift dahingehend zu ändern, dass die von ihm zum Teil zu seinen Anfragen gestellten Nachfragen und Antworten mit aufgenommen werden, wurde bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch abgelehnt.

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion genehmigt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 26.02.2009.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14320-09)

OB Dr. Langemeyer machte zunächst den Rat der Stadt drauf aufmerksam, dass neben der Verwaltungsvorlage folgende Empfehlungen bzw. Anträge dem Rat der Stadt zur Beratung vorliegen:

1. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.2009:
Folgende Unterlagen lagen neben der Vorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 28.01.2009:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West stimmten dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu:


„Die BV Innenstadt-West bittet den Rat, folgende Maßnahmen auf die Dringlichkeitsliste der Baumaßnahmen für das Konjunkturprogamm 2009 zu setzen:
- Neubau eines Pädagogischen Zentrums mit Aula und Versammlungs- und Gruppenarbeitsräumen für das Schulzentrums Kreuzstr./Kuithanstr.,
- Neubau einer Ballsporthalle/ 4-fach Turnhalle für das Schulzentrum Hallerey,
- Energiesanierung der Petri-Grundschule, Beurhausstr.““

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 04.03.2009


„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die BV Innenstadt-West bittet den Rat folgende Maßnahmen auf die Dringlichkeitsliste der Baumaßnahmen für das Konjunkturprogramm II/2009 zu setzen:

- Sanierung der Kreuzgrundschule, Kreuzstr. 145
- Renovierung Hallenbad West
- Bau einer Fußgänger- und Radfahrbrücke über die B1/A40 von der Straße
Am Hartweg zum Technologiezentrum
- Errichtung einer Kita im Klinikviertel
- Bau eines PZ für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
- Errichtung eines Kreisverkehrs Vogelpothsweg/Oberbank
- Zuschuss zu Umbaumaßnahmen des Hauses Wittener Straße 10 für die Nutzung durch den CVJM als freien Träger der Jugendhilfe
- Einrichtung eines Kunstrasenplatzes „Am Wasserfall“
- Errichtung einer Aula für das Leibnizgymnasium“





Überweisung aus dem Schulausschuss aus der Sitzung am 11.03.2009
Der Schulausschuss leitet folgenden Antrag der CDU-Fraktion zum Konjunkturpaket für Kommunen ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter:

Im Rahmen der von der Bundesregierung bereit gestellten Mittel fordert der Schulausschuss die Verwaltung auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Die auf der Prioritätenliste aufgeführten Projekte – über das Jahr 2009 hinaus – sollen erstrangig abgearbeitet werden.
2. Damit ab dem Schuljahr 2010/2011 an je zwei Realschulen und je zwei Gymnasien der Ganztagsbetrieb eingeführt werden kann, sind entsprechende bauliche Maßnahmen umzusetzen.
3. Am Leibniz-Gymnasium werden die dringend benötigten baulichen Verbesserungen umgehend umgesetzt, die für eine Internationale Schule notwendig sind, wie beispielsweise die Sanierung des Fachbereichs Biologie. Des weiteren wird der Bau einer notwendigen Aula schnellstmöglich angestrebt und umgesetzt, die auch bei Bedarf den benachbarten Schulen als Versammlungsstätte dienen sollte. Darüber hinaus notwendige bauliche Maßnahmen soll die Verwaltung mit der Schulleitung abstimmen.
Darüber hinaus leitet der Schulausschuss folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Konjunkturpaket für Kommunen ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung für den Bildungsbereich zur Verfügung stehenden Gelder (rund 58% der gesamten Finanzmittel) für schulische Maßnahmen zu verwenden.
2. Priorität wird dem flächendeckenden Ausbau des Ganztags- und Über-Mittags-Programms von je einer Realschule oder Gymnasiums in jedem Stadtbezirk eingeräumt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt:
a) im Dialog mit den Schulen ein Konzept zu erarbeiten, das die räumlichen und baulichen Voraussetzungen hierfür gewährleistet.
b) zu prüfen, ob sich in Schulzentren Synergieeffekte erzielen lassen (z.B. Nutzung einer Mensa durch mehrere Schulen).
c) den Bedarf für Dortmund kurzfristig beim Land anzumelden, um zusätzlich noch an den bereitgestellten Fördergeldern partizipieren zu können.
d) die Ergebnisse (incl. Darstellung der an einer Teilnahme interessierten Schulen) dem Schulausschuss zeitnah mitzuteilen.
3. Hierfür nicht verwendete Mittel sind unter Berücksichtigung der Prioritätenliste sodann für Sanierungs- und Ersatzneubaumaßnahmen von Dortmunder Schulen zu verwenden. Eine Vorschlagsliste der in Betracht kommenden Maßnahmen ist dem Ausschuss zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Schulausschuss leitet folgenden Antrag der CDU-Fraktion zur Holte-Grundschule ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter:

Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, an der Holte-Grundschule dringend benötigte Umbaumaßnahmen umzusetzen, damit schnellstmöglich alle Kinder, die in den offenen Ganztag möchten, einen Platz bekommen.
Der Schulausschuss leitet folgenden Antrag aus der BV Scharnhorst zum Schulzentrum Alt-Scharnhorst ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung, das Schulzentrum in Alt-Scharnhorst (bestehend aus der Hauptschule Scharnhorst und der Albert-Einstein-Realschule), um ein multifunktionales Forum zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist die bauliche Erweiterung bzw. Neustrukturierung des bisher vorhandenen nicht sanierten Verwaltungstraktes insbesondere auch für eine Biblio- und Mediothek vorzusehen. Diese Maßnahme soll in die bisher vom Rat der Stadt Dortmund aufgelegte Prioritätenliste entsprechend aufgenommen werden.
Der Schulausschuss leitet folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Turnhalle Reinoldus- und Schiller-Gymnasium ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter:
Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, am Schulzentrum Hallerey aus Mitteln des Konjunkturprogramms II eine Großsporthalle zu errichten und diese bei positiver Bewertung in die Prioritätenliste der geplanten Maßnahmen aufzunehmen.“
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 17.03.2009
„Die Bezirksvertretung Scharnhorst beantragt einstimmig die Finanzierung unten näher aufgeführter Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II vorzunehmen. Sofern die aufgeführten Maßnahmen nicht aus diesen Mitteln finanziert werden können, so sollen sie Berücksichtigung bei den Haushaltsberatungen 2010/2011 in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Dortmund finden.
1. Neubau eines multifunktionalen Forums am Schulzentrum Scharnhorst
2. Herrichtung der Straße 'Am Wittfeld' unter Einbeziehung eines Neubaus einer Busschleife auf der Straße 'Im Schellenkai' und Verbesserung der dortigen Schallschutzwände zur A 2

3. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Straßenkreuzung Flughafenstraße/Gleiwitzstraße

4. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Straßenkreuzung Flughafenstraße / Hostedder Straße

5. Bau eines barrierefreien und behindertengerechten Zugangs auf der Nordseite zum Bahnhof Kirchderne

6. Erweiterung der TEK Mackenrothweg 'Eine Welt' um einen Neubau für die Betreuung von Kindern im Altern von 0-3 Jahren

7. Errichtung eines Barfußparks auf dem Gelände der Deponie in Do-Grevel
8. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Straßenkreuzung Friedrichshagen / Nordbruch unter Berücksichtigung und Realisierung der zweiten Autobahnauf- / - abfahrt

9. Instandsetzung der Chemie- und Physikräume der Gesamtschule und der Hauptschule in Scharnhorst

10. Errichtung eines Kinderspielplatzes im sog. Pilzpark in Do-Lanstrop / Bereich an der Färberstraße

11. Aufstellung von Sitzbänken am Körnebach zwischen Kurler und Wickeder Straße

12. Sanierung der TEK Gürtlerstraße
13. Sanierung und Ausführung von Reparaturmaßnahmen an der Brukterer Grundschule in Do-Lanstrop
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetz des Landes NRW in Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung - unter Beachtung des beschlossenes Antrages - zu folgen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
a) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
b) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
c) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
d) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.“


Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 18.03.2009
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:
Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, die folgenden Bau- und Investitionsmaßnahmen in die Dringlichkeitsliste für das Konjunkturpaket aufzunehmen.
- zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen Brückenbauwerke Schiffhorst/Brechtener Straße und der A2
- Erneuerung der drei Kanalbrücken über den Dortmund Ems Kanal
- Umsetzung „Soziale Stadt“ in den zwei Aktionsräumen
- Ausbau und Sanierung der Holthauser Straße mit einem Radweg
- Neugestaltung der Straße „Im Dorfe“ (von der Evinger Straße bis Wiedehopf)
- Fahrbahnerneuerung Friesenstraße
- Fahrbahnerneuerung Dammstraße
- restliche Sanierung der Hessischen Strasse
- Ausbau der Seilerstraße/Realisierung der Nordspange
- Erneuerung der Wittichstraße
- Beleuchtung der Fürst Hardenberg Allee
- Ausbau zum Kreisverkehr an der Kreuzung Osterfeldstraße/Burgholzstraße
- Neugestaltung des Parks an der Bayrischen Strasse/Preußische Straße
- Umsetzung der Bebauungspläne (Bayrische Straße und Brechtener Heide)
- Weitere Einrichtungen der LKW Park- und Verbotszonen in Wohngebiete
- Einrichtung einer Mensa in der Theodor Heuss Realschule
- Einrichtung einer Mensa im Heisenberg-Gymnasium
- Erweiterung der OGT Elisabeth Grundschule
- Sanierung der Fassade Brechtener Grundschule Evinger Straße 600
- Sanierung der Toilettenanlage Osterfeld Grundschule
- Sanierung der Fassade der Jugendfreizeitstätte Eving
- Renovierung des Evinger Hallenbades
- Sanierung der Toilettenanlage in der Grundschule „Am Birkenbaum“ Brechten
- Neubau für den offenen Ganztag an der Osterfeldschule
- Neubau einer Dreifachturnhalle an der Theodor-Heuss-Realschule
- Neubau eines Kabinentraktes und sanitäre Anlagen auf dem Sportplatz Brechten
- Neubau eines Kabinentraktes und sanitäre Anlagen auf dem Sportplatz Grävingholz.“
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage und die Empfehlungen sowie die Überweisung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

2. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.03.2009:

Herr Limberg verweist auf die Vorlage und informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass der gesetzliche Rahmen des Landes noch im Entwurf steht und somit erst nur eine vorläufige Rechtssicherheit herrscht. Anders als bei den meisten anderen Ländern verbleibt der Risikoausgleich im Land NRW bei den Kommunen.
Das Programm ist für die Zeit vom 27.01.2009 bis zum 31.12.2011 konzipiert. Die Umsetzung der zu beschließenden Maßnahmen beginnen Mitte April. Zudem müssen 50 % der Förderung in diesem Jahr gezahlt sein.
Es wird eine Arbeitsgruppe installiert, um eine zielorientierte Umsetzung zu gewährleisten. Die Vergaben werden im freihändigen Verfahren durchgeführt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord macht deutlich, dass sie die energetische Sanierung des Dietrich-Keuning-Hauses als sehr wichtig erachtet, da dass Dietrich-Keuning-Haus nicht nur einen überörtlichen Charakter besitzt, sondern sehr wohl auch einen örtlichen. Das Haus wird sehr stark von Kindern und Jugendlichen genutzt, aber auch u.a. von Senioren und ist somit ein wichtiges Angebot für die BewohnerInnen der nördlichen Innenstadt. Daher soll diese Sanierung in der Prioritätenliste als sehr hoch bewertet werden.
Weiterhin weisen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darauf hin, dass die Maßnahme des Fritz-Henßler-Hauses nicht in ihre, sondern in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-West fällt. Somit ist die Maßnahme aus dem Projektkorb Innenstadt-Nord zu entfernen und in den Projektkorb Innenstadt-West zu verschieben.

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen die Vorlage bei 12 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig.

Darüber hinaus wird die Maßnahmenliste einstimmig beschlossen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
e) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
f) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
g) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
h) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
i) Die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
j) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.

3. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 23.03.2009:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Vorlage
„Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund“,
Drucksache Nr.: 14320-09,
mit den nachfolgenden Ergänzungen/Veränderungen der Vorlagenanlage in den Bereichen Bildung und Straße anzunehmen:

Anlage zur Vorlage Konjunkturprogramm II

„Umsetzung Projektkorb Brackel“

Ergänzungen des Bereiches Bildung um:


Marie-Juchacz-Haus

Phase 1
Umbau des Marie-Juchacz-Hauses zu einem Begegnungszentrum
-Sanierung
-Modernisierung
-Fassadendämmung
-Fenster
-Heizung
-Toiletten
Marie-Juchacz-Haus

Phase 2
Anbau/Erweiterung mit dem Ziel, nachhaltige Entwicklungsperspektiven gewährleisten zu können (vor dem Hintergrund des demographischen Wandels)

Freiwillige Feuerwehr
Asseln
Anbau einer neuen Fahrzeughalle
- Sanierung des Bestandes
-Fassadendämmung
-Fenster
-Heizung
Toiletten
Reichshof-Grundschule
-Sanierung
-Modernisierung
-Fassadendämmung
-Außentoiletten
Turnhalle Grüningsweg
Sanierung der Dreifachturnhalle
-Fassaden- und Dachsanierung
TEK Molnerweg
Erneuerung der
Heizungsanlage

Comenius-Grundschule
-Sanierung
-Modernisierung

(siehe Vorlage Drucksache-Nr.: 11484-08-E2)
-Heizung
-Klima-Sanitärarbeiten
-Elektrik
Erich-Kästner-Grundschule
-Sanierung
-Modernisierung
-Außentoiletten
Augustinus-Grundschule
-Sanierung


Veränderung des Bereiches Straße:
Die drei vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen in den Bereichen Asselner-, Brackeler- und Wickeder Hellweg sollen ersetzt werden durch:
Einsatz von passivem Lärmschutz (Lärmschutzfenster) im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz

auf dem gesamten Hellweg im Stadtbezirk Brackel

(Wambel, Brackel, Asseln, Wickede)

4. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 23.03.2009:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Irrtümer in den Vorschlagslisten für die Stadtbezirke Lütgendortmund und Huckarde zu beseitigen:

a) Die in der Lüdo-Liste genannte „Frohlinderstr./Grunderneuerung mit der Summe von 250.000,00 € befindet sich in Kirchlinde und in der Zuständigkeit des Stadtbezirkes Huckarde.

b) Die in der Huckarder Liste genannte „FW West (Feuerwache), Bärenbruch/Dachsanierung, Dämmung/ und einer Summe von 200.000,00 € befindet sich in Marten und in der Zuständigkeit des Stadtbezirkes DO-Lüdo.
2. Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, die Grundsanierung des Amtshauses DO-Lüdo, Limbeckerstr. 31, einschließlich energetischer Maßnahmen, wie Dachsanierung, Dämmung, Fenster, Heizung etc. mit einem Volumen von ca. 2 Mio. € in die Vorschlagsliste aufzunehmen.


Die Bezirksvertretung Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – einschließlich des o. g. Zusatzbeschlusses – folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.

5. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.03.2009:
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der „Beschleunigungsgruppe Konjunkturpaket II“ zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie vorgeschlagen mit folgender Einschränkung zu Punkt 1 b des Beschlussvorschlages und einer Ergänzung zu beschließen:

1. Einschränkung
Die BV-Hombruch möchte über einen eventuellen Austausch und Änderungen der für Hombruch vorgesehenen wesentlichen Projekte rechtzeitig informiert werden, um eine Empfehlung des Gremiums bei der Auswahl der Folgeprojekte aussprechen zu können. Dies würde ggfl. auch im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgen.

2. Ergänzung
Bei freiwerdenden Mitteln aus dem Konjunkturpaket sollen Projekte der Wohlfahrtsverbände berücksichtigt werden (Antrag der CDU-Faktion).





Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

Die Tiefbauverwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung der BV-Hombruch am 28.04.09 über die Maßnahmen des Konjunkturpaktes II für den Stadtbezirk Hombruch, die ihren Fachbereich betreffen, zu berichten.

6. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 24.03.2009:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung „Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund“ mit folgenden Änderungen zu folgen.
Die Maßnahmen 3 und 4 sind zusätzlich der Maßnahmenliste zugefügt worden (siehe auch Vorschlagsliste zu den Haushaltsberatungen 2008/2009 der Verwaltung).
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig folgende Reihenfolge der Maßnahmen:
Nr
Objekt
Teilobjekt
Maßnahme
Kosten
1
Franziskus/Berswordt Gs
Energetische Grundsanierung
1.829.100

2
GS Gartenstadt

M-S-R u Heizungstechnik
140.000
3
Hohwart Gs

Heizung
190.000
4
Tremonia

Heizung
210.000
5
HS Am Ostpark

M-S-R u Heizungstechnik
u Dämmung
375.000
6
Ricarda-Huch-Rs

M-S-R u Heizungstechnik/
Turnhalle/Altbau
3.500.000
7
Ricarda-Huch-Rs

Dachsanierung u Dämmung
220.000
8
M-P-G

Dachsanierung u Dämmung
1.600.000
9
GS Gartenstadt
Turnhalle
umfassende Sanierung
300.000
10
GS Gartenstadt
Sporthalle
Energiesanierung
1.000.000
11
HS Am Ostpark

Erneuerung der Hallenbeheizung
Turnhalle
176.300 €
12
Libori-GS

M-S-R u. Heizungstechnik
130.000 €
13
TH Uhland GS

Sanierung
102.000 €

Städtebau-Maßnahmen



14
Regenbogenhaus

M-S-R u Heizungstechnik
35.000
15
MUK

Fenstererneuerung EG
98.000




Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung zur Sitzung am 16.06.09 eine abgestimmte Liste von Maßnahmen auf der Grundlage der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes NRW vorzulegen.
Gleichzeitig behält sich die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vor, die in dieser Liste enthaltenden Projekte zu tauschen bzw. die zeitliche Priorität zu verändern.

7. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 24.03.2009:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt, unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Zusatzbeschlüsse, – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und
des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte a auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.

Zusatzbeschlüsse:

Auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:



1. Die in der Vorschlagsliste für den Stadtbezirk Eving für eine umfassende Sanierung der Herder-Grundschule veranschlagten Mittel in Höhe von 200.000 € sind in gesamter Höhe für die Instandsetzung der Toiletten-Anlagen in der Osterfeld-Grundschule und der Turnhalle zu verwenden.
2. Die für die M-S-R u. Heizungstechnik vorgesehenen Mittel für die Ketteler-Grundschule in Höhe von 100.000 € sind in gesamter Höhe für die Instandsetzung der Toiletten-Anlagen der Grundschule Am Birkenbaum zu verwenden.
3. Sollten die unter Punkt 1 und 2 genannten zusätzlich geforderten Maßnahmen oder auch andere Maßnahmen aus der Vorschlagsliste der Verwaltung nicht förderungsfähig, oder aus anderen Gründen nicht realisierbar sein, ist die Bezirksvertretung Eving unverzüglich zu informieren, um die Möglichkeit zu haben, über eine neue Verwendung der Mittel und evt. Ersatzmaßnahmen zu beraten. Wenn bei der Durchführung einer Maßnahme nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel benötigt werden und die dadurch frei gewordenen Mittel anderweitig vergeben werden können, ist die Bezirksvertretung Eving ebenfalls zeitnah zu unterrichten.

Maßnahmen aus der Vorschlagsliste der Verwaltung, die als nicht förderungsfähig erachtet werden oder aus sonstigen Gründen nicht berücksichtigt werden können, sind in den gesamtstädtischen Haushalt des nächsten Jahres aufzunehmen.

8. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 24.03.2009:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den unten angehängten , in der Vorlage formulierten Beschluss mit folgenden Ergänzungen zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.
Ergänzung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde:
Goethe-Gymnasium
Erneuerung Bodenbelag 275.000 Euro
Außentoilette (keine Grundsanierung) unbekannt

Weingarten-Grundschule
Fenstererneuerung 100.000 Euro
Austausch der Heinzkörper und Anpassung
des neuen Heizkessels an die Brennwerttechnik unbekannt
Hallenbad Hörde
Austausch der Fensterfront 120.000 Euro
Weingartenstraße/Am Remberg
Aufbringung von Flüsterasphalt
Zudem wird die Fachverwaltung gebeten, zu überprüfen, ob in der Hörder Burg, Westflügel, die Fenster- und die Energiesanierung mit in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden kann.


Die Immobilienwirtschaft wird gebeten, in ihrem Maßnahmenkatalog folgendes zu korrigieren:
TEK Am Heisterbach Maßnahme: nur Grundsanierung nicht Dachausbau/Dämmung
Lernzentrum Wellinghofen Streichung des Begriffs „Feuerwehr“
Kreisstraße vom Heideweg bis Vorhölter Straße (nicht nur bis Wiesenweg)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, nach der Veröffentlichung des Ausführungsgesetzes die dann vorliegende Prioritätenliste zur Beratung der Bezirksvertretung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

9. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 25.03.2009:
Herr Frank führt in die Thematik ein und erläutert die Förderrichtlinien. Er hebt hervor, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen höchste Priorität haben. Er informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West über die Hintergründe der Risikobewertung. Darüber hinaus besteht noch Rechtsunsicherheit wegen der noch nicht vollständigen Förderkriterien. Mit einer abschließenden gesetzlichen Regelung ist Anfang April durch den Landtag NW zu rechnen. Er sagt zu, dass die Bezirksvertretungen zügig über den jeweiligen Stand des Umsetzungsverfahren informiert werden.
Herr Frank informiert des weiteren, dass die Listen der drei Innenstadtbereiche nicht vollständig sind. Es fehlt jeweils der Bereich der „Infrastruktur Straßen“. Im Stadtbezirk Innenstadt-West handelt es sich um folgende Maßnahmen:

- Hoher Wall: von Kreuzung Neutor bis Anschlusstelle Westentor
„Grunderneuerungsmaßnahmen im städt. Hauptverkehrsstraßennetz, Einsatz von lärmminderndem Asphalt“

- Lindemannstraße: von Wittekindstraße bis nördl. Neuer Graben
„Grunderneuerungsmaßnahmen im städt. Hauptverkehrsstraßennetz, Einsatz von lärmminderndem Asphalt“

- Wittener Straße: von Planetenfeldstraße bis Kortental
„Grunderneuerungsmaßnahmen im städt. Hauptverkehrsstraßennetz, Einsatz von lärmminderndem Asphalt“

- Rheinische Straße: von Heinrichstraße bis Dorstfelder Allee
Einsatz von passivem Lärmschutz Lärmschutzfenster) im städt. Hauptverkehrs-straßennetz

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließen wie folgt folgenden CDU-Antrag:
„Die Bezirksvertretung empfiehlt die vorliegende Vorlage mit der Einschränkung / Ergänzung, dass die Projekte aus dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 04.03.2009 zum Tagesordnungspunkt „3.2 Maßnahmen zum Konjunkturprogramm II im Jahr 2009 Gemeinsamer Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13999-09-E1)“ mit in die Projektliste aufgenommen werden.
Die Bezirksvertretung spricht sich grundsätzlich für die Förderfähigkeit von Maßnahmen von freien Trägern aus.“

Absatz 1: Wird bei 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.
Absatz 2: Wird bei 5 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 5 Ethaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt bei zwei Enthaltungen einstimmig mit oben genanntem Absatz 1 des Antrages folgende Beschlussfassung:

1. Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.

10. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 25.03.2009:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit den weiter unten aufgeführten Ergänzungen Folgendes zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im
Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet einstimmig darum, dass folgende Maßnahmen noch mit in den Projektkorb Aplerbeck – Umsetzung Konjunkturprogramm II – aufgenommen werden:

1. Errichtung einer Zentralmensa im Bereich des Schulzentrums Schweizer Allee
2. Energiesanierung im Hallenbad Aplerbeck
3. Neubau der Feuerwache Berghofen
4. Erweiterungsbau am Gymnasium An der Schweizer Allee zur Ganztagsschule
5. Energiesanierung an der Haupt- und Realschule (Altbau)
6. M-S-R-Technik mit neuesten Energiespartechnologien in der Sporthalle des Gymnasiums An der Schweizer Allee
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet außerdem einstimmig darum, dass der Projektkorb Aplerbeck – Umsetzung Konjunkturprogramm II – durch folgende Maßnahme beim Objekt Amtshaus Aplerbeck (M-S-R-, Heizungs- u. Lüftungstechnik) ergänzt wird:

Sanierung Ratskeller im Amtshaus Aplerbeck

11. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 25.03.2009:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Paschke), mit folgender Änderung zu Punkt 1 b zu beschließen:
Bei der Absicht der Verwaltung, Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt, werden die Bezirksvertretungen unverzüglich informiert und ggfs. im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen an den Entscheidungen beteiligt.
1.
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen und
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.

12. Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 25.03.2009:

Beschluss mit Zusatzanträgen

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
Ergänzend zu dem gesamtstädtischen Maßnahmenkatalog der Verwaltung, der in der Ratssitzung am 26.03.2009 beraten und beschlossen werden soll, besteht die Bezirksvertretung Huckarde auf der Aufnahme zusätzlicher und notwendiger Maßnahmen, die bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 11.02.2009 vorgeschlagen wurden.

Aus dem Förderbereich der Bildungsinfrastruktur:
1. Sanierung (energetische) der Sporthalle Kirchlinde nach Prüfung , ob eine „Ertüchtigung“ der Sporthalle zweckmäßig ist,
2. Dachsanierung (und damit energetische Aufwertung) des älteren Teils der Gustav-Heinemann-Gesamtschule,
3. Erweiterung des Raumprogramms Offener Ganztag für die Hansa-Grundschule.

Aus dem Förderbereich Städtebau:
1. Errichtung von Umkleidegebäuden im Freibad Hardenberg in Deusen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Zusatzantrag der SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion in der BV-Huckarde bittet, folgende Straßenbaumaßnahmen in die Vorschlagsliste einfließen zu lassen:

Kirchlinder Kreuzungsbereich bis zur Zollernstraße,
Rahmer Straße von Haus Stoffel bis Astrid Lindgren Kindergarten,
Servatiusstraße,
Lilienthalstraße,
Burgheisterkamp,
Schulenburgstraße,
Im Dorloh.

Begründung:
In ihrer Vorlage aus Oktober 2007 hat die Verwaltung (bis auf die Rahmer Straße) die o.g. Straßenbaumaßnahmen selbst forgeschlagen. Wir gehen daher von einer hohen Bedeutung dieser Sanierungsmaßnahmen aus.
Die Rahmer Straße hat auf Grund ihres Charakters als Stadtbezirksachse von sich aus einen hohen Bedeutungsgrad.

13. Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 24.03.2009:

1. Bei den geplanten Energiesanierungen soll im Rahmen des Möglichen die barrierefreie
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Gebäude für Menschen mit Mobilitäts-,
Seh- und Hörbeeinträchtigungen, für Rollstuhlfahrer/innen, blinde, taube
und gehörlose Menschen verbessert werden.
2. Maßnahmen, die der Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
von Gebäuden dienen, die öffentliche oder öffentlich bezuschusste Sport-,
Freizeit- und Kulturangebote beherbergen, sollen auch außerhalb einer Kombination mit Energiesanierungen umgesetzt werden (z.B. Aufzug am Fritz-Henßler-
Haus).
3. Die Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts in allen Schulformen erfordert
die barrierefreie Gestaltung von Unterrichtsräumen, Unterrichtsorten und der Räume für Betreuungsangebote und Mittagspausen. Die Mittel aus dem „Konjunkturpaket II“ sollen auch für diese Aufgabe eingesetzt werden.
4. Anträge von Einrichtungen der Behindertenhilfe und Förderschulen sollen unabhängig
von ihrer Trägerschaft auf eine Aufnahme zur Förderung im Rahmen
des „Konjunkturpakets II“ geprüft werden.
Ich bitte Sie, diese Stellungnahme den Ratsmitgliedern zu ihren Beratungen am
26.03.09 zur Kenntnis zu geben.
14. Gemeinsamer Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 25.03.2009:

Der Punkt 1b der Vorlage:

b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen,


wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen,
oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht
umsetzen lässt

wird ersetzt durch:


b) die Verwaltung zu ermächtigen, im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen nach §23 Hauptsatzung unter Beachtung der Entscheidungsrechte der Bezirkvertretungen nach §20 Hauptsatzung Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt.

15. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.03.2009:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW von der Verwaltung vorgeschlagenen kommunalen Maßnahmen zeitlich in zwei oder drei Tranchen aufzuteilen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Hälfte der Fördersumme bis zum Jahresende abgerufen wird.
2. Der durch die Aufteilung entstehende zeitliche Spielraum ist von der Verwaltung zu nutzen, die von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie den Bezirksvertretungen angemeldeten Maßnahmen im Dialog zu erörtern, inhaltlich und rechtlich zu prüfen und ggf. umzusetzen.
3. Der Rat spricht sich gegen eine Generalbevollmächtigung der Verwaltung aus, Maßnahmen ohne Einbindung des Rates auszutauschen. Über die Notwendigkeit, Projekte aufgrund förderrechtlicher, technischer oder terminlicher Schwierigkeiten auszutauschen, ist der Rat zu unterrichten.

-43-

16. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2009:

1. Der Maßnahmenkatalog wird erweitert um Projekte, die seitens externer Träger an die Verwaltung herangetragen wurden. Damit wird gewährleistet, dass die im § 3 ZuInvG definierte Trägerneutralität berücksichtigt wird.
2 Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der geplanten vierteljährlichen Berichterstattung auch die Einsparergebnisse darzustellen, die im Zuge der Energiesanierungsmaßnahmen erzielt werden konnten. Hierbei sind insbesondere auch die umfangreichen Maßnahmen aus dem Bereich der MSR- und Heizungstechnik gesondert zu betrachten.

17. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.03.2009:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bis zur Sitzung des Rates am 26.03.09 durch die Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse ergänzte Liste der Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Er beschließt diese vorläufige Liste.

Die bis zur Ratssitzung neu eingegangenen bzw. alle bisher noch nicht hinreichend bewerteten Projektvorschläge werden bis zur Ratssitzung im Juni weiter qualifiziert.

Dem Rat wird im Juni eine verwaltungsseitig abgestimmte Liste von Maßnahmen auf der Grundlage der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes NRW vorgelegt.

Dem Rat bleibt vorbehalten, in der Liste enthaltene Projekte zu tauschen bzw. die zeitliche Priorität zu verändern.

Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt im Juni.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden Projekte begonnen, die den Förderkriterien rechtssicher genügen und zeitnah begonnen werden können.

Fallen städtische Maßnahmen aus der Liste des Rates für das Konjunkturpaket II heraus, wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Umsetzung in den Prioritätenlisten für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu unterbreiten. Dies soll darüber hinaus auch für solche Maßnahmen der Bereiche Bildung und städtische Infrastruktur gelten, die nach heutigem Stand als nicht förderfähig eingestuft und deshalb nicht in die Liste aufgenommen worden sind (z.B. Maßnahmen für Ganztags- und Übermittagsangebote für alle Schulformen, Sport- und Turnhallen sowie die Erneuerung von Fachräumen).

18. Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vom 25.03.2009:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden Antrag der
CDU-Fraktion:
Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund mit folgender Ergänzung zu:
Der Maßnahmenkatalog wird erweitert um Projekte, die seitens der „freien Träger“ an die Verwaltung herangetragen wurden. Damit wird gewährleistet, dass die im § 3 ZuInvG definierte Trägerneutralität berücksichtigt wird.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden geänderten gemeinsamen Antrag der SPD/Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Kinder- und Jugendausschuss stellt fest, dass die Wünsche der Verbände und freien Träger auf angemessene Beteiligung am Konjunkturpaket II völlig berechtigt sind. Immerhin übernehmen sie wichtige soziale, kinder- und jugendpolitische Aufgaben für die Menschen in unserer Stadt, die ansonsten allein von städtischer Seite aus geleistet werden müssten.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt deshalb, dass die Vorschlagsliste städtischer Projekte um die von den Verbänden und freien Trägern eingereichten Anträge erweitert wird.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrens nimmt der KJA zur Kenntnis, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen in der Sitzung des Rates am 26. März folgenden Antrag zur Abstimmung stellen werden:
„Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bis zur Sitzung des Rates am 26.03.09 durch die Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse ergänzte Liste der Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Er beschließt diese vorläufige Liste.
Die bis zur Ratssitzung neu eingegangenen bzw. alle bisher noch nicht hinreichend bewerteten Projektvorschläge werden bis zur Ratssitzung im Juni weiter qualifiziert.
Dem Rat wird im Juni eine verwaltungsseitig abgestimmte Liste von Maßnahmen auf der Grundlage der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes NRW vorgelegt. Soweit diese Liste nach Überprüfung überzeichnet sein sollte, erfolgt eine Priorisierung durch den Rat. Hierbei sollen auch die Kriterien des Sozialraumes eine besondere Bedeutung finden.
Dem Rat bleibt vorbehalten, in der Liste enthaltene Projekte zu tauschen bzw. die zeitliche Priorität zu verändern.

Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt im Juni.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden trägerneutral Projekte begonnen, die den Förderkriterien rechtssicher genügen und zeitnah begonnen werden können.
Fallen städtische Maßnahmen aus der Liste des Rates für das Konjunkturpaket II heraus, wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Umsetzung in den Prioritätenlisten für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu unterbreiten. Dies soll darüber hinaus auch für solche Maßnahmen der Bereiche Bildung und städtische Infrastruktur gelten, die nach heutigem Stand als nicht förderfähig eingestuft und deshalb nicht in die Liste aufgenommen worden sind (z.B. Maßnahmen für Ganztags- und Übermittagsangebote für alle Schulformen, Sport- und Turnhallen sowie die Erneuerung von Fachräumen).

Unter Einbeziehungen der vorstehenden Anträge empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.


2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.
Aufgrund der o.a. beschlossenen Anträge sowie der Zusage von Herrn Limberg (alle bis Morgen gestellten Anträge in die Liste einzuarbeiten und auch den Aufzug im FHH mit aufzunehmen) sahen die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses keine Notwendigkeit mehr, über folgende Anträge abzustimmen:

- Antrag der CDU-Fraktion, Dr. Nr. 14318-09-E1:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, bei der Vergabe der Mittel aus dem Konjunktur II-Paket Mittel für die Sanierung des Waldorf-Kindergartens Dortmund-Hörde bereit zu stellen.
- Antrag der Vertreter der Jugendverbände, Dr. Nr. 14320-09-E9:
Die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am kommenden Mittwoch befasst sich mit Investitionsvorhaben für die Kinder- und Jugendhilfe, die aus den Mitteln finanziert werden sollen, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (so genanntes Konjunkturpaket II) nach Dortmund fließen.
Hierzu stellen wir den Antrag, den längst überfälligen Aufzug für das Fritz-Henßler-Haus mit in die Investitionsliste aufzunehmen.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an unsere diesbezügliche Anfrage zur KJA-Sitzung am 17. Mai 2006 und die daraufhin zur KJA-Sitzung am 16. August 2006 vorgelegte Antwort, die unseres Erachtens aber höchst unbefriedigend ausfiel.
- Antrag der Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbände, Dr. Nr. 14320-09-E13:
Der Rat der Stadt Dortmund wird aufgefordert, in der Sitzung am 26.03.2009 die durch die Verwaltung vorgelegte Liste der Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes durch die dem Kinder- und Jugendausschuss vorliegende Liste der Dortmunder Verbände zu ergänzen.
Da das bisherige Verfahren durch die Verwaltung nicht transparent und zum Teil sehr unterschiedlich gegenüber einzelnen Antragstellern praktiziert wurde, erhalten die Verbände des weiteren Gelegenheit, die Anträge nach Vorliegen der endgültigen Antragsvoraussetzungen zu ergänzen.
Nach Vorliegen aller Anträge erfolgt eine Bewertung auf Basis folgender Kriterien:
1) Die Auswahl der Projekte muss strikt den Regeln des Konjunkturprogramms
entsprechen.
2) Die Projekte müssen zu einer wesentlichen Verbesserung der im Programm Soziale
Stadt als unterversorgt geschriebenen Sozialräume beitragen.
3) Die Projekte müssen entweder zu einer langfristigen Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Projektes beitragen oder strukturelle Defizite
im Sozialraum ausgleichen.
4) Die Auswahl der Projekte erfolgt ausschließlich auf Basis der oben genannten
Kriterien und unabhängig vom Antragsteller.
Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Gesamtliste unter den oben genannten Kriterien zu bewerten und dem Rat für die nächste Sitzung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Der Kinder- und Jugendausschuss folgte dem Vorschlag des Vorsitzenden, die folgenden Auszüge aus den nicht genehmigten Niederschriften des Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bezirksvertretungen als zur Kenntnis genommen anzusehen.


In der Diskussion zu der o. a. Angelegenheit brachte zunächst der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses, Rm Sohn (SPD), bezugnehmend auf die Empfehlung seines Ausschusses vom 25.03.2009 zum Ausdruck, dass für ihn durch das vorliegende Konjunkturpaket II neben den ohnehin im Haushalt 2009 enthaltenen Investitionsmaßnahmen die Chance gegeben sei, Maßnahmen durchzuführen, die vielleicht ansonsten erst in einigen Jahren umsetzbar gewesen wären. Das dies auch Begehrlichkeiten wecke, werde durch die vorliegenden Empfehlungen und Anträge deutlich.

Weiterhin machte Rm Sohn (SPD) deutlich, dass durch die vorliegende einstimmige Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses man gewährleisten wolle, dass die Wohlfahrtsverbände bzw. freien Träger hierbei mit einbezogen werden, um hierdurch letztendlich die jahrzehntelange erfolgreiche Zusammenarbeit für eine soziale Stadt Dortmund und die Verbesserung der Lebensbedingungen angemessen zu würdigen.

Aufgabe der Verwaltung sei es nun, dass alle vorgelegten Empfehlungen der Bezirksvertretungen und Ausschüsse bewertet und qualifiziert werden, damit in der Sitzung des Rates der Stadt im Juni die endgültige Entscheidung diesbezüglich getroffen werden könne.

Soweit bereits schon trägerneutrale Maßnahmen unzweifelhaft den Kriterien entsprechen und planungstechnisch soweit vorbereitet seien, könne seiner Meinung nach bereits ab morgen mit der Vergabe an die Handwerksbetriebe begonnen werden.

Außerdem wies Rm Sohn (SPD) daraufhin, dass die Projekte, die Rahmen des Konjunkturpaketes II nicht berücksichtigt werden können, in den kommenden Haushaltjahren umgesetzt werden sollten.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine Fraktion bereits schon zu einem frühen Zeitpunkt erkannt habe, dass man diesbezüglich die Anträge der freien Träger mit ins Boot nehmen sollte. Insofern habe seine Fraktion auch einen entsprechenden Antrag im Kinder- und Jugendausschuss, der auch in diesem Ausschuss beschlossen wurde, gestellt .

Nach Vorlage des rechtlichen Förderrahmens, der nach Ostern erwartet werde, liege es nun an der Verwaltung, die bisher diesbezüglich gut gearbeitet habe, eine Priorisierung, was sicherlich nicht einfach sein werde, vorzubereiten.

Letztendlich sei es für seine Fraktion wichtig, mit dem zu erwartenen Ratsbeschluss ein klares Signal für Investitionen und Beschäftigung auszusenden, damit die Verwaltung sofort mit der Arbeit beginnen könne.

Außerdem erklärte Rm Hengstenberg (CDU), dass es aus Sicht seiner Fraktion begrüßenswert wäre, wenn man mehr Geld für Straßensanierungen zur Verfügung stellen könnte, da es seiner Meinung nach gerade in diesem Bereich einen besonders großen Handlungsdruck gebe.



Anschließend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass auch ihre Fraktion die vom Bund und Land NRW für das Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellten Mittel ausdrücklich begrüße. Hierdurch habe die Stadt Dortmund die einmalige Chance den aufgelaufenen Sanierungsstau, insbesondere an Schulen, Kindergärten und bei der Infrastruktur, ein Stück zu reduzieren.

Dies müsse nach Auffassung ihrer Fraktion auch für die freien Träger gelten, da die vorliegende Verwaltungsvorlage ihrer Auffassung nach einseitig sei. Ihre Fraktion hoffe, dass das Konjunkturpaket II eine nachhaltige Wirkung insbesondere auf die heimische Wirtschaft habe, und nicht zu einem Strohfeuer verpuffe.

Weiterhin beantragte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) ergänzend zu dem von ihrer Fraktion gestellten Antrag, dass ab morgen sofort mit einer ersten Tranche von geeigneten Projekten, die ein Drittel der gesamten Fördersumme ausmachen solle, begonnen werde.

Hierdurch sei ihrer Auffassung nach die Möglichkeit gegeben, alle anderen Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Hierbei sollten auch die Folgekosten bzw. –erlöse dargelegt werden.

Weiterhin bat Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) darum, dass man demnächst mal näher über die Thematik „Flüsterasphalt und dessen nachhaltige Wirkung“ informiert werde.

Nachdem anschließend Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung übernommen hatte, erklärte bezugnehmend auf seine ausführliche Darstellung in der Ratssitzung am 26.02.2009
OB Dr. Langemeyer, dass es in erster Linie darum gehe, möglichst schnell dafür zu sorgen, dass Beschäftigung in Dortmund gesichert und unterstützt werde.

Von daher sei es auch Aufgabe des Rates der Stadt mit dieser Maßgabe an diese sicherlich nicht leichte Aufgabe heranzugehen, damit letztendlich unverzüglich Aufträge vergeben werden können.

Nachdem OB Dr. Langemeyer anschließend nochmals die Vorgehensweise bei der Erstellung der Verwaltungsvorlage dargestellt hatte, machte er bezugnehmend auf die Forderungen der freien Träger deutlich, dass hierfür die Stadt Dortmund einen Eigenanteil von 15% leisten müsse.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass er dem Rat der Stadt in der Sitzung am 14.05.2009 eine weitere Prioritätenliste vorlegen werde, aus der ersichtlich wird, was ohnehin von der Verwaltung an Investitionen für 2009 bis 2011 geplant werde und in der sich sicherlich auch eine Reihe der von den Bezirksvertretungen gemachten Vorschläge wiederfinden werden.

Abschließend schlug OB Dr. Langemeyer vor, die in der vorliegenden Verwaltungsvorlage vorgesehenen 8 Millionen Euro für die Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums rauszunehmen und diese bei den normalen Investitionsmaßnahmen zu platzieren. Die hierdurch freien Mittel des Konjunkturpaketes II könnten dann zur Finanzierung von Maßnahmen freier Träger verwandt werden.

Seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“ machte Rm Prof. Richter im Verlauf der weiteren Diskussion deutlich, dass auch seine Fraktion das Konjunkturpaket II, obwohl dies für ihn ein Tropfen auf den heißen Stein sei, begrüße.

In seinen weiteren Ausführungen brachte Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat), nachdem er sich kritisch mit den Verantwortlichen der Wirtschaftskrise auseinandergesetzt hatte, zum Ausdruck, dass es sinnvoll wäre, anstelle des Punktes 1b der Verwaltungsvorlage den Antrag seiner Fraktion bzw. den der Fraktion FDP/Bürgerliste zu beschliessen. Im übrigen spreche sich auch die Fraktion
„Die Linken im Rat“ für eine Beschlussfassung der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses aus.

Anschließend erklärten Rm Prüsse (SPD) und Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bezugnehmend auf den gemeinsamen vorgelegten Antrag, der auch wesentlicher Bestandteil der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sei, dass hierdurch ein Weg beschritten werde, der allen Interessensgruppen wie den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen sowie auch den freien Trägern gerecht werde.
Weiterhin erklärte für die DVU-Fraktion Rm M. Branghofer, dass seine Fraktion grundsätzlich alle Maßnahmen begrüße, die durch das Konjunkturpaket II zusätzlich geschaffen werden können.

In seinen weiteren Ausführungen brachte Rm M. Branghofer (DVU) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion hoffe, dass die Ausführungsbestimmungen des Konjunkturpaketes II so gefasst werden, dass mehr Mittel für die seiner Meinung nach maroden Straßen, sowie wie dies auch von einigen Bezirksvertretungen gefordert worden sei, eingesetzt werden können.

Außerdem stellte Rm Münch, nachdem er sich grundsätzlich positiv zu der vorliegenden Angelegenheit geäußert hatte, folgenden Antrag:

„Der vierte Absatz des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 25.03.2009, der Bestandteil der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sei, soll wie folgt geändert werden:

Dem Rat bleibt vorbehalten, nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung, ggf. per Dringlichkeit, in der Liste enthaltene Projekte zu tauschen bzw. die zeitliche Priorität zu verändern.“

In der weiteren Diskussion schlugen Rm Prüsse (SPD) und Rm Hengstenberg (CDU) vor, eine Beschlussfassung auf der Grundlage der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vorzunehmen.

Nachdem die Fraktionen anschließend ihre o. a. Anträge zurückgezogen hatten, und die Diskussion durch einen von Rm Ollech (SPD) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der einstimmig beschlossen wurde, beendet wurde, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage vom 17.03.2009 sowie der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vom 25.03.2009 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-West – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13461-08)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass zu den Tagesordnungspunkten 3.1 bis 3.4 eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vorliege.

Bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass der geplante Bau eines Einkaufszentrums auf einer Grünfläche in der Ortmitte von Dorstfeld von der Mehrheit der dort lebenden Menschen abgelehnt werde.

Er stellte von daher folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung für die zukünftigen InSEKt´s den Bereich im Zentrum von Dorstfeld als Grünfläche und Park zu erhalten.“

Dagegen brachten Rm Krüger-Sandkamp (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Lührs (SPD) zum Ausdruck, dass es in diesem Bereich einen ausgeprägten Mangel an Nahversorgung gebe. Von daher seien auch die entsprechenden Beschlüsse der hierfür verantwortlichen politischen Gremien gefasst worden. Ihre Fraktionen werden deshalb auch den Antrag von Rm Münch ablehnen.

Im Verlauf der weiteren Diskussion machten Rm M. Branghofer (DVU), Rm Hengstenberg (CDU) sowie Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass ihre Fraktionen den von
Rm Münch gestellten Antrag zustimmen werden, da dieser inhaltlich richtig und man von Anfang an gegen die Bebauung dieser Freifläche gewesen sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von
Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Innenstadt-West.
Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft der Innenstadt-West und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.

zu TOP 3.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13464-08)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Scharnhorst.
Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft von Scharnhorst und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.
zu TOP 3.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13460-08)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Brackel.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Brackels und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.

zu TOP 3.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13462-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag von
Rm Münch vom 22.03.2009 vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, bei der Fortschreibung des InSEKt Hörde unter dem Punkt „Freiraum und Umwelt. Geplante und im Verfahren befindliche Maßnahmen. PHOENIX Park“ sinngemäß folgende inhaltliche Ergänzungen aufzunehmen:
Da die Phoenix West- Laichpopulation der Kreuzkröte mit ihren ca. 500 adulten Individuen
(= ca. 90 Laichschnüre) immer noch die größte von den in Dortmund südlich der B1 noch vier vorhandenen ist, zudem ein großes Entwicklungspotential besitzt und die Kreuzkröte ihre Besiedlungsschwerpunkte entlang der Emscher hat, kommt dem Standort Phoenix West allergrößte Bedeutung für die Metapopulation in ganz Dortmund zu.
Die Lokalpopulation Phoenix West kann als Ausbreitungspool für die Besiedlung zahlreicher neuer Standorte dienen, die über das Vernetzungselement renaturierte Emscher sowie die
Bahnlinie von ihr erreicht werden können. Dazu ist nur eine geeignete Gestaltung ihrer Lebensräume entlang der Emscher und der Fläche Phoenix-West notwendig.
Die Bestandsentwicklung der Kreuzkröte zeigt auf Phoenix West in den letzten 20 Jahren eine erstaunliche Konstanz, wofür die Neuanlage wenig schnell austrocknender Ersatztümpel sowie das zahlreiche Entstehen von neuen geeigneten Lachen und Wagenspuren durch die nun einsetzende massive Bautätigkeit auf dem Gelände mitverantwortlich sein dürfte.

Jahr N Kartierer
1992 72 (SCHRÖER, 1993)
2001 56 (MÜNCH)
2002 204 (HEIMER & HERBSTREIT, 2003)
2003 92 (MÜNCH)
2004 ca. 90 (MÜNCH)
2005 86 (MÜNCH)
2006 >48 (HAMAN)
2007 >54 (HAMAN)
2008 ca. 90 (HAMAN)

Tabelle : Entwicklung der Kreuzkröten-Laichschnüre auf Phoenix West

Im Frühjahr 2009 ist der wichtigste Lebensraum der Kreuzkröte, die Schotterfläche mit den Lachen auf dem Plateau Ost zerstört bzw. das letzte dort noch vorhandene Laichgewässer komplett verkrautet und von der Kreuzkröte nicht mehr nutzbar. Diese Lebensraumverluste sind durch die Neuanlage von Gewässern auf der Deponie Hympendahl sowie durch die durch Bauarbeiten entstandenen Tümpel vollständig kompensiert worden, was durch die konstante Laichentwicklung bewiesen wird.

Allerdings zeigt sich schon jetzt anhand des Trophiegrades der Hympendahlgewässer, dass die zukünftig von der Kreuzkröte zu nutzenden Ersatzlebensräume Landschaftskeil Nord, Hympendahl und östlich dem Östlichen Plateau, künftig nur mit erheblichem Pflegeaufwand gesichert werden können, wenn entweder die ursprünglichen nährstoffarmen Schottersubstrate oder ähnliche Substrate nicht wieder eingebaut werden. Der jetzige Lehmbelag des Landschaftskeils Nord ist dafür nicht geeignet. Die östlich des Plateau Ost vorgesehenen, zu erhaltenden Schotter – und Koksbereiche sind notwendig, jedoch von ihrer
Flächengröße her einfach nur unterdimensioniert. Der als zentraler Ersatzstandort für die Kreuzkröte vorgesehene Bereich Hympendahl wird schon jetzt durch Grillpartys belastet. Da für den zwei Parks verbindende Landschaftspark Phoenix West ähnliche Besucherströme wie im Westfalenpark und Rombergpark gewünscht werden bzw. erwartet werden können, wird sich dieses Gefährdungsproblem weiter verschärfen, wenn die Besucher nicht durch eine geeignete Wegeführung aus den
Kreuzkrötenvorrangräumen herausgehalten werden und die Standort zu grillrelevanten Zeiten
(Wochenende abends) von den Park-Rangern kontrolliert werden.
Da die Zuwendung der EU- Fördermittel für den Zukunftsstandort PHOENIX West unmittelbar an den Schutz der von der EU in der FFH- Richtlinie besonders geschützten Art Kreuzkröte Bufo calamita auf den Freiflächen gekoppelt ist, sollte der Erhalt des Lebensraumes dieser Art rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt werden und anthropogene Gefährdungen ausgeschlossen werden, so dass folgende Maßnahmen zu ihrem Schutz notwendig sind, damit zum einen keine Fördergelder zurück gezahlt werden müssen und auch besonders gezeigt werden kann, dass ein gemeinsames Miteinander von Zukunftstechnologien, Naherholung und Artenschutz problemlos möglich ist.

Bisher werden im Bebauungsplan keine Schutzbelange der Kreuzkröte berücksichtigt, so dass
diese bei Realisierung der geplanten Baumaßnahmen in hohem Maße gefährdet ist durch:
1. Aufforstungen und Bepflanzungen ihres Lebensraumes so auch ihres
Ersatzlebensraumes Hympendahl-Hänge.
2. Ungeeignetes lehmiges, zu wenig nährstoffarmes Substrat im Landschaftskeil Nord
mit der Folge eines künftigen erhöhnten Pflegeaufwandes.
3. Wegebau in Nähe ihrer wichtigsten Laichgewässer mit der Folge einer möglichen
Vermüllung, der Zerstörung ihres Laiches durch Hunde und des Tottretens ihres aus
dem Gewässer wandernden 1 cm kleinen Nachwuchses durch Spaziergänger.
4. Rechtswidrige Grillplätze an Laichgewässers mit Tierquälereien.
5. Zerschneidung des Lebensraumes durch asphaltierte Wege, die als Mikroklimabarrieren wirken.
6. Tiertod auf der Planstraße D.

Deshalb sollten folgende Maßnahmen rechtsverbindlich im Bebauungsplan und nicht in irgendwelchen Ausführungsplänen festgesetzt werden:

1. Mindestabstand von 50 m der Wege zu den Laichgewässern. Am Wegesrand
Schutzpflanzung durch eine Hecke. Um vegetationsarme, pflegearme Tümpel zu
schaffen, ist die Anlage kleiner Betontümpel sinnvoll, zumal die Kreuzkröte sowieso
künftig auch die betonierten Kaskadensysteme im Phoenix-Park als Laichhabitate
nutzen wird. Anlage besonderer Tümpel als sogenannte „Public Ponds“ mit zwecks
umwelt-pädagogischer Zielsetzung.
2. Wege grundsätzlich nur mit wassergebundener Decke; lediglich an Extremsteigungen
mit Asphaltdecke.
3. Jeweils 2 weitere wechselfeuchte Gewässer nördlich und westlich des Plateau Ost
4. Keine Aufforstung um das Plateau Ost, sondern lediglich Heckenpflanzungen um die
Gebäude.
5. 2 Tierdurchlässe mit Leitsystem zwischen den Landschaftskeilen Nord und Süd
gemäß dem MAmS des Bundesverkehrsministeriums.
6. Abschottung der Planstraße D durch ein paralleles Leitsystem, das straßenseitig
ökologisch durchlässig ist, biotopseitig undurchlässig ist, so dass nur Tiere die von der
Straße kommend, in ihren Lebensraum zurück können.
7. Die Kreuzkröte hat sich ein Jahrhundert lang ohne jegliches Biotopmanagement
positiv auf Phoenix West entwickelt. Ziel muss sein, auch für die nächsten
Jahrzehnte den neuen Lebensraum für die Kreuzkröte jetzt so zu gestalten, das
dieser ohne ständige Pflegemaßnahmen wie Entbuschungen oder Tümpelentkrautungen auskommt. Das kann nur durch die Einbringung eines extrem nährstoffarmen Substrates geschehen.
Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen, ist sichergestellt, dass auch zukünftige Generationen Dortmunder Kinder den Frosch (im übertragenen Sinne!) nicht nur aus dem Märchenbuch kennen werden sondern auch aus Phoenix West.
Ein Öko-Lehrpfad zu ausgewählten Biotopen und auch einigen dafür bewusst ausgewählten Tümpeln (Public Ponds) ist dabei am besten geeignet, ein nachhaltiges Naturerlebnis zu garantieren.“

Nachdem Rm Münch seinen Antrag kurz erläutert und dabei verdeutlicht hatte, dass eine Einbeziehung seines Antrages in die weiteren Überlegungen begrüßenswert wäre, brachte Rm Harnisch (SPD) zum Ausdruck, dass man sich Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ausführlich in einer der vorangegangen Sitzungen mit dem Anliegen von Rm Münch beschäftigt habe und hierbei zu der Entscheidung gekommen sei, dieses abzulehnen. Gleiches gelte für seine Fraktion auch für den vorliegenden Antrag von Rm Münch.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Hörde.
Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Hördes und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 -Borussiastraße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14003-09)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft..

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 176
– Borussiastraße – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 9 außer Punkt 9.1.8 nicht zu berücksichtigen
b) die Anregung unter Punkt 9.1.8 zu berücksichtigen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.07.2008 entsprechend Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.01.2009 dem Bebauungsplan Lü 176 –Borussiastraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße - für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 -PHOENIX West Verkehrsknoten Nortkirchenstraße-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13686-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Hö 251 -PHOENIX West Verkehrsknoten Nortkirchenstraße- geprüft und beschließt,
die Stellungnahmen unter den Punkten 14.1 und 14.2 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung nebst Umweltbericht entsprechend zu ändern,

die Stellungnahmen unter dem Punkt 14.3 dieser Vorlage nicht sowie die Stellungnahmen unter den Punkten 14.1 und 14.2 dieser Vorlage teilweise nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 30.06.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 14.1 bis 14.2 sowie 16 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.01.2009 dem Bebauungsplan Hö 251 -PHOENIX West Verkehrsknoten Nortkirchenstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.




III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 251 -PHOENIX West Verkehrsknoten Nortkirchenstraße- einschließlich der unter dem Punkt 15 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.7
Umbau Bahnhof Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11113-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau der Nordseite des Bahnhofs Dortmund-Mengede mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.457.490 Euro sowie die Zahlung eines Zuschusses an die DB für den Neubau des südlichen Bahnhofsausgangs. Die Finanzierung des Zuschusses für die Südseite erfolgt aus dem Budget der Bezirksvertretung Mengede. Der zur Verfügung gestellte Betrag beträgt maximal 150.000 €. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, einen Vertrag mit der DB AG zu schließen, der eine Gegenleistungsverpflichtung (u. a. Veräußerungsverbot) für die Dauer von 20 Jahren vorsieht.

Die Finanzierung des Umbaus der Nordseite erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66M01202014687 mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert und ausgezahlt bis Ende 2008: 157.490 Euro
Haushaltsjahr 2009: 1.000.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 2.300.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 57.343 Euro.

Die Finanzierung des Zuschusses für die Südseite erfolgt aus dem Budget der Bezirksvertretung Mengede. Der tatsächlich auszuzahlende Betrag steht nach Fertigstellung und Endabrechnung der Maßnahme fest.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 229 - südlich Brackeler Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13963-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 229 - südlich Brackeler Straße - als Satzung.









zu TOP 3.9
Kommunales Wohnkonzept Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14072-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

1. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 23.03.2009:
Der Rat beschließt in Ergänzung zum Kommunalen Wohnkonzept folgende wohnungspolitische Eckpunkte und beauftragt die Verwaltung, den zuständigen Ausschüssen und dem Rat in 2009 Pläne für eine Umsetzung in den Jahren 2010 bis 2015 vorzulegen:

1. Der Anteil des kommunalen bzw. kommunal beeinflussbaren Wohnungsbestandes (DOGEWO) ist auf 20% anzuheben,
2. Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften und Selbsthilfekooperativen im Wohnungssektor sind kommunal zu fördern,
3. Vermieter, die Mietwohnungsobjekte vernachlässigen und nicht die technischen, ökologischen, sozialen und städtebaulichen Standards für die Bewohnbarkeit einhalten, sind nach Artikel 14 GG zu enteignen.

2. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.03.2009:

1. Der Rat nimmt das Kommunale Wohnkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der vom Gutachter empfohlenen Handlungsempfehlungen.

2. In einem ersten Schritt beinhaltet dies den Ausbau der bestehenden Kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung um ein flächendeckendes kleinräumiges Monitoringsystem sowie um die Verstetigung der kleinräumigen Quartiersanalyse.

3. Der Rat beschließt die Durchführung einer fachübergreifenden Prüfung des vorhandenen Baulandangebotes unter Einbeziehung demografischer Entwicklungen, der entsprechenden Planungsreserven und der Nachfrage. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte Grundlage für eine laufende marktgerechte Anpassung der Baulandvorbereitung sein.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, wenn es Fördermittel gibt, über das Modell am Flensburger Platz hinaus in weiteren Pilotvorhaben die Kooperation in kleinteiligen Eigentümerstrukturen zur Revitalisierung von Quartieren durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In Abhängigkeit vom Erfolg dieser Pilotprojekte ist dann zu entscheiden, wie die Zusammenarbeit in den jeweiligen Quartieren verstetigt werden kann. Hier ist insbesondere ein spezielles Beratungsangebot für Eigentümer von Einzelimmobilien, die mit Modernisierungen und Anpassungsprozessen überfordert sind, zu schaffen.

5. Zur Auswahl von Quartieren für begleitende städtische Maßnahmen wird die Verwaltung aufgefordert, ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Wettbewerbselementen zu verknüpfen und weiter zu entwickeln. Das ausgewählte Verfahren wird dem Fachausschuss vorgestellt.
6. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Entwicklung von „Bewirtschaftungsservices“ für Quartiere mit kleinteiliger Eigentümerstruktur in Frage kommt. Ziel sollte es sein, für MieterInnen und EigentümerInnen einen vergleichbaren Service wie Wohnungsbaugesellschaften (Quartiershausmeister, Umzugs- und Zwischennutzungsmanagement, Belegungsmanagement etc.) anbieten zu können.

7. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Geschäftsmodell für eine Quartiersentwicklungsgesellschaft entwickelt werden kann, mit dem die Überführung von Immobilien an handlungsfähige und handlungswillige Eigentümer zu erleichtern ist. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwieweit der Aufbau eines Stadt- oder Quartiersentwicklungsfonds für Immobilien und Grundstücken zur positiven Entwicklung von Quartieren beitragen kann und wie dieser konkret umgesetzt werden könnte.

8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Vergabe oder Ausschreibung von städtischen Grundstücken/ Altobjekten zu Höchstgebot oder Bodenrichtwert, Eigentümerkooperationen (Baufamiliengemeinschaften) oder Investoren für gemeinschaftliche Wohnformen einen Vorrang einzuräumen.

9. Der im Wohnraumkonzept vorgeschlagene Ausbau des Leistungsspektrum des Serviceteams „anders wohnen – anders leben“ soll geprüft und ggf. schrittweise umgesetzt werden.

In der Diskussion zu der o. a. Angelegenheit erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage und den diesbezüglich von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag zustimmen werde, da hierin letztendlich Forderungen verwirklicht werden, die die CDU-Fraktion bereits bei der Haushaltsberatung im Jahre 2006 beantragt habe.



Weiterhin machten Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Harnisch (SPD) deutlich, dass das vorliegende kommunale Wohnkonzept Dortmund eine gute Grundlage für die weitere Vorgehensweise sei, da die hierin enthaltenen vom Gutachter vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen vom Grundsatz her von beiden Fraktionen begrüßt werden.

Der nun vorgelegte gemeinsame Antrag in dieser Angelegenheit diene dazu, dieses Prozess zu unterstützen und entsprechende Schwerpunkte zu setzen.

Ablehnen dagegen werden beide Fraktionen den von der Fraktion „Die Linken im Rat“ diesbezüglich vorgelegten Antrag, da dieser zum Teil Forderungen enthalten, die ihrer Auffassung nach unrealistisch seien.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Dr. Reinbold die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage sowie der hierzu gestellten Anträge, die von einem sogenannten kleinräumigen Ansatz ausgehe, der seiner Meinung nach zu personal- und kostenaufwendig sei. Die Fraktion FDP/Bürgerliste gehe vielmehr von einem ganzheitlichen kommunalen Wohnkonzept aus.

Weiterhin brachte Rm Prof. Richter (Die Linken in Rat) bezugnehmend auf den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum Ausdruck, dass man die hierin enthaltenen Forderungen als Denkanstöße betrachte, die weitergehender als reine Reparaturmaßnahmen seien.

Dies sei seiner Meinung nach erforderlich, da sich die Wohnsituation für viele Menschen aufgrund ihrer ökonomischen Situation drastisch verschlechtern werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:



1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ den o. g. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 23.03.2009 ab.

2. Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.03.2009.



3. Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung des unter Punkt 2 beschlossenen Antrages mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der vom Gutachter empfohlenen Handlungsempfehlungen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:15 bis 17:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 3.10
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Quartiersarchitekt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13911-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 04.03.2009 vor:

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 04.03.2009 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West ist sich einig darüber, dass die Vergabe des Projektes „Quartiersarchitekt“ nicht im freihändigen Verfahren vergeben werden soll. Dieser Zusatz wird einstimmig beschlossen.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Quartiersarchitekt“ an der Rheinischen Straße durchzuführen. Die Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 105.000 €.

zu TOP 3.11
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.12
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Fachbereichsleiters für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Herrn Ludger Wilde, für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14452-09)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt den Fachbereichsleiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, Herrn Ludger Wilde, als Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er ihn, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.


zu TOP 3.13
Elektromobilität in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14510-09)

Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 19.03.2009 zum o. a. Tagesordnungspunkt erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Becker zum Ausdruck, dass es begrüßenswert wäre, wenn die Stadt Dortmund auch weiterhin diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen und wenn man kontinuierlich hierüber unterrichtet würde.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Stadt Dortmund diesbezüglich gerne eine Vorreiterrolle einnehme, hierbei aber abhängig davon sei, was auf der privaten Seite diesbezüglich geschehe. Hierbei müsse man beispielsweise abwarten, ob sich die privaten Anbieter auf einen einheitlichen Standard verständigen.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Ehrenamtskarte
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14492-09-E1)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2009 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ab dem Jahr 2010 die Einführung einer Ehrenamtskarte für die Stadt Dortmund.
Die Verwaltung erstellt einen Vorschlag, welcher Personenkreis für die Ehrenamtskarte teilnahmeberechtigt sein könnte und welche städtischen Einrichtungen Vergünstigungen geben könnten.
Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, welche privaten Einrichtungen und Institutionen für Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte gewonnen werden können.
Die Verwaltung hat darzustellen, mit welchem finanziellen Aufwand die Stadt Dortmund zu rechnen hat, damit diese finanziellen Auswirkungen bei der Aufstellung des Haushaltes 2010 berücksichtigt werden können.

In der kurzen Diskussion verständigte man sich letztendlich darauf, diesen Antrag, der grundsätzlich positiv gesehen wurde, als eingebracht zu betrachten und diesen bei den Beratungen des Haushaltes für das Jahr 2010 erneut zu beraten.

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Förderung der Mieten von vier Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14168-09)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Gerber zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her der Beschlussfassung der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen könne, man es aber für richtiger halte, nicht jetzt schon diesbezüglich eine Festlegung für die Folgejahre zu treffen.

Er stellte von daher für die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag von Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Aufrechterhaltung des Angebots von vier Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger in Dortmund für das Kindergartenjahr 2008/2009 die Mieten der Einrichtungen mit einem Gesamtbetrag von 64.734,48 € zu bezuschussen. In den folgenden Jahren wird der notwendige Zuschuss an die Entwicklung der gesetzlichen Betriebskostenförderung durch das Kinderbildungsgesetz und die Angebotsstrukturen der vier betroffenen Tageseinrichtungen für Kinder jährlich angepasst.

zu TOP 9.2
Kindergartengebühren
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14110-09-E2)

Die in der Sitzung des Rates der Stadt am 26.02.2009 von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 9.3
Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14155-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Arbeiterwohlfahrt und des Deutschen Roten Kreuzes im laufenden Kindergartenjahr bis zum 31.07.2009 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.022.124 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Ratsmitglieder Radtke (SPD) und Sohn (SPD) nicht teil.



zu TOP 9.4
Bettelnde Kinder auf dem Westenhellweg
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 14489-09)

Die von der DVU-Fraktion erbetene Stellungnahme zum o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der von Rm G. Branghofer (DVU) gestellten Nachfragen erklärte OB Dr. Langemeyer, dass diese seiner Einsicht nach durch die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung beantwortet seien.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14185-09)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2008 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 5.916.768,17 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 5.307.638,34 €.

zu TOP 10.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14309-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2007 fest. Gleichzeitig entlastet er das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14310-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2007 fest. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.





zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14311-09)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Dr. Eigenbrod, dass die vorliegende Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2007 für ihn die seiner Meinung nach verfehlte und immer wieder kritisierte Haushaltspolitik der Stadt Dortmund deutlich mache.

Für ihn sei dies ein Haushalt der Schulden, die immer mehr ausufern. Von daher werde die CDU-Fraktion auch die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen.

Bezugnehmend auf ihre Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2009 machte StK´in Dr. Uthemann darauf aufmerksam, dass die Stadt Dortmund bei der Pro-Kopf-Verschuldung im Vergleich zu den anderen Ruhrgebietsstädten und auch den Städten des bergischen Kreises einen Platz im hinteren Drittel einnehme.

Weiterhin erklärte Rm Starke (SPD), dass es sicherlich nicht ein typischen Problem der Stadt Dortmund, sondern signifikant für alle Städte in der Region sei. Dies liege ihrer Auffassung nach insbesondere daran, dass sich das Land NRW immer mehr auf Kosten der Kommunen entlaste.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der Feststellung des Jahresabschlusses trotz noch offener Fragen in der sogenannten Bargeldaffäre zustimmen werde.

Abschließend wies für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger die von Rm Dr. Eigenbrod (CDU) geäußerte Kritik zurück. Er machte dabei deutlich, dass die schlechte Finanzausstattung der Kommunen der Hauptgrund hierfür sei. Insofern wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, wenn die CDU auf der Bundesebene diese Angelegenheit nicht so blockiert hätte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2007 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2007. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2007 in Höhe von 78.371.332,28 € durch die Ausgleichsrücklage zu decken.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.5
Sanierung des Gesundheitsamtsgebäudes
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14490-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.








zu TOP 10.6
Beendigung der ruinösen Geschäftspolitik am Flughafen Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14501-09-E1)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 20.03.2009 vor:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der Flughafen Dortmund GmbH sowie der DSW21 AG auf eine Änderung des ruinösen Geschäftsmodells der Flughafen Dortmund GmbH und die Beachtung der anerkannten Regeln betriebwirtschaftlicher Vernunft durch deren Geschäftsführung zu dringen:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in den genannten Gremien beider Unternehmen jegliche kostensteigernde Ausweitung sowohl der Anlageinvestitionen als auch der Betriebskosten durch Verlängerung der Betriebszeiten abzulehnen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Konzentration des Flughafens auf den Geschäftsverkehr der regionalen Wirtschaft einzuholen. Bestandteil und Grundlage des Gutachtens soll ein regionales Luftverkehrskonzept sein, das verbindliche Absprachen mit den anderen Flughäfen der Region über eine vernünftige Arbeitsteilung und Zusammenarbeit ermöglicht.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die DSW21 AG zu verpflichten, dass sie die Verluste des Flughafens künftig nur noch übernimmt, wenn die Flughafen-Geschäftsführung ab Juli 2009 zu einer kostendeckenden Gebührenordnung zurückkehrt.

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion brachte für die Fraktion „Die Linken im Rat“
Rm H. Fischer zum Ausdruck, dass eine Umkehr der seiner Meinung nach ruinösen Geschäftspolitik am Dortmunder Flughafen umgehend erforderlich sei. Eine Umsetzung der beabsichtigten Veränderungen am Dortmunder Flughafen, wie Verlängerung der Betriebszeiten bzw. der Start- und Landebahn, würde nach Ansicht seiner Fraktion zu katastrophalen finanziellen Folgen führen, die letztendlich die Dortmunder Bevölkerung tragen müsste.

Nach Auffassung seiner Fraktion sei von daher eine totale Umkehrung erforderlich, in dem die Rückkehr zu einem Geschäftsmodell eingeleitet werde, dass sich auf dessen ursprünglichen regionalwirtschaftlichen Infrastrukturauftrag konzentriert, also die Bedienung des Geschäftsverkehrs der regionalen Wirtschaftsunternehmen. In einer sinnvollen Arbeitsteilung mit den anderen Flughäfen der Region könnte Dortmund als regionales Oberzentrum die Rolle als Geschäftsverkehrszentrum übernehmen.

In der anschließenden Diskussion brachte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg bezugnehmend auf den vorgelegten Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ zum Ausdruck, dass man diesen Antrag ablehnen werde, da die hierin unterbreiteten Vorstellungen in keinster Weise mit der diesbezüglichen Auffassung seiner Partei und auch Fraktion übereinstimme.

Weiterhin erklärte Rm Münch, dass er den Punkten 1 und 2 des vorliegenden Antrages der Fraktion „Die Linken im Rat“ zustimmen könne, da die hierin enthaltenen Forderungen geeignet seien, um die ruinöse Geschäftspolitik am Dortmunder Flughafen zu beenden.
Dagegen halte er den Punkt 3 des Antrages für unrealistisch.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Krüger, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da die hierin enthaltenen Vorschläge an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbeigehen und von daher gar nicht umsetzbar wären.


Weiterhin wies für die FDP Rm Gerber daraufhin, dass die Vertreter der FDP den vorliegenden Antrag ablehnen werden, da der Flughafen eine sehr wichtige Infrastruktureinrichtung für Dortmund sei. Insofern unterstütze man vielmehr die Ausweitung der Betriebszeiten. Der Vorschlag hinsichtlich einer Kooperation mit anderen Flughäfen in der Region sei zwar löblich, aber nicht durch das beabsichtigte Gutachten realisierbar.

Außerdem erklärte Rm Dr. Reinbold, dass die Vertreter der Bürgerliste aus den bekannten Gründen den weiteren Ausbau des Dortmunder Flughafens ablehnen. Folglich werde die Bürgerliste den Punkt 1 des vorliegenden Antrages der Fraktion „Die Linken im Rat“ zustimmen. Dagegen werde man die Punkte 2 und 3 des zuvor genannten Antrages ablehnen, da diese an der Realität vorbeigehen.

Nachdem im Verlauf der weiteren Diskussion sich auch Rm J. Fischer (SPD) gegen den vorliegenden Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ ausgesprochen hatte, lehnte der Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 20.03.2009 ab.

zu TOP 10.7
Abschleppvergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14512-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 10.8
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2008 der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2008 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Verminderung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate durch den Jahresüberschuss 2008
- Zuführung des Jahresüberschusses 2008 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14402-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste bzw. die CDU-Fraktion wiesen Rm Dr. Littmann bzw. Rm Reppin daraufhin, dass ihre Fraktionen dem Beschlussvorschlag zum o. a. Tagesordnungspunkt mit Ausnahme des vorletzten Absatzes, in dem es um die Deckung für das Gesellschafterdarlehen und einen investitiven Zuschuss an das Klinikum Dortmund gehe, zustimmen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Reppin (CDU) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der
DVU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2008 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2008 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Gleichzeitig nimmt der Rat von den Berichtigungen der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 Kenntnis, die Bestandteil des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Dortmund sind (§ 92 Abs. 7 GO NRW).



Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2008 vorgelegt hat (§ 96 GO NRW). Diesbezüglich wird dann durch Ratsbeschluss der Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage gedeckt, der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate wird durch den Jahresüberschuss vermindert und der Jahresüberschuss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt ferner die Übertragung von Ermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 122.408.569,72 Euro und in der Ergebnisrechnung in Höhe von 27.764.178,71 Euro zur Kenntnis. Außerdem wird in der Finanzrechnung eine Ermächtigung zur Aufnahme nicht ausgeschöpfter Kredite in Höhe von 2.559.974,73 Euro übertragen. Darüber hinaus nimmt der Rat die Bereitstellung von Liquidität für zahlungswirksame Rückstellungen, Verbindlichkeiten, nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen und für die aus der Berichtigung der Eröffnungsbilanz stammenden Bilanzposten zur Kenntnis. In analoger Anwendung von § 22 GemHVO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW sind diese Mittel in Höhe von 51.545.020,71 Euro bereit zu stellen.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 GemHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2009 der Stadt Dortmund.

Der Rat beschließt, dass die Deckung für das Gesellschafterdarlehen und einen investiven Zuschuss an das Klinikum Dortmund gGmbH (Klinikum) in Höhe von 22,3 Mio. Euro gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW aus Übertragenen Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2008 entsprechend der Anlage 2 zu dieser Ratsvorlage erfolgt. Laut Ratsbeschluss vom 11.09.2008 (Drucksachen-Nr.: 12682-08) wird dem Klinikum in 2009 ein Gesellschafterdarlehen, welches beihilfekonform nach den üblichen Konditionen zu verzinsen ist, in Höhe von 20 Mio. Euro außerplanmäßig aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Daneben wird dem Klinikum überplanmäßig ein Investitionszuschuss in Höhe von 4,64 Mio. Euro in 2009 ausgezahlt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 übertragenen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 5.000.000 Euro ausschließlich für energetische Maßnahmen genutzt werden. Die Abwicklung erfolgt nach den Regelungen des Ratsbeschlusses 11911-08. Bezogen auf energetische Maßnahmen bleibt die Ermächtigung der Stadtkämmerin aus dieser Vorlage gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die Verlagerung von investiven Auszahlungsermächtigungen zu genehmigen, erhalten. Auf die Anlage 2 zu dieser Ratsvorlage wird verwiesen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13996-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.





zu TOP 11.2
Sicherheit in Bus und Bahn: Brutaler Zwischenfall vor dem NE 11
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 14504-09-E1)

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die diesbezüglich von der DVU-Fraktion erbetene Stellungnahme erst dann gegeben werden könne, wenn die Dortmunder Stadtwerke sich diesbezüglich geäußert haben. Von daher erfolge die Stellungnahme in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.3
Drogenhandel auf offener Straße im Umfeld des Drogenkonsumraumes in der westlichen Innenstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 14505-09-E1)

Hinsichtlich der von der DVU-Fraktion erbetenen Stellungnahme zum o. a. Tagesordnungspunkt wies
OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass zur Bekämpfung des Drogenhandels allein die Zuständigkeit der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft gegeben sei. Von daher habe die Verwaltung diesbezüglich keine Aufgabe.

zu TOP 11.4
Bargeldaffäre
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14508-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

zu TOP 11.5
Dienstwagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14509-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt vertagt.

zu TOP 11.6
Risikokonzept für Intensivtäter
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14511-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

zu TOP 12.1.1
Personal Klinikum Dortmund gGmbH und Service DO GmbH
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14357-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 12.1.2
Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger auf ihre Grundsicherung nach dem SGB II
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14364-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Rm Münch

Die von Rm Münch zu den nachfolgenden Anfragen gestellten Zusatzfragen wurden mündlich von
OB Dr. Langemeyer, StD Sierau sowie StR Steitz beantwortet.

zu TOP 12.2.1
Aspaltierung von Privatwegen durch die Stadt Dortmund zu Lasten von öffentlichen Wegen: Beispiel Rohdesdieck
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14438-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Gefährdung von Schulkindern durch den Eltern-Pkw-Verkehr an der Wideygrundschule
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14439-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
Nichtinformation der politischen Gremien über den Bau einer Rohrleitung im Hansemann-Park
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14440-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Kooperation zwichen Landschaftswächtern und Umweltamt
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14441-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.5
Wegeaspaltierungen und Baumfällungen im Olleroh
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14442-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 12.2.6
Kurzparkmöglichkeiten an der Poststraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14443-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 12.2.7
Virenschutz für doRat- Teilnehmer
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14445-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.8
Niederschriften des Ältestenrat im GIS
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14446-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.9
Optimierung von Kleinbiotopen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14481-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 12.2.10
Wegebau im Permakulturpark und Uni- Landschaftspark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14482-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister



Dr. Langemeyer Lührs
Ratsmitglied




Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer