Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 10.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:33 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Heitkamp (SPD) i.V.für Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Frau RM Tautorat (Die Linke& Piraten) i.V. für Herrn sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Bonkowski - DSW 21

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing -60 stv. AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe- 61/BL
Frau Bonney -61/SB
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kollmann (20)
Frau Trachternach - 7/Dez.
Frau Reinecke - 7/Dez.
4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 10.02.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.12.2015


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)



3.2 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; Ds.-Nr. 02052-15 und Vorschlag des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Deponiesondervermögens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03435-16)

3.3 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03245-15)

3.4 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)

3.5 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

3.6 Envio und Grundbesitz Kanalstraße GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03592-16)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03592-16-E1)

3.7 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015
-lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
-lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2015
-lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor-


hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E8)
-lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01749-15-E9)
-lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E7)
-lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E10)
-lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor-

4.2 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)

4.3 Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-15)
Hinweis: Die Ratsmitglieder und die Fraktionsgeschäftsstellen sowie der Personalrat und die Pressestelle haben diese Vorlage im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

4.4 Westfalenhütte;
- Information über die Fortführung des Planverfahrens Westfalenhütte
- Bauleitplanung;
I. Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 19.06.2008 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
II. Einleitender Beschluss zur Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03296-15)

4.5 Bauleitplanung und Sicherstellung der Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung); Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03309-15)

4.6 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03021-15)

4.7 Sachstandsbericht Reichshofstraße und Innenbebauung zwischen Reichshofstraße und Hellweg
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03097-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung 02.12.2015 vor -

4.8 Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00073-15-E2)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01217-15-E2)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Fledermausschutz in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03331-15)

5.2 Mobilfunk
Zusatz-/ Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02866-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung 04.11.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01333-15-E3)

5.3 Bolmke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03627-16)

5.4 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16)

5.5 Landwirtschaftliche Pachtflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03629-16)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse Echeloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02889-15)

6.2 Reduzierung des Fördersatzes bei Stadterneuerungsmaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03478-16)

6.3 Angemessenheitskriterien für die Kosten der Unterkunft
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03474-16)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros

8.1 Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02434-15-E1)


9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Neumann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Absetzung:

TOP 5.6 Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
(Drucksache Nr.: 03638-15) (Fraktion Die Linke& Piraten)
Man einigt sich darauf, diesen Punkt von der TO abzusetzen, da die Fraktion Die Linke & Piraten diesen zurückgezogen und darum gebeten hat, diesen für die nächste Sitzung des AUSW vorzusehen.









Ergänzung:

TOP 11.1
!NEU! Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 61- Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes-

Wie bereits im Rahmen des Nachversandes angekündigt, ist beabsichtigt, dass Herr Nickisch heute den Fachbereich 61 mittels Powerpoint-Vortrag vorstellt.

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung entsprechend um TOP 11.1 zu
ergänzen.

Weitere Änderungen:
Frau RM Lührs bittet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs darum, den TOP 3.1 „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen …“(Drucksache Nr.: 08799-13) in die nächste Sitzung des AUSW (09.03.2016) zu vertagen.

Herr RM Logermann bittet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs darum, den TOP 4.2
„Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße“ (DrucksacheNr.: 01923-159 in die nächste Sitzung des AUSW (09.03.2016)zu vertagen.

Man einigt sich darauf, beiden Änderungswünschen zu folgen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.12.2015


Zu TOP 4.4: „ Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland bittet Frau RM Lührs um folgende Korrektur auf Seite 32 der Niederschrift:

Weiter erhebt sie folgende zwei Änderung: drei Punkte zum Antrag:

1. Die Überarbeitung der durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff angesprochenen Ausschilderung, damit die Verkehrsströme auch wirklich daher gehen, wo sie hergehen sollen.
2. Die Begrenzung der Ostenbergstraße auf 3,5 t.
Änderung:
3. Zum Thema „Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren“, die Formulierung in der Vorlage auf Seite 15, unter Punkt 2.8 Ziff. 3. dahingehend zu ändern, dass dort anstelle „ mittel-langfristig“ nur noch „mittelfristig“ steht.“



Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.12.2015 wird, mit der o. a. Änderung genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 3.2
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; DS.-Nr. 02052-15 und Vorschlag des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Deponiesondervermögens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03435-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD und NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Ratsbeschluss vom 01.10.2015, Ziffer 4.; Ds-Nr. 02052-15 wird aufgehoben.

2. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2015 zu beauftragen.



zu TOP 3.3
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03245-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr.: 03245-15-E1):

„…Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung schriftlich darzustellen, welche
Kosten durch die genehmigungsrechtlichen und baulichen Vorbereitungen der provisorischen
Unterbringung des EB 70 am Standort Oberste-Wilms-Straße entstanden sind.

Begründung:
Im jetzt vorliegenden Quartalsbericht heißt es: „Da die Stadt das Gelände Nortkirchenstraße
bis zum 31. Juni 2016 räumen wollte, sind umfangreiche Interimslösungen für die befristete
Unterbringung der dort stationierten Einheiten von StA 66 und EB 70 erforderlich.
Die EDG trägt diesem Wunsch mit der provisorischen Unterbringung des EB 70 am
Standort Oberste-Wilms-Straße in einem Containerdorf Rechnung. Die dazu erforderlichen
genehmigungsrechtlichen und baulichen Vorbereitungen hatten bereits einen weit fortgeschrittenen
Realisierungsgrad erreicht, als die Stadt Ende August 2015 mitteilte, dass die
Interimslösung nun doch nicht zur Ausführung kommt.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DSNr.: 032345-15-E2):

„…zu der von der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN gestellten Frage nehme ich in
Abstimmung mit der EDG als Betriebsführer des Deponiesondervermögens wie folgt
Stellung:

Die Firma WILO SE, Dortmund, hatte zunächst beabsichtigt, bereits im Sommer 2016 mit der Durchführung von Erweiterungsmaßnahmen auf dem durch die Stadt Dortmund an der Nortkirchenstraße genutzten Grundstück zu beginnen.

Im Zuge der Umsetzung dieses Vorhabens wäre es erforderlich gewesen, das Grundstück an der Nortkirchenstraße vorzeitig zu räumen und eine Interimslösung für den EB 70
-Stadtentwässerung- und StA 66 –Tiefbauamt- bis zur Bezugsfertigkeit der endgültigen Betriebshöfe auf den Grundstücken des EDG-Unternehmensverbundes zu finden. Durch die zwischenzeitlich getroffene Entscheidung der Firma WILO SE, die geplanten Investitionen an der Nortkirchenstraße doch nicht vorzeitig umzusetzen, hat sich auch die Durchführung der Interimslösung erübrigt.

Auf dem Verhandlungswege konnten bereits vereinbarte Dienstleistungen vor allem für Infrastruktureinrichtigungen (Büro- und Kauen-Container) auf der Ebene des EDG-Unternehmensverbundes ohne Kosten rückgängig gemacht werden. Auf der Ebene des EDG-Unternehmensverbundes sind interne Planungskosten sowie externe Architektenkosten von ca. 9.200 € jeweils im EDG-Unternehmensverbund (Privatgeschäft) entstanden; für den Haushalt der Stadt Dortmund sowie beim Deponiesondervermögen sind keinerlei Kosten entstanden.“

AUSW, 10.02.2016:

Herr RM Kowalewski hat zu der Verwaltungsvorlage eine mündliche Anfrage zur Gewinn- und Verlustrechnung (Seite 4 der Vorlage) gestellt. Er bittet um ergänzende Erläuterung zu der Planabweichung des Zinsaufwands für die Aufzinsung in Höhe von 6.271 T€. Herr Kollmann hat ihm hierzu die Erläuterungen auf der Seite 4 unten verlesen. Da Herrn RM Kowalewski diese allgemeinen Erläuterungen nicht ausreichen, wird ihm eine ergänzende, schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung/EDG mit dem Protokoll zugesagt (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung und den 3. Quartalsbericht 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. für das Jahr 2014 zur Kenntnis.










zu TOP 3.5
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

Herr RM Kowalewski möchte zum Thema „Prostitution“ wissen, wie die hierzu in der Vorlage angeführten Zahlen genau zu verstehen seien und führt hierzu folgende Textbausteine an:

- Der erste, wonach auf dem inoffiziellen Straßenstrich noch 30 drogenabhängige Prostituierte zu finden seien.

- Dann der Hinweis von der Mitternachtsmission, dass sie 130 Frauen, davon 89 drogenabhängige betreuen würden.

- Zusätzlich berichte das Projekt “Neonlicht“ noch mal von 80 Strichern.

Hierzu bittet er die Verwaltung um Aufklärung dahingehend, ob man diese Zahlen nun addieren müsse bzw., wie sich nun was zusammensetze, damit deutlich sei, mit welchen Zahlen man es hier zu tun habe.

Herr Wilde führt an, dass er heute nicht sagen könne, ob es hinsichtlich dieser Zahlen Schnittmengen gebe oder ob bzw. an welcher Stelle man diese addieren müsse. Deswegen werde er hierzu die Verwaltung bitten, eine entsprechende Beantwortung vorzunehmen, welche dann dem Protokoll beigefügt werde. (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.




zu TOP 3.6
Envio und Grundbesitz Kanalstraße GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03592-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03592-16):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, welche Auswirkungen
eine Insolvenz des jetzigen Eigentümers der Grundbesitz Kanalstraße GmbH sowohl
auf die Sanierungsarbeiten bei Envio als auch auf die Übernahme der Kosten hat.
Welche Auswirklungen hat das außerdem auf den Fortbestand der Grundbesitz Kanalstraße
GmbH als Gesellschaft?

Begründung:
Die „Grundbesitz Kanalstraße GmbH“ im Dortmunder Hafen wurde im Juli 2015 von Envio
an einen amerikanischen Investor verkauft. Kurz nachdem die Räumungs-arbeiten auf
dem PCB-belasteten Areal begonnen wurden, hat der neue Eigentümer laut Medienberichten
jetzt Insolvenz angemeldet. In ihrer Stellungnahme auf unsere Anfrage vom 4. November
hat die Verwaltung dargelegt, dass sich an den rechtlichen Verpflichtungen der
Gesellschaft nichts ändert, solange diese fortbesteht.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.7
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor:


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengende aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2015- lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015vor-.


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01749-15-E8, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor):


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01749-15-E9), - lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015vor-.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 01749-15-E7)- lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01749-15-E10), -lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor-.


Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11):

„…die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden
Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zunächst zurückgestellt.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung
zu prüfen, ob für das „Gesamtstädtisches Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Dortmund“ die Schutzzone für Ausschlussflächen für Wohngebäude im Außenbereich
und gemischte Bauflächen auf einen Abstand von 450 Meter ausgeweitet
werden kann.

3. Im Falle einer positiven Prüfung wird die Verwaltung hiermit gleichzeitig beauftragt,
das Plankonzept mit einer ausgewiesenen Schutzzone von 450 Metern zu überarbeiten
und das Ergebnis den zuständigen Gremien erneut zur Beschlussfassung
vorzulegen.

Begründung
Bei Abständen, die lediglich dem Zwei- bis Dreifachen der Gesamthöhe von Windkraftanlagen
entsprechen, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls
(OVG NRW, vom 17.01.2007, 8 A 2042/06), ob von der Windkraftanlage eine dominante
und optisch bedrängende Wirkung ausgeht.
Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage jedoch
mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend
zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende
Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht (siehe hierzu auch die Ausführungen der
Verwaltungsvorlage auf Seite 18).
Die Erhöhung der Mindestabstände für Ausschlussflächen auf 450 Meter dient somit der
Vermeidung der besonders intensiven Einzelfallprüfung und möglicher Rechtsstreitigkeiten.“


AUSW 10.02.2016:


Nachdem Frau RM Lührs und Herr RM Waßmann noch mal die Hintergründe des heute als Tischvorlage vorliegenden, gemeinsamen Antrages verdeutlicht haben und man sich insgesamt darauf geeinigt hat, alle anderen Anträge bis zur Vorlage des hieraus resultierenden Prüfergebnisses zurückzustellen, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), den o. a. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 01749-15-E11).

Eine Beschlussfassung zur Vorlage sowie zu den o. a. noch nicht behandelten Anträgen wird demnach entsprechend zurückgestellt.




zu TOP 4.2
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.






zu TOP 4.3
Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht „Metropole Ruhr 2020 – intelligent, nachhaltig, integrativ“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,
· die kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,
· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen und
· die interkommunalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der neuen Förderlandschaften bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.




zu TOP 4.4
Westfalenhütte;
- Information über die Fortführung des Planverfahrens Westfalenhütte
- Bauleitplanung;
I. Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 19.06.2008 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
II. Einleitender Beschluss zur Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03296-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des BuLB vom 03.02.2016:

„Einstimmiger Beschluss

Der Beirat lehnt die Vorlage in der vorliegenden Fassung ab und nimmt dabei Bezug auf seine Beratungen und Beschlüsse vom 29.11.2006, 25.4.2007, 29.8.2007, 10.10.2007, 18.3.2009 und 29.4.2009.

Insbesondere die Reduzierung der Grünachse zwischen dem Hoeschpark und dem Burgholz und die Zerschneidung durch die geplante Nordspange (Hoesch-Allee) werden kritisch gesehen. Im gültigen Flächennutzungsplan und dem Regionalplan ist hier eine breite Grünverbindung dargestellt, die nunmehr stark reduziert wird. Die vorgelegte Planung widerspricht auch dem Radial-Konzentrischen Freiraummodell und Umweltplan der Stadt Dortmund und dem Masterplan Emscher Landschaftspark. In diesen Plänen ist eine breite Grünverbindung zwischen Hoeschpark und dem Burgholz dargestellt.

In der Ratsvorlage „Entwicklung der Westfalenhütte“ (DS 03805-05) vom 23.11.2005 wurde folgerichtig das Ziel formuliert:
- Entwicklung einer Grünverbindung vom Hoesch-Park über das Gelände der Westfalenhütte letztendlich bis zum Fredenbaumpark. Schaffung von neuen und Entwicklung von bestehenden Grünbereichen zur Gestaltung attraktiver Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten, z.B. Hoesch Park, im Sinne des radial-konzentrischen Freiraummodells von Dortmund.

Diese und weitere Grünverbindungen sind nicht nur für die Tier- und Pflanzenwelt, sondern für die Naherholung von hoher Bedeutung.

Neben dem geplanten „Grünen Ring“ und der in den o.g. Planwerken dargestellten breiten Grünverbindung zwischen Hoeschpark und Burgholz sollte das Gebiet durchgängig mit einem Netz von Grünelementen ausgestattet und diese mit dem Umland (Hoeschpark, Burgholz, Naturschutzgebiet Kirchderner Wald, Regenrückhaltebecken südlich Scharnhorst, NSG Alte Körne) verbunden werden. Die geschützten Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (u.a. östlich der B 236n zwischen Rüschebrinkgraben und L 663n) sollten in den Umweltbericht aufgenommen werden.

Der Beirat bemängelt, dass artenschutzrechtliche Belange in der Vorlage fehlen. Bei der Überplanung des Geländes sind auch innerhalb des Gebietes vorkommende Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Vögel (hier vor allem Flussregenpfeifer) zu berücksichtigen. Zum Schutz und zur Stabilisierung der Populationen planungsrelevanter Arten (z.B. Kreuzkröte) ist der Bereich der ehemaligen Sinteranlage mit dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet „Kirchderner Wald“ und den südlich angrenzenden früheren Schlammteichen zu vernetzen. Hierzu ist eine mindestens 10-20 m breite Grünverbindung als Durchlass unterhalb der Bahnstrecke Dortmund-Münster anzulegen.

Allgemein wird angeregt, innerhalb der Grünflächen abgeschirmte Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Diese Flächen sollten mit unterschiedlichen Strukturen (extensive Wiesen, Schotterflächen, Kleingewässer etc.) ausgestattet werden. Zusätzlich zum äußeren grünen Ring sollte die Gesamtfläche durchgängig mit einem Netz von Grünelementen ausgestattet und diese mit dem Umland (Hoeschpark, Burgholz, Naturschutzgebiet Kirchderner Wald, Regenrückhaltebecken südlich Scharnhorst, NSG Alte Körne) verbunden werden. Die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden sollten als extensiv genutzte Trittsteinbiotope (u.a. Wildwiese, Schotterflächen, und Kleingewässer) gestaltet werden.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 03296-16-E1):

„Im Zusammenhang mit der Fortführung des Planverfahrens Westfalenhütte bittet die Fraktion
Bündnis 90 / Die GRÜNEN den Ausschuss folgende ergänzende Punkte zu beschließen,
um die artenschutzrechtlichen und grünpflegerischen Belange im weiteren Verfahren
ausreichend zu berücksichtigen:

1. Gemäß den Anregungen des Beirats der unteren Landschaftsbehörde vom 3.2.16
wird neben der geplanten Grünverbindung an der Hoeschallee und dem Grünen
Ring im Planungsgebiet Westfalenhütte ein durchgängiges Netz von Grünverbindungen
geschaffen und dessen Erhalt gewährleistet.

2. Im weiteren Verfahren werden in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, der Biologischen
Station und dem ehrenamtlichen Naturschutz auf Basis faunistischer und floristischer
Bestandserhebungen umwelt- und artenschutzrechtliche Maßnahmen auf
dem Gesamtgelände weiter präzisiert und in die Verhandlungen mit Investoren ein-
bezogen.

3. Die Maßnahmen, die z.B. ökologisch gestaltete Abstandsflächen wie extensive
Grün- und Schotterflächen und Dachbegrünungen umfassen, sollten u.a. in die
städtebaulichen Verträge einbezogen werden.


Begründung:
ggf. mündlich“


AUSW, 10.02.2016:

Herr RM Dudde erläutert die Hintergründe des o. a. Antrages seiner Fraktion.

Frau RM Matzanke teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Zum Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen führt sie an, dass sie Ökologie für wichtig halte, hier aber davon ausgehe, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die im Rahmen des zu verändernden Flächennutzungsplanes zu Grunde lägen, ausreichend berücksichtigt wurden. Da somit für sie der Mehrwert dieses Antrags nicht erkennbar sei, werde man diesen ablehnen.

Herr RM Waßmann verdeutlicht die positive Haltung seiner Fraktion zur Vorlage und kündigt an, dass man der Vorlage zustimmen werde.
Zum o. a. Antrag teilt er mit, dass dieser hier aus seiner Sicht nicht weiterhelfe, da er davon ausgehe, dass die Verwaltung sich im Hinblick auf das Thema Ökologie ohnehin an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten werde und signalisiert daher die Ablehnung des Antrages.

Herr RM Kowalewski führt bezüglich der Vorlage an, dass man den Anschluss der „Hoeschallee“ an die Brackeler Straße sehr kritisch sehe. Man hätte sich eher gewünscht, dass das Gebiet verkehrlich Richtung B 236 herausgeführt worden wäre. Da man mit der jetzigen Planung nicht mehr nur über die „Nordspange“ sondern auch über die „OWII a“ rede und hiermit ein für ihn klarer Dissens entstehe, werde seine Fraktion der Vorlage heute nicht zustimmen können.
Zum o. a. Antrag führt er an, dass man die vorrangige Entwicklung von Brachen für sinnvoll halte. Man habe hier natürlich die besondere Situation, dass die Fläche bereits eine Brache gewesen sei und dort inzwischen eine ökologische Entwicklung stattgefunden habe, was dazu geführt habe, dass dort nun, anders als in anderen Stadtgebieten, auch „Magerarten“ vorkommen würden. Da man sich schon gewünscht hätte, dass solche Aspekte und auch die Vernetzung von Grünverbindungen, zwecks Aufhebung der ökologischen Barrierewirkung, mit berücksichtigt worden wären, werde man dem o. a. Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen heute zustimmen.

Nachdem an dieser Stelle erkennbar sei, dass der Antrag ihrer Fraktion heute keine Mehrheit finden werde, appelliert Frau RM Hawighorst-Rüßler an die Wirtschaftsförderung, die hierin angeführten Aspekte und auch die Anregungen aus dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde (BulB) intensiv aufzunehmen.

Herr Wilde informiert bezüglich der Einwände des Herrn RM Kowalewski darüber, dass das Erschließungskonzept so aussehe, dass die Verwaltung sowohl die Westfalenhüttenallee für die interne Erschließung der Westfalenhütte als auch die Nordspange mit Verknüpfung der Brackeler Straße zur Entlastung des Borsigplatzes weiter entwickeln und bauen werde. Auch der Flächennutzungsplan stelle diese Straßenelemente dar.
Was heute vorliege, sei die Flächennutzungsplanänderung (mit einem Maßstab 1:10.000), in welcher lediglich die wirklich stadtbedeutsamen Grünflächen zusehen seien. Erst im Wege der nächsten Schritte (Bebauungsplanverfahren/ Baugenehmigungsverfahren) erfolge die weitere, kleinteilige Berücksichtigung z.B. von privaten Flächen der Industriebetriebe, wobei dann natürlich auch auf entsprechende Verknüpfungen zu städtisch bedeutsamen Grünzügen geachtet werde. Heute spreche man zunächst über die Flächennutzungsplanung. Deshalb läge, seiner Meinung nach, der o. a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen etwas zu früh vor. Man werde aber die hierin enthaltenen Gedanken, wie bei allen anderen Bebauungsplänen auch, bei der Weiterentwicklung, der Umweltberichterstellung sowie der Durcharbeitung der städtebaulichen Entwürfe mit auffangen.


Hiernach erfolgt die Abstimmung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/die Grünen) sowie zur heutigen Vorlage wie folgt:


1. Zum Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 03296-16-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen B’90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und NPD, ab.


2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen Fraktion Die Linke & Piraten und NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

I. den Änderungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
– Westfalenhütte - vom 19.06.2008 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem unter Punkt 3 in dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Nr. 15a)
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)



zu TOP 4.5
Bauleitplanung und Sicherstellung der Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung); Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03309-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.11.2015 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl., S. 2414 / FNA 231-1).


II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – (zugleich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 180) als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB.





zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03021-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost- geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost- unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 14.12.2015 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.12.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.




zu TOP 4.7
Sachstandsbericht Reichshofstraße und Innenbebauung zwischen Reichshofstraße und Hellweg
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03097-15-E1)

Hierzu liegt vor--> bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 03097-15-E1):

wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zum Sachstand Reichshofstr. und Bebauung im Dreieck Reichshofstr. - Brackeler Str. und Nießstr.

1. Ist die Neubaumaßnahme der Kanalisation an der Reichshofstr beendet?

2. Wenn ja, welchem Anteil hat die Erneuerung der Kanalisation an der Erneuerung der Straße Reichshofstr.?

3. Werden die Anwohner nach KAG beteiligt? Wenn ja, mit welchen jeweiligen Anteilen?

4. Wurde in diesem baulichen Zusammenhang auch die Straßenbeleuchtung erneuert?

5. Wurden in diesem Zusammenhang auch aufwertende Maßnahmen wie z.B. Parkflächenmarkierungen und / oder Bauminseln, etc. vorgenommen?

6. Es existierten unterschiedliche Planungsabsichten für die Bebauung des Dreiecks Reichshofstr. – Brackeler Str. und Nießstr. Wie ist der momentane Planungsstand für die Bebauung?


7. Ist die Bebauung des Innenbereichs in diesem Dreieck mit einem, egal wie gearteten Handelsunternehmen oder Lebensmittelversorgers oder anderweitiger Bebauung, definitiv nicht mehr geplant?

8. Ist der Erhalt des Wäldchens und der Grünflächen im Innenbereich somit gesichert?

9. Sind in Zusammenhang mit einer Innen und / oder Randbebauung des Areals schon Abriss- und / oder Baugenehmigungen und / oder Fällgenehmigungen erteilt worden? Wenn ja, für welche Vorhaben?

10. Wann ist mit dem Beginn und der Fertigstellung eventueller Baumaßnahmen zu rechnen?“


Hierzu liegt vor--> Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 03097-15-E2):

„…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist die Neubaumaßnahme der Kanalisation an der Reichshofstraße beendet?
Die Kanalbaumaßnahmen in der Reichshofstraße sind abgeschlossen.
2. Wenn ja, welchen Anteil hat die Erneuerung der Kanalisation an der Erneuerung der Straße
Reichshofstraße?
Es gibt keinen Anteil, da die Lose nach Straße und Kanal getrennt sind und auch getrennt
abgerechnet werden.
3. Werden die Anwohner nach KAG beteiligt? Wenn ja, mit welchen jeweiligen Anteilen?
Für den Anteil der Straßenbaukosten an der Baumaßnahme Reichshofstraße werden von den
Anliegern Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Für die Teileinrichtungen Fahrbahn und
Beleuchtung betragen die Beitragsanteile jeweils 45% der umlagefähigen Kosten. Für die
Teileinrichtungen Gehwege und Parkflächen wird ein Anteil von jeweils 70 % festgesetzt.
Inzwischen wurden Vorausleistungen auf den späteren Straßenbaubeitrag in Höhe der Hälfte
des voraussichtlich entstehenden, umlagefähigen Kostenaufwands erhoben.
4. Wurde in diesem Zusammenhang auch die Straßenbeleuchtung erneuert?
Die Straßenbeleuchtung wurde nicht erneuert. Sie wurde lediglich dem neuen Verlauf der
Gehweggestaltung angepasst.
5. Wurden in diesem Zusammenhang auch aufwertende Maßnahmen wie z.B.
Parkflächenmarkierungen und/oder Bauminseln, etc. vorgenommen?
Es wurden aufwertende Maßnahmen wie die Herrichtung von Baumscheiben und
Stellplatzmarkierungen vorgenommen.
6. Es existieren unterschiedliche Planungsabsichten für die Bebauung des Dreiecks
Reichshofstraße – Brackeler Hellweg und Nießstraße. Wie ist der momentane
Planungsstand?
Es liegen Bauanträge für die Errichtung von 3 Wohnhäusern entlang des Brackeler Hellwegs
mit insgesamt 56 Wohneinheiten vor. Die notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen
geplant.
7. Ist die Bebauung des Innenbereichs in diesem Dreieck mit einem, egal wie gearteten
Handelsunternehmen oder Lebensmittelversorgers oder anderweitiger Bebauung definitiv
nicht mehr geplant?
Derzeit sind keine Planungen für gewerbliche Nutzung und die Bebauung des Innenbereichs
bekannt.
8. Ist der Erhalt des Wäldchens und der Grünflächen im Innenbereich somit gesichert?
Das Anliegen der Anwohner das „Wäldchen“ unter Schutz zu stellen, wurde seitens des
Umweltamtes geprüft. Bei dem Bewuchs handelt es sich um ca. 15 m hohe, ca. 30 Jahre alte
Blaufichten und vereinzelte Pflaumenbäume, unterwuchert von einem dichten
Brombeerbewuchs. Für Fledermäuse biete der bewuchs keine geeigneten Quartiere. Ein
Vorkommen planungsrelevanter Arten ist aufgrund der Struktur des Geländes mit hoher
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Aus Artenschutzgründen war insofern keine
Notwendigkeit einer Unterschutzstellung als geschützter Landschaftsbestandteil gegeben.
9. Sind in Zusammenhang mit einer Innen- und/oder Randbebauung des Areals schon Abrissund/
oder Baugenehmigungen und/oder Fällgenehmigungen erteilt worden? Wenn ja, für
welche Vorhaben?
Anträge zum Abbruch der Gebäude Brackeler Hellweg 100 und 104 sind am 01.02.2016
eingegangen. Fällgenehmigungen zum Fällen der Blaufichten und Pflaumenbäume sind nicht
erforderlich, da diese Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Dortmund fallen.
10. Wann ist mit dem Beginn und der Fertigstellung eventueller Baumaßnahmen zu rechnen?
Da bisher noch keine Baugenehmigungen erteilt wurden, können zum Baubeginn und zur
Fertigstellung keine Angaben gemacht werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.8
Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00073-15-E2)

„..der Antrag auf Einrichtung einer Anwohnerparkzone Arneckestraße im Kreuzviertel mit Prüfung, ob in dem genannten Bereich eine Bewohnerparkzone möglich ist sowie die Nachfrage nach dem Sachstand zum Beschluss vom 28.o1.15 zur „Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrandes“ (DS-Nr. ooo73-15) wird zuständigkeitshalber vom Geschäftsbereich Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt beantwortet. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Anwohnerparkzone Arneckestraße im Kreuzviertel

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können dort Bewohnerparkzonen eingerichtet werden, wo mangels privater Stellplätze erheblicher Parkraummangel für die ansässige Wohnbevölkerung herrscht, dem nur mit Maßnahmen zur Bewohnerparkbevorrechtigung zu begegnen ist. Gleichzeitig müssen Bewohnerparkzonen mehrere benachbarte Straßen umfassen, sollen sich möglichst an klaren städtebaulichen Grenzen orientieren und dürfen eine Ausdehnung von 1.ooo mtr. nicht überschreiten.



Nach diesen Kriterien ist die Arneckestraße alleine nicht für eine Bewohnerparkzone geeignet.

2. Prüfung, ob in dem genannten Bereich (Kreuzviertel) eine Bewohnerparkzone möglich ist

2.1. Auftrag

Da die Arneckestraße allein zu klein für eine Bewohnerparkzone ist, galt es zu prüfen, ob für das umgebende Quartier (hier das Kreuzviertel) eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden kann. Diesen Auftrag hat die Verwaltung bereits durch den Ratsbeschluss vom 14.o2.13 zum Thema „Bewohnerparkzonen – Grundsatzbeschluss“ (DS-Nr. o8263-12) erhalten.



Aus diesem Grund ist durch die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt worden, eine entsprechende Untersuchung durchzuführen. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst dargestellt.
Das vollständige Gutachten kann nach vorheriger Terminabsprache im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (H. Fach, F.: 5o-23734) eingesehen werden.

2.2. Untersuchung

2.2.1. Grundlagen

Der Untersuchungsbereich des Quartiers „Kreuzviertel“ erstreckt sich zwischen Sonnenstraße, der B1 und zwischen Hohe Straße und Große Heimstraße. Dieses Quartier zählt zu den gründerzeitlich geprägten Wohngebieten am Cityrand, in denen die Parkraumsituation allgemein sehr angespannt ist. Neben der hohen Wohndichte ist das Gebiet durch Gastronomie, die Fachhochschule und eine kleinteilige Geschäftsstruktur geprägt. Am Südrand zur B1 hin sind darüber hinaus Büros mit entsprechender Arbeitsplatzdichte vorzufinden.



Im Untersuchungsgebiet sind 3.566 Pkw gemeldet. Bei 8.492 Einwohnern entspricht dies einem Motorisierungsgrad von 42o Pkw/1.ooo EW. Er liegt damit nur geringfügig unter dem Mittelwert für Dortmund (44o Pkw/1.ooo EW).

Es wurden im Bestand rd. 2.3oo legale Stellplätze im öffentlichen Straßenraum erfasst. Private Stellplätze wurden nicht mitgezählt, da sie einerseits in vielen Fällen nicht zugänglich sind (z.B. Hinterhöfe, Garagen) und andererseits auch nicht in ein mögliches Bewirtschaftungskonzept miteinbezogen werden können.

Durch die Erfassung von Kennzeichen zu fünf unterschiedlichen Tageszeiten im September 2013 konnten sowohl die Stellplatzbelegung als auch die Parkdauer der Fahrzeuge ermittelt werden.

2.2.2. Stellplatzbelegung

Auf öffentlichen Stellplätzen erfasste Fahrzeuge
Auslastung im gesamten Untersuchungsbereich
vorhandene legale Stellplätze
2.289
100 %
Stellplatzbelegung 5 bis 6 Uhr
2.833
124 %
Stellplatzbelegung 10 bis 11 Uhr
2.386
104 %
Stellplatzbelegung 16 bis 17 Uhr
2.413
105 %
Stellplatzbelegung 19 bis 20 Uhr
2.752
120 %
Stellplatzbelegung 22 bis 23 Uhr
2.808
123 %



2.2.3. Auslastung und Parkdruck

Die Auslastung der Stellplätze liegt morgens (5/6 Uhr) und abends (22/23 Uhr) mit über 120% am höchsten. Nahezu in jedem Straßenabschnitt des gesamten Quartiers ist ein sehr hoher Parkdruck mit über 9o% Auslastung feststellbar. Bis zu 500 Fahrzeuge finden keinen legalen Stellplatz im Straßenraum.



Der „geringste“ Parkdruck besteht am Vormittag (1o/11 Uhr), nimmt aber im Verlauf der Nachmittagsstunden (16/17 Uhr) stetig zu und erreicht in den Abendstunden (19/2o Uhr) und Nachtstunden (22/23 Uhr) die maximale Auslastung.

Aufteilung auf Nutzergruppen und Parkdauer

Die 2.833 Fahrzeuge, die im Zählzeitraum 5 bis 6 Uhr erfasst wurden, sind den Quartiersbewohnern zuzuordnen, da es unwahrscheinlich ist, dass zu dieser Tageszeit andere Nutzergruppen im Quartier parken. 620 dieser Fahrzeuge (rd. 22%) haben am Erhebungstag das Quartier nicht verlassen.





Im Zählzeitraum 10 bis 11 Uhr haben Bewohnerfahrzeuge das Quartier verlassen und 1.o87 quartiersfremde Fahrzeuge sind in das Quartier eingeströmt. Diese 1.o87 quartiersfremden Fahrzeuge haben am Ende des Erhebungstags das Quartier nahezu vollständig verlassen.

Im Zählzeitraum 16 bis 17 Uhr ist die Anzahl der quartiersfremden Fahrzeuge gegenüber der vorherigen Zählung nahezu gleich hoch geblieben. Ein Teil der früh morgens erfassten Bewohnerfahrzeuge hat das Quartier verlassen, in nahezu gleicher Größenordnung strömen die ersten Bewohner nach der Arbeit wieder in das Quartier zurück.

Im Zählzeitraum 19 bis 2o Uhr sinkt die Anzahl der quartiersfremden Fahrzeuge, die Anzahl der ins Quartier zurückkehrenden Bewohner nimmt stark zu.

Im letzten Zählzeitraum 22 bis 23 Uhr wurden noch 67 quartiersfremde Fahrzeuge im Quartier registriert, sowie 62o nicht bewegte Bewohnerfahrzeuge. Fast alle Bewohner sind wieder ins Quartier zurückgekehrt und die Stellplatzbelegung hat mit 2.8o8 Fahrzeugen nahezu den Anfangswert von 2.833 Kfz erreicht.

2.2.4. Parkdauerverteilung

Auf der Basis aller am Erhebungstag erfassten Fahrzeuge lässt sich folgende Parkdauerverteilung für das Gesamtgebiet erstellen.



weniger als 3 Std.
zwischen 3 und 5 Std.
zwischen 5 und 6 Std.
zwischen 6 und 9 Std.
zwischen 9 und 11 Std.
zwischen 11 und 17 Std.
nicht bewegt
2o %
31 %
18 %
4 %
1o %
4 %
12 %


2.3. Problem und Lösungsmöglichkeiten
Der Parkdruck ist in den Morgen- und Abendstunden am größten und liegt bei der Gesamtbetrachtung des Quartiers bei über 12o %. Dies lässt den Rückschluss darauf zu, dass die vorhandenen Stellplätze die Parkraumnachfrage der Bewohner nicht decken können und der Parkdruck durch die Bewohner selbst verursacht wird. Einerseits sind also zu viele Fahrzeuge im Quartier zugelassen, andererseits reichen die privaten und öffentlichen Stellplätze in der Summe nicht aus, den Stellplatzbedarf der Bewohner zu decken.

2.3.1. Einrichtung einer Bewohnerparkzone

Nach folgenden Kriterien der StVO wäre die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zulässig:

§ Die Zone umfasst mehrere benachbarte Straßen mit klaren städtebaulichen Grenzen
§ Die Ausdehnung ist nicht größer als 1.ooo m und
§ Erheblicher Parkraummangel für die ansässige Wohnbevölkerung ist wegen fehlender privater Stellplätze vorhanden und kann nur mit Maßnahmen zur Bewohnerparkbevorrechtigung begegnen werden.

Das erste Kriterium ist auf jeden Fall erfüllt. Die Ausdehnung des Untersuchungsbereichs in den gewählten Grenzen Sonnenstraße und B1, Hohe Straße und Große Heimstraße ist jedoch geringfügig größer als 1.ooo m. Somit müsste über eine Unterteilung des Quartiers in zwei Parkzonen nachgedacht werden, hier böte sich eine Trennung entlang der Achse Kreuzstraße/Wittekindstraße an.
Das dritte Kriterium ist jedoch nur bedingt erfüllt. Die hohe Auslastung in Nachtzeiten weist daraufhin, dass der Parkdruck nicht durch gebietsfremde Dauerparker entsteht, sondern in erster Linie durch die eigenen Bewohner des Quartiers. Die öffentlichen und privaten Stellplätze reichen nachts bei weitem nicht aus. Eine Bewohnerparkzone könnte somit im Abend- und Nachtzeitraum keine Wirkung entfalten.
Tagsüber dagegen parkt auch eine große Anzahl an Quartiersfremden ihr Fahrzeug im Kreuzviertel. Hier sorgt eine Bewohnerparkzone für Erleichterung bei der Parkplatzsuche der Bewohner. Zudem ist zu erwarten, dass durch die Verdrängung Quartiersfremder der Parksuchverkehr abnimmt und damit einhergehend auch die Abgas- und Lärmbelastung. Die Ziele einer Bewohnerparkbevorrechtigung würden also nur zum Teil erreicht und nur tagsüber.

2.3.2. Carsharing

Eine Lösungsmöglichkeit des Problems besteht darin, dass die Bewohner auf eigene Fahrzeuge verzichten und stärker den öffentlichen Nahverkehr, Fahrräder oder z.B. Carsharing nutzen. Das Angebot an Carsharing-Fahrzeugen hat sich im Kreuzviertel auch bereits verbessert, aber eine Umorientierung vom eigenen Auto zum Carsharing-Fahrzeug ist ein Prozess, der kurzfristig keine Entlastung der Parkproblematik bringt. Da für Carsharing-Fahrzeuge nach derzeitigem Stand keine Stellplätze im öffentlichen Straßenraum reserviert werden können, müssen Standorte auf Privatflächen geschaffen werden. (vgl. auch die Stellungnahme der Verwaltung zu „Parkplätze in der Innenstadt; hier Carsharing-Parkplätze“ vom Oktober 2o14 bzw. Februar 2015 zum Beschluss der BV Innenstadt-West vom 29.o1.2o14 (DS-Nr. 11665-14)).



Angesichts der 62o Fahrzeuge, die am Zähltag nicht bewegt wurden, weil sie nicht täglich benötigt werden, ergibt sich jedoch ein großes Potential durch Carsharing zur Entlastung des Parkraumes.

2.3.3. Stellplatzausweitung durch Schaffung neuer Stellplätze im Straßenraum

Eine weitere Problemlösung besteht in der Schaffung zusätzlicher Stellplätze. Einerseits baulich und andererseits durch die Änderung der Parkaufstellung (Markierung). Es ist hierbei grundsätzlich zu bedenken, dass sich durch eine verstärkte Nutzung des Straßenraums für Stellplätze die Aufenthaltsqualität stark vermindert und damit ein Attraktivitätsverlust des Quartiers einhergeht.


Vom Gutachter wurde ebenfalls die Möglichkeit untersucht, durch Änderung der angeordneten Parkaufstellung oder durch Nutzung von Nebenflächen das Stellplatzangebot zu erhöhen bzw. das heutige Parken an der ein oder anderen Stelle zu „legalisieren“.

Können die Gehwege unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 2,1o mtr. zum Parken mitbenutzt werden, kann in einigen Straßen beidseitiges Parken in Längsaufstellung angeordnet werden. In einigen Straßen müssten allerdings auch Stellplätze entfallen, weil heute die Gehwegbreite von 2,10 mtr. nicht eingehalten wird. In den betroffenen Straßenabschnitten wird dies den ohnehin schon sehr hohen Parkdruck zusätzlich erhöhen. In der Summe könnten durch die Neuordnung rd. 7o Stellplätzen im Quartier geschaffen werden. Dies entspricht einer Zunahme um rd. 3% und führt somit auch nicht zu einer spürbaren Entlastung. Der Beschilderungs- und Markierungsaufwand für die Umsetzung ist extrem hoch, da hierfür eine Vielzahl an Straßenabschnitten umorganisiert werden müssten. „Neue“ Parkmöglichkeiten entstehen überwiegend in den Bereichen südlich der Kreuzstraße. Nördlich der Kreuzstraße – der Bereich mit dem größten Stellplatzdefiziten – führt die Regelung dagegen zu einer Reduzierung von Stellplätzen!

2.3.4. Stellplatzausweitung durch den Bau von Quartiersgaragen

Das Angebot an Stellplätzen könnte grds. durch den Bau von Quartiersgaragen erweitert werden. Hierfür stehen im Kreuzviertel kaum geeignete Grundstücke zur Verfügung. Umfragen bei Bewohnern in anderen Quartieren haben zudem gezeigt, dass diese nicht bereit sind, Stellplatzmieten (ab ca. 75 Euro/Monat) zu zahlen, die für die Errichtung und den Betrieb einer Stellplatzanlage erforderlich sind.



2.3.5. Stellplatzausweitung durch Mitbenutzung der Stellplätze der Fachhochschule außerhalb der Betriebszeiten

Durch Mitbenutzung der Stellplätze auf dem Grundstück der Fachhochschule außerhalb der Betriebszeiten (etwa von 18 bis 7 Uhr) durch Anwohner kann sich die in den Nachtstunden nutzbare Stellplatzanzahl noch einmal um 4o Plätze erhöhen.



Auch wenn sich an anderer Stelle gezeigt hat, dass die Akzeptanz des Eigentümers bzw. Hauptnutzers (in diesem Fall die FH) in solchen Fällen gering ist, wird die Verwaltung hier einen erneuten Vorstoß unternehmen.

2.3.6. Stellplatzausweitung durch Einbahnstraßenregelungen

Hinter einem Einbahnstraßensystem steht die Idee, dass infolge der geringeren notwendigen Fahrgassenbreiten deutlich mehr Flächen für Parkstände zur Verfügung stehen. Die Nachteile von Einbahnstraßen liegen in den Umwegfahrten und der damit einhergehenden, erhöhten Abgas- und Lärmbelastung. Daneben erschweren Einbahnstraßen die Orientierung im Quartier und sind insbesondere ein Hemmnis für den Radverkehr.



In Bereichen, in denen eine sinnvolle Verkehrsführung möglich ist, wurden durch den Gutachter Einbahnstraßensysteme untersucht, die in der Summe zu einem deutlichen Stellplatzzuwachs von rd. 4oo Stellplätze führen könnten. Diese Einbahnstraßensysteme können im Untersuchungsgebiet jedoch nicht umgesetzt werden, da in den nach der RASt 06 (Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen) geprüften Straßenabschnitten nur eine restliche Fahrbahnbreite von 3 m verbleiben würde. Diese Fahrbahnbreite ist jedoch für den 2. Rettungsweg zu gering, der in der Bauordnung NW gefordert wird. Nach der DIN 14o9o (Flächen für Feuerwehren auf Grundstücken) müssen für das Aufstellen einer Drehleiter durchgehend 5 m Fahrbahnbreite vorhanden sein. Die sind bereits heute durch das beidseitige Schrägparken vielerorts unterschritten.

2.4. Fazit

Die Einführung eines Bewirtschaftungskonzeptes in Form von Bewohnerparken kann die Bewohner bei der Stellplatzsuche v.a. abends und nachts nicht entlasten, da die hohe Anzahl der im Quartier gemeldeten Fahrzeuge und das nicht ausreichende Stellplatzangebot auf privaten und öffentlichen Stellplätzen der hauptsächliche Grund für die Parkraumüberlastung ist. Darauf weisen die hohen Auslastungsgrade in den Zeiträumen 5/6 Uhr und 22/23 Uhr hin, in denen sich überwiegend Bewohner im Quartier aufhalten.



Tagsüber können aus Sicht der Verwaltung quartiersfremde Parker durch eine Bewohnerparkzone aus dem Quartier Kreuzviertel verdrängt werden. Hierdurch wird Parksuchverkehr vermindert und die sinkende Abgas- und Lärmbelastung trägt zu einer Attraktivierung des Wohnumfelds bei.

Damit die Quartiersbewohner auch nachts bei der Stellplatzsuche entlastet werden, müssen die Randbedingungen (wenige private Stellplätze und viele gemeldete Kfz im Quartier führen zu einer Überlastung der vorhandenen öffentlichen Stellplätze) geändert werden.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen,
Þ zu prüfen, ob kurzfristig eine Stellplatzausweitung durch Mitbenutzung der Stellplätze der Fachhochschule außerhalb der Betriebszeiten erreicht werden kann (siehe Punkt 2.3.5).
Þ die Novellierung der StVO bzw. des neuen Carsharing Gesetzes abzuwarten. Damit soll es möglich werden, Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum zu reservieren. Durch eine verstärkte Carsharing-Nutzung kann die Motorisierung nachhaltig gesenkt werden, wodurch der Stellplatzbedarf langfristig sinkt (siehe Punkt 2.3.2).

Die Entwicklung im Bereich Carsharing verspricht eine größere Wirkung als die kurzfristige Schaffung weiterer Stellplätze (immerhin wurden 62o Kfz im Quartier am Zähltag nicht bewegt, demgegenüber stehen ca. 7o mögliche zusätzliche Stellplätze durch Ummarkierung und 4o mögliche zusätzliche Stellplätze durch Mitnutzung der Fachhochschule).
Die Planungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone „Kreuzviertel“ werden bis zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzeptes zu Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich zurück gestellt. In diesem Konzept werden die Quartiere, in denen dem Parkraummangel der ansässigen Wohnbevölkerung durch die Einrichtung von Bewohnerparkzonen abgeholfen werden kann, identifiziert und bewertet. Anhand dieser Bewertung werden die Prioritäten bezüglich der Einführung weiterer Bewohnerparkzonen neu festgelegt. Innerhalb dieses gesamtstädtischen Konzeptes, das vom Rat der Stadt Dortmund zu beschließen ist, wird die Einrichtung einer Bewohnerparkzone „Kreuzviertel“ erneut bewertet werden.


3. Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands, Sachstand zum Beschluss vom 28.01.15 (DS-Nr. 00073-15)

Zur Problematik „Verkehrsüberwachung“ haben Sie bereits ein Schreiben von Frau Stadträtin Jägers vom o4.o9.15. erhalten.

Aus Sicht der Planungsverwaltung ist eine Lösung der angesprochenen Probleme ohne eine deutliche Aufstockung des Überwachungspersonals und eine spürbare Erhöhung der Überwachungsdichte nicht möglich.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01217-15-E2)
„…im Rahmen der politischen Beratungen zur o. g. Verwaltungsvorlage hat die
Bezirksvertretung Dortmund-Hörde folgende Anmerkungen gemacht:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an, dass die Fachverwaltung den Umbau in
2 Stufen entwickelt, um nach der 1. Ausbaustufe entscheiden zu können, ob dies nicht
ausreicht.

2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, mit den
betroffenen Immobilienbesitzern das Gespräch zu suchen, über den Ankauf der in Frage
benötigten Grundstücke, um ggf. dann eine optimale Lösung mit einem großen
Kreisverkehr oder einer geraden Kreuzung umzusetzen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 17.06.2015
die Empfehlung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde als Prüfauftrag an die Verwaltung
weitergegeben.

Zu 1.
Die beiden wesentlichen Merkmale des mit der Vorlage DS-Nr. 01217-15 vorgestellten
Umbaus des Knotenpunktes Wittbräucker Straße / Benninghofer Straße / Höchstener Straße
sind

a) eine zusätzliche Abbiegespur in der Höchstener Straße. Damit können die starken
Übereckströme Benninghofer Straße – Höchstener Straße und Höchstener Straße –
Benninghofer Straße – im Gegensatz zu heute – gleichzeitig signalisiert werden.

b) der Verschwenk der Benninghofer Straße nach Norden. Dies vergrößert den Stauraum
zwischen den Einmündungen und ermöglicht die Errichtung zusätzlicher Haltesignale und
eine geringe Umlaufzeit (z.B. 72 s gegenüber 110 s heute).
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat daher einen Gutachter beauftragt, der mittels
einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation (Mikrosimulation) untersuchen sollte, ob
allein der Bau einer zusätzlichen Abbiegespur in der Höchstener Straße – ohne Verschwenk
der Benninghofer Straße - zu einer Verbesserung der Verkehrssituation führen kann.
Der Gutachter hat in seiner Mikrosimulation die Verkehrsbelastung für die nachmittägliche
Spitzenstunde unterstellt, die im Prognosefall 2025 unter Berücksichtigung der zukünftigen
Verkehre durch den Einzelhandel an der Wittbräucker Straße entsteht. Darüber hinaus wurde
ein Signalprogramm hinterlegt, welches die aktuellen Anforderungen der Richtlinien und
Ministerialerlasse berücksichtigt. Letzteres wäre auch bei der Erneuerung der aktuellen
Signalanlage erforderlich und führt dann auch zu einer geringeren Leistungsfähigkeit, da
längere Räumzeiten berücksichtigt werden müssen.
Die Untersuchung zeigt, dass allein das Anlegen einer zusätzlichen Spur in der Höchstener
Straße keine Verbesserungen mit sich bringt. Vor allem in der Benninghofer Straße und der
Wittbräucker Straße von Süden gibt es weiterhin erheblichen Rückstau, der sich über lange
Zeiträume nicht mehr auflöst. Durch die fehlenden Zwischensignale und den fehlenden
Stauraum zwischen den Einmündungen wird eine zusätzliche reine Fußgängerphase
erforderlich. Durch die fehlenden Zwischensignale können auch nicht die Sicherheitszeiten
verkürzt werden. Beide Effekte führen dazu, dass die Verbesserungen aus der gemeinsamen
Freigabe der Übereckverkehre nur sehr eingeschränkt zum Tragen kommen.
Um den Rückstau in der Benninghofer Straße zu reduzieren, könnte es helfen, die Linksabbiegespur
in der Benninghofer Straße zu verlängern. Die Anzahl der linksabbiegenden
Fahrzeuge von der Benninghofer Straße in die Wittbräucker Straße nach Norden wird sich
aufgrund des Einkaufszentrums deutlich erhöhen. Aufgrund der erforderlichen langen
Umlaufzeiten von 110s entsteht bei der heutigen Länge des Linksabbiegers ein Rückstau, der
auch die Rechtsabbiegespur zustellt. Die zusätzliche Kapazität, die sich durch das gleichzeitige
Signalisieren der Übereckverkehre ergibt, kann damit nicht ausgeschöpft werden. Eine
Verlängerung des Linksabbiegers hilft hierbei. Der Gutachter hat eine Verlängerung auf 50 m
empfohlen. Dies hätte aber zur Folge, dass die Bushaltestelle nach Westen (in Richtung
Benninghofen) verschoben werden müsste. Gegen eine Verschiebung der Haltestelle hat die
DSW21 grundsätzlich nichts einzuwenden.
Der Rückstau in der Wittbräucker Straße wird damit jedoch nicht reduziert. Der Gutachter
macht darauf aufmerksam, dass zwar die mittleren Wartezeiten in den Zufahrten der
Benninghofer Straße, der Höchstener Straße und in zwei von drei Fahrbeziehungen der
Wittbräucker Straße von Norden eine ausreichende Verkehrsqualität erreichen, die Zufahrt
der Wittbräucker Straße von Süden aber weiterhin eine ungenügende Verkehrsqualität
erreicht (QSV F). Eine Verbesserung für alle Knotenpunktzufahrten ist nur mit der „großen“
Lösung durch Verschwenk der Benninghofer Straße zu erreichen.

Die Planungsverwaltung empfiehlt aufgrund der Ergebnisse daher ein dreistufiges Vorgehen:

1. Realisierung des Einkaufszentrums; zunächst Beobachtung der sich neu einstellenden
Verkehrsverhältnisse. Erneute Verkehrszählung am Knotenpunkt rd. drei Monate nach
Eröffnung.

2. Sollte eine deutliche Verschlechterung eingetreten sein: Teilumbau des Knotens mit
zusätzlicher Abbiegespur in der Höchstener Straße und Realisierung einer verlängerten
Linksabbiegespur auf 50 m in der Benninghofer Straße. Erneute Überprüfung der
Verkehrssituation durch eine Verkehrszählung rd. drei Monate nach Realisierung des
Teilumbaus.

3. Sollte weiterhin keine Verbesserung erreicht werden: Umbau des Knotens gemäß der
Planung aus dem Aufstellungsbeschluss mit Verschwenk der Benninghofer Straße.
Der Bebauungsplan Hö 279, der die Verkehrsflächen für den Verschwenk festsetzt, ist daher
auf jeden Fall weiterzuführen, um Planungsrecht für einen ggf. erforderlichen, späteren
Umbau zu erhalten. Sollte lediglich die zweite Stufe erforderlich werden, bleibt der Umbau
hinter den Festsetzungen zurück. Dies ist unschädlich.
Auch können bei einem Teilumbau innerhalb der nächsten 10 Jahre die durch den Investor
zugesicherten und durch eine Bürgschaft abgesicherten Mittel in Höhe von 80.000 € für den
Umbau genutzt werden.

Zu 2.
Die Straßeneinmündungen der Höchstener Straße und der Benninghofer Straße (L672) liegen
im Kreuzungsbereich der Wittbräucker Straße heute etwa 30 m versetzt zueinander. Um eine
gerade Kreuzung herzustellen, müsste die Höchstener Straße nach Norden oder die
Benninghofer Straße nach Süden verschwenkt werden.
Ein Verschwenken der Höchstener Straße wurde aus folgenden Gründen nicht weiter
berücksichtigt: Bei Inanspruchnahme des privaten Grundstücks Wittbräucker Straße 374 /
Höchstener Straße 2a (Volksbank) könnte aufgrund des begrenzten Raumangebotes lediglich
eine schiefwinklige Kreuzung hergestellt werden. Die Inanspruchnahme weiterer privater
Grundstücke an der Höchstener Straße scheidet aufgrund erhöhter Kosten für Grundstücksankäufe
bzw. Entschädigungszahlungen aus. Bei schiefwinkligen Knoten ist mit einer
größeren Verkehrsfläche und schlechteren fahrgeometrischen Eigenschaften des Motorisierten
Individualverkehr (MIV) zu rechnen. Weiterhin sind die Sichtverhältnisse des MIV
aufgrund der schiefwinkligen Lage im Knoten eingeschränkt.
Die Möglichkeit, die Benninghofer Straße nach Süden zu verschwenken, wurde genauer
untersucht. Die drei vom Umbau zu einer geraden Kreuzung betroffenen Grundstückseigentümer
wurden zu einem Gespräch im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingeladen. Zwei
Eigentümer haben an dem Gespräch teilgenommen und mitgeteilt, dass keinerlei Interesse an
dem Verkauf ihrer Grundstücke bestehe. Beide Immobilien seien schon seit mehreren
Jahrzehnten in Familienbesitz, so dass eine hohe emotionale Bindung an den Ort bestünde. In
beide Gebäude sei in den letzten Jahren laufend investiert worden, um die Geschäftsflächen in
den Erdgeschossen vermieten zu können. Bis auf eine Einheit seien alle Ladenlokale
langfristig vermietet. Ein Interessent für das leerstehende Ladenlokal sei vorhanden. Der
dritte betroffene Eigentümer hat sich schriftlich geäußert und mitgeteilt, dass er an einem
Flächenverkauf nicht interessiert sei. Der betroffene Parkplatz sei für den Apothekenbetrieb
unabdingbar.
Angesichts des eindeutigen Votums der betroffenen Eigentümer wird davon abgesehen, eine
Lösung mit einem Kreisverkehr oder einer geraden Kreuzung weiter auszuarbeiten. Ein
derartiger Eingriff in das Eigentum kann nur gerechtfertigt werden, wenn die dadurch
ermöglichte Lösung entscheidende (verkehrstechnische) Vorteile brächte oder keine
Alternativlösungen bestünden. Dies ist nach Einschätzung der Fachverwaltung nicht der Fall.
Eine Verbesserung der Verkehrssituation kann auch über eine weitestgehend innerhalb der
städtischen Grundstücke realisierbare Lösung herbeigeführt werden.
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt beabsichtigt das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Hö 279 gemäß dem Ratsbeschluss vom 25.06.2015 fortzuführen.
Abweichend vom Beschluss soll der Bebauungsplan nicht mehr im beschleunigten Verfahren
nach §13a BauGB, sondern im regulären Verfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden.
Basis der weiteren Planungen ist der Umbau des Verkehrsknotens mit versetzten Straßeneinmündungen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Fledermausschutz in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03331-15)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 03331-15-E1):

„Bislang sind in NRW 21 Fledermausarten nachgewiesen worden, von denen allerdings zwei Arten ausgestorben sind. Fledermäuse gehören durchgängig zu den Rote Listen Arten, gelten als planungsrelevant und sind stark bedroht. Die kleinen Säugetiere sind vielfältigen Bedrohung und Gefahren ausgesetzt. Dabei wiegen der Verlust geeigneter Biotope und Quartiere einerseits und Vergiftungen durch Insektizide und Tötungen im Straßenverkehr besonders schwer. Bei den Quartieren sind insbesondere Versiegelungen oder Abriss größerer Hohlräume wie Stollen, Bunkeranlagen oder Keller- und Dachgewölbe wichtig, ebenso die Fällung von Höhlenbäumen oder älteren Bäumen mit entsprechender Struktur in Holz und Rinde. Zum Schutz von Fledermäusen im Stadtgebiet stellen wir die nachstehenden Fragen:
1) Welche Strategie verfolgt die Stadt Dortmund, um sicherzustellen das Fledermäuse in Dortmund auch zukünftig erhalten bleiben?
2) Existiert ein konkretes Handlungskonzept der Stadt Dortmund zum Fledermausschutz?
3) In welcher Wechselbeziehung steht der Fledermausschutz aus Sicht des Umweltamtes mit der Dortmunder Baumschutzsatzung?
4) In welchem Umfang sollen die wichtigen Winterquartiere an der Hohensyburg (Stollen / Bunker) und am Gut Brünninghausen erhalten bzw. kompensiert werden?
5) Welche Maßnahmen der Holzbewirtschaftung in Naturschutzgebieten verfolgt die Stadt Dortmund um den Arten- und Biotopschutz für Wald- und Waldrandbewohnende Fledermäuse sicherzustellen?
6) Welche Defizite bei der Vernetzung von Fledermaushabitaten nimmt das Umweltamt wahr? Welche Maßnahmen wären aus Sicht des Umweltamtes hilfreich um eine solche Biotopvernetzung herzustellen?
7) Welche Bedeutung haben die Gebiete für die natürliche Waldentwicklung für die Bestandserhaltung?
8) Welche Rolle spielt der ehrenamtliche Naturschutz für den Erhalt der Fledermauspopulationen? Wo übernehmen Ehrenamtler im Fledermausschutz öffentliche Aufgaben (z.B. Höhlenkennzeichnung bei Holzeinschlag in Naturschutzgebieten?)“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.2
Mobilfunk
Zusatz-/ Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02866-15-E1)
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02866-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die als „Dortmunder Weg“ bekannte freiwillige Vereinbarung
mit den Mobilfunkbetreibern weiter zu verfolgen.

2. Über die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Mobilfunkanlagen werden
die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig aktiv informiert.

3. Bei der Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten,
Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen wird weiterhin ein Abstand von 100 Metern
eingehalten. Ansonsten gilt der Vorsorgewert von 2 V/m.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen denkbar
und umsetzbar sind, um die vorhandene und zukünftige Strahlenbelastung zu
begrenzen.

Begründung
Im Jahr 2003 wurde zwischen der Stadt Dortmund und den Mobilfunknetzbetreibern eine
als „Dortmunder Weg“ bezeichnete Vereinbarung getroffen, die die Neuerrichtung von
Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen
und die dortige Einhaltung eines Vorsorgewertes von 2 V/m zum Gegenstand
hat. Nach wie vor hält das ECOLOG-Institut an den bisherigen Vorsorgewerten von 2 V/m
fest. Der BUND sowie der Bundesverband Elektrosmog halten sogar einen Vorsorgewert
von 0,02 V/m für notwendig.
Die in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte für die elektrischen Felder liegen, je nach
Sendefrequenz, zwischen 38 und 61 V/m. Diese Grenzwerte enthalten keine Vorsorgekomponente.
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012 sind die Auswirkungen
von Mobilfunk jedoch dem „vorsorgerelevanten Risikoniveau“ zuzuordnen. Belastbare
Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen von Mobilfunkstrahlung liegen bisher
noch nicht vor. Die Anwendung eines Vorsorgewerts ist somit weiterhin angebracht.
Aktuell werden die Netze um eine weitere Übertragungstechnik erweitert. Die Erweiterung
findet in aller Regel an bestehenden Standorten statt. Im Ergebnis kommt es damit zu einer
Erhöhung der elektromagnetischen Felder. Punktuell ist damit zu rechnen, dass der
bisherige Vorsorgewert von 2 V/m um bis zu 100 % überschritten wird.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02866-15-E1):

„In den Sitzungen des AUSW am 04.11.2015 und des ASAG am 10.11.2015 wurde ein Antrag
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Mobilfunkthematik diskutiert. Die Anträge sind
wortgleich, haben aber unterschiedliche Drucksache-Nummern. Der AUSW hat den Antrag
abgelehnt, der ASAG hat ihn so beschlossen. Um der Verwaltung ein eindeutiges Votum für
ihr Handeln an die Hand zu geben, ist daher eine erneute Behandlung in beiden Ausschüssen
erforderlich.
Zu Erläuterung der Position der Verwaltung möchte ich einige Ausführungen zu dem Antrag
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen machen.

1. Es ist nicht beabsichtigt, den „Dortmunder Weg“ aufzugeben, sondern er soll nur an
geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
2. Eine Information der Öffentlichkeit über neue Mobilfunkanlagen ist über die
Internetseite des Umweltamtes zu dieser Thematik beabsichtigt. Dazu müssen jedoch
noch Details mit den Mobilfunknetzbetreibern geklärt werden.

3. Durch die technischen Entwicklungen erfolgt in vielen „Einrichtungen“ und auch in
Altenheimen und besonders in Krankenhäusern die Übertragung von Gesprächen,
Daten usw. drahtlos. So senden alle Handys, Repeater, Dect-Telefone und viele
weitere technische Geräte elektrische Felder aus, die ungedämpft oder nur wenig
gedämpft auf die dort befindlichen Menschen einwirken. Die außerhalb der jeweiligen
Gebäude befindlichen Mobilfunkbasisstationen haben zwar eine größere
Sendeleistung als die „internen Quellen“, aber sie sind weiter entfernt, und die
elektrischen Felder werden zusätzlich durch die Gebäudehülle stark gedämpft. Damit
tritt die Bedeutung der „äußeren Quellen“ gegenüber den „Inneren“ deutlich zurück.
Eine aktuelle Studie der TU Ilmenau belegt dies sehr deutlich. Diese Studie zeigte,
dass in vielen Gebäuden das „äußere Feld“ gegenüber den Feldern, die von Handys,
Tablets usw. erzeugt werden, sehr deutlich zurücktritt.
In der Verbändevereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern, der Landesregierung
und den kommunalen Spitzenverbänden wird für Kindergärten und Schulen
empfohlen, eine Minimierung der elektrischen Felder anzustreben. Für Krankenhäuser
und Altenheime wird eine solche Empfehlung nicht ausgesprochen.
So macht es aus Sicht der Verwaltung insgesamt Sinn, auf die deutliche Zunahme der
Nutzung mobiler Geräte und technischer Funkeinrichtungen in Gebäuden zu reagieren
und die Dortmunder Vereinbarung auch an die Verbändevereinbarung anzupassen.
Der Vorsorgewert von 2 V/m soll jedoch weiterhin Gültigkeit behalten. Da
Messungen an Orten, für die auch Prognosen vorliegen, immer deutlich geringere
Feldstärken ergeben, sollen Prognosen in Zukunft jedoch mit realistischen
Eingangsdaten gerechnet werden. Es ist beabsichtigt, die prognostizierten Werte
exemplarisch messtechnisch zu überprüfen.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Kommune bei Überschreitung
des Vorsorgewertes keine Handhabe hat.

4. Realistische Möglichkeiten, die Strahlenbelastung zu reduzieren, bestehen für die
Kommune nicht. Dies ist darin begründet, dass die Mobilfunknetzbetreiber
verpflichtet sind, eine adäquate Versorgung sicherzustellen und sie – soweit sie die
gesetzlichen Vorgaben erfüllen – einen Anspruch auf die Ausfertigung einer
Standortbescheinigung haben. Baurechtliche Handhabe besteht nicht, da Sendeanlagen
unter 10 Meter Höhe genehmigungsfrei errichtet werden können.
Die Ausführungen der Verwaltung zeigen, dass der Dortmunder Weg mit leichten
Modifikationen beibehalten werden soll. Es wird daher empfohlen, dem ablehnenden
Beschluss des AUSW zu folgen.“


AUSW 10.02.2016:

Unter Einbeziehung der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird wie folgt hierzu abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90 Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), ab.



zu TOP 5.3
Bolmke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03627-16)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03627-16-E1):

im Zusammenhang mit den Baumfällungen in der Bolmke und den massiven Protesten der
Bürger*innen bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie ist die Kommunikation und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und
Gremien im Fall von nötigen forstwirtschaftlichen Eingriffen grundsätzlich geregelt?
2. Wer hat die Verantwortung für die Einhaltung des Artenschutzes im Wald und wie
wird das Artenschutzrecht sichergestellt? Welche Rechtsmittel können bei einem
Verstoß gegen den Artenschutz eingelegt werden?
3. Wie kann die Kommunikation nötiger Baumfällungen – vor allem in Naturschutzgebieten
– gegenüber den Bürger*innen und Naturschützer*innen zukünftig weiter
verbessert werden?
4. Wie und durch wen ist eine Kontrolle der Waldarbeiten während und nach den Fällungen
gesichert, wenn Forstarbeiten durch externe Firmen ausgeführt werden?
5. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, die von den Umweltverbänden eingeforderten
Methoden zur besseren Vereinbarung von Wegesicherung und Naturschutz,
wie z.B. Rückschnitt statt Fällung oder den Einsatz von Winden beim Holztransport,
umzusetzen? Wie stellen sich die unterschiedlichen Methoden in einem Kostenvergleich
dar?
Begründung:
In den Dortmunder Stadtwäldern finden regelmäßig Forstarbeiten statt, die immer wieder
von erheblichen Protesten der Bürger*innen und der Naturschützer*innen begleitet werden,
wie das aktuelle Beispiel Bolmke zeigt. Tatsächlich werfen die massiven Baumfällungen
und das damit entstandene Bild in diesem Naturschutzgebiet die Frage auf, wie solche
Maßnahmen mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar sind.
Verkehrs- und Wegesicherung ist die vorrangige Aufgabe der Forstverwaltung, doch wäre
es wünschenswert, wenn im Sinne einer ökologischen Waldwirtschaft die aktuelle Art und
Weise der forstlichen Bewirtschaftung überdacht wird und zukünftig mehr Maßnahmen
zum Natur- und Artenschutz berücksichtigt werden. Auch scheint es so, als sei die Kommunikation
notwendiger Maßnahmen in der Öffentlichkeit noch verbesserungsfähig.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.4
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr.: 03628-16-E1):

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Aufstellung aus dem
Kataster der Ausgleichs- und Ersatzflächen. Dieser Auszug soll öffentlich einsehbar sein
und insbesondere folgenden Informationen umfassen:
- Lage und Größe der Fläche
- Zuordnung der Ersatz-/Ausgleichsfläche zur Baumaßnahme
- Jahr der Einrichtung
- das für den Unterhalt zuständige Stadtamt.
Begründung:
Die umfangreiche Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
GRÜNEN „Kontrolle der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ (DS 01540-15) benennt neben
den Verfahrenswegen insgesamt 180,4 Hektar Ausgleichs- und Ersatzflächen. Die
gewünschte weitergehende Auflistung soll der übersichtlichen und transparenten Informationen
über die existierenden Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den ihnen zugrunde liegenden
Baummaßnahmen dienen und damit den Dortmunder Bürgerinnen und Bürger das
Nachvollziehen dieses Verwaltungsbereichs erleichtern.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.5
Landwirtschaftliche Pachtflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03629-16)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr.: 03629-16-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Aufstellung der in
städtischer Hand befindlichen landwirtschaftlichen Flächen in Dortmund. Dabei sollen
auch Lage und Größe der an Landwirte verpachteten Flächen auf einer Karte dargestellt
werden.
Zudem bittet die Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Landwirte haben städtische Flächen gepachtet und wie viele davon
betreiben ausgewiesene ökologische Höfe?
2. Wie sind die städtischen Pachtverträge mit den Landwirten ausgestaltet, vor allem
in Bezug auf die vereinbarte Pachtdauer?
Begründung:
Die Landwirtschaft spielt auch in Dortmund eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit
Landschaftspflege und Artenvielfalt. Neben den Umweltaspekten sind Landwirte im
Haupterwerb zudem ein bedeutendes Standbein regionaler Nahrungsmittelproduktion. In
der Sitzung am 17.6.2015 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die
Empfehlung zur DS 0934-15 des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13.
- 2 -
05.2015 als eingebracht verabschiedet. Darin bitter der Beirat unter anderem um eine kartografische
Darstellung der im Besitz der Stadt befindlichen Flächen zur Realisierung von
Maßnahmen in der Feldflur. Eine Auflistung und Kartendarstellung landwirtschaftlicher
Pachtflächen ist auch für die weiterführende Arbeit des Ausschuss grundlegend.
Mit freundlichen Grüßen,“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.6
Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03638-16)
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt und zur nächsten Sitzung erneut vorgesehen.






6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse Echeloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02889-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „ Echeloh“ zur Kenntnis.




zu TOP 6.2
Reduzierung des Fördersatzes bei Stadterneuerungsmaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03478-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass der Fördersatz für Stadterneuerungsmaßnahmen, die im Programmjahr 2016 erstmals beantragt werden, von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten auf 70 % reduziert wurde.




zu TOP 6.3
Angemessenheitskriterien für die Kosten der Unterkunft
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03474-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 03474-16):

„Beschlussvorschlag


die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum den nachstehenden wohnungspolitischen Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft dahingehend anzupassen, dass der Grundsatz gilt, dass die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) grundsätzlich als angemessen gilt.

Begründung


Es darf nicht sein, dass Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW neu gebaut oder saniert werden, für Menschen im Transferleistungsbezug nicht anmietbar sind, weil sie die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft überschreiten.

Betroffen sind dabei zum einen neugebaute Wohnungen, aber auch mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sanierte Wohnungen. So darf die Miete nach einer energetischen Sanierung 5,25 m² plus der einfachen Energieersparnis, z.B. 0,40 €/m² betragen. Die nach den Dortmunder Richtlinien für die Kosten der Unterkunft (KdU) angemessene Miete beträgt jedoch nur 4,86 €/m² für Zwei- und mehr Personenhaushalte bzw. 5,24 €/m² für Ein-Personenhaushalte. Zwar kann auch für Zwei- und mehr Personenhaushalte die höhere Miete von 5,24 €/m² als angemessen gelten, jedoch nur wenn das Gebäude einen Energiebedarf von 60 kwh/m²/Jahr nachweislich nicht übersteigt. Bei energetischen Modernisierungen im Bestand werden diese Verbrauchswerte in der Regel aber nicht erreicht.

Die Stadt Dortmund will die Errichtung von gefördertem Wohnraum nach eigenem Bekunden intensivieren, um einerseits Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits auch Engpässe für Studenten und Menschen mit niedrigem Einkommen, darunter Leistungsbezieher als Kerngruppe, abzubauen. Dabei ist natürlich essenziell, dass solche Wohnungen auch anmietbar sind und als angemessen für die Zielgruppen bewertet werden.

Die Dortmunder Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft müssen daher unbedingt angepasst werden.“


AUSW, 10.02.2016:



Nachdem Herr Böhm darüber informiert hat, dass die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft inzwischen entsprechend des o. a. Antrags der Fraktion Die Linke & Piraten angepasst wurden erklärte Herr Rm Kowalewski, dass sich damit ein Beschlussfassung hierzu erübrigt habe.




7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros

zu TOP 8.1
Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02434-15-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 02434-15-E1):

„…wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Um mit gutem Beispiel voranzugehen beantragen wir, die fair gehandelten und produzierten
Waren im Ausschank des Rathauses um den Bereich der Softdrinks zu
erweitern.

Begründung
Am 14.5.2009 ist Dortmund der Kampagne Fairtrade Towns beigetreten. Daher werden im
Rat, in den Ausschüssen und im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee und ein weiteres
Fairtrade-Produkt ausgeschenkt.

Die Unterstützung kleinerer Hersteller zu fairen Konditionen sollte ein Ziel des Rates sein,
das bereits durch den Beitritt zur Kampagne formuliert wurde. Gegenwärtig werden aller-
dings neben den genannten Produktionen nahezu ausschließlich Produkte internationaler
Großkonzerne ausgeschenkt. Diese Praxis ist aus Sicht unserer Fraktion zu hinterfragen.
Der Fairtrade-Markt bietet inzwischen eine große Vielfalt an fair gehandelten Produkten
aus biologischem Anbau, so z.B. Fruchtsäfte (z.B. Orangen-, Mango-, oder Bananensaft),
und bei den Mischgetränken bieten beispielsweise LemonAid oder Pfanner eine große
auch in der Gastronomie gern angenommene Auswahl an Getränken an.

Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 02434-15-E2):

„der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in der Sitzung am 23.09.2015
den o. g. Antrag als Prüfauftrag in die Verwaltung gegeben.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Der laufende Rahmenvertrag für Getränke im Rathaus gilt bis Ende 2016. Die Auswahl der
Kaltgetränke für Sitzungen beschränkt sich auf Mineralwasser, Cola und Apfelschorle. Die
Kosten für eine Ausweitung oder Änderung des Getränkeangebotes könnten erst im Rahmen
einer weiteren Ausschreibung detailliert ermittelt werden.
In der Beschaffung der Stadt Dortmund wird grundsätzlich so verfahren, dass möglichst faire,
biologische und regionale Produkte ausgewählt werden, sofern es diese in der betreffenden
Produktgruppe gibt. Im derzeitigen Getränkeangebot ist das Mineralwasser ein regionales
Produkt (aus Dortmund). Die Apfelschorle ist zum Teil regional (Mineralwasser aus der Eiffel).
Cola wird weltweit produziert. Falls gewünscht, würde in der kommenden Ausschreibung
eine bio-faire Variante zu Cola angefordert.
Dortmund ist seit 2009 eine „Fairtrade-Town“, die Rezertifizierung erfolgte am 29. August
2015 für weitere vier Jahre. Für die Erfüllung der Kriterien werden im Rathaus sogar drei
anstatt der zwei geforderten Produkte aus fairem Handel angeboten (Kaffee, Tee, Zuckersticks).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht zwingend notwendig, weitere Fairtrade-Getränke
im Ausschank vorzuhalten.“

AUSW,10.02.2016:

Herr RM Kowalewski führt an, dass sich der ursprüngliche Antrag seiner Fraktion mit der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erledigt habe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 61- Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes-

Herr Nickisch präsentiert mittels Powerpoint-Vortrag den Fachbereich für Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes-


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung endet um 16:33 Uhr.





Neumann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin




Zu TOP 3.3 " Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund" : Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: 160216_Schr_2_Dez_Anfrage_Kowalewski.pdf)

Zu TOP 3.5 "Aktueller Sachstand zur Situation der Dortmunder Nordstadt": Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: AUSW Sachstand Nordstadt.pdf)